Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN PRESSE PLUS
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Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN PRESSE PLUS
n M E D I A DAT E N 2 0 0 9 www.rhein-main-presse.de UPPE NGSGR IESSEN) U T I E MIT Z HESSEN (G AL E Z NTR WEITE REICH T M A GES 0 0 0 . 0 7E2SER 0 08 ) (MA 2 L Preisliste Nr. 37 · Gültig ab 1. Januar 2009 Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN PRESSE PLUS Gesamtausgabe der RHEIN MAIN PRESSE und Zeitungsgruppe Zentralhessen (ohne Kinzigtal-Nachrichten). Alsfeld Gießen Lauterbach Zeitungsgruppe Zentralhessen Nidda Usingen Koblenz Gelnhausen Idstein Bad Schwalbach Hofheim Wiesbaden Eltville Rüdesheim Bingen Ingelheim Frankfurt Hochheim Mainz Rüsselsheim Darmstadt Kirn Bad Sobernheim Bad Kreuznach Oppenheim Alzey Bürstadt Worms Lampertheim Fulda Vebreitungsgebiete / Auflagen. . . . . . . . . . 2–3 Verlagsangaben / Technische Angaben . . . 4–7 Grundpreise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8–15 Ortspreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16–23 pepper + extra. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24–25 Sonderformen / – Platzierungen . . . . . . 26–27 Sonderveröffentlichungen. . . . . . . . . . . 28–29 Prospektbeilagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–31 Media-Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32–33 Kaufkraft-Analyse / RMC. . . . . . . . . . . . 34–35 Online-Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36–37 Geschäftsbedingungen‑/Ansprechpartner‑/ Verlagsvertretungen . . . . . . . . . . . . . . . 38–40 Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Auflagen 1. Quartal 2008 (IVW) Ausgaben Kombinationen 010 Rhein Main Presse PLUS 2) 3 ZIS.-Schlüssel Druckauflage Verkaufte Auflage Verbreitete Auflage der ZMG1) 102.952 Mo.–Fr. 280.718 Sa. 322.705 Mo.–Fr. 252.099 Sa. 281.129 Mo.–Fr. 259.901 Sa. 290.936 100.070 100.226 101.698 101.770 100.144 100.547 101.099 100.352 101.257 100.752 100.733 100.604 101.050 102.024 216.893 122.294 94.599 87.702 39.404 26.847 32.507 42.105 29.548 78.055 136.407 71.773 90.612 89.589 252.654 140.120 112.534 105.324 42.490 28.602 35.280 46.879 32.991 91.835 164.251 84.771 105.723 104.757 195.257 111.974 83.283 77.546 35.951 24.209 30.214 38.250 26.508 71.715 122.761 65.289 83.457 81.752 219.643 124.334 95.309 89.503 37.878 25.159 32.072 41.640 28.921 81.416 141.932 74.253 94.135 92.328 200.459 114.965 85.494 79.515 36.763 24.775 30.784 39.442 27.454 73.647 125.749 67.220 85.635 84.140 226.229 128.091 98.138 92.052 38.830 25.786 32.744 43.194 30.150 83.842 145.753 76.693 96.886 95.338 140 Bingen + Ingelheim Einzelbelegungen 110 Mainz 100.423 17.816 19.986 16.463 18.075 16.920 18.645 100.632 60.239 71.849 55.252 63.341 56.727 65.197 120 Worms3) 100.986 19.950 21.392 18.472 19.353 18.796 19.700 3) 125 Ried 104.429 6.897 7.210 5.737 5.806 5.979 6.086 130 Alzey 101.191 12.557 13.888 11.742 12.719 11.988 13.044 141 Bingen 104.247 10.147 11.516 9.353 10.347 9.624 10.698 151 Ingelheim 102.248 7.669 8.470 7.110 7.728 7.296 7.947 160 Bad Kreuznach 101.633 11.732 13.005 10.045 10.846 10.534 11.505 200 Wiesbaden komplett 101.781 76.168 92.402 67.509 78.591 69.022 80.556 510 Main-Spitze 101.606 11.534 12.922 10.037 10.912 10.493 11.496 001 031 041 043 050 051 052 053 054 061 063 064 065 066 Gesamtausgabe Rheinland-Pfalz-Kombination3) Hessen-Kombination3) Wiesbaden komplett + Main-Spitze Worms3) + Alzey + Ried3) Worms3) + Ried3) Worms3) + Alzey Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach Mainz + Bingen + Ingelheim Hauptstädte-Kombination Mainz + Wiesbaden komplett Mainz + Main-Spitze Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey Mainz + BIngen + Ingelheim + Main-Spitze „ZIS – Das Zeitungs-Informationssystem“ ist ein Systembaukasten der Zeitungsplanung, der bestehende Planungstools zu einem umfassenden Planungssystem integriert. Der sechsstellige Schlüssel identifiziert alle Anzeigenbelegungseinheiten von Tageszeitungen (PLIS, Digitaler Verbreitungsatlas, RegioMDS, Zeitungen online). 2) Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE + ZGZ Gießen ohne Kinzigtal-Nachrichten. 3) Verlagsangaben; neue Belegung zur Ausweisung bei der IVW e. V. ab Quartal I/2009 angemeldet. Verbreitung 1) Auflagen Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Allgemeine Angaben 4/5 Verlag: Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG Erscheinungsweise:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werktäglich morgens Anschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz Postfach 3120, 55021 Mainz Anzeigenschluss für Montag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freitag der Vorwoche, 14 Uhr für Dienstag bis Freitag. . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Uhr des Vortages Telefon:Anzeigenservice 0 18 01 / 041 042 Mo.–Fr. 7–18 Uhr (3,9 ct./Min. aus dem Festnetz der T-Com, ggf. abweichender Mobilfunktarif) für Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Donnerstag, 14 Uhr ReiseJournal (am Samstag). . . . . . . . . . . . . . . Dienstag, 14 Uhr Werbeagenturen: (0 61 31) 48-47 52, -47 55, -47 57 pepper (am Freitag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freitag der Vorwoche extra. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Woche vor Erscheinen Telefax: (0 61 31) 48-47 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.rhein-main-presse.de Bankkonto: Commerzbank, Mainz 2 110 351 04 (BLZ 550 400 22) Swift: Coba DE FF 550 BIC: Coba DE FF IBAN: DE95 5504 0022 0211 0351 04 Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt unter der Bezeichnung Rhein Main Verlagsservice/Rhein Main Presse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Mittwoch 17.00 Uhr) Anlieferung der Druckunterlagen . . . . . . bis Anzeigenschluss Zahlungsbedingungen: etto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Vorauszahlung oder Bankeinzug N 3 % Skonto. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Der Ortspreis wird auf Direktaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet angewendet. Allgemeine Angaben Nachlässe Malstaffel Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel Ab 6 Anz. 5% Ab 3.000 mm 5 % Ab 30.000 mm 21 % Ab 12 Anz. 10% Ab 5.000 mm 10 % Ab 50.000 mm 22 % Ab 24 Anz. 15% Ab 10.000 mm 15 % Ab 75.000 mm 23 % Ab 52 Anz. 20% Ab 20.000 mm 20% Ab 100.000 mm 24 % Kennziffergebühr € 3,– + MwSt. bei Abholung · € 8,– + MwSt. bei Zusendung Es kann nur eine Rabattstaffel zur Anwendung kommen. Technische Angaben Satzspiegel: Höhe 480 mm/Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm Spaltenzahl: Spaltenbreiten Gestaltete Anzeigen 10 mm/1-spaltig Textteil 20 mm/1-spaltig (weitere Informationen auf Seite 26/27 „Sonderformen/-Platzierungen“) Anzeigenteil = 7; Textteil = 7 Anzeigenteil Grundschrift: Mindestens 6 Punkt Druckverfahren: Offsetdruck Textteil 1-spaltig = 45 mm 1-spaltig = 43 mm 2-spaltig = 92 mm 2-spaltig = 90 mm 3-spaltig = 138 mm 3-spaltig = 138 mm 4-spaltig = 185 mm 4-spaltig = 185 mm 5-spaltig = 231 mm 5-spaltig = 231 mm 6-spaltig = 278 mm 6-spaltig = 278 mm 7-spaltig = 325 mm 7-spaltig = 325 mm Allgemeine Angaben Mindestformat: Farben:Schmuckfarben werden aus den Grundfarben CMYK gemäß Euroskala (VRM-Standard) aufgebaut, angenähert an den HKS-Z-Standard. Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation. Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Richtlinien für die Mehrfarbreproduktion Zeitungsprofil Für die Erstellung der Dokumente/Bilder können ICC-Profile aus dem Internet heruntergeladen werden. Bitte teilen Sie uns bei der Datenanlieferung mit, ob Sie dieses ICC-Profil verwendet haben. Druckbedingungen:Zeitungsdruck 40 L/cm Profilname:ISO Newspaper 26 Profildateiname:ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.icc Charakterisierungsdaten:IFRA26 Diese Profile wurden in der Praxis von verschiedenen Häusern erfolgreich getestet. Das neue Standardprofil können Sie ab sofort von www.ifra.com herunterladen. Die Charakterisierungsdaten erhalten Sie unter www.color.org. Druckunterlagen Datenformat: PDF/X3 (ISO 15930) (Empfehlung) Prüfdruck (Proof):Auf dem Prüfdruck muss ein ugra/FOGRAMedienkeil enthalten sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvorgaben der ISO 12647-3 erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden. Volltondichte:mind. 3,5 (über Blankfilmdichte) Flankenbreite:Rasterfrequenz 40/cm:<6 µm Randschärfe: Bildelemente müssen ausreichend randscharf sein Andruck Bedruckstoffe: Druckrichtung: Druckreihenfolge: Tonwertzunahme: Rasterweiten: Auflagenpapier Zeitung 45g/m2 der Fuß ist vorauslaufend C, M, Y, K 50% Feld + 26% ; Abweichung ± 5% 40 Linien/cm (Standard) 6/7 Volltondichte im Druck: C, M, Y K Farbdichte 0.90 1.10 Abweichung ± 0.1 ± 0.1 Zeitungsrotation Format:350 mm x 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches Format) oder 255 mm x 350 mm (Halbformat) Satzspiegel: maximal 325 mm x 480 mm bei Halbformat 231 mm x 325 mm Druck: Zeitungsoffsetdruck Umfänge/Farbigkeit: auf allen Seiten 4c möglich Reproduktion Rasterfrequenz: Rasterpunktform: 4 0/cm ± 2/cm gemäßigter Kettenpunkt (Empfehlung) Hinweis: Der erste Punktschluss soll zwischen 35% und 45% (auf dem Film/Datei), am besten bei 40% liegen. Der Abstand zwischen dem ersten und zweiten Punktschluss soll maximal 20% betragen. Rasterwinkelung: 0°= Yellow 15°= Cyan 75°= Magenta 135°= Kontrast Hinweis: Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr. Die Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn. Tonwertbereich: Der druckende Tonwertbereich ist von 5% bis 90%. Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten beruhen, die (auf den Filmen/Daten) außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen. Tonwertsumme: Neutrale Bildtiefen maximal 240 % Flächen- deckung über alle Farben. Hinweis: Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert soll Schwarz mindestens 85% betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren. Elektronischer Anzeigenempfang / Anzeigen auf Datenträgern Programme/Dateiformate E-Mail Mac-Programme QuarkXpress 8.0 Illustrator CS 3 Photoshop CS 3 oder aktuellere Versionen Page Maker 6.5 Free-Hand 10 InDesign CS 3 Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per E-Mail (max. 20 MB) empfangen werden. FTP datenimport.vrm.de DOS-Programme CorelDraw 12, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter der aufgeführten Nummer zur Verfügung: (0 61 31) 48-56 41 Datenträger Disketten HD/DD 3.5“ 1.44 MB, CD Alle zur Gestaltung notwendigen Bestandteile wie z. B. Logos, Bilder und Schriften sind immer mitzuliefern. Postscript-EPS Passwort: vrm Sonstiges Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Anprechpartner mit TelefonNummer für evtl. Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden. Dateinamen Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen wie z. B.: Ausgabe_Objekt_Seitennummer.xxx Datenformat PDF/X3 (ISO 15930) (Empfehlung) user: import Kontakt-Telefon: (0 61 31) 48-56 51 und (0 61 31) 48- 56 41 Daten-ISDN-Nr. (Leonardo):(0 61 31) 72 040-001 und (0 61 31) 72 040-002 Bitte keine Postscript-Jobs, sondern EPS-Files zur Verfügung stellen. In diesen Files müssen alle Logos und Bilder eine Mindestauflösung von 200 dpi (1:1 Abbildung) haben. Schriften müssen für den jeweiligen Auftrag lizenzfrei enthalten sein. Schriften in Pfaden oder Zeichenweg erleichtern uns die Arbeit. Bitte alle Dateien in eine Ordnerstruktur einbinden. Bitte unbedingt beachten: Lichtpunkt Rasterflächen Rasterflächen Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen. Allgemeine Angaben 5%, Tiefe 90% bei Bildern mind. 10% Tonwert (eingegebener Rechnerwert) von 0% bis 100% Tonwert zulässig SCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den ProA grammen WORKS bzw. MS-Office (doc, xls, oder ppt-Dokumente) verarbeitet werden. Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Grundpreise – Montag bis Freitag 8/9 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm, Textteil: 7 Spalten je 43 mm s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben je mm je mm1) Mindestaufschlag2) je mm1) Mindestaufschlag2) Textteil3) je mm Kombinationen 010 RHEIN MAIN PRESSE plus 11,63 13,49 372,00 16,29 1.398,00 001 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE 8,12 9,43 262,00 11,37 975,00 34,14 031 Rheinland-Pfalz-Kombination 5,02 5,82 160,00 7,03 603,00 21,09 041 Hessen-Kombination 4,03 4,68 130,00 5,64 483,00 16,94 043 Wiesbaden + Main-Spitze 3,94 4,72 156,00 5,51 471,00 16,55 050 Worms + Alzey + Ried 2,52 3,02 100,00 3,54 306,00 10,62 051 Worms + Ried 2,05 2,46 82,00 2,87 246,00 8,64 052 Worms + Alzey 2,15 2,58 86,00 3,01 258,00 9,04 053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,24 2,69 90,00 3,14 270,00 9,43 054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 1,99 2,39 80,00 2,79 240,00 8,39 061 Mainz + Bingen + Ingelheim 3,37 4,04 134,00 4,72 405,00 14,18 063 Hauptstädte-Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200) 5,49 6,37 176,00 7,69 660,00 23,07 064 Mainz + Main-Spitze 3,21 3,85 128,00 4,49 384,00 13,48 065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey 4,12 4,95 166,00 5,77 495,00 17,34 066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze 4,10 4,92 164,00 5,75 495,00 17,24 140 Bingen + Ingelheim 1,23 1,48 50,00 1,72 147,00 5,18 s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben - Textteil3) je mm je mm1) Mindestaufschlag2) je mm1) Mindestaufschlag2) je mm 110 Mainz 2,64 3,07 86,00 3,70 318,00 11,11 120 Worms 1,57 1,88 62,00 2,22 195,00 6,62 125 Ried 0,91 1,10 38,00 1,28 111,00 3,85 130 Alzey 1,15 1,38 46,00 1,61 138,00 4,84 141 Bingen 0,91 1,10 38,00 1,28 111,00 - 151 Ingelheim 0,78 0,94 32,00 1,10 96,00 - 160 Bad Kreuznach 1,01 1,21 40,00 1,41 120,00 4,24 200 Wiesbaden 3,35 3,89 108,00 4,69 402,00 14,08 510 Main-Spitze 1,10 1,32 44,00 1,55 135,00 4,64 Einzelausgaben Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. ) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm 1 ) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (1). Berechnung: s/w-Grundpreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag 2 ) Für Farb-Textteilanzeigen sind die aufgeführten Mindestaufschläge anzuwenden. 3 Anzeigen Grundpreise Mo–Fr Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Grundpreise – Samstag 10/11 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm, Textteil: 7 Spalten je 43 mm s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Textteil3) je mm je mm1) Mindestaufschlag2) je mm1) Mindestaufschlag2) je mm 12,07 13,99 384,00 16,89 1.446,00 - 001 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE 8,54 9,90 272,00 11,95 1.023,00 35,87 031 Rheinland-Pfalz-Kombination 5,19 6,03 168,00 7,28 627,00 21,83 041 Hessen-Kombination 4,19 4,87 136,00 5,88 507,00 17,63 043 Wiesbaden + Main-Spitze 4,07 4,88 162,00 5,69 486,00 17,09 050 Worms + Alzey + Ried 2,55 3,05 100,00 3,57 306,00 10,72 051 Worms + Ried 2,07 2,48 82,00 2,89 246,00 8,69 052 Worms + Alzey 2,18 2,62 88,00 3,05 261,00 9,19 053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,30 2,76 92,00 3,22 276,00 9,68 054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,04 2,45 82,00 2,87 249,00 8,59 061 Mainz + Bingen + Ingelheim 3,50 4,21 142,00 4,90 420,00 14,72 063 Hauptstädte-Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200) 5,78 6,71 186,00 8,10 696,00 24,31 064 Mainz + Main-Spitze 3,35 4,02 134,00 4,69 402,00 14,08 065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey 4,29 5,15 172,00 6,01 516,00 18,03 066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze 4,24 5,09 170,00 5,94 510,00 17,83 140 Bingen + Ingelheim 1,27 1,52 50,00 1,77 150,00 5,33 Kombinationen 010 RHEIN MAIN PRESSE plus s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Textteil3) je mm je mm1) Mindestaufschlag2) je mm1) Mindestaufschlag2) je mm 110 Mainz 2,76 3,21 90,00 3,87 333,00 11,61 120 Worms 1,61 1,92 62,00 2,27 198,00 6,76 125 Ried 0,92 1,11 38,00 1,30 114,00 3,90 130 Alzey 1,17 1,41 48,00 1,64 141,00 4,94 141 Bingen 0,92 1,11 38,00 1,30 114,00 - 151 Ingelheim 0,79 0,96 34,00 1,11 96,00 - 160 Bad Kreuznach 1,02 1,22 40,00 1,43 123,00 4,29 200 Wiesbaden 3,52 4,09 114,00 4,94 426,00 14,82 510 Main-Spitze 1,14 1,36 44,00 1,59 135,00 4,79 Einzelausgaben Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. ) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm 1 ) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (1). Berechnung: s/w-Grundpreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag 2 ) Für Farb-Textteilanzeigen sind die aufgeführten Mindestaufschläge anzuwenden. 3 Anzeigen Grundpreise Sa Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Abweichende Grundpreise für Immobilienanzeigen1) und Nachrufe2) Mo.‑–Fr. und Sa. inkl. Internet 12/13 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm Montag–Freitag s/w Ausgabe je mm 1 Zusatzfarbe Samstag 2+3 Zusatzfarben je mm3) Mindestaufschlag4) je mm3) Mindestaufschlag4) s/w je mm 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben je mm3) Mindestaufschlag4) je mm3) Mindestaufschlag4) Kombination für Immobilienmarkt5) 002 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE6) 6,55 7,59 208,00 9,17 786,00 6,71 7,78 214,00 9,47 828,00 032 Rheinland Pfalz Kombination6) + Main-Spitze + Ried 4,11 4,77 132,00 5,76 495,00 4,23 4,91 136,00 5,92 507,00 005 RHEIN MAIN PRESSE plus 6) 11,75 13,63 376,00 16,45 1.410,00 12,16 14,10 388,00 17,03 1.461,00 031 Rheinland-Pfalz Kombination 5,08 5,89 162,00 7,11 609,00 5,25 6,10 170,00 7,36 633,00 041 Hessen Kombination 4,09 4,75 132,00 5,72 489,00 4,24 4,92 136,00 5,94 510,00 Kombinationen für Nachrufe: Kombinationen und Einzelausgaben für Immobilienmarkt und Nachrufe: Kombinationen: 043 Wiesbaden + Main-Spitze 3,90 4,68 156,00 5,47 471,00 4,02 4,82 160,00 5,63 483,00 050 Worms + Alzey + Ried 2,57 3,09 104,00 3,60 309,00 2,59 3,11 104,00 3,63 312,00 051 Worms + Ried 2,10 2,52 84,00 2,95 255,00 2,11 2,54 86,00 2,96 255,00 052 Worms + Alzey 2,19 2,63 88,00 3,08 267,00 2,23 2,68 90,00 3,12 267,00 053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,30 2,76 92,00 3,22 276,00 2,36 2,83 94,00 3,30 282,00 054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,04 2,45 82,00 2,87 249,00 2,09 2,51 84,00 2,92 249,00 061 Mainz + Bingen + Ingelheim 3,42 4,10 136,00 4,78 408,00 3,54 4,25 142,00 4,97 429,00 Montag–Freitag Ausgabe sw 1 Zusatzfarbe Samstag 2+3 Zusatzfarben sw 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben je mm je mm3) Mindestaufschlag4) je mm3) Mindestaufschlag4) je mm je mm3) Mindestaufschlag4) je mm3) Mindestaufschlag4) 063 Hauptstädte Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200) 5,54 6,42 176,00 7,75 663,00 5,83 6,76 186,00 8,16 699,00 064 Mainz + Mainz-Spitze 3,25 3,90 130,00 4,56 393,00 3,39 4,08 138,00 4,76 411,00 065 Mainz + Bingen + Ingelheim +Alzey 4,18 5,02 168,00 5,85 501,00 4,35 5,22 174,00 6,09 522,00 066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze 4,16 4,99 166,00 5,83 501,00 4,30 5,16 172,00 6,02 516,00 140 Bingen + Ingelheim 1,28 1,54 52,00 1,79 153,00 1,31 1,57 52,00 1,84 159,00 110 Mainz 2,69 3,12 86,00 3,77 324,00 2,80 3,25 90,00 3,94 342,00 120 Worms 1,62 1,95 66,00 2,27 195,00 1,65 1,98 66,00 2,31 198,00 125 Ried 0,96 1,15 38,00 1,35 117,00 0,97 1,17 40,00 1,36 117,00 130 Alzey 1,19 1,43 48,00 1,68 147,00 1,22 1,47 50,00 1,71 147,00 141 Bingen 0,96 1,15 38,00 1,35 117,00 0,97 1,17 40,00 1,36 117,00 151 Ingelheim 0,83 0,99 32,00 1,16 99,00 0,84 1,01 34,00 1,18 102,00 160 Bad Kreuznach 1,05 1,26 42,00 1,47 126,00 1,07 1,28 42,00 1,49 126,00 200 Wiesbaden 3,39 3,94 110,00 4,76 411,00 3,57 4,15 116,00 5,01 432,00 510 Main-Spitze 1,16 1,39 46,00 1,63 141,00 1,19 1,43 48,00 1,68 147,00 Einzelausgaben: Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. ) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de 1 ) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rhein-main-presse.de 2 ) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2 + 3 Zusatzfarben = 300 mm. 3 ) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (3). Berechnung: s/w-Grundpreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag. 4 ) Angebot gilt nicht für überregionale Markenartikel, Industrie und Dienstleistungen. 5 ) Nur mittwochs und samstags belegbar. 6 Grundpreise Rubriken Mo–Fr/Sa Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Abweichende Grundpreise für Stellenanzeigen Mo.‑–Fr. und Sa. inkl. Internet1) 14/15 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm Der mm-Preis gilt sowohl für Schwarz/weiß- als auch für Farbanzeigen. Keine Mindestgröße bei Farbanzeigen im Stellenmarkt. Montag– Freitag Samstag Montag– Freitag je mm je mm Samstag je mm je mm 13,63 14,10 004 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE2) 9,49 9,97 110 Mainz 3,11 3,25 120 Worms 1,95 1,98 031 Rheinland-Pfalz Kombination 5,89 6,10 125 Ried 1,15 1,17 041 Hessen Kombination 4,76 4,96 130 Alzey 1,43 1,47 043 Wiesbaden + Main-Spitze 4,77 4,92 141 Bingen 1,15 1,17 050 Worms + Alzey + Ried 3,09 3,11 151 Ingelheim 0,99 1,01 051 Worms + Ried 2,52 2,54 160 Bad Kreuznach 1,27 1,28 052 Worms + Alzey 2,63 2,68 200 Wiesbaden 3,94 4,15 053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,76 2,83 510 Main-Spitze 1,39 1,43 054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,45 2,51 061 Mainz + Bingen + Ingelheim 4,10 4,25 063 Hauptstädtekombination Mainz (110) + Wiesbaden (200) 6,42 6,76 064 Mainz + Main-Spitze 3,90 4,08 065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey 5,02 5,22 066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze 4,98 5,16 140 Bingen + Ingelheim 1,54 1,57 Ausgabe Kombinationen Ausgabe Einzelausgaben 005 RHEIN MAIN PRESSE plus2) Grundpreis für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten. Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de 2) Nur mittwochs und samstags belegbar. 1) Abweichende Grundpreise für Rubrikenmärkte Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm KFZ1)-, Hobby-, Mini- u. Technik-Markt, Freizeit u. Wochenende (Erscheinungstag nur freitags) 20/21 Montag–Freitag Ausgabe sw 1 Zusatzfarbe Samstag 2+3 Zusatzfarben sw 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben je mm je mm2) Mindestaufschlag3) je mm2) Mindestaufschlag3) je mm je mm2) Mindestaufschlag3) je mm2) Mindestaufschlag3) 002 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE 6,55 7,59 208,00 9,17 786,00 6,65 7,72 214,00 9,31 798,00 032 Rheinland-Pfalz-Kombination + Main-Spitze + Ried 4,11 4,77 132,00 5,76 495,00 4,15 4,81 132,00 5,81 498,00 042 Hessen-Kombination ohne Ried 3,71 4,31 120,00 5,19 444,00 3,81 4,42 122,00 5,34 459,00 Treffpunkt u. Reise Journal inkl. Internet1) Montag–Freitag Ausgabe sw je mm 1 Zusatzfarbe je mm2) 003 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE Treffpunkt Mindestaufschlag3) 2+3 Zusatzfarben sw je mm2) je mm je mm2) Mindestaufschlag3) je mm2) Mindestaufschlag3) 6,65 7,72 214,00 9,31 798,00 6,60 7,66 212,00 9,24 792,00 Erscheinungsweise nur samstags 007 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE PLUS Reise Journal Samstag Mindestaufschlag3) 1 Zusatzfarbe Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. ) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de ) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm. 3 ) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (2). Berechnung: s/w-Grundpreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag 1 2 Grundpreise Rubriken Mo–Fr/Sa 2+3 Zusatzfarben Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Ortspreise – Montag bis Freitag 16/17 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm, Textteil: 7 Spalten je 43 mm s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Textteil3) je mm je mm1) Mindestaufschlag2) je mm1) Mindestaufschlag2) je mm 010 RHEIN MAIN PRESSE plus 9,89 11,47 316,00 13,85 1.188,00 001 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE 6,91 8,02 222,00 9,67 828,00 29,02 031 Rheinland-Pfalz-Kombination 4,27 4,95 136,00 5,98 513,00 17,93 041 Hessen-Kombination 3,43 3,98 110,00 4,80 411,00 14,41 043 Wiesbaden + Main-Spitze 3,35 4,02 134,00 4,69 402,00 14,07 050 Worms + Alzey + Ried 2,15 2,58 86,00 3,01 258,00 9,03 051 Worms + Ried 1,75 2,10 70,00 2,45 210,00 7,35 052 Worms + Alzey 1,83 2,20 74,00 2,56 219,00 7,69 053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 1,91 2,29 76,00 2,67 228,00 8,02 054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 1,70 2,04 68,00 2,38 204,00 7,14 061 Mainz + Bingen + Ingelheim 2,87 3,44 114,00 4,02 345,00 12,05 063 Hauptstädte-Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200) 4,67 5,42 150,00 6,54 561,00 19,61 064 Mainz + Main-Spitze 2,73 3,28 110,00 3,82 327,00 11,47 065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey 3,51 4,21 140,00 4,91 420,00 14,74 066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze 3,49 4,19 140,00 4,89 420,00 14,66 140 Bingen + Ingelheim 1,05 1,26 42,00 1,47 126,00 4,41 Kombinationen s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben - Textteil3) je mm je mm1) Mindestaufschlag2) je mm1) Mindestaufschlag2) je mm 110 Mainz 2,25 2,61 72,00 3,15 270,00 9,45 120 Worms 1,34 1,61 54,00 1,89 165,00 5,63 125 Ried 0,78 0,94 32,00 1,09 93,00 3,28 130 Alzey 0,98 1,18 40,00 1,37 117,00 4,12 141 Bingen 0,78 0,94 32,00 1,09 93,00 - 151 Ingelheim 0,67 0,80 26,00 0,94 81,00 - 160 Bad Kreuznach 0,86 1,03 34,00 1,20 102,00 3,61 200 Wiesbaden 2,85 3,31 92,00 3,99 342,00 11,97 510 Main-Spitze 0,94 1,13 38,00 1,32 114,00 3,95 Einzelausgaben Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. ) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm 1 ) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (1). Berechnung: s/w-Ortspreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag 2 ) Für Farb-Textteilanzeigen sind die aufgeführten Mindestaufschläge anzuwenden. 3 Anzeigen Ortspreise Mo–Fr Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Ortspreise – Samstag 18/19 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm, Textteil: 7 Spalten je 43 mm s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Textteil3) je mm je mm1) Mindestaufschlag2) je mm1) Mindestaufschlag2) je mm 10,26 11,90 328,00 14,36 1.230,00 001 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE 7,26 8,42 232,00 10,16 870,00 30,49 031 Rheinland-Pfalz-Kombination 4,42 5,13 142,00 6,19 531,00 18,56 041 Hessen-Kombination 3,57 4,14 114,00 5,00 429,00 14,99 043 Wiesbaden + Main-Spitze 3,46 4,15 138,00 4,84 414,00 14,53 050 Worms + Alzey + Ried 2,17 2,60 86,00 3,04 261,00 9,11 051 Worms + Ried 1,76 2,11 70,00 2,46 210,00 7,39 052 Worms + Alzey 1,86 2,23 74,00 2,60 222,00 7,81 053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 1,96 2,35 78,00 2,74 234,00 8,23 054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 1,74 2,09 70,00 2,44 210,00 7,31 061 Mainz + Bingen + Ingelheim 2,98 3,58 120,00 4,17 357,00 12,52 063 Hauptstädte-Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200) 4,92 5,71 158,00 6,89 591,00 20,66 064 Mainz + Main-Spitze 2,85 3,42 114,00 3,99 342,00 11,97 065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey 3,65 4,38 146,00 5,11 438,00 15,33 066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze 3,61 4,33 144,00 5,05 432,00 15,16 140 Bingen + Ingelheim 1,08 1,30 44,00 1,51 129,00 4,54 Kombinationen 010 RHEIN MAIN PRESSE plus s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben - Textteil3) je mm je mm1) Mindestaufschlag2) je mm1) Mindestaufschlag2) je mm 110 Mainz 2,35 2,73 76,00 3,29 282,00 9,87 120 Worms 1,37 1,64 54,00 1,93 168,00 5,75 125 Ried 0,79 0,95 32,00 1,11 96,00 3,32 130 Alzey 1,00 1,20 40,00 1,40 120,00 4,20 141 Bingen 0,79 0,95 32,00 1,11 96,00 - 151 Ingelheim 0,68 0,82 28,00 0,95 81,00 - 160 Bad Kreuznach 0,87 1,04 34,00 1,22 105,00 3,65 200 Wiesbaden 3,00 3,48 96,00 4,20 360,00 12,60 510 Main-Spitze 0,97 1,16 38,00 1,36 117,00 4,07 Einzelausgaben Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. ) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm 1 ) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (1). Berechnung: s/w-Ortspreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag 2 ) Für Farb-Textteilanzeigen sind die aufgeführten Mindestzuschläge anzuwenden. 3 Anzeigen Ortspreise Sa Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Abweichende Ortspreise für Immobilienanzeigen1) und Nachrufe2) Mo.–Fr. und Sa. inkl. Internet 20/21 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm Montag–Freitag s/w Ausgabe 1 Zusatzfarbe Samstag 2+3 Zusatzfarben s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben je mm je mm3) Mindestaufschlag4) je mm3) Mindestaufschlag4) je mm je mm3) Mindestaufschlag4) je mm3) Mindestaufschlag4) 002 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE6) 5,57 6,46 178,00 7,80 669,00 5,71 6,62 182,00 8,05 702,00 032 Rheinland Pfalz Kombination6) + Main- Spitze + Ried 3,50 4,06 112,00 4,90 420,00 3,60 4,18 116,00 5,04 432,00 005 RHEIN MAIN PRESSE plus6) 9,99 11,59 320,00 13,99 1.200,00 10,34 11,99 330,00 14,48 1.242,00 031 Rheinland-Pfalz Kombination 4,32 5,01 138,00 6,05 519,00 4,47 5,19 144,00 6,26 537,00 041 Hessen Kombination 3,48 4,04 112,00 4,87 417,00 3,61 4,19 116,00 5,05 432,00 Kombination für Immobilienmarkt5) Kombinationen für Nachrufe: Kombinationen und Einzelausgaben für Immobilienmarkt und Nachrufe: Kombinationen: 043 Wiesbaden + Main-Spitze 3,32 3,98 132,00 4,65 399,00 3,42 4,10 136,00 4,79 411,00 050 Worms + Alzey + Ried 2,19 2,63 88,00 3,07 264,00 2,21 2,65 88,00 3,09 264,00 051 Worms + Ried 1,79 2,15 72,00 2,51 216,00 1,80 2,16 72,00 2,52 216,00 052 Worms + Alzey 1,87 2,24 74,00 2,62 225,00 1,90 2,28 76,00 2,66 228,00 053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 1,96 2,35 78,00 2,74 234,00 2,01 2,41 80,00 2,81 240,00 054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 1,74 2,09 70,00 2,44 210,00 1,78 2,14 72,00 2,49 213,00 061 Mainz + Bingen + Ingelheim 2,91 3,49 116,00 4,07 348,00 3,02 3,62 120,00 4,23 363,00 Montag–Freitag 2+3 Zusatzfarben sw je mm je mm3) Mindestaufschlag4) je mm3) Mindestaufschlag4) je mm je mm3) Mindestaufschlag4) je mm3) Mindestaufschlag4) 063 Hauptstädte Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200) 064 Mainz + Mainz-Spitze 4,71 2,77 5,46 3,32 150,00 110,00 6,59 3,88 564,00 333,00 4,96 2,89 5,75 3,47 158,00 116,00 6,94 4,05 594,00 348,00 065 Mainz + Bingen + Ingelheim +Alzey 3,56 4,27 142,00 4,98 426,00 3,70 4,44 148,00 5,18 444,00 066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze 3,54 4,25 142,00 4,96 426,00 3,66 4,39 146,00 5,12 438,00 140 Bingen + Ingelheim 1,09 1,31 44,00 1,53 132,00 1,12 1,34 44,00 1,57 135,00 110 Mainz 2,29 2,66 74,00 3,21 276,00 2,39 2,77 76,00 3,35 288,00 120 Worms 1,38 1,66 56,00 1,93 165,00 1,41 1,69 56,00 1,97 168,00 125 Ried 0,82 0,98 32,00 1,15 99,00 0,83 1,00 34,00 1,16 99,00 130 Alzey 1,02 1,22 40,00 1,43 123,00 1,04 1,25 42,00 1,46 126,00 141 Bingen 0,82 0,98 32,00 1,15 99,00 0,83 1,00 34,00 1,16 99,00 151 Ingelheim 0,71 0,85 28,00 0,99 84,00 0,72 0,86 28,00 1,01 87,00 160 Bad Kreuznach 0,90 1,08 36,00 1,26 108,00 0,91 1,09 36,00 1,27 108,00 200 Wiesbaden 2,89 3,35 92,00 4,05 348,00 3,04 3,53 98,00 4,26 366,00 510 Main-Spitze 0,99 1,19 40,00 1,39 120,00 1,02 1,22 40,00 1,43 123,00 Ausgabe sw 1 Zusatzfarbe Samstag 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Einzelausgaben: Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. ) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de 1 2) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rhein-main-presse.de ) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2 + 3 Zusatzfarben = 300 mm. 3 ) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (3). Berechnung: s/w-Ortspreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag. 4 ) Angebot gilt nicht für überregionale Markenartikel, Industrie und Dienstleistungen. 5 ) Nur mittwochs und samstags belegbar. 6 Ortspreise Rubriken Mo–Fr/Sa Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Abweichende Ortspreise für Stellenanzeigen Mo.–Fr. und Sa. inkl. Internet1) 22/23 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm Der mm-Preis gilt sowohl für Schwarz/weiß- als auch für Farbanzeigen. Keine Mindestgröße bei Farbanzeigen im Stellenmarkt. Montag– Freitag Samstag Montag– Freitag je mm je mm Samstag je mm je mm 11,59 11,99 004 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE2) 8,07 8,48 110 Mainz 2,65 2,77 120 Worms 1,66 1,69 031 Rheinland-Pfalz Kombination 5,01 5,19 125 Ried 0,98 1,00 041 Hessen Kombination 4,05 4,22 140 Alzey 1,22 1,25 043 Wiesbaden + Main-Spitze 4,06 4,19 141 Bingen 0,98 1,00 050 Worms + Alzey + Ried 2,63 2,65 151 Ingelheim 0,85 0,86 051 Worms + Ried 2,15 2,16 160 Bad Kreuznach 1,08 1,09 052 Worms + Alzey 2,24 2,28 200 Wiesbaden 3,35 3,53 053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,35 2,41 510 Main-Spitze 1,19 1,22 054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach 2,09 2,14 061 Mainz + Bingen + Ingelheim 3,49 3,62 063 Hauptstädtekombination Mainz (110) + Wiesbaden (200) 5,46 5,75 064 Mainz + Main-Spitze 3,32 3,47 065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey 4,27 4,44 066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze 4,25 4,39 140 Bingen + Ingelheim 1,31 1,34 Ausgabe Ausgabe Kombinationen Einzelausgaben 005 RHEIN MAIN PRESSE plus 2) Ortspreis für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. ) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de 1 ) Nur mittwochs und samstags belegbar. 2 Abweichende Ortspreise für Rubrikenmärkte Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm KFZ1)-, Hobby-, Mini- u. Technik-Markt, Freizeit u. Wochenende (Erscheinungstag nur freitags) Montag–Freitag Ausgabe sw 1 Zusatzfarbe Samstag 2+3 Zusatzfarben sw 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben je mm je mm2) Mindestaufschlag3) je mm2) Mindestaufschlag3) je mm je mm2) Mindestaufschlag3) je mm2) Mindestaufschlag3) 002 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE 5,57 6,46 178,00 7,80 669,00 5,66 6,57 182,00 7,92 678,00 032 Rheinland-Pfalz-Kombination + Main-Spitze + Ried 3,50 4,06 112,00 4,90 420,00 3,53 4,09 112,00 4,94 423,00 042 Hessen-Kombination ohne Ried 3,16 3,67 102,00 4,42 378,00 3,24 3,76 104,00 4,54 390,00 2+3 Zusatzfarben sw je mm2) je mm je mm2) Mindestaufschlag3) je mm2) Mindestaufschlag3) 5,66 6,57 182,00 7,92 678,00 6,60 7,66 212,00 9,24 792,00 Treffpunkt u. Reise Journal inkl. Internet1) Montag–Freitag Ausgabe 003 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE Treffpunkt 007 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE PLUS Reise Journal sw je mm 1 Zusatzfarbe je mm2) Mindestaufschlag3) Samstag Mindestaufschlag3) Erscheinungsweise nur samstags 1 Zusatzfarbe Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. ) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de 1 ) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2 + 3 Zusatzfarben = 300 mm. 2 ) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (2). Berechnung: s/w-Ortspreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag. 3 Ortspreise Rubriken Mo–Fr/Sa 2+3 Zusatzfarben Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] 24/25 Das Produkt „extra“ mit den wechselnden Themenschwerpunkten Sport, Familie, Gesundheit und Wissen erscheint einmal monatlich im Zeitungshalbformat in allen Tageszeitungen der Rhein Main Presse. neun tage tipps und termine Das Veranstaltungsmagazin der Rhein Main Presse erscheint jeden Freitag als Beilage in der Tageszeitung Ausgaben pepper Wiesbaden Mainz/Rüsselsheim Worms/Alzey/Ried Bad Kreuznach/Bingen/Ingelheim Gesamtausgabe extra 557 558 555 556 550 Idstein 547/557 Verbreitungsgebiet: 547 548 545 546 540 Bad Schwalbach Taunusstein Wiesbaden Hofheim Eltville Ingelheim 546/556 Technische Angaben pepper Mainz Rüsselsheim 548/558 Bingen Bad Kreuznach extra Erscheinungsweise: Anzeigenschluss: Wöchentlich freitags Freitag der Vorwoche Satzspiegel: Spaltenbreite: Ansprechpartner: 231 mm breit, 325 mm hoch, 1 Seite = 1.625 mm 45 mm breit, 5 Spalten Christian Becker · Telefon (0 61 31) 48-47 27 Telefax 48-47 24 · E-Mail: [email protected] Kirn Monatlich (s. unten) 1 Woche vor Erscheinen (Mittwoch 17.00 Uhr) Oppenheim Bad Sobernheim Akzey 545/555 Preise pepper und extra Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Bürstadt Worms Lampertheim Farbpreise je mm s/w-mm-Preis Ausgaben extra pepper 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatzfarben Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis 547 557 Wiesbaden 3,31 2,82 3,97 3,38 4,64 3,95 548 558 Mainz/Rüsselsheim 2,75 2,34 3,30 2,81 3,85 3,28 545 555 Worms/Alzey/Ried 1,81 1,54 2,17 1,85 2,54 2,16 546 556 Bad Kreuznach/ Bingen/Ingelheim 1,55 1,32 1,85 1,58 2,17 1,85 4,81 4,09 5,77 4,91 6,74 5,73 Kombinationen: – 552 557 + 558 – 554 555 + 556 1,89 1,61 2,27 1,93 2,64 2,25 540 550 Gesamtausgabe 5,48 4,66 6,57 5,59 7,67 6,52 Erscheinungstermine 2009 extra (Änderungen vorbehalten) 07.01.2009 04.02.2009 04.03.2009 01.04.2009 06.05.2009 03.06.2009 01.07.2009 05.08.2009 02.09.2009 07.10.2009 04.11.2009 02.12.2009 Hochheim Rüdesheim Gesundheit Wissen Sport Familie Gesundheit Wissen Sport Familie Gesundheit Wissen Sport Familie Sonderwerbeformen extra: Informationen über feste Anzeigenplatzierungen auf bestimmten Seiten (auch Sonderformate möglich) oder das Sponsoring einzelner Rubriken oder Themen auf Anfrage. (Ansprechpartner siehe Seite 24) pepper/ extra Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Sonderformen / -Platzierungen 26/27 Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite 3.360 mm Anzeigenspalten: Breite 45 mm, Anzahl 7 Textspalten: Breite 43 mm, Anzahl 7 Alle Ausgaben Umrechnungsfaktor: 1,0 Anmerkung zur Berechnung Mindestgröße Maximalgröße Gestaltete Anzeige im Anzeigenteil, schwarzweiß 1 Spalte / 10 mm hoch 7 Spalten / 480 mm hoch Farbanzeigen im Anzeigenteil 1 Spalte / 10 mm hoch 7 Spalten / 480 mm hoch Unter 200 mm bei 1 ZF bzw. 300 mm bei 2+3 ZF wird ein Mindestaufschlag auf den jeweiligen mm-sw-Preis berechnet. Darüber gilt jeweils der Farb-mm-Preis. Texteilanzeigen 1 Spalte / 20 mm hoch 2 Spalten / 100 mm hoch Berechnung zum Preis für Textteilanzeigen lt. allgemeiner Preisliste. Anzeige muss mindestens von 3 Seiten an einen redaktionellen Text grenzen. Blatthohe Anzeigen auf Textseiten 2 Spalten / 480 mm hoch 5 Spalten / 480 mm hoch Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste. Blattbreite Anzeigen auf Textseiten 7 Spalten / 100 mm hoch 7 Spalten / 380 mm hoch Ein Textanschluss kann nur bis zu einer Höhe von 380 mm ermöglicht werden. Anzeigenformate über 450 mm werden mit der vollen Satzspiegelhöhe berechnet. 800 mm 6 Spalten / 380 mm hoch Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste. 1.000er-Format 4 Spalten / 250 mm hoch 4 Spalten / 250 mm hoch Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste. Panorama-Anzeigen auf Textseiten 1/3 Seite über 2 Blattbreiten 2 Seiten über 2 Blattbreiten Satzspiegel 480 x 675 mm, Anzeigenschluss/Rücktrittsrecht/ Druckunterlagen-Lieferung: 3 Tage vor Erscheinen, Berechnung: 2 Blattbreiten und Bundsteg = 15 Anzeigenspalten. 5 Spalten / 380 mm hoch 9 Spalten / 380 mm hoch Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste. Anzeigenschluss/Rücktrittsrecht/DruckunterlagenLieferung: 3 Tage vor Erscheinen, Berechnung inkl. Bundsteg Festformat: 82 mm breit 30 mm hoch Festformat: 82 mm breit 30 mm hoch Festpreis, unterschiedlich nach belegten Ausgaben. Eckfeld-Anzeigen auf Textseiten Tunnelanzeigen im Anzeigen- und Textteil Titelkopf-Anzeigen Inselanzeigen im Anzeigenteil L-Anzeige Satelliten-Anzeigen im Anzeigenteil alle Formate möglich 800 mm 1 Spalte / 10 mm hoch Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste. 4 Spalten / 240 mm hoch Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste. – Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste. Anzeigenstrecken 4 Seiten – Mindestens 4 aufeinanderfolgende, ganzseitige Anzeigen eines Kunden. Anzeigenschluss 3 Werktage vor Erscheinen. 4 Seiten 35% Rabatt; 6 Seiten 40% auf allgemeine Preisliste. Ab 8 Seiten Einzelkalkulation möglich. Flying Page 2 Seiten – Berechnung zum 1,5-fachen Seitenpreis lt. allgemeiner Preisliste. Vorder- und Rückseite bedruckt. Nur bei Vordruck möglich. Anzeigenfeld im täglichen Kreuzworträtsel Festformat: 100 mm breit 37 mm hoch – Belegbare Ausgaben und Preise auf Anfrage Börsenkasten-Anzeigen 1 Spalte / 60 mm hoch 2 Spalten / 60 mm hoch Belegbare Ausgaben und Preise auf Anfrage Sonderformen / Platzierungen Sonderveröffentlichungen Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Sonderveröffentlichungen Rhein Main Presse 2009 in allen Ausgaben Titel Erscheinungstag Anzeigenschluss Aus- und Weiterbildung 27.01.09 20.01.09 Neuwagen unter 15.000 Euro 28.01.09 21.01.09 10.02.09 03.02.09 Bauen & Wohnen 11.03.09 04.03.09 Gesund leben 13.03.09 06.03.09 Wir heiraten 17.03.09 10.03.09 Garten & Balkon 24.03.09 17.03.09 Formel 1 27.03.09 20.03.09 Helfer in schweren Stunden/Grabpflege 31.03.09 24.03.09 Cabriolet, Offroad, Zweiräder 03.04.09 27.03.09 Freizeit-Kompass 04.04.09 27.03.09 Küchenträume 08.04.09 01.04.09 Energie 07.04.09 31.03.09 Auto-Report 15.04.09 08.04.09 Fashion 22.04.09 06.04.09 Lebensfreude 28.04.09 21.04.09 Das Wein-Blatt 06.05.09 29.04.09 Bauen & Wohnen 13.05.09 06.05.09 08.07.09 24.06.09 25.08.09 18.08.09 Bauen & Wohnen 02.09.09 26.08.09 Garten & Balkon 15.09.09 08.09.09 Auto-Report 25.09.09 11.09.09 Fashion 23.09.09 07.09.09 Das Wein-Blatt 07.10.09 30.09.09 Bauen & Wohnen 21.10.09 14.10.09 Helfer in schweren Stunden / Stille Tage des Gedenkens 23.10.09 16.10.09 Vorsorgen und Versichern 27.10.09 20.10.09 Wellness 13.10.09 06.10.09 Mit dem Auto sicher durch den Winter 03.11.09 27.10.09 Lebens-Freude 17.11.09 10.11.09 28/29 Januar Februar Nutzfahrzeuge März April Mai Juli Rätselmagazin August Aus- und Weiterbildung September Oktober November Änderungen und Erweiterungen vorbehalten Sonderformen/ Platzierungen Sonderveröffentlichungen Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Prospektbeilagen – Grundpreis/Ortspreis Preis je 1.000 Exemplare 30/31 bis 20 g bis 25 g bis 30 g bis 35 g bis 40 g bis 45 g bis 50 g je weitere 10 g Grundpreis 94,00 101,50 109,00 117,00 124,50 132,00 139,50 5,50 Ortspreis 80,00 86,50 93,00 99,50 106,00 112,50 119,00 5,00 Preise sind nicht abschlussfähig. Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Grundpreis für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Ortspreis für direkt abgewickelte Beilagenaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. elegungsmöglichkeiten montags–samstags: Beilagenaufträge können in allen B Einzelausgaben und Kombinationen der Rhein Main Presse ausgeführt werden. Teilbelegungen auf Anfrage. Ausgaben: Technische Voraussetzungen: 1. Format indestformat: DIN A 6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm M Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 2. Einzelblätter F ormat DIN A 6 Papiergewicht mind. 170 g/m2. Format größer als DIN A 6 bis DIN A 4. Flächengewicht mind. 120 g/m2. Größere Formate Papiergewicht mind. 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen B eilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Falzarten Beilagenauflage Montag–Freitag Samstag 217.400 251.200 Alzey 12.600 13.800 Bad Kreuznach 11.800 12.900 Bingen 10.200 11.400 Gesamtauflage Ingelheim 7.700 8.400 Main-Spitze 11.600 12.800 Mainz 60.300 71.100 7.000 7.200 Wiesbaden 76.200 92.100 Worms 20.000 21.500 Ried G efalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) sollten den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt A lle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dür fen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. 6. Anlieferungszustand Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 7. Lagenhöhen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 8. Palettierung Jede Palette deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte kennzeichnen. Die Palettenkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt, Anzahl der Exemplare je Palette. 9. Annahme Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post/Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 10. Lieferschein Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. Versandanschrift: Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG, Industriegebiet Mombach, Sauerwiese 1, 55120 Mainz Bitte beachten Sie: - Preise für Ankündigungsanzeige zu Ihrer Prospektbeilage auf Anfrage. - Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 %. - Anlieferungstermin: spätestens 3 Werktage vor Beilegung. - Anlieferung: Montag bis Freitag von 08.00 bis 14.30 Uhr - Mehrfachbelegung – nebeneinander bzw. ineinander – grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. - Letzter Rücktrittstermin: 4 Wochen vor Beilegung. Bei späterer Stornierung werden 25 % des Auftragswertes berechnet. - Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin. Prospekt-Zustellung an Nichtabonnenten-Haushalte Preis je 1.000 Exemplare bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 60 g bis 70 g bis 80 g bis 90 g bis 100 g Grundpreis 50,50 55,00 59,00 63,00 67,00 72,00 76,00 80,00 84,00 Ortspreis 43,00 46,50 50,00 53,50 57,00 61,00 64,50 68,00 71,50 Preise sind nicht abschlussfähig. Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Grundpreis für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Ortspreis für direkt abgewickelte Prospektaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Der Verlag garantiert eine Zustellquote von mindestens 90% der erreichbaren, privaten Nichtabonnenten-Haushalte. Propektbeilagen Media-Analyse Höhere Gewichte auf Anfrage Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Ergebnisse der Media-Analyse 2008 für die Gesamtausgabe der Rhein Main Presse 32/33 Die Rhein Main Presse erreicht täglich insgesamt 550 Tsd. Leser. Davon sind 520 Tsd. Leser innerhalb des Verbreitungs gebietes (ab 14 Jahren). Dies entspricht einer Gesamtreichweite von 46,2% der Bevölkerung. Reichweiten geben an, wie viel Prozent einer Bevölkerungsgruppe von der Rhein Main Presse erreicht werden. Bevölkerungsstruktur im RMP Verbreitungsgebiet Basis Geschlecht Männer Frauen Altersgruppen 14–29 Jahre 30–49 Jahre 50–69 Jahre 70 Jahre und älter Haushalts-Netto-Einkommen bis unter 2.000 Euro 2.000 bis unter 2.500 Euro 2.500 bis unter 3.000 Euro 3.000 Euro und mehr Beruf Selbständige, freie Berufe, Landwirte einfache/mittlere Angestellte, Beamte qualifizierte Angestellte, Beamte geh. Dienst Leitende Angestellte, Beamte i. h. Dienst Arbeiter, nie berufstätig gewesen 100% absolut (Mio.) 0,52 100% Reichweite in % 46,2% 0,54 0,58 48% 52% 0,25 0,27 48% 52% 45,6% 46,7% 0,22 0,39 0,34 0,17 20% 35% 30% 15% 0,05 0,17 0,19 0,10 10% 33% 37% 20% 24,5% 43,9% 56,4% 59,6% 0,45 0,20 0,14 0,33 40% 18% 12% 29% 0,19 0,09 0,06 0,17 37% 18% 12% 32% 42,2% 46,6% 47,1% 51,0% 0,09 0,28 0,27 0,06 0,41 8% 25% 24% 6% 37% 0,05 0,14 0,14 0,04 0,15 9% 26% 28% 8% 29% 53,2% 48,2% 52,8% 65,4% 36,1% absolut in % 1,12 Bevölkerungsstruktur im RMP Verbreitungsgebiet Ausbildung Schüler/Volks-/Hauptschulabschluss weiterführende Schule ohne Abitur, mittlere Reife Fach-/Hochschulreife ohne Studium Fach-/Hochschulreife mit Studium Wohnungsart im eigenen Haus in eigener Eigentumswohnung zur Miete, zur Untermiete Anschaffungen der letzten 12 Monate Motor-Fahrzeuge Einrichtungsgegenstände Geräte der Unterhaltungselektronik Computer/Computerausstattung Heimwerker-/Gartenbedarf Haushaltswaren Art des Urlaubs in den letzten 1–2 Jahren Bade-/Sonnenurlaub Wellness-/Fitnessurlaub Skiurlaub/Wintersport Städtereisen Urlaub auf dem Land/Bauernhof Wanderurlaub Trekkingurlaub Kreuzfahrt Leser der Rhein Main Presse absolut in % absolut (Mio.) 0,81 0,48 0,18 0,18 49% 29% 11% 11% 0,55 0,08 0,50 in % Leser der Rhein Main Presse in % Reichweite in % 0,32 0,24 0,08 0,09 44% 32% 11% 13% 38,9% 49,4% 44,3% 53,0% 49% 7% 45% 0,31 0,04 0,18 59% 7% 34% 56,0% 48,1% 35,2% 0,12 0,27 0,23 0,22 0,29 0,43 11% 24% 21% 20% 26% 38% 0,06 0,12 0,10 0,11 0,13 0,19 12% 23% 20% 21% 26% 37% 50,2% 43,6% 44,9% 49,7% 46,6% 44,9% 0,53 0,07 0,09 0,23 0,06 0,11 0,01 0,02 47% 6% 9% 20% 6% 10% 1% 1% 0,23 0,04 0,05 0,12 0,03 0,06 0,00 0,01 44% 7% 9% 23% 6% 12% 1% 2% 43,5% 54,1% 48,1% 53,1% 48,0% 57,2% 49,8% 60,6% Lesebeispiel: 46,2% der Gesamtbevölkerung im Verbreitungsgebiet werden von der Rhein Main Presse erreicht. Von den Angehörigen der einkommensstärksten Gruppe mit einem Haushaltsnettoeinkommen ab 3.000 € erreicht die Rhein Main Presse 51,0%. Die ag.ma (Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse) ist ein Verein, der für die werbungtreibende Wirtschaft gegründet wurde. Die ag.ma erforscht in ihrer Media-Analyse, wie Verbraucher die gesamte Palette der Mediengattungen, darunter die Tageszeitungen, nutzen. Die Media-Analyse gilt als Standardwährung in der Werbeträger-Forschung. Propektbeilagen Media-Analyse Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Kaufkraft-Analyse 34/35 Die Kaufkraft im Verbreitungsgebiet der Rhein Main Presse liegt über dem Bundesdurchschnitt. Kaufkraftkennziffer Quelle: infos GEOdaten 2008 Der Anzeigenmarkt Ihrer Tageszeitungen im Internet www.rheinmainclick.de ist der Online-Anzeigenmarktplatz für das Rhein-MainGebiet und somit speziell auf die Region und deren Bedürfnisse zugeschnitten. Daher finden Sie rheinmainclick auch auf www.main-rheiner.de, www.allgemeinezeitung.de, www.wormser-zeitung.de und allen anderen Diensten der Rhein Main Presse. Des Weiteren ist rheinmainclick auf vielen Städteseiten der Region sowie bei den Online-Diensten der Zeitungspartner von rheinmainclick eingebunden. Dazu gehören der Hanauer Anzeiger, das Darmstädter Echo, das Main-Echo (Aschaffenburg), RheinMainMedia (Frankfurter Neue Presse) und die Zeitungsgruppe Zentralhessen (Gießener Anzeiger). Leistungsspektrum des Immobilien- und Kfz-Marktes: • Online-Stellplätze mit ausführlichen Exposés und bis zu 10 Bildern • Datenimport über Schnittstellen* • Attraktive Zusatzprodukte wie z. B. das Objekt der Woche • Einfaches Handling • Anzeigenaufgabe für die Zeitung * Schnittstellen-Auswahl: CSL Immostar, Flowfact, Lagler, OpenImmo, Mobile-Standard etc. Leistungsspektrum des Online-Stellenmarktes: • Riesige Auswahl regionaler Stellenanzeigen • Attraktive Kombinationsangebote und Sonderwerbeformen • Umfangreiche Möglichkeiten zur Darstellung von Job und Unternehmen • Einfaches und bequemes Einstellen und Verwalten von Stellenanzeigen Bischofsheim www.rheinmainclick.de/2451623 250.000 E Wfl.: 150 m2 10 Zimmer wundervolles 1-2 Familienhaus, 10 Zimmer, Dielen, EBK, Fliesen, freist., FBH, Garten, Gäste-WC, Holzboden, Ka, Keller, Terr., Zentralheizung Kontakt: Tel. (06131) 000000 Muster-Immo Buchungen & Infos bei allen Verkaufsberatern und unter Tel. (0 61 42) 3 30 91 00, (0 61 31) 48-56 57 E-Mail: [email protected] Weitere Infos im Internet unter: www.rheinmainclick.de Crossmedia: Internet + Zeitung aus einer Hand KaufkraftAnalyse RMC Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Online-Werbung bei der Rhein Main Presse Werbeträger Lokal: www.allgemeine-zeitung.de www.wiesbadener-kurier.de www.buerstaedter-zeitung.de* www.lampertheimer-zeitung.de* Regional: 36/37 www.wiesbadener-tagblatt.de www.main-spitze.de www.wormser-zeitung.de *Launch in 2009 Auf der überregionalen Nachrichten- und Serviceplattform der Rhein Main Presse Die starke Online-Welt der Rhein Main Presse - 240.000 Leser / Monat (Unique User, lt. AGOF internet facts 2008-I) - Ansprache von attraktiven Zielgruppen - reichweitenstarkes Verlagsangebot in der Region Rhein-Main Werbemittel und Preise Superbanner-Werbung (728 x 90 Pixel) *TKP Grundpreis: 20,- EUR1 *TKP Ortspreis: 17,- EUR2 http://www.allgemeine-zeitung.de/ Zielgruppenspezifische Ansprache Skyscraper-Werbung (120 x 600 Pixel oder 160 x 600 Pixel) *TKP Grundpreis: 20,- EUR1 *TKP Ortspreis: 17,- EUR2 Die Zielgruppenansprache in themenaffinem Umfeld und eine hohe Verweildauer der Leser im jeweiligen Themenbereich ermöglichen: - rubrikenunabhängige Imagekampagnen - nischenorientierte Werbekampagnen - Interaktion mit dem Kunden Werbeumfelder Homepage, Lokalnachrichten, Weltnachrichten, Wirtschaft & Börse, Sport, Rubrikenmärkte, Event & Entertainment u.v.m. 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B. 1 Woche auf www.wiesbadener-kurier.de oder www.allgemeine-zeitung.de für 200,- EUR1) (Grundpreis), 170,- EUR2) (Ortspreis). 1) Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen und Interessenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. 2) Ortspreise gelten für direkt abgewickelte Aufträge von Interessenten aus dem Verbreitungsgebiet. Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise. OnlineWerbung AGB + ZGB Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa] Geschäftsbedingungen 38/39 Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Als Gerichtsstand gilt Mainz vereinbart, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. b) Für Fehler, die durch undeutliche Schrift des Auftraggebers entstanden sind, ebenso bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen und Textkorrekturen haftet der Verlag nicht. Abbestellungen sind schriftlich zu übermitteln. Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholung von lnsertionen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass zuvor nach Ersterscheinen der fehlerhaften Insertion eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt war. c) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Verordnungen verstößt. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. d) Sind etwaige Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. e) Der Verlag lehnt eine Rechnungsminderung ab, wenn Platzierungsvorschriften des Auftraggebers eine einwandfreie Druckwiedergabe der Anzeige nicht gewährleisten. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. f) Bei Rubrikenanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung vor. Bei Fließsatzanzeigen ist der Verlag berechtigt, ohne besondere Rückfrage beim Auftraggeber die Anzeigen in das Internet-Angebot des Verlages zu stellen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Auftraggeber in diesem Fall nicht. Belege nur bei Formatanzeigen. Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen auch als Beilagen abzulehnen. g) Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. h) Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. i) Anzeigenabschlüsse sind in einer Ausgabe zu erfüllen. Für Anzeigen in anderen Ausgaben besteht kein Anspruch auf den vereinbarten Nachlass. Ansprüche auf rückwirkenden Nachlass bestehen nur, wenn zumindest ein Grundabschluss getätigt wurde. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. j) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbungsmittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. – Für Eigenanzeigen und für Anzeigen, die zum Ortspreis berechnet werden, sowie für Anzeigen zum Ortspreis ohne Nachlass erhalten Werbungsmittler keine Provision. – Werbungsmittler erhalten Provision für diese Anzeigen, wenn sie zum Grundpreis berechnet werden. k) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und Beilagen geleistet. l) Anzeigenpreisänderungen werden mit Bekanntgabe auch für laufende Aufträge wirksam. m) Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. n) Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. o) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. p) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. q) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in die Online-Dienste des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Dauer der Online-Veröffentlichung kann vom Verlag festgelegt werden. Online– Geschäfts Werbung bedingungen AGB + ZGB So erreichen Sie uns: MAINZ Telefon Fax Anzeigen Anzeigen: Werbeagenturen Prospektbeilagen Sonderthemen ReiseJournal Veranstaltungsmagazin pepper und extra E-Mail: [email protected] (0 18 01) 041 042 (0 61 31) 48-4752, -47 55, -47 56, -4757 (0 61 31) 48-47 46 (0 61 31) 48-47 51, -47 22 (0 61 31) 48-47 21 (0 61 31) 48-47 27 48-47 24 48-47 43 48-47 24 48-47 24 WIESBADEN Anzeigen Sonderthemen E-Mail: [email protected] Telefon (0 18 01) 041 042 (06 11) 3 55-52 87 Fax 3 55-53 64 3 55-51 49 1) 1) 48-47 79 48-47 48 1) 3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz der T-Com, ggf. abweichender Mobilfunktarif Verlagsvertretungen: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen (Nielsen I): Günter Frenz & Partner Verlagsvertretung OHG Langenstücken 24 22393 Hamburg Tel. 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