1/2012 - BDB Bayern
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1/2012 - BDB Bayern
1/2012 Landesverbandstag 2012 in Ingolstadt n Landesvorsitzender Schneider gibt sein Amt ab n Marion Bartl und Mario Mirbach Nachfolger n BDB Jahresauftaktgespräch im Innenministrium n Bayerischer Holzbaupreis Tourt durch bayern n neuer Landesfachreferent Unternehmer georg gassner ist gewählt n BRANDSCHUTZ n INNENAUSBAU n ENTWÄSSERUNGSTECHNIK 122370_BDB_1-2012_U1.indd 1 20.03.12 11:34 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Delegiertenversammlung hat beim Landesverbandstag am 11./12. Mai 20012 in Ingolstadt die Weichen für die nächsten vier Jahre des BDB Bayern gestellt. Zunächst möchte ich allen Anwesenden und Mitwirkenden für die offene und teilweise recht kontrovers geführte Diskussion im Rahmen der Wahlen danken. Es war eine schwierige Entscheidung, welche die Delegierten zu treffen hatten. Um so mehr freut es mich, dass sie uns mit überwältigender Mehrheit gewählt haben. Der neue Landesvorstand samt Beisitzern gibt in seiner Zusammensetzung das gesamte Spektrum unserer BDB-Baufamilie wieder. Dadurch werden wir in der Lage sein, sämtliche Themen - ob sie nun Architekten, Ingenieure oder auch die gesamte Baufamilie betreffen – fachlich zu behandeln und sowohl in die Kammern als auch in die politischen Gremien und die Öffentlichkeit zu transportieren. Ich freue mich sehr darauf, in Zusammenarbeit mit diesem kompetenten und ambitionierten Team den bereits eingeschlagenen Weg fortzusetzen, vorhandene und neue Ideen und Visionen umzusetzen und zu entwickeln und somit die Zukunft aktiv zu gestalten. In diesem Zusammenhang möchte ich mich persönlich bei Klaus Schneider für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit der vergangenen Periode bedanken. Er wird als Präsidiumsmitglied auch künftig in die Geschicke des Landesverbandes eingebunden sein. Ziel unserer Vorstandsarbeit wird es in den kommenden Jahren sein, gemeinsam mit Ihnen das innere Netzwerk auszubauen, die interne und externe Kommunikation zu intensivieren, die Sacharbeit durch Arbeitsgruppen zu stärken, die Öffentlichkeitsarbeit zu professionalisieren und unsere Außenwirkung weiter zu verbessern. Es ist die Idee der ganzheitlichen Betrachtung des Bauens und der gemeinsamen Bewältigung von Bauaufgaben und Problemstellungen, die uns stark macht und die wir noch intensiver leben wollen. Für diese Aufgaben bitte ich Sie alle um Ihre Vertrauen und Ihre Unterstützung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun ist vieles neu geworden - in unserem Landesverband, aber auch in München. An dieser Stelle möchte ich aus München die besten Glückwünsche an unseren neuen Landesvorstand senden und für die Führung alles Gute und viel Geschick wünschen. Die Liste der Vorhaben ist lang, aber gemeinsam zu schaffen; weiteres erfahren Sie in dieser Ausgabe. Bei Klaus Schneider, der uns seit einem Jahr im Präsidium vertritt und nicht mehr für den Landesvorsitz zur Verfügung stand, bedanke ich mich herzlich für die gute und vertrauensvolle, besonders aber auch für die kritische und immer zielführende Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Aber auch in München, in der Lokalbaukommission, ist einiges neu. Wer regelmäßig dort zu tun hat weiß, dass der Service umstrukturiert wurde. Die erste Anlaufstelle soll nun der Serviceschalter im Erdgeschoss sein. Erst in laufenden Projekten mit zugewiesenem Sachbearbeiter oder zugewiesener Sachbearbeiterin ist zu einem vorab abgestimmten Termin eine direkte Beratung vorgesehen. Das Handbuch „Der vollständige Bauantrag“ wurde nun endlich wieder neu aufgelegt, nachdem jahrelang durch die vielen Änderungen in der BayBO eine Überarbeitung nicht sinnvoll erschien. Das Handbuch ist in der LBK erhältlich und kann auch auf den Internetseiten der LBK heruntergeladen werden. Am 21.04. wurde diesbezüglich durch Herrn Mager (Leiter der Lokalbaukommission) zu einem „LBK open“ geladen und den Vertretern von Kammern und Verbänden das neue Serviceangebot vorgestellt. Nutzen Sie das Angebot, das uns von Seiten der Behörden gemacht wird. Über 80 % aller Anträge, die in München eingereicht werden, entsprechen noch immer nicht den Vorschriften der Bauvorlagenverordnung. Von dieser erschreckend hohen Fehlerquote müssen wir weg, denn jeder unvollständige Bauantrag verzögert die Genehmigung unnötig und bindet Personal in der LBK. Als Verband, der die Qualität im Baubereich fördert und fordert, sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen. Ihre Marion Bartl Landesvorsitzende BDB Bayern BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 3 In diesem Sinne, Ihr Christoph Messow 3 18.06.12 14:20 Inhalt Herausgeber: BDB-Nachrichten München Michael Götz, Matthias Manghofer Verlag: Gebr. Geiselberger Mediengesellsch. mbH Anzeigenabteilung Tel.: 0 89 / 36 04 74-10 E-Mail: [email protected] Redaktion BDB-Nachrichten: Dipl.-Ing. Georg Gaßner Tel.: 0 81 31 / 53 93 50, Fax: 53 93 51 [email protected] Architekt Christoph Messow Architektin Christa Schicker 10 16 Redaktion Landesverband: Architektin Marion Bartl Architekt Mario Mirbach Freie Redakteure: Architekt David Meuer Dipl.-Ing. (FH) Milko Falke Dipl.-Ing. Franz Sogerer Dieter Schacherl Innenarchitektin Ursula Beigler Erscheinungsweise: vierteljährlich 18 Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 15. 8. 2012 Titelbild: Bauen im Bestand 23 31 4 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 4 BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:20 Inhalt 3Vorwort 6 Ehrenvorsitzender Heinz KünzerBDB-Bayern – auf Kurs 2012 - 2016 7 Bildungswerk Bayern – Baumeisterseminar 8 Werden Sie Mitglied 9 BDB Bayern - Bezirksgruppentermine BG München BG Bayreuth BG Donau-Ries 10 Landesverbandstag 2012 in Ingolstadt mit Wahlergebnissen Jahresvorschau und Aufruf zur aktiven Mitarbeit 13 BG München: SNP - Seminar Sicherheiten am Bau – Vergütung absichern 16 BG Bayreuth immer aktuell 18 Projektbericht von Architekt Stefan Vogl Sporthalle für Eliteschule des Fußballs in Taufkirchen 21 Landesfachreferat Architekten Neuwahlen im Landesfachreferat Bericht aus dem Bundesfachreferat Architekten Bericht aus dem Forum Zukunft BDB in Erfurt 23 BG Donau-Ries: Kochkurs von Reiner Schlientz 24Brandschutz Brände in Eingangsbereichen von Treppenhäusern und Kellervorräumen 29 Bayerischer Innenminister lobt Engagement des BayIKa-Präsidenten 30 Projektbericht: Lichter Lernort an der Universität Bayreuth 31 Projektbericht: ADAC-Zentrale in München 32 BDB – Tipp 33 BayAK: Schlichtungsausschuss ist anerkannte Gütestelle nach der ZPO 35 BDB Nachrichten Journal BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 5 5 18.06.12 14:20 Landesverband Bayern BDB - Bayern - auf Kurs 2012 - 2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Delegiertenversammlung des BDB-Bayern hat am 12.05.2012 einen neuen Landesvorstand gewählt. Die Versammlung war in der komfortablen Situation, aus zwei Teams mit unterschiedlichen Programmen auswählen zu können. Team-1 für 1.und 2. Landesvorsitz: Marion Bartl, stellv. Landesvorsitzende und Mario Mirbach, Architektenreferent der BZG Regensburg, baten die Delegierten um Vertrauen für ihre Arbeit am Umstrukturierungsprozess im BDB. Die wesentlichsten Bausteine ihrer Umstrukturierung seien landesweit einzusetzende Arbeitsgruppen als ein Netzwerk der Baufamilie zur Unterfütterung berufspolitischer Arbeit. Team-2 für 1.und 2. Landesvorsitz: Oliver Lederer, Architektenreferent im LV-Bayern und Walter Muck, Vorsitzender der BZG Ingolstadt, standen insbesondere dafür, die Struktur des BDB als die große Gemeinschaft der Architekten und Ingenieure, weiterhin öffentlich glaubwürdig darzustellen. Es war ihnen darum wichtig, in die ersten Führungspositionen des BDB-Bayern jeweils Architekten/in und Ingenieur/in gleichwertig zu wählen. Beide Teams wünschten sich sehr, dass Walter von Wittke, Vorsitzender BZG Nürnberg und Vorstandsmitglied für Finanzen, wiedergewählt werde. In erfrischender, temperamentvoller Diskussion vertieften und erweiterten die Delegierten die Themen. Es stellte sich heraus, beide Konzepte sind uns wichtig und in Einklang zu bringen. Es wurden gewählt: Marion Bartl, Landesvorsitzende Mario Mirbach, stellv. Vorsitzender Walter von Wittke, Finanzvorstand Erweiterter Vorstand: Walter Muck, Beisitzer für BayIka Klaus Neisser, Beisitzer für ByAK Reiner Schlientz, Referat Architekten Josef Goldbrunner, Referat Ingenieure Georg Gassner, Referat Unternehmer Georg Diekmann, Referat Ausbildung Alban Faußner, Baumeisterseminar 6 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 6 Man sagt, jedem neuen Anfang wohnt ein Zauber inne. Modern nennt man es „Aufbruch“, klingt aktiver. Aber lassen wir uns durch den Zauber nicht davon abhalten, denen zu danken, die uns an die heute so gute Startposition gestellt haben. Der „Aufbruch“ fand schon im Jahre 2000 statt, die Zäsur, die dem BDB-Bayern den Weg zum modernen Berufsverband ermöglichte. Die Kolleginnen und Kollegen der damaligen Vorstände, Referate und Arbeitsgruppen legten das Fundament unserer gegenwärtigen und künftigen Arbeit. Wir lesen BDB-Nachrichten, die beste Mitgliederzeitung im Bund. Wir arbeiten mit moderner ausbaufähiger homepage, wir pflegen gut vernetzte Kontakte mit Mitgliedern und Bezirksgruppen. Der BDB-Bayern hat Vertreter im Präsidium, im Vorstand und in den Arbeitsgruppen des BDBBundes. Wir haben angemessen Sitz und Stimme in Vertreterversammlungen und den Gremien der Bayerischen Architekten- und Ingenieure-Kammer. Kontakte zu Öffentlichkeit, Behörden und Politik werden reichlich gepflegt. Das schafften frühere Vorstände, Referate und Arbeitsgruppen. Deren Namen kennen wir, einen nenne ich stellvertretend für alle. Oliver Lederer, er ließ sich 2007, nach Rücktritt des Landes-Architekten-Referenten, in die Pflicht nehmen und erfüllte dieses Amt bis zum April 2012. Er war der erfolgreichste Landes-Architekten-Referent den ich erlebte. Viele berufspolitische Initiativen in der ByAK, Begleitung des Holzbaupreises, Gespräche zur Vereinbarung „Klimapartner“ BDB-Bayern mit der Bayerischen Staatsregierung, Mitglied und Organisator des Architekturtreff Coburg, Seminare und gute Vortragsveranstaltungen verdankt der BDB seiner Arbeit. Oliver Lederer ist dem Landesverband weiterhin wichtig. Ich denke, wir haben stolzen Anlass zum Rückblick auf bisher geleistete Arbeit und guten Grund, die heutige Position zu prüfen und die Pflicht, den Blick auf die Zukunft zu richten. Der neue Vorstand möchte in den kommenden Jahren ein anspruchsvolles Strukturprogramm umsetzen, das in Grundzügen den Delegierten zur Wahl dargestellt und akzeptiert wurde. Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie die Unerreichbare, für die Furchtsamen die Unbekannte, für die Mutigen ist sie die Chance. So gehen wir auf Kurs 2012-2016, mutig Bewährtes zu stärken und Neues zu schaffen. Der BDB-Bayern nutzt seine Chance im Vertrauen auf verlässliche Unterstützung des neuen Vorstandes durch alle Bezirksgruppen und deren Mitglieder. Der neue Vorstand hat in früheren Positionen dem BDB-Bayern schon hervorragende Dienste geleistet, wir dürfen auch jetzt viel von ihm erwarten. Doch gleichermaßen sollte der Vorstand starke Unterstützung von den Mitgliedern einfordern, sonst sind die Aufgaben ehrenamtlich nicht gut zu bewältigen. Jeder hat ja noch seine eigenen Pflichten für Familie und für den Beruf zu erfüllen. Deshalb wird unsere Mithilfe zur Pflicht. Man sagt leicht: „das läuft im Büro so mit, ehrenamtlich“. Weil ich das oft höre, habe ich mal gerechnet. Bei nur 1 Std. am Tag x 5 Tage in der Woche x 50 Wochen x 4 Jahre = 1000 Std. Das sind € 60,-- x 1000 = € 60.000.-Soviel stellen die Funktionsträger dem BDB in einer Amtsperiode mindestens an geldwerter Leistung zur Verfügung. Wie kann man das danken? Das geht so: unterstützt und ehrt sie und zeigt, dass Ihr helft und zu Ihnen steht. Warum tun wir das für den BDB, dem Baumeisterbund? Wir tun es, weil die Baumeister-Idee mehr bedeutet als Architekt und Ingenieur zu sein. So im Kommentar zur Baumeisterverordnung1931. – Der Baumeister überzeugt, weil der Nachweis gelang, dass konsequentes Planen und Entwerfen auf der realistischen Basis wissenschaftlich durchdachter handwerklicher und technischer Fähigkeiten der allgemeinen Entwicklung des Bauens besser entspräche, als die Berufung auf eine künstlerische und kulturelle Mission. – Das ist der ganzheitliche technisch wissenschaftliche Anspruch der Baukunst, auch Teil des Bauhausgedankens, Architektur, Technik und Handwerk mit anderen Künsten so zu verbinden, dass das Ziel aller bildnerischen Tätigkeit der Bau ist. Diesen Anspruch wollen wir in die Zukunft tragen. Die Gesamtsicht ist im Beruf heute noch wichtiger als früher. Die heutigen neuen Studiengänge und die praktischen Ausbildungen bereiten nicht ausreichend darauf vor. Sie sind meist in enge Module zerlegt. Das hilft den Jüngeren später nicht mehr, von der ersten Skizze bis zum vollendeten Werk, ihre Projekte zu führen. Das BDB-Referat für „Ausbildung und Absolventen“ und unser Baumeisterseminar bearbeiten diese Themen, um die Ausbildung zu ergänzen. Der BDB nimmt Studenten und Absolventen als Mitglieder auf, wir helfen ihnen und kümmern uns um sie schon am Beginn ihres beruflichen Weges. Das ist ein konkreter Beitrag zur sicheren Zukunft unseres Berufsstandes. Heinz Künzer BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:20 BDB Bayern – Weiterbildung BDB-BILDUNGSWERK BDB-BILDUNGSWERK BAUMEISTERSEMINARE BAUMEISTERSEMINARE Seminare 2. Halbjahr Seminare 2. Halbjahr 2012 2012 V O R A N K Ü N D I G U N G Energieberater (vor Ort) Lehrgang mit 10 Terminen ermöglicht die Eintragung in entsprechende Listen ab Mitte September 2012 Kosten ca. 1.300,00 € Weiterbildung für Vor-Ort-Energieberatung Lehrgang mit 10 Terminen zum Erhalt der Eintragung in den entsprechenden Listen ab Mitte September 2012 Kosten ca. 1.300,00 € Energieberater für Baudenkmäler und sonstige besondere Bausubstanz im Sinne § 24 EnEV 2009 Lehrgang mit 6 Terminen Voraussetzung Vor-Ort-Energieberater ab Mitte September 2012 Kosten ca. 800,00 € Sommerlicher Wärmeschutz, die neue DIN 4108-2011-10 Der neue ImmoWertV Baulicher Brandschutz im Baudenkmal und im Bestand Interessenten können sich bei Herrn Faußner über die Inhalte der Lehrgänge vorinformieren. Fertig mit dem Studium – was dann? Das Baumeisterseminar hat einen Leitfaden für die Durchführung des Studentenseminar „Fertig mit dem Studium – was dann?“ entwickelt. Dieser kann von der Homepage des Landesverbandes heruntergeladen werden. Interessant ist dieser Leitfaden insbesondere für BDB-Bezirksgruppen mit Hochschulstandort. Dieses Seminar wurde in den vergangen Jahren schon in München, Rosenheim, Regensburg, Würzburg und Coburg durchgeführt. Es bietet den Bezirksgruppen zum Einen das Netzwerk des BDB darzustellen und zum Anderen neue Mitglieder zu werben. Viel Erfolg bei der Durchführung Ihr Alban Faußner V E R A N T W O R T L I C H Dipl.-Ing. (FH) Alban Faußner, Vorsitzender Baumeisterseminare e. V. Kerschensteinerstr. 35, 86720 Nördlingen A N M E L D U N G Gabriele Bissinger Tel: 09081/2597-0; Fax: 09081/2597-25; E-Mail: [email protected] < BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 7 7 18.06.12 14:20 Werden Sie Mitglied im BDB BDB – Vorteile der Mitgliedschaft n14.000 Architekten, Bauingenieure und Studenten garantieren Praxisnähe und Expertenwissen. nBDB-Kollegen sind sowohl Freischaffende mit Büros und Mit arbeitern als auch Unternehmer und Studenten. BDBMitglieder tragen auch Verantwortung in Behörden, Hochschulen, Bauämtern, in der Industrie. nBDB-Teams führen praxisnahe Forschung durch; sie fließt in die berufspolitische Arbeit ein. Seminare des BDB-BILDUNGSWERKES sind bekannt für n eine Fortbildung, die sich hautnah an den Problemen der Kollegen orientiert. Zudem sind sie preiswert! Die BDB-Kollegen vor Ort bieten den fachlichen Erfahn rungsaustausch, Exkursionen, Fachveranstaltungen. nDas BDB-Mitgliederspektrum reicht weit. Wir sind Architekten und Bauingenieure, decken das gesamte Baugeschehen ab und unterstützen uns gegenseitig. Es war noch nie verboten, Kon takte und kollegiale Beziehungen zu nutzen! nDer BDB als größter Berufsverband von Architekten und Bauingenieuren ist für Politik und Wirtschaft ein nicht immer bequemer, aber notwendiger Gesprächspartner. Wir jammern nicht, wir bringen konkrete Vorschläge ins Gespräch und be weisen, dass diese auch machbar sind. nUnser Angebot zur engen Zusammenarbeit richtet sich an alle am Baugeschehen Beteiligten. Nur gemeinsam werden wir die Zukunft sichern können! nUnsere Bundeszeitschrift – die „Deutsche Bauzeitschrift“ – eine bedeutende Fachpublikation, monatlich frei Haus. Mitglieder können werden: Alle Architekten und im Bauwesen tätigen Ingenieure, die ein Stu dium an einer Universität, Fachhochschule oder einer vergleichbaren, staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben, außerdem Studenten der Fachbereiche Architektur und Bauingen ieurwesen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2012: Vollzahler190,– E Jungabsolventen 95,– E Studenten 34,– E Zweitstudium 34,– E Rentner 95,– E Senioren ab dem 75. Lebensjahr können auf Antrag beitragsfrei gestellt werden. Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der Deutschen Bauzeitschrift enthalten. Die Mitglieder des BDB Bayern erhalten zudem ihre Mitgliederzeitung, die BDB-Nachrichten München – Landesver band Bayern, kostenfrei zugestellt. Förderung der Studentinnen und Studenten: Eine der wichtigsten Aufgaben des BDB ist die Förderung des stu dentischen Nachwuchses. Der Verband vertritt die hochschulpoli t ischen Anliegen seiner jungen Mitglieder und bietet ein Forum für ihren bundesweiten Meinungsaustausch. Er schreibt auf Bundes- und Landesebene Ideenwettbewerbe für Studenten der Fachbereic he Architektur und Bauingenieurwesen aus. Er veranstaltet Informations- und Diskussionsabende, bei denen zum Beispiel BDB-Mitglieder mit Berufserfahrung von ihrer Arbeit berichten. Das BDB-Bildungswerk bietet praxisorientierte Seminare an, um den Übergang vom Studium zur Berufspraxis zu erleichtern. Die jungen Kolleginnen und Kollegen werden als gleichberechtig te Mitglieder in den Verband aufgenommen. Über 3000 Studenten der Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen nutzen bis heute diese Chance. Sie geben dem BDB durch ihre aktive Mitwirk ung neue Impulse und sorgen für eine stetige Belebung der Verbandsarbeit. 8 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 8 Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure e. V. Bundesgeschäftsstelle Wildenowstraße 6 · 12203 Berlin-Steglitz http://www.baumeister-online.de · E-Mail: [email protected] Telefon: 0 30/84 18 97-0 · Fax: 0 30/84 18 97 22 Anschriften der BDB-Bezirksgruppen im Landesverband Bayern Landesverband Bayern Landesvorsitzende Landesverband Bayern Stellv. Landesvorsitzender BG Ansbach Vorsitzender BG Aschaffenburg Vorsitzender BG Augsburg Vorsitzender BG Bad Kissingen Vorsitzender BG Bamberg Vorsitzender BG Bayreuth Vorsitzender BG Coburg Vorsitzender BG Deggendorf Vorsitzender BG Donau-Ries Vorsitzender BG Fürstenfeldbruck/ Germering Vorsitzende BG Hof/Saale Vorsitzender BG Ingolstadt Vorsitzender BG Kaufbeuren/ Ostallgäu Vorsitzender BG Kempten/ Sonthofen Vorsitzender BG Unterallgäu/ Memmingen Vorsitzender BG München Vorsitzender BG Nürnberg Vorsitzender BG Regensburg Vorsitzender BG Rosenheim Vorsitzender BG Starnberg Vorsitzender BG Traunstein/ Berchtesgadener Land Vorsitzender BG Weiden Vorsitzender BG Westschwaben Vorsitzender BG Würzburg Vorsitzender Architektin Marion Bartl, Oberer Markt 1, 87634 Obergünzburg, Tel.: 0 83 72/9 80 96 90, Fax 0 83 72/9 80 96 92, Email: [email protected] Architekt Mario Mirbach, D.-Martin-Luther-Str. 2, 93047 Regensburg, Tel. 09 41/58 61 24 00, Fax: 09 41/56 81 24 09, Email: [email protected] Dipl.-Ing. Berthold Alsheimer Rügländer Straße 32, 91522 Ansbach, Tel.: 0 98 25/3 11 Fax: 0 98 25/14 04, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Dieter Sauerwein, Architekt BDB Würzburger Straße 24, 63739 Aschaffenburg Tel.: 0 60 21/32 59 08, Fax: 0 60 21/32 59 07 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Architekt Alois Strohmayr Am Graben 15, 86391 Stadtbergen, Tel.: 08 21/24 33 20 Fax: 08 21/43 10 16, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Klaus Neisser, Freier Landschaftsarchitekt, BDLA, Stadtplaner BDB, Hartmannstraße 24, 97688 Bad Kissingen Tel.: 09 71/6 36 10, Fax: 09 71/40 12, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Dieter Reck, Kolpingsplatz 8, 91301 Forchheim, Tel.: 0 91 91/16 36 20 Fax 0 91 91/16 36 25, Email: [email protected] Dr.-Ing. Hans-Günter Schneider, Bauingenieur BDB Georg-Hoffmann-Straße 22, 95488 Eckersdorf E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle: Tel.: 09 21/759 13 15, Fax: 09 21/759 13 10 Dipl.-Ing. (FH) Michael Knörnschild Ernstplatz 8, 96450 Coburg Tel.: 0 95 61/8 84 20, Fax: 0 95 61/88 42 11 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing (FH) Ulrike Samberger, Architektin Böhmerwaldstr. 29, 94469 Deggendorf, Tel.: 09 91-34 12 07, Fax 09 91-3 23 11, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Robert Lang, Bauingenieur BDB Kerschensteinerstr. 35, 86720 Nördlingen, Tel.: 0 90 81/2 59 70, Fax: 0 90 81/25 97 25, [email protected] Dipl.-Ing. B. Sc. Bärbel Holzke Südendstraße 55, 82110 Germering Tel.: 089/545 721 82, Fax: 089/545 721 83 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Lothar Hanisch Döberlitz 1, 95185 Gattendorf, Tel.: 0 92 81 / 160 1670 Fax: 0 92 81 / 160 1672, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Walter Muck, Beratender Ingenieur Maria-Ward-Str. 9, 85051 Ingolstadt Tel. 08 41-9 73 59 59, Fax.: 08 41-9 73 59 73 E-Mail: [email protected], www.bdb-ingolstadt.de Dipl.-Ing. Klaus D. Mueller, Architekt BDB Trettachweg 15, 87600 Kaufbeuren, Tel.: 0 83 41/55 35, Fax: 0 83 41/1 56 34, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Michael Felkner, Architekt BDB Niedersonthofener Straße 8, 87448 Waltenhofen-Oberdorf Tel.: 0 83 79 / 74 68, Fax: 0 83 79 / 71 21 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Tilmann Fischbach, Innenarchitekt Kalchstraße 39, 87700 Memmingen, Tel.: 0 83 31 / 98 27 47 Fax: 0 83 31 / 98 27 46, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Christoph Messow, Architekt BDB Rotkäppchenweg 30, 82110 Germering Tel.: 089/72402734, Fax: 089/36055152, Mobil 0172/9202816 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Walter von Wittke, Bauingenieur BDB Holzstraße 21, 90763 Fürth, [email protected] Tel.: 09 11/7 41 75 78, Fax: 09 11/77 44 00 Dipl.-Ing. (FH) Arch. Stefan Vogl, Seifensiedergasse 6, 93059 Regensburg, Tel. 09 41-8 50 04 30, Fax.: 0941-2 98 46 19, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Udo Satzger, Beratender Ingenieur, Götschweg 14, 83026 Rosenheim, Tel.: 0 80 31-624 26, Fax: 0 80 32-642 62, E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Andreas Ott, Ber. Ingenieur BDB Tutzinger Hof Platz 6, 82319 Starnberg Tel.: 0 81 51/1 58 20, Fax: 0 81 51/2 85 51 Dipl.-Ing. (FH) Christian Wurmannstätter, Architekt BDB Geschäftsstelle: Annette Dufter Kaltenbachweg 4, 83246 Unterwössen E-Mail: [email protected] integriert in BG Regensburg Dipl.-Ing. (FH) Martin Becker, Architekt BDB Stadtstraße 5, 89331 Burgau Tel.: 0 82 22/41 38 47, Fax: 0 82 22/41 38 48 Dipl.-Ing. (FH) Hans Reiner Waldbröl, Berat. Ing. BDB Schellingstraße 36, 97074 Würzburg Tel. 09 31/7 96 16 12, Fax: 09 31/7 96 16 20 E-Mail: 1. [email protected] Internet: bdb-wuerzburg.de BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:20 BDB Bayern – Bezirksgruppentermine München – Vorstandssitzungen und Fachgespräche im „Hofbräuhaus“, Platzl 9, 80331 München (Marienplatz U- und S-Bahn); Anmeldung für Seminare der DIAA bei Frau Hillner: Tel.: 089/57007244, Fax: 089/57007271, [email protected], www.diaa-akademie.de 09.07.2012 Montag, 18.00 Uhr 23.07.2012 Montag, 18.00 Uhr 10.09.2012 Montag, 18.00 Uhr 08.10.2012 Montag, 18.00 Uhr Vorstandssitzung Vorstandssitzung Vorstandssitzung Vorstandssitzung Bayreuth 13.07.2012, 14 Uhr, Ecke Rückertweg/ Justus-Liebig-Straße in Bayreuth Bei Interesse Kontaktaufnahme mit Dr.-Ing. Hans-Günter Schneider, Tel.: 0921/75913-15, siehe auch www.bdb-bayreuth.de Baustellenbesichtigung „Studentenwohnanlage Rückerts Raum“, Kollege Holzmüller, mit der Planung und Bauleitung beauftragt, wird uns über die Baustelle führen. 20.07.2012 8:30 Uhr Abfahrt per Bus, Parkplatz Volks- festplatz 20. bis 23. Sept. 2012 Busreise ab Bayreuth Donau-Ries 05. Juli 2012 Ort: AEG Oettingen 11. Oktober 2012 Ort: Donauwörth 15. November 2012 Ort: Nördlingen 02. Dezember 2012 Fahrt zur Landesgartenschau in Bamberg, 10:00 Uhr Baufachführung durch Harald Lang, u. a. Geschäftsführer der Landesgartenschau, 16:00 Uhr Führung im Gärtner- und Häckermuseum. Auf der Rückfahrt Einkehr in der Drei-Kronen-ZoiglStube in Straßgiech. Ca. 20:00 Uhr Ankunft Bayreuth. Kostenbeteiligung p. P. 25,00 € Studienfahrt nach Böhmen und Mähren ein Schwerpunkt: Bauhaus-Architektur in Brünn Anreise über Kuttenberg – historisches Zentrum ist UNESCO- Welterbe; Brünn: historisches Zentrum – Bauhaus: Villa Tugendhat, Parkanlage Eisgrub – Weinabend, Teltsch (UNESCO-Welterbe), Wallfahrtskirche des hl. Johannes von Nepomuk; Rückfahrt über Leitomischl – Renaissance Bauwerke. 3 Übernachtungen im 4* Best Western Premier Hotel International in Brünn. Reisepreis 395,00 € im DZ. Weitere Informationen unter www.bdb-bayreuth.de unter Rubrik „Aktuelles“. Anmeldung bei Dr. Hans-Günter Schneider, Tel. 0921-33399. Bei Interesse Kontaktaufnahme mit Vorsitzenden Robert Lang, Tel. 09081/25970, Fax 09081/259725 Bauen im Spannungsfeld neuer Lernmethoden, Besichtigung AEG Oettingen mit sachkundiger Erläuterung durch Dipl.-Ing. (FH) Hans Dunzinger, Landratsamt Donau-Ries Kalkputze im Neubau und der Sanierung mit der Firma Schwenk Bauen mit Glas mit Besichtigung der Firma Rieser Glasbau Jahresschlussessen in Oettingen, 11:00 Uhr Stadtführung, 12:30 Uhr Mittagessen in der Krone Neue BAFA-Liste der Bayerischen Architektenkammer ab 1. Juli 2012 Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zwischenzeitlich angekündigt, die sogenannte „BAFA-Beraterliste“ zum 1. Juli 2012 einzustellen, bzw. nur noch intern weiter zu führen. Das BAFA verweist nun als Angebot für eine Weiterführung auf die gebührenpflichtige EnergieeffizienzExpertenliste, die bei der DENA geführt wird. Ein Eintrag dort ist aber aktuell weder maßgeblich für die Förderantragsstellung noch die Berechtigung als Berater. Als Alternative bietet die Bayerische Architektenkammer nun ihren Mitgliedern, die als BAFA-Berater beim Bundesamt registriert sind, an sich ab Juli 2012 auf der Kammer-Homepage unter als für die Vor-Ort-Beratung antragsberechtigt auszuweisen. http://w w w.byak.de/star t/ber ufsverzeichnisse/energieberater Diese Liste wird für Auftraggeber schnell BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 9 auffindbar sein und baut auf dem bereits seit einigen Jahren etablierten und bewährten Energieberaterverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer auf. Zudem ist beabsichtigt, die entsprechenden Listen der Länderarchitektenkammern über eine zentrale bundesweite Übersicht zu verlinken. Das Angebot stellt eine klare und wirksame Alternative zu der von der Deutschen Energieagentur (DENA) beabsichtigten Expertenliste dar. Eine Eintragung in die DENA-Liste – dies soll nochmals ausdrücklich betont sein - die mit erheblichen Gebühren und laufenden Kosten verbunden sein würde, ist nach derzeitigem Sachstand nicht erforderlich. Mitglieder, die von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten wir, der Bayerischen Architektenkammer eine Erklärung unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars als Nachweis der bestehenden BAFA- Berateranerkennung (Nachweis der gültigen BAFA-Registrierungsnummer erforderlich) zuzusenden. Zugleich wird ab Juli 2012 die Möglichkeit angeboten, sich innerhalb des neu strukturierten Energieberaterverzeichnisses unter http://www.byak.de/ start/berufsverzeichnisse/energieberater explizit als Energieberater für Nichtwohngebäude auszuweisen. Hierfür ist ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs „Energieberater Nichtwohngebäude“, der an der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer regelmäßig angeboten wird, erforderlich. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auf unserer Seite unter http://w w w.byak.de/star t/ber ufsverzeichnisse/energieberater und in der Rubrik „Informationen für Mitglieder“ hinterlegt. 9 18.06.12 14:20 Landesverbandstag 2012 Landesverbandstag in Ingolstadt mit Neuwahlen am 11.-12.05.2012 Marion Bartl, Mario Mirbach und Walter von Wittke leiten die Geschicke des BDB Der Landesverbandstag des BDB in Ingolstadt stand im Zeichen der Neuwahlen und fand unter dem Motto: „Zukunft gestalten – Werte bewahren“ statt. Der Verband befand sich in der glücklichen Situation demokratisch aus zwei Teams für den Landesvorsitz wählen zu können. Zum einen die stellv. Landesvorsitzende Marion Bartl zusammen mit Mario Mirbach, Architektenreferent aus Regensburg und auf der anderen Seite Oliver Lederer, Landesfachreferent für Architekten zusammen mit Walter Muck, Vorsitzender der Bezirksgruppe Ingolstadt. Beiden Teams stand Walter von Wittke Vorsitzender der Bezirksgruppe Nürnberg als Vorstandsmitglied für Finanzen zur Verfügung. Der programmatische Wahlkampf wurde diszipliniert und mit gegenseitigem Respekt geführt. Marion Bartl und Mario Mirbach erhielten das große Vertrauen der Delegierten zur Weiterführung ihrer Arbeit im Umstrukturierungsprozess der berufspolitischen Arbeit im BDB, der von beiden maßgebend gestaltet und beeinflusst wurde. Nach Abschluß der einzelnen Wahlgänge, die Jutta Graf als Vorsitzende der Wahlkommission leitete, wurde der gemeinsame Wunsch der Delegierten und des neu gewählten Vorstandes umgesetzt, den Erweiterten Landesvorstand um zwei Beisitzer zu ergänzen. Klaus Neisser, Vorstandsmitglied der Bay. Architektenkammer und Walter Muck, Beratender Ingenieur bringen ihr Knowhow mit in die Vorstandsarbeit ein. Teilnehmer am Landesverbandstag In den erweiterten Landesvorstand wurden gewählt: Landesfachreferent für Architekten Reiner Schlientz, Architekt, Nördlingen Landesfachreferent für Ingenieure Josef Goldbrunner, Beratender Ingenieur, Gaimersheim Landesfachreferent für Unternehmer Georg Gaßner, Energieberater-Koordinator nach BaustellV, Dachau Landesfachreferent für Ausbildung und Absolventen Gregor Diekmann, Architekt, Zell am Main Vorsitzender Baumeisterseminar Alban Faußner, Unternehmensberater, Augsburg Beisitzer - Bayerische Architektenkammer Klaus Neisser, LandschaftsarchitektStadtplaner, Bad Kissingen Beisitzer - B ayerische Ingenieurekammer Walter Muck, Beratender Ingenieur, Ingolstadt Der neu gewählte Landesvorstand setzt sich wie folgt zusammen: Landesvorsitzende Marion Bartl, Architektin, Obergünzburg Stellv. Landesvorsitzender Mario Mirbach, Architekt, Regensburg Vorstandsmitglied für Finanzen Walter von Wittke, Beratender Ingenieur, Fürth 10 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 10 BDB Landesvorstand Bayern: vlnr: Walter Muck, Georg Gaßner, Vorstandsmitglied für Finanzen Walter v. Wittke, Landesvorsitzende Marion Bartl, Stellv. Landesvorsitzender Mario Mirbach, Alban Faußner, Reiner Schlientz Bild: BDB Bayern BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:20 Landesverbandstag Die Präsentationen von Stefan Vogl, 1. Vorsitzender der BG Regensburg, zum Relaunch und Vereinheitlichung der Landesverbands- und Bezirksgruppenhomepages aus der AG Homepage und David Meuer, Stellv. Landesfachreferent für Architekten, zum Arbeitsstand der AG Zukunft BDB gaben einen informativen Einblick in den zur Umsetzung anstehenden Umstrukturierungsprozess. Die Präsentationen können im „INFO Forum“ der Online-Plattform eingesehen werden. s. hierzu Artikel „Jahresvorschau“. Zum Abschluß der Landesverbandstagung empfingen die scheidenden Vorstandsmitglieder eine kleine Aufmerksamkeit. Ein großer Dank geht auch an den Ausrichter des Landesverbandstag, den 1. Vorsitzenden der BG Ingolstadt Walter Muck mit seinen engagierten Mitarbeitern. Nicht allein der Festabend wird den Teilnehmenden in Erinnerung bleiben. Reiner Schlientz (Bundesfachreferent Architekten) wünscht der jungen neuen Landesvorsitzenden Marion Bartl alles Gute Oliver Lederer (ehemaliger Landesfachre- Walter Muck mit seinem Team erhält großen ferent Architekten) Dank für die hervorragende Organisation des Landesverbandstages Robert Lang (ehemaliger Vorsitzender des Bildungswerks in Bayern) BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 11 Klaus Schneider(ehemaliger Landesvorsitzender) und Marion Bartl Friedrich Hornik (ehemaliger Landesfachreferent Unternehmer) und Marion Bartl 11 18.06.12 14:20 Landesverbandstag 2012 Jahresvorschau und Aufruf zur aktiven Mitarbeit Viele interessante Programme und Symposien dürfen die Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit in den kommenden Monaten erwarten. Ein Symposium zur Planung und Ausführung 2020 soll die CAD-Industrie und die Bauausführenden zu richtungsweisenden Veränderungen animieren. So sollen Konzepte von der anwenderfreundlichen Auswertung von 3D Gebäudemodellen mit standardisiertem Datenaustausch intelligenter Bauteile bis hin zur „papierlosen Baustelle“ erarbeitet werden. Technologien wie Laserprojektion und Augmented Reality dürfen dem Bausektor nicht vorenthalten werden. Gerade hier hat der Berufsverband durch den Branchenmix das Know-how umfassend in sämtlichen Planungs- und Realisierungsphasen für Optimierungen zu sorgen. (an der inhaltlichen Mitarbeit Interessierte bitte Nachricht an: [email protected]) Der BDB wird zudem als Kooperationspartner des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit innerhalb der Bayerischen Klima-Allianz zur Verfügung stehen und mit unterschiedlichen Veranstaltungen das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung und unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen fördern. Ein wesentlicher Baustein im Umstrukturierungsprozess sind landesweit eingesetzte Arbeitsgruppen zur Unterfütterung der berufspolitischen Arbeit. Hier werden Themen wie die Weiterführung der Honorarordnung, Probleme bei der transparenten Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Probleme bei der übergangslosen Einführung der EUROCODE-Norm, Anforderungsprofil an die Bachelor und Masterausbildung aber auch tagesaktuelle Themen wie die Pflichtrente für Selbstständige oder die Gleichstellung von Bachelor und Meister nach dem DQR Deutscher Qualifikationsrahmen behandelt. 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 12 Der BDB freut sich in den zahlreichen Bezirksgruppen auf Mitglieder aus dem Kreise der Architekten und Ingenieure, die einen aktiven Beitrag zur Verbesserung Ihres eigenen Arbeitsumfeldes leisten und im Netzwerk der Baufamilie den Austausch von Know-how und das Verständnis füreinander vorantreiben wollen. Zur Registrierung im Online-Projektraum und somit zur aktiven berufspolitischen Mitarbeit senden Sie eine Nachricht an [email protected] Ihre Nachricht sollte Vor- und Nachnamen, BG, Berufsgruppe/Fachrichtung und ihre Interessensfelder enthalten, bzw. welcher AG sie sich anschließen Folgen Sie auch aktuellen Informationen und Veranstaltungshinweisen des BDB Landesverbandes unter: www.facebook.com/BDBBayern Außerdem erreichen Sie den Landesverband ab sofort direkt über die Mailadresse [email protected] Wir freuen uns auf einen konstruktiven Wissenstransfer und eine aktive Arbeitsplattform. Gaßner BUND DEUTSCHER BAUMEISTER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE E. V. L A N D E S V E R B A N D B AY E R N BE www.bdb-bayern.de w Neues in links & services ▲ 12 Siehe Übersicht über die derzeit eingerichteten Arbeitsgruppen. möchten oder gar welche Themen Sie gerne innerhalb einer AG bearbeiten wollen. Sie erhalten Zugangsdaten mit denen Sie auf www.bdb-bayern.teamlab.com aktiv mitgestalten können! ▲ Derzeit sind die Arbeitsgruppen „Homepage“ und „Zukunft BDB“ vom Landes- vorstand eingesetzt. Darüber hinaus wurden mit Einführung des BDB-Online-Projektraumes AGs zu den Themen: Mehrwert BDB, Planung und Realisierung 2020, Hochschule und Arbeitsgruppen zur Organisation des kl. Bayer. Baumeistertages 2013 zur Koordinierung der Kammerarbeit und zur Diskussion von Verbandsanhörungen durch den Gesetzgeber eingerichtet. BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:20 BG München Sicherheiten am Bau - Vergütung absichern Seminar am 27.04.2012 im forum baucultur im skygarden Am 27.04.2012 wurde in den neuen Räumlichkeiten des forum baucultur eine weitere Vortragsveranstaltung in der Kooperation der Rechtsanwälte SNP Schlawien Partnerschaft und des BDB veranstaltet. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die behandelten und diskutierten Themen. Sowohl Auftraggeber, als auch Auftragnehmer haben ein Sicherungsbedürfnis, da der Bauvertrag sowie der Architekten- und Ingenieurvertrag über einen längeren Zeitraum ausgeführt und abgewickelt wird. In dieser Zeit kann sich an der Leistungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners viel ändern. So ist der Auftragnehmer bei einer Insolvenz nicht mehr in der Lage, Leistungen auszuführen oder Mängel zu beseitigen. Der Auftraggeber kann möglicherweise die Vergütung nicht mehr entrichten. Wichtig sind die vertraglichen und gesetzlichen Instrumente zu Sicherheiten jedoch auch als taktisches Mittel, um den Vertragspartner und dessen Liquidität zu prüfen oder um sich von einem unliebsamen Vertrag lösen zu können. 1. Sicherheiten für Auftraggeber Auftraggeber leisten im Rahmen der Leistungsausführung durch den Auftragnehmer Abschlagszahlungen oder sogar Vorauszahlungen. Hierbei kann es zu Überzahlungen kommen. Diese sollten durch eine Sicherheit abgesichert werden. Des Weiteren muss der Vertrag bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers möglicherweise gekündigt werden und ein Drittunternehmer beauftragt werden. Hier kommt es zu Verzugsschäden und Mehrkosten. Auch solche Ansprüche können abgesichert werden. 1.1 Gesetzliche Sicherheiten für den Auftraggeber Der einzige Fall einer gesetzlichen Vertragserfüllungssicherheit für den Auftraggeber ist in § 632a Absatz 3 BGB geregelt und gilt nur beim Verbrauchervertrag. Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn der Bauherr für sich zur Eigennutzung ein Einfamilienhaus baut. Bevor der Auftragnehmer eine Abschlagszahlung verlangen kann muss er BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 13 Jan Woelfert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht (FH Rosenheim) 5 % der Vergütungssumme absichern. Dies kann dadurch geschehen, dass ein Einbehalt von Abschlagsrechnungen in dieser Höhe erfolgt. Es kann auch eine Ver tragser tragserf üllungsbürgschaf t übergeben werden. Erhöht sich die Auftragssumme um mehr als 10 %, so kann der Auftraggeber mit der nächsten Abschlagszahlung wiederum einen Einbehalt vornehmen, bis er wieder in Höhe von 5 % der neuen Auftragssumme abgesichert ist. Von dieser gesetzlichen Regelung kann auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen abgewichen werden. Dies geht nur individualvertraglich durch Verhandlungen. Diese Regelung muss daher auch von Architekten im Rahmen der Rechnungsprüfung der ausführenden Unternehmen beachtet werden. Bei einem Architekten- und Ingenieurvertrag gilt diese Regelung nicht. Die Abschlagszahlungsregelung des § 8 Abs. 2 HOAI geht nach der herrschenden Meinung vor. Architekten und Ingenieure müssen daher einem Verbraucher keine Vertragserfüllungssicherheit vor dem Verlangen einer Abschlagszahlung übergeben. 1.2 Vertragliche Sicherheiten für den Auftraggeber Bekannte vertragliche Sicherheiten für den Auftraggeber sind die vertraglich vereinbarte Vertragserfüllungssicherheit oder die Mängelsicherheit. Dabei ist zunächst der Irrtum auszuräumen, dass bei einem VOB/B-Vertrag aufgrund § 17 VOB/B immer eine Sicherheit verlangt werden könne. Sowohl eine Vertragserfüllungssicherheit als auch eine Mängelsicherheit kann nur dann verlangt werden, wenn diese vertraglich vereinbart ist. Dies gilt auch für den BGB-Werkvertrag. § 17 VOB/B hält allerdings Regelungen bereit, wie mit einer vereinbarten Sicherheit umzugehen ist. Bei einem BGBWerkvertrag müssen diese Punkte jedenfalls im Vertrag geregelt werden. Die Vertragserfüllungssicherheit sichert Ansprüche im Stadium der Vertragserfüllung bis zu Abnahme. Erfasst werden auch bei der Abnahme festgestellte und vorbehaltene Mängel. Die Mängelbürgschaft hingegen sichert lediglich Mängelansprüche ab. Diese überlappt sich jedoch insoweit mit der Vertragserfüllungsbürgschaft, als vorbehaltene Abnahmemängel ebenfalls abgesichert werden. Eine Sicherheit kann durch Vornahme eines Einbehaltes von Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnungen, durch Hinterlegung oder durch Übergabe einer Bürgschaft geleistet werden. In der Regel leisten Auftragnehmer die Sicherheit durch eine Bürgschaft, um sich Ihre Liquidität zu erhalten. Aus diesem Grunde muss dem Auftragnehmer bei einer Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ein Austauschrecht eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass die Sicherheitsleistung durch einen Einbehalt von Abschlags- oder Schlussrechnungen zwar vereinbart werden kann, allerdings muss dem Auftragnehmer immer die Möglichkeit der Ablösung durch eine „faire Alternative“ möglich sein. Dies kann beispielsweise eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft erfolgen. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist keine „faire Alternative“, da sich der Auftraggeber hierbei ohne Nachweis des konkreten Anspruches bei der Bürgin befriedigen kann. Die Vereinbarung wäre daher in AGBs unwirksam. Bei einer Vertragserfüllungssicherheit 13 18.06.12 14:20 BG München werden in der Regel 10 % der Nettoschlussrechnungssumme als Einbehalt zugelassen. Bei der Mängelbürgschaft sind diese 5 %. Höhere Einbehalte werden von der Rechtsprechung in den Allgemeinen Geschäftsbindungen als unwirksam angesehen, da dem Auftragnehmer Liquidität in großen Umfang entzogen wird, ohne dass ein entsprechendes Sicherungsbedürfnis besteht. Bleibt es bei einem Einbehalt ohne dass diese durch eine Bürgschaft abgelöst wird, so muss der Einbehalt vom Auftraggeber auf ein insolvenzfestes Sperrkonto eingezahlt werden. Kommt er einer solchen Aufforderung durch den Auftragnehmer innerhalb einer gesetzten Frist nicht nach, so verliert er den gesamten Anspruch auf Sicherheitsleistung. Wann eine Bürgschaft zurückzugeben ist und wie diese Ansprüche verjähren, sollte ebenfalls in der Sicherungsabrede des Vertrages geregelt werden. Gerade bei der Mängelbürgschaft sollte die gesamte Verjährungsfrist für Mängelansprüche abgesichert werden und die Bürgschaftsforderung nicht vor der Hauptforderung verjähren. Im Zweifel sind verjährungshemmende Maßnahmen wegen Mängel, sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch gegenüber der Bürgin vorzunehmen. Hinsichtlich der Vereinbarung und Abwicklung von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheiten besteht eine vielschichtige Rechtsprechung. Die Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die meisten Bauverträge darstellen, ist komplex und sollte rechtlich geprüft werden. Anderenfalls besteht das große Risiko, dass die Sicherheit nichts wert ist, auch wenn der Auftraggeber diese in den Händen hält. Ist eine Sicherungsabrede im Vertrag unwirksam, so muss die Bürgin aus der Bürgschaft nicht auszahlen. Die Bürgschaft kann sogar vom Auftragnehmer zurückgefordert werden. 2. Sicherheiten für Auftragnehmer Auftragnehmer haben noch ein größeres Sicherungsbedürfnis als Auftraggeber. Dies gilt sowohl bei Leistungen auf dem Grundstück durch ein ausführendes Unternehmen, als auch bei Architektenund Ingenieureleistungen. Diese erbringen Leistungen und können erst nach Abnahme oder vollständiger Fertigstellung ihre Schlussrechnung stellen. Dieses Risiko des Werkvertragsrechts wird durch Abschlagszahlungen reduziert. Doch auch Abschlagszahlungen liegt 14 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 14 immer eine Vorleistung im gewissen Umfang zu Grunde. Wird ein Auftraggeber zahlungsunfähig, so erhält der Auftragnehmer möglicherweise keine Vergütung mehr. 2.1 Vertragliche Sicherheiten Auch zu Gunsten des Auftragnehmers können vertragliche Sicherheiten in Form einer Zahlungssicherheit, insbesondere einer Zahlungsbürgschaft, vertraglich vereinbart werden. Hierbei wird im Vertrag geregelt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, eine Bürgschaft in Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung zu übergeben. Solche Regelungen werden meistens damit kombiniert, dass der Auftragnehmer erst dann leisten muss, wenn eine solche Sicherheit übergeben wurde und er anderenfalls zur Leistungseinstellung, oder sogar zur Kündigung berechtigt ist. Von vertraglichen Zahlungsbürgschaften wird nicht häufig Gebrauch gemacht, da Auftragnehmer häufig nicht in der Verhandlungsposition sind, eine solche zu verlangen. Dies wir jedoch durch die nachfolgend dargestellten gesetzlichen Möglichkeiten kompensiert. 2.1 Gesetzliche Sicherheiten Vielen Auftragnehmern, insbesondere Architekten und Ingenieuren, ist unbekannt, dass von Gesetzes wegen ohne vertragliche Vereinbarung Sicherungsmöglichkeiten bestehen. Diese Möglichkeiten dienen nicht nur der Absicherung der Vergütung, sondern können auch ein rechtlich sicheres Mittel sein, berechtigterweise Leistungen einzustellen oder einen Vertrag zu kündigen. 2.2.1 Bauhandwerkersicherung für Auftragnehmer Die Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB können Auftragnehmer von Gesetzes wegen vom Auftraggeber verlangen. Ein vertraglicher Verzicht ist unwirksam. Der Auftragnehmer kann in Höhe der vertraglichen Vergütung schon vor Ausführung, das heißt sofort nach Vertragsunterzeichnung, eine Sicherheit verlangen. Sicherungsberechtigt ist ein Auftragnehmer, wenn er „Unternehmer eines Bauwerkes, einer Außenanlage oder eines Teils davon“ ist. Dies gilt für ausführende Unternehmen aber auch für Architekten und Ingenieure. Ausnahmen geltend hier bei Leistungen, welche nicht einem Bauwerk zuzurechnen sind, wie beispielsweise isoliert vergebene Leistungen der Rodung, des Abbruchs oder reine Pflanzungen. Etwaige behauptete Mängel an der Leistung des Auftragnehmers mindern diesen Anspruch nicht. Leistet der Auftraggeber die Sicherheit nicht und kommt dieser auch einer Nachfristsetzung nicht nach, so kann der Auftragnehmer die weitere Leistungsausführung verweigern, oder den Vertrag kündigen. Die Bauhandwerkersicherung kann daher auch dazu genutzt werden Leistungen einzustellen, wenn die Auftraggeber Leistungen nicht bezahlen. Ebenso kann der Auftragnehmer sich dadurch von einem unliebsamen Vertragsverhältnis befreien. Dies sogar ohne Verlust. Denn bezüglich der erbrachten Leistungen erhält er seine vertragliche Vergütung und hinsichtlich der nicht erbrachten und gekündigten Leistungen steht ihm die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Die Bauhandwerkersicherung ist daher eines der wenigen „scharfen Schwerter“ des Auftragnehmers. Auftraggeber müssen wachsam sein. Da ein vertraglicher Ausschluss nicht möglich ist, muss jedes Sicherungsverlangen eines Auftragnehmers ernst genommen werden. Anderenfalls droht die Leistungseinstellung, oder die Kündigung mit der Folge, dass die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen ist. 2.2.2 Bauhandwerkersicherungshypothek Durch die Bauhandwerkersicherungshypothek können sich Auftragnehmer im Grundbuch eine Sicherheit in der Form einer Hypothek eintragen lassen. Dies geht jedoch nur in Höhe der Vergütung für bereits geleistete Arbeiten. Hier soll sozusagen bereits eine Wertsteigerung auf dem Grundstück stattgefunden haben. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftraggeber auch Eigentümer des Grundstücks ist und im Grundbuch eingetragen ist. Anspruchsberechtigt sind auch bei der Handwerkersicherungshypothek „Unternehmer eines Bauwerks“. Sicherungsfähig sind daher werkvertragliche Arbeiten am Bauwerk jeder Art. Ausnahmen gelten auch hier wieder für Arbeiten, welche nicht direkt mit dem Bauwerk in Verbindung stehen, wie beispielsweise isoliert vergebene Abbrucharbeiten, der Einbau einer einfachen Küche, Baugerüstarbeiten oder Pflanzarbeiten. Auch Architekten- und Ingenieurleistungen können abgesichert werden, wenn mit dem Bau bereits begonnen wurde. Bei Projektsteuerungsleistungen muss im BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:20 BG München Einzelfall entschieden werden, welche vertraglichen Leistungen im Einzelnen geschuldet sind. Aus einer solchen Hypothek kann später die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betrieben werden. Vor allem dient die Eintragung jedoch als Druckmittel. Häufig wollen beispielsweise Bauträger ihr Grundstück bzw. die Eigentumswohnung verkaufen. Ist das Grundbuch mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek oder einer entsprechenden Vormerkung belastet, so ist dies ein Hindernis. In der Regel wird durch den Auftragnehmer zunächst eine im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch beantragt. Dabei handelt es sich um ein Verfahren vor Gericht, von welchem der Auftraggeber i.d.R. erst informiert wird, wenn die einstweilige Verfügung erlassen wurde und die Vormerkung bereits im Grundbuch eingetragen ist. Dies kann innerhalb weniger Tage geschehen. Erst dann hat dieser die Möglichkeit gegen die einstweilige Verfügung und die Vormerkung vorzugehen. Daher kommt es dann häufig schnell zu einer außergerichtlichen Verhandlungssituation, in der sich die Parteien einigen. Das Interesse des Bauträgers ist, schnellstmöglich das Grundbuch von dieser Belastung wieder freizubekommen. Sollte hier keine schnelle Einigung erzielt werden, so kann der Auftragnehmer nachfolgend im Klageverfahren die Eintragung der Bauhandwerkersicherungshypothek an Stelle der Vormerkung im Grundbuch beantragen. Hierbei handelt es sich dann jedoch um ein normales Klageverfahren, welches dann wie ein bei einer Zahlungsklage längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dort sind dann auch Beweismittel wie Zeugen oder Sachverständigengutachten zulässig. Auftraggeber müssen bereits bei der Vertragsgestaltung ein Augenmerk auf die Bauhandwerkersicherungshypothek legen. Diese kann vertraglich ausgeschlossen werden, wenn auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ebenso kann eine Eintragung im Grundbuch verhindert werden, in dem der Auftraggeber von sich aus eine Zahlungsbürgschaft übergibt. Hat der Auftraggeber den Verdacht, dass der Auftragnehmer eine einstweilige Verfügung beantragen könnte, so kann er bei Gericht eine Schutzschrift mit den eigenen Argumenten gegen den Anspruch hinterlegen. Diese ist dann vom Gericht vor Erlass der einstweiligen Verfügung zu berücksichtigen. BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 15 Auftragnehmer müssen beachten, dass die Vormerkung durch eine einstweilige Verfügung ggf. dann nicht, wenn der Eigentümer und Auftraggeber keinen Verkauf plant. Auch muss vorab immer Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Befindet sich darin bereits eine Auflassungsvormerkung von einem Käufer, so geht diese einer späteren Vormerkung vor. Der Auftragnehmer muss dann die Löschung bewilligen. Auch ist eine Sicherung dann nicht mehr sinnvoll, wenn das Grundbuch schon mit diversen Grundschulden, Hypotheken, oder mit weiteren Bauhandwerkersicherungshypotheken belastet ist. Diese würden dann im Falle einer Verwertung des Grundstücks ebenfalls vorgehen. 3. Bauforderungssetzung ohne Sicherheiten Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers Vergütungsansprüche unter Umständen direkt gegenüber dem Geschäftsführer oder Baubetreute des Auftraggebers durchgesetzt werden können. Grundlage ist das Bauforderungssicherungsgesetz. Dieses aus dem Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen aus dem Jahre 1909 hervorgegangene Regelwerk bestimmt, dass mit Baugeld ordnungsgemäß umgegangen werden muss. Baugeld ist Geld, das Empfänger im Zusammenhang mit der Herstellung des Baus erhalten, an welchen Dritte beteiligt sind. Baugeld fließt damit immer in einer „Unternehmerkette“. Wird solches Baugeld zweckwidrig, das heißt nicht für das konkrete Bauvorhaben verwendet, so machen sich Geschäftsführer oder Baubetreuer schadensersatzpflichtig, sofern die Vergütung nicht mehr bezahlt werden kann. Das Bauforderungssicherungsgesetz ist damit das letzte Mittel, sofern man seine Vergütung nicht abgesichert hat oder Sicherheiten nicht ausreichend waren. Jan Woelfert Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht (FH Rosenheim) Ernsbergerstr. 10 81241 München Fon: 089 88 99 99 88 www.doppelkopff.de Architekturbüro für Ökologisches Bauen und Holzbau Holzbau Bauen im Bestand Holzschutz und Holz-Schadenssanierung Gutachten Beratung und Unterstützung bei allen Holzbauvorhaben Partner der 81fünf AG Mitglied im Sachverstän digenkreis des DHBV Mitglieder BDB und BYAK 15 18.06.12 14:20 BG Bayreuth BG Bayreuth ist immer aktuell Ehrenvorsitzender LV Heinz Künzer und Frau Angela mit Ehrenvorsitzendem BDB BG Bayreuth Robert Werner und Frau Ursula Am 25. Februar hat der Vorsitzende der Bezirksgruppe Bayreuth seinen 60. Geburtstag begangen – also ich. Ein Anlass für eine größere Feier: Neben zahlreichen Freunden und Verwandten haben auch Kollegen aus dem Vorstand der BG Bayreuth sowie der Landesvorsitzende und der Ehrenvorsitzende teilgenommen. Viele BDBler, die mich über die letzten 14 Jahre begleitet haben, sind mir zu Freunden geworden. An dieser Stelle möchte ich mich für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke seitens des BDB herzlich bedanken. Trotz ungünstiger Überschneidung mit dem LGA-Seminar haben ein Dutzend Personen an dem Fachvortrag zum Thema „Glasbau“ teilgenommen. Leider sind fünf angemeldete Kollegen nicht erschienen – für mich immer etwas peinlich. Kollege Achenbach von der LGA-Hof hat aus seiner reichen Erfahrung Lösungsmöglichkeiten für tragende Glaskonstruktionen vorgestellt. Ein herzlicher Dank an dieser Stelle. Aufgrund zu geringer Beteiligung musste ich das Seminar zum Thema „Nach- Ehrenvorsitzender Heinz Künzer, Landesvorsitzender Klaus Schneider, Geburtstagskind Dr. Hans-Günter Schneider mit Angela Künzer 16 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 16 haltigkeit bei Gebäuden“ absagen. – Wir hatten nur vier Anmeldungen! Falls jemand Interesse an dem Thema hat, kann ich ihm per E-Mail Erläuterungen des Referenten Herrn Klein zuschicken. Es folgen einige Hinweise zu den kommenden Veranstaltungen: Als Initiative des Arbeitskreises AKISE sollen die historischen Kunstbauten an der „Schiefen Ebene“ einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Herr Regierungsbaumeister Gernot Stellv. Vorsitzender Klaus-Dieter Rauh, Vorsitzender Dr. Hans-Günter Schneider, Vorstandsmitglied Hans Wurdack BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:20 BG Bayreuth Fachvortrag „Glasbau“ mit Teilnehmer Dietel – ein Mitglied von AKISE – wird uns am 22. Juni 2012 im Rahmen einer zweistündigen Wanderung zu den wichtigsten Bauwerken – Rampen, Brücken, gemauerte Dämme – führen und sie erläutern. Die Bahnlinie wurde unter König Ludwig I. als Verlängerung von Bamberg bis Hof und nach Sachsen erbaut. Auf einer Streckenlänge von 7 km wird ein Höhenunterschied von 157 m überwunden – für die damalige Zeit eine absolute Sensation und damit der Prototyp für nachfolgende Gebirgsstrecken, wie z. B. die Gotthardstrecke. Im Anschluss an die Wanderung ist eine Fachvortrag „Glasbau“-Referent Marcus Achenbach BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 17 Einkehr in Trebgast geplant. Zur Landesgartenschau in Bamberg fahren wir am 20. Juli 2012 mit dem Bus von Bayreuth aus. Für die planerischen und baulichen Erläuterungen auf dem Gelände haben wir den Geschäftsführer der Landesgartenschau Harald Lang gewinnen können, der auch Leiter des Stadtplanungsamtes der Stadt Bamberg ist. Über seine spontane Zusage freuen wir uns sehr. Nach Freizeit steht am Nachmittag dann noch eine Führung im Gärtner- und Häckermuseum an. Auf der Heimfahrt wollen wir in der DreiKronen-Zoigl-Stube in Straßgiech einkehren. Die geplante Studienreise vom 20. bis 23. September 2012 nach Brünn und Umgebung wird ein Highlight. Mit Karel Kakovarik aus Eckersdorf haben wir einen exzellenten Reiseführer, fast alle zur Besichtigung vorgesehenen Städte und Gebäude gehören zum UNESCO-Welterbe. Außerdem hat Tschechien ein gutes Preis-Leistungsverhältnis: Neben dem 4* Hotel ist auch der Besuch eines Weingutes mit Essen und „Gelage“ inklusive – was will man mehr. Jetzt bitte ich um zahlreiche Beteiligung, damit die Reise stattfinden kann. Das Programm finden Sie auf unserer Homepage unter www. bdb-bayreuth.de Dr. Hans-Günter Schneider Vorsitzender BG Bayreuth 17 18.06.12 14:20 Projektbericht Neue Sporthalle für die Eliteschule des Fußballs in Taufkirchen bei München Die Walter-Klingenbeck-Schule ist nicht nur eine Staatliche Realschule, sie ist auch eine Eliteschule des Fußballs. Da hier der Stellenwert des Sports weit über den Sportunterricht hinausgeht, stellt der Neubau einer Sporthalle in diesem Fall eine besondere Aufgabe dar. Der Neubau der 3-fach-Turnhalle wurde notwendig, nachdem eine vorhandene Halle nicht mehr den heutigen Standards entsprochen hatte und die Sanierung unwirtschaftlich gewesen wäre. Da das Grundstück durch die bestehende Schule und die vorhandene Turnhalle stark eingeschränkt war, wurde die neue Sporthalle im Nordwesten des Gesamtgrundstücks situiert. Dadurch wird am östlichen Rand der Bau der neuen Schule ermöglicht (die bestehende Schule wird dann abgebrochen, es wird Raum für die Außenanlagen geschaffen). Der Masterplan für die Gesamtsituation wurde ebenfalls von Obel und Partner erarbeitet. Die neue Sporthalle richtet sich mit dem 3-fach-Spielfeld konsequent nach Norden aus, wobei der Zugang und das Foyer nach Süden orientiert sind. Später wird sich dieser Eingang den Außensportbereichen und dem Pausenbereich zuwen- Sporthallenbereich mit ausgefahrenen Tribünen den, auch wird die Turnhalle von der Hauptzugangsseite weithin sichtbar sein. Licht und Luft Beim Betreten der Halle fallen sofort das große helle Foyer und der offene Stiefelgang auf. Die Treppe in den hellen Stiefelgang als Zugang zu den Umkleiden ist dem Eingang zugeordnet. Eine Orientierung fällt somit leicht, im Flur des Un- Foyerbereich mit Zuschauer-Galerie und Zugang zu den Tribünen 18 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 18 tergeschosses entsteht eine helle freundliche Atmosphäre. Der Turnschuhgang fungiert als Verteilergang in die drei Einzelhallen, welche zu Turnierzwecken zusammen geschlossen werden können. Der Gymnastikraum ist der Sporthalle zugeordnet, eine Blickbeziehung beider Bereiche wird durch die großzügige Verglasung ermöglicht. Das Spielfeldniveau befindet sich ca. 4 m unter Geländeniveau. Durch die Stiefelgang BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:21 Projektbericht Außenansicht der Glasfassade geschickte Anordnung der transparenten und geschlossenen Flächen sowie durch die Tieferlegung des Hallenniveaus ist ein blendfreier Sportbetrieb ohne zusätzliche Sonnenschutzmaßnahmen möglich. Der Zuschauerbereich ist konsequent vom Sportbereich getrennt, die ausfahrbaren Tribünen werden vom Foyer her erschlossen. Das gesamte Gebäude ist barrierefrei errichtet. Dies wurde konsequent von den barrierefreien Zugängen bis hin zur Braille-Schrift der Beschilderung realisiert. Blick in den offenen Stiefelgang werden ohne qualitative Einbußen im Innenbereich hinzunehmen. Darüber hinaus ist die Fassade grafisch gestaltet. Die gepixelten Figuren zeigen verschiedene Sportarten, die Funktion der Halle wird somit weithin sichtbar dargestellt. Im Inneren der Halle bieten die Pixel je nach Sonnenstand und Intensität ein wechselvolles Licht- und Schattenspiel und reduzieren gleichzeitig die Sonneneinstrahlung. Der Boden im Foyer und in den Fluren wurde aus geschliffenem Gußasphalt hergestellt. Die Prallwände und auch die Verkleidung der Betonboxen im Foyer wurden mit horizontal orientierten Holzpaneelen ausgeführt. Durch das Wechselspiel von „warmen“ und „kalten“ Materialien entsteht eine eigene und spannungsvolle Ästhetik die der Benutzer nachvollziehen und erspüren kann. Das Materialkonzept und die Konstruktionsprinzipien wirken sich auch positiv auf den Bauunterhalt aus: Durch den weitestgehenden Verzicht auf mechanische Bauteile wie Sonnenschutz, beweg- Das Schwere und das Leichte Die Tragstruktur wurde so gewählt, dass die tragenden Bauteile erkennbar sind. Die Haupttragstruktur des Daches ist sichtbar, das Raster der Hauptbinder konsequent eingehalten. Die Binder und auch die Stützen zeigen in ihrer Materialität dass, was sie tun sollen: Die Halle und das Gewicht des Daches tragen. Die Fassade des Gebäudes besteht aus Glas, die Giebelwände im Bereich des Sportfeldes sind aus Beton. Die gesamte Glasfassade ist mit einer hochfunktionalen Sonnenschutzverglasung ausgestattet. Hierdurch konnte auf zusätzlichen mechanischen Sonnenschutz verzichtet BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 19 Außenansicht durch die grafisch gestaltete Fassade 19 18.06.12 14:21 Projektbericht liche Fenster etc. können die laufenden Kosten gering gehalten werden. Die Entstehung der Turnhalle in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schule wurde von den Schülern während der gesamten Bauphase interessiert verfolgt. Die Turnhalle und ihre Entstehung sind dann auch im Rahmen des Projektes „TechnikScouts“ von Schülern erfolgreich verarbeitet worden. Auch dies ein gelungenes Beispiel, wie Architektur vermittelt und schon in der Realisierungsphase in das Schulleben integriert werden kann. Foyerbereich mit Zugang zu den Nebenräumen Wir möchten unsere SV-Bürogemeinschaft erweitern und suchen deshalb Kontakt mit interessierten Personen. Daten Bauherr Zweckverband Staatliche Realschule Taufkirchen Köglweg 3 82024 Taufkirchen Architekt Obel und Partner Adolf-Schmetzer-Straße 30 93055 Regensburg Entwurf/Projektleitung Stefan Vogl Mitarbeit Thomas Loose Gabriele Mittermeier Standort 82024 Taufkirchen Köglweg 104 Hallenart 3-fach-Turnhalle ausfahrbare Tribünenanlage 3-fach mit Foyer für ca. 500 Zuschauer Gymnastikraum gesamte Halle barrierefrei VOF-Verfahren Beginn Fertigstellung Kubatur Nutzfläche Selbstständige Ingenieure und Architekten gesucht 2009 2009 2011 ca. 22.500 m³ ca. 2.350 m² Wir bieten in München - Giesing bis zu drei jungen Bauingenieuren, Haustechnikingenieuren, Statikern oder Architekten mit Erfahrung in Ausschreibung und Bauleitung Büroarbeitsplätze für eine selbständige Tätigkeit mit dem Ziel der Erweiterung der Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Sachverständigenwesens. Erwartet werden umfassende Kenntnisse in o. g. Disziplinen und in der Datenverarbeitung als Beitrag für das Büro bei günstigen Mietkonditionen und Unterstützung in Fragen der Sachverständigentätigkeit. Interessierte möchten sich bitte bei uns melden. Ansprechpartner: Dr. Jürgen Zähle, Tegernseer Landstr. 113, 81539 München-Giesing, Tel. 089/6936599-0 oder ing.bü[email protected] wesentliche Stahlbeton MaterialienPfosten-Riegel-Fassade Sonnenschutzverglasung im Siebdruckverfahren grafisch gestaltet Flächenelastischer Sportboden mit Linoleumbelag Gußasphaltestrich Holzverkleidung Ausgewählt für die Architektouren 2012 Architekt BDB Stefan Vogl Obel und Partner GbR Freie Architekten BDA NL Regensburg www.obel-architekten.de 20 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 20 Dr. Jürgen Zähle, Dipl.-Ing. (FH) Hermann Hampele BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:21 Landesfachreferat Architekten Bericht aus der Landesfachreferatssitzung Architektur am 16.03.2012 in Bayreuth Stellv. Landesfachreferent : David Meuer (BG München) Reiner Schlientz (BG Donau-Ries) Stellv. Landesfachreferent: Lutz Hesse (BG Regensburg) Wahlen: Einen wesentlichen Teil der Sitzung nahmen die die turnusgemäß stattfindenden Wahlen in Anspruch. Nachdem sich der bisherige Landesfachreferent Oliver Lederer nicht mehr zur Verfügung stellte kam es zu nachfolgendem, eindeutigem 2012 findet eine Fachtagung „Junge Architekten“ statt. Innen- Landschaftsarchitekten und Stadtplaner – Jutta Graf berichtete von der neu gegründeten Arbeitsgruppe, die sich erste Themen gestellt hat: – Mindeststudiendauer in den Fachbereichen 8 Semester für den Bachelor – Mehr Veranstaltungen der BAYAK für diese Gruppen – Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten Das letzte Thema wurde im Referat intensiv erörtert. Ziel es Referats ist, an Hand von Fakten einen Vorschlag zu erarbeiten und diesen in die Diskussion bei der BAYAK einzubringen. Wettbewerbswesen – Dr. Kappler berichtete, dass die Bezirks- und Landeswettbewerbsauschüsse mit 27 Personen neu besetzt wurden. VOF-Verfahren sollen von den öffentlichen Bauherren stärker ausgelobt werden. Hierzu soll ein Arbeitspapier auch in Zusammenarbeit mit der BayIKa erstellt werden. (Zusammenfassung aus dem Protokollentwurf Oliver Lederer) Abschließend soll hiermit dem scheidenden Landesfachreferenten Oliver Lederer herzlich für seine intensive, erfolgreiche Arbeit gedankt werden. Ergebnis: Landesfachreferent: Reiner Schlientz (BG Donau-Ries) – selbstständig Stellv. Landesfachreferent : David Meuer (BG München) – selbstständig Stellv. Landesfachreferent: Lutz Hesse (BG Regensburg) – angestellt Arbeitsberichte aus der BAYAK: Junge Architekten – David Meuer berichtete, dass das Bauherrenhandbuch im 2. Quartal 2012 veröffentlicht wird und gegen eine Schutzgebühr bei der BayAK bezogen werden kann. Im Oktober BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 21 Architekt Dipl. Ing. Reiner Schlientz Landesfachreferent Architektur 21 18.06.12 14:21 Landesfachreferat Architekten Bericht aus dem Bundesfachreferat - Erfurt März 2012 BDB unterstützt die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau wurde im Jahr 2004 auf Initiative des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, des BBS Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden, des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbe ZDB und der deutschen Mauerwerksindustrie (Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau DGfM) ins Leben gerufen. Das Verbändenetzwerk wird inzwischen von einem breiten Bündnis der Immobilien- und Baubranche getragen. Dem Bündnis gehören der Deutsche Mieterbund DMB, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU und 25 bundesweit tätige Verbände und Kammern der Immobilien- und Bauwirtschaft an. Die Aktivitäten werden durch die DGfM koordiniert. Ziel der Aktion ist es, die politischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau so zu verbessern, dass genügend und geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Positionspapier zur Förderung des Wohnungsbaus im Jahr vor der nächsten Bundestagswahl. Wir brauchen eine neue Wohnungsbaupolitik für Deutschland! Zu Beginn des Jahres 2012 stellt sich die Entwicklung des Wohnungsbaus auf den ersten Blick positiv dar. Die Zahl der genehmigten Wohnungen sowie die Fertigstellungszahlen sind in 2011 relativ deutlich gestiegen. Auch für 2012 ist von steigenden Fertigstellungszahlen auszugehen. Dennoch liegen nun schon seit 2007 die Fertigstellungszahlen unter dem mittelfristigen Bedarf. Daran wird sich auch 2012 nichts ändern. Wenn beim Mietwohnungsbau nicht sofort etwas getan wird, steuern wir auf regionale Engpässe in der Wohnraumversorgung zu. Neue Untersuchungen belegen, dass allein bis 2017 mehrere 100.000 Mietwohnungen – vor allem in den Wachstumsregionen – fehlen werden, wenn so weiter gebaut wird wie bisher. Für die Schrumpfungsregion fehlen geeignete Konzepte, um auch hier ein zukunftssicheres Wohnen für alle Einkommensund Altersgruppen sicherzustellen. Das Bedürfnis nach gutem Wohnraum zu tragbaren Mieten wird immer stärker 22 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 22 zum Wahlkampfthema. Die aktuellen Rahmenbedingungen sind für ausreichende Investitionen in den Wohnungsbestand und in den Wohnungsneubau nicht ausreichend: – Steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau fehlen – Bisher keine Einigung im Vermittlungsausschuss zu steuerlichen Anreizen für die energetische Gebäudesanierung – Unzureichende Etatbereitstellung für die KFW-Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens – Keine Haushaltmittel in 2012 für die Fortführung des Kf W-Programms zum altersgerechten Bauen – Unzureichende Ausstattung der Städtebauförderung – Unklarer Status zur Novellierung der EnEV 2012 – Drohende Kürzung der Kompensationszahlungen zur sozialen Wohnraumförderung vom Bund an die Länder! Dringend erforderlich ist aber die Bereitstellung von energieeffizienten, altersgerechten und bezahlbaren Wohnungen. Beim Mietwohnungsneubau ist eine Verdoppelung der Bauleistung auf 130.000 Wohnungen pro Jahr erforderlich. Bei der Gebäudesanierung ist die von der Bundesregierung angestrebte Verdoppelung der Sanierungsrate von 1 auf 2 Prozent nicht erreicht. Die im Energiekonzept der Bundesregierung fixierte Einbindung des Ersatzneubaus in Förderprogramme ist nicht umgesetzt. Die unterzeichnenden Verbände der Planer, der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie die IG Bauen-Agrar-Umwelt fordern daher von Bundesregierung und Bundestag: 2012 einzuführen 3. Etatausstattung der Kf W-Programme „Energieeffizientes Bauen“ u nd „Energieeffizientes Sanieren“ auf Ziele der Bundesregierung einstellen Aufstockung und Verstetigung der Kf W-Programme auf mindestens 2 Mrd. Euro kurzfristig und mittelfristig 5 Mrd. Euro jährlich 4. K f W-Programm für altersgerechtes Bauen wieder mit Etat ausstatten Etatausstattung des Programms mit min. 100 Mio. Euro jährlich sowie Verstetigung in den Folgejahren inklusive einer Zuschussvariante 5. Kompensationszahlungen von 518 Mill. Euro vom Bund an die Länder Mindestens Fortschreibung und Zweckbindung der Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung und Untersetzung durch die Länder 6. Keine Verschärfung bei der Novellierung der EnEV 2012 Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen bei der Novellierung der EnEV 2012 7. Aufnahme des Ersatzneubaus in die KFW-Förderprogramme Förderung des Ersatzneubaus von leer stehenden und nicht mehr wirtschaftlich sanierbaren Gebäuden insbesondere in Schrumpfungsregionen 8. Aufstockung und Verstetigung der Städtebauförderung Aufstockung und Verstetigung der Etatmittel für die Städtebauförderung ab 2013 wieder mit mindestens 600 Mio. Euro jährlich. Weitere Informationen unter: www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de Architekt BDB Dipl. Ing. Reiner Schlientz BDB Bundesfachreferent Architektur 1. Lineare AfA von 2 a uf 4 P rozentpunktenverdoppeln Abbildung des tatsächlichen Werteverzehrs einer Immobilie durch die Verdoppelung der linearen AfA für Wohnungsbau ab 2013 2. Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung verabschieden Aufforderung an Bund und Länder, das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierung noch BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:21 Landesfachreferat Architekten Bericht aus dem Forum Zukunft BDB am 30./31.März 2012 in Erfurt 13 Landesfachreferenten(innen), das Präsidiumsmitglied Hartmut Miksch und der Hauptgeschäftsführer Herbert Barton tagten im Hotel Mercure und nahmen am 1. Forum der AG ZUKUNFT teil. Hauptthema der Sitzung war die demographische Entwicklung – Überalterung mit dem Schwerpunkt ländlicher Raum. Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit wird sich mit dem Rückgang der Bevölkerung an sich, die Bevölkerungsabnahme durch Umzug in urbane Monopolregionen und die Überalterung der Bevölkerung befassen. Dieser Prozess hat erst gerade begonnen. Auch wir in Bayern müssen uns auf diese Aufgabenstellung vorbereiten. Welche Chancen darin bestehen können zeigte der Vortrag der AG Demographie und Städtebau „Gesund Schrumpfen“ am Beispiel der IBA 2010 in Sachsen-Anhalt (-> www.bdb-bayern.de -> BDB Bayern intern). Ergänzt wurde das Thema durch einen weiteren Vortrag auf Grundlage einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2010 „ Überalterung mit dem Schwerpunkt ländlicher Raum“. Hier wurde neben den baulichen Themen „Mobilität“ und „barrierefreies – rollstuhlgerechtes“ Bauen besonders auf die Revitalisierung von Quartieren unter der Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Energieeffizienz eingegangen (-> www. bdb-bayern.de ->BDB Bayern intern). In Anbetracht des politischen Ziels, das „Effizienzhaus“ ab 2020 als energetischen Standard für die geförderten Gebäude zu etablieren, wird auf die Notwendigkeit der Fortbildung auf Landes- und Bundesebene im Rahmen des Bildungswerks hingewiesen. HOAI-Novelle: Die erste Stufe – Bearbeitung der inhaltlichen Themen – ist durch das Bundesbauministerium abgeschlossen. Die zweite Stufe – Gutachten zur Honorartafel – sollte im April durch das Bundeswirtschaftsministerium beauftragt werden. Ziel ist noch in dieser Legislaturperiode die Novellierung zu verabschieden. Gleichzeitig hat die Bundesarchitektenkammer ein eigenes Gutachten als Argumentationshilfe beauftragt. Architekturpreis: Der BDB lobt gemeinsam mit der deutschen Zement- und Betonindustrie den Architekturpreis „ZUKUNFTWOHNEN 2012“ aus. Alle Kolleginnen und Kollegen sind aufgerufen teilzunehmen (www. architekturpreis-zukunft-wohnen.de) Die nächste Sitzung des Bundesfachreferats findet am 28./29.09.2012 in Duisburg gleichzeitig mit dem 2. Forum AG ZUKUNFT statt. Architekt BDB Dipl. Ing. Reiner Schlientz Bundesfachreferent Architektur Kochkurs in Donau-Ries Im Rahmen der regelmäßige BDB – Stammtische wurde in einer restaurierten Berufsfachschule für Hauswirtschaft ein Kochkurs unter der Leitung des Bundesund Landesfachreferenten Architektur Reiner Schlientz durchgeführt. Nach der Besichtigung der Sanierungsmaßnahmen an dem denkmalgeschützten Jugendstil-Gebäude wurde gebackene Zunge mit geräuchertem Wildschweinschinken auf Rucola und danach eine Pfannenkuchenroulade mit Rehhackfleischfüllung an einer Tomatensauce zubereitet. In dem neu errichteten Wintergarten haben die Köche gemeinsam mit ihren Partnerinnen die Speisen genossen. BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 23 So mancher fühlte sich an seine Studentenzeit zurück erinnert! Wieder einmal eine gelungene Veranstaltung mit dem Team vom Bau-BDB. Reiner Schlientz 23 18.06.12 14:21 Brandschutz Brände in Eingangsbereichen von Treppenhäusern und Kellervorräumen Ein Klassiker der Brandursachenermittlung In diesem Beitrag wird den Ursachen und Hintergründen der oftmals gefährlich schnellen Ausbreitung dieser Brände, zum Teil mit vielen Toten und Verletzten nachgegangen. Das Szenario ist immer gleich: Erst sind es Autos auf der Straße, die brennen, dann sind es Kinderwagen, Gelbe Säcke, Altpapier und andere oft aus Bequemlichkeit gelagerte brennbare Materialien, die in den Eingangsbereichen von Treppenhäusern in Wohngebäuden durch Unbekannte in Brand gesetzt werden. Nicht selten geraten diese kleinen Brände in den späten Abend- oder Nachtstunden dann außer Kontrolle. Die Folgen sind erhebliche Sach- und sogar Personenschäden: 2005 in Berlin acht Tote und Paris 17 Tote, 2008 in Ludwigshafen acht Tote, 2009 in Duisburg-Marxloh vier Tote und Berlin drei Tote, 2011 in Berlin bisher drei Tote. Abseits von diesen großen und durch die Medien bekannt gemachten Tragödien gehören diese Brandszenarien für Brandermittler und Brandsachverständige leider zu den Klassikern. Viele Menschen stehen diesem Phänomen jedoch völlig verständnislos gegenüber. Immer wieder werden auch Vorwürfe gegen die Feuerwehrleute laut: Warum war die Feuerwehr nicht schneller? Warum starben die Menschen schon wenige Minuten nach dem Brandausbruch? Wieso starben die Bewohner im eigentlich sicheren Bereich des Treppenhauses? kein weiterer Grundstücksteil, auf dem die Mülltonnen hätten aufgestellt werden können. Eine 21-jährige Studentin in der vierten Etage wurde am Morgen durch Schreie anderer Bewohner geweckt. Beim Versuch, sich ins Treppenhaus zu retten, erlitt sie bereits beim Öffnen der Wohnungstür Verbrennungen 2. und 3. Grades. In Panik und vor Schmerzen rannte sie durchs Wohnzimmer und sprang aus dem Fenster. Rettungsgerät der Feuerwehr war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor Ort. Bei dem Sprung zog sich die junge Frau eine irreversible schwere Verletzung der Wirbelsäule zu. Kriminologische Aspekte Feuer im Eingangsbereich des Haustreppenraums Das folgende Fallbeispiel wurde bewusst gewählt. Der Brandort war ein ausgebautes vierstöckiges Fachwerkhaus in geschlossener Bebauung im Innenstadtbereich einer mittelgroßen Stadt. Die sehr kleinen, an Studenten vermieteten Wohnungen hatten keinen Flur. Die meisten einräumigen Wohnungen grenzten direkt an das Treppenhaus und an die Außenwand zur Straße an. In den frühen Morgenstunden wurden durch eine vorsätzliche Brandstiftung im Eingangsbereich des Treppenhauses ständig aufgestellte Mülltonnen und daneben gelagerte Gelbe Säcke angezündet. Aufgrund der Bebauung gehörte zum Haus 24 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 24 Was treibt einen solchen Menschen an? Es gibt kaum eine andere Straftat, bei der so viele Motive in Frage kommen, namentlich auch Beweggründe, welche die Seele betreffen. Die Häufigkeit der Taten und die Gemeingefährlichkeit lösen immer wieder große Besorgnis in der Bevölkerung aus. Schnell ist in den Medien die Rede vom „Feuerteufel“. Brandstiftungen im Eingangsbereich von Treppenhäusern scheinen hinsichtlich der Motive und Täterprofile ein weitgehend uneinheitliches Feld zu sein, das mit soziologischen, sozialpsychologischen, psychologischen, kriminologischen oder klinisch-psychologischen Ansätzen für die praktische Ermittlungsarbeit beim derzeitigen Erkenntnisstand bislang ein- hellig zu typisieren bzw. zu klassifizieren fast unmöglich war. Schon die Motive sind sehr unterschiedlich, sie reichen von Vandalismus, politischen und religiösen Motiven bis hin zu Persönlichkeitsstörungen. Sie wollen durch die Brandlegung Aufmerksamkeit erregen oder sich selbst als Held inszenieren. Zur Legung von Bränden ist kein besonderer Mut erforderlich. Nur beim ersten Brand hat der Täter noch Hemmungen. Sie entfallen oft sehr schnell bei einer einmal geglückten Brandlegung. Konstant bleibt in aller Regel der Zeitpunkt der Brandstiftungen (z. B. Dämmerung, Nachtzeit, in bestimmten Stunden, mondhelle, regnerische Tage usw.). Die einen „wollen“ zündeln (Typ 1), die anderen „müssen“ es (Typ 2). Es hat sich zum Beispiel herausgestellt, dass die weitaus häufigste Ursache für funktionsorientierte Serienbrandstiftungen (Typ 1) Probleme im privaten, zwischenmenschlichen Bereich sind. Beziehungstaten aus Rache, Neid, Enttäuschung und Eifersucht stehen neben Vandalismus ganz oben auf der Motivliste. Viele dieser Brandstifter sind antisoziale/ dissoziale Persönlichkeiten. Es kann sich hier um überaus schwierige Partner, Familienmitglieder, Bekannte, Nachbarn, Arbeitskollegen, Vorgesetze, Untergebene oder Fremde im Alltag handeln. Zum einen besteht ein tiefgreifendes Muster von Missachtung und Verletzung der Rechte anderer, und das schon seit jungen Jahren. Dabei wird rücksichtslos BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:21 Brandschutz die Sicherheit anderer (aber auch die eigene) missachtet. Kurz: Sie sind verantwortungslos, herzlos, ohne Reue, kein Schuldbewusstsein, unfähig, aus negativen Erfahrungen, ja sogar Bestrafungen zu lernen. Dafür haben sie die Neigung, ihre Verfehlungen zu beschönigen, gewissenlos zu rechtfertigen oder gar andere zu beschuldigen. Der feuersüchtige Serienbrandstifter(Typ 2) dagegen handelt quasi absichtslos (irrational). Er ist jedoch oft „werkorientiert“ und schaut auch bei Feuern zu, die er nicht gelegt hat. Er erfreut sich, so die Experten, am Feuer wie an einem Kunstwerk. Ihn treibt ein unbestimmtes Lustgefühl. Es geht ihm um die Macht des Feuers, das Knistern, Züngeln, Peitschen der Flammen. Der zweite Typ handelt aus „triebhafter, irrationaler Bedürfnisbefriedigung“. Er ist „feuersüchtig“ und verweilt deshalb oft am Brandort. Ihm geht es primär um das Flammen-Spektakel. Diese Brandstiftungen sind sehr schwer aufzuklären, da die Täter in den meisten Fällen als Einzeltäter auftreten, die Brände oft erst bei Dunkelheit legen und nur selten Spuren hinterlassen, welche direkt zum Täter führen. Aspekte des baulichen Brandschutzes – vom Keller bis zum Dach Treppenräume sind ein wesentlicher Bestandteil des vertikalen Rettungswegs aus Geschossen, die nicht zu ebener Erde liegen. Sie dienen sowohl als sicherer Rettungsweg für die Nutzer eines Gebäudes als auch als Hauptangriffsweg für die Feuerwehr. Ein Treppenhaus dient auch als Fluchtmöglichkeit der Bewohner, sollte es in einer Wohnung zu einem Brand kommen. In älteren Häusern ist das Treppenhaus meist eine zentrale Konstruktion innerhalb eines Gebäudes. Viele dieser Treppenhäuser liegen an einer der Außenwände und können mit zu öffnenden Fenstern auf den Treppenpodesten natürlich belichtet, belüftet und „entraucht“ werden. Sind diese Treppenhäuser durch entsprechende Türen zu anderen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Flure) abgeschlossen und haben keine weiteren Funktionen, erfüllen sie die BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 25 brandschutztechnischen Anforderungen als „außenliegende Treppenhäuser“. Diese Treppenhäuser sollten keine Brandlasten enthalten. Allerdings sind bei vielen die Stufen und Geländer aus jahrzehntelang mit Wachsen und Ölen behandeltem Holz. Ein weiterer Nachteil dieser Treppenkonstruktionen ist, dass sie vom Keller- bis zum Dachbodenabschluss ohne Unterbrechung geführt sind. Genau diese Konstruktion bringt im Brandfall erhebliche Nachteile mit sich. Der Brand kann sich extrem schnell nach oben hin ausbreiten. Bei älteren Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen wird eine Forderung des Brandschutzes nicht erfüllt. Eine Rauchabzugsvorrichtung in der Größe von 5 % der Grundfläche, jedoch mindestens 1 m2, die vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz zu öffnen sein muss, ist bei diesen Gebäuden nicht vorhanden und auch nicht erforderlich. Einer entsprechenden baulichen Veränderung steht jedoch der Bestandsschutz entgegen. Aspekte der Brandausbreitung – Kaminwirkung und Grabeneffekt Warum hat auch die schnellste Feuerwehr kaum eine Chance? Das besonders Gefährliche an Bränden in diesen Treppenhäusern ist der Mix aus vielen für sich genommen eigentlich wenig gefährlichen Umständen, die jedoch beim Zusammentreffen eine unter Umständen tödlich verlaufende Kettenreaktion auslösen können. Die Brandlast eines Kinderwagens ohne Bettzeug oder eines gefüllten Gelben Sacks ist nicht besonders groß. Wesentliche Materialien sind jedoch aus Kunststoff oder Plastik. Nach der Entzündung kommt es zu einer relativ schnellen Umsetzung und der Entstehung von relativ großen giftigen Rauchmengen (z. T. im Verhältnis 1:800, d. h. aus 1 cm³ Kunststoff bzw. Plastik werden bis zu ca. 1.000 cm³ Rauch). Unter freiem Himmel wäre ein derartiger Brand keine Bedrohung, sondern höchstens eine Umweltverschmutzung. Für die Zündung sind weder zusätzliche Brandlegungsmittel noch Brandbeschleuniger notwendig. Die freigesetzte Energie über die Flamme eines Feuerzeugs ist ausreichend. Und nicht die Flammen aus dem Kinderwagen oder dem Gelben Sack bringen den Tod. Es sind die entstehende Rauchentwicklung und dann anschließend die schnelle Rauchausbreitung im Treppenhaus nach oben. Jetzt wirken sich die Nachteile der ohne Unterbrechungen geführten Treppenkonstruktion aus. Eine Kombination aus der dann entstehenden „Kaminwirkung“ und dem „Grabeneffekt“ (siehe unten) beschleunigt die Rauchausbreitung nach oben abermals. Im Bereich vor dem Dachboden kommt es zu einem Stau dieser Rauchmengen, denn eine Entrauchung, z. B. über eine Rauch- und Wärmeabzugsvorrichtung, ist in der Regel nicht vorhanden. Schon nach wenigen Minuten herrschen im oberen Stockwerk Temperaturen von ca. 180 bis 200 °C. Wird jetzt von einem Bewohner in diesem Stockwerk die Wohnungstür geöffnet, ist nicht nur die Sicht, sondern auch das Atmen erheblich behindert. Je nach Brandmaterial (Kunststoffe, Plastik etc.) ist der Rauch stark toxisch. Schon wenige Atemzüge reichen, um Bewusstlosigkeit und den Tod herbeizuführen. Bereits Temperaturen über 70 °C führen 25 18.06.12 14:21 Brandschutz zu Verbrennungen 2. Grades. Neben der Sichtbehinderung und einer CO-Vergiftung kommt es bei Temperaturen um 200 °C auch noch zu Verbrennungen 2. und 3. Grades. So erging es der Studentin im dargestellten Fall. Der Flammenbrand im Eingangsbereich des Treppenhauses bleibt in der Zwischenzeit immer noch auf die unmittelbare Umgebung und die dort befindlichen brennbaren Stoffe begrenzt. Die Rauchentwicklung sowie Rauchausbreitung sind davon nicht betroffen und gehen unvermindert weiter. Doch jetzt kommt den Rauchgasen von unten der sich unterm Dach stauende Rauch von oben entgegen. Jetzt ist allen Bewohnern oberhalb des Brands im Eingangsbereich des Treppenhauses nicht nur die einzige Fluchtmöglichkeit versperrt, sondern sollten sie die Wohnungstür öffnen und die Wohnung in das sich ständig weiter mit Rauch füllende Treppenhaus verlassen, begeben sie sich in tödliche Gefahr zu ersticken. Auch ein eventuell vorgesehenes Öffnen der Fenster auf den Treppenpodesten ist nicht mehr möglich. Mit dem sich immer weiter verdichtenden Rauch in den verschiedenen Stockwerken steigen neben der Giftkonzentration auch die Temperaturen weiter an. Jetzt beginnt der Abbrand der Stufen und Geländer des hölzernen Treppenhauses. Dieser Abbrand führt zum weiteren Temperaturanstieg. Die Temperaturen sind jetzt in einem Bereich, dass der Putz beginnt, bis auf das rohe Mauerwerk abzuplatzen. Stufen und Geländer der hölzernen Treppenkonstruktion sowie die Fensterrahmen beginnen zu verkohlen. Die Temperaturen liegen bei ca. 1.000 °C. Während auf den oberen Stockwerken die Temperaturen steigen, erlischt der Entstehungsbrand im Kinderwagen oder den – in obigen Fall – Mülltonnen. Es blieben nur noch Metallteile des Kinderwagens zurück. Die Feuerwehr ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der Brandstelle. Selbst die beste Feuerwehr der Welt kann diesen Wettlauf nicht gewinnen. Rechtliche Aspekte Immer wieder Ärger gibt es um das Abstellen von Gegenständen in Treppenhäusern und Fluren. In manchen Gebäuden ist es üblich geworden, im Treppenhaus und auf den Fluren vor den Wohnungseingangstüren Einrichtungsgegenstände, z. B. Teppiche, Garderobenständer, Schirmständer und Kommoden zu hinterlassen. Die rechtliche Lage in solchen Fällen ist noch unbefriedigender. Dazu gehören auch Kinderwagen im Eingangsbereich des Treppenhauses. Nach den jüngsten Treppenhausbränden in Berlin forderte der Vorsitzende des Haus- und Gr undbesitzer vereins Wilmersdorf, Wolfgang Becker, erneut eine Änderung der Rechtspre26 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 26 chung: „Vermieter dürfen nicht verpflichtet werden, Kinderwagen in Hausfluren zu tolerieren.“ Immer wieder urteilen Richter, sofern keine zumutbare andere Abstellmöglichkeit vorhanden ist, dürfen Kinderwagen vorübergehend im Hausflur abgestellt werden, da dies „selbstverständlich, sozialüblich und Element der Zweckbestimmung der Anlage“ sei. (OLG Hamm, 15 W 444/00). Das gilt selbst dann, wenn der Zugang eines Bewohners zu seiner Wohnung durch den Kinderwagen nur noch 45 Zentimeter breit ist. Das Amtsgericht Braunschweig hat einer Mutter das Recht zugestanden, ihren Kinderwagen unter den Briefkästen zu parken, da diese einfach erreicht werden könnten, indem man den Wagen beiseite schiebt (121 C 128/00). Auch Gehhilfen für Alte oder Kranke wie Rollatoren dürfen zusammen geklappt im Hausflur stehen gelassen werden (LG Hannover, 20 S 39/05). Fußmatten dürfen nach vorherrschender Auffassung im Flur vor der Wohnungstür liegen (LG Berlin, 63 S 509/89). Auf der anderen Seite darf eine Hausordnung nicht über die im Gesetz geregelten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter hinausgehen, sondern nur ausführende Bestimmungen enthalten. Gegenstände in Treppenhäusern? Viele Eigentümer und Bewohner von Mehrfamilienhäusern stellen sich die Frage, ob das zulässig ist. Auch der Feuerwehr machen Gegenstände in Treppenhäusern immer wieder Sorgen. Schließlich ist das Treppenhaus oft der einzige Fluchtweg. Gibt es eine eindeutige Regelung? Eindeutig ja. Sie stehen in den Landesbauordnung. Danach müssen Treppenhäuser als Fluchtwege grundsätzlich von Stolperfallen und Brandlasten freigehalten werden. Ein Kinderwagen darf zu keiner Zeit, also auch nicht vorübergehend, den Fluchtweg für die Bewohner bzw. den Rettungsweg für die Feuerwehr versperren, da es sich hierbei um ein übergeordnetes, öffentliches Interesse handelt. Das Bayerisches Oberstes Landesgericht (Beschluss vom 19. Februar 1998, 2Z BR 135/97) oder das Oberlandesgericht München BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:21 Brandschutz (Beschluss vom 15. März 2006, 34 Wx 160/05) untersagten z.B. die Anbringung von Garderoben. Nach dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster kann dann durch eine Ordnungsverfügung bestimmt werden, dass diese Gegenstände aus dem Treppenhaus und den Fluren zu entfernen sind. Das Gericht ging noch weiter und entschied, dass dies grundsätzlich auch dann gilt, wenn die nutzbare Breite des Rettungsweges unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegenstände die Anforderungen der Bauordnung erfüllt, d.h. es gilt auch für Schirm- oder Garderobenständer aus Metall, die nicht feuergefährlich sind und die Ausbreitung eines Brandes in Treppenhäusern nicht fördern. Auch diese Gegenstände, die nicht brennen, sind im Bereich von Rettungswegen gefährlich. Der Rettungsweg wird enger, was bei einer Verqualmung unter Umständen nicht zu erkennen ist. Es kann auch nicht damit argumentiert werden, der Gegenstand lasse noch einen Rettungsweg in einer Breite von 90 cm frei. (OVG-NW – Aktenzeichen: 10 B 304/09 – I. Instanz VG Düsseldorf, 25 L 1831/08). Damit folgt das Gericht höchstrichterlicher Rechtsprechung, wonach eine konkrete Gefahr dann anzunehmen ist, wenn im konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muss (BVerwG vom 26.6.1970, NJW 1970, 1890). Somit kann eine konkrete Gefahr nicht schon allein wegen eines bislang schadenfreien Zeitablaufs ausgeschlossen werden (OVG NRW vom 29.3.1983 – 7 A 1549/82). Vielmehr spricht das VG Münster von einem Glücksfall, wenn es in einem Gebäude noch nicht zu einem Brand gekommen ist. Gibt es eine nun verbindliche Regelung? Ganz klar: Ja. Sie steht in der Landesbauordnung. Damit steht eine gesetzliche Regelung gegen sogenannten „Richterrecht“ im zivilrechtlichen Bereich. Danach müssen Treppenhäuser grundsätzlich von „Stolperfallen“ und Brandlasten, der verschiedensten Materialien, freigehalten werden. Das sind alle Materialien, die brennen können, also zum BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 27 Beispiel auch kleine Schränke, Schuhregale oder eben Kinderwagen. Übrigens gilt dies für die gesamte Breite des Treppenhauses, d.h. es spielt keine Rolle, ob neben einem Kinderwagen oder dem kleinen Schuhregal vor der Wohnungstür viel oder wenig Platz zum Vorbeigehen besteht. Ein letzter Aspekt. Wie verhält es sich, wenn die Eigentümer oder Mieter einer Meinung sind bzw. einem zivilrechtlichen Urteil folgen und gegenseitig dulden, dass Kinderwagen ins Treppenhaus gestellt werden? Auch für sie gelten die Vorschriften der Landesbauordnung. Das Treppenhaus ist und bleibt der erste Fluchtweg. Deshalb können sie nicht auf der Grundlage eines gerichtlichen Urteils oder durch einen Beschluss in der Eigentümerversammlung diese Vorschriften für sich außer Kraft setzen. Es wäre ja auch zum Beispiel nicht zulässig, dass die Balkongeländer abgebaut werden. Vorbeugende Maßnahmen Die Polizei macht über Aushänge an Haustüren und über die Presse auf dies Problem aufmerksam und rät: „Wichtig ist, dass man die Haustüren nachts verschließt“. So können Mietvertrag und Hausordnung vorsehen, dass die Haustür nachts aus Sicherheitsgründen von den Mietern verschlossen werden muss (AG Hannover 544 C 8633/06). Die in den Nachtstunden verschlossene Haustür ist kein Wohnungsmangel, ein Schild an der Innentürseite: „Die Haustür ist ab 22.00 Uhr abzuschließen“, muss nicht entfernt werden, entschied das Gericht. Schon in der Vergangenheit hatte das LG Wuppertal (Rechtspfleger 1972, 451 ff.) für eine entsprechende Gebrauchsregelung (§ 15 Abs. 2 WEG) gefordert, dass die Interessen der Beteiligten am Offen- oder Geschlossenhalten der Haustüre gegeneinander abzuwägen sind und festgestellt, dass ein Beschluss, der in Wohngebäuden mit Eigentumswohnungen das Offenhalten der Haustüre gestattet, nicht ordnungsgemäß ist, wenn er berechtigten schutzwürdigen Interessen der Minderheit zuwiderläuft und seine Auswirkungen sich im Wesentlichen gegen diese richtet. Doch so einfach ist das nicht! Denn kein Bewohner ist verpflichtet, die Haustür abzuschließen. Vielmehr stellt das Abschließen der Haustür ggf. sogar ein rechtswidriges Verhalten dar. Das Verschließen der Ausgangstür ist ein Verstoß gegen Bestimmungen des Brandschutzes und kann sowohl öffentlich-rechtliche, nämlich bauordnungsrechtliche, als auch privatrechtliche, nämlich nachbarschaftsrechtliche, Rechtsfolgen nach sich ziehen. Bestimmungen in Hausordnungen, die die Bewohner zum Abschließen der Haustür verpflichtet, gem. § 134 BGB in Verbindung mit der bauordnungsrechtlichen Generalklausel sind also sogar unwirksam, weil sie die Bewohner zu einem gesetzwidrigen Verhalten verpflichtet. Haustüren dürfen aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht verschlossen werden. In jedem Gebäude muss ein erster Rettungsweg in einer festgelegten Entfernung von jeder Nutzungseinheit ins Freie führen, dass die Ausgangstüren abgeschlossen werden, würde hingegen nicht die Errichtung, sondern den Betrieb eines gemäß den Brandschutzbestimmungen errichteten Gebäudes betreffen. (Siehe Simon (Hrsg.): Kommentar zur Bay. Bauordnung, 12. Aufl. Stand: Mai 1999, Art. 38 Rdn. 9). Es bleibt ein Sicherheitskonflikt. Auf der einen Seite erschwert das Verschließen der Haustür den Zutritt für Brandstifter und damit insbesondere in den Nachtstunden die Sicherheit der Hausbewohner vor möglichen Brandstiftungen erhöht. Andererseits erschwert die verschlossene Haustür eine mögliche Flucht im Notfall oder den Zutritt für Rettungskräfte. In dieser Situation muss der „Vermieter“ eine Interessenabwägung durchführen. Hier entscheidet sich, welchen Kostenaufwand dem „Vermieter“ die Sicherheit wert ist. Dies sollte jedoch schon vom Planer mit berücksichtigt werden. Schlussfolgerung Zeit zum Umdenken! Es gibt Lösungsangebote für beide Seiten, Mieter und Vermieter, z. B. verschließbare Kinderwagenboxen, die im Freien aufgestellt werden können. Doch solange es noch Treppenhäuser aus 27 18.06.12 14:21 Brandschutz dem Anfang des 20. Jahrhundert ohne Entrauchung gibt, sollten die Bewohner aufgeklärt werden, wie sie sich im Brandfall richtig verhalten sollen. Das Treppenhaus ist erster Fluchtweg. Nach dem erneuten Tod von drei Menschen in Berlin wegen eines angezündeten Kinderwagens, sollten Richter in Mietrechtssachen an Zivilgerichten sich in ihren Urteilen ihren Kollegen von den Verwaltungsgerichten endlich anschließen. Leben und Gesundheit als höherwertige Rechtsgüter unseres Grundgesetzes sollten gegenüber anderen Rechtgütern, wenn es z. B. um die Nichtzumutbarkeit, Kinderwagen in obere Stockwerke zu tragen, geht. Auch das Problem mit dem verschließen der Haustür lässt sich lösen. Durch ein entsprechendes Türschloss, was es zum Beispiel für Hotelzimmertüren gibt. Aber auch der Gesetzgeber muss reagieren! 1. Eine lebensrettende Maßnahme wäre, Treppenhäuser von Wohngebäuden schon ab drei Stockwerken mit Entrauchungsvorrichtungen auszustatten. 2. Der Bestandsschutz für bestehende Gebäude aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts sollte mit Blick auf den Einbau von Entrauchungsvorrichtungen aufgehoben werden. Und die Feuerwehren? Auch die Feuerwehren müssen lernen zu akzeptieren, dass sie heute an Grenzen stoßen, die weder durch Engagement, Schnelligkeit oder Aufopferungsbereitschaft kompensiert werden können. Dies gilt nicht zuletzt für den Einsatz von Rettungsgeräten. Die Ermöglichung der Flucht aus eigener Kraft sollte immer dem Einsatz von Rettungsgeräten vorgezogen werden. Was wird mit den Bewohnern? Doch solange es diese Treppenhäuser noch gibt, sollten die Bewohner aufgeklärt werden, wie sie im Brandfall richtig verhalten sollen. Dazu gehören: +in der Wohnung bleiben, +die Wohnungstüren zulassen, +die Feuerwehr alarmieren, 28 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 28 Der Grabeneffekt (engl. trench effect) ist eine Überlagerung von zwei Phänomenen: dem Coanda-Effekt aus der Strömungsdynamik und dem FlashOver aus der Branddynamik. Der Grabeneffekt tritt auf, wenn ein Feuer in der Nähe einer steilen Oberfläche brennt. Die Flammen streben nicht, wie man es erwarten würde, nach oben, sondern legen sich gemäß dem Coanda-Effekt auf die Oberfläche. Die Flammen heizen die Oberfläche oberhalb des Brands so weit auf, dass es einerseits zum Ausschwitzen von Pyrolysegasen kommt, andererseits die Entzündungstemperatur der Oberfläche erreicht wird. Dann kommt es in Übereinstimmung mit der FlashOver-Theorie zu einer Durchzündung, bei der schlagartig die gesamte schräge Oberfläche in Flammen steht. Die Flammen schießen wie aus einem Flammenwerfer über das obere Ende der schiefen Ebene hinaus, wobei enorme Temperaturen entstehen. Dadurch kann es zum Entzünden des Raums oberhalb der Schrägen kommen. Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie +die Fenster zur Straße öffnen, +sich am Fenster/auf dem Balkon bemerkbar machen, +Ruhe bewahren und auf die Feuerwehr warten. Übrigens die meisten der noch massiven Wohnungstüren in diesen alten Gebäuden halten dem Brand 10 bis 15 Minuten stand. Vorbeugung durch Sicherheitspartnerschaften! Die Intensivierung der Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Versicherer, Jugend- und Sozialarbeitern sowie Grundstückeigentümern in kommunalen Sicherheitspartnerschaften in den USA haben gezeigt, dass Serienbrandstiftungen und Formen unsozialen Verhaltens („anti-social behaviour“) nicht voneinander getrennt werden dürfen. In den letzten Jahren fand dieses „Task Force“ Modell zunehmend auch bei Ermittlungen von Serienbrandstiftungen in UK Anwendung. Sie wurden speziell im Kampf gegen Brandstifter vom „Home Office“ und dem „Office of the Deputy Prime Minister“ ins Leben gerufen. 1998 hat das Home Office eine Studie zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage dieser Studie wurde unter der Bezeichnung „Arson Control Forum“ (ACF) von der britischen Regierung im Oktober 2000 ein nationales Forum zur Bekämpfung von Brandstiftungen eingerichtet. Bereits im April 2001 startete das ACF eine sogenannte Initiative neuer Bekämpfungsprojekte(„New Projects Initiative“), um die Zahl an Brandstiftungen durch ein Spektrum verschiedener Interventionen zu reduzieren. Die Übernahme des amerikanischen „Task Force“-Modells wurde durch das neue Feuerwehrgesetz in UK noch weiter begünstigt. Derartige „Task Forces“ bestehen heute in vielen Teilen des UK. Insbesondere in den skandinavischen Ländern gibt es bereits entsprechende Aktivitäten. So bestehen ähnliche „Task Forces“ seit einigen Jahren auch erfolgreich in Schweden. Zwischenzeitlich gibt es auch ein entsprechendes europäisches Projekt. Sicherheitsfachwirt (FH) Frank D. Stolt, MSc, MSc, MA, MIFireE Mannheim Studierter Brandschützer, Sicherheitstechniker und Kriminologe; tätig als Brandsachverständiger sowie aktiver Feuerwehrmann und „Technischer Fachberater Feuerwehr“ der Feuerwehr Mannheim. BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:21 Bayerische Ingenieurekammer Bau „Souveränität, Weitblick und Kompetenz“ Bayerischer Innenminister lobt Engagement des BayIKa-Präsidenten München (16.05.2012). Die Leistungen der bayerischen Ingenieure im Bauwesen standen im Mittelpunkt des Empfangs anlässlich des 70. Geburtstags von Dr.Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der am 15. Mai 2012 in München stattfand. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann ließ es sich nicht nehmen, dem Jubilar persönlich zu gratulieren. In seiner Laudatio würdigte der Minister Dr. Schroeters Engagement und seine Verdienste für das Bauwesen in Bayern. „Ihr innerer Antrieb, etwas zu verändern und zu verbessern und damit dem Gemeinwohl zu dienen, zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Leben“, sagte Joachim Herrmann. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sei für die Staatsregierung ein zuverlässiger und kompetenter Partner, hob Minister Herrmann hervor und bedankte sich bei Dr. Schroeter für sein persönliches Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit. Mit Blick auf die Zukunft sagte er: „Wir können gemeinsam vieles bewegen und verbessern.“ Ministerialdirigent Dipl.-Ing. Univ. Helmut Schütz, 1. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, sagte in seiner Begrüßung: „Ich habe Heinrich Schroeter als Menschen kennen gelernt, Die Bayerische IngenieurekammerBau mit Sitz in München vertritt die beruflichen Belange ihrer mehr als 6.000 Mitglieder. Dabei handelt es sich um Ingenieure aus dem Bauwesen. Zu den wesentlichen Aufgaben der Kammer gehören die Beratung der Mitglieder, der Schutz der beruflichen Belange, die Überwachung der Erfüllung der beruflichen Pflichten, die Förderung der Baukultur, Wissenschaft und Technik sowie die Stärkung der Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Fachkompetenz. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wurde 1990 gegründet und ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Innern. BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 29 Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann, Dr.-Ing. Heinrich Schroeter mit Ehefrau und Ministerialdirigent Dipl.-Ing. Univ. Helmut Schütz, 1. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Foto: © BayIKa der offen und ehrlich seine Meinung vertritt – und dabei immer ausgleichend und verbindend ist. Er ist im besten Sinne ein Ingenieur der alten Schule: präzise, unprätentiös, bescheiden und rundum ehrlich. Mit diesem Auftreten hat er hohes Ansehen erworben und das Bild der Kammer nach außen wie innen geprägt“. Auch Michael Sedlmair, 1. Bürgermeister von Ismaning und 2. Stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Städtetags, Franz X. Peteranderl, Präsident des Landesverbands Bayerischer Bauinnungen, und Hans Dörr, 1. Vizepräsident der Bayerischen Architektenkammer, lobten in ihren Grußworten Dr. Schroeters Leistungen und dankten ihm für das partnerschaftliche Miteinander. Dr.-Ing. Heinrich Schroeter wurde im April 2007 zum Präsidenten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gewählt und im November 2011 mit einer Mehrheit von 97 Prozent für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Schroeters Einsatz für die Belange der am Bau tätigen Ingenieure begann bereits in Studientagen als Sprecher der Fachschaft Bau an der TU München. Seit Gründung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau im Jahr 1990 ist er Mitglied der Vertreterversammlung, dem „Parlament der Ingenieure“, und arbeitete von Anfang in verschiedenen Gremien der Kammer mit. In seiner Dankesrede bekräftigte Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, sich auch weiterhin Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei seiner Laudatio auf Dr.-Ing. Heinrich Schroeter Foto: © BayIKa intensiv für die bayerischen Ingenieure im Bauwesen einsetzen zu wollen. „Besonders liegt mir die Nachwuchsförderung am Herzen, denn wir wollen und müssen sicherstellen, dass die Qualität der Ingenieurleistungen ihr hohes Niveau hält und der Titel „Diplom-Ingenieur“ auch weiterhin ein Markenzeichen für solide und verlässliche Arbeit bleibt“, sagte der Jubilar. „Ein weiteres wichtiges Ziel für die Zukunft ist es, die öffentliche Wahrnehmung des Berufsstandes zu stärken. Zudem muss eine angemessene Vergütung der Ingenieure im Bauwesen sichergestellt und ihre beruflichen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Einiges ist schon erreicht oder auf einem guten Weg. Aber es gibt noch viel zu tun!“, so Schroeter weiter. 29 18.06.12 14:21 Projektbericht Lichter Lernort Glaslieferung aus einer Hand für erweiterte RW-Fakultät der Universität Bayreuth Der Erweiterungsbau der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Bayreuth sorgt mit seinem markanten schräg gestellten Hörsaalgebäude für Aufsehen. Der Neubau bietet auf 4.800 m2 Platz für 14 Seminarräume und zwei große Hörsäle. Sonnenund Wärmeschutzgläser von gleich drei CLIMAplusSECURIT-Partnern sorgen für ein gutes Lern- und Arbeitsklima in den neuen großzügigen Gebäuden. Wärmeschutz, Sicherheit sowie dauerhafter und flexibler Sonnenschutz: Beim Neubau der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Bayreuth waren die Anforderungen an die Verglasung komplex. Für einen hohen Tageslichteinfall wurden im neuen Seminargebäude Fensterbänder mit Sonnenschutzbeschichtung in die Decke eingelassen, in der Front des großen Foyers ist gebäudehoch Jalousie-Isolierglas verbaut, ebenso wie an den Stirnseiten und in der Bibliothek. Alle anderen Fenster wurden mit Wärmeschutzglas ausgestattet. Die Gläser fertigten die drei CLIMAplusSECURIT-Partner Glas Herzog, Thiele Glas und Glaskontor Erfurt, das die Lieferung und Montage aller Gläser übernahm. Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät an der Universität Bayreuth erfreut sich bei Studierenden großer Beliebtheit. Mit der Erweiterung der bestehenden Gebäude sollte mehr Platz für die zurzeit ca. 4.800 Studierenden geschaffen werden. Die Aufgabe für das Architekturbüro Grabow + Hofmann bestand darin, die heterogenen Formen der Bestandsgebäude mit dem Neubau zu einem Ensemble zu vereinen. Dafür entwarfen die Architekten zwei klare und kompakte Baukörper, in denen zum einen Büros und Seminarräume, zum anderen die Bibliothek untergebracht sind. Im Hauptgebäude sollen auch fakultätsübergreifende internationale Kongresse stattfinden. Als Akzent und als Markierung des neuen Hauptzugangs fungiert das davor gesetzte Hörsaalgebäude. Dessen Form spiegelt die Funktion wider, indem es schräg aufragend den ansteigenden Sitzreihen im Inneren folgt. Für eine lichte und großzügige Atmosphäre sor30 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 30 Verglastes Foyer Foto: Rick Jannack gen im großen Foyer die Jalousiegläser SGG CLIMAPLUS SCREEN. Sie ermöglichen durch die verstellbaren Jalousien zwischen den Scheiben einen variablen Sonnenschutz. An den Stirnseiten des Seminargebäudes, wo sich Besprechungsräume befinden, lässt sich der Sonnenschutz durch jeweils 3,70 m hohe SGG CLIMAPLUS SCREEN-Scheiben regeln. Auch in der in einem separaten Baukörper untergebrachten Bibliothek hilft das hier als Dreifach-Isolierglas ausgeführte Jalousieglas, Bücher und Lesende je nach Bedarf vom einfallenden Sonnenlicht abzuschirmen. Montiert wurden die Jalousiegläser bei Glas Herzog im oberrheinischen Waghäusel. Die 61 als Zweifach-Isolierglas und 54 als Dreifach-Isolierglas gefertigten Scheiben sind mit der Jalousie ISOscreen TV16 Mod. 2 von Kuzman Glas ausgestattet, die gedreht und gewendet, aber nicht hochgefahren werden kann. Der Antrieb erfolgt über zwei diagonale zueinander versetzte DC-Motore 24V. Der besondere Aufbau ermöglicht einen leichten Wechsel der Motor- und Getriebeeinheit. „Der Transport dieser Scheiben war eine logistische Herausforderung, da die Isolierglaseinheiten mit Jalousie im Scheiben- @CLIMAplusSECURIT-Partner zwischenraum nur hochkant mit einem Innenlader befördert werden können“, so Sandro Lamprecht vom Glaskontor Erfurt. Lamprecht hatte die Bauleitung bei der Lieferung und dem Transport der Gläser inne und koordinierte die Zusammenarbeit der Glashersteller. Viel Helligkeit lassen auch die im Dach des Büro- und Seminartrakts eingebauten Fensterbänder mit dem Sonnenschutzglas SGG COOL-LITE SKN 154 in die darunter liegenden Gänge und Flure und schützen zugleich vor Überhitzung. Alle anderen Fenster des Gebäudes, sowie die als Modellscheiben in Sondergrößen gefertigten Gläser des Hörsaalgebäudes, sind mit Wärmeschutzglas SGG CLIMAPLUS ULTRA N hergestellt und sorgen so für ein gutes Lernklima. Dank guter Organisation gelang es, die Lieferungen aller beteiligten Glashersteller genau abzustimmen und so den ambitionierten Zeitplan zur Fertigstellung einzuhalten. CLIMAplusSECURIT-Partner www.climaplus-securit.com BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:21 Projektbericht ADAC-Zentrale, München Eye-Catcher in Münchens Skyline Hochhaus und Flachbau des ADAC: Gelungenes Ensemble / 12.000 Quadratmeter Glas im Stahlkorsett Den Ausdruck „gelber Engel“ kennt jedes Kind und ein Großteil der rund 17 Millionen Mitglieder hat schon einmal die Pannenhilfe des Unternehmens genutzt: Die Rede ist von Europas größtem Automobilclub, dem ADAC. Bis dato führte er mehr als 2.400 Mitarbeiter an sechs Münchener Standorten. Seit kurzem ist die neue Zentrale in Münchens Westen in Betrieb, die alle Mitarbeiter unter einem Dach zusammenführt. Der beeindruckende Komplex besteht aus einem fünfstöckigen geschwungenen Sockelbau, aus dem ein 18 Stockwerke hoher Büroturm aus Glas und Stahl aufragt – ein vielfarbig schillernder Blickfang in Münchens Skyline. In Fassade und Glasdach sorgen ipasol Sonnen schutzglas und iplus E Wärmedämmglas von Interpane für Tageslicht durchflutete Räume, exzellenten Schutz vor sommerlicher Überhitzung und effektive Wärmedämmung. des mehr als 92 Meter hohen Büroturms. Dieser kragt wagemutig acht Meter weit über den Flachbau hinaus – in Richtung der angrenzen den Bahnlinien. Damit sich das Foyer trotz hohem Glasanteil nicht aufheizt, kommt hier ipasol platin 25/15 Sonnenschutzglas von Interpane zum Einsatz. Es verfügt über einen gWert von 15 Prozent – und gewährleistet damit einen wirksamen Schutz vor aufheizender Sonnenstrahlung. Dies reduziert den Klimatisierungsaufwand erheb l ich. Die Tageslichttransmission liegt mit T v = 25 Prozent ebenfalls niedrig, um bei hoch stehender Sonne Blendeffekte zu vermindern. Der Isolierglasaufbau im Dach besteht wegen der hohen Sicherheitsanforderungen außen aus Einscheibensicherheitsg las mit HeatSoak-Test (ESG-H) und innen aus Verbundsicherheitsglas (VSG). Teilweise ist die Außenscheibe zusätzlich mit einem Siebdruck versehen. Auf einer Bruttogeschossfläche von 129.500 Quadratmetern arbeiten die Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche – Versicherungen, Finanzdienste, Autovermietung, Reisen und HandyAngebote – in einem von architektonischer Offenheit geprägten Ambiente. In den oberen beiden Stockwerken Präsi dium und Geschäftsführung, darunter Großraum- und Einzelbü ros und große Besprechungsräume im jeweiligen Kern jedes Stockwerks, bis hinunter zum Erdgeschoss. Dort finden die Mitarbeiter eine Cafeteria, ein hausinternes Casino, Räume für Schulungen, die Großdruckerei, die Küche, einen Lettershop und die Packerei. In den drei Untergeschossen des Komplexes liegen die vor den Augen der Öffentlichkeit verborgenen 40 Prozent der Gebäudefläche – mit Tiefgarage, zwei topmodernen Rechenzentren, Technik und Logistik sowie einem Lieferhof, in dem sogar Sattelschlepper Platz haben. Lichtdurchflutetes Foyer Ein zentrales Foyer dient als repräsentative Lobby und ist gleichzeitig die zentrale Verteilstelle für alle Mitarbeiter, die von hier aus über Rolltreppen und Lifte gen Flachbaus die Büros des fünfstöcki und die darüber liegenden 18 Hochhausetagen erreichen. Wer hier eintritt, fühlt sich gegebenenfalls wie in einem gigantischen Bahnhof, denn die alles überspannende gläserne Dachkonstruktion flutet jeden Winkel mit Tageslicht und erlaubt den Ausblick auf die Fassade BDB-NACHRICHTEN 2/2012 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 31 Fassaden: Sonnen- und Wärmeschutz Für die Fassaden des Sockelbaus und des Hochhauses bestand der Anspruch, viel Tageslicht ins Gebäude zu lassen, bei gutem Wärme- und Sonnenschutz. Die Entwurfsarchitekten von Sauerbruch Hutton (Berlin) konzipierten eine Verbundfensterfassade mit raumseitiger Isolierverglasung. Außen ist der Isolierverglasung eine durch Siebdrucktechnik veredelte Einfachverglasung vorgelagert, sodass eine permanente Hinterlüftung stattfindet. Die Öffnungsflügel der Fenster können manuell bedient werden – eine vorgelagerte Volumenstromregelanlage begrenzt jedoch die Zuluftmenge. Farbige Profile und teilflächiger Siebdruck auf der Verglasung lassen das Gebäude in 22 verschiedenen Farbtönen schillern. Die Isolierverglasung sorgt für optimales Raumklima, denn es kommt ipasol neutral 70/39 Sonnenschutz- und iplus E Wärmedämmglas von Interpane ipasol platin 25/15 Sonnenschutzglas im großflächigen Dach des Sockelbaus gewährleistet besonders hohen Sonnenschutz. Foto: Stefan Liebl, Dillingen zum Einsatz. ipasol neutral erfüllt sowohl äst hetisch als auch funktional hohe Ansprüche: Neutrale Durch sicht, viel Tageslicht und hoher Sonnenschutz. Das Sonnenschutzglas gewährleistet eine besonders hohe Tageslichttransmission von T V = 70 Prozent, bei einem g-Wert von 39 Prozent. An kalten Tagen sorgt der Ug-Wert von 1,1 W/(m²K) (nach EN 673) für effektive Wärmedämmung. Der Energiebedarf für Heizung, Kühlung und Kunstlicht wird somit minimiert – das senkt die Betriebskosten und schont die Umwelt. Bautafel Neue ADAC Zentrale, München Objektadresse: Hansastraße 19-23, 80686 München Bauherr: ADAC e.V. Entwurfsarchitekt: Sauerbruch Hutton Architekten, Berlin Tragwerksplanung: Werner Sobek, Stuttgart Fassadenbauer: Josef Gartner GmbH, EG-Fassade: Korsche Siebdruck Dachverglasung: SGT, Oelsnitz Siebdruck Fassadenverglasung: BGT, Bretten Glasprodukte: ipasol neutral 70/39, ipasol platin 25/15, iplus E Glasveredler: Interpane Plattling 31 18.06.12 14:21 BDB-Tipps SELBSTSTÄNDIG IM PLANUNGSBÜRO Selbstständig im Planungsbüro – BDB-Tipps für Existenzgründer Selbstständig im Planungsbüro Das BDB-Bildungswerk hat gemeinsam mit dem JahrbuchVerlag erneut dieses Standwerk für Existenzgründer im Ingenieur- oder Architekturbüro publiziert. Das Handbuch wurde komplett überarbeitet. Die 13 Fachautoren widmen sich in ihren Beiträgen allen Themen, die für Gründungswillige relevant sind. Von der wirtschaftlichen Führung des Büros, über Marketing bis hin zu Haftungsfragen reicht das Spektrum der Themen. Natürlich werden auch Honorargestaltung und HOAI behandelt. Selbstständig im Planungsbüro hilft nicht nur dem Existenzgründer, sondern ist auch für Architekten und Ingenieure interessant, die nach einigen Jahren der Freiberuflichkeit, die Strukturen im Büro optimieren möchten. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis ermöglicht schnelles Auffinden aller relevanten Inhalte: Von Abnahme bis Zielvereinbarung. BDB-TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER Aktualisierte und erweiterte Ausgabe Herausgeber: BDB-Bildungswerk e.V., c/o BDB-Bundesgeschäftsstelle, Willdenowstraße 6, 12203 Berlin, Fax: 0 30/84 18 97 22, [email protected] Verlag: Jahrbuch-Verlag Foester & Partner oHG, Scholzenhof, Lindenstraße 15, 54579 Leudersdorf, Tel.: 0 26 96/12 21, [email protected] ISBN 978-3-89296-094-2, 200 Seiten Paperback, Preis 29,80 € Für Mitglieder des BDB € 22,00 plus € 1,50 Porto und Versandkosten. E-mail: [email protected] 32 123223_BDB-2-2012_03-33.indd 32 BDB-NACHRICHTEN 2/2012 18.06.12 14:21 Impressum Herausgeber: BDB-Nachrichten München Michael Götz, Matthias Manghofer Verlag: Gebr. Geiselberger Mediengesellsch. mbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting Telefon: 0 86 71 / 50 65 50 Redaktion & Layout: BDB-Nachrichten Journal Fritz Heinemann, GMG Telefon: 0 89/36 04 74 20 [email protected] Anzeigen: A. Hölters, Anzeigenpreisliste 1/2008 Geschäftsstelle BDB-Nachrichten Journal: Hildeboldstraße 3 80797 München Telefon: 0 89 / 36 04 74-0 Telefax: 0 89 / 36 19 23 50 Titelbild: Bauen im Bestand Druck: Gebr. Geiselberger GmbH Druck und Verlag Martin-Moser-Str. 23, 84503 Altötting Telefon: 0 86 71 / 50 65-0 Telefax: 0 86 71 / 50 65-68 E-Mail: [email protected] Papier: Umschlag: 170 g chlorfrei gebleicht Textseiten: 90 g chlorfrei gebleicht Erscheinungsweise: Vierteljährlich Branchenverzeichnis GARTEN-/LANDSCHAFTSBAU Stöppel Garten- u. Landschaftsbau GmbH Adalmuntstraße 51 – 82284 Grafrath Tel.: 0 81 44/15 01 – Fax: 0 81 44/13 50 Mobil: 01 71/6 20 83 65 Internet: www.stoeppel-galabau.de n Ausführung sämtlicher im Gartenund Landschaftsbau vorkommenden Arbeiten. Beratung zur Gartengestaltung. TOILETTENVERMIETUNG TOI TOI & Dixi Sanitärsysteme GmbH Toiletten-/Container-/Bauzaun vermietung/Luxustoilettenanlagen Kronwinkler Str. 24 – 81245 München Tel.: 0 89/8 63 10 11 – Fax: 0 89/8 63 24 21 für Container, Bauzaunvermietung: 0 91 84/80 83-22, Fax -82 E-Mail: [email protected] Internet: www.dixi-wc.de 34 123223_BDB_2-2012_34_Impressum_Bayern.indd 34 SCHWEISSTECHNIK Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München, NL der GSI mbH Schachenmeierstr. 37, 80636 Münc hen, Tel.: 0 89/12 68 02-0, Fax: 0 89/18 16 43, [email protected], www.slv-muenchen.de n Wir beraten bei Planung, Ausführung und Kontrolle von Schweißarbeiten / Werkstoffprüfung, Schweißnahtprüfung / Qualitätssicherung Die BDB-Nachrichten München und das BDBMünchen Journal erscheinen alle drei Monate und werden allen BDB-Mitgliedern Bayerns sowie Repräsentanten der Bauwirtschaft im Bundesgebiet – ohne Erhebung einer Bezugsgebühr – zugestellt. Die Zeitschrift kann im Jahresabonnement gegen eine Bezugsgebühr von 19,– Euro zzgl. Porto bezogen werden. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie andere Vervielfältigung, nur mit vorheriger Geneh migung des Herausgebers. Für die Rücksendung unverlangt eingesandter Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die mit Namen gekennzeichneten Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wieder. Vorschau BDB-Nachrichten München 3/2012 Redaktionsschluss: 35. KW Anzeigenschluss: 35. KW n Hochwasser-/Überflutungsschutz n Dämmstoffe n Tageslichtsysteme n Lüftung/Klima/Heizung n Wärmepumpen n Solar BDB-NACHRICHTEN 2/2012 15.06.12 12:14