Länderüberblick / Forts. - Verein-BWH
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Länderüberblick / Forts. - Verein-BWH
Aufgaben und Organisation der Bewährungshilfe in anderen Ländern Europas Von Jürgen Mutz Ein Überblick Jürgen Mutz - Otzenhausen - 1 Gliederung ● Einleitung ● Begriffsklärung ● Länderüberblick ● Entwicklungen und Trends Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 2 Länderüberblick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. England und Wales Schottland Dänemark Norwegen Schweden Finnland Niederlande Österreich Schweiz Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 3 Länderüberblick / Forts. 10. Polen 11. Tschechische Republik 12. Ungarn 13. Estland 14. Frankreich Entwicklungen und Trends Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 4 Länderüberblick / Forts. Auf Wunsch und ergänzend: 15. Irland 16. Belgien 17. Luxemburg 18. Portugal 19. Italien 20. Spanien 21. Türkei 22. Bulgarien 23. Rumänien 24. Lettland Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 5 Begriffsklärung Probation Probation Service Community sanctions and measures Gegenstand meiner Darstellung ist „Bewährungshilfe“ im weitesten Sinne. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 6 Länderüberblick v v Von privater Betreuung zu staatlicher Lenkung Die Probation – Systeme entwickeln sich ständig fort. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 7 England und Wales Im National Probation Service (NPS) sind 21.000 Mitarbeiter für rund 200.000 Täter zuständig. Es gibt einen eigenen Ausbildungsgang für den Probation Officer. Der NPS und der Gefängnisdienst gehören zum National Offender Management Service. Ziele des Dienstes sind: Schutz der Öffentlichkeit, Reduzierung des Rückfalls, Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 8 England und Wales / Forts. Ziele des Dienstes / Forts. Korrekte Bestrafung von Tätern in der Kommune. Der Täter soll sich der Verantwortung für die Folgen seiner Tat bewusst werden. Rehabilitation des Täter. Gearbeitet wird mit anerkannten Programmen nach dem „What works“- Ansatz. Eine wichtige Rolle spielt die Risiko-Einschätzung mit dem Offender-Assessment –System (OASys). Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 9 Schottland Der Scottish Probation Service ist 1969 kommunalisiert worden. Für Bewährungshilfe sind 32 kommunale Ämter für Sozialarbeit (local authority social work agencies) zuständig. Statt von probation work spricht man von criminal justice social work. Oberste Fachaufsichtsbehörde ist das Justizministerium geblieben. Als Mittelbehörden fungieren 8 Local Community Justice Authorities (CJAs) Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 10 Dänemark Der „Danish Prison and Probation Service“ beschäftigt rund 400 Mitarbeiter. Die probation officers sind fast alle ausgebildete Sozialarbeiter. Von besonderer Bedeutung ist die Arbeit nach staatlich anerkannten Programmen. Der Dienst gehört zum Netzwerk der kommunalen Kriminalprävention. Die private Hilfsorganisation „Dansk Forsorgsselskab“ (Dänische Wohlfahrtsgesellschaft) leistet zusätzlich Straffälligenhilfe. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 11 Norwegen Dem „Norwegian Correctional Service“ gehören 300 Mitarbeiter an, darunter 250 probation workers. Der Dienst gehört zur Abteilung für Prison and Probation Administration des Ministeriums für Justiz und Polizei Bei den nicht freiheitsentziehenden Strafen bestimmt das Gericht den Rahmen (Dauer). In diesem Rahmen arbeitet der Correctional Service nach seinen Befunden und Erkenntnissen – häufig mit anerkannten Programmen. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 12 Schweden Der schwedische „Prison and Probation Service“ beschäftigt derzeit 840 probation officers und 50 senior probation officers. Die Probandenzahl liegt bei 12 500 im Jahr. Eine Ausbildung in Sozialarbeit ist Voraussetzung für die Einstellung. Die Aufsicht (supervision) entspricht der Definition in den European Rules on community sanctions and measures. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 13 Finnland Finnland hat die Bewährungshilfe im Jahre 2001 verstaatlicht. Der „Probation and Prison Service“ gehört zur Criminal Sanctions Agency im Criminal Policy Department des Justizministeriums. Aufgaben: Aufsicht über bedingt verurteilte junge Straftäter, Umsetzung gerichtlicher Auflagen und Weisungen gegen 15 bis 17 Jährige, Organisation und Überwachung gemeinnütziger Arbeit, Aufsicht über zur Bewährung entlassene Täter. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 14 Niederlande Drei Organisationen leisten Bewährungshilfe: Salvation Army, Mental Health Foundation, Reclassering Nederland. Der Auftrag von Reclassering Nederland: o Bewährungshelfer beraten die Justizbehörden. o Bewährungshelfer wollen den Rückfall verhindern. o Bewährungshelfer sind Mitarbeiter einer Vollzugsorganisation für Bewährungsaufsicht, für Lernstrafen und gesellschaftsbezogene Strafen. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 15 Niederlande (Forts.) Reclassering beschäftigt 1.400 Mitarbeiter, davon 1.000 als probation officers. Der Staat bezahlt für 12 Produkte nach vereinbarten Durchschnitts – Arbeitszeiten. 1. Das Aufsuchen im Rahmen der Frühhilfe. 2. Intervention im Rahmen der Frühhilfe. 3. Einschätzung / Diagnose (assessment) 4. Der Sozialbericht (social inquiry report) 5. Der Beratungsbericht (advisory report) Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 16 Niederlande (Forts.) 6. Der Maßnahmenbericht (measure report) 7. (Bewährungs-)Aufsicht (supervision) 8. Unterkunftsbeschaffungsprogramme (resettlement programmes) 9. Überweisung an Soziale Dienste (referral to social services) 10. Beratung in der gesamten Laufzeit der Programme und Kurse (counselling throughout the programme/training) 11. Gemeinnützige Arbeit (c.s.sanction) 12. Lernstrafen (educational sanction) Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 17 Österreich Der Verein NEUSTART führt auf Grund eines Generalvertrages mit dem Bundesministerium für Justiz alle Aufgaben der Bewährungshilfe, den außergerichtlichen Tatausgleich und Maßnahmen der Kriminalprävention durch. Im Jahre 2007 hatte der Verein 620 hauptamtliche und 775 ehrenamtliche Mitarbeiter. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 18 Österreich (Forts.) Der Leistungskatalog: 1. Bewährungshilfe 2. Haftentlassenenhilfe 3. Wohnbetreuung 4. Außergerichtlicher Tatausgleich 5. Gemeinnützige Leistungen 6. Clearing 7. Kriminalprävention Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 19 Österreich (Forts.) Die Mission: Vergangenheit - bearbeiten, Gegenwart - bewältigen, Zukunft - sichern. Die NEUSTART Gemeinnützige GmbH (Baden Württemberg) wurde 2004 zur Übernahme aller Aufgaben der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs (nicht für Jugendliche) im Lande Baden-Württemberg als 100%ige Tochter des österreichischen Vereins NEUSTART gegründet. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 20 Schweiz Die „Bewährungshilfe“ ist in 24 Kantonen staatlich, in 2 Kantonen privat organisiert. In der gesamten Schweiz arbeiten 220 – 230 hauptamtliche Bewährungshelfer. Die 140 Mitarbeiter des „Bewährungs- und Vollzugsdienstes“ (BVD) des Kantons Zürich haben eine Grundausbildung in Sozialarbeit oder Recht oder Administration. 60 ehrenamtliche Mitarbeiter stehen ihnen zur Seite. Es sind 13 Teams mit unterschiedlichen Aufgaben betraut. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 21 Schweiz (Forts.) Das Team Maßnahmen und Bewährung: Betreuung im Gefängnis, Weisungskontrollen, Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Lernstrafen, elektronische Fußfessel, Therapien für Suchtkranke und –gefährdete. Andere Teams sind zuständig für gemeinnützige Arbeit, Schuldenberatung/ Schuldenregulierung und gefährliche oder rückfallgefährdete Täter. Die Zürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge (ZSGE) ist ein wichtiger Arbeitspartner. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 22 Polen Neue gesetzliche Grundlage ist das Bewährungshelfergesetz von 2001. Der Dienst ist staatlich organisiert, im Erwachsenenbereich in enger Anbindung an die Gerichte. Die Bewährungshilfe für Jugendliche obliegt der Jugendwohlfahrt. ● Das polnische Strafgesetzbuch kennt drei Bereiche für Bewährungsmaßnahmen: Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 23 Polen (Forts.) Die bedingte Verfahrenseinstellung Die Strafaussetzung zur Bewährung Die bedingte vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft Insgesamt gibt es circa 5.000 hauptamtliche „Kuratoren“ (=Bewährungshelfer) und rund 30.000 ehrenamtliche Helfer. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 24 Polen (Forts.) Die weitere Planung sieht vor: Entwicklung eines Instruments zur bestmöglichen Risikoeinschätzung, Entwicklung einer Methodenlehre für die Arbeit der Kuratoren, Entwicklung eines Instruments zur Effizienzmessung. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 25 Tschechische Republik Der dem Justizministerium zugeordnete staatliche „Probation and Mediation Service“ (PMS) verfolgt drei Hauptziele: Integration des Täters, Hilfe für das Opfer, Schutz der Gesellschaft. Bei jeder Straftat ist zu fragen nach dem Schaden des Opfers und seinen Bedürfnissen nach den Verpflichtungen und Auflagen des Täters nach dem, was zum Schutz der Gesellschaft zu veranlassen ist Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 26 Tschechische Republik (Forts.) Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung (Diversion) ist von besonderem Gewicht. Insbesondere in Bezug auf jugendliche Straftäter arbeitet der PMS mit Nicht- Regierungsorganisationen zusammen, die Behandlungsprogramme anbieten. Solche Programme im Rahmen der Aufsicht und Leitung jugendlicher Straftäter werden im Abstand von drei Jahren auf ihre Wirksamkeit überprüft. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 27 Ungarn Das Strafrecht ist 2003 reformiert worden. Der staatlichen „Probation Service“ ist dem Zentralen Justizamt (Central Office of Justice) zugeordnet. Diesem unterstehen die Dienststellen in den 19 Verwaltungsbezirken des Landes und in der Hauptstadt Budapest. Ende 2006 gab es 421 Mitarbeiter für 77.748 Klienten. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 28 Ungarn (Forts.) Aufgaben Soziale Untersuchungsberichte (social inquiry reports) Vorgerichtliche Berichte (pre-sentence reports) Aufsicht bei vorläufiger Einstellung, aufgeschobener Verurteilung, Strafaussetzung und bedingter Entlassung Entlassungsvorbereitung und Betreuung auf Antrag (aftercare) Gemeinnützige Arbeit Täter-Opfer-Ausgleich Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 29 Estland Estland hat seinen nationalen Bewährungshilfedienst 1998 gestartet. Der nationale Bewährungsdienst gehört seit 1.6.2008 zum Zuständigkeitsbereich des Gefängniswesens. Er zählte am 1.5.2008 230 Bewährungshelfer. Als Hauptaufgabe des Dienstes wird das Bemühen gesehen, mit der Durchführung von Alternativen zur Freiheitsstrafe das Leben in der Gesellschaft sicherer zu machen. Zur Wiedereingliederung von Tätern wird die Kooperation mit kommunalen Einrichtungen und privaten Organisationen gesucht. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 30 Frankreich Der „Servicee pénitentiaire d‘insertion et de probation“ (SPIP) beschäftigt rund 3.000 conseillers d‘insertion et de probation (CIP) mit eigenem Ausbildungsgang an der École National de l‘Administration Pénitentiaire. Die Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen der Straffälligenhilfe wird für wichtig erachtet. Die privaten Einrichtungen sind zusammengeschlossen in der Féderation Nationale des Associations d‘Accueile et de Réadaption Sociale (FNARS). Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 31 Entwicklungen und Trends 1. 2. 3. 4. In Europa dominiert eindeutig das System der Bewährungshilfe in staatlicher Regie. Viele Länder betonen zunehmend den Strafcharakter von Bewährungsaufsicht. Der Schutz der Gesellschaft und damit die Überwachungs- und Kontrollfunktion des Bewährungshelferdienstes gewinnen an Bedeutung. In manchen Ländern wird zugunsten einer eigenständigen Ausbildung der Mitarbeiter auf ein vorgelagertes Studium der Sozialarbeit verzichtet (England, Frankreich). Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 32 Entwicklungen und Trends (Forts.) 5. 6. 7. Prognoseverfahren, Risiko- und Gefahreneinschätzung werden vermehrt eingesetzt. Speicherung und Verfügbarkeit von Täterdaten nehmen zu. Der „what works“-Ansatz hat zu der Entwicklung von staatlich zertifizierten Programmen geführt, denen Straftäter zum Abbau von Defiziten und zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen zugewiesen werden. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 33 Entwicklungen und Trends (Forts.) 8. 9. 10. Die Leitungs-, Aufsichts- und Hilfefunktionen, die im Vollzug einer freiheitsbeschränkenden Strafe anfallen, werden weitgehend von ein und demselben Dienst wahrgenommen. In vielen Ländern sind die Probations-Dienste zu einer engen Kooperation mit dem Gefängnisdienst verpflichtet. Netzwerkarbeit spielt eine große Rolle. Dazu gehört die Zusammenarbeit der Dienste mit anderen Behörden und mit privat organisierten Einrichtungen der Straffälligenhilfe. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 34 Entwicklungen und Trends (Forts.) 11. 12. 13. Täter-Opfer-Ausgleich und Opferhilfe gehört in vielen Ländern zu den Pflichtaufgaben des Probation – Dienstes. Insbesondere beim Neuaufbau der Bewährungssysteme in Zentral- und Osteuropa spielt die internationale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. In der EU wird die Übertragbarkeit von Bewährungsaufsichten vom Verurteilungsstaat auf den (neuen) Aufenthaltsstaat angestrebt. Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 35 Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und für Ihre Aufmerksamkeit Jürgen Mutz - Otzenhausen 28.10.2008 36