Verrechnungssteuer (<1MB)
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Verrechnungssteuer (<1MB)
Positionen der Versicherungswirtschaft „ Verrechnungssteuer1/2 Verrechnungssteuer Reformen im Bereich Obligationen und Geldmarktpapiere sind dringend angezeigt. “ Anleihen von Unternehmen werden in erster Linie von institutionellen Anlegern gehalten. Diese weichen infolge Verrechnungssteuer auf ausländische Kapitalmärkte aus. Aufgrund der Verrechnungssteuer begeben Schweizer Konzerne ihre Obligationen und Geldmarktpapiere über ausländische Strukturen. Die Wertschöpfung findet im Ausland statt. Die hiermit verbundenen Arbeitsplätze werden im Ausland angesiedelt, den Schweizer Unternehmen entstehen Kosten für den Unterhalt der ausländischen Strukturen. Das Gesetzgebungsprojekt betreffend «Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer» sollte diesen Nachteilen entgegentreten. Technisch sollte ein Wechsel vom heutigen Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erfolgen. Pragmatische Lösung Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hatte sich für die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen und Geldmarktpapieren ausgesprochen. Die Problematik könnte hiermit pragmatischer, einfacher und kostengünstiger gelöst werden: –– Refinanzierungen könnten mittels Direktemissionen an Schweizer Börsen erfolgen. –– Der Finanzplatz Schweiz würde gestärkt, der Handel in der Schweiz belebt, die Investorenbasis in der Schweiz erweitert. –– Die Profitabilität von Schweizer Unternehmen würde gesteigert. –– Die Ansiedlung von Treasuryfunktionen mit qualifizierten Arbeitsplätzen in der Schweiz und der Anstieg nachgelagerter Dienstleistungen in der Schweiz würden gefördert. –– Der Steuerausfall bei der Verrechnungssteuer würde grösstenteils durch Mehreinnahmen bei den direkten Steuern kompensiert. –– Ausnahmebestimmungen für Bail-in Bonds von Banken würden wegfallen. Reform der Verrechnungssteuer verschoben und Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Kapitalinstrumente der Banken erweitert. Aufgrund des negativen Vernehmlassungsergebnisses wurde einstweilen auf eine Reform der Verrechnungssteuer verzichtet. Hingegen wurde die Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Kapitalinstrumente der Banken erweitert. Nicht nur die Banken haben regulatorische Kapitalvorschriften zu erfüllen. Die Schweizerische Assekuranz ist einem strengen Solvenz-Regime unterworfen, welches eine entsprechend Unterlegung mit regulatorischem Kapital erfordert. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat in Art. 22a AVO ausdrücklich Voraussetzungen an Fremd-Finanzierungsinstrumente aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit eine regulatorische Anrechnung erfolgen kann. Schweizerischer Versicherungsverband SVV 8. November 2016 Positionen der Versicherungswirtschaft Verrechnungssteuer2/2 Der Platzierung entsprechender Instrumente mit Verrechnungssteuerbelastung am Kapitalmarkt aus der Schweiz heraus sind enge Grenzen gesetzt. Entsprechend sind die Versicherer gezwungen, auf ausländische Finanzierungsinstrumente auszuweichen, was nicht das Ziel des Regulators sein kann und eine nachhaltige Schlechterstellung der Versicherungswirtschaft mit sich bringt. Reform der Verrechnungssteuer sistiert und Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer Der Bundesrat hat im Januar 2016 eine Expertengruppe eingesetzt, welche zum Ziel hat, Lösungsvorschläge für eine zukunftsgerichtete Reform der Verrechnungssteuer zu unterbreiten. Der SVV begrüsst deren Einsetzung und nimmt hierin Einsitz. Die Reform ist allerdings sistiert weil der Ausgang der Abstimmung zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» abgewartet werden soll. Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 23. September 2016 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer eröffnet, welche kurzfristig umsetzbar ist. Auch bei der konzerninternen Finanzierung stellt die Verrechnungssteuer ein Hindernis dar. Diese Aktivitäten finden typischerweise in ausländischen Konzerngesellschaften statt und sind wegen der neuen BEPS-Vorgaben der OECD gefährdet. Im Resultat ist damit zu rechnen, dass Schweizer Konzerne ihre ausländischen Finanzierungsstrukturen mit zusätzlichen Aufgaben ausstatten, attraktive Arbeitsplätze und Funktionen ins Ausland verlagern und Sitze im Ausland ansiedeln. Die vorgeschlagene Massnahme stellt unbestritten eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die konzerninterne Finanzierung von Schweizer Konzernen dar. Der SVV unterstützt dahingehend den Entwurf. Der SVV deponiert jedoch ausdrücklich, dass die Verordnungsänderung nicht das Endziel darstellen kann und dass die Verrechnungssteuerreform zwingend notwendig ist – unter anderem weil auch die konzernexterne Finanzierung reformiert werden muss. Des Weiteren deponiert der SVV einmal mehr, dass die grundlegende Lösung der heutigen Probleme und eine Verrechnungssteuerreform nicht zwingend mittels Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erfolgen muss. Praktikabler, pragmatischer, einfacher und kostengünstiger wäre die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen und Geldmarkt papieren, was unabhängig von der Abstimmung zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» angegangen werden könnte. Kontakt Für zusätzliche Informationen steht Ihnen Dorothea Bachmann (E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfügung. Schweizerischer Versicherungsverband SVV 8. November 2016