Beitragsordnung des DJK-VFL 1919 Willich e.V., Abteilung
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Beitragsordnung des DJK-VFL 1919 Willich e.V., Abteilung
Beitragsordnung des DJK-VFL 1919 Willich e.V., Abteilung Leichtathletik Senioren § 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen sowie die Gebühren der Mitglieder. Sie kann nur von der Abteilungsversammlung des Vereins mit Zustimmung der Delegiertenversammlung geändert werden. § 2 Beschlüsse 1. Die Abteilungsversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Gebühren. Der geschäftsführende Vorstand des Hauptvereins legt mit Zustimmung der Delegiertenversammlung die Umlagen fest. 2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 10.07. Juli des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Delegiertenversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. § 3 Beiträge 1. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 60,00/Jahr enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW e.V. (LSB NRW) die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB NRW festgelegten Sätze. 2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 10.07. (für das Jahr) eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.. 3. Bei Anmeldung wird der erste Mitgliedsbeitrag anteilig pro angefangenen Monat berechnet. 4. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamt-Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren. § 4 Gebühren Es wird eine einmalige Anmeldegebühr von 25,- Euro erhoben. § 6 Vereinsaustritt Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich oder per Email bis zum 30. Juni oder 31. Dezember des Jahres unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung ist an die Geschäftsstelle des Vereins, Schiefbahner Straße 10a zu senden.