Sachkundiger Planer

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Sachkundiger Planer
Aktuelle Seminare
BAUGEWERBE HESSEN AKTUELL
Seminarausschreibung S-2016/39/ST, S-2017/1,6/ST
Sachkundiger Planer (SKP) Instandhaltung von Betonbauteilen nach RILI-SIB
BASt-Lehrgang „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ ZTV-ING
Nach neuer Instandhaltungs-Richtlinie des
DAfStb dürfen bei jeder Instandsetzung /
Instandhaltung nur besonders Sachkundige
Planer (SKP) beauftragt werden, der über
besondere Kenntnisse verfügen.
Die erforderlichen Kenntnisse der sachkundigen Planung werden mit diesem Lehrgang vermittelt – entsprechend dem bundesweit einheitlichem Lehrgangskonzept, des Ausbildungsbeirates „Sachkundiger Planer (SKP)“. Der Lehrgang „Sachkundiger Planer
(SKP)“ schließt am 6. Seminartag mit der Prüfung ab.
 Veranstalter
Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt / Main
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Hartmut Schwieger
Sekretariat: Frau Ulrike Gartmann
Telefon (0 69) 9 58 09-181
www.bauhut.de
 Veranstaltungsort
Lehrbauhof Lauterbach
Rhönstraße 5, 36341 Lauterbach
Telefon (0 66 41) 45 48
Ansprechpartner: Herr Wahl

Hinweis für Mitarbeiter von Straßenbauverwaltungen der Länder:
Die Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.
führt für technisches Personal der Straßenbauverwaltungen der Länder seit vielen
Jahren, in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), den
Lehrgang „Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen“ durch.
Für diese Teilnehmer endet der Lehrgang
ohne Prüfung nach dem 5. Tag.

Zielgruppe
Ingenieure und Technisches Führungspersonal
(Techniker, Meister) von Bauverwaltungen, Architekten- und Ingenieurbüros, die mit der Planung, Ausschreibung, Bauausführung und Überwachung von
Betoninstandsetzungsmaßnahmen befasst sind.

Termine
III/16 07. 11. – 12. 11. 2016 (S-2016/39/ST)
I/17 23. 01. – 28. 01. 2017 (S-2017/ 1/ST)
II/17 13. 03. – 18. 03. 2017 (S-2017/ 6/ST)
(Beginn 1. Tag: 9.00 Uhr, Ende ltzt. Tag: 16.15 Uhr)

Programm / Inhalte
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Regelwerke der Betoninstandsetzung
Betonersatz
Schadensdiagnose
Schutzmaßnahmen
zerstörungsfreie Prüfverfahren
Untergrundvorbereitung (Beton und Betonstahl)
Verfüllen von Hohlräumen und Rissen
Oberflächeninstandsetzung
Korrosionsschutzprinzipien
Oberflächenschutzsysteme
Verstärken von Betonbauteilen
Instandsetzungskonzept / Instandsetzungsplan
Seminargebühren
€ 1.500,00 p. P.
Nichtmitglieder
€ 1.200,00 p. P.
Mitglieder VbU Hessen, LGGHuT
€
250,00 p. P.
Prüfungsgebühr
€
950,00 p. P.
technisches Personal von Straßenbauverwaltungen der Länder
Die Gebühr schließt umfangreiche Seminarunterlagen
und die Pausenverpflegung ein. Die Seminargebühr ist
nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Beginn des
Seminars zu überweisen.
 Teilnahmebedingungen
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt. Bei Absagen innerhalb
von 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. € 200,00 erhoben. Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage bzw. bei Nichtantritt des
Lehrgangs ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt diese
Gebühr.

Übernachtung
Im Landgasthaus Jägerhof besteht ein Zimmerkontingent, welches mit Bezug auf diesen Lehrgang abgerufen werden kann. Die Übernachtungskosten einschl.
Frühstück pro Person/Tag betragen:
EZ: € 55,00 – gilt nur bei Bar-/EC-/ Vorauszahlung
DZ: € 42,50 – gilt nur bei Bar-/EC-/ Vorauszahlung

Meldeschluss
III/16
I/17
II/17
21.10.2016
06.01.2017
24.02.2017
 Fortbildungspunkte
Mitglieder der Architektenkammer und der
Ingenieurkammer Hessen erhalten auf
Antrag Fortbildungspunkte entsprechend
der jeweiligen Nachweis-VO.
 Anmeldeformular Seite 2
Fax-Antwort
Seite 1/2
BAUGEWERBE HESSEN AKTUELL
Anmeldung zum Seminar (Seite 1/2)
 S-2016/39/ST, S-2017/1,6/ST
Telefax-Nr. 069 / 9 58 09 – 9181
Bauakademie
Hessen-Thüringen e.V.
- Frau Ulrike Gartmann Postfach 50 02 51
60392 Frankfurt am Main


Sachkundiger Planer für Instandhaltung von Betonbauteilen nach RILI-SIB
BASt-Lehrgang „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ ZTV-ING
Ort
36341 Lauterbach (Hessen)
Termin III/16
Termin I/17
Termin II/17
 07. 11. – 12. 11. 2016
 23. 01. – 28. 01. 2017
 13. 03. – 18. 03. 2017
(Meldeschluss: 21. 10. 2016)
(Meldeschluss: 06. 01. 2017)
(Meldeschluss: 24. 02. 2017)
Hiermit melde/n ich/wir zu den bekannten Bedingungen folgende Personen an:
_________________________
_________________
Name/Vorname
geb.
 Landesstraßenbauverwaltung:
Name, Ort:
_____________________
in
________________________________________________
Teilnehmer, die an der abschließenden Prüfung teilnehmen wollen, füllen zusätzlich Seite 2 aus.
mit Übernachtung


ja (Vorreservierung im Jägerhof, Lauterbach)
 EZ/ÜF  DZ/ÜF
nein (keine Reservierung durch Bauakademie / Jägerhof)
Firma/Anschrift:
Ansprechpartner:
Tel., Fax und E-Mail:
Ort, Datum, Firmenstempel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.
Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt. Dies
gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die
bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen und
wird in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
2. Seminargebühr
Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der
Rechnungs-Nr. zu zahlen. Die in den Ausschreibungen benannten
Preise verstehen sich einschließlich Seminarunterlagen und Pausenverpflegung.
3. Rücktritt / Stornierung
Der Rücktritt vom Seminar durch den Teilnehmer muss schriftlich erfolgen.
Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr erstattet. Bei späterem Rücktritt wird 50% der Seminargebühr
erstattet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Seminarbeginn
kostenfrei möglich.
4. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter
Die Seminarveranstaltung kann bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl
abgesagt werden. Die bereits gezahlten Gebühren werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Ein
Wechsel von Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur Kündigung.
5. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Fax-Antwort
Seite 2/2
BAUGEWERBE HESSEN AKTUELL
Anmeldung zum Seminar (Seite 2/2)
 S-2016/39/ST, S-2017/1,6/ST
Anmeldung zu Prüfung
Sachkundiger Planer für Instandhaltung von Betonbauteilen nach RILI-SIB
Hiermit melden wir an:
Teilnehmer:
____________________________
________________
Name / Vorname
geb. am
_____________________
Titel

Ingenieure, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens an einer staatlich
anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder
Universität bestanden haben, die mindestens fünfjährige Berufserfahrung als planender Ingenieur
in einem Ingenieurbüro oder ausführendem Unternehmen nachweisen können.

Personen, die keine Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens besitzen, aber aus
ihrer bisherigen mindestens fünfjährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in der Instandhaltung nachweisen können.
Wir bestätigen die Zugehörigkeit des / der angemeldeten Teilnehmers / -in zu der angekreuzten
Personengruppe.
Studienabschluss (die Zeugniskopie ist beizufügen):
am
als
(Datum)
nachgewiesen durch:
(Titel)
(Zeugnis / Urkunde)
Nachgewiesene Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung (Bescheinigungen sind beizufügen).
von
bis
als:
von
bis
als:
Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.
Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt. Dies
gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die
bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen und
wird in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
2. Seminargebühr
Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der
Rechnungs-Nr. zu zahlen. Die in den Ausschreibungen benannten
Preise verstehen sich einschließlich Seminarunterlagen und Pausenverpflegung.
3. Rücktritt / Stornierung
Der Rücktritt vom Seminar durch den Teilnehmer muss schriftlich erfolgen.
Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr erstattet. Bei späterem Rücktritt wird 50% der Seminargebühr
erstattet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Seminarbeginn
kostenfrei möglich.
4. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter
Die Seminarveranstaltung kann bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl
abgesagt werden. Die bereits gezahlten Gebühren werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Ein
Wechsel von Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur Kündigung.
5. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.