KVJS-Ratgeber zu den Integrationsfachdiensten
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KVJS-Ratgeber zu den Integrationsfachdiensten
Integrationsfachdienste Inhaltsverzeichnis 3Vorwort 4 Integrationsfachdienst – Was ist das? 5 Wer sind die Partner der Integrationsfachdienste? Was leistet der Integrationsfachdienst... 6 ... für Arbeitgeber? 10 ... für (schwer)behinderte Arbeitsuchende? 11 ... für (schwer)behinderte Beschäftigte? 12 ... für (schwer)behinderte Schulabgänger? 13 …für(schwer)behinderte Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen? 15 15 16 17 18 Ein-Blicke in die Praxis: Die Küchenhelferin Der Maschinenschlosser Die Logistikerin Der Backstubenhelfer 19Service: 19 Ihr Integrationsfachdienst vor Ort 21 IFD-Fachberater für hörbehinderte Menschen 22Info-Material 23 Nützliche Internet-Adressen Herausgeber: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Text/Redaktion: Monika Kleusch Gestaltung: www.mees-zacke.de Fotos: AV Medien, Stuttgart; Renate Dauenhauer, IFD Ludwigsburg; Monika Kleusch, KVJS; Wilfried Krestel, IFD Rems-Murr; mees + zacke, Reutlingen; Thomas Sauer, Sindelfingen, fotolia Versand/Bestellung: Gisela Lüttges Telefon07 21 81 07-983 Telefax07 21 81 07-940 [email protected] Druck: Texdat-Service gGmbH, Weinheim 5. überarbeitete Auflage November 2012 2 KVJS-Ratgeber Impressum 14 Was kosten die Leistungen des Integrationsfachdienstes? Integrationsfachdienste Vorwort Integrationsfachdienste - kurz IFD - beraten und unterstützen sowohl arbeitsuchende als auch beschäftigte behinderte und schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber. Sie sind in jedem Stadt- und Landkreis vertreten. Ein besonderer Focus der Arbeit der Integrationsfachdienste liegt auf der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und von Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen auf ihrem Weg zu einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Rahmen der „KVJS-Aktion 1000plus“ erhalten Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen, neben den üblichen Zuschüssen zusätzliche Inklusionsprämien durch das Integrationsamt. Das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) hat die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste. Es sorgt dafür, dass in ganz Baden-Württemberg ein vergleichbares, qualifiziertes Unterstützungsangebot für die Teilhabe am Arbeitsleben behinderter und schwerbehinderter Menschen besteht. Das Integrationsamt garantiert, dass in den IFD qualifiziertes und berufserfahrenes Fachpersonal zur Verfügung steht, die Integrationsfachdienste barrierefrei erreichbar sind und die Arbeit nach e inem einheitlichen Standard bearbeitet, unterstützt und dokumentiert werden. Der vorliegende KVJS-Ratgeber bietet behinderten und schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben ebenso wie ihren Arbeitgebern einen knappen Überblick über das umfangreiche Leistungsangebot der baden-württembergischen Integrationsfachdienste. Landrat Karl Röckinger Verbandsvorsitzender Senator e.h. Prof. Roland Klinger Verbandsdirektor Integrationsfachdienste 3 Integrationsfachdienst – Was ist das? Integrationsfachdienste (IFD) beraten und unterstützen Arbeitgeber, die behinderte u nd schwerbehinderte Menschen beschäftigen o der beschäftigen wollen, sowie schwerbehinderte Menschen die im Arbeitsleben stehen oder auf der Suche nach einem passenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste sind für diese Aufgabe besonders qualifiziert: Neben einem sozial-/pädagogischen Studium und der erforderlichen beraterischen Kompetenz bringen sie meist auch Erfahrungen aus Vorberufen (Industrie, Handwerk, Handel oder Verwaltung) mit. Die Integrationsfachdienste kennen sich mit allen Formen von Behinderungen aus. Für hörbehinderte und gehörlose Menschen stehen besonders ausgebildete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (s. S. 21) zur Verfügung. Sozialdatenschutz und Neutralität Die Integrationsfachdienste beraten alle Beteiligten neutral und u nparteiisch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste unterliegen der Schweigepflicht (Sozialdatenschutz). 4 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Wer sind die Partner der Integrationsfachdienste? Die baden-württembergischen Integrationsfachdienste arbeiten eng mit dem Integrationsamt, den Trägern der Arbeitsvermittlung, den Rehabilitationsträgern und den Stadt- und Landkreisen zusammen. So haben sie den Überblick über alle Unterstützungsmöglichkeiten, die schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben und ihren Arbeitgebern zur Verfügung stehen. Die IFD werden im Auftrag des Integrationsamts bei freien Trägern als eigenständige Organisationseinheit eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ihrer Arbeit ist das Sozial gesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Integrationsfachdienste 5 Was leistet der Integrationsfachdienst für Arbeitgeber? Der Integrationsfachdienst (IFD) berät Arbeitgeber zu allen Fragen von Neueinstellung und Beschäftigung behinderter und schwerbehinderter Menschen. Der IFD bringt gezielt Arbeitgeber und Bewerber zusammen. Zum gründlichen gegen seitigen Kennenlernen dient oft zunächst ein begleitetes Praktikum. Die Einarbeitungsphase wird vom Integrationsfachdienst vorbereitet und begleitet. Der IFD bleibt auch nach Abschluss des Arbeitsvertrages Ansprechpartner für die behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber. Die Fachleute des IFD informieren außerdem über die individuellen Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen beispielsweise in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit. Sie geben Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen praktische Hinweise für den alltäglichen Umgang mit einem behinderten Beschäftigten. Für den Arbeitgeber klärt der Integrationsfachdienst die mögliche finanzielle Förderung eines Schwerbehindertenarbeitsplatzes und unterstützt bei der Beantragung dieser Leistungen. 6 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Finanzielle Fördermöglichkeiten Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kann gefördert werden durch: y Zuschüsse/Darlehen zu den Investitionskosten y Kostenübernahme des behinderungsbedingten Mehraufwands yLohnkostenzuschüsse y Zuschüsse und Prämien bei schwerbehinderten Auszubildenden y Inklusionsprämien bei Neueinstellung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen Integrationsfachdienste 7 Was bieten die aktuellen Förderprogramme? Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ Wer als Arbeitgeber wesentlich behinderte Menschen einstellt, erhält über die übliche Förderung hinaus Inklusionsprämien. Zusätzlich sorgt das KVJS-Integrationsamt dafür, dass die üblichen Leistungen der Agentur für Arbeit im Bedarfsfall durch laufende Leistungen des KVJS-Integrationsamts ergänzt und verstetigt werden. Mit einer Förderzusage über fünf Jahre entsteht für die Arbeitgeber Planungssicherheit. „Initiative Inklusion“ des Bundes für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen Mit Inklusionsprämien wird ebenfalls die Beschäftigung von über 50-jährigen schwerbehinderten Menschen auf einem neuen Arbeitsplatz gefördert. Voraussetzung für eine Inklusionsprämie ist der Abschluss eines mindestens einjährigen Arbeitsvertrages. Mit Beginn des zweiten Beschäftigungsjahres erhält der Arbeitgeber eine weitere Inklusionsprämie. Mit Beginn des dritten Beschäftigungsjahres und Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird die dritte Prämie fällig. Insgesamt stehen pro Arbeitsverhältnis bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. 8 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Förderprogramm „Ausbildung Inklusiv“ Betriebe, die schwerbehinderte junge Leute mit sonderpädagogischem Förderbedarf betrieblich vorbereiten und ausbilden, bekommen Unterstützung: Die Rehabilitationsträger beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit können die Ausbildungsvergütung bezuschussen sowie ausbildungsbegleitende Hilfen leisten. Entstehen dem Arbeitgeber überdurchschnittliche betriebliche Aufwendungen für die Anleitung und Betreuung der Auszubildenden kann das KVJS-Integrationsamt zusätzlich fördern: im Einzelfall mit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung wird in gleichbleibenden monatlichen Raten ausgezahlt. Dieser Teil der Förderung wird für die Ausbildungsjahrgänge 2011 und 2012 ebenfalls aus Mitteln des Bundesprogramms „Initiative Inklusion“ gefördert. Für die Ausbildungsjahrgänge 2013 bis 2017 trägt das KVJS-Integrationsamt die entsprechenden Kosten. Darüber hinaus stellt es die durchgehende berufliche Begleitung durch die Integrationsfachdienste sicher. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Übernahme in ein befristetes (Mindestdauer ein Jahr) oder unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten die Arbeitgeber Inklusionsprämien von bis zu weiteren 10.000 Euro (siehe oben). Inklusionsprämien werden folgender maßen berechnet: - Höhe des nachgewiesenen monatlichen Bruttomonatsentgelts - zuzüglich 20 Prozent für die Arbeitgeber anteile zur Sozialversicherung - maximal jedoch 3333 Euro Arbeitgeber können bis zu drei Inklusions prämien erhalten. Integrationsfachdienste 9 Was leistet der Integrationsfachdienst für (schwer)behinderte Arbeitsuchende? Der Integrationsfachdienst erstellt mit seinen Klienten ein Leistungsprofil ihrer Fähigkeiten, klärt ihre Chancen für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und unterstützt, wenn eine berufliche Neuorientierung nötig ist. Er motiviert zur Eigeninitiative und gibt konkrete Hilfe zur Bewerbung. Die Fachleute des IFD übernehmen alle notwendigen Absprachen zur beruflichen (Wieder)-Eingliederung mit den jeweiligen Kooperationspartnern (z.B. Agentur für Arbeit/ALG I, kommunale Träger – Arge/ ALG II, Reha-Träger). Oft ist für Arbeitsuchende ein Praktikum der erste Schritt in die richtige Richtung. Der IFD achtet darauf, dass Anforderungen und Fähigkeiten möglichst passgenau übereinstimmen. Arbeitgeber und Bewerber können sich gründlich gegenseitig kennen lernen. Häufig mündet solch ein Praktikum in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Beratung für Angehörige Eine durch Behinderung oder Erkrankung notwendig gewordene berufliche Neuorientierung schafft auch für die Familie eines b etroffenen Menschen eine neue Situation. Wenn nötig bezieht der IFD deshalb auch die Angehörigen in seine Beratungsgespräche mit ein. 10 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Was leistet der Integrationsfachdienst für (schwer)behinderte Beschäftigte? Der IFD steht als neutraler Berater bei allen Fragen zur Beschäftigung (schwer)behinderter Menschen zur Verfügung. Bei Problemen mit Arbeitsleistung oder -motivation, krankheitsbedingten Fehlzeiten oder bei Kommunikationsproblemen sucht der Integrationsfachdienst gemeinsam mit dem schwer behinderten Arbeitnehmer und den ü brigen Beteiligten nach Ursachen und Lösungsmöglichkeiten. Nach längerer Erkrankung beispielsweise sollte der berufliche Wiedereinstieg gut vorbereitet werden. Deshalb kümmert sich der Integrationsfachdienst in enger Abstimmung mit dem (schwer)behinderten Klienten schon während der Krankschreibung um die betriebliche Wiedereingliederung. Dabei klärt der IFD mit Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Krankenkasse und Ärzten, ob eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz möglich ist und ob es notwendig ist, den Arbeitsplatz b ehinderungsgerecht anzupassen. Der Integrationsfachdienst leitet alles Nötige bei den zuständigen Stellen, etwa dem Integrationsamt oder den Rehabilitationsträgern, in die Wege. Eine weitere zu prüfende Möglichkeit ist eine betriebsinterne Umsetzung. Integrationsfachdienste 11 Was leistet der Integrationsfachdienst für (schwer)behinderte Schulabgänger? Schülerinnen und Schüler mit Behinderung werden von den Fachleuten des Integrationsfachdiensts bereits ab dem ersten Jahr der Berufsschulstufe bei der Vorbereitung, Erprobung und Aufnahme einer für sie geeigneten Arbeit unterstützt. Der IFD arbeitet bei der Berufswegeplanung mit den Jugendlichen, ihren Eltern, der Schule und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit sowie dem Sozialhilfeträger zusammen. Gemeinsam finden Sie heraus, welche besonderen Interessen und Fähigkeiten eine (schwer)behinderte Schülerin oder ein Schüler für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mitbringt. Für eine Erfolg versprechende Berufswegeplanung ist die Übereinstimmung von Interessen und Fähigkeiten die grundlegende Voraussetzung, denn Wollen und Können müssen zusammenpassen. Verschiedene Praktika helfen herauszufinden, welche Arbeiten einem jungen Menschen mit Behinderung besonders liegen. Der IFD sucht geeignete Praktikums-, Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und begleitet seine jungen Klienten während dieser Zeit – und auch darüber hinaus. Der Integrationsfachdienst klärt, welche finanziellen und sonstigen Leistungen möglich sind (z.B. über die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt) und unterstützt bei der Stellung von Anträgen. 12 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Was leistet der Integrationsfachdienst für (schwer)behinderte Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen? Wer als Beschäftigter einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchte, kann Unterstützung durch den Integrationsfachdienst bekommen. Die Werkstatt hilft mit Vorbereitung und Training. WfbM und IFD arbeiten Hand in Hand. Der Integrationsfachdienst sucht eine geeignete Stelle für ein Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein Praktikum wird immer von der Werkstatt oder dem IFD begleitet. Die Erfahrungen aus einem Praktikum dienen der weiteren persönlichen Berufswegeplanung: Was muss noch geübt werden? Wo liegen besondere Stärken? Immer wieder ergibt sich aus einem Praktikum auch eine Anstellung. Ansonsten sucht der Inte grationsfachdienst weiter nach einem geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Integrationsfachdienste 13 Was kosten die Leistungen des Integrationsfachdienstes? Nichts. Zumindest, wenn diese Leistungen von Arbeitgebern in Anspruch genommen werden, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen. Auch für schwerbehinderte Menschen, die im Arbeitsleben stehen oder Arbeit suchen, ist der Service des IFD kostenlos. Finanziert werden die Angebote des Integrations fachdienstes aus der Ausgleichsabgabe, die alle Arbeitgeber zahlen müssen, die weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt haben. Das Integrationsamt des KVJS erhebt diese Ausgleichsabgabe und verwendet sie zweckgebunden für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Mehr als zehn Millionen Euro stellt das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg aus der Ausgleichs abgabe für die Arbeit der Integrationsfachdienste pro Jahr bereit. Das Integrationsamt als alleiniger Vertragspartner übernimmt die Vorfinanzierung der IFD und rechnet die Leistungen der Integrationsberaterinnen und -berater für Rehabilitanden und Arbeitsuchende mit den jeweiligen Auftraggebern ab. 14 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Ein-Blicke in die Praxis Die Küchenhelferin Daniela Schwarz (Name geändert) ist fit. Die 19-Jährige kann zupacken – allerdings braucht sie immer wieder Anweisungen, was sie als nächstes machen soll, denn Daniela Schwarz ist geistig behindert. In der Werkstufe der Sonderschule für Geistigbehinderte zeigt sich, dass die junge Frau durchaus das Zeug für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat. Also setzen sich der Lehrer und der Integrationsfachdienst mit der Schülerin und ihren Eltern zusammen, um zu überlegen, wie für Daniela eine passende Arbeit aussehen könnte. Für ein vorbereitendes Praktikum kann der Integra tionsfachdienst einen örtlichen Bildungsanbieter mit eigener Kantine gewinnen. In dessen Küche macht die Schülerin die ersten Erfahrungen in der Arbeitswelt. Der Koch nimmt die schüchterne junge Frau unter seine Fittiche und nach einiger Zeit gewinnt sie immer mehr Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit. Zunächst der vertraute Lehrer, später der Integrationsfachberaterkommen regelmäßig in den Betrieb, um mit Daniela Schwarz, der Hauswirtschaftsleiterin und dem Koch Fortschritte und Verbesserungsmöglichkeiten zu besprechen. Die Fortschritte der jungen Frau sind so überzeugend, dass der Bildungsträger für sie eine neue Vollzeitstelle schafft. Um diese auszulasten, wird auf Anregung des IFD eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit in der Wäscherei geschaffen. Für diesen neuen Arbeitsplatz fördert das Integrationsamt des KVJS die Anschaffung einer Waschmaschine, eines Trockners und einer Bügelmaschine mit einem Investitionskostenzuschuss. Aus der schüchternen Schülerin Daniela Schwarz ist mit der richtigen Unterstützung eine leistungsfähige und geschätzte Mitarbeiterin geworden. Integrationsfachdienste 15 Der Maschinenschlosser Wolfgang Kunter ist gelernter Maschinenschlosser und arbeitet seit 1994 bei der Adolf Schnorr GmbH in Sindelfingen, einem Hersteller von Tellerfedern. Im Laufe der Jahre machen sich bei dem 52-Jährigen gesundheitliche Probleme bemerkbar, vor allem bei der Wirbelsäule und den Beinen. Auch der Blutdruck ist höher, als der Arzt das gerne sieht. Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 40 ist er durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Der Maschineneinrichter wird immer häufiger krank. Sein Betriebsleiter Thomas Sauer rät ihm, den Integrationsfachdienst aufzusuchen, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Integrationsfachberaterin Heide Kautzmann vermittelt ein Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung als Rehabilitationsträger. Wolfgang Kunter bekommt für seine angeknackste Gesundheit schließlich eine Kur in einer Reha-Klinik. Einer Rückkehr in den Betrieb steht danach nichts mehr im Wege. Doch der alte Arbeitsplatz hat sich als gesundheitlich zu belastend für Wolfgang Kunter herausgestellt. Deshalb sucht Betriebsleiter Thomas Sauer gemeinsam mit IFD, Reha-Berater und Technischem Beratungsdienst des Integrationsamts nach einer neuen Lösung für den bewährten Mitarbeiter. Seitdem arbeitet Wolfgang Kunter an einer anderen Maschine, die ihn körperlich weniger fordert und hat noch keinen Tag gefehlt. Thomas Sauer bringt das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit von Betrieb, Betroffenem und Fachdiensten auf den Punkt: „Das ist eine klassische Win-Win-Situation: Am Ende haben alle was davon.“ 16 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Die Logistikerin Susanne Schumann (Name geändert) hat erfolgreich eine Banklehre gemacht und arbeitet vier Jahre als Bürokraft, als sie an einer Psychose erkrankt. Nach einer zunächst erfolgreichen Behandlung macht sich die Krankheit jedoch mehrmals wieder bemerkbar. Sie wird als schwerbehindert anerkannt. Ihren alten Beruf kann sie nicht mehr ausüben. Susanne Schumann sucht Hilfe beim Integrationsfach dienst, nachdem sie in zwei kurzfristigen Jobs gescheitert ist und seit mehr als zwei Jahren keine Arbeit mehr gefunden hat. Von Krankheit und Arbeitslosigkeit ist ihr Selbstvertrauen am Boden. Der Integrationsfachdienst sucht gemeinsam mit seiner Klientin zunächst nach einer Praktikumsstelle mit ein fachen Routinearbeiten. Dabei sind feste Ansprechpartner im Betrieb und beim IFD wichtig, die ihr Sicherheit geben und sie wenn nötig unterstützen. Drei vom IFD begleitete, erfolgreiche Praktika in unterschiedlichen Einzelhandelsbetrieben geben Susanne Schumann wieder Auftrieb. Zu diesem Zeitpunkt kommt ein Kurierdienst auf den IFD zu, der einen schwerbehinderten Mitarbeiter sucht. Der IFD schlägt Susanne Schumann vor. Zunächst soll sie bei dem Kurierdienst eine Trainingsmaßnahme absolvieren. EDV-Erfassung von Paketen, Etikettieren, Mithilfe beim Be- und Entladen der Lieferwagen sind ihre neuen Aufgaben. In regelmäßigen Beratungs gesprächen mit dem IFD wird beleuchtet, wie man miteinander zurechtkommt und wie es um Leistungsanforderungen und Arbeitsqualität von Susanne Schumann bestellt ist. Auch die Kollegen werden ein bezogen. Am Ende sind sich alle einig: Susanne Schumann gehört fortan als Teilzeitkraft zum Team des Kurier dienstes. Und der Integrationsfachdienst bleibt ein zuverlässiger Begleiter für den Betrieb. Integrationsfachdienste 17 Der Backstubenhelfer Jochen Krehl hat zunächst einen fast „klassischen“ Werdegang: Nach Abschluss der Sonderschule für Geistigbehinderte wird er 1982 in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Schorndorf aufgenommen. Doch nach 18 Jahren nimmt sein Leben eine Wendung: Die WfbM schlägt ihm vor, mit Hilfe des Integrationsfachdienstes (IFD) eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu suchen. Wilfried Krestel vom IFD Rems-Murr organisiert für Jochen Krehl ein Praktikum in einem Betonsteinwerk. Obwohl das Praktikum insgesamt gut verläuft, ist die harte körperliche Arbeit auf Dauer nichts für den Enddreißiger. Dann wendet sich 2002 die Bäckerei Schulze in Plüderhausen an den IFD, weil sie einem behinderten Menschen eine Chance als Backstubenhelfer geben will. Eine Chance für Jochen Krehl, der sie so gut nutzt, dass er fest angestellt wird. Mit dem Konditormeister der Bäckerei steht dem schwerbehinderten Mitarbeiter ein innerbetrieb licher „Pate“ bei, von dem er lernt, Kuchen zu belegen, Quarkbällchen zu machen, unter Aufsicht Zutaten abzuwiegen und vieles andere mehr. Um die behinderungsbedingte schwächere Leistung des Backstubenhelfers auszugleichen, zahlt das Integrationsamt des KVJS dem Arbeitgeber einen Zuschuss zu Jochen Krehls Lohnkosten. Anfängliche Berührungsängste weichen erst einem kollegialen und dann bald einem freundschaftlichen Miteinander des eingeschworenen Backstubenteams. Gelebte dauerhafte Integration eben. 18 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Ihr Integrationsfachdienst vor Ort Aktuelle Adressliste unter: www.ifd-bw.de Stand: 2012 Integrationsfachdienst Biberach Sennhofgasse 7 88400 Biberach Tel.: 0 73 51 18 82 89-0 Fax: 0 73 51 18 82 89-90 [email protected] Integrationsfachdienst Göppingen Poststr. 14a 73033 Göppingen Tel.: 0 71 61 3 89 95-0 Fax: 0 71 61 3 89 95-29 [email protected] Integrationsfachdienst Heilbronn-Franken Komburgstr. 17 74653 Künzelsau Tel.: 0 79 40 98 56-35 Fax: 0 79 40 98 56-36 [email protected] Integrationsfachdienst Böblingen Landhausstr. 58 71032 Böblingen Tel.: 0 70 31 21 65-18 Fax: 0 70 31 21 65-99 [email protected] Integrationsfachdienst Heidelberg-Mosbach Hebelstr. 22 - Eingang C 69115 Heidelberg Tel.: 0 62 21 8 90 15-10 Fax: 0 62 21 8 90 15-11 [email protected] Integrationsfachdienst Heilbronn-Franken Schweickerweg 11/1 74523 Schwäbisch Hall Tel.: 07 91 94 30 68-0 Fax: 07 91 94 30 68-29 [email protected] Integrationsfachdienst Bodensee-Oberschwaben Schubertstr. 1 88214 Ravensburg Tel.: 07 51 3 66 30-10 Fax: 07 51 3 66 30-99 [email protected] Integrationsfachdienst Heidelberg-Mosbach Eisenbahnstr. 3 74821 Mosbach Tel.: 0 62 61 89 37-18 Fax: 0 62 61 89 37-68 [email protected] Integrationsfachdienst Heilbronn-Franken Ramminger Str. 10 97941 Tauberbischofsheim Tel.: 0 93 41 8 95 40-0 Fax: 0 93 41 8 95 40-20 [email protected] Integrationsfachdienst Bodensee-Oberschwaben Schulhof 8 72488 Sigmaringen Tel.: 0 75 71 74 81 70 Fax: 0 75 71 74 81 99 [email protected] Integrationsfachdienst Ulm-AlbDonau-Heidenheim Keltergasse 5 89073 Ulm Tel.: 07 31 88 01 71-0 Fax: 07 31 88 01 71-29 [email protected] Integrationsfachdienst Karlsruhe Steinhäuserstr. 12 76135 Karlsruhe Tel.: 07 21 8 31 49-0 Fax: 07 21 8 31 49-50 [email protected] Integrationsfachdienst Esslingen Bahnhofstr. 14 73207 Plochingen Tel.: 0 71 53 5 58 88-0 Fax: 0 71 53 5 58 88-99 [email protected] Integrationsfachdienst Ulm-AlbDonau-Heidenheim Hauptstr. 90 89522 Heidenheim Tel.: 0 73 21 3 45 95-10 Fax: 0 73 21 3 45 95-20 [email protected] Integrationsfachdienst Freiburg Holzmarkt 8 79098 Freiburg Tel.: 07 61 3 68 94-500 Fax: 07 61 3 68 94-550 [email protected] Integrationsfachdienst Heilbronn-Franken Mozartstr. 9 74072 Heilbronn Tel.: 0 71 31 79 48 07-0 Fax: 0 71 31 79 48 07-12 [email protected] Integrationsfachdienst Lörrach-Waldshut Basler Str. 164 79539 Lörrach Tel.: 0 76 21 16 23 23-0 Fax: 0 76 21 16 23 23-9 [email protected] Integrationsfachdienst Lörrach-Waldshut Waldtorstr. 1a 79761 Waldshut Tel.: 0 77 51 83 04-0 Fax: 0 77 51 83 04-20 [email protected] Integrationsfachdienste 19 Integrationsfachdienst Ludwigsburg Königsallee 59/2 71638 Ludwigsburg Tel.: 0 71 41 9 56 30-20 Fax: 0 71 41 9 56 30-77 [email protected] Integrationsfachdienst Offenburg Hauptstr. 58 77652 Offenburg Tel.: 07 81 92 98-30 Fax: 07 81 92 98-40 [email protected] Integrationsfachdienst Radolfzell Kaufhausstr. 5 78315 Radolfzell Tel.: 0 77 32 82 03 90-0 Fax: 0 77 32 82 03 90-20 [email protected] Integrationsfachdienst Mannheim Kaiserring 38 68161 Mannheim Tel.: 06 21 1 70 29-30 Fax: 06 21 1 70 29-50 [email protected] Integrationsfachdienst Ostalb-Aalen Ziegelstr. 27 73431 Aalen Tel.: 0 73 61 6 29 57 Fax: 0 73 61 96 92 49 [email protected] Integrationsfachdienst Rastatt Carl-Friedrich-Str. 10 76437 Rastatt Tel.:07222 775-17 Fax:07222 775-60 [email protected] Integrationsfachdienst Nagold-Freudenstadt Freudenstädter Str. 56 72202 Nagold Tel.: 0 74 52 6 80 97-0 Fax: 0 74 52 6 80 97-20 [email protected] Integrationsfachdienst Ostalb-Aalen Priestergasse 1 73479 Ellwangen Tel.: 0 79 61 562-438 Fax: 0 79 61 562-439 [email protected] Integrationsfachdienst Rems-Murr Mayenner Str. 8 71332 Waiblingen Tel.: 0 71 51 9 86 13-0 Fax: 0 71 51 9 86 13-19 [email protected] Integrationsfachdienst Nagold-Freudenstadt Am Marktplatz 20/1 72250 Freudenstadt Tel.: 0 74 41 88 20-0 Fax: 0 74 41 88 20-2 info.freudenstadt@ ifd-nagold-fds.de Integrationsfachdienst Ostalb-Aalen Hofstatt 7 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 0 71 71 6 50 56 Fax: 0 71 71 6 16 94 [email protected] Integrationsfachdienst Schwarzwald-Baar-Heuberg Winkelstr. 7 78056 Villingen-Schwenningen Tel.: 0 77 20 9 89 55-0 Fax: 0 77 20 9 89 55-10 [email protected] Integrationsfachdienst Pforzheim Güterstr. 39 75177 Pforzheim Tel.: 0 72 31 5 66 16-0 Fax: 0 72 31 5 66 16-56 [email protected] Integrationsfachdienst Stuttgart Hospitalstr. 33 70174 Stuttgart Tel.: 07 11 2 39 24-20 Fax: 07 11 2 39 24-22 [email protected] Integrationsfachdienst Neckar-Alb Konrad-Adenauer-Str. 13 72072 Tübingen Tel.: 0 70 71 9 65 29-0 Fax: 0 70 71 9 65 29-71 integrationsfachdienst@ ifd-neckar-alb.de Ansprechpartner für die Integrationsfachdienste beim KVJS-Integrationsamt: Berthold Deusch Tel.: 07 21 81 07-911 Fax: 07 21 81 07-903 [email protected] 20 KVJS-Ratgeber Ingrid Krczal Tel.: 07 11 63 75-269 Fax: 07 11 63 75-260 [email protected] Integrationsfachdienste Fachberater für Hörbehinderte bei IFD BW Stand: 01.08.2012 IFD Böblingen Kathrin Härtel [email protected] Landhausstr. 58, 71032 Böblingen Tel.:0 70 31 21 65-38 Fax:0 70 31 21 65-99 Tel.:0 70 31 21 65-18 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Landkreise Böblingen, Tübingen, Reutlingen IFD Bodensee-Oberschwaben Birgit Becker [email protected] Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg Tel.: 07 51 3 66 30-34 Fax: 07 51 3 66 30-99 Tel.: 07 51 3 66 30-10 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Landkreise Sigmaringen, Biberach, Ravensburg, Bodensee-Kreis IFD Freiburg Anja Blaser [email protected] Tel.:07 61 3 68 94-537 Utz Seifert [email protected] Tel.:07 61 3 68 94-534 Holzmarkt 8, 79098 Freiburg Fax:07 61 3 68 94-540 Tel.: 07 61 3 68 94-500 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Stadt Freiburg, Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Waldshut IFD Heidelberg-Mosbach Stephanie Wolf [email protected] Hebelstr. 22, Eingang C 69115 Heidelberg Tel.:0 62 21 8 90 15-44 Fax:0 62 21 8 90 15-21 Tel.: 0 62 21 8 90 15-10 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Stadt Heidelberg, Neckar-Odenwaldkreis, RheinNeckar-Kreis (ohne Heddesheim, Ilvesheim, Ladenburg, EdingenNeckarhausen) IFD Ulm-AlbDonau-Heidenheim Tanja Theilacker [email protected] Hauptstr. 90, 89522 Heidenheim Tel.:0 73 21 3 45 95-14 Fax:0 73 21 3 45 95-20 Tel.: 0 73 21 3 45 95-10 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Ost-Alb-Kreis, Stadt- und Landkreis Heidenheim, Alb-Donau-Kreis, Stadt Ulm IFD Mannheim Ulrike Buck [email protected] Kaiserring 38, 68161 Mannheim Tel.:06 21 1 70 29-38 Fax:06 21 1 70 29-50 Tel.:06 21 1 70 29-30 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Städte Mannheim, Heddesheim, Ilvesheim, Ladenburg, Edingen-Neckarhausen IFD Heilbronn-Franken Margit Retzer [email protected] Mozartstr. 9, 74072 Heilbronn Tel.:0 71 31 79 48 07-21 Fax:0 71 31 79 48 07-12 Tel.: 0 71 31 79 48 07-0 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Stadt- und Landkreis Heilbronn, Main-Tauber-Kreis, Hohenlohe-Kreis, Landkreis Schwäbisch Hall IFD Offenburg Stefanie Falk [email protected] Hauptstr. 58, 77652 Offenburg Tel.:07 81 92 98-36 Fax:07 81 92 98-40 Tel.:07 81 92 98-30 (Sekretariat) Einzugsbereich: Stadt BadenBaden, Ortenaukreis, Landkreise Rastatt, Calw, Freudenstadt IFD Karlsruhe Elisabeth Loffl [email protected] Steinhäuserstr. 12 76135 Karlsruhe Tel.:07 21 8 31 49-19 Fax:07 21 8 31 49-50 Tel.:07 21 8 31 49-0 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Stadt und Landkreis Karlsruhe, Stadt Pforzheim, Enzkreis IFD Ludwigsburg Mechtild Swoboda [email protected] Königsallee 59/2 71638 Ludwigsburg Tel.:0 71 41 9 56 30-23 Fax:0 71 41 9 56 30-77 Tel.:0 71 41 9 56 30-20 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Landkreise Ludwigsburg, Rems-Murr, Göppingen IFD Schwarzwald-Baar-Heuberg Dana Wurzbacher [email protected] Winkelstr. 7 78056 Villingen-Schwenningen Tel.:0 77 20 9 89 55-14 Fax:0 77 20 9 89 55-24 Tel.:0 77 20 9 89 55-14 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Landkreise Rottweil/Tuttlingen/Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis, ZollernAlb-Kreis IFD Stuttgart Monika Ringelhan [email protected] Hospitalstr. 33, 70174 Stuttgart Tel.:07 11 2 39 24-87 Fax:07 11 2 39 24-22 Tel.:07 11 2 39 24-20 (Sekretariat) Einzugsgebiet: Stadt Stuttgart, Landkreis Esslingen Integrationsfachdienste 21 Info-Material Ratgeber Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Finanzielle Förderung und fachliche Beratung für Arbeitgeber Ratgeber Existenzgründung und Existenz erhaltung für schwerbehinderte Menschen Informationsfaltblatt Betriebliches Eingliederungsmanagement. 10 Tipps für Arbeitgeber Info-Film „KVJS-Aktion 1000plus – Eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ Der Informationsfilm präsentiert gelungene Bei spiele der Integration schwerbehinderter junger Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Film stellt Unternehmen vor, die „Integration“ meist nicht im Namen führen, sie aber ganz selbstverständlich praktizieren. DVD, ca. 11 Minuten Einblicke in die Arbeit des Integrationsamtes bietet die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift behinderte Menschen im Beruf (ZB) mit BadenWürttemberg Beilage. Das Informationsmaterial ist kostenlos. Bestellung: [email protected] Telefon 0721 8107-942, Telefax 0721 8107-940 Sämtliche Publikationen des KVJS-Integrationsamts zum Thema Arbeit und Schwerbehinderung stehen im Internet zum Herunterladen oder Bestellen zur Verfügung: www.kvjs.de/service/publikationen/schwerbehinderung.html 22 KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste Nützliche Internet-Adressen www.ifd-bw.de Das Angebot der baden-württembergischen Integrationsfachdienste im Internet www.kvjs.de Die Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg www.integrationsaemter.de Seite der Arbeitsgemeinschaft deutscher Integrationsämter mit der Zeitschrift Behinderte Menschen im Beruf (ZB) und vielen nützlichen Informationen www.gemeinsame-servicestelle.de Seite der gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg www.rehadat.de Informationssystem zur Unterstützung der Integration von Behinderten in die Arbeitswelt mit Datenbanken zu verschiedenen Themenbereichen der beruflichen Rehabilitation www.arbeitsagentur.de Die Seite der Bundesagentur für Arbeit bietet auch Informationen zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Informationen des Rentenversicherungsträgers www.bar-frankfurt.de Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bietet viele Infos auch zur Teilhabe am Arbeitsleben www.sozialministerium-bw.de Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg www.behindertenbeauftragter.de Infos vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Integrationsfachdienste 23 Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart (West) Telefon 07 11 63 75-0 www.kvjs.de [email protected]