75 KB - Regierung von Oberfranken
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Regierung von Oberfranken, Postfach 110165, 95420 Bayreuth Ihr Zeichen Datum Ihrer Nachricht Prüfungsteilnehmer der Zweiten Staatsprüfung 2016 für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Mittelschulen 40.2-0411.01 Frau Lindner 0921 604 - 1232 0921 604 - 4232 S 103 [email protected] 07.03.2016 Unser Zeichen Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer E-Mail Datum Einstellung - auch in einem anderen als dem bisherigen Regierungsbezirk - nach der Zweiten Staatsprüfung 2016 für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Mittelschulen; Einsatz von Prüfungsteilnehmern im Schuljahr 2016/2017 Hauptgebäude Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth Buslinie 314 Haltestelle Sternplatz Sehr geehrte Damen und Herren, Telefon 0921 604-0 Telefax 0921 604-1258 mit dem Formblatt „Einsatz der Prüfungsabsolventen GS / MS im Schuljahr 2016 / 2017“ erhalten Sie die Möglichkeit, Wünsche bezüglich Ihrer dienstlichen Verwendung im Fall der Einstellung mitzuteilen. Dieses Formblatt finden Sie im Internet unter dem Menüpunkt: Download – Formulare – Schulen-Lehrpersonal – Prüfungsabsolventen. E-Mail [email protected] www.regierung.oberfranken.bayern.de Besuchszeiten Mo-Do 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr Fr Die Anträge auf Beurlaubung oder Teilzeit-Beschäftigung sind ebenfalls im Internet unter >Download >Formulare >Schulen - Lehrpersonal >Beurlaubung/ Befreiung/ Teilzeit oder bei den Staatl. Schulämtern erhältlich; der Antrag nach Art. 89 BayBG jedoch nur in gedruckter Form bei den Staatl. Schulämtern. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anträge (Teilzeit und Elternzeit) wegen der dadurch entstehenden zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten grundsätzlich verbindlich sind. Die Erfassung der Einsatzwünsche erfolgt nur vorsorglich und vorbehaltlich der derzeit bestehenden Sach- und Rechtslage. Ein Anspruch auf Beibehaltung des bisherigen Dienstortes oder auf Zuweisung eines bestimmten Dienstortes kann hieraus nicht abgeleitet werden. Für die Dienstortzuwei- 08:00 – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung StOK Bayern in Landshut Kto.-Nr. 743 015 15 BLZ 750 000 00 IBAN: DE04 7500 0000 0074 3015 15 BIC: MARKDEF1750 Deutsche Bundesbank Regensburg -2- sung sind in erster Linie dienstliche Gründe ausschlaggebend. Diese haben in der Regel Vorrang vor den persönlichen, familiären und sozialen Belangen der Lehrkräfte. Auch für das kommende Schuljahr wird es zur Gewährleistung möglichst gleicher Personalverhältnisse in den einzelnen Regierungsbezirken wieder erforderlich sein, Prüflinge in einem anderen als dem bisherigen Regierungsbezirk einzustellen. Sollten Sie zu dem in einem anderen Regierungsbezirk einzustellenden Personal gehören, können wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nachträgliche Wünsche nicht mehr berücksichtigt werden. Schwerbehinderte oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Lehrkräfte, schwangere Lehrerinnen (nur bei Nachweis der bestehenden Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung) und in Elternzeit befindliche Lehrkräfte werden nicht in den Ausgleich einbezogen. Bitte füllen Sie das Formblatt vollständig aus und senden Sie es bis spätestens 2. Mai 2016 an Ihr zuständiges Staatl. Schulamt zurück, das Ihren Antrag an die Regierung von Oberfranken, z. Hd. Frau Angelika Lindner, weiterleiten wird. Spätere familiäre Änderungen bitten wir mit den entsprechenden Nachweisen auf dem Dienstweg und zusätzlich an Frau Angelika Lindner schriftlich mitzuteilen (letzter Termin für eine Berücksichtigung: 1. Juni 2016). Telefonische Anfragen und E-Mails bitten wir ausschließlich an Frau Lindner zu richten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ab August evtl. Stellen für befristete Aushilfsverträge zeitnah im Internet auf der Homepage der Regierung von Oberfranken ausgeschrieben werden. Sie verbleiben auf der Warteliste, falls Sie für das kommende Schuljahr aufgrund der Einstellungsnote für eine Anstellung nicht berücksichtigt werden können oder auf eine Einstellung verzichtet haben. Sollten Sie nach der Notenbekanntgabe ein Vertragsverhältnis in einem anderen Bundesland annehmen wollen, bitten wir bezüglich des Verbleibes auf der Warteliste um vorherige Rücksprache. Für das Wartelistenverfahren erhalten Sie voraussichtlich im Dezember 2016 ein Schreiben mit umfangreichen Anlagen (Datenblatt, Bereitschaftserklärung, etc.). Um die Zustellung der Unterlagen zu gewährleisten, bitten wir Anschriftenänderungen auf dem Dienstweg und zusätzlich bei Frau Angelika Lindner per E-Mail anzuzeigen. Können die Unterlagen über das Wartelistenverfahren nicht zugestellt werden, werden Sie von der Warteliste gestrichen – eine Teilnahme am nächsten Einstellungsverfahren scheidet somit aus. Mit freundlichen Grüßen gez. Welnhofer Regierungsschulrätin