Kurs „Das ABC des Abfallrechts“ ÖWAV
Transcrição
Kurs „Das ABC des Abfallrechts“ ÖWAV
ÖWAV-Kurse Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband Kurs „Das ABC des Abfallrechts“ für EinsteigerInnen und zur Auffrischung Termin/Ort: 15. März 2017, Salzburg Hotel Heffterhof Salzburg, Maria-Cebotari-Straße 1-7, 5020 Salzburg 20. September 2017, Graz Seminarhotel Nova Park, Fischeraustraße 22, 8051 Graz Kursleitung: RA Mag. Paul Reichel Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH RA MMag. David Suchanek Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH Kursziel: Der Kurs vermittelt den TeilnehmerInnen ein rechtliches Basiswissen zum Abfallrecht. Behandelt werden die wesentlichsten Rechtsvorschriften, Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Abfallsammler und -behandler bzw. Abfallbesitzer gleichermaßen wie die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen. Des Weiteren werden die rechtlichen Aspekte von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen sowie Haftungsfragen und auch Aspekte der ALSAG-Beitragspflicht thematisiert. Besonderes Augenmerk legen die Vortragenden dabei auf die leichte Verständlichkeit der Inhalte für TeilnehmerInnen ohne juristisches Vorwissen. Zielgruppe: Der Kurs richtet sich an alle interessierten Personen z. B. MitarbeiterInnen abfallwirtschaftlicher Unternehmungen und öffentlicher Einrichtungen, PlanerInnen, Zivilingenieurbüros und BehördenvertreterInnen die sich rechtliche Grundkentnisse im Bereich des Abfallrechts aneignen wollen. Insbesondere wird dieser Kurs auch als Eingangsvoraussetzung für den ÖWAV-Ausbildungskurs für verantwortliche Personen von Sammlern und Behandlern nicht gefährlicher Abfälle (gem. § 24a AWG 2002) akzeptiert. In Kooperation mit: Veranstalter: Gesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft GmbH. Eine Tochtergesellschaft des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) 1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 5 Tel. +43 (1) 535 57 20 Fax: +43 (1) 532 07 47 E-Mail: [email protected] Programmübersicht (Änderungen vorbehalten) 15. März 2017, 20. september 2017 09.00 - 09.20 Begrüßung und Einführung RA Mag. Paul Reichel / RA MMag David Suchanek (0,5 LE) 09.20 - 10.10 Rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft Dr. Bernhard Schneckenleithner (1 LE) Salzburg LRR Dr. Günther Rupp (1 LE) Graz yy Sammlung und Behandlung von Abfällen yy Pflichten der Abfallbesitzer yy Die zuständigen Behörden yy Abfallbeauftragte, Verantwortliche Personen und Abfallrechtliche Geschäftsführer 10.10 - 11.00 Abfallbehandlungsanlagen RA Mag. Paul Reichel (1 LE) Salzburg DI Erich Gungl (1 LE) Graz yy Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen yy Mobile Abfallbehandlungsanlagen yy Gewerberechtliche Betriebsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen – Abgrenzungsfragen yy Anlagengenehmigungsverfahren yy Behördliche Zuständigkeit yy IPPC-Recht – Zusätzliche Verpflichtungen 11.00 - 11.20 Kaffeepause 11.20 - 12.10 Berufsrecht - Die abfallrechtliche Erlaubnis RA Mag. Paul Reichel / RA MMag David Suchanek (1 LE) yy Erlaubnispflichten yy Behördenzuständigkeit und Genehmigungsvoraussetzungen yy Persönliche Voraussetzungen: Fachliche Ausbildung und Zuverlässigkeit yy Abfallrechtlicher Geschäftsführer yy Verantwortliche Personen für nicht gefährliche Abfälle yy Abfallrechtliche Verpflichtungen für Bauunternehmen Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband 12.10 - 13.00 Abfallverbringungsrecht RA Mag. Annamária Tóthová (1 LE) yy Rechtsgrundlagen in der AbfallrahmenRL in der Abfallverbringungsverordnung yy Verbringungsverordnung yy Innerbetrieblicher Abfalltransport yy Verbringungen von Abfall in das EU-Ausland yy Begleitscheine yy Transportdokumente yy Das Notifizierungsverfahren yy Behördenzuständigkeit – Verfahren vor dem Ministerium 13.00 - 14.00 Mittagspause 14.00 - 15.40 Aufzeichnungs - und Meldeverpflichtungen Ing. Markus Kraml (2 LE) Salzburg DI (FH) Bernd Hammer (2 LE) Graz yy Aufzeichnungspflichten nach dem AWG 2002 yy Abfallnachweisverordnung yy Abfallbilanzverordnung yy Meldungen in das EDM 15.40 - 16.00 Kaffeepause 16.00 - 17.15 Altlastensanierungsbeiträge RA Mag. Paul Reichel / RA MMag David Suchanek (1 LE) yy ALSAG-Pflicht – Beispiele aus der Praxis yy Altlasten – Ausweisung yy Das ALSAG-Beitragssystem – unterschiedliche Beitragshöhen yy Feststellungsverfahren zur Erhöhung der Rechtssicherheit VORTRAGENDE (Änderungen vorbehalten) DI Erich GUNGL, Amt der Stmk. Landesregierung, Graz DI (FH) Bernd HAMMER, Amt der Stmk. Landesregierung, Graz Ing. Markus KRAML, Amt der Salzburger Landesregierung, Salzburg RA Mag. Paul REICHEL, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Salzburg LRR Dr. Günther RUPP, Amt der Stmk. Landesregierung, Graz RA MMag. David SUCHANEK, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Wien Dr. Bernhard SCHNECKENLEITHNER, Amt der Salzburger Landesregierung, Salzburg RA Mag. Annamária TÓTHOVÁ, Dvořák Hager & Partners, advokátska kancelária, s.r.o., Bratislava Gesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft GmbH Eine Tochtergesellschaft des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) 1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 5 Tel. +43 (1) 535 57 20, Fax: +43 (1) 532 07 47, E-Mail: [email protected] Allgemeine Hinweise TeilnehmerInnenzahl: Die TeilnehmerInnenzahl ist begrenzt, wir ersuchen um möglichst frühzeitige Anmeldung (ÖWAV-Mitglieder werden bevorzugt gereiht). Bei einer zu geringen TeilnehmerInnenzahl behält sich der Veranstalter eine Absage vor. Versicherung: Die KursteilnehmerInnen müssen kranken- und unfallversichert sein. Ist das nicht der Fall, ist vom/von der Kursteilnehmer/ in für die Kursdauer eine gesonderte Versicherung abzuschließen. An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung: Für die An- und Abreise hat jede/r Teilnehmer/in selbst zu sorgen. Die Nächtigungskosten sind nicht im Kursbeitrag enthalten. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie jeweils Informationen über Nächtigungsmöglichkeiten. Kurskosten: Die Kurskosten sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung zu überweisen. Die Anmeldung ist verbindlich, bei Stornierungen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss (sh. Anmeldung) beträgt die Stornogebühr 50 % der Kurskosten, bei Nichterscheinen zu Kursbeginn wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Ein/e Ersatzteilnehmer/in kann gestellt werden. Fachliche Auskünfte: RA Mag. Paul Reichel, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH,Tel.: 0662/90 92 33, E-Mail: [email protected], RA MMag. David Suchanek, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Tel.: 01/513 21 24-0, E-Mail: [email protected]. Organisatorische Auskünfte: Susanne Spacek, ÖWAV, Tel.: 01/535 57 20-87, E-Mail: [email protected]. ANMELDUNG ÖWAV-Kurs „Das ABC des Abfallrechts“ für EinsteigerInnen und zur Auffrischung 10. Kurs, 15. März 2017, Salzburg (Anmeldeschluss 20.2.2017) 11. Kurs, 20. September 2017, Graz (Anmeldeschluss 23.8.2017) Familienname Vorname TitelGeburtsdatum Dienstanschrift Telefon FaxE-Mail Rechnungsanschrift (falls abweichend) beschäftigt als PrivatanschriftTelefon Kurskosten (inklusive Kursunterlagen, Kaffeepausen, Mittagesessen) Mitglieder des ÖWAV Nichtmitglieder des ÖWAV € 350,– (zuzügl. 20 % USt.) pro Person € 550,– (zuzügl. 20 % USt.) pro Person ÖWAV-Mitglied o ja o nein (bitte ankreuzen) Mit der Anmeldung akzeptieren wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GWAW und bestätigen deren Kenntnis. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GWAW können unter http://www.oewav.at/home/Veranstaltungen eingesehen werden. DatumUnterschrift Stampiglie Bitte senden Sie dieses Anmeldeformular bis spätestens zum oben angeführten Anmeldeschluss an die Gesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft GmbH, Marc-Aurel-Straße 5, 1010 Wien, Fax: 01/532 07 47.