Väteraufbruch
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Väteraufbruch
Internetservice zur Sendung Väteraufbruch Sendungen auf eigener Homepage Die Sendungen können über das Internet abgehört werden unter: Allen Kindern beide Eltern, nicht mehr und nicht weniger www.väterradio.de neu ab 28. Februar 2002 monatlich von 18.00-19.00 Uhr Väteraufbruch Außerdem kann man dort noch Zusatzmaterial zur Sendung finden. Vater werden ist nicht schwer,Vater sein dagegen sehr Märzsendung am 16.03.06 auf „RadioCorax“ von 19.00-19.50 Uhr Mutterliebe das Familiensystem nach Trennung Teil III Am Mikrophon für Euch ist Dietmar Nikolai Webel Bundesvorstand und Vorsitzender des Väteraufbruch für Kinder e.V. Sachsen-Anhalt / Mitte Die Musikalische Gestaltung übernimmt Johannes Maria Heretsch vom Weltmusikmagazin Planet Sounds - Kontakt und PlayLists über: [email protected] Kontakt: Dietmar Nikolai Webel Schulstr.6 D- 06188 Gollma Tel./Fax 034602/48911 e-mail:[email protected] http://www.vafk-sa-mitte.de Radio Corax Radio Corax ist als nichtkommerzielles lokales Radio seit Juli 2000 in Halle und Umgebung auf der UKW-Frequenz von 95,9 MHz auf Sendung. Etwa 180 ehrenamtliche Redakteurinnen und Redakteure verantworten inzwischen ein 24h-Programm, das weitab von den Formaten des Kommerzfunks oder des öffentlich-rechtlichen Hörfunks das Medium Radio eigenständig interpretiert. Radio Corax ist der Ort für das Andere: Experimentelles, spezielle Musik und (Sub-) Kultur, gesellschaftliche Minderheiten, abweichende Meinungen, Informationen und Hintergründe, die in den Mainstreammedien zu kurz oder gar nicht kommen, offene Kommunikation und Trash. Lokale Initiativen, Produzenten und Veranstalter finden hier ihr Podium – in einem Radio, das streitbar ist und auch sein will. Radio Corax ist zugangsoffen und selbstverwaltet, ein Ort ebenso wie ein Anlass von Kommunikation. Zweite Frau - zweite Chance? Das Familiensystem nach Trennung 2 16. Februar 2006 von 19.00 - 19.50 Uhr Sachsen- Anhalt/Mitte Väteraufbruch für Kinder e.V. Verein Zweite Frau - zweite Chance? Rechtssprechung im wohlverstandenen Interesse unserer Kinder. Bindungen halten heute nicht für das ganze Leben. In den Städten wird bereits jede zweite Ehe wieder geschieden, mehr als die Hälfte heiratet erst gar nicht. Der Wunsch nach einer zweiten Chance bleibt. Dabei gehen die Zweitfrauen oft eine Verbindung zu dem „gebrauchten Männern“ ein, ohne sich über die Tragweite der finanziellen Folgen klar zu sein. Die Väteraufbruch-Mitglieder verschiedener Regionen unterstützen sich bundesweit. Das „Betten für Eltern-Programm“ vermittelt Eltern, die durch mehrere hundert Kilometer von ihren Kindern getrennt worden sind, am Wohnort der Kinder Übernachtungsmöglichkeiten. Väteraufbruch für Kinder e.V. Erste Hilfe Beratung für von Trennung betrof-fene Väter Einfacher Erfahrungsaustausch Selbsthilfegruppen Vater-KindVeranstaltungen Offen Treffpunkte für gegenseitige Hilfe und Kontakte Vermittlung von Betten bei Trennungsväter Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Medienarbeit Information von Behörden und Gerichten Email Austausch Wir helfen Eltern in Trennungskrisen Möglichkeiten und Wege zu finden, die Beziehung zu ihren Kindern aufrecht zu erhalten. Für die Organisation unserer Selbsthilfegruppen, Arbeitskreise, Informationsabende und anderer Aktivitäten benötigen wir Hilfe. Unterstützen sie unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Für eine zweite Frau ist es völlig unverständlich, wenn die Erstfrau Unterhalt mit einem größeren Kind kassiert und die Zweitfrau mit Baby arbeiten muss oder sogar öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Dass Kindesunterhalt bezahlt werden muss, sehen viele Zweitfrauen ein. Aber sie können nicht verstehen, dass ihr eigenes gemeinsames Kind in sehr ärmlichen Verhältnissen auf vieles verzichten muss, weil die Kinder aus der ersten Partnerschaft möglicherweise bei der gut verdienenden Erstfrau trotzdem Kindesunterhalt bekommen, um z.B. Urlaubsreisen zu finanzieren. Die Rechtsprechung trägt ihr Übriges zum Ungerechtigkeitsgefühl bei. Ein Beispiel: Wegen einer neuen Partnerschaft wird dem Vater der Selbstbehalt gekürzt – er könne ja durch die „Eintopfwirtschaft“ (so das OLG Nürnberg) billiger wirtschaften. Der Bundesgerichtshof steht auf dem Standpunkt, dass die Zweitfrau NICHT indirekt die Erstfamilie finanziert, wenn ihr Einkommen bei der Berechnung des Mannes mitgerechnet wird. Häufig gibt es Fälle, bei denen eine Zweitfrau mehr verdient als ihr Mann. Deren Einkommen werden addiert und dann durch zwei geteilt. Im Rahmen der ehelichen Solidarität teile nun mal eine Ehefrau ihr Einkommen mit ihrem Mann. Es sei keine indirekte Finanzierung, wenn dann von dem dadurch wie sie sagen - erhöhten Einkommen der Unterhalt berechnet werde – so die Richter. Und dann bringt der Mann auch noch die unverarbeiteten Probleme der ersten Beziehung mit. Eifersucht, Wut, Trauer und Neid enden häufig in nervenaufreibenden, gerichtliche Auseinandersetzungen. Kontaktverweigerung zwischen Kind und seinem Vater tritt immer häufiger auf. Die Zweitfrau ist plötzlich in die Problemwelt der Erstfamilie hineingeraten. Gäste: - Tina Schmidt - Stütze für ihren Mann - Andrea Spier - erstritt Zuschuß für Fahrtund Übernachtungskosten - Bettina Peters - Buchautorin „Männer wehrt euch“ - Marco Dienemann - Rechtsanwalt für Familienrecht in Halle Bestehende Gesetze umsetzen Hierzu ist es wichtig, dass die bereits heute bestehenden Gesetze zum Umgang auch tatsächlich umgesetzt werden. Qualifizierung der beteiligten Fachleute Alle an Scheidungen und Trennungen beteiligten Entscheidungsträger und Berater sind verpflichtet sich mindestens alle zwei Jahre fortzubilden Gleichwertigkeit von Vater und Mutter Mutter und Vater sind gleich gut geeignet das Kindeswohl zu wahren, das Kind zu versorgen und zu erziehen. Eine Einschränkung ist nur bei nachgewiesener „Gefahr im Verzug“ möglich. Elterliche Verantwortung Der Begriff „Sorgerecht“ ist durch den Begriff „Elterliche Verantwortung“ zu ersetzen. Daraus resultiert, dass beide Eltern gleichermaßen in der Verantwortung stehen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ihrer Kinder zu wahren haben. Einvernehmliche Regelung Grundsätzlich wünschen wir eine einvernehmliche flexible Gestaltung, ggf. unter Zuhilfenahme von Dritten, z.B. Mediatioren. Feste 50:50-Regelung Solange keine Einigung bezüglich des Umgangs gefunden werden kann, ist die hälftige Betreuung (50:50-Regelung) umgehend durchzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Tatsachen geschaffen werden, die zu einer Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind führen. Selbstversorgung beider Elternteile nach Trennung Auf Basis der 50:50-Regelung sind beide Elternteile zur Selbstversorgung verpflichtet. Sanktionen Zum Rechtserhalt der richterlichen Beschlüsse, werden diese durch klare Sanktionsmaßnahmen wie Zwangsgelder, Beugehaft (Denkpause) oder Ruhen des Sorgerechts, durchgesetzt. Der Verstoß gegen richterliche Beschlüsse muss ohne Androhung direkt verfügt werden. Diese Forderungen wurden auf der Mitgliederversammlung des „Väteraufbruch für Kinder e. V.“ am 11.November 2001 mit großer Mehrheit beschlossen.