Verrechnungssteuer (<1MB)

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Verrechnungssteuer (<1MB)
Positionen der Versicherungswirtschaft
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Verrechnungssteuer1/2
Verrechnungssteuer
Reformen im Bereich Obligationen und Geldmarktpapiere sind dringend
angezeigt.
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Anleihen von Unternehmen werden in erster Linie von institutionellen
An­legern gehalten. Diese weichen infolge Verrechnungssteuer auf ausländische Kapitalmärkte aus. Aufgrund der Verrechnungssteuer begeben
Schweizer Konzerne ihre Obligationen und Geldmarktpapiere über ausländische Strukturen. Die Wertschöpfung findet im Ausland statt. Die hiermit
verbundenen Arbeitsplätze werden im Ausland angesiedelt, den Schweizer
Unternehmen entstehen Kosten für den Unterhalt der ausländischen Strukturen.
Das Gesetzgebungsprojekt betreffend «Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer» sollte diesen
Nachteilen entgegentreten. Technisch sollte ein Wechsel vom heutigen
Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erfolgen.
Pragmatische Lösung
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hatte sich für die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen und Geldmarktpapieren ausgesprochen. Die Problematik könnte hiermit pragmatischer, einfacher und
kostengünstiger gelöst werden:
–– Refinanzierungen könnten mittels Direktemissionen an Schweizer
Börsen erfolgen.
–– Der Finanzplatz Schweiz würde gestärkt, der Handel in der Schweiz
belebt, die Investorenbasis in der Schweiz erweitert.
–– Die Profitabilität von Schweizer Unternehmen würde gesteigert.
–– Die Ansiedlung von Treasuryfunktionen mit qualifizierten Arbeitsplätzen
in der Schweiz und der Anstieg nachgelagerter Dienstleistungen in der
Schweiz würden gefördert.
–– Der Steuerausfall bei der Verrechnungssteuer würde grösstenteils durch
Mehreinnahmen bei den direkten Steuern kompensiert.
–– Ausnahmebestimmungen für Bail-in Bonds von Banken würden
wegfallen.
Reform der Verrechnungssteuer
verschoben und Ausnahme
von der Verrechnungssteuer für
Kapitalinstrumente der Banken erweitert.
Aufgrund des negativen Vernehmlassungsergebnisses wurde einstweilen
auf eine Reform der Verrechnungssteuer verzichtet. Hingegen wurde die
Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Kapitalinstrumente der Banken
erweitert.
Nicht nur die Banken haben regulatorische Kapitalvorschriften zu erfüllen.
Die Schweizerische Assekuranz ist einem strengen Solvenz-Regime unterworfen, welches eine entsprechend Unterlegung mit regulatorischem Kapital erfordert. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat in Art. 22a AVO ausdrücklich Voraussetzungen an Fremd-Finanzierungsinstrumente aufgestellt, die
erfüllt sein müssen, damit eine regulatorische Anrechnung erfolgen kann.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
8. November 2016
Positionen der Versicherungswirtschaft
Verrechnungssteuer2/2
Der Platzierung entsprechender Instrumente mit Verrechnungssteuerbelastung am Kapitalmarkt aus der Schweiz heraus sind enge Grenzen gesetzt.
Entsprechend sind die Versicherer gezwungen, auf ausländische Finanzierungsinstrumente auszuweichen, was nicht das Ziel des Regulators sein
kann und eine nachhaltige Schlechterstellung der Versicherungswirtschaft
mit sich bringt.
Reform der Verrechnungssteuer sistiert
und Änderung der Verordnung über die
Verrechnungssteuer
Der Bundesrat hat im Januar 2016 eine Expertengruppe eingesetzt, welche
zum Ziel hat, Lösungsvorschläge für eine zukunftsgerichtete Reform der
Verrechnungssteuer zu unterbreiten. Der SVV begrüsst deren Einsetzung
und nimmt hierin Einsitz. Die Reform ist allerdings sistiert weil der Ausgang
der Abstimmung zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» abgewartet werden soll.
Vernehmlassung zur Änderung der
Verordnung über die Verrechnungssteuer
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 23. September 2016 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer
eröffnet, welche kurzfristig umsetzbar ist. Auch bei der konzerninternen
Finanzierung stellt die Verrechnungssteuer ein Hindernis dar. Diese Aktivitäten finden typischerweise in ausländischen Konzerngesellschaften
statt und sind wegen der neuen BEPS-Vorgaben der OECD gefährdet. Im
Resultat ist damit zu rechnen, dass Schweizer Konzerne ihre ausländischen
Finanzierungsstrukturen mit zusätzlichen Aufgaben ausstatten, attraktive
Arbeitsplätze und Funktionen ins Ausland verlagern und Sitze im Ausland
ansiedeln.
Die vorgeschlagene Massnahme stellt unbestritten eine Verbesserung der
steuerlichen Rahmenbedingungen für die konzerninterne Finanzierung von
Schweizer Konzernen dar. Der SVV unterstützt dahingehend den Entwurf.
Der SVV deponiert jedoch ausdrücklich, dass die Verordnungsänderung
nicht das Endziel darstellen kann und dass die Verrechnungssteuerreform
zwingend notwendig ist – unter anderem weil auch die konzernexterne
Finanzierung reformiert werden muss.
Des Weiteren deponiert der SVV einmal mehr, dass die grundlegende
Lösung der heutigen Probleme und eine Verrechnungssteuerreform nicht
zwingend mittels Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erfolgen
muss. Praktikabler, pragmatischer, einfacher und kostengünstiger wäre
die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen und Geldmarkt­
papieren, was unabhängig von der Abstimmung zur Volksinitiative «Ja
zum Schutz der Privatsphäre» angegangen werden könnte.
Kontakt
Für zusätzliche Informationen steht Ihnen Dorothea Bachmann
(E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfügung.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
8. November 2016