Leistungserhebungen (vgl. §§53-55 GSO)

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Leistungserhebungen (vgl. §§53-55 GSO)
Leistungserhebungen (vgl. §§53-55 GSO)
Am Gymnasium gibt es große und kleine Leistungsnachweise. Diese werden in allen
Vorrückungsfächern geschrieben. Vorrückungsfächer sind in den Jahrgangsstufen 5 10 alle Fächer außer Sport. Zudem ist Musik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 kein
Vorrückungsfach.
Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Diese müssen mindestens eine Woche
vorher angekündigt werden und dauern maximal 60 Minuten. Bei Schulaufgaben im Fach Deutsch kann die
Bearbeitungszeit ab Jahrgangsstufe 8 angemessen erhöht werden.
In den modernen Fremdsprachen gibt es auch mündliche Schulaufgaben. In jeder modernen Fremdsprache
muss in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe (5 - 10) eine Schulaufgabe oder ein Teil einer
Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten werden.
Anzahl der großen Leistungsnachweise in der Unterstufe
Fach
Jgst. 5
Jgst. 6
Jgst. 7
Deutsch
4*
4**
4*
Englisch
4
4
3
Französisch
2. Fremdsprache
-
4
4
Latein
2. Fremdsprache
-
4
4
Mathematik
4
4
4
Anzahl der großen Leistungsnachweise in der Mittelstufe
Fach
Jgst. 8
Jgst. 9
Jgst. 10
Deutsch
4*
4***
3
Englisch
3
3
3
Französisch
2. Fremdsprache
4
3
3
Französisch
3. Fremdsprache
4
4
4
Spanisch spätbeginnend
-
-
4
Latein
2. Fremdsprache
4
3
4
Mathematik
3
4
3
Chemie (nur NTG)
2
2
2
Physik (NTG und SG)
2
2
2
In dieser Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch einen schulinternen Leistungstest ersetzt.
In dieser Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch einen zentralen Jahrgangsstufentest und einen
schulinternen fachlichen Leistungstest ersetzt.
*** In dieser Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe in Form einer
Debatte ersetzt.
*
**