Grillplatz- und Gartenregeln
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Grillplatz- und Gartenregeln
Grillplatz- und Gartenregeln Die Lautstärke auf dem Grillplatz/im Garten ist jederzeit auf ein Minimum zu reduzieren. Veranstaltungen auf dem Grillplatz/im Garten mit mehr als 10 Personen sind vorher dem Heimrat/Hausverwalter unter der Angabe des Namens und der Zimmernummer anzumelden. Die Verwendung von Geräten zum Abspielen von Musik, Videos, etc. ist untersagt. Grillen ist nur an dem festinstallierten Grill erlaubt. Ein entsprechender Grillrost kann beim Heimrat gemietet werden. Selbstmitgebrachte Grills sind spätestens am darauffolgenden Tag wieder aus dem Garten zu entfernen. Andernfalls behält sich der Heimrat/Hausverwalter vor diesen Grill zu entsorgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Grillen ist ausschließlich auf dem mit Betonplatten gekennzeichneten Grillplatz erlaubt. Das Verbrennen von Ästen, Hölzern, etc. ist untersagt. Zum Grillen ist ausschließlich Grillkohle und entsprechender Grillanzünder zu verwenden. Offenes Feuer ohne Genehmigung ist verboten. Der Garten/Grillplatz ist sauber und ordentlich wieder zu verlassen. Mülltüten/-tonnen müssen selber mitgebracht und entsprechend entsorgt werden. Dies gilt auch für aufgebrauchte und abgekühlte Grillkohle (spätestens einen Tag später). Die Grillkohle darf nicht im Garten (Grünbereich) entsorgt werden! Das Urinieren in den Garten ist strengstens untersagt. Öffentliche Toiletten sind im Erdgeschoss vorhanden. Der Garten/Grillplatz darf nur genutzt werden, solange ein Mieter des Hauses als Ansprechpartner vor Ort ist. Fremdnutzung ist untersagt und führt zu einer Anzeige. Der Garten/Grillplatz darf nach 22 Uhr nicht mehr genutzt werden. Dies wird durch den AKAFÖ Bereitschaftsdienst kontrolliert und führt zum Platzverweis und einer entsprechenden Verwarnung (Eintrag in die Akte). Die Nichtbeachtung dieser Grillplatzregeln führt unweigerlich zu einer Verwarnung seitens AKAFÖ und zu einem entsprechend längerfristigen Platzverweis. Des Weiteren können Ordnungsgelder und anfallende Reinigungskosten der jeweiligen Person in Rechnung gestellt werden. Wer Verstöße gegen die Grillplatz- und Gartenregeln feststellt, soll sich an den Heimrat, den Bereitschaftsdienst oder den Hausverwalter wenden. Heimrat S71a Akademisches Förderungswerk Bochum Stand 22.05.2011