Unser Schreiben der BI an den OOWV Vorstand
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Unser Schreiben der BI an den OOWV Vorstand
OOWV Skandalwindpark - Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Geschäftsführung 15.03.2016 15:24 Von An Gegenwind Molbergen <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> [email protected] <[email protected]> '[email protected] <'[email protected]> [email protected] <[email protected]> Bürgerinitiative Gegenwind Molbergen vertr. durch Dr. Lars Moorkamp, Darius Rauert, Bernhard Peek, Stephan Nordloh Am Kreuzberge 4, 49696 Grönheim Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Vorstand Georgstr.4 26919 Brake Sehr geehrte Damen und Herren Vorstände, wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 08.Feburuar 2016 , mit dem wir Sie um Stellungnahme zu unserer Kritik an den Geschäftspraktiken des OOWV im Zusammenhang mit dem Windpark Grönheimer Feld gebeten hatten. Auf dieses Schreiben haben wir bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Nicht zuletzt deshalb, weil die Kritik auch Fehlverwendungen der vom OOWV treu zu verwaltenden Wassergelder betrifft, halten wir dies für völlig inakzeptabel. Worum geht es ? In unserem Schreiben hatten wir u.a. gerügt, dass der OOWV der Gemeinde Molbergen im Zusammenhang mit der Ermöglichung eines Windparks eine Senkung der Abwassergebühren um 1,25 EUR pro Kubikmeter versprochen hat. Dieses ergibt sich aus einem Protokoll des Molberger Verwaltungsausschusses. Dieses Vorhaben ist aus einer Vielzahl von Gründen unzulässig stellt auch eine sittenwidrige Benachteiligung anderer Verbandsgemeinden dar. Medienberichten zufolge haben Sie aufgrund dieser Kritik den Molberger Bürgermeister aufgefordert, im Rat der Gemeinde irgendetwas richtig zu stellen. Angeblich will der OOWV kein Versprechen einer Abwassergebührensenkung im Zusammenhang mit dem Windparkprojekt Grönheimer Feld abgegeben haben. Wie passt damit zusammen, dass eines Ihrer Vorstandsmitglieder – Herr Kramer aus Lastrup – dem Molberger CDU-Vorstand nach unseren Informationen noch kürzlich erklärt haben soll, eine Abwassergebührensenkung sei möglich, sie dürfe nur nicht direkt mit dem Windpark verknüpft werden, weshalb es schriftliche Zusagen nicht geben dürfe. Die Gebührensenkung könne aber „im Vertrauen“ stattfinden. Herr Kramer soll unserer Kenntnis zufolge sogar konkrete Vorstellungen dazu geäußert haben, wie so etwas ablaufen könne, nämlich dass an ein und demselben Tag zunächst im Rat der Gemeinde Molbergen das Windparkprojekt in die nächste Planungsstufe gebracht werden und anschließend im Verwaltungsausschuss die Gebührensenkung geregelt werden solle. Damit kein Zweifel aufkommt: es besteht derzeit kein Raum für eine Senkung der Abwassergebühren in Molbergen – jedenfalls nicht in dem vom OOWV konzipierten Umfang von 1,25 EUR pro Kubikmeter. Die Entgelte der Bürger wären ohne einen Transfer von Windenergieerträgen in den Abwassergebührenhaushalt nicht mehr kostendeckend. Ist also tatsächlich vom Vorstand und der Geschäftsführung des OOWV gewollt, dass aus Investitionen, die alle Verbandsgemeinden indirekt mitfinanzieren, eine willkürliche Begünstigung der Gemeinde Molbergen realisiert wird ? Wie wollen Sie Ihren Verbandsgemeinden erklären, dass er den Molberger Bürgern einseitig auf Kosten aller anderen Gemeinden wirtschaftliche Vorteile zuwenden will, die diese nicht bekommen ? Wir sind weiterhin der Auffassung, dass es sich hierbei um eine sittenwidrige Benachteiligung aller anderen Verbandsgemeinden handelt – und zwar unabhängig von irgendeiner verbotenen Kopplung zwischen Molberger Windpark und Abwassergebühren. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist massiv verletzt, für einen öffentlich-rechtlichen Verband ein Armutszeugnis. Da würde es auch nicht helfen, wenn die Erträge eines Windrades mit der Frischwasserversorgung gekoppelt würden, was bliebe wäre ein minimaler Vorteil bei maximalem Investitionsrisiko – übrigens über die gesamte Laufzeit der Anlagen. Wollen Sie diese bittere Pille Sie Ihren Verbandsgemeinden tatsächlich als schmackhaftes Bonbon verkaufen ? Tun Sie es! Dadurch würde die verbotene Kopplung von Windpark und Gebührenvorteilen ein weiteres Mal offensichtlich. Winkelzüge, die eine Kopplung von Windpark und Abwassergebührensenkung vertuschen sollen, sind nicht möglich: Molbergens Bürgermeister Möller hat eindeutig formuliert: Kein Windpark ohne drastische Abwassergebührensenkung. Wenn der Gemeinderat das Verfahren also weiter betreibt, so allein deshalb, weil der OOWV hinter den Kulissen ganz andere Versprechungen zu machen scheint, als er offiziell erklärt. Ihnen, sehr geehrte Vorstände, ist doch spätestens seit der Befassung des Umweltministeriums mit der Frage der Zulässigkeit einer Abwassergebührensenkung und den von Ihnen eingeholten Rechtsgutachten klar, dass jeder auch nur mittelbare Zusammenhang von Bauleitplanung für den Windpark und Abwassergebührensenkung unzulässig ist. Wie sind danach die oben dargestellten Aussagen des Vorstandsmitgliedes Kramer in diesem Zusammenhang zu werten ? Sie wollen Ihren Mitgliedsgemeinden auch bitte erklären, mit welcher Rechtfertigung Sie es diesen Gemeinden zumuten, dass der OOWV im Rahmen des Projektes einen wesentlichen Teil der Planungsrisiken der privaten Mitinvestoren mitträgt ? Wie verhält es sich mit der Ihnen vom Umweltministerium vermittelten Rechtsauffassung, nach der nur Anlagen, die physisch mit einer Betriebsstätte verbunden sind, eine zulässige Betätigung Ihres Verbandes nach dem Wasserverbandsgesetz darstellen ? Hier sollen die wesentlichen Strommengen eingespeist und Gewinne gemacht werden. Müssen Sie nicht mit einem Einschreiten der Rechtsaufsicht des Umweltministeriums rechnen ? Unserer Meinung nach bleibt es dabei: es handelt sich um ein unzulässiges und sittenwidriges Konzept. Dieses bürdet den Verbandsgemeinden sogar noch unverantwortliche finanzielle Risiken auf, denn das Konzept sieht eine Poolung von Gewinnen mit den privaten Mitinvestoren sowie weitere Verflechtungen vor. Eine solche wechselseitige Abhängigkeit eines öffentlich-rechtlichen Verbandes von privaten Mitinvestoren ist nach unserer Auffassung nicht zulässig und müsste aufgelöst werden – mit unabsehbaren finanziellen Folgen für den OOWV. Welche Vorkehrungen bestehen, um eine ordnungsgemäße Verwendung der dem Verband anvertrauten öffentlichen Gelder zu gewährleisten ? Es ermittelt mittlerweile im Zusammenhang mit diesem Windpark die Staatsanwaltschaft – nicht nur gegen den kaufmännisch verantwortlichen Geschäftsführer Specht, sondern gegen die gesamte OOWV-Geschäftsführung sowie weitere Personen im OOWV - u.a. wegen Untreue. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Lars Moorkamp Stephan Nordloh