Leistungserhebungen (vgl. §§53-55 GSO)
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Leistungserhebungen (vgl. §§53-55 GSO)
Leistungserhebungen (vgl. §§53-55 GSO) Am Gymnasium gibt es große und kleine Leistungsnachweise. Diese werden in allen Vorrückungsfächern geschrieben. Vorrückungsfächer sind in den Jahrgangsstufen 5 10 alle Fächer außer Sport. Zudem ist Musik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 kein Vorrückungsfach. Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Diese müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden und dauern maximal 60 Minuten. Bei Schulaufgaben im Fach Deutsch kann die Bearbeitungszeit ab Jahrgangsstufe 8 angemessen erhöht werden. In den modernen Fremdsprachen gibt es auch mündliche Schulaufgaben. In jeder modernen Fremdsprache muss in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe (5 - 10) eine Schulaufgabe oder ein Teil einer Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten werden. Anzahl der großen Leistungsnachweise in der Unterstufe Fach Jgst. 5 Jgst. 6 Jgst. 7 Deutsch 4* 4** 4* Englisch 4 4 3 Französisch 2. Fremdsprache - 4 4 Latein 2. Fremdsprache - 4 4 Mathematik 4 4 4 Anzahl der großen Leistungsnachweise in der Mittelstufe Fach Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10 Deutsch 4* 4*** 3 Englisch 3 3 3 Französisch 2. Fremdsprache 4 3 3 Französisch 3. Fremdsprache 4 4 4 Spanisch spätbeginnend - - 4 Latein 2. Fremdsprache 4 3 4 Mathematik 3 4 3 Chemie (nur NTG) 2 2 2 Physik (NTG und SG) 2 2 2 In dieser Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch einen schulinternen Leistungstest ersetzt. In dieser Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch einen zentralen Jahrgangsstufentest und einen schulinternen fachlichen Leistungstest ersetzt. *** In dieser Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe in Form einer Debatte ersetzt. * **