2013 Kreisanzeiger Nr. 3 Ausgabe Juni
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2013 Kreisanzeiger Nr. 3 Ausgabe Juni
Kreisanzeiger des Landkreises Mecklenburgische Informations- und Mitteilungsblatt Samstag, den 22. Juni 2013 Seenplatte 2. Jahrgang · Nr. 03 www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de INHALT Informationen aus dem Landkreis Kreistag Bekanntmachungen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird Modellregion für Bürokratieabbau Die Ausschüsse für „Ordnung, Sicherheit, Brandund Katastrophenschutz“ und für „Ländlichen Raum und Landwirtschaft“ stellen sich vor. 1. Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Seite 4 Seite 8 Seite 12 Feuerwehrtechnische Zentrale eingeweiht Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, Service für die Freiwilligen Feuerwehren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat am 29. April 2013 in Anwesenheit von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier die neue Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Betrieb genommen. In Neuendorf waren in den ersten Bauabschnitt der Erschließung, in die Kläranlage und das Sanitärgebäude etwa 2,1 Millionen Euro investiert worden. Der Neubau, der nun übergeben wurde, kostete weitere 2,1 Millionen Euro. Das Projekt ist mit finanziellen Zuweisungen des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern gefördert worden. Die FTZ ist die Serviceeinrichtung zur Bereitstellung aller Gerätschaften und Einsatzmittel für 201 Freiwillige Feuerwehren und den Katastrophenschutz im Landkreis. Auf dem zehn Hektar großen Gelände in der Nähe der Kreisstadt Neubrandenburg haben Innenminister Lorenz Caffier und Landrat Heiko Kärger symbolisch außerdem den Grundstein für den nächsten Abschnitt zum Bau eines Ausbildungs- und Jugendlagers für die Freiwilligen Feuerwehren gelegt. Dafür übergab der Minister einen Bewilligungsbescheid über weitere ca. 580.000,- Euro Fördermittel. (LK MSE) Das Team der Kreisgerätewarte der FTZ in Neuendorf mit dem Leiter Rolf Kurze (l.) Informationen aus dem Landkreis������������������������� S. 2 Kreistag��������������������������� S. 8 Satzungen und Bekanntmachungen��������� S. 9 Foto: LK MSE auf den Sommer haben wir in diesem Jahr gefühlte sechs Monate sehnsüchtig gewartet. Doch die ersten richtig warmen Tage konnten wir kaum entspannt genießen, weil wir mit den vielen Menschen fühlen, die von der Hochwasserflut betroffen sind. Wer konnte, hat geholfen. Aus unserem Landkreis sind freiwillige Helfer, das THW, das DRK, die Johanniter Unfallhilfe und Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren u. a. dabei. Ihnen allen herzlichen Dank. Bei uns hat die Saison begonnen. Die Gastronomen, Kanustationen, Fahrrad- und Bootsverleiher und viele andere Touristiker atmen auf. Und nicht nur sie. In unserer gesamten Region leben sehr viele Menschen direkt oder indirekt vom Tourismus. Gäste aus allen Teilen Deutschlands und zunehmend auch aus anderen Ländern Europas kommen in die Mecklenburgische Seenplatte. natürlich! − es ist vor allem die Landschaft, die die Menschen hierher zieht. Aber wir haben inzwischen neben Radwegen und Kanustationen noch sehr viel mehr zu bieten. Ich denke an die großen Kulturveranstaltungen, an Dorffeste, gute Gastronomie, Konzerte, Festivals und so weiter. Die Leistungen der FTZ im Überblick Folgende Leistungen können die 201 Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises und der Katastrophenschutz in der FTZ in Anspruch nehmen. • Schlauchwäsche • Prüfung persönlicher Schutzausrüstung • Prüfung hydraulischer Geräte und Hebekissen • Pumpenprüfung • Prüfung von Sicherungsmittel und Leitern • Fachdienstausstattung Den Feuerwehren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stehen zusätzlich rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr in den ehemaligen Kreisfeuerwehrzentralen (Altentreptow, Neustrelitz und Röbel) Tauschstützpunkte zur Verfügung, damit die Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit wieder hergestellt werden kann. Dort können folgende Geräte, Ausrüstungen und Mittel Neuer Erlebnispfad in Dargun Jobmeile Kinder der Schule und aus den Kindergärten Darguns erstürmten begeistert das neue Gelände vom slawischen Erlebnispfad. Anfang Mai ist er eröffnet worden. (Mehr dazu auf Seite 3) Foto: J. Henke Am 21. September 2013 findet die Ausbildungs- und Arbeitsplatzmesse in der Beruflichen Schule Neustrelitz statt. Veranstalter sind die AOK Nordost und das Jobcenter Mecklenburg-Strelitz. Schüler finden hier interessante Ausbildungsmöglichkeiten, und Arbeitssuchende können sich über freie Arbeitsstellen in der Region informieren. Unternehmen, die noch freie Stellen haben oder sich auf der Messe präsentieren wollen, wenden sich an Gisela Salow (Tel.: 03981 236510, [email protected]) oder an Roland Heckt (Tel.: 0395 56309141, rheckt@ kreismst.de). Für Informationen zur Jobmeile steht Jana Meyer (Tel.: 0800 26508043419, jana. [email protected]) zur Verfügung. (pm) getauscht bzw. entnommen werden. • Atemschutzgeräte • Atemluftflaschen 200 bar sowie 300 bar • B-Druckschläuche • C-Druckschläuche • Schaumbildner • Ölbindemittel Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme dieser Leistungen der FTZ haben die Mitglieder des Kreistages in ihrer Sitzung am 3. Juni 2013 beschlossen. In diesem Kreisanzeiger auf Seite 11 und auf der Internetseite des Landkreises ist die Satzung veröffentlicht. In der Regel baut man nur einmal Was sollten Sie bei der Errichtung und der Nutzung Ihres Eigenheimes beachten? Jeder Bauwillige sollte sich bereits bei der Planung seines Eigenheimes über seine Pflichten und Rechte als Bauherr und die bei der Realisierung seines Eigenheimes zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen ausreichend informieren. So vermeidet er später unangenehme Überraschungen, die unter Umständen sehr kostspielig sein können. Wenn Sie ein Wohnhaus errichten möchten, müssen Sie zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung einen Entwurfsverfasser, Unternehmer und Bauleiter haben, wenn Sie nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Landesbauordnung geeignet sind. Sie haben auch dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen gefertigt werden. Haben Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Entwurfsverfasser abgestimmt, die notwendigen Bauvorlagen fertig gestellt und Ihr Bauvorhaben ist nicht nach § 62 Landesbauordnung genehmigungsfrei gestellt, dann müssen Sie bei der zuständigen Unteren Bauaufsicht einen Bauantrag zur Prüfung einreichen. Fortsetzungen auf Seite 2 Es ist wirklich sehr viel los in den kommenden Wochen. Und ich bin sicher, wir werden wieder gute Gastgeber sein. Darüber hinaus hoffe ich, dass Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, diese Vielfalt natürlich auch selbst genießen können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Sommer. Viele von Ihnen werden sicher verreisen. Dann nehmen Sie bitte immer etwas Heimat mit in Ihren Urlaubsort und erzählen Sie den Anderen von unserer Mecklenburgischen Seenplatte. Ihr Landrat Heiko Kärger AUS DEM LANDKREIS Seite 2 Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 So erreichen Sie uns Stand: 01.02.2013 An der Hochstraße 1 17036 Neubrandenburg Neubrandenburg Platanenstraße 43 17033 Neubrandenburg Jugendamt, Ordnungsamt (Asyl- und Ausländerangelegenheiten), Sozialamt Ziegelbergstraße 50 17033 Neubrandenburg Ordnungsamt 03998 434 4362 Landrat Büro des Landrates, Amt für Finanzen, Amt für Zentrale Dienste, Amt für Wirtschaft, Kultur, Tourismus, Personalamt, Rechnungsprüfungsamt, Rechts- und Kommunalaufsichtsamt Personalamt 0395 57087 2109 Friedrich-Engels-Ring 53 17033 Neubrandenburg Rechnungsprüfungsamt 0395 57087 2120 Ordnungsamt (Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle) Anschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Platanenstraße 43 17033 Neubrandenburg Bauamt 03991 78 2405 Zentrale Rufnummer: 0395 57087 0 Zentrale E-Mail: [email protected] Internet: www.lk-mecklenburgischeseenplatte.de Jugendamt 03998 434 4410 und 03981 481 173 Ämter mit den Telefonnummern der Sekretariate Landrat 0395 57087 5002 Amt für Finanzen 0395 57087 2174 Amt für Schulverwaltung 03981 481 360 Amt für Wirtschaft, Kultur, Tourismus 0395 57087 2571 Amt für Zentrale Dienste 0395 57087 4199 Büro des Landrates 0395 57087 5020 Regionalstandorte Gesundheitsamt 03981 481 147 Kataster- und Vermessungsamt 03981 481 436 Rechts- und Kommunalaufsichtsamt 0395 57087 2401 Sozialamt 03981 481 334 Umweltamt 0395 57087 3283 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 03991 78 2271 Leitstelle Gartenstraße 17 17033 Neubrandenburg Amt für Schulverwaltung (BaföG), Kataster- und Vermessungsamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Woldegker Straße 4 - 6 17033 Neubrandenburg Gesundheitsamt Demmin Adolf-Pompe-Straße 12 - 15 17109 Demmin Waren (Müritz) Zum Amtsbrink 2 17192 Waren (Müritz) Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Bauamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Kataster- und Vermessungsamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Umweltamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Beethovenstraße 2 17109 Demmin Neustrelitz Woldegker Chaussee 35 17235 Neustrelitz Jugendamt Amt für Schulverwaltung, Kataster- und Vermessungsamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Jobcenter Mecklenburg-Strelitz Reitweg 1 17109 Demmin Kataster- und Vermessungsamt Sprechzeiten Zusätzlich dazu öffnet die Kfz- Zulassungsstelle an den Regionalstandorten in Demmin, Neustrelitz und Waren auch am Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für alle Regionalstandorte des Landkreises gelten einheitliche Sprechzeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die Kfz-Zulassungsstelle in Neubrandenburg hat am Mittwoch geschlossen. Unabhängig von den allgemeinen Öffnungszeiten sind unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe gesonderte Terminvereinbarungen möglich. Bürgerbüros an den Regionalstandorten Öffnungszeiten Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 1 3:00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 1 3:00 - 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung, auf Wunsch auch in der Häuslichkeit. Anschrift Pflegestützpunkt Demmin, Adolf-Pompe-Straße 23, 17109 Demmin Pflegestützpunkt Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz Ansprechpartner In Demmin Sozialberater Lothar Wernicke Pflegeberaterin Renate Hoff Telefon: 0395 570874750 Telefon: 0395 570874751 In Neustrelitz Sozialberaterin Annekatrin Wendt Pflegeberater Peter Zander Telefon: 0395 570873750 Telefon: 0395 570873751 Raum Telefon E-Mail Mitarbeiterinnen ______________________________________________________________________________________________________ Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12 - 15 124 0395 57087 4700 [email protected] Birgit Jeske 0395 57087 4701 Angela Klonicki Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35 0.25 0395 57087 3700 [email protected] Andrea Bartelt 0395 57087 3701 Marina Neitzel Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2 E.17 0395 57087 2700 [email protected] Erika Lange 0395 57087 2701 Hannelore Steinecker Neubrandenburg, Platanenstraße 43 1.056 0395 57087 5700 Alle Satzungen und Bekanntmachungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte finden Sie gemäß § 18 der Hauptsatzung auf der Internetseite www.lk-mecklenburgischeseenplatte.de/Landkreis/Bekanntmachungen. [email protected] Angelika Trippensee Aktuelle Stellenausschreibungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Landkreis/ Bekanntmachungen/Stellenausschreibung veröffentlicht. In der Regel baut man nur einmal / Das Bauamt informiert (Fortsetzung von Seite 1) Ihre Bauaufsicht für die Bauvorhaben in Neubrandenburg erreichen Sie in der Stadtverwaltung Neubrandenburg und für die Bauvorhaben außerhalb der Kreisstadt am Regionalstandort Waren (Müritz). Vollständige Bauvorlagen, die von einem zugelassenen Entwurfsverfasser erarbeitet wurden, führen in der Regel dazu, dass Sie ohne Probleme eine Baugenehmigung für Ihr Eigenheim erhalten, wenn das Eigenheim an dem beantragten Standort bauplanungsrechtlich zulässig ist. Die Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern schreibt bei der Errichtung von Wohnhäusern ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren vor. Ihre Bauaufsicht prüft nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und die von Ihnen beantragten Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen. Sie und der von Ihnen beauftragte Entwurfsverfasser sind verantwortlich dafür, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen bei der Realisierung des Bauvorhabens eingehalten werden. Notwendige Nachweise Vorrausetzung hierfür sind auch die von den Fachplanern zu erarbeitenden bautechnischen Nachweise. Hierzu gehören in jedem Fall der Nachweis zur Standsicherheit des Gebäudes und der Wärmeschutznachweis. Bei anderen Bauvorhaben können auch Nachweise zum Schallschutz und Brandschutz erforderlich werden. Vor dem Baustart Vor Baubeginn müssen Sie für das Eigenheim zur Statik eine Erklärung des Fachplaners und den Energiebedarfsausweis bei der Bauaufsicht einreichen. Auch wenn entsprechend Landesbauordnung Ihre Bau- aufsicht den Nachweis zur Standsicherheit nicht prüft, muss er der Bauaufsicht auf Verlangen vorgelegt werden. Sie sollten die kompletten Bauvorlagen auch nach der Realisierung sorgfältig aufbewahren, da bei späteren Umbauten und bei einem möglichen Verkauf des Wohnhauses, die Bauvorlagen immer wieder benötigt werden. Wärme und Energie Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) bilden ein wesentliches Instrument der Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung. Auch der Energiebedarfsausweis wird in der Regel durch die Bauaufsicht nicht geprüft. Es werden bei einigen Bauvorhaben aber Kontrollen durch die Bauaufsicht durchgeführt. Wer bei Ihrem Eigenheim Wärmeerzeugungssysteme, Verteilungseinrichtungen, Bild: Gerd Rehm Warmwasseranlagen, Klimaanlagen oder sonstige Anlagen der Raumlufttechnik einbaut oder aufstellt, hat Ihnen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm installierten Anlagen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen. Damit Sie lange und sicher in Ihrem neuen Wohnhaus leben können, ist es ratsam, den Bau sorgfältig zu planen und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu realisieren. Bei Fragen zum Baurecht stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde gerne mit Rat zur Seite. Kontakt: Sachgebietsleiterin Allgemeine Bauaufsicht Karola Rackow Bauamt Zum Amtsbrink 2 17192 Waren (Müritz) Tel.: 03991 782405 AUS DEM LANDKREIS Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 Seite 3 Das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus stellt sich vor Das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus unseres Landkreises hat seinen Sitz am Verwaltungsstandort in der Platanenstraße in Neubrandenburg. Nicht nur räumlich ist es damit dem Landrat nahe, sondern unser Amt ist ihm auch direkt unterstellt. Amtsleiter ist Axel Müller, der diese Aufgabe schon im damaligen Landkreis Müritz erfüllte. Mit der Bezeichnung des Amtes werden die drei wesentlichen Aufgaben unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genannt: 1. Wirtschaft bzw. Wirtschaftsförderung Die Energiewende ist auch in unserem Landkreis sichtbar. Große Windparks bestimmen in vielen Regionen schon das Landschaftsbild. Wir prüfen derzeit mit dem Planungs- verband Mecklenburgische Seenplatte sowie mit den Städten und Gemeinden die Möglichkeiten, weitere Windeignungsflächen auszuweisen. Ein primäres Ziel dabei ist es, die so genannte Teilhabe der Gemeinden an den wirtschaftlichen Erlösen zu gewährleisten. Das heißt, die Gemeinden und in Folge die Bürger der Gemeinden sollen und müssen in Zukunft direkt davon profitieren, wenn die Anlagen in ihrer Gemeinde errichtet werden. Nur so kann die Akzeptanz bei der Bevölkerung erhöht und das Gelingen der Energiewende sichergestellt werden. Um weitere Investoren für unseren Landkreis zu gewinnen, hat der Amtsleiter an einem vom Wirtschaftsministerium und der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes organi- Amtsleiter Axel Müller sierten Treffen von Vertreten der österreichischen Wirtschaft in Wien teilgenommen. Im Ergebnis dieser Veranstaltung hat es erfolgversprechende Gespräche mit potentiellen Investoren gegeben. Das Projekt Jugendzentrum Erholungswald Dargun: LEADER Projekt eröffnet (Fortsetzung von Seite 1) Der Darguner Erholungswald ist mit dem neu entstandenen slawischen Erlebnispfad um eine Attraktion reicher und lädt zusammen mit dem bereits bestehenden Walderlebnispfad und seinem Maskottchen „Scrofi“ zu Entdeckungen in der Natur und an geschichtsträchtigen Orten ein. „Jano und Jela“ so heißen die Geschwister, die ihre kleinen und großen Besucher in eine Zeit begleiten, als die Slawen im Darguner Wald zu Hause waren. Auf dem etwa zwei Kilometer langen Pfad durch das Gebiet der einstigen slawischen Burgwallanlage bieten sie ihren Besuchern Einblicke in ihr Leben, in ihre Sitten und Bräuche. Am 6. Mai 2013 wurde der Slawische Erlebnispfad nun offiziell vom Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V, Dr. Till Backhaus, von Landrat Heiko Kärger, vom Bürgermeister der Stadt Dargun, Karl-Heinz Graupmann und vom Forstamtsleiter Rüdiger Neise eröffnet. Und die Darguner Kinder waren begeistert. Da dieses Projekt der Stadt vielfältige Entwicklungsziele der Gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Aktionsgruppe „Demminer Land“ unterstützt, war es im Jahr 2012 von der Aktionsgruppe als vorrangiges Projekt ausgewählt worden. Aus dem europäischen Förderfonds ELER sind dafür etwa 60.700 Euro aus dem Budget der Lokalen Aktionsgruppe bereitgestellt worden. Entstanden ist ein Informationssystem, das seinen Besuchern Wissenswertes über die Zeit der Slawen in und um Dargun vermittelt und zusammen mit dem Walderlebnispfad die vorhandenen Freizeitangebote im Bereich des Darguner Erholungswaldes ergänzt und somit auch die touristische Attraktivität der Gesamtregion steigert. (J.H.) in Waren (Müritz) ist nach Monaten der Ruhe wieder Bewegung gekommen. In unserem Amt wurde im Auftrag des Landrats und in Zusammenarbeit mit einem Warener Architekten unter klarer Vorgabe des Investitionsumfangs und der inhaltlichen Ausrichtung einen Vorschlag erarbeitet, über dessen Umsetzung die Stadtvertreter entscheiden werden. Da es bereits erste ernsthafte Anfragen von Bewerbern gibt, die sich für die Gesamtbewirtschaftung des Objektes interessieren, ist eine Realisierung des Vorhabens in greifbare Nähe gerückt. Alt Schwerin auf seinen 50. Geburtstag am 30. Juni mit vor. An dem Wochenende wird es auf dem Gelände des Museums eine Vielzahl von Veranstaltungen, eine Sonderausstellung und den einen oder anderen Überraschungsgast geben. Im Weiteren folgen dann das Internationale Dampftreffen am 3. und 4. August sowie eine Woche später das Oldtimertreffen, um nur einige zu nennen. Diese Veranstaltungen sind mit dem nächsten Arbeitsfeld verknüpft, dem 2. Kultur So wird beispielsweise am Radweg Plauer See der Abschnitt Zislow- Pätschgraben demnächst fertig. Wir bereiten jetzt die Ausschreibung für den Bau des Radwegs Unser Bereich unterstützt die Organisation von Veranstaltungen wie KUNST:OFFEN oder den Kultur-Herbst. Auch bereiten wir das AGRONEUM 3. Ausbau der touristischen Infrastruktur Neubrandenburg-Trollenhagen vor. Der Zuwendungsbescheid zum Ausbau des Radweges Alter Bahndamm von Groß Lukow über Penzlin nach Mallin soll nun endlich übergeben werden, so dass auch hier zum Herbst mit dem Bau begonnen werden kann. Auch die von vielen Einwohnern geforderten Radwegeabschnitte von Waren- Amsee nach Neu Falkenhagen und Waren nach Rügeband sind soweit vorbereitet, dass die Fördermittelanträge an das Wirtschaftsministerium gestellt werden konnten. Ob sie noch in diesem Jahr realisiert werden können, ist noch offen. Auch für den zweiten Bauabschnitt des Radwegs von Waren über Schmachthagen nach Neu Schloen zeichnet sich eine Lösung ab, so dass eine Fertigstellung zur Saison 2014 realistisch ist. (LK MSE) Zur Kontrolle des Wildhandels Das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte weist noch einmal darauf hin, dass gemäß der Wildhandelsüberwachungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern der Wildursprungsschein unverzüglich auszufüllen ist. Das gilt auch für im Revier aufgefundenes und dort vergrabenes Fallwild. Ab sofort sind nur noch die neuen Wildursprungsscheine zu verwenden. Sie unterscheiden sich von den alten u.a. durch Angaben wie „Besonder- heiten…“ und „Untersuchung auf…“. Der Abschnitt „Besonderheiten“ enthält die Angaben, die durch den Jagdausübungsberechtigten bzw. kundige Person zu bestätigen sind, damit das Wild weiter untersucht und gehandelt bzw. direkt vermarktet werden kann. Im Abschnitt „Untersuchung auf“ ist jetzt neu vorgesehen, den Untersucher (je nach Vermarktungsweg: zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe, Trichinenuntersuchung in akkreditierten Laboren; Direkt- vermarktung/ Eigenverbrauch: Trichinenuntersuchung auch bei Tierärzten ohne akkreditierte Labore) mit Adresse und die Angabe mit Datum und Uhrzeit zu vermerken. Die neuen Wildursprungsscheine gibt es zu den Sprechzeiten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12-15, Zimmer 1.26 und 1.27 oder zu den Außensprechterminen: In Waren an jedem letzten Dienstag und in Neustrelitz an jedem letzten Donnerstag im Monat. Faulbrut in Malchow Auf einem Bienenstand in Malchow ist Bösartige Faulbrut amtlich festgestellt worden. Gemäß der BienenseuchenVerordnung ist deshalb ein Sperrbezirk gebildet worden, der die Stadt Malchow mit dem Ortsteil Laschendorf und die Gemeinde Silz umfasst. In diesem Bereich sind von allen Imkern die bekannten notwendigen Maßnahmen zu beachten. Sie sind auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-mecklenburgische-seenplatte. de) unter Bekanntmachungen nachzulesen. Das Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt zudem bekannt, dass der Sperrbezirk, der im Bereich Passentin ebenfalls wegen Bösartiger Faulbrut gebildet worden war, aufgehoben ist. (LK MSE) Grabowhöfe und Vielist nun auch im Wappen vereint Segelflugzeug, Zahnrad und Kornähre zieren das Wappen der Gemeinde Grabowhöfe. Bürgermeister Enrico Malow freut sich. Überreicht wurde das Wappen vom Innenminister Lorenz Caffier, der dazu nach Grabowhöfe gekommen war. Damit könne „die Gemeinde jetzt im wahrsten Sinne Flagge zeigen“ und außerdem sei ein Wappen auch wichtig für die Identität der Kommunen und gibt ein Stück Geschichte wieder, so Caffier. Für den Grabowhöfer Bürgermeister Malow ist das Wappen auch ein weiteres Indiz dafür, dass die Fusion der Gemeinden Grabowhöfe und Vielist gemeistert ist. (pm) Bürgermeister Enrico Malow (l.) erhält die Urkunde von Innenminister Lorenz Caffier. Seite 4 AUS DEM LANDKREIS Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 Schülerehrung im Landratsamt Ausgezeichnet wurden Gymnasium „Richard Wossidlo“ Waren (Müritz) Anika Kruse FIL „Müritz-Schule-Sietow Waren (Müritz) Franziska Riese Sonderpädagogisches Förderzentrum Malchin Katja Schmager Gymnasium „Fritz Greve“ Malchin Alexander Fritsche Berufliche Schule Malchin Madlen Wolf Berufliche Schule Demmin Julia Wolf Goethe-Gymnasium Demmin Conrad Witt Sonderpädagogisches Förderzentrum Friedland Vanessa Lindhorst neue friedländer gesamtschule Friedland Josephine Nickel Überregionales Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung Neubrandenburg Frenze Huth Sonderpädagogisches Förderzentrum „Pestalozzischule“ Neubrandenburg René Zanzig Sprachheilpädagogisches Förderzentrum Neubrandenburg Julia Zahn Zur feierlichen Schülerehrung 2013 hatte Landrat Heiko Kärger am 10. Juni 2013 Mädchen und Jungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in seinen Amtssitz nach Neubrandenburg eingeladen. Die 22 Ausgezeichneten kommen aus allen Teilen des Kreises und lernen an den unterschiedlichen Schulen. Und ebenso vielfältig und unterschiedlich sind die Gründe, für die der Landrat sie ausgezeichnet hat. So haben sie beispielsweise besonders gute Zeugnisse, sind sportlich aktiv, bei der Jugendfeuerwehr, Preisträger im Rollstuhltanz, bei Schulolympiaden, beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ oder schreiben als Reporter für die Lokalzeitung. „Jedes Kind hat ein Talent. Jedes Kind kann irgendetwas ganz besonders gut. Ihr habt Landkreis Modellregion für weniger Bürokratie Im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben Ministerin Uta-Maria Kuder und Landrat Heiko Kärger am 6. Juni 2013 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Abbau von Bürokratie in der Verwaltung unterzeichnet. Die Ministerin sagte: „Unser Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen, unnötige Verordnungen und Gesetze abzuschaffen und vor allem keine neue Bürokratie aufzubauen. Mit dem Standarderprobungsgesetz ist es den Kommunen möglich, Vorschriften, die nicht zeitgemäß oder unnötig sind, nicht anwenden zu müssen. Einige Gemeinden haben das bereits genutzt. Um künftig noch mehr Kommunen vom Abbau von Bürokratie zu überzeugen, wollen wir ihnen praktische Beispiele an die Hand geben.“ Diese praktischen Beispiele sollen nun gefunden und im Landkreis getestet werden. Heiko Kärger ist froh darüber, dass die Mecklenburgische Seenplatte damit eine Modellregion ist. Weiter sagte er: „Denn wir werden nur dann mehr Bürgernähe und Kosteneinsparungen erreichen, wenn wir innerhalb der Verwaltung Standards verändern und Verfahren vereinfachen.“ In der täglichen Arbeit in den Ämtern gibt es dafür viele Ideen, welche Verwaltungsvorgänge entschlacken können. Ministerin Kuder und Landrat Kärger bei der Vertragsunterzeichnung Foto: JMI Jedoch ist das immer vernünftig und mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar? Genau das sind die Fragen, die bei diesem Modellvorhaben beantwortet werden sollen. Beispielsweise gibt es doppelte Zuständigkeiten, was die Genehmigung zum Fällen von Bäumen betrifft. Das Ordnungsamt der Gemeinde aber auch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises sind dafür Ansprechpartner. Ein weiteres Beispiel betrifft den Denkmalschutz. Könnte der Landkreis als Untere Denkmalschutzbehörde für bestimmte Verfahren allein zuständig sein, ohne das Landesamt einzubinden? In den Fachämtern der Kreisverwaltung werden diese und ähnliche Vorschläge zurzeit zusammengetragen. Sie sollen bis zum 30. Juni beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des Hauses vorliegen. Von dort gehen sie dann an die Fachministerien des Landes, die für die jeweilige Genehmigung bzw. Ablehnung zuständig sind. Geeignete Vorschläge aus den Fachämtern des Landkreises, die für eine generelle landesweite Übertragbarkeit in Betracht kommen, wird das Justizministerium in die Interministerielle Arbeitsgruppe „Demografischer Wandel“ einbringen. (pm) euer Talent erkannt und habt alles getan, um es zu entwickeln. Darauf könnt ihr stolz sein!“ lobte Heiko Kärger die Mädchen und Jungen. Der Landrat zeigte sich beeindruckt von den Gesprächen mit den Mädchen und Jungen. Ihre Motivationen und Einstel- lungen seien für Andere Vorbild, sie regen zum Mitmachen und Nachahmen an. Sie seien zwar noch Kinder bzw. Jugendliche, tragen aber schon in so jungen Jahren zur Bereicherung im gesellschaftlichen Zusammenleben bei, betonte er. (LK MSE) Wer macht mit beim Kultur-Herbst? Aufruf an Kommunen, Vereine und kulturelle Einrichtungen im Landkreis zur Teilnahme am Kultur-Herbst vom 7. bis 22. September Erste Informationen wurden den Verwaltungsämtern im Landkreis bereits im April 2013 dazu übermittelt. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unterstützt diesen Höhepunkt. Bereits zum 10. Mal laden Gemeinden und Vereine aus der Tollensesee-Region im September zum Kultur-Herbst ein. Touristische Leistungsträger haben diesen kulturtouristischen Höhepunkt als Chance erkannt, ihren Gästen zusätzliche Angebote im Herbst offerieren zu können. 2013 soll zum ersten Mal die gesamte Mecklenburgische Seenplatte einbezogen werden. In einer Broschüre werden die Veranstaltungen während des Kultur-Herbstes erfasst und besonders beworben. Hierbei geht es vorrangig um Veranstaltungen, die extra für den Kultur-Herbst initiiert werden. Die Akteure der TollenseseeRegion haben bereits mit viel Phantasie und Eigeninitiative ein Veranstaltungsformat entwickelt, dass viele Einheimische und Gäste ansprechen soll. Bis zum 30. Juni 2013 besteht die Möglichkeit, die Aktivitäten im Rahmen des Kultur-Herbstes an das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus zu melden. Für die Veranstaltungsmeldungen ist folgendes Schema zu beachten: Datum, Uhrzeit, konkreter Veranstaltungsort, Veranstaltung mit genauer Bezeichnung, Veranstalter mit Kontaktdaten, wenn Anmeldung erforderlich und Eintritt erhoben wird, bitte angeben (als Worddatei). Ihre Ansprechpartnerin im Landkreis ist Adele Krien (Tel. 0395 57087 3123, E-Mail: [email protected]) „Albert-Einstein-Gymnasium“ Neubrandenburg Moritz Hilscher Sportgymnasium Haus I Neubrandenburg Maximilian Zenker Sportgymnasium Haus II musisches Haus Neubrandenburg Charlott Resske Berufliche Schule WHI Neubrandenburg Philipp Menzke Berufliche Schule WV Neubrandenburg Josy Schulz LEA TOLL Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Altentreptow Christian Günther Kon.centus Vokal-Ensemble Neubrandenburg Anna-Sophie Kerkau Maxi Sophie Mäder Luzia Emilie Lindström Ruth-Marie Schilewa Kostenlose Schuldnerberatung An die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Volkssolidarität Altentreptow (AL.DE.MA. e.V.) kann sich jeder wenden, der in finanzielle Not geraten ist. In der Poststraße 2 in Altentreptow finden täglich Sprechstunden statt (Telefon: 03961/229969). In Malchin können Sie in der Bürgermeister-TretowStr. 12 immer mittwochs von 9 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr Hilfe finden. Und in Demmin gibt es in der Rudolf-Breitscheid-Str. 18 dienstags von 8:30 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 8:30 bis 12 Uhr und von 13 bis 17:30 Uhr Sprechstunden. In dieser Zeit können Sie sich auch telefonisch anmelden unter: 03998 282033 (VS). AUS DEM LANDKREIS Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 Zur Zukunft der Bundeswehrobjekte Große Aufgabe für die Kommunen/Öffentliche Konferenz geplant Im April 2013 fand im Landratsamt der Mecklenburgischen Seenplatte in Neubrandenburg ein Arbeitstreffen zur bevorstehenden Umwandlung von Standorten der Bundeswehr in zivile Objekte statt. Nutzungsänderungen dieser Art werden als Konversion bezeichnet. Weil im Landkreis im Zuge der Reform der Bundeswehr fünf Standorte geschlossen werden, stehen die betroffenen Gemeinden und der Landkreis vor großen Aufgaben. Aus diesem Grund waren Bürgermeister, Kommandeure der Bundeswehr, Vertreter der Bundesimmobilienanstalt, des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommerns und der Flughafengesellschaft NeubrandenburgTrollenhagen, am Tisch von Landrat Heiko Kärger zusammen gekommen. Er sah den Anlass „mit einem weinenden und einem lachenden Auge“, wie er sagte. „Die Kaserne Mecklenburgische Schweiz in Stavenhagen, das Materialdepot in Rechlin, der Fliegerhorst in Trollenhagen/ Neubrandenburg sowie das Dienstgebäude des Kreiswehrersatzamtes und die Kaserne Fünfeichen in Neubrandenburg werden im Verlauf der nächsten Jahre zwar geschlossen, aber wir haben die Chance, aus den Standorten etwas Neues zu entwickeln“, so der Landrat. „Die Stavenhagener, sind uns dabei ein Vorbild. Sie haben schon ein Kasernengelände erfolgreich in einen Wirtschaftsstandort umgewandelt.“ Unter der Moderation einer externen Beraterfirma aus Potsdam haben die Anwesenden einen Arbeitskreis gegründet, der sich mit den Problemen der Nachnutzung befassen wird. Wie Dr. Jürgen Neumüller von der Firma „Infrastruktur & Umwelt Professor Böhm und Partner Potsdam“ bei der Konstituierung sagte, besteht sein Im April 2013 übergab Reinhard Schwarz von der „Arbeitsgemeinschaft Junges Land für junge Leute“ erneut das QMJQualitätssiegel für Kinder- und Jugendreisen an das Jugendwaldheim Steinmühle. Über die erfolgreiche Rezertifizierung freute sich besonders die Leiterin Kerstin Schäfer: „Mit der Klassifizierung wird der Bildungsstätte des Nationalparkamtes Müritz ein Qualitätssiegel verliehen, dessen Anspruch auf hohem Niveau liegt.“ Die Zertifizierung beinhaltet u. a. eine Überprüfung z.B. des Brandschutzes und der Lagerung und Zubereitung von Speisen, die zum Betrieb einer Kinder- und Jugendunterkunft notwendig sind. Besonders wird auch auf Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bei schlechtem Wetter und einen gepflegten Zustand des Innen- und Außenbereiches geachtet. Beim Anbringen der Plakette halfen Schüler der Grundschule „Zum Wasserturm“ aus Neverin, die gerade ihre Klassenfahrt im Jugendwaldheim Steinmühle verbrachten. Grundanliegen eines Aufenthaltes im Jugendwaldheim ist es junge Menschen für Natur und Wildnis zu begeistern. Mit seiner Lage im Grenzbereich zwischen Waldwildnis und Offenlandschaft bietet die Steinmühle hervorragende Voraussetzungen für Einblicke in die biologische Vielfalt und das Verstehen von natürlichen Pro- Ferienangebote auf einen Klick Auftrag darin, für den Informationsfluss zwischen allen Beteiligten zu sorgen und bei Bedarf fachliche Unterstützung zu geben. Es sei jedoch nicht seine Aufgabe, Konzepte für die Planung und Nachnutzung zu erstellen. Das ist die Aufgabe der Kommunen selbst. Bei dem konstituierenden Treffen legte Dr. Neumüller eine erste Bestandsaufnahme aller fünf Objekte vor, die gemeinsam mit den Bürgermeistern erarbeitet wurde. Erste Fragen zur Herangehensweise, notwendigen Ansprechpartnern usw. sind nun beantwortet. Für den kommenden Herbst wurden das nächste Treffen des Arbeitskreises und ein öffentliches Fachgespräch zum Flughafen in Trollenhagen vereinbart. Außerdem will die Firma „Infrastruktur und Umwelt“ eine öffentliche „Konversionskonferenz“ für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte organisieren, die ebenfalls nach der Sommerpause stattfinden soll. (LK MSE) Am Jugendwaldheim Steinmühle leuchtet ein Stern Die Bildungsstätte erhält erneut Qualitätssiegel für Kinder- und Jugendreisen Seite 5 zessen in einem Nationalpark. Das Jugendwaldheim Steinmühle mit seiner wechselvollen Geschichte, unter anderem als Mühlenstandort und auch Forstgehöft, wurde 1992 eingerichtet. Für die Modernisierung, die im September 2008 nach dreijähriger Bauzeit abgeschlossen werden konnte, wurden überwiegend durch das Land Mecklenburg-Vorpommern über 1,82 Millionen Euro investiert. Unter anderem engagierte sich auch die Jost Reinhold Stiftung mit 100.000 Euro an diesem Projekt. Von Grund auf neu entstand eine Unterkunft mit 39 Betten. Das denkmalgeschützte Forsthaus wurde vollständig saniert und bietet nun mit modernen Seminarund Aufenthaltsräumen viele Nutzungsmöglichkeiten. Nationalparkamt Müritz Milena und Lydia haben Ende Mai gemeinsam mit Landrat Heiko Kärger eine neue Internetseite freigeschaltet. Pünktlich vor dem Beginn der Sommerferien steht damit www.dein-ferienpass.de allen Kindern zur Verfügung, die auf der Suche nach Veranstaltungsterminen in der Ferienzeit sind. Der als Heft gedruckte Ferienpass des früheren Landkreises Foto: Claus Weber Angebote in unserer Region sind unter anderem mehrtägige Angelcamps, Kreativworkshops und Exkursionen im Müritz-Nationalpark. Außerdem gibt es Informationen zu Eintrittsermäßigungen und Sonderangeboten wie dem Schülerticket. Ein Dankeschön geht an die Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie e.V. sowie die Spender Müritz-Comp, Gest TV, Ingenieurbüro Dittrich und WOGEWA und natürlich vor allem auch an die Jugendlichen der Medienwerkstatt, wie Milena und Lydia, die an der Gestaltung der Seite mitgearbeitet haben. (LK MSE) Jetzt für Ausbildungswegweiser anmelden Mit der 2. Auflage des Ausbildungswegweisers Mecklenburgische Seenplatte möchte der Landkreis in Zusammenarbeit mit der BARMER GEK Neubrandenburg ausführlich über die Ausbildungsmöglichkeiten und die Attraktivität der Region informieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser gemeinsam mit Unternehmen gestaltete Ratgeber sehr gut angenommen wird. In diesem Jahr wird der Wegweiser den Bedürfnissen der Jugendlichen noch besser angepasst. Er wird nicht wie gewohnt in Papierformat erscheinen. Sondern die Daten werden auf eine Chipkarte mit QR-Code gebracht und an die Schulabgänger verteilt. Außerdem können alle Interessenten diesen Wegweiser über die Internetseiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und der BARMER GEK einsehen. Das Lehrstellenverzeichnis wird die Berufsbezeichnung mit einer kurzen Beschreibung des Berufsbildes und der allgemeinen Ausbildungsdauer zeigen. Es folgen die Ausbildungsbetriebe mit den entsprechenden Ausbildungsanforderungen (Hauptschulabschluss, mittlere Reife, Abitur), Bewerbungs- fristen, Kontaktdaten und Anzahl der Lehrstellen. Hiermit sind alle Ausbildungsbetriebe der Region angesprochen, ihre Ausbildungsangebote in den Wegweiser einfließen zu lassen. Bitte senden Sie Ihre Daten bis 30.06.2013 an das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus. Kontakt: Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus SG Wirtschaft und Kultur Platanenstraße 43 17033 Neubrandenburg Tel.: 0395 57087-5102 E-Mail: [email protected] Besser leben im Alter durch Technik Vorstand des Kreisseniorenbeirats hat getagt Mitte April trafen sich die Vorstandsmitglieder des Kreisseniorenbeirates Mecklenburgische Seenplatte im Landratsamt Neubrandenburg zu ihrer 15. Sitzung. Reinhard Schwarz mit den Kindern der Grundschule Neverin und Kerstin Schäfer Müritz hat so eine moderne elektronische Fortsetzung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gefunden. Über die Aufgaben der kürzlich eingerichteten Pflegestützpunkte in Demmin und Neustrelitz informierte als Gast Lothar Wernicke vom Demminer Pflegestützpunkt. Schon in den ersten Wochen wurden diese Beratungsstellen von den Bürgern rege genutzt und haben sich als Einrichtungen der Sozialberatung bewährt. Beratungsgegenstand der Sitzung war eine Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Besser Leben im Alter durch Technik“ zur Förderung von kommunalen Einrichtungen. Der Kreisseniorenbeirat empfiehlt dem Landkreis hierzu ein Projekt zum Nutzen der älteren Generation zu beantragen, das über zwei Jahre mit 200.000 € gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang wurde ein Projektantrag des Törpiner Forum e.V. vorgestellt. Das Projekt „Törpiner Senioren-Technik Botschafter für Altersgerechte Assistenzsysteme“ soll als Gemeinschaftsaktion mit den Partnern Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern, BioCon Valley GmbH und ITInitiative Mecklenburg Vorpommern e.V. umgesetzt werden. Um wesentliche Aufgaben zur deutschen Einheit zu vollziehen hat sich der Kreisseniorenbeirat für eine schnellstmögliche Rentenangleichung ausgesprochen und ein Informationsschreiben zur Vermittlung notwendiger Fakten erstellt. Nutzung der Ehrenamtsdatenbank der vier Anlaufstellen im Landkreis und eines Seniorenwegweisers. Ehrenamtslotsen stellen sich zur Verfügung, wenn Unterstützung bei der Beantragung von Projekten gewünscht wird. Diese Information dient der Klärung oftmals missverständlicher Sachverhalte und wird Vereinen, Verbänden und Kommunen zur Verfügung gestellt. Besprochen wurden vom Vorstand auch Projekte zur Kontakt: Kreisseniorenbeirat Mecklenburgische Seenplatte Telefon: 03996 70138 Email: [email protected] Homepage: www.kreisseniorenbeirat-msp.de Der Kreisseniorenbeirat stellt sich zurzeit durch die Vortragsreihe „Soziale Netzwerke in MV“ von Prof. Dr. Dr. Helmut Pratzel in allen Ämtern und Städten des Landkreises vor und vermittelt Hinweise zur Stärkung ländlicher Strukturen. Ende April nahmen Delegierte des Kreisseniorenbeirates an der Regionalkonferenz des Landesseniorenbeirates Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald teil. (pm) AUS DEM LANDKREIS Seite 6 „Widdewiddewitt“ und gute Laune „Ich mach‘ mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt ....“ - Pippi Langstrumpf war beim traditionellen Kinderfest am 31. Mai in Woldegk natürlich dabei. Am Vortag des Internationalen Tags des Kindes hatten sich wieder hunderte Mädchen und Jungen aus der ganzen Umgebung auf dem Marktplatz getroffen, um gemeinsam mit Müller Julius Hundt, Bürgermeister Dr. Ernst-Jürgen Lode und Landrat Heiko Kärger auf den Bullenberg zu wandern (unser Foto). Dort gab es wieder viel Spiel und Spaß für die Jüngsten. Ein großes Dankeschön geht an den Pferdesportverein Woldegk, das Johanniter-Jugendzentrum, die Kita „Bummi“, an alle Sponsoren und die vielen Helfer, die das Kinderfest organisiert hatten. (LK MSE) „Mit Energie dabei“ neue Perspektiven eröffnen Mit großer Energie und ersten zählbaren Erfolgen arbeiten 40 junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern im siebten Projekt der E.ON edis AG und der PBW-Peeneland Bildungswerk GmbH, das im Oktober vergangenen Jahres gestartet wurde. Nach sechsmonatiger intensiver Arbeit werden in diesen Tagen die ersten betrieblichen Ausbildungsverträge geschlossen. So konnte auch Christin Kroll aus Verchen im April einen Ausbildungsvertrag erhalten. Für die 23-jährige ist dies keine Selbstverständlichkeit. Sie hatte bereits eine Berufsausbildung zur Friseurin begonnen und dann festgestellt, dass dies der falsche Beruf für sie ist. Christin musste sich neu orientieren und wandte sich im vergangenen Jahr auf einer Jobbörse an eine Mitarbeiterin des Demminer Rathauses. Über diesen Umweg wurde sie eine von 40 Teilnehmerinnen/ Teilnehmern des E.ON edis Projektes „Mit Energie dabei“ in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Rostock. Gegenwärtig macht sie im Rahmen des Projektes ein Praktikum im Demminer Bauamt. Amtsleiter Dietmar Schmidt ist mit der Einstellung zum Lernen und zum Arbeiten sowie den gezeigten Leistungen seiner Praktikantin Christin Kroll sehr zufrieden. „Christin hat mich während der bisherigen Praktikumszeit überzeugt, dass sie Sankt Florianstag in Penzlin In Polen ist der Sankt Florianstag Tradition der Feuerwehrleute. Und der damalige Kreiswehrführer, Josef Augustin, initiierte nach Besuchen im Partnerkreis Bialogard den Sankt Florianstag für die Feuerwehren des Altkreises Mecklenburg-Strelitz. Nachdem dieser Ehrentag fünfmal in Friedland stattgefunden hat, ist mit dem 6. Sankt Florianstag am 12. Mai 2013 in Penzlin die Tradition für die Feuerwehren des Kreisfeuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte im Zusammenwirken mit der Kirchgemeinde fortgeführt worden. Bereits der Einmarsch mit den drei Fahnen der alten Feuerwehrverbände an der Spitze gestaltete sich zum feierlichen Akt. Dahinter die Ehrengäste u.a. Innenminister Lorenz Caffier, der Penzliner Bürgermeister Sven Flechner, Landesbrandmeister Heino Kalkschies, Vertreter des THW und eine polnische Delegation, gefolgt von den Kameradinnen und Kameraden sowie weiteren Gästen aus der Region. Einzug und Gottesdienst wurden durch den Feuerwehrmusikzug Mirow begleitet. Eindrucksvoll hierbei der klangvolle Wechsel zwischen Feuerwehrkapelle und Orgelmusik. Den Gottesdienst selbst hielten der Penzliner Pastor Hartmut Reinke und Pastor Thorsten John, der den Feuerwehren als Fachwart für Notfallseelsorge bekannt ist. Die Grundgedanken des Gottesdienstes umfassten das Ehrenamt in all seinen Facetten zu würdigen, zu danken und letztlich den Segen für die Einsatzkräfte zu erbitten. Mit dem Verlesen der Namen aller verstorbenen Kameradinnen und Kameraden wurde ein respektvoller Eindruck hinterlassen. Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 alle Voraussetzungen für eine Lehre in unserer Verwaltung mitbringt. Ich habe ihren Fleiß und ihre Freundlichkeit im Umgang mit den Bürgern unserer Stadt schätzen gelernt“, so Dietmar Schmidt im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung. Das Projekt „Mit Energie dabei“ richtet sich an Jugendliche im Alter zwischen 16 und 24 Jahren, die ohne intensive und individuelle Unterstützung und Förderung kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten. PBWGeschäftsführer Jürgen Wiegert verweist mit Stolz auf die effektive Zusammenarbeit zwischen seinem Haus, den Arbeitsverwaltungen, der E.ON edis AG und den Praktikumsbetrieben. „Wir schaffen es Jahr um Jahr mit unseren Partnern aus der Wirtschaft und der Verwaltung den Jugendlichen ihren Platz in der Arbeitswelt zu schaffen“, so Jürgen Wiegert. Der Demminer Standortleiter der E.ON edis AG Thomas Knübel dankte Bürgermeister Michael Koch für sein persönliches Engagement. „Die E.ON edis AG bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, u. a. im Rahmen des Projektes „Mit Energie dabei“. Die wachsende Unterstützung sowohl der Kommunalpolitik als auch der regionalen Wirtschaft motiviert uns dieses Projekt weiter zu führen“, so Thomas Knübel. In der laufenden Projektphase wird seit Januar 2013 unter sozialpädagogischer Begleitung eine Integration der Jugendlichen in die Arbeitswelt vorbereitet. Für diese Projektphase konnten durch das Peeneland Bildungswerk eine Reihe von örtlichen Handwerks-, Kleinund mittelständischen Betrieben zur Mitarbeit gewonnen werden. Neben den Neigungen der Jugendlichen werden bei der Wahl des Praktikumsbetriebes insbesondere die Möglichkeiten einer späteren Weiterbeschäftigung berücksichtigt. Die Praktikantenvergütung übernimmt die E.ON edis AG. Michael Elsholtz Was wollen Berufsschüler wirklich? Nach dem Gottesdienst hatten die Gäste Gelegenheit, ihre Grußworte zu überbringen. Dies nutzen dann auch der Innenminister und der Bürgermeister mit ihren Dankesworten und der Erörterung aktueller Probleme. Die polnische Delegation übergab mit ihrer Botschaft Präsente an Kreiswehrführer Norbert Rieger. Er bat alle Bürger, sich am Gemeinwohl zu beteiligen und lud abschließend alle zum gemeinsamen Mittagessen auf den Marktplatz ein. Dort hatte der Betreuungszug der Johanniter schon Gulasch gekocht, und auch die Penzliner Wehr hatte die weitere Versorgung und Organisation fest im Griff. Bei sonnigem Wetter konnten so noch Gespräche geführt oder einfach nur Erinnerungen ausgetauscht werden. v. l. n. r.: Thomas Knübel, Standortleiter der E.ON edis AG in Demmin, Jürgen Wiegert, Geschäftsführer Peeneland Bildungswerk, Christin Kroll, Projektteilnehmerin MED, Dr. Michael Koch, Bürgermeister Hansestadt Demmin und Carmen Schröder vom Jobcenter Demmin Jürgen Haß Die Stabstelle Bildung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat Landrat Heiko Kärger die Ergebnisse einer Berufsschulumfrage übergeben, die in den zurückliegenden Monaten erarbeitet wurde. Das mehr als 150 Seiten starke Dokument „Berufsschulumfrage 2012. Einflussfaktoren auf die Berufswahl und Verbleibentscheidung von Auszubildenden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ ist eine umfassende Analyse über Entscheidungen junger Menschen vor und während der Ausbildungszeit. Ihr liegt die Befragung von knapp 2800 Auszubildenden an den Berufsschulstandorten Waren/Müritz, Neubrandenburg, Neustrelitz und Malchin/Demmin zugrunde. Damit sind zwischen Dezember 2011 und März 2012 fast 60 Prozent aller Auszubildenden im dualen System im Landkreis erreicht und befragt worden. Nach dem Gottesdienst: Gemeinsames Mittagessen und Gespräche auf dem Penzliner Marktplatz Foto: KFV „Die Aussagen zur Entscheidung der jungen Leute über ihre Zukunft sind für uns von großer Bedeutung, wenn wir erreichen möchten, dass sie hier in ihrer Heimatregion bleiben“, sagte Landrat Heiko Kärger. „Mit Hilfe dieser Studie können wir nicht nur Handlungsempfehlungen für die Politik aussprechen, sondern auch anderen Einrichtungen und Firmen eine Art Leitfaden geben“, so der Landrat. Er bedankte sich bei den drei Verfassern der Studie. Projektleiter Markus Tammer fasste die wesentlichen Ergebnisse der erstmaligen Befragung von Adressaten der Berufsorientierungsangebote zusammen: Bei der Berufsfindung vor dem Berufsschulbesuch unternehmen die Schülerinnen und Schüler in erster Linie eigene Recherchen. Dabei ist das Internet natürlich die wichtigste Informationsquelle der Berufsschüler. Zudem schätzen sie vielfältige Möglichkeiten, sich praktisch auszuprobieren und holen sich gern Rat bei der Familie. Hilfreiche Unterstützungsangebote zur beruflichen Zukunftsplanung am Ende der Berufsschulzeit kommen ebenfalls mehr aus der Familie und weniger aus öffentlicher Beratung. Die verschiedenen staatlich geförderten Beratungsangebote aus Förderprogrammen und z.B. die Berufsberatung der Arbeitsagentur erhalten zum Teil sehr schlechte Noten. Ihre konkrete Ausbildungsstelle suchen die jungen Menschen bevorzugt in der Nähe ihres Heimatortes. Der gute Ruf der Einrichtung ist ihnen auch sehr wichtig. Sowohl die niedrigen Lebenshaltungskosten als auch die geringe finanzielle Vergütung der Ausbildung wurden als Grund für die Auswahl des Ausbildungsplatzes bei allen Befragten eher nachrangig genannt. Wollen die Berufsschüler im Landkreis bleiben, oder nicht? Bei Männern wie bei Frauen sind Familie und Freunde die stärksten Beweggründe für ein Leben im Landkreis, aber auch Fragen der Infrastruktur, der Bildungs- und Kulturangebote und berufliche Möglichkeiten erhielten hohe Bewertungen. Allerdings steigt der Wunsch, den Landkreis zu verlassen mit steigenden Bildungsabschlüssen direkt proportional an. Das gilt besonders für Frauen. „Der typische Auszubildende, der nach seinem Berufsabschluss weggeht, ist weiblich und hat Abitur“, - obwohl das aufgrund besserer Möglichkeiten auch in der Heimatregion nicht so sein müsste, heißt es in der Studie. Die Ergebnisse wurden am 18. Juni 2013 im Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit des Landkreises der Öffentlichkeit präsentiert. Im weiteren Verlauf soll eine öffentliche Diskussion zum Thema Berufsorientierung angeregt werden. Die vollständige Studie kann ab sofort auf der Internetseite www.gemeinsam-bilden.org heruntergeladen und diskutiert werden. Die Stabstelle Bildung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist eine gemeinschaftliche Einrichtung der Landkreisverwaltung und des Bundesprojekts „Lernen vor Ort“ (www.lernenvor-ort.info). Sie wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds gefördert. AUS DEM LANDKREIS Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 Bewahrung von Künstlernachlässen „Es wird Zeit, dass sich jemand darum kümmert“, äußerten Besucher auf der 1. Verkaufsausstellung und Kunstauktion Ende April in der Kachelofenfabrik Neustrelitz. Initiatorin Heide-Marlis Lautenschläger hatte mit Unterstützung von weiteren 13 Künstlern zu einer einmaligen Veranstaltung geladen, um mit dem Verkauf der von ihnen gespendeten Kunstwerke den Grundstein für eine „Stiftung Bildende Kunst“ zu legen. Die Stiftung soll ausgewählte Vor- und Nachlässe Bildender Künstlerinnen und Künstler aus dem Landkreis bewahren, aufarbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Beeindruckt zeigte sich HeideMarlis Lautenschläger von der erwartungsvollen Atmosphäre und dem großen Interesse der Besucher. 46 Kunstwerke wurden verkauft bzw. versteigert. Der Erlös soll als Anschubfinanzierung verwendet werden, mit der sich die Initiatoren bei einer Kulturstiftung bewerben wollen, um ihrem Ziel „Künstlernachlässe zu bewahren“ näher zu kommen. Unterstützt wird die Initiative unter anderem von Landrat Heiko Kärger, Kirsten Weber, Günter J. Stolz, Henry Tesch, Dr. Pfeiffer-Paehr und zahlreichen Künstlerinnen und Künstlern aus der Region. Wer diese Initiative ebenfalls unterstützen möchte, ist herzlich willkommen, so die Sprecherin der Initiativgruppe Heide-Marlis Lautenschläger. Der Kontakt kann über den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus, Adele Krien, Tel. 0395 570873123 oder [email protected] hergestellt werden. (a.k.) Seite 7 Informationen zur Schülerbeförderung 1. Rechtliche Grundlagen Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBl. M-V S. 462, ber. 2011, S. 859), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 555), hier insbesondere § 113 Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung); Inkrafttreten 01. August 2012; damit sind alle bisherigen S c h ü l e r b e f ö r d e r u n g s s a tzungen der Kreise Demmin, Müritz, Mecklenburg-Strelitz und der Stadt Neubrandenburg außer Kraft getreten; 1. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen; Inkrafttreten 01. August 2013 (siehe Seite 12) 2. Verfahren Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden (www.lk-mecklen- burgische-seenplatte.de) bzw. in den Schulen erhältlich. • Antrag auf Ausstellung einer Schülerfahrkarte mit dem Bus oder der Bahn (Regelfall) • Antrag auf Erstattung der Aufwendungen (nur, wenn keine Schülerbeförderung organisiert ist oder diese unzumutbar ist) • Antrag auf individuelle Beförderung (nur, wenn Schüler dauernde oder vorübergehende Behinderungen aufweisen; Nachweise sind einzureichen) Anträge sind vor Schuljahresbeginn zu stellen. Sie sind von der besuchten Schule zu bestätigen und abzustempeln. Ein Passbild des Schülers ist beizufügen bzw. bei Abholung der Schülerfahrkarte in der Mobilitätszentrale NB mitzubringen. Nachträglich eingereichte Anträge gelten erst mit Antragseingang. Die Schülerfahrkarten werden für Schulen im Kreisgebiet über die Schulen, für Schüler an Schulen in der Stadt Neubrandenburg über die Mobilitätszentrale NB ausgereicht. Eine kostenlose Beförderung erfolgt nur mit einer gültigen Schülerfahrkarte. Vorläufige Fahrscheine werden nur bei Verlust und nach vorheriger Abstimmung mit dem Landkreis durch die Schulen ausgestellt. Bei Umzug/Wegzug/Schulwechsel ist der Landkreis unverzüglich zu informieren. Die ungültigen Schülerfahrkarten sind abzugeben. Erfolgt dieses nicht, wird der Landkreis die entstandenen Kosten von den Eltern zurückfordern. 3. Ansprechpartner im Amt für Schulverwaltung, Regionalstandort Neustrelitz; Woldegker Chaussee 35, 17253 Neustrelitz - Doris Koß, SGL Tel. 03981 481123 - Frau Kerstin Leisten Bereich Stadt NB Tel. 03981 481124 - Stefanie Witthuhn Bereich Demmin Tel. 03981 481281 - Beatrice Meering Bereich Müritz Tel. 03981 481312 - Andrea Dietrich Bereich Neustrelitz Tel. 03981 481355 Dreikönigsverein begrüßt neue ehrenamtliche Hospiz-Helfer Auktionator Joachim Lautenschläger, Heide-Marlis Lautenschläger und Brigitte Bayer-Grischkat bei der Versteigerung von Kunstwerken (v.l.) Foto: Bernd Lasdin 750 Jahre Stadt Penzlin Penzlin feiert in diesem Jahr das 750. Jubiläum der Bestätigung des Stadtrechts im Jahr 1263. Tatsächlich dürfte die Stadt sogar älter sein, nur urkundlich lässt sich dies nicht belegen. Zwischen Tollensesee und Müritz-Nationalpark liegt Penzlin im Städtedreieck von Waren, Neustrelitz und Neubrandenburg im Herzen unseres schönen Landkreises. Aus allen Richtungen weithin sichtbar grüßt die Marienkirche Heimkehrende und Besucher. Seit Beginn des Jahres und noch bis zum 31. Dezember treffen sich Penzliner und Gäste bei zahlreichen Veranstaltungen im Zeichen des Ju- biläumsjahres. Das Motto für 2013 heißt: „750 Jahre Stadt Penzlin - Diese Stadt zieht magisch an.“ Begeben Sie sich einmal in den besonderen Bann dieser kleinen Stadt. Herzlich wird zum großen Burg- und Stadtfest vom 16. bis 18. August 2013 eingeladen. Der Freitag (16. August) steht ganz im Zeichen des Treffens der Alt - Penzliner aller Generationen und der Penzliner Bandnacht. Am Sonnabend startet um 11:00 Uhr der große Festumzug. Auf der Bühne am neuen Festplatz beim Busbahnhof und wie jedes Jahr rund um die Alte Burg kann man historisches Markttreiben und ein lustiges Volksfest mit vielen Attraktionen erleben. Das Museum für Alltagsmagie und Hexenverfolgung in Mecklenburg in der Alten Burg mit Hexenkeller und Schwarzküche kann übrigens in den Sommermonaten an jedem Tag besucht werden. Die Penzliner freuen sich auf viele Besucher und wünschen viel Spaß. www.penzliner-land.de Dagmar Kaselitz Foto: Kittner Für 12 Ehrenamtliche des Dreikönigsvereins Neubrandenburg e. V. hatte im Herbst 2012 nach einer Informationsveranstaltung des Ambulanten Hospizdienstes des Dreikönigsvereins ein neuer Ausbildungskurs begonnen. Sie wollten lernen, schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen in der letzten Lebenszeit zu begleiten. Von Oktober vergangenen Jahres bis in den Mai hinein haben die Ehrenamtlichen an den Schulungen teilgenommen. Sie befassten sich mit Themen wie Gesprächsführung, Spiritualität und Religiosität, Umgang mit Sterbenden und ihren Angehörigen. Spezi- eller wurde es mit den Themen: Pflegerische Grundfertigkeiten, Rechtliche Grundlagen, Palliativmedizin und Schmerztherapie, Trauer von Kindern, Demenzerkrankungen und zum Themenkreis ausgewählter Krankheitsbilder. Am Ende der Ausbildung absolvierten die Teilnehmer Praktika z. B. auf der Palliativstation des Dietrich-Bonhoeffer- Klinikums Neubrandenburg und im stationären Hospiz des Dreikönigsvereins in Neubrandenburg. Der Kurs wurde jetzt am 11. Juni offiziell mit der feierlichen Übergabe der Zertifikate durch den Vorsitzenden, Rainer Prachtl, und Vertreter des Dreikönigsvereins Neubran- denburg e.V. abgeschlossen. Der Hospizdienst im ambulanten und stationären Bereich hat wieder einen Meilenstein genommen hin zum Ziel, den Kranken, Sterbenden und ihren Angehörigen bestmögliche Lebensqualität bis zum Lebensende zu ermöglichen, getreu unserem Leitsatz: „Nicht dem Leben mehr Stunden geben, sondern den Stunden mehr Leben geben“. Der Weg der neu ausgebildeten Ehrenamtlichen hat nun begonnen. Sie werden vorwiegend in der Häuslichkeit und in Pflegeheimen, aber auch im stationären Hospiz tätig werden. (pm) Leea mit neuen interaktiven Ausstellungen zum Mitmachen Gehen Sie dem Klimawandel auf die Spur und steigen ein in das Klimasystem der Erde. Die Ausstellung „Gradwanderung“ (bis 31. August) regt mit interaktiven Exponaten dazu an, die Themen Klima, Klimawandel und Klimaschutz spielerisch zu „begreifen“. Gehen Sie auf Entdeckungstour durch die Klimazonen der Erde, von der Arktis und Antarktis bis zu den Tropen. Die thematischen Vertiefungszonen zeigen Ihnen eindrucksvoll die vorherrschenden klimatischen Verhältnisse und Auswirkungen. In einem weiteren Bereich zum Thema Klimaschutzverhalten können Sie Ihr eigenes Verhalten überprüfen und Klimaschutzmaßnahmen kennenlernen. Jedes Exponat gibt einen eigenen Geheimcode preis, wenn Sie das jeweilige Rätsel lösen. Lüften Sie das Geheimnis am Ende der Ausstellung und begeben sich auf einen spannende Klimazeitreise ins Jahr 2050. Sie erhalten einen Steckbrief mit einem gealterten Foto, einem fiktiven Lebenslauf und Klimaszenarien. Außerdem gibt es noch die Ausstellung „Wasser ist Zukunft“. Hier tauchen Sie in die Welt des Wassers ein und lernen diesen einmaligen Naturstoff näher kennen! Gerade der handlungsorientierte Ansatz ist Markenzeichen der Ausstel- lung. Sie werden über interaktive Modelle, Lernspiele und Computeranimationen aktiv mit einbezogen. Kontakt: Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern GmbH Am Kiefernwald 1 17235 Neustrelitz Tel.: 03981 4490102 KREISTAG Seite 8 Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 Ausschüsse des Kreistages Ländlicher Raum und Landwirtschaft Art: Vorsitzende: 1. Stellvertreter: 2. Stellvertreter: beratend öffentlich Wolfgang Clasen; Stellv. Dr. Heike Müller (sE) - FDP/FW/WGLR Henning Schramm; Stellv. Bernd-Tessen von Heydebreck - CDU Roland Thoms; Stellv. Rainer Tietböhl (sE) - SPD Ordnung, Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz Art: Vorsitzende: 1. Stellvertreter: 2. Stellvertreter: beratend öffentlich Helge Oehlschläger; Stellv. Prof. Dr. Roman F. Oppermann (sE) - SPD Markus Astfalck; Stellv. Tilo Lorenz - CDU Dieter Kowalick; Stellv. Peter Barthelt (sE) - DIE LINKE Mitglieder: Fraktion: Stellvertreter/in: _____________________________________________________________________________ Dr. Ernst-Jürgen Lode SPD Johannes Güssmer (sE) Oliver Hohn (sE) SPD Heinz-Fritz Müller Norbert Jarchow (sE) CDU Christoph Poland Dr. Josef Weber (sE) CDU Herbert Müller (sE) Karl-Heinz Graupmann DIE LINKE Peter Ritter Toni Jaschinski (sE) DIE LINKE Günter Wolter (sE) Karsten Dudziak (sE) BÜNDNIS 90/Die Grünen Toralf Maske (sE) Torsten Schmidt NPD Norman Runge Mitglieder: Fraktion: Stellvertreter/in: _____________________________________________________________________________ Anja Schewe SPD Bastian Mawick (sE) Roland Krimmling (sE) SPD Manfred Dachner (sE) Dieter Stegemann CDU Sybille Kempf Peter Modemann (sE) CDU Mirko Meinhart (sE) Manfred Schlüter DIE LINKE Kerstin Heinrich Torsten Mahncke (sE) BÜNDNIS 90/Die Grünen Helge Kramer Eberhard Lindenau FDP/FW/WGLR Mirko Renger (sE) Jörg Woelke-Sandt (sE) NPD Norman Runge Konstituierung: 23. November 2011 Konstituierung: 6. Dezember 2011 Aufgaben: - Forst und Fischerei - Erneuerbare Energien - Dorferneuerung - Landwirtschaft - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Sitzung bisher: 6 Resümee: In den Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft sind vom Kreistag 11 Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter gewählt worden. Auf seiner konstituierenden Sitzung wurde das Ausschussmitglied Wolfgang Clasen (FDP/ FW/WGLR) einstimmig zum Ausschussvorsitzenden gewählt. In den Beratungen ging es um die Verordnung über die Mustersatzung der Wildschadensausgleichkasse sowie über anstehende Fragen, die in Zusammenlegung der Altklassen aus den Kreisen MST-DM-MÜR und der Stadt Neubrandenburg entstanden sind. Aufgrund des Hochwassers des Jahres 2011 wurde im Ausschuss eine Auswertung durch das STALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) vorgenommen und demzufolge Aufgaben für den Hochwasserschutz für die Landwirtschaft des Jahres 2012 vorgeschlagen und beraten. gen sowie weiteren geplanten Anlagen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden durch den Leiter des STALU gegeben. Es zeigt sich im Ergebnis der Beratungen im Ausschuss, dass die Mitglieder bzw. deren Stellvertreter aktiv an den Lösungen der Aufgaben, die sich insbesondere für den ländlichen Raum und unsere dort lebende Bevölkerung ergeben, mitarbeiten. In weiteren Sitzungen waren Anträge der Fraktionen an den Kreistag zu behandeln, die sich mit „Flächengebundene Landwirtschaft in der Mecklenburgischen Seenplatte stärken“ und „Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen mindern“ befassten. Fragen der Energieversorgung im ländlichen Raum waren auch ein Thema. Dabei wurde das Konzept der Gemeinde Ivenack dargestellt und diskutiert. Einen Überblick über den Stand der Errichtung von Windkraftanla- Aufgaben: - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Rechtsangelegenheiten - Datenschutzangelegenheiten - Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Sitzung bisher: 8 Vorsitzender Wolfgang Clasen V. l. n. r.: Toralf Maske, Karl-Heinz Graupmann, Dr. Ernst-Jürgen Lode, Toni Jaschinski, Dr. Guntram Wagner (Amtsleiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes), Torsten Schmidt, Wolfgang Clasen, Dr. Josef Weber Resümee: Nachdem der erste Termin in Demmin aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht stattfinden konnte, fand dann am 06. Dezember 2011 die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz am Regionalstandort Neustrelitz statt. Neben der Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter erfolgte die Vorstellung der Aufgaben des Ordnungsamtes im neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Wichtige Themen, wie die Gründung der Wildschadensausgleichkasse, die Aufgaben der feuerwehrtechnischen Zentralen und die Strukturen der Katastrophenschutzeinheiten im neuen Landkreis, wurden sofort auf die Tagesordnung für kommende Sitzungen gebracht. Neben aktuellen Problemen, wie die fehlerhafte digitale Alarmierung der Rettungskräfte bei einem Wohnungsbrand in Waren, gab es auch weitere Beschlussvorlagen für den Kreistag, die zu beraten waren, z. B. bezüglich Entschädigung Kreisjägermeister und Kreisjagdbeirat oder die Empfehlung zur Ernennung des Kreiswehrführers und seiner drei Stellvertreter. Informationen über die Heimaufsicht und deren personelle Probleme zur Absicherung ihrer Aufgaben durch die Kreisgebietsreform waren Thema im Ausschuss. Es erfolgte die Besichtigung der Luftrettung in Neustrelitz mit Erläuterungen durch Frau Dr. Schafranka, ärztliche Bereichsleiterin beim Rettungsdienst. Die rettungsdienstliche Versorgung der Bürger sowie die Absicherung der Einsatzfähigkeit und Handlungssicherheit der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sollte oberstes Augenmerk im neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben. Dafür müssen die Ausschussmitglieder und die Verwaltung arbeiten. Das Ausbringen von antibiotikabelastetem Tierkot auf die Felder konnte bis heute nicht abschließend geklärt werden, da Zuständigkeit und Gesetzeslage nicht eindeutig geregelt sind. Danke sei hier noch an die Mitarbeiter der Verwaltung gesagt, die sich genau wie die Ausschussmitglieder an die neue Situation im Großkreis anpassen müssen. Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung war unter anderem der Brandschutzbedarfsplan für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Vorstellung und Besichtigung der neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale in Neuendorf Thema. Vorsitzender Helge Oehlschläger Kreistagsbeschlüsse vom 03. Juni 2013 Im Juni führte der Kreistag folgende Wahlen und Bestellungen durch: - Widerruf der Bestellung von Frau Maria Schölske zur Rechnungsprüferin - Schöffenwahl 2014 - Änderungswahl der Vertrauenspersonen im Amtsbezirksbereich Neustrelitz Der Kreistag beschloss folgende Angelegenheiten: Vorlagen der Verwaltung: - Widerspruch des Landrates gemäß § 111 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) gegen Beschluss-Nr. B-KT I/27/2013 - Jahresabschluss 2012 des Kreiskrankenhauses Demmin - Schulentwicklungsplan 2013/14 bis 2017/18 der Beruflichen Schulen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Beschulungsvertrag zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald - Einzugsbereiche für die allgemein bildenden Schulen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Schuleinzugsbereichssatzung) - Erste Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und die Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) - Annahme einer Sachspende für die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Neustrelitz - Entscheidung über die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II § 6 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Entschließung zum Haushaltsplan 2013 des Landkreises Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit sichern! - Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Ersterwerbsoption Grundstücke zur Weiterführung des Flughafens Neubrandenburg-Trollenhagen - Digitalisierung der kommunalen Gremienarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land MV und dem LK MSE zur Aufgabenübertragung - Kooperationsvereinbarung „Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Modellregion Kommunales Standarderprobungsgesetz“ - Vereinbarung zu den Voraussetzungen und Grundlagen der zukünftigen Organisation der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern - Gebührenkalkulation zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Gebührensatzung FTZ) - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Gebührensatzung FTZ) - Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen in den Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Betrauungsvertrag Müritz Therme vom 24.09.2012 zur Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Beckenkopfsanierung Zur Kenntnis wurde genommen: - Beteiligungsbericht 2011 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Anträge der Fraktionen: - Beteiligung am BMBF-Projekt „Besser Leben im Alter durch Technik“ Außerdem wurden anschließende Vorlagen in die Fachausschüsse des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte verwiesen: - Ehrungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Sämtliche Sitzungsunterlagen für den Kreistag, den Kreisausschuss und die Fachausschüsse stehen über das Ratsinformationssystem auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de zur Verfügung. AUS DEM LANDKREIS Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 02/13 WILDLIFE FOTOGRAFIEN 2012 in Bollewick Die preisgekrönten Bilder des internationalen Wettbewerbes in der Scheune Bollewick Sonderausstellung: 13. Juli 31. August 2013, täglich 10 18 Uhr Zur öffentlichen Vernissage am Freitag, 12. Juli, 18 Uhr lädt die Gemeinde Bollewick alle Interessierten herzlich ein. Raue ungebändigte Natur, wilde Tierszenen in ungesehener Perspektive und atemberaubende Landschaften - das ist die Ausstellung „Wildlife Fotografien des Jahres 2012“. In ihr sind die 100 besten Naturaufnahmen aus dem Wettbewerb „Wildlife Photographer of the Year“ vereint. Dies ist der weltweit größte und prestigeträchtigste Wettbewerb für Naturfotografie und jährlich das bedeutendste Ereignis in der Naturfotografie, ausgerichtet vom Natural History Museum in London und dem BBC Wildlife Magazin. Zum wiederholten Mal ist die in Neuendorf bei Neubrandenburg beheimatete Fotografin Sandra Bartocha eine der Preisträgerinnen. Sie zeigt eindrucksvoll mit ihrer verschwommenen Aufnahme in einem Kiefernwald, dass es nicht die spektakulären Motive sind, sondern das Auge und die Fantasie des Fotografen, die aus einer Naturimpression ein sehenswertes Kunstwerk entstehen lassen. (S.H.) Seite 9 Müritz-Saga Das authentischste Theaterspektakel startet in die 8. Saison - nachhaltig, virtuos, cool Die diesjährige Geschichte der Müritz-Saga spielt im Mecklenburg des 17. Jahrhunderts. Wolf von Warentin, der Held unserer Geschichte, ist gezwungen, sich der Armee Wallensteins anzuschließen und als Offizier das Geschehen des 30jährigen Krieges mitzubestimmen. Informationen und Eintrittskarten gibt es an Vorverkaufskassen der Region, über die Hotline 01805-288244 und unter www.mueritz-saga.de. Gemeinsam mit den Truppen des Feldherren Oberst von Arnim beginnen sie, die Hansestadt Stralsund zu belagern. Bild: Sandra Bartocha | www.bartocha-photography.com Tipps für Sommer-Wochenenden Wer in der Seenplatte gern in der heimatlichen Umgebung unterwegs ist - ob mit dem Fahrrad, Auto oder zu Fuß kann immer wieder schöne Stationen entdecken. Unsere Tipps für die Saison: Das Sommercafé auf dem Pasterhof in Eichhorst hat bis einschließlich 3. Okto- ber immer sonnabends, und sonntags von 13 bis 17 Uhr geöffnet. An jedem ersten Donnerstag im Monat finden außerdem ab 19 Uhr Themenabende statt. Die Themen und alle weiteren Termine für Konzerte und Ausstellungen sind auf der Internetseite www.pasterhof-eichhorst.de veröffentlicht.Das Bauernhofcafé in Lebbin, bekannt für herrlichen hausgebackenen Kuchen, erwartet immer freitags bis sonntags von 14 bis 20 Uhr seine Gäste. Mehr zu den Angeboten finden Sie auf der Internetseite www.bauernhofcafe-lebbin.de. (red.) Die Sehnsucht nach seiner Liebe - Clara von Warentin - und dem Flecken Heimat dort im Müritz-Land ist groß. Je mehr das Kriegsgeschehen tobt, je stärker wird in ihm der Zweifel, dass sein Eid und blinder Gehorsam vereinbar ist mit dem, was ihn das Elternhaus und seine Studien lehrten. „Gottesfurcht im Niemandsland“ so der Stücktitel der diesjährigen Episode. Vom 29. Juni bis zum 31. August 2013 ist das Spektakel immer von Mittwoch bis Sonnabend um 19:30 Uhr und sonntags um 17:00 Uhr zu erleben. SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse im Kassenjahr 2013/2014 Ergebnisse der Mitgliederversammlung der Wildschadensausgleichskasse I. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen. II. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o. g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten. III. Grundbeiträge: Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 10.04.2013 wurden entsprechend der Beschlüsse der MV vom 16.02.2013 folgende Festlegungen getroffen: Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2012/2013 wie folgt gestaffelt. Ausgenommen sind dabei Seen und künstliche Fischteiche. Am 16.02.2013 fand im Volkshaus Friedland die erste Mitgliederversammlung seit der Neugründung der Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte statt. Die Neugründung erfolgte im Ergebnis der Kreisgebietsreform im Jahre 2011 und umfasst alle gesetzlichen und freiwilligen Mitglieder der ehemaligen Kassen der Altkreise MST, Müritz, der Stadt Neubrandenburg, sowie Teile des Altkreises Demmin. Die Kasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie ergreift Maßnahmen, die geeignet sind, Wildschäden so weit wie möglich zu verhindern, gleicht Wildschäden, die durch Rot-, Dam- oder Schwarzwild verursacht wurden aus und legt den Wildschadensausgleich auf ihre Mitglieder um. Zur Kasse gehören ca. 4000 qkm Jagdfläche. An der Mitgliederversammlung nahmen 79 Mitglieder und 4 Gäste teil. Die Resonanz unter den Mitgliedern war damit im Vergleich zur Gründungsveranstaltung am 03.03.2012 (357) für den Vorstand enttäuschend. Offensichtlich hatten viele Mitglieder die entsprechend der Satzung im Kreisanzeiger und auf der Internetseite des Landkreises MSP veröffentlichte Einladung übersehen. Schadenshöhe AST Demmin AST Müritz AST MST AST Nbdg. ______________________________________________________________________________ 0 - 1000 € 15 Cent/ha 15 Cent/ha 40 Cent/ha 15 Cent/ha 1001 - 2000 € 20 Cent/ha 20 Cent/ha 50 Cent/ha 20 Cent/ha 2001 - 3000 € 25 Cent/ha 25 Cent/ha 55 Cent/ha 25 Cent/ha ab 3001 € 30 Cent/ha 30 Cent/ha 60 Cent/ha 30 Cent/ha IV. Schadensbeiträge: Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2012/2013 wie folgt errechnet: Schadenshöhe 0 - 2000 € Höhe des Schadensbeitrages 20 % der Schadenssumme Schadenshöhe ab 2001 € Höhe des Schadensbeitrages 40 % der Schadenssumme Die Beiträge werden bis zum 01.06.2013 als Einzelbescheide erhoben. Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90 % des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden. Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a - e der Hauptsatzung geregelt. V.Die Beitragspflicht für den Grund- und Schadensbeitrag entsteht mit Beginn des Kassenjahres 2013/2014. Die Ersatzpflichtigen, die im Jagdjahr 2012/2013 Wildschaden hatten und durch die Wildschadensausgleichskasse ausgeglichen wurden, bleiben trotz Änderung der Pachtverhältnisse schadensbeitragspflichtig. VI.Die Beiträge sind innerhalb eine Monats nach Erhalt des Beitragsbescheides fällig. Stavenhagen, den 15.04.2013 E.Will Vorsteher Wildschadensausgleichskasse Die anwesenden Mitglieder bestätigten einstimmig den Rechenschaftbericht des Vorstehers, sowie den Bericht des Schatzmeisters zur finanziellen Lage der Kasse. Desweiteren nahmen sie den Bericht des Geschäftsführers zum Wildschadensgeschehen, sowie den Bericht des Hauptrechnungsprüfers zur Kenntnis und erteilten dem Vorstand daraufhin für den Zeitraum 03.03.2012 bis 16.02.2013 einstimmig Entlastung. Das Wildschadensgeschehen zeigte im Berichtszeitraum, im Vergleich zu früheren Jahren, einen günstigen Verlauf, bei regional deutlichen Unterschieden. Die Rechungsprüfer der Kasse bestätigten dem Vorstand einen ordnungsgemäßen Übergang von den Altkassen zur neuen einheitlichen Kasse des Landkreises, sowie einen sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Die Mitgliederversammlung beschloss das Fortbestehen der Hauptsatzung ohne Änderungen, sowie die Höhe der Aufwandsentschädigung für die einzelnen Vorstandsmitglieder. Die anwesenden Mitglieder beauftragten den Vorstand, weiterhin an der Senkung der Verwaltungskosten zu arbeiten und bis zur nächsten Kassenprüfung ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Desweiteren wurde der Vorstand beauftragt, einheitliche Regelungen für die Beitragserhebung zu erarbeiten, bis auf weiteres gelten die Regelungen der Altkassen weiter, sowie den Internetauftritt der Kasse vorzubereiten. Der Vorstand hat durch geeignete Maßnahmen die Einheit der Kasse weiter vorran zu treiben und hierbei insbesondere eine höhere Beitragsgerechtigkeit durch Verbesserung der Datenbasis zu erreichen. Der Vorstand wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung noch besser bekannt zu machen. E. Will Vorsteher M. Bergmann Geschäftsführer H. A. Witte Schriftführer Kontakt: Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Der Vorsteher Kameruner Weg 24, 17153 Stavenhagen Seite 10 SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN Vergaberichtlinie für die Sportförderung innerhalb des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 1. Rechtsgrundlage Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses B-KT I/112/2012 vom 3. September 2012 und in Umsetzung des öffentlich rechtlichen Vertrages sollen einheitliche und transparente Prinzipien bei der Vergabe der Fördermittel angewendet werden. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Dazu entscheidet der Vorstand des Kreissportbundes Mecklenburgische Seenplatte (KSB MSE) im Rahmen seines Haushalts und nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Zuwendungsempfänger und Voraussetzungen Zuwendungen können Sportvereine erhalten, wenn sie ordentliches Mitglied des KSB MSE und gemeinnützig sind. Diese Zuwendungen können gewährt werden, wenn: - der Verein Beiträge gegenüber seinen Vereinsmitgliedern erhebt; - der Verein seinen Mitgliedsbeitrag gegenüber dem KSB MSE entrichtet hat; - für den gleichen Verwendungszweck keine Mittel von anderen Stellen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) in Anspruch genommen werden; - eine ordnungsgemäße Abrechnung der Verwendung bisheriger Fördermittel (Kreis und Land) vorliegt; - ein erweitertes Führungszeugnis des mit der Betreuung von Kinder und Jugendlichen betrauten Vereinspersonal (Trainer und Übungsleiter) vorliegt. zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und i. d. R. auf einen Höchstbetrag begrenzt. 3.2. 2. 3. 3.1. Art und Umfang der Zuwendungen Festbetragszuwendungen - Zuschüsse für Personalkosten (Vereinsberater und Vereinssportlehrer) der Geschäftsstelle des KSB MSE: bis zu 750,00 EUR/Monat. Grundlage ist Antrag gemäß Vorschrift LSB M-V - Zuschüsse für Personalkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter (Vereinssportlehrer) der Sportvereine: bis zu 350,00 EUR/Monat. Grundlage ist Antrag gemäß Vorschrift LSB M-V. Außerdem kann hier eine begrenzte zeitliche Förderung bei besonderen Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit erfolgen. - Zuschüsse für ehrenamtliche Übungsleiter der Sportvereine mit gültigem Übungsleitervertrag: 55,00 EUR/Jahr. Grundlage für die Berechnung bildet die jeweils gültige statistische Bestandserhebung/Mitgliedererfassung Vermi.net des KSB MSE/LSB M-V - Pro Kopf Förderung für Kinder und Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr: 5,00 EUR/Person. Grundlage für die Berechnung bildet die jeweils gültige statistische Bestandserhebung/ Mitgliedererfassung Vermi.net des KSB MSE/LSB M-V - Zuschüsse an den Kreissportbund für Sachkosten bei der Umsetzung von Sportprojekten im Landkreis wie Schulung der Ehrenamtlichen aus den Vereinen, bei der Ausbildung von Übungsleitern oder bei Ehrungen erfolgreicher Sportler. - Zuschüsse an den Kreissportbund für durch den Landessportbund geförderte Sportprojekte im Landkreis und für Sportprojekte von besonderer Bedeutung im Landkreis: Kinder- und Jugendsportspiele, usw. sowie Projektarbeit der Sportjugend wie Vorschulsportfeste, Stundenläufe mit den Schulen, Schwimmlager, Bewegungsangebote für Kleinkinder. Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss Anteilsfinanzierungen - Zuschüsse an den Sportvereine für Sachkosten bei der Umsetzung von bedeutsamen Sportprojekten im Landkreis - Zuschüsse an Sportvereine zur Unterstützung des Übungs-und Wettkampfbetriebes. Zuwendung von einem Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Maximal 1.000,00 EUR. Die Anträge sind bis spätestens 31. März des Jahres einzureichen und zum 31. Januar des Folgejahres abzurechnen. Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes - LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Frank Münzberger gegenüber dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und dem Kreistagspräsidenten mit Schreiben vom 16. Mai 2013 erklärt, dass er sein Mandat zurückgibt. Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags SPD für den Wahlbereich I über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. §1 Genehmigung Das Befahren des Jabelschen Sees (einschließlich Kanal - ab Kölpinsee) mit Motorfahrzeugen wird hiermit auf Grundlage des § 21 Abs. 7 des Wassergesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Neugestaltung der Landesbauordnung und zur Änderung anderer Gesetze vom 18. April 2006 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2130-9) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, genehmigt. 4. Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren Die Antragsteller erhalten durch den KSB einen Eingangsbescheid, der zugleich vorläufigen Beginn der Maßnahme bestätigen kann. Im Bewilligungsbescheid werden die Empfänger der Zuwendung über die Maßgaben der Förderung durch den Landkreis verpflichtet. Beim Abruf der Fördermittel verpflichtet sich Empfänger der Zuwendung zur Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung und Abrechnung. Die Verwendungsnachweise der Sportvereine (Verwendungsnachweis, Formblätter) sind bis 3 Monate nach Verwendung der Zuwendung, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des Folgejahres, dem KSB MSE vorzulegen. Für Sportgeräte mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert ab 400,00 EUR ist die Originalrechnung beizuheften. Der KSB MSE prüft die Einzelnachweise der Sportvereine auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, zweckentsprechende Verwendung der Mittel und gegebenenfalls auf Erstattungsansprüche des LK MSE. Der KSB MSE erstellt für den LK MSE einen Sammelnachweis in Form eines vereinfachten Verwendungsnachweises (Verwendungsnachweis, Formblatt) bis zum 31. März des Folgejahres. 1.3 5. In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt mit der Beschlussfassung rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Heiko Kärger Landrat Managementplanung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete „Mirower Holm“ und „Schwarzer See östlich Priepert“ stattfindet. Anfang 2010 wurde mit der Bearbeitung dieser Gebiete begonnen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Fachbehörde für Naturschutz stellt nun gemeinsam mit den bearbeitenden Planungsbüros zum Abschluss der Bearbeitung der Managementpläne die Ergebnisse einschließlich der Maßnahmenvorschläge dar. Interessierte Frau Gisela Weiß übergeht. Frau Weiß hat gemäß § 46 Absatz 5 i. V. m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben. Johannes Waeller Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen Mecklenburgische Seenplatte (einschließlich Kanal - ab Kölpinsee) mit Motorfahrzeugen Zuwendungsfähige Ausgaben sind: - Entschädigungen pro Kampf- und Schiedsrichter in Höhe der Regelsätze der jeweiligen Fachverbände, maximal jedoch in Höhe von bis zu 15,00 EUR pro Tag; - Sportgeräte- und Materialien; - Ausgaben für Verpflegung in Höhe von bis zu 10,00 EUR pro Tag und Person; - Ausgaben für Übernachtungen in Höhe von bis zu 20,00 EUR pro Nacht und Person; - Fahrtkosten für das jeweils kostengünstigste Verkehrsmittel. Für Strecken, die aus triftigen Gründen mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden, kann als Auslagenersatz eine Pauschale von bis zu 0,25 EUR für den Fahrer sowie 0,02 EUR je Kilometer für jeden Mitfahrer als förderfähig anerkannt werden, wenn dadurch der Gesamtbetrag der Reisekostenvergütung nicht höher wird als beim Benutzen des kostengünstigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels. - Ausgaben für Organisation und Durchführung breitensportlicher Aktivitäten. Neubrandenburg, März 2013 Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf Allgemeinverfügung zur Genehmigung für das Befahren des Jabelschen Sees 1. 1.1 1.2 2. 2.1 1. 2. §2 Berechtigte Die Genehmigung gilt für: Die Eigentümer und derzeit Nutzungsberechtigten der an dem Gewässer gelegenen und rechtmäßig errichteten Bootsschuppen, Schiffsanlegestellen und Bootsstege. Die mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Gewässerunterhaltung, der Gewässer-aufsicht, des gewässerkundlichen Messdienstes, der Berufsfischerei, der Fischereiaufsicht, des Rettungsdienstes sowie den mit den hoheitsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Vollzugsaufgaben betrauten Kräften. Die Besucher und Benutzer der am Jabelschen See gelegenen Orte, Campingplätze, Ferien- und Wochenendsiedlungen sowie Wasserwanderrastplätze und Marinas. Die Genehmigung gilt nicht für: Die gewerbliche Fahrgastschifffahrt. Eine diesbezügliche Genehmigung kann nach Antragstellung im Einzelfall erteilt werden. §3 Auflagen Der Jabelsche See (einschließlich Kanal ab Kölpinsee) kann von den Berechtigten im Rahmen seines natürlichen Zustandes befahren werden. Das Befahren kann nur so ausgeübt werden, wie dies der vorhandene natürliche und ausgebaute Zustand erlaubt. Die Nutzung hat sich somit auch den regelmäßig statt-findenden natürlichen Veränderungen zu beugen. Auf die Aufrechterhaltung der Benutzbarkeit besteht kein Anspruch. Insofern ist der Schiffsführer, unbeschadet der Verantwortung anderer Personen, für die Befolgung dieser Genehmigung verantwortlich - er trifft eigenverantwortlich die Entscheidung für das Befahren des Gewässers und ist somit zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Die Haftung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist ausgeschlossen. Für das Befahren der Gewässer gelten die Maßgaben der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (erster Teil Kapitel 1 - 8, dritter Teil Kapitel 28 und die Anlagen 1 bis 11), eingeführt mit der Verordnung vom 8. Oktober 1998 (BinSchStrEV - veröffentlicht im BGBl. Managementplanung der FFH-Gebiete „Mirower Holm“ und „Schwarzer See östlich von Priepert“ Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gibt hiermit bekannt, dass am 16.07.2013 im Forstamt Mirow, R.-Breitscheid-Str. 26 in 17252 Mirow um 10:00 Uhr die 3. Öffentliche Informationsveranstaltung zur Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 Bürger, Behördenvertreter und Flächennutzer sind zur Information und Diskussion herzlich eingeladen. Heinz Beisheim Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 I S. 3148) in der zurzeit geltenden Fassung mit nachfolgenden zusätzlichen Bestimmungen für die genannten Gewässer: Kleinfahrzeug Als Höchstlänge gelten für den Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, 15 m. Amphibienfahrzeuge, Luftkissenfahrzeuge und Tragflügelboote sind ausgenommen. Das Befahren der Gewässer mit Wassermotorrädern und Jetski sowie das Wasserskilaufen sind nicht erlaubt. Verboten ist es, Schilf- und Röhrichtbestände zu verändern, zu beschädigen oder zu beseitigen, in sie hinein zu fahren oder sie als Festmacher zu benutzen. Ansonsten ist von Schilf- und Röhrichtbeständen grundsätzlich ein Abstand von mehr als 10 m einzuhalten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt 6 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m außerhalb des ufernahen Schutzstreifens beträgt 12 km/h. Auf Gewässerabschnitten mit einer Wasserspiegelbreite unter 40 m ist das Stillliegen und Ankern verboten. Das Segeln auf Kanälen ist nicht gestattet. §4 Sonstige Rechtsvorschriften Die Genehmigung berechtigt nicht, Rechte Dritter zu beeinträchtigen oder Gegenstände, die einem anderen gehören oder Grundstücke und Anlagen, die im Besitz eines anderen stehen in Gebrauch zu nehmen. Sie ersetzt keine höherrangigen anderen Rechtsvorschriften. §5 Befristung und Widerruf Die Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2018 befristet. §6 Gründe Das Befahren konnte nach Abwägung aller Interessen für den Naturschutz, den Tourismus, die Fischerei und unter Berücksichtigung der bisher gängigen Praxis sowie vorhandener Besitzstände insoweit zugelassen werden, als den Benutzern der Bundeswasserstraßen und den Anliegern die Möglichkeit zur Ausübung des Wassertourismus auf diesem Gewässer, unter Einhaltung vorstehender Auflagen, eröffnet werden. §7 Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Waren, 10. April 2013 Heiko Kärger Landrat Weitere Allgemeinverfügungen auf der Internetseite des Landkreises (siehe Seite 12). Berichtigung zur 6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ Friedland Unter Punkt 1. 3.3 Zu- und Abschläge nach ALBDaten beträgt der Zuschlag und nicht der Abschlag bei der NA ALB 21270 Gebäude und Freiflächen, Land- und Forstwirtschaft 300%. Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN Seite 11 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen für Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Auf Grundlage - §§ 5 und 92 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S 777), - §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GBOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2001, S. 777, 833) - Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (LKatSG M-V) vom 24. Oktober 2001 (GVOBl. M-V S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuorganisation der Landespolizei in M-V vom 24. Juni 2010 (GVOBl. 2010, Nr. 11, S. 319) - § 26 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrschG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl. M-V S. 282) beschließt der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit der BeschlussNr. B-KT I/69/2013 am 03. Juni 2013 folgende Gebührensatzung. §1 Geltungsbereich (1) Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für erbrachte Leistungen von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der FTZ entsprechend dem Leistungsverzeichnis (Anlage) gegenüber Städten und Gemeinden. (2) Die Satzung regelt des Weiteren die Höhe des Entgeltes für erbrachte Leistungen gegenüber Dritten (z.B. Unternehmen, Privatpersonen oder Hilfsorganisationen) §2 Kostenersatzpflicht/Kosten (1) Kostenersatzpflichtig ist: 1. Derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; 2. der Eigentümer der Sache oder Derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat; 3. Derjenige, in dessen Auftrag oder in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde; 4. Derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Einsatz verursacht hat. (2) Mehrere Verursacher und Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (3) Die erforderliche Lieferung von Ersatzteilen (z. B. Druckminderer, Lungenautomaten) sowie nicht durch die FTZ zu erbringende Leistungen, wie z. B. TÜV-Überprüfungen, Prüfungen oder Instandsetzung durch Sachverständige und Fremdfirmen werden mittels Ausschreibungsverfahren durch die FTZ an geeignete Auftragnehmer weitergegeben und auf direktem Weg zwischen Nutzern (Städte und Gemeinden) und Auftragnehmern abgerechnet. Alle Kosten für Atemschutzersatzteile werden durch den jeweiligen Eigentümer der Geräte getragen. (4) Kostenersatzfreiheit besteht für: 1. die freiwilligen Feuerwehren und die Berufsfeuerwehr Neubrandenburg des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bei Inanspruchnahme der FTZ im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe des Landkreises gem. § 3 Absatz 2 Buchstabe b BrschG M-V zur Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen. 2. die Nutzung der Ausbildungsräume und Freiflächen der FTZ für dienstliche Zwecke der freiwilligen Feuerwehren und des Kreisfeuerwehrverbandes des Landkreises sowie für Ausbildungsmaßnahmen von Einheiten und Einrichtungen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen des Landkreises. §3 Berechnung des Gebührensatzes (1) Soweit in Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist, wird der Gebührensatz nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Verzeichnisses sowie nach Zeitaufwand, Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals, der Geräte und Ausrüstungsgegenstände berechnet. (2) Soweit der Kostentarif eine Abrechnung nach Stunden vorsieht, werden diese gemäß dem Gebührenverzeichnis berechnet. Bei Wegstreckenentschädigung kommt das Landesreisekostengesetz M-V zur Anwendung. (3) Die Gebührensätze setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen aus: 1. den Personalkosten, Gemeinkosten für die eingesetzten Bediensteten, 2. den Sätzen für die eingesetzten bzw. überlassenen Geräte und 3. den Sätzen für die durchgeführten Arbeitsleistungen. (4) Entstehen durch die Inanspruchnahme von Personal, Geräten und Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten (z.B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten bei Unbrauchbarkeit oder Verlust), so sind sie zusätzlich zu denjenigen Kosten nach Absatz 3 zu erstatten. Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffung bei Unbrauchbarkeit oder Verlust sind zu erstatten, soweit die Zahlungspflichten ein Verschulden trifft. Für die bei kostenerstattungspflichtigen Hilfeleistungen verbrauchten Materialien werden die jeweiligen Selbstkosten berechnet. §4 Fälligkeit des Gebührenanspruches (1) Gebühren entstehend mit erbrachter Leistung und werden in einem Gebührenbescheid festgesetzt. (2) Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig und sind innerhalb eines Monats zu zahlen. (3) Rückständige Beträge werden gemäß den Vorschriften des öffentlichen Vollstreckungsrechtes in der jeweils gültigen Fassung beigetrieben. §5 Billigkeitsregelung In Härtefällen kann der Kostenersatz auf schriftlichen Antrag gestundet, erlassen oder teilweise erlassen werden. §6 Haftung Der Landkreis haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch zeitweise Benutzung von überlassenen Geräten oder Ausrüstungsgegenständen entstehen, sofern diese nicht durch Personal des Landkreises bedient werden. §7 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. §8 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die - Satzung zur Regelung der Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Müritz vom 08.06.1995, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 10. Oktober 2001 - Gebührensatzung des Landkreises Demmin für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kreisfeuerwehrzentrale vom 13. März 2001 und die - Gebührensatzung des Landkreises Mecklenburg-Strelitz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale vom 20.12.2006 außer Kraft. Anlage: Gebührenverzeichnis Bekanntmachungshinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Neubrandenburg, den 13. Juni 2013 Heiko Kärger Landrat SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN Seite 12 Bekanntmachungen im Zeitraum 03.04.2013 bis 12.06.2013 Auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ Einziehung des fußläufigen Durchganges der Stendlitzbrücke Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Nachrückerverfahren Umweltverträglichkeitsprüfung/Tützpatz (1 - 3) Gewässermahd an den Gewässern II. Ordnung/Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ 3. Öffentlichkeitsveranstaltung Managementplanung der FFH-Gebiete „Mirower Holm“ und „Schwarzer See östlich von Priepert“ Antrag zur Entnahme von Grundwasser zu Beregnungszwecken Umweltverträglichkeitsprüfung Antrag Biogaseinspeiseanlage Gemarkung Altenhof Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers an die Deutsche Tanzkompanie gemeinnützige GmbH, Neustrelitz Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers an die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz Allgemeinverfügung zur Genehmigung für das Befahren - des Jabelschen Sees - des Langhagensees - des Großen Penzliner Stadtsees - des Schwarzer Sees - des Claassees - des Thürensees und Nebelsees - des Zethner Sees Genehmigung Windkraftanlage Altentreptow-West Veröffentlichung Bodenrichtwerte Einziehung eines Wegeabschnittes in der Gemarkung Knorrendorf Vergaberichtlinie für die Sportförderung Bestellung eines gesetzlichen Vertreters Abberufung eines gesetzlichen Vertreters Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse Beschlusses zum Haushaltsplan 2013 WBV „Untere Penee“ 4. Änderung der Verbandssatzung Musikschulzweckverbandes Kon.centus Ergebnisse der Mitgliederversammlung WASK Umweltverträglichkeitsprüfung Windenergieanlage Altentreptow Vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Musikschulzweckverbandes Kon.centus Aufgrund § 152 Absatz 5 KV M-V wird nach Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung am 31.01.2013 und Abschluss des Anzeigeverfahrens beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die folgende vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Musikschulzweckverbandes Kon. centus erlassen: §1 Änderung der Satzung 1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 wird die Bezeichnung „Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter“ durch „Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt. 2. In § 5 Absatz 2, Satz 1 wird die Bezeichnung „Landrätin des Landkreises Mecklenburg-Strelitz“ durch „Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ ersetzt. 3. In § 8 Ziffer 7 wird die Bezeichnung „der Jahresrechnung“ durch „des geprüften Jahresabschlusses“ ersetzt. 4. In § 9 Absatz 5 wird die Bezeichnung „den Angestellten und Arbeitern“ durch „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt. 5. In § 13 Absatz 3 wird die Bezeichnung „die Jahresrechnung“ durch „den geprüften Jahresabschluss“ ersetzt. 6. In § 15 Absatz 1, Satz 1 wird die Bezeichnung „Einnahmen“ durch „Einzahlungen“ ersetzt. 7. In § 15 Absatz 3, Satz 5 wird die Bezeichnung „Ausgaben“ durch „Aufwendungen und Auszahlungen“ ersetzt. 8. In § 17 Absatz 1, Satz 1 wird der Name des Landkreises „Mecklenburg-Strelitz“ durch „Mecklenburgische Seenplatte“ ersetzt. 9. In § 17 Absatz 3 wird die Bezeichnung „Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter“ durch „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt. 10.§ 19 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: Satzungen des Zweckverbandes werden durch Veröffentlichungen auf der Internetseite http://www. kon-centus.de/bekanntmachnungen/index.html bekanntgemacht. §2 Inkrafttreten Die vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Musikschulzweckverbandes Kon.centus tritt am Tag nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft. Neubrandenburg, 05. April 2013 Heiko Kärger Verbandsvorsteher Dr. Paul Krüger 1. Stellv. Verbandsvorsteher Der nächste Kreisanzeiger erscheint am 24.08.2013. Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ Die Gewässermahd an den Gewässern II. Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ wird in folgendem Zeitraum durchgeführt: 05.08.2013 - 15.11.2013 Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Anlieger/Eigentümer ergeben sich aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); §§ 62, 63, 66, Landeswassergesetz (LwaG) sowie § 18 Fischereigesetz (FischG). Nach § 22 (3) und (4) der Verbandssatzung ist eine entsprechende Baufreiheit vom Anlieger zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen. Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen, weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten. Anfragen hierzu können gerichtet werden an die Geschäftsstelle des WBV „Trebel“ Carl-Coppius-Str. 20, 18507 Grimmen Telefon: 038326 6532-0, Fax: 038326 6532-41 E-Mail: [email protected] Dr. Schnepper Verbandsvorsteher Umweltverträglichkeitsprüfung Windenergieanlage Altentreptow Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 26.03.2013 nach § 3 c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Komesker Anlagenbau GmbH, Gültzer Weg 2 in 17091 Tützpatz hat gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E 101, mit einer Nabenhöhe von 99,00 m und einer Nennleistung von 3,00 MW in der Gemarkung Altentreptow, Flur 1, Flurstück 55 gestellt. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zustän- dige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden. Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. 1. Änderung Schülerbeförderungssatzung 1. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) und des § 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 10. September 2010 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVOBI. M-V S. 555) wird durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 3. Juni 2013 folgende Satzung erlassen: 2. Der § 6 wird um einen Absatz 6 ergänzt: (6) Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich zu Beginn eines Schuljahres bzw. ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. §1 Änderung 1. Der § 2 Abs. 3 wird um die Ziff. 3 ergänzt: 3. Sollten die Aufwendungen zur Schülerbeförderung für Schüler, die eine örtlich unzuständige Schule in kommunaler Trägerschaft oder eine Schule in freier Trägerschaft innerhalb des Landkreises besuchen, geringer oder kostengleich als die notwendigen Schülerbeförderungskosten zur örtlich zuständigen Schule innerhalb des Landkreises sein, werden diese durch den Landkreis getragen. Bekanntmachungshinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. §2 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Neubrandenburg, den 11. Juni 2013 Heiko Kärger Landrat Neubrandenburg, 11. Juni 2013 Heiko Kärger Landrat Impressum Kreisanzeiger des Landkreises Mecklenburgische Informations- und Mitteilungsblatt Seenplatte Die Bürgerzeitung erscheint alle zwei Monate in einer Auflagenhöhe von150 000 Stück Herausgeber: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Der Landrat Büro des Landrates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395 57087 5027, Fax: 0395 57087 5901 E-Mail: [email protected], www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Tel.: 039931 5790 Fax: 57930, www.wittich.de, [email protected]. Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Verantwortlich für den amtlichen Teil: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat Verantwortlich für den außeramtlichen Teil und Anzeigenteil: M. Groß, Geschäftsführer. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. 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