Installations-Systeme EKL/EMK an Rohrleitungen
Transcrição
Installations-Systeme EKL/EMK an Rohrleitungen
Installations-Systeme EKL/EMK an Rohrleitungen Montage und Betrieb Einführung Das vorliegende BARTEC-Handbuch für Montage + Betrieb soll Ihnen wichtige Informationen zu elektrischen Begleitheizungen an Rohren an die Hand geben. Es bezieht sich ausschließlich auf die Verwendung von BARTEC Einader-Heizleitungen EKL/EMK. Der Inhalt dieses Handbuches richtet sich vor allem an Personen, die mit dem Planen, dem Errichten, dem Betreiben und der Wartung von elektrischen Begleitheizungen betraut sind. Vorbehalt Technische Änderungen behalten wir uns vor. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz. Für Sicherheits-Komponenten und -Systeme sind die einschlägigen Normen und Vorschriften zu beachten sowie die entsprechenden Bedienungsund Montageanleitungen. Montage und Betrieb Inhalt 1. Einführung 2 2. Wichtige Hinweise 2 3. Auswahl der Heizleitung und Projektierung 3 4. Lagerung 3 5. Montage 4-9 5.1 Montage Vorbereitung 5.2 Montage der Einaderheizleitung 4 4-7 5.3 Montage des Zubehörs 8 5.4 Abnahme und Prüfung 9 6. Temperatur-Regelung 11 7. Temperatur-Begrenzer 12 8. Wärmedämmung 13 9. Spannungsversorgung und elektrische Schutzeinrichtung 14 10. Prüfung und Inbetriebnahme 15 11. Betrieb und Wartung 16 - 17 12. Verhalten bei Störungen 18 - 19 12.1 Sicherheitsautomat löst aus 19 12.2 Fehlerstromschutzschalter (FI) löst aus 19 12.3 Keine oder zu geringe Heizleistung 20 12.4 Heizleistung scheint korrekt, aber die Rohrtemperatur liegt unter der gewünschten Temperatur 20 13. BARTEC Technische Büros Deutschland 1 Montage und Betrieb 1. Einführung Das vorliegende BARTEC- Handbuch für Montage + Wartung soll Ihnen wichtige Informationen zu elektrischen Begleitheizungen an Rohren an die Hand geben. Es bezieht sich ausschließlich auf die Verwendung von ■ BARTEC-EKL (Einader-Kunststoffisolierte- Heizleitung) sowie ■ BARTEC- EMK (Einader-Mineralisolierte- Heizleitungen). Der Inhalt dieses Handbuches richtet sich vor allem an Personen, die mit dem Planen, dem Errichten, dem Betreiben und der Wartung von elektrischen Begleitheizungen betraut sind. Dieses Handbuch hat Gültigkeit für folgende BARTEC Artikel ■ BARTEC EKL Heizleitungen Typ: 27-582 .-5512- . . . . ■ BARTEC EKL-light Heizleitungen Typ: 27-582 .-5514- . . . . ■ BARTEC EKL EX-Heizleitungen Typ: 27-582 .-5518- . . . . ■ BARTEC EKL- Anschlusssets Standard Typ: 27-5673- . 1 . . ■ BARTEC EKL- Abschlusssets Ex Typ: 27-5671- . 2 . . ■ BARTEC EMK Heizleitungen Typ: 27-383 .-20 . ./ . . . . ■ Konfektionierte EMK Heizkreise Ex /Standard Konfektionierte EMK Heizschleifen Ex / Standard Typ: 27-361 .-: . . . ■ Montagezubehör Die BARTEC Gewährleistung hat nur dann Gültigkeit, wenn alle Hinweise und Empfehlungen dieses Handbuches und der produktbegleitenden Installations- und Montageanweisungen genau befolgt werden. Dies gilt insbesondere für die obengenannten Hinweise. 2. Wichtige Hinweise zu Montage und Betrieb Folgende Hinweise sind bei der Montage und Wartung von BARTEC-EKL und BARTEC-EMK Heizleitungen und deren Installations-Systemen unter allen Umständen zu beachten. Missachtung dieser Hinweise kann zu ernsthaften Gefahren für Personal und Sachgut der Anlage führen. Bei der Montage und Wartung von Elektrischen Begleitheizungen sind die jeweils gültigen EGNormen und Richtlinien, die nationalen Vorschriften, sowie die jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Beispiele für die gültigen Normen und Richtlinien: DIN VDE 100; EN 50110 (1+2); VBG A2; EN 60519 Bitte beachten Sie besonders die jeweils gültigen EG-Normen und Richtlinien, die nationalen Vorschriften, sowie die jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von elektrischen Begleitheizungen in explosionsgefährdeten Bereichen. Beispiele für die gültigen Normen und Richtlinien für den Einsatz von elektrischen Begleitheizungen in explosionsgefährdeten Bereichen: EN 60079-14; RL 94/9/EG; RL 1999/92/EG; BetrSichV ■ Unsachgemäße Montage der Begleitheizung und der angrenzenden Anlagenteile oder Beschädigung der Heizleitung können im Betriebszustand zu Kurzschluss- und Brandgefahr führen. ■ Beim Einsatz einer EKL oder EMK Heizleitung in Explosionsgefährdeten Bereichen ist stets ein Temperaturwächter sowie ein Temperatur- Begrenzer einzusetzen. ■ Schützen Sie den Anfang und das Ende der Einaderheizleitung vor Umwelteinflüssen. ■ Kreuzungen oder Berührungspunkte der Einader-Heizleitungen sind unzulässig, da die Grenztemperatur der Temperaturklasse bzw. die max. zul. Betriebstemperatur der Heizleitung dadurch überschritten werden kann. ■ Für die ordnungsgemäße Montage von BARTEC- Einader-Heizleitungen empfehlen wir BARTEC Anschlusssysteme zu verwenden. Diese wurden eigens für BARTEC- Heizleitungen entwickelt und von verschiedenen Prüfinstituten geprüft und zugelassen. 2 Montage und Betrieb 3. Auswahl der Heizleitung und Projektierung Vor jeder Montage einer elektrischen Begleitheizung ist vom Errichter zu überprüfen, ob eine korrekte Projektierung der Begleitheizung vorgenommen wurde. Insbesondere ist die Prüfung folgender Punkte zu empfehlen: ■ Liegt eine exakte Projektierungs-Dokumentation und Betriebsanleitung vor? ■ Entspricht die Auswahl der Heizleitung den vorliegenden Anforderungen? Dies gilt besonders in Bezug auf: - berechnete Wärmeverluste - die in den Prüfbescheinigungen festgelegte Temperaturklasse - max. zulässige Betriebstemperatur - max. zulässige Umgebungstemperatur ■ Wurden die belegte Rohleitungslänge gemäß der Kalkulierten Länge nicht über- oder unterschritten? ■ Wurde eine den Anforderungen entsprechende Anschlusstechnik gewählt? ■ Entspricht das weitere Material, das zur Begleitheizung oder der angrenzenden Installation gehört, den - elektrischen - mechanischen - thermischen - chemischen Anforderungen? ■ Wurden für die Installation in explosionsgefährdeten Bereichen elektrische Betriebsmittel ausgewählt, für die eine Ex-Baumusterprüfbescheinigung oder Konformitätsbescheinigung vorliegt? Fehlt eine entsprechende Projektierungs-Dokumentation, empfehlen wir die Überprüfung der oben angeführten Punkte anhand der BARTEC-Produktdokumentation. Sollten bei der Überprüfung von Projektierungsunterlagen Unklarheiten entstehen, empfehlen wir Ihnen Kontaktaufnahme mit einem der Technischen Büros von BARTEC. Mit umfangreichem System- Know- How und einer DV-gestützten Projektierung steht Ihnen unser Spezialistenteam zur Verfügung. Die Adresse Ihres Technischen Büros finden Sie in Teil 12. 4. Lagerung Wareneingang ■ Vergleichen Sie den Lieferschein mit der angelieferten Ware. ■ Inspizieren Sie die angelieferten Heizleitungen und Zubehörteile auf mögliche Transportschäden. Lagerung ■ Heizleitungen und Anschlussteile sind an einem sauberen und trockenen Ort zu lagern. ■ Während der Lagerung ist insbesondere der Kontakt mit Chemikalien und petrochemischen Produkten wirksam zu vermeiden. ■ Es ist sicherzustellen, dass die Heizleitungen während der Lagerung vor mechanischen Beschädigungen geschützt sind. ■ Die Lagerungstemperatur darf -40°C nicht unterschreiten und +60°C nicht überschreiten. ■ Werden Heizleitungen und Anschlussteile auch nur kurzzeitig in feuchten Räumen oder auf der Baustelle gelagert, sind die Endnen in jedem Falle wirksam vor Feuchtigkeit zu schützen (z.B. durch Montieren eines Endabschlusses) 3 Montage und Betrieb 5. Montage 5.1 Montage Vorbereitung 5.1.1 Zeitplanung ■ Die Montage der Elektrischen Begleitheizung ist zeitlich mit anderen Montagearbeiten zu koordinieren, insbesondere mit Arbeiten am Rohrsystem, der elektrischen Installation und der Wärmedämmung. ■ Alle Montagearbeiten am Rohrsystem müssen komplett abgeschlossen sein. ■ Druckprüfungen sowie Werkstoffuntersuchungen am Rohrsystem sollten vor Montagebeginn der elektrischen Begleitheizung abgeschlossen sein. 5.1.2 Prüfungen vor der Montage ■ Führen Sie kurz vor Montagebeginn an der Heizleitung eine Messung des Isolations-Widerstandes durch. ■ Prüfen Sie anhand der Widerstandsmessung ob die geleiferte Heizleitungslänge der Projektierung entspricht. ■ Prüfen Sie ob das Material, welches Sie zur Montage der elektrischen Begleitheizung benötigen, komplett und unbeschädigt an der Baustelle vorhanden ist. ■ Prüfen Sie insbesondere, ob die Kennzeichnung der Heizleitung und Komponenten mit den Projektierungsunterlagen (Materialliste) und Prüfbescheinigungen übereinstimmt. ■ Prüfen Sie unter Zuhilfenahme der produktbegleitenden Installationsanweisungen, ob alle benötigten Werkzeuge komplett zur Verfügung stehen. ■ Planen Sie die Verlegung der Heizleitung durch Inspizieren des zu beheizenden Rohrsystems. ■ Achten Sie dabei auf scharfe Kanten und Unebenheiten, welche die Heizleitung beschädigen könnten und beseitigen Sie diese. ■ Lackierte und gestrichene Rohre und Flächen müssen bei Montagebeginn vollständig getrocknet sein. Eine vollständige Durchtrocknung und Beendigung der Ausgasung ist erst nach ca. 3 Wochen abgeschlossen. 5.2 Montage der Heizleitung 5.2.1 Handhabung der Heizleitung Zum Verwenden Sie zum Abrollen der Heizleitung eine stabile Halterung für die Heizleitungsspule. ■ Ziehen Sie die Heizleitung beim Abwickeln gerade von der Spule ab (Skizze 1). Vermeiden Sie dabei zu hohe Zugkräfte sowie Knicken und Quetschen der Heizleitung. ■ Achten Sie beim Abrollen der Heizleitung von der Spule darauf, dass sie nicht über Ecken oder scharfe Kanten läuft. ■ Treten Sie nicht auf die Heizleitung! Benutzen Sie den Heizleiter nicht als Trittschlaufe! Fahren Sie nicht mit einem Fahrzeug über die Heizleitung, bzw. verhindern Sie, das andere über die Heizleitung fahren können. Skizze 1 richtig 4 falsch Montage und Betrieb 5.2.2 Verlegung der Heizleitung ■ Grundsätzlich Heizleitung gestreckt am Rohr verlegen. Sie sparen damit wertvolle Montagezeit, helfen Montagefehler durch kompliziertes Spiralverlegen zu vermeiden und beugen Beschädigungen der Heizleitung bei den Wärmedämmungsarbeiten vor. Darüber hinaus lässt sich die Heizleitung bei gestreckter Verlegung nachträglich problemlos lokalisieren. Skizze 2 ■ Heizleitung nur dann spiralförmig verlegen, wenn es die Projektierung ausdrücklich vorschreibt. ■ Um einen guten Wärmeübergang zu gewährleisten, muss die Heizleitung über seine gesamte Länge flächig anliegen. Gegebenenfalls sind die Befestigungsabstände zu verringern. ■ Beachten Sie bei der Heizleitungsverlegung (1. Leitung), dass bei Rohrhalterungen und anderen Zubehör die Rückverlegung der Heizleitung kreuzungsfrei möglich ist. ■ Berücksichtigen Sie Bypassleitungen sowie Stichleitungen bei der Verlegung. ■ Bei der Montage von EMK-Heizleitungen ist darauf zu achten, dass bei Rohroberflächentemperaturen > 400 °C bzw. Haltetemperaturen > 200 °C die Anschlußmuffen aus der Isolation herausgeführt werden. 5.2.3 Befestigung ■ Befestigen Sie die Heizleitung mindestens alle 200 mm mit temperaturbeständigem Klebeband oder Kunststoff-Kabelbindern. Mineralisolierte Heizleitungen EMK befestigen Sie mit Edelstahlspannbändern oder -kabelbinder (Skizze 3). Skizze 3 ■ Bei der Auswahl der richtigen Befestigungsmittel beachten Sie bitte folgende Hinweise: Befestigen Sie die Heizleitung vorzugsweise mit BARTEC Klebebändern/Kabelbinder (siehe Auswahltabelle Befestigungsmaterial). Bei Verwendung von Kabelbindern achten Sie auf ausreichende Temperaturbeständigkeit und Beständigkeit gegen chemische Einflüsse. Verwenden Sie keine Metallbefestigungen für Einader-Kunststoffheizleitungen. Aluminium-Klebeband nur dann verwenden, wenn es die Projektierung vorsieht. Wird Aluminium-Klebeband verwendet, verbessert sich der Wärmeübergang. AluminiumKlebeband verhindert das Eindringen von Isolationsmaterial zwischen Heizleitung und Rohrwand. Skizze 4 Heizleitung Aluminium-Klebeband Klebeband Bei Beheizung von Kunststoffrohren ist zur besseren Wärmeübertragung und -verteilung Aluminium-Klebeband oder Aluminium-Folie unter bzw. unter und über der Heizleitung vorzusehen. 5 Montage und Betrieb Verlegung an Armaturen, Flanschen und Pumpen ■ Achten Sie bei der Verlegung der Heizleitung immer auf die Einhaltung der minimal zulässigen Biegeradien! (5 x Außendurchmesser für EKL und EMK) Beispiel Behälter: AD Heizleitung = 3 mm Kabelabstand = Faktor Biegedurchmesser x Außendurchmesser Heizleitung Kabelabstand = 5 x 6 mm = 30 mm ■ Heizleitung an Armaturen, Ventilen etc. immer so verlegen, dass diese bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten leicht zugänglich und austauschbar sind und Heizkreise nicht zerschnitten werden müssen. Dies wird am günstigsten mit einer ausreichend großen Heizleitungsschlaufe erreicht. ■ Durch die höheren Wärmeverluste an Armaturen, Ventilen, Flanschen, etc. erhöht sich die erforderliche Länge der Heizleitung. Dieser zusätzliche Mehrbedarf ist den Angaben der Projektierung zu entnehmen. ■ Typische Verlegearten finden Sie auf den folgenden Abbildungen Verlegung an Ventilen (Skizze 6a) Verlegung an Pumpen (Skizze 6b) Verlegung an Monometern (Skizze 6c) Verlegung an Auflagern (Skizze 6d) 6 Montage und Betrieb Gestreckte Verlegung ■ Verlegen Sie die Heizleitung bei 2-fach Belegung am Rohr etwa in der „1/2 5 Uhr“ bzw. „1/2 8 Uhr“ Position. ■ An waagrechten Rohren die Heizleitung nicht am tiefsten Punkt verlegen. Skizze 5 ■ Verlegen Sie die Heizleitung an waagrechten Rohren auch nicht auf der oberen Hälfte des Rohres, es sei denn, dass es die Projektierung vorschreibt. Damit beugen Sie mechanischen Beschädigungen der Heizleitung vor, z. B. wenn Montagepersonal auf dem Rohr entlanggeht. Weiterhin ist ein Verlegen der Heizleitung an der oberen Rohrhälfte aus Gründen der Wärmeverteilung ungünstig und nur in bestimmten Anwendungen sinnvoll. Auswahltabelle Befestigungsmaterial Klebeband/für Heizleitungstyp max. Temperatur Breite Rollenlänge Bestellnummer Aluminium- Klebeband/EKL 150°C 50 mm 55 m 02-5500-0014 Glasseide-Klebeband/EKL 180°C 12 mm 50 m 02-5500-0035 Zubehör Material Breite/Länge VP VA Spannband EMK Edelstahl 3/8“ 3/4“ 30 m 30 m 03-6510-0203 03-6510-0204 VA Clips Spannband Edelstahl 3/8“ 3/4“ 100 St. 100 St. 03-6515-0201 03-6515-0202 Kabelbinder für EKL Nylon/105°C 200 mm 1.000 St. 03-6500-0015 EKL Abstandsband Edelstahl 10 mm 30 m 03-6510-0200 EMK Abstandsband Edelstahl 12,8 mm 20 m 03-6510-0201 Edelstahl Edelstahl Edelstahl Edelstahl 201 mm 362 mm 679 mm 1067 mm 100 St. 100 St. 100 St. 100 St. 03-6510-0207 03-6510-0208 03-6510-0209 03-6510-0210 VA Kabelbinder für EMK bis DIN 40 bis DIN 80 bis DIN 150 bis DIN 300 7 Montage und Betrieb 5.3 Montage des Zubehörs ■ Verwenden Sie ausschließlich BARTEC-Originalzubehör, damit bestehende technische Vorschriften und Zulassungen eingehalten werden. ■ Beachten Sie, dass die Verwendung von BARTEC-Originalzubehör eine Bedingung für eventuelle Gewährleistungen darstellt. ■ Beachten Sie genau die Montageanweisungen und Technischen Hinweise auf den Packungsbeilagen des jeweiligen Zubehörs. Dies ist für eine fehlerfreie Montage unbedingt erforderlich. 5.3.1 BARTEC Systemzubehör Für die komplette Montage eines Heizkreises wird in der Regel neben der Heizleitung folgendes Systemzubehör benötigt: ■ Heizleitungs-Anschlusssystem ■ Kaltleitungen ■ Befestigungszubehör für die Heizleitung ■ Wärmedämm-Durchführungen ■ Kennzeichnungsschilder „ Elektrisch beheizt“ Eventuell kann zusätzlich noch weiteres Systemzubehör erforderlich werden: ■ Heizleitungs-Verbindung ■ Anschlussgehäuse/Verbindungsgehäuse ■ Montagewinkel und Montageplatte für Anschluss- bzw. Verbindungsgehäuse ■ BARTEC-Regelgeräte 5.3.2 Weitere Montagehinweise ■ Montieren Sie Heizleitungsanschlüsse bevor Sie den Stromanschluss montieren. ■ Montieren Sie Anschlussgehäuse so, dass sie gut zugänglich sind. ■ Achten Sie beim Positionieren der Anschlussgehäuse darauf, dass Gehäuseeinführungen mit Verschraubungen für Kabel und Heizleitung nicht nach oben zeigen. ■ Achten Sie bei der Montage von Anschlüssen darauf, ob vorhandene Kabelwege genutzt werden können. ■ Lassen Sie Anschluss-Gehäuse während der Montage so lange wie möglich geschlossen, um das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zu verhindern. ■ Überprüfen Sie durch Messung des Isolations- sowie des Schleifenwiderstandes die korrekte Ausführung der Abschlusstechnik sowie die Funktion des Heizkreises. (Teil 9). Überprüfen Sie nach Montage von Gehäusen: ob passende und zugelassene Verschraubungen und Blindstopfen verwendet wurden, und diese ordnungsgemäß montiert sind. den festen Sitz von Verschraubungen und Blindstopfen. den festen Sitz des Gehäuses am Montagewinkel. Vergewissern Sie sich, ob die in den Prüfbescheinigungen enthaltenen Forderungen erfüllt sind. 8 Montage und Betrieb 5.4 Abnahme und Prüfung Achtung Vor dem Aufbringen der Wärmedämmung muss die Überprüfung der montierten Heizkreise erfolgen. Durchführung ■ Vergewissern Sie sich von der korrekten Verlegung der Heizleitung, insbesondere ob die Heizleitung guten Kontakt zum Rohr bzw. Behälter hat die Heizleitung keine Berührungspunkte oder Überkreuzungen aufweist ausreichend zusätzliche Heizleitung an Flanschen, Ventilen, Pumpen und sonstigen Armaturen verlegt wurde, die Heizleitung keine Beschädigungen aufweist und nicht unter Rohrschellen verlegt wurde. ■ Überprüfen Sie die fachgerechte Montage von Anschlüssen, Verbindungen und Anschlussgehäusen, sowie Temperaturreglern und -fühlern (Sichtkontrolle). ■ Überprüfen Sie die korrekte Anbringung des Begrenzerfühlers (für Heizkreise überwachte Bauart in explosionsgefährdeten Bereichen vorgeschrieben), sowie die Begrenzereinstellung ■ Ergänzen Sie die Rohrleitungsdokumentationen mit der Position der Heizleitung, sowie Anschlüssen und Verbindungen. ■ Führen Sie an allen Heizkreisen eine Isolations-Widerstandsmessung durch, bevor die Montage der Wärmedämmung erfolgt (Abschnitt 10). ■ Die korrekte Montage und Funktion der Elektrischen Begleitheizung ist durch ein Abnahmeprotokoll (siehe nachfolgendes Muster-Formular) zu bestätigen. 9 Abnahmeprotokoll Montage und Betrieb Elektrische Begleitheizungen Blatt Behälterheizungen Heizkreis Kunde Datum Best.Komm.-Nr. Projekt-Anlage BARTEC Auftrags-Nr. Fertigungs-Nr. Heizkreis-Nr. Rohr-/Behälter-Nr. Gebäude Podukt Heizkabel Typ Montagenummer Heizkabellänge m m m Spannung V V V Einschalt A A A Betrieb A A A W/m W/m W/m kalt Ω Ω Ω warm Ω Ω Ω Strom Leistung Widerstand Isolationswiderstand - Soll: ≥ 5 MΩ bei 1000 V Messspannung > Temperatureinstellung Funktionstest MΩ ja MΩ > Funktionstest nein ja MΩ > Funktionstest nein ja Regler °C °C °C Begrenzer °C °C °C Untertemperatur °C °C °C Ex-Ausführung Ex Ex Ex T T T Temperaturklasse nein Bemerkungen: Obige Angaben geprüft: Ort/Datum BARTEC GmbH 10 Errichter Max-Eyth-Straße 16 D-97980 Bad Mergentheim Kunde Tel: +49(0)7931 597-0 Fax: +49(0)7931 597-119 Montage und Betrieb 6. Temperatur-Regelung Auswahl des Temperaturreglers ■ Grundsätzlich ist bei Einaderheizleitungssystemenin überwachter Bauart ein Temperaturregler erforderlich. ■ Bei der Selektion eines geeigneten Temperaturreglers müssen insbesondere folgende technische Daten mit den Anforderungen der jeweiligen Anwendung übereinstimmen: Bemessungsspannung Bemessungsstrom Temperatur-Regelbereich Max. zulässige Temperatur/Max. zul. Fühlertemperatur IP-Schutz Explosionsschutz, wenn erforderlich Prüfbescheinigung ■ Aus Gründen der wirtschaftlichen Energienutzung empfiehlt sich grundsätzlich die Verwendung eines Reglers mit Anlegefühler. ■ Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass der verwendete Temperaturregler den technischen Anforderungen entspricht und mit der Projektierung übereinstimmt. Raum-Temperaturregler ■ Montieren Sie einen Raum-Temperaturregler immer an der kühlsten Stelle der Umgebung (z.B. Nordseite). ■ Beachten Sie die Montage-Hinweise des jeweiligen Raum-Temperaturreglers. Temperaturregler mit Fühlerleitung ■ Bei Rohrbegleitheizungen sollte der Temperatur-Fühler nicht in unmittelbarer Nähe der Heizleitung angebracht werden, sondern mit deutlichem Abstand (Skizze 7). ■ Bei der Befestigung des Temperatur-Fühlers ist auf einen guten Wärmeübergang zwischen Fühler und Rohr zu achten (z.B. durch Verwendung von Aluminiumklebeband oder Wärmeleitpaste). ■ In der Regel wird der Temperatur-Fühler in mindestens 2 m Entfernung von Armaturen, Flanschen, Pumpen und Auflagern angebracht, um Fehlmessungen zu vermeiden. ■ Beachten Sie die Montage-Hinweise des jeweiligen Temperaturreglers. ■ Sollte die Lage des Temperaturreglers durch die Projektierung nicht vorgegeben sein, sollten Sie sich an Ihr Technisches Büro von BARTEC wenden (Teil 13). Dort werden Sie fachgerecht beraten. Skizze 7 Weitere Montage-Hinweise ■ Lassen Sie das Gehäuse von Temperaturreglern während der Montage so lange wie möglich geschlossen, um das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zu verhindern. ■ Achten Sie auf die einwandfreie Befestigung des Gehäuse-Deckels, sowie auf saubere Abdichtung. ■ Verwenden Sie passende Verschraubungen und Blindstopfen entsprechend den technischen Anforderungen und Prüfbescheinigungen und achten Sie auf deren Dichtigkeit. 11 Montage und Betrieb 7. Temperaturbegrenzer Bei allen Einaderheizleitungssystenen (EKL oder EMK) ist in Explosionsgefährdeten Bereichen ein Temperaturbegrenzer einzusetzen. Ein Begrenzer schaltet den Heizkrkeis bei Überschreitung der Grenztemperatur bleibend ab. Der Temperaturbegrenzer ist an der heißesten Stelle zu montieren. maximale Oberflächentemperatur Temperaturklasse 450°C T1 300°C T2 200°C T3 135°C T4 100°C T5 85°C T6 Der Temperaturbegrenzer hat die Aufgabe, ein Überschreiten der Grenztemperatur im Begleitheizungssystem, zum Beispiel bei Reglerausfall oder Überspannung, durch Abschalten der Heizung zu verhindern. Dabei kommt der Auswahl und der Installation des Temperaturfühlers eine besondere Bedeutung zu. In Bezug auf die Messgenauigkeit ist eine möglichst geringe Masse des Fühlers anzustreben. Naturgemäß ist die heißeste Stelle im System an der Heizleitung selbst zu erwarten – in der Regel an Stellen, an denen eine gute thermische Ankopplung der Heizleitung an die zu beheizende Oberfläche nur schwer möglich ist, z. B. an Ventilen oder Flanschen. Künstliche Heißstelle (Hot Spot) Hier wird durch Anbringen einer Wärmedämmung zwischen Heizleitung und zu beheizender Oberfläche eine künstliche Heißstelle erzeugt, an der Fühler für den Temperaturbegrenzer mit direktem Kontakt zur Heizleitung installiert wird (Skizze 8). ■ Beachten Sie bei der Montage des Temperaturbegrenzers, dass der Fühler (Sensor) an der heißesten Stelle des Systems angebracht wird. Sensor und Heizleitung mit Aluminium aneinander befestigen. Um sicherzustellen, dass die Temperatur an der künstlichen Heißstelle tatsächlich über der Heizleitungs temperatur an Stellen mit schlechter thermischer Ankopplung liegt, ist diese Heißstelle etwa in doppelter Länge des Fühlers auszuführen. ■ Bedingt durch die nicht vermeidbare Wärmeabfuhr durch den Fühler selbst, ist die Abweichung von der Masse des Fühlers im Verhältnis zu der Masse der Heizleitung (Verhältnis der Durchmesser) sowie von der spezifischen Heizleistung (W/m) abhängig und bei der Temperatureinstellung des Begrenzers zu berücksichtigen. ■ Jeder EKL/EMK Heizkreis im explosionsgefährdeten Bereich muss mit einem Begrenzer ausgerüstet sein. ■ Beim Einsatz eines einstellbaren Temperaturbegrenzers, ist der Abschaltpunkt bis T3 min. 5K und T2 und T1 min. 10K [siehe EN 50019:28] unter der maximalen Oberflächentemperatur der Temperaturklasse einzustellen. Beispiel: Für T3, Begrenzereinstellung 195 °C. Skizze 8 12 Montage und Betrieb 8. Wärmedämmung Wichtiger Hinweis Stellen Sie vor dem Aufbringen der Wärmedämmung fest, ob eine Abnahme-Prüfung der Montage durchgeführt und protokolliert worden ist. Montage der Wärmedämmung Die zuverlässige Funktion und Wirkungsweise einer Elektrischen Begleitheizung hängt ganz wesentlich von der sach- und fachgerechten Montage der Wärmedämmung ab. Folgende Faktoren sind besonders sorgfältig zu beachten: ■ Überprüfen Sie die Übereinstimmung der Wärmedämmung (Type, Dämmdicke) mit der Projektierung. Eine von der Projektierung abweichende Wärmedämmung darf in keinem Fall montiert werden, da sonst die korrekte Funktion der Begleitheizung nicht mehr gesichert ist. Dies gilt insbesonders bei Heizungssystemen „stabilisiertes Design“. ■ Montieren Sie die Wärmedämmung möglichst unmittelbar nach Montage der Begleitheizung um das Potential für Beschädigungen der Heizleitung zu minimieren. ■ Verwenden Sie ausschließlich trockenes Dämm-Material, da dieses durch Feuchte seine Wirkung einbüßt und die Funktion der Begleitheizung damit beeinträchtigt. ■ Achten Sie bei der Montage der Wärmedämmung stets darauf, dass die Heizleitung nicht beschädigt wird. ■ Verwenden Sie für die Durchführung von Heizleitungen und Anschlusskabeln ausschließlich BARTEC-Wärmedämm-Durchführungen. ■ Dichten Sie die Wärmedämmung an allen Nahtstellen des Blechmantels und Einführungen (Ventileinführungen, Aufhängern) ab. Die gesamte Dämmung muss zuverlässig wasserdicht ausgeführt sein. ■ Führen Sie nach der Montage der Wärmedämmung eine weitere Isolations-Widerstandsmessung an jedem Heizkreis durch, um sicherzustellen, dass die Heizleitung während der Montage nicht beschädigt wurde. ■ An Stirnkappen ist generell ein mech. Schutz anzubringen, damit die Heizleitung nicht beschädigt werden kann. Markierung ■ Markieren Sie den Außenmantel der Wärmedämmung mit Kennzeichnungsschildern „ Elektrisch beheizt“ in Abständen von höchstens 3 Metern, um Wartungspersonal auf die elektrische Begleitheizung hinzuweisen. 13 Montage und Betrieb 9. Spannungsversorgung und elektrische Schutzeinrichtung Bemessungsspannung ■ BARTEC-Heizleitungen sind für verschiedene Bemessungsspannungen erhältlich. Informationen hierüber erhalten Sie aus der BARTEC-Fachliteratur und von Ihrem Technischen Büro von BARTEC. ■ Betreiben Sie die jeweilige Heizleitung ausschließlich mit der hierfür vorgesehenen Bemessungsspannung. Die Bemessungsspannung ist auf dem Computerauszug der Heizkreisauslegung ersichtlich. Überstrom-Schutzeinrichtung ■ Für den Überstrom-Schutz verwenden Sie bitte nur Sicherungsautomaten in Übereinstimmung mit der Projektierung und den technischen Unterlagen von BARTEC. Abweichungen hiervon können zu Fehlauslösungen der Sicherungsautomaten bzw. zu einer Beeinträchtigung der Wirksamkeit des Überstromschutzes führen. ■ Sollen andere Absicherungen verwendet werden, als in der Projektierung bzw. den technischen Unterlagen von BARTEC angegeben sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Technischen Büro von BARTEC in Verbindung (Kapitel 13). Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ■ Grundsätzlich wird der Einsatz eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit 30 mA entsprechend der jeweils gültigen Norm und Anforderung empfohlen. ■ Zur Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahme ist in der Regel eine Heizleitung mit Schutzgeflecht zu verwenden. Dieses Schutzgeflecht ist in die Schutzmaßnahme einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für alle Begleitheizungen an elektrisch nicht leitenden Rohren (Kunststoffrohre, beschichtete Rohre) und Flächen. Achtung ■ Bei der Durchführung der elektrischen Schutzmaßnahme sind die jeweiligen gültigen nationalen technischen Vorschriften einzuhalten In der Bundesrepublik Deutschland: VDE-Vorschriften, insbesondere DIN VDE 0100, DIN VDE 0254 sowie EN 60519. 14 Montage und Betrieb 10. Prüfungen und Inbetriebnahme Prüfungen Fortschreitende Prüfungen der Begleitheizung während der Montage und des Betriebs dienen der Vermeidung zusätzlicher Kosten durch zu spätes Erkennen von Installations- und Montagefehlern. Da die Montagekosten für die Begleitheizung und die Wärmedämmung die Kosten für die Heizleitung bei weitem übersteigen, sollten die nachfolgenden Prüfabschnitte konsequent befolgt werden. Die Messung des Isolations-Widerstandes wird zu folgenden Zeitpunkten vorgenommen: a) Vorprüfung Kurz vor Montagebeginn der Heizleitung auf der Baustelle b) Abnahme-Prüfung nach der kompletten Montage des Heizkreises bzw. vor dem Aufbringen der Wärmedämmung c) Prüfung-Endabnahme sofort nach Beendigung der Arbeiten an der Wärmedämmung d) Prüfung-Inbetriebnahme vor dem Einschalten der Anlage Messung des Isolations-Widerstandes ■ Dieses Prüfverfahren dient der Feststellung von Beschädigungen der Heizleitung sowie eventuellen Montagefehlern von Anschlüssen oder Verbindungen. ■ Verwendet wird ein Isolations-Prüfgerät mit einer Mindestprüfspannung von DC 500 V und einer Maximalprüfspannung von DC 2000 V. Der Isolations-Widerstand sollte mindestens 50 MΩ je Heizkreis, unabhängig von der Länge, betragen. ■ Durchführung der Messung: Die Messung erfolgen zwischen dem Heizleiter und dem Schutzgeflecht. Eine weitere Messung erfolgt zwischen Schutzgeflecht und der geerdeten Rohrleitung Abnahme und Protokollierung ■ Nach Beendigung der Montagearbeiten (vor dem Aufbringen der Wärmedämmung) hat von jedem Heizkreis, nach Möglichkeit im Beisein des Auftraggebers, eine Abnahme zu erfolgen. Entsprechend dem beiliegenden Muster-Protokoll ist diese Abnahme zu dokumentieren. (=Abnahme-Prüfung) ■ Alle darüber hinaus gehenden Prüfungen sind ebenso auf einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. ■ Nach Abschluss der Arbeiten an der Wärmedämmung empfiehlt sich eine Endabnahme der einzelnen Heizkreise. ■ In der Regel obliegt die Durchführung dem Auftraggeber bzw. dem Endkunden. (= Prüfung-Endabnahme) Inbetriebnahme ■ Jede Begleitheizung darf nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Abnahmeprotokolle für jeden Heizkreis vorliegen und der einwandfreie Zustand der Begleitheizung bestätigt wurde. die Wärmedämmung vollständig montiert ist und sich in trockenem Zustand befindet. sichergestellt ist, dass der Heizkreis innerhalb der von BARTEC vorgegebenen Daten betrieben wird. Anmerkung Zusätzliche Heizenergie, die zum Aufheizen leerer oder bereits gefüllter Rohrleitungen benötigt wird, ist im Regelfall nicht in der Projektierung berücksichtigt. Bei Kaltstarts der Anlage sollten Sie deshalb ausreichend Zeit gewähren, damit die Rohrleitung die gewünschte Temperatur erreichen kann. 15 Montage und Betrieb Hinweis In explosionsgefährdeten Räumen dürfen elektrische Betriebsmittel nur in Betrieb genommen werden, wenn ■ für sie eine EG-Baumusterprüfbescheinigung einer nach Artikel 14 der Richtlinie Nr. 76/117/EWG benannten Prüfstelle vorliegt und ■ auf ihnen vom Hersteller ein Zeichen angebracht ist ■ sie den jeweils gültigen EG-Normen und Richtlinien, den nationalen Vorschriften, sowie den jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Als Beispiel: BetrSichV, EN 50014, EN 50019 11. Betrieb und Wartung Betrieb ■ Während des Betriebs der elektrischen Begleitheizung ist sicherzustellen, dass alle Komponenten des Systems innerhalb der von BARTEC angegebenen Betriebsdaten betrieben werden. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung von maximalen Temperaturen. Der Betrieb innerhalb dieser Betriebsdaten stellt eine Voraussetzung für eventuelle spätere Garantieansprüche dar. System-Dokumentation ■ Von der Projektierung über die Montage und Inbetriebnahme bis zur periodischen Wartung einer Begleitheizung sollte für jedes System eine komplette Dokumentation geführt werden. ■ Diese Dokumentation sollte beinhalten: Projektierungsunterlagen Wärmeverlustberechnung Auswahl der Heizleitung Rohrleitungspläne mit Aufteilung der Heizkreise Schaltpläne Aktuelle Rohrleitungspläne Abnahmeprotokolle Berichte über Instandsetzungsarbeiten und jegliche Eingriffe am Rohrsystem, Begleitheizung und Wärmedämmung Inspektionsberichte Betriebsanleitung Wartung Für die bestmögliche Sicherheit und Zuverlässigkeit eines Begleitheizungs-Systems empfiehlt BARTEC die Einführung eines Wartungsprogramms, welches in vorgeschriebenen Zeitabständen visuelle, funktionelle und elektrische Inspektionen vorsieht. Wichtige Hinweise hierzu finden Sie nachfolgend. 16 Montage und Betrieb Visuelle und funktionelle Inspektion ■ Prüfen Sie die Wärmedämmung auf mögliche Beschädigungen, fehlende Abdichtungen, Risse, Beschädigungen des Außenmantels, fehlende Wärmedämm-Durchführungen für Heizleitungen und Kabel, eingedrungenes Wasser oder Chemikalien. Im Falle einer Beschädigung der Wärmedämmung ist die Heizleitung auf mögliche Verletzungen hin zu überprüfen. Beschädigte Heizleitungen sind gegen neue auszutauschen. Verschleißteile sind zu ersetzen (z. B. Dichtungen, Sicherungsbleche etc.) ■ Überprüfen Sie Anschlussgehäuse, Verbindungsgehäuse und Gehäuse von Temperaturreglern auf Korrosionschäden und eventuelle mechanische Beschädigungen. Stellen Sie sicher, dass alle Gehäusedeckel korrekt verschlossen sind. ■ Überprüfen Sie Temperaturregler-Anschlussleitungen und Kapillarrohr-Systeme auf Beschädigungen sowie auf mechanisch geschützte Verlegung. ■ Temperaturregler sind auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. ■ Temperaturbegrenzer sind ebenfalls auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Elektrische Inspektion ■ Die Messung des Isolations-Widerstandes sollte als fester Bestandteil der regelmäßigen Wartung angesehen werden Inspektions-Rhytmus ■ Bei Frostschutzanlagen sollten Inspektionen jährlich, vor Beginn der Heizperiode, durchgeführt werden. ■ Bei Anlagen zur Erhaltung von Prozesstemperaturen sollten die Inspektionen in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens zweimal jährlich, erfolgen. Personalschulungen ■ Die regelmäßige Wartung ist von ausgebildetem und erfahrenem Wartungspersonal durchzuführen. ■ Es wird empfohlen, das Wartungspersonal durch regelmäßiges Training darin zu unterstützen, neue Entwicklungen in Anwendungstechnik und Wartung aufzunehmen. BARTEC-Service ■ Neben der Errichtung kompletter Heizkreise bietet BARTEC sein erfahrenes Service-Personal auch für anfallende Wartungsarbeiten an. Instandsetzungsarbeiten an Wärmedämmung bzw. Rohrleitungen ■ Beachten Sie, dass die Anlage vor jeder Instandsetzung freigeschaltet wird. ■ Tragen Sie dafür Sorge, dass während der Instandsetzungsarbeiten am Rohrsystem oder der Wärmedämmung das Begleitheizungs-System nicht beschädigt wird. ■ Achten Sie darauf, dass nach Beendigung jeder Instandsetzung die Heizkreise samt Wärmedämmung entsprechend der Projektierung wieder sach- und fachgerecht montiert sind. ■ Führen Sie nach Abschluss jeder Instandsetzung an der Begleitheizung eine visuelle, funktionelle und elektrische Prüfung durch und protokollieren Sie diese. Hinweis Für den Betrieb und damit auch für die Wartung von explosionsgeschützten Betriebsmitteln und Anlagen gelten die jeweils gültigen EG-Normen und Richtlinien, die nationalen Vorschriften, sowie die jeweils geltenden Sicherheitsbetimmungen. Zum Beispiel: EN 50110; BetrSichV; GSGV In Deutschland hat der Betreiber zu veranlassen, dass die elektrischen Anlagen gemäß der BetrSichV in Betrieb genommen, geprüft und gewartet werden. 17 Montage und Betrieb 12. Verhalten bei Störung Schäden im Heizkreis ■ Verwenden Sie bei der Instandsetzung eines Heizkreises ausschließlich Original BARTEC-Teile! (z. B. Verbindungen, Anschlüsse, Dichtungen etc.) Hinweise zur Beseitigung von Störungen ■ Sollten in einem Begleitheizungs-System Störungen auftreten, empfehlen wir, entsprechend der nachfolgenden Anleitung, die Fehlersuche durchzuführen und ggf. die Störung entsprechend zu beheben. ■ Sollte der Versuch, die Störung nach der folgenden Anleitung zu beheben, keinen Erfolg haben, so setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Technischen Büro von BARTEC in Verbindung. Hinweis Für explosionsgeährdete Bereiche gilt An elektrischen Anlagen dürfen Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten, bei denen eine explosionsfähige Atmosphäre gezündet werden kann, nur mit Genehmigung des Betriebsleiters oder seines Beauftragten durchgeführt werden. Die wichtigste Sicherheitsmaßnahme ist das Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn. (siehe jeweils gültige Normen und Bestimmungen) Es ist eine Warmarbeitsgenehmigung erforderlich bzw. sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn mit heißer Oberfläche/Flamme gearbeitet werden muss. 18 Montage und Betrieb 12.1 Sicherungsautomat löst aus Mögliche Ursache Maßnahme 1. Sicherungsautomat unterdimensioniert Strombelastung nachprüfen, Überstromschutzsicherung und max. Strombelastbarkeit der elektrischen Anschlussleitung prüfen 2. Defekter FI-Schutzschalter FI-Schutzschalter erneuern 3. Kurz-/Erdschluss an - Anschluss - Verbindung(en) - Anschlussleitungen - Heizleitung durch Beschädigung Defekten Abschluss, Verbindung lokalisieren und instandsetzen bzw. defekte Heizleitung lokalisieren und auswechseln 12.2 Fehlerstromschutzschalter (FI) löst aus Mögliche Ursache Maßnahme 1. Sicherungsautomat unterdimensioniert Strombelastung nachprüfen, Überstromschutzsicherung und max. Strombelastbarkeit der elektrischen Anschlussleitung prüfen 2. Defekter FI-Schutzschalter 3. Kurz-/Erdschluss an - Anschluss - Verbindung(en) - Anschlussleitungen - Heizleitung durch Beschädigung 5. Übermäßige Feuchtigkeit in Anschluss oder Verbindung(en) durch nicht sach- und fachgerechte Montage Feuchte Stelle(n) lokalisieren, Klemmstein erneuern und betreffende Teile demontieren. Zunächst außerhalb der Wärmedämmung liegende Gehäuse prüfen bzw. instandsetzen, dann jene unterhalb der Wärmedämmung 6. Beschädigung an Heizleitung oder Anschlussleitung Beschädigte Stelle lokalisieren und durch neue Heizleitung oder Anschlussleitung ersetzen 19 Montage und Betrieb 12.3 Keine oder zu geringe Heizleistung Mögliche Ursache Maßnahme 1. keine oder zu geringe Netzspannung Kontrollieren Sie die Netzspannung am Einspeisepunkt des Heizkreises und beheben Sie vorhandene Störungen 2. Heizkreislänge ist länger als die Projektierung vorschreibt Heizkreisaufteilung, -verlegung und -länge überprüfen, geforderte Heizleistung nachrechnen a) Verbindungen wurden nicht ausgeführt a) Verbindungen anschließen und Heizleistung nochmals überprüfen b) Die Heizleitung ist unterbrochen b) Unterbrechung lokalisieren und beseitigen, danach Heizleistung nochmals überprüfen 3. Hoher Übergangswiderstand durch fehlerhaft montierten Anschluss, Verbindung Betreffenden Anschluss, Verbindung etc. nochmals montieren und dabei auf korrektes Anklemmen bzw. Krimpen achten 4. Temperaturregler ist fehlerhaft angeschlossen, falsch eingestellt bzw. Fühler ist falsch platziert Verdrahtung korrigieren bzw. Fühler korrekt platzieren 5. Überschreitung der maximal zulässigen Temperatur der Rohrleitung Rohrleitungstemperatur überprüfen 6. Heizleitung wurde einer zu hohen Feuchte ausgesetzt (z. B. fehlerhafte(r) Verbindung, bzw. Beschädigung der Heizleitung) Fehlerhafte Teile auswechseln 7. Heizleitung wurde zu hohen Temperaturen ausgesetzt Heizleitung auswechseln 8. Temperaturbegrenzer hat ausgelöst Heizkreis überprüfen ggf. auswechseln 10.4 Heizleistung erscheint korrekt, die Rohrtemperatur jedoch liegt unter der gewünschten Temperatur 20 Mögliche Ursache Maßnahme 1. Feuchte Wärmedämmung Feuchte Wärmedämmung durch trockene ersetzen und auf korrekte Abdichtung achten 2. Unzureichende Belegung an Flanschen, Ventilen und Armaturen mit Heizleitung Zusätzliche Heizleitung mit Hilfe von Verbindungen einsetzen, dabei jedoch die max. zulässige Heizkreislänge nicht überschreiten 3. Unkorrekte Einstellung des Temperaturreglers Reglereinstellung korrigieren 4. Unzureichende thermische Auslegung Projektierung in Zusammenarbeit mit Ihrem BARTEC-Büro überprüfen und die Empfehlung der Projektierungsabteilung von BARTEC beachten. 5. Querschnitt der Anschlussleitung liegt unter zulässigem Wert (zu hoher Spannungsfall) Anschlussleitung mit zulässigem Querschnitt verwenden 6. Fühler falsch platziert Fühler korrekt platzieren Lieferbedingungen der Firma BARTEC GmbH Montage und Betrieb I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als der Lieferer oder Leistende (im Folgenden: Lieferer) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat. 3. An Standardsoftware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen. 4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. II. Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen. 3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. 4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. III. Eigentumsvorbehalt 1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. 3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. 4. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. IV. Fristen für Lieferungen; Verzug 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. 2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. 3. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. 4. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 5. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. V. Gefahrübergang 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über. VI. Aufstellung und Montage Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen: 1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: a) alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte. Baustoffe und Werkzeuge, b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel, c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung, d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde, e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind. 2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 3. Vor Beginn der Aufstellung oder der Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein. 4. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen. 5. Der Besteller hat dem Lieferer wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen. 6. Verlangt der Lieferer nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist. VII. Entgegennahme Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. VIII. Sachmängel Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt: 1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. 2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 4438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 3. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu rügen. 4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. 5. Zunächst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. 6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Art. XI – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 8. Ansprüche des Bestellers werden zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend. 10. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. XI (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder anders als die in Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII Nr.2 bestimmten Frist wie folgt: a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XI. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VIII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VIII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. X. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sie denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. XI. Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). XIII: Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 21 BARTEC schützt Menschen u n d U m w e l t durch Sicherheit von Komponenten, Systemen und BARTEC GmbH Max-Eyth-Straße 16 D-97980 Bad Mergentheim Tel.: +49 7931 597-0 Fax: +49 7931 597-494 E-mail: [email protected] Internet: http://www.bartec.de D-D-BEH101003-11/03-BARTEC WerbeAgentur-221245 A n l a g e n .