Sachkundiger Planer
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Sachkundiger Planer
Aktuelle Seminare BAUGEWERBE HESSEN AKTUELL Seminarausschreibung S-2016/39/ST, S-2017/1,6/ST Sachkundiger Planer (SKP) Instandhaltung von Betonbauteilen nach RILI-SIB BASt-Lehrgang „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ ZTV-ING Nach neuer Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb dürfen bei jeder Instandsetzung / Instandhaltung nur besonders Sachkundige Planer (SKP) beauftragt werden, der über besondere Kenntnisse verfügen. Die erforderlichen Kenntnisse der sachkundigen Planung werden mit diesem Lehrgang vermittelt – entsprechend dem bundesweit einheitlichem Lehrgangskonzept, des Ausbildungsbeirates „Sachkundiger Planer (SKP)“. Der Lehrgang „Sachkundiger Planer (SKP)“ schließt am 6. Seminartag mit der Prüfung ab. Veranstalter Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt / Main Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Hartmut Schwieger Sekretariat: Frau Ulrike Gartmann Telefon (0 69) 9 58 09-181 www.bauhut.de Veranstaltungsort Lehrbauhof Lauterbach Rhönstraße 5, 36341 Lauterbach Telefon (0 66 41) 45 48 Ansprechpartner: Herr Wahl Hinweis für Mitarbeiter von Straßenbauverwaltungen der Länder: Die Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. führt für technisches Personal der Straßenbauverwaltungen der Länder seit vielen Jahren, in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), den Lehrgang „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ durch. Für diese Teilnehmer endet der Lehrgang ohne Prüfung nach dem 5. Tag. Zielgruppe Ingenieure und Technisches Führungspersonal (Techniker, Meister) von Bauverwaltungen, Architekten- und Ingenieurbüros, die mit der Planung, Ausschreibung, Bauausführung und Überwachung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen befasst sind. Termine III/16 07. 11. – 12. 11. 2016 (S-2016/39/ST) I/17 23. 01. – 28. 01. 2017 (S-2017/ 1/ST) II/17 13. 03. – 18. 03. 2017 (S-2017/ 6/ST) (Beginn 1. Tag: 9.00 Uhr, Ende ltzt. Tag: 16.15 Uhr) Programm / Inhalte Regelwerke der Betoninstandsetzung Betonersatz Schadensdiagnose Schutzmaßnahmen zerstörungsfreie Prüfverfahren Untergrundvorbereitung (Beton und Betonstahl) Verfüllen von Hohlräumen und Rissen Oberflächeninstandsetzung Korrosionsschutzprinzipien Oberflächenschutzsysteme Verstärken von Betonbauteilen Instandsetzungskonzept / Instandsetzungsplan Seminargebühren € 1.500,00 p. P. Nichtmitglieder € 1.200,00 p. P. Mitglieder VbU Hessen, LGGHuT € 250,00 p. P. Prüfungsgebühr € 950,00 p. P. technisches Personal von Straßenbauverwaltungen der Länder Die Gebühr schließt umfangreiche Seminarunterlagen und die Pausenverpflegung ein. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Beginn des Seminars zu überweisen. Teilnahmebedingungen Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt. Bei Absagen innerhalb von 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. € 200,00 erhoben. Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage bzw. bei Nichtantritt des Lehrgangs ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt diese Gebühr. Übernachtung Im Landgasthaus Jägerhof besteht ein Zimmerkontingent, welches mit Bezug auf diesen Lehrgang abgerufen werden kann. Die Übernachtungskosten einschl. Frühstück pro Person/Tag betragen: EZ: € 55,00 – gilt nur bei Bar-/EC-/ Vorauszahlung DZ: € 42,50 – gilt nur bei Bar-/EC-/ Vorauszahlung Meldeschluss III/16 I/17 II/17 21.10.2016 06.01.2017 24.02.2017 Fortbildungspunkte Mitglieder der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Hessen erhalten auf Antrag Fortbildungspunkte entsprechend der jeweiligen Nachweis-VO. Anmeldeformular Seite 2 Fax-Antwort Seite 1/2 BAUGEWERBE HESSEN AKTUELL Anmeldung zum Seminar (Seite 1/2) S-2016/39/ST, S-2017/1,6/ST Telefax-Nr. 069 / 9 58 09 – 9181 Bauakademie Hessen-Thüringen e.V. - Frau Ulrike Gartmann Postfach 50 02 51 60392 Frankfurt am Main Sachkundiger Planer für Instandhaltung von Betonbauteilen nach RILI-SIB BASt-Lehrgang „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ ZTV-ING Ort 36341 Lauterbach (Hessen) Termin III/16 Termin I/17 Termin II/17 07. 11. – 12. 11. 2016 23. 01. – 28. 01. 2017 13. 03. – 18. 03. 2017 (Meldeschluss: 21. 10. 2016) (Meldeschluss: 06. 01. 2017) (Meldeschluss: 24. 02. 2017) Hiermit melde/n ich/wir zu den bekannten Bedingungen folgende Personen an: _________________________ _________________ Name/Vorname geb. Landesstraßenbauverwaltung: Name, Ort: _____________________ in ________________________________________________ Teilnehmer, die an der abschließenden Prüfung teilnehmen wollen, füllen zusätzlich Seite 2 aus. mit Übernachtung ja (Vorreservierung im Jägerhof, Lauterbach) EZ/ÜF DZ/ÜF nein (keine Reservierung durch Bauakademie / Jägerhof) Firma/Anschrift: Ansprechpartner: Tel., Fax und E-Mail: Ort, Datum, Firmenstempel Allgemeine Geschäftsbedingungen Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden. 1. Anmeldung Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen und wird in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. 2. Seminargebühr Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nr. zu zahlen. Die in den Ausschreibungen benannten Preise verstehen sich einschließlich Seminarunterlagen und Pausenverpflegung. 3. Rücktritt / Stornierung Der Rücktritt vom Seminar durch den Teilnehmer muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr erstattet. Bei späterem Rücktritt wird 50% der Seminargebühr erstattet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Seminarbeginn kostenfrei möglich. 4. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter Die Seminarveranstaltung kann bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden. Die bereits gezahlten Gebühren werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Ein Wechsel von Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung. 5. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Fax-Antwort Seite 2/2 BAUGEWERBE HESSEN AKTUELL Anmeldung zum Seminar (Seite 2/2) S-2016/39/ST, S-2017/1,6/ST Anmeldung zu Prüfung Sachkundiger Planer für Instandhaltung von Betonbauteilen nach RILI-SIB Hiermit melden wir an: Teilnehmer: ____________________________ ________________ Name / Vorname geb. am _____________________ Titel Ingenieure, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben, die mindestens fünfjährige Berufserfahrung als planender Ingenieur in einem Ingenieurbüro oder ausführendem Unternehmen nachweisen können. Personen, die keine Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens besitzen, aber aus ihrer bisherigen mindestens fünfjährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in der Instandhaltung nachweisen können. Wir bestätigen die Zugehörigkeit des / der angemeldeten Teilnehmers / -in zu der angekreuzten Personengruppe. Studienabschluss (die Zeugniskopie ist beizufügen): am als (Datum) nachgewiesen durch: (Titel) (Zeugnis / Urkunde) Nachgewiesene Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung (Bescheinigungen sind beizufügen). von bis als: von bis als: Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift Allgemeine Geschäftsbedingungen Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden. 1. Anmeldung Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen und wird in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. 2. Seminargebühr Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nr. zu zahlen. Die in den Ausschreibungen benannten Preise verstehen sich einschließlich Seminarunterlagen und Pausenverpflegung. 3. Rücktritt / Stornierung Der Rücktritt vom Seminar durch den Teilnehmer muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr erstattet. Bei späterem Rücktritt wird 50% der Seminargebühr erstattet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Seminarbeginn kostenfrei möglich. 4. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter Die Seminarveranstaltung kann bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden. Die bereits gezahlten Gebühren werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Ein Wechsel von Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung. 5. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.