Beitragsordnung des DJK-VFL 1919 Willich e.V., Abteilung

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Beitragsordnung des DJK-VFL 1919 Willich e.V., Abteilung
Beitragsordnung des DJK-VFL 1919 Willich e.V.,
Abteilung Leichtathletik Senioren
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen sowie die Gebühren der Mitglieder. Sie kann nur von der
Abteilungsversammlung des Vereins mit Zustimmung der Delegiertenversammlung
geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Abteilungsversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Gebühren.
Der geschäftsführende Vorstand des Hauptvereins legt mit Zustimmung der
Delegiertenversammlung die Umlagen fest.
2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 10.07. Juli des folgenden Jahres
erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der
Delegiertenversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 60,00/Jahr enthält die Beiträge für die
Sportversicherung des Landessportbundes NRW e.V. (LSB NRW) die
Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB NRW
festgelegten Sätze.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 10.07. (für das Jahr)
eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht..
3. Bei Anmeldung wird der erste Mitgliedsbeitrag anteilig pro angefangenen Monat
berechnet.
4. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit
Zustimmung des Gesamt-Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung
von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber
zu informieren.
§ 4 Gebühren
Es wird eine einmalige Anmeldegebühr von 25,- Euro erhoben.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich oder per Email bis zum 30. Juni oder 31.
Dezember des Jahres unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich.
Die Kündigung ist an die Geschäftsstelle des Vereins, Schiefbahner Straße 10a zu
senden.