Faltblatt Radnetz mit Zukunft
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Faltblatt Radnetz mit Zukunft
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Radnetz mit Zukunft Grundsätze der Routenplanung Unterwegs auf dem Radnetz mit Zukunft Bei der Planung für ein zukünftiges Radnetz wurde zunächst analysiert, woher die Radfahrerinnen und Radfahrer kommen und wohin sie wollen. Ergebnis: Der größte Teil radelt von den außen liegenden Stadtteilen in die Innenstadt – zu den Läden in der City, zur Arbeit, zur Schule oder Hochschule. Hier gibt es auch viele Freizeitangebote, wie Kinos, Gaststätten und Museen. Nach Abschluss der Analysephase bestand zunächst nur ein grobes Radnetz. Zusammen mit den Radverkehrsverbänden ADFC und VCD wurden das endgültige Radnetz der Zukunft erarbeitet und die genauen Streckenverläufe festgelegt. Zum einen sollten die Routen zusammenhängend, zügig und sicher befahrbar sein, häufige Abbiegevorgänge, umständliche Wegeführungen oder Unterbrechungen sollten vermieden werden. Zum anderen sollten die Routen eine hohe Verbindungs- und Erschließungsqualität aufweisen. Das bedeutet, dass man auf den ausgesuchten Strecken schnell von außen liegenden Stadtteilen in die Innenstadt gelangt. Gleichzeitig führen die Routen auch an vielen Wohngebieten, Ausbildungsstätten und Arbeitsplätzen vorbei. Das Ergebnis ist ein Radnetz, das rund 20 Hauptrouten umfasst, von denen jährlich zwei geplant und gebaut werden sollen. Zusätzlich sieht das Radnetzkonzept der Zukunft ein Nebennetz zur verbesserten Stadtteilerschließung vor. Eine umfassende Beschilderung der Radrouten weist den Radfahrerinnen und Radfahrern den Weg zu den wichtigsten Zielen in Karlsruhe. Liebe Karlsruherinnen und Karlsruher! Um den Verkehr in Kommunen stadtverträglich zu gestalten und nachhaltigen Klimaschutz zu betreiben, kommt keine Stadt an einer aktiven Radverkehrsförderung vorbei. Seit 2008 liegen die Handlungsempfehlungen des vom Innenministerium initiierten „Runden Tisches Radverkehr“ in Baden-Württemberg vor. Diese sehen eine Verdoppelung des Radverkehrsanteils im Land vor. Karlsruhe ist hier mit seinem bereits 2005 vom Gemeinderat einstimmig verabschiedeten „20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs“ vorangegangen. Inzwischen nimmt das zukünftige Karlsruher Radnetz deutlich erkennbare Formen an. Die beiden Cityrouten sind seit längerem fertig gestellt. Auch die Routen in die Waldstadt oder nach Knielingen „stehen“. Auf anderen Routen wurden bereits wichtige Teilstücke realisiert, wie beispielsweise die Fahrradstraße in der Sophienstraße. Oft beschreitet die Verkehrsplanung dabei neue Wege und versucht, aus wissenschaftlich begleiteten Verkehrsversuchen Erkenntnisse zu gewinnen. Ein positives Beispiel hierfür ist die Rheinstraße. Hier wurde der Verkehrsversuch aufgrund des damit verbundenen Sicherheitsgewinns dauerhaft angeordnet. Ein Vorgehen, das beim vom Bundesverkehrsministerium geförderten Wettbewerb „best-for-bike“ bundesweite Anerkennung erfuhr. Und beim Bundeswettbewerb „Emissionsfreie Mobilität“ gehörte Karlsruhe zu den Siegern, unsere Anstrengungen wurden mit der vom Bundesumweltministerium finanzierten Werbekampagne „Kopf an. Motor aus.“ belohnt. In Karlsruhe sind wir in der Radverkehrsförderung also auf einem guten Weg. Dieses Faltblatt wendet sich an Radfahrerinnen und Radfahrer, aber auch an alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wir stellen Ihnen beispielhaft die Radverkehrsanlagen vor, die Sie in Zukunft immer öfter im Straßenbild vorfinden werden. Und ich möchte Sie auffordern, die neuen Radverkehrsanlagen rege zu benutzen. Sie tragen damit zu einer lebenswerteren Stadt bei und schonen ganz nebenbei das Klima. Bei der Planung steht vor allem die Sicherheit der Radfahrer im Vordergrund. Über 1.500 Radunfälle aus drei Jahren wurden analysiert. Ergebnis: Um die Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und Autofahrern zu verbessern, wird der Radverkehr künftig zunehmend auf die Fahrbahn verlegt. Das gesamte Hauptradnetz mit einer Länge von über 150 km erhält selbstverständlich eine wegweisende Beschilderung, die die Orientierung der Radfahrer im Stadtgebiet erleichtert. Und auf den Cityrouten wird die Wegweisung durch grüne Piktogramme ergänzt. Herausgeber und weitere Informationen: Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt, Bereich Verkehr Bildnachweis: Stadtplanungsamt Ansprechpartner für Fragen zur Radverkehrsplanung: Johannes Schell Tel. 0721/133-6177 Heinz Fenrich Oberbürgermeister Tempo-30-Zonen Zur Verkehrsberuhigung bestehen in Wohngebieten zahlreiche Tempo30-Zonen. Hier gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Vorfahrt wird über „rechts vor links“ geregelt und Fahrradfahrer dürfen hier grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren – selbst dann, wenn auf dem Gehwegbelag noch Reste eines alten Radweges erkennbar sind. Benutzungspflichtige Radwege sind in Tempo-30-Zonen nicht mehr zugelassen. Angebote für Radler auf einen Blick 7 Schutzstreifen (Angebotsstreifen) Seit 1997 lässt die Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von „Schutzstreifen“ (oder auch „Angebotsstreifen“ genannt) zu. Der Schutzstreifen kann zur Führung der Radverkehrs bei relativ geringen Kfz-Verkehrsmengen und geringen Fahrbahnbreiten eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen darf er von Autofahrern in 1 Ausnahmefällen mitbenutzt werden. Daher wird er auch nur mit einem unterbrochenen schmalen Strich markiert. In der Rheinstraße findet der Angebotsstreifen auch bei größeren Kfz-Mengen Anwendung, weil hier den Autofahrern mit einem überbreiten Fahrstreifen ausreichend Platz zur Verfügung steht. Übrigens: Auf dem Schutzstreifen darf nicht geparkt werden. Radverkehr in Gegenrichtung Auch für den Radverkehr gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot, er muss also auf der rechten Straßenseite bleiben. Das unerlaubte Radfahren auf der linken Seite führt vor allem an Straßeneinmündungen zu Unfällen und ist eine der häufigsten Unfallursachen in Karlsruhe. An ausgewählten Streckenabschnitten, wie hier in der Ettlinger Straße zwischen „Am Stadtgarten“ und der Nebeniusstraße, kann der Radverkehr auf der „falschen“ Seite freigegeben werden, um einen Lückenschluss im Radnetz herzustellen. 2 1 5 6 7 2 Geh- und Radweg Den klassischen Geh- und Radweg gibt es immer noch. Dort, wo es die Verkehrssicherheit zulässt und ausreichend breite Flächen zur Verfügung stehen, bleiben sie, wie hier in der westlichen Kriegsstraße am Weinbrennerplatz, erhalten. Der Geh- und Radweg ist für Eltern mit kleinen Kindern von Vorteil, weil sie den 3 gleichen Weg benutzen dürfen. Ansonsten gilt: Kinder bis 8 Jahre müssen und Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg benutzen, während die begleitenden Eltern auf der Straße fahren müssen. 6 Fahrradstraßen Die Straßenverkehrsordnung lässt seit 1997 die Einrichtung von Fahrradstraßen zu. Hier ist der Radverkehr die bestimmende Verkehrsart, der Autoverkehr muss sich in seiner Geschwindigkeit an ihm orientieren und Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren. Sind in einer Straße mehr Radfahrer als Autofahrer unterwegs, ist die Ein5 richtung einer Fahrradstraße möglich. Inzwischen gibt es fünf Fahrradstraßen mit zusammen etwa 2 km Länge. Das bekannteste Beispiel ist die Sophienstraße, weitere sind die Herrenstraße, Erbprinzenstraße, Zirkel und die Hagsfelder Allee. 4 3 Einbahnstraßen, Radfahrer in beiden Richtungen frei Radfahrer sind sehr umwegeempfindlich. Daher können Einbahnstraßen bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und ab einer vertretbaren Mindeststraßenbreite für das Radfahren in beide Richtungen freigegeben werden. Das verbessert die Qualität des Radverkehrs in den Quartieren, Umwege werden vermieden. Auch auf den Hauptrouten des Radnetzes, wie hier in der Herrenstraße, findet diese Führungsform des Radverkehrs Anwendung. 4 Radfahrstreifen Die Moltkestraße ist Bestandteil der Radroute von Knielingen in die Karlsruher Innenstadt. Früher wurde hier der Radverkehr stadteinwärts auf einem relativ schmalen Geh- und Radweg geführt. Hierbei gab es Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern. Außerdem ereigneten sich an den Straßeneinmündungen zahlreiche Unfälle zwischen Fahrrad- und Autofahrern, weil die Sichtbeziehungen zwischen diesen Verkehrsteilnehmern durch parkende Autos gestört waren. Daher wurde hier der Radverkehr auf die Fahrbahn und auf einen eigenen Radfahrstreifen verlegt. Jetzt ist der Radfahrer im Sichtfeld der Autofahrer und wird nicht mehr so leicht übersehen. Den Radfahrstreifen erkennt man am durchgezogenen, weißen Breitstrich. Autos dürfen auf ihm nicht parken.