Kekeritz_Schriftliche_Fragen_Herero
Transcrição
Kekeritz_Schriftliche_Fragen_Herero
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode –5– Drucksache 17/4350 internationalen Verpflichtungen, auch im Rahmen des Europarates, hält. 8. Abgeordnete Ulla Jelpke (DIE LINKE.) Wie beurteilt die Bundesregierung die laut der libanesischen Tageszeitung „THE DAILY STAR-LEBANON“ vom Hisbollah-Führer Hassan Nasrallah am Mittwoch dem 15. Dezember 2010 in einer Rede erhobene Behauptung, der Erste Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt und ehemalige stellvertretende Leiter der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen (UN) UNIIIC im Libanon G. L. habe Ermittlungsunterlagen im Mordfall Rafik Hariri gegen Geldbeträge zwischen 50 000 und 70 000 US-Dollar zum Kauf angeboten, die auf diese Weise in die Hände der Hisbollah gelangten (www.dailystar. com.lb/article.asp?edition_id=1&categ_id= 2&article_id=122611#axzz18emit01f)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Ammon vom 23. Dezember 2010 Der Bundesregierung ist die Berichterstattung in der libanesischen Presse bekannt. Sie hat darüber hinaus keine weitergehenden Hinweise zu den vom Hisbollah-Generalsekretär Hassan Nasrallah in einer Rede am 15. Dezember 2010 geäußerten Behauptungen, die den früheren stellvertretenden Leiter der Internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen (UNIIIC) betreffen. Die Bundesregierung hat keinerlei Anlass anzunehmen, dass die Vorwürfe eine reale Grundlage haben könnten. 9. Abgeordneter Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Treffen die vom deutschen Botschafter in Namibia, Egon Kochanke, in der namibischen „Allgemeine Zeitung“ vom 14. Dezember 2010 im Artikel „Keine Kompensation für Einzelpersonen“ zitierten Aussagen zu, wonach das Auswärtige Amt die Rückgabe von in Deutschland befindlichen sterblichen Überresten (bitte angeben, um welche Überreste an welchen Orten in Deutschland es sich handelt) von Herero und Nama an Namibia finanziell unterstützt und dies bis Mai 2011 abgeschlossen sein soll? Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 22. Dezember 2010 In deutschen Hochschulen und Museen lagert eine unbestimmte Zahl von Schädeln von Angehörigen der Volksgruppen der Herero und Nama aus der Kolonialzeit, die einst von deutschen Forschern für anthropologische Studien nach Deutschland verbracht wurden. Drucksache 17/4350 –6– Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der Rückführung der Schädel in die Republik Namibia und setzt sich gegenüber deutschen Institutionen (Universitäten, Museen), in denen Schädel namibischer Herkunft lagern bzw. vermutet werden, für deren Repatriierung ein. Das Auswärtige Amt steht zur Frage der Schädelrückführung zudem in einem ständigen Austausch mit der namibischen Regierung und hat dieser mehrfach die Bereitschaft mitgeteilt, die Rückführung der Schädel und eine würdige Übergabezeremonie – auch finanziell – zu unterstützen. Die Provenienzerforschung an den Schädeln dauert innerhalb der betreffenden deutschen Institutionen derzeit noch an. Die Berliner Charité hat bereits neun Schädel als aus Namibia stammend identifiziert und sich zur Rückgabe an die namibische Regierung bereiterklärt. Das Auswärtige Amt ist mit der namibischen Seite übereingekommen, den Prozess der Rückgabe bereits vor dem vollständigen Abschluss der Erforschung der anatomischen Bestände zu beginnen und hat die namibische Regierung gebeten mitzuteilen, wann und wie der Prozess der Rückgabe der bereits identifizierten Schädel erfolgen könne. Die namibische Regierung hat im Oktober 2010 beschlossen, dass die Schädel bis Mai 2011 nach Namibia zurückgeführt werden sollen, um dort in einem Museum aufbewahrt zu werden. Eine offizielle Anfrage der namibischen Regierung an die Bundesregierung in dieser Sache steht gegenwärtig noch aus. Eine Repatriierung der neun, aus Charité-Beständen stammenden Schädel nach Namibia kann jederzeit erfolgen. Die Repatriierung weiterer, im Rahmen der laufenden Forschungsvorhaben womöglich ausfindig gemachter menschlicher Überreste nach Namibia wird folgen. 10. Abgeordneter Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Zusammenhang (zeitlich wie sachlich) und in Abstimmung mit welchen Stellen auf namibischer Seite wurde dieser Beschluss durch die Bundesregierung gefasst? Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 22. Dezember 2010 Die Bundesregierung hat keinen Beschluss zur Repatriierung von Schädeln nach Namibia gefasst. Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie der diversifizierten Trägerschaften in der deutschen Universitäts- und Museumslandschaft kann die Bundesregierung selbst über eine Rückgabe nicht entscheiden, sondern diese lediglich politisch anregen und begleiten, was sie auch mit Nachdruck tut. Das Auswärtige Amt steht in dieser Frage in einem andauernden engen Konsultationsprozess mit dem zuständigen namibischen Ministerium für Jugend, Nationale Dienste, Sport und Kultur sowie der namibischen Botschaft.