Fach- und Sachkundeerwerb nach §18a RöV2002 Die Fachkunde

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Fach- und Sachkundeerwerb nach §18a RöV2002 Die Fachkunde
Fach- und Sachkundeerwerb nach §18a RöV2002
Die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18a der Röntgenverordnung von
2002 setzt sich zusammen aus:
- der theoretischen Fachkunde (dreitägiger Grundkurs im
Strahlenschutz)
- der sog. Sachkunde
Für Kolleginnen und Kollegen, die in Berlin die Radiologievorlesung gehört
und die Radiologieprüfung abgelegt haben, gilt folgendes:
Auf Antrag von Prof. Dr. K. Hartung und Frau Dr. B. Münzer ist die Vorlesung
„Radiologie“ in Verbindung mit der Prüfung vom Landesamt für
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LaGetSi)
als Grundkurs zum Erwerb der theoretischen Fachkunde im Strahlenschutz
nach RöV anerkannt.
Um sich vom LaGetSi die komplette Fachkunde bestätigen zu lassen, müssen
Sie folgendes veranlassen:
1. Sie melden sich bei mir unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsortes
und –datums, dem Datum Ihrer Radiologieprüfung an der FU Berlin
sowie der derzeit gültigen Wohnanschrift, ich lasse Ihnen dann eine
Fachkundebescheinigung zukommen.
2. Ein(e) Tierärztin/arzt mit aktueller Fachkunde im Strahlenschutz nach
RöV bestätigt Ihnen schriftlich, dass Sie während eines 3-4wöchigen
Praktikums 40 Röntgenuntersuchungen am Tier eigenständig
durchgeführt haben.
Mit beiden Bescheinigungen wenden Sie sich an das LaGetSi, Turmstr.21
in 10559 Berlin, das Ihnen die endgültige Fachkundebescheinigung
ausstellt.
Ihre Fachkunde im Strahlenschutz nach RöVgilt ab Ausstellungsdatum der
Bescheinigung vom LaGetSi. Diese nun gültige Fachkunde müssen Sie in
Abständen von 5 Jahren durch einen 1-tägigen Aktualisierungskurs
auffrischen.
B. Münzer
[email protected]
Berlin, 16.4.2008