AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai
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AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai
NEWSLETTER 06 / 2014 AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai und die Golfregion Ein Service der INTERGEST MIDDLE EAST LTD. Staatshaushalt Kuwait plant Umbau und Neuausrichtung der bisherigen Subventionspolitik Das aktuelle Ausmaß der staatlichen Subventionen in Kuwait ist gewaltig: Rund 14 Milliarden Euro fließen jährlich aus dem Staatsbudget in den Subventionstopf für Energie, Wasser und Benzin. So zahlen Einwohner Kuwaits – Locals wie auch Expats – pro Kilowatt Strom nur rund 0,5 Cent. Die Selbstkosten der Förderung und Zurverfügungstellung von staatlicher Seite liegt etwa 5-6 fach höher. Ähnlich ist das Subventionsniveau auch in anderen Bereichen. Unterschiedliche Berechnungsmodelle gehen davon aus, dass Kuwait mindestens 15-25% der jährlichen Subventionen einsparen müsste, um auch weiterhin einen zumindest ausgeglichenen Staatshaushalt sicherzustellen. Gleichzeitig sieht sich Kuwait bereits heute aufgrund des rapide wachsenden Energieverbrauchs der Bevölkerung vor allem in den heißen Sommermonaten April bis Oktober gezwungen ‚Liquified Natural Gas' aus anderen Staaten zu importieren. InterGest Middle East Ltd Um die Staatsausgaben zu senken, plant die kuwaitische Regierung die stufenweise Reduzierung der Subventionen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Allerdings besteht bislang noch Unklarheit über die Details der Kürzungen, also insbesondere die Frage der absoluten Höhe und die einzelnen Maßnahmen. Kuwaitische Staatsbürger sollen über eine Art ‚Rabattkarte‘ trotzdem weiterhin in den Genuss von Vergünstigungen im Bereich der Strom- und Benzinversorgung kommen. Im Ergebnis werden also vor allem die in Kuwait lebenden Ausländer mit der Kappung der Subventionen effektiv belastet. Die endgültigen Pläne der kuwaitischen Regierung sollen im zweiten Halbjahr 2014 bekanntgegeben und Anfang 2015 in Kraft gesetzt werden. Director: Holger Ochs Our office: P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast Staatsfonds Abu Dhabi investiert Immobilienfonds in deutschen Abu Dhabis Staatsfonds 'Abu Dhabi Investment Authority' (ADIA) wird Großaktionär des größten deutschen Wohnungskonzerns Deutsche Annington. Der Staatsfonds aus Abu Dhabi hält nach eigenen Angaben nunmehr 32.177.873 Stimmrechte und damit 13,4 Prozent der Anteile. Ob der emiratische Investor auch langfristig an der Deutschen Annington beteiligt bleibt, entscheidet sich im Spätsommer 2014, dann können die Anleger ihre Aktien nach Ablauf der vereinbarten Haltefrist von 90 Tagen wieder veräußern. Infrastruktur Dubai Verkehrsbehörde bietet Namensrechte für sechs weitere Metrostationen zum Verkauf Die Verkehrsbehörde RTA hat durch den Verkauf der namensrechte an den 13 Metrostationen in Dubai bereits rund 2 Milliarden AED eingenommen. Ein Betrag, der fast 60 % der laufenden Betriebs- und Wartungskosten der Metro abgedeckt. Nun gibt es Pläne die Namensrechte an sechs weiteren Metro-Bahnhöfen für einen Zeitraum von zehn Jahren an interessierte Investoren zu vergeben. Die Gebühr soll zwischen 30 und 40 Millionen AED pro Station liegen. Nach den Berechnungen der Verkehrsbehörde dürften dann ab 2017 die Gebühren aus der Überlassung der Namensrechte an den Metro-Bahnhofstationen die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten komplett abdecken. Im gleichen Zeitraum soll der Anteil der Einkünfte aus dem öffentlichen Personentransport (Tickets für Metro, Busse, Dubai Tram) an den gesamten Staatseinnahmen Dubais von 4 % im Jahr auf rund 20% in 2017 ansteigen. Infrastruktur Qatar Neue Ausschreibungen veröffentlicht InterGest Middle East Ltd Director: Holger Ochs Our office: P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast für Doha Metro Der Bau des Schienennetzes für die Metro in Katars Hauptstadt Doha gehört im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 zu den wesentlichen Infrastrukturprojekten des Landes. Im März 2014 hat nun die zuständige, qatarische Verwaltungsbehörde die Rahmendaten mehrerer Ausschreibungen für die Gleisverlegung und den Bau der Depots der Züge im Gesamtwert von über 2 Milliarden USD bekanntgegeben. Bereits im vergangenen Jahr wurden vier Design- und Bauaufträge im Gesamtumfang von fast 9 Milliarden USD für die erste Stufe der Doha Metro vergeben. Den Zuschlag erhielten unter anderem das italienische Bauunternehmen Impregilo sowie der französische Bauträger Vinci. Insgesamt wird erwartet dass die qatarische Regierung im Verlauf des Jahres Aufträge im Gesamtwert von rund 50 Milliarden USD für Infrastrukturprojekte in den Bereichen Transport und Energie unterzeichnen wird. Nach Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2022 an Qatar hat die Regierung angekündigt rund 140 Milliarden USD in die wesentlichen Infrastrukturprojekte wie den neuen Flughafen, Hafenanlagen, Sportstadien und den öffentlichen Nahverkehr zu investieren. Beteiligungsmanagement Qatarischer Ex-Minister wird Großinvestor bei der Deutschen Bank Die Deutsche Bank will die eigene Kapitalausstattung mit einer Kapitalerhöhung von rund acht Milliarden Euro verbessern und sich auf diesem Wege gegen neue Belastungen durch schärfere Regeln und umfangreiche Rechtsrisiken absichern. Auch reagiert die Bank mit diesem Schritt auf sich verschlechternde, eigene Gewinnaussichten. Die Paramount Services Holdings Ltd., eine Investmentgesellschaft unter Führung von Sheik Hamad AlThani aus Qatar, erhält über die Kapitalerhöhung 60 Millionen Aktien zu einem Preis von je 29,20 Euro. Al-Thani gehörte viele Jahre der qatarischen Regierung an und war bis 2013 auch Leiter der staatlichen Investmentgesellschaft Qatar Investment Authority (QIA). Sheik Al-Thani wird durch seine gut zwei Milliarden Euro schwere Investition beim deutschen Branchenprimus auf einen Schlag zum größten Aktionär. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung im Juni 2014 wird Al-Thani knapp 6 Prozent der Aktien der Deutschen Bank halten. Drehscheibe Flughafen Heathrow Dubai erstmals vor London Der Dubai International Airport - Heimat der Gesellschaft Emirates - ist nunmehr der Flughafen mit den meisten Passagieren im Langstreckenverkehr. Damit ist er ist im ersten Quartal zum wichtigsten Flughafen im internationalen Luftverkehr geworden und hat London-Heathrow als Nummer eins abgelöst. Insgesamt 18,4 Millionen Passagiere flogen zwischen Januar und März 2014 im grenzüberschreitenden Verkehr von oder nach Dubai - das entspricht einem Wachstum von 11,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. London-Heathrow fertigte im gleichen Zeitraum 'nur' 16 Millionen Fluggäste ab. Auf den weiteren Plätzen im globalen Flughafen-Ranking folgen Hong Kong und Paris. InterGest Middle East Ltd Die Entwicklung des Dubai International Airport zeigt eindrucksvoll die Expansionsbestrebungen, mit der Dubai seinen Status als Luftfahrt-Macht ausbaut. Director: Holger Ochs Auktion Our office: 1,5 Millionen Euro für eine Telefonnummer P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast 700 Bieter haben sich an der Auktion einer besonders auffälligen Handynummer beteiligt - natürlich bekam nur einer den Zuschlag: Ein Araber hat 1,5 Millionen Euro für die Handynummer bezahlt, ohne Garantie, wie lange die zehn Ziffern gültig sind. Laut Angaben des Auktionshauses in den Vereinigten Arabischen Emiraten lag das Kaufgebot bei 7,8 Millionen Dirham für die eingängige Nummer 050/7777777. Auffällige Telefonnummern, Nummernschilder oder Adressen gelten seit vielen Jahren bei Emiratis und anderen Golfarabern als besonderes Statussymbol. So hat der Geschäftsmann Said Abdel Ghaffar Churi im Jahre 2008 umgerechnet fast zehn Millionen Euro für ein PKW-Nummernschild mit der Ziffer 1 bezahlt. Insgesamt wurden im Rahmen der Auktion Anfang März 2014 zehn Telefonnummern versteigert. Etisalat will einen Teil des Gesamterlöses in Höhe von 13,55 Millionen Dirham für wohltätige Zwecke spenden. Freihandelszone DMCC verschärft Überwachung Die Geschäftsleitung der Freihandelszone Dubai Multi Commodities Centre hat Anfang April 2014 angekündigt, die Überwachung und Kontrolle der im DMCC ansässigen Unternehmen – vor allem im Bereich des Goldhandels – zu verschärfen. Die Freihandelszone war in den vergangenen Monaten unter Beschuss gekommen, weil einzelne Unternehmen beim Goldeinkauf in früheren Jahren Dokumentationsvorschriften offensichtlich nicht vollumfänglich beachtet haben, was von Seiten der DMCC-Verwaltung aber auch nicht konsequent weiterverfolgt wurde. Die Prüfung der Herkunft der Goldbestände beim Edelsteinankauf soll daher nun verschärft werden. Welche Schritte hierbei konkret eingeleitet werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch offen. Geplant ist zunächst die Erstellung einer Studie, die das Regelwerk des DMCC mit den Regularien an anderen Vergleichsstandorten prüft und mögliche Verbesserungsvorschläge liefert. In einem zweiten Schritt will die Freihandelszone einen unabhängigen Beirat einrichten, der zukünftig laufend die gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüft und gleichzeitig kontrolliert wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden. Unter anderem sollen auch Form, Inhalt und Aussagefähigkeit der aktuell von den registrierten Unternehmen vorgelegten Jahresabschlüssen stärker als noch in der Vergangenheit auf den Prüfstand gestellt werden. Omanisierung InterGest Middle East Ltd Director: Holger Ochs Our office: P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast Sultanat plant Einführung Mindestquoten in der Privatwirtschaft von Ähnlich wie zwischenzeitlich bereits in Saudi-Arabien umgesetzt, plant das Sultanat Oman die Einführung eines Mindestquotensystems für lokale Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Allerdings wird der Oman entsprechende Quoten nur in einzelnen, ausgewählten Sektoren einführen. Branchenübergreifende Mindestquoten würden den Oman als ohnehin für ausländische Unternehmen und Arbeitskräfte bislang wenig attraktiven Standort weiter schwächen. Dies zumal sich aktuell die Wirtschaftsentwicklung im Sultanat eintrübt. Nach Berechnungen des Internationalen Wirtschaftsfonds lag das nominale Wirtschaftswachstum im Oman im abgelaufenen Jahr 2013 gerade mal bei knapp 3 %, was den niedrigsten Wert seit 2009 darstellt. Nach Abzug der inflationsbedingten Wertverluste bleibt kaum noch ein reales Wirtschaftswachstum. Vor diesem Hintergrund würden zusätzliche Omanisierungsquoten gerade für ausländische Investoren das falsche Zeichen setzen und die fragile Haushaltslage des Sultanats nur noch weiter verschlechtern. Mit einer im März 2014 verabschiedeten, gesetzlichen Maßnahme versucht der Oman den häufigen Arbeitsplatzwechsel ausländischer Arbeitskräften einzuschränken. So sollen Ausländer zukünftig nur noch dann die Möglichkeit bekommen innerhalb des Sultanats den Arbeitgeber zu wechseln, wenn sie zuvor mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung in einem Beschäftigungsverhältnis tätig waren. Andernfalls müssen sie das Land verlassen und dürfen zwei Jahre nicht mehr im Oman tätig werden. Emirate Regelungen zur Wehrpflicht präzisiert Wie wir bereits im letzten Newsletter berichtet haben, wurde in den Emiraten Anfang des Jahres erstmals eine verbindliche Wehrpflicht für emiratische, männliche Staatsbürger eingeführt. Die Maßnahme ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitslosigkeit, gerade unter jungen Emiratis zu sehen. Zwar bemühen sich auch die Entscheider in den VAE seit Langem die Zahl der Emiratis im Privatsektor zu erhöhen. Gleichwohl ist es der emiratischen Regierung aber auch bewusst, dass die Mehrzahl der jungen, emiratischen Bürger nur teilweise bei lokal ansässigen Privatunternehmen unterkommen wird. Entsprechend umgeht mit dieser vergleichsweise eleganten Lösung der Einführung einer Militärwehrpflicht die Regierung in Abu Dhabi die Notwendigkeit zusätzliche Jobs im öffentlichen Sektor (Ministerien, Behörden usw.) schaffen zu müssen. Männliche, emiratische Staatsbürger zwischen 18 und 30 Jahren müssen zukünftig - entsprechend ihrer Ausbildung - 9 oder 24 Monate Wehrdienst ableisten. Das 44 Artikel umfassende Gesetz zur Wehrpflicht wurde zwischenzeitlich inhaltlich von der beratenden Versammlung (FNC) in Abu Dhabi abgesegnet und wird in der verabschiedeten Form auch so in Kraft treten. Stichtag wird voraussichtlich Januar 2015 sein. Ab diesem Zeitpunkt sind alle männlichen Emiratis verpflichtet ihren Dienst abzuleisten, sofern sie nicht einen der Ausnahmetatbestände erfüllen. InterGest Middle East Ltd Director: Holger Ochs Our office: P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast Der bisherige Arbeitgeber eines emiratischen Wehrpflichtigen ist per Gesetz verpflichtet seinen Mitarbeiter für die Zeitdauer des Wehrdienstes freizustellen und anschließend wieder im bisherigen Arbeitsverhältnis weiter zu beschäftigen. Der Wehrpflichtige erhält also sowohl von Arbeitgebern in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor eine staatlich verordnete Jobgarantie für die Dauer seines Wehrdienstes. Gesetzlich definierte Ausnahmen bestehen für Studenten unter 29 Jahren sowie Alleinverdiener, die neben der eigenen Familie auch noch Eltern oder sonstige Verwandte finanziell unterstützen. Inwieweit diese Ausnahmetatbestände zu Gestaltungen mit dem Ziel der Umgehung der Wehrpflicht führen, bleibt abzuwarten. Nachweisliche und vorsätzliche Verstöße gegen die Wehrpflicht können nach dem Gesetz mit Gefängnisstrafen zwischen einem Monat und einem Jahr sowie Strafzahlungen von bis zu 50.000 Dirham führen. Finanziell kommen durch die Einführung der Wehrpflicht auf die Emirate erhebliche Mehrkosten zu. Unter anderem enthält das Gesetz nämlich einen Passus, wonach bislang arbeitslose Emiratis für die Dauer der Wehrpflicht ein angemessenes Gehalt vom Staat erhalten sollen. Auch wird die Wehrdienstzeit bei der Berechnung staatlicher Renten- und Sozialleistungen angerechnet. Im Verlauf der Wehrdienstzeit soll den Emiratis ferner die Möglichkeit gegeben werden, sich entsprechend ihrer Begabung in eine der militärischen Untereinheiten dauerhaft zu verpflichten. Neben einer Tätigkeit in der emiratischen Armee können Wehrpflichtige ihren Dienst alternativ auch im Verteidigungsministerium oder Innenministerium der Emirate ableisten. Gesetzliche Neuregelung Emirate verschärfen Regelungen Geldwäschebekämpfung zur Die beratende, emiratische Versammlung FNC hat Ende Mai 2014 ein überarbeitetes und verschärftes Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche in den VAE verabschiedet. Ziel der Gesetzesreform ist die Anpassung an aktuelle, internationale Standards. Die neuen, überarbeiteten Regelungen sehen u.a. vor, dass Gesetzesverstöße bei Personen mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren und / oder Finanzstrafen in Höhe von 500.000 AED belegt werden können. Unternehmen drohen zukünftig Strafen in Höhe von 300.000 bis 1 Million AED. Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsleitung oder verantwortliche Mitarbeiter im Finanzbereich eines Unternehmens können im Falle eines Gesetzesverstoßes mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und / oder finanziellen Strafen von bis zu 250.000 AED belangt werden, sofern Geldwäsche-Verdachtsfälle vorsätzlich oder fahrlässig nicht an die zuständige Behörde bei der emiratischen Zentralbank gemeldet und weitergeleitet werden. Das neue Gesetz enthält erstmals auch Regelungen, wonach sog. ‚Whistleblower‘, also Informanten, deren weitergegebene Hinweise zur Aufdeckung von Geldwäschefällen o.ä. Delikten führen oder die vor Gericht als Kronzeugen gegen Geldwäscheverdächtige aussagen, staatlichen Schutz erhalten sollen (Zeugen- und Informantenschutz). Wann die Gesetzesneuregelungen tatsächlich in Kraft gesetzt werden, ist noch nicht klar. Zwar wurde am 30. April 2014 der Gesetzesentwurf vom FNC ‚abgesegnet‘, ein konkreter Fahrplan bis zur Verabschiedung des Gesetzes ist allerdings noch nicht bekannt. Wir gehen von einer Inkraftsetzung des neuen Gesetzes frühestens zum Ende des Jahres 2014 aus. InterGest Middle East Ltd Emirate Director: Holger Ochs Our office: P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast Gesetzliche Neuregelungen Versicherungsmakler präzisiert für Die zuständigen Behörde (UAE Insurance Authority, IA) hat Anfang des Jahres 2014 neue Gesetzesregelungen für alle, in den Emiraten tätigen Versicherungsmakler in Kraft gesetzt. Zusätzlich wurden auch noch ergänzende Vorschriften in Form der sog. 'Resolution 58 / 2013' erlassen. Die Neuregelungen betreffen vor allem die Registrierungsvoraussetzungen der Versicherungsmakler in den VAE, die Organisationsstruktur der Maklergesellschaften, sowie die Beziehung zwischen Makler, Versicherungsunternehmen und Kunden. Im Vergleich mit den bislang vorhandenen Gesetzesregelungen aus dem Jahr 2006 bietet das neue Gesetz eine ganze Reihe von präzisierenden Ausführungen, aber auch eine generelle Anpassung zahlreicher Parameter (Haftungskapital, Bankgarantien etc.) an internationale Standards. Bemerkenswert dabei die Differenzierung zwischen lokalen (emiratischen) und ausländischen Maklergesellschaften. Der Geltungsbereich der Neuregelungen umfasst alle in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen, also registrierten und lizenzierten Versicherungsmakler, deren Gesellschaft gemäß den Vorgaben des UAE Company Law gegründet wurden. Dies sind also sog. 'Mainland' - Gesellschaften (= Kapitalgesellschaften, die außerhalb der Freihandelszonen gegründet wurden), Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in den VAE und Gesellschaften und Unternehmen in der Finanzfreihandelszone DIFC. Für lokale Makler wurde das sog. 'minimum paid up capital', also das Mindeststamm- und Haftungskapital von ursprünglich 1 Million AED auf 3 Millionen AED angehoben. Im Falle einer ausländischen Zweigniederlassung (Branch) steigt das Mindestkapital auf 10 Millionen AED. Die Insurance Authority verlangt zukünftig also einen höheren Kapitalnachweis bei dem ausländischen Unternehmen (das die Branch gründet) als bei lokalen Gesellschaften. Die 10 Millionen AED - Regelung gilt auch für die Zweigniederlassung eines Unternehmens, das im DIFC ansässig ist. Neben der Erhöhung des einbezahlten Stammkapitals fordert der Erlass zusätzlich, dass jede Gesellschaft dauerhaft ein verfügbares Kapital (‚available capital‘) in Höhe des genannten Mindeststammkapitals von 3 Mio. AED vorhält. Erhöht wurden im Rahmen der Neuregelungen auch die Mindestbeträge für Garantien und Versicherungssummen der Makler. Demnach sind Versicherungsmakler nunmehr verpflichtet, der Insurance Authority eine Bankgarantie vorzuweisen, die im Falle einer lokalen Gesellschaft mindestens 3 Millionen AED und im Falle der ausländischen Branch mindestens 5 Millionen AED abdeckt. Darüber hinaus verlangt die IA von jedem Unternehmen den Nachweis einer zusätzlichen Bankgarantie zur Abdeckung von Schadensersatzansprüchen ggü. Dritten. Diese Garantie soll eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr haben und im Falle der weiteren Tätigkeit des Brokers (jede Gesellschaft muss ihre Lizenz jährlich verlängern) weiterlaufen. Auch nach Antrag auf Geschäftsaufgabe (Abwicklung / Deregistrierung der Gesellschaft) soll diese Bankgarantie zunächst weiter bestehen bleiben, bis die IA einer Kündigung der Bankgarantie schriftlich zustimmt. Für lokale Maklergesellschaften muss die Garantie mindestens 2 Millionen AED betragen (bisher: 1,5 Mio. AED) für die Hauptniederlassung und 1 Million AED für jede Zweigniederlassung innerhalb der VAE. Bei ausländischen Gesellschaften (Branch) muss die Garantie für die Hauptniederlassung 3 Millionen AED betragen. InterGest Middle East Ltd Director: Holger Ochs Our office: P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast Entsprechend den neuen Vorschriften müssen Versicherungsmakler künftig eine Vollmacht (“POA”) des Kunden vorweisen, die den Makler konkret beauftragt, die Broker-Tätigkeit im Auftrag des Kunden auszuführen. Diese Vollmachten müssen an die IA übermittelt werden. Darüber hinaus ist es Maklern zukünftig nun auch offiziell per Gesetz untersagt, für andere Makler als Agent aufzutreten, also etwa Versicherungsprodukte zu vermitteln, für deren Vertrieb nur der andere Makler lizenziert oder vom Versicherungsunternehmen bevollmächtigt ist. Verstöße gegen die Neuregelungen werden von Seiten der IA mit einer schriftlichen Abmahnung (written notice) bis hin zur Einleitung weiterer Rechtsmittel, temporärer Suspendierung der Tätigkeit (bis zu 6 Monaten), letztlich bis hin zum Entzug der Maklerzulassung geahndet. Nach Inkrafttreten der Regelungen Anfang 2014 bleibt Versicherungsmakler in den VAE zur Anpassung an die neuen Vorschriften 12 Monate Zeit. Bezogen auf die Zahl der Millionäre pro Bürger führen die schweizer Städte Genf und Zürich, gefolgt von Singapur auf dem dritten Platz das Ranking an. Unser Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen etwa alle 4-6 Wochen. Fragen, Anregungen und Kommentare richten Sie bitte an [email protected] InterGest Middle East Ltd Director: Holger Ochs Our office: P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast InterGest Middle East Ltd Director: Holger Ochs Our office: P.O. Box 500238 Dubai Internet City, Bld. 13, Off. 209 Dubai – United Arab Emirates Tel: +971 439 00 636 Fax: +971 439 08 610 [email protected] www.intergest.com/middleeast 9