Regel- und Maßnahmen Katalog Allgemeines
Transcrição
Regel- und Maßnahmen Katalog Allgemeines
Regel- und Maßnahmen Katalog Allgemeines Verhalten Respekt an der Schule – Umgang mit Gewalt, Konflikten und Mobbing Regel: Alle Schüler/innen und Lehrer/innen gehen respektvoll und höflich miteinander um und akzeptieren sich mit ihren Stärken und Schwächen. Maßnahmen: • Die an einem Konflikt Beteiligten führen ein Gespräch zur Klärung • Bei Unterstützungsbedarf suchen sie sich eine Person ihres Vertrauens • Die Eltern der beteiligten Schüler/innen werden einbezogen • Suspendierung vom Unterricht • Verweisung von der Schule Kleiderordnung Regeln: • Unsere Schule folgt den Richtlinien der Demokratie. Niemand wird ausgegrenzt, durch die Kleidung wird keine radikale, politische Richtung demonstriert. Alle Symbole, die rechtsextremes Denken und Handeln beinhalten, sind verboten (z.B. Springerstiefel, Eisernes Kreuz, Kleidung der Firma Thor Steinar, Lonsdale, Helly Hansen sowie Hooligan- Aufkleber). • An unserer Schule gehen wir gewaltfrei miteinander um. Kleidung und Symbole die gewaltverherrlichend oder sexistisch sind, werden verboten („suck my dick“, „kiss my ass“, „Kategorie C“, „Sport Frei“, „Pit Bull“, usw...). • Die Kleidung der Schülerinnen sollte ihre Mitschüler nicht vom Unterricht ablenken. (z.B. sichtbare Slips, zu offenherziges Dekolleté ist nicht erwünscht!!!) • Es werden im Unterricht keine Basecaps und Jacken getragen. Maßnahmen: • Bei Regelverletzung müssen die betreffenden Schüler/innen den Unterricht verlassen, nach Hause fahren, sich umziehen und haben dann wieder zum Unterricht zu erscheinen. Accessoires mit rechtsextremen Symbolen sind zu entfernen. • Die Eltern werden benachrichtigt. Sachbeschädigung Regel: • Wir achten darauf, dass wir mit dem Eigentum der Schule und dem unserer Mitschüler/innen sorgfältig umgehen und ausgeliehene Materialien so zurück geben, wie wir sie erhalten haben. Maßnahme: • Der entstandene Schaden wird mit Hilfe der Schülerin/ des Schülers beseitigt bzw. die Eltern müssen den Schaden ersetzen. Zum Unterricht Hausaufgaben Regel: Hausaufgaben werden regelmäßig angefertigt. Vergessene Hausaufgaben werden der Lehrerin/ dem Lehrer vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt. Maßnahmen: • Beim ersten Mal werden fehlende Hausaufgaben entschuldigt. • Für alle weiteren fehlenden Hausaufgaben erhalten die betreffenden Schüler/innen im Fach eine Note „Sechs“. Unpünktlichkeit Regel: Die Schüler/innen erscheinen zu Beginn jeder Stunde pünktlich im Unterrichtsraum. Maßnahmen: • Nach dem Stundenklingeln dürfen die zu spät kommenden Schüler/innen nicht mehr den Klassenraum betreten. Sie erhalten eine unentschuldigte Fehlstunde und eine Note „Sechs“ für diese Stunde im Fach. • Morgens (zur ersten Stunde) werden die Hofeingangstüren zum Unterrichtbeginn abgeschlossen, die zu spät kommenden Schüler/innen melden sich über den Haupteingang im Sekretariat und entschuldigen sich dort (den Grund ihrer Verspätung nennen). Bei berechtigter Verspätung können sie trotz Verspätung in den Unterricht. Unterrichtsausfall Maßnahmen bei Unterrichtsausfall: • Fällt die erste Stunde aus, können die Schüler das Schulgelände verlassen und zur zweiten Stunde zurückkommen (da der Unterricht noch nicht begonnen hat) • Fällt eine Stunde innerhalb des Tages aus, gehen alle Schüler in den Schülerclub. Die Clubleiterin wird telefonisch verständigt. • Der Vertretungsplan steht in der Regel bis 12 Uhr mittags für den Folgetag fest und wird ausgehängt. Verlassen des Schulgeländes Regel: • Die Schüler/innen verbleiben während der gesamten Unterrichtzeit auf dem Schulgelände (Schulhaus und Schulhof). Das Schulgelände ist während der Unterrichtszeit prinzipiell nicht zu verlassen. Ausnahmen: • Wenn die erste Stunde ausfällt, dürfen die Schüler/innen das Schulgelände verlassen. • Wenn innerhalb des Tages eine Stunde ausfällt und diese nicht vertreten werden kann, so haben die Schüler/innen die Möglichkeit in den Schülerclub zu gehen oder sich auf dem Schulhof aufzuhalten. • Wenn die Cafeteria nicht geöffnet ist, werden die für das ganze Schuljahr bestimmten zwei Schüler/innen pro Klasse berechtigt, den Schulhof zu verlassen und für die Klasse einzukaufen. Maßnahmen: • Beim ersten Mal unerlaubten Verlassens des Schulgeländes erfolgt für den Betreffenden eine Verwarnung. • Ab dem zweiten Mal wird die Schülerin/ der Schüler für diesen Tag vom Unterricht suspendiert.* • Bei jedem unerlaubten Verlassen des Schulgeländes werden die Eltern benachrichtigt. • Die Klassenlehrer/innen sind für die Überprüfung verantwortlich. Schulversäumnis (Schwänzen) Schulversäumnisse können Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles der Jugendlichen sein, insbesondere dann, wenn die Schüler /innen häufig zu spät kommen und/ oder häufig (entschuldigt oder unentschuldigt) fehlen, auch stundenweise. Regel: Alle Schüler/innen besuchen regelmäßig den Unterricht Maßnahme bei entschuldigtem Fehlen: • Bei mehr als 20 Tagen pro Schulhalbjahr ist Kontaktaufnahme mit den Eltern zur Klärung der Ursache notwendig. • Bei erfolglosem Elterngespräch wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur Untersuchung des Jugendlichen aufgefordert. Maßnahmen bei unentschuldigtem Fehlen: • Note „Sechs“ im versäumten Fach • Information an die Eltern • Gespräch mit den betreffenden Schüler/innen - Vermittlung zur Schulstation • Elterngespräch • Einbeziehung des Jugendamtes und/ oder der Schulpsychologie • nach 10 Tagen oder nicht möglicher Kontaktaufnahme mit den Eltern – Schulversäumnisanzeige an das Schulamt • Bitte um Amtshilfe Sportzeug Sportzeug ist eine extra Bekleidung, Sportschuhe sind keine Straßenschuhe Regel: Das Sportzeug ist zum Sportunterricht immer mitzubringen. Maßnahmen: • Wird es vergessen, werden die Eltern informiert. • Wird es vergessen, erhalten die betreffenden Schüler/innen ab dem zweiten Mal die Note „sechs“ im Fach. • Haben 5 Schüler/innen pro Klasse das Sportzeug vergessen, kann der Lehrer einen anderen Unterricht durchführen oder die betreffenden Schüler/innen in einen anderen Unterricht schicken. Essen und Trinken Regeln: • Das Kaugummikauen ist im Unterricht verboten • In den Fachräumen von Mu, Ch und Ph wird weder getrunken noch gegessen. Ausnahmen und deren Handhabung regelt die Fachlehrerin/ der Fachlehrer. Handy und mp3-player Regel: • Handys müssen während der gesamten Schulzeit (im Unterricht und in den Hofpausen) ausgeschaltet (nicht stumm geschaltet) sein. • Handys und mp3-player dürfen im Unterricht nicht zu sehen sein. • Mp3- Player dürfen während der Hofpausen benutzt werden. Maßnahmen: • Das Handy, bzw der Mp3-player werden von den Lehrer/innen abgenommen. • Die Schüler/innen können ihr Handy, bzw. ihren Mp3-player von ihren Eltern/ Erziehungsberechtigten im Sekretariat der Schule abholen lassen. • Nach einer Woche können die Schüler/innen ihr Handy, bzw. ihren Mp3-Player mit einer schriftlichen Genehmigung ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten auch selbst abholen. Rauchen, Drogen, Waffen Rauchen Regel: Das Rauchen ist auf dem Schulgelände (Schulhof & -gebäude) verboten. Maßnahmen: • Wird eine Schülerin/ ein Schüler beim Rauchen erwischt, wird diese/ dieser einmal verwarnt. Feuerzeug und Zigaretten werden abgenommen. • Innerhalb einer Woche können die Eltern diese im Sekretariat der Schule abholen. Ansonsten werden die Zigaretten zerstört und das Feuerzeug für Unterrichtzwecke verwandt. • Beim zweiten Mal erfolgt eine Suspendierung vom Unterricht für den betreffenden Schultag und eine Mitteilung an die Eltern (durch die betreffenden Schülerin/ den betreffenden Schüler). Drogen Regel: • Drogen (incl. Alkohol) sind an unserer Schule verboten. • Alle Schüler/innen und deren Eltern/ Erziehungsberechtigte unterschreiben zum Schuljahresbeginn bzw. wenn sie an unsere Schule kommen die „Drogenvereinbarung“ Maßnahmen: Drogen • Siehe hierzu ausgehandelte „Suchtvereinbarung“ der Schule. • Bei Verdacht auf Drogenhandel erfolgt eine Anzeige bei der Polizei. Waffen Regel: Waffen sind an unserer Schule verboten. Maßnahmen: • Waffen werden von der Schulleitung konfisziert. Bei schwerwiegendem Waffenbesitz wird die Polizei verständigt und es kommt zur Anzeige. Die durch die Suspendierung versäumten Leistungsnachweise werden mit der Note „sechs“ bewertet und sind nachzuholen. Versäumter Unterrichtsstoff muss ebenfalls selbstständig nachgeholt werden.