Studierende WS 2010/11 - auslaufende Studiengänge
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Studierende WS 2010/11 - auslaufende Studiengänge
Technische Universität Berlin TU Berlin, Fakultät I, Sekr. H 36, Str. d. 17. Juni 135, D-10623 Berlin An die Mitglieder des Fakultätsrates der Fakultät I die Frauenbeauftragte der Fakultät I das Referat für Lehre und Studium der Fakultät I nachrichtlich den Präsidenten der TUB -K 3 die Institute der Fakultät I die Zentren der Fakultät I Hochschularchiv Pressestelle FAKULTÄT I GEISTESWISSENSCHAFTEN Fakultäts-Service-Center Tel.: (030) 314-73201 Fax: (030) 314-24620 e-mail: [email protected] Datum: 2011-07-13 Genehmigtes Beschlussprotokoll der 121. o. Sitzung des Fakultätsrates am 13. 07. 2011 im Raum H 3005 Beginn: Ende: 13.00 Uhr 16.00 Uhr Sitzungsleiter: Prof. Dr. Adrian von Buttlar Protokoll: G. Brünner Anwesend: HL: AM: St. St. SM Prof. Dr. H. Marburger Prof. Dr. J. Meyser Prof. Dr. A. von Buttlar Prof. Dr. D. Brantz Prof. Dr. F. Schütte G. Eisen apl. Prof. Dr. K. Wittmann-Englert R. Volkhausen S. Collisi C. Rothfuß für P. Seibert A. Trellu Frauenbeauftragte Referat für Lehre und Studium Geschäftsf. f. d. Prüfungsausschuss Gäste: s. Anwesenheitsliste ab 13.10 Uhr K. Schütz R. Orlowsky-Ott, A. Köhler ab 15.00 Uhr P. Jordan 2 TOP 01: Fakultätsrat TOP 01 a) Genehmigung der Tagesordnung Beschluss FKR I-121.o./1a/2011-07-13 Öffentlicher Teil: TOP 01: Fakultätsrat a) Genehmigung der Tagesordnung b) Genehmigung des Protokolls der 120. o. FKR-Sitzung c) Entscheidungen des Dekans d) Nachbenennung in die Ausbildungskommission TOP 02: Haushalt und Personal a) Bezahlte Lehraufträge Wintersemester 2011/2012 TOP 03: Forschung a) Projektanzeigen b) Arbeitsstellen der Fakultät I c) Umbenennung der China-Arbeitsstelle / Arbeitsstelle für Wissenschafts- und Technikkultur Chinas TOP 04: Lehre und Studium a) Studierendenstatistik b) Erweiterung Freie Wahl Bachelor und Freie Profilbildung Master c) BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft d) Benennung der BaföG-Beauftragten für die geisteswissenschaftlichen Studiengänge (ohne Lehramtsoption) der Fakultät I, gem. § 48 BAföG e) Erweiterung des Modulkatalogs für die Freie Profilbildung in den Masterstudiengängen TOP 05: Mitteilungen des Dekans a) Termine b) Personalia c) Sprach- und Kulturbörse d) Philosophischer Fakultätentag e) Dekanerunde TOP 06: Fakultäts-Service-Center a) Bericht aus der FSCL-Runde (Raumbudgetierung) b) Rundschreiben der ZUV: „Mutterschutzvertretungen“ TOP 07: Frauenbeauftragte a) Frauenförderplan (Bericht) TOP 08: IT-Beauftragter (FIO) TOP 09: Verschiedenes Vertraulicher Teil. TOP 01 b) Genehmigung des Protokolls der 120. 0. FKR-Sitzung Beschluss FKR I-121.o./1b/2011-07-13 Der Fakultätsrat beschließt das Protokoll der 120. o. Fakultätsratssitzung mit einigen Änderungen in den Leitlinien für die universitäre Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Lehrenden der Fakultät I. 10:0:0 3 TOP 01 c) Entscheidungen des Dekans Der Fakultätsrat bestätigt folgende Entscheidungen des Dekans: Entscheidungen gem. § 71 (1) BerlHG Genehmigung einer Nebentätigkeit Prof. A. von Buttlar Genehmigung einer Nebentätigkeit R. Haubold Promotionsanmeldungen Juliane Gansera, FG Kunstgeschichte, Arbeitstitel: Sportarchitektur im Spannungsfeld von Ästhetik, Funktionalität und nationalem Prestige. Die Entwicklung der Wettkampfstätten Olympischer Sommerspiele zwischen 1952 und 1980, Betreuerin: apl. Prof. Wittmann-Englert Thomas Katzke, FG Kunstgeschichte, Arbeitstitel: Hermann Herey-Zweigenthal. Die europäische Zeit, Betreuerin: apl. Prof. Wittmann-Englert Helge Kuppe, FG Kunstgeschichte, Arbeitstitel: Der Krönungsstil des Mainzer Erzbischofs. Die Werke der Bauhütte Madern Gertheners (gest. 1430) für Johann II von Nassau (1397-1419), Betreuer/in: Prof. Bushart, PD Dr. Fajt Dörte Grunzig, FG Allgemeine Linguistik, Arbeitstitel: Strategische Sprachverwendung in Mitarbeitergesprächen, Betreuer: Prof. em. Erdmann Sebastian Scheele, FG Soziologie am ZIFG, Arbeitstitel: Privilegierte Interventionen - Debatten zur Rolle von Privilegierten in politischen Kämpfen am Beispiel von Männern im Feminismus und Weißen im Antirassismus, Betreuerin: Prof. Hark Promotionseröffnungen Viktoria Ilse, FG Deutsch als Fremdsprache, Titel: Wirtschaftsdeutsch in Ungarn - Position, Bedarf und Perspektiven. Die Vermittlung von Wirtschaftsdeutsch im DaF-Unterricht in Ungarn, Vorsitz: Prof. Gil, Berichter/in: Prof. i. R. Steinmüller, Univ.-Doz. K. Boócz-Barna (EötvösLoránd-Univ. Budapest) Karen Straub, FG Kunstgeschichte, Titel: Les Douze Dames de Rhéthorique - Studien einer französischen Handschrift des 15. Jahrhunderts, Vorsitz: Prof. Jansen, Berichter/in: Prof. i. R. Suckale, Prof. Bushart Christian Broecking, FG Audiokommunikation/Musikwissenschaft, Titel: Der Marsalis-Komplex. Studien zur gesellschaftlichen Relevanz des afroamerikanischen Jazz 1992 - 2007, Vorsitz: Prof. Marburger, Berichter/in: Prof. Weinzierl, Prof. Ungeheuer (Univ. Würzburg) Judith Martin, FG Erziehungswissenschaft/FD Geschichte, Titel: Historische Personen im Vergleich. Eine fachdidaktische Untersuchung zu Praxismöglichkeiten der historisch-politischen Bildung unter globalisierungsbedingten Veränderungen, Vorsitz: Prof. Meyser, Berichter: Prof. em. Schulz-Hageleit, Prof. i. R. Rathenow Entscheidung gem. § 72 (3) BerlHG Benennung eines Mitglieds für die Auswahlkommission Deutschlandstipendium (AK DStip) TOP 01 d) Nachbenennung in die Ausbildungskommission Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt. TOP 02: Haushalt und Personal TOP 02 a) Bezahlte Lehraufträge Wintersemester 2011/2012 Beschluss FKR I-121.o./2a/2011-07-13 Der Fakultätsrat genehmigt folgende bezahlte Lehraufträge pro Fachgebiet für das Wintersemester 2011/2012 (s. Anlage). Er bittet die Institute und Zentren die notwendigen Streichungen - sofern 4 notwendig - selbst vorzunehmen und die Entscheidung dem Fakultäts-Service-Center bekannt zu geben. Der Fakultätsrat stellt fest, dass die Themen der beantragten Lehraufträge von den vorhandenen hauptamtlich beschäftigten Lehrkräften der Fakultät I nicht wahrgenommen werden können, weil ihr Lehrverpflichtungssoll ausgeschöpft ist. Von den Lehrbeauftragten müssen zudem nicht abgedeckte Spezialgebiete behandelt werden. Die Lehraufträge betreffen überwiegend Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen nach den Studienplänen. 11:0:0 TOP 03: Forschung TOP 03 a) Genehmigte Projekte Prof. Ittel bei der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin Brandenburg e. V.: TU Schulportal Das genehmigte Projekt von Frau Ittel mit dem Titel: „TU-Schulportal“ wird von der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin Brandenburg e. V. finanziert. Es hat eine Laufzeit von 24 Monaten und begann am 01. 05. 2011. Über das Projekt ist folgendes mitzuteilen: Die UVB unterstützt das TU Schulportal als Teil des vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. geförderten Projektes TU MINT, das von Frau Prof. Ittel geleitet wird. Mit dem Schulportal wird eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt, die über alle MINT-relevanten Angebote der TUB für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte informiert. Dazu gehören z.B. Schüler-Labore, Mädchen-Technik-Projekte und Studienorientierungsangebote. Ziel dieses neuen Projekts, gefördert durch den UVB, ist der Aufbau eines erweiterten, anbieterneutralen MINT Schulportals, das die MINT-Angebote weiterer Berliner und ggf. Brandenburger Hochschulen sowie außeruniversitärer Akteure mit einbezieht. TOP 03 b) Arbeitsstellen der Fakultät I Beschluss FKR I-121.o./3b/2011-07-13 Im Zusammenhang mit dem Fakultätsratsbeschluss FKR I-119.o./3c/2011-06-08 (Reglements für die Arbeitsstellen der Fakultät I) beschließt der Fakultätsrat in einem weiteren Schritt die vorerst auf drei Jahre (1.7.2011 - 30.6.2014 / Abweichung *) befristete Laufzeit der nachstehend aufgeführten Arbeitsstellen: 1) Arbeitsstelle "Integrative Förderung schulschwacher/behinderter Kinder und Jugendlicher" (Leitung: Prof. Lehmkuhl) 2) Arbeitsstelle "Pädagogische Kasuistik" (Leitung: Prof. Reh) 3) Interkulturelle Forschungs- und Arbeitsstelle (Leitung: Prof. Marburger) 4) Arbeitsstelle für sozial-, kultur- und erziehungswissenschaftliche Frauen-/Genderforschung *) bis 31.12.2012 (Leitung: Prof. Marburger) 5) Arbeitsstelle „IT und neue Medien in Schule und Unterricht“ (Leitung: Prof. Marburger) 6) Arbeitsstelle für Semiotik (Leitung: Prof. Posner) 7) Arbeitsstelle „Diversität und Hybridität im Kontext von Kultur, Sprache und Kommunikation“ (Leitung: Prof. Sendlmeier) 8) Arbeitsstelle "Fachdidaktische Unterrichtsforschung" (Leitung: Prof. Schütte) incl. "Fachdidaktische Unterrichtsforschung Ernährung- u. Lebensmittelwissenschaft“ (Leitung: Prof. Meyser) 11:0:0 5 TOP 03 c) Umbenennung der China-Arbeitsstelle / Arbeitsstelle für Wissenschafts- und Technikkultur Chinas__________________________________________________ Beschluss FKR I-121.o./3c/2011-07-13 Der Fakultätsrat beschließt unter Vorbehalt der Zustimmung der Arbeitsstelle, die Umbenennung der China-Arbeitsstelle in "Center of Chinese Studies". 11:0:0 Begründung: Als notwendige Ergänzung zu den wissenschaftlichen und technischen Kooperationen der TUBerlin mit China deckt die Arbeitsstelle für Geschichte und Philosophie der chinesischen Wissenschaft und Technik mit ihrem Lehr- und Forschungsprogramm einen großen Bedarf einer technischen Universität ausgerichteten Einführung in die Kultur Chinas ab. Diese Arbeitstelle hat ihre Verankerung nicht nur fakultätsintern sondern darüber hinaus fakultätsübergreifend im Kontext mit dem Main-Streaming zum Thema China. Hierdurch unterscheidet sie sich deutlich von den übrigen Arbeitsstellen der Fakultät I. Gleichzeitig wird sie nach Ablauf der Zielvereinbarung (31.12.2011) zwischen dem Präsidenten der TU-Berlin und der Fakultät I dauerhaft in der Fakultät I verankert. Hierzu gehört auch ein Personal- und Sachmittelbudget. TOP 04: Lehre und Studium TOP 04 a) Studierendenstatistik Das Referat für Lehre und Studium gibt die Studierendenstatistik zur Kenntnisnahme (s. Anlage). TOP 04 b) Erweiterung Freie Wahl Bachelor und Freie Profilbildung Master Beschluss FKR I–121.o./4b1/2011-07-13 Der Fakultätsrat beschließt die Erweiterung des Modulkatalogs Freie Wahl für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik um das Modul „Vertiefung Literaturwissenschaft“ (s. Anlage). 11:0:0 Beschluss FKR I–121.o./4b2/2011-07-13 Der Fakultätsrat beschließt die Erweiterung des Modulkatalogs Freie Profilbildung für die Masterstudiengänge um die Module MSc-AKT FP 31 und MSc-AKT FP 32 für den Master Audiokommunikation und -technologie und um die Module MA-GKWT FP 33 (Lit) und MAGKWT FP 34 (Lit) für den Master Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik (s. Anlage). 11:0:0 TOP 04 c) BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft Beschluss FKR I–121.o./4c/2011-07-13 Der Fakultätsrat stimmt der Einrichtung eines Bachelorstudiengangs „Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft“ zum Wintersemester 2012/2013 mit einer Jahrgangsstärke von 30 Studienplätzen und der hierzu vorgelegten Studien- und Prüfungsordnung zu (s. Anlage). Das Kernfach Bildungswissenschaft wird kapazitätsneutral angeboten und hat keine kapazitären Rückwirkungen auf die Lehramts-(Teil)studiengänge der Fakultät. Die Zustimmung der Vertreter/innen der beteiligten Fachgebiete liegt vor. 10:0:1 6 Begründung (s. Anlage) Frau Jordan kündigt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Protokollerklärung an. Herr Mehnert kündigt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Protokollerklärung an. TOP 04 d) Benennung der BaföG-Beauftragten für die geisteswissenschaftlichen Studiengänge (ohne Lehramtsoption) der Fakultät I, gem. § 48 BAföG Beschluss FKR I–121.o./4d/2011-07-13 Der Fakultätsrat benennt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, Prof. Dr. Wolfgang König, Prof. Dr. Helga Marburger, Prof. Dr. Magdalena Bushart und Prof. Dr. Werner Bergmann sowie die Leiterin der Prüfungsausschüsse Petra Jordan M.A., gem. § 48 BAföG, als BAföG-Beauftragte. Die Beauftragten sind in der Ausführung gleichrangig. 11:0:0 TOP 04 e) Erweiterung des Modulkatalogs für die Freie Profilbildung in den Masterstudiengängen___________________________________________ Beschluss FKR I–121.o./4e/2011-07-13 Der Fakultätsrat beschließt die Erweiterung des Modulkatalogs für die Freie Profilbildung in den Masterstudiengängen um die Module MA-HistU FP 29 und MA-HistU FP 30 (s. Anlage). 11:0:0 TOP 05: Mitteilungen des Dekans TOP 05 a) Termine 15. 07. 2011, 16h, Lichthof 18. 07. 2011, 10h, H 2051 07. 09. 2011, 13h 13. 10. 2011, 9.30h, H 1035 19. 10. 2011, 13h, H 3005 26. 10. 2011, 13h 09. 11. 2011, 13h, H 3005 16. 11. 2011, 10-12h 16. 11. 2011, 12-14h 16. 11. 2011, 13h 07. 12. 2011, 13h 14. 12. 2011, 9.30h, H 1035 14. 12. 2011, 13h, H 3005 11. 01. 2012, 13h 18. 01. 2012, 13h, H 1035 01. 02. 2012, 13h 15. 02. 2012, 13h, H 1036 11. 04. 2012, 13h 02. 05. 2012, 13h 23. 05. 2012, 13h 13. 06. 2012, 13h 04. 07. 2012, 13h Akadem. Feier für Promovierte und Habilitierte 2011 wiss. Aussprache T. Krämer AS-Sitzung Kuratorium 122. o. FKR-Sitzung AS-Sitzung 123. o. FKR-Sitzung BA-Lehrkonferenz MA-Lehrkonferenz AS-Sitzung AS-Sitzung Kuratorium 124. o. FKR-Sitzung AS-Sitzung 125. o. FKR-Sitzung AS-Sitzung 126. o. FKR-Sitzung mit anschl. Begrüßungs- u. Verabschiedungsfeier AS-Sitzung AS-Sitzung AS-Sitzung AS-Sitzung AS-Sitzung 7 TOP 05 b) Personalia Kein Vorgang. TOP 05 c) Sprach- und Kulturbörse Der Dekan berichtet über den aktuellen Stand. TOP 05 d) Philosophischer Fakultätentag Die Prodekanin berichtet über den philosophischen Fakultätentag in Magdeburg, an dem sie zusammen mit Frau Orlowsky-Ott am 01. Juli 2011 teilgenommen hat. TOP 05 e) Dekanerunde Die Prodekanin berichtet über die Dekanerunde, die am 12. Juli 2011 stattfand. TOP 06: Fakultäts-Service-Center TOP 06 a) Bericht aus der FSCL-Runde (Raumbudgetierung) Herr Wiskandt berichtet. TOP 06 b) Rundschreiben der ZUV: „Mutterschutzvertretungen“ Herr Wiskandt erläutert das Rundschreiben vom 14. Juni 2011, III PW 4. (http://www.personalabteilung.tuberlin.de/fileadmin/abt6/Rundschreiben/2011/Rundschreiben_Mutterschutzvertretungen.www.pdf). TOP 07: Frauenbeauftragte TOP 07 a) Frauenförderplan: Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen Die Frauenbeauftragte berichtet über die Umsetzung der Maßnahmen im Frauenförderplan. TOP 08: IT-Beauftragter (FIO) Kein Vortrag. TOP 09: Verschiedenes Kein Vortrag. Vertraulicher Teil. _______________________________ (Gabriela Brünner, Protokoll) ________________________________________ (i. V. Prof. Dr. Stefan Weinzierl, Forschungsdekan) Anlage zu TOP 02 a) Bezahlte Lehraufträge Wintersemester 2011/2012 Anlage zu TOP 04 a) Studierendenstatistik Anlage zu TOP 04 b) Erweiterung Freie Wahl Bachelor und Freie Profilbildung Master Anlage zu TOP 04 c) BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft (Begründung und Protokollerklärungen) Anlage zu TOP 04 e) Erweiterung des Modulkatalogs für die Freie Profilbildung in den Masterstudiengängen Studienfälle WS 2010/11 - auslaufende Studiengänge Referat für Studium und Lehre FAK I Magisterstudiengänge Fach Allgemeine Linguistik Anglistik DaF Deutsche Philologie Erziehungswissenschaft Französ. Philologie/ Romanistik Geschichte Kommunikationswissenschaft Kunstgeschichte Musikwissenschaft Philosophie Politikwissenschaft Wiss.- und Technikgeschichte Soziologie 1. Hauptfach 2. Hauptfach Nebenfach Promotion 65 40 52 11 4 2 1 2 115 36 116 17 166 78 178 21 87 21 60 15 12 3 9 1 174 61 212 47 72 26 27 14 90 39 80 33 61 11 16 13 97 42 92 23 1 6 6 47 15 19 7 15 8 11 18 Medienberater Haushalt/ Arbeitslehre Technik/ Arbeitslehre 2 3 Fach Berufspädagogik Erziehungswiss./Sozialpädagogi Medienberatung Diplom Aufbau- und Kontaktstudien Erz. u. Ausbildung in Europa Semiotik Weiterbildungsmanagement Diplom Alle Promotion 40 11 50 6 7 11 46 18 61 Alle Promotion 6 5 4 1 1 8 6 13 4 Denkmalpflege: 2 im Aufbaustudiengang, 63 im Master, 15 Promotion; insgesamt: 80 11 1 1 Alle 168 9 284 443 183 25 494 139 242 101 254 13 88 52 0 13 5 2 2515 Magisterstudierende in Ingenieur-, Planungs- oder Naturwissenschaften 2. Hauptfach Studiengang 3 Architektur Biotechnologie 1 BWL 2 Chemie 3 Elektrotechnik 1 Energie-Verfahrenstechnik 1 Geographie Geoingenieur 13 Informatik Maschinenbau 1 Mathematik 3 Physik 1 Psychologie 16 Sonstiges TU-Fach 1 Soziologie technikwiss. Richtung 1 Stadt- und Regionalplanung 3 Techn. Umweltschutz 3 Verkehrswesen 33 VWL Werkstoffwiss. 3 Wirtschaftsingenieurwesen Nebenfach Insgesamt 1 1 1 1 8 10 1 1 2 6 21 21 4 1 18 4 1 2 3 11 1 1 0 23 1 2 5 7 37 22 5 4 3 51 0 3 Studienfälle WS 2010/11 - Lehramt Referat für Studium und Lehre FAK I Lehramtsstudiengänge Studienfach Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde Französisch Geschichte Haushalt/ Arbeitslehre Latein Mathematik Philosophie Physik Sozialkunde Technik/ Arbeitslehre Bautechnik Elektrotechnik Ernährung/ LM.wiss. Ernährungswissenschaft Gestaltungstechnik Land- u. Gartenbau Metalltechnik L1 L3 L4 L2 1. Fach 1.Fach 2. Fach 1. Fach 2. Fach 1.Fach 2. Fach 5 1 2 3 4 2 1 8 5 7 20 10 3 43 25 1 1 1 1 3 3 5 8 5 11 22 62 30 8 9 1 18 1 1 5 14 14 1 28 2 2 5 13 2 6 8 2 8 12 5 9 3 L5 Studienfälle insgesamt 1. Fach 2. Fach 1.Fach 2. Fach 1 8 4 4 12 12 9 70 47 1 1 1 1 8 11 78 52 9 27 0 1 8 20 22 1 28 4 7 19 29 16 51 5 12 18 18 0 8 8 0 20 20 0 2 2 0 4 4 0 8 8 0 8 8 0 304 288 L1 = Amt des Lehrers/der Lehrerin L2 = Amt des Lehrers/der Lehrerin mit 2 Fächern, L3 = Amt des Lehrers/der Lehrerin f. Sonderpädagogik; L4 = Amt des Studienrats/der Studienrätin, L5 = Amt des Studienrats/der Studienrätin mit beruflicher Fachrichtung Summe der Studienfälle im Lehramt (Staatsexamen, BA, MA - 1. Fach): Summe der Studienfälle im Lehramt (Staatsexamen, BA, MA - 1. und 2. Fach, nur TU): (für Bachelor- und Master-Studienfälle siehe Sheet "Lehrer BA" bzw. "Lehrer MA") 873 1304 Promot. Alle 12 24 117 2 2 19 130 36 1 42 29 26 67 17 18 8 20 2 4 8 8 592 4 11 1 7 2 24 2 1 1 27 2 82 Studierende WS 2010/11 - Bachelor/Master Referat für Studium und Lehre FAK I Studiengang Kultur und Technik - ohne Kernfachtrennung* weiblich männlich gesamt 138 75 213 Kultur und Technik - Kunstwissenschaft** 52 15 67 Kultur und Technik - Philosophie** 29 37 66 Kultur und Technik - Sprache & Kommunikation** 62 17 79 Kultur und Technik - Wissenschafts- & Technikg.** 30 34 64 489 Kultur und Technik BA - insgesamt Bildungsmanagement MA* 26 9 35 Bildungswissenschaft MA** 50 11 61 Geschichte und Kultur Wiss. und Technik MA 14 17 31 Historische Urbanistik MA 54 30 84 238 38 276 39 4 43 Medienkommunikation und -technologie MA* 4 6 10 Audiokommunikation und -technologie MA** 10 44 54 Philosophie des Wissens und der Wiss. MA 13 7 20 448 166 614 Kommunikation und Sprache Kunstwissenschaft und -technologie MA * bis SoSe 2009 ** ab WS 2009/10 Studierende WS 2010/11 - auslaufende Studiengänge Referat für Studium und Lehre FAK I (erfasst sind hier nur 1. Fach und 1. Studium) Fach (Magister) Allgemeine Linguistik Anglistik DaF Deutsche Philologie Erziehungswissenschaft Französische Philologie/ Romanistik Geschichte Kommunikationswissenschaft Kunstgeschichte Musikwissenschaft Philosophie Politikwissenschaft Soziologie Wissenschafts- und Technikgeschichte 1. Hauptfach Weiblich Männlich 48 17 2 2 97 17 129 37 65 21 10 2 75 97 12 60 69 20 21 40 32 59 1 9 4 20 27 Promotion Männlich 4 1 2 10 1 Alle 65 4 114 166 86 12 172 72 89 61 91 1 13 47 Weiblich 7 1 15 11 14 1 26 6 26 10 11 9 2 9 5 Alle 11 2 17 21 15 1 47 14 33 13 23 0 18 7 21 8 7 3 12 589 404 993 139 83 222 Fach (Diplom) Berufspädagogik Erziehungswiss./Sozialpädagogik Medienberatung Weiblich 15 4 22 Männlich 21 6 21 Alle 36 10 43 Weiblich 3 6 6 Männlich 2 1 5 Alle 5 7 11 Aufbaustudiengänge Erz. u. Ausbildung in Europa Semiotik Weiterbildungsmanagement Weiblich 3 Männlich 3 5 1 Alle 6 5 4 Weiblich Männlich 3 4 Alle 0 7 0 insgesamt: 3 Studierende WS 2010/11 - Lehramt Referat für Studium und Lehre FAK I Lehramtsstudiengänge Fach Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde Französisch Geschichte Arbeitslehre/ Haushalt Mathematik Philosophie Physik Sozialkunde Arbeitslehre/ Technik Bautechnik Elektrotechnik Ernährung/Lebensm.wiss. Gestaltungstechnik Land- u. Gartenbauwiss. Metalltechnik L1 W L2 M W 4 2 M 1 2 14 6 1 1 3 1 2 L3 W M 2 6 3 7 7 3 4 1 2 1 4 1 1 2 4 L4 W L5 M W 1 6 31 1 2 11 4 28 1 33 3 11 1 2 5 1 2 3 4 12 3 3 2 13 8 8 1 5 6 M insgesamt W M Alle 6 1 7 8 4 12 51 17 68 1 0 1 1 0 1 7 1 8 37 40 77 8 1 9 7 13 20 0 1 1 3 3 6 7 9 16 1 4 5 4 13 17 0 8 8 12 8 20 3 1 4 3 5 8 2 6 8 296 Promotion W M 3 1 7 1 2 2 7 2 1 4 5 17 7 2 20 34 81 47 Summe der Studierenden in den alten Lehramtsstudiengängen: 296 Summe der Studierenden in allen Lehramtsstudiengängen (Staatsexamen, BA, MA): 867 (für Bachelor- und Master-Studierende siehe Sheet "Lehramt BA" bzw. "Lehramt MA") L1 = Amt des Lehrers/der Lehrerin L2 = Amt des Lehrers/der Lehrerin mit 2 Fächern, L3 = Amt des Lehrers/der Lehrerin f. Sonderpädagogik; L4 = Amt des Studienrats/der Studienrätin, L5 = Amt des Studienrats/der Studienrätin mit beruflicher Fachrichtung 0 Titel des Moduls: Vertiefung Literaturwissenschaft LP (nach ECTS): 10 Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Hans-Christian von Herrmann Sekr.: H 61 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT FW 31 SoSe 2011 (Lit) Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul dient dem Erwerb vertiefender literaturwissenschaftlicher Kenntnisse, Methoden und Arbeitstechniken. Die Studierenden sollen sich kritisch mit zentralen Positionen der Fachwissenschaft auseinander setzen und verschiedene methodische Ansätze im Umgang mit der Interpretation von Texten vertiefen und anwenden. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz: 50 % Methodenkompetenz: 30 % Systemkompetenz: 10 % Sozialkompetenz: 10 % 2. Inhalte Das Modul wirft einen Blick auf das Fachgebiet Literaturwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte der deutschsprachigen Literatur. Dabei widmet es sich der komplexen Einbettung literarischer Phänomene in kultur-, wissenschafts- und technikhistorische Kontexte und vermittelt so grundlegende Kernkompetenzen in der Kombination mit fachbezogenem literaturwissenschaftlichem Wissen. 3. Modulbestandteile LV-Titel VL aus der Literaturwissenschaft PS/SE aus der Literaturwissenschaft PS/SE aus der Literaturwissenschaft LV-Art SWS VL 2 PS/SE 2 PS/SE 2 LP (nach Pflicht (P) / Wahl (W) / ECTS) Wahlpflicht (WP) W 10 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminar Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Für dieses Modul sind andere Lehrveranstaltungen zu wählen als die bereits im Interdisziplinären Studienmodul BA-KULT IS 4 eingebrachten. b) wünschenswert: abgeschlossenes Modul BA-KULT IS 4 6. Verwendbarkeit Das Modul kann in den Studienbereich „Freie Wahl“ eingebracht werden. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 6 x 15 h = 90 h 90 h 120 h 300 h = 10 LP Semester (WiSe/ SoSe) WiSe / SoSe 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: • in einem der (Pro-)Seminare ist eine 10-seitige schriftliche Ausarbeitung zu erbringen, ggf. gekoppelt an eine seminarbegleitende Leistung • in dem anderen (Pro-)Seminar ist eine kleine Leistung (z.B. Referat, Test, 15-minütige Rücksprache) zu erbringen. Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3:1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges Empfehlung: Modulbesuch erst ab dem 3. Fachsemester Titel des Moduls: Vertiefung Audiokommunikation I Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl LP (nach ECTS): 8 Sekr.: EN-8 Kurzbezeichnung: Stand: MSc-AKT FP 31 WS 2011/12 E-Mail: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Kenntnissen der Audiokommunikation. Je nach individueller Schwerpunktsetzung sollen die Studierenden ihre wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit und ihr Qualifikationsprofil ausbauen. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz: 60 % Methodenkompetenz: 30 % Systemkompetenz: 5 %Sozialkompetenz: 5 % 2. Inhalte Das Modul vermittelt inhaltliche und methodische Kompetenzen zur Bearbeitung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erzeugung, Übertragung und Rezeption von Audioinhalten. 3. Modulbestandteile LV-Titel 3 LV aus der Audiokommunikation LV-Art SWS SE/VL SE/VL/UE Se/VL/UE 2 2 2 LP (nach ECTS) 8 Pflicht (P) / Wahl (P) Wahlpflicht (WP) WP Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Nähere Beschreibung siehe Studienordnung „Audiokommunikation und -technologie“ § 10 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Die für dieses Modul gewählten Lehrveranstaltungen müssen andere als die bereits im Pflichtund Wahlpflichtbereich belegten sein. b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit Das Modul kann in den Studienbereich "Freie Profilbildung" eingebracht werden. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 4 x 15 h = 60 h 90 h 90 h 240 h = 8 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: In beiden Lehrveranstaltungen ist jeweils ein Referat, ein Protokoll oder eine Hausarbeit im Umfang von mindestens 10-15 Seiten zu erbringen. Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1-2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl --11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges ---- Titel des Moduls: Vertiefung Audiokommunikation II Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl LP (nach ECTS): 6 Kurzbezeichnung: Stand: MSc-AKT FP 32 WS 2011/12 Sekr.: EN-8 E-Mail: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Kenntnissen der Audiokommunikation. Je nach individueller Schwerpunktsetzung sollen die Studierenden ihre wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit und ihr Qualifikationsprofil ausbauen. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz: 60 % Methodenkompetenz: 30 % Systemkompetenz: 5 %Sozialkompetenz: 5 % 2. Inhalte Das Modul vermittelt inhaltliche und methodische Kompetenzen zur Bearbeitung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erzeugung, Übertragung und Rezeption von Audioinhalten. 3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art SWS 2 LV aus der Audiokommunikation SE/VL SE/VLUE 2 2 LP (nach ECTS) 10 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) WP Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Nähere Beschreibung siehe Studienordnung „Audiokommunikation und -technologie“ § 10 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Die für dieses Modul gewählten Lehrveranstaltungen müssen andere als die bereits im Pflichtund Wahlpflichtbereich belegten sein. b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit Das Modul kann in den Studienbereich "Freie Profilbildung" eingebracht werden. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 4 x 15 h = 90 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: In beiden Lehrveranstaltungen ist jeweils ein Referat, ein Protokoll oder eine Hausarbeit im Umfang von mindestens 6 Seiten zu erbringen. Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1-2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl --11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges ---- Titel des Moduls: Literaturwissenschaft I Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Hans-Christian von Herrmann LP (nach ECTS): 6 Sekr.: H 61 Kurzbezeichnung: MA-GKWT FP 34 (Lit) Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Die Studierenden erwerben einen vertiefenden Einblick in die Wechselbeziehungen von literarischem und wissenschaftlichem Wissen sowie in den historischen Wandel des Verhältnisses von Sprache/Kultur und Technik. Ziel ist es, eine Orientierung auf dem Gebiet kulturwissenschaftlicher Wissenschafts- und Technikforschung zu ermöglichen und zu selbständigem, methodisch reflektiertem Arbeiten anzuleiten. Die Veranstaltung vermittelt: Fachkompetenz: 50 % Methodenkompetenz: 30 % Systemkompetenz: 10 % Sozialkompetenz: 10 % 2. Inhalte Das Modul beleuchtet anhand von Fallbeispielen die Kulturgeschichte der Neuzeit im Blick auf Prozesse der Verwissenschaftlichung und Technisierung. Im Einzelnen bedeutet dies eine Analyse von Diskursen, Zeichenpraktiken und Aufschreibesystemen, auf denen Literatur und Wissenschaft gleichermaßen, wenn auch auf je spezifische Weise, aufruhen. 3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art SWS VL SE 2 2 VL aus der Literaturwissenschaft SE aus der Literaturwissenschaft LP (nach ECTS) 6 Pflicht (P)/ Wahl (W)/ Wahlpflicht (WP) W 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminar Details siehe StO „Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik“ § 10 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: nicht für Studierende des Masters GKWT b) wünschenswert: keine 6. Verwendbarkeit Das Modul kann in den Studienbereich „Freie Profilbildung“ eingebracht werden. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsvorbereitung und Prüfung: Gesamt: 4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Mündliche Modulprüfung 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf 30 Studierende im Seminar Semester (WiSe/ SoSe) SoSe 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges Titel des Moduls: LP (nach ECTS): 10 Sekr.: H 61 Literaturwissenschaft- Vertiefung Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Hans-Christian von Herrmann Kurzbezeichnung: MA-GKWT FP 33 (Lit) Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Die Studierenden erwerben einen vertiefenden Einblick in die Wechselbeziehungen von literarischem und wissenschaftlichem Wissen sowie in den historischen Wandel des Verhältnisses von Sprache/Kultur und Technik. Ziel ist es, eine Orientierung auf dem Gebiet kulturwissenschaftlicher Wissenschafts- und Technikforschung zu ermöglichen und zu selbständigem, methodisch reflektiertem Arbeiten anzuleiten. Die Veranstaltung vermittelt: Fachkompetenz: 50 % Methodenkompetenz: 30 % Systemkompetenz: 10 % Sozialkompetenz: 10 % 2. Inhalte Das Modul beleuchtet anhand von Fallbeispielen die Kulturgeschichte der Neuzeit im Blick auf Prozesse der Verwissenschaftlichung und Technisierung. Im Einzelnen bedeutet dies eine Analyse von Diskursen, Zeichenpraktiken und Aufschreibesystemen, auf denen Literatur und Wissenschaft gleichermaßen, wenn auch auf je spezifische Weise, aufruhen. 3. Modulbestandteile LV-Titel VL aus der Literaturwissenschaft SE/HS aus der Literaturwissenschaft SE/HS aus der Literaturwissenschaft LV-Art SWS VL 2 PS/SE 2 PS/SE 2 LP (nach ECTS) Pflicht (P)/ Wahl (W)/ Wahlpflicht (WP) W 10 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminar Details siehe StO „Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik“ § 10 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: nur für Studierende des Masterstudiengangs GKWT (Vertiefungsmodul) Für dieses Modul sind andere Lehrveranstaltungen zu wählen als die bereits im Pflicht- und Wahlpflichtbereich belegten. b) wünschenswert: keine 6. Verwendbarkeit Das Modul kann in den Studienbereich „Freie Profilbildung“ eingebracht werden. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 6 x 15 h = 90 h 90 h 120 h 300 h = 10 LP Semester (WiSe/ SoSe) SoSe 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: in einem der (Pro-)Seminare ist eine 12-15 seitige schriftliche Ausarbeitung zu erbringen, ggf. gekoppelt an eine seminarbegleitende Leistung in dem anderen (Pro-)Seminar ist eine kleine Leistung (z.B. Referat, Test, 15-minütige Rücksprache) zu erbringen. Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl --11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4 , 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges Empfehlung: Modulbesuch erst ab dem 2. Fachsemester Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte mit dem Kernfach Bildungswissenschaft an der Fakultät I - Geisteswissenschaften - der Technischen Universität Berlin § 19 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) § 20 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissen schafts- und Technikgeschichte - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) § 21 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft – Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) Vom 29. Juni 2011 C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten Der Fakultätsrat der Fakultät I - Geisteswissenschaften - der Technischen Universität hat am 29 Juni 2011 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Technischen Universität, § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), die folgende Studienordnung beschlossen: § 22 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten Anlage 1: Grafische Übersicht zu den Studienanteilen in den fünf Bachelorstudiengängen Anlage 2: Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft Anlage 3: Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie Anlage 4: Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation Anlage 5: Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschaftsund Technikgeschichte Anlage 6: Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft Inhaltsübersicht A. Allgemeine Bestimmungen für das Bachelorstudium Kultur und Technik § § § § § § § § § 1 2 3 4 5 6 7 8 9 - § § § § § § § 10 11 12 13 14 15 16 - Geltungsbereich Beschreibung des Bachelorstudiums Studienziele Berufliche Tätigkeitsfelder Studienbeginn Regelstudienzeit und modulare Gliederung Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Lehr- und Lernformen Interdisziplinäre Studien (60 LP): Studienziele, Module Wahlbereich (30 LP): Studienziele Berufsorientierung (30 LP): Studienziele, Module Berufsorientierendes Praktikum Verzahnung mit anderen Fachgebieten Bachelorarbeit Auslandsstudium Studienberatung und Mentoring B. Besondere Bestimmungen für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik - mit dem Kernfach Kunstwissenschaft - mit dem Kernfach Philosophie - mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation - mit dem Kernfach Wissenschafts- und TechnikGeschichte - mit dem Kernfach Bildungswissenschaft § 17 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) § 18 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) 1 A. Allgemeine Bestimmungen § 1 - Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Bachelorstudiums Kultur und Technik an der Fakultät I – Geisteswissenschaften - der Technischen Universität Berlin. § 2 - Beschreibung des Bachelorstudiums (1) In der Entwicklung der Moderne werden immer wieder Konflikte zwischen unterschiedlich geprägten Weltbildern und Kultursphären wahrgenommen. Im Extremfall ist hieraus die Existenz einer kaum zu überwindenden Kluft zwischen den so genannten „zwei Kulturen“ und den ihnen zugeordneten Wissenschaften („Naturwissenschaften versus Geisteswissenschaften“) konstruiert worden. Im interdisziplinären Bachelorstudium „Kultur und Technik“ werden diese vermeintlichen Dichotomien hinterfragt. Die tatsächlich bestehenden Wechselbeziehungen zwischen der geistigen, der sozialen und der materiellen Dimension der modernen Welt werden ausgeleuchtet und Brücken zwischen den Geistes- und Kulturwissenschaften und den Natur- und Technikwissenschaften geschlagen. (2) Das Bachelorstudium „Kultur und Technik“ wird in fünf Studiengangvarianten angeboten: BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschaft und Technik BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft § 3 - Studienziele Das interdisziplinäre Bachelorstudium „Kultur und Technik“ vermittelt fachliche, methodische und soziale Kompetenzen zum Verständnis und zur Gestaltung gesellschaftlicher Aufgaben im Spannungsfeld kultureller und technischnaturwissenschaftlicher Welterfahrungen. Er trägt damit bei zur Interdisziplinarität von Wissenschaft und zur Integration der Gesellschaft. Die Studiengänge qualifizieren auch zum Übergang in einschlägige Masterstudiengänge, insbesondere in geisteswissenschaftliche Masterstudiengänge der Technischen Universität Berlin. § 4 - Berufliche Tätigkeitsfelder Die Absolventinnen und Absolventen sind insbesondere für alle Berufsfelder qualifiziert, in denen es um eine Vermittlung zwischen Kultur und Technik geht, genauer: zwischen den kulturellen Institutionen und der modernen technischwissenschaftlichen Welt. Hierzu gehören Tätigkeiten in Unternehmen, Verbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Kultur- und Bildungsinstitutionen sowie in Politik und Medien. § 5 - Studienbeginn Der Studienbeginn ist jeweils nur zum Wintersemester eines Jahres möglich. § 6 - Regelstudienzeit und modulare Gliederung (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. (3) Jeder dieser Studiengänge gliedert sich in vier Studienbereiche: In den „Interdisziplinären Studien“ (60 LP) geht es um die Beziehungen zwischen Kultur und Technik unter geistesund kulturwissenschaftlichen Perspektiven. Schwerpunkte liegen auf den unterschiedlichen Zugängen zu „Natur und Erfahrung“ (Modul BA-KulT IS 2), den Beziehungen zwischen „Wahrnehmung und Weltbildern“ (Modul BA-KulT IS 3), dem Spannungsverhältnis von „Text und Wissen“ (Modul BA-KulT IS 4) sowie der „Modernisierung“ der Welt (Modul BA-KulT IS 5). Der fachlichen Profilierung der Studierenden dient das jeweilige Kernfach (60 LP), das die moderne Welt und ihre historische Genese aus seinen Perspektiven und mit seinen fachspezifischen Methoden interpretiert. Im Wahlbereich (30 LP) steht den Studierenden das gesamte universitäre Lehrangebot offen, womit sie ihre individuellen Interessen verfolgen können, nicht ohne auch hier den oben zitierten Brückenschlag zu vollziehen, indem im Rahmen des Fächerübergreifenden Studiums (FüS) mindestens ein Drittel außerhalb der Fakultät I zu studieren ist. Der Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) vermittelt wissenschaftliche und kulturelle Grundkompetenzen sowie berufsbezogene Schlüsselqualifikationen. (2) Das Studium ist in Module gegliedert. Module sind begrenzte Lerneinheiten zum Erwerb von Studienteilqualifikationen. Jedes Modul setzt sich aus Lehrveranstaltungen zusammen. Module und Lehrveranstaltungen werden unterschieden in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule bzw. Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlveranstaltungen. (3) Jedes Modul wird durch eine benotete Modulprüfung in mündlicher oder schriftlicher Form oder in Form von Prüfungsäquivalenten Studienleistungen abgeschlossen. (4) Der erfolgreiche Abschluss aller Module der vier Studienbereiche sowie der Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums. (5) Der Fakultätsrat der Fakultät I - Geisteswissenschaften kann auf Vorschlag des zuständigen Prüfungsausschusses im Wahlpflicht- und Wahlbereich einzelne Lehrveranstaltungen der Module austauschen, wenn dadurch Umfang und Zielsetzungen der Module nicht verändert werden. Er kann die Modulzusammenstellung im Einzelfall ändern und Module austauschen oder Module in die Kataloge im Wahlpflichtund Wahlbereich aufnehmen, wenn dies in besonderer Weise 2 dazu beträgt, die allgemeinen Studienziele nach § 3 zu erreichen. der sich eine weitere Vertiefung der dargestellten Themenbereiche ergibt. - Einführungskursen (EK), die den Charakter von „integrierten Vorlesungen“ haben und in denen der komplexe und umfangreiche Lehrstoff didaktisch aufbereitet vertieft wird. - Tutorien (TUT), welche die Einführungskurse begleiten und der Vermittlung von Grundfertigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens und der Nachbereitung des Lehrveranstaltungsstoffs dienen. - Übungen (UE) und Arbeitsgruppen (AG), welche die Anwendung theoretisch vermittelter Kenntnisse und die Einübung in methodische Fertigkeiten und trainieren. - Proseminaren (PS) und Seminaren (SE), die methodische Fähigkeiten und wissenschaftliche Arbeitstechniken anhand der Bearbeitung ausgewählter Gegenstände vermitteln. - Hauptseminaren (HS), welche die Fähigkeit fördern, sich anhand von Texten selbständig in ein wissenschaftliches Thema einzuarbeiten und sich in mündlichen oder schriftlichen Beiträgen kritisch damit auseinanderzusetzen. - Integrierten Veranstaltungen (IV), in denen die Vermittlung theoretischen Wissens verbunden wird mit der praktischen Anwendung und Umsetzung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten. - Praktika/Praxisprojekten (PR), die dem Theorie-PraxisTransfer und der beruflichen Orientierung und Berufsfelderkundung dienen. Auf die im Kernfach anzufertigende Bachelorarbeit entfallen 10 LP (= 300 h). § 9 - Interdisziplinäre Studien (60 LP): Studienziele, Module (4) Die Leistungspunkte für ein Modul werden erst mit dessen erfolgreichem Abschluss vergeben. (1) Studienziele Die Interdisziplinären Studien vermitteln ein Verständnis der komplexen Wechselbeziehungen zwischen Kultur und Technik. Das systematische Verhältnis und die historische Entwicklung dieser Wechselbeziehungen werden aus unterschiedlichen Fachperspektiven dargestellt und hinterfragt. § 7 - Arbeitsaufwand und Leistungspunkte (1) Studien- und Prüfungsleistungen werden mit Hilfe eines Leistungspunktesystems nachgewiesen. Berechnungsgrundlage für die Vergabe von Leistungspunkten (LP) ist das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). (2) Die Anzahl der Leistungspunkte kennzeichnet den quantitativen Arbeitsaufwand, der in der Regel notwendig ist, um die jeweiligen Studien- und Prüfungsanforderungen zu erfüllen. Berücksichtigt sind hierbei Präsenzzeiten, Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrveranstaltungen, Zeiten für den Erwerb von Studiennachweisen und Prüfungsäquivalenten Studienleistungen, die Vorbereitung auf Modulprüfungen sowie Prüfungszeiten. 1 Leistungspunkt entspricht dem Arbeitsaufwand von etwa 30 Zeitstunden (h). (3) Der Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium „Kultur und Technik“ beträgt insgesamt 180 LP (= 5400 h). Dabei entfallen auf die Module - der Interdisziplinären Studien 60 LP (= 1800 h) - des Kernfachs - Kunstwissenschaft, Philosophie, Sprache und Kommunikation, Wissenschafts- und Technikgeschichte oder Bildungswissenschaft - inklusive der Bachelorarbeit 60 LP ( = 1800 h) - des Wahlbereichs 30 LP ( = 900 h) - der Berufsorientierung 30 LP ( = 900 h). (5) In jedem Semester sind in der Regel 30 Leistungspunkte zu erwerben. § 8 - Lehr- und Lernformen Qualifikationsziele und Studieninhalte werden in folgenden Lehr- und Lernformen vermittelt: (2) Die Interdisziplinären Studien umfassen die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 60 Leistungspunkten: BA-KulT IS 1 - - Vorlesungen (VL) und Ringvorlesungen (RVL), in denen der Lehrstoff in regelmäßig abgehaltenen Vorträgen dargestellt und insbesondere Überblickswissen vermittelt wird und wissenschaftliche Probleme an relevanten Beispielen entwickelt werden. Vorlesungscolloquien (VLCO), die anteilig als Vorlesung aufgebaut sind, aber zugleich Raum für eine strukturierte und vorbereitete Diskussion bieten, aus BA-KulT IS 2 BA-KulT IS 3 BA-KulT IS 4 BA-KulT IS 5 ∑ Einführung in Kultur und Technik Natur und Erfahrung Wahrnehmung und Weltbilder Text und Wissen Modernisierung 12 LP 12 LP 12 LP 12 LP 12 LP 60 LP (3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind 3 in ihrem Umfang in den idealtypischen Studienverlaufsplänen in den Anlagen 2 - 5 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums, um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden. § 10 - Wahlbereich (30 LP): Studienziele Der Wahlbereich eröffnet den Studierenden die Möglichkeit, sich gemäß ihrer Interessen und Neigungen fachbezogen und/oder außerfachlich ergänzend zu profilieren. Um auch den Einblick in andere Wissens- und Wissenschaftskulturen zu fördern, müssen mindestens 10 Leistungspunkte im Rahmen des Fächerübergreifenden Studiums (FüS) außerhalb der Fakultät I erworben werden. BA-KulT BO BO 9e1 BA-KulT BO 9a2 BA-KulT BO 9b2 BA-KulT BO 9c2 BA-KulT BO 9d2 BA-KulT BO BO 9e2 § 11 - Berufsorientierung (30 LP): Studienziele, Module BA-KulT BO 10 (1) Studienziele Im Studienbereich „Berufsorientierung“ ergänzen die Studierenden ihr gewähltes fachliches Profil durch den Erwerb überfachlicher Schlüsselkompetenzen, Qualifikationen und berufspraktischer Erfahrungen. Die Studierenden werden befähigt, auf dem europäischen und internationalen Arbeitsmarkt ihrem Qualifikationsprofil adäquate berufliche Tätigkeiten auszuüben. BA-KulT BO 11 BA-KulT BO 12 (2) Module Der Studienbereich „Berufsorientierung“ umfasst die nachfolgenden Wahlpflichtmodule BA-KulT BO 1 BA-KulT BO 2 BA-KulT BO 3 BA-KulT BO 4 BA-KulT BO 5 BA-KulT BO 6 BA-KulT BO 7 BA-KulT BO 8 BA-KulT BO 9a1 BA-KulT BO 9b1 BA-KulT BO 9c1 BA-KulT BO 9d1 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Arbeitstechniken mit PC und Internet Wissenschaftliches Schreiben für ausländische Studierende Fremdsprachenkompetenz Fachsprachenkompetenz Interkulturelle Kommunikation Empirische Forschungsmethoden PREPARE – Berufsqualifizierende Schlüsselqualifikationen Berufsorientierendes Praktikum / Kunstwissenschaft Berufsorientierendes Praktikum / Philosophie Berufsorientierendes Praktikum / Sprache und Kommunikation Berufsorientierendes Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte 4 LP 8 LP 6 LP 6 LP 6 LP 6 LP 10 LP 8 LP 10 LP BA-KulT BO 13 ∑ Berufsorientierendes Praktikum / Bildungswissenschaft Berufsorientierendes Praktikum / Kunstwissenschaft Berufsorientierendes Praktikum / Philosophie Berufsorientierendes Praktikum / Sprache und Kommunikation Berufsorientierendes Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte Berufsorientierendes Praktikum / Bildungswissenschaft Wissenschaftliche Kulturpraxis I Wissenschaftliches Schreiben Außeruniversitäre akademische Kompetenzen Bewerbungstraining 10 LP 20 LP 20 LP 20 LP 20 LP 20 LP 10 LP 6 LP 4 LP 4 LP 30 LP (3) Die Studierenden können wählen, welche Module sie absolvieren; die Module BA-KulT 9a - 9d sind jedoch kernfachgebunden. Insgesamt sind 30 Leistungspunkte erbringen. § 12 - Berufsorientierendes Praktikum (1) Im Studienbereich „Berufsorientierung“ wird ein kernfachbezogenes Praktikum angeboten, das dazu dient, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden. Die Durchführung erfolgt gemäß der vom zuständigen Prüfungsausschuss herausgegebenen Praktikumsrichtlinien. (2) Das Praktikum umfasst sechs Wochen und wird mit 10 LP angerechnet. Studierende können bis zu zwei Praktika im Umfang von maximal 20 LP absolvieren. Es kann auch ein Praktikum im Umfang von 12 Wochen absolviert werden, das mit 20 LP verrechnet wird. (3) Die Wahl der Praktikumsstätte wird grundsätzlich der/dem Studierenden überlassen. Im Rahmen der Möglichkeiten können auch Praktikumsplätze von den wissenschaftlichen Einrichtungen vermittelt werde. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Praktikumsplatzes besteht nicht. 10 LP 10 LP 10 LP (4) Das Praktikum wird durch eine Bescheinigung der jeweiligen Praktikumsstätte nachgewiesen, aus der Dauer und Inhalt des Praktikums hervorgehen. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen Modulprüfung (Hausarbeit in Form eines Praktikumsberichtes). (5) Über die Anerkennung sowie gegebenenfalls Äquivalenzregelungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. 4 § 13 - Verzahnung mit anderen Fachgebieten (1) Die Studiengänge leisten mit ihren vier verschiedenen Studienbereichen - Interdisziplinäre Studien, Kernfach, Wahlbereich, Berufsorientierung - eine vielfältige Verzahnung verschiedener Fachgebiete, Wissens- und Wissenschaftskulturen. und Anforderungen des Bachelorstudiums „Kultur und Technik“. Sie unterstützt die Studierenden durch eine studienbegleitende Beratung bei der sinnvollen Durchführung ihres Studiums entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Berufsvorstellungen im Rahmen der in der Studienordnung gebotenen Möglichkeiten und des Angebots an Lehrveranstaltungen. Gleichzeitig informiert die Studienfachberatung über das Lehrangebot der Fakultät sowie über die Organisation der Universität. (2) Der freie Wahlbereich (20 LP) und das Fächerübergreifende Studium (FüS, mindestens 10 LP) fördern zusätzlich den Einblick und die Auseinandersetzung mit anderen Wissens- und Wissenschaftskulturen. (4) Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einer Studienfachberatung für das Bachelorstudium „Kultur und Technik“ obligatorisch. Sie wird durch eine Bescheinigung bestätigt, die bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung vorzulegen ist. § 14 - Bachelorarbeit (5) Darüber hinaus sollte jede/r Studierende einmal im Semester bei einer/einem Lehrenden des von ihr/ihm gewählten Kernfaches an einem Mentorengespräch über Studienerfahrungen, -verlauf, -erfolg und -planung teilnehmen. (1) Die Anfertigung der Bachelorarbeit erfolgt in der Regel im letzten Fachsemester im gewählten Kernfach. (2) Der Arbeitsaufwand für die Bachelorarbeit beträgt 10 Leistungspunkte. § 15 - Auslandsstudium (1) Zur Erweiterung von Kenntnissen im Bereich vergleichender, internationaler und interkultureller Wissenschaft, zur Förderung interkultureller Kompetenz und zur Entwicklung der Persönlichkeit wird ein Studienaufenthalt im Ausland, in der Regel ab dem vierten Semester, empfohlen. (2) An wissenschaftlichen Hochschulen des Auslands erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag anerkannt. Einzelheiten regelt der zuständige Prüfungsausschuss in Absprache mit den zuständigen Fachvertreterinnen/-vertretern. (3) Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt im Rahmen ihres Studiums absolvieren wollen, wird die vorherige Teilnahme an einer entsprechenden Studienberatung dringend empfohlen. 4) Die/der zuständige Beauftragte der Fakultät I für Auslandsstudien unterstützt die Studierenden bei der Auswahl der Hochschule und der Zusammenstellung ihres Studienplans. § 16 - Studienberatung und Mentoring (1) Die allgemeine und psychologische Beratung wird von der zuständigen Stelle der Universitätsverwaltung durchgeführt. (2) Die Studienfachberatung wird von den Lehrenden, insbesondere den Studienfachberaterinnen und -beratern für das Bachelorstudium „Kultur und Technik“, sowie der studentischen Studienfachberatung der Fakultät I geleistet. (3) Die Studienfachberatung informiert über Inhalte, Aufbau (6) Aufgabe der Mentorinnen und Mentoren ist es, den Studierenden Unterstützung bei der Organisation ihres Studiums, Feedback auf Studien- und Prüfungsleistungen und Hilfestellung bei der Lösung von Studienproblemen zu geben sowie Beratung zur berufsorientierten Profilierung anzubieten. B. Besondere Bestimmungen für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik - mit dem Kernfach Kunstwissenschaft - mit dem Kernfach Philosophie - mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation - mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte - mit dem Kernfach Bildungswissenschaft § 17 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) (1) Studienziele Das Kernfachstudium „Kunstwissenschaft“ behandelt Kunstwerke in ihrer gestalterischen, technologischen und ideengeschichtlichen Bedingtheit und im Hinblick auf ihre sich historisch wandelnde kulturelle und mediale Funktion. Es vermittelt unverzichtbares Sachwissen in den Hauptepochen der europäischen bzw. europäisch geprägten Kunstgeschichte und führt in die fachspezifischen Methoden wissenschaftlichen Arbeitens ein. Neben der Auseinandersetzung mit den Bau- und Bildkünsten, Angewandten Künsten und Neuen Medien bietet das spezifische Profil des Kernfachs „Kunstwissenschaft“ eine auf den Studiengang „Kultur und Technik“ abgestimmte Akzentuierung kulturhistorischer Problemstellungen, auch unter Genderaspekten. Das Studium soll die Studierenden befähigen, einen Überblick über Prozesse und Zusammenhänge in den Kunstepochen zu gewinnen, kunstwissenschaftlich relevante Fragestellungen zu entwickeln, komplexe Arbeitsmethoden sicher anzuwenden und wissenschaftliche Erkenntnisse sachlich und sprachlich angemessen darzustellen. Die Module des Kernfachs „Kunstwissenschaft“ schaffen 5 unter anderem auch die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums „Kunstwissenschaft und Kunsttechnologie“. (2) Module Das Kernfach „Kunstwissenschaft“ umfasst die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 50 Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP: BA-KulT KUWI 1 BA-KulT KUWI 2 BA-KulT KUWI 3 BA-KulT KUWI 4 BA-KulT KUWI 5 BA-KulT KUWI 6 BA-KulT KUWI 7 Kunstwissenschaftliche Propädeutik Kunst- und Architekturgeschichte I Kunst- und Architekturgeschichte II Einführung in die kunstwissenschaftliche Methodik Angewandte Künste Kunst und Technik / Kunsttechnologie / Künstlerische Techniken Kunstwissenschaftliche Regionalstudien ∑ (2) Module Das Kernfach „Philosophie“ umfasst die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 50 Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP: BA-KulT PHIL 1 BA-KulT PHIL 2 BA-KulT PHIL 3 10 LP 7 LP BA-KulT PHIL 4 7 LP BA-KulT PHIL 5 7 LP ∑ 5 LP 5 LP 9 LP Einführung in die Philosophie Rationale Argumentation Philosophie der Sprache, der Kognition und des Geistes Handlungsphilosophie und Ethik Geschichte der Philosophie 10 LP 10 LP 10 LP 10 LP 10 LP 50 LP (3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind in ihrem Umfang in einem idealtypischen Studienverlaufsplan in der Anlage 3 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums, um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden. 50 LP (3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind in ihrem Umfang in einem idealtypischen Studienverlaufsplan in der Anlage 2 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums, um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden. § 18 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) (1) Studienziele Das Kernfach „Philosophie“ vermittelt den Studierenden den Zugang zu vielfältigen Methoden und Gegenstandsbereichen der Philosophie. Das Studium soll die Studierenden befähigen, historische und systematische Fragestellungen philosophischer Natur mit den Methoden der hermeneutischen Interpretation von Texten und der logischen Rekonstruktion von Argumenten zu bearbeiten sowie argumentativ begründete Stellungnahmen zu philosophischen Problemen – auch unter Genderaspekten - zu entwickeln. Diesem Ziel dient auch der Erwerb instrumenteller Fähigkeiten wie z.B. die wissenschaftliche Interpretation philosophischer, auch fremdsprachiger Quellen und der Umgang mit bibliographischen Hilfsmitteln. Vermittelt werden soll die Befähigung, philosophische Fragestellungen methodisch sicher und inhaltlich angemessen bearbeiten sowie diese im Umgang mit Primärtexten schriftlich und mündlich darstellen zu können. Die Module des Kernfachs „Philosophie“ schaffen unter anderem auch die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums „Philosophie des Wissens und der Wissenschaften“. § 19 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) (1) Studienziele Die Sprache spielt in der menschlichen Kognition eine zentrale Rolle. Auf der durch sie vermittelten Beherrschung von Zeichen auf unterschiedlichen Ebenen der Abstraktion beruht im Wesentlichen die geistige Konstituierung von Objekten der Wahrnehmung und des Denkens sowie deren Manipulierbarkeit, aber auch die Möglichkeit der Tradierung von Wissen, Denken und Fühlen über sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationskanäle. Ein Verstehen und Erklären von Kognition und Kommunikation ohne ein Begreifen ihres wichtigsten Mittels ist nicht möglich. Die umfassende Erforschung von Sprache und Kommunikation – auch unter Genderaspekten - definiert demzufolge eine Grundlagenwissenschaft, aus deren Einsichten sich zahlreiche theoretische und praktische Konsequenzen in Bezug auf jede Art von Wissenskultur ergeben. Das Kernfach „Sprache und Kommunikation“ führt ein in die theoretische und experimentelle Sprach- und Sprechanalyse mit dem Ziel, begriffliche und methodische Fundamente zu schaffen, die eine möglichst breite Anwendungsorientierung unterstützen und zugleich einer darüber hinaus gehenden wissenschaftlichen Perspektive förderlich sind. Aus dieser Zielsetzung ergibt sich eine Konzentration auf grundlegende Eigenschaften der Sprache bzw. des Sprachvermögens als Beschreibungsgegenstand, wobei theoretische und metatheoretische Aspekte und Kontroversen im dafür notwendigen Umfang thematisiert werden. Beschreibung setzt die genaue Bestimmung des Objekts voraus, was im Falle der Sprache und Sprachfähigkeit impliziert, dass die naive Alltagsbeobachtung des Sprechens experimentell hinterfragt wird. Die Modulstruktur des Studiengangs enthält dem gemäß sprach- und kommunikationsanalytische Komponenten (vor 6 allem die einführenden Module BA-KulT SK 1 und BAKulT SK 4), Bestandteile, welche die empirische Erfassung des Beschreibungsobjekts (Sprachfähigkeit bzw. Sprache und Sprechen) in den Mittelpunkt stellen (Module BA-KulT SK 2, BA-KulT SK 3 und BA-KulT SK 5) sowie anwendungsorientierte Bereiche (Module BA-KulT SK 2b, BAKulT SK 2c und Modul BA-KulT SK 3). Modul BA-KulT SK 3 vermittelt zudem übergreifende Schlüsselqualifikationen wie formale Grundlagen und Statistik und Grundfertigkeiten bezüglich der sprachbezogenen Computeranwendung. Die Module des Kernfachs „Sprache und Kommunikation“ schaffen unter anderem auch die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums „Kommunikation und Sprache“. (2) Module Das Kernfach „Sprache und Kommunikation“ umfasst die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 50 Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP: BA-KulT SK 1 BA-KulT SK 2a BA-KulT SK 2b BA-KulT SK 2c BA-KulT SK 3 BA-KulT SK 4 BA-KulT SK 5 ∑ Grundlagen und Methoden der Analyse sprachlicher Zeichensysteme Dynamik und Vielfalt der Sprache Angewandte Linguistik Deutsch als Fremdsprache Sprach- und Computerpraxis Sprachliche Kommunikation Experimentelle und empirische Methoden 10 LP 8 LP 10 LP 12 LP 10 LP 50 LP Von den Wahlpflichtmodulen BA-KulT SK 2a - c ist eines zu absolvieren. (3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind in ihrem Umfang in einem idealtypischen Studienverlaufsplan in der Anlage 4 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums, um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden. § 20 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) (1) Studienziele Das Kernfach „Wissenschafts- und Technikgeschichte“ behandelt die historische Entwicklung der Wissenschaft und Technik. Es vermittelt einen Überblick zur Wissenschaftsund Technikgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart und führt in den Umgang mit historischer Literatur und Quellen ein. Damit versetzt es die Studierenden in die Lage, langfristige technisch-wissenschaftliche Veränderungen und deren gesellschaftliche Ursachen und Wirkungen - auch unter Genderaspekten - zu beurteilen und noch präsente Traditionen zu erkennen. Die Module des Kernfachs „Wissenschafts- und Technikgeschichte“ schaffen unter anderem auch die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums „Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik“. (2) Module Das Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte umfasst die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 50 Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP: BA-KulT WTG 1 BA-KulT WTG 2 BA-KulT WTG 3 BA-KulT WTG 4 ∑ Grundlagen und Methoden der Wissenschafts- und Technikgeschichte Wissenschaftsgeschichte I Technikgeschichte I Wissenschafts- und Technikgeschichte II 12 LP 12 LP 12 LP 14 LP 50 LP (3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind in ihrem Umfang in einem idealtypischen Studienverlaufsplan in der Anlage 5 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums, um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden. § 21 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP) (1) Studienziele Das Kernfach „Bildungswissenschaft“ führt in grundlegende Fragen von Bildung, der Gestaltung von Bildungsprozessen sowie ihrer Bedeutung für die Vermittlung von Kultur und Technik ein. Es verschafft den Studierenden einen Überblick über die Ideen- und Sozialgeschichte von Bildung, über Inhalt, Form und Muster von Bildungsprozessen, über deren historisch gewachsene individuelle und gesellschaftliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und über Methoden bildungswissenschaftlicher Forschung. Den Studierenden soll ein Verständnis von Bildung als spannungsreichem Prozess vermittelt werden, der von individuellen Voraussetzungen ebenso beeinflusst wird wie von sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen und Problemlagen – wozu auch Institutionen und Formen pädagogischen Handelns gehören. Die Mehrschichtigkeit pädagogischer Aufgaben und die verschiedenen Dimensionen dessen, was als Bildung und Bildungsprozess verstanden wird, betont die Einbeziehung von Fragen nach Interkulturalität, nach „Geschlecht“ als historisch-spezifischem Konstrukt und nach den Besonderheiten der beruflichen Bildung. Im Laufe des Studiums sollen die Studierenden dazu befähigt werden, die unterschiedlichen methodischen Ansätze quantitativer und qualitativer Bildungsforschung zur eigenständigen Entwicklung wissenschaftlicher Fragestellungen und zu deren Bearbeitung nutzen zu können. (2) Module Das Kernfach „Bildungswissenschaft“ umfasst die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 50 Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP: 7 BA-KulT BIWI 1 Bildungswissenschaftliche Grundlagen BA-KulT BIWI 2 Geschichte und Theorien von Bildung und Erziehung BA-KulT BIWI 3 Einführung in Methoden empirischer Bildungsforschung BA-KulT BIWI 4 Gender – Technik - Bildung BA-KulT BIWI 5 Bildung – Technik – Interkulturalität BA-KulT BIWI 6 Arbeit und Beruf ∑ 5 LP 9 LP 12 LP 6 LP 6 LP 12 LP 50 LP C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten § 22 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt zum Wintersemester 2012/13, spätestens jedoch am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität Berlin, in Kraft. (2) Sie gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Studienordnung ein Bachelorstudium Kultur und Technik an der Technischen Universität Berlin aufnehmen. (3) Die Studienordnung für den Bachelorstudiengang „Kultur und Technik“ vom 11. Februar 2009 (AMBl. TU 02/2010) tritt nach Ablauf von acht Semestern nach Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft. 8 Anlage 1: Grafische Übersicht zu den fünf Bachelorstudiengängen Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft - Die Studienanteile verteilen sich auf jeden Studiengang wie folgt: I. Interdisziplinäre Studien - 60 Leistungspunkte Folgende Module sind im Umfang von je 12 LP zu belegen: 1. 2. 3. 4. 5. Einführung in Kultur und Technik Natur und Erfahrung Wahrnehmung und Weltbilder Text und Wissen Modernisierung Die Module werden mit Prüfungsäquivalenten Studienleistungen abgeschlossen. II. Kernfach - 60 Leistungspunkte - - Kunstwissenschaft bzw. Philosophie bzw. Sprache und Kommunikation bzw. Wissenschafts- und Technikgeschichte bzw. Bildungswissenschaft III. Wahlbereich - 30 Leistungspunkte 1. 2. Freie Profilbildung (Freier Wahlbereich , 20 LP) Fächerübergreifendes Studium außerhalb der Fakultät I (mindestens 10 LP) Auf die Module entfallen 50 Leistungspunkte (LP). Im Kernfach ist die Bachelorarbeit zu schreiben, die mit 10 LP verrechnet wird. Die Formen der Modulprüfungen variieren je nach Modul: Schriftliche Modulprüfung (Klausur oder Hausarbeit), mündliche Modulprüfung oder Prüfungsäquivalente Studienleistungen. Die Zulassungsvoraussetzungen und Formen der Modulprüfungen werden durch die/den jeweiligen Modulverantwortlichen festgelegt. IV. Berufsorientierung - 30 Leistungspunkte Folgende Wahlpflichtmodule alternativ werden angeboten: 1. Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (4 LP) 2. Arbeiten mit PC und Internet (8 LP) 3. Wissenschaftliches Schreiben für ausländische Studierende (6 LP) 4. Fremdsprachenkompetenz (6 LP) 5. Fachsprachenkompetenz (6 LP) 6. Interkulturelle Kommunikation (6 LP) 7. Empirische Forschungsmethoden (10 LP) 8. PREPARE - Berufsqualifizierende Schlüsselqualifikationen (8 LP) 9a1-d2. Berufsfelderkundendes Praktikum (10 LP bzw. 20 LP) 10. Wissenschaftliche Kulturpraxis I (10 LP) 11. Wissenschaftliches Schreiben (6 LP) 12. Außeruniversitäre akademische Kompetenzen (4 LP) 13. Bewerbungstraining (4 LP) Die Formen der Modulprüfungen variieren je nach Modul: Schriftliche Modulprüfung (Klausur oder Hausarbeit), mündliche Modulprüfung oder Prüfungsäquivalente Studienleistungen. 9 Anlage 2 Idealtypischer Studienverlauf BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach „Kunstwissenschaft“ LP 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 2 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester BA-KulT IS 1: Einführung in BA-KulT Kultur und Technik PS/SE Text und RVL/VL + UE UE PäS PäS VL + PS/SE PäS 4 LP PäS BA-KulT IS 2: 5 LP Natur und BA-KulT IS 3: Erfahrung Wahrnehmung 7 LP 8 LP VL + PS/SE und BA-KulT PäS Weltbilder PS/SE KUWI 1: VL + PS/SE PäS Kunstwissen7 LP PäS schaftliche BA-KulT 7 LP 5 LP Propädeutik KUWI 2: BA-KulT KUWI 3: 2 EK + 2 TUT Kunst- und VL 2 LP Kunst- und PäS ArchitekturBA-KulT Architekturgeschichte I KUWI 5: geschichte II VL + SE MP Angew. Künste SE MP 5 LP 10 LP 7 LP VL-CO + SE/Ü BA-KulT VL-CO 2 LP MP 5 LP Kustwissensch. BA-KulT KUWI 4: Einf. in die SE PäS kunstwiss. Methodik 5 LP SE/UE MP 5 LP Module aus dem Wahlbereich1 (30 LP) 12 LP 10 LP 30 LP 30 LP 6 LP 30 LP u. dem Studien 5. Semester IS 4: Wissen PS/SE PäS 5 LP PS/SE PäS 5 LP BA-KulT KUWI 6: Kunst u. Technik VL + SE/UE MP 5 LP AG PäS 4 LP KUWI 7: Regionalstud. bereich „Berufs 6. Semester BA-KulT IS 5: Modernisierung VL + PS/SE PäS 7 LP Bachelorarbeit im Kernfach Kunstwissen schaft 10 LP orientierung“2 (30 LP) 8 LP 11 LP 13 LP 30 LP 30 LP 30 LP Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden. Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen. 10 Anlage 3 Idealtypischer Studienverlauf BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach „Philosophie“ LP 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 2 1. Semester 2. Semester BA-KulT IS 1: Einführung in Kultur und Technik RVL/VL + UE UE PäS PäS 4 LP BA-KulT IS 2: Natur und Erfahrung 8 LP VL + PS/SE BA-KulT PäS PHIL 1: Einf. Philos. 7 LP VL + PS PS 5 LP Mündliche PS PäS 4 LP Modulprüfung BA-KulT PHIL 5: 5 LP Geschichte d. Philosophie VL + PS PäS 6 LP 3. Semester PS/SE PäS 4. Semester 5. Semester BA-KulT IS 4: Text und Wissen VL + PS/SE PS/SE PäS PäS 5 LP 5 LP BA-KulT IS 3: Wahrnehmung 7 LP PS/SE und PäS Weltbilder PS/SE 5 LP VL + PS/SE PäS PäS VL + PS 7 LP 5 LP BA-KulT VL + PS PHIL 4: Philosophie PäS und Hand lungsethik BA-KulT PS PäS PäS PHIL 2: 4 LP 6 LP Rationale Argumentation BA-KulT 6 LP PS PHIL 3: PäS Philosophie 4 LP d. Sprache … VL + PS PäS PS PäS 6 LP 6. Semester BA-KulT IS 5: Modernisierung VL + PS/SE PäS 7 LP Bachelorarbeit im Kernfach Philosophie 10 LP 4 LP Module aus dem Wahlbereich1 (30 LP) 13 LP 30 LP 8 LP 30 LP 12 LP 30 LP u. dem Studien 6 LP 30 LP bereich „Berufs 8 LP 30 LP orientierung“2 (30 LP) 13 LP 30 LP Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden. Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen. 11 Anlage 4 Idealtypischer Studienverlauf BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach „Sprache und Kommunikation“ LP 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester BA-KulT IS 1: Einführung in BA-KulT Kultur und Technik PS/SE Text und RVL/VL + UE UE PäS PäS VL + PS/SE PäS 4 LP PäS BA-KulT IS 2: 5 LP Natur und BA-KulT IS 3: Erfahrung Wahrnehmung 7 LP 8 LP VL + PS/SE Und BA-KulT PäS Weltbilder PS/SE SK 1: VL + PS/SE PäS Grundlagen u. 7 LP PäS Methoden der BA-KulT 7 LP 5 LP Analyse SK 2a, b oder c1 BA-KulT SK 5 sprachl. ZeiSE/UE SE/UE PäS telle und empir chensysteme PäS 3 LP 2 VL/UE/SE VL/SE/UE + 5 LP SE/UE PäS PäS 2 SE/UE PäS BA-KulT SK 3: Sprach10 LP und Computerpraxis 6 LP 2 SE/UE 4 LP SE/UE PäS PäS BA-KulT SK 4 : Sprache und Kommuni kation 6 LP 2 SE/UE 4 LP VL PäS 2 LP 6 LP Module aus dem Wahlbereich2 (30 LP) 12 LP 30 LP 6 LP 30 LP 5 LP 30 LP u. dem Studien 8 LP 30 LP 5. Semester IS 4: Wissen PS/SE PäS 5 LP PS/SE PäS 5 LP VL/UE/SE PäS 4 LP : Experimenische Method. 6. Semester BA-KulT IS 5: Modernisierung VL + PS/SE PäS 7 LP Bachelorarbeit im Kernfach Sprache und Kommunikation 10 LP bereich „Berufs 16 LP 30 LP orientierung“3 (30 LP) 13 LP 30 LP 1 Von den Wahlpflichtmodulen BA-KulT SK 2a: Dynamik und Vielfalt der Sprache, BA-KulT SK 2b: Angewandte Linguistik und BA-KulT 2c: Deutsch als Fremdsprache ist eines zu absolvieren. 2 Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden. 3 Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen. 12 Anlage 5 Idealtypischer Studienverlaufsplan BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach „Wissenschafts- und Technikgeschichte“ LP 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 2 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester BA-KulT IS 1: Einführung in BA-KulT Kultur und Technik PS/SE Text und RVL/VL + UE UE PäS PäS VL + PS/SE PäS 4 LP PäS BA-KulT IS 2: 5 LP Natur und BA-KulT IS 3: Erfahrung Wahrnehmung 7 LP 8 LP VL + PS/SE und BA-KulT PäS Weltbilder PS/SE WTG 1: VL + PS/SE PäS Grundlagen u. 7 LP PäS Methoden BA-KulT 7 LP 5 LP der WTG WTG 2: BA-KulT 2 VL + 2 PS Wissenschafts geschichte I WissenschaftsPäS VL + PS PS geschichte Mündliche HS PäS 6 LP Prüfung 5 LP 6 LP BA-KulT WTG 3: Techn ikgeschichte I 12 LP PS VL 2 LP PS 4 LP Mündliche Prüfung 6 LP Module aus dem Wahlbereich1 (30 LP) 10 LP 30 LP 9 LP 30 LP 10 LP 30 LP u. dem Studien 7 LP 30 LP 5. Semester IS 4: Wissen PS/SE PäS 5 LP PS/SE PäS 5 LP WTG 4: und TechnikII 2 PS + HS PäS 6. Semester BA-KulT IS 5: Modernisierung VL + PS/SE PäS 7 LP Bachelorarbeit im Kernfach Wissenschaftsund Technikgeschichte 10 LP 9 LP bereich „Berufs 11 LP 30 LP orientierung“2 (30 LP) 13 30 LP Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden. Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen. 13 Anlage 6 Idealtypischer Studienverlaufsplan BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach „Bildungswissenschaft“ LP 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 2 1. Semester 2. Semester 3. Semester BA-KulT IS 1: Einführung in Kultur und Technik PS/SE RVL/VL + UE UE PäS PäS PäS 4 LP BA-KulT IS 2: 5 LP Natur und BA-KulT IS 3: Erfahrung Wahrnehmung 8 LP VL + PS/SE und BIWI 1: PäS Weltbilder BildungsVL + PS/SE wissenschaftliche 7 LP PäS Grundlagen BIWI 2: 7 LP 2 VL + MP 5 LP Geschichte und BIWI 4: Gender Theorien von SE 2 LP Bildung und SE PäS 3 LP Erziehung BIWI 5: Bildung 2 SE/ + MP 6 LP BIWI 3: Einf. in Methoden SE + PäS 3 LP Empirischer BildungsBIWI 6: Arbeit VL + TUT forschung SE 2 LP 6 LP VL + TUT 4. Semester 5. Semester BA-KulT IS 4: Text und Wissen VL + PS/SE PS/SE PäS PäS 5 LP 7 LP PS/SE PäS 5 LP - Technik Bildung SE PäS 3 LP - Technik Interkulturalität SE + PäS 3 LP und Beruf SE PäS PS/SE PäS 5 LP BIWI 6: Arbeit und Beruf SÉ PäS 5 LP 6. Semester BA-KulT IS 5: Modernisierung VL + PS/SE PäS 7 LP Bachelorarbeit im Kernfach Bildungswissenschaft 10 LP 5 LP 7 LP Module aus dem 9 LP 30 LP 6 LP 30 LP Wahlbereich1 (30 LP) 10 LP 30 LP u. dem Studien 7 LP 30 LP bereich „Berufs 15 LP 30 LP orientierung“2 (30 LP) 13 30 LP Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden. Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen. 14 Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte mit dem Kernfach Bildungswissenschaft an der Fakultät I - Geisteswissenschaften - der Technischen Universität Berlin Vom 29. Juni 2011 Der Fakultätsrat der Fakultät I - Geisteswissenschaften - der Technischen Universität hat am 29 Juni 2011 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Technischen Universität, § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), die folgende Studienordnung beschlossen*): Wissenschafts- und Technikgeschichte § 19 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Bildungswissenschaft C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten § 20 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten Anlage 1: Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Bereich Interdisziplinäre Studien (60 LP) Anlage 2: Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Kunstwissenschaft (60 LP) Anlage 3: Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Philosophie (60 LP) Anlage 4: Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Sprache und Kommunikation (60 LP) Anlage 5: Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte (60 LP) Anlage 6: Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Bildungswissenschaft (60 LP) Anlage 7: Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Studienbereich Berufsorientierung (30 LP) des Bachelorstudiums Kultur und Technik Inhaltsübersicht A. Allgemeine Bestimmungen § § § § 1 2 3 4 - Geltungsbereich Zweck des Bachelorabschlusses Akademischer Grad Regelstudienzeit, Studienumfang und -gliederung; Prüfungsanspruch § 5 - Prüfungsausschuss § 6 - Modulverantwortliche § 7 - Ziel der Bachelorprüfung § 8 - Prüfungsleistungen und -formen § 9 - Zulassung zur Bachelorprüfung § 10 - Schriftliche Modulprüfung Hausarbeit § 11 - Prüfungsäquivalente Studienleistungen § 12 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Bachelorstudium Kultur und Technik § 13 - Anmeldung zur Bachelorarbeit § 14 - Bachelorarbeit B. Besondere Prüfungsbestimmungen für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik - mit dem Kernfach Kunstwissenschaft - mit dem Kernfach Philosophie - mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation - mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte - mit dem Kernfach Bildungswissenschaft § 15 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Kunstwissenschaft § 16 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Philosophie § 17 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Sprache und Kommunikation ∗) Bestätigt von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am DD.MM.2011, befristet bis zum 30.09.20XY § 18 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach 15 A. Allgemeine Bestimmungen § § (1) Die Vertreter/innen eines Fachgebietes benennen aus der Statusgruppe der Professorinnen/Professoren oder habilitierten Mitarbeiter/innen für jedes in der Studienordnung aufgeführte Modul eine/n Modulverantwortliche/n. Davon abweichend können nicht habilitierte Mitarbeiter/innen zu Modulverantwortlichen benannt werden, wenn sie zu selbständiger Lehre berechtigt sind. 1 - Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der „Ordnung des allgemeinen Prüfungsverfahrens in Bachelor und Masterstudiengängen“ in der jeweils gültigen Fassung für das Bachelorstudium „Kultur und Technik“ an der Fakultät I Geisteswissenschaften - der Technischen Universität Berlin. Sie regelt die studiengangspezifischen Bestimmungen des Prüfungsverfahrens. § 2 - Zweck des Bachelorabschlusses 6 - Modulverantwortliche (2) Die/der Modulverantwortliche ist außer der in § 8 Abs. (3) der AllgPO beschriebenen Festlegung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen zuständig für das Errechnen der Modulnote und deren Übermittlung an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Der Bachelorabschluss bildet einen ersten berufsbefähigenden Abschluss. § 7 - Ziel der Bachelorprüfung § 3 - Akademischer Grad Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Technische Universität Berlin durch die Fakultät I - Geisteswissenschaften - den akademischen Grad „Bachelor of Arts (B. A.)“. § 4 - Regelstudienzeit, Studienumfang und -gliederung; Prüfungsanspruch (1) Die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium „Kultur und Technik“ beträgt sechs Semester. Urlaubssemester werden gemäß der Ordnung der Technischen Universität über die Rechte und Pflichten der Studentinnen und Studenten (OTU) in der jeweils gültigen Fassung nicht angerechnet. (2) Das Studium ist modular gegliedert und umfasst Module im Umfang von mindestens 170 Leistungspunkten sowie im sechsten Semester die Bachelorarbeit im Kernfach (10 Leistungspunkte). Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Formen der Modulprüfung sind in den §§ 5 - 8 der AllgPO festgelegt. Das Studium schließt mit der Bachelorarbeit ab (§ 14). (3) Die Bachelorprüfung kann auch vor Ablauf der in Abs. 1 genannten Frist abgeschlossen werden, sofern die hierfür geforderten Leistungen nachgewiesen sind. (4) Der Prüfungsanspruch bleibt gemäß § 30 Abs. 7 BerlHG grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen, sofern die geforderten Zulassungsvoraussetzungen hierfür gegeben sind. § Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die/der Studierende auf berufliche Anforderungen unter Berücksichtigung von Veränderungen in der Berufswelt vorbereitet ist und über die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so verfügt, dass sie/er zu grundlegender wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischem Denken über gesellschaftliche Zusammenhänge und zu gesellschaftlich verantwortungsvollem Handeln bei der Anwendung und Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen im Hinblick auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen befähigt ist. § 8 - Prüfungsleistungen und -formen (1) Prüfungsleistungen im Rahmen der Bachelorprüfung sind sämtliche Modulprüfungen (s. B. Besondere Prüfungsbestimmungen §§ 15 – 18) und die abschließende Bachelorarbeit (§ 14). 2) Die in der AllgPO in den §§ 6 - 8 vorgesehenen Formen der Modulprüfung - schriftliche Modulprüfung (Klausur), mündliche Modulprüfung und Prüfungsäquivalente Studienleistungen - werden ergänzt durch die schriftliche Prüfungsform Hausarbeit (§ 10). § 9 - Zulassung zur Bachelorprüfung Rechtzeitig vor der Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung im Rahmen der ersten Modulprüfung muss die/der Studierende einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung richten. Dem Antrag ist neben den in § 4 der AllgPO genannten Unterlagen eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung zum Bachelorstudium „Kultur und Technik“ beizufügen. 5 - Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist zusätzlich zu den in § 2 der AllgPO beschriebenen Aufgabenbereichen zuständig für die rechtzeitige Veröffentlichung der aktuellen Modulkataloge. § 10 - Schriftliche Modulprüfung: Hausarbeit (1) In der Hausarbeit soll die/der Studierende zeigen, dass sie/er eine ausgewählte Thematik ihres/seines Faches selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und angemessen darstellen kann. 16 (2) Bis zur Einführung eines zentralen elektronischen Anmeldesystems erfolgt die Anmeldung zu einer Hausarbeit persönlich unter Vorlage des Themas spätestens zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit eines Semesters bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Zur Prüfungsanmeldung sind die gemäß der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringenden Nachweise über Studienleistungen einzureichen. (3) Der/die Prüfer/in stellt das Thema der Hausarbeit nach Beratung mit der/dem Studierenden und legt die Bearbeitungsfrist fest. Das Thema muss so gestellt sein, dass die zur Bearbeitung vorgesehene Frist eingehalten werden kann. Sie endet spätestens zwei Wochen vor Ende eines Semesters. (4) Die Hausarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der/die Prüfer/in. Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung des Themas muss eine deutsche Zusammenfassung im Umfang von maximal zwei Seiten beigefügt werden. (5) Die Hausarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit hat die/der Studierende zu versichern, dass sie/er die Hausarbeit selbständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. (6) Die Hausarbeit ist bei dem/der Prüfer/in in schriftlicher und elektronischer Form einzureichen. Sie wird von ihm/ihr und einem/einer zweiten Prüfer/in bewertet. Bei voneinander abweichender, jedoch jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) lautender Beurteilung wird das arithmetische Mittel gebildet. Bewertet ein/e Prüfer/in die Hausarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0), so ist durch den zuständigen Prüfungsausschuss ein/e dritter/dritte Gutachter/in hinzuzuziehen, und es wird das arithmetische Mittel gebildet. (7) Der/dem Studierenden muss bis spätestens zum Ende des Semesters, in dem die Hausarbeit eingereicht wurde, per Aushang mitgeteilt werden, ob die Hausarbeit mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde. (8) Das endgültige Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung zur Kenntnis und Aufnahme in die Akten weitergeleitet. Die Hausarbeit verbleibt bei dem/der Prüfer/in. (9) Hausarbeiten können auch in Form von Gruppenarbeiten erbracht werden, wenn aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder von anderen nachvollziehbaren Kriterien der als Prüfungsleistung zu bewertende individuelle Beitrag deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. § 11 - Prüfungsäquivalente Studienleistungen Pro Modul dürfen höchstens vier Prüfungsäquivalente Studienleistungen angesetzt werden. § 12 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Bachelorstudium „Kultur und Technik“ (2) Die Bachelorprüfung umfasst Modulprüfungen in den drei Studienbereichen und im jeweiligen Kernfach: - Interdisziplinäre Studien (60 LP) - Kernfach (Kunstwissenschaft, Philosophie, Sprache und Kommunikation, Wissenschafts- und Technikgeschichte oder Bildungswissenschaft) (50 LP) (s. B. Besondere Prüfungsbestimmungen § 15 – 18) - Wahlbereich (30 LP) - Berufsorientierung (30 LP) sowie die Bachelorarbeit im Kernfach (10 LP; § 14). (3) Interdisziplinäre Studien BA-KulT IS 1 BA-KulT IS 2 BA-KulT IS 3 BA-KulT IS 4 BA-KulT IS 5 ∑ Einführung in Kultur und Technik Natur und Erfahrung PäS 12 LP PäS 12 LP Wahrnehmung und Weltbilder Text und Wissen PäS 12 LP PäS 12 LP Modernisierung PäS 12 LP 60 LP (4) Wahlbereich Im gesamten Wahlbereich (30 LP) sind mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I zu erbringen. Die im Wahlbereich zu erbringenden Leistungspunkte können in beliebig vielen Modulen erworben werden. Die Formen der Modulprüfungen werden durch die/en jeweilige/n Modulverantwortlichen festgelegt. (5) Berufsorientierung Studierende können aus dem folgenden Wahlpflichtmodulangebot wählen und müssen insgesamt 30 LP erwerben. Dabei ist zu beachten, dass das Praktikumsmodul kernfachgebunden ist. BA-KulT BO 1 BA-KulT BO 2 BA-KulT BO 3 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Arbeitstechniken mit PC und Internet Wissenschaftliches Schreiben für ausländische Studierende BA-KulT Fremdsprachenkompetenz BO 4 BA-KulT Fachsprachenkompetenz BO 5 BA-KulT Interkulturelle BO 6 Kommunikation PäS 4 LP PäS 8 LP PäS 6 LP PäS 6 LP PäS 6 LP PäS 8 LP 17 BA-KulT BO 7 BA-KulT BO 8 BA-KulT BO 9a1 BA-KulT BO 9b1 BA-KulT BO 9c1 BA-KulT BO 9d1 BA-KulT BO 9e1 BA-KulT BO 9a2 BA-KulT BO 9b2 BA-KulT BO 9c2 BA-KulT BO 9d2 BA-KulT BO 9e2 BA-KulT BO 10 BA-KulT BO 11 BA-KulT BO 12 BA-KulT BO 13 ∑ Empirische Forschungsmethoden PREPARE – Berufsqualifizierende Schlüsselqualifikationen Berufsorientierendes Praktikum / Kunstwissenschaft Berufsorientierendes Praktikum / Philosophie Berufsorientierendes Praktikum / Sprache und Kommunikation Berufsorientierendes Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte Berufsorientierendes Praktikum / Bildungswissenschaft Berufsorientierendes Praktikum / Kunstwissenschaft Berufsorientierendes Praktikum / Philosophie Berufsorientierendes Praktikum / Sprache und Kommunikation Berufsorientierendes Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte Berufsorientierendes Praktikum / Bildungswissenschaft Wissenschaftliche Kulturpraxis I Wissenschaftliches Schreiben Außeruniversitäre akademische Kompetenzen Bewerbungstraining PäS 10 LP PäS 8 LP MP* 10 LP der Zentralen Universitätsverwaltung entgegengenommen und dem/der von der/dem Studierenden gewählten Erstprüfer/in zugeleitet. § 14 - Bachelorarbeit MP* 10 LP MP* 10 LP MP* 10 LP MP* 10 LP MP* 20 LP MP* 20 LP MP* 20 LP MP* 20 LP MP* 20 LP PäS 10 LP PäS 6 LP PäS 4 LP PäS 4 LP 30 LP * Die schriftliche Modulprüfung wird für die Module 9a1-d1 in Form einer 10-15-seitigen Hausarbeit, für die Module 9a2-d2 in Form einer 20-seitigen Hausarbeit (Praktikumsbericht) abgelegt. § 13 - Anmeldung der Bachelorarbeit (1) Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit im gewählten Kernfach - Kunstwissenschaft, Philosophie, Sprache und Kommunikation, Wissenschafts- und Technikgeschichte oder Bildungswissenschaft - bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung sind der erfolgreiche Abschluss aller Module bis auf eines im Kernfach sowie der Erwerb von insgesamt 120 Leistungspunkten. In Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen. (2) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit wird nach Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen durch den zuständigen Prüfungsausschuss von der zuständigen Stelle (1) Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. In ihr soll die/der Studierende zeigen, dass sie/er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung aus dem gewählten Kernfach - Kunstwissenschaft, Philosophie, Sprache und Kommunikation, Wissenschafts- und Technikgeschichte oder Bildungswissenschaft - des Bachelorstudiums „Kultur und Technik“ selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. (2) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen nachvollziehbaren Kriterien deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. (3) Der/die Erstprüfer/in stellt das Thema nach Beratung mit der/dem Studierenden. Es wird der/dem Studierenden von der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung ausgehändigt. Das Thema der Bachelorarbeit kann begründet nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag. Wird dem Antrag stattgegeben, so ist ein neues Thema auszugeben. (4) Das Thema muss so gestellt sein, dass die zur Bearbeitung vorgesehene Frist von zwei Monaten eingehalten werden kann. (5) Die Frist läuft vom Tage der Ausgabe des Themas an. Sie wird durch die Abgabe der Arbeit bei der zuständigen Stelle der Universitätsverwaltung gewahrt. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall bis zu drei Monaten gewähren. Über weitere Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss. (6) Die Bachelorarbeit soll den Umfang von 25 Seiten (Text ohne Anhänge etc.) nicht überschreiten. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung der/ des Erstprüferin/-prüfers. Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung des Themas muss eine deutsche Zusammenfassung im Umfang von maximal zehn Seiten beigefügt werden. (7) Die Bachelorarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit hat die/der Studierende zu versichern, dass sie/er die Arbeit selbständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. (8) Zwei Exemplare der Bachelorarbeit sind bei der zustän- 18 digen Stelle der Universitätsverwaltung einzureichen. (9) Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüferinnen/Prüfern schriftlich bewertet (Noten und Gutachten) und gemäß § 11 Abs. (1) AllgPO benotet. Bei voneinander abweichender, jedoch von beiden Prüferinnen/Prüfern mindestens „ausreichend“ (4,0) lautender Beurteilung wird das arithmetische Mittel gebildet. Lautet eines der Urteile „nicht ausreichend“ (5,0), so legen die professoralen Mitglieder des zuständigen Prüfungsausschusses, ggf. unter Hinzuziehung eines/ einer weiteren Prüfers/Prüferin, die endgültige Note der Bachelorarbeit fest. (10) Die Note der Bachelorarbeit wird der/dem Studierenden unverzüglich mitgeteilt und an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung zur Kenntnis und Aufnahme in die Akten weiter geleitet. (11) Ein Exemplar der Bachelorarbeit verbleibt bis 18 Monate nach Abschluss der Bachelorprüfung bei dem/der Erstprüfer/in. Vor Abschluss der Bachelorprüfung darf die Bachelorarbeit Dritten nicht und auch danach nur mit Einverständnis der Absolventin / des Absolventen zugänglich gemacht werden. B. Besondere Prüfungsbestimmungen für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik - mit dem Kernfach Kunstwissenschaft - mit dem Kernfach Philosophie - mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation - mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte - mit dem Kernfach Bildungswissenschaft § 15 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Kunstwissenschaft Die Bachelorprüfung im Kernfach Kunstwissenschaft umfasst folgende Modulprüfungen: BA-KulT KUWI 1 BA-KulT KUWI 2 BA-KulT KUWI 3 BA-KulT KUWI 4 BA-KulT KUWI 5 BA-KulT KUWI 6 BA-KulT KUWI 7 ∑ Kunstwissenschaftliche Propädeutik Kunst- und Architekturgeschichte I Kunst- und Architekturgeschichte II Einführung in die kunstwissenschaftliche Methodik Angewandte Künste Kunst und Technik / Kunsttechnologie / Künstlerische Techniken Kunstwissenschaftliche Regionalstudien PäS 10 LP MP* 7 LP MP* 7 LP MP* 7 LP MP** 5 LP MP** 5 LP PäS 9 LP 50 LP * Die schriftliche Modulprüfung wird in Form einer 10-15seitigen Hausarbeit abgelegt. Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat. ** Die mündliche Modulprüfung umfasst 20 Minuten. Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat. § 16 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Philosophie Die Bachelorprüfung im Kernfach Philosophie umfasst folgende Modulprüfungen: BA-KulT PHIL 1 BA-KulT PHIL 2 BA-KulT PHIL 3 BA-KulT PHIL 4 BA-KulT PHIL 5 ∑ Einführung in die Philosophie Rationale Argumentation MP* 10 LP PäS 10 LP Philosophie der Sprache, der Kognition und des Geistes Handlungsphilosophie und Ethik Geschichte der Philosophie PäS 10 LP PäS 10 LP PäS 10 LP 50 LP * Die mündliche Modulprüfung umfasst 20 Minuten. Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat in einem der Proseminare. § 17 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Sprache und Kommunikation Die Bachelorprüfung im Kernfach Sprache und Kommunikation umfasst folgende Modulprüfungen: BA-KulT Grundlagen und Methoden SK 1 der Analyse sprachlicher Zeichensysteme BA-KulT Dynamik und Vielfalt der SK 2a Sprache BA-KulT Angewandte Linguistik SK 2b BA-KulT Deutsch als Fremdsprache SK 2c BA-KulT Sprach- und Computerpraxis SK 3 BA-KulT Sprachliche Kommunikation SK 4 BA-KulT Experimentelle und SK 5 empirische Methoden ∑ PäS 10 LP PäS 8 LP* PäS 10 LP PäS 12 LP PäS 10 LP 50 LP 50 LP * Von den Modulen BA-KulT SK 2a - 2c ist eines zu wählen. § 18 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte BA-KulT Grundlagen und Methoden WTG 1 der Wissenschafts- und Technikgeschichte BA-KulT Wissenschaftsgeschichte I WTG 2 BA-KulT Technikgeschichte I WTG 3 BA-KulT Wissenschafts- und TechnikWTG 4 geschichte II ∑ PäS 12 LP MP* 12 LP MP* 12 LP PäS 14 LP 50 LP 19 * Die mündlichen Modulprüfungen umfasst 20 Minuten. Zulassungsvoraussetzung sind in den Modulen WTG 2 und WTG 3 ein Referat und eine darauf aufbauende schriftliche Ausarbeitung in einem der Proseminare. § 19 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach Bildungswissenschaft BA-KulT BIWI 1 BA-KulT BIWI 2 BA-KulT BIWI 3 Bildungswissenschaftliche Grundlagen Geschichte und Theorien von Bildung und Erziehung Einführung in Methoden empirischer Bildungsforschung BA-KulT Gender – Technik - Bildung BIWI 4 BA-KulT Bildung – Technik - InterkulBIWI 5 turalität BA-KulT Arbeit und Beruf BIWI 6 ∑ MP* 5 LP MP** 9 LP MP *** 12 LP PäS 6 LP PäS 6 LP PäS 12 LP 50 LP * Die schriftliche Modulprüfung besteht in einer 90-minütigen Klausur. ** Die mündliche Modulprüfung umfasst 20 Minuten. *** Die schriftliche Modulprüfung besteht in einer 90-minütigen Klausur. C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten § 19 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt zum Wintersemester 2012/13, spätestens jedoch am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität Berlin, in Kraft. (2) Sie gilt für Studierende, die nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ein Bachelorstudium im Geltungsbereich dieser Prüfungsordnung an der Technischen Universität Berlin aufnehmen. (3) Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Kultur und Technik“ vom 11. Februar 2009 (AMBl. TU 02/2010) tritt nach Ablauf von acht Semestern nach Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft. 20 Anlage 1 Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Bereich Interdisziplinäre Studien (60 LP) des Bachelorstudiums Kultur und Technik Modul LP Schriftliche Modulprüfung (Klausur) Schriftliche Modulprüfung (Hausarbeit) Mündliche Modulprüfung Prüfungsäquivalente Studienleistungen1 BA-KulT IS 1: Einführung in Kultur und Technik BA-KulT IS 2: Natur und Erfahrung BA-KulT IS 3: Wahrnehmung und Weltbilder BA-KulT IS 4: Text und Wissen BA-KulT IS 4: Modernisierung 12 X 12 X 12 X 12 X 12 X ∑ 60 Anlage 2 Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Kunstwissenschaft (60 LP) des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP). 1 2 Modul LP BA-KulT KUWI 1: Kunstwissenschaftliche Propädeutik BA-KulT KUWI 2: Kunst- und Architekturgeschichte I BA-KulT KUWI 3: Kunst- und Architekturgeschichte II BA-KulT KUWI 4: Einführung in die kunstwissenschaftliche Methodik BA-KulT KUWI 5: Angewandte Künste BA-KulT KUWI 6: Kunst und Technik / Kunsttechnologie / Künstlerische Techniken BA-KulT KUWI 7: Kunstwissenschaftliche Regionalstudien 10 ∑ 50 Schriftliche Modulprüfung (Klausur) Schriftliche Modulprüfung (Hausarbeit) X2 (10 – 15 Seiten) 7 X2 (10 – 15 Seiten) 7 X2 (10 – 15 Seiten) 5 Prüfungsäquivalente Studienleistungen1 X 7 5 Mündliche Modulprüfung X2 (20 Minuten) X2 (20 Minuten) 9 X Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zur Studienordnung. Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat. 19 Anlage 3 Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Philosophie (60 LP) des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP). Modul LP BA-KulT PHIL 1: Einführung in die Philosophie BA-KulT PHIL 2: Rationale Argumentation BA-KulT KUWI 3: Philosophie der Sprache, der Kognition und des Geistes BA-KulT PHIL 4: Handlungsphilosophie und Ethik BA-KulT PHIL 5: Geschichte der Philosophie 10 ∑ 50 Schriftliche Modulprüfung (Klausur) Schriftliche Modulprüfung (Hausarbeit) Mündliche Modulprüfung Prüfungsäquivalente Studienleistungen1 X2 (20 Minuten) 10 X 10 X 10 X X 10 Anlage 4 Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Sprache und Kommunikation (60 LP) des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP). Modul LP Schriftliche Modulprüfung (Klausur) Schriftliche Modulprüfung (Hausarbeit) Mündliche Modulprüfung Prüfungsäquivalente Studienleistungen1 BA-KulT SK 1: Grundlagen und Methoden der Analyse sprachlicher Zeichensysteme BA-KulT SK 2a: Dynamik und Vielfalt der Sprache BA-KulT SK 2b: Angewandte Linguistik BA-KulT SK 2c: Deutsch als Fremdsprache BA-KulT SK 3: Sprach- und Computerpraxis BA-KulT SK 4: Sprachliche Kommunikation BA-KulT SK 5: Experimentelle und empirische Methoden 10 X 83 X 10 X 12 X 10 X 50 1 Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zu Studienordnung. Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat in einem der Proseminare. 3 Von den Wahlpflichtmodulen BA-KulT SK 2a – 2c ist eines zu absolvieren. 2 20 Anlage 5 Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte (60 LP) des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP). Modul BA-KulT WTG 1: Grundlagen und Methoden der Wissenschafts- und Technikgeschichte BA-KulT WTG 2: Wissenschaftsgeschichte I BA-KulT WTG 3: Technikgeschichte I BA-KulT WTG 4: Wissenschafts- und Technikgeschichte II ∑ LP Schriftliche Modulprüfung (Klausur) Schriftliche Modulprüfung (Hausarbeit) Mündliche Modulprüfung Prüfungsäquivalente Studienleistungen1 X 12 X2 (20 Minuten) X2 (20 Minuten) 12 12 12 X 50 Anlage 6 Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Bildungswissenschaft (60 LP) des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP). Modul BA-KulT BIWI 1 Bildungswissenschaftliche Grundlagen BA-KulT BIWI 2 Geschichte und Theorien von Bildung und Erziehung BA-KulT BIWI 3 Einführung in Methoden empirischer Bildungsforschung BA-KulT BIWI 4 Gender-Technik-Bildung BA-KulT BIWI 5 Bildung-Technik-Interkulturalität BA-KulT BIWI 6 Arbeit und Beruf ∑ 1 2 1 LP 5 Schriftliche Modulprüfung (Klausur) X (90 Min.) 9 12 Schriftliche Modulprüfung (Hausarbeit) Mündliche Modulprüfung Prüfungsäquivalente Studienleistungen1 X (20 Min.) X (180 Min.) 6 X 6 X 12 X 50 Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zu Studienordnung. Zulassungsvoraussetzungen sind ein Referat und eine schriftliche Ausarbeitung in einem der Proseminare. Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zu Studienordnung. 21 Anlage 7 Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Studienbereich„Berufsorientierung” (30 LP) des Bachelorstudiums Kultur und Technik Die Module können frei zusammengestellt werden, insgesamt sind 30 LP zu erwerben. Modul BA-KulT BO 1: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens BA-KulT BO 2: Arbeitstechniken mit PC und Internet BA-KulT BO 3: Wissenschaftliches Schreiben für ausländische Studierende BA-KulT BO 4: Fremdsprachenkompetenz BA-KulT BO 5: Fachsprachenkompetenz BA-KulT BO 6: Interkulturelle Kommunikation BA-KulT BO 7: Empirische Forschungsmethoden BA-KulT BO 8/1: PREPARE – Berufsqualifizierende Schlüsselkompetenzen BA-KulT BO 8/2: PREPARE – Berufsqualifizierende Schlüsselkompetenzen - Praxis BA-KulT BO 9a1: Berufsfelderkundendes Praktikum /Kunstwissenschaft BA-KulT BO 9b1: Berufsfelderkundendes Praktikum / Philosophie BA-KulT BO 9c1: Berufsfelderkundendes Praktikum / Sprach- und Kommunikationswissenschaft BA-KulT BO 9d1: Berufsfelderkundendes Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte BA-KulT BO 9e1: Berufsfelderkundendes Praktikum / Bildungswissenschaft BA-KulT BO 9a2: Berufsfelderkundendes Praktikum /Kunstwissenschaft BA-KulT BO 9b2: Berufsfelderkundendes Praktikum / Philosophie BA-KulT BO 9c2: Berufsfelderkundendes Praktikum / Sprach- und Kommunikationswissenschaft BA-KulT BO 9d2: Berufsfelderkundendes Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte BA-KulT BO 9e2: Berufsfelderkundendes Praktikum / Bildungswissenschaft 1 LP Schriftliche Modulprüfung (Klausur) Schriftliche Modulprüfung (Hausarbeit) Mündliche Modulprüfung Prüfungsäquivalente Studienleistungen1 4 X 8 X 6 X 6 X 6 X 6 X 10 X 8 X 6 X 10 X (10 Seiten) 20 X (20 Seiten) Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zur Studienordnung. BA-KulT BO 10: Wissenschaftliche Kulturpraxis I BA-KulT BO 11: Wissenschaftliches Schreiben BA-KulT BO 12: Außeruniversitäre akademische Kompetenzen BA-KulT BO 13: Bewerbungstraining ∑ 10 X 6 X 4 X 4 X 30 23 Bachelorstudiengänge Kultur und Technik Studienbereich Berufsorientierung (30 LP) Modulkatalog Technische Universität Berlin Fakultät I: Geisteswissenschaften Titel des Moduls: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Verantwortlich für das Modul: Petra Jordan M.A. LP (nach ECTS): 4 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 1 WS 2012/13 Sekr.: FR 3-6 Email: petra.jordan @tu-berlin.de Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Ausgehend von einer Definition dessen, was „wissenschaftliches Arbeiten“ im Kontext Studium ausmacht, vermittelt das Modul den Studierenden grundlegende Arbeitstechniken, die sie in die Lage versetzen, ihr eigenes Studium zielgerichtet, effizient, erfolgreich und selbstbestimmt gestalten zu können. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 40 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 10 % 2. Inhalte Standards wissenschaftlichen Arbeitens Grundlagen des Lernens Psychische Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens Zeitmanagement = Selbstmanagement Wissenschaftliche Materialrecherche und -auswahl Rezeptive Arbeitstechniken: Aktives Zuhören - Mitdenken - Mitschreiben, Lesen und Verarbeitung wissenschaftlicher Texte Produktive Arbeitstechniken: Mündliche Präsentationstechniken, Feedbackregeln, Referat, Hausarbeit (konzeptionelle und formale Aspekte) 3. Modulbestandteile LV-Titel Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens LV-Art SWS SE 2 LP (nach ECTS) 4 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) P Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Seminar Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 2 x 15 h = 30 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 30 h Prüfungsäquivalente Studienleistun60 h gen: 120 h = 4 LP Gesamt: 1 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 2 kleinere Aufgaben aus dem Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens (z.B. Protokoll, Anfertigung eines Exzerpts, Erstellen einer Literaturliste). Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf 30 Studierende 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges --- 2 Titel des Moduls: Arbeitstechniken mit PC und Internet Verantwortlich für das Modul: Dipl.-Ing. Axel Köhler LP (nach ECTS): 8 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 2 WS 2012/13 Sekr.: FR 3-15 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul vermittelt den Studierenden zunächst einen Überblick über gängige Programme für Büroanwendungen und trainiert ihre Verwendung zur Lösung typischer Aufgaben im Kontext Studium. Im zweiten Abschnitt werden der effiziente Einsatz gängiger Internetdienste und die Gestaltung von Web-Dokumenten zur Präsentation eigener, für die Berufstätigkeit typischer Inhalte vermittelt. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 20 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 20 % 2. Inhalte • Prinzipieller Aufbau eines PC und Windows • Leistungsumfang von Office Paketen • Wissenschaftliches Arbeiten und Textverarbeitung: Grundlegende Aspekte, Literaturverwaltung, Fußnotenverwaltung • Präsentieren mit dem PC: Grundlagen, Medieneinsatz, Einbinden aus externen Quellen • Umgang mit Tabellenkalkulationsprogrammen: Einsatzmöglichkeiten und Grundlagen, Datenverwaltung • Prinzip des Internet • Wichtige Internetdienste (WWW, E-Mail, Foren & Wiki), ihre Verwendung, technische Grundlagen • Sicherheit und Datenschutz im Internet • HTML Grundlagen • Erstellung von Webseiten mit unterschiedlichen Werkzeugen 3. Modulbestandteile LV-Titel Wissenschaftliches Arbeiten mit Office-Paketen Begleitende Kleinübung Internetdienste und HTML Begleitende Kleinübung LV-Art SWS IV 2 TUT IV TUT 2 2 2 LP (nach ECTS) 8 Pflicht (P) / Wahl (P) Wahlpflicht (WP) Semester (WiSe / SoSe) P WiSe / SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Seminar mit Übungsanteil im PC Raum. Die in den IV ermittelten Stoffe werden durch Tutorien vertieft. Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8. 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 8 x 15 h = 120 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 60 h Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 60 h Gesamt: 240 h = 8 LP 3 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Projekt inklusive Präsentation Gestaltung einer Website Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf 30 Studierende 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis. 13. Sonstiges --- 4 Titel des Moduls: Wissenschaftliches Schreiben für ausländische Studierende Verantwortlich für das Modul: Petra Jordan M.A. LP (nach ECTS): 6 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 3 WS 2012/13 Sekr.: FR 3-6 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Die Übung vermittelt den Studenten Methoden, wissenschaftliche Inhalte strukturiert, sprachlich angemessen und korrekt zu konzipieren und schriftlich wiederzugeben. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 40 % Systemkompetenz --- % Sozialkompetenz 20 % 2. Inhalte Anhand von Texten aus dem wissenschaftlichen Bereich (Prints, Audio- Video- und Online-Materialien) wird die Produktion von beschreibenden, beurteilenden und bewertenden Texten (z.B. Protokoll, Referat, Bericht, Präsentation usw.) geübt. 3. Modulbestandteile LV-Titel Wissenschaftliches Schreiben LV-Art SWS UE 4 LP (nach ECTS) 6 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) P Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen - Präsenzphasen mit Plenums-, Gruppen-, und Einzelarbeit - Moderierte und nicht-moderierte Online-Phasen zur Einübung von autonomem Lernen und gemeinsamer Textarbeit mit Online-Medien - Schriftliche Arbeit 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Test-DaF-Prüfung (min. 16 P) / DSH (Niveau 2) oder vergleichbare Prüfung b) wünschenswert: Deutschkenntnisse im C1/C2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen 6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 4 x 15 h = 60h Vor- und Nachbereitungszeiten: 60 h Prüfungsäquivalente Studienleistun60 h gen: 180 h = 6 LP Gesamt: 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 5 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf 20 Studierende 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis. 13. Sonstiges --- 6 Titel des Moduls : Fremdsprachenkompetenz Verantwortlich für das Modul: Petra Jordan M.A. LP (nach ECTS): 6 Sekr.: FR 3-6 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 4 WS 2012/13 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul hat das Ziel, Studierenden der Fakultät I geeignete fremdsprachliche Mittel in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation an die Hand zu geben, damit sie ein Niveau erreichen, das sie befähigt, in einer Hochschuleinrichtung oder in einem Unternehmen im Ausland gut zu kommunizieren. Dabei werden komplexe grammatische Fragen bearbeitet und fundamentale Kompetenzen der interkulturellen Kommunikation vermittelt. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 30 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 30 % 2. Inhalte - Hörverständnisübungen u.a. durch Fernsehsendungen und Videodateien im Internet - Lesen von universitätsspezifischen Texten im Zusammenhang mit den eigenen Studienschwerpunkten - Techniken der Bewerbung - Einüben der Argumentationsfähigkeit über Rollen- und Planspiele, teilweise auf Video aufgezeichnet und anschließend analysiert. 3. Modulbestandteile LV-Titel Eine der folgenden LVen: Englisch LV : „English for Academic Purposes“ (Niveau B 2 / C 1) Französisch: LV : « Français Langue Universitaire » (Niveau B 1/B 2) Italienisch LV : « Italiano – lingua universitaria » (Niveau B 1/B 2 ) Spanisch LV : « academicos » (Niveau B 1/B 2 ) Portugiesisch LV : « Portuguès lingua universitaria « (Niveau B 1/B 2 ) Russisch LV : « Universitätsspezifisches Russisch » (Niveau B 1/B 2 ) LV-Art SWS LP (nach ECTS) Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) Semester (WiSe / SoSe) UE 4 6 WP WiSe / SoSe 7 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Phasen lehrerzentrierter Arbeit wechseln mit Phasen studentischer Arbeit in Kleingruppen ab. Übung der kommunikativen Fertigkeiten durch Rollenspiele und Präsentationen Online-Phase zur Überprüfung der Lernschritte 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Niveau A 2 (Englisch : Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens [GERR]) b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 4 x 15 h = 60 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 60 h Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 60 h Gesamt: 180 h = 6 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Pro Lehrveranstaltung 20 Studierende. 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Skripte werden im Verlauf der Lehrveranstaltungen verteilt (Kopiergeld). 13. Sonstiges Online-Arbeit wird zusätzlich zur Lehre erwartet. 8 Titel des Moduls: Fachsprachenkompetenz Verantwortlich für das Modul: Petra. Jordan M.A. LP (nach ECTS): 6 Sekr.: FR 3-6 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 5 WS 2012/13 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul hat das Ziel, Studierenden der Fakultät I geeignete fremdsprachliche Mittel für eine mündliche und schriftliche Kommunikation in ihrer Fachsprache an die Hand zu geben. Es wird ein sprachliches Niveau erreicht, das sie befähigt, fachlich zu kommunizieren (B 2/C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERR). Die Veranstaltung vermittelt: Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 20 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 30 % 2. Inhalte Fachspezifische Hörverständnisübungen, basierend auf Audio- und Videotexten aus der Hochschulwirklichkeit im Ausland sowie aus dem späteren beruflichen Umfeld Lesen von fachspezifischen Texten im Zusammenhang mit den eigenen Studienschwerpunkten Techniken des fachwissenschaftlichen Resumés Techniken der mündlichen Präsentation im fachlichen Kontext Festigung der Argumentationsfähigkeit bei Teilnahme an Fachkonferenzen und internationalen Tagungen Problemlösungen mittels Teamarbeit 3. Modulbestandteile LV-Titel Eine der folgenden LVen: Englisch LV : Effective Operational Proficiency (Niveau C 1) Französisch LV „Français à Objectifs Spécifiques“ (Niveau B 2/C 1 ) Italienisch LV : « Studiare e lavorare in Italia » (Niveau B 2 / C 1) Portugiesisch LV : „Portuguès com fines profesionales“ (Niveau B 2/C 1 ) Russisch LV : « Russisch im Studium und Beruf » (Niveau B 2/C 1) Spanisch LV-Art SWS LP (nach ECTS) Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) Semester (WiSe / SoSe) UE 4 6 WP WiSe / SoSe fines profesionales“ (Niveau B 2/C 1) 9 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Phasen lehrerzentrierter Arbeit wechseln mit Phasen studentischer Arbeit in Kleingruppen ab. Übung der kommunikativen Fertigkeiten durch Rollenspiele und Präsentationen Online-Phase zur Überprüfung der Lernschritte. 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Niveau B 1 (Englisch : Niveau B 2) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERR) b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 4x 15 h = 60 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 60 h Prüfungsäquivalente Studienleistun60 h gen: 180 h = 6 LP Gesamt: 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Pro Lehrveranstaltung 20 Studierende. 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Skripte werden im Verlauf der LV verteilt (Kopiergeld). 13. Sonstiges Online-Arbeit wird zusätzlich zur Lehre erwartet. 10 Titel des Moduls: Interkulturelle Kommunikation Verantwortlich für das Modul: Petra Jordan M.A. LP (nach ECTS): 6 Sekr.: FR 3-6 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 6 WS 2012/13 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Reflexion der eigenen (inter-)kulturellen Kompetenz und persönlichen Zielvorstellungen Reflexion der kulturwissenschaftlichen Orientierung in verschiedenen Disziplinen Formulierung und Bewertung von Zielen und Inhalten interkultureller Kommunikation Beurteilung und Anwendung von Methoden interkultureller Kommunikation Diagnose und Entfaltung interkultureller Kompetenz Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 40 % Systemkompetenz --- Sozialkompetenz 20 % 2. Inhalte aktuelle (und historische) Positionen zum Kulturbegriff und zum Begriff des Interkulturellen aktuelle (und historische) Modelle zur Kommunikation und zum Erwerb interkultureller Kompetenz Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse der interkulturellen Kommunikationsforschung (Inter-)kulturelle Identitätsentwicklung im Kontext von Migration und Globalisierung Interkulturalität in Kommunikationsmedien (u. b. B. von Literatur, Filmen etc.) Perspektivenwechsel als Voraussetzung für Fremdverstehen und Empathie kulturelle Bewusstheit, Kulturstandards und interkulturelle Kompetenz ‚Stolpersteine interkultureller Kompetenz’ und Ansätze zu ihrer Überwindung 3. Modulbestandteile LV-Titel Kultur und Kommunikation Interkulturelle Kompetenzen LV-Art SWS PS SE 2 2 LP (nach ECTS) 6 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) P Semester (WiSe / SoSe) WiSe SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Proseminar mit seminarbegleitenden Aufgaben Seminar mit Referat und schriftlicher Ausarbeitung Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Das Modul kann erst nach erfolgreichem Abschluss des 2. Fachsemesters belegt werden. Die Teilnahme am Seminar setzt den erfolgreichen Abschluss des PS voraus. b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 4 x 15 h = 60 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 60 h Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 60 h Gesamt: 180 h = 6 LP 11 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Referat mit 10-12-seitiger schriftlicher Ausarbeitung eine kleinere Leistung (z.B. Protokoll, Referat, Test, 15-minütige Rücksprache) Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 2 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf 40 Studierende. 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis. 13. Sonstiges --- 12 Titel des Moduls: Empirische Forschungsmethoden Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Wolfgang König LP (nach ECTS): 10 Sekr.: FR 3-6 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 7 WS 2012/13 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele - Fähigkeit zur Beurteilung von Problemen des Untersuchungsaufbaues Fähigkeit zur Anwendung von Methoden der Informationsbeschaffung Fähigkeit zur fundierten Bewertung der Angemessenheit statistischer Analyseverfahren Fähigkeit zur Rezeption und Reflexion der Ergebnisse empirischer Untersuchungen Fähigkeit zur eigenständigen Bearbeitung von Datensätzen mittels Standardsoftware Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 45 % Methodenkompetenz 45 % Systemkompetenz --- Sozialkompetenz 10 % 2. Inhalte Grundlagen der Untersuchungsplanung Messtheorie und Gütekriterien für Messinstrumente Operationalisierung theoretischer Inhalte mittels Indizes, Skalen und Kategorienschemata Methoden der Datenerhebung (insbesondere Befragung und Beobachtung) Statistische Methoden zur Deskription von Daten Inferenzstatistische Verfahren der Datenauswertung Rechnergestützte Datenanalyse 3. Modulbestandteile LV-Titel Empirische Forschungsmethoden Empirische Forschungsmethoden Datenanalyse mit SPSS LV-Art SWS LP (nach ECTS) 10 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) P Semester (WiSe / SoSe) WiSe VL 2 UE 2 WiSe SE 2 SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Vorlesung mit begleitender Übung, in der anhand von Aufgaben eine Vertiefung der Inhalte vorgenommen wird. Rechnergestütztes Seminar mit seminarbegleitenden Aufgaben. Weitere Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) wünschenswert: Interesse an quantitativ ausgerichteter Forschung 6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 6 x 15 h = 90 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 90 h Prüfungsäquivalente Studienleistun120 h gen: 300 h = 10 LP Gesamt: 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 2 Tests à 75 Minuten 13 Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf 40 Studierende. 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Literaturlisten und Lehrmaterialien erhalten die Studierenden in den Lehrveranstaltungen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Skripte zum Download zur Verfügung zu stellen. 13. Sonstiges --- 14 Titel des Moduls: PREPARE - Berufsqualifizierende Schlüsselqualifikationen Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Rainer Kasperzak (Fakultät VII) LP (nach ECTS): 8 Sekr.: H 68 Kurzbezeichnung: Stand. BA-KulT BO 8/1 WS 2012/13 (= PREPARE) Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul hat das Ziel, Studierende aller Studienrichtungen auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten. Es schult die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in berufsrelevanten IT-, Schlüssel- und Managementkompetenzen. Die Studierenden lernen zudem, ihre erworbenen Qualifikationen und Kenntnisse im Rahmen eines realen Praxisprojekts mit einem Unternehmen umzusetzen und anzuwenden. Durch die Projektarbeit im Team eignen sich die Studierenden zusätzliche Sozial- und Genderkompetenzen an und erwerben das 'Rüstzeug', gemeinsam Ideen und Konzepte zu entwickeln, im Team interdisziplinär umzusetzen und zu präsentieren. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 30 % Methodenkompetenz 35 % Systemkompetenz 5 % Sozialkompetenz 35 % 2. Inhalte 1. Nach Wahl der Studierenden zwei der folgenden Schlüsselqualifikationen und IT-Anwendungen in Theorie und Praxis, z.B.: a) Überfachliche Schlüsselkompetenzen: Gesprächs- und Verhandlungsführung, Rhetorik, Präsentation, Teamarbeit und –führung, Konfliktmanagement, Zeitmanagement, Networking, Wirkungsvoll kooperieren, Leadership Skills b) IT-Kompetenzen: Webseitengestaltung/Internetpräsenz, Datenbanken/-verwaltung, Tabellenkalkulation/Excel, Bildbearbeitung mit Photoshop 2. Nach Wahl der Studierenden eine der folgenden c) Managementkompetenzen: Marketing; Projektmanagement; Controllingkonzepte; Sales Management, Personalmanagement 3. Praxisprojekt zu dem in aus den Managementkompetenzen gewählten Block 3. Modulbestandteile LV-Titel 2 LV Überfachliche Schlüssel-/ IT-Kompetenzen 1 LV Managementkompetenzen Praxisprojekt LV-Art SWS LP (nach ECTS) 8 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) WP IV 2 IV 2 WP PR 4 P Semester (WiSe / SoSe) WiSe /SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Aufeinander folgende Blockseminare in den Semesterferien in den Studienabschnitten a - c, semesterbegleitendes Praxisprojekt. Alle Veranstaltungen finden in kleinen Teams statt mit einem hohen Anteil an Gruppenarbeit und praktischen Übungen. 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Für die Erbringung einer Fachprüfung ist eine Prüfungsanmeldung erforderlich. Liegt keine fristgerechte Prüfungsanmeldung vor, wird die erbrachte Leistung mit einem benoteten Leistungsschein doku- 15 mentiert. Anmeldung über die Homepage des Career Service Das Praxisprojekt muss in dem Bereich der gewählten Managementkompetenz gewählt werden. b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul im Studienbereich „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 4 x 30 h = 120 h 110 h 10 h 240 h = 8 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Schriftliche Ausarbeitungen, Mündliche Gruppenpräsentation 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 100 Studierende pro Semester 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 Prüfungsanmeldung s. Website des Career Service der TU Berlin: http://www.career.tu-berlin.de 12. Literaturhinweise, Skripte Skripte in Papierform vorhanden ja nein X Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja X nein Wenn ja Internetseite angeben: www.career.tu-berlin.de/prepare Literatur: Wird über die Homepage des Career Service bekannt gegeben: www.career.tu-berlin.de/prepare 13. Sonstiges Für Studierende der BA-Studiengänge „Kultur und Technik“: erfolgreicher Abschluss des 3. Fachsemesters 16 Titel des Moduls: PREPARE - Berufsqualifizierende Schlüsselqualifikationen - Praxis LP (nach ECTS): 6 Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Rainer Kasperzak (Fakultät VII) Sekr.: H 68 Kurzbezeichnung: Stand. BA-KulT BO 8/2 WS 2012/13 (= PREPARE Praxis) Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul hat das Ziel, Studierende aller Studienrichtungen auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten. Es schult die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in berufsrelevanten Schlüssel- und Managementkompetenzen. Die Studierenden lernen zudem, ihre erworbenen Qualifikationen und Kenntnisse im Rahmen eines realen Praxisprojekts mit einem Unternehmen umzusetzen und anzuwenden. Durch die Projektarbeit im Team eignen sich die Studierenden zusätzliche Sozial- und Genderkompetenzen an und erwerben das 'Rüstzeug', gemeinsam Ideen und Konzepte zu entwickeln, im Team interdisziplinär umzusetzen und zu präsentieren. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 30 % Methodenkompetenz 35 % Systemkompetenz 5 % Sozialkompetenz 35 % 2. Inhalte 1. Nach Wahl der Studierenden eine der folgenden Managementkompetenzen: Marketing; Projektmanagement; Controllingkonzepte; Sales Management, Personalmanagement 4. Praxisprojekt zu dem in aus den Managementkompetenzen gewählten Block 3. Modulbestandteile LV-Titel 1 LV Managementkompetenzen Praxisprojekt LV-Art SWS IV 2 PR 4 LP (nach ECTS) 6 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) WP Semester (WiSe / SoSe) WiSe/SoSe P 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Blockseminar in den Semesterferien, semesterbegleitendes Praxisprojekt Alle Veranstaltungen finden in kleinen Teams statt mit einem hohen Anteil an Gruppenarbeit und praktischen Übungen. 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Für die Erbringung einer Fachprüfung ist eine Prüfungsanmeldung erforderlich. Liegt keine fristgerechte Prüfungsanmeldung vor, wird die erbrachte Leistung mit einem benoteten Leistungsschein dokumentiert. Anmeldung über die Homepage des Career Service Das Praxisprojekt muss in dem Bereich der gewählten Managementkompetenz gewählt werden. b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul im Studienbereich „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 2 x 30 h = 60 h 17 Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 110 h 10 h 180 h = 6 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Schriftliche Ausarbeitungen, Mündliche Gruppenpräsentation 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 30 Studierende pro Semester 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 Prüfungsanmeldung s. Website des Career Service der TU Berlin: http://www.career.tu-berlin.de 12. Literaturhinweise, Skripte Skripte in Papierform vorhanden ja nein X Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja X nein Wenn ja Internetseite angeben: www.career.tu-berlin.de/prepare Literatur: Wird über die Homepage des Career Service bekannt gegeben: www.career.tu-berlin.de/prepare 13. Sonstiges Für Studierende der BA-Studiengänge „Kultur und Technik“: erfolgreicher Abschluss des 3. Fachsemesters 18 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Kunstwissenschaft Verantwortlich für das Modul: apl. Prof. Dr. Kerstin Wittmann-Englert LP (nach ECTS): 10 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9a1 WS 2012/13 Sekr.: A 56 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland: 3. Modulbestandteile LV-Titel 6 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP (nach ECTS) 10 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) W Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 6 Wochen à 38 h = 228 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 12 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 60 h Gesamt: 300 h = 10 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 19 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Kunstwisssenschaft 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 20 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Kunstwissenschaft Verantwortlich für das Modul: apl.-Prof. Dr. Kerstin Wittmann-Englert LP (nach ECTS): 20 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9a2 WS 2012/13 Sekr.: A 56 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland: 3. Modulbestandteile LV-Titel 12 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP (nach ECTS) 20 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) W Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 12 Wochen à 38 h = 456 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 24 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 120 h Gesamt: 600 h = 20 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 21 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Kunstwisssenschaft 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 22 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Philosophie Verantwortlich für das Modul: Frank Tasche M.A. LP (nach ECTS): 10 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9b1 WS 2012/13 Sekr.: H 72 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland. 3. Modulbestandteile LV-Titel 6 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) 10 W WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 6 Wochen à 38 h = 228 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 12 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 60 h Gesamt: 300 h = 10 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Philosophie 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 23 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 24 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Philosophie Verantwortlich für das Modul: Frank Tasche M.A. LP (nach ECTS): 20 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9b2 WS 2012/13 Sekr.: H 72 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland. 3. Modulbestandteile LV-Titel 12 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) 20 W WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 12 Wochen à 38 h = 456 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 24 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 120 h Gesamt: 600 h = 20 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Philosophie 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 25 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 26 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Sprach- und Kommunikationswissenschaft Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Hanna Pishwa LP (nach ECTS): 10 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9c1 WS 2012/13 Sekr.: H 42 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland. 3. Modulbestandteile LV-Titel 6 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) 10 W WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 6 Wochen à 38 h = 228 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 12 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 60 h Gesamt: 300 h = 10 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation 27 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 28 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Sprach- und Kommunikationswissenschaft Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Hanna Pishwa LP (nach ECTS): 20 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9c2 WS 2012/13 Sekr.: H 42 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland. 3. Modulbestandteile LV-Titel 12 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) 20 W WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 12 Wochen à 38 h = 456 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 24 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 120 h Gesamt: 600 h = 20 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation 29 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 30 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Wissenschafts- und Technikgeschichte Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Wolfgang König LP (nach ECTS): 10 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9d1 WS 2012/13 Sekr.: H 72 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland. 3. Modulbestandteile LV-Titel 12 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) 10 W WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 6 Wochen à 38 h = 228 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 12 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 60 h Gesamt: 300 h = 10 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte 31 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 32 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Wissenschafts- und Technikgeschichte Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Wolfgang König LP (nach ECTS): 20 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9d2 WS 2012/13 Sekr.: H 72 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland. 3. Modulbestandteile LV-Titel 6 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) 20 W WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 12 Wochen à 38 h = 456 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 24 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 120 h Gesamt: 600 h = 20 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte 33 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 34 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Bildungswissenschaft Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Helga Marburger LP (nach ECTS): 10 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9e1 WS 2012/13 Sekr.: FR 4-3 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland. 3. Modulbestandteile LV-Titel 12 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) 10 W WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 6 Wochen à 38 h = 228 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 12 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 60 h Gesamt: 300 h = 10 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Bildungswissenschaft 35 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 36 Titel des Moduls: Berufsorientierendes Praktikum / Bildungswissneschaft Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Helga Marburger LP (nach ECTS): 20 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 9e2 WS 2012/13 Sekr.: FR 4-3 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 % 2. Inhalte Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland. 3. Modulbestandteile LV-Titel 6 Wochen Vollzeitpraktikum LV-Art SWS PR LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) 20 W WiSe / SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Praktikum Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 12 Wochen à 38 h = 456 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 24 h Prüfungsvorbereitung + Schriftliche Modulprüfung: 120 h Gesamt: 600 h = 20 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Nur für Studierende mit dem Kernfach Bildungswissenschaft 37 11. Anmeldeformalitäten Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10 12. Literaturhinweise, Skripte --13. Sonstiges --- 38 Titel des Moduls: Wissenschaftliche Kulturpraxis I Verantwortlich für das Modul: StudR Oliver Schwab-Felisch LP (nach ECTS): 10 Sekr.: EN-8 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 10 WS 2012/13 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele - Wissenschaftliche Forschung in kulturelle Kontexte einbringen und angemessen inszenieren - Einzelkompetenzene: Analysieren, Fokusieren, Rhetorik, Präsentieren, Kuratieren, Fachvernetzung, Schreiben, Layouten, Projektmanagement Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 20 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 40 % 2. Inhalte - Wissenschaftsprofile (im historischen Vergleich, als Gender-Problem, zwischen zwei Kulturen Natur- und Geisteswissenschaft, Profil Kulturwissenschaft, im soziologischen Kontext) - Reflektieren geisteswissenschaftlicher Methoden - Kunstmarktanalyse - Entwicklung kulturkompatibler Formate wissenschaftlichen Arbeitens 3. Modulbestandteile LV-Titel Wissenschaftsprofile in Geschichte und Zukunft Wissenschaftliche Kulturpraxis Übungen zur wissenschaftlichen Kulturpraxis LV-Art SWS VL 2 SE SE 2 2 LP Pflicht (P) / Wahl (W) Semester (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) (WiSe / SoSe) WiSe 10 P WiSe WiSe/SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminare Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 6 x 15 h = 90 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 90 h Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 120 h Gesamt: 300 h = 10 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: - Projekt inklusive Präsentation - Eine kleinere Leistung (z.B. Referat, Kurztext, Gestaltung, Plakat) Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3 : 1. 39 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 - 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf maximal 20 Studierende 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges --- 40 Titel des Moduls: Wissenschaftliches Schreiben Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Wolfgang König LP (nach ECTS): 6 Sekr.: FR 3-6 Modulbeschreibung Kurzbezeichnung: Stand. BA-KulT BO 11 WS 2012/13 Email: [email protected] 1. Qualifikationsziele Die Übung vermittelt den Studierenden Methoden, wissenschaftliche Texte zielorientiert, strukturiert, folgerichtig, nachvollziehbar und sprachlich angemessen zu konzipieren und schriftlich zu verfassen bzw. wiederzugeben. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 40 % Systemkompetenz 5% Sozialkompetenz 15 % 2. Inhalte Die Übung vermittelt Grundformen wissenschaftlichen Schreibens und die Erfordernisse der verschiedenen Typen von Texten im Studium, wie z.B. Buchbesprechung, Thesenpapier, Arbeiten mit Literatur, schriftliche Ausarbeitungen. Der Schwerpunkt der Übung liegt auf den Anforderungen von schriftlichen wissenschaftlichen Hausarbeiten und deren Elementen. Dabei werden Aufbau, Gliederung und sprachlicher Gestaltung von wissenschaftlichen Texten praktisch geübt. 3. Modulbestandteile LV-Titel Wissenschaftliches Schreiben LV-Art SWS UE 4 LP (nach ECTS) 6 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) W Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen - Plenums-, Gruppen-, und Einzelarbeit - Schriftliche Arbeit 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --- 6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 60 h = 4 x 15 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 60 h Prüfungsäquivalente 60 h Studienleistungen: 180 h = 6 LP Gesamt: 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 2 kleinere schriftliche Ausarbeitungen/Übungen von maximal je 5 Seiten Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1. 41 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf 20 Studierende 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges 42 Titel des Moduls: Außeruniversitäre Akademische Kompetenzen Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Wolfgang König LP (nach ECTS): 4 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 12 WS 2012/13 Sekr.: Email: FR 3-6 [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Dieses Modul soll die Studierenden auf das Angebot der Scientific Community aufmerksam machen und sie schon frühzeitig in dieses integrieren. Vergleichbar mit einem Praktikum, bewegen sie sich selbständig in einem selbst gewählten Umfeld von Interesse und berichten darüber in Form einer schriftlichen Arbeit. Die Studierenden lernen weiterführende akademische Kompetenzen. Sie erhalten Einblick in für den akademischen Betreib wichtige Themenfelder und lernen, sich in einer komplexen sozialen Umgebung zu bewegen und darin mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Dabei werden vor allem Anwendungsfelder des Studiums vor Augen geführt, Perspektiven geschaffen sowie Kontakte hergestellt. Neben der Auswahl sowie der Teilnahmeplanung und -durchführung mehrtägiger Veranstaltungen lernen die Studierenden vor allem, die behandelten Themenfelder kritisch zu hinterfragen, in schriftlicher Form zu extrahieren und für sich verwertbar zu machen. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 20 % Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz 20 % 2. Inhalte Das Modul erfordert und schult eigenverantwortliches Planen, Organisieren und Handeln der Studierenden und macht sie mit weiterführenden Inhalten einer akademischen Laufbahn vertraut. Der Schwerpunkt liegt auf der Teilnahme an außeruniversitären Tagungen, Diskussions- und Schulungsplattformen sowie deren kritischer Reflexion in Form einer schriftlichen Abhandlung. 3. Modulbestandteile LV-Titel 5 Tage Teilnahme an Seminar(en)/Tagung(en) LV-Art SWS -- 2 LP (nach ECTS) 4 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) w Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Eigenverantwortlicher Besuch von externen Tagungen und Seminaren. 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --- 6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 43 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 5 x 8 h = 40 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 40 h Prüfungsäquivalente 40 h Studienleistungen: 120 h = 4 LP Gesamt: 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 2 - 3 Berichte (insgesamt 10-15 Seiten) Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1 (: 1). 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl --11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 Es besteht kein Anspruch auf die Vermittlung der Teilnahme an einer Tagung oder einem Seminar durch die Universität. 12. Literaturhinweise, Skripte Seminare und Tagungen können z. B. über den „Informationsdienst Wissenschaften“ gefunden werden. http://dw-online.de/pages.de 13. Sonstiges Kann keine 5-tägige Veranstaltung besucht werden, so können mehrere Einzelveranstaltungen addiert werden (z. B. 2 Tage + 3 Tage) 44 Titel des Moduls: Bewerbungstraining Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Wolfgang König LP (nach ECTS): 4 Sekr.: FR 3-6 Modulbeschreibung Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BO 13 WS 2012/13 Email: [email protected] 1. Qualifikationsziele Die Studierenden lernen, sich auf Bewerbungssituationen vorzubereiten. Im Fokus stehen erstens die Aspekte der Stellensuche und -auswahl, das Erstellen des eigenen Lebenslaufs und das Bewerbungsschreiben. Daran anschließend folgt die Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch, dessen Durchführung sowie die Nachbereitung bis hin zur Fehleranalyse. Ein weiteres Ziel ist der Abbau von Konfrontationsängsten und die Vermittlung der Fähigkeit, mit Bewerbungssituationen umzugehen. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz --- Methodenkompetenz 60 % Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz 20 % 2. Inhalte - Verstehen der Bewerbungssituation aus verschiedenen Perspektiven - Erstellen von Bewerbungsschreiben - Durchführen von Bewerbungsgesprächen, Gewinnung von Selbstsicherheit - Selbstdarstellungstraining - Arbeitsverhandlung und -gestaltung. 3. Modulbestandteile LV-Titel Bewerbungstraining LV-Art SWS UE/SE IV/PS 2 LP (nach ECTS) 4 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) W Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen UE; SE;PS; IV oder Blockseminar 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --- 6. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 2 x 15 = 40 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 40 h Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 50 h Gesamt: 120 h = 4 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Analyse von Stellenanzeigen oder Präsentationen Schriftliche Ausarbeitungen für eine Bewerbungsmappe (z.B. Anschreiben, Lebenslauf) Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1. 45 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Begrenzt auf 15 Studierende 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte 13. Sonstiges 46 Prof. Dr. Helga Marburger Begründung für die Einrichtung des BA‐Studiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft zum Wintersemester 2012/2013 mit einer Jahrgangsstärke von 30 Studienplätzen Das Kernfach Bildungswissenschaft ergänzt den BA‐Studiengang Kultur und Technik um dasjenige disziplinäre Segment, das die Interdependenz von „Kultur“ und „Technik“ im Sinne individuell‐personaler wie sozial‐organisationaler Lern‐ und Entwicklungsprozesse fokussiert. Im Mittelpunkt des Kernfachs steht die Auseinandersetzung mit Bildung und Bildungsprozessen, in denen sich kulturelle wie technische Leistungen historisch und gesellschaftlich spezifisch manifestieren, tradieren und transformieren. Diese Auseinandersetzung erfolgt theorie‐ wie berufs‐ und handlungsfeldbezogen. In drei Grundlagenmodulen werden die pädagogischen und psychologischen Voraussetzungen zur Gestaltung von Bildungsprozessen vermittelt, deren sozial‐, institutions‐ und ideengeschichtliche Rahmung reflektiert sowie in basale Methoden zur quantitativ‐ und qualitativ‐empirischen Erforschung von Bildungsprozessen eingeführt. In drei weiteren Modulen wird mit unterschiedlichem Akzent die Trias „Bildung – Kultur – Technik“ sondiert. Im Modul „Bildung – Technik – Gender“ steht die Ko‐Konstruktion von Technik, Geschlecht und Gesellschaft im Mittelpunkt. Untersucht werden insbesondere Vergeschlechtlichungsprozesse in und durch Technik sowie in technikaffinen Bildungsprozessen. Das Modul „Bildung – Technik – Interkulturalität“ thematisiert Konzepte technischer Bildung und des Technologietransfers im interkulturellen und internationalen Vergleich. Das Modul „Arbeit und Beruf“ gibt hochschuldidaktisch verzahnt mit konkreten Unternehmen einen Überblick über unterschiedliche Felder der beruflichen Qualifizierung in Industrie und Handwerk und dortige Formen von Wissens‐ und Kompetenzerwerb. Ein obligatorisches berufsorientiertes Praktikum ermöglicht die Umsetzung und reflexive Ausweitung erworbener Fach‐, Methoden‐, Sozial‐ und Systemkompetenzen in einem einschlägigen Berufsfeld. Das konzipierte Kernfach Bildungswissenschaft mit technischer Schwerpunktsetzung hat Alleinstellungsmerkmal in der bundesdeutschen Hochschullandschaft. Bislang gibt es weder ein vergleichbar ausgerichtetes Kernfach noch einen vergleichbar ausgerichteten BA/MA‐Studiengang an einer bundesdeutschen Universität oder Hochschule. In seiner interdisziplinären – instituts‐ bzw. zentrumsübergreifenden – Integration von Wissensbeständen aus Kultur‐, Bildungs‐ und Technikwissenschaften mit dezidierter interkultureller und genderbezogener Akzentuierung entspricht das Kernfach uneingeschränkt dem Profil der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der TUB bzw. dem Profil der TUB. Der BA‐Studiengang Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft generiert hohe Employability. Dessen Absolventinnen und Absolventen treffen auf einen expandierenden Bedarf an Planungs‐, Entwicklungs‐ und Koordinierungsaufgaben im Bereich der beruflichen Aus‐ und Weiterbildung von Industrie‐ und Handwerksunternehmen bzw. an den Schnittstellen von schulischen und betrieblichen Lernorten. Ein weiteres auch künftig wachsendes Tätigkeitsfeld resultiert aus der Notwendigkeit konzeptioneller Lösungen zur Erhöhung von Technikakzeptanz im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Sektor. Absolventinnen und Absolventen, die ihre akademische Ausbildung fortsetzen wollen, bietet der von der Fakultät I angebotene MA‐Studiengang „Bildungswissenschaft: Organisation und Beratung“ eine attraktive Option für eine weitere Profilbildung. Das Kernfach Bildungswissenschaft wird angeboten für eine Jahrgangsstärke von 30 Studierenden (NC). Die Module KulT BIWI 1 und KulT BIWI 6 sind Neuzuschnitte von bereits vorhandenen Lehrveranstaltungen aus unterschiedlichen Modulen der verschiedenen Lehramtsstudiengänge der Fakultät I, d.h. die betreffenden Lehrveranstaltungen werden von Lehramtsstudierenden und BA‐KulT‐Studierenden mit dem Kernfach Bildungswissenschaft gemeinsam genutzt. Durch die unterschiedlichen handlungsfeldbezogenen Perspektiven (Schule, Berufsschule, Betriebe, außerschulische Lernorte ...) und deren diskursiven Austausch entstehen inhaltliche Synergien, von denen beide Adressatengruppen profitieren. Die begrenzte Teilnehmerzahl (30 Studierende pro Jahr) und deren Verteilung nach Maßgabe freier Plätze auf parallel angebotene Lehramtslehrveranstaltungen (Jahrgangsstärke im Lehramt: 180) führt zu keiner Minderung der Lehrqualität, sondern bedeutet optimale Ausnutzung der vorhandenen Lehrkapazität. Das Modul KulT BIWI 4 wird durch das Zentrum für Interdisziplinäre Frauen‐ und Geschlechterforschung angeboten und wird zusätzlich im Rahmen von Wahlpflicht und Freier Wahl nach Maßgabe freier Plätze von allen BA‐Studierenden der TUB genutzt. Die Module KulT BIWI 2, KulT BIWI 3, KulT BIWI 5 (insgesamt 12 SWS ) werden speziell für Kernfachstudierende einmal jährlich im Turnus angeboten, sind jedoch im Rahmen von Freier Wahl für alle Studierende des BA‐Studiengangs Kultur und Technik der verschiedenen Kernfächer nach Maßgabe freier Plätze geöffnet. Außerdem stellen sie für Lehramtsstudierende nach der intendierten Einführung einer Freien Wahl ein attraktives Angebot zur Vertiefung ihrer bildungs‐/berufswissenschaftlichen Studienanteile dar. Bei entsprechender Nutzung sind auch in diesen Modulen hohe inhaltliche Synergien zu erwarten. Die Einrichtung des Kernfachs Bildungswissenschaft im Studiengang Kultur und Technik zum Wintersemester 2012/2013 ermöglicht der Fakultät I die kapazitätsneutrale Einrichtung von jährlich 30 zusätzlichen Studienplätzen. Die bisherigen hohen Bewerbungszahlen für den Studiengang Kultur und Technik (1500 auf 120 Plätze) sowie die schon bisherige Belegung von Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Erziehungswissenschaft und Berufliche Bildung durch Studierende des Studiengangs Kultur und Technik im Rahmen der Freien Wahl lassen für das Kernfach Bildungswissenschaft eine hohe Nachfrage erwarten. Angesichts der anstehenden doppelten Abiturjahrgänge kommt die Fakultät I mit der kapazitätsneutralen Einrichtung des Kernfachs Bildungswissenschaft ihrer Ausbildungsverantwortung zudem in besonderer Weise nach. Bachelorstudiengang Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft (60 LP) Modulkatalog und Beschreibung der Bachelorarbeit Technische Universität Berlin Fakultät I: Geisteswissenschaften Institut für Erziehungswissenschaft Titel des Moduls: Bildungswissenschaftliche Grundlagen LP (nach ECTS): 5 Kurzbezeichnung: BA-KulT BIWI 1 Stand: WS 2012/13 Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Helga Marburger Sekr.: FR 4-3 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Kenntnisse der fachwissenschaftlichen Grundlagen von Bildung und Bildungsprozessen unter pädagogischer, sozialisationstheoretischer und psychologischer Perspektive. Ziel ist eine mehrdimensionale, diszipinübergreifende Betrachtung von Bildung und Bildungsprozessen in historischer Genese und aktuellen Ausprägungsformen sowie das Verständnis von theoretischen Grundlagen und von sowohl klassischen als auch aktuellen empirischen Studien. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 60% Methodenkompetenz 15% Systemkompetenz 15% Sozialkompetenz 10% 2. Inhalte • Geschichte der Pädagogik und der Kindheit • Entwicklung und Funktion des Bildungssystems • Bildungsinhalte im sozio-kulturellen Wandel • Personelle und organisationale Anforderungen an Lernarchitekturen • Sozialisatorische und entwicklungspsychologische Grundlagen von Lernprozessen • Individuelle und soziale Bedingungen des Lernens • Planung, Steuerung und Unterstützung von Lernprozessen • Risiken in der Gestaltung von Lernprozessen 3. Modulbestandteile LV-Titel Einführung in die Erziehungswissenschaft Einführung in die pädagogische Psychologie: Lehren, Lernen und Motivation LV-Art SWS VL 2 VL 2 LP Pflicht (P) / Wahl (W) (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) 5 P 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Vorlesungen Nähere Beschreibung siehe StO „Kultur und Technik § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist als Grundlagenmodul eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs. Semester (WiSe/SoSe) WiSe WiSe/SoSe 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 4 x 15 h = 60 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 60 h Prüfungsvorbereitung + Modulprüfung: 30 h Gesamt: 150 h = 5 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (Klausur: 90 Minuten) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Jahrgangsstärke des Kernfachs, Lehramtsstudierende, Freie Wahl BA-Studiengänge Kultur und Technik 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 7 12. Literaturhinweise, Skripte Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges Titel des Moduls: Geschichte und Theorien von Bildung und Erziehung Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Sabine Reh LP (nach ECTS): 9 Kurzbezeichnung: BA-KulT BIWI 2 Stand: WS 2012/13 Sekr.: FR 4-3 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele • Kenntnisse über die Geschichte der Bildung, der Erziehung und pädagogischer Fragestellungen im Kontext gesellschaftlichen Wandels. • Aneignung einer theoretischen Perspektive auf Grundprobleme der Pädagogik. • Entwicklung eines Verständnisses von Erziehungs- und Bildungswissenschaft als sozial- und geisteswissenschaftliche Disziplin. • Selbstständiger Umgang mit wissenschaftlicher Literatur und eigenständige Erschließung theoretischer Fragen. • Verfassen wissenschaftlicher Texte/Essays. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 50% Methodenkompetenz 20% Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz 10% 2. Inhalte • Grundformen pädagogischen Handelns • Einführung in die pädagogische Anthropologie • Pädagogische Differenz und Mehrdimensionalität des pädagogischen Problems • Pädagogische Kritik und Kritik an der Pädagogik • Karriere des klassischen Bildungsbegriffes und Wandel der Bildungstheorien • Bildung und Macht. Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft in Bildungsprozessen 3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art Bildung und Bildungsbegriff – SE Theorie, Geschichte und Kritik Formen und Grundfragen SE pädagogischen Handelns Lektürekurs TUT/SE SWS 2 LP Pflicht (P) / Wahl (W) (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) 9 P 2 2 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminare, Tutorium Nähere Beschreibung siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs Semester (WiSe/SoSe) WiSe SoSe 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 6x 15 h = 90 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 140 h Prüfungsvorbereitung + Modulprüfung 40 h Gesamt: 270h = 9 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Mündliche Modulprüfung (30 Minuten) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Jahrgangsstärke des Kernfachs, Freie Wahl BA-Studiengänge Kultur und Technik 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4 - 6 12. Literaturhinweise, Skripte Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges Titel des Moduls: Einführung in Methoden empirischer Bildungsforschung Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Angela Ittel LP (nach ECTS): 12 Kurzbezeichnung: BA-KulT BIWI 3 Stand: WS 2012/13 Sekr.: FR 4-3 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele • Erste Kenntnis qualitativer und quantitativer Erhebungs- und Auswertungsverfahren und ihrer Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen in der Bildungsforschung • Erste Kenntnis unterschiedlicher Untersuchungsdesigns und Fähigkeit zur Beurteilung ihrer Angemessenheit und Aussagekraft Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 30% Methodenkompetenz 50% Systemkompetenz 10% Sozialkompetenz 10% 2. Inhalte Einführung in die Methoden quantitativer Bildungsforschung: • Charakteristika und Verständnis quantitativer Forschung • Einführung in Untersuchungsdesigns • Erhebungs- und Auswertungsverfahren I: Fragebogen und Interviews in der quantitativen Bildungsforschung • Interpretation quantitativer Forschungsergebnisse • Gütekriterien quantitativer Forschung Einführung in Methoden qualitativer Bildungsforschung • Charakteristika qualitativer Forschung: Sinnstrukturiertheit sozialer Welt und Verstehen • Untersuchungsgegenstände: Bildungsprozesse und pädagogische Situationen • Erhebungs- und Transkriptionsverfahren I: Interviews und Gruppendiskussionen in der qualitativen Bildungsforschung • Erhebungs- und Auswertungsverfahren II: Beobachtung in der qualitativen Bildungsforschung • Methoden der Textanalyse: Kodieren und Sequenzanalysen • Verallgemeinerung in qualitativer Forschung: Sampling, Kontrastierungen und Typenbildung • Gütekriterien qualitativer Forschung 3. Modulbestandteile LV-Titel Einführung in die Methoden quantitativer Bildungsforschung Tutorium Einführung in Methoden qualitativer Bildungsforschung Tutorium LV-Art SWS VL 2 TUT VL 2 2 TUT 2 LP Pflicht (P) / Wahl (W) (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) 12 P 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Vorlesung, Tutorium Nähere Beschreibung siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs. Semester (WiSe/SoSe) WiSe SoSe 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 8 x 15 h = 120 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 120 h Prüfungsvorbereitung + Modulprüfung: 120 h Gesamt: 360 h = 12 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Schriftliche Modulprüfung (Klausur: 180 Minuten) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Jahrgangsstärke des Kernfachs, Freie Wahl BA-Studiengänge Kultur und Technik 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 7 12. Literaturhinweise, Skripte Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges Titel des Moduls: Gender – Technik - Bildung Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Sabine Hark LP (nach ECTS): 6 Sekr.: FR 3-4 Kurzbezeichnung: BA-KulT BiWi 4 Email: [email protected] Stand: WS 2012/13 Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele • Grundlagenkenntnisse in den interdisziplinären Gender Studies • Vertiefte Kenntnisse zu Geschlechterverhältnissen und -ordnungen auf individueller, symbolischer und struktureller Ebene, insbesondere im Spannungsfeld der Natur/Kultur-Dichotomie sowie zur KoKonstruktion von Wissenschaft, Technik, Gesellschaft und Geschlecht • Kenntnisse zur Wirkmächtigkeit und Konstruktion von Geschlecht in Bildungsprozessen Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 15 % 2. Inhalte Entgegen alltagsweltlicher Erfahrung, dass Geschlecht(erdifferenz) eine „natürliche“ Gegebenheit ist, verstehen die Gender Studies „Geschlecht“ als ein komplexes, historisch gewordenes Konstrukt, das wesentlich gesellschaftliche, kulturelle, sprachliche, technologische, mediale und natürliche Wirklichkeiten sowie wissenschaftliches Wissen und wissenschaftliche Praxis strukturiert und das selbst durch Wissen und soziale, kulturelle und technische Praxen organisiert wird. Entsprechend ist der Schwerpunkt der Lehre – neben der Vermittlung geschlechtertheoretischer Grundlagen – die Untersuchung von Vergeschlechtlichungsprozessen in allen Feldern sozialer, technischer, wissenschaftlicher, kultureller und individueller Wirklichkeiten, besonders aber in Technik und Bildungsprozessen. 3. Modulbestandteile LV-Titel Einführung in die Gender Studies Seminar mit ausgewiesenem Bezug zu Technik und Naturwissenschaften nach Wahl aus dem für das Kernfach ausgewiesenen Lehrangebot des ZIFG LV-Art SWS SE 2 SE 2 LP Pflicht (P)/Wahl (W) (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) 6 P WP 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminare 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Zuerst Besuch des Einführungsseminars in die Gender Studies b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs. Semester (WiSe/SoSe) WiSe WiSe/SoSe 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 4 x 15 h = 60 h 2 x 45 h = 90 h 30 h 180 h = 6 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: - In einer Lehrveranstaltung ist eine zehnseitige schriftliche Ausarbeitung zu erbringen, ggf. gekoppelt an eine seminarbegleitende Leistung. - In der anderen Lehrveranstaltung ist eine kleine Leistung (z.B. Referat) zu erbringen. Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges Titel des Moduls: LP (nach ECTS): Bildung – Technik – Interkulturalität 6 Verantwortlich für das Modul: Sekr.: Prof. Dr. Helga Marburger FR 4-3 Kurzbezeichnung: Stand: BA-KulT BIWI 5 WS 2012/13 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele • Kenntnisse über Theorien und Konzepte technischer Bildung im historischen und interkulturellen Vergleich • Kenntnisse über Bedingungen, Formen und Akteure des Technik- und Technologietransfers im internationalen Kontext • Kenntnisse über Instrumente und Methoden transkulturellen Technik- und Technologietransfers • Fähigkeit zum kultursensiblen Umgang mit Fremden und Fremdheit • Fähigkeit zum kultursensiblen Umgang mit Technik und Technik-Folgeerscheinungen Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 40% Methodenkompetenz 25% Systemkompetenz 15% Sozialkompetenz 20% 2. Inhalte • Ideen- und sozialgeschichtliche Wechselwirkung von Bildung, Technik und Interkulturalität • Technikentwicklung aus interkultureller Perspektive • Technikfolgeabschätzung aus interkultureller Perspektive • Technik- und Technologietransfer im internationalen Kontext und institutionelle Bedingungen von technischer/technologischer • Organisationale Zusammenarbeit im interkulturellen und internationalen Kontext 3. Modulbestandteile LV-Titel Technische Bildung im historischen und interkulturellen Vergleich Organisationen, Institutionen und Handlungsfelder technischer/technologischer Zusammenarbeit im interkulturellen und internationalen Kontext LV-Art SWS SE 2 SE 2 LP Pflicht (P) / Wahl (W) (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) 6 P Semester (WiSe/SoSe) WiSe SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminare Nähere Beschreibung siehe StO „Kultur und Technik“ § 8 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Das erfolgreiche Absolvieren des Seminars „Technische Bildung im historischen und internationalen Vergleich“ ist Voraussetzung für die Belegung des Seminars „Organisationen, Institutionen und Handlungsfelder technischer/technologischer Zusammenarbeit im interkulturellen und internationalen Kontext“. b) wünschenswert: -6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): 4 x 15 h = 60 h Vor- und Nachbereitungszeiten: 60 h Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 60 h Gesamt: 180 h = 6 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: - In einer Lehrveranstaltung ist eine zehnseitige schriftliche Ausarbeitung zu erbringen, ggf. gekoppelt an eine seminarbegleitende Leistung. - In der anderen Lehrveranstaltung ist eine kleine Leistung (z.B. Referat) zu erbringen. Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Jahrgangsstärke des Kernfachs, Freie Wahl BA-Studiengänge Kultur und Technik 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges Titel des Moduls Arbeit und Beruf Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Kirsten Lehmkuhl LP (nach ECTS) 12 Sekr.: FR 4-3 Kurzbezeichnung Stand BA-KulT BiWi 6 WS 2012/13 Email: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele • Berufs- und berufsfeldspezifische Kenntnisse der Inhalte, Prozesse und Strukturen der beruflichen Aus- und Weiterbildung • Berufsfeldspezifische Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Technikentwicklung als Elemente der Produktivkraftentwicklung und Bezugspunkte beruflicher Bildung • Grundlegende Kenntnisse zur gesellschaftlichen und persönlichen Bewältigung von Interessensunterschieden in der Erwerbsarbeit • Kenntnisse über Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitnehmer-, Kunden- und Nutzerorientierung als Bezugspunkte beruflicher Handlungskompetenz und beruflicher Bildungsprozesse Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 50% Methodenkompetenz 20% Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz 10% 2. Inhalte Was leisten FacharbeiterInnen und Angestellte, Führungskräfte und Angelernte in den unterschiedlichen Feldern der Erwerbsarbeit? Wie wirken sich privat- und gemeinwirtschaftliche Produktionsformen auf die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsresultat aus? Welchen Beitrag leistet die Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung beruflicher Expertise, zur Bewältigung beruflicher Anforderungen und zur Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen? Arbeitswissenschaftliche, industriesoziologische und berufspädagogische Untersuchungen sowie methodisch angeleitete Berufsfelderkundungen geben Einblick in die Vielfalt der Arbeitsverhältnisse und der in ihr erzeugten Lebenswirklichkeiten von ArbeitnehmerInnen, NutzerInnen und KonsumentInnen. 3. Modulbestandteile LV-Titel Drei Seminare nach Wahl aus dem für das Kernfach ausgewiesenen Lehrangebot des Instituts für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA) und des Instituts für Erziehungswissenschaft (IfE) LV-Art SWS SE 3x2 LP Pflicht (P)/Wahl (W) (nach ECTS) Wahlpflicht (WP) 12 P Semester (WiSe/SoSe) WiSe/SoSe 4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminare, zum Teil mit Berufsfelderkundungen vor Ort/Exkursionen Nähere Beschreibung siehe StO "Kultur und Technik" 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: Bei der Wahl des Seminars zur Erkundung eines Berufsfeldes muss zuvor das einführende Seminar aus dem entsprechenden Lehrveranstaltungsangebot des IBBA besucht werden. b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit des Moduls Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 6 x 15 h = 90 h 90 h 180 h 360 h = 12 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Zu erbringen sind zwei Leistungen, z.B. Referate, Seminargestaltungen, Essays, Buchbesprechungen, schriftliche Ausarbeitungen auf Basis wissenschaftlicher Literatur und Studien, Exkursionsberichte, Präsentationen oder Protokolle. - Große Leistung: 10-seitige Ausarbeitung - Kleine Leistung: Beitrag zur Seminargestaltung mit zwei- bis dreiseitiger Ausarbeitung Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 2 : 1. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Für Kernfachstudierende BIWI nach Maßgabe freier Plätze 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges Studierende des Kernfachs "Bildungswissenschaft" können aus dem Lehrangebot des Instituts für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA) und des Instituts für Erziehungswissenschaft (IfE) unter folgenden Lehrveranstaltungen wählen: Aus dem Studienangebot "Arbeitslehre als Kernfach" • Grundlagen der beruflichen Orientierung • Spezifische Probleme benachteiligter Jugendlicher in Arbeit und Beruf • Daseinsvorsorge und soziale Sicherung • Verbraucherpolitik • Konsumökologie • Informationsökologie • Vertiefende Veranstaltung zum Thema Sozialisationsprozesse im privaten Haushalt Aus dem Studienangebot "Lehramt an berufsbildenden Schulen" • Die beiden fachdidaktischen Module zur Einführung und Erkundung eines spezifischen Berufsfeldes, können nur aufeinander aufbauend und deshalb nicht in einem Semester belegt werden. Das Einführungsseminar kann auch als Einzelseminar absolviert werden. Neues Studienangebot im IfE • "Gute Arbeit" - industriesoziologische und arbeitswissenschaftliche Zugänge Beschreibung der Bachelorarbeit (10 LP) 1. Anmeldung der Bachelorarbeit (vgl. § 13 PO) Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit durch die/den Studierende/n bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung ist der erfolgreiche Abschluss aller Module bis auf eines im Kernfach sowie der Erwerb von insgesamt 120 Leistungspunkten. Mit der Anmeldung muss ein Vorschlag für einen/eine Erst- und einen/eine Zweitprüfer/in eingereicht werden. 2. Qualifikationsziele (vgl. § 15 Abs. (1) und (2) PO) Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums und wird in der Regel im letzten Studiensemester angefertigt. Sie ist eine Prüfungsarbeit, zugleich aber auch zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. In ihr soll die/der Studierende zeigen, dass sie/er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung aus dem Kernfach Bildungswissenschaft selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit kann auch als Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen nachvollziehbaren Kriterien deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. 2. Themenstellung und Bearbeitungsfrist (vgl. § 14 Abs. (3) – (5) PO) Das Thema stellt der/die gewählte Prüfer/in nach Beratung mit der/dem Studierenden. Ausgehändigt wird der/dem Studierenden das Thema von der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Die Frist zur Anfertigung der Bachelorarbeit umfasst zwei Monate, sie läuft vom Tag der Ausgabe des Themas an. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die/der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall bis zu drei Monaten gewähren. Über weitere Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss. 4. Formale Anforderungen an die Bachelorarbeit (vgl. § 14 Abs. (6) - (8) PO) Die Bachelorarbeit soll den Umfang von 25 Seiten (Text ohne Anhänge) nicht überschreiten. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung der Prüferin / des Prüfers. Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung des Themas muss eine deutschsprachige Zusammenfassung im Umfang von maximal zehn Seiten beigefügt werden. Die Bachelorarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit muss die/der Studierende schriftlich versichern, dass sie/er die Arbeit selbständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zwei Exemplare der Bachelorarbeit sind bei der zuständigen Stelle der Universitätsverwaltung einzureichen. 5. Benotung der Bachelorarbeit (vgl. § 14 Abs. (9) und (10) PO) Die Bachelorarbeit wird von beiden Prüferinnen/Prüfern schriftlich bewertet (Noten und Gutachten) und gemäß § 11 Abs. (1) AllgPO benotet. Bei voneinander abweichender, jedoch von beiden Prüferinnen/Prüfern mindestens „ausreichend“ (4,0) lautender Beurteilung wird das arithmetische Mittel gebildet. Lautet eines der Urteile „nicht ausreichend“ (5,0), so legen die professoralen Mitglieder des zuständigen Prüfungsausschusses, ggf. unter Hinzuziehung einer/eines weiteren Prüferin/Prüfers, die endgültige Note der Bachelorarbeit fest. Die Note wird der/dem Studierenden unverzüglich mitgeteilt und an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung weiter geleitet. 6. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Der Arbeitsaufwand für die Bachelorarbeit entspricht 300 h, für die 10 Leistungspunkte vergeben werden. An die Geschäftsführung des Fakultätsrates der Fakultät I Protokollerklärung zu TOP 04 c) "BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft" für die 121. o. FKR-Sitzung am 13. Juli 2011 Zur Abstimmung des Fakultätsrates zum o.a. TOP mit der Einrichtung des neuen BA Studiengangs Bildungswissenschaft und Verabschiedung der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung gebe ich folgende Erklärung ab: Die sechs lehramtsbezogenen Bachelor- und anschließenden Masterstudiengänge können nur mit den lehramtsspezifischen Lehrangebot der Fakultät I und den entsprechenden Ressourcen betrieben und künftig weiterentwickelt werden. Die Erhaltung des bisherigen Umfangs der Lehrveranstaltungen an der Faklutät I ist eine Mindestvoraussetzung für die Organisation dieser Studiengänge, in denen die Studierenden darauf angewiesen sind, dass sie Möglichkeiten haben, Lehrveranstaltungen nicht nur an einem festen Termin pro Semester oder sogar pro Studienjahr besuchen zu können. Das erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Lehrangebot hat dazu bisher in vorbildlicher Weise beigetragen. Eine Einschränkung dieser Möglichkeiten durch den neuen Studiengang muss unbedingt vermieden werden, um die Attraktivität der lehramtsbezogenen Studiengänge nicht zu verringern. Der Beitrag der Fakultät I zu diesen Studiengängen ist durch die Zuweisung entsprechender Strukturprofessuren für die Aufgaben der Lehrerbildung im Strukturplan 2004 eindeutig festgelegt. Die Erprobungsphase der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge läuft am 30.9.2012 aus, zur Zeit wird der Selbstbericht der an der Lehrerbildung beteiligten vier Berliner Universitäten erstellt. Eine externe Peer-Evaluation schließt sich an. Die Ergebnisse und Konsequenzen für die Berliner Lehrerbildung und die einzelnen Lehrämter sollen Ende des Jahres vorliegen. Dies wird voraussichtlich eine Überarbeitung, Ergänzung und Neuschneidung von Modulen erforderlich machen. Bisher nicht vorhandene Wahlmöglichkeiten könnten eingefordert werden und die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen müssen beraten und verabschiedet werden. Da die Gemeinsame Kommission für Lehrerbildung vollständig auf den Service und die Mitarbeit der beteiligten Fakultäten angewiesen ist, wäre es aus meiner Sicht ein falsches Signal, wenn im Kernbereich der berufswissenschaftlichen Qualifikation künftiger Lehrerinnen und Lehrer Lehrangebote etabliert werden, die dann nicht mehr für die notwendige Weiterentwicklung dieser Studiengänge zur Verfügung stehen könnten. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass seit Beginn der Erprobungszeit die seit 2004 eingeführten Module nur in sehr wenigen Fällen überarbeitet wurden. Hier besteht also in Kürze Handlungsbedarf, bei der die Mitarbeit der Fachgebiete aus der Fakultät I und die Entwicklung eines optimierten Lehrangebotes gefordert ist. Dazu ist es aus meiner Sicht erforderlich, dass die Fakultät mit den beteiligten Fachgebieten im Dialog mit der Gemeinsamen Kommission für Lehrerbildung und den zuständigen ReferentInnen für Studium und Lehre unter der Obhut der Vizepräsidentin für Lehrerbildung das weitere Vorgehen abstimmt, damit es nicht zu Unverträglichkeiten in der Entwicklung der Studiengänge kommt. Helmut Mehnert Geschäftsführer der Gemeinsamen Kommission für Lehrerbildung Referent für Lehrerbildung bei der Vizepräsidentin für Lehrerbildung [email protected] Sekr. FR 3-14 Tel. 23451 Titel des Moduls: Vertiefung Historische Urbanistik I Verantwortlich für das Modul: Dr. Dagmar Thorau LP (nach ECTS): Kurzbezeichnung: 7 MA-HistU FP 29 Sekr.: TEL 3-0 E-Mail: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Kenntnissen in der Historischen Urbanistik. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit der Studierenden gefördert werden. Je nach individueller Schwerpunktsetzung sollen die Studierenden ihr Qualifikationsprofil in der Stadtforschung selbstständig weiterentwickeln und im Sinne unterschiedlicher disziplinärer sowie interdisziplinärer Perspektiven auf das Forschungsfeld “Stadt” ausbauen. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 10 % 2. Inhalte Das Modul vertieft die Kenntnisse der Studierenden im Bereich der Historischen Urbanistik sowie der ihr verwandten Wissenschaftsfelder. Aus dem Angebot aller Berliner Universitäten können Lehrveranstaltungen gewählt werden, die anhand exemplarischer, vertiefender Anwendungen und problemorientierter Fragestellungen zum Forschungsfeld “Stadt” bzw. auch durch Überblicksdarstellungen zu stadtspezifischen Themenfeldern die kritische, wissenschaftliche Refelxionsfähigkeit der Studierenden trainieren und mit Methoden, Fragestellungen, Forschungsansätzen der jeweiligen Disziplin – in erster Linie Geschichte, Architektur, Kulturwissenschaft, Kunstund Literaturwissenschaft, Stadtplanung, Soziologie – vertraut machen bzw. sie vertiefen. 3. Modulbestandteile LV-Titel 2 LV aus der HistU oder verwandten Fächern nach Maßgabe des Modulverantwortl. LV-Art SWS LP (nach ECTS) SE/HS/VL SE/HS 2 2 7 Pflicht (P) / Wahl (P) Wahlpflicht (WP) W 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Seminare und Vorlesungen, Prüfungsleistungen nach Maßgabe der/des Lehrenden. 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul kann in den Studienbereich "Freie Profilbildung" eingebracht werden. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 4 x 15 h = 60 h 60 h 90 h 210 h = 7 LP 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen (3 Leistungen nach Maßgabe des / der Lehrenden) Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Bei Seminaren, die im Studiengang Historische Urbanistik angeboten werden, ist die Teilnehmerzahl auf 30 Studierende begrenzt; hier werden bei Knappheit der Plätze Studierende des MA HistU bevorzugt zugelassen. 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe Vorlesungsverzeichnis. 13. Sonstiges ---- Titel des Moduls: Vertiefung Historische Urbanistik II Verantwortlich für das Modul: Dr. Dagmar Thorau LP (nach ECTS): Kurzbezeichnung: 10 MA-HistU FP 30 Sekr.: TEL 3-0 E-Mail: [email protected] Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele Das Modul dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Kenntnissen in der Historischen Urbanistik. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit der Studierenden gefördert werden. Je nach individueller Schwerpunktsetzung sollen die Studierenden ihr Qualifikationsprofil in der Stadtforschung selbstständig weiterentwickeln und im Sinne unterschiedlicher disziplinärer sowie interdisziplinärer Fragestellungen und Perspektiven auf das Forschungsfeld “Stadt” ausbauen. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 10 % 2. Inhalte Das Modul vertieft die Kenntnisse der Studierenden im Bereich der Historischen Urbanistik sowie der ihr verwandten Wissenschaftsfelder. Aus dem Angebot aller Berliner Universitäten können Lehrveranstaltungen gewählt werden, die anhand exemplarischer, vertiefender Anwendungen und problemorientierter Fragestellungen zum Forschungsfeld “Stadt” bzw. auch durch Überblicksdarstellungen zu stadtspezifischen Themenfeldern die kritische, wissenschaftliche Refelxionsfähigkeit der Studierenden trainieren und mit Methoden, Fragestellungen, Forschungsansätzen der jeweiligen Disziplin – in erster Linie Geschichte, Architektur, Kulturwissenschaft, Kunstund Literaturwissenschaft, Stadtplanung, Soziologie – vertraut machen bzw. sie vertiefen. 3. Modulbestandteile LV-Titel 3 LV aus der HistU oder verwandten Fächern nach Maßgabe des/der Modulverantwortlichen LV-Art SWS LP (nach ECTS) SE/HS/VL SE/HS/VL SE/HS 2 2 2 10 Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP) W 4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Seminare und Vorlesungen, Prüfungsleistungen nach Maßgabe der/des Lehrenden. 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit Das Modul kann in den Studienbereich "Freie Profilbildung" eingebracht werden. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitungszeiten: Prüfungsäquivalente Studienleistungen: Gesamt: 6 x 15 h = 90 h 90 h 120 h 300 h = 10 LP Semester (WiSe / SoSe) WiSe / SoSe 8. Prüfung und Benotung des Moduls Prüfungsäquivalente Studienleistungen (2 Leistungen nach Maßgabe der /des Lehrenden) 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Bei Seminaren, die im Studiengang Historische Urbanistik angeboten werden, ist die Teilnehmerzahl auf 30 Studierende begrenzt; hier werden bei Knappheit der Plätze Studierende des MA HistU bevorzugt zugelassen. 11. Anmeldeformalitäten Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8 12. Literaturhinweise, Skripte Siehe Vorlesungsverzeichnis 13. Sonstiges ---- Hinweis Mit dem Haushaltsplan 2011 hat die Fakultät I unter der Bezeichnung „Lehrauftrags- und Prüfungsentgelte“ den Ansatz von 87.800,00 € zugewiesen bekommen. Dieser Betrag ist die Gesamtsumme für das SoSe 2011 und WS 11/12. Somit steht für die Verteilung im SoSe 2011 sowie im WS 11/12 jeweils 43.900,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag wiederum unterteilt sich wie folgt: 6.300,00 € für auslaufende Studiengänge (pro Semester) 37.600,00 € nach Budgetierungsmodell (pro Semester) 43.900,00 € Gesamt Ein Lehrauftrag umfasst im WS 2011/2012 insgesamt 30 SWS bei einem Durchschnittssatz von 849,00 €. Anlage zu dem TOP 02a) der 121. o. FKR I-Sitzung am 13.7.2011 Darstellung der Personalsituation (Stand 1.10.2011) in den Studiengängen der Fakultät I im Verhältnis zu den Studienfällen (Stand WS 09/10 bzw. in den Neuen Studiengängen Stand WS 09/10) als Grundlage für die Verteilung von Lehraufträgen und AM-Stellen zum WS 2011/2012 OKZ Fachgebiet 3131 Prof. Zu betreuende Studiengänge Studienfälle WS 10/11 Lehraufträge SoSe 11 erhalten 4 (neu) WS 11/12 beantragt 6 WS 11/12 bewilligt 1 (neu) 1 (alt) Wissenschaftsgesch. Steinle Siebert, IIa Rammer, IIa Wissenschafts- und Technikgeschichte (MA) BA Kultur und Technik, Kernfach WTG MA 88 BA 94 Technikgeschichte Philosophie m. d. Schwerpunkt theoretische Philosophie (LA) König Abel Weber, IIa Tolksdorf, IIa Geschichte und Kultur d. Wiss. und Technik, Philosophie (MA + L) Master 31 MA 254 L 29 BA 106 0 0 0 Philosophie m. d. Schwerpunkt praktische Philosophie (LA) Gil Master 20 0 0 0 3 (neu) 3 2 (neu) 1 (alt) 2 (alt) 0 1 1 1 (alt) 1 (alt) BA Kultur und Technik, Kernfach Philosophie Philosophie des Wissens und der Wissenschaft China Arbeitsstelle 3131 AM Deutsche Philologie (LA) Weigel Literaturwissenschaft von Herrmann Neuere Deutsche Philologie Horstmann (GP) Wittstock (GP) Tasche, A 13 Sternfeld, IIa Alla BA BA 489 MA 443 L 117 Master 31 Vagt, IIa Deutsche Philologie (inkl. Vergleichende Literaturwiss.) / Deutsch (MA + L) Zu Geschichte und Kultur d. Wiss. und Technik Literaturwissenschaft 1 OKZ Fachgebiet 3132 Prof. Französische Philologie Bauer (GP) Geschichte (LA) Jansen (GP) AM Prudent-Bloch, IIa Zu betreuende Studiengänge Studienfälle WS 10/11 Lehraufträge SoSe 11 erhalten 0 WS 11/12 beantragt 0 WS 11/12 bewilligt 0 Französische Philologie / Französisch (MA + L) MA 25 L 19 Geschichte (MA + L) MA 494 LA 130 2 (alt) 2 1 (alt) Historische Urbanistik (Master) Master 84 0 3 2 (neu) 2 (alt) 2 2 (neu) 1 0 0 Escher (1/2 - GP) FD Geschichte (LA) Kunstgeschichte 3134 3135 3135 Wenzel (GP) Wagner-Kyora (GP) Thorau, IIa. Brantz (JP) Kress, IIa von Buttlar Blunck (1/2 - GP) Wittmann-Englert, I b Kunstgeschichte (MA) BA Kultur und Technik, Kernfach Kunstwissenschaft MA 242 BA 132 Bushardt Haug, IIa Kunstwissenschaft und Kunsttechnologie Master 43 Savoy Meyer, IIa FD Sozialkunde NikuttaWasmuth (GP) Demirovic (GP) Erziehungswissenschaft (LA) Reh Drope (1/2), IIa Berdelmann (1/2), IIa Erziehungswissenschaft (BA(MA) ) Studierendenzahl L 571 2 (alt) Marburger Griese, A 13 Adolf (2/3), IIa Erziehungswissenschaft (MA) Bildungsmanagement sowie Bildungswissenschaft MA 183 Master 96 2 2 EWI / Schulpädag. u. Berufspädag. Lehmkuhl Demmer-Dieckmann, A 13 Schöler, IIa Pädagogische Psychologie Ittel Mohr (1/2), IIa Lazaridis (1/2), IIa Raufelder, IIa Zu Erziehungswissenschaft (BA(MA) Kommunikationswissenschaft Sendlmeier Bartels, C1 Brückl, IIa Kommunikationswissenschaft (MA) Kommunikation und Sprache zu: BA Kultur und Technik, Kernfach Sprache u. Komm. Kommunikation und Sprache/Schwerpunkt Sprachund Kommunikationswissenschaft MA 139 BA 157 1 (neu) 2 2 (neu) Zu Kommunikationswissenschaft Medienkommunikation und –technologie Audiokommunikation und -technologie Medienberatung (D) Kommunikation und Sprache, Schwerpunkt Medienwissenschaft MA 139 Master 10 Master 54 D 61 Master 118 3 (neu) 4 3 (neu) 1 (neu) 1 1 (neu) Audiokommunikation Weinzierl (GP / DAAD) Medienwissenschaft Bolz Lepa, IIa (1/2) Straebel, IIa (1/2) Schwab-Felisch, A 13 Schulz (3/4), IIa Master 47 2 OKZ Fachgebiet Allgemeine. Linguistik Prof. SchwarzFriesel AM Cho, IIa Skirl, IIa Marx, IIa Pishwa (GP) 3136 Zu betreuende Studiengänge Studienfälle WS 10/11 Lehraufträge SoSe 11 erhalten 1 (neu) WS 11/12 beantragt 1 WS 11/12 bewilligt 1 (neu) Allg. Linguistik (MA) Zu Anglistik (MA)/Englisch (L) BA Kultur und Technik, Kernfach Sprache u. Komm. Kommunikation und Sprache/Schwerpunkt Sprachund Kommunikationswissenschaft MA 168 MA + L 11 BA 157 Master 47 Zu Deutsche Philologie / Deutsch (MA + L) MA 443 L 117 0 0 0 0 2 (alt) 0 5 0 2 (alt) 1 (alt) 0 1 0 1 (neu) 0 23,5 20 (neu/*) Germanistische Linguistik Budde (1/2) (GP) FD Deutsch Schlak (1/3) Dohrn, IIa FD Deutsch (L) L 117 Deutsch als Fremdsprache Schlak (1/3) Roettger (GP) Rohmann (GP) Saunders, IIa Deutsch als Fremdsprache (MA) Kommunikation und Sprache, Schwerpunkt DaF MA 284 Master 111 Deutsch als Zweitspr. Schlak (1/3) Börsel, IIa Deutsch als Zweitsprache Tesch (1/2), IIa FD Französisch (L) L 19 Arbeitslehre (BA) Arbeitslehre (Master) BA 339 MA 72 L5 22 (neu/*) BA 339 MA 72 L9 *) *) *) Arbeitslehre / Technik Schulz (GP) Eisen, A 13 Glugla, IIa Arbeitslehre / Ökonomie und Nachhaltiger Konsum Schrader Groth, (3/4), A 13 Köhnlein (1/2), IIa Barbe (2/3), IIa Fricke (1/2), IIa Muster (1/2), IIa FD Arbeitslehre / Technik Meschenmose r Knab, IIa Penning, IIa Arbeitslehre / Technik( BA/MA) BA 339 MA 72 L5 *) FD Bautechnik und Landschaftsgestaltung Meyser Steinmetz, IIa Dorn, IIa FD Bau- und Gestaltungstechnik (L) Bautechnik (BA + Master) Land- u. Gartenbauwissenschaft / Landschaftsgestaltung (BA + Master) FD Landwirtschaft und Gartenbau (L) BA 90 MA 17 L 29 0 0 0 FD Metall- u. E-Techn. Schütte Fischer, IIa Mansfeld, IIa FD Metall- und Elektrotechnik (L) Elektrotechnik (BA + Master) Metalltechnik (BA + Master) BA 27 MA 1 L8 0 0 0 Horlacher, IIa FD Ernährungswissenschaft (L) Ernährung/Lebensmittelwissenschaft (BA + Master) BA 102 MA 23 L 20 0 0 0 Meißner, IIa Lucht, C1 Greusing, IIa Mauß, IIa Zu BA Kultur und Technik BA 489 0 0 0 3136 FD Ernährungswiss. 3152 Interd. Frauen- und Geschlechterforschung Hark 3 OKZ Fachgebiet 3151 3121 Antisemitismusforschung Prof. AM SchülerSpringorum Mihok, IIa Bergmann Kohlstruck, IIa Danker-Wetzel, IIa BA Kultur und Technik BO Gesamt Zu betreuende Studiengänge Studienfälle WS 10/11 Lehraufträge Zu BA Kultur und Technik BA 489 SoSe 11 erhalten 0 Zu BA Kultur und Technik BA 489 5 (neu) *) 55 WS 11/12 beantragt 0 WS 11/12 bewilligt 0 6 6 *) 63,5 50 Verteilung der Lehrauftragsmittel für das WS 2011/2012 7 LA für auslaufende Studiengänge = 5.943,00 € 43 LA nach Budgetierungsmodell = 36.507,00 € Zusammen = 42.450,00 € Das Präsidium hat letztmalig !!! 12.600,00 € für die Auslaufenden Studiengänge für das SoSe 2011 und WS 2011/2012 zur Verfügung gestellt. *) Diese Lehraufträge werden für den Bachelor-Studiengang Kultur- und Technik / Bereich Berufsorientierung benötigt. 4