Anleitung Standortfestlegung und Bodenprobenahme
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Anleitung Standortfestlegung und Bodenprobenahme
SchALVOHerbstkontrollaktion Anleitung zur Standortfestlegung und Bodenprobenahme 2016 LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz 10 70182 Stuttgart Tel.: 0711 / 126-0 Fax: 0711 / 126-2255 eMail: [email protected] Internet: www.mlr.baden-württemberg.de Redaktion: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) Dr. Margarete Finck Ref. 12 Ökologischer Landbau und Agrarökologie Tel.: 0721 / 9468-120 Fax: 0721 / 9468-114 eMail: [email protected] Internet: www.ltz-augustenberg.de Bearbeitung: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), Ref. 12, Dr. Margarete Finck Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 33, Hanspeter Hug Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 33, Dr. Bernadette Straub Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 33, Elisabeth Ehrhart, Tanja Witt-Geiges Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG), FB 1, Dr. Karin Rather Auflage: Druck: 150 Exemplare Fischer, Karlsruhe Stand: Mail 2016 Seite 2 Inhalt 1 Einführung ..................................................................................................................... 5 2 Allgemeine Hinweise, Druckaufträge ............................................................................. 6 3 Hinweise zur Standortfestlegung ................................................................................... 7 3.1 Auswahl der Probenahmestandorte........................................................................ 7 3.1.1 Verteilung der Dauerstandorte ............................................................................ 7 3.1.2 Verteilung der restlichen Standorte ..................................................................... 7 3.2 4 Checkliste für die Arbeit auf dem Feld .................................................................... 8 Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsformulars ........................................................ 9 4.1 WSG-Bezeichnung ................................................................................................. 9 4.2 Nitratklasse ............................................................................................................. 9 4.3 Standortcode .......................................................................................................... 9 4.3.1 Beprobungsziffer für Erst-, Zweit- und Nachbeprobung................................... 10 4.3.2 Standortnummer ................................................................................................ 10 4.4 Vorjahres-Standortcode ........................................................................................ 10 4.5 Hinweisfelder ........................................................................................................ 10 4.5.1 Dauerstandort .................................................................................................... 10 4.5.2 Problemstandort ................................................................................................ 10 4.5.3 Sonstig1 ............................................................................................................ 10 4.5.4 Sonstig2 und Sonstig3....................................................................................... 10 4.6 Nutzungs-Datenfelder ........................................................................................... 11 4.6.1 Plan-Nr. ............................................................................................................. 11 4.6.2 Gewann ............................................................................................................. 11 4.6.3 Gemarkungsnr. und Gemeinde-Gemarkung ..................................................... 11 4.6.4 WSG-Zone ........................................................................................................ 11 4.6.5 Flurstückskennung ............................................................................................ 11 4.6.6 Die Auswaschungsrisikoklasse ......................................................................... 12 4.6.7 Anzahl Flurstücke .............................................................................................. 12 4.6.8 Summe Nutzfläche ggf. mit Landschaftselementen (LE) ................................... 12 4.6.9 Beprobte Fläche ggf. mit Landschaftselementen (LE) ....................................... 12 4.7 Bewirtschafter ....................................................................................................... 12 4.8 Hauptfrucht 2016 und verfeinert ........................................................................... 13 4.9 Bodenart ............................................................................................................... 14 4.10 Zwischenfrucht...................................................................................................... 14 4.11 Pflanzenbestand bei Probenahme ........................................................................ 14 4.12 Bemerkungen und Bemerkungen (intern) ............................................................. 15 4.13 Probenahmedaten ................................................................................................ 16 4.14 Stechzylinderprobe und Volumengewicht ............................................................. 16 Seite 3 5 Anleitung zur Probenahme .......................................................................................... 17 5.1 Vorbereitung ......................................................................................................... 17 5.2 Bodenkontrollzeitraum .......................................................................................... 17 5.3 Nachbeprobung .................................................................................................... 17 5.4 Anzahl der Einstiche ............................................................................................. 18 5.4.1 Grundsätzliches ................................................................................................. 18 5.4.2 Beprobung flachgründiger Standorte ................................................................. 19 5.5 Verteilung der Einstiche ........................................................................................ 21 5.5.1 Grundsätzliches ................................................................................................. 21 5.5.2 Beprobung von Maisschlägen ........................................................................... 22 5.5.3 Spargel .............................................................................................................. 22 5.5.4 Tabak ................................................................................................................ 22 5.5.5 Reben ................................................................................................................ 22 5.5.6 Hopfen ............................................................................................................... 22 5.5.7 Erdbeeren.......................................................................................................... 23 5.5.8 Gemüse ............................................................................................................. 23 5.5.9 Baumschule ....................................................................................................... 23 5.6 Entnahme der Bodenprobe ................................................................................... 24 5.6.1 Grundsätzliches ................................................................................................. 24 5.6.2 Maschinelle Probenahme .................................................................................. 25 5.6.3 Probenahme von Hand...................................................................................... 25 5.6.4 Homogenisierung und Becherbefüllung........................................................... 26 5.6.5 Volumengewicht ................................................................................................ 26 6 7 Verpackung / Kühlung / Transport ............................................................................... 27 6.1 Verpackung und Etikettierung ............................................................................... 27 6.2 Kühlung, Transport und Lagerung ........................................................................ 29 6.3 Probenübergabeprotokoll ..................................................................................... 30 Aufgaben des Vermessungstechnikers bei der SchALVO-Kontrollaktion .................... 31 Anlagen............................................................................................................................. 33 Anlage 1 Bestimmung des Volumengewichts ................................................................. 33 Anlage 2 Schlüssel für Probenahmegeräte ..................................................................... 36 Anlage 3 Erhebungsformular .......................................................................................... 37 Anlage 4 Fruchtartenschlüssel ........................................................................................ 38 Seite 4 1 Einführung Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) vom 20.2.2001 (Gbl. S.145) ist eine Verordnung des Umweltministeriums BadenWürttemberg über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasserschutzgebieten. Zweck der SchALVO ist die Rohwässer der öffentlichen Wasserversorgung in Wasserschutzgebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung zu schützen. Mikrobielle Verunreinigungen und Verunreinigungen mit Pflanzenschutzmitteln sollen möglichst vermieden, Nitrateinträge minimiert sowie nitratbelastete Grundwasservorkommen durch grundwasserentlastende Bewirtschaftungsmaßnahmen schnellstmöglich saniert werden. Dazu schränkt die SchALVO die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung ein. Die Bewirtschafter der Flächen können für ihren höheren Aufwand und Ertragsverluste auf Antrag einen finanziellen Ausgleich erhalten. Das zentrale Kontrollinstrument der SchALVO ist die Bestimmung des auswaschungsgefährdeten Bodennitratgehaltes im Herbst (§7 SchALVO). Werden die vorgegebenen Überwachungswerte während des Bodenkontrollzeitraums überschritten, erhält der Bewirtschafter der Fläche Auflagen und Ausgleichsleistungen werden nicht bewilligt. Die Nitratkontrollbeprobung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen der SchALVO stellt hohe Anforderungen an - die zuständigen Wasserschutzberater, - die Vermessungstechniker als Leiter des Probenahmetrupps und - die beauftragten Probenehmer. Zur Sicherung der Probenahmequalität führt das LTZ Augustenberg jährlich Schulungen zur Probenahme durch. Nur Probenehmer mit entsprechender Teilnahmebescheinigung dürfen die Bodenprobenahme im Rahmen der SchALVO-Herbstkontrollaktion unter amtlicher Aufsicht der Vermessungstechniker durchführen. Während der Herbstkontrollaktion führen die Wasserschutzberater zudem regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen zur Sicherung der Probenahmequalität durch. Die fachlichen Grundlagen für die sachgerechte Durchführung der SchALVOHerbstkontrollaktion sind in der vorliegenden „Anleitung für die Standortfestlegung und Bodenprobenahme“ zusammengestellt. Die Aufgaben des Vermessungstechnikers sind in Kapitel 7 zusammengestellt. Die Einhaltung der Vorgaben dieser Anleitung ist wesentlich für die Justitiabilität der ermittelten Nitratgehalte. Seite 5 2 Allgemeine Hinweise, Druckaufträge Festlegung der Anzahl Standorte je WSG Die Standorte werden direkt im Programm SchALVO-Manager angelegt. Die aktuell festgelegte Anzahl Standorte im Dienstbezirk ist im Bearbeitungsfenster Standorte - Wasserschutzgebiete jederzeit erkennbar. Jede Untere Landwirtschaftsbehörde (ULB) legt nur Flächen innerhalb des eigenen Dienstbezirks fest! Änderungen der Anzahl der Standorte in den einzelnen Wasserschutzgebieten sind bis 16. September 2016 möglich. Das vom RP vorgegebene Gesamtkontingent je Landratsamt (LRA), sowie die vorgegebene Anzahl an Standorten in Sanierungs-, Problem- und Normalgebieten ist jedoch bindend. Drucken von Etiketten Den Druck der Etiketten übernimmt das LTZ Augustenberg anhand des am 19. September im SchALVO-Manager vorhandenen Datenbestandes an Standortcodes. Drucken der Erhebungsformulare Die Erhebungsformulare druckt das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Kornwestheim (LGL). Druckaufträge werden dem LGL von den ULB in der Zeit vom 01.06. bis 16.09.2015 direkt aus dem SchALVO-Manager erteilt (Menüpunkt: Standorte/ WSG/ Erhebungsformulare). Je ULB können maximal 3 Druckaufträge erteilt werden. Eine Bearbeitungszeit von max. 10 Arbeitstagen je Druckauftrag wird angestrebt. In das Erhebungsformular werden die Informationen eingedruckt, die zum Zeitpunkt des Druckauftrages bereits erfasst worden sind. Als Mindestinformation wird nach dem Anlegen der Probenahmestandorte im SchALVO-Manager der betreffende Standort-Code gedruckt. Jedes Erhebungsformular (Durchschreibesatz) wird nur einmal erstellt! Erfassen der Nutzungs- und Beprobungsdaten Angaben zum Probenahmestandort sind wie bisher im SchALVO-Manager einzugeben. Die Eingabe muss bis zum 12. Dezember abgeschlossen sein. Seite 6 3 Hinweise zur Standortfestlegung 3.1 Auswahl der Probenahmestandorte Grundsätzlich gilt: - Die zu beprobenden Standorte in den WSG sind in die Kategorien Normal-, Problem und Sanierungsgebiete aufgeteilt. Die Verteilung der Standorte auf die einzelnen Gebietskategorien ist vorgegeben. Die ULB legen die Standorte entsprechend der Verteilung in den Loslisten fest. - Kleingärten und Wald werden nicht beprobt. 3.1.1 Verteilung der Dauerstandorte - In Problem- und Sanierungsgebieten Es sind ca.12-20 % der Standorte im WSG als Dauerstandorte repräsentativ nach dem Anteil der Kulturarten, Bewirtschaftern und Standortverhältnissen festzulegen. In der Regel sind die Dauerstandorte identisch mit denen vom Vorjahr. - In flurbereinigten Gebieten werden erst ab dem zweiten Beprobungsjahr nach der Zuteilung Dauerstandorte festgelegt. 3.1.2 Verteilung der restlichen Standorte - verstärkte Beprobung auf Flächen von Betrieben mit Antrag auf Einzelausgleich und Sanierungsverträgen - auf Flächen nach bzw. mit Problemkulturen (Kulturen, die stickstoffreiche Erntereste hinterlassen z.B., Raps, Kartoffeln, Tabak, Gemüse) bzw. Mais, Spargel und Erdbeeren. - auf Flächen, die im Vor-(vor)jahr mit überhöhten Nitratwerten aufgefallen sind und für die Auflagen (z.B. Aufzeichnungspflicht) bestehen. - auf bisher noch nicht kontrollierten Flächen. Seite 7 3.2 Checkliste für die Arbeit auf dem Feld Zur Standortfestlegung vor Ort werden in der Regel folgende Arbeitsmittel benötigt: - Flurkarten und Kabelpläne - Losliste - Liste der „Übersicht GA Nutzungen“ - evtl. Listen mit den Dauerstandorten und den Standorten mit Aufzeichnungspflicht aus dem Vorjahr. - evtl. Hilfslisten zur Standortfestlegung oder Erhebungsformulare - evtl. Hilfslisten für Volumengewichte bei Standorten mit hohen Humusgehalten Seite 8 4 Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsformulars Für jeden mit Hilfe des SchALVO-Managers erzeugten Kontrollstandort steht ein Erhebungsformular (Durchschreibesatz) in DIN A5-Format zur Verfügung. BITTE das Erhebungsformular auf harter Unterlage kräftig mit Kugelschreiber beschriften. Die Angaben im dick umrandeten Feld rechts oben müssen im Labor gut lesbar sein! 4.1 WSG-Bezeichnung Der WSG-Nummer ist ggf. einen Buchstabencode für mögliche Teilbereiche (TB) angehängt. Innerhalb eines WSGs werden einzelne Standortnummern nur einmal vergeben, auch wenn mehrere TB eines WSG beprobt werden. Beispiel: WSG 105 A bekommt die Standortnummern 1 bis 25 zugeordnet, WSG 105 C dann die Standortnummern 26 bis 60. 4.2 Nitratklasse Die Nitratklasse bezieht sich auf die Einteilung der WSG in drei Klassen: I = Normalgebiet II = Problemgebiet III = Sanierungsgebiet Dieses Feld ist in der SchALVO-Gebietskulisse hinterlegt und wird beim Druck der Erhebungsbögen automatisch ausgefüllt. 4.3 Standortcode Jedem Kontrollstandort ist eine aus mehreren Teilen aufgebaute Identifikationsnummer (Code) zugeordnet. Beispiel: 1 2016 2130 215 045 0017 2 darin bedeutet 1 = Beprobungsziffer 2016 = Aktionsjahr 2130 = Nummer des zuständigen LRA 215 = (Kreis)-Teil der offiziellen LUBW-WSG-Nr. 045 = (eigentliche) WSG-Nr., allerdings nur in Verbindung mit Kreisnummer eindeutig 0017 = Standortnummer des einzelnen Kontrollstandortes im jeweiligen Aktionsjahr 2 = Prüfziffer Seite 9 4.3.1 Beprobungsziffer für Erst-, Zweit- und Nachbeprobung Sie wird fortlaufend angegeben: 1 = erste Beprobung auf dem betreffenden Standort 2 = zweite Beprobung (i. d. R. Nachbeprobung) auf dem betreffenden Standort, u.s.w. 4.3.2 Standortnummer Die Beprobungsfläche wird auf der Arbeitskarte des WSG mit der für das jeweilige Aktionsjahr spezifischen Standortnummer gekennzeichnet und dadurch entsprechend identifiziert. 4.4 Vorjahres-Standortcode Verweis auf vorherigen Standort-Code eintragen, wenn die Fläche in einem der vorangegangenen Jahre (z.B. 2013, 2014 oder 2015) schon einmal beprobt wurde. 4.5 Hinweisfelder Die Hinweisfelder sind folgendermaßen auszufüllen: Für einen Standort kann/können ggf. auch kein oder mehrere Hinweisfeld(er) zutreffen. 4.5.1 Dauerstandort In diesem Feld sind alle Dauerstandorte anzukreuzen. 4.5.2 Problemstandort Problemflächen: alle Flächen mit Auflagen. 4.5.3 Sonstig1 Der bei Sonstig1 im Erhebungsformular aufgeführte Schlüssel ist zu verwenden: "K": ist auch bei Flächen mit vertraglicher Regelung in fachtechnisch abgegrenzten WSG einzutragen. Andere Buchstaben als die im Schlüssel angegebenen sind nicht zulässig. 4.5.4 Sonstig2 und Sonstig3 Die Felder Sonstig2 oder Sonstig3 stehen dem ULB für eigene Erhebungen zur Verfügung. Referenzstandorte werden im Feld Sonstig3 mit „R“ gekennzeichnet. Seite 10 Nutzung der Datenfelder am LRA, z.B.: Sonstig2 Sonstig3 1 = Fläche mit A = Sanierungsvertrag 2= B = 3= C = 4= D = 5= R = Referenzstandort 4.6 Nutzungs-Datenfelder Die Nutzungsdatenfelder sind im Rahmen der Standortfestlegung im Erhebungsformular oder einer Hilfsliste so exakt einzutragen, dass später eine eindeutige, fehlerfreie Zuordnung und Erfassung mit dem SchALVO-Manager möglich ist. 4.6.1 Plan-Nr. Hier ist die Nummer der Flurkarte zu registrieren, auf der der Standort markiert ist. Es kann die Flurkarten-Nummer oder auch eine interne Planbezeichung sein. Im SchALVO-Manager wird diese Bezeichnung im Feld Plan-Nr. (optional) notiert. 4.6.2 Gewann Das Gewann kann bei Bedarf erfasst werden. 4.6.3 Gemarkungsnr. und Gemeinde-Gemarkung Der Eintrag der Gemarkungsnummer ist unbedingt erforderlich. Die Angabe der Gemarkung (Text) kann zusätzlich erfolgen, um Fehler durch Zahlendreher zu erkennen. 4.6.4 WSG-Zone Die WSG-Zone kann eingetragen werden, obwohl das Programm eine automatische Zuordnung aufgrund der Angaben in der SchALVOGebietskulisse macht. Dadurch ist ein Abgleich möglich. 4.6.5 Flurstückskennung Hier soll die Kennung aller beprobten Flurstücke des Schlages eingetragen sein. Bei fortlaufenden Nummern können auch ”von ... bis ..."-Angaben verwendet werden. Im SchALVO-Manager müssen jedoch alle zum beprobten Schlag gehörenden Flurstücke/Nutzungen einzeln erfasst bzw. zugeordnet werden. Die manuelle Eintragung der einzelnen Nutzflächen ist nicht erforderlich. Bei "Teilstück" ist nur dann eine Ziffer einzutragen (z. B. 1), wenn der Kontrollstandort nur aus einem Teil der betreffenden Nutzfläche des jeweiligen Flurstücks/ der jeweiligen Nutzung besteht (siehe auch Punkt 4.6.9). Seite 11 4.6.6 Die Auswaschungsrisikoklasse wird vom Programm SchALVO-Manager bei der Eingabe der Flurstückskennung automatisch aus der SchALVO-Gebietskulisse zugeordnet. Sie muss daher bei der Standortfestlegung nicht eingetragen werden. 4.6.7 Anzahl Flurstücke Diese Eintragung dient der Kontrolle bei der Dateneingabe. 4.6.8 Summe Nutzfläche ggf. mit Landschaftselementen (LE) Hier wird die gesamte Nutzfläche des beprobten Schlages eingetragen. Der SchALVO-Manager summiert alle den einzelnen Flurstücken zugeordneten Nutzflächen automatisch. 4.6.9 Beprobte Fläche ggf. mit Landschaftselementen (LE) Hier macht der Vermessungstechniker Angaben über die tatsächlich beprobte Fläche ggf. mit LE, sofern sie von der "Summe der Nutzfläche ggf. LE"abweicht, z.B. bei der Beprobung eines Teilstücks eines Schlages mit nicht homogenen Bodenverhältnissen. Beispiel: ”Summe Nutzfläche ggf. LE” 7,46 ha (=Gesamtschlag) ”beprobte Fläche ggf. LE” 3,00 ha Die Lage des beprobten Teilstücks wird in der Flurkarte und ggf. im Erhebungsformular eingezeichnet. Soll die beprobte Teilfläche gleichzeitig Vollzugsfläche sein, so muss die Größe der einzelnen Flurstücksteile im SchALVO-Manager in der Datenmaske „Nutzungen Vollzugsfläche“ eindeutig eingegeben und zugeordnet werden. Die geplante Verteilung der Beprobungseinstiche () gegebenenfalls bereits bei der Standortfestlegung Bemerkungen intern einskizzieren. 4.7 Bewirtschafter Die Eintragung erfolgt bei der Standortfestlegung nur bei Bedarf, da die Bewirtschafter (sofern GA-Antragsteller) automatisch im SchALVOManager zugeordnet werden. Die Felder „Antragsteller“ und „Einzel-Ausgleich“ werden ebenfalls automatisch zugeordnet. Die Kennzeichnung “Öko-Betrieb“ kann nur manuell zugeordnet und eingetragen werden. Dazu ist im SchALVO-Manager im Register Stammdaten „Markieren Öko-Betriebe“ auszuwählen. Seite 12 Nichtantragsteller, deren Flächen erstmalig beprobt werden, sind mit den entsprechenden Angaben in die Bewirtschafterliste im SchALVOManager aufzunehmen (Register Nutzungen beim einzelnen Standort, mit Button „Anschrift“). 4.8 Hauptfrucht 2016 und verfeinert Die Schlüsselnummern der Fruchtarten werden wie im Vorjahr von der Codeliste des Gemeinsamen Antrags übernommen (siehe Fruchtartenschlüssel im Anhang). Zur exakten Bezeichnung der Fruchtart dient bei einzelnen Kulturarten zudem die verfeinerte Eingabe: für Eissalat im Freiland Kulturgruppe: 14 GA-Code 610 Verfeinerung: 111 = Gemüse Freiland = Eissalat Es ist die Codenummer und/oder der Name der Kultur einzutragen, die im Sommer/Herbst des Jahres 2016 geerntet wird. Sonderfall Gemüse: Als Hauptfrucht gilt die letzte im Anbaujahr geerntete Kultur. Bei Tabak, Erdbeeren und Gemüse muss die Verfeinerung angegeben werden. Zu beachten ist der Reihenabstand bei Mais ! Bei einer Ansaat von engen Reihen (kleiner 75 cm) oder bei Breitsaat von Mais ist dies über die verfeinerte Fruchtart extra anzugeben: 171 500 Körnermais - enge Reihe / Breitsaat 171 501 CCM - enge Reihe / Breitsaat 172 500 Mais (Biogas) - enge Reihe / Breitsaat 411 500 Silomais - enge Reihe / Breitsaat 174 500 Zuckermais - enge Reihe / Breitsaat Wird keine verfeinerte Fruchtart angegeben, so wird davon ausgegangen, dass es sich um einen „normalen Reihenabstand“ von ca. 75 cm handelt. Seite 13 4.9 Bodenart Die Erfassung der Bodenart ist nicht zwingend erforderlich. Es gilt die Bodenart nach der Reichsbodenschätzung (siehe Schlüssel im Erhebungsformular). Die Bodenart(en) von einzelnen Flurstücken sind auch im Großrechner und in der GISELa-Anwendung unter „ALBDaten“ hinterlegt und können dort bei Bedarf nachgeschaut werden. 4.10 Zwischenfrucht Untersaaten und Begrünungen bei Reihenkulturen Zwischenfrüchte anzusehen. Ziffer 1 keine Zwischenfrucht bedeutet keine aktiv angesäte Zwischenfrucht sind als Ziffer 2 Nichtleguminosen bedeutet Nichtleguminosen als Zwischenfrucht, unabhängig davon ob diese noch steht oder abgefahren wurde; auch Ausfallraps (geschlossener Bestand), wenn dieser am Probenahmetag noch steht. Ziffer 3 Leguminosen bedeutet Leguminosen als Zwischenfrucht, unabhängig davon ob diese noch steht oder abgefahren wurde. Ziffer 4 Leguminosen-Gemisch Auch Leguminosen-Mischungen mit einem Leguminosenanteil über 50 % werden mit Ziffer 4 eingetragen, unabhängig davon ob diese noch steht oder abgefahren wurde. 4.11 Pflanzenbestand bei Probenahme Dieses Feld ist immer auszufüllen! Es ist der Pflanzenbestand einzutragen, der am Tag der Probenahme vorgefunden wird! Ziffer 1: keine Pflanzen, unbearbeitet wird eingetragen, wenn auf der Fläche keine Pflanzen stehen und die Fläche noch unbearbeitet ist. Hierzu zählen auch Maisstoppeln und misslungene Begrünungen (einzelne Pflanzen werden nicht berücksichtigt). Ziffer 2: keine Pflanzen, bearbeitet gilt, wenn aktuell keine Pflanzen auf dem Feld stehen, die Fläche jedoch bearbeitet ist. Ziffer 3: frisch angesät Frisch angesät ist jede kürzlich angesäte Bewirtschaftungseinheit, auf der die Kultur noch nicht eindeutig erkennbar ist. Seite 14 Ziffer 4: Wintergetreide ist nur einzutragen wenn Wintergetreide als Hauptfrucht 2017 angesät wurde. Bei Ausfallgetreide gilt Ziffer 7. Ziffer 5: Winterraps ist nur einzutragen, wenn Winterraps als Hauptkultur 2017 angesät wurde. Bei Ausfallraps gilt Ziffer 7 Ziffer 6: Zwischenfrucht ist nur einzutragen, wenn zum Zeitpunkt der Probenahme eine Zwischenfrucht steht bzw. abgefahren wurde, aber noch keine Bodenbearbeitung durchgeführt wurde. Ziffer 7: Ausfallgetreide/ Ausfallraps ist einzutragen, wenn Ausfallgetreide/-raps (aus der Hauptfrucht 2016) auf dem Feld vorgefunden wird. Ziffer 8: siehe Hauptfrucht ist z.B. bei Dauerkulturen wie Grünland, Reben, Obst oder Spargel einzutragen. Ebenso bei mehrjährigen Stilllegungen, oder einjährigen Stilllegungen ohne NaWaRo, wenn die Fläche zum Zeitpunkt der Probenahme immer noch unbearbeitet vorgefunden wird. Ziffer 9: Neuanpflanzung mehrjähriger Kulturen ist einzutragen, wenn z.B. Erdbeeren oder andere Dauerkulturen im Sommer/Herbst des laufenden Jahres neu angepflanzt wurden. 4.12 Bemerkungen und Bemerkungen (intern) Im Feld Bemerkungen wird nur Text eingetragen, der im Benachrichtigungsschreiben an den Bewirtschafter erscheinen soll, z.B. Kennzeichnung von drainierten Flächen zwecks gesonderter Auswertung für den Vollzug. Das Feld Bemerkungen (intern) kann für weiteren Text zur internen Verwendung benutzt werden. Seite 15 4.13 Probenahmedaten In den Feldern - Los-Nr. - Probenahmegerät - Anzahl Einstiche - Anzahl beprobte Schichten - Datum der Probenahme - VT (Name des Vermessungstechnikers) - Uhrzeit (Zeitpunkt der Probenahme) werden erst bei der Probenahme Eintragungen vorgenommen. Die Schlüssel des Probenahmegerätes ist Anlage 2 zu entnehmen. 4.14 Stechzylinderprobe und Volumengewicht - In diese Felder sind ggf. Eintragungen nach Anlage 1 vorzunehmen. Wenn im SchALVO-Manager durch Eingabe des Vor(vor)jahresstandortes ein Bezug hergestellt worden ist (siehe Punkt 4.4), wird beim Druck der Erhebungsbögen das Volumengewicht des Vor(vor)jahresstandortes im Feld „im Vorjahr“ als Vorabinformation ausgegeben. Diese Angaben müssen dann von Hand in die Felder „VolumenGewicht“ übergetragen werden. Nur dann werden sie vom Labor bei der Probenerfassung als Bestandteil der aktuellen Probe erkannt, EDV-mäßig erfasst und für die Berechnung des aktuellen Nitratgehaltes verwendet. Die manuelle Handeingabe/-übertragung ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Volumengewichte des Standortes von den Standard-Volumengewichten (130 g/100cm3, 150 g/100cm3, 150 g/100cm3) nicht abweichen. Seite 16 5 Anleitung zur Probenahme Den Vermessungstechnikern obliegt im Rahmen der Herbstkontrollaktion die amtliche Aufsicht über die ordnungsgemäße Bodenprobenahme. Sie tragen die Verantwortung für eine sorgfältige Vorgehensweise bei der Probenahme und für die sachgerechte Aufbewahrung und den Transport der Proben. 5.1 Vorbereitung Dem Tagesplan entsprechend sind folgende Arbeitsmittel erforderlich: - Flurkarten, ggf. Straßenkarten - Formulare, dazugehörige Etiketten - Klarsichthüllen (je Styroporkiste 1 Stück) - Schreibunterlagen, Kugelschreiber - Transportfahrzeuge (Treibstoff, Öl, Wasser kontrollieren) - Fahrtenbuch - Styroporkisten, Becher, Deckel - ggf. für Stechzylinderprobenahme: Stechzylinder mit Aufsatzzylinder, Schlosserhammer, Messer, Spaten, rote PunktEtiketten 5.2 Bodenkontrollzeitraum Alle festgelegten Standorte werden im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. November beprobt. In begründeten Fällen kann der Bodenkontrollzeitraum ausnahmsweise bis 15. Dezember ausgedehnt werden, z. B. wenn die Kultur noch nicht geerntet wurde oder bei zusätzlicher Beprobung in Normal-Gebieten. 5.3 Nachbeprobung Auf Anweisung der Unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) wird auf bestimmten Standorten anschließend an die erste Beprobung, i. d. R. nach Vorliegen des Laborbefundes, eine Nachbeprobung (Zweit- ggf. auch Drittbeprobung) durchgeführt. Dazu werden den Vermessungstechnikern Formulare und Blanko-Etiketten ausgehändigt. Im Erhebungsformular und auf den Etiketten wird ”Beprobungsziffer” fortlaufend angegeben (siehe Pkt. 4.3). Seite 17 die 5.4 Anzahl der Einstiche 5.4.1 Grundsätzliches Auf dem zu beprobenden Standort (Bewirtschaftungseinheit ggf. mit Landschaftselementen (LE)) sind die Einstiche nach folgenden Kriterien durchzuführen (siehe auch Tab. 1): * Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) bis 1 ha: mindestens 8 Einstiche repräsentativ verteilt. Ausnahme: Bei flachgründigen( 1-schichtigen) Standorten 15 Einstiche. * Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) 1 bis 3 ha: 15 Einstiche repräsentativ verteilt. * Homogene Bewirtschaftungseinheiten (ggf. mit LE) größer 3 ha: 15 Einstiche auf der Gesamtfläche oder repräsentativem Teilstück von mindestens 3 ha. Im Formularfeld "beprobte Fläche" wird die Fläche der gesamten Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) eingetragen. Der Nitrat-Messwert gilt für die gesamte Bewirtschaftungseinheit. * Nicht homogene Bewirtschaftungseinheiten ( mit LE) größer 3 ha: Beprobung eines oder mehrerer homogener Teilstücke. Beprobung des/r Teilstücke wie oben angegeben. Im Formularfeld "beprobte Fläche" wird nur die Fläche des beprobten Teilstücks eingetragen. Der Nitrat-Messwert gilt nur für das beprobte Teilstück. Werden mehrere homogene Teilstücke einer Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) beprobt (wird bereits bei der Standortfestlegung festgelegt!) ist dies jeweils im Formularfeld „Bemerkungen“ mit der/den Standortnummern der von dieser Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) außerdem beprobten Teilstücke zu vermerken. * Bei Nachbeprobungen: Anzahl und Verteilung der Einstiche grundsätzlich wie bei Erstbeprobung. Ausnahme: Bei nicht vollständig beprobbarer zweiter und dritter Schicht unabhängig von der Flächengröße immer 15 Einstiche (siehe Pkt. 5.4.2). Seite 18 Tab. 1: Anzahl notwendiger Einstiche je nach Größe und Homogenität des Standorts (Bewirtschaftungseinheit). Angaben zur Anzahl Verteilung der Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) Einstiche Einstiche bis 1 ha (2- oder 3-schichtig) mind. 8 repräsentativ mind.15 repräsentativ bis 1 ha flachgründig ( 1-schichtig) 1 bis 3 ha 15 repräsentativ größer als 3 ha 15 repräsentativ auf homogen Teilstück mit mind. 3 ha größer als 3 ha 15 repräsentativ NICHT homogen auf einem oder mehreren homog. Teilstück/en* Vorgehen bei der Nachbeprobung grundsätzlich wie bei der Erstbeprobung mit folgender Ausnahme: bei Nachbeprobung, wenn zweite und/oder dritte Schicht nicht vollständig beprobbar ist, mind.15 repräsentativ unabhängig von der Flächengröße ! *Jedes beprobte Teilstück erhält eine Standortnummer und ein Formular. Im Zweifel entscheidet der Vermessungstechniker, in welche Kategorie der Standort fällt und wieviele Teilflächen zu bilden sind. 5.4.2 Beprobung flachgründiger Standorte Grundsätzlich gilt im Profil (0 – 90 cm) eine Bodenschicht nach § 7 SchALVO als beprobbar, wenn mit mindestens der Hälfte der Einstiche die Schichttiefe von 30 cm vollständig erreicht wurde. Vorgehensweise bei der Erstbeprobung * Die Bodenprobe der zweiten (30-60 cm) und dritten (60-90 cm) Schicht muss bei insgesamt 15 Einstichen mindestens 8 Einstiche, bzw. bei insgesamt 8 Einstichen mindestens 4 Einstiche aus der gesamten Schichttiefe enthalten. Ist das in der zweiten oder dritten Schicht nicht der Fall, wird das Material sofort verworfen. Der Vermessungstechniker dokumentiert den Sachverhalt im Erhebungsformular unter „Bemerkung intern“. * Sehr flachgründige Standorte ( 1-schichtig) werden unabhängig von der Flächengröße immer mit 15 Einstichen beprobt. Das gesamte entnommene Material der ersten Schicht wird gesammelt, auch wenn die Schichttiefe nicht vollständig erreicht wurde. Der Probenehmer teilt dem Vermessungstechniker die Anzahl der Einstiche, die 30 cm Tiefe erreicht haben zwecks Dokumentation mit. Seite 19 Nachbeprobung und Formular bei flachgründigen Standorten * Die Nachbeprobung ist nur mit elektrischem oder hydraulischem Schlaghammer erlaubt (kein hydraulisches Eindrücken des Bohrstocks). In Ausnahmefällen ist für einzelne Standorte die Probenahme mit dem Handbohrstock möglich. * Die Anzahl und Verteilung der Einstiche je Schicht sind auf dem Formular „Nachbeprobung “ (siehe unten) zu dokumentieren. * Bei Flächen kleiner 1 ha werden Standorte auf denen die zweite oder dritte Schicht nicht vollständig beprobt werden konnte mit 15 Einstichen beprobt. * Bei unvollständiger erster Schicht ist deren Mächtigkeit jeweils auf 5 cm Tiefe für jeden Einstich anzugeben. Die Verteilung der Einstiche ist vom Vermessungstechniker anhand einer Skizze zu dokumentieren. Formular Nachbeprobung Bei der Nachbeprobung auf flachgründigen Standorten (Standorte auf denen die jeweiligen Schichten nicht vollständig beprobt werden können) sind die Anzahl und Verteilung der Einstiche vom Vermessungstechniker bzw. ggf. vom Probenehmer auf dem Formular „Nachbeprobung“ zu dokumentieren. Jeder getätigte Einstich wird mit einem Strich registriert, dessen Länge die erreichte Beprobungstiefe wiedergibt. Beispiel für einen 2-schichtigen Standort : Seite 20 5.5 Verteilung der Einstiche 5.5.1 Grundsätzliches Die gezogene Bodenprobe muss die beprobte Fläche in ihrer Gesamtheit repräsentieren. In bestimmten Fällen ist die Vorgehensweise bei der Probenahme den örtlichen Gegebenheiten anzupassen (z. B. Hanglage, Reihenkulturen, inhomogene Flächen). Die Einstichstellen dürfen nicht auf Linien parallel zur Bearbeitungsrichtung liegen (Fehler durch vorherige Blattschwaden, Düngerstreifen usw.). Die Zahl der Einstiche ist während der Probennahme z. B. mit einem Stückzähler zu registrieren. Nicht repräsentative Stellen sind von der Beprobung auszuschließen (z.B. Vorgewende, Tränkstellen, schattige Plätze auf Weiden usw.). Die Einstiche sind möglichst gleichmäßig über die Fläche zu verteilen. Als Vorgehensweise wird ein schiefes "S" oder eine "8" und nur auf schmalen Flächen kleiner 1 ha wird eine Diagonale vorgeschlagen. Die Verteilung der Einstiche kann ggf. auf der Karte oder auf dem Erhebungsformular (Bemerkungen intern) skizziert werden (siehe 4.6.9). Beispiele zur Verteilung der Einstiche zur Gewinnung einer repräsentativen Misch-Bodenprobe Auf schmalem Acker Auf breitem Acker (< 1ha = 8 Einstiche) (> 1ha = 15 Einstiche) Auf benachbarten Äckern (> 1ha = 15 Einstiche) (größer 1ha = jeweils 15 Einst.) Seite 21 (> 1ha = 15 Einstiche) 5.5.2 Beprobung von Maisschlägen a) auf Maisstoppeln: normaler Reihenabstand: 1/3 der Einstiche in den Reihen, d.h. 3 bei insgesamt 8 Einstichen bzw. 5 bei insgesamt 15 Einstichen, 2/3 der Einstiche zwischen den Reihen enger Reihenabstand (kleiner 75 cm) oder bei Breitsaat (keine Reihen erkennbar): Einstiche gleichmäßig verteilen b) auf allen bearbeiteten Maisflächen: Einstiche gleichmäßig verteilen. Bei Schlägen größer 1 ha sind zwingend 15 Einstiche durchzuführen und entsprechend die Einstiche als schiefes „S“ oder „8“ verteilen! 5.5.3 Spargel a) Spargel begrünt: 50 % der Einstiche am Dammfuß 50 % der Einstiche in begrünten Streifen b) Spargel unbegrünt: alle Einstiche am Dammfuß Das Überfahren der Dämme mit Probenahmefahrzeugen ist nicht erlaubt, ggf. von Hand beproben. 5.5.4 Tabak Fahrgassen flächenanteilmäßig mitbeproben 5.5.5 Reben a) begrünt: b) Reben schwach oder nicht begrünt: Einstiche gleichmäßig verteilen 50 % der Einstiche in den Reihen 50 % der Einstiche zwischen den Reihen 5.5.6 Hopfen 50 % der Einstiche in den Reihen 50 % der Einstiche zwischen den Reihen Seite 22 5.5.7 Erdbeeren Grundsätzlich parallel zu den Reihen befahren oder von Hand beproben, um Schäden an der Kultur und ggf. an den Beregnungsrohren zu vermeiden! 50 % der Einstiche in den Reihen 50 % der Einstiche zwischen den Reihen a) Erdbeeren in Doppelreihen (Reihenabstand 50 cm Fahrgassenbreite 100 cm): kleiner 1 ha: 9 Einstiche (drei in der Doppelreihe, drei ca. 10 – 15 cm neben der Pflanzreihe in Richtung Fahrgasse, drei in der Fahrgassenmitte) 1 – 3 ha: 15 Einstiche (je 5 Einstiche wie oben) b) Erdbeeren unter Schwarzfolie: 50 % der Einstiche unter der Folie, 50 % außerhalb der Folie. c) Erdbeeren als Dammkultur mit Doppelreihe Erdbeeren in Folie: 1/3 der Einstiche auf dem Damm (nicht mittig, da dort gedüngt und bewässert wird!) 2/3 der Einstiche in der Gasse 5.5.8 Gemüse Generell gilt für gartenbauliche Kulturen: Probenziehung getrennt nach Kulturen mit besonderer Vorsicht (Schadensbegrenzungspflicht). a) Flächenkultur Siehe 2.2.1 b) Beetkultur Fahrgassen flächen-anteilsmäßig mitbeproben. c) Reihenkulturen (z. B. Stangenbohnen) 50 % der Einstiche in der Reihe und 50 % der Einstiche zwischen der Reihe d) Dammkulturen (z. B. Möhren) 50 % am Fuß des Dammes und 50 % zwischen den Dämmen 5.5.9 Baumschule Generell gilt für gartenbauliche Kulturen: Probenziehung getrennt nach Kulturen mit besonderer Vorsicht (Schadensbegrenzungspflicht). drei Einstiche in der Fahrgasse drei Einstiche in der Pflanzreihe (Baum- bzw. Strauchreihe) drei Einstiche ca. 20-40 cm neben der Pflanzreihe (Baum- bzw. Strauchreihe) in Richtung Fahrgasse Seite 23 5.6 Entnahme der Bodenprobe 5.6.1 Grundsätzliches Die Befahrbarkeit feuchter/nasser Probenahmestandorte und von Standorten mit Sonderkulturen ist vom Trägerfahrzeug abhängig. Um Flurschäden zu vermeiden, sollten die Beprobungsflächen insbesondere bei schlechten Bodenverhältnissen nur mit Niederdruck oder Breitreifen befahren werden. Über die Befahrbarkeit des Standortes entscheidet der VT ggf. in Rücksprache mit der ULB. Vor dem Einstechen sind eventuell vorhandene Pflanzenreste o.ä. beiseite zu schieben und die Einstichstelle ggf. festzutreten. Die Entnahme der Bodenproben ist je nach Bodenart aus einer Tiefe von 0-30 cm, 0-60 cm oder 0-90 cm, getrennt nach Profilschichten à 30 cm durchzuführen. Vor dem Entleeren des Bohrstocks ist stets die Oberfläche des Bohrkerns mit dem Messer oder einem vergleichbaren Werkzeug abzuschaben (sonst besteht Gefahr der Bodenverschleppung). Der Bohrkern der drei Profilschichten (0-30 cm, 30-60 cm, 6090 cm) wird in die farblich zugeordneten Eimer entleert. Abb. 1 Entleeren des Bohrstocks schwarz weiß Seite 24 grün 5.6.2 Maschinelle Probenahme siehe auch Werkvertrag(WV) §2 (1c) a) ... mit elektrischem und/oder hydraulischem Schlaghammer Die eingesetzten Geräte müssen hinsichtlich Schlagkraft und Schlagfrequenz eine ordnungsgemäße Probenahme gewährleisten, d.h. die vertraglich geregelten technischen Angaben sind zu erfüllen: Schlagenergie: Schlagfrequenz: b) 15 bis 30 Nm (Joule) 2.000 bis 3.000 Schläge pro Minute. ... durch hydraulisches Eindrücken Es muss grundsätzlich der RECK-Schürfbohrstock eingesetzt werden. Andernfalls ist eine schichtgetreue Probenahme nicht gewährleistet. (Gefahr der Pfropfbildung). Der RECK-Schürfbohrstock ist nur bei vollständig (0 – 90 cm) beprobbaren Böden erlaubt. 5.6.3 Probenahme von Hand mit Pürckhauer Bohrstock s. auch WV§2 (3) Auf allen Böden außer Sand (S, Sl, lS) muss im Fall der Handbeprobung das abgesetzte Verfahren durchgeführt werden. Andernfalls ist eine schichtgetreue Probenahme nicht gewährleistet. (Gefahr der Pfropfbildung) Erster Schritt: Entnahmetiefe 0-30 cm * * * Bohrstock vorsichtig bis zur 30 cm-Marke einschlagen. Bohrstock abdrehen und vorsichtig ausheben. Bodenmaterial in den grün(lich)en Eimer auskratzen. Zweiter Schritt: Entnahmetiefe 30-60 cm oder 30-90 cm * * * * Bohrstock so in das selbe Bohrloch einführen, dass möglichst keine lose Erde in das Loch fällt. Bohrstock bis auf die beprobbare Tiefe (60/90 cm) einschlagen (ggf. auch zwischendurch abdrehen). Bohrstock abdrehen und ausheben. Beide Bodenschichten (30-60 cm, 60-90 cm) in die entsprechenden Eimer entleeren. Den nachgerieselten Oberboden verwerfen. Bei sehr festem Untergrund - bedingt durch Trockenheit und/oder Bodenart ist während des Einschlagens der Bohrstock mehrmals abzudrehen. Auf Standorten mit kiesigem oder felsigem Untergrund ist ggf. auf eine Entnahme von Bodenschichten tiefer als 30 cm bzw. 60 cm zu verzichten! Seite 25 5.6.4 Homogenisierung und Becherbefüllung Bei mehr als 8 Einstichen je Standort ist die Probenmenge je Schicht in der Regel größer als das Fassungsvermögen des Bechers. In diesem Fall müssen repräsentative Teilproben gewonnen werden. Homogenisierung Nach Beendigung einer Probenziehung an einem Standort wird der Boden im Eimer mit einer Spachtel so fein zerkleinert und durchmischt, dass der ganze Inhalt in sich homogen ist. Der Durchmischungsvorgang ist mindestens 3 mal zu wiederholen. Von dieser Menge wird der entsprechende Transportbecher durch „schöpfen“ befüllt und der Rest verworfen. Becherbefüllung Zur Untersuchung der Probe wird mindestens ein halber, aber höchstens ein zu 3/4 gefüllter Becher mit Bodenmaterial benötigt (Abb. 2). Abb. 2 Becherbefüllung bei homogenisierten Proben Der Boden darf keinesfalls in den Becher gedrückt werden!! RICHTIG ! Becher locker befüllen mind. 1/2 voll 5.6.5 max. 3/4 voll Volumengewicht Das Volumengewicht wird vom Labor für die Berechnung der Nitratmenge in der beprobten Bodenschicht benötigt. Auf Mineralböden wird in der Regel keine Volumengewichtsbestimmung durchgeführt; die drei Formularfelder "Volumengewicht (g/100cm³") bleiben leer. Das Labor setzt automatisch die Werte 130 (0-30 cm) und 150 (30-60 cm, 60-90 cm) ein. Nur auf stark humosen Mineralböden, anmoorigen Böden und Moorböden, soll die Probenahme der Schicht 0-30 cm mit dem 100 ccm-Stechzylinder durchgeführt werden, falls das Volumengewicht nicht bekannt ist. Detaillierte Beschreibung und Durchführung siehe Anlage 1). Seite 26 6 Verpackung / Kühlung / Transport 6.1 Verpackung und Etikettierung - Die Styroporkiste soll grundsätzlich im Fahrzeug verbleiben, um sie vor Verschmutzung zu schützen. Die gefüllte Styroporkiste ist beim Anheben gut unterzufassen; nicht an der Seitenwand hochheben, damit die Kanten nicht ausbrechen (verminderte Isolierung). - Die Styroporkiste ist grundsätzlich standortweise von links nach rechts zu befüllen. Bei Stechzylinderproben ist wie auf Abb. 3 dargestellt zu verfahren (siehe auch Anlage 1: Volumengewicht). - Es dürfen keine Bodenkrümel oder Wassertropfen zwischen Becher und Styroporkiste gelangen, da sonst Gefahr des Festfrierens der Becher besteht. - Nach dem Einsetzen der Becher in die Styroporkiste ist der Etikettaufkleber auf der Vorderseite der Styroporkiste präzise an der vorgesehenen Stelle anzubringen. (Vorderseitige Oberkante der Kiste glatt, rückseitige Oberkante mittig gekerbt.) Vorsicht: Auf keinen Fall den Strichcode auf dem Etikett bekleben, beschriften oder verschmutzen. - Für jeden Standort ist jeweils ein komplett ausgefülltes Erhebungsformular (=Durchschrift) in einer Klarsichthülle in die dazugehörige Styroporkiste zu legen. Proben ohne Erhebungsformulare werden nicht untersucht! Seite 27 Merke: Erhebungsformular auf harter Unterlage kräftig mit Kugelschreiber beschriften. Angaben im dick umrandeten Feld rechts oben müssen für das Labor gut lesbar sein!! - Styroporkiste - insbesondere bei warmer Witterung - sofort mit Deckel oder durch Aufsetzen einer weiteren Kiste verschließen. Abb. 3 Verpackung und Etikettierung der Proben schwarz Schicht: 60-90 cm weiß 30-60 cm Position der Becher in der Styroporkiste: Vorderseite Mitte (Etikettens.) grün 0-30 cm Rückseite (Kerbseite) ! Begleitformulare ausgefüllt in der Hülle beilegen ! Kerbe an der Rückseite Stechzylinderprobe (5 x 100 ccm aus 0-30 cm Tiefe) für links daneben stehenden Standort 3 = Moor Nmin-Proben Kontrollaktion n Nmin-Proben Nmin-Proben Kontrollaktion Kontrollaktion 1 1 1 2012 2012 2012 2130 2130 2130 215 215 215 045 045 045 0017 0018 0019 7 7 7 1 Standort 2 rotes Punktetikett für Stechzylinderprobe 1/2012/2130/215/ 045/0017/7 3 Moor handgeschriebenes Etikett für Stechzylinderprobe im grünen Becher (0-30 cm) von Standort 3 = Moor Etiketten exakt auf vordere Seite kleben! Seite 28 6.2 Kühlung, Transport und Lagerung - Die Bodenproben müssen zügig in die Styroporkisten eingestellt werden. Sie müssen stets zugedeckt sein (durch Deckel oder durch aufgesetzte Styroporkiste), um ein Ansteigen der Bodentemperatur zu verhindern. - Grundsätzlich ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bodenproben für die Nitratuntersuchung ohne Unterbrechung der (Tief-) Kühlkette vom beprobten Standort bis ins Laboratorium gelangen. - Nach Anlieferung zur Unteren Landwirtschaftsbehörde sind die Styroporkisten mit den Bodenproben umgehend ohne Deckel und über Kreuz versetzt gestapelt auf minus 18 Grad Celsius tiefzugefrieren (Bedienungsanleitung der Gefriertruhe beachten!). Auf den Boden der Gefriertruhe sollen Holzleisten gelegt werden, um ein Festfrieren der untersten Kisten zu vermeiden. - Die Styroporkisten mit durchgefrorenen Bodenproben werden am nächsten Morgen dicht gestapelt und oben mit einem Deckel verschlossen. - In dieser Form werden die Styroporkisten bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden oder an vereinbarten Sammelstellen vom Labor i. d. R. täglich abgeholt (Tourenplan der Laboratorien beachten). Seite 29 6.3 Probenübergabeprotokoll Bei der Probenahme und der Übergabe von SchALVO-Bodenproben an das Labor muss in jedem Fall das Probenübergabeprotokoll vollständig ausgefüllt und abgezeichnet werden. Diese Maßnahme ist Teil der Qualitätssicherung im Rahmen der Laborakkreditierung! Landratsamt Datum Frau / Herr Labor Vermessungstechniker/in (VT) Probenahme WSGNr. Standortnummern Vor- Nachmittag Tiefkühlung ab: Uhrzeit Anmerkungen: Anzahl Styroporkisten gesamt . Handzeichen VT Probenübergabe Anmerkungen: Datum Uhrzeit Vertreter LRA Handzeichen Vertreter LABOR Handzeichen Seite 30 7 Aufgaben des Vermessungstechnikers bei der SchALVO-Kontrollaktion Merkblatt über die Aufgaben des Vermessungstechnikers bei der SchALVO-Kontrollaktion Dem vom Landratsamt bestimmten Vermessungstechniker obliegt im Rahmen der Herbstkontrollaktion die amtliche Aufsicht über die ordnungsgemäße Bodenprobenahme. Er trägt die Verantwortung für eine sorgfältige Vorgehensweise bei der Probenahme. Die Vorgaben in der vorliegenden Anleitungsbroschüre sind zu beachten Für den SchALVO-Vollzug ist die ordnungsgemäße Bodenprobenahme von ausschlaggebender Bedeutung. Aufgabenkatalog: 1. Vorbereitung des Kartenmaterials für die Bodenprobenahme Veranlassung von Ersatzbeschaffungen von Flurkarten bei den ULB, soweit erforderlich. Besorgung von aktuellen Kartenunterlagen in Flurbereinigungsgebieten bei den zuständigen Fachbereichen der Landratsämter. Eintragung der fixen Standorte (Dauerstandorte). Eintragung von zur Orientierung wichtigen „Fixpunkten" (z. B. Bäume, Leitungsmasten) in die Arbeitskarten (ggf. in Transparente). Einsehen der Leitungspläne bei den Versorgungsunternehmen und Eintragung der Leitungen in die Flurkarten der WSG (ggf. in Transparente). 2. Gemeinsame Standortfestlegung der Vermessungstechniker mit den WSG-Beratern der ULB. Korrekte Eintragung der festgelegten Standorte in die WSGArbeitskarten; die Fläche des beprobten Standortes muss auf der Karte genau ersichtlich sein (Teilstück einzeichnen und ggf. die vorgesehene Beprobungslinie einskizzieren). Übertragung der Flurstückskennung und der Größe des festgelegten Standorts von der Karte in das Erhebungsformular. 3. Bodenprobenahme (15.Okt. bis 15. Nov., ggf. bis 11. Dez.) Leitung des Probenahmetrupps (Lohnunternehmer). Zuweisung der zu beprobenden Fläche, der Anzahl und Verteilung der Einstiche. Seite 31 Aufzeigen möglicher Gefährdungen durch Leitungen. Ausfüllen der Felder des Erhebungsformulars bezüglich Labor (nach Anweisung der ULB), Probenehmer, Datum und Uhrzeit der Probenahme, Pflanzenbestand, Zwischenfrucht, ggf. Stellen im Feld "Flurstückskennung" vervollständigen/korrigieren, Volumengewicht, bei „beprobte Fläche“ ggf. Korrektur erforderlich (evtl. mit kleiner Skizze), Probenahmegerät (nach Geräteschlüssel bzw. Anweisung des ALLB), Anzahl Einstiche (nach Vorgaben der Anleitung zur Bodenprobenahme), Anzahl beprobbarer Schichten, Ausfüllen des Probenübergabeprotokolls und ggf. des Formulars „Nachbeprobung“ Ggf. Stechzylinder-Probenahme zur Volumengewichtsbestimmung. Ggf. Kontrolle, dass wirklich bis zur beprobbaren Tiefe eingestochen wurde. Ggf. Entscheidung über Befahrbarkeit des Standorts und ob Hand oder Maschinenbeprobung eingesetzt wird. Feldfrische Bodenproben sofort in Transportbecher umfüllen, in Styroporkisten richtig einstellen, etikettieren und möglichst geschützt vor Wärmeeinwirkung lagern. 4. Täglicher Transport der Bodenproben zur Tiefkühlung zur ULB bzw. zur Sammelstelle oder zur sofortigen Untersuchung zum Labor. ProbenübergabepProtokoll ergänzen und abzeichnen. 5. Nachbeprobung nach Vorgabe der ULB. 6. Fragebögen für Mietwagen vollständig ausfüllen und bei Rückgabe der vollgetankten Fahrzeuge eine Kopie an die Mietwagenfirma aushändigen (Beleg zur Abrechnung). Seite 32 Anlagen Anlage 1 Bestimmung des Volumengewichts 1. STECHZYLINDERPROBENAHME Eine Stechzylinderprobe wird in der Regel nur vorgenommen auf stark humosen Mineralböden, Anmoor- und Moorböden, sofern das Volumengewicht nicht bekannt ist. Vorgehensweise mit dem Stechzylinder - Eine Spatentiefe Boden ausheben. - An der Abstichfläche eine 5 cm dicke Scheibe abstechen ohne Druck auf die rückseitige Profilwand auszuüben. - Stechzylinder mit Aufsatzring, angeschliffene Kante voran, in ca. 10-15 cm Tiefe seitlich in die Profilwand drücken und mit dem Schlosserhammer einschlagen. - Stechzylinder dickschollig (ca. 10 cm) mit dem Spaten ausstechen. - Überstehenden Boden mit dem Messer vorsichtig abschneiden. - Inhalt von 5 Stechzylindern à 100 ccm (repräsentativ vom Standort entnommen) in einen grünen Becher entleeren. Diesen grünen Becher in der Styroporkiste rechts neben den dazugehörigen Standort stellen. Der weiße und der schwarze Becher bleiben in dieser Reihe leer. Die vollständige Codenummer des Standorts wird handschriftlich auf einen weißen Adressaufkleber übertragen und an der Frontseite neben die entsprechende Standortreihe geklebt (zum grünen Becher mit 5 Stechzylinderproben). Oberhalb des Adressaufklebers wird ein rotes Punkt-Etikett angebracht (siehe Abb. 2). Auf dem Formular das Feld "Stechzylinderprobe" ankreuzen bzw. das Feld „Stechzylinderprobe wie Standort-Nr." ausfüllen, wenn im gleichen WSG bereits eine Stechzylinderprobe auf einem vergleichbaren Standort genommen wurde. Stechzylinder - probe X Labor: Stechzylinderprobe Volumen- in 0-30 cm 30 - 60 cm Gewicht wie Standort- Nr. (g/10 0cm3) im Vorjahr Seite 33 60-90 cm 2. FORMULARFELD "VOLUMENGEWICHT" Volumengewicht ist bekannt: * Bei Mineralböden wird allgemein keine Angabe im Formularfeld "Volumengewicht" (Rohdichte trocken) eingetragen. Das Laborprogramm setzt in diesem Fall die Werte 130 (0-30 cm Tiefe) und 150 (30-60, 60-90 cm Tiefe) ein. * Ist die Rohdichte auf einem Anmoor- oder Moorboden in den Vorjahren bereits bestimmt worden, so ist dieser Messwert entsprechend zu übertragen. Volumengewicht ist nicht bekannt: * Gleichbleibende Bodenart im gesamten Bodenprofil: Das Labor bestimmt das Volumengewicht für die Schicht 0-30cm. Dieser Messwert gilt bei Anmoor- und Moorböden für alle drei Schichten. Bei stark humosen Mineralböden wie z. B. auf der Schwäbischen Alb addiert das Labor zum Messwert der obersten Schicht je weitere 30 cm Bodentiefe 20g/100 ccm hinzu (bis zum Höchstwert von 150g/100 ccm). Beispiel: 0-30 cm gemessen = 110 g/100 ccm 30-60 cm gerechnet = 130 g/100 ccm und 60-90 cm gerechnet = 150 g/100 ccm. * Bei organischem Oberboden und mineralischem Unterboden: Wird anhand des Bohrstockinhalts festgestellt, dass sich der (An-) Moorboden nur auf den oberen Bereich des Bodenprofils erstreckt, so ist für die tiefer gelegenen mineralischen Bodenschichten ein Volumen-gewicht von 150 einzutragen. Für die obere(n) Schicht(en) ist wie unter Anlage 1 Punkt 1 beschrieben zu verfahren. Beispiel:. 3te Schicht mineralisch Stechzylinder - probe X Labor: Stechzylinderprobe Volumen- in 0-30 cm 30 - 60 cm Gewicht wie Standort- Nr. (g/10 0cm3) im Vorjahr Seite 34 60-90 cm 150 * Bei mineralischem Oberboden und organischem Unterboden Wird anhand des Bohrstockinhalts festgestellt, dass eine (an-)moorige Bodenschicht nur im tieferen Bereich des Bodenprofils (unterhalb von 30 cm) vorliegt, so wird keine Stechzylinderprobe entnommen. Es wird kein rotes Punkt-Etikett aufgeklebt und kein Vermerk im Feld "Stechzylinder" des Formulars angebracht. Für die organogene(n) Bodenschicht(en) wird ein Volumengewicht eingetragen: für Moor von 80 g /100 ccm, für Anmoor 110 g /100 ccm. Beispiel. Moorboden in der 2ten. und 3ten Schicht Stechzylinder - probe X Labor: Stechzylinderprobe Volumen- in 0-30 cm 30 - 60 cm Gewicht wie Standort- Nr. (g/10 0cm3) im Vorjahr Seite 35 80 60-90 cm 80 Anlage 2 Schlüssel für Probenahmegeräte Handbeprobung Schlüssel- Nummer 11 Handbeprobung nicht abgesetzt nach 30 cm Tiefe; nur auf S, Sl, lS - Pürckhauer-Bohrstock aus Rohrmaterial - Pürckhauer-Bohrstock aus Vollmaterial 12 Handbeprobung abgesetzt nach 30 cm Tiefe; auf SL, sL, L, LT, T, Mo Bohrstockmaterial wie unter Schlüssel-Nummer 11 Zur Beachtung: Der Einsatz von Spiralbohrern ist in der Herbstkontrollaktion nicht gestattet! Maschinenbeprobung 31 Anbausystem mit hydraulischem Eindrücken des Schürfbohrstocks, z. B - Reck/Stauß 32 Anbausystem mit elektrischem Schlaghammer Technische Daten: ca. 17 Nm (Joule) Schlagenergie, 2.000 bis 3.000 Schläge pro Minute, z. B. - Oehler Anbaugerät - Franke "Frankomat 2000" - Lederer - Jeep-Einbau - Motorrad-Anbau 33 Anbau- oder Selbstfahrersystem mit hydraulischem Schlaghammer Technische Daten: 15-30 Nm (Joule) Schlagenergie, 2.000 bis 3.000 Schläge pro Minute, z. B. - Kubach ("Lifton"-Hammer) - Rieger 41 Selbstfahrersystem mit elektrischem Schlaghammer Technische Daten wie unter Schlüssel-Nummer 32 z. B. - Oehler "Nitratraupe" Seite 36 Anlage 3 Erhebungsformular Seite 37 Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016 verfeinerte Fruchtart GA-Code 2016 für Nutzung Kulturen gruppe verfeinert für SchALVO-Manager 1 Kulturengruppe/ Kulturart 1 Grünland Kürzel Bemerkung Aufz.pflicht 1 451 Wiesen (einschl. Streuobstwiesen) WIESEN FA 1 452 Mähweiden MÄHWEIDE FA 1 453 Weiden WEIDEN FA 1 454 Hutungen HUTUNG FA 1 455 Almen und Alpen ALMEN FA 1 458 Streuwiesen STRWIESE FA 1 460 Sommerschafweiden SCHAFWEI FA 1 462 Koppelschafweiden KOPPSCHA FA 1 567 Stillgelegte Dauergrünlandfläche nach LPR GSTILLLP FA 1 592 Dauergrünland aus der Erzeugung genommen GAUSERZG FA 1 481 Streuobst ohne Wiesennutzung * STREUO 1 925 Biotope mit landw. Nutzung - Dauergrünland BIOMLAWN FA 22 NC in 2015: 822 FA 22 Wintergetreide 22 112 Durum/Winterhartweizen WIHADU FA 22 114 Winter-Dinkel DINKEL FA 22 115 Winterweichweizen WEIZEN FA 22 118 22 121 Winter-Emmer/ -Einkorn Winterroggen EMMEIN WIROGGEN FA FA 22 125 Wintermenggetreide WIMENGET FA 22 131 Wintergerste WIGERSTE FA 22 142 Winterhafer WIHAFER FA 22 156 Wintertriticale WITRITIC FA 22 190 alle anderen Getreidearten SONSGETR FA 22 190002 23 Winterung SOGETRW 23 Sommergetreide 23 113 Durum/Sommerhartweizen SOHADU FA 23 116 Sommerweichweizen SOWEIZEN FA 23 119 Sommer-Emmer/ -Einkorn SOEMMEI FA 23 120 Sommer-Dinkel SODINK 23 122 Sommeroggen SOROGGEN FA 23 132 Sommergerste SOGERSTE FA 23 143 Sommerhafer SOHAFER FA 23 144 Sommermenggetreide SOMENGMW FA 23 157 Sommertriticale SOTRITIC FA 23 181 Rispenhirse HIRSE FA 23 182 Buchweizen BUWEIZ FA 23 183 Sorghumhirse (Körnersorghum) KSORG FA 23 186 Amarant (Amarant/Fuchsschwanz) AMAFUCH FA 23 190 alle anderen Getreidearten SONSGETR FA 23 190001 Sommerung Neue Kultur FA SOGETRS 3 Mais 3 171 Körnermais/CCM KÖRNMAIS Bezeichnung in 2015: Körnermais 3 171500 Körnermais - enge Reihe/Breitsaat KÖRNMAEB 3 171501 CCM - enge Reihe/Breitsaat CCMEB NC in 2015: 172500 BIMAIS Bezeichnung in 2015: CCM 3 172 3 3 172500 174 3 3 411 Zuckermais - enge Reihe/Breitsaat Silomais 411500 919 4 KA Mais (Biogas) - enge Reihe/Breitsaat Zuckermais 174500 3 3 Mais (Biogas) KA Silomais - enge Reihe/Breitsaat Saatmais ZUCKMAIS KA ZUCKMAEB SILOMAIS KA SILOMAEB SAATMAIS KA 4 Ölfrüchte 4 311 Winterraps WINTRAPS KA 4 312 Sommerraps SOMMRAPS KA 4 320 Sonnenblumen SONNENBL FA * Dauerkulturen 1 Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016 GA-Code 2016 für Nutzung 4 341 Kulturengruppe/ Kulturart Lein (Gemeiner Lein, Flachs) 4 390 Sonstige Ölfrüchte (z.B.Rübsen, Körnersenf) verfeinerte Fruchtart Kulturen gruppe verfeinert für SchALVO-Manager Kürzel ÖLLEIN SONÖLFRÜ 4 390001 Ölrettich ÖLRETT 4 390002 Senf SENF 4 390003 Winterübsen WIRÜBS 4 390004 Sommerrübsen SORÜBS 5 Bemerkung Aufz.pflicht FA FA 5 Rüben und sonstige Hackfrüchte (außer Kartoffeln) 5 413 Futterrüben (Runkelrüben) FUTTERRÜ FA 5 603 Zuckerrüben ZUCKERRÜ FA 5 604 Topinambur TOPINAMB FA 6 6 Kartoffeln 6 601 Stärkekartoffeln STKART Neue Kultur KA 6 602 Speisekartoffeln KARTOF KA 6 605 Süßkartoffeln SUEßKA Bezeichnung in 2015: Andere Kartoffeln; NC Speisekartoffeln in 2015: 600 Neue Kultur 6 606 Pflanzkartoffeln PFLKAR Neue Kultur KA Neue Kultur KA 7 KA 7 Futterleguminosen und sonstige Futterpflanzen 7 047 Leguminosenmischung (stickstoffbindend) LEGUMI 7 421 Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden-/Persischer Klee KLEE KA 7 422 Kleegras, Luzerne-Gras-Gemenge KLEEGRAS KA 7 423 Luzerne, Hopfen-/Gelbklee, Bastard-/Sandluzerne LUZERNE KA 7 424 Ackergras GRASANB FA 7 424001 Feldgras FELDGR 7 424002 Weidelgras WEIDGR 7 425 Klee-Luzerne-Gemisch KLEELUZ 7 426 Bockshornklee, Schabziger Klee BOKLEE 7 427 Hornklee, Hornschotenklee HOKLEE 7 429 Esparsette ESPARS Bezeichnung in 2015: FA Grünfutterpflanze nicht öVF-fähig 7 430 Seradella SERADE FA 7 431 Steinklee STEINK Bezeichnung in 2015: Grünfutterpflanze öVFfähig Neue Kultur 7 432 Kleemischung aus NC 421, 427, 431 (stickstoffbindend) KLEEMI Neue Kultur FA 7 441 Wiesen (Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend) WIESEN Neue Kultur FA 7 442 Mähweiden (Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend) MÄHWEI Neue Kultur FA 7 443 Weiden (Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend) WEIDEN Neue Kultur FA 8 KA Bezeichnung in 2015: Klee nicht öVF-fähig Neue Kultur KA KA KA 8 Körnerleguminosen 8 210 Erbsen zur Körnergewinnung ERBSKORN 8 212 Platterbse PLERBSE 8 220 Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne ACKERBKO KA 8 221 Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke) WICKEN KA 8 230 Lupinen SÜSLUPKO KA 8 240 Erbsen/Bohnen - Gemenge GEABERKO KA 8 250 8 292 Körnerleguminosen/Getreide-Gemenge Linsen (Speise-Linse) KÖLEGEG LINSEN KA KA 8 290 Sonstige Hülsenfrüchte SONSTHUL KA 8 8 290002 330 Buschbohnen Körnergewinnung Sojabohnen KA Neue Kultur KA KÖBOHNEN SOJABO FA SPARGEL FA Sonderkulturen 9 9 9 Spargel * 860 Spargel 9 860001 Spargel, Junganlage SPARJU 9 860002 Grünspargel SPARGRUE 10 10 10 Tabak 705 * Dauerkulturen Tabak TABAK KA 2 Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016 verfeinerte Fruchtart GA-Code 2016 für Nutzung Kulturen gruppe verfeinert für SchALVO-Manager 10 705001 Kulturengruppe/ Kulturart Tabak Burley 10 705002 Tabak Virgin VIRGIN 10 705003 Tabak Geudertheimer GEUDERT 11 11 Kürzel BURLEY Bemerkung Aufz.pflicht 11 Rebland * 843 Bestockte Rebfläche REBLAND 11 843001 Rebland unbegrünt REBUNBEG 11 843002 Rebland begrünt REBBEGR 11 843003 Rebland teilbegrünt REBTEBGR 11 843004 Rebland Junganlage REBJUNG FA 11 844 Unbestockte Rebfläche UNBEREB FA 11 848 Tafeltrauben TAFELTRA FA 11 845 Rebschulfläche REBSCHUL FA 12 12 Hopfen * 12 856 Hopfen HOPFEN FA 12 859 Hopfen, vorübergehend stillgelegt STILHOPF FA ERDBEERE KA 13 13 13 Erdbeeren 707 Erdbeeren 13 707001 Erdbeeren Neuanpflanzung ERDBNEU 13 707002 Erdbeeren einjährig ERDBEIN 13 707003 Erdbeeren mehrjährig ERDBMJAE 13 707004 Erdbeeren mit anschließender Neupflanzung ERDBNE2 14 14 Gemüse 14 610 Gemüse im Freiland GEMÜSE 14 211 Gemüseerbse (Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse) GEMERBSE KA 14 649 Artischocke * ARTIS KA 14 650 Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen KÜRHEGEW KA 14 709 Brennesseln BRENN 15 15 Verfeinerungen siehe Gemüse-Liste Neue Kultur KA KA 15 Zierpflanzen 720 Zierpflanzen ZIERPFL 15 720001 Viola BLUMVIOL 15 720002 Rosen BLUMROS 15 720003 Selbstpflücke BLUMSELB 16 KA 16 Baumschulen * 16 838 Baumschulen, nicht für Beerenobst BAUMSCHU 16 839 Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen) BEERSCHU 17 Verfeinerungen siehe Baumschul-Liste FA FA 17 Baumobst * 17 049 Unbestockte Obstbaufläche UNBOBST FA 17 821 Kern- und Steinobst INTOBST FA 17 821001 Kernobst KERNOBST 17 821002 Steinobst STEINOBST 17 821003 Intensivobst Junganlage JUNGANLA 17 829 Sonstige Obstanlagen (z.B. Holunder, Sanddorn) SONSOBST FA 17 833 Haselnüsse HASELNÜS FA 17 834 Walnüsse WALNÜSSE FA 17 835 sonstige Schalenfrüchte SOSCHAL FA BEEREN FA 18 18 18 Beerenobst * 827 Beerenobst (z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren) 18 827001 Himbeeren HIMBEERE 18 827002 Joh.-Beeren rot JOHAROT 18 827003 Joh.-Beeren schwarz JOHASCHW 18 827004 Stachelbeeren STACHELB 18 827005 Kulturheidelbeeren HEIDELB 18 827006 Holunder HOLUNDER 18 827007 Junganlagen OBSTJUNG 19 19 Weihnachtsbäume und Forstflächen * * Dauerkulturen 3 Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016 GA-Code 2016 für Nutzung 19 556 19 564 19 verfeinerte Fruchtart Kulturen gruppe verfeinert für SchALVO-Manager Kulturengruppe/ Kulturart Aufforstung nach der Erstaufforstungsprämie (bis einschl. 2006) Kürzel AUFF93 Bemerkung Aufz.pflicht FA AUFFEBP FA 841 Basis-/Betriebsprämienfähige aufgeforstete Flächen nach Erstaufforstungsbzw. Einkommensverlustprämie Niederwald mit Kurzumtrieb lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung KUP FA 19 982 Sonstiger Niederwald mit Kurzumtrieb SONIKUP FA 19 983 Weihnachtsbäume * WEIHNABÄ FA 19 995 Forstflächen (Waldbodenflächen) WALD FA 19 956 Aufforstung nach Einkommensverlustprämie ab 2007 AUFF07 FA 20 20 Stillgelegte und Brachflächen ohne NawaRo 20 563 Stillgelegte Ackerfläche nach LPR ASTILLLP FA 20 590 BRACHENA FA 20 591 Brache mit jährlicher Neueinsaat von Blühmischungen (inkl. überjähriger FAKT-Blühmischungen) Ackerland aus der Erzeugung genommen AAUSERZG FA 20 915 Ackerrandstreifen ARANDSTR FA 21 21 Sonstige Flächen 21 048 andere Handelsgewächse SOHAGEWÄ NC in 2015: 710 FA 21 050 Mischkultur (Saatgutmischung) MISAAT Neue Kultur FA 21 051 Mischkulturen in Reihenanbau MIREIHE FA 21 583 Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Basisprämienfähige Fläche NLWFLP FA 21 701 Hanf HANF FA 21 702 Rollrasen ROLLRA Neue Kultur FA 21 777 Phacelia (als Hauptkultur, z. B. Saatgutvermehrung) PHACELI Neue Kultur FA 21 801 Sonstige Energiepflanze (Acker) SOENERG FA 21 802 Silphium (Durchwachsene Silphie) * SILPHIE FA 21 803 Sudangras SUDANGRA FA 21 804 Virginiamalve/Sida VMALVE Neue Kultur FA 21 805 Staudenknöterich, Igniscum STAUKN Neue Kultur FA 21 850 sonstige Dauerkulturen * SODAUKUL FA 21 851 Rhabarber * RHABARBE FA 21 852 Chinaschilf (Miscanthus) * MISCANTH FA 21 853 Riesenweizengras/Szarvasi-Gras * SVARVAS FA 21 854 Rohrglanzgras ROGRAS Neue Kultur FA 21 912 Grassamenvermehrung GRASSA Neue Kultur FA 21 914 Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturen VERSUFLA FA 21 920 Haus- und Nutzgärten HAUSGAR FA 21 924 Biotope ohne landwirtschaftliche Nutzung (AUKM) BIOLAWNU FA 21 927 Flächen mit LPR-Pflegevertrag LPRPFLEG FA 21 990 alle anderen Flächen (keine LF) ANDFL FA 21 994 Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter- und Dunglagerplätze auf DGL GFELDMIE FA 21 996 Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter- und Dunglagerplätze auf Ackerland AFELDMIE FA 99 99 Flächen ohne Bodennutzung 99 054 Streifen am Waldrand (ohne Produktion) ÖVF STWALDR 99 055 Ufervegetation ÖVF UFERVE 99 056 Pufferstreifen ÖVF AL PUFFAL 99 057 Pufferstreifen ÖVF DGL PUFFGL 99 058 Feldrand ÖVF FELDR 99 930 Bewirtschaftete Gewässer/Teichflächen TEICHGEW 99 980 Pilzbeet- und Gemüseflächen in Gebäuden (nicht im Gewächshaus) PILZGEB 99 991 Hof-, Wege- und Gebäudeflächen WEGHOFFL * Dauerkulturen 4 Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016 14 610 verfeinerte Fruchtart GA-Code für Nutzung KulturGruppe verfeinert für Gemüse Kulturengruppe/ Kulturart Gemüse im Freiland 100 Blattgemüse Kürzel GEMÜSE 110 Salat SALAT 111 Eissalat EISSALAT 112 Endivien ENDIVIEN 113 Fenchel (Knollenfenchel) KNOFENCH 114 Kopfsalat KOPFSALA 115 Schnittsalat, Rucola SCHNITTS 116 Salate, Folie SALATF 117 Salate, Sommer/Herbst SLATSH 118 Chicoree, Folie CHICOF 119 Chicoree, Sommer/Herbst CHICOSH 120 Feldsalat, Sommer FELDSSO 121 Feldsalat, Herbst/Winter FELDSHW 122 Radicchio, Folie RADICF 123 Radicchio, Sommer/Herbst RADICSH 130 Spinat SPINAT 131 Spinat, früh (Ind.) SPINATFR 132 Spinat, Folie SPINATF 133 Spinat, Herbst/Winter SPINATHW 134 Spinat, Herbst/Winter (Ind.) SPINATHW 200 Kohlarten LTZ, Referat 12 210 Kohl, früh (Ind.) KOHL 211 Kohl, Sommer/spät (Ind.) KOHLSO 212 Kohl, Folie KOHLF 213 Kohl, Sommer/Herbst KOHLSH 214 Kopfkohl (Weißkohl,Rotkohl) KOPFKOHL 215 Rosenkohl, Herbst ROSENKH 216 Blumenkohl, Folie BLUKOHLF 217 Blumenkohl, Sommer/Herbst BLUKOSH 218 Brokkoli, Folie BROKKOF 219 Brokkoli, Sommer/Herbst BROKKOSH 220 Kohlrabi, Folie KOHLRF 221 Kohlrabi, Sommer/Herbst KOHLRSH 223 Chinakohl, Folie CHINAKF 224 Chinakohl, Sommer/Herbst CHINAKSH 225 Wirsing, Folie WIRSINF 226 Wirsing, Sommer/Herbst WIRSINSH 227 Grünkohl GRÜNKOHL 1 Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016 14 verfeinerte Fruchtart GA-Code für Nutzung KulturGruppe verfeinert für Gemüse Kulturengruppe/ Kulturart Kürzel 300 Wurzelgemüse 310 Möhren MÖHREN 311 Möhren, früh (Ind.) MÖHRENFR 312 Möhren, spät (Ind.) MÖHRENF 313 Möhren (Bund), Folie BUNDMÖF 314 Möhren (Bund), Sommer/Herbst BUNDMÖSH 315 Waschmöhren WASCHMÖ 320 Radieschen, Folie RADIESF 321 Radieschen, Sommer/Herbst RADIESSH 330 Rettich (Bund), Folie RETTICHF 331 Rettich, sonstiger RETTICH 340 Rote Beete ROBETE 345 Rote Beete (Ind.) ROBETE 350 Sellerie (Knolle) KNOSELL 351 Sellerie (Bund), Folie BUSELLF 352 Sellerie (Bund), Sommer/Herbst BUSELLSH 355 Sellerie (Knolle) (Ind.) KNOSELL 400 Fruchtgemüse LTZ, Referat 12 410 Erbsen ERBSEN 411 Konservenerbsen (Ind.) KONERBS 412 Pflückerbsen PFLÜERBS 420 Tomaten TOMATEN 430 Kürbis KÜRBIS 440 Zucchini, sonstiger ZUCCHINI 441 Zucchini, Folie ZUCHINIF 450 Buschbohnen BUSCHBO 455 Buschbohnen (Ind.) BUSCHBO 460 Stangenbohnen STANGBO 470 Einlegegurken EINLGURK 471 Gurken (Ind.) GURKEN 475 Aubergine AUBERGIN 480 Paprika PAPRIKA 481 Peperoni PEPERONI 490 Melonen MELONE 2 Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016 verfeinerte Fruchtart GA-Code für Nutzung KulturGruppe verfeinert für Gemüse Kulturengruppe/ Kulturart Kürzel 500 Zwiebelgewächse 14 LTZ, Referat 12 510 Lauch, Folie LAUCHF 511 Lauch, Sommer/Herbst LAUCHSH 520 Zwiebel, trocken (Ind.) ZWIEBETR 521 Zwiebel, Überwinter (Ind.) ZWIEÜWIN 522 Zwiebel (Bund) ZWIEBUND 530 Lauchzwiebeln LAUCHZWI 600 Kräuter, Gewürze 610 Petersilie, Früh/Sommer (Ind.) PETERSFR 611 Petersilie, Folie/Saat PETERSF 612 Petersilie, Sommer PETERSS 620 Schnittlauch SCHNITTL 630 Meerrettich MEERRETT 640 Bohnenkraut BOHNENKR 650 Dill DILL 660 Kerbel/Koriander KERBEL 670 Kräuter KRÄUTERG 3 für Nutzung verfeinerte Fruchtart GA-Code Kulturengruppe Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016 verfeinert für Baumschulen 16 Kulturengruppe/ Kulturart Kürzel Baumschulen * 838 D-Baumschulen Sträucher Sträucher, Sträucher, Sträucher, Sträucher, 500 Reihenabstand bis 1 m 501 Reihenabstand ab 1 m bis 1,5 m 502 Reihenabstand über 1,5 m 503 sonstige 504 600 Alleebäume 601 Alleebäume, Reihenabstand bis 1 m 602 Alleebäume, Reihenabstand ab 1 m bis 1,5 m 603 Alleebäume, Reihenabstand über 1,5 m BAUMSCHU BAUMSTR BAUMSTRE BAUMSTRM BAUMSTRW BAUMSTRS BAUMALLE BAUMALE BAUMALM BAUMALW und begrünt Alleebäume, sonstige 604 700 Hochstämme 701 Hochstämme, Reihenabstand bis 1 m 702 Hochstämme, Reihenabstand ab 1 m bis 1,5 m 703 Hochstämme, Reihenabstand über 1,5 m BAUMALS BAUMHOCH BAUMHOE BAUMHOM BAUMHOW und begrünt 704 Hochstämme, 800 Sonstige Baumschule 801 Sonstige Baumschule, 802 Sonstige Baumschule, 803 Sonstige Baumschule, sonstige Reihenabstand bis 1 m Reihenabstand ab 1 m bis 1,5 m Reihenabstand über 1,5 m und begrünt sonstige Sonstige Baumschule, 804 900 Obstjunggehölze LTZ, Referat 12 BAUMHOS BAUMSCHU BAUMSCHE BAUMSCHM BAUMSCHW BAUMSCHS BAUMJUNG 1