Schweden
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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT SCHWEDEN Allgemeine Informationen Fläche: 449.964 km2 Einwohner: 9.851.017 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 2% in der Industrie: 21% im Dienstleistungsbereich: 77% Sprachen: Schwedisch anerkannte Sprachen der Minderheiten z.B. Finnisch, Südsamisch Aufenthalt: • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie müssen sich bei der s chwedischen Einwanderungsbehörde registrieren lassen, Sie e rhalten eine Anmeldebescheinigung (uppehållskat). Schweizer StaatsbürgerInnen müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Meldung: Melden Sie sich bei Ihrem lokalen Finanzamt, Sie erhalten eine Kennnummer (personnummer), die Sie für zahlreiche Behördenwege benötigen. Bleiben Sie weniger als ein Jahr in Schweden, erhalten Sie eine so genannte „samordningsnummer“ (Koordinationskennzahl). ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den Arbeitsämtern der schwedischen Arbeitsverwaltung („arbetsförmedlingen“) betreut werden. Informationen über freie Stellen und Lebens- und Arbeitsbedingungen in Schweden finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu, indivi duelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: http://www.ams.at/ Stellenangebote der schwedischen Arbeitsverwaltung: http://www.arbetsformedlingen.se/ Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „Internet Adressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Dagens Nyheter • Svenska Dagbladet • Dagens Industri • Skånska Dagbladet •Göteborgsposten • Metro Computer Sweden Leben und Arbeiten in Schweden Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: •Gewerkschaften (LO für Arbeiter, TCO für Angestellte, SACO für Akademiker) •Wirtschaftskammern SOZIALE SICHERHEIT Wenn Sie in Schweden wohnen, erhalten Sie Leistungen aus der allgemeinen Sozialversicherung, die durch die Versicherungskassen „Försäkringskassan“ verwaltet werden. Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Krankenversicherung: Wenn Sie ärztliche Hilfe benö tigen, wenden Sie sich an das örtliche Ambulanzzentrum (vårdcentralen). Bei Arztbesuchen sind PatientInnengebühren (SEK 120 – SEK 350) zu entrichten, es gibt Jahresobergrenzen. Auch in Spitälern werden Tagessätze in der Höhe von SEK 100 verlangt. Die Behandlung von Kindern und Schwangeren ist kostenlos. Die Behandlung in zahnärztlichen Zentren ist für Kinder bis zum 19. Lebensjahr in ganz Schweden kostenlos. Wenn Sie als Arbeitssuchende/r oder TouristIn nach Schweden kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen Rechte wie Personen, die in Schweden versichert sind. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen Arbeitsamt. Es wird zwischen Grund versicherung und einkommens bezogenen Leistungen unterschieden. Es gibt zahlreiche Arbeitslosenkassen, viele sind an Gewerkschaften oder UnternehmerInnenverbände angeschlossen. Sie werden Mitglied und zahlen entsprechende Beiträge. Wenn Sie in Österreich arbeitslosenversichert sind, können Sie der einkommensabhängigen Arbeitslosenversicherung in Schweden beitreten. Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie sich beim zuständigen Jobcenter. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Schweden mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2/E 303 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei den zuständigen AMS Geschäftsstellen anfordern. Wenden Sie sich rasch an das schwedische Arbeitsamt. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Schweden erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber einbehalten. Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer jahres Vorauszahlungen leisten, deren Höhe sich nach der im Vorjahr entrichteten Steuer bestimmt. Steuersatz: • staatlich: 20% bis 25% (gestaffelt nach Höhe des Einkommens) • kommunal: 30% bis 34% Wenn Sie nur bis zu einem halben Jahr erwerbstätig sind, gilt ein günstigerer Steuersatz. WOHNEN Für eine vorübergehende Unterkunft (Zimmer, Wohnung in Untermiete), wenden Sie sich an eine Wohnungsagentur (bostadsförmdling). Für Mietwohnungen wenden Sie sich an Wohnungsunternehmen bzw. Wohnungsgesellschaften (bostadsföretag). Weitere Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche erhalten Sie u.a. • in örtlichen/regionalen Tageszeitungen • bei ImmobilienmaklerInnen (mäklare) • bei kommunalen Wohnungsgesellschaften: http://www.skl.se Die Höhe der Miete hängt von mehreren Faktoren (Lage, Verkehrsanbindung, Größe, Stadt/Land etc.) ab. Mietverträge enthalten genaue Angaben über Kündigungsfristen. AUSBILDUNG Kindergarten: Kindergärten und Vorschulen verlangen Kostenbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Kindergarten kostenfrei. Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist weitge hend kostenlos. Unterrichtsmaterialien für SchülerInnen, die eine Schule in der Wohnsitzgemeinde besuchen, werden gratis zur Verfügung gestellt. Viele Gemeinden bieten einen vorzeitigen Schuleintritt mit sechs Jahren an. Schulpflicht: von 7 bis 16 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Schweden beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: http://eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: http://www.ams.at/ Arbeitsmarktservice: http://www.arbetsformedlingen.se/ Schweden: http://www.government.se/ http://sweden.se/ Leben und Arbeiten in Schweden: http://work.sweden.se/ http://www.inschweden.se/ (in deutscher Sprache) http://www.arbetsformedlingen.se/ http://www.arbetsformedlingen.se/ Infos über Unternehmen und Behörden: http://www.wwlink.se Statistik Schweden: http://www.scb.se/ Aufenthalt: http://www.migrationsverket.se Meldung: http://www.skatteverket.se Private Jobvermittlung: http://gulasidorna.eniro.se/ http://lakarforum.se/ http://www.monster.se http://www.almega.se/ http://www.offentligajobb.se/ (Öffentlicher Dienst) Presse: http://www.dn.se http://www.svd.se/ http://di.se/ http://www.skanskan.se/ http://www.gp.se/ http://www.metro.se http://computersweden.idg.se/ Gewerkschaften: http://www.tco.se http://www.lo.se http://www.saco.se Wirtschaftsrat: http://www.business-sweden.se/ Sozialversicherungssysteme in der EU: http://europa.eu/ Amt für Gesundheits- und Sozialwesen: http://www.socialstyrelsen.se/ Versicherungskassen/Info über die schwedische Sozialversicherung: http://www.forsakringskassan.se/ (in deutscher Sprache) Patientengebühren: http://www.1177.se/ (in englischer Sprache) Arbeitslosigkeit: http://www.arbetsformedlingen.se/ Arbeitslosenkassen: http://www.samorg.org/ Beschäftigung, Soziales und Inklusion: http://ec.europa.eu/social Steuern: http://skatteverket.se https://sweden.se/ Wohnen: http://www.hsb.se/ http://fmf.se/ http://www.hemnet.se http://www.eniro.se/ Schwedischer Mieterbund: http://www.hyresgastforeningen.se/ Ministerium für Bildung und Forschung: http://www.government.se/ Schulsystem: http://www.skolverket.se Bildungssysteme in Europa: https://webgate.ec.europa.eu/ Anerkennung von Diplomen: http://www.enic-naric.net/ http://anabin.kmk.org/ Gelbe Seiten/Branchenverzeichnis: http://gulasidorna.eniro.se/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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