Väteraufbruch

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Väteraufbruch
Internetservice zur Sendung
Väteraufbruch
Sendungen auf eigener Homepage
Die Sendungen können über das
Internet abgehört werden unter:
Allen Kindern beide
Eltern,
nicht mehr und nicht weniger
www.väterradio.de
neu ab 28. Februar 2002 monatlich von 18.00-19.00 Uhr
Väteraufbruch
Außerdem kann man dort noch
Zusatzmaterial zur Sendung finden.
Vater werden ist nicht schwer,Vater sein dagegen sehr
Märzsendung am 16.03.06
auf
„RadioCorax“ von 19.00-19.50 Uhr
Mutterliebe
das Familiensystem nach Trennung
Teil III
Am Mikrophon für Euch ist
Dietmar Nikolai Webel
Bundesvorstand und Vorsitzender des
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Sachsen-Anhalt / Mitte
Die Musikalische Gestaltung übernimmt
Johannes Maria Heretsch vom
Weltmusikmagazin
Planet Sounds - Kontakt und PlayLists über:
[email protected]
Kontakt:
Dietmar Nikolai Webel
Schulstr.6
D- 06188 Gollma
Tel./Fax 034602/48911
e-mail:[email protected]
http://www.vafk-sa-mitte.de
Radio Corax
Radio Corax ist als nichtkommerzielles lokales Radio seit Juli
2000 in Halle und Umgebung auf der UKW-Frequenz von
95,9 MHz auf Sendung. Etwa 180 ehrenamtliche Redakteurinnen
und Redakteure verantworten inzwischen ein 24h-Programm,
das weitab von den Formaten des Kommerzfunks
oder des öffentlich-rechtlichen Hörfunks das Medium Radio
eigenständig interpretiert. Radio Corax ist der Ort für
das Andere: Experimentelles, spezielle Musik und (Sub-)
Kultur, gesellschaftliche Minderheiten, abweichende Meinungen, Informationen und Hintergründe, die in den Mainstreammedien zu kurz oder gar nicht kommen, offene Kommunikation und Trash. Lokale Initiativen, Produzenten und
Veranstalter finden hier ihr Podium – in einem Radio, das
streitbar ist und auch sein will. Radio Corax ist zugangsoffen und selbstverwaltet, ein Ort ebenso wie ein Anlass von
Kommunikation.
Zweite Frau - zweite
Chance?
Das Familiensystem nach Trennung 2
16. Februar 2006
von 19.00 - 19.50 Uhr
Sachsen- Anhalt/Mitte
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Verein
Zweite Frau - zweite Chance?
Rechtssprechung im wohlverstandenen Interesse
unserer Kinder.
Bindungen halten heute nicht für das ganze Leben. In
den Städten wird bereits jede zweite Ehe wieder geschieden, mehr als die Hälfte heiratet erst gar nicht.
Der Wunsch nach einer zweiten Chance bleibt. Dabei
gehen die Zweitfrauen oft eine Verbindung zu dem
„gebrauchten Männern“ ein, ohne sich über die Tragweite der finanziellen Folgen klar zu sein.
Die Väteraufbruch-Mitglieder verschiedener
Regionen unterstützen sich bundesweit. Das
„Betten für Eltern-Programm“ vermittelt Eltern,
die durch mehrere hundert Kilometer von ihren
Kindern getrennt worden sind, am Wohnort der
Kinder Übernachtungsmöglichkeiten.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Erste Hilfe
Beratung für
von Trennung
betrof-fene
Väter
Einfacher
Erfahrungsaustausch
Selbsthilfegruppen
Vater-KindVeranstaltungen
Offen Treffpunkte für
gegenseitige
Hilfe und
Kontakte
Vermittlung von
Betten bei
Trennungsväter
Presse-und
Öffentlichkeitsarbeit
Medienarbeit
Information
von Behörden
und Gerichten
Email
Austausch
Wir helfen Eltern in Trennungskrisen Möglichkeiten
und Wege zu finden, die Beziehung zu ihren
Kindern aufrecht zu erhalten. Für die Organisation
unserer Selbsthilfegruppen, Arbeitskreise,
Informationsabende und anderer Aktivitäten
benötigen wir Hilfe.
Unterstützen sie unsere Arbeit durch Ihre
Mitgliedschaft.
Für eine zweite Frau ist es völlig unverständlich, wenn
die Erstfrau Unterhalt mit einem größeren Kind kassiert
und die Zweitfrau mit Baby arbeiten muss oder sogar
öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Dass
Kindesunterhalt bezahlt werden muss, sehen viele
Zweitfrauen ein. Aber sie können nicht verstehen, dass
ihr eigenes gemeinsames Kind in sehr ärmlichen
Verhältnissen auf vieles verzichten muss, weil die
Kinder aus der ersten Partnerschaft möglicherweise bei
der gut verdienenden Erstfrau trotzdem Kindesunterhalt
bekommen, um z.B. Urlaubsreisen zu finanzieren.
Die Rechtsprechung trägt ihr Übriges zum Ungerechtigkeitsgefühl bei. Ein Beispiel: Wegen einer neuen Partnerschaft wird dem Vater der Selbstbehalt gekürzt – er
könne ja durch die „Eintopfwirtschaft“ (so das OLG
Nürnberg) billiger wirtschaften.
Der Bundesgerichtshof steht auf dem Standpunkt, dass
die Zweitfrau NICHT indirekt die Erstfamilie finanziert,
wenn ihr Einkommen bei der Berechnung des Mannes
mitgerechnet wird. Häufig gibt es Fälle, bei denen eine
Zweitfrau mehr verdient als ihr Mann. Deren Einkommen werden addiert und dann durch zwei geteilt. Im
Rahmen der ehelichen Solidarität teile nun mal eine
Ehefrau ihr Einkommen mit ihrem Mann. Es sei keine
indirekte Finanzierung, wenn dann von dem dadurch wie sie sagen - erhöhten Einkommen der Unterhalt
berechnet werde – so die Richter.
Und dann bringt der Mann auch noch die unverarbeiteten Probleme der ersten Beziehung mit. Eifersucht,
Wut, Trauer und Neid enden häufig in nervenaufreibenden, gerichtliche Auseinandersetzungen. Kontaktverweigerung zwischen Kind und seinem Vater tritt
immer häufiger auf. Die Zweitfrau ist plötzlich in die
Problemwelt der Erstfamilie hineingeraten.
Gäste:
- Tina Schmidt - Stütze für ihren Mann
- Andrea Spier - erstritt Zuschuß für Fahrtund Übernachtungskosten
- Bettina Peters - Buchautorin „Männer wehrt euch“
- Marco Dienemann - Rechtsanwalt für Familienrecht
in Halle
Bestehende Gesetze umsetzen
Hierzu ist es wichtig, dass die bereits heute
bestehenden Gesetze zum Umgang auch
tatsächlich umgesetzt werden.
Qualifizierung der beteiligten Fachleute
Alle an Scheidungen und Trennungen beteiligten
Entscheidungsträger und Berater sind verpflichtet
sich mindestens alle zwei Jahre fortzubilden
Gleichwertigkeit von Vater und Mutter
Mutter und Vater sind gleich gut geeignet das
Kindeswohl zu wahren, das Kind zu versorgen und
zu erziehen. Eine Einschränkung ist nur bei
nachgewiesener „Gefahr im Verzug“ möglich.
Elterliche Verantwortung
Der Begriff „Sorgerecht“ ist durch den Begriff
„Elterliche Verantwortung“ zu ersetzen. Daraus
resultiert, dass beide Eltern gleichermaßen in der
Verantwortung stehen und die damit verbundenen
Rechte und Pflichten ihrer Kinder zu wahren haben.
Einvernehmliche Regelung
Grundsätzlich wünschen wir eine einvernehmliche
flexible Gestaltung, ggf. unter Zuhilfenahme von
Dritten, z.B. Mediatioren.
Feste 50:50-Regelung
Solange keine Einigung bezüglich des Umgangs
gefunden werden kann, ist die hälftige Betreuung
(50:50-Regelung) umgehend durchzuführen. Damit
soll sichergestellt werden, dass keine Tatsachen
geschaffen werden, die zu einer Entfremdung
zwischen einem Elternteil und dem Kind führen.
Selbstversorgung beider Elternteile nach
Trennung
Auf Basis der 50:50-Regelung sind beide Elternteile
zur Selbstversorgung verpflichtet.
Sanktionen
Zum Rechtserhalt der richterlichen Beschlüsse,
werden diese durch klare Sanktionsmaßnahmen
wie Zwangsgelder, Beugehaft (Denkpause) oder
Ruhen des Sorgerechts, durchgesetzt. Der Verstoß
gegen richterliche Beschlüsse muss ohne
Androhung direkt verfügt werden.
Diese Forderungen wurden auf der Mitgliederversammlung des „Väteraufbruch
für Kinder e. V.“ am 11.November 2001 mit großer Mehrheit beschlossen.