14b_Gas Anlage 2
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14b_Gas Anlage 2
Anlage 2 Abwicklungsregeln Inhaltsverzeichnis: 1. Festlegungen zum Zählverfahren 1 2. Abwicklung des Netzzugangs 2 2.1.Fristen für den Datenaustausch zur Abwicklung des Lieferantenwechsels 2 2.2.Meldungsbearbeitung beim Netzbetreiber zur Abwicklung des Lieferantenwechsels 4 2.2.1. An- und Abmeldung von LGZ-Entnahmestellen 4 2.2.2. An- und Abmeldung von LP-Entnahmestellen 5 2.2.3. Lieferantenkonkurrenz 6 3. Zuordnungslisten 7 4. Stammdatenänderungen 7 5. Stornierungen 9 1. Festlegungen zum Zählverfahren Für die Zuordnung des Zählverfahrens zu einer Entnahmestelle (LP oder LGZ) sind grundsätzlich die Vorgaben der GasNZV maßgeblich. Für Entnahmestellen mit einer stündlichen Ausspeiseleistung > 500 kW und einer jährlichen Entnahme > 1,5 Millionen kWh fordert der Netzbetreiber eine Zuordnung als LGZEntnahmestelle. Bis zu diesen Grenzen kann der Lieferant das Zählverfahren für die Entnahmestellefrei wählen, wird jedoch weiterhin zu den Bedingungen einer LP-Entnahmestelle behandelt. Der Lieferant prüft vor der Anmeldung, welchem Zählverfahren die Entnahmestelle zugeordnet ist, und meldet diese entsprechend als LP- oder LGZ-Entnahmestelle beim Netzbetreiber an. In der Anmeldung teilt der Lieferant dem Netzbetreiber mit, ob er einen für den Lieferanten bzw. Kunden kostenpflichtigen Austausch der Zähleinrichtung zulässt („Gerätewechsel erlaubt/ nicht erlaubt“) und ob er den Wechsel des Zählverfahrens zulässt. Für die Mitteilung „Wechsel Zählverfahren erlaubt/ nicht erlaubt“ wird im UTILMD-Format (Zählverfahren) folgende Erweiterung vereinbart: 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 1 von 10 E01 = registrierende Lastgangzählung (Wechsel Zählverfahren erlaubt) E02 = Profilkunde (LP) (Wechsel Zählverfahren erlaubt) E03 = registrierende Lastgangzählung (Wechsel Zählverfahren nicht erlaubt) E04 = Profilkunde (LP) (Wechsel Zählverfahren nicht erlaubt) Der Netzbetreiber bearbeitet die Anmeldung des Lieferanten in Abhängigkeit vom Ist-Zustand der Kundenanlage mit den in Tabelle 1 unter „Festlegung VNB“ angegebenen Ergebnissen. Tabelle 1: Varianten zur Festlegung des Zählverfahrens LP* = LP-Belieferung mit Sondermessung (besonderer Messpreis) Ja* = Kosten für Gerätewechsel zu Lasten des Netzbetreibers Gerätewechsel: Leeres Feld = „nicht erlaubt“ (Der Feldinhalt BW = (gefordert) findet bei Anmeldungen keine Anwendung) Die Kosten der vom Netzbetreiber geforderten Geräteumbauten (Wechsel von LP nach LGZ bei Entnahmestellen > o. g. Grenzen) gehen zu Lasten des Netzbetreibers und werden über 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 2 von 10 den Messpreis dem Transportkunden in Rechnung gestellt. Bei Anmeldungen mit dem Transaktionsgrund E01 (Ein-/ Auszug(Umzug)) bzw. E02 (Einzug/ Neuanlage) gehen die Kosten für einen evtl. notwendigen Gerätewechsel ebenfalls zu Lasten des Netzbetreibers wie oben beschrieben. Der Netzbetreiber übernimmt die Kosten eines Zählerumbaus von LGZ nach LP in den Fällen, in denen die Entnahmestelle durch Änderung der bisherigen Anwendungsgrenzen des Netzbetreibers in den Wahlbereich des Lieferanten (< o. g. Grenzen) fällt. Sofern in der Bestätigung des Netzbetreibers ein von der Anmeldung des Lieferanten abweichendes Zählverfahren bestätigt wird, erfolgt die Bestätigung in der UTILMD-AntwortKategorie Z04 (Zustimmung mit Bilanzierungskorrektur). 2. Abwicklung des Netzzugangs Der Datenaustausch zwischen Lieferant und Netzbetreiber erfolgt in dem von der BNetzA vorgegebenen einheitlichen Format in elektronischer Form, bis zum Vorliegen dieses Standards per E-Mail in Form des Nachrichtentyps UTILMD (Ausprägung CSV). Der jeweilige Absender einer Datei ist dafür verantwortlich, dass die von ihm versendete CSVDatei formal korrekt (Muss-, Soll- und Kann-Felder) und inhaltlich richtig ist. Die für den Datenaustausch zu verwendenden Adressen des Lieferanten und des Netzbetreibers sind in Anlage 3 zum Lieferanten-Rahmenvertrag angegeben. Alle beim Netzbetreiber unter der in Anlage 3 genannten E-Mail-Adresse eingehenden E-Mails werden ohne Prüfung des Inhalts bestätigt (Empfangsbestätigung). 2.1. Fristen für den Datenaustausch zur Abwicklung des Lieferantenwechsels Bis zur Festlegung von einheitlichen Fristen durch die BNetzA gelten für die Abwicklung des Lieferantenwechsels die folgenden Fristen: • Der Lieferant teilt dem Netzbetreiber die anzumeldenden Entnahmestellen mindestens mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende des Monats vor Lieferbeginn mit (Beispiel: Anmeldung zum 1. Juni bis spätestens 30. April). Anmeldedateien können verschiedene Termine zum Netznutzungsbeginn enthalten. • Der Lieferant teilt dem Netzbetreiber die abzumeldenden Entnahmestellen unverzüglich, spätestens jedoch am 5. Werktag des Monats, zu dessen Ende die Abmeldung wirksam werden soll, mit. Abmeldedateien können verschiedene Termine zum Netznutzungsende enthalten. • Der Lieferant kann dem Netzbetreiber Ein- und Auszüge für LP-Entnahmestellen bis zu 6 Wochen rückwirkend nach dem tatsächlichen Ein- bzw. Auszugstermin mitteilen. Die Einzüge werden in CSV-Dateien mit UTILMD-Kategorie E01 (Anmeldungen) in Verbindung mit dem Transaktionsgrund E01 (Einzug) oder E02 (Einzug/ Neuanlage), die Auszüge in CSVDateien mit UTILMD-Kategorie E02 (Beendigung) in Verbindung mit dem Transaktionsgrund E01 (Auszug) gemeldet. • Der Netzbetreiber antwortet (Bestätigung oder Ablehnung) dem Lieferanten möglichst bis zum 15. Werktag des auf die Anmeldung folgenden Monats bzw. 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 3 von 10 des Abmeldemonats, jedoch spätestens bis zum 15. Werktag des dem Lieferantenwechsel vorausgehenden Monats. Für nicht identifizierte Entnahmestellen erfolgt die Ablehnung spätestens bis zum15. Werktag des auf die Anmeldung folgenden Monats bzw. des Abmeldemonats. Ein und Auszugsmeldungen beantwortet der Netzbetreiber spätestens 10 Werktage nach deren Eingang. Die Antworten erfolgen durch Übermittlung der vom Netzbetreiber bearbeiteten An- und Abmeldelisten an den Lieferanten. Mit der Bestätigung sind die Zuordnung und damit der Bilanzkreiswechsel einer Entnahmestelle für den Netzbetreiber und den Lieferanten verbindlich. Eine Ablehnung der Zuordnung einer Entnahmestelle wird vom Netzbetreiber begründet. 2.2. Meldungsbearbeitung beim Netzbetreiber zur Abwicklung des Lieferantenwechsels Der Netzbetreiber beantwortet dem Lieferanten alle vom Lieferanten angemeldeten Kundenentnahmenstellen mit Zustimmung oder Ablehnung. Gleiches gilt für die Abmeldungen des Lieferanten (UTILMD-Kategorie E02). Mit der Zustimmung ist die Zuordnung der Entnahmestelle zum Bilanzkreis des Lieferanten verbindlich. Grundsätzlich werden Ablehnungen von An- und Abmeldungen vom Netzbetreiber in der entsprechenden Antwortkategorie gesendet. Eine Antwort in der Kategorie E14 (Ablehnung Sonstiges) muss durch eine Erläuterung im Datenfeld „Bemerkung“ ergänzt werden. Bei Mehrfachmeldung einer Entnahmestelle durch denselben Lieferanten verwendet der Netzbetreiber die letzte fristgerecht eingegangene Meldung. Die Fristeinhaltung wird durch den elektronisch registrierten Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs dokumentiert. Zur Identifikation von Entnahmestellen mit Hilfe der vom Lieferanten gemeldeten Kundendaten werden vom Netzbetreiber die Identifikationskriterien gemäß GasNZV § 37 Abs. 4 angewendet. Sofern der Lieferant die Datenkombination nicht vollständig und fehlerfrei mitgeteilt hat darf der Netzbetreiber die Meldung nur zurückweisen, wenn die Entnahmestelle nicht eindeutig identifizierbar ist. Die Anmeldung einer Entnahmestelle, die sich in der Ersatzversorgung befindet, bestätigt der Netzbetreiber gemäß der in Ziffer 2.1 der Anlage 2 genannten Frist spätestens bis zum 15. Werktag des dem Lieferantenwechsel vorausgehenden Monats. Die Netznutzung beginnt nach erfolgter Bestätigung durch den Netzbetreiber durch den Lieferanten am 1. Tag des folgenden Monats. Bei Anmeldungen aus der Ersatzversorgung bedarf es keiner gesonderten Abmeldung durch den Ersatzversorger. Die Anmeldung einer Entnahmestelle, die sich in der Ersatzversorgung befindet, wird vom Netzbetreiber entgegen Ziffer 2.1 der Anlage 2 bis zum 5. Werktag eines Monats vor Lieferbeginn akzeptiert. Bei innerhalb der 6-Wochenfrist gemeldeten Ein- und Auszügen für LP-Entnahmestellen wird der Lieferantenwechsel (Beginn und Ende der Netznutzung) zu dem vom Lieferanten gemeldeten Ein-/ Auszugstermin umgesetzt. Die Bilanzkreiszuordnung wird zum nächsten auf die Bestätigung des Netzbetreibers folgenden Monatsersten angepasst (Mehr-/ Mindermengenmodell). 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 4 von 10 Sofern nur eine fristgerecht eingegangene Einzugsmeldung für eine LP-Entnahmestelle, jedoch keine Auszugsmeldung vorliegt, sendet der Netzbetreiber dem bisherigen Lieferanten eine Zwangsabmeldung. Der Lieferant des bisherigen Kunden kann der Zwangsabmeldung innerhalb der vom Netzbetreiber gesetzten Frist widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird die Einzugsmeldung abgelehnt. Bei fehlender Rückmeldung führt der Netzbetreiber den Auszug des bisher auf der Entnahmestelle geführten Kunden zum Vortag des vom anmeldenden Lieferanten genannten Einzugstermins durch. Bei Bestätigung des Auszugs - mit gegebenenfalls abweichendem Auszugstermin - führt der Netzbetreiber den Auszug des bisher auf der Entnahmestelle geführten Kunden zu dem in der Auszugsmeldung genannten Termin durch, sofern der Auszugstermin innerhalb der 6-Wochen-Frist und vor dem Einzugstermin liegt. Bei fehlender Rückmeldung oder bei Bestätigung – auch bei abweichendem Auszugstermin – wird die Einzugsmeldung zum gemeldeten Einzugstermin bestätigt. Bei innerhalb der 6-Wochen-Frist gemeldeten Ein- und Auszügen für LGZ-Entnahmestellen setzt der Netzbetreiber den Lieferantenwechsel (Beginn und Ende der Netznutzung) zeitgleich mit dem Bilanzkreiswechsel untermonatlich in die Zukunft um. Sofern nur eine fristgerecht eingegangene Einzugsmeldung für eine LGZ-Entnahmestelle, jedoch keine Auszugsmeldung vorliegt, sendet der Netzbetreiber dem bisherigen Lieferanten eine Zwangsabmeldung. Der Lieferant des bisherigen Kunden kann der Zwangsabmeldung innerhalb der vom Netzbetreiber gesetzten Frist widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird die Einzugsmeldung abgelehnt. Bei fehlender Rückmeldung oder bei Bestätigung des bisherigen Lieferanten bestätigt der Netzbetreiber die Einzugsmeldung und führt den Auszug des bisher auf der Entnahmestelle geführten Kunden und den Einzug des neuen Kunden durch. Als Termin für den Einzug und den Bilanzkreiswechsel legt der Netzbetreiber den 2. auf den Bestätigungstermin des Netzbetreibers folgenden Werktag fest, sofern in der Einzugsmeldung kein späterer Termin genannt wurde. Der Auszugstermin wird auf den Vortag des vom Netzbetreiber in der Bestätigung genannten Einzugstermins festgelegt. Der bisherige Lieferant wird parallel durch den Netzbetreiber über den vom Netzbetreiber festgelegten Bilanzkreiswechseltermin informiert. Nach der 6-Wochenfrist gemeldete Ein- und Auszüge werden vom Netzbetreiber nach den Regeln des Lieferantenwechsels abgewickelt. 2.2.1. An- und Abmeldung von LGZ-Entnahmestellen Für LGZ-Entnahmestellen gibt der Netzbetreiber keine Prognosewerte vor. Sofern beim Netzbetreiber Daten zum Vorjahresverbrauch und zur Maximalleistung vorhanden sind, werden diese rein informativ in den entsprechenden Datenfeldern an den Lieferanten rückgemeldet. Die Bestätigung einer LGZ-Zuordnung setzt das Vorhandensein einer geeigneten Lastgangzähleinrichtung voraus. Gegebenenfalls veranlasst der Netzbetreiber den Einbau bis zum angemeldeten Bilanzkreiswechseltermin. Erfolgt der Einbau nicht zu diesem Termin, gelten für die Ermittlung des Verbrauchs bis zum tatsächlichen Einbau die Regelungen in Ziffer 7.2 des Lieferanten-Rahmenvertrags entsprechend. 2.2.2. An- und Abmeldung von LP-Entnahmestellen Für die Belieferung von LP-Entnahmestellen gibt der Netzbetreiber synthetische Lastprofile vor, die dem durchschnittlichen Abnahmeverhalten der jeweiligen Kundengruppe entsprechen. 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 5 von 10 Für die Kundengruppe Haushalt und Gewerbe verwendet der Netzbetreiber die Lastprofile der TU München vom November 2002. Der Netzbetreiber ordnet die bestätigten LP-Zählpunkte einer der nachfolgenden LP Kundengruppen zu und teilt die LP-Zuordnung dem Lieferanten in der Antwortnachricht zur Anmeldung mit. 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 6 von 10 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 7 von 10 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 8 von 10 2.2.3. Lieferantenkonkurrenz Lieferantenkonkurrenz zwischen bisherigem und neuem Lieferant Liegt eine Anmeldung eines Lieferanten zu einem bestimmten Lieferantenwechseltermin vor und liegt bis zum 5. Werktag des diesem Lieferantenwechsel vorausgehenden Monats aber keine Abmeldung des derzeitigen Lieferanten zum Ende dieses Monats vor, so entsteht eine Lieferantenkonkurrenz. Der Netzbetreiber informiert in diesen Fällen den neuen Lieferanten und den derzeitigen Lieferanten bis spätestens am 10. Werktag des dem Lieferantenwechsel vorausgehenden Monats über die Lieferantenkonkurrenz mit einer UTILMD-Nachricht der Kategorie E07 = „Information“ und teilt diesen im Bemerkungsfeld die ILN bzw. DVGW-Nr. des jeweils anderen Lieferanten mit. Der derzeitige Lieferant prüft die Information des Netzbetreibers. Ergibt die Überprüfung auf Seiten des derzeitigen Lieferanten, dass die Belieferung der Entnahmestelle zum Monatsletzten des laufenden Monats enden soll, so übersendet er bis 10:00 Uhr des 14. Werktags des dem Lieferantenwechsel vorausgehenden Monats dem Netzbetreiber die entsprechende Abmeldung mit gesondertem Transaktionsgrund E08 = „Auflösung der Lieferantenkonkurrenz“ Ergibt die Überprüfung auf Seiten des derzeitigen Lieferanten, dass die derzeitige Liefersituation aus seiner Sicht korrekt ist, so müssen von diesem keine weiteren Schritte gegenüber dem Netzbetreiber eingeleitet werden. Übersendet der derzeitige Lieferant dem Netzbetreiber bis 10:00 Uhr des 14. Werktags des dem Lieferantenwechsel vorausgehenden Monats keine Abmeldung, lehnt der Netzbetreiber die Anmeldung des neuen Lieferanten ab und die Entnahmestelle bleibt dem derzeitigen Lieferanten zugeordnet. Lieferantenkonkurrenz zwischen mehreren neuen Lieferanten Liegen für eine Entnahmestelle neben der Abmeldung des derzeitigen Lieferanten Anmeldungen mehrerer Lieferanten zu demselben Lieferantenwechseltermin vor, so entsteht ebenfalls eine Lieferantenkonkurrenz. Der Netzbetreiber informiert in diesen Fällen die neuen Lieferanten bis spätestens am 10. Werktag des dem Lieferantenwechsel vorausgehenden Monats über die Lieferantenkonkurrenz mit einer UTILMD-Nachricht der Kategorie E07 = „Information“ und teilt diesen im Bemerkungsfeld die ILN bzw. DVGW-Nr. des jeweils anderen Lieferanten mit. Die Lieferanten prüfen die Information des Netzbetreibers. Ergibt die Überprüfung auf Seiten eines der Lieferanten, dass die Anmeldung der Entnahmestelle zum Monatsersten des nächsten Monats nicht aufrecht erhalten werden soll, so übersendet er bis 10:00 Uhr des 14. Werktags des dem Lieferantenwechsel vorausgehenden Monats dem Netzbetreiber die Stornierung der Anmeldung. Wenn am 14. Werktag genau eine nicht stornierte Anmeldung beim Netzbetreiber vorliegt, wird diese vom Netzbetreiber bestätigt. Liegen am 14. Werktag noch mehrere nicht stornierte Anmeldungen vor, so bestätigt der Netzbetreiber die zuerst eingegangene Anmeldung und lehnt alle anderen Anmeldungen mit der Antwort E08 = „Ablehnung Lieferantenkonkurrenz“ ab. 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 9 von 10 3. Zuordnungsliste Am 16. Werktag eines jeden Monats übermittelt der Netzbetreiber dem Lieferanten eine Zuordnungsliste über alle Entnahmestellen des Lieferanten im Netz des Netzbetreibers für den nächsten Monat. Die Zuordnungsliste enthält alle vom Netzbetreiber bzw. vom Lieferanten bis zum 15. Werktag verbindlich bestätigten Meldungen (Lieferantenwechsel, Ein-/Auszüge, geklärte Lieferantenkonkurrenzen; Änderungsmeldungen). Der Lieferant prüft die Zuordnungsliste und meldet Abweichungen gegenüber den Einzelmeldungen, sowie sonstige Unstimmigkeiten umgehend dem Netzbetreiber. Die Zuordnungsliste entbindet den Netzbetreiber nicht von der Pflicht, auf An- und Abmeldungen entsprechende Antworten zu versenden. Der in der Zuordnungsliste angegebene Termin „Beginn zum“ enthält den Beginn der Netznutzung (Abrechnungsbeginn) und nicht den gegebenenfalls abweichenden Termin der Bilanzkreiszuordnung. 4. Stammdatenänderungen Änderungen sonstiger – nicht den Lieferantenwechsel oder Ein-/Auszüge betreffender Kunden-/Entnahmestellendaten werden wechselseitig gemäß dem Nachrichtentyp UTILMD (Ausprägung CSV) als Veränderungsmeldung mitgeteilt. Veränderungsmeldungen an den Lieferanten werden gesammelt einmal monatlich spätestens am 15. Werktag vom Netzbetreiber versandt. Änderungen der Jahresverbrauchsprognose bei LP-Kunden oder des Zählverfahrens werden jeweils zum nächsten Monatsersten wirksam. 5. Stornierungen Stornierungen, die spätestens am 10. Werktag des Monats vor dem angestrebten Bilanzkreiswechseltermin beim Netzbetreiber eingehen, werden akzeptiert. (Diese Frist gilt nicht für Stornierungen zur Auflösung der Lieferantenkonkurrenz gemäß Ziffer 2.2.3). 23.03.2007 Albstadtwerke GmbH 10 von 10