Pflege - Palliativmedizin - Sterbehilfe
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Pflege - Palliativmedizin - Sterbehilfe
Ursula Schulte, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages Diskussionsveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion Pflege - Palliativmedizin - Sterbehilfe Eine Frage der Moral? Mittwoch, den 15. April 2015 um 18:00 Uhr, im Hotel „Lindenhof“ Borken Ursula Schulte, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages Vorwort Sterben gehört zum Leben. Die Erkenntnis ist nicht neu. Jeder weiß um das Lebensende. Dennoch verdrängen wir die Beschäftigung mit dem Tod. Von einer schlimmen Krankheit sind immer nur die Anderen betroffen. In unserer eigenen Einschätzung haben wir vom Elixier des ewigen Lebens gekostet. Leider unterliegen wir hier aber einem Fehlurteil. Wir müssen das Sterben wieder zulassen; dürfen den Tod nicht an den Rand drängen, sondern haben ihn wieder in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen. Das mag zwar nicht die Ängste nehmen, führt aber zu einem natürlicherem Umgang mit dem Tod. Die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die Frage, wie das Sterben gestaltet und begleitet werden soll. In einer liberalen Gesellschaft, die das Individuum in seiner ureigenen Selbstverantwortung zum höchsten Gut erhebt, sollte eigentlich alles erlaubt sein. Sollte es wirklich? Mit der Veranstaltung ‚Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe. Eine Frage der Moral?‘ setzt sich die SPD-Bundestagsabgeordnete mit dem Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe auseinander. Dabei geht es um Fragen des Selbstbestimmungsrechts des Menschen genauso, wie um Fragen der Achtung des Lebens. Wie wollen wir sterben, welche bestmöglich medizinische, psychosoziale und theologische Unterstützung bekommen schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen. ‚Im Mittelpunkt der Mensch‘ – das ist die Maxime an denen sich Fragen zur Sterbehilfe, zur Hospiz-Arbeit und zur palliativen Medizin orientieren müssen. Sie sind geradezu Ausgangs- und Endpunkt der Veranstaltung. 1 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Ursula Schulte Meine sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde, Schön, dass ich heute so viele Menschen hier im Hotel Lindenhof in Borken begrüßen darf. Ich freue mich über ihr Interesse an unserer Veranstaltung und heiße sie alle herzlich willkommen. Das Thema über das wir miteinander ins Gespräch kommen wollen ist kein einfaches Thema. Es geht heute um die Unausweichlichkeit des Todes; es geht aber auch um Selbstbestimmung und Würde und um Fürsorge am Lebensende. Ein schwieriges und komplexes Thema meine sehr verehrten Damen und Herren, und daher habe ich mir Unterstützung von Fachleuten geholt, die sich bereits intensiv mit dieser Thematik beschäftigt haben. Ich darf ganz herzlich hier in Borken Herrn Prof. Dr. Gerhard Pott seinen Kollegen aus den Niederlanden, Herrn Dr. Durk Meijer Herrn Dr. Thomas Vedder Frau Erika Feyerabend und ‚last but not least‘ meinen Parteifreund Franz Müntefering begrüßen. Seien Sie alle ganz herzlich willkommen. Näheres zu unseren Podiumsteilnehmern wird gleich Herr Lennart Thies sagen. Herr Thies ist Chefredakteur der Westmünsterland-Welle und wird die Moderation des Abends übernehmen. Herzlich willkommen Herr Thies und natürlich begrüße ich auch die übrigen Vertreter der Medien ganz herzlich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Erkenntnis ist für uns alle unausweichlich: Wer geboren wird, der muss auch sterben. Ich weiß nicht wie es ihnen geht, aber ich glaube viele Menschen verdrängen - wie ich - diese Tatsache. Nur dann, wenn ein naher Mensch stirbt oder jemand aus der Familie, aus dem Freundeskreis schwer erkrankt setzt man sich mit Sterben und Tod auseinander und versucht dieses Unbegreifliche zu verstehen. Der Mensch ist ein Individuum und das zeigt sich auch im Umgang mit schwerer Krankheit, mit den Gebrechen des Alters, mit Sterben und Tod und der damit verbundenen Trauer. Zunächst ist da sicher - auch bei mir - die Angst vor dem, was da auf einen zukommt. Manchmal hilft der Glaube, diese Angst zu überwinden oder sie erträglicher zu machen. Noch größer als die Angst vor dem Tod ist die Angst vor Schmerzen, vor dem Verlust der Selbstbestimmung, vor dem Verlust der Würde. Nach meiner persönlichen Auffassung kann niemand für einen anderen Menschen definieren, was ein würdevolles Leben am Ende ausmacht. Der eine findet sich damit ab, dass jemand ihm den Po abwischt, 2 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Ursula Schulte findet sich damit ab ständig auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, nichts mehr selber tun zu können. Für einen anderen Menschen ist das unerträglich und nicht hinnehmbar. Das haben wir als Gesellschaft so zu akzeptieren. Nach einer Umfrage der Deutschen Hospizstiftung wünscht sich der überwiegende Teil der Bevölkerung einen schnellen und plötzlichen Tod. Viele Menschen haben allerdings auch den Wunsch, sich von Angehörigen und Freunden zu verabschieden und ihre letzte Lebenszeit in vertrauter Umgebung zu verbringen. Obwohl dieser Wunsch so weit verbreitet ist, sterben tatsächlich 90 Prozent der Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Uns beschäftigen heute Abend folgende Fragen 1. wie weit gehört das Sterben zum Leben dazu, 2. wie kann das Sterben gestaltet und begleitet werden 3. gehört es zur Freiheit des Menschen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden? Meine Damen und Herren Die moderne Medizin ist heute in der Lage, das Leben deutlich zu verlängern. Die Kehrseite der Medaille: Lebensverlängernde Maßnahmen können letztendlich zu sinnloser Sterbeverlängerung werden. Eines ist für mich in diesem Zusammenhang klar und eindeutig: Die Begleitung und Versorgung eines „unheilbar-kranken“ und sterbenden Menschen verlangt zuallererst, die Rücksichtnahme auf dessen persönlichen Bedürfnisse. Im Vordergrund muss die Bewahrung der „Lebensqualität des Sterbenden“ stehen. Dazu gehört für mich in allererster Linie, dass der sterbende Mensch frei von Schmerzen ist. Das Thema „Sterben und Sterbehilfe“ fordert unsere Gesellschaft heraus. Wir können natürlich die Möglichkeiten der menschlichen Sterbebegleitung und der palliativen Versorgung ausschöpfen und auf diese immer wieder hinweisen; wir müssen uns aber auch mit Themen, wie Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als letzten Ausweg aus einer unerträglichen Leidenssituation beschäftigen. Unsere aktuelle Debatte über die Sterbehilfe ist geprägt von vielen Unsicherheiten und Ängsten. Die Meinungsvielfalt ist groß; die betroffenen Politikbereiche vielfältig. Sie betreffen Fragen der Ethik, der Medizin, der Rechtswissenschaft, der Theologie und vieles mehr. Hier müssen wir gemeinsam Antworten finden und das ist gar nicht so einfach. In der ersten Bundestagsdebatte zu diesem Thema im November 2014 habe ich eine Sternstunde des Parlamentes erlebt. 48 Abgeordnete haben zu diesem Thema gesprochen, teilweise waren die Redebeiträge sehr persönlich. Einig war man sich - jedenfalls war das mein Eindruck - der sogenannten organisierten Sterbehilfe das Handwerk zu legen. Es gab Befürworter für die ärztliche Beihilfe zum Suizid, es gab aber auch strikte Gegner und das quer 3 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Ursula Schulte durch alle Fraktionen. Einig war sich dann aber wieder in der Forderung die Hospiz und Palliativversorgung auszubauen. Meine Damen und Herren, in Deutschland ist, die passive Sterbehilfe das heißt lebensverlängernde medizinische Maßnahmen werden nach dem Willen des Patienten abgebrochen, nicht strafbar. In Deutschland ist, die indirekte Sterbehilfe das heißt dem Patienten werden zur Schmerzlinderung Medikamente gegeben, die auch lebensverkürzend sein können, nicht strafbar. In Deutschland ist, die Beihilfe zum Suizid/ assistierter Suizid, das heißt die Hilfe zur Selbsttötung beispielsweise durch die Bereitstellung von Gift, das der Sterbende selbst einnimmt, nicht strafbar, da auch der Suizid nicht verboten ist. In Deutschland ist, die aktive Sterbehilfe, das heißt das Töten eines Menschen auf sein ausdrückliches Verlangen hin gemäß § 216 StGB als Tötung auf Verlangen strafbar und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Der Deutsche Bundestag wird wahrscheinlich im Herbst dieses Jahres darüber zu entscheiden haben, ob er durch neue Gesetze den assistierten Suizid oder die aktive Sterbehilfe zum Rechtsanspruch machen wird. Ich habe schon viele Veranstaltungen zu diesem Thema besucht und glaube zu wissen, wie ich mich entscheiden werde. Das werde ich ihnen aber erst am Schluss der Veranstaltung verraten, denn da bekomme ich noch einmal Gelegenheit zu ihnen zu sprechen, da mein Kollege Uli Hampel verhindert ist. Vielleicht verändert dieser Abend meine Entscheidung noch. Auch das werde ich ihnen ehrlich sagen „Die Beherrschung des Todes“, so heißt es in einer Stellungnahme des Ethikrates zur Sterbebegleitung, liege „nicht im Horizont menschlicher Handlungs-möglichkeiten.“ Ich sage: Der Tod nicht, aber der Prozess des Sterbens und seiner Begleitung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Diskutieren Sie mit und teilen Sie uns Ihre Sicht der Dinge mit. Leben, Sterben und Tod – das betrifft uns ja Alle! Ich freue mich jetzt auf die Beiträge unserer Fachleute aber auch auf ihre Meinung bin ich gespannt. Natürlich hoffe ich, dass sie heute Abend mit einem guten Gefühl nach Hause gehen und sagen können, gut das ich mich auf den Weg gemacht habe. Und jetzt gebe ich das Mikrofon an Herrn Thies weiter und sage: Danke für ihre Aufmerksamkeit. 4 Sterben in dieser Zeit Kurzfassung – meines Vortrages vom 15.4.2015 Franz Müntefering Stand 30.3.2015 Auch das Sterben ist beeinflußt von den Bedingungen, unter denen es geschieht. Auch beim Sterben ist „Lebensqualität“ – ein sinnvolles Ziel. Was hat sich verändert für das Sterben, durch was ist es bestimmt/charakterisiert? (Vom immer tödlichen Ende abgesehen). Hochleistungsmedizin, Wohlstand und Hygiene tragen dazu bei, daß die Lebens-erwartung steigt, daß später gestorben wird. Noch nie starben so viele alte und hochaltrige Menschen. Denn noch nie starben so wenige Kinder u. junge. Menschen. Familien wohnen häufiger nicht zusammen unter einem Dach, zumindest nicht in mehreren Generationen. Viele Alte sind allein. Viele Menschen sterben nicht zuhause. Sterben geschieht oft am Rande. Wer nicht unmittelbar betroffen ist, merkt es nicht, wenn gestorben wird und wie, hat bis ins eigene mittlere Alter auch keine Erfahrung unmittelbarer Art. Die Zahl der Suizide nahm deutlich ab. Gesellschaft und Politik haben diese Veränderungen/Entwicklungen zu beachten versucht Konsequenzen gezogen: In den letzten 50/40 Jähren haben Hospizkultur und Palliativversorgung an Breite und Format gewonnen. Daraus ist eine Sterbebegleitung/Sterbehilfe von Qualität geworden. Die Pflegeversicherung wurde 1994/5 geschaffen. Die Patientenverfügung eröffnet selbstbestimmtes Handeln, die Vorsorgevollmacht garantiert das. Dank und Lob der großen Bewegung (haupt- und ehrenamtlich, ambulant und stationär) die sich in dieser Zeit entwickelt hat und die zigtausenden, hunderttausenden Sterbender eine wirksame und menschliche Sterbehilfe sichert. Sterben ist nicht schwerer als früher, im Gegenteil. Die allermeisten der 870.000 Toten im Jahre 2o14 sind mit. Sicherheit "normal, natürlich" gestorben, ohne Qualen und Martyrium. Und den Weg können wir weitergehen. Also alles in Ordnung? Nein, - dringender Handlungsbedarf. Nun entwickelt sich eine Debatte über staatlich geregelte Beihilfe zur Selbsttötung bis hin zur Tötung auf Verlangen. Deshalb diskutiert der Bundestag das Thema und will noch in 2o15 entscheiden, ob und wie er hierzu neue Gesetze beschließt. Man verzichtet wegen der hohen ethischen Wertigkeit auf parteiliche Positionierungen, bereitet Gruppenanträge vor. Bisher gibt es Andeutungen, aber wenig konkretes. 5 Sterben in dieser Zeit Kurzfassung – meines Vortrages vom 15.4.2015 Franz Müntefering Stand 30.3.2015 Es gibt zahlreiche Stimmen gegen geschäftsmäßige Sterbevereine/-hilfen. Eine solche ausdrückliche Festlegung würde ich begrüßen. Damit wäre wohl auch das Thema Tötung auf Verlangen beantwortet. Es gibt einen Vorschlag, weitgehend präzisiert, unter bestimmten Bedingungen die ärztlich assistierte Selbsttötung gesetzlich zu erlauben. Möglich ist heute, mit der schriftlichen oder -in der akuten Situation- mündlichen Patientenverfügung bestimmte Maßnahmen/medizinische Eingriffe auszuschließen oder zu erlauben (lebensverlängernde Maßnahmen auszuschließen oder abzubrechen z.B.) und so "Sterben zuzulassen". Der Vorschlag ist nun, "bei begrenzter Lebenserwartung" die ärztlich assistierte Selbsttötung (mit klarem Verstand und wiederholt gefordert) zu gewährleisten. Was ist eine "begrenzte Lebenserwartung"? Drei Tage, drei Jahre, Diagnose Eierstockkrebs, Diagnose Demenz, Drohung mit Selbsttötung/Suizid? Jedes Leben ist ein Unikat. Jedes Sterben auch. Der Gesetzgeber sollte keine Kategorien bestimmen, nach denen ein bestimmter Mensch in seiner konkreten Situation "jetzt" oder "noch nicht" Anspruch hat auf ärztlich assistierte Beihilfe zur Selbsttötung. Die beiden angeführten Motive - Selbstbestimmung und Mit-Leid - sind auch nicht überzeugend. Die Dehnbarkeit der Kategorien - Definition ist offensichtlich. Was muß aber geschehen? Die Würde jedes Menschen bedingungslos anerkennen. Hospizkultur und Palliativversorgung flächendeckend garantieren, ambulant und stationär (das angestrebte Gesetz dazu kann wesentliche Hilfe sein). Isolation und Einsamkeit bekämpfen, die besonders alten Menschen den Lebensmut nehmen können. Wir sind eine zeitreiche Gesellschaft; Zeit füreinander ist da, wenn wir wollen. Nützlichkeitserwägungen bekämpfen, die nicht selten auch von finanziellen Erwägungen begleitet sind. Die auch Mißbrauch aller Öffnungsregelungen erleichtern. Hilfsbedürftigkeit nicht als Mißlingen des Lebens sehen, sondern als Normalität, die jedem bei der Geburt, den meisten am Ende, fast allen manchmal auch zwischendurch unvermeidlich ist. Helfen und sich helfen lassen bejahen, denn so lebt solidarische Gesellschaft. Auch das Alter lieben wie das ganze Leben und wissen, daß es ein Verlust ist und unnötig, das Alter und das Sterben abzuschneiden. 6 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Gerhard Pott und Durk Meijer Sterbebegleitung in Deutschland und Vergleich mit den Niederlanden Prof. Dr. Gerhard Pott Drs. Durk Meijer Während der letzten Jahrzehnte wurden die Regelungen zur Sterbebegleitung in Europa immer intensiver diskutiert, im deutschen Bundestag liegen aktuell Gesetzesvorschläge zur Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung vor. Die Einführung einer Tötung auf Verlangen wurde bis jetzt in Deutschland wie in anderen europäischen Ländern abgelehnt im Gegensatz zu den BeneluxStaaten, einschließlich der Niederlande, dort ist – im Euthanasiegesetz unter strengen Auflagen festgelegt- eine Tötung auf Verlangen ( aktive Sterbehilfe) möglich. Dazu wird drs. Meijer konkrete Angaben machen, wie er sie auch in dem neuen Buch Sterbebegleitung in Europa (Schattauerverlag Stuttgart) beschrieben hat. Da uns gemeinsam ein historisch weit zurück verfolgbares Tötungsverbot als wesentliches kulturelles, durch Religionen und Philosophien tradiertes Merkmal ist, sind auch in den Niederlanden Tötung auf Verlangen und ärztliche Assistenz beim Suizid nicht erlaubt, sondern nur straffrei unter Beachtung bestimmter Vorschriften. Der gesellschaftliche Diskurs auf theologisch-ethischer Basis zum Für und Wider der Tötung auf Verlangen dauert in den Niederlanden weiter an. In einer Gesellschaft, deren Mitglieder sich stetig weiter optimieren sollen, sind Krankheit, Leiden und Behinderung zunehmend nachteilig konnotiert, nicht als Teil unseres Lebensschicksals angesehen. In dieser Gesellschaft spielt die Frage der Selbstbestimmung eine wichtige Rolle. Wurde ursprünglich in den Niederlanden das Euthanasiegesetz als Gesetz für die Ausnahmesituation eines unerträgliches Leidens geschaffen, wird jetzt auch die aktive Sterbehilfe diskutiert für Menschen, die an einer Demenz leiden, für Patienten mit einer Psychiatrischen Krankheit und sogar bei gesunden älteren Leuten, die ihr Leben für vollendet halten, aber nicht den körperlichen und geistlichen Verfall akzeptieren. In einer Gesellschaft mit starker Betonung von Leistung und ökonomischen Werten droht der Verlust der menschlichen und ethischen Standards mit der Folge, dass ein Druck zu einem sozialökonomisch verträglichen Ableben entsteht und sich ältere Menschen zur aktiven Sterbehilfe gezwungen sehen. Dazu wird Paul van Tongeren, Professor für Philosophie in 7 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Gerhard Pott und Durk Meijer Nimwegen und Leuven, zitiert. Er betont, das die Frage der aktive Sterbehilfe in den Niederlanden einseitig aus pragmatischen Gründen diskutiert wird, dass aber eine tiefergehende Diskussion notwendig ist, da wir sonst ethisch auf eine schiefe Ebene geraten. In Deutschland wird die aktive Sterbehilfe zwar abgelehnt, hier besteht jedoch das Problem, dass im Gesundheitswesen durch Budgetbegrenzungen besonders des Ärztlichen- und Pflege-Personals die humane und zuwendende Betreuung unzureichend geworden ist. Alle, die aktiv als Ärztliches oder Pflegepersonal tätig sind und waren, wissen, wie gut man Leiden lindern kann, wenn nur genug fachlich erfahrenes und empathisches Personal zur Verfügung ist. Und auch ethisch und rechtlich ist es dem Personal auf der Basis von Patientenverfügungen (in den Niederlanden wilsverklaring) und den besonders wichtigen Vorsorgevollmachten möglich, Leiden durch Sterben zulassen ( passive Sterbehilfe ) und Hilfe beim Sterben zu nehmen oder zumindest wirkungsvoll stark zu reduzieren. Mit Hilfe beim Sterben sind die indirekte Sterbehilfe und der Sonderfall einer palliativen Sedierung gemeint, d.h. Gabe von Schmerz- und Beruhigungsmitteln zur Linderung, auch wenn dadurch der Tod theoretisch eher eintreten sollte. Dazu mangelt es aber zunehmend an Personal und Geld, denn die Zahl der Leidenden wächst in einer alternden Gesellschaft und die überbordende Bürokratie bindet das Personal zunehmend. Der Standpunkt medizinischer Fachgesellschaften, allen voran der deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer, ist klar: Nicht Freigabe der ärztlich organisierten Beihilfe zum Suizid, sondern Ausbau der Palliativmedizin und –Pflege sind die wirklichen Hilfen für eine alternde Gesellschaft. Damit wird den Kranken am Lebensende geholfen und die Würde des Menschen, der nicht Mittel zum Zweck eines ökonomisch günstigen Ablebens werden darf, gewahrt. In dieser Diskussionsphase lohnt ein Blick auf Regelungen anderer europäischer Länder, s. Tabelle: In 13 von 18 Ländern Europas ist die Assistenz zum Suizid verboten. Deutschland hat mit seiner bisherigen Gesetzgebung der Erlaubnis schon eine liberale Position inne. Will man wie bisher keine organisierte Assistenz zum Suizid, darf man für Ärztinnen und Ärzte berufsrechtlich die Assistenz nicht verbieten, was in 10 von 16 Landesärztekammern der Fall ist. Das übergeordnete Strafrecht stellt auch Ärztinnen und Ärzte nicht unter Strafe. Die daraus entstehende Rechtsunsicherheit belastet das ärztliche Personal zusätzlich. Abschließend: Die meisten Menschen, ob lebensendlich krank oder an ihrem Leben zweifelnd, suchen Trost, nicht primär eine Möglichkeit, aus dem Leben zu scheiden. In der heutigen politischen krisenhaften Gegenwart Europas ist eine Diskussion über unsere gemeinsame Identität und Ethik entscheidend für die Zukunft Europas. 8 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Gerhard Pott und Durk Meijer Land Passive Sterbehilfe Indirekte Sterbehilfe Aktive Sterbehilfe Assistierter Suizid Belgien erlaubt erlaubt erlaubt (auch bei erlaubt Kindern) Dänemark erlaubt erlaubt verboten verboten Deutschland erlaubt erlaubt verboten erlaubt Finnland erlaubt erlaubt verboten verboten Frankreich erlaubt erlaubt verboten verboten Griechenland keine Angaben keine Angaben verboten verboten Großbritannien erlaubt erlaubt verboten verboten Italien erlaubt Spez.Regelungen,s.(2) verboten verboten Irland erlaubt erlaubt verboten verboten Luxemburg erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt Niederlande erlaubt erlaubt erlaubt (auch bei erlaubt Kindern) Norwegen erlaubt erlaubt verboten verboten Österreich erlaubt erlaubt verboten verboten Polen verboten verboten verboten verboten Portugal erlaubt keine Angaben verboten verboten Schweden erlaubt erlaubt verboten eingeschränkt erlaubt Schweiz erlaubt erlaubt verboten erlaubt Spanien erlaubt erlaubt verboten verboten Ungarn erlaubt keine Angaben verboten verboten modifiziert nach: Pott, G. Meijer, D. Sterbebegleitung in Europa am Beispiel Deutschlands und der Niederlande, Schattauer Verlag Stuttgart 2015 mit niederländischer Übersetzung des Hauptteils und englischer Zusammenfassung 9 Eingangsstatement FvO zur Sterbehilfe Veranstaltung der SPD in Borken am 15-04-2015. Herrn Durk Meijer Durch die Euthanasieverbrechen des Nationalsozialismus ist Deutschland heute sehr sensibel was die Absolutheit des Lebens angeht. Im reinen Umgang mit ethischen Fragen ist Deutschland führend in der Welt. Begriffe wie Zurückhaltung, Diskretion, Nuancierung, geprägt durch den Einfluss der Humanistiek sind passend. Wenn die akive Sterbehilfe legalisiert wird für die Ausnahmesituation eines unerträglichen Leidens dann wird bald auch die aktive Sterbehilfe diskutiert für Menschen die an einer Demenz leiden, für Patienten mit einer psychiatrischen Krankheit und sogar bei gesunden älteren Leuten, die ihr Leben für vollendet halten aber nicht den körperlichen und geistigen Verfalls akzeptieren. Am Beispiel der Niederlande: Im Jahr 2009 gab es in den Niederlanden noch 2600 Euthanasiefälle und im Jahr 2013 wurde schon von 4800 Fällen berichtet. Bei Patienten mit einer psychiatrischen Krankheit wurde im Jahr 2012 von 14 Euthanasiefällen berichtet und im Jahr 2013 berichtet man bereits von 42 Fällen. Bei Demenzkranken haben die Zahlen von Euthanasie erheblich zugenommen(42 in 2012 und 97 in 2014). Diese Entwicklung zeigt das sich die Grenze verschiebt aus welchem Gründen aktive Sterbehilfe akzeptiert wird. Die Frage der aktiven Sterbehilfe wird oft, wie in den Niederlanden, einseitig aus pragmatischen Gründen diskutiert, aber eine tiefergehende ethische Diskussion ist notwendig da wir sonst ethisch auf einer schiefen Ebene landen (van Tongeren) oder ich zitiere Herrn Franz Müntefering: “Mit dem Lied vom süssen Freitod wird eine gefährliche Melodie gespielt”. Die Popularität der aktiven Sterbehilfe zeigt uns die Angst für ein negatives Menschenbild mit körperlichen und geistigen Einschränkungen. Alter und Tod gehören zu einem Leben das als weniger wertvoll geachtet wird. Zitat von Kevin Yuill(Autor des Buches “Assisted Suicide”). Hiermit spielt auch das Thema Selbstbestimming eine wichtige Rolle. Die Besinnung auf Alternativen ist viel wichtiger als die Erweiterung der Möglichkeiten für aktive Sterbehilfe. Wichtige Alternativen für die aktive Sterbehilfe sind professionelle und liebevolle Begleitung der Sterbenden mit Ausbau der Palliativmedizin und des Hospizwesens. Weiterhin halte ich es für wichtig dass wir an einer Gesellschaft arbeiten wo menschliche und ethische Standards wichtig sind. Eine Gesellschaft in der die Menschen Lebenssinn, Liebe und Solidarität erfahren. 10 Stellungnahme: Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe Erika Feyerabend Im November diesen Jahres soll sich der Bundestag mit zwei Gesetzesvorhaben beschäftigen: über die Verbesserung der Palliativmedizin und Hospizarbeit und über die gewerbliche, organisierte und/oder ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung. Es scheint bisher einen breiten Konsens zu geben, „gewerblich organisierte Suizidbeihilfe“ – wie sie Roger Kusch, der Ex-Justizsenator in Hamburg mit seinem Verein SterbeHilfe Deutschland e.V. angeboten hatte – zu verbieten. Tatsache ist aber auch, dass es einen Sterbehilfetourismus in die Schweiz gibt, organisiert über die Schweizer Vereinigung Dignitas. Laut einer britischen Studie hat sich zwischen 2008-2012 die Anzahl deutscher Bürgerinnen, die die Dienste von Dignitas in Anspruch genommen haben, auf 268 Sterbewillige verdoppelt. Ob eine so „organisierte Sterbehilfe“ in Deutschland ausdrücklich erlaubt oder verboten werden soll, ist umstritten. Bislang liegen verschiedene EckpunktePapiere vor. Renate Künast von der Partei Bündnis 90/Die Grünen beispielsweise favorisiert ein solches Angebot. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich für ein Verbot der gewerblichen wie auch organisierten Sterbehilfe nach dem Schweizer Modell ausgesprochen. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach hält – wie sein CDU-Kollege Peter Hintze – ein striktes Verbot für nicht mehr „zeitgemäß“. Sie und weitere Abgeordnete sprechen sich für die „ärztliche Beihilfe zum Suizid“ aus – und gegen Sterbehilfeverbände. Angekündigt sind vier Gesetzesentwürfe, die noch nicht vorliegen, aber in diesem Spektrum zu verorten sein dürften. Ein außerparlamentarischer Vorschlag von dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio, den Medizinethikern Ralf Jox und Urban Wiesing sowie dem Medizinrechtler Jochen Taupitz weist in eine ähnliche Richtung: Die Beihilfe soll verboten werden, um organisierte und gewerbliche Initiativen zu vermeiden. In Ausnahmefällen – ein recht interpretationsoffener Begriff – soll nach notgedrungen vagen medizinischen Kriterien und vernünftig begründeter Nachfrage von Sterbewilligen die Beihilfe exklusiv und eindeutig für Ärzte straffrei sein. Hieße das nicht auch, dass ärztliche Beihilfe zu einer Dienstleistung wird, die in der Gebührenordnung berücksichtigt werden müsste? Was derzeit parlamentarisch niemand will und auch unter der geltenden Gesetzgebung nicht möglich ist, das ist die strafrechtliche Verfolgung Beihilfe leistender Ärzte. Sie ist bisher strafrechtlich nicht verboten. Es gibt lediglich Unsicherheit, ob diese Handlung mit dem Arzneimittelrecht und der „Garantenpflicht“ in Konflikt gerät. Diese Unsicherheiten haben sich bislang bewährt. Ärztliche Suizidbeihilfe ist die Ausnahme, nicht die Regel. Berufsethisch ist die „Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe“. Berufsrechtlich ist das in einigen Bundesländern ebenso bewertet – in anderen nicht. Der Entzug der Approbation ist unwahrscheinlich. Prinzipiell ist ein solcher Entzug als härteste Sanktion wegen Verstößen gegen ärztliche Berufspflichten möglich. Die zuständige Gesundheitsbehörde könnte ihn verhängen. Dafür bedarf es eines Verstoßes gegen strafrechtliche Vorschriften. Da aber auch der ärztliche assistierte Suizid nicht strafbar ist, ist auch diese Sanktion 11 Stellungnahme: Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe Erika Feyerabend nicht möglich. Und berufsrechtlich wurde bislang wegen einer solchen Beihilfe nur in einem einzigen Fall eine Geldbuße verhängt. Warum also so viel Aufregung um die wenigen Ausnahmehandlungen am Lebensende? Ich befürchte, dass aus den Ausnahmen eine abgesicherte und nachfragbare Dienstleistung werden soll. Die Auseinandersetzungen werden nicht allein in Parlamenten geführt, sondern in den Medien. Dankenswerter Weise gibt es aus Politik, Ärzteschaft und Hospizkreisen Stimmen, die vor einer solchen Dienstleistung am Lebensende oder schwerer Krankheit warnen. Aber auch das gibt es: Umfragen – deren nähere Umstände meist nicht erwähnt sind – werden laufend multipliziert. Sie legen nahe, dass Mehrheiten in der Bevölkerung solche Angebote wünschen, um „selbstbestimmt“ und „würdig“ sterben zu können. Sie werden bestätigt von Medizinethikerinnen, Juristen und Vertretern von Sterbehilfeverbänden, von Medizinern wie Michael de Ridder oder Uwe Christian Arnold. Letzterer hat öffentlich erklärt, 200 Menschen Beihilfe geleistet zu haben und sucht per Anzeige in der Ärztezeitung gerade Kollegen, die es ihm gleich tun. Juristische Konsequenzen sind nicht zu beobachten. Arnold ist 2. Vorsitzender von Dignitate, einer Tochterorganisation der Schweizer Dignitas, die „Freitodbeihilfe“ anbietet. Es geht mir hier nicht um Denk- oder Sprechverbote. Aber seit Jahren ist gerade über die Medienberichte eine neue „Sterbekultur“ im Entstehen begriffen, die gefahrvoll ist, vor allem für schwerkranke, betagte und pflegebedürftige Menschen – unterstützt auch von der Autorität einer relativ kleinen Gruppe von Medizinern, Ethikern und Juristen. Selbst die Tötung auf Verlangen durch die Hand des Arztes ist mittlerweile ein Thema. Im Ankündigungstext dieser Veranstaltung wird als offene Frage formuliert, was gesetzlich und auch innerhalb der Ärzteschaft derzeit nicht in Frage steht: „Wenn wir uns für eine aktive Sterbehilfe entscheiden, stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen und von wem sie geleistet werden soll?“ Der Übergang vom „Sterblichen“ zum „Sterbenden“ ist schwer zu begreifen, mit Ängsten vor Kontrollverlusten und Schmerzen bestückt und offen für expertengestützte, medial inszenierte Mythen – „glückliche Klarheiten“ wie der Philosoph Roland Barthes vor Jahrzehnten schrieb. Die „glücklichen Klarheiten“ dieser „Sterbekultur“ sind u.a.: 1. „Ärzte in Krankenhäusern therapieren im Übermaß“. Das gibt es. Es gibt aber auch Unterund Fehlversorgung in unserem Gesundheitswesen, vor allem mit Blick auf die Pflege, Begleitung und auf nicht-medizinische Therapieangebote. 2. „Gutes Sterben ist eine Frage der individuellen Willensentscheidung, der vorsorglichen Planung, des selbstbestimmten Verzichts auf Behandlung“. Die Debatten um Patientenverfügungen, die dazugehörigen Formulare und Ratgeberliteratur prägt seit Jahren die Vorstellung von einem „würdigen“ Sterben. Unter Vermeidung langer Pflegezeiten wird ein tödlicher Behandlungsverzicht nahegelegt – bei unheilbarer Krankheit und weit vor dem Sterben. Der Soziologe Werner Schneider nannte das mal „die sozialverträgliche Bekümmernis um die letzten Dinge“. Studiert man die erwähnten Texte, wird dieser Verzicht als „würdig“ und auch als „mutig“ angesehen. Ein sozial gestaltetes Lebensende mit ausreichender und guter pflegerischer Versorgung auch für Menschen mit schmalem Geldbeutel und wenig 12 Stellungnahme: Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe Erika Feyerabend Möglichkeiten, sich erleichternde therapeutische Hilfen und Begleitungen privat hinzu kaufen zu können, kommt dort nicht vor. Dabei sollte das, flächendeckend und nicht nur in Palliativstationen und Hospizen, sondern auch zu Hause, in Krankenhäusern und Altenheimen, selbstverständlich sein. Und zwar nicht als pures Leitbild mit Zertifizierungswert, sondern ganz konkret und realisierbar. Davon sind wir weit entfernt. In einer „Lebenskultur“, in der Leistung, Produktivität, Selbstoptimierung vorrangig sind, Autonomie im Sinne einer „fürsorgefreien“ Lebensführung gleichbedeutend mit Glück ist, fällt es schwer, Lebensphasen zuzulassen, die all dem nicht mehr entsprechen. Es gibt keine positive Landkarte fürs Geschehen-Lassen, SterbenLassen, fürs Nicht-Wissen und Nicht-Verstehen. Die Verführung ist groß in dieser Lage professionelle Dienstleistungen – wie die Beihilfe zu Selbsttötung, in anderen modernen Gesellschaften bis hin zur Tötung auf Verlangen – zu fordern und entsprechend gesetzlich auszugestalten. Die derzeitigen Regeln aber reichen völlig aus, um mit den viel zitierten „extremen Ausnahmefällen“ zurecht zu kommen. Eine Einladung zur Selbsttötung darf es nicht geben. Eine Einladung zur Selbstentwertung sollte es nicht mehr geben. Die politische Absicht Palliativmedizin und Hospizarbeit zu fördern ist löblich und unterstützenswert. Der Gesetzentwurf setzt das richtige Signal und zeigt einen erfreulichen Perspektivwechsel, um die Lebensverhältnisse unheilbar Kranker zu verbessern. Palliativmedizin und Palliativpflege besser in die Regelversorgung zu integrieren, ambulante Hospizdienste zeitnaher zu fördern – und nicht erst nach einem Jahr der Vorfinanzierung – ist begrüßenswert. Aber daneben bedarf es auch der Stärkung ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in kassengeförderten und in rein bürgerschaftlich organisierten Hospizdiensten und Vereinen. Denn sie sind es, die ohne Einzelleistungsberechnung und mit unbeschränktem Zeitkontingent Sterbenden und besonders auch ihren Angehörigen alltäglich beistehen. Sie sind es auch, die in Kommunen und Gemeinden Gespräche über die sozialen Fragen des Sterbens, des Lebens in Pflegebedürftigkeit, über die gesellschaftspolitischen Probleme der Sterbehilfe anregen und bürgerschaftliche Netze knüpfen können. Sie sind es, die eine neue „Lebens- und Sterbekultur“ ermöglichen. Diese Sorge’arbeit‘ im familiären Alltag und im Gemeinwesen wird fast ausschließlich ehrenamtlich gemacht. Finanzielle Unterstützung gibt es nur für Personalkosten von hauptamtlichen Koordinatorinnen und für Schulungskosten der ehrenamtlichen Sterbebegleiterinnen. Mit dieser Politik droht auch im Hospizbereich die reine „Verdienstleistung“, sozial-psychologische „Leistungsberechnung“ und verengte Sicht auf „Professionalität“ Platz zu greifen. Am Ende stehen wir sonst da, als Kunden, die sich aus den Angeboten zwischen Hospiz, nachfragbarer Suizidbeihilfe oder gar Sterbehilfe das passende aussuchen, oder als reine Dienstleister, die bar jeder persönlichen Verantwortung, zu erfüllen haben, was der Kunde will oder die Institution finanziert bekommt. Die Dimensionen menschlicher Existenz sind anderer Art. 13 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Dr. med. Thomas Vedder Eingangsstatement Podiumsdiskussion Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name ist Thomas Vedder. Ich bin seit 22 Jahren als Allgemeinmediziner und Familienarzt in Südlohn in einer hausärztlichen Praxis niedergelassen. Dr. med. Thomas Vedder Als Hausärzte begleiten wir die Menschen mit ihren Krankheiten nicht selben bis zum Lebensende. Diese Tatsache hat mich bewogen die Zusatzausbildung zum Palliativmediziner zu machen, die ich 2009 abgeschlossen habe. Seither kann ich meine Patienten im häuslichen Umfeld besser betreuen. Weiterhin versorge ich regelmäßig Patienten im Elisabeth-Hospiz in Stadtlohn. Zunächst darf ich mich für die Einladung zu dieser Diskussion bedanken. Ich bin gebeten worden aus Sicht des niedergelassenen Hausarztes mit Palliativmedizinischer Tätigkeit über meine Erfahrungen zu berichten und diese in die Diskussion einzubringen. Als Hausärzte sind wir die Begleiter der Patienten/innen in vielen Krankheitsfällen. Auch bei der fachärztlichen oder krankenhausversorgten Betreuung werden wir nicht selten von den Menschen um Rat und Meinung gebeten. In einer so über Jahre gewachsenen ärztlichen Beziehung wird der Hausarzt zum selbstverständlichen Ansprechpartner der Familien im Fall des sich abzeichnenden Lebensendes eines Patienten, zumal sich viele Menschen heute ein Sterben in häuslicher Umgebung wünschen. Die in den letzten Jahrzehnten enorm weiterentwickelte Palliativmedizin gibt dem Hausarzt auch viele Möglichkeiten eine gute Betreuung am Lebensende zu Hause zu ermöglichen. Hier im KV_Bezirk Westfalen Lippe und somit auch im Kreis Borken wurde die palliative Versorgung der Menschen im häuslichen Bereich in den letzten Jahren durch die Schaffung eines guten, strukturellen Netzwerkes der verschiedenen Begleiter am Lebensende entscheidend verbessert: Das Ziel dieses Netzwerkes ist, das Sterben zu Hause zu ermöglichen. Der betreuende Hausarzt bleibt der erste Ansprechpartner für Patienten und Angehörige. Er schreibt 14 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Dr. med. Thomas Vedder den Patienten in einen von den Krankenkassen getragenen sogenannten Palliativvertrag ein. So entstehen für Patienten und Angehörige keine zusätzlichen Kosten. Der Hausarzt kann nun auf die vielfältige Hilfe des sogenannten Palliativmedizinischen Konsiliardienstes zurückgreifen. Da sind zuerst die Koordinatorinnen, die als geschulte Palliativpflegekräfte die Familien zu Hause besuchen und die benötigten Hilfsmittel wie Pflegebett etc. besorgen, ggf. einen Pflegedienst vermitteln oder die Entlassung aus dem Krankenhaus mitorganisieren. Diese Koordinatorinnen stehen in engem Kontakt mit den Krankenhäusern und Pflegediensten in der Region, sowie mit den besonders geschulten Ärzten des Palliativmedizinischen Konsilliardienstes. Das Netzwerk, in dem die Koordinatorinnen die verschiedensten Leistungen organisieren können, umfasst ebenso Sanitätshäuser, Physio- und Ergotherapeuten und nicht zu vergessen die Ehrenamtlichen ambulanten Hospizdienste wie z.B. die örtlichen Omega-Gruppen, die die Betroffenen auch vielfältig unterstützen können. Die besonders geschulten und qualifizierten Ärzte des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes haben eine 24-stündige Rufbereitschaft eingerichtet, in der sie die Hausärzte telefonisch oder mit einem Hausbesuch beim Patienten beraten und unterstützen können. Die Patientendaten sind elektronisch hinterlegt, so dass auch bei einem Dienstwechsel keine Informationen verloren gehen. So kann in sehr vielen Fällen ein würdevolles Sterben in der häuslichen Umgebung ermöglicht werden. Sollte es jedoch nicht beherrschbare Probleme im häuslichen Bereich geben, stehen stationäre Einrichtungen wie Palliativstationen in den Krankenhäusern und das Elisabeth-Hospiz in Stadtlohn zur Verfügung. Diese von Politik, Krankenkassen und Ärzten geschaffenen Strukturen stellen einen deutlichen Fortschritt in der palliativen Versorgung der Menschen im ambulanten Bereich dar. Diese neuen Möglichkeiten werden auch zunehmend genutzt. Die stationäre Versorgung im Hospiz in Stadtlohn hat sich etabliert und wird in der Bevölkerung sehr hoch geschätzt. Bei schwierigen medizinischen oder pflegerischen Problemen stellt die Begleitung im Hospiz eine sehr gute Alternative zur häuslichen Betreuung dar. An diese Beschreibung der konkreten Möglichkeiten hier im Kreis Borken möchte ich noch einige persönliche Bemerkungen zum Thema Sterbehilfe machen: Die durch den geplanten Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland begonnene Debatte über das Sterben ist sicher zu begrüßen. Zu lange wird dieses Thema vor allem in der gesellschaftlichen Diskussion gemieden. So ist es sicher auch 15 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Dr. med. Thomas Vedder ein Verdienst der Politik diese Diskussion nun breit und offen in den Blick der Gesellschaft zu rücken. So sehr das Sterben ein individuelles ist, so benötigen wir doch klare Rahmenbedingungen, die der Würde des Sterbenden Geltung verschaffen und gleichzeitig gesellschaftliche und gesetzliche Normen und Regeln setzt, die der unantastbaren Würde des Menschen gerecht werden. In der vielschichtigen Diskussion ist eine klare Positionierung nicht immer einfach. Wie die Mehrheit der deutschen Ärzteschaft bin ich der Meinung, dass die ärztliche Suizidbeihilfe nicht eine Aufgabe des Arztes ist. Meine Aufgabe als Arzt besteht in der Behandlung und Begleitung des Patienten in Krankheit und am Lebensende. Der Berliner Palliativmediziner Müller-Busch hat einmal formuliert; die Linderung des Leidens, nicht die Abschaffung des Leidens ist die ärztliche Aufgabe. Dennoch wird niemand leugnen, dass es trotz aller intensiven und optimierten palliativmedizinischen Bemühungen immer auch einzelne Fallsituationen gibt, in denen der Wunsch des Patienten nach Hilfe zur Selbsttötung zumindest nachvollziehbar ist. Brauchen wir ein Gesetz? Bisher ist ein ärztlich assistierter Suizid nicht strafbar. Einige Ärztekammern drohen mit berufsrechtlichen Sanktionen bis zur Entziehung der Approbation mit der Folge eines Verbots der Berufsausübung. Solche Sanktionen sind meines Wissens bis heute in entsprechenden Fällen nicht ausgesprochen worden. In Westfalen Lippe lautet der entsprechende Passus in der Berufsordnung; „Ärzte sollen keine Hilfe zur Selbsttötung geben“. Die heutige Diskussion wird um den parlamentarisch zu setzenden gesetzlichen Rahmen geführt werden. Auf der einen Seite bringt eine wie auch immer geartete gesetzliche Regelung für Ärzte und Patienten Rechtssicherheit. Für die Betroffenen gibt es klare Verhaltensregeln, es müssen vorgegebene Voraussetzungen überprüft werden, und es soll wie in den meisten Gesetzesvorschlägen eine Einschränkung auf verschiedene, sehr spezifische Situationen unerträglichen Leids am Lebensende geben. Doch hier beginnt schon die Problematik, wie fasse ich den vorgeschlagenen Terminus „unerträgliches Leid“ auf, was ist Leid, was ist unerträglich? Ist ein Suizid ein „würdevollerer Tod“ als das Sterben am Ende einer Krankheit? Auf der anderen Seite kann eine Regelung des ärztlich assistierten Suizids in der Gesellschaft auch zu einer Anspruchshaltung auf einen „schönen“ Tod führen. Tod und Sterben als verklärtes Lebensende mit der, meiner Meinung nach, überbewerteten Autonomie nach dem Motto: Wenn ich schon sterben muss, dann bestimme ich selbst 16 Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken Dr. med. Thomas Vedder das Wann, Wo und Wie! Tod mit Hilfe des Arztes am Ende als einzufordernde Leistung der Krankenkasse? Hier muss sich die Gesellschaft fragen, ist das menschliche Leben so verfügbar, wie es dargestellt wird, machen vorgeburtliche Diagnostik, Sozial freezing, ärztlich assistierter Suizid oder anderweitige Sterbehilfe die Menschen freier und unabhängiger, führt das zu einer größeren Autonomie? Oder machen wir uns hier etwas vor? Bleiben nicht viele wichtige lebensentscheidende Ereignisse wie etwa der Verlust eines Partners oder von familiären Strukturen oder der Verlust sozialer und wirtschaftlicher Grundlagen durch Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt die Tatsache, dass wir alle sterben müssen einer Selbstbestimmung und damit autonomen Handeln entzogen? Die Diskussion um die Autonomie des Menschen kann z einer nicht gerechtfertigten Überhöhung einer vermeintlichen Selbstbestimmung führen, die doch immer wieder an ihre Grenzen stößt. Eine gesetzliche Regelung kann nicht alle Forderungen der Befürworter einer ärztlich assistierten Selbsttötung erfüllen. Sollte sich der eigene Arzt aus Gewissensgründen nicht in der Lage sehen eine Hilfestellung zum Suizid zu geben, muss der Patient sich einen Arzt suchen, der zur Hilfe bei der Selbsttötung bereit wäre. So muss der Patient nicht in die Schweiz fahren, doch bleibt die Suche nach einem neuen Arzt. In den meisten der vorgelegten Gesetzentwürfen wird das sogenannte Vieraugenprinzip gefordert. Dabei soll nicht ein Arzt alleine die Entscheidung über die zu gebende Hilfe bei der Selbsttötung treffen, sondern ein zweiter hinzugezogener Arzt soll die Situation des Patienten und seinen Wunsch nach Suizid beurteilen und an der Entscheidungsfindung beteiligt sein. Diese Forderung halte ich für wichtig, da Arzt und Patient eine schwere Entscheidung nicht transparent treffen sollten, sondern eine externe Beratung eines weiteren Arztes nutzen sollte. Wie eingangs gesagt, es gibt keine einfachen Antworten auf viele Fragen in der Diskussion um die Sterbehilfe, daher freue ich mich auf die Diskussion, die sicher verschiedene Sichtweisen und Positionen aufzeigt, um zur persönlichen Meinungsbildung beizutragen. 17 Ursula Schulte, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages Fazit Das Thema ‚Sterbehilfe und –begleitung‘ ist diffizil. Die Meinungen dazu sind vielfältig. Sie reichen vom Absolutheitsanspruch der individuellen Selbstbestimmung bis zu dessen Infragestellung. Eine allgemeingültige Position lässt sich im gesellschaftlichen Diskurs nur schwer herstellen. Zu unterschiedlich sind die Meinungen; zu emotional wird die Diskussion geführt. In einem aber sind sich alle einig: Der Mensch und mit ihm die Leidensminderung stehen im Vordergrund der Betrachtung. Prof. Dr. Pott hat als Palliativmediziner in seinen Ausführungen daraufhin gewiesen, dass insbesondere die Diskussion zur Sterbebegleitung in Deutschland nicht ganz aufrichtig geführt wird: Zum einen, so Prof. Dr. Pott, gebe es eine breite Diskussion zu den Themen Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospizhilfe; zum anderen seien die Strukturprobleme in diesem Bereichen noch lange nicht gelöst. Dazu gehören vor allem ein übermäßiger Verwaltungsaufwand, eine fehlende personelle Ausstattung der Einrichtungen sowie eine effizientere Verteilung der finanziellen Mittel. (1) Mit dieser Einschätzung traf Dr. Pott den Nerv der Zuhörer. Auch sie kritisierten die vielen Verwaltungshürden. An erster Stelle wurden die ausufernden Dokumentationen genannt. Sie ließen kaum noch Zeit für die Pflege, weil eben jede wiederkehrende Handlung immer wieder festgehalten werden muss. Hinzu kommen die Zeitvorgaben des medizinischen Dienstes, die faktisch an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehen. Darüber fehle es an finanziellen Ressourcen bei der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in den Pflegeeinrichtungen. Dr. Vedder als Hausarzt und Palliativmediziner wies noch einmal auf die Bedeutung der interdisziplinären Vernetzung hin. Es müsse zwingend eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten im ambulanten Bereich geben. Vor allen sei der Hausarzt in Krisensituationen der erste Ansprechpartner für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen. Ein ‚sozial-gestaltetes Lebensende mit ausreichender und guter pflegerischer Versorgung auch für Menschen mit schmalen Geldbeutel‘ ist eine der Forderung von Erika Feyerabend (Omega – mit dem Sterben leben e.V.).Für sie steht fest: Eine Einladung zur Selbst-Tötung dürfe es nicht geben; eine Einladung zur Selbstentwertung sollte es nicht geben. Der Blick über die Landesgrenzen in die Niederlande eröffnete noch eine weitere Perspektive, die Dr. Durk Meijer präzisierte. Er verwies u.a. auf die Gefahr, dass eine 18 Ursula Schulte Mitglied des Deutschen Bundestages an Leistung und ökonomischen Prämissen orientierte Gesellschaft den Druck zu einem sozialverträglichen Ableben hervorruft. So sei das niederländische Euthanisiegesetz ursprünglich als Gesetz für Ausnahmeregelungen geschaffen worden. Nun werde die aktive Sterbehilfe auch für an Demenz oder psychischen Erkankungen leidenden Menschen bzw. für gesunde, ältere Menschen, die ihr Leben als erfüllt ansehen, diskutiert. Franz Müntefering hat sich in seinem Vortrag noch einmal klar gegen ‚geschäftsmäßige Sterbevereine‘ ausgesprochen. Darüber hinaus bewertet er Diskussionsbeiträge skeptisch, die bei begrenzter Lebenserwartung eine ärztlich assistierte Selbst-Tötung vorsehen. So gleich taucht die Frage auf, was denn eigentlich unter begrenzter Lebenserwartung zu verstehen sei. Für Müntefering ist maßgeblich, dass der Gesetzgeber keine Kategorien für eine ärztlich assistierte Selbst-Tötung bestimmen solle. Was ist nun das generelle Fazit der Veranstaltung? Die eine, allgemeingültige Position wird es nicht geben- - kann es auch nicht geben! Uns alle eint die Angst vor dem Tod und vor allem die Angst vor einem einsamen Sterben. Deshalb ist es zwingend notwendig, die Voraussetzung für ein begleitetes Sterben zu schaffen. Die Hospizbewegung und die Palliativmedizin leisten in diesem Bereich beachtliches. Viele administrative Hürden verhindern aber eine würdevolle Sterbebegleitung. Franz Müntefering hat es auf den Punkt gebracht: Einsamkeit bekämpfen und füreinander dazu sein – das sind die wichtigsten Attribute unserer aufgeklärten Gesellschaft. Die Veranstaltung ‚Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe. Eine Frage der Moral‘ hat viele Antworten gegeben, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Sie wird nicht der Endpunkt der gesellschaftlichen Diskussion sein. Vielmehr ist sie Auftakt zu einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod, mit dem Prozess des Sterbens und der Achtung des Lebens auch im nahenden Tod. Der Deutsche Bundestag wird sich in diesem Jahr mit der Sterbehilfe und der Sterbebegleitung auseinandersetzen. Der einzelne Abgeordnete ist hier in seiner eigenen Entscheidung allein. In dem wir das Thema ‚Tod und Sterben‘ thematisieren, holen wir es vom Rand wieder in die Mitte der Gesellschaft und helfen durch den diskursiven Austausch zu umfassenden Meinungsbildung. 19 SPD — Fraktion vor Ort Veranstaltung in Borken am 15. April 2015 Thema: Pflege—Palliativmedizin—Sterbehilfe - Eine Frage der Moral? - Ursula Schulte, MdB Lennart Thies Chefredakteur Radio Münsterland Franz Müntefering, Bundesminister a.D. Prof. Dr. med. Gerhard Pott, MA (phil) Drs. Durk Meijer Erika Feyerabend Organisation OMEGA Dr. med. Thomas Vedder Arzt für Palliativmedizin Deutscher Bundestag Ursula Schulte, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 227 – 74 454 Fax: 030 227 – 76 456 Ursula Schulte, MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin Berlin, 26. März 2015 SPD-Bundestagsfraktion lädt zur Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung ein Sterbehilfe – Eine Frage der Moral? Franz Müntefering kommt „Eine Erkenntnis ist unausweichlich“, erläutert Ursula Schulte, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Borken den Veranstaltungstitel der SPD-Fraktion vor Ort-Veranstaltung: „Wer geboren wird, der muss auch sterben.“ Unter dem Titel „Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe“ diskutieren am Mittwoch, 15. April 2015 (ab 18.00 Uhr – Einlass 17.30 Uhr), im Hotel Lindenhof, Borken, Raesfelder Straße 2, der ehemalige SPD-Parteivorsitzende und Bundesminister a. D. Franz Müntefering, Prof. Dr. Gerhard Pott von der palliativen Abteilung der Uni-Klinik Münster, Drs. Durk Meijer, Palliativmediziner aus den Niederlanden, Dr. Thomas Vedder, Palliativmediziner aus Südlohn sowie Erika Feyerabend von der Organisation ‚OMEGA – Mit dem Sterben leben e. V.‘. In dieser Diskussion soll es um alle Fragen zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe gehen. Dazu gehört der gesellschaftliche Umgang mit Alter, Krankheit und Tod, genauso wie der Umgang mit einem möglicherweise selbstbestimmten Tod. Die Diskussionen sind nicht neu, sind kontrovers und betreffen Fragen der Ethik, der Medizin, der Religion und der Rechtswissenschaften. Ursula Schulte: „Wir möchten Ihre Meinung hören und laden Sie herzlich zu dieser Veranstaltung ein.“ Anmeldungen nehmen wir unter der folgenden e-mail-Adresse bzw. Faxnummer entgegen: [email protected] bzw. Fax-Nummer 030-227-76456. Deutscher Bundestag Ursula Schulte, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 227 – 74 454 Fax: 030 227 – 76 456 Ursula Schulte, MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin Berlin, 9. April 2015 Franz Müntefering am 15. April 2015 in Borken Sterbehilfe ist das Thema Auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten Ursula Schulte kommt der ehemalige SPD-Parteivorsitzende und Vizekanzler a. D. Franz Müntefering nach Borken. Unter dem Motto „Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe. Eine Frage der Moral“ beschäftigen sich die Sozialdemokraten mit der Sterbebegleitung und dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen auf einen würdigen und schmerzfreien Tod. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. April 2015, ab 18.00 Uhr (Einlass 17.30 Uhr), im Hotel Lindenhof, Raesfelder Straße 2, in Borken statt. Auf dem Podium sitzen neben Franz Müntefering, Prof. Dr. Gerhard Pott (Universitätsklinik Münster), Drs. Durk Meijer, Praktischer Arzt in den Niederlanden, Dr. Thomas Vedder, Arzt für Palliativmedizin aus Südlohn und Erika Feyerabend von der Organisation ‚OMEGA‘. Moderiert wird der Abend von Lennart Thies, Chefredakteur der Westmünsterland-Welle. Die moderne Medizin kann unser Leben verlängern. Sie kann aber gleichzeitig auch zu einer Leidensverlängerung führen. Wie gehen wir damit um? Wie können wir ein menschenwürdiges Sterben gestalten? Diese und weitere Fragen wollen wir gemeinsam beantworten. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, melden Sie sich bitte unter der nachstehenden E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer an: [email protected] bzw. 030-227-76456. SPD-Bundestagsfraktion Ursula Schulte, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Diskussionsveranstaltung Veranstaltungsort Hotel „Lindenhof“ Raesfelder Straße 2, 46325 Borken Einlass ab 17:30 Uhr Pflege - Palliativmedizin - Sterbehilfe Kontakt: Ursula Schulte, MdB Telefon: 030 227 74455 Telefax 030 227 76456 E-Mail [email protected] E-MAIL ADRESSE .................................................................... PLZ, ORT □ Ja, ich möchte weitere Informationen per E-Mail erhalten: .................................................................... STRASSE, HAUSNUMMER .................................................................... VORNAME NAME ................................................................... Eine Frage der Moral? Rückantwort nur bei Teilnahme Um Antwort auf beiliegender Karte, per Fax oder Email bis zum 1. April 2015 wird gebeten. Mittwoch, den 15. April 2015 um 18:00 Uhr, im Hotel „Lindenhof“ Borken Drs. Durk Meijer Prakt. Arzt i. d. Niederlanden Dozententätigkeit in der Palliativmedizin. In dieser Diskussion soll es um alle Fragen zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe gehen, die von der Achtung des Lebens bis zum Selbstbestimmungsrecht reichen. Dazu gehört auch der gesellschaftliche Umgang mit Alter, Krankheit und Tod. Die palliativmedizinische Versorgung, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und die Rollen von Sterbehilfevereinen, von medizinischem Personal, Verwandten und Betroffenen sollen in dieser Runde thematisiert werden. Wir möchten Ihre Meinung hören und laden sie herzlich ein, sich an der Diskussion zu beteiligen. Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung mit Ihnen. Ursula Schulte, MdB Ulrich Hampel, MdB Dr. med Thomas Vedder Arzt für Palliativmedizin Erika Feyerabend Organisation OMEGA 19.30 Uhr Fragen aus dem Publikum Moderation: Lennart Thies Chefredakteur Radio Münsterland 20.30 Uhr Schlusswort Ulrich Hampel, MdB An der Veranstaltung Prof. Dr. med. Gerhard Pott, MA (phil) Palliativmediziner UK Münster ehem. Ltd. Arzt VORNAME, NAME Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich 2014 bereits intensiv mit diesen Fragen beschäftigt. Vor der entscheidenden Beratung im Deutschen Bundestag wollen wir uns die Zeit nehmen, mit Ihnen und Fachleuten offen über die rechtlichen, ethischen und menschlichen Aspekte zu diskutieren. Pflege – Palliativmedizin - Sterbehilfe Diskussion mit Eingangsstatements Eine Frage der Moral? 18.30 Uhr am 15. April 2015, um 18:00 Uhr in Borken nehme ich teil. Vortrag – Franz Müntefering Bundesminister a.D. DATUM 18.10 Uhr .............................................................................................. Begrüßung und Einführung Ursula Schulte, MdB ………………………………………..… 18.00 Uhr ORGANISATION die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die Frage, wie das Sterben gestaltet und begleitet werden kann. Soll Menschen ohne Chance auf Heilung eine aktive Begleitung in den Tod ermöglicht werden? Soll das Sterben palliativmedizinisch begleitet, aber nicht aktiv unterstützt werden? Wenn wir uns für eine aktive Sterbehilfe entscheiden, stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen und von wem sie geleistet werden soll? UNTERSCHRIFT Programm ........................................................... Liebe Bürgerinnen und Bürger,