Fach- und Sachkundeerwerb nach §18a RöV2002 Die Fachkunde
Transcrição
Fach- und Sachkundeerwerb nach §18a RöV2002 Die Fachkunde
Fach- und Sachkundeerwerb nach §18a RöV2002 Die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18a der Röntgenverordnung von 2002 setzt sich zusammen aus: - der theoretischen Fachkunde (dreitägiger Grundkurs im Strahlenschutz) - der sog. Sachkunde Für Kolleginnen und Kollegen, die in Berlin die Radiologievorlesung gehört und die Radiologieprüfung abgelegt haben, gilt folgendes: Auf Antrag von Prof. Dr. K. Hartung und Frau Dr. B. Münzer ist die Vorlesung „Radiologie“ in Verbindung mit der Prüfung vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LaGetSi) als Grundkurs zum Erwerb der theoretischen Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV anerkannt. Um sich vom LaGetSi die komplette Fachkunde bestätigen zu lassen, müssen Sie folgendes veranlassen: 1. Sie melden sich bei mir unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsortes und –datums, dem Datum Ihrer Radiologieprüfung an der FU Berlin sowie der derzeit gültigen Wohnanschrift, ich lasse Ihnen dann eine Fachkundebescheinigung zukommen. 2. Ein(e) Tierärztin/arzt mit aktueller Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV bestätigt Ihnen schriftlich, dass Sie während eines 3-4wöchigen Praktikums 40 Röntgenuntersuchungen am Tier eigenständig durchgeführt haben. Mit beiden Bescheinigungen wenden Sie sich an das LaGetSi, Turmstr.21 in 10559 Berlin, das Ihnen die endgültige Fachkundebescheinigung ausstellt. Ihre Fachkunde im Strahlenschutz nach RöVgilt ab Ausstellungsdatum der Bescheinigung vom LaGetSi. Diese nun gültige Fachkunde müssen Sie in Abständen von 5 Jahren durch einen 1-tägigen Aktualisierungskurs auffrischen. B. Münzer [email protected] Berlin, 16.4.2008