Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I
Transcrição
Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I
5 % Frühbucherrabatt bis 30. September 2015 – Jetzt anmelden! An die Interessentinnen und Interessenten der Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht und des Weiterbildungsabschlusses „Rechtsökonom/in (VWA)“ Sommer 2015 bi-wb Ihr Ansprechpartnerin: Birgit Waibel 0711 21041-36 [email protected] Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I: (Kauf-)Vertragsrecht in Stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse an unserem berufsbegleitenden Studienangebot. Mit diesem Schreiben erhalten Sie das Studienprogramm des Kontaktstudiengangs, der vom 13. November 2015 bis 27. Februar 2016 freitagabends und samstagvormittags angeboten wird. Der thematische Schwerpunkt dieses Kontaktstudiengangs liegt im Bereich des (Kauf-) Vertragsrechts. In der Folge ist ab Herbst 2016 wieder der Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht II: Arbeitsrecht vorgesehen (Hinweis: Da es sich um abgeschlossene Themenschwerpunkte handelt, ist die Reihenfolge der Belegung beider Kontaktstudiengänge beliebig.). Durch die Erstellung einer optionalen Projektarbeit mit abschließender Präsentation kann zusätzlich ein qualifiziertes Projektzertifikat erworben werden. Bei Belegung beider Kontaktstudiengänge ist – bei erfolgreicher Absolvierung der optionalen Prüfungsleistungen – der Erwerb des Weiterbildungsabschlusses „Rechtsökonom/in (VWA)“ möglich. Die weiterführende Zusatzqualifikation im Bereich des Wirtschaftsrechts wendet sich an Betriebswirte, Fachkaufleute und Fachwirte sowie Absolventen sonstiger Studiengänge, die über rechtliche Grundlagenkenntnisse verfügen. Für Interessentinnen und Interessenten findet am Mittwoch, 23. September 2015, ab 18.00 Uhr, ein Informationsabend im VWA-Haus in der Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Ihre Anmeldung bitten wir bis spätestens 30. Oktober 2015 einzureichen. Verwenden Sie bitte das im Studienprogramm enthaltene Anmeldeformular und fügen Sie die dort erwähnten Nachweise bei. Oder melden Sie sich online unter www.w-vwa.de direkt beim Studiengang an. Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns bitte an – wir beraten Sie gern! Wir freuen uns, wenn Sie sich zur Studienteilnahme entschließen. Wolfhard Binder Bildungsreferent Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Berufsbegleitende Weiterbildung Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht Kontaktstudiengang I: (Kauf-)Vertragsrecht Kontaktstudiengang ll: Arbeitsrecht ■ mit optionaler Projektarbeit modular zum Weiterbildungsabschluss „Rechtsökonom/in (VWA)“ ■ Studienprogramm In Zusammenarbeit mit der Hochschule Pforzheim – Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht Vorsprung durch Wissen Der Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht Studienziele Die Anforderungen der Wirtschaft an die Fachkenntnisse von im kaufmännischen Bereich Tätigen sind in den letzten Jahren nicht unerheblich gestiegen. Neben betriebswirtschaftlicher Kompetenz erweisen sich praxisrelevante Rechtskenntnisse als unerlässlich. Die Gesetzesflut in Deutschland und in der EU stellen Un ternehmen immer wieder vor Herausforderungen. Gefragt sind daher in der Wirtschaft Fach- und Führungskräfte, die sowohl über betriebswirtschaftliches als auch juristisches Know-how verfügen. Dabei kommt es weniger darauf an, einen abgeschlossenen Fall mit einer richtigen Begründung zu lösen, als auf die Fähigkeit, rechtliche Lebenssachverhalte strukturieren zu können, künftige betriebliche Rechtskonflikte zu erkennen und zu entschärfen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zur Präsentation juristischer Argumente im Rahmen der Interessensvertretung des Unternehmens gefragt. Die Teilnehmer eines Kontaktstudiengangs • erhalten eine Auffrischung bzw. Aktualisierung ihrer vorhandenen Rechtskenntnisse; •vertiefen ihr juristisches Know-how im jeweiligen Rechtsgebiet; • lernen Techniken der juristischen Arbeitsweise und Taktik kennen. Kontaktstudiengänge Mit den berufsbegleitenden Kontaktstudiengängen Wirtschaftsrecht bietet die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) ihren Absolventen sowie externen Interessenten spezifische Zusatzqualifikationen an der Schnittstelle vom betriebs- wirtschaftlichen zum rechtlichen Bereich an. Neben dem Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt „(Kauf-)Vertragsrecht“ wird der Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt „Arbeitsrecht“ angeboten. Das modulare Konzept ermöglicht optional die Anfertigung von Projektarbeiten und – bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen – den Erwerb des Weiterbildungsabschlusses „Rechtsökonom/in (VWA)“ (siehe auch S. 10 f.). Zielgruppe VWA-Absolventen der Studiengänge • Betriebswirt/in (VWA) • Diplom-Betriebswirt/in (BA) bzw. B.A. / B.Sc. • Fachkaufmann/-frau und Fachwirt/in (IHK)/(VWA) sowie • Absolventen anderer Studiengänge • Interessenten mit vergleichbarem Kenntnisstand Rechtliche Grundkenntnisse, wie sie in einem betriebswirtschaftlichen Studium oder in den vorgenannten VWA-Studiengängen vermittelt werden, sind erforderlich. Methodik Vorträge und Unterrichtsgespräche, Fallbeispiele, Übungen, Projektarbeit (optional) Durch die vorgenannten methodischen Elemente sowie insbesondere durch eine beim jeweiligen Kontaktstudiengang optional angebotene Projektarbeit werden praxisrelevante Anwendungsbereiche des Wirtschaftsrechts aufgezeigt und ein nutzenorientierter Lerntransfer in die betriebliche Praxis ermöglicht. Fachliche Leitung Professorin Dr. Barbara Lorinser, Hochschule Pforzheim, Fakultät für Wirtschaft und Recht 2 Wirtschaftsrecht Studieninhalte im Überblick STUDIENAUFBAU UND STUDIENINHALTE IM ÜBERBLICK Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I: (Kauf-)Vertragsrecht 1. 2. 3. 4. 5. Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts Grundlagen des Gesellschaftsrechts Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Internationale Handelsgeschäfte Juristische Taktik und Verhandlungsführung optional: Projektarbeit mit Präsentation Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht II: Arbeitsrecht 1. 2. 3. 4. 5. 6. Arbeitsrecht im Überblick Einführung in das Recht der Arbeitsverhältnisse Arbeitsvertragsrecht Arbeitsrechtliches Compliance Management Rechtsbesonderheiten im Außendienst Kollektives Arbeitsrecht optional: Projektarbeit mit Präsentation optional: Mündliche Abschlussprüfung zum / zur Rechtsökonom/in (VWA) Studienzeiten und -ort Der jeweilige berufsbegleitende Kontaktstudiengang erstreckt sich über 4 Monate und umfasst 90 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten) und wird freitags von 17:15 bis 20:30 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Information: Birgit Waibel 0711 21041-36, [email protected] Uhr im VWA-Haus, Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart durchgeführt. Die konkreten Termine entnehmen Sie bitte dem Terminplan. 3 Studieninhalte und Dozenten 1.Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts (18 UE) In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der Vertragsgestaltung, das Recht der Leistungsstörungen und sachenrechtliche Grundlagen erarbeitet. Die Teilnehmer sollen dabei die rechtlichen Voraussetzungen der Verträge, deren ordnungsgemäße Abwicklung und natürlich auch die Probleme bei nicht ordnungsgemäßer Abwicklung der Verträge genauer kennen lernen. •Rechtssubjekte •Kaufmannsbegriff • Rechtsgeschäfte: Begriff, Arten und Zustandekommen •Stellvertretung • Verträge, Grundsatz der Privatautonomie • Vertragsschuldverhältnisse und ihre reguläre Abwicklung •Leistungsstörungen • Sachenrechtliche Grundlagen: Eigentum und Besitz • Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung Professorin Dr. Brigitte Thäle Professorin Dr. Brigitte Thäle studierte bis 1988 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften noch im einstufigen Modell. Nach dem Assessorexamen war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte bei Professor Dr. Hans Schlosser und promovierte 1991. Von 1992 bis 1996 war sie als Rechtsanwältin in einer kleineren Kanzlei in Augsburg vor allem im Zivil- und Strafrecht tätig. Von 1996 bis 2002 lehrte Professorin Dr. Brigitte Thäle Strafrecht und Strafprozessrecht an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen, für die sie noch heute als Lehrbeauftragte tätig ist. Seit 2002 ist sie Professorin für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Hochschule Pforzheim. Dort hält sie u. a. folgende Vorlesungen: Vertragsmanagement für Betriebswirte und Ingenieure sowie Wirtschaftsstrafrecht für Wirtschaftsjuristen. 2.Grundlagen des Gesellschaftsrechts (10 UE) In dieser Veranstaltung werden den Teilnehmern die in der Praxis gängigen Gesellschaftsformen vorgestellt. Das Einzelunternehmen ist die einfachste und unkom- 4 plizierteste Variante einer Unternehmung, die aber eine persönliche Haftung für den Inhaber mit sich bringt. Wer eine persönliche Haftung vermeiden will oder gemeinsam mit anderen Personen unternehmerisch tätig werden möchte, muss eine andere Rechtsform wählen. Welche Gesellschaft die geeignete ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Publizität, Mitbestimmung, Haftung oder Steuern ab. Diese Fragen werden ebenso behandelt wie praktische Fragen des Vertragsschlusses mit einer Gesellschaft oder die Bedeutung des Handelsregisters. • Einzelunternehmen versus Gesellschaft • Gesellschaft bürgerlichen Rechts • Offene Handelsgesellschaft • Kommanditgesellschaft und GmbH & Co. KG • Stille Gesellschaft •GmbH • Aktiengesellschaft und SE Professor Dr. Anusch Tavakoli Professor Dr. Anusch Tavakoli studierte bis 1998 an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften. Nach dem Staatsexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz und promovierte dort im Jahr 2001. Er war bis zum Jahr 2006 als Wirtschaftsanwalt tätig, überwiegend im Bereich Gesellschaftsrecht, M & A-Transaktionen und Unternehmensnachfolge. Anschließend war er als Notar im Landesdienst Baden-Württemberg tätig, bevor er 2010 Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Pforzheim wurde. 3.Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung (34 UE) In dieser Veranstaltung werden Rechtsfragen der betrieblichen Beschaffungs-, Absatz- und Finanzierungsvorgänge beleuchtet. Zentrales Rechtsinstitut für die Beschaffung körperlicher Güter ist der Kaufvertrag. Für den Absatz, das Gegenstück der Beschaffung, hat der Kaufvertrag dieselbe herausragende Bedeutung. Kern der Veranstaltung sind daher Elemente des nationalen Kaufrechts. Die größte Rolle spielen dabei vorformulierte Vertragsbedingungen. Die Teilnehmer werden mit dieser Veranstaltung in die Lage versetzt, die mit Beschaffung, Absatz und Finan- Wirtschaftsrecht I: (Kauf-)Vertragsrecht zierung spezifisch verbundenen rechtlichen Risiken zu erkennen. Darüber hinaus lernen sie, welche Möglichkeiten es gibt, diese Risiken auszuschließen oder zumindest zu minimieren. •Grundlagen • Bestellung und Auftragsbestätigung • Allgemeine Liefer-, Einkaufs- und Zahlungs bedingungen •Konditionengestaltung •Finanzierungsverträge •Qualitätssicherung Professorin Dr. Barbara Lorinser Fachliche Leiterin der Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht Professorin Dr. Barbara Lorinser studierte bis 1989 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Nach dem Referendarexamen war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Konstanz, an der sie 1995 promovierte. Von 1994 bis 1999 war sie als Rechtsanwältin zugelassen und betreute vor allem kleine und mittlere Unternehmen in allen rechtlichen Belangen. Seit dem Wintersemester 1999/2000 lehrt Professorin Dr. Barbara Lorinser an der Hochschule Pforzheim. Dort hält sie derzeit u. a. folgende Vorlesungen: Arbeitsrecht für Wirtschaftjuristen, Vertragsmanagement für Betriebswirte sowie Recht für Designer. Sie ist Autorin des im Oldenbourg Verlag erschienenen Fachbuchs „Arbeitsrechtliche Praxis“, 1. Aufl. 2009. 4.Internationale Handelsgeschäfte (18 UE) Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Rechtsfragen aus dem grenzüberschreitenden Warenhandel vorgestellt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, das auf einen internationalen Warenkauf anwendbare Recht zu bestimmen. Darüber hinaus lernen sie die Regelung des UN-Kaufrechtsübereinkommens, dem viele von deutschen Unternehmen geschlossene Warenkaufverträge unterliegen, kennen. Die oft in internationalen Kaufverträgen verwendeten International Commercial Terms werden ebenfalls behandelt. • Der internationale Warenkauf • Das anwendbare Recht im Warenkauf • Das UN-Kaufrechtsübereinkommen •Incoterms Information: Birgit Waibel 0711 21041-36, [email protected] Professor Dr. Andreas Willburger Professor Dr. Andreas Willburger studierte bis 1991 an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften. Nach dem Referendarexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz, an der er 1996 promovierte. Von 1996 bis 2004 war er in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften im In- und Ausland auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Vertrags- und Steuerrechts tätig. Seit dem Sommersemester 2004 lehrt Professor Dr. Andreas Willburger an der Hochschule Pforzheim. Dort hält er aktuell u. a. folgende Vorlesungen: Internationale Handelsgeschäfte (auf Deutsch und Englisch), Vertragsmanagement für Betriebswirte, Internationales und europäisches Gesellschaftsrecht. Er ist Mitautor der Fachbücher Gildeggen / Willburger, Internationale Handels- geschäfte, 4., überarbeitete Aufl. 2012 und Eisenberg / Gildeggen / Reuter / Willburger, Produkthaftung, 2008. 5.Juristische Taktik und Verhandlungsführung (10 UE) Wer von seinen Geschäftspartnern etwas erhalten möchte, seien es nun Waren oder Bezahlung, muss mit Ihnen Verträge schließen. Wer Verträge schließen will, muss über den Abschluss der Verträge und deren Inhalt verhandeln. Dabei kommt es naturgemäß zu Interessengegensätzen und -konflikten. Aus Sicht des Verkäufers soll der Preis möglichst hoch sein, aus Sicht des Käufers möglichst niedrig. Es stehen sich also typischerweise zwei Seiten mit divergierenden Interessen gegenüber, die sich auf einen Kompromiss verständigen müssen. Diese Veranstaltung gibt eine Einführung in die „Techniken“, die man bei solchen Verhandlungen kennen und beachten sollte. Daneben soll aufgezeigt werden, welche weiteren außergerichtlichen Möglichkeiten es gibt, um im Falle eines Konfliktes zu einer konstruktiven Lösung zu kommen. • Vorverhandlung und Vertragsabschluss •Nachverhandlung • Einigungsstellen, Schiedsgerichtsbarkeit Professor Dr. Anusch Tavakoli (siehe Angaben auf S. 4) 5 1.Arbeitsrecht im Überblick (4 UE) Die arbeitsrechtlichen Grundlagen der täglichen Unternehmenspraxis werden in diesem Kontaktstudiengang erläutert. Es geht in erster Linie darum, das arbeitsrechtliche Instrumentarium für den betrieblichen Alltag schnell verfügbar zu machen. Dies geschieht in Form eines Überblicks über die wichtigsten Themen der täglichen Personalarbeit. Die Themen werden nicht aus der Perspektive eines im Nachhinein entscheidenden Juristen, sondern vom Standpunkt eines Personalverantwortlichen betrachtet. Der Aufbau folgt deshalb auch nicht der Systematik einzelner arbeitsrechtlicher Gesetze, sondern den einzelnen identifizierten Problemfeldern. Professorin Dr. Barbara Lorinser (siehe Angaben auf S. 5) 2.Einführung in das Recht der Arbeitsverhältnisse (23 UE) Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. Sein Ziel, die Nachteile aus der Marktwirtschaft für Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung abzumildern. Arbeitsrecht, das heißt auch: ca. 120 Gesetze und ca. 6.000 Vorschriften (Legislative), ca. 10.000 Gerichtsentscheidungen, die das Arbeitsrecht prägen (Judikative), ca. 4.000 bis 5.000 Tarifvertragsabschlüsse pro Jahr. Das liegt in erster Linie daran, dass das Arbeitsrecht in Deutschland nicht in einem Arbeitsgesetz oder Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst ist. Im Einzelnen herauszufinden, welche arbeitsrechtlichen Regelungen im konkreten Fall zu beachten sind, kann angesichts der Vielzahl der Regelungen und der Dynamik des Arbeitsrechts Schwierigkeiten bereiten, muss es aber nicht. Es geht in erster Linie darum, die Grundprinzipien des Arbeitsrechts zu verstehen. Dann lassen sich Informations- und Verständnisprobleme relativ leicht lösen oder kommen gar nicht erst auf. • Rechtsgrundlagen / Rechtsquellen des Arbeitsrechts • Beteiligte (Arbeitnehmer, Arbeitgeber) •Personalbeschaffung •Durchführung des Arbeitsverhältnisses (Direktions recht, Haftungsfragen) 6 • Bezahlte Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) • Personalfreisetzung (Kündigung) • Abwicklung der Beendigung Professorin Dr. Brigitte Thäle (siehe Angaben auf S. 4) 3. Arbeitsvertragsrecht (27 UE) Jedes Arbeitsverhältnis sollte sorgfältig geplant werden. Was kann und was soll Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden? Was kann und was soll – ggf. in Abweichungen von gesetzlichen Regel-ungen – ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Natürlich ist es nicht erforderlich bei ähnlichen Arbeitsverhältnissen jedes Mal „das Rad neu zu erfinden“. In diesen Fällen bietet es sich an, mit vorformulierten Vertragsentwürfen zu arbeiten. Dabei ist aber unbedingt zu beachten, dass vorformulierte Arbeitsverträge der strengen Kontrolle durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Es reicht nicht aus, einmalig einen Vertrag von einem Fachmann erstellen zu lassen. Vielmehr müssen die verwendeten vorformulierten Verträge fortlaufend vor allem an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angepasst werden. • Mindestinhalt des Arbeitsvertrages • Inhalt des Arbeitsverhältnisses • Art der Tätigkeit •Arbeitsort • Vertragliche Änderungsvorbehalte zu Tätigkeit und Ort •Arbeitszeit •Arbeitsentgelt • Sonstige Regelungen zugunsten des Arbeitgebers •Probezeit • Sonderformen des Arbeitsverhältnisses • Befristete Arbeitsverhältnisse • Teilzeit / Abrufarbeit • Drittbezogener Personaleinsatz •Änderungskündigung •Aufhebungsvertrag •Ausgleichsquittung 4. Arbeitsrechtliches Compliance Management (14 UE) Compliance bedeutet in direkter Übersetzung soviel wie „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung“. Gemeint ist damit die Einhaltung von Regeln. Häufig wird unbewusst gegen das Gesetz verstoßen, weil kaum Wirtschaftsrecht II: Arbeitsrecht noch jemand alle Vorschriften kennt, geschweige denn versteht. Das geht solange gut, bis etwas passiert. Dann droht die Haftung. Die Beteiligten werden strafund zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen, die Unternehmen müssen Schadensersatz und Bußgelder zahlen. Gerade bei einer Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften drohen empfindliche (materielle und immaterielle) Schäden sowohl für das Unternehmen als auch für die persönlich haftenden Organe. Dies zu verhindern, ist Aufgabe von Compliance. Compliance dient darüber hinaus auch dem ordnungsgemäßen Umgang mit dem Verdacht unrechtmäßigen oder pflichtwidrigen Verhaltens der Arbeitnehmer. Compliance ist also nicht Selbstzweck, sondern dient der Vermeidung von Haftungsrisiken und als Basis für arbeitsrecht-liche Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund sollen die Problemfelder und haftungsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Compliance unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten diskutiert werden. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur verbindlichen Einführung wirksamer Compliance-Systeme im Unternehmen am Beispiel von Ethikrichtlinien eruiert. • Arbeitsrechtliche Vorschriften mit Haftungsrisiko - Arbeitsschutz - Sozialversicherung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Datenschutz - Arbeitnehmerüberlassung - Ausländerbeschäftigung •Ethikrichtlinien •Whistleblowing • Maßnahmen bei Verstößen Professorin Dr. Barbara Lorinser (siehe Angaben auf S. 5) 5. Rechtsbesonderheiten im Außendienst (4 UE) Unternehmen setzen zum Absatz ihrer Produkte auch Mitarbeiter im Außendienst ein. Diese Mitarbeiter können aus rechtlicher Sicht Arbeitnehmer, aber ebenso selbstständige Handelsvertreter sein. Im Rahmen dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmer die Pflichten von Handelsvertreter und Unternehmer, den Entgeltanspruch des Handelsvertreters, die Kündigung des Handelsvertretervertrags, den Ausgleichanspruch sowie das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kennen. 6. Kollektives Arbeitsrecht (18 UE) Die Lernziele der Veranstaltung bestehen in der Vermittlung von Kenntnissen über die bestehenden rechtlichen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts. Die Teilnehmer gewinnen durch die Veranstaltung einen Überblick über die rechtlichen Normen des kollektiven Arbeitsrechts und deren Relevanz für typische unternehmerische Entscheidungen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, die rechtlichen Rahmenvorgaben des kollektiven Arbeitsrechts selbstständig zu bearbeiten und damit verbundene Problemstellungen zu lösen, um damit Fehler in der Personalführung und insbesondere im Zusammenwirken mit Gewerkschaften und Betriebsräten zu vermeiden. Übungen und Fallstudien dienen der Anwendung des Erlernten in der betrieblichen Praxis. •Koalitionsrecht •Tarifvertragsrecht •Arbeitskampfrecht • Nationale und europäische Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung • Beteiligungsrechte des Betriebsrats Professor Dr. Oliver Haag Professor Dr. Oliver Haag studierte bis 1994 an den Universitäten Konstanz und Lausanne (CH) Rechtswissenschaften. 1996 wurde er an der Universität Konstanz zum Dr. jur. promoviert. Nach dem Assessorexamen war er mehrere Jahre, zuletzt als Chefsyndikus und Stabschef, in der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie vorwiegend mit nationalen und interna tionalen Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen beschäftigt. 2001 wurde er zum Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Heilbronn berufen. Seit September 2010 lehrt er an der Hochschule Konstanz mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsgestaltung. Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer ist Professor Dr. Haag als geschäftsführender Direktor des Instituts für Unternehmensrecht sowie als „of counsel“ einer auf Unternehmensrecht spezialisierten Anwaltskanzlei für nationale und internationale Unternehmen und Verbände tätig. Er hat zahlreiche Beiträge zum Wirtschaftsrecht veröffentlicht. Professor Dr. Andreas Willburger (siehe Angaben auf S. 5) Information: Birgit Waibel 0711 21041-36, [email protected] 7 Praktische Anwendung und Lerntransfer: optionale Projektarbeit Die Projektarbeit ist ein optionales Angebot, das dem Teilnehmer die Möglichkeit des Transfers der Studieninhalte auf konkrete betriebliche Aufgabenstellungen ermöglichen soll. Die praxisnahe Ausrichtung der Arbeit bildet den Kern der Anforderung. Die Unterstützung durch den Arbeitgeber ist dabei von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Ziel ist es, den Nutzen des jeweiligen Kontaktstudiengangs sowohl für die Studierenden selbst (Praxistransfer, projektbezogene Betreuung, Erwerb eines zusätzlichen Projektzertifikats und -zeugnisses) als auch für Arbeitgeber (direkt umsetzbares Know-how des Mitarbeiters, Motivation und Bindung von leistungsbereiten Mitarbeitern) zu erhöhen. Nach Ende eines Kontaktstudiengangs ist eine schriftliche Ausarbeitung der Projektarbeit nach bestimmten formalen Kriterien bei der VWA einzureichen. Diese wird ergänzt durch eine abschließende mündliche Präsentation vor dem betreuenden Dozenten. Sowohl die schriftliche als auch die mündliche Leistung werden bewertet und dem Teilnehmer in einem separaten Projektzertifikat und -zeugnis bescheinigt (siehe unten). Der geplante zeitliche Ablauf der Projektarbeit kann dem Terminplan entnommen werden. Weitere Einzelheiten (z. B. Anmeldung, inhaltliche und formale Anforderungen) werden zu Beginn des jeweiligen Kontaktstudiengangs bekannt gegeben. Absolventen setzen sich bei Interesse bitte mit den im Programm genannten VWA-Ansprechpartnern in Verbindung. Studienbescheinigung / Projektzertifikat und -zeugnis Teilnehmer, die an mindestens 70 % der Veranstaltungstermine teilgenommen haben, erhalten nach Beendigung des jeweiligen Kontaktstudiengangs eine detaillierte Studien beschei nigung. Teilnehmer, die eine Projektarbeit erfolgreich absolviert haben, erhalten zusätzlich zur Studienbescheinigung ein qualifiziertes Projektzertifikat und -zeugnis. Prüfungsmöglichkeit / Aufbaustudiengang „Rechtsökonom/in (VWA)“ Bei nachfolgender Belegung der beiden thematisch miteinander verbundenen Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht sowie erfolgreicher Absolvierung bestimmter Prüfungsleistungen (zwei Projektarbeiten mit Präsentation sowie abschließende mündliche Prüfung) wird der Weiterbildungsabschluss „Rechtsökonom/in (VWA)“ ver geben (siehe S. 10 f). 8 Wirtschaftsrecht Gebühren / Anmeldung Rücktritt Die Studiengebühr je Kontaktstudiengang beträgt für Absolventen von Studiengängen der VWA und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (vormals Berufsakademie) 1.515,– &, für sonstige Teilnehmer 1.615,– &. Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA schriftlich erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr bestehen. In der Gebühr sind auch die Kosten für die online zur Verfügung gestellten Begleitmaterialien enthalten. Die verbindliche Anmeldung kann online unter www. w-vwa.de oder alternativ schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars (Zulassungsantrag) vorgenommen werden. Auf der VWA-Internetseite kann bei dem Kontaktstudiengang unter Download bzw. im Downloadcenter > Informations- und Anmeldeunterlagen zudem auf die kompletten Informations- und Anmelde unterlagen in elektronischer Form (PDF) zugegriffen werden. Bei Durchführung einer optionalen Projektarbeit beträgt die zusätzliche Projektgebühr jeweils 600,– &. Die Projektgebühr, die die Betreuung und Bewertung der Projektarbeit sowie die Abnahme der Präsentation mit beinhaltet, wird erst nach verbindlicher Beantragung der Projektarbeit erhoben. Fördermöglichkeiten • Förderung durch den Arbeitgeber • Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Nach verbindlicher Anmeldung durch den Teilnehmer und erteilter Zulassungsbestätigung durch die VWA ist bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des Studiengangs eine Rücktrittsgebühr von 10 % der Studiengebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende der zweiten Woche nach Beginn des Studiengangs wird eine Rücktrittsgebühr von 20 % der Studiengebühr erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr zu bezahlen. Wir behalten uns vor, einen Studiengang bis zu zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Sofern die zur Durchführung des Studiengangs erforderliche Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Studienbeginn nicht erreicht wird, behält sich die Württembergische VWA überdies vor, den bereits angemeldeten Teilnehmern ein neues Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot zielt darauf ab, entweder durch eine Verlängerung der Entscheidungsfrist die Durchführung der Veranstaltung noch erreichen zu können oder aber durch die Erhöhung der Gebühren die Durchführung bei geringerer Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Ansprechpartner Birgit Waibel 0711 21041-36 [email protected] Information und Anmeldung Information: Birgit Waibel 0711 21041-36, [email protected] Wolfhard Binder 0711 21041-30 [email protected] Konzeption und Beratung 9 Rechtsökonom/in (VWA) Inhalte Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht Schwerpunkt: (Kauf-)Vertragsrecht Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht Schwerpunkt: Arbeitsrecht Projektarbeit einschließlich Präsentation Projektarbeit einschließlich Präsentation Mündliche Abschlussprüfung 10 Studienziel Zielgruppe Der Aufbaustudiengang vermittelt den Teilnehmern das für die Wahrnehmung von Fach- und Füh rungs aufgaben in spezifischen Bereichen des Wirt schaftsrechts, in denen rechtliche und betriebswirt schaftliche Fragen miteinander verknüpft sind, erfor derliche Wissen und Können sowie die zur Umsetzung notwendige Methodik. Dieses Ziel wird durch die nachfolgende Belegung der beiden thematisch miteinander verbundenen Kontaktstudiengänge im Wirtschaftsrecht erreicht. Zielgruppe sind Betriebswirte (VWA), Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge (DHBW, FH, Uni) sowie Interessenten mit vergleichbarem Kenntnisstand, insbesondere auch Fachkaufleute und kaufmännische Fachwirte (IHK)/(VWA). Aufbaustudiengang Rechtsökonom/in (VWA) Abschluss / Prüfung Rechtsökonom/in (VWA) Die Prüfung besteht aus zwei in den jeweiligen Kontaktstudiengängen anzufertigenden Projekt arbeiten einschließlich Präsentationen sowie einer mündlichen Prüfung. Termine 1. Semester: November 2015 bis Februar 2016 (1. Kontaktstudiengang) 2. Semester: März 2016 bis Juli 2016 (1. Projektarbeit) 3. Semester: November 2016 bis Februar 2017 (2. Kontaktstudiengang) 4. Semester: März 2017 bis September 2017 (2. Projektarbeit + mündliche Prüfung) Dauer / Zeiten 4 Semester, berufsbegleitend freitags von 17:15 bis 20:30 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr (siehe Kontaktstudiengänge) Während der Zeiten der Projektarbeiten finden keine Präsenzveranstaltungen statt. Ort / Methodik / Dozenten siehe Kontaktstudiengänge Gebühren Studiengebühr: 1.515,– €je Kontaktstudiengang für VWA-Absolventen 1.615,– €je Kontaktstudiengang für sonstige Teilnehmer Gebühr für Projektarbeit: 600,– €je Kontaktstudiengang für alle Teilnehmer Gebühr für mündliche Abschlussprüfung: 300,– €für alle Teilnehmer Fördermöglichkeiten siehe S. 9 Information: Birgit Waibel 0711 21041-36, [email protected] 11 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Wolframstraße 32 70191 Stuttgart 0711 21041-0 [email protected] D KS 326 REV 01 07/2015 Studienprogramm KS Wirtschaftsrecht www.w-vwa.de Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag Freitag Folgen Sie uns auf Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e.V. 08:00 - 18:00 Uhr 08:00 - 16:00 Uhr Terminplan 7. Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht - (Kauf-)Vertragsrecht in Stuttgart Tag Datum Zeit Fach Dozent Fr. 13.11.2015 17:15 - 20:30 Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa. 14.11.2015 09:00 - 13:00 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts Professorin Dr. Brigitte Thäle Fr. 20.11.2015 17:15 - 20:30 Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa. 21.11.2015 09:00 - 13:00 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts Professorin Dr. Brigitte Thäle Fr. 27.11.2015 17:15 - 20:30 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts Professorin Dr. Brigitte Thäle Sa. 28.11.2015 09:00 - 13:00 Grundlagen des Gesellschaftsrechts Professor Dr. Anusch Tavakoli Fr. 04.12.2015 17:15 - 20:30 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts Professorin Dr. Brigitte Thäle Sa. 05.12.2015 09:00 - 13:00 Grundlagen des Gesellschaftsrechts Professor Dr. Anusch Tavakoli Fr. 11.12.2015 17:15 - 18:45 Internationale Handelsgeschäfte Professor Dr. Andreas Willburger Sa. 12.12.2015 09:00 - 13:00 Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Professorin Dr. Barbara Lorinser Fr. 15.01.2016 17:15 - 20:30 Internationale Handelsgeschäfte Professor Dr. Andreas Willburger Sa. 16.01.2016 09:00 - 13:00 Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Professorin Dr. Barbara Lorinser Fr. 22.01.2016 17:15 - 20:30 Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa. 23.01.2016 09:00 - 13:00 Internationale Handelsgeschäfte Professor Dr. Andreas Willburger Fr. 29.01.2016 17:15 - 20:30 Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa. 30.01.2016 09:00 - 13:00 Internationale Handelsgeschäfte Professor Dr. Andreas Willburger Fr. 19.02.2106 17:15 - 20:30 Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa. 20.02.2016 09:00 - 13:00 Juristische Taktik und Verhandlungsführung Professor Dr. Anusch Tavakoli Fr. 26.02.2016 17:15 - 20:30 Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa. 27.02.2016 09:00 - 13:00 Juristische Taktik und Verhandlungsführung Professor Dr. Anusch Tavakoli (Stand 04.08.2015) Vorlesungszeiten: freitags 17:15 Uhr bis 20:30 Uhr samstags 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Vorlesungsort: VWA-Haus, Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart Bitte beachten Sie die Raumangabe auf dem Bildschirm im Eingangsbereich! Voraussichtlicher Ablaufplan (Phasen) der freiwilligen Projektarbeit 1. Phase: Überlegung und Entscheidungsfindung -Thema der Arbeit überlegen / Themensuche, ggf. Abstimmung mit Arbeitgeber oder VWA / Betreuer (falls Projektarbeit ohne Arbeitgeber erwünscht) -Dauer: bis Ende April 2016 2. Phase: Anmeldung der Projektarbeit -Verbindliche Anmeldung mit Nennung des Themas und der Zielsetzung der Arbeit -Zeitpunkt: Mitte Mai 2016 3. Phase: Anfertigung der Grobgliederung -Dauer: ca. 4 Wochen -Einreichung der Grobgliederung bei VWA / Betreuer -Erstberatung und Feinabstimmung der Grobgliederung zwischen Betreuer und Teilnehmer bis Mitte Juni 2016 4. Phase: Anfertigung der schriftlichen Ausarbeitung und anschließende Abgabe -Dauer: 2 Monate ab Ende der Erstberatung / Feinabstimmung der Gliederung -Während Bearbeitungszeit: tutorielle Unterstützung durch Betreuer -Abgabe der Projektarbeit: Ende August / Anfang September 2016 -Danach: Vorbereitung der mündlichen Abschlusspräsentation 5. Phase: Abschließende mündliche Präsentation mit Fachgespräch -Zeitpunkt: ca. 2 bis 4 Wochen nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung -Dauer: 30 Minuten (20 Minuten Präsentation, 10 Minuten Fachgespräch) -Bekanntgabe der Bewertung Genaue Hinweise zu den formalen Anforderungen an die Projektarbeit (Inhalt und Umfang der schriftlichen Ausarbeitung, Bewertungskriterien der mündlichen Abschlusspräsentation) sowie zum exakten Abgabe- und Präsentationstermin werden rechtzeitig bekannt gegeben. Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister-BAföG“ Für berufsbegleitende Fachstudiengänge, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen, kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Unterstützungsbetrag beantragt werden. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Informationen, Broschüren und Antragsformulare: www.meister-bafoeg.info Aufstiegsstipendium Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Aufstiegsstipendium berufstätige Studierende bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Studierende, die in das Stipendienprogramm aufgenommen werden, erhalten ein Stipendium von bis zu 2.000,- € pro Jahr. Informationen: www.aufstiegsstipendium.de Bildungskredit Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Fördermöglichkeit: den Bildungskredit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Informationen: www.bildungskredit.de D ÜG 02 REV 03 02/2015 Förderung durch den Arbeitgeber Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu erörtern. Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Wolframstraße 32 | 70191 Stuttgart ✆ 0711 21041-0 | 쾷 [email protected] Bildungsprämie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm „Bildungsprämie“ eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein: Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- € (40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) können für Weiterbildungen, deren Gebühren maximal 1.000,- € betragen, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500,- €, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Informationen: www.bildungspraemie.info Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Fort- und Weiterbildungskosten sind im Regelfall Werbungskosten und können bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommensteuer geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Weiterbildungsstipendium (früher Begabtenförderung Berufliche Bildung) Junge Berufstätige, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder besser vorweisen, können für die berufliche Weiterbildung ein Stipendium von bis zu 6.000,- € in drei Jahren beantragen (Antragsstellung muss im Regelfall vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen). Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Informationen: www.sbb-stipendien.de Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr www.w-vwa.de Vorsprung durch Wissen Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Anmeldung und Antrag auf Zulassung zum Kontaktstudiengang in Stuttgart ab (Monat / Jahr) Württembergische Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie e.V. Postfach 10 54 53 70047 Stuttgart ☎ 0711 21041-0 (Gewünschtes bitte ankreuzen) ■ Controlling ■ Einkaufsmanagement ■ Führungskompetenz ■ Integrierte Unternehmenskommunikation ■ Internationale Rechnungslegung und Besteuerung ■ Logistikmanagement ■ Personal- und Organisationsentwicklung ■ Produktmanagement ■ Frau ■ Projektmanagement ■ Public Relations ■ Technik für Kaufleute ■ Vertriebsmanagement ■ Wirtschaftspsychologie ■ Wirtschaftsrecht – Arbeitsrecht ■ Wirtschaftsrecht – (Kauf-)Vertragsrecht ■ Herr Familienname, Vorname Straße mit Hausnummer Geburtsdatum T T M M J PLZOrt Mobiltelefon privat* Telefon geschäftlich (Festnetz mit Vorwahl)* E-Mail privat** E-Mail geschäftlich** */** E ine Angabe ist Pflicht. Die Daten werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Information über die Classrooms verwendet und dienen zu Ihrer aktuellen zeitnahen Information. Schulabschluss (Zutreffendes bitte ankreuzen) ■ Hauptschule ■ Realschule ■ Fachhochschulreife ■ Abitur Bearbeitungsvermerke der VWA-Hauptgeschäftsstelle TN-NummerZugang ■ Absolventenpreis ■ Normalpreis Antrag geprüft am ____________________________von ____________________________________________________ Hinweis nach § 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG): Die Daten werden von der Württembergischen VWA zu Zwecken der Anmeldung, zur Studien- und Prüfungsverwaltung erfasst und elektronisch gespeichert. J Arbeitgeber Anschrift des Arbeitgebers (nur bei Rechnung an Arbeitgeber) Ihre Funktion / Position Nachweise Legen Sie bitte in das Anmeldeformular Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang ein (Kurzlebenslauf, Kopie des Kaufmannsgehilfenbriefs oder der Diplomurkunde bei Hochschulabsolventen und / oder Nachweis über die bestandene Weiterbildungsprüfung sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber und eine durch den derzeitigen Arbeit geber bestätigte aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben). Zahlungsart (Gewünschte Zahlungsart bitte ankreuzen) ■Selbstzahlung durch Überweisung (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn zu überweisen) ■Selbstzahlung durch Bankabbuchung (Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn abgebucht) ■Ratenzahlung: Selbstzahlung durch Bankabbuchung in drei Raten (zzgl. 15,– e Ratenzahlungszuschlag) ■Rechnung an Arbeitgeber (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn zu überweisen) ■Aufteilung der Rechnung auf Arbeitgeber und Studierenden Aufteilungsverhältnis in Prozent: Arbeitgeber: ____________________ Student: ____________________ (Der Anteil der Studiengebühr ist jeweils nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn zu überweisen.) Bankverbindung (nur bei Bankabbuchung oder Ratenzahlung) Kontoinhaber/in IBANBIC Bank Vor Einzug der Gebühr/en erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden. ___________________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Erklärungen Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben richtig sind und ggf. Nachweise im Original vorgelegt werden können. Die im Studienprogramm enthaltenen weiteren Bestimmungen, insbesondere die Regelungen zur Zulassung und zum Rücktritt, sind bekannt und werden von mir anerkannt. Mir ist bekannt, dass ich berechtigt bin, Auskunft über die über mich gespeicherten Daten nach § 21 LDSG und eine Berichtigung unrichtiger Daten nach § 22 LDSG zu verlangen. Zustimmung auf freiwilliger Basis (bitte ankreuzen) ■ Ich bin damit einverstanden, dass auf Seite 1 und Seite 2 oben dieses Anmeldeformulars enthaltene Daten (mit Ausnahme des Geburtsdatums, des Schulabschlusses und der Anschrift des Arbeitgebers) in Form von Teilnehmerlisten zur Ausgabe an die Studierenden meines Studienjahrgangs verwendet werden. ■ Ich bin damit einverstanden, dass die von mir in diesem Anmeldeformular angegebenen Daten von der Württembergischen VWA zur Information über weitere Bildungsangebote der VWA verwendet werden. ___________________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke – die Angaben sind freiwillig) Auf die VWA wurde ich aufmerksam durch: ■ Empfehlung durch Bekannte / Verwandte ■ Messen ■ Empfehlung durch Kollegen ■ Info-Veranstaltung an Berufsschule ■ Empfehlung durch Arbeitgeber ■ Radiowerbung ■ Arbeitsagentur ■ Großflächenplakate / Megalights ■ IHK ■ Anzeigen in Printmedien ■ Suchmaschinen-Recherche (z. B. Google) ■ Pressemitteilungen in Printmedien ■ Online-Werbung ■ Sonstiges: __________________ Bitte auch Rückseite beachten! Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke) Um unsere Studieninhalte langfristig an den Vorkenntnissen und den Tätigkeitsbereichen unserer Studierenden orientieren zu können, bitten wir um folgende Angaben (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. eintragen). Die Angaben sind freiwillig. Aus- und Weiterbildungsabschluss Branche des Arbeitgebers Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit über 2 Jahre): ■ Bankkaufmann/-frau ■ Bürokaufmann/-frau ■ Industriekaufmann/-frau ■ Kaufmann/-frau für Bürokommunikation ■ Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel ■ Speditionskaufmann/-frau ■ ________________________________________ Industrie: ■ über 500 Beschäftigte ■ bis 500 Beschäftigte ■ Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit bis 2 Jahre) Bauwirtschaft: ■ Baugewerbe ■ Immobilienwirtschaft ■ Gewerblich-technische Ausbildung Gewerblich-technische Weiterbildung: ■ Industriemeister/in ■ Handwerksmeister/in ■ Staatlich geprüfte/r Techniker/in Kaufmännische Weiterbildung: ■ Betriebswirt/in (VWA) ■ Betriebswirt/in (Handwerk, IHK, sonstige) ■ Fachkaufmann/-frau ■ Fachwirt/in ■ Prüfung gehobener Öffentlicher Dienst (mittlerer Dienst und Aufstieg – ohne Studium) Studium: ■ Universität ■ (Fach-)Hochschule ■ Duale Hochschule / Berufsakademie Fachrichtung des absolvierten Studiums: ■ Technik ■ Verwaltung ■ Wirtschaft ■ ________________________________________ ■ ohne Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium Berufsgruppe ■ Angestellte/r Wirtschaft ■ Angestellte/r Öffentlicher Dienst ■ Beamter / Beamtin ■ Selbstständige/r ■ arbeitsuchend ■ ________________________________________ F KS 01 REV 03 06/2015 Funktion / Position ■ Sachbearbeiter/in ■ Gruppen- bzw. Teamleiter/in ■ Projekt- / Produktmanager/in ■ Abteilungsleiter/in ■ Geschäftsführer/in / Vorstandsmitglied ■ ________________________________________ ■ Handwerk ■ Telekommunikation / Informationstechnologie ■ Verkehrswirtschaft ■ Versorgungswirtschaft (Energie, Wasser, ...) Handel: ■ Großhandel ■ Einzelhandel Finanzdienstleistungen: ■ Bank ■ Versicherung ■ sonstige Finanzdienstleistungen Freie Berufe: ■ Architekt/in ■ Arzt / Ärztin ■ Beratende/r Ingenieur/in ■ Rechtsanwalt / Rechtsanwältin ■ Steuerberater/in / Wirtschaftsprüfer/in ■ ________________________________________ Sonstige Dienstleistungen: ■ Bildung ■ Gesundheitswesen ■ Kommunikation / Werbung ■ Medienwirtschaft ■ Tourismus ■ Unternehmensberatung ■ ________________________________________ Öffentlicher Dienst: ■ Bund ■ Land ■ Kommune ■ ________________________________________ Sonstiges: ■ ________________________________________ Abteilung ■ Außenwirtschaft (Import / Export) ■ Beschaffung und Logistik ■ Finanz- und Rechnungswesen / Controlling ■ Marketing / Vertrieb / Werbung ■ Organisation / IT ■ Personalwirtschaft ■ Produktionswirtschaft ■ Unternehmens-/Geschäftsführung ■ sonstige Abteilung _______________________________________