ÖPNV-Landesplan
Transcrição
ÖPNV-Landesplan
ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Juni 2002 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorbemerkungen 1 1. Grundlagen des ÖPNV 3 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2. 3. 4. 5. Raum- und Verkehrsstruktur Ziele und Grundsätze Rechtsrahmen Organisation Finanzierungsgrundlagen Förderung des Landes 3 7 8 10 11 12 Schienenpersonennahverkehr 15 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 15 21 28 36 37 44 46 47 48 Entwicklung des Verkehrsangebotes 1996-2001 Angebotskonzept Entwicklung der Verkehrsnachfrage Eisenbahnverkehrsunternehmen Infrastruktur und Fahrzeuge Qualität Marketing und Tarife Wirtschaftlichkeit Wettbewerb Sonstiger ÖPNV 50 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 50 52 53 54 56 57 64 Verkehrsangebot Verkehrsnachfrage Nahverkehrsunternehmen Perspektiven zur Entwicklung des sonstigen ÖPNV Konzeptionelle Festlegungen der Aufgabenträger Infrastruktur und Fahrzeuge Hinweise zur Fortschreibung der Nahverkehrspläne Koordination des gesamten ÖPNV 65 4.1 4.2 65 69 Integration der Angebote des ÖPNV Gegenwärtige und künftige Kooperationsstrukturen Ausblick ANHANG: 73 16 Anlagen __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ABBILDUNGSVERZEICHNIS Nr. Benennung 2-1 Liniennetz des Schienenpersonenverkehrs im Fahrplanjahr 2001/2002 20 2-2 Taktknoten des optimierten Integralen Taktfahrplanes im Zielhorizont 2007 21 2-3 Liniennetz des Schienenpersonenverkehrs im Zielhorizont 2007 25 2-4 Nachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr 2000 30 2-5 Entwicklung der Nachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern 2000-2007 32 Veränderungen der Nachfrage im Schienenpersonenverkehr bei Umsetzung des neuen Angebotskonzeptes im Jahr 2007 35 Zugelassene und geplante Streckenhöchstgeschwindigkeiten im Schienenpersonenverkehrsnetz 41 Geförderte Omnibusbahnhöfe, Umsteigeanlagen und Haltestellenkonzepte bis 2001 sowie Neuvorhaben 60 3-2 Geförderte Betriebshöfe und Werkstätten bis 2001 sowie Neuvorhaben 61 4-1 Relevantes Grundnetz des gesamten ÖPNV mit Verknüpfungspunkten Bahn/Bus 66 4-2 Bahnparalleler Busverkehr, Stand 31.12.2001 68 4-3 Gebiete der Verkehrs- und Tarifkooperationen, Stand 31.12.2001 70 2-6 2-7 3-1 Seite __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ TABELLENVERZEICHNIS Nr. Benennung 1-1 Entwicklung von Raumstrukturdaten in Mecklenburg-Vorpommern 1995-2007 3 1-2 Entwicklung der Gesamtverkehrsnachfrage des motorisierten Personenverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern 1995-2000 5 1-3 Entwicklung des Pkw-Besitzes pro 1.000 Einwohner im Vergleich 1995-2000 6 1-4 Eisenbahnstreckennetz in Mecklenburg-Vorpommern, Stand 31.03.2002 6 1-5 Zuwendungen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den gesamten ÖPNV 1996-2001 12 Verwendung der Mittel für den gesamten ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern 1996-2001 14 2-1 Linien des SPNV im Fahrplanjahr 2001/2002 17 2-2 Linienkonzept SPNV im Zielhorizont 2007 24 2-3 Entwicklung der Verkehrsnachfrage im Schienenpersonenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern pro mittlerem Werktag 1995-2000 28 Eisenbahnverkehrsunternehmen des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern, Stand 31.03.2002 36 Ausbauvorhaben der DB Netz AG im Hauptstreckennetz in Mecklenburg-Vorpommern bis 2007 38 Zusätzliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung bzw. zur Umsetzung des optimierten Integralen Taktfahrplanes bis 2007 39 Personenbahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern und deren Klassifizierung, Stand 31.03.2002 42 2-8 Neubauvorhaben Personenbahnhöfe 43 2-9 Teilnetze des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern mit Vergabe nach Wettbewerb 48 3-1 Entwicklung der Gesamtlinienlänge des Busverkehrs 1995-2000 50 3-2 Fahrzeugbezogene Betriebsleistungen des sonstigen ÖPNV im Vergleich 1995-2000 51 3-3 ÖPNV-Angebot in Rostock und in Schwerin im Vergleich 1995-2000 51 3-4 Veränderung der Nachfrage beim sonstigen ÖPNV 1995-2000 52 3-5 Geförderte Investitionsvorhaben des sonstigen ÖPNV 1997-2001 58 3-6 Voraussichtlicher Förderbedarf für Investitionen beim sonstigen ÖPNV 2002-2007 63 1-6 2-4 2-5 2-6 2-7 Seite __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AmtsBl. AST Amtsblatt Anruf-Sammeltaxi Bf Bus-km Bahnhof Buskilometer DB AG DB Regio DPT Deutsche Bahn AG DB Regio AG Deutscher Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif EG EU Europäische Gemeinschaft Europäische Union FAG Finanzausgleichsgesetz GbR GVFG Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Hbf HVZ Hauptbahnhof Hauptverkehrszeit IC ICE ITF InterCity (Fernverkehrsprodukt der DB AG) InterCityExpress (Fernverkehrsprodukt der DB AG) Integraler Taktfahrplan (in M-V in einer ersten Stufe bestehend) Lk LTV Landkreis Ludwigsluster Tarifverbund MBB MOLLI MEBA MIV MORA P M-V Mecklenburgische Bäderbahn MOLLI GmbH & Co MecklenburgBahn GmbH Motorisierter Individualverkehr Marktorientiertes Angebot im Personenverkehr (Rationalisierungskonzept der DB Reise& Touristik AG) Mecklenburg-Vorpommern N NE NVP NVS NVZ Lokaler Nahverkehr (SPNV-Produkt gemäß ÖPNV-Landesplan) Nichtbundeseigene Eisenbahn Nahverkehrsplan Nahverkehr Schwerin GmbH Normal-/Nebenverkehrszeit ÖPNV ÖPNVG M-V ODEG OME PBefG Pkm P+R Öffentlicher Personennahverkehr Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in MecklenburgVorpommern Ostdeutsche Eisenbahn GmbH Ostmecklenburgische Eisenbahngesellschaft mbH Personenbeförderungsgesetz Personenkilometer Park-and-Ride __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ R RB RBL RE RegG RSAG RüKB Schneller Regionalverkehr (SPNV-Produkt gemäß ÖPNV-Landesplan) RegionalBahn, Nahverkehrsprodukt der DB AG Rechnergesteuertes Betriebsleitsystem RegionalExpress, Nahverkehrsprodukt der DB AG Regionalisierungsgesetz Rostocker Straßenbahn AG Rügensche Kleinbahn GmbH & Co S SchwbG SPFV SPNV SVZ S-Bahn, Nahverkehrsprodukt der DB AG in Ballungsräumen Schwerbehindertengesetz (gültig bis 30.06.2001) Schienenpersonenfernverkehr Schienenpersonennahverkehr Spätverkehrszeit UBB Usedomer Bäderbahn GmbH (Tochtergesellschaft der DB Regio) VDE VMO VO VMV VVW VWM Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff Verordnung VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH Verkehrsverbund Warnow GmbH Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg ZOB Zug-km Zentraler Omnibusbahnhof Zugkilometer __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 0. Vorbemerkungen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land Mecklenburg-Vorpommern. Daneben hat der ÖPNV durch die angestrebte Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel eine wichtige ökologische Funktion im Rahmen des Klimaschutzes und der Schonung der Ressourcen. Der ÖPNV umfasst sowohl den Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahnen (SPNV) als auch den sonstigen ÖPNV, der in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend mit Linienbussen und Straßenbahnen durchgeführt wird. Das Leistungsangebot im ÖPNV dient der Befriedigung der Verkehrsnachfrage von Bürgern, die ihr Verkehrsbedürfnis nicht mit individuellen Verkehrsmitteln erfüllen können oder wollen. Dabei ist zu beachten, dass mit dem ÖPNV der geringere Anteil der Mobilitätsbedürfnisse erfüllt wird, obwohl dessen Nutzung bei gleicher Auslastung ökologisch wesentlich günstiger ist als die des MIV. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist seit der Regionalisierung 1996 durch die neu entstandene Aufgabenträgerschaft für den SPNV unmittelbar beteiligt an der konzeptionellen Gestaltung des ÖPNV. Das Land hat, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, dieser Aufgabe und der weiter bestehenden Funktion bei der Förderung auch des sonstigen ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen durch die Aufstellung des ÖPNV-Landesplanes 1997-2002 vom 24.07.1997 Rechnung getragen. Dieser wurde auf Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) aufgestellt. Seit der Verabschiedung des ÖPNV-Landesplanes durch die Landesregierung ist es gelungen, den gesamten ÖPNV strategisch wie folgt auszurichten: • Seit der Einführung der ersten Stufe des Integralen Taktfahrplanes (ITF) MecklenburgVorpommern bereits im September 1996 wurde das SPNV-Angebot kontinuierlich weiterentwickelt. In Verbindung mit vom Land geförderten Ausbaumaßnahmen im Streckennetz, der Modernisierung von Bahnhöfen und der Neubeschaffung von Fahrzeugen führte die erhöhte Attraktivität zu einer Nachfragesteigerung im SPNV und im Fernverkehr von zusammen etwa 25 %. • Die Landkreise und die kreisfreien Städte haben entsprechend den Bestimmungen des ÖPNVG M-V erstmals Nahverkehrspläne (NVP) für ihr jeweiliges Gebiet erstellt. Diese sind nunmehr eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Förderung des Landes beim sonstigen ÖPNV. Nach der Mitte 2002 erfolgten Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) des Bundes ist die Finanzierung des gesamten ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern gesichert. Mit 84 % der insgesamt für den ÖPNV durch das Land verausgabten Mittel sind die Bundeszuweisungen nach dem RegG dessen wichtigste Finanzierungsquelle. Aufgrund externer Entwicklungen ist die Fortschreibung des ÖPNV-Landesplanes mit Unwägbarkeiten verbunden: • Auf der Grundlage eines Vorschlages der EU-Kommission wird gegenwärtig eine neue EU-Beihilfeverordnung diskutiert, die das bisherige Recht ersetzen und der Einführung eines kontrollierten Wettbewerbs im ÖPNV dienen soll. -1- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ • Die Deutsche Bahn AG (DB AG) will mit ihrem Rationalisierungskonzept „MORA P“ (Marktorientiertes Angebot im Personenverkehr) ihren Fernverkehr neu ausrichten. Mecklenburg-Vorpommern musste bereits in der Vergangenheit die Reduzierung einzelner Fernverkehrsleistungen und im Juni 2001 sogar die Einstellung von zwei der vier im Land gefahrenen Linien hinnehmen. Ohne hierfür zusätzliche Mittel vom Bund zu erhalten, mussten Ersatzleistungen durch das Land bestellt werden, um im Sinne der Daseinsvorsorge die Mobilität der Bevölkerung zu sichern. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass das Unternehmen sein Fernverkehrsangebot in Mecklenburg-Vorpommern weiter verringert. Vor diesem Hintergrund kommt anderen Anbietern von Schienenpersonenfernverkehrsleistungen eine neue Bedeutung zu, da diese wegfallende Angebote ohne Landeszuschüsse zumindest teilweise ersetzen können. Das Land sowie auch die Aufgabenträger des kommunalen ÖPNV müssen sich auf die neue Situation, wie sie in den o.a. Punkten dargestellt ist, einstellen. Der ÖPNV-Landesplan 2002-2007 ist daher nicht nur eine Fortschreibung, sondern gibt aus Landessicht erste Hinweise darauf, wie auf die veränderte Situation zu reagieren ist. -2- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 1. Grundlagen des ÖPNV 1.1 Raum- und Verkehrstruktur Bevölkerungsentwicklung, Raum- und Siedlungsstruktur Die künftige Bedeutung des Personenverkehrs und damit auch des ÖPNV wird stark durch die demografischen und siedlungsstrukturellen Entwicklungen geprägt. Aufgrund der aus Tabelle 1-1 zu ersehenden Veränderungen und Entwicklungstendenzen bis 2007 ist erkennbar, dass hier Veränderungen eintreten, die zum Teil umfangreiche Auswirkungen auf die Nachfragepotenziale im gesamten Personenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern haben werden. Tabelle 1-1: Entwicklung von Raumstrukturdaten in Mecklenburg-Vorpommern 1995-2007 Merkmal Ist-Stand zum 31.12. Wohnbevölkerung Wohnbevölkerung 10-20 Jahre Schüler an allgemeinbildenden Schulen Schüler an berufsbildenden Schulen Studenten Wohnbevölkerung 20-60 Jahre Touristische Ankünfte1 Übernachtungen2 Quellen: Erläuterungen: Veränderung Tendenz 1995 2000 1995-2000 bis 2007 1.828.600 277.300 1.775.700 265.550 - 2,9 % - 4,2 % 1.720.000 ca. 220.000 293.800 227.600 - 22,5 % ca. 138.000 65.400 17.000 1.030.300 2,69 Mio. 9,94 Mio. 69.600 27.000 992.400 4,26 Mio. 18,25 Mio. + 6,4 % + 59,0 % - 3,7 % + 58,4 % + 83,6 % ca. 47.000 steigend 1.030.000 steigend steigend Statistisches Landesamt M-V sowie Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V 1: Übernachtungsgäste in gewerblichen Beherbergungsstätten mit mehr als acht Betten. 2: Gewerbliche Beherbergungsstätten mit mehr als acht Betten. Im Jahr 2000 betrug die Einwohnerzahl in Mecklenburg-Vorpommern ca. 1,78 Mio. Personen. Nach der offiziellen Bevölkerungsprognose soll sich die Bevölkerung bis 2007 auf etwa 1,72 Mio. Einwohner mit weiterhin sinkender Tendenz vermindern. Gravierender als die generelle Entwicklung der Bevölkerungszahl werden für den ÖPNV die Veränderungen im Altersaufbau sein. Der Prognose zufolge wird der Anteil der über 18-jährigen von heute 1,45 Mio. bis 2005 auf 1,48 Mio. zunehmen. Der Anteil der unter 18-jährigen geht dagegen im Zeitraum 2000-2005 um 25 % von 0,33 Mio. auf 0,25 Mio. zurück. Diese Entwicklung wird den Umfang des Schülerverkehrs betreffen, der in der Fläche das Rückgrat des Verkehrsangebots darstellt. Außerdem bedeutet die Erhöhung der Zahl der über 18-jährigen eine Zunahme des Bevölkerungsanteils, der nicht grundsätzlich auf den ÖPNV angewiesen ist. Wesentlich für die Nutzung des ÖPNV ist auch die Verteilung der Bevölkerung im Raum. Bei 23.165 qkm Fläche betrug im Jahr 2000 die durchschnittliche Einwohnerdichte etwa 77 Personen pro qkm. Damit weist Mecklenburg-Vorpommern als das am dünnsten besiedelte Land nur etwa ein Drittel des Bundesdurchschnitts auf. Zahlreiche Teilgebiete des Landes vor allem in Mittel- und in Südmecklenburg sowie im Binnenland Vorpommerns haben jedoch maximal nur 20 Einwohner pro qkm. Hier ist aufgrund der sehr niedrigen Einwohnerzahlen die Aufrechterhaltung eines noch akzeptablen ÖPNV-Grundangebotes mit einem besonders hohen Aufwand verbunden. -3- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Weiterhin stark ausgeprägt ist die Stadt-Umland-Wanderung, die erheblich über den Annahmen in der feinräumigen Bevölkerungsprognose des Landes von 1996 liegt. Die städtische Wohnbevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns sank im Zeitraum 1995-99 um 10,7 % bzw. jährlich etwa 2,7 % von knapp 610.000 auf 545.000 Personen. Wenngleich noch keine Prognosen über die Entwicklung bis 2007 vorliegen, ist nach bisherigen Erkenntnissen von einer weiteren Abnahme mit allerdings deutlich abgeschwächter Tendenz auszugehen. Dass die Bevölkerungsrückgänge zum größeren Teil auf die Stadt-Umland-Wanderung zurückzuführen sind, zeigen die anhaltenden Einwohnerzuwächse der Landkreise Bad Doberan, Ludwigslust, Nordwestmecklenburg und Parchim. Die Stadt-Umland-Wanderung hat eine veränderte Verkehrsmittelnutzung zur Folge. Insgesamt ist im Umland die Pkw-Nutzung höher. Andererseits führen die stärkeren Pendlerbewegungen dazu, dass der ÖPNV in den betroffenen Relationen neue Nachfragepotentiale hinzu gewinnen kann, wenn er attraktiv gestaltet wird. Steigende Tendenz hat der Anteil der Berufspendler in die benachbarten Bundesländer. Im Jahr 2000 standen etwa 69.000 Auspendlern - dies entspricht fast 10 % aller Beschäftigten nur ca. 21.500 Einpendler gegenüber. Der Auspendlerüberschuss von etwa 47.500 Personen resultiert vor allem aus dem nach wie vor zu geringen Arbeitsplatzangebot in Mecklenburg-Vorpommern. Die Angebotsgestaltung vor allem des SPNV muss die dadurch entstehenden Anforderungen insbesondere zu den Zielen Hamburg, Berlin und Lübeck berücksichtigen und ist dabei mit den betroffenen Nachbarländern abzustimmen. Die Attraktivität der Tourismusregionen Mecklenburg-Vorpommerns hat zwischen 1995 und 2000 sehr stark zugenommen. Die Zahl der Urlauberankünfte erhöhte sich im Vergleich von 1995 zu 2000 um ca. 60 %. Bei den Übernachtungszahlen ist im selben Zeitraum sogar fast eine Verdoppelung festzustellen. Zum Stand 31.12.2001 stieg im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Ankünfte um 6,5 % auf 4,53 Mio. und die der Übernachtungen um 8,3 % auf 19,76 Mio. Wenngleich verlässliche Aussagen über die künftige Entwicklung noch nicht vorliegen, kann von einer weiteren Zunahme insbesondere in den touristischen Schwerpunktregionen ausgegangen werden. Zwar dominiert bei der Aufteilung des Verkehrs auf die einzelnen Verkehrsarten (Modal Split) im Fremdenverkehr beim Urlaubs- wie auch dem Tagestourismus der Pkw, doch kann ein attraktives Eisenbahnangebot in Verbindung mit einem verbesserten ÖPNV vor Ort den Nutzungsanteil des öffentlichen Personenverkehrs wesentlich erhöhen. Dies betrifft sowohl die An- und Abreise als auch die touristische Mobilität vor Ort. Das Land hat bereits in der Vergangenheit saisonal Leistungen im SPNV verstärkt. Verkehrsstruktur Die Entwicklung von Verkehrsaufkommen und Verkehrsleistung der Verkehrsmittel im motorisierten Personenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern ist in Tabelle 1-2 dargestellt. Aus den Zahlen ist erkennbar, dass sich im Zeitraum 1995-2000 die Fahrtenhäufigkeit insgesamt jährlich im Durchschnitt um 5,2 % erhöht hat. -4- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Tabelle 1-2: Entwicklung der Gesamtverkehrsnachfrage des motorisierten Personenverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern 1995-2000 Verkehrsmittel Motorisierter Individualverkehr1 Schienenpersonenverkehr (Nah- und Fernverkehr)2 Sonstiger ÖPNV (Bus und Straßenbahn)3 Insgesamt Erläuterungen: Mio. Fahrten 1995 2000 Mio. Personenkilometer 1995 2000 1.025,0 1.377,5 12.191 13.528 22,0 24,1 836 1.045 146,4 1.193,4 135,0 1.536,6 1.018 14.045 1.010 15.583 1: Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, „Verkehr in Zahlen“, eigene Berechnungen 2: Quelle: Intraplan Consult GmbH 3: Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern Überproportional stieg der MIV mit 6,9 % pro Jahr bei der Fahrtenhäufigkeit. Beim öffentlichen Verkehr konnte der Eisenbahnverkehr mit 1,9 % pro Jahr etwas zulegen, während der sonstige ÖPNV um 1,6 % zurückging. Die Verkehrsleistungen erhöhten sich jährlich um 2,2 %. Hier gab es beim Schienenpersonenverkehr mit 5 % eine deutlich höhere Zunahme als beim MIV mit 2,2 %. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs an der Gesamtverkehrsnachfrage betrug im Jahr 2000 etwas mehr als 10 % bei den Fahrten und ca. 13 % bei der Verkehrsleistung. Sein Anteil bei den Fahrten sank damit im Betrachtungszeitraum um 3,7 %. Demgegenüber blieb der Anteil an der Verkehrsleistung etwa konstant. Im gesamten öffentlichen Verkehr beeinflussten die deutlich höheren Fahrweiten die Entwicklung der Verkehrsleistung positiv. Hierdurch verringerte sich die Verkehrsleistung beim sonstigen ÖPNV zwischen 1995 und 2000 trotz des Rückgangs der Fahrtenhäufigkeit um insgesamt 7,8 % kaum. Dies stellt angesichts der weiter zunehmenden Motorisierung der Wohnbevölkerung und des sich verstärkenden Rückgangs der Schülerzahlen, die das Hauptpotenzial des sonstigen ÖPNV zumindest im ländlichen Raum sind, eine erfolgreiche Konsolidierung dar. Der Eisenbahnverkehr hatte im Zeitraum 1995-2000 eine deutliche Nachfragesteigerung von 9,5 % bei den Fahrten und sogar 25 % bei der Verkehrsleistung. Neben punktuellen Strekkenbeschleunigungen und dem Einsatz modernerem Fahrzeugmaterials ist diese Entwicklung vor allem auf die Angebotsverbesserungen im SPNV und neuen Tarifangeboten zurückzuführen. Dabei war die Einführung der ersten Stufe des ITF Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Angebotsverbesserungen bereits im September 1996 der entscheidende Schritt. Neben den demografischen und den siedlungsstrukturellen Einflüssen beeinflusst die PkwVerfügbarkeit stark die Verkehrsmittelwahl. Die Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV verschlechtert sich bei den Personen, die neu über einen Pkw verfügen. Aus den in Tabelle 1-3 dargestellten Zahlen zum spezifischen Pkw-Besitz ist erkennbar, dass im Zeitraum 1995-2000 in Mecklenburg-Vorpommern eine weitere Angleichung an den Bundesdurchschnitt erfolgt ist. Mit 11,5 % war die Steigerungsrate mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland insgesamt, wo sie 5,3 % betrug. Bei einer Beibehaltung des aktuellen Trends wird zur Jahreswende 2006/2007 der Bundesdurchschnitt erreicht sein. -5- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Tabelle 1-3: Entwicklung des Pkw-Besitzes pro 1.000 Einwohner im Vergleich 1995-2000 Gebiet Mecklenburg-Vorpommern Neue Bundesländer ohne Berlin Deutschland gesamt Quelle: 1995 2000 absolut Index absolut Index 434 455 495 88 92 100 484 499 521 93 96 100 Kraftfahrt-Bundesamt Anhaltspunkte für die künftige Entwicklung der ÖPNV-Nachfrage geben die vorliegenden Prognosen zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans durch den Bund. Danach wird sich die Gesamtverkehrsleistung in Deutschland zwischen 1997 und 2015 bundesweit um ca. 19 % erhöhen (Szenario „Integration“). Für den Schienenpersonenverkehr ist dabei ein Zuwachs um insgesamt 33 %, beim MIV um etwa 16 % und beim sonstigen ÖPNV um 4 % zugrunde gelegt. Für Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund der Raumstruktur damit zu rechnen, dass hier die Zuwachsraten beim MIV höher, im öffentlichen Verkehr - insbesondere auf der Straße - landesweit dagegen eher geringer sein werden. Verkehrsnetze Das Straßennetz in Mecklenburg-Vorpommern umfasst zum Stand 31.12.2001 eine Gesamtlänge von 26.731 km. Hiervon sind 2.435 km Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie 3.242 km Landesstraßen. Wesentlich zugenommen hat die Länge der Bundesautobahnen, die Ende 1995 erst etwa 237 km betrug. Bedingt durch die Teilfertigstellungen der A 20 und der A 241 stieg sie bis Ende 2001 auf 354 km. Nach Fertigstellung beider Vorhaben wird sich die Länge des Autobahnnetzes Ende 2005 mit 557 km gegenüber 1995 mehr als verdoppelt haben. Hierdurch werden auf den räumlich etwa parallelen Eisenbahnverbindungen Nachfrageveränderungen entstehen (siehe Punkt 2.3). Eine Übersicht zum Eisenbahn-Streckennetz in Mecklenburg-Vorpommern gibt Tabelle 1-4. Seit Ende 1996 verringerte sich die Länge der im SPNV bedienten Strecken aufgrund von Umstellungen von sehr schwach genutzten Zugleistungen auf Busbedienung um 204 km. Durch einzelne Streckenverlängerungen auf den Inseln Rügen und Usedom standen dem 6 km Neubaustrecken gegenüber. Tabelle 1-4: Eisenbahnstreckennetz in Mecklenburg-Vorpommern, Stand 31.03.2002 Kategorie Gesamtlänge km Anteil Nutzung durch den SPNV km Anteil Hauptbahnen Nebenbahnen Schmalspurbahnen 1.044 662 42 60 % 38 % 2% 1.002 420 42 68 % 29 % 3% zweigleisig eingleisig 510 1.238 29 % 71 % 499 965 34 % 66 % 848 900 49 % 51 % 813 651 56 % 44 % 1.748 100 % 1.464 100 % elektrifiziert nicht elektrifiziert Strecken insgesamt -6- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Bei Schienenstrecken, die nach der im Jahr 2000 erfolgten Abbestellung der SPNV-Leistungen stillgelegt worden sind und bei denen perspektivisch eine Wiederaufnahme von Personen- und/oder Güterverkehr nicht ausgeschlossen erscheint, sind Verhandlungen mit der DB Netz AG mit dem Ziel einer Trassensicherung anzustreben. Wirtschaftliche Bedeutung des ÖPNV Der ÖPNV stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor in Mecklenburg-Vorpommern dar. Er sichert einerseits die Erreichbarkeit der Ziele wie Arbeits- oder Ausbildungsstätten, Freizeiteinrichtungen etc. und verbessert damit deren Standortgunst, hat andererseits aber auch große Bedeutung als Arbeitgeber. Im Jahr 2001 waren in Mecklenburg-Vorpommern fast 9.600 Personen im ÖPNV sowie im gesamten Schienenpersonenverkehr tätig. Hiervon entfielen allein etwa 6.200 Beschäftigte auf die Unternehmen innerhalb des Konzerns der DB AG (ohne DB Cargo), von denen ca. 260 Auszubildende waren. 1.2 Ziele und Grundsätze Verpflichtend für die ÖPNV-Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die Ziele und Grundsätze gemäß § 2 des ÖPNVG M-V. Hauptziel ist, den ÖPNV in seiner Gesamtheit, orientiert am Mobilitätsbedarf der Bevölkerung sowie an der Raumstruktur, zu einer vollwertigen Alternative zum MIV auszubauen und eine landesweit bedarfsgerechte Versorgung mit Leistungen des ÖPNV zu sichern. Dabei sind im Einzelnen zu beachten: Ö die Grundsätze und Ziele der Raumordnung sowie der Landesplanung, Ö die Belange der kommunalen Bauleitplanung, Ö die spezifischen Belange von Frauen, Kindern, alten Menschen, Fahrradfahrern und insbesondere von Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Ö die Erfordernisse des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit sowie Ö die Gebote der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit. Der ÖPNV ist nach dem Regionalisierungsgesetz dem Bereich der Daseinsvorsorge zugeordnet und erfährt insoweit die besondere Beachtung der öffentlichen Hand. Es gilt, wie bei den übrigen öffentlichen Aufgaben mit den verfügbaren finanziellen Mitteln eine bestmögliche Versorgung mit Verkehrsleistungen zu gewährleisten. Die Integration aller Verkehrsmittel des ÖPNV und dabei die bestmögliche Arbeitsteilung der einzelnen Verkehrsträger zum Nutzen der Fahrgäste ist - auch wegen der strukturellen Veränderungen (vgl. Punkt 1.1) - besonderes Ziel. Die schienengebundenen Verkehrsmittel sind für verdichtete Verkehrsströme das geeignetere Verkehrsmittel, so dass sie, attraktiv gestaltet, im weiträumigen Verkehr zwischen Verkehrsknoten und auf Linien entlang der Hauptachsen in den Stadt-Umland-Bereichen ihr Haupteinsatzfeld haben. Der Buslinienverkehr mit seiner hohen örtlichen Flexibilität hat im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern dagegen die Hauptrolle der räumlichen Erschließung. Hinzu kommen zu nachfragearmen Verkehrszeiten und in den besonders dünn besiedelten Räumen alternative Bedienungsformen - z.B. Anruf-Sammeltaxi und Anrufbus -, die den liniengebundenen ÖPNV ergänzen. -7- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Konkurrierende Strecken- und Linienführungen von SPNV und sonstigem ÖPNV sind zu vermeiden. Erforderlich ist die Schaffung integrierter Angebote, bei denen die Fahrpläne der Verkehrsunternehmen aufeinander abgestimmt sind und die verschiedenen unternehmerischen Kooperationsformen genutzt werden. Für die Fahrgäste werden hierdurch eine zügige Beförderung, kurze Umsteigezeiten und insgesamt günstigere Beförderungsentgelte erreicht. Notwendig ist es, bei der künftigen Gestaltung des ÖPNV die Schnittstellenproblematik stärker zu berücksichtigen. Durch komfortable und zeitsparende Übergänge Bus / Bahn und denen des Individualverkehrs zum gesamten ÖPNV können zusätzliche Potenziale für den öffentlichen Personenverkehr erschlossen werden. 1.3 Rechtsrahmen Dem RegG des Bundes entsprechend liegt seit 1996 der gesamte ÖPNV in Verantwortung der Länder. Das auf dem RegG basierende ÖPNVG M-V hat die Zuständigkeiten eindeutig geregelt: • Der SPNV befindet sich in Landesverantwortung. Auf Antrag können gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG M-V kommunale Gebietskörperschaften die Option wahrnehmen, SPNV-Leistungen lokaler Bedeutung zu übernehmen und deren Erbringung durch öffentlich-rechtliche Verträge zu regeln. • Der sonstige ÖPNV ist Aufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis. § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthält das Instrument des NVP. Dieser setzt den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV und muss von den Behörden im Genehmigungsprozess für Liniengenehmigungen berücksichtigt werden. SPNV kann in der Regel nicht eigenwirtschaftlich durchgeführt werden. Er muss daher als gemeinwirtschaftlicher Verkehr gemäß der Beihilferegelung der EG-Verordnung 1191/69 in der Fassung 1893/91 zwischen dem Aufgabenträger und einem Verkehrsunternehmen auch finanziell geregelt werden. Im SPNV kommt es bundesweit zunehmend zu Wettbewerb. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits in größerem Umfang Zugleistungen im Wettbewerb vergeben (siehe Punkt 2.9). Anders ist die Situation beim sonstigen ÖPNV. Hier ist mit der seit 1996 wirksamen Novellierung des PBefG eine deutliche Unterscheidung von eigen- und gemeinwirtschaftlicher Leistung erforderlich, um die Verfahrensweise bei der Genehmigung von Linienverkehren zu bestimmen. Prinzipiell gilt § 8 Abs. 4 PBefG, wonach Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV eigenwirtschaftlich zu erbringen sind. Eigenwirtschaftlichkeit ist gegeben, wenn die Aufwendungen aus folgenden Einnahmequellen gedeckt werden: - Beförderungserlöse, - Erträge aus gesetzlichen Ausgleichs- und Erstattungsregelungen im Tarif- und Fahrplanbereich und - sonstige Unternehmenserlöse im handelsrechtlichen Sinn. Nur wenn unter diesen Bedingungen eine „ausreichende Verkehrsbedienung“ nicht möglich ist, gilt die Leistung als gemeinwirtschaftlich. Es kommt dann § 13a PBefG zur Geltung, wonach eine Genehmigung des Verkehrs nur stattfinden kann, wenn eine Lösung mit den „geringsten Kosten für die Allgemeinheit“ gewählt wurde. Dies setzt die vorherige Ausschreibung der jeweiligen Leistung nach den gesetzlichen Vergaberichtlinien voraus. -8- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Angesichts der großzügigen Auslegung dessen, was zu den unternehmerischen Erträgen gerechnet werden kann, haben Ausschreibungen im sonstigen ÖPNV bisher kaum, in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt nicht stattgefunden. Inwieweit die bisherige Auslegung der sonstigen Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne auch für Zuschüsse der öffentlichen Hand weiterhin aufrecht zu erhalten ist, hängt unabhängig von der Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene auch vom Ausgang eines diese Frage berührenden, derzeit noch nicht entschiedenen Rechtsstreites vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az 3 C 7/99) ab. Insoweit könnte sich künftig auch die Notwendigkeit von Ausschreibungen ergeben. Die EU-Kommission hatte am 26.07.2000 den Vorschlag für eine Verordnung über „Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Anforderungen des öffentlichen Dienstes und der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personenverkehr auf der Schiene, der Straße und auf Binnenschifffahrtswegen“ vorgelegt, die die bisherige EGVerordnung Nr. 1191/69 in der Fassung der Verordnung 1893/91 ersetzen soll. Mit der künftigen EU-Verordnung steht eine grundlegende Neuregelung des Rechtsrahmens für den gesamten öffentlichen Personenverkehr bevor. Ziel der EU-Kommission ist die Herstellung des kontrollierten Wettbewerbs als Regelfall. Im Verlauf des legislativen Verfahrens legte die EU-Kommission am 21.02.2002 einen geänderten Vorschlag vor. Wesentliche Inhalte dieser Fassung sind: • Die EU-Verordnung soll festlegen, unter welchen Bedingungen Unternehmen einen Kostenausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Anforderungen sowie ausschließlicher Rechte für ÖPNV-Leistungen erhalten sollen. • Es werden für die Vergabe Mindestkriterien definiert, um die Qualität des ÖPNV zu sichern. • Der Vorschlag enthält Anforderungen für gemeinwirtschaftliche Verträge. Im Regelfall wird die Vergabe per Ausschreibung erforderlich sein. Die Dauer der Verträge und die Obergrenze des Zuschussbetrages sollen festgelegt werden. • Eine Direktvergabe öffentlicher Leistungen über Dienstleistungsverträge ohne Ausschreibung ist im Einzelfall möglich. Dies betrifft u.a. Stadtbahnverkehre, wenn dies der effizienteste Ansatz ist. In Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrssystem kann eine Direktvergabe auch bei Verkehren unterhalb eines festzulegenden Leistungsvolumens möglich sein. • Für lokale Busunternehmen in öffentlichem Eigentum wird eine Sonderregelung eingeführt, die in einem Übergangszeitraum eine Direktvergabe für zunächst acht Jahre ermöglicht. Danach kann diese Regelung weiter bestehen, bedeutet aber nicht länger ausschließliche Rechte für diese Verkehre. • Zusätzlich sieht der Vorschlag die Vergabe von Leistungen nach einem Qualitätsvergleich vor. Neben anderen Bedingungen ist hierfür Voraussetzung, dass es sich um eigenwirtschaftliche Leistungen auf einer einzelnen Strecke handelt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich beim weiteren Abstimmungsverfahren vor allem dafür einsetzen, dass die Funktion des ÖPNV als Daseinsvorsorge gestärkt wird. Die neue EU-Verordnung kann frühestens 2003 in Kraft treten und wird längere Übergangszeiten enthalten. Die Verkehrsunternehmen des SPNV wie auch des sonstigen ÖPNV sollten diese Zeit nutzen, ihre Bemühungen zur Rationalisierung und zur Attraktivitätssteigerung weiter zu verstärken. -9- ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Die Aufgabenträger des ÖPNV haben zwar ein Interesse an der Minderung ihrer Zuschüsse für den ÖPNV. Dennoch muss vermieden werden, dass es bei Ausschreibungen zu einem reinen Preiswettbewerb kommt. Hierzu gehört, dass die Aufgabenträger sich zuvor intensiv mit dem erforderlichen Bedienungsumfang und den dazugehörigen Bedienungsstandards ihres ÖPNV auseinandersetzen. Hier bietet sich der gesetzliche NVP als geeignetes Instrument an, in dem der Aufgabenträger seine gewünschten ÖPNV-Strecken differenziert nach eigen- und gemeinwirtschaftlicher Gestaltung, verbunden mit dem gewünschten Standard und den erforderlichen Finanzbeträgen, darstellt. Da die Fortschreibung bzw. Überarbeitung aller NVP ansteht, haben die Aufgabenträger Gelegenheit, sich hierin auch als Besteller für den künftigen Wettbewerbsmarkt zu positionieren. Im übrigen sollten die Landkreise und die kreisfreien Städte prüfen, inwieweit mit Hilfe organisatorischer Straffungen Kostensenkungspotenziale im ÖPNV erschlossen werden können. Das Land wird - sobald die Inhalte der neuen EU-Verordnung endverhandelt sind und Klarheit über die Anpassung des nationalen Rechts besteht - den Aufgabenträgern in geeigneter Weise fachliche Hilfestellung zur Bewältigung der neuen Aufgaben leisten. 1.4 Organisation Für die Wahrnehmung der mit der Funktion als Aufgabenträger des SPNV verbundenen Aufgaben der Planung, Organisation und Finanzierung des SPNV hat die Landesregierung 1995 die VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH gegründet. Der VMV obliegen neben der Funktion als Bestellerorganisation unter anderem Aufgaben zur Fahrplankoordinierung, des Wettbewerbs, der Qualitätssicherung und des Marketing. Auch die Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV können für ihre Aufgabe der Gewährleistung des ÖPNV Verkehrsgesellschaften mit der Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV beauftragen. In Einzelfällen ist dies geschehen. Der größte Teil dieser Aufgabenträger lässt seinen ÖPNV von Verkehrsunternehmen betreiben, die im Eigentum des Landkreises oder der kreisfreien Stadt stehen. Diese öffentlichen Verkehrsunternehmen übernehmen weit mehr als private Busunternehmen Tätigkeiten z.B. der Verkehrsplanung und der Mitwirkung an kommunalen Aufgaben, die sich nicht nur auf den Vollzug des ÖPNV beziehen und damit zu einem erhöhten Personalaufwand führen. Nach § 5 ÖPNVG M-V können auf der Basis von Festlegungen über Nahverkehrsräume, die das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Aufgabenträgern trifft, kreisübergreifend Zweckverbände gebildet werden. Zu solchen kommunalen Zusammenschlüssen ist es bisher nicht gekommen. Wohl aber haben sich im Land unternehmensbezogene Zusammenschlüsse über die Landkreisgrenzen hinaus gebildet (vor allem Verkehrsverbund Warnow), an denen die Aufgabenträger mitwirken. Der Trend sollte künftig - wie bereits bundesweit - in Richtung Aufgabenträgerverbünde gehen (siehe Punkt 4.2). - 10 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 1.5 Finanzierungsgrundlagen Nach § 5 RegG stand den Ländern für den ÖPNV aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes ab 1997 ein Betrag von jährlich umgerechnet 6,14 Mrd. € zu, der ab 1998 entsprechend der Wachstumsrate der Steuern vom Umsatz dynamisiert wurde. Die Aufteilung der Regionalisierungsmittel ist gesetzlich wie folgt geregelt: • Gemäß § 8 Abs. 1 RegG standen umgerechnet ca. 4,0 Mrd. € für 1997 und die Folgejahre für SPNV-Zugleistungen in einem Umfang zur Verfügung, wie sie nach dem Fahrplan 1993/94 erbracht worden sind. • Der darüber hinausgehende Betrag wird gemäß § 8 Abs. 2 RegG jährlich nach festgelegter Quotierung auf die Länder verteilt. An diesen Mitteln ist Mecklenburg-Vorpommern entsprechend den Festlegungen im Gesetz mit 3,33 % beteiligt. Entsprechend § 5 Abs. 2 RegG war ab 2002 die Finanzierung des ÖPNV neu zu regeln. Dies führte zum Ersten Gesetz zur Änderung des RegG in der Fassung vom Sommer 2002. Dieses Gesetz umfasst folgende Kerninhalte: • Im Jahr 2002 stehen insgesamt 6,745 Mrd. € zur Verfügung. Dieser Betrag steigt ab 2003 jährlich um 1,5 %. • Die Regelung gilt bis 2007. Für den Zeitraum ab 2008 erfolgt eine Neuregelung auf Vorschlag des Bundes durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. • Die bisherige Quotierung der Mittel nach § 8 Abs. 2 RegG bleibt bestehen. Nach diesem Gesetzentwurf stehen Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2002 insgesamt etwa 224 Mio. € zu, was eine Reduzierung um 2,6 % gegenüber dem für 2001 gezahlten Betrag von 230 Mio. € bedeutet. Dies ist aus Sicht des Landes ein akzeptabler Kompromiss. Mit dem ersten Gesetzentwurf des Bundes in Verbindung mit einem von Bayern vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel war ursprünglich ein Rückgang der Mecklenburg-Vorpommern zustehenden Mittel auf 196 Mio. € zu befürchten. In den bisherigen Verhandlungen gelang es , dass der Bund die den Ländern zustehende Gesamtsumme erhöhte und auf eine Rückzahlung für 2001 verzichtete. Darüber hinaus wurden dem Land Mecklenburg-Vorpommern beim Verteilungsschlüssel zusätzlich 10 Mio. € zugestanden, um den besonderen Aufgaben eines einwohnerschwachen Flächenlandes gerecht zu werden. Insgesamt konnte damit die Reduzierung der Mittel nach dem RegG für Mecklenburg-Vorpommern begrenzt werden. Zu den Regionalisierungsmitteln treten als Finanzierungsquellen für den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern die Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sowie weitere Landesmittel hinzu. Die zur Verfügung gestellten Gesamtmittel 1996-2001 sind - umgerechnet in € - in Tabelle 1-5 zusammengestellt. - 11 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Tabelle 1-5: Zuwendungen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den gesamten ÖPNV 1996-2001 Finanzierungsquelle Regionalisierungsmittel (davon gemäß § 8 Abs. 1 RegG) (davon gemäß § 8 Abs. 2 RegG) GVFG1 FAG Weitere Landesmittel2 Gesamtmittel Mio. € pro Jahr 1998 1999 1996 1997 151 (133) (18) 31 15 37 208 (135) (73) 16 17 24 213 (135) (78) 16 17 7 234 265 253 2000 2001 206 (135) (71) 16 17 8 228 (135) (93) 16 20 7 230 (135) (95) 16 20 8 247 271 274 Erläuterungen: 1: Ohne Bundesmittel für Großvorhaben Straßenbahnnetzerweiterung Rostock 2: Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG und § 62 SchwbG (seit 01.07.2001 ersetzt durch § 148 des neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 19.06.2001) sowie Betriebskostenzuschüsse (1996 letztmalig) Im Zusammenhang mit der Bahnreform hatte der Bund seine Mittel nach dem GVFG 1997 von umgerechnet 3,21 auf 1,68 Mrd. € pro Jahr gesenkt. Die Mecklenburg-Vorpommern zustehenden Mittel reduzierten sich dadurch auf etwa 31 Mio. € jährlich. Bei Zugrundelegung der Quotierung von 50/50 (ÖPNV/kommunaler Straßenbau) stehen dem ÖPNV damit noch etwa 16 Mio. € pro Jahr nach dem GVFG zur Verfügung. In den kommenden Jahren ist mit etwa gleichbleibenden Beträgen zu rechnen. Die FAG-Mittel für den ÖPNV wurden 1997 um umgerechnet 1,5 Mio. € aufgestockt. Sie sind 2000 um weitere 3,6 Mio. € erhöht worden. Der Betrag von 20 Mio. € pro Jahr wird auch für die Folgejahre zugrunde gelegt. Außerdem werden Infrastrukturinvestitionen nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz und nach § 22 DB-Gründungsgesetz - investiver Nachholbedarf - durchgeführt. Die Finanzverantwortung hierfür liegt beim Bund. Für 2002 stehen mit der Neuregelung der Mittelzuweisungen des Bundes nach der Änderung des RegG unter Hinzurechnung der in Tabelle 1-5 aufgeführten weiteren Finanzierungsquellen insgesamt 267 Mio. € für den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. 1.6 Förderung des Landes Nach § 8 ÖPNVG M-V sind die Mittel nach dem RegG zweckgebunden für den ÖPNV zu verwenden. Dabei sind die Mittel nach § 8 Abs. 1 RegG für die Bezuschussung von Leistungen des SPNV einzusetzen. Hierzu zählen auch Ersatzleistungen des sonstigen ÖPNV bei Abbestellungen des SPNV auf unwirtschaftlichen Strecken durch das Land. Die Mittel nach § 8 Abs. 2 RegG, die entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung von umgerechnet 18 Mio. € in 1996 über 73 Mio. € in 1997 auf 95 Mio. € in 2001 stiegen, sollen insbesondere für den SPNV - sowohl für über den Status quo 1993/94 hinausgehende Betriebsleistungen als auch Investitionen vor allem in Fahrzeuge und Infrastruktur verwendet werden, darüber hinaus jedoch zusätzlich für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des gesamten ÖPNV. Damit hat dieses Förderinstrumentarium eine Flexibilität erhalten, die auch die Interessen der Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV wahrt. - 12 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Dem trägt auch § 8 Abs. 5 ÖPNVG M-V Rechnung, wonach den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen des sonstigen ÖPNV nach Maßgabe des Haushalts Zuwendungen für Investitionen in den ÖPNV gewährt werden können. Damit kann die Reduzierung der Mittel nach dem GVFG ausgeglichen werden. Das Land ist ferner bereit, die Zusammenarbeit im ÖPNV finanziell zu fördern. So werden gemäß § 8 Abs. 6 ÖPNVG M-V Kostendeckungsfehlbeträge aufgrund von Durchtarifierungen in Verkehrskooperationen - ebenfalls nach Maßgabe des Haushalts - den Aufgabenträgern des sonstigen ÖPNV und den Verkehrsunternehmen erstattet. Bedingt durch die Übernahme der Verantwortung für den SPNV hat sich der Schwerpunkt der Landesförderung auf die Bestellung und damit die Bezuschussung der Betriebsleistungen im SPNV verlagert. Die weitere Förderung des ÖPNV wird auf der Grundlage folgender Richtlinien durchgeführt: • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (InvestÖPNVRL) vom 20.12.1996 (AmtsBl. M-V 1997, S. 23); • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrsleistungen des sonstigen ÖPNV bei Wegfall von Leistungen des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern (SonstÖPNVVLRL) vom 1.3.1997 (AmtsBl. M-V, S. 323); • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Neubeschaffung und die Modernisierung von Fahrzeugen des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVFahrzeug-Neubeschaffungs- und Modernisierungs-Richtlinie – NeubeschModRL) vom 25.2.1998 (AmtsBl. M-V, S. 315); • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für alternative Bedienungsformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (AltBedFRL) vom 5.1.2000 (AmtsBl. M-V, S. 449); • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrskooperationen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (VKoopRL) vom 28.2.2000 (AmtsBl. M-V, S.553). Unberührt bleiben die gesetzlichen Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen nach § 45a PBefG für den Schülerverkehr und nach § 148 des neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vom 19.06.2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.03.2002 (alt: § 62 SchwbG). Die Entwicklung der verausgabten Mittel in den Jahren 1996 bis 2001 (ohne FAG-Mittel und kleinere Maßnahmen) ist – umgerechnet in € - in Tabelle 1-6 dargestellt. Mit fast 250 Mio. € war der Gesamtbetrag 2001 um etwa ein Drittel höher als 1996. - 13 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Tabelle 1-6: Verwendung der Mittel für den gesamten ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern 1996-2001 Art der Zuwendung Zuwendungen für vertraglich festgelegte SPNV-Betriebsleistungen Zuwendungen für Busersatzleistungen wegen weggefallenem SPNV Investitionszuschüsse im SPNV für ortsfeste Infrastruktur und Fahrzeuge Investitionszuschüsse im sonstigen ÖPNV für ortsfeste Infrastruktur und Fahrzeuge Infrastrukturbeihilfen NVS und RSAG Ausgleichsleistungen § 45a PBefG Ausgleichsleistungen § 62 SchwbG Förderung von Verkehrskooperationen Summe3 Erläuterungen: Empfänger1 Mio. € pro Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 VU 132,8 147,1 152,5 151,0 146,6 147,8 AT 0,4 0,6 1,0 1,3 2,5 3,5 VU2 0,0 5,8 23,2 29,2 38,1 14,5 AT, VU 28,0 24,0 25,3 28,7 45,5 48,5 VU VU VU AT, VU 0,0 22,9 3,5 0,0 187,6 5,1 19,7 4,0 0,0 206,3 5,1 19,2 4,2 1,6 232,1 0,0 21,4 4,3 1,9 237,8 5,1 21,2 5,1 2,8 266,9 4,9 22,1 5,5 2,9 249,7 1: VU = Verkehrsunternehmen; AT = Aufgabenträger 2: Außerdem Infrastrukturunternehmen sowie DB Station&Service AG 3: Mittel für kleinere Maßnahmen wie Forschung und Gutachten, Modellvorhaben Alternative Bedienungsformen etc. sind nicht enthalten. Im Durchschnitt 1996-2001 verteilten sich die Mittel für den ÖPNV wie folgt: Ö Zuschüsse für Betriebsleistungen des SPNV und Ersatzleistungen = 64 %, Ö Investitionsförderung SPNV = Ö Investitionsförderung Sonstiger ÖPNV inkl. Infrastrukturbeihilfen = 16 %, Ö Gesetzliche Ausgleichsleistungen einschl. Durchtarifierungsverluste bei Kooperationen = 12 %. 8 %, Die Investitionsquote lag damit durchschnittlich bei 24 %. Die Investitionen verteilten sich im Verhältnis 2:1 zugunsten des sonstigen ÖPNV. - 14 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 2. Schienenpersonennahverkehr 2.1 Entwicklung des Verkehrsangebotes 1996-2001 Das Angebot im SPNV wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiter entwickelt. Die Gesamtleistung von jährlich 16,66 Mio. Zugkilometer (Zug-km) liegt um 4,3 % über dem Angebot von 1996. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Steigerung fast ausschließlich aus der Kompensation für die zum Fahrplanwechsel 2001 weggefallenen Fernverkehrsleistungen Rostock – Berlin besteht. Dennoch konnten auf dem bestehenden Netz zum Teil erhebliche Angebotsverbesserungen erreicht werden. Dies geschah vorrangig durch die Verlagerung von Leistungen auf Strecken mit größeren Nachfragepotenzialen. Insgesamt konnten dort etwa 1,14 Mio. Zug-km zusätzlich bestellt werden, was einer Steigerung um mehr als 7 % auf dem gesamten zum Stand 31.03.2002 mit dem SPNV bedienten Netz entspricht. Schienenpersonennahverkehr Die auch vom Fernverkehr bedienten Hauptverkehrsachsen werden zusammen mit dem SPNV 1-stündlich bedient. Auch die meisten übrigen SPNV-Linien in den Einzugsbereichen der Oberzentren weisen ein mindestens 1-stündliches Verkehrsangebot auf, das zu den Hauptverkehrszeiten teilweise verdichtet wird. Saisonale Verdichtungen erfolgen auf verschiedenen Relationen in den Haupttourismusgebieten im Sommer. Das Mindestangebot bei den Erschließungslinien im ländlichen Raum bildet der 2-Stunden-Takt. Gegenüber dem Winterfahrplan 1996/97 konnten bis heute in verschiedenen Regionen bereits Verbesserungen der Fahrplanangebote umgesetzt werden: • Im Großraum Schwerin wurde auf den Relationen Ludwigslust – Schwerin und Gadebusch – Schwerin der durchgängige 1-Stunden-Takt an Werktagen eingeführt. Außerdem erfolgte 2001 die Einrichtung einer durchgehenden Linie Bad Kleinen – Schwerin – Wittenberge – Berlin, die zusammen mit dem Umsteigeverkehr in Ludwigslust auf den InterCity/EuroCity erstmalig eine 1-stündliche Verbindung zwischen Westmecklenburg und Berlin herstellt. • Im Großraum Rostock wurde das Angebot Tessin – Rostock auf einen werktäglichen 1-Stunden-Takt verdichtet. Die S-Bahn Rostock konnte durch die Linienverlängerung Warnemünde – Rostock Hbf – Güstrow bereits teilweise von einem ausschließlich innerstädtischen zu einem auch regionalen Verkehrssystem weiterentwickelt werden. • Mit dem Lückenschluss über die neue Wolgaster Klappbrücke konnte über den Umsteigebahnhof Züssow erstmals seit 1945 wieder eine Direktanbindung der Insel Usedom an die Hauptstrecke Stralsund – Pasewalk – Berlin hergestellt werden. Auf Usedom selber wurde der wesentlich gestiegenen Verkehrsnachfrage durch einen 30-Minuten-Takt in der touristischen Sommersaison zwischen Wolgast und Ahlbeck Grenze Rechnung getragen. • Auf einer Reihe von weiteren Strecken in allen Landesteilen wurden zusätzlich Angebotsverdichtungen zu den Hauptverkehrszeiten (HVZ) realisiert. Dem ÖPNV-Landesplan 1997-2002 entsprechend waren gutachterliche Überprüfungen für die Strecken mit besonders geringer Nachfrage im SPNV durchgeführt worden. Auf sechs Strecken wurde 1998 bis 2000 wegen der zu geringen Nachfragepotentiale das Verkehrsangebot auf Busbedienung mit etwa gleicher Fahrtenzahl umgestellt, das vom Land nach Maßgabe einer Richtlinie finanziert wird. - 15 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Auf den übrigen Strecken ist das SPNV-Angebot gesichert. Eine Ausnahme stellt lediglich der 10 km lange Abschnitt Rehna – Gadebusch der Strecke Rehna – Schwerin dar, wo vor einer endgültigen Entscheidung die Entwicklung der Verkehrsnachfrage in den nächsten Jahren weiter beobachtet wird. Alternativ ist weiter ein aus der Region geforderter Lückenschluss zwischen Rehna und Schönberg zur Schaffung einer Direktverbindung Lübeck – Schwerin zu prüfen. Das aktuelle Verkehrsangebot im SPNV Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Änderungen bis zum Fahrplanwechsel 2002/2003 umfasst die in Tabelle 2-1 aufgeführten Linien. - 16 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Tabelle 2-1: Linien des SPNV im Fahrplanjahr 2001/2002 km in M-V Linienverlauf Grundtakt werktags RegionalExpress (RE) und vergleichbare Produkte (Hamburg Hbf - Büchen -) Schwanheide - Boizenburg - Hagenow Land - Schwerin (Kiel - Lübeck -) Herrnburg - Bad Kleinen - Bützow - Rostock Wismar - Bad Kleinen - Schwerin - Ludwigslust - Grabow (- Wittenberge - Berlin - Jüterbog) 1 Wismar - Bad Kleinen - Schwerin - Ludwigslust1 Ludwigslust - Schwerin - Bad Kleinen - Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk Wismar - Bad Doberan - Rostock - Tessin Rostock - Güstrow - Neustrelitz (- Berlin)2 Stralsund - Neubrandenburg - Neustrelitz (- Berlin) (Hoyerswerda - Berlin -) Pasewalk - Züssow - Greifswald - Stralsund 73 123 68 2 Std. 2 Std. 2 Std. 69 248 2 Std. 1 Std. (Ludwigslust - Bützow 2 Std.) 1 Std. 2 Std. 1 Std. (Neustrelitz - Berlin 2 Std.) 2 Std. 84 136 139 117 RegionalBahn (RB) und vergleichbare Produkte (Lübeck -) Herrnburg - Grevesmühlen - Bad Kleinen Rehna - Gadebusch - Schwerin - Parchim 52 80 Hagenow Land - Ludwigslust - Parchim - Waren - Neustrelitz Ostseebad Kühlungsborn West - Bad Doberan Rostock - Laage - Güstrow Ostseeheilbad Graal-Müritz - Rövershagen - Rostock3 Rostock - Rövershagen - Velgast - Stralsund - Greifswald 153 15 45 25 104 Barth - Velgast - Stralsund Stralsund - Bergen auf Rügen - Sassnitz Bergen auf Rügen - Binz Bergen auf Rügen - Putbus - Lauterbach Mole 29 51 22 12 Lauterbach Mole - Putbus - Binz LB - Göhren 26 Züssow - Wolgast - Zinnowitz - Ahlbeck Grenze4 59 Peenemünde - Zinnowitz Mirow - Neustrelitz Süd Ueckermünde - Pasewalk Pasewalk - Grambow (- Stettin) 13 22 30 29 2 Std. 1 Std. (Rehna - Gadebusch 2 Std.) 2 Std. 1 Std. 2 Std. 2 Std. 2 Std. (im Sommer bis Züssow) 2 Std. 1 Std. 1 Std. 2 Std. (im Sommer 1 Std., Bedienung nur Bergen - Putbus) 2 Std. (nur im Sommer ab Lauterbach Mole, sonst Putbus) 1 Std. (im Sommer Wolgast - Ahlbeck Grenze 30 Min.) 1 Std. 2 Std. 2 Std. 2 Std. S-Bahn Rostock (S) S 1 Rostock Seehafen Nord - Rostock Hbf - Warnemünde S 2 Rostock Hbf - Warnemünde5 26 13 S 3 Güstrow - Schwaan - Rostock Hbf - Warnemünde 47 Erläuterungen: 1 Std. HVZ 7,5 Min. NVZ 15 Min. SVZ 30 Min. 1 Std. 1: Seit April 2002 Durchbindung Wismar - Bad Kleinen, dafür Wismar - Schwerin - Ludwigslust durchgehend nur 2-Std.-Takt. 2: Ersatzleistungen für weggefallenen Fernverkehr, derzeit als SPNV gefahren. 3: Zwischen Ostseeheilbad Graal-Müritz und Rövershagen derzeit Schienenersatzverkehr. 4: Ab September 2002 Durchbindung Züssow - Stralsund im 2-Std.-Takt (1. Umsetzungsstufe Vorpommernbahn). 5: Durchbindungen S 1 und S 3 fahrplanmäßig integriert. - 17 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Veränderungen beim Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) SPFV wird in Mecklenburg-Vorpommern im Fahrplanjahr 2001/2002 durch die DB Reise&Touristik AG auf drei Linien angeboten, die im 2-Stunden-Takt verkehren: - InterRegio Hamburg – Schwerin – Rostock – Stralsund (bei einigen Fahrten bis Binz), - InterCity/EuroCity Hamburg – Ludwigslust – Wittenberge – Berlin, - InterRegio Berlin – Pasewalk – Greifswald – Stralsund (bei einigen Fahrten bis Binz). Mit der von der Connex GmbH probeweise angebotenen Einzelzugverbindung Gera – Berlin – Rostock findet seit März 2002 eine Erweiterung des SPFV-Angebotes statt. Entsprechendes gilt für den im Auftrag der Schwedischen Staatsbahnen durch die Georg Verkehrsorganisation GmbH betriebenen Nachtzug Berlin – Sassnitz – Malmö. Die Landesregierung begrüßt diese Angebote anderer Anbieter ebenso wie die mögliche Einführung weiterer Leistungen. Zum Fahrplanwechsel 2001 wurde durch die DB Reise&Touristik AG der 2-stündliche InterCity-Regelhalt in Ludwigslust eingerichtet. Damit konnte eine langjährige Forderung des Landes zur verbesserten Anbindung der Region Westmecklenburg an Berlin realisiert werden. Das künftige SPFV-Angebot auf der Strecke Hamburg – Berlin muss nach deren Beschleunigung für 230 km/h (siehe Punkt 2.5) die Fernverkehrsbedienung von Ludwigslust mindestens im bisherigen Umfang sicherstellen. Weitergeführt werden der UrlaubsExpress Mecklenburg-Vorpommern, der zur Sommersaison das Rhein-/Ruhrgebiet und den nordwestdeutschen Raum samstags mit den Urlaubszentren an der Ostseeküste verbindet, und die Autoreisezüge. Im Dezember 2001 wurde der an Wochenenden verkehrende UsedomExpress als Direktverbindung Berlin – Wolgast – Seebad Heringsdorf eingeführt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2002 erfolgt die Umwandlung der InterRegio-Linie Hamburg – Stralsund zum InterCity (IC). Diese Linie wird über Hamburg hinaus über Frankfurt/Main und Heidelberg bis nach Karlsruhe verlängert. Damit entstehen neu umsteigefreie Fahrmöglichkeiten im vertakteten SPFV nach Süddeutschland. Zusätzlich wird eine tägliche Einzelzugverbindung von Leipzig über Schwerin nach Rostock eingerichtet. Zur Sommersaison 2003 soll eine IC-Wochenendverbindung mit einem Einzelzug zwischen Hamburg und dem Seebad Heringsdorf eingeführt werden. Den o.a. Verbesserungen stehen aufgrund der Umsetzung des Rationalisierungskonzeptes MORA P der DB Reise&Touristik AG Verschlechterungen durch die Einstellung von zwei InterRegio-Linien zum Fahrplanwechsel 2001/2002 gegenüber: - InterRegio Rostock – Güstrow – Waren – Neustrelitz – Berlin, - InterRegio Lübeck – Schwerin – Ludwigslust – Magdeburg. In den Jahren zuvor gab es bereits Ausdünnungen und erhebliche Qualitätsminderungen des Angebotes auf beiden Linien. Das Unternehmen begründet deren Einstellung mit den für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb zu geringen Fahrgastzahlen. Das Verkehrsangebot 2001 des SPFV in Mecklenburg-Vorpommern betrug - ohne Berücksichtigung der beiden eingestellten InterRegio-Linien in der ersten Jahreshälfte - mit insgesamt 1,27 Mio. Zug-km nur noch 58,5 % des linienbezogenen Angebotes von 1997. Diese gravierende Reduzierung der weiträumigen Anbindung kann aus Landessicht nicht akzeptiert werden. - 18 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Die Landesregierung wird gegenüber der DB Reise&Touristik AG weiterhin auf Verbesserungen im SPFV drängen. Sie geht davon aus, dass entsprechend der Zusage des Vorstandsvorsitzenden der DB AG nach dem erfolgten Ausbau der Strecke Rostock – Berlin, die nach Angaben der DB Netz AG dann für den Einsatz von Zügen des InterCityExpress (ICE) tauglich sein wird, 2006/2007 in dieser Relation wieder 2-stündlich SPFV mit den früheren Halten gefahren wird. Sie befürwortet des weiteren den Einsatz auch von anderen Anbietern (s.o.). Beim Oberzentrum Neubrandenburg erscheint es sinnvoll, eine von der Stadt und den umliegenden Landkreisen geforderte Direktanbindung im SPFV anzustreben. Auch ist die Herstellung eines durchgehenden schnellen SPFV-Angebotes Berlin – Kopenhagen / Malmö aus Sicht des Landes wünschenswert. Die Linienverläufe des SPFV und des SPNV mit den Umsteigebahnhöfen nach dem gegenwärtigen ITF können der Abbildung 2-1 entnommen werden. Enthalten ist darin die zum Fahrplanwechsel 2001 neu eingeführte Linie Rostock – Güstrow – Neustrelitz – Berlin als Ersatz des weggefallenen InterRegio. Diese SPNV-Linie wird vom Land MecklenburgVorpommern bislang unter Vorbehalt bezuschusst, da es sich um bisherigen Fernverkehr handelt, für den nach Überzeugung des Landes der Bund gemäß Artikel 87e des Grundgesetzes finanziell verantwortlich ist. - 19 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Abb. 2-1: Liniennetz des Schienenpersonennahverkehrs im Fahrplanjahr 2001/2002 __________________________________________________________________________ - 20 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 2.2 Angebotskonzept Grundlagen und Grundsätze der Angebotsgestaltung Das Angebotskonzept beruht auf einer Weiterentwicklung des für den SPNV und den SPFV gültigen ITF Mecklenburg-Vorpommern, der in einer ersten Stufe bereits im September 1996 eingeführt worden ist. Eine Optimierung des ITF ist u.a. aufgrund des Streckenausbaus auf den Hauptstrecken, aber auch zur fahrplanmäßigen Reisezeitverkürzung erforderlich (vgl. Punkt 2.4). Wesentliche Veränderung gegenüber dem derzeitigen ITF wird die Verlegung des Taktknotens mit Zugankünften und -abfahrten jeweils etwa zur vollen Stunde (Nullknoten) von Bad Kleinen nach Schwerin sein. Neubrandenburg wird vom 30-Minuten-Knoten - d.h. Zugankünfte und -abfahrten jeweils ungefähr zur halben Stunde - zum Nullknoten, Neustrelitz vom Nullknoten zum 30-Minuten-Knoten umgewandelt. Bergen auf Rügen wird neu 30-MinutenKnoten. Innerhalb des Nebenbahnnetzes wird Zinnowitz ein neuer Nullknoten. Die künftige Struktur der Taktknotenbahnhöfe stellt die Grundlage des Angebotskonzeptes dar. Abb. 2-2: Taktknoten des optimierten Integralen Taktfahrplanes im Zielhorizont 2007 Bergen auf Rügen Stralsund Rostock Zinnowitz Greifswald Wismar Güstrow Neubrandenburg Schwerin Neustrelitz Knoten zur Minute 00 Knoten zur Minute 30 Die Linienkonzeption geht aus vom vorhandenen Verkehrsangebot des SPFV seit dem Fahrplanwechsel 10.06.2001 und einer Rückumwandlung der SPNV-Linie Rostock – Berlin zum SPFV (vgl. Punkt 2.1). - 21 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Der Konzeption liegt ein integriertes Verkehrsangebot SPFV/SPNV zugrunde, das beiden Verkehrsarten Nachfragezuwächse bringen und damit auch den SPFV stabilisieren soll. In Abstimmung mit der DB Reise&Touristik AG soll erreicht werden, dass sämtliche Züge der künftigen IC-Linie Hamburg – Rostock – Stralsund und der InterRegio-Linie Berlin – Pasewalk – Stralsund im einstündlichen Wechsel bis nach Binz durchgebunden werden und ein Zwischenhalt in Prora mit bedient wird. Dazu ist erforderlich, auch die InterRegio-Linie Berlin – Pasewalk – Stralsund – Binz durchgängig im 2-Stunden-Takt zu bedienen. Für Fahrgäste ausschließlich auf der Teilstrecke Bergen auf Rügen – Binz ist eine tarifliche Gleich-stellung mit dem bisherigen SPNV gefordert. Bei Linien mit alternierender Bedienung durch SPFV und SPNV ist bezüglich der Tarifeinnahmen innerhalb der DB AG ggf. ein Ausgleich für den Fernverkehr herzustellen, sofern hier durch den verbesserten SPNV Einnahmerückgänge entstehen. Der Angebotskonzeption beim SPNV liegt folgende Strategie zugrunde: • 1-stündliche Bedienung der aufkommensstarken Hauptverkehrsachsen an allen Verkehrstagen unter fahrplanmäßiger Einbeziehung des SPFV, dabei möglichst Direktverbindung zwischen den Bahnhöfen mit größeren Ein- und Aussteigerzahlen; • mindestens 1-stündliches Grundangebot an Werktagen in den direkten Einzugsbereichen der Oberzentren; • Grundangebot bei Erschließungslinien im ländlichen Raum mindestens im 2-Stunden-Takt; • saisonale Verdichtungen des Angebotes in den aufkommensstarken Tourismusgebieten. Das Landeskonzept stellt ab auf ein für alle Kunden ganzheitliches und transparentes Angebot. Daher werden die Linien aller Betreiber einheitlich nach drei Kategorien mit jeweils identischen Qualitätsmerkmalen unterteilt, wobei nur die S-Bahn-Rostock ihre heutige Benennung behält: • Schneller Regionalverkehr (R), • Lokaler Nahverkehr (N), • S-Bahn Rostock (S). Die für diese Produkte definierten Qualitätsmerkmale sind der Anlage 1 zu entnehmen. Angebotskonzept SPNV 2007 Zur weiteren Optimierung des ITF Mecklenburg-Vorpommern und der bedarfsgerechten Angebotsverbesserung wird das gegenwärtige Linienkonzept weiterentwickelt. Unabhängig vom Verkehrsbedarf sind vor dem Hintergrund der begrenzten Regionalisierungsmittel Ausweitungen von Zugleistungen des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern in größerem Umfang nicht möglich. Zusatzleistungen müssen daher großenteils durch Reduzierungen an anderer Stelle kompensiert werden. - 22 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Insgesamt verändern sich die Zugleistungen des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern - unter Einrechnung der zusätzlichen SPFV-Leistungen auf Rügen - wie folgt: - Leistungen Fahrplanjahr 1993/94 (Bezugsjahr der Regionalisierung) 15,09 Mio. Zug-km/a = 100,0 %, - Leistungen 1996 (mit Umrechnung der Zusatzleistungen aus der ersten Stufe ITF auf das Kalenderjahr) 17,16 Mio. Zug-km/a = 113,7 %, - Leistungen 2001 (ohne Ersatzleistungen für seit 2001 weggefallenen SPFV von 0,87 Mio. Zug-km/Jahr) 15,79 Mio. Zug-km/a = 104,6 %, - Leistungen 2007 (Zielhorizont) 16,58 Mio. Zug-km/a = 109,9 %. Die Leistungsmehrung - ohne Berücksichtigung der Ersatzleistungen für weggefallenen SPFV auf den Strecken Rostock – Berlin und Schwerin – Ludwigslust - beträgt insgesamt 793.000 Zug-km bzw. 5,0 % im Vergleich der Gesamtleistung in den Jahren 2007 zu 2001. Legt man die Zugleistungen auf dem zum Stand 31.03.2002 durch den Schienenpersonenverkehr bedienten Netz zugrunde, so liegen diese 2001 um 7,3 % und im Zielhorizont 2007 um 11,8 % über denen des Vergleichsjahres 1996. Neben der quantitativen Ergänzung des Zugangebotes erfolgt auch eine Verbesserung der Angebotsqualität. Durch die geplanten Maßnahmen kann das Angebot entscheidend verbessert werden: Ö Verringerung der durchschnittlichen Reisezeit pro Fahrt (ohne Fahrten im S-Bahn-Netz Rostock) um ca. 15 Minuten, Ö Vermeidung von etwa 4 % der bisher notwendigen Umsteigevorgänge, Ö Verkürzung der Übergangszeiten auf den verbleibenden Umsteigebeziehungen um durchschnittlich 10 %, Ö Erhöhung der Verfügbarkeit des Schienenpersonenverkehrs durch neue Verbindungen um knapp 9 %. Die Tabelle 2-2 gibt eine Übersicht mit Kenndaten zu Linienverläufen, Linienlängen und Bedienungshäufigkeiten. Angegeben ist jeweils der Fahrplangrundtakt an Werktagen montags bis freitags, der zu den Hauptverkehrszeiten verdichtet und am Wochenende dem jeweiligen Bedarf angepasst werden kann. Die Linienverläufe und die bedienten größeren Bahnhöfe gemäß dem Konzept 2007 sind in Abbildung 2-3 dargestellt. - 23 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Tabelle 2-2: Linienkonzept SPNV im Zielhorizont 2007 Produkt Linienverlauf km in M-V Grundtakt werktags Fernverkehr (Fv) und Schneller Regionalverkehr (R) Fv / R1 R2 R3 R4 R5 R6 Fv / R7 (Hamburg - Büchen -) Boizenburg - Hagenow Land - Schwerin - Bad Kleinen - Bützow - Rostock - Stralsund - Binz (Lübeck -) Herrnburg - Bad Kleinen - Schwerin - Ludwigslust Wismar - Schwerin - Ludwigslust - Grabow (- Wittenberge - Berlin) Stralsund - Neubrandenburg - Neustrelitz (- Berlin) Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk - Grambow (- Stettin) Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk - Ueckermünde6 Binz - Stralsund - Greifswald - Pasewalk (- Berlin) 284 115 1 Std. (Stralsund - Binz 2 Std.)1 2 Std. 84 139 182 185 168 2 Std. 2 Std. 2 Std. 2 Std. 1 Std. (Stralsund - Binz 2 Std.)2 52 94 (108)3 35 80 2 Std. Lokaler Nahverkehr (N) N1 N2 N3 N4 (Lübeck -) Herrnburg - Grevesmühlen - Bad Kleinen Wismar - Bad Kleinen - Schwerin - Hagenow Land - Boizenburg (- Büchen3) Wismar - Bad Kleinen - Schwerin Hbf - Schwerin Mitte Rehna - Gadebusch - Schwerin - Parchim N5 N6 N7 Hagenow Land - Ludwigslust - Parchim - Waren - Neustrelitz Mirow - Neustrelitz Wismar - Bad Doberan - Rostock - Sanitz - Tessin N8 N9 N 10 N 11 N 12 N 13 Ostseebad Kühlungsborn West - Bad Doberan Ostseeheilbad Graal-Müritz - Rövershagen - Rostock Stralsund - Grimmen Demmin - Neubrandenburg - Neustrelitz Stralsund - Bergen auf Rügen - Sassnitz Bergen auf Rügen - Putbus - Lauterbach Mole 15 25 23 77 51 12 N 14 Lauterbach Mole - Putbus - Binz LB - Göhren 26 N 15 Barth - Velgast - Stralsund - Greifswald - Züssow - Wolgast - Zinnowitz - Ahlbeck Grenze (- Swinemünde)4 Züssow - Wolgast - Zinnowitz - Ahlbeck Grenze (- Swinemünde) N 16 153 22 84 137 59 N 17 Peenemünde - Zinnowitz 13 S1 Rostock Hbf - Warnemünde5 13 S2 S3 S4 Güstrow - Schwaan - Rostock Hbf - Warnemünde Güstrow - Laage - Rostock Hbf - Warnemünde Rostock Seehafen Nord - Rostock Hbf 47 58 13 2 Std. 1 Std. 1 Std. (Rehna - Gadebusch 2 Std.) 2 Std. 2 Std. 1 Std. (an Mo-Fr Verdichter Bad Doberan - Rostock) 1 Std. 1 Std. 2 Std. 2 Std. 1 Std. 2 Std. (im Sommer 1 Std., Bedienung nur bis Putbus) 2 Std. (nur im Sommer bis Lauterbach Mole) 2 Std. 1 Std. (im Sommer Wolgast - Swinemünde 30 Min., einzelne Züge bis Stralsund) 1 Std. S-Bahn Rostock (S) Erläuterungen: HVZ 10 Min. NVZ 15 Min. SVZ 30 Min. 1 Std. 1 Std. 1 Std. 1: Stralsund - Binz im Wechsel mit Fv / R 7 2: Stralsund - Binz im Wechsel mit Fv / R 1 3: Verlängerung bis Büchen, wenn dort Anschlüsse nach/von Hamburg vorhanden sind. 4: Durchbindung östlich von Züssow in N 17 fahrplanmäßig integriert. 5: Durchbindungen S 2 und S 3 fahrplanmäßig integriert. 6: Beibehaltung der Durchbindung Bützow - Schwerin derzeit noch in Prüfung. - 24 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Abb. 2-3: Liniennetz des Schienenpersonennahverkehrs im Zielhorizont 2007 __________________________________________________________________________ - 25 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Umsetzung des Konzeptes Die inhaltliche und die zeitliche Umsetzung der Ausweitung des SPNV-Angebotes ist im Wesentlichen abhängig vom Verkehrsbedarf und den hierfür verfügbaren Finanzmitteln nach der Änderung des RegG (siehe Punkt 1.5). Sie steht ferner unter dem Vorbehalt der notwendigen Abstimmungen mit den benachbarten Bundesländern und Polen bei den landesgrenzenüberschreitenden Linien. Wichtige Umsetzungsschritte sind im September 2002 durch die 1. Stufe der Vorpommernbahn mit der 2-stündlichen Durchbindung Züssow – Stralsund und zum Fahrplanwechsel im Dezember 2002 vor allem mit der neuen 2-stündlichen SPNV-Direktverbindung Hamburg – Schwerin – Rostock geplant. Bereits zum April 2002 erfolgte die Verlängerung der Linie Jüterbog – Berlin – Schwerin – Bad Kleinen bis nach Wismar (künftige Linie R 3); hierfür verkehrt die Linie Wismar – Schwerin – Ludwigslust auch im Nordabschnitt Wismar – Schwerin seitdem 2-stündlich. Die Streckenverlängerung auf Usedom von Ahlbeck Grenze bis nach Swinemünde kann in wenigen Monaten umgesetzt sein, sobald sämtliche deutsch-polnischen Verhandlungen abgeschlossen sind. Die verbesserte Anbindung von Stettin mit kürzeren Fahrzeiten und mehr als den derzeit sieben Fahrtenpaaren täglich ist nach dem EU-Beitritt Polens und dem zu erwartenden deutlich steigenden Verkehrsaufkommen spätestens zu diesem Zeitpunkt erforderlich. An wesentlichen fahrgastwirksamen Angebotsänderungen in Verbindung mit Streckenbeschleunigungen aufgrund des Infrastrukturausbaus (siehe Punkt 2.5) sind bis Ende 2007 gegenüber dem Jahresfahrplan 2001/2002 vorgesehen: • Die Fahrzeit Rostock – Berlin wird um ein Drittel auf unter zwei Stunden verkürzt. • Die Fahrzeiten im SPNV in der Gesamtrelation Hamburg – Stralsund werden deutlich auf 2:54 Stunden reduziert. Auf den Teilrelationen betragen die künftigen Fahrzeiten: Ö 1:15 Stunden zwischen Hamburg und Schwerin, Ö 0:45 Stunden zwischen Schwerin und Rostock, Ö 0:54 Stunden zwischen Rostock und Stralsund. Zusätzlich wird mit der neuen Linie R 1 zwischen Hamburg und Stralsund mit Fahrzeiten, die sich am SPFV orientieren, zusammen mit dem künftigen InterCity ein attraktives 1-stündliches Angebot mit kurzen Anschlüssen in Hamburg zum SPFV in Richtung Westund Süddeutschland geschaffen. Die Stärkung dieser Verkehrsachse hat Vorrang gegenüber der bisherigen Direktverbindung Rostock – Lübeck, zumal ein großer Teil der Fahrgäste dieser Linie Hamburg als Ausgangs- bzw. Zielbahnhof hat. Nach Einführung der R 1 entfällt für diesen Nutzerkreis das bisherige Umsteigen in Lübeck. Für Fahrgäste zwischen Rostock und Lübeck besteht weiterhin eine 1-stündliche Fahrmöglichkeit mit Umsteigen in Bad Kleinen. Zur Bedienung der kleineren Bahnhöfe ist zusätzlich die neue Linie N 2 zwischen Büchen/Boizenburg und Schwerin erforderlich, die in Verbindung mit der R 1 die Fahrtmöglichkeiten zwischen Hagenow und der Landeshauptstadt verdoppelt. • Die neue Linie R 2 verbindet Lübeck mit Schwerin und Ludwigslust, wo sie einen Direktanschluss an den InterCity nach und von Berlin herstellt. Sie ersetzt zwischen Lübeck und Bad Kleinen die bisherige Linie Rostock – Lübeck. Durch die Bedienung aller Bahnhöfe westlich von Schönberg wird auch der östliche Verdichtungsraum des Oberzentrums Lübeck erstmalig 1-stündlich bedient. - 26 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ • Durch die bereits erfolgte Verlängerung der bestehenden R 3 über Bad Kleinen hinaus hat Wismar neu eine 2-stündliche Direktverbindung nach Berlin. Die Fahrten der R 3 schaffen zusammen mit der N 2 und der neuen N 3 erstmalig Fahrtenmöglichkeiten zwischen Wismar und Schwerin etwa alle 30 Minuten. Die N 3 verkehrt samstags und sonntags nur zwischen Wismar und Bad Kleinen, wo sie Anschlüsse zu den dort haltenden Linien herstellt. • Zwischen Bad Doberan und Rostock wird montags bis freitags das Angebot der N 7 auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet, ebenso der Abschnitt Sanitz – Rostock zur HVZ. • Nach der für 2003 vorgesehenen Fertigstellung des Streckenausbaus Rövershagen – Graal-Müritz erfolgt mit der Einführung des 1-Stunden-Taktes werktags eine Verdoppelung des bisherigen Angebotes. • Die S-Bahn Rostock wird neu gestaltet. Durch die neue S 3 erhält auch die Linie über Laage nach Güstrow werktags einen 1-Stunden-Takt mit Durchbindung bis nach Warnemünde. Von Güstrow entstehen so etwa alle 30 Minuten Fahrmöglichkeiten nach Rostock über die S 2 oder die S 3. Die Linie zum Seehafen Rostock wird zur S 4 und endet am Hauptbahnhof. Dadurch kann eine bestmögliche Anpassung an den SPFV sowie die Ankünfte und Abfahrten der Fährlinien im Seehafen erfolgen. • Beide R-Linien in/aus Richtung Neubrandenburg sollen zukünftig in Bützow enden. Kurze Anschlüsse in Richtung Schwerin sind dort sichergestellt. Alternativ wird die Durchbindung der R 6 bis Schwerin geprüft. Durch den Streckenausbau und die neue ITF-Konzeption verkürzt sich die Fahrzeit Neubrandenburg – Schwerin von 2:15 bzw. 2:45 Stunden auf 1:45 Stunden. Stettin erhält mit zusätzlichen grenzüberschreitenden Fahrten einen ganztägigen durchgehenden 2-Stunden-Takt nach Mecklenburg-Vorpommern. • Die Teilung der bisherigen Linie Stralsund – Neustrelitz ermöglicht, dass die Fahrten der künftigen N 10 zwischen Grimmen und Stralsund auch bei Bedienung der kleinen Zwischenbahnhöfe den Nullknoten Stralsund und damit die meisten Anschlüsse erreichen. Die nur noch 2-stündliche Bedienung Grimmen – Demmin ist wegen des dort deutlich geringeren Nachfragepotenzials zu rechtfertigen. • Aufgrund der Streckenbeschleunigung Stralsund – Pasewalk – Berlin und dem Einsatz schnellerer Züge im SPNV können neben einer Verkürzung der Fahrzeiten zwischen Stralsund und Berlin um etwa 30 Minuten auch die kleinen Bahnhöfe im Großraum Stralsund/Greifswald durch die R 7 bedient werden, so dass in Verbindung mit der N 15 neu ein 1-stündliches Angebot geschaffen wird. • Mit der Linie N 15 wird 2-stündlich die Vorpommernbahn Swinemünde – Wolgast – Stralsund – Barth realisiert. In Stralsund bestehen kurze Übergänge zur N 12 nach Sassnitz auf der Insel Rügen. Von den Verdichtern der Linie N 17 auf Usedom zur Sommersaison erfolgt bei einzelnen Zügen die Verlängerung von Wolgast bis nach Stralsund, um dort bessere Übergänge zu den Fernzügen nach Rostock/Hamburg herzustellen. • Rügen erhält durch das integrierte Angebot SPFV/SPNV 2-stündliche Direktanschlüsse in Richtung Rostock / Hamburg wie auch Berlin. Das SPNV-Angebot wird hieran angepasst. Einzelangaben zum SPNV-Linienkonzept 2007 sind der Anlage 2 zu entnehmen. - 27 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 2.3 Entwicklung der Verkehrsnachfrage Nachfrageentwicklung 1995-2000 Wie aus Tabelle 2-3 zu ersehen ist, gab es im gesamten Schienenpersonenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der landesgrenzenüberschreitenden Verkehre etwa 80.000 Fahrten an einem durchschnittlichen Werktag des Jahres 2000. Dabei wurden 2,76 Mio. Personenkilometer (Pkm) mit Quelle oder Ziel im Landesgebiet erbracht. Hinzu kommen Fahrten im Durchgangsverkehr auf der Strecke Hamburg – Berlin ohne Zwischenhalt in Mecklenburg-Vorpommern, die in den angegebenen Kennwerten nicht enthalten sind. Tabelle 2-3: Entwicklung der Verkehrsnachfrage im Schienenpersonenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern pro mittlerem Werktag 1995-2000 Einheit Anzahl pro Jahr 1995 2000 Veränderung 1995-2000 absolut relativ Verkehrsaufkommen in Tausend Fahrten Schienenpersonenverkehr gesamt ca. 61 ca. 67 +6 - davon mit Nutzung des SPNV ca. 57 ca. 61 +4 Verkehrsleistung in Mio. Personenkilometer Gesamt ca. 2,20 ca. 2,76 + 0,56 - davon SPFV ca. 0,85 ca. 1,14 + 0,29 - davon SPNV ca. 1,35 ca. 1,62 + 0,26 Quelle: +10 % + 7% + 25 % + 34 % + 23 % Intraplan Consult GmbH, Optimierung des ITF Mecklenburg-Vorpommern (Aktualisierung 2001), München, Februar 2002, Untersuchung im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V Der SPNV einschließlich der S-Bahn Rostock wurde bei ca. 61.000 Fahrten bzw. 91 % aller Fahrten im Schienenpersonenverkehr genutzt. Der Anteil des SPNV an der Verkehrsleistung im gesamten Bahnverkehr in Mecklenburg-Vorpommern betrug dagegen mit 1,62 Mio. Pkm nur knapp 58 %. Die Differenz zwischen beiden Zahlen erklärt sich aus den unterschiedlichen Reiseweiten im SPNV und SPFV. Insgesamt stieg 1995-2000 die Verkehrsnachfrage in Mecklenburg-Vorpommern um etwa 10 % bei den Fahrten und ca. 25 % bei der Verkehrsleistung. Auch hier wirkt sich die Verlängerung der mittleren Reiseweite pro Fahrt aus, die sich von 36,1 km auf 41,2 km erhöhte. Eine wesentliche Nachfragesteigerung im westmecklenburgischen Raum gab es durch die Inbetriebnahme der ausgebauten Streckenabschnitte bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit Nr. 1 und Nr. 2 auf den Streckenabschnitten Hamburg – Hagenow Land – Berlin / – Schwerin und die Einführung der ersten Stufe des ITF im September 1996. Der SPFV profitierte hierbei stärker vom Nachfragezuwachs als der SPNV. In den Folgejahren stieg die Nachfrage im SPNV bis 1999 weiter kontinuierlich an. Ein Teil dieses Nachfragezuwachses war auf die Einführung des Ländertickets MecklenburgVorpommern und des Schönes-Wochenende-Tickets zurückzuführen. Bahninterne Verlagerungen vom SPFV zum SPNV spielen hierbei eine gewichtige Rolle, so dass der SPFV seit 1996 wieder etwas Nachfrage verloren hat. Im Jahr 2000 stagnierte die Verkehrsnachfrage etwa auf dem Niveau von 1999. Die sehr hohen Steigerungsraten sind allerdings nicht ausschließlich auf die Angebots- und Tarifmaßnahmen zurückzuführen. Weitere Gründe waren die starke Zunahme des Tourismusverkehrs und die Dynamik der Stadt-Umland-Wanderung, die vor allem in den Einzugsbereichen der größeren Städte zu einer zusätzlichen Nachfrage führte. - 28 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ In den kommenden Jahren werden wesentliche demografische, raumstrukturelle und verkehrliche Einflussfaktoren (siehe Punkt 1.1) dazu führen, dass die Nachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr tendenziell sinkt, sofern das Angebot nicht verbessert wird. Die Nachfrage im S-Bahn-Verkehr auf der Stammstrecke Rostock Hbf – Warnemünde blieb bis 2000 etwa konstant, obwohl seither der S-Bahn-Betrieb auf die Strecke Güstrow – Rostock mit Durchbindung nach Warnemünde ausgeweitet wurde. Zwischen Güstrow und Rostock Hbf konnten allerdings Nachfragezuwächse von etwa 20 % verzeichnet werden. Die räumliche Verteilung der Verkehrsnachfrage im SPFV und SPNV aller Eisenbahnverkehrsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an einem durchschnittlichen Werktag montags bis freitags im Jahr 2000 ist in Abbildung 2-4 dargestellt. Die relativen Veränderungen der Nachfrage gegenüber 1995 können der Anlage 3 entnommen werden. Die Nachfrage im SPNV unterscheidet sich am Wochenende erheblich gegenüber den Werktagen. Aus Anlage 4 ist ersichtlich, dass vor allem die Zulaufstrecken zu den Tourismusgebieten an diesen Tagen relativ hohe Nachfragewerte aufweisen. Einen großen Einfluss haben dabei Tagesgäste mit Nutzung des Schönes-Wochenende-Tickets. Dagegen sinkt die Nachfrage in den Einzugsbereichen der Städte Rostock, Schwerin und Wismar. Darüber hinaus gibt es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern in den Tourismusregionen zur Sommersaison beim SPNV eine deutlich höhere Nachfrage als in den übrigen Jahreszeiten (siehe Anlage 5). Diese sind vor allem durch Tagesausflüge der Urlauber vor Ort bedingt. Dabei fahren auch Personen mit dem SPNV, die für ihre An- und Abreise nicht die Bahn benutzen. Dies führt zu einer verkehrlichen Entlastung in den naturräumlich sensiblen Fremdenverkehrsgebieten. - 29 - - 30 - 5 10 15 km Boizenburg WISMAR MECK Grevesmühlen BUR Crivitz Grabow Ludwigslust NeustadtGlewe Plate Schönberg Berlin / Magdeburg Rövershagen RibnitzDamgarten Graal-Müritz Teterow Malchow Laage Tessin Sanitz ROSTOCK Meyenburg Güstrow Putlitz Parchim Lübz Bützow Schwaan Bad Doberan Neubukow Blankenberg Bad Kleinen Lübstorf Warnemünde HT Heiligendamm Kröpelin Kühlungsborn LEN R GE C BU Mirow Rheinsberg Waren Stavenhagen Malchin Grimmen Velgast Berlin Templin Burg Stargard Berlin Kartengrundlage © S. Oberländer, München Stettin Grambow Greiffenberg SCHWEDT Pasewalk Torgelow Eggesin Ueckermünde Swinemünde Koserow Ückeritz Bansin Heringsdorf Ahlbeck Zinnowitz BUCHT POMMERSCHE Prenzlau Strasburg NEUBRANDENBURG Anklam Züssow Wolgast GREIFSWALD Altentreptow Göhren Sellin Peenemünde Karlshagen Binz Sassnitz Putbus Lauterbach Samtens Bergen Neustrelitz Demmin STRALSUND Barth Nachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr 2000 Hagenow Holthusen SCHWERIN Gadebusch Rehna Schönberg Abb. 2-4: 0 Hamburg Mölln Ratzeburg LÜBECK Neustadt Oldenburg Heiligenhafen Burg Sagard Intraplan Consult GmbH 2002 Kreisgrenze Autobahn, Stand Oktober 2000 Landesgrenze Bundessgrenze Haltepunkte mit weniger als 200 Einund Aussteiger und weitere Haltestellen der S-Bahn Rostock sind nicht dargestellt. mehr als 10.000 5.000 - 10.000 2.000 - 5.000 1.000 - 2.000 500 - 1.000 200 - 500 Ein- und Aussteiger (ohne Umsteiger) Strecken mit sehr starker saisonaler Schwankung kein Personenverkehr zzgl. Durchgangsverkehr Hamburg-Berlin mehr als 10.000 5.000 - 10.000 2.000 - 5.000 1.000 - 2.000 750 - 1.000 weniger als 500 500 - 750 Anzahl Personenfahrten am Werktag (Montag - Freitag) Verkehrsnachfrage Bahn 2000 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Die zu erwartenden Veränderungen bei der einwohner-, raum- und straßenbezogenen Verkehrsstruktur (siehe Punkt 1.1) werden unmittelbar Einfluss auf die Verkehrsnachfrage im Schienenpersonenverkehr haben. Dabei ist von regional sehr großen Unterschieden auszugehen. Diese Veränderungen stellten Eingangsgrößen bei der gutachterlichen Nachfrageprognose für den ÖPNV-Landesplan dar. Die Veränderungen bei der Einwohner- und der Raumstruktur werden nach der Prognose zu einem Anstieg der Verkehrsnachfrage in einer Größenordnung von landesweit 6 % führen. Maßgebend hierfür ist der erwartete deutliche Anstieg im Bereich des Freizeit- und Urlaubsverkehrs in den Tourismusregionen des Landes. Die Nachfragesteigerung wird vorwiegend innerhalb der touristischen Regionen an der Ostseeküste und auf den Zulaufstrecken aus den Richtungen Hamburg und Berlin stattfinden. In den Umlandbereichen der Städte, die nicht direkt durch die Nachfragesteigerung im Tourismusverkehr profitieren, wird dagegen die Nachfrage leicht sinken. Hier werden die Nachfragerückgänge im Schülerverkehr stärker sein als die durch die Stadt-Umland-Wanderung hervorgerufene Nachfragesteigerung im Berufs- und Ausbildungsverkehr. Dort und in den ländlichen Gebieten außerhalb der Tourismusregionen ergibt die Prognose einen Rückgang im Ausbildungsverkehr um ca. 10 % bei den Fahrten und etwa 8 % bei der Verkehrsleistung. Sehr stark wird sich die durchgehende Befahrbarkeit der Bundesautobahn A 20 einschließlich des neuen Rügenzubringers ab 2005 auf die Verkehrsnachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr auswirken. Fahrten, die derzeit aufgrund des für die Bahn noch relativ günstigen Reisezeitverhältnisses oder der Überlastungen im Straßennetz mit dem öffentlichen Verkehr erfolgen, werden künftig mit dem Pkw durchgeführt. Besonders werden die Strecken betroffen sein, die parallel zur A 20 führen (vgl. Anlage 6): - Hamburg – Rostock – Stralsund mit Zulaufstrecke Lübeck – Bad Kleinen, - Stralsund – Pasewalk – Berlin, - Stralsund – Bergen auf Rügen – Sassnitz / – Binz, - Stralsund – Neubrandenburg und - Neubrandenburg – Pasewalk. Auf den zum Teil sehr stark nachgefragten Strecken ist mit einem Nachfragerückgang um bis zu 20 % zu rechnen. Der mit 1.300 Personenfahrten pro Tag höchste Rückgang wird zwischen Bad Kleinen und Rostock auftreten. Landesweit ergibt die Prognose einen Nachfragerückgang durch den Straßenausbau von knapp 12 %. Ohne Verbesserungen bei der Infrastruktur und dem Verkehrsangebot führt die Prognose zum Ergebnis, dass die Nachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr in MecklenburgVorpommern aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen im Zeitraum 2000-2007 insgesamt um etwa 9 % auf 2,52 Mio. Pkm pro Werktag sinken wird (vgl. Abb. 2-5). Nachfrageprognose 2007 mit neuem Angebotskonzept Eingangsgrößen dieser Prognose sind neben den Maßnahmen des Angebotskonzeptes 2007 auch die Reisezeitverkürzungen nach Fertigstellung der geplanten Infrastrukturmaßnahmen (siehe Punkt 2.5). Die Verkehrsnachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern kann hierdurch landesweit um etwa 24 % gegenüber der Situation im Jahr 2007 ohne neues Angebotskonzept (s.o.) gesteigert werden. - 31 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Dieser Nachfragezuwachs übersteigt den Rückgang wegen der sich bis 2007 verändernden Rahmenbedingungen bei der einwohner-, raum- und straßenbezogenen Verkehrsstruktur um das 2,5-fache, wie aus Abbildung 2-5 zu ersehen ist. Abb. 2-5: Entwicklung der Nachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern 2000-2007 Mio. Pkm / Werktag (Montag - Freitag) 3,40 3,13 3,20 +13 % 3,00 2,80 2,76 2,52 2,60 +24 % -9 % 2,40 2,20 2,00 Analyse 2000 Quelle: 2007 ohne Angebotsänderungen 2007 mit Angebotsänderungen Intraplan Consult GmbH, Optimierung des ITF Mecklenburg-Vorpommern (Aktualisierung 2001), München, Februar 2002, Untersuchung im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V Aus der Summe aller Verbesserungen im Schienenpersonenverkehr ist im Vergleich zum Ausgangsjahr 2000 nach der Prognoserechnung für 2007 mit einer Nachfragesteigerung um landesweit ca. 13 % auf 3,13 Mio. Pkm pro Werktag zu rechnen (vgl. Abb. 2-5). Auf fast allen Strecken ergibt die Prognose Neuverkehre für den Schienenpersonenverkehr. Neben einer Erhöhung der Verkehrsnachfrage insgesamt führen die Beschleunigungen auf einzelnen Achsen zu Nachfrageverlagerungen innerhalb des Eisenbahnnetzes. Ein Nachfragerückgang wird nur dort entstehen, wo derartige Routenverlagerungen in größerem Umfang auftreten. Die wesentlichen Nachfrageveränderungen beim SPNV und SPFV - angegeben in Personen pro durchschnittlichem Werktag montags bis freitags - sind: • Strecke Hamburg – Schwerin – Rostock – Stralsund Zwischen Hamburg und Schwerin ergeben sich deutliche Nachfragezuwächse von bis zu 1.800 Personen. Der Neuverkehr wird etwa 1.100 Fahrgäste betragen. Hinzu kommen ca. 700 Personen aus Verlagerungseffekten von der Strecke Lübeck – Bad Kleinen. Zwischen Schwerin und Rostock ist mit einem Neuverkehr von ebenfalls ca. 1.100 und zwischen Rostock und Stralsund etwa 700 Reisenden zu rechnen. Dem werden Verluste aus Verlagerungseffekten von etwa 200 Fahrgästen gegenüber stehen. Insgesamt können durch das neue umsteigefreie SPNV-Angebot, das im Wechsel mit dem künftigen InterCity insgesamt einen 1-Stunden-Takt schafft, mit deutlich verkürzten Reisezeiten und kurzen Anschlüssen auch in Hamburg trotz der durchgehenden Befahrbarkeit der A 20 in derselben Gesamtrelation hohe Nachfragesteigerungen beim gesamten Schienenpersonenverkehr erreicht werden. - 32 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ • Bereich Lübeck / Wismar / Schwerin Zwischen Wismar und Schwerin ergibt die Prognose einen Nachfragezuwachs von etwa 450 Personen und zwischen Lübeck und Bad Kleinen von ca. 150 Reisenden mit Fortsetzung in Richtung Schwerin. Die Strecke Lübeck – Bad Kleinen wird jedoch wegen der weggefallenen Fernverkehrsverbindung und der nicht mehr vorhandenen Direktverbindung Lübeck – Rostock über 500 Fahrgäste an die Strecke Hamburg – Schwerin – Bad Kleinen verlieren. Insgesamt ist für diese Strecke aufgrund der Verlagerungseffekte und den sich verändernden Rahmenbedingungen mit einem Rückgang um etwa ein Drittel der gegenwärtigen Nachfrage zu rechnen. • Strecke Rostock – Güstrow – Neustrelitz – Berlin In der Gesamtrelation Rostock – Berlin wird durch die erhebliche Streckenbeschleunigung ein Nachfragezuwachs von über 400 Personen erwartet. Zusätzlich werden etwa 100 Reisende auf diese Strecke verlagert. • Großraum Rostock Im lokalen SPNV werden zum Teil erhebliche Nachfragesteigerungen in den Relationen Bad Doberan – Rostock mit ca. 350, Graal-Müritz – Rostock etwa 200 und Sanitz – Rostock ca. 150 Personen entstehen. • Relation Güstrow – Rostock Durch die fast gleichwertige künftige S-Bahn-Bedienung auch über Laage werden etwa 300 Reisende von der bestehenden S-Bahnlinie über Schwaan hierher verlagert. Diese Verlagerungen führen dazu, dass auf dem Streckenabschnitt zwischen Schwaan und Güstrow trotz der Zuwächse in der Relation Rostock – Berlin (s.o.) kaum Nachfrageveränderrungen gegenüber dem Jahr 2000 entstehen. Zusätzlich zu den Verlagerungen wird aufgrund des verbesserten Angebotes zwischen Güstrow und Laage ein Neuverkehr von 150 Fahrgästen zwischen Güstrow und Rostock auftreten. Auf der Teilrelation zwischen Laage und Rostock kommen weitere 150 Reisende neu hinzu. Damit wird sich auf der Teilstrecke Laage – Rostock die Nachfrage gegenüber dem Jahr 2000 etwa verdreifachen und auf der Teilstrecke Güstrow – Laage - wenngleich von einem sehr niedrigen Ausgangswert - sogar vervierfachen. • Strecke Bützow – Neubrandenburg – Pasewalk Auf dieser Ost-West-Achse beträgt der ermittelte Nachfragezuwachs 200 bis 450 Personen mit abnehmenden Werten in Richtung Osten. Die von dieser Strecke ausgehende Nachfragesteigerung setzt sich in westlicher Richtung bis nach Schwerin fort und wird sich mit der Nachfragesteigerung auf der Relation Schwerin – Rostock überlagern. Perspektivisch ist mit einer deutlichen Erhöhung der Nachfrage aus und in den Raum Stettin nach Aufnahme Polens in die EU zu rechnen, die derzeit noch nicht quantifizierbar ist. • Strecke Stralsund – Neubrandenburg – Neustrelitz Hier ist ein Neuverkehr von ca. 300 Personen im Abschnitt Neubrandenburg – Neustrelitz, zwischen 200 und 300 Reisenden in den Abschnitten Stralsund – Grimmen und Demmin – Neubrandenburg sowie trotz Teilung der bisherigen Linie Stralsund – Neustrelitz etwa 150 Fahrgästen zwischen Grimmen und Demmin zu erwarten. Hinzu kommen werden ca. 100 auf diese Strecke verlagerte Fahrgäste. - 33 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ • Strecken Berlin – Pasewalk – Greifswald – Stralsund und Züssow – Insel Usedom Der Neuverkehr zwischen Pasewalk und Stralsund wird werktags bis zu 800 Personenfahrten im südlichen Bereich und ca. 550 Personenfahrten zwischen Stralsund und Greifswald betragen. Östlich von Züssow in Richtung Usedom und auf der Insel Usedom selber ist im Durchschnitt mit ca. 350 zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen. • Strecke Stralsund – Bergen auf Rügen – Sassnitz / – Binz Die ermittelten Nachfragesteigerungen südlich und westlich von Stralsund setzen sich auf die Insel Rügen fort, speziell auch wegen der verbesserten Anschlussbeziehungen in Stralsund und der Durchbindung des Fernverkehrs von Hamburg und Berlin nach Binz. Hinzu kommt eine weitere Steigerung der lokalen Nachfrage durch die Verkürzung der Fahrzeiten. Zwischen Stralsund und Bergen auf Rügen wird die Nachfrage um bis zu 800 Personen steigen. Bis Binz sind es noch ca. 300 zusätzliche Reisende. Im übrigen Netz ist vor allem der Neuverkehr von 200 Reisenden zwischen Schwerin und Parchim bedeutsam. Die gesamten in der Prognose ermittelten Veränderungen der Verkehrsnachfrage beim SPFV und beim SPNV durch die Umsetzung des optimierten ITF einschließlich der Infrastrukturmaßnahmen sind in Abbildung 2-6 dargestellt. Die absoluten Werte der Verkehrsnachfrage 2007 enthält die Anlage 7. - 34 - - 35 - 5 10 15 km Boizenburg Abb. 2-6: 0 Hamburg Mölln Ratzeburg LÜBECK WISMAR Crivitz Grabow Ludwigslust NeustadtGlewe Lübstorf Bad Kleinen Schönberg Rövershagen RibnitzDamgarten Graal-Müritz Teterow Malchow Laage Tessin Sanitz ROSTOCK Meyenburg Güstrow Putlitz Parchim Lübz Bützow Berlin / Magdeburg Blankenberg Schwaan Bad Doberan Neubukow Kröpelin Heiligendamm Warnemünde T Mirow Rheinsberg Waren Stavenhagen Malchin Grimmen Velgast Berlin Göhren Sellin Templin Burg Stargard Berlin Prenzlau Strasburg NEUBRANDENBURG Anklam Züssow Wolgast GREIFSWALD Kartengrundlage © S. Oberländer, München Stettin Grambow Greiffenberg SCHWEDT Pasewalk Torgelow Eggesin Ueckermünde Swinemünde Koserow Ückeritz Bansin Heringsdorf Ahlbeck Zinnowitz BUCHT POMMERSCHE Peenemünde Karlshagen Binz Sassnitz Putbus Lauterbach Altentreptow Samtens Neustrelitz Demmin STRALSUND Barth Bergen Sagard Veränderungen der Nachfrage im gesamten Schienenpersonenverkehr bei Umsetzung des neuen Angebotskonzeptes im Jahr 2007 Hagenow Holthusen SCHWERIN Gadebusch BUR B H UC Rostock R GE Kühlungsborn LEN MECK Grevesmühlen Rehna Schönberg Neustadt Oldenburg Heiligenhafen Burg Warnemünde Intraplan Consult GmbH 2002 Kreisgrenze Autobahn, Stand 2007 Landesgrenze Bundessgrenze zzgl. Durchgangsverkehr Hamburg-Berlin kein Personenverkehr mehr als 2.000 1.500 - 2.000 1.000 - 1.500 750 - 1.000 500 - 750 250 - 500 weniger als 100 100 - 250 Veränderung der Nachfrage in Personenfahrten am Werktag (Montag - Freitag) Nachfragerückgang Nachfragezuwachs Verkehrsnachfrage 2000-2007 Neues Angebotskonzept ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 2.4 Eisenbahnverkehrsunternehmen In Mecklenburg-Vorpommern erbringen die in Tabelle 2-4 aufgeführten sechs Eisenbahnverkehrsunternehmen auf der Grundlage von Verkehrsverträgen im Auftrag und für Rechnung des Landes SPNV-Leistungen. Hinzu kommt ab dem 15.12.2002 mit der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) ein neu gegründetes Unternehmen der Bietergemeinschaft Hamburger Hochbahn AG / Prignitzer Eisenbahn GmbH, die die Ausschreibung von Zugleistungen für Südmecklenburg gewonnen hat (siehe Punkt 2.9). Ob es bis 2007 weitere Anbieter von SPNV-Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern geben wird, hängt von möglichen weiteren Ausschreibungen und deren Ergebnissen ab. Tabelle 2-4: Eisenbahnverkehrsunternehmen des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern, Stand 31.03.2002 Eisenbahnverkehrsunternehmen Vertragsdauer Laufzeitbeginn Leistungen 2001 in Mio. Zug-km - DB Regio AG1 - DB Regio AG, Teilnetz Nordwest2 - Usedomer Bäderbahn GmbH(UBB)3 Summe DB Regio AG 4 Jahre 7 Jahre 10 Jahre 24.05.1998 05.11.2000 01.01.1996 12,02 1,06 1,02 14,10 - Mecklenburgische Bäderbahn MOLLI GmbH & Co (MBB MOLLI)4 - Rügensche Kleinbahn GmbH & Co (RüKB) - Ostmecklenburgische Eisenbahngesellschaft mbH (OME) - MecklenburgBahn GmbH (MEBA) Summe Nichtbundeseigene Eisenbahnen 7,5 Jahre 28.05.2000 0,16 10 Jahre 9,5 Jahre 01.01.1998 24.05.1998 0,14 1,81 7,5 Jahre 10.06.2001 0,455 2,56 Erläuterungen: 1: In den Zugleistungen sind anteilig die Ersatzleistungen für den im Juni 2001 weggefallenen Fernverkehr Rostock - Berlin enthalten, über die eine gesonderte Regelung besteht. 2: Gesonderter Vertrag nach Ausschreibungsergebnis (Siehe Punkt 2.9). 3: Mit Wirkung ab 01.01.2003 ersetzt ein neuer Verkehrsvertrag über 10 Jahre, der die Leistungen der Vorpommernbahn einbezieht, den derzeitigen Vertrag. 4: Von den Leistungen entfallen 82.000 km auf die Schiene; der Rest ist Busleistung. 5: Leistungen Juni bis Dezember 2001. Die DB Regio ist Anfang 2002 weiterhin Marktführer mit knapp 85 % der SPNV-Zugleistungen im Land. Ab September 2002 wird ihre Tochtergesellschaft UBB schrittweise Zugleistungen für die Vorpommernbahn in der Relation Barth – Stralsund – Wolgast – Swinemünde übernehmen. Der Anteil der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) an der SPNV-Gesamtleistung wird bis Ende 2003 deutlich zunehmen. Einerseits werden 2002 die Leistungen der MEBA erstmals ganzjährig wirksam, andererseits übernimmt die ODEG ab Dezember 2002 Zugleistungen (s.o.). Daher wird das Leistungsangebot der NE-Bahnen ab 2003 jährlich 3,98 Mio. Zug-km betragen, was einem Anteil von fast 24 % an der SPNV-Gesamtleistung gemäß Fahrplan 2001/2002 entspricht. Von den Eisenbahnverkehrsunternehmen ist die UBB zugleich Eigentümerin des Netzes. Die beiden Schmalspurbahnen MBB MOLLI und RüKB sind zusätzlich Infrastrukturbetreiber. Die drei Unternehmen betreiben mit zusammen 113 km Strecke etwa 6,4 % des gesamten Eisenbahnnetzes in Mecklenburg-Vorpommern bzw. 7,7 % des vom SPNV genutzten Netzes (siehe auch Punkt 1.1). - 36 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 2.5 Infrastruktur und Fahrzeuge Anforderungen an die Streckeninfrastruktur Attraktive Reisezeiten im gesamten Schienenpersonenverkehr sind zwingende Voraussetzung für eine Stabilisierung und Steigerung der Verkehrsnachfrage, insbesondere auch vor dem Hintergrund des weiteren Straßenausbaus und der zunehmenden Pkw-Dichte. Grundforderungen des Landes hinsichtlich der Streckenhöchstgeschwindigkeiten für den Schienenpersonenverkehr sind daher: • Mindestens 160 km/h auf Hauptstrecken mit vertaktetem SPFV und Schnellem Regionalverkehr, • 120 bis 160 km/h auf Hauptstrecken mit Schnellem Regionalverkehr, • mindestens 80 km/h auf den Nebenstrecken des SPNV als Untergrenze der Kundenakzeptanz (Ausnahme: Schmalspurbahnen). In Abhängigkeit von den Erfordernissen des ITF können sich je nach Einzelvorhaben hiervon Abweichungen ergeben. Die folgenden Mecklenburg-Vorpommern betreffenden Vorhaben liegen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen mit dem Ziel der Aufnahme in den künftigen Bundesverkehrswegeplan zur Bewertung vor: - Ausbau Strecke Rostock – Berlin, - Ausbau Strecke Berlin – Pasewalk – Stralsund, - Ausbau Strecke Bützow – Neubrandenburg – Pasewalk – Grenze Deutschland/Polen, - Neubau / Ausbau Strecke Uelzen – Dömitz – Ludwigslust, - Neubau / Ausbau Strecke Ducherow – Insel Usedom. Unabhängig davon ist der Ausbau der Strecken Rostock – Berlin und Berlin – Pasewalk – Stralsund bereits beschlossen und in Bauvorbereitung (siehe weiteren Text). Ausbau der Streckeninfrastruktur 1997-2001 Gegenüber dem ÖPNV-Landesplan 1997-2002 konnten mehrere Vorhaben ganz oder teilweise zum Abschluss gebracht werden. Zentrales Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern ist das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 1 Lübeck/Hagenow Land – Rostock – Stralsund (VDE 1) mit einer Streckenlänge von 242 km. Wenngleich der Streckenausbau sich aufgrund des bisherigen Mittelabflusses des Bundes bereits um mehrere Jahre verzögert hat, konnten bis Ende 2001 insgesamt fünf Abschnitte mit 133 km - darunter der mit 43 km längste Teilabschnitt Ribnitz-Damgarten West – Stralsund - fertiggestellt werden. Hierfür wurden mit umgerechnet über 475 Mio. € etwa 56 % der Gesamtinvestition getätigt. Die Gesamtfertigstellung des VDE 1 spätestens zum geplanten Termin 2006 ist erforderlich, um die verkehrliche Gesamtwirksamkeit der Maßnahme zu erreichen. - 37 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Im Nebenbahnnetz konnten vor allem auf drei Strecken Maßnahmen ganz oder überwiegend abgeschlossen werden: - Ausbau der 84 km langen Musterstrecke Wismar – Rostock – Tessin auf 80 km/h mit Modernisierung aller Zwischenbahnhöfe (ohne Rostock Hbf) für 64 Mio. €; - Fertigstellung der Klappbrücke Wolgast (Eisenbahnanteil), Sanierung des Usedomer Inselnetzes mit Ausbau für 80 km/h, Oberbausanierung der 18 km langen Zulaufstrecke Züssow – Wolgast für bis zu 100 km/h sowie Modernisierung aller Bahnhöfe der UBB für insgesamt 50 Mio. €; - teilweise Grundsanierung der Schmalspurbahnstrecke Putbus – Göhren für 6 Mio. €. Das Land hat allein für diese Maßnahmen im Zeitraum 1996-2001 Zuschüsse in Höhe von umgerechnet fast 60 Mio. € geleistet. Hinzu kommen etwa 6 Mio. € für kleinere Vorhaben. Geplante und zusätzlich notwendige Streckenausbauvorhaben bis 2007 Die DB Netz AG plant bis 2007 umfangreiche Sanierungen und Modernisierungen in Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der in Tabelle 2-5 aufgeführten Vorhaben auf allen Hauptstrecken attraktive Fahrzeiten ermöglicht und hier die zur Optimierung des ITF nötigen Beschleunigungen erreicht werden. Tabelle 2-5: Ausbauvorhaben der DB Netz AG im Hauptstreckennetz in Mecklenburg-Vorpommern bis 2007 Vorhaben Länge Zielgeschwin- Fertigkm1 digkeit km/h stellung Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 12 Hamburg – Ludwigslust – Berlin Rostock – Neustrelitz – Berlin3 Stralsund – Pasewalk – Berlin Holthusen – Ludwigslust4 Neubrandenburger Kreuz mit Stralsund – Neustrelitz und Lalendorf – Pasewalk – Grenze Polen Gesamtinvestitionen 2002-2007 Erläuterungen: 109 81 128 116 27 160 230 160 160 160 2006 2004 2006 2006 2005 124 153 120 120 2007 2007 Investition Mio. € 378 179 317 215 65 245 (gesamt) 1.399 1: Jeweils Streckenanteil in Mecklenburg-Vorpommern. 2: Angaben für die noch nicht ausgebauten Streckenabschnitte sowie die verbleibenden Investitionen. 3: Zielzustand ist eine Gesamtfahrzeit Rostock - Berlin von unter 2 Stunden. Dies erfordert zusätzlich zu diesem Vorhaben die für 2006 erwartete Inbetriebnahme des neuen Nord-Süd-Tunnels in Berlin. 4: Das Vorhaben umfasst zusätzlich verschiedene kleinere Maßnahmen in Westmecklenburg. Besondere Bedeutung besitzt hierbei der Ausbau der Strecke Rostock – Berlin, durch den fast eine Stunde Fahrzeit eingespart werden kann. Hierdurch wird die Bahn gegenüber dem MIV auf der Autobahn wieder konkurrenzfähig. Außerdem ist der Streckenausbau Voraussetzung für die mögliche spätere Wiederaufnahme einer Eisenbahn-Fährverbindung Berlin Rostock-Warnemünde – Kopenhagen / Malmö als mit einer Gesamtfahrzeit von maximal vier Stunden kurze und schnelle Verbindung über Mecklenburg-Vorpommern. Hierfür ist eine Verbesserung der vorhandenen Schienenanbindung des alten Fährterminals in Warnemünde erforderlich. Über die in Tabelle 2-5 angegebenen Vorhaben hinaus sind bis 2007 Beschleunigungen auf der Insel Rügen für Zielgeschwindigkeiten zwischen 80 und 120 km/h geplant. - 38 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Das Land geht davon aus, dass ferner innerhalb des bestehenden Regionalnetzes die Vorhaben Wismar – Bad Kleinen, Gadebusch – Schwerin – Parchim und Graal-Müritz – Rövershagen (vgl. Tab. 2-6) realisiert werden, die aus Attraktivitätsgründen bzw. zur Umsetzung des künftigen ITF notwendig sind. Hinzu kommen punktuelle Beschleunigungs-maßnahmen zwischen Ludwigslust und Karow, die netzbezogen zur Sicherstellung der Zuganschlüsse an den ITF-Knotenbahnhöfen zwingend realisiert werden müssen, sowie der Neubau zur Verlängerung der UBB-Strecke bis nach Swinemünde. Tabelle 2-6: Zusätzliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung bzw. zur Umsetzung des optimierten Integralen Taktfahrplanes bis 2007 Vorhaben Länge km Wismar – Bad Kleinen Gadebusch – Schwerin – Parchim1, davon - Gadebusch – Schwerin - Schwerin-Görries – Crivitz - Crivitz – Parchim Graal-Müritz – Rövershagen Ludwigslust – Karow, davon - Ludwigslust – Neustadt-Glewe - Neustadt-Glewe – Karow Neubau Ahlbeck Grenze – Swinemünde3 Gesamtinvestitionen 2002-2007 Erläuterungen: Zielgeschwin- Investition digkeit km/h Mio. € 16 120 1 23 21 22 10 80-100 80 120 80 9 52 2 15 14 14 11 10 (gesamt) 2 80 80 3 68 1 = Ohne Bereich Schwerin Hbf 2 = Fahrzeitverkürzung um 6 Minuten 3 = Verlängerung auf polnischem Staatsgebiet, Betreiber UBB Zusätzlich zu den in Tabelle 2-6 aufgeführten Maßnahmen sind punktuell verschiedene Einzelmaßnahmen für die Optimierung des ITF in einer Gesamthöhe von ca. 8 Mio. € erforderlich, so dass die Gesamtsumme für die zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen auf mindestens 76 Mio. € steigt. Bei Umsetzung aller in beiden Tabellen aufgeführten Maßnahmen bis 2007 beträgt der Aufwand zur Verbesserung der Streckeninfrastruktur in MecklenburgVorpommern knapp 1,5 Mrd. €. Perspektivisch ist auch eine Beschleunigung der Nebenstrecken Barth – Velgast sowie Ueckermünde – Jatznick auf 80 km/h notwendig. Nach Abschluss aller genannten Maßnahmen einschließlich dieser beiden Strecken werden etwa 95 % des normalspurigen Streckennetzes einen Ausbauzustand entsprechend den Anforderungen an einen attraktiven SPNV aufweisen. Zu prüfen ist eine Streckenverlängerung im Seehafen Rostock mit neuem Endbahnhof, an dem ein direktes Umsteigen von Fahrgästen zwischen Fähren und SPNV mit kurzen Fußwegen möglich ist. Bei entsprechender Entwicklung des Fluggastaufkommens des Flughafens Rostock-Laage in Verbindung mit größeren Industrie- und Gewerbeansiedlungen ist eine Verlängerung bzw. der Neubau einer Schienenanbindung für eine S-Bahnlinie nach Rostock zu prüfen. - 39 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Bei den Schmalspurbahnen ist bei der RüKB die Streckengrundsanierung einschließlich Beschleunigung auf 50 km/h auch des verbleibenden Abschnittes Sellin Ost – Göhren abzuschließen, was noch etwa 4 Mio. € an Bauinvestitionen erfordert. Die Beschleunigung schafft zugleich die Voraussetzung eines möglichen Einsatzes auch von Dieseltriebwagen auf der Gesamtstrecke. Für die MBB MOLLI sind für Streckensanierungsmaßnahmen ca. 2,5 Mio. € für 2003 und 2004 notwendig. In Abbildung 2-7 ist im Überblick der gegenwärtige Zustand des Netzes und der bis 2007 geplante Ausbau gegenübergestellt. - 40 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Abb. 2-7: Zugelassene und geplante Streckenhöchstgeschwindigkeiten im Schienenpersonenverkehrsnetz __________________________________________________________________________ - 41 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Personenbahnhöfe Entsprechend der gegenüber dem ÖPNV-Landesplan 1997-2002 geringfügig modifizierten Bahnhofsklassifizierung werden die Bahnhöfe innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns nach den in Tabelle 2-7 aufgeführten Gruppen eingeteilt. Der für jeden Grundtyp angestrebte Ausstattungsstandard ist in der Anlage 8 angegeben. Tabelle 2-7: Personenbahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern und deren Klassifizierung, Stand 31.03.2002 Klasse 1 2 3 4 5 S Kennzeichen Hauptbahnhöfe in den Oberzentren Mittelzentren und wichtige Verknüpfungsbahnhöfe Sonstige Knotenbahnhöfe und Mittelzentren mit Teilfunktion Unterzentren Übrige Bahnhöfe (ohne S-Bahn Rostock) S-Bahn Rostock (ausschließliche S-Bahn-Halte) Bahnhöfe gesamt Anzahl Anteil 4 17 13 29 170 17 2% 7% 5% 12 % 67 % 7% 250 100 % Die Gesamtzahl von 250 bestehenden Bahnhöfen ergibt sich aufgrund folgender Veränderungen im Zeitraum 1996-2002: - Schließung von 28 Bahnhöfen aufgrund der Angebotsumstellung von Strecken auf Busbedienung sowie einzelner Bahnhöfe mit sehr geringer Nachfrage; - Neubau von 8 Bahnhöfen (davon 4 auf Usedom). Kenndaten zu allen Bahnhöfen zum Stand 2002 können der Anlage 9 entnommen werden. Seit 1996 sind streckenbezogen mit Ausnahme von Wismar und Rostock Hbf alle insgesamt 43 Bahnhöfe der Musterstrecke Wismar – Rostock –Tessin, des Teilabschnittes RibnitzDamgarten West – Stralsund vom VDE 1 sowie des Netzes der UBB modernisiert worden. Hinzu kommen Komplett- bzw. Teilsanierungen bei weiteren Bahnhöfen als Einzelmaßnahmen. Für die nächsten Jahre sind neben den Großvorhaben zum Umbau der Hauptbahnhöfe Rostock und Schwerin seitens der DB Station&Service AG Modernisierungen von 12 Bahnhöfen vorgesehen. Trotz der erreichten Fortschritte besteht beim Großteil der Bahnhöfe weiterhin dringender Erneuerungsbedarf. Vor allem die meisten kleineren Bahnhöfe sind großenteils in einem Zustand, der für die Fahrgäste nicht akzeptabel ist. Ziel ist es dabei auch, zur Erleichterung des Ein- und Ausstiegs bei den Zügen die einheitliche Bahnsteighöhe von 55 cm zu realisieren. Das Land hat im Zeitraum 1997-2001 die Einzelmaßnahmen zur Sanierung, Modernisierung und den Neubau von Bahnhöfen in einer Gesamthöhe von umgerechnet etwa 6,6 Mio. € (zuzüglich der Komplettsanierung der Bahnhöfe an der Strecke Wismar – Rostock – Tessin) gefördert. Die DB Station&Service AG plant bis 2007 im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hauptstrecken (siehe Punkt 2.5) Investitionen von 77 Mio. € zur Modernisierung der Bahnhöfe. Der zusätzliche Bedarf für eine Förderung durch das Land zur Durchführung der dringendsten fahrgastbezogenen Modernisierungsmaßnahmen bei den Personenbahnhöfen beträgt etwa 5 Mio. € pro Jahr. - 42 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Die meisten der im ÖPNV-Landesplan 1997-2002 benannten Neubauvorhaben sind umgesetzt bzw. aufgrund neuerer Planungen nicht mehr aktuell. Noch zu realisierende Vorhaben sind zwei zusätzliche Haltepunkte der UBB. Hinsichtlich einer Umsetzung müssen noch neun weitere Vorhaben geprüft werden, die bis auf Kaeselow, Rostock Fährhafen und Ueckermünde ebenfalls Planungsüberhang sind. Eine Übersicht der Neubauvorhaben enthält die Tabelle 2-8. Tabelle 2-8: Neubauvorhaben Personenbahnhöfe Kursbuchstrecke Bahnhofsname 193 193 Damerow Strand Karlshagen Süd 152 Schwerin Krebsförden 152 165,166 Kaeselow Rostock Riekdahl 181 181 181 192 Rostock Groß Klein Rostock Schmarl Rostock Fährhafen Ueckermünde 197 Prora, Prora Ost 203 Wackerow Begründung Geplante Vorhaben Tourismus Verbesserte Erschließung Karlshagen Zu prüfende Vorhaben Direktanbindung des Bereiches „Sieben-Seen-Center“ (Einkaufs-/Freizeit-/Berufsverkehr) Direkterschließung Ortsteil Erschließung Wohngebiet/Gewerbegebiet/ Geplanter Freizeitpark S-Bahn-Haltepunkt gemäß Generalverkehrsplan Rostock S-Bahn-Haltepunkt gemäß Generalverkehrsplan Rostock Direktanbindung des Anlegers der Personenfähren Verlegung Endbahnhof in Nähe Hafen/ZOB zur besseren innerstädtischen Erschließung Neubau/Verlegung als gemeinsamer Halt zur Nutzung auch für Fernverkehrszüge Erschließung Gemeinde/Gewerbegebiet Betriebliche Infrastruktur Zwischen 1997 und 2001 erfolgten Baumaßnahmen für Werkstätten und Betriebshöfe der DB Regio in Rostock, der UBB im Ostseebad Heringsdorf, der MBB MOLLI in Bad Doberan sowie für die MEBA als neuem SPNV-Unternehmen (siehe Punkt 2.4) durch Erweiterung des Betriebshofes des Nahverkehrs Schwerin mit einer Gesamtinvestition von umgerechnet ca. 20 Mio. €. Neben den o.a. Vorhaben sollen auch in Zukunft Investitionen in die betriebliche Infrastruktur vom Land gefördert werden, soweit sie zur Erbringung von Zugleistungen in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich sind. Fahrzeuge Die Eisenbahnverkehrsunternehmen setzen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 270 Reisezugwagen und Triebfahrzeuge im SPNV ein (Lokomotiven nicht berücksichtigt). Gegenüber 1996 hat sich der Bestand von seinerzeit 460 Fahrzeugen trotz insgesamt etwa gleichbleibender Zugleistungen um 190 bzw. etwa 41 % verringert. Ursachen hierfür sind vor allem der Einsatz bedarfsgerechterer Fahrzeugkapazitäten und eine wirtschaftlichere Umlaufgestaltung. Der Fahrzeugbestand, der sich zu 21 % aus Dieseltriebzügen und zu 79 % aus Reisezugwagen zusammensetzt, weist zum Stand 31.12. 2001 folgenden Zustand auf (Detailangaben siehe Anlage 10): - 49 Neufahrzeuge mit einem Alter unter 5 Jahren - 42 moderne Fahrzeuge im Alter von 5-10 Jahren - 179 Altfahrzeuge (meist modernisiert) von über 10 Jahren - 43 - = 18 %, = 16 %, = 66 %. ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Vom Altbestand sind 29 Reisezugwagen der Schmalspurbahnen noch nicht modernisiert. Der Anteil der Neufahrzeuge konnte gegenüber 1996, wo er lediglich 3 % betrug, wesentlich gesteigert werden. Das Land hat bis Jahresende 2001 mit einer Gesamtsumme von fast 29 Mio. € etwa 50 % der Investitionen für Neufahrzeuge des SPNV - mit Ausnahme der über den Zugkilometerpreis finanzierten Dieseltriebzüge der OME - unmittelbar gefördert. Perspektivisch muss der Anteil von Triebzügen deutlich erhöht werden. Dadurch kann die betriebliche Effektivität und somit die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Das Land wird wie bisher nur Neubeschaffungen fördern, die den bereits im ersten ÖPNVLandesplan festgelegten Kriterien entsprechen. Dazu zählen insbesondere auch eine an das Bahnhofskonzept angepasste Fußbodenhöhe von 60 cm und die Eignung für den Einmannbetrieb zum Einsatz auf den N-Linien sowie bei der S-Bahn Rostock. Handlungsbedarf besteht in den nächsten Jahren vorrangig für folgende Beschaffungen: Ö Doppelstock-Reisezugwagen mit Höchstgeschwindigkeit 160 km/h für Wendezüge auf den entsprechend ausgebauten Hauptmagistralen; Ö Dieseltriebzüge für die Vorpommernbahn Barth – Stralsund – Wolgast – Swinemünde, die Linien Hagenow Land – Ludwigslust – Waren – Neustrelitz und Mirow – Neustrelitz, die Relation Bad Doberan – Rostock Hbf – Sanitz und die S-Bahn-Linie Seehafen Nord – Rostock Hbf. in den Jahren 2002/2003 werden von der DB Regio 10 Doppelstockwagen beschafft. Hinzu kommen drei Dieseltriebzüge für Zugleistungen der DB Regio im Großraum Rostock, acht Dieseltriebzüge für die UBB zur Realisierung der 1. Stufe der Vorpommernbahn sowie sieben Dieseltriebwagen für die ODEG für die zu übernehmenden Linien in Südmecklenburg. Bei allen genannten Fahrzeugen erfolgt eine Landesförderung von 50 %. 2.6 Qualität Gegenwärtige Qualität des SPNV Im Herbst 2000 und 2001 wurden im Auftrag des Landes Kundenbefragungen von ca. 4.800 bzw. 5.800 Fahrgästen im SPNV innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns durchgeführt. Diese Kundenzufriedenheitsanalysen, die künftig regelmäßig durchgeführt werden sollen, dienten der Erfassung des Ist-Zustandes der subjektiven Zufriedenheit mit dem SPNV. Ermittelt wurden die Bedeutung von 14 vorgegebenen Qualitätskriterien, die Kundenzufriedenheit mit diesen Kriterien sowie ihre Gesamtzufriedenheit mit den SPNV-Leistungen. Beide Ergebnisse bescheinigten dem SPNV im Land mit einem gewichteten durchschnittlichen Gesamtzufriedenheitswert von 2,17 auf einer 5-er Skala eine gute Note im Jahr 2000, die sich 2001 noch auf 2,02 verbesserte. Einzelangaben zu Bedeutung der Qualität und zur Kundenzufriedenheit der Erhebung von 2001 können der Anlage 11 entnommen werden. Insgesamt erbrachten die Kundenzufriedenheitsanalysen folgende Ergebnisse: • Die größte Bedeutung aus Fahrgastsicht besitzen die Pünktlichkeit, das Sicherheitsempfinden im Zug und auf den Bahnhöfen sowie ein unkomplizierter Fahrausweiserwerb. Von diesen vier Kriterien bekamen mit Ausnahme des Sicherheitsempfindens am Einstiegsbahnhof drei auch die besten Beurteilungen. - 44 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ • Die schlechtesten Beurteilungen erhielten der Komfort und die Sauberkeit der Bahnhöfe, das dortige Sicherheitsempfinden sowie die Bedienungshäufigkeit des SPNV. Die Mehrfachnennungen zum schlechten Zustand der Bahnhöfe belegen, dass hier ein Schwerpunkt für notwendige Verbesserungen liegt. Bei der Bedienungshäufigkeit wird darauf zu achten sein, wo ggf. auch tageszeitliche Verdichtungen des Angebotes Verbesserungen schaffen können. Die im Jahr 2000 ungünstiger beurteilte Anschlusssicherung innerhalb des SPNV erhielt 2001 eine wesentlich verbesserte Note. Dies ist als Erfolg bei der Daueraufgabe einer Weiterentwicklung des ITF mit verbesserten Umsteigebedingungen zu werten. Qualitätscontrolling Bereits seit 1996 erfolgt für die DB Regio und seit 1998 auch für weitere Verkehrsunternehmen an insgesamt 14 Messstellen im Land Mecklenburg-Vorpommern die zuggenaue Erfassung der Ankunfts- und der Abfahrtspünktlichkeit. Liegt der monatliche Pünktlichkeitsgrad unter dem mit den Unternehmen vereinbarten Basiswert, so wird der Zuschuss entsprechend einer vereinbarten Bewertungsformel gekürzt. In Zusammenarbeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der VMV wurde das Qualitätscontrolling in den vergangenen Jahren weiterentwickelt, um neben quantitativen Faktoren wie der Pünktlichkeitserfassung und der Abrechnung der vertragsmäßig zu erbringenden Zugleistungen auch eine Kontrolle und Bewertung qualitativer Kriterien vornehmen zu können. Hierfür wurde ein Bewertungsverfahren weitestgehend abgestimmt. Grundlagen des Qualitätscontrolling werden die subjektive Beurteilung der Qualität durch die Fahrgäste sowie gemeinsame objektive Kontrollen durch die VMV und die Unternehmen sein. Für jedes Kriterium wird möglichst ein objektiver und ein subjektiver Zufriedenheitsgrad erfasst. Voraussetzung für ein umfassendes Qualitätscontrolling ist die Festschreibung von Qualitätskriterien und ihrer Mindeststandards in den Verkehrsverträgen. Welche Kriterien im Rahmen des Qualitätsmanagements erfasst und bewertet werden, ist aus der Anlage 12 zu ersehen. Die objektive Bewertung der Qualität soll im Rahmen gemeinsamer Kontrollen der VMV und der Unternehmen anhand eines Kriterienkataloges erfolgen, der gegenwärtig mit den Unternehmen abgestimmt wird. Dieser Katalog soll in alle neu abzuschließenden Verträge aufgenommen werden, um Qualität und Service des SPNV-Angebotes zu verbessern. Wie bei der Pünktlichkeitsbewertung gilt bei Unterschreitung des im Vorjahr erreichten Zufriedenheitsgrades unter Berücksichtigung einer Toleranzspanne die Anwendung der Malusregelung. Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsanalyse dienen dabei zur Aufteilung des maximalen Malus- bzw. Bonusbetrages auf die Qualitätskriterien. Je wichtiger ein Qualitätskriterium für die Kunden ist, desto größer fällt hierfür der Malusbetrag bei schlechter Qualität bzw. der Bonusbetrag bei Überschreitung eines Zielwertes aus. Der maximale Abzugsbetrag bei schlechter Qualität ist für jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen auf 5 % des Zuschusses für die SPNV-Leistungen pro Jahr begrenzt. Dadurch frei werdende Mittel werden zielgerichtet in Abstimmung mit dem jeweiligen Unternehmen für qualitätsverbessernde Maßnahmen im SPNV eingesetzt. Liegt die Qualität eines Kriteriums über einem noch zu vereinbarenden Zielwert, so wird dem Verkehrsunternehmen ein Bonus angerechnet. Dieser kann allerdings nur zum Ausgleich von eventuellen Maluszahlungen bei anderen Qualitätskriterien gegengerechnet werden und führt damit nicht zu einer effektiven Zuschusserhöhung. - 45 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 2.7 Marketing und Tarife Marketing Ziel der Marketingstrategie des Landes für den SPNV ist es, die heutigen Fahrgäste durch unterschiedliche Maßnahmen der Kundenbindung zu halten und darüber hinaus neue Fahrgäste zu gewinnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Marketing grundsätzlich eine Angelegenheit der Verkehrsunternehmen selber ist. Marketingaktivitäten müssen aufeinander abgestimmt Maßnahmen in verschiedenen Bereichen umfassen: Ö Erhöhung des Bekanntheitsgrades des SPNV und seiner Angebote, Ö verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, Ö gezielte Einzelmaßnahmen, Ö verbesserte Fachinformation. Hierzu werden im Auftrag des Landes durch die VMV eine Reihe von Aktivitäten durchgeführt bzw. koordiniert: - Durchführung von Aktionstagen zum SPNV/ÖPNV an publikumswirksamen Orten, - allgemeine Werbung durch Presseveröffentlichungen, Rundfunkspots und Homepage im Internet, - Durchführung von regelmäßigen Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen. Zu den Marketingaktivitäten gehören verkehrliche Sonderangebote. Hierfür stellt das Land jährlich ein Kontingent bereit, das für bestimmte überregionale Veranstaltungen - z.B. Hanse Sail in Rostock oder Sonderzüge FC Hansa Rostock - eine zeitlich begrenzte Erhöhung von SPNV-Leistungen ermöglicht. Eine weitere Sonderaktion stellte die Einführung des landesweiten SchülerFerienTickets im Jahr 2000 als Angebot für alle Vollzeitschüler dar. Diese konnten für umgerechnet etwa 15 € in den Sommerferien mit sämtlichen Bussen und Bahnen im Land fahren. Das SchülerFerienTicket wurde von allen Verkehrsunternehmen des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern angeboten und durch intensive Werbeaktivitäten begleitet. Aufgrund des großen Erfolges gab es 2001 eine Neuauflage, die zu einer Absatzsteigerung um rund 30 % gegenüber 2000 führte. Es soll in den Folgejahren weiter angeboten werden. Tarife der Eisenbahnverkehrsunternehmen Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist nach § 5 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Genehmigungsbehörde für die Tarife des SPNV, soweit es sich um nichtbundeseigene Eisenbahnen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern handelt. Es wirkt mit an den bundesweiten SPNV-Tarifen der DB AG, die durch das hierfür zuständige Land Hessen - dem Sitz der DB Regio - genehmigt werden. Der Einflussnahme der Genehmigungsbehörde sind enge gesetzliche Grenzen gesetzt. Bei der DB AG gilt der Deutsche Eisenbahn-Personen- und Gepäckttarif (DPT) mit seinen regionalen Sonderangeboten. Der Regeltarif für Einzelfahrausweise entspricht mittlerweile dem Niveau der alten Bundesländer. Dies wurde und wird von der Landesregierung weiterhin kritisiert, da diese Anpassung nicht die nach wie vor bestehenden Einkommensunterschiede berücksichtigt. Die OME hat denselben Tarif, da sie teilweise dieselben Relationen wie die DB Regio bedient und die Fahrgäste dadurch hier identische Fahrausweise erhalten. Im Jahr 2002 führt die DB AG ein neues Preissystem für den SPFV ein, dass sich jedoch nicht auf die SPNV-Regeltarife auswirken soll. - 46 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Die Connex GmbH erhebt deutlich niedrigere Fahrpreise auf den von ihr in der Fernverkehrsrelation Gera – Berlin – Rostock eingesetzten Zügen. Für die UBB und die beiden Schmalspurbahnen gelten eigene Tarife, die die besonderen Nutzerstrukturen in den Fremdenverkehrsgebieten berücksichtigen. Bei der MEBA gilt ebenfalls ein eigener Tarif, der jedoch an den DPT angelehnt ist, allerdings von diesem teilweise abweichende Beförderungsbedingungen hat. Der SPNV ist tariflich in die Verkehrsgebiete des Verkehrsverbundes Warnow und des Ludwigsluster Tarifverbundes (siehe Punkt 4.2) integriert. Eine Sonderregelung besteht beim „Müritz-Nationalparkticket“. Ziel ist es, im Sinne eines integrierten Angebotes den SPNV tariflich auch in alle anderen bestehenden und sämtliche künftigen Kooperationen einzubinden. Mit dem Mecklenburg-Vorpommern-Ticket gibt es ein für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen im SPNV gültiges Angebot an Werktagen montags bis freitags außerhalb der MorgenHVZ, das zusätzlich in Schleswig-Holstein und in Hamburg gültig ist. Das Land ist bestrebt, dieses besonders kundenfreundliche Angebot beizubehalten und weiter zu entwickeln. In diesem Zusammenhang sollen auch die Werbemaßnahmen verstärkt werden. Das für bis zu fünf Personen gültige Tarifangebot „Schönes-Wochenende-Ticket“ führte insbesondere auf den Linien, die das Land mit Berlin verbinden, vor allem im Sommer zu starken Überbesetzungen und in der Folge zu Verspätungen. Eine dauerhafte Lösung kann nur im Einvernehmen mit den Ländern Berlin und Brandenburg erzielt werden. Ob die ab April 2002 wirksam gewordene Preiserhöhung des Tickets als Lösung tragfähig ist, muss abgewartet werden. Ziel aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns ist es, ein attraktives und zugleich für die Eisenbahnverkehrsunternehmen wirtschaftlicheres Angebot zu erreichen, das insbesondere bei jungen Leuten zu einer stärkeren Nutzung des SPNV führt und dadurch perspektivisch eine Bindung an die Bahn schafft. 2.8 Wirtschaftlichkeit Bundesweit wird im SPNV - einschließlich der nachfragestarken S-Bahnen im Bereich der Großstädte - etwa ein Drittel der Kosten durch Tarifeinnahmen gedeckt. Dies ist aufgrund der geringen Siedlungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern nicht erreichbar. Dennoch konnte die Erlössituation gegenüber 1996 deutlich gesteigert werden. Erreicht wurde dies vor allem durch Nachfragesteigerungen aufgrund von Verbesserungen der Angebotsqualität und Angebotsumstellungen von Zugleistungen bei besonders nachfragearmen Linien auf Busbedienung. Landesweit liegt der Kostendeckungsgrad derzeit bei 15 bis 20 %, bei der UBB und den Schmalspurbahnen wegen der saisonal stark erhöhten Nachfrage deutlich höher. Zur dauerhaften Sicherung des SPNV strebt das Land eine erhöhte Wirtschaftlichkeit durch Maßnahmen in allen Teilbereichen an: • Verbesserung der Einnahmesituation, • weitere Rationalisierung durch Verbesserungen im Netz sowie • Senkung der Betriebskosten. Eine Erhöhung der Einnahmen muss durch bedarfsgerechte Angebotsverbesserungen in Bereichen mit entsprechenden Nachfragepotenzialen angestrebt werden. Durch zusätzliche Marketingaktivitäten und die Schaffung integrierter Angebote mit dem sonstigen ÖPNV ist eine weitere Steigerung der Verkehrsnachfrage möglich. - 47 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Nur durch Rationalisierungen im Netz ist es möglich, perspektivisch die Trassenpreise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu senken. Dies ist erforderlich, da derzeit die Trassenpreise und die Stationsgebühren von zusammen durchschnittlich etwa 4,5 € pro Zug-km einen Großteil der Kosten ausmachen. Diese können von den Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht beeinflusst werden. Neben Kostensenkungen bei der DB Netz AG können aufgrund von Streckenbeschleunigungen für die Unternehmen ggf. über günstigere Umlaufgestaltungen Einsparungen von Zügen erreicht werden. Dies wird vom Land bei der laufenden Optimierung des ITF berücksichtigt. Neben Senkungen der Trassenpreise sind über den Einsatz moderner Fahrzeuge mit nachfragegerechter Kapazität und geringerem Instandhaltungsbedarf sowie durch einen effizienteren Personaleinsatz zusätzliche Einsparungen bei den Betriebskosten erforderlich. 2.9 Wettbewerb Mit der Vergabe von SPNV-Leistungen im Wettbewerb verfolgt die Landesregierung mehrere Ziele: • Erhöhung der Attraktivität durch bessere Qualität im SPNV, • Steigerung der Fahrgastzahlen, • Begrenzung des Finanzbedarfs des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Bestellung von Zugleistungen und • Stärkung der unternehmerischen Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen. In Vergabe im Wettbewerb sind 1998 und 2000 auf drei Teilnetzen insgesamt ca. 18 % der SPNV-Leistungen im Land für eine Laufzeit von etwa sieben Jahren ausgeschrieben und vergeben worden. In Tabelle 2-9 sind hierzu Kenndaten zusammengestellt. Tabelle 2-9: Teilnetze des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern mit Vergabe nach Wettbewerb Teilnetze / Linien Nordwest: • Wismar - Rostock - Tessin Großraum Schwerin: • Rehna - Gadebusch - Schwerin - Parchim Südmecklenburg: • Hagenow Land – Ludwigslust - Waren - Neustrelitz, • Mirow - Neustrelitz Süd Zugkilometer pro Jahr Eisenbahnverkehrsunternehmen Betriebsaufnahme 1,06 Mio. DB Regio AG 05.11.2000 0,80 Mio. MecklenburgBahn GmbH (MEBA) 10.06.2001 1,07 Mio. Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) 15.12.2002 Der Zuschussbedarf des Landes konnte bei Festschreibung detaillierter Qualitätsanforderungen um 10 bis 15 % gesenkt werden. Auf allen Teilnetzen ist zur Betriebsaufnahme der Einsatz von neuen Dieseltriebfahrzeugen erfolgt bzw. vorgesehen, die vom Land mit 50 % gefördert werden. - 48 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Auf dem Teilnetz „Nordwest“ konnte die DB Regio über 20 % Nachfragezuwachs gegenüber dem Fahrplanjahr 1999/2000 verzeichnen. Erste Erhebungen der MEBA ergaben für das Teilnetz „Großraum Schwerin“ nach der Betriebsübernahme sogar Steigerungen von insgesamt etwa 40 %. Ziel der Landesregierung ist es, den SPNV in Mecklenburg-Vorpommern noch wettbewerbsfähiger zu machen. - 49 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 3. Sonstiger ÖPNV 3.1 Verkehrsangebot Die Netzlänge im Buslinienverkehr wurde von den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 1995-2000 reduziert. Wie aus Tabelle 3-1 zu ersehen ist, betraf dies den Linienumfang mit mehr als 12 %. Tabelle 3-1: Entwicklung der Gesamtlinienlänge des Busverkehrs 1995-2000 Merkmal 1995 km Orts- und Nachbarortslinienverkehr nach § 42 PBefG Überlandlinienverkehr nach § 42 PBefG Berufsverkehr nach § 43.1 PBefG Schülerverkehr nach § 43.2 PBefG (ohne freigestellten Verkehr) Markt- und Theaterverkehr nach § 43.4 PBefG Gesamtlinienlänge Quelle: 2000 Anteil km Anteil Veränderung km % 2.441 7,7 % 1.637 5,9 % - 804 - 32,9 18.733 59,4 % 22.730 82,2 % + 3.997 + 21,3 205 0,7 % 277 1,0 % + 72 + 35,1 8.841 28,0 % 2.542 9,2 % - 6.299 - 71,2 1.336 4,2 % 451 1,7 % - 885 - 66,2 31.556 100,0 % 27.637 100,0 % - 3.919 - 12,4 Statistisches Landesamt M-V Im Jahr 2000 waren insgesamt 24.367 km bzw. 88,1 % der Gesamtlinienlänge von 27.637 km Verkehre nach § 42 PBefG im Orts- und Nachbarortslinienverkehr sowie im Überlandlinienverkehr (nachfolgend als Allgemeiner Linienverkehr bezeichnet). Die Bedeutung dieser Allgemeinen Linienverkehre hat gegenüber 1995, wo sie erst 67,1 % der Gesamtlinienlänge von 31.556 km ausmachten, um 3.193 km zugenommen. Ursache für diese Entwicklung war die Integration eines Teils der Schülerfahrten - die zuvor als Sonderform des Linienverkehrs nach § 43 Abs. 2 PBefG durchgeführt worden sind -, in den Allgemeinen Linienverkehr, wodurch sich deren Anteil an der Linienlänge von 28 % auf nur noch 9,2 % verringerte. Die Straßenbahnen in Rostock und in Schwerin hatten im Jahr 2000 eine Netzlänge von insgesamt 48 km, die gegenüber 1995 um 3 km erweitert worden ist. Die auf diesen Netzen verkehrenden Linien wiesen eine Länge von zusammen 129 km auf, die sich im Vergleich zu 1995 aufgrund von Umstrukturierungen im Schweriner Straßenbahnnetz um fast 27 km verringerte. Bedingt durch die Netzerweiterung durch das Großvorhaben in Rostock werden bis Ende 2005 Zuwächse entstehen, die gegenüber dem Jahr 2000 allein beim Streckennetz etwa 10 km betragen (siehe Punkt 3.6). Die Entwicklung der Betriebsleistungen des sonstigen ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern 1995-2000 zeigt die Tabelle 3-2. In den dort aufgeführten Leistungen sind auch die vom Land finanzierten Ersatzverkehre für die seit 1996 aufgrund zu geringer Nachfrage abbestellten SPNV-Angebote enthalten, die im Jahr 2000 ca. 1,46 Mio. Buskilometer (Bus-km) umfassten. 2001 stiegen die Ersatzleistungen auf etwa 1,74 Mio. Bus-km, da sich die 2000 zusätzlich bestellten Leistungen erstmals auf das gesamte Kalenderjahr auswirkten. - 50 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Tabelle 3-2: Fahrzeugbezogene Betriebsleistungen des sonstigen ÖPNV im Vergleich 1995-2000 Merkmal 1995 Straßenbahnlinienverkehr Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG Freigestellter Schülerverkehr Gesamtleistungen Quelle: 2000 Veränderung Mio. % km Mio. km Anteil Mio. km Anteil 5,30 8,0 % 4,73 7,2 % - 0,57 - 8,9 54,69 82,4 % 57,87 87,9 % + 3,18 + 5,8 3,86 5,8 % 1,29 2,0 % - 2,57 - 66,6 2,50 3,8 % 1,94 2,9 % - 0,56 - 22,4 66,35 100,0 % 65,83 100,0 % - 1,13 - 0,8 Statistisches Landesamt M-V Kennzeichnend bei den Betriebsleistungen des sonstigen ÖPNV ist folgende Entwicklung: • Insgesamt hat die Bedeutung des Linienverkehrs mit Bussen nach § 42 PBefG sowie mit Straßenbahnen mit insgesamt 95,1 % im Jahr 2000 gegenüber 90,4 % im Jahr 1995 deutlich zugenommen. Ohne die Ersatzverkehre war das Gesamtangebot 2000 gegenüber 1995 um etwa 3 % niedriger. Dieser Rückgang des Leistungsangebotes entsprach etwa dem Bevölkerungsrückgang im selben Zeitraum. • Beim Buslinienverkehr nach § 42 PBefG resultierte der Zuwachs um 3,18 Mio. Bus-km aus der Integration von Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG - d.h. Schüler-, Berufs-, Markt- und Theaterfahrten - und des freigestellten Schülerverkehrs in den Allgemeinen Linienverkehr sowie aus den neu eingerichteten Ersatzverkehren für die abbestellten SPNV-Leistungen. Ohne Berücksichtigung dieser Ersatzverkehre betrug der Zuwachs 1,72 Mio. Bus-km bzw. 3,1 %. Die Veränderung des ÖPNV-Angebotes in den Straßenbahnstädten Rostock und Schwerin muss differenziert betrachtet werden. Wie aus Tabelle 3-3 zu ersehen ist, wurden die Leistungen gegenüber den Einwohnerrückgängen in den Bedienungsgebieten der Unternehmen von 14,3 % in Rostock und um 7,5 % in Schwerin, die vorrangig durch die Stadt/Umland-Wanderung ausgelöst worden sind (siehe Punkt 1.1), in wesentlich geringerem Umfang angepasst. Tabelle 3-3: ÖPNV-Angebot in Rostock und in Schwerin im Vergleich 1995-2000 Verkehrsunternehmen Mio. Zug- bzw. Bus-km 1995 2000 Strab Bus Strab Bus Veränderung Mio. km % Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) 2,98 2,32 6,33 2,20 2,63 2,10 6,12 2,26 - 0,56 - 0,16 - 9,4 - 3,5 Summe 5,30 8,53 4,73 8,38 - 0,72 - 5,2 Quellen: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Verkehrsbetriebe Erläuterung: : Die Leistungen der Straßenbahnen (Strab) beziehen sich ausschließlich auf gefahrene Kilometer der Gesamtzüge (Zug-km), unabhängig davon, ob sie mit Einzelfahrzeugen, mit Triebwagen in Doppeltraktion oder zusätzlich mit Beiwagen erbracht worden sind. - 51 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Das Leistungsangebot der RSAG wird sich aufgrund der Straßenbahn-Netzerweiterung in das nordwestliche und das südliche Stadtgebiet (siehe Punkt 3.6) in den nächsten Jahren wieder erhöhen. Trotz der Anpassung des Busangebotes werden die Leistungen der RSAG ab 2004 insgesamt höher sein als im Ausgangsjahr 1995. 3.2 Verkehrsnachfrage Nachfrageentwicklung 1995-2000 Die Nachfrageentwicklung beim sonstigen ÖPNV ist gekennzeichnet durch eine Stabilisierung beim Allgemeinen Linienverkehr und einer wesentlichen Abnahme bei den Sonderformen des Linienverkehrs sowie des freigestellten Schülerverkehrs. Diese ist verkehrspolitisch jedoch überwiegend gewollt, um mit der Integration der Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG mit Schüler-, Berufs-, Markt- und Theaterfahrten in den Allgemeinen Linienverkehr nach § 42 PBefG diesen zu stärken und unter den veränderten demografischen Bedingungen ein akzeptables Verkehrsangebot in der Fläche auch für die übrige Bevölkerung zu sichern. Tabelle 3-4: Veränderung der Nachfrage beim sonstigen ÖPNV 1995-2000 Merkmal / Dimension Nachfrage pro Jahr 1995 2000 Veränderung absolut relativ Allgemeiner Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und mit Straßenbahnen Beförderte Personen in Mio. 130,6 129,9 - 0,7 Personenkilometer in Mio. 852,0 936,7 + 84,7 Mittlere Reiseweite in km 6,5 7,2 + 0,7 Fahrzeugbesetzungsgrad in Personen 12,8 14,2 + 1,4 - 0,5 % + 9,9 % + 10,8 % + 10,9 % Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG Beförderte Personen in Mio. 11,4 2,6 - 8,8 Personenkilometer in Mio. 102,7 24,0 - 78,7 Mittlere Reiseweite in km 9,0 9,1 + 0,1 Fahrzeugbesetzungsgrad in Personen 26,6 18,6 - 8,0 - 77,2 % - 76,6 % +1,1 % - 30,1 % Beförderte Personen in Mio. Personenkilometer in Mio. Mittlere Reiseweite in km Beförderte Personen in Mio. Personenkilometer in Mio. Mittlere Reiseweite in km Quelle: Freigestellter Schülerverkehr 4,4 2,5 63,3 49,1 14,2 19,8 Gesamtnachfrage Sonstiger ÖPNV 146,4 135,0 1.018,0 1.009,8 7,0 7,5 - 1,9 - 14,2 + 5,6 - 43,2 % - 22,4 % + 39,4 % - 11,4 - 8,2 + 0,5 - 7,8 % - 0,8 % + 7,1 % Statistisches Landesamt M-V Aus den Angaben in Tabelle 3-4 zur Veränderung der Nachfrage beim sonstigen ÖPNV 1995-2000 ist Folgendes abzuleiten: • Der Allgemeine Linienverkehr profitierte von der Integration übriger Verkehre sowie von zusätzlichen Fahrgästen aus dem Ersatzverkehr für abbestellte SPNV-Leistungen. Die Verkehrsleistung stieg aufgrund der längeren mittleren Fahrweiten beträchtlich. Über 96 % der Fahrgäste und fast 93 % der Verkehrsleistung entfielen auf den Allgemeinen Linienverkehr. - 52 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ • Der Anteil der Sonderformen des Linienverkehrs - bei denen es sich überwiegend um Schülerfahrten handelt - und des freigestellten Schülerverkehrs an den Fahrgästen betrug 2000 mit etwa 3,8 % nur noch ein Drittel von 1995, wo er bei fast 11 % lag. Der Anteil an der Gesamtverkehrsleistung reduzierte sich ebenfalls wesentlich von 16,3 % auf 7,2 %. • Insgesamt blieb trotz des Rückgangs der Fahrgastzahlen um 7,8 % aufgrund der größeren Fahrweiten die Verkehrsleistung etwa gleich. Unter Berücksichtigung des Rückgangs der Gesamtzahl bei den Schülern und Studenten als wesentlicher Nachfragegruppe um zusammen 14 %, der Wohnbevölkerung um fast 3 % und gleichzeitiger Steigerung des spezifischen Pkw-Besitzes um knapp 12 % stellte dies einen Erfolg dar. Sehr unterschiedlich verlief die Entwicklung bei den größeren Städten. In Rostock stiegen trotz des Einwohnerrückgangs um 27.000 Personen die Fahrgastzahlen um 1,6 % und die Verkehrsleistung um 0,4 %, was auf erste Angebotsverbesserungen im Straßenbahnnetz im Jahr 2000 zurückzuführen ist. Demgegenüber wurden in Schwerin Rückgänge von jeweils etwa 11 %, in Neubrandenburg von ca. 15 % und in Stralsund von sogar 27 % registriert. 3.3 Nahverkehrsunternehmen Unternehmensstruktur Im Jahr 2000 führten in Mecklenburg-Vorpommern 34 Unternehmen Straßenpersonenverkehr mit dem Schwerpunkt ÖPNV durch. Dies sind 12 weniger als noch 1995. Die wichtigsten Veränderungen waren die Integration der Hagenower Verkehrsgesellschaft mbH in die Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH sowie die Auflösung der Nahverkehrsgesellschaft Mecklenburgische Schweiz mbH mit Übertragung auf die Demminer Verkehrsgesellschaft mbH sowie die OVG Omnibus GmbH Güstrow. Diese Regelungen waren noch Folgen der Kreisgebietsreform. In den kreisfreien Städten führen ausschließlich kommunale Unternehmen den ÖPNV durch. In den Landkreisen sind dies zu jeweils etwa gleichen Anteilen kommunale und private Unternehmen. Während die kommunalen Unternehmen nahezu alle Inhaber von Linienkonzessionen sind, führt ein Teil der Privatunternehmer lediglich Auftragsverkehr durch. Zum Jahresende 2001 hatten insgesamt 34 Unternehmen im Land eine oder mehrere Liniengenehmigungen. Zum Stand 31.03.2002 gab es insgesamt 727 Genehmigungen im Allgemeinen Linienverkehr, sieben weniger als am 31.12.2000. Die Zahl der Liniengenehmigungen nach § 43 PBefG sank im selben Zeitraum um eine auf nunmehr 62. Die Regionalverkehr Küste GmbH stellt einen Sonderfall dar. Sie ist eine Managementgesellschaft von fünf kommunalen und privaten Busunternehmen im Landkreis Bad Doberan, die ihr ihre Konzessionen übertragen haben, weiterhin aber Leistungserbringer im ursprünglichen Umfang sind. Einen Überblick zu allen Unternehmen mit Einsatz im Linienverkehr gibt die Anlage 13. Die Zahl der Beschäftigten der o.a. 34 Unternehmen im Fahrdienst sowie im technischen und im sonstigen verkehrlichen Bereich (Gelegenheitsverkehre, Dispatcherdienste etc.) betrug 3.144 im Jahr 2000. Gegenüber 1995 hat sich die Beschäftigtenzahl um 395 bzw. 11 % reduziert. Der Personalabbau erfolgte vorwiegend im sonstigen verkehrlichen Bereich. - 53 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Wirtschaftlichkeit Die Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern erzielten 1999 im Durchschnitt ÖPNV-bezogene spezifische Einnahmen in folgender Höhe (umgerechnet in €): - Tarifeinnahmen (mit Vergütung für Auftragsverkehre) - Tarifeinnahmen zuzüglich Abgeltungszahlungen 0,72 € pro Fahrgast, 0,92 € pro Fahrgast. Gegenüber 1995 hat sich die Ertragssituation damit bei den Tarifeinnahmen um 14,6 % und bei den Einnahmen einschließlich der Abgeltungszahlungen sogar um 18,5 % verbessert. Im Linienverkehr nach § 42 PBefG, auf den fast 88 % aller Fahrten des sonstigen ÖPNV entfielen, konnten durch die Erhöhung des durchschnittlichen Besetzungsgrades um 8 % die spezifischen Einnahmen pro Fahrt erhöht werden. Die Unternehmen haben seit 1995 ihren Aufwand reduziert. Deutlich wird dies durch den Rückgang bei den Beschäftigtenzahlen. Wenngleich sich auch die Betriebsleistungen zwischen 1995 und 2000 um 0,8 % verringert haben, so zeigt die deutlich größere Abnahme der Beschäftigtenzahl um 11 %, dass die spezifischen Personalkosten als größter Kostenanteil gesunken sind. Durch weitere Rationalisierungsschritte konnte der Instandhaltungsaufwand durchschnittlich um 10 % gesenkt werden. Der Gesamtprozess der Unternehmensumgestaltung, Rationalisierung, Personalentwicklung und Veränderung der Kosten- und Einnahmestrukturen ist bei gleichbleibenden rechtlichen Bedingungen im wesentlichen abgeschlossen. Weitere Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen sind jedoch in Vorbereitung auf den zu erwartenden EU-weiten Wettbewerb erforderlich. Dieser Prozess verschärft sich insbesondere bei den im ländlichen Raum tätigen Unternehmen aufgrund des drastischen Rückgangs der Schülerzahlen. 3.4 Perspektiven zur Entwicklung des sonstigen ÖPNV Auswirkungen der demografischen und der raumstrukturellen Veränderungen Die abzusehenden Veränderungen bei der Wohnbevölkerung, der Siedlungsstruktur und der Pkw-Verfügbarkeit (siehe Punkt 1.1) werden sich auf den sonstigen ÖPNV in den einzelnen Verkehrsräumen sehr unterschiedlich auswirken. Die Stadt-/Umlandwanderung führt in den Bereichen der größeren Städte zu veränderten Verkehrsbeziehungen. Dem Rückgang der innerstädtischen Verkehre steht ein Zuwachs bei den Vorortverkehren mit größeren Fahrweiten gegenüber. Der im Umland vergleichsweise nur geringe Rückgang der Schülerzahlen führt dazu, dass die Schulstandorte sich nicht oder nur gering auf das bestehende Liniennetz, die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge, die Fahrgeldeinnahmen und die gesetzlichen Ausgleichleistungen nach dem PBefG auswirken. In den ländlichen Räumen, wo der Ausbildungsverkehr bis zu 90 % der gesamten Nachfrage stellt, werden die dort stark sinkenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf den sonstigen ÖPNV haben. Im Rahmen der neu aufzustellenden Schulentwicklungspläne müssen die Schulstandorte neu festgelegt werden, wobei der Rückgang der Schülerzahlen hier zu Reduzierungen führen wird. Dies zieht Veränderungen im bestehenden Liniennetz und Verkehrsangebot nach sich, da der Schülerverkehr zumeist in den Linienverkehr integriert ist. - 54 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Auch wird die Anzahl der täglich von den Verkehrsunternehmen einzusetzenden Fahrzeuge teilweise neu zu bemessen sein. Die Veränderungen werden Auswirkungen auf den Gesamtbestand der Fahrzeuge, deren Laufleistungen und damit letztlich auch auf die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmen haben. Die Fahrgeldeinnahmen der Verkehrsunternehmen werden sich mit der sinkenden Anzahl der Beförderungsfälle im Schülerverkehr verringern. Diese Reduzierungen werden auch nicht durch die ebenfalls eintretende Verlängerung von Reiseweiten aufgefangen. Dem gleichen Wirkungsmechanismus unterliegen die Ausgleichszahlungen für die Mindereinnahmen aus Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs nach § 45a PBefG. Aus den sich verändernden Schülerzahlen sind im Ergebnis für die Verkehrsunternehmen der Landkreise in den kommenden fünf Jahren Minderungen von bis zu einem Drittel der im Jahr 2001 erzielten Fahrgeldeinnahmen nicht auszuschließen. Dies ist durch die Aufgabenträger in der Wahrnehmung ihrer Finanzverantwortung zur Sicherung des ÖPNV zu berücksichtigen und sollte in der Fortschreibung ihrer NVP Niederschlag finden. Wichtig dabei ist, dass die Aufgabenträger die Belange ihres ÖPNV frühzeitig bei der Schulstandortplanung beachten. Einführung alternativer Bedienungsformen Die sich verändernden Rahmenbedingungen werden dazu führen, dass in den ländlichen Räumen für einzelne Orte oder Ortsteile eine Bedienung im Linienverkehr, in den der Schülerverkehr bisher integriert ist, nicht oder nicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden kann. Die Landkreise müssen hier als Aufgabenträger rechtzeitig Vorsorge treffen, um ihren ÖPNV als Bestandteil der Daseinsvorsorge weiter zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht auch in städtischen Räumen aus wirtschaftlichen Gründen zunehmend die Notwendigkeit, in nachfragearmen Verkehrszeiten Lösungen umzusetzen, die eine verbesserte Wirtschaftlichkeit bei gleichzeitiger Wahrung der Attraktivität des Angebotes sicherstellen. Für diese Zwecke bieten sich alternative Bedienungsformen mit Bedarfsverkehren an. Bereits seit 1995 wurden in kleineren Gebieten mehrerer Landkreise und in der Hansestadt Rostock alternative Bedienungsformen - zumeist als Anruf-Sammeltaxi - eingeführt. In zwei Einsatzgebieten kommen bereits in größerem Umfang alternative Bedienungsformen zum Einsatz: • Das im Landkreis Nordvorpommern 1995 auf drei Linien im Wochenendverkehr eingeführte Anrufbussystem wurde flächenmäßig schrittweise auf etwa 25 % des Kreisgebietes ausgeweitet. Zusätzlich ersetzt es in Einzelfällen auch den Linienverkehr zu Tagesrandzeiten an Werktagen. • In der Hansestadt Stralsund wird seit Juni 1997 der Spätverkehr flächendeckend mit AnrufSammeltaxis anstelle der früheren Nachtbusse durchgeführt. Das Angebot konnte dadurch auf durchgehend 30 Minuten verdichtet werden. Die Betriebskosteneinsparungen ermöglichen eine Beibehaltung dieses Verkehrs, was durch den Linienverkehr nicht länger möglich gewesen wäre. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von kleinräumigen Einzellösungen innerhalb und außerhalb des liniengebundenen ÖPNV auf Gebieten weiterer Aufgabenträger. - 55 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Das Land misst alternativen Bedienungsformen im ÖPNV künftig eine deutlich wachsende Bedeutung zu. Es hat daher mit Wirkung vom 05.01.2000 eine Richtlinie (siehe Punkt 1.6) in Kraft gesetzt, nach der innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraumes vorbereitende und begleitende Untersuchungen, Marketingaktivitäten und Betriebsleistungen zur Einführung bestimmter alternativer Verkehrsangebote gefördert werden können. Darüber hinaus sind hierfür auf der Grundlage weiterer Richtlinien Förderungen der technischen Infrastruktur und von Fahrzeugen möglich. Ziel ist es, derartige Lösungen in der Erprobungsphase so weiter zu entwickeln, dass sie auf Dauer wirtschaftlich tragfähig sind und neben einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zugleich eine Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV-Angebotes erreichen. Mittlerweile werden nach Maßgabe der o.a. Richtlinie vier Vorhaben gefördert (Kurzbeschreibungen enthält die Anlage 14). Weitere Projekte sind in Vorbereitung. Sofern im Gebiet eines Aufgabenträgers bereits ein oder mehrere Vorhaben umgesetzt worden sind, kann auch ein weiteres Vorhaben zur Förderung beantragt werden. Angesichts der zu erwartenden künftigen Bedeutung von alternativen Bedienungsformen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte aufgefordert, weitere Vorhaben einzureichen, um hierdurch deren Verbreitung zu beschleunigen. 3.5 Konzeptionelle Festlegungen der Aufgabenträger Die Planungsabsichten der Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV sind in den 18 NVP der Landkreise und der kreisfreien Städte festgelegt. Diese müssen ab 2002 überarbeitet werden, so dass auch die bisherigen strategischen Aussagen zu überprüfen sind. Verkehrspolitische Ziele Am häufigsten werden an Zielen und Planungsabsichten durch die Aufgabenträger benannt: • Neukonzeption des ÖPNV-Netzes; • Anpassungen im Schülerverkehr und dessen Integration in den Allgemeinen Linienverkehr nach § 42 PBefG; • Einsatz alternativer Bedienungsformen unter Berücksichtigung der Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf der Grundlage von Nachfrage- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen; • Ausbau von Verknüpfungspunkten mit Service; • behindertengerechte Gestaltung der Haltestellen; • Einsatz von Niederflurfahrzeugen; • Erarbeitung von Marketingstrategien und -konzepten; • Umsetzung von Maßnahmen zur Kostensenkung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit. - 56 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Entwicklung des Verkehrsangebotes Die meisten NVP enthalten ÖPNV-Netzkonzeptionen, bestehend aus Netzhierarchien mit Hauptachsen sowie Zubringer- und Ergänzungsverkehren. Die formulierten Mindest-Angebotsstandards beschränken sich meist auf Mindestwerte zur Erreichbarkeit. Flächendeckende Festlegungen zu Verknüpfungspunkten und/oder Schnittstellen mit dem MIV sind nur teilweise erfolgt. In den meisten NVP fehlen Festlegungen zu Standards bzw. Empfehlungen u.a. zur Gestaltung von Haltestellen oder von Fahrzeugen. Die Umsetzung der formulierten Ziele und Standards in Realisierungs- oder Maßnahmenpläne ist ebenfalls nur teilweise vorgenommen worden. Nur sehr wenige Aufgabenträger haben dies auch hinsichtlich der Belange von Personengruppen mit besonderen Anforderungen an den ÖPNV durchgeführt. Hier besteht besonderer Bedarf bei der anstehenden Fortschreibung der NVP (siehe Punkt 3.7). Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur und der Fahrzeuge In den Finanzierungskonzeptionen der NVP ist neben dem Gesamtinvestitionsvolumen auch eine Unterteilung nach Einzelmaßnahmen vorgenommen worden. Im Regelfall bildet die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen den Investitionsschwerpunkt, gefolgt von Baumaßnahmen für zentrale Omnibusbahnhöfe und Betriebshöfe. Aussagen zu konkreten Infrastrukturvorhaben sind in Punkt 3.6 enthalten. Dabei sind nur die Vorhaben genannt, die zum Stand 31.03.2002 weiter aktuell sind. Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV in den Landkreisen und den kreisfreien Städten differiert sehr stark. In den vorliegenden NVP werden - bei zum Teil unterschiedlichen Bezugsjahren, im Regelfall für 1996 - folgende durchschnittlichen Kostendeckungsgrade benannt: - Landkreise - kreisfreie Städte 37-75 % (mit Abgeltungszahlungen inkl. § 10b FAG 62-88 %), 30-55 % (mit Abgeltungszahlungen inkl. § 10b FAG 40-71 %). Bei den Kosten- und Erlöserwartungen wird die Entwicklung der Kostendeckungsgrade sehr unterschiedlich prognostiziert. Sieben Aufgabenträger erwarten mit mindestens vier Prozentpunkten mehr deutlich höhere, zwei Aufgabenträger dagegen spürbar sinkende Kostendekkungsbeiträge. Bei den übrigen Aufgabenträgern werden nur geringe Schwankungen erwartet bzw. liegen von dort keine Angaben vor. In welchem Umfang die Erwartungen eingetroffen sind und welche Kostendeckungsgrade künftig zu erwarten sind, entzieht sich derzeit einer Beurteilung. Hier bleibt die Fortschreibung der NVP abzuwarten. 3.6 Infrastruktur und Fahrzeuge Gesamtförderung Für den sonstigen ÖPNV sind im Zeitraum 1997-2001 Gesamtinvestitionen von umgerechnet 289 Mio. € getätigt worden. Davon entfielen etwa 64 % auf ortsfeste Anlagen und 36 % auf die Beschaffung neuer Fahrzeuge. Die Maßnahmen wurden aus öffentlichen Mitteln (siehe Punkt 1.5) mit insgesamt 172 Mio. € gefördert. Dies entspricht einer durchschnittlichen Förderquote von knapp 60 %. Die Aufteilung der Investitionen und der Förderbeträge auf die unterschiedlichen Vorhaben ist aus Tabelle 3-5 zu ersehen. - 57 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Die beiden Unternehmen mit Straßenbahnbetrieb müssen ihre Netzinfrastruktur selber vorhalten. Zum Ausgleich dieser gegenüber den Busunternehmen deutlich höheren Aufwendungen leistete das Land nach Maßgabe des Haushaltes Infrastrukturbeihilfen im Zeitraum 1997-2001 von insgesamt umgerechnet etwa 20 Mio. €. Unter Hinzurechnung dieses Betrages betrug die landesbezogene Fördersumme innerhalb von fünf Jahren ungefähr 192 Mio. €. Dies entsprach einem mittleren Jahresbedarf von ca. 38,4 Mio. €. Tabelle 3-5: Geförderte Investitionsvorhaben des sonstigen ÖPNV 1997-2001 Vorhaben Investitionen Mio. €1 - Straßenbahnnetzerweiterung Rostock - Straßenbahnnetzmodernisierungen Schwerin und Rostock - Zentrale Omnibusbahnhöfe in 9 Gemeinden - Haltestellenkonzepte in 6 Landkreisen und in 3 kreisfreien Städten - Betriebshöfe und Werkstätten in 20 Gemeinden - Betriebsleitsysteme in 2 Städten - Sonstige Infrastrukturmaßnahmen Teilsumme ortsfeste Infrastruktur - Straßenbahnen 2 - Busse Teilsumme Fahrzeuge Gesamtsumme Fördersumme Mio. € Anteil 63 48 28 % 9 10 7 5 4% 3% 25 51 11 18 187 33 69 102 17 28 6 14 125 16 31 47 10 % 16 % 4% 8% 73 % 9% 18 % 27 % 289 172 100 % Erläuterungen: 1: Bei längeren Investitionszeiträumen nur der auf 1997-2001 entfallende Anteil. 2: Zeitliche Kostenzurechnung gemäß bisheriger Abrechnung. Nachfolgend werden die realisierten Maßnahmen und der künftige Investitionsbedarf - sofern er aus den NVP sowie den vorliegenden Förderanträgen ersichtlich ist - näher erläutert. Straßenbahnnetze Rostock und Schwerin In der Hansestadt Rostock wird im Rahmen des Großvorhabens das Straßenbahnnetz um ca. 13 km durch Verlängerungen in das nordwestliche sowie mit Unterfahrung des Hauptbahnhofs das südliche Stadtgebiet mit zusammen 24 neuen Haltestellen erweitert. Durch die Maßnahme werden etwa 35 % der Wohnbevölkerung, 25 % der Arbeitsplätze sowie ungefähr 11.000 Schul- und Hochschulplätze neu an die Straßenbahn angebunden. Mit der Unterfahrung des Hauptbahnhofs und der unterirdischen Straßenbahnhaltestelle, die 2003 in Betrieb gehen sollen, entsteht ein zentraler Umsteigeknoten zwischen dem Fern- und Nahverkehr der Eisenbahn sowie der Straßenbahn. Mitte 2001 waren die ersten beiden Ausbauabschnitte im Nordwesten Rostocks mit 5,5 km Länge bereits in Betrieb. Das Gesamtvorhaben soll 2004 abgeschlossen sein. Die Netzerweiterung mit einem Investitionsvolumen von insgesamt ca. 145 Mio. € wird vom Bund und vom Land nach Maßgabe des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit etwa 105 Mio. € gefördert. - 58 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ In Schwerin ist eine künftige Straßenbahn-Netzerweiterung abhängig von der künftigen Industrieansiedlung auf der für Großunternehmen ausgewiesenen Fläche im südlichen Stadtgebiet und der Entwicklung anderer Wohn- und Gewerbegebiete. Gegenwärtig wird die Modernisierung des bestehenden Netzes - unter anderem im Zusammenhang mit der Umrüstung aller Haltestellen für den Niederflurbetrieb - schrittweise umgesetzt. Das Land förderte diese schwerpunktmäßig 1998 begonnenen Maßnahmen mit insgesamt etwa 5 Mio. €. Sonstige ortsfeste verkehrliche und betriebliche Infrastruktur Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB), Umsteigeanlagen zum SPNV und flächendeckende Haltestellenkonzepte sind ein Schwerpunkt bei den verkehrlichen Infrastrukturvorhaben im sonstigen ÖPNV (siehe Übersicht zu den realisierten und den geplanten Vorhaben in Abb. 3-1): • Bei den ZOB sind seit 1996 sieben Projekte fertiggestellt worden. Derzeitige Bauvorhaben sind Güstrow und Schwerin. In Planung sind neun weitere Projekte. Die NVP benennen zusätzlich fünf zu beginnende Vorhaben, bei denen allerdings nur Greifswald und Wolgast Neubauvorhaben, die übrigen dagegen Umbaumaßnahmen vorhandener ZOB sind. • Umsteigeanlagen zum SPNV wurden in Sanitz und Tessin gebaut. In Rostock Hbf entsteht derzeit ein zentraler Umsteigeknoten zwischen dem Schienenpersonenverkehr und dem städtischen ÖPNV. Vorbereitet wird der Neubau von Anlagen an den Bahnhöfen Hagenow Land und Blankenberg. In sieben Fällen werden in den NVP neue Anlagen genannt; hinzu kommt der Umbau der Umsteigeanlage am Bahnhof Greifswald Süd. • Das Haltestellenkonzept im Landkreis Mecklenburg-Strelitz wurde im Jahr 2000 abgeschlossen. Bei weiteren fünf Landkreisen und der Stadt Neubrandenburg besteht für den Projektabschluss der laufenden Vorhaben Förderbedarf auch nach 2001. Die ebenfalls noch nicht vollständig umgesetzten Haltestellenkonzepte in Rostock und in Schwerin umfassen sowohl die Straßenbahnen - hier insbesondere die Umrüstung für den Niederflurbetrieb - als auch den Busbetrieb. Rügen beabsichtigt die Umsetzung eines Haltestellenkonzeptes. Konzepte für Gebiete weiterer Aufgabenträger sind in den NVP nicht genannt. Der Neu- und Umbau von Betriebshöfen und Werkstätten wurde 1997-2001 vom Land mit umgerechnet ca. 28 Mio. € gefördert. Die größten ab 1997 neu begonnenen Vorhaben sind die Busbetriebshöfe in Rostock, Bergen auf Rügen, Sternberg und Greifswald. Alle Verkehrsunternehmen mit eigenen Liniengenehmigungen haben in den vergangenen Jahren unterstützt durch eine bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten im Regelfall 75 %-ige Förderung des Landes - neue Anlagen errichtet, die allen Anforderungen zur Leistungserbringung im ÖPNV entsprechen. Zum Stand 31.03.2002 liegen dem Wirtschaftsministerium nur noch zwei Anträge zur Förderung größerer Betriebshöfe mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von insgesamt 4,2 Mio. € vor. In den NVP wird kein Bedarf für weitere Projekte benannt. Eine Übersicht aller Fördervorhaben gibt Abbildung 3-2. Rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (RBL) wurden bis Ende 2001 in Rostock und in Neubrandenburg realisiert. Im NVP Wismar ist die Einführung einer 1. Stufe eines RBL vorgesehen. Die sonstigen Infrastrukturmaßnahmen umfassen insbesondere Fahrgastinformations- und Abfertigungseinrichtungen sowie Infrastrukturinvestitionen wie Bussonderspuren und Lichtsignalbeeinflussungsanlagen zur ÖPNV-Beschleunigung. In den NVP werden Vorhaben für Bussonderspuren in den kreisfreien Städten Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund genannt. - 59 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Abb. 3-1: Geplante Omnibusbahnhöfe, Umsteigeanlagen und Haltestellenkonzepte bis 2001 sowie Neuvorhaben __________________________________________________________________________ - 60 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Abb. 3-2: Geförderte Betriebshöfe und Werkstätten bis 2001 sowie Neuvorhaben __________________________________________________________________________ - 61 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Fahrzeuge In Mecklenburg-Vorpommern wurden Ende 2001 insgesamt 99 Straßenbahnzüge - davon 35 in Schwerin - und 27 Beiwagen eingesetzt. Gegenüber 1996 hat sich der Bestand um sechs Straßenbahnzüge in Schwerin reduziert. Ziel der beiden Verkehrsunternehmen in Rostock und in Schwerin ist es, den Fahrgästen bei jedem eingesetzten Straßenbahnzug einen bequemen niederflurigen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Die Unternehmen haben bei der Erneuerung ihrer Fahrzeugparks bereits wesentliche Fortschritte erzielt: • Die RSAG hat bereits seit 1996 insgesamt 40 neue Niederflurstraßenbahnen im Einsatz und beschafft für die verbleibenden modernisierten 24 Tatra-Straßenbahnen bis Mai 2002 insgesamt 22 Niederflur-Beiwagen. • Der NVS ersetzt bis Ende 2003 die Tatra-Straßenbahnen durch 28 neue Niederflurstraßenbahnen, von denen zum 31.03.2002 bereits 10 in Betrieb waren. Das Land fördert die o.a. Beschaffungen mit insgesamt über 27 Mio. €. Nach Auslieferung aller Straßenbahnfahrzeuge für den NVS ist die Fahrzeugmodernisierung vorerst abgeschlossen. Die Busförderung stellt dagegen eine kontinuierliche Aufgabe dar. Im Zeitraum 1997-2001 hat das Land die Beschaffung von 344 Linienbussen mit insgesamt etwa 31 Mio. € gefördert. Der Fahrzeugbestand an Kraftomnibussen (einschl. Gelegenheitsverkehr) betrug nach Angaben des Statistischen Landesamtes Ende 2000 in Mecklenburg-Vorpommern 1.837 Fahrzeuge. Damit hat sich der Bestand gegenüber 1995 um 128 Busse bzw. 6,5 % verringert. Von den ausschließlich im ÖPNV eingesetzten 1.516 Fahrzeugen waren 1.294 Standardlinien- bzw. Standardüberlandlinienbusse und 222 Gelenkbusse. Insgesamt 241 Niederflurbusse wurden bei den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Das Durchschnittsalter der im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge betrug 2001 auf der Basis von 32 befragten Unternehmen bei 1.211 Linienbussen 7,6 Jahre. Dies entspricht etwa dem bundesweiten Durchschnitt. Künftiger Förderbedarf Die Landesregierung misst der Modernisierung und der Ergänzung der technischen Infrastruktur einschließlich der Fahrzeuge große Bedeutung bei. Nach Maßgabe des Haushaltes ist vorgesehen, die bisherigen Förderquoten auch mittelfristig beizubehalten. Es wird durch die Landesregierung geprüft, ob die Fahrzeugförderung auch auf Komponenten für den Einsatz alternativer Kraftstoffe ausgedehnt werden kann. Der Förderbedarf im Zeitraum 2002-2007 wird auf Grundlage der weiter laufenden Fördervorhaben, der Festlegungen in den Nahverkehrsplänen und der bisher durchschnittlich geförderten Projekte abgeschätzt. Bezüglich der Maßnahmenbereiche zeichnet sich folgende Tendenz ab: • Bei der Straßenbahnnetzerweiterung Rostock sind noch fast 57 % des Vorhabens zu finanzieren. Entsprechend berechnet sich der Förderbedarf. • Umbaumaßnahmen in den bestehenden Straßenbahnnetzen Rostock und Schwerin (ohne Haltestellen) sind nur noch begrenzt notwendig. Unabhängig davon ist der kontinuierliche Erneuerungsbedarf zu sehen. Weitere Netzergänzungen sind noch nicht absehbar. - 62 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ • Infrastrukturbeihilfen für den Straßenbahnbetrieb bei RSAG und NVS werden in bisheriger Höhe benötigt. Sie dienen der kontinuierlichen Instandhaltung und Erneuerung. • Für ZOB und Haltestellenkonzepte - die auch Straßenbahnhaltestellen mit umfassen - ist perspektivisch auch bei zurückgehenden Investitionen bei Neu- und Umbau von ZOB von einem steigenden Investitionsbedarf auszugehen. Gründe hierfür sind das neu aufzulegende Schnittstellenprogramm Eisenbahn/ÖPNV (siehe Punkt 4.1) und Haltestellenkonzepte in weiteren Landkreisen. • Bei den Betriebshöfen und Werkstätten ist der Neu- und Umbaubedarf weitgehend gedeckt. Es wird davon ausgegangen, dass der bisherige jährliche Förderbedarf sich mindestens halbiert. • Bei der sonstigen ortsfesten Infrastruktur ist u.a. aufgrund des Modernisierungsbedarfs bei Fahrgastinformations- und Abfertigungseinrichtungen sowie zur ÖPNV-Beschleunigung von steigenden Aufwendungen auszugehen. • Für die Niederflurstraßenbahnen in Schwerin und die Straßenbahn-Beiwagen in Rostock sind bis Ende 2003 noch 11 Mio. € notwendig. • Für die Busförderung ist von einem Erneuerungsbedarf von etwa 85 Fahrzeugen pro Jahr auszugehen, was dem bisherigen Umfang entspricht. Aus den o.a. zu erwartenden Entwicklungen ergibt sich das in Tabelle 3-6 angegebene Fördervolumen. Tabelle 3-6: Voraussichtlicher Förderbedarf für Investitionen beim sonstigen ÖPNV 2002-2007 Maßnahmenbereich Straßenbahnnetzerweiterung Rostock Straßenbahnnetzmodernisierungen Schwerin und Rostock Infrastrukturbeihilfen Straßenbahn Zentrale Omnibusbahnhöfe, Umsteigeanlagen und Haltestellenkonzepte Betriebshöfe und Werkstätten Sonstige ortsfeste Infrastruktur Straßenbahnen Busse Gesamtsumme Förderbedarf in Mio. € gesamt pro Jahr 57 191 9 31 2 5 28 18 28 11 49 5 3 5 61 8 231 Bemerkungen 2004 abgeschlossen Ausschließlich Neuinvestitionen Pauschal für Ersatzinvestitionen und Vorhaltung Ende 2003 abgeschlossen 2 Erläuterungen: 1 Jährlicher Förderbedarf bis Abschluss der Maßnahme. 2 Unterschiedlicher Jahresbedarf wegen auslaufender Investitionen bei den Straßenbahnen, siehe Text. Aufgrund der auslaufenden Vorhaben Straßenbahnnetzerweiterung Rostock und Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen entfällt ab 2004/2005 ein bisher sehr hoher Förderbedarf. Mit bereits beantragten und beabsichtigten Förderungen von Investitionen im sonstigen ÖPNV ergibt sich zum Zeitpunkt 31.03.2002 folgender Förderbedarf für die nächsten Jahre: Ö Mittelbedarf 2002 und 2003 Ö Mittelbedarf 2004 Ö Mittelbedarf 2005 bis 2007 - 63 - = ca. 53 Mio. € pro Jahr, = ca. 42 Mio. €, = ca. 23 Mio. € pro Jahr. ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Im Durchschnitt beträgt der Förderbedarf jährlich etwa 38,5 Mio. € pro Jahr. Dieser Notwendigkeit ist bei den Maßnahme- und Finanzierungsplanungen laufender wie auch neuer Vorhaben Rechnung zu tragen. Zu berücksichtigen ist dabei die mögliche Veränderung investiver Mittel des Landes nach Änderung des RegG. 3.7 Hinweise zur Fortschreibung der Nahverkehrspläne Das Wirtschaftsministerium hatte im März 1996 einen Leitfaden für die Aufstellung von NVP in den Landkreisen und den kreisfreien Städten herausgebracht und ein Workshop mit den Aufgabenträgern des sonstigen ÖPNV veranstaltet. Die Inhalte des Leitfadens sind in den NVP in sehr unterschiedlichem Maße berücksichtigt worden (siehe auch Punkt 3.5) was deren Vergleichbarkeit untereinander erschwert. Ziel des Landes, das gemäß § 7 Abs. 8 ÖPNVG M-V die von den Aufgabenträgern vorzulegenden NVP zu prüfen hat, ist es, eine Vollständigkeit auch von quantitativen Aussagen bei allen NVP zu erreichen und sie miteinander besser vergleichbar zu machen. Hierzu ist es sinnvoll, die Arbeitsschritte und die Ergebnisdarstellung in einem zweckmäßigen Umfang zu standardisieren. Eine derartige Standardisierung ist sachdienlich, da für die meisten Aufgabenträger vergleichbare Rahmenbedingungen für ihren ÖPNV gelten. Keinesfalls soll jedoch ihr Gestaltungsspielraum eingeschränkt werden. Bei den anstehenden Fortschreibungen der NVP sollten die Aufgabenträger folgende Inhalte zusätzlich berücksichtigen: • Erreichter Stand des ÖPNV im abgelaufenen Planungszeitraum; • Überprüfung der bisherigen Leitlinien der Entwicklung, Planungsabsichten und Maßnahmen; • Berücksichtigung der Belange des ÖPNV bei der Schulnetzplanung; • eindeutige Festlegung der Angebotsstandards auch im Hinblick auf eine mögliche Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen unter Berücksichtigung anspruchsvoller ökologischer Zielstellungen; • zahlenmäßige Benennung von Leistungsveränderungen gegenüber dem Ausgangsjahr; • Aussagen zum Aufbau einer eigenen Bestellerorganisation des Aufgabenträgers in Folge der Regionalisierung und des künftigen Wettbewerbs im ÖPNV; • Ableitung eines Maßnahmenplans aus der Angebotskonzeption; • Festlegung der Grundzüge für eine Marketingkonzeption. Zusätzlich ist es sinnvoll, auf der Basis der vorliegenden Erfahrungen die im Leitfaden vorgeschlagenen Arbeitsschritte in Einzelfällen zu modifizieren und ggf. zu ergänzen. Das Land beabsichtigt, für die Fortschreibung der NVP den Leitfaden zu überarbeiten bzw. eventuell eine Richtlinie hierfür zu erlassen. - 64 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 4. Koordination des gesamten ÖPNV 4.1 Integration der Verkehrsangebote Gemäß § 2 Abs. 4 ÖPNVG M-V ist die Schaffung eines integrierten Bedienungsangebotes im ÖPNV als ganzheitliches System gefordert (vgl. Punkt 1.2). Dies bedingt entsprechend der Zielsetzung „Ein Fahrplan - ein Tarif - ein Fahrausweis“ auch großräumig eine kundenfreundliche Abstimmung der Verkehrsangebote und ein einheitliches Tarifsystem. Landesweites Grundnetz Bahn/Bus und Schnittstellenproblematik Zwar stellt der vertaktete SPNV landesweit die großräumige Erschließung innerhalb des ÖPNV sicher, doch haben verschiedene regionale Buslinien mit höherem Fahrtenangebot in folgenden Fällen eine wichtige Ergänzungsfunktion: • Grundangebot in Räumen ohne Eisenbahnerschließung, • Erschließung wichtiger touristischer Zielgebiete bzw. -orte sowie • Ersatzangebote in den Einzugsbereichen abbestellter SPNV-Linien. Die in dieser Hinsicht relevanten Buslinien mit ihren Verknüpfungen zum Schienenpersonenverkehr sind in Abbildung 4-1 dargestellt. Da diese Linien teilweise landkreisgrenzenüberschreitend sind, besteht zusätzlicher Koordinierungsbedarf zwischen mehreren Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen. Die Abbildung 4-1 enthält zusätzlich die in den NVP genannten weiteren Verknüpfungspunkte Bahn/Bus. Diese dienen vorwiegend als Zu- und Abbringer zum Schienenpersonenverkehr. Verbesserungsbedürftig sind hier vorrangig die räumlichen Umsteigebedingungen und die Aufenthaltsqualität an den Bahnhöfen. Eine Verbesserung der Schnittstellensituation Bahn/Bus in den o.a. Fällen ist aus Sicht des Landes vordringlich. Vorgesehen ist die Aufstellung eines Schnittstellenprogramms, das die Grundlage für die gezielte Förderung notwendiger Infrastrukturinvestitionen bildet. Die Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV sind aufgefordert, bei der anstehenden Fortschreibung ihrer NVP konkrete Vorhaben zu benennen. Handlungsbedarf besteht außerdem bei der Schnittstellenproblematik Bahn/MIV. Von einzelnen realisierten und geplanten Vorhaben abgesehen, fehlen bislang Konzepte für die umfassende Realisierung notwendiger Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlagen: • in den Einzugsgebieten der Oberzentren Mecklenburg-Vorpommerns - insbesondere Rostock und Schwerin - mit dem Ziel einer verkehrlichen Entlastung der Innenstädte; • Verknüpfungsanlagen für den Berufsverkehr nach Hamburg entlang der Bahnstrecke Büchen – Hagenow – Ludwigslust sowie nach Lübeck im Westteil des Landkreises Nordwestmecklenburg; • Umsteigeanlagen (zum Teil auch für Pkw/Bus) in den an die Urlaubszentren Rügen, Usedom und Fischland/Darß/Zingst angrenzenden Gebieten zur verkehrlichen Entlastung dieser Räume vor allem beim Tagestourismus an den Sommerwochenenden. Auch hier ist das Land bereit, nach Maßgabe des Haushaltes entsprechende Vorhaben zu fördern. - 65 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Abb. 4-1: Relevantes Grundnetz des gesamten ÖPNV mit Verknüpfungspunkten Bahn/Bus __________________________________________________________________________ - 66 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Vermeidung von Parallelverkehren Die Schaffung integrierter Verkehrsangebote und dabei auch die Sicherung des Verkehrsangebotes im SPNV bedingt den Abbau von Parallelverkehren. Derartige Verkehre liegen vor, wenn Busse in nahezu denselben Zeitlagen dieselben Bahnhöfe des SPNV bedienen und kaum weitere Halte haben. Abschnittsweise Parallelverkehre mit zusätzlichen Aufgaben der Flächenerschließung können teilweise so angepasst werden, dass durch Linienveränderungen integrierte Angebote Bus/Bahn entstehen. Zeitlich deutlich versetzte räumlich parallele Angebote gelten dagegen nicht als Parallelverkehr, sondern können ein SPNV-Angebot z.B. zur HVZ sinnvoll ergänzen. Der ÖPNV-Landesplan 1997-2002 enthält Angaben zu den 1995 vorhandenen Parallelverkehren. Ein Abgleich mit dem Stand zum Fahrplanjahr 2001/2002 zeigt, dass deren Anzahl mittlerweile deutlich geringer ist. Die Ende 2001 noch bestehenden Parallelverkehre sind in Abbildung 4-2 dargestellt und in der Anlage 15 näher beschrieben. Der Wegfall von Parallelverkehren resultiert einerseits aus den überarbeiteten Linienkonzepten der Landkreise, andererseits aber auch aus der Abbestellung von SPNV-Leistungen auf verschiedenen Strecken, in deren Einzugsgebiet Linienbusse seitdem die alleinige Verkehrsbedienung durchführen. Nachdrücklich begrüßt das Land derzeitige Bemühungen in den Landkreisen Uecker-Randow und Ostvorpommern - hier auf der Insel Usedom - zum weiteren Abbau bahnparalleler Busleistungen. Dennoch besteht weiter Handlungsbedarf. Die Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV sind aufgefordert, die noch vorhandenen Parallelverkehre abzubauen. Entsprechende Festlegungen in den Fortschreibungen der NVP sind aus Sicht des Landes erforderlich. Das Land macht Verbesserungen des SPNV z.B. hinsichtlich zusätzlicher Zughalte an bestehenden bzw. Halten an neuen Bahnhöfen davon abhängig, dass keine Parallelverkehre im o.a. Sinne mehr bestehen. Einheitliches Tarifsystem Ziel ist ein Tarifsystem, das den Fahrgästen landesweit eine durchgängige Benutzung aller regionalen und kommunalen Verkehrsmittel des SPNV und des ÖPNV ermöglicht. Für die Fahrgäste wird damit deren Nutzung entscheidend erleichtert. Dies bedeutet nicht zwangsläufig identische Tarife in allen vorhandenen und neu zu schaffenden Kooperationsräumen (vgl. Punkt 4.2), wohl aber eine einheitliche Grundlage für die Tarifermittlung. Grundsätzlich sind sowohl ein Flächenzonentarif oder ein degressiver Teilstreckentarif möglich. Derzeit bestehen in den vorhandenen Kooperationen des Landes unterschiedliche Tarifsysteme. Mitentscheidend wird auch sein, dass die unterschiedlichen Fahrausweisarten in das neue Tarifsystem passen. Das Land ist grundsätzlich bereit, die Entwicklung eines solchen Systems zu begleiten und fördert nach Maßgabe des Haushaltes vorbereitende Untersuchungen. Es ist ferner bereit, nicht gedeckte Kosten auch für Durchtarifierungen - die für die Fahrgäste wegen nur noch eines zu lösenden Fahrausweises im Regelfall geringere Tarife bedeuten - zwischen den Kooperationsräumen innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern anteilig zu bezuschussen. Dies geschieht bereits innerhalb der vorhandenen Kooperationen. Hier werden die den Verkehrsunternehmen entstehenden Durchtarifierungsverluste vom Land entsprechend § 8 Abs. 6 ÖPNVG M-V und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrskooperationen im ÖPNV teilweise ausgeglichen (siehe Punkt 1.6). - 67 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Abb. 4-2: Bahnparalleler Busverkehr, Stand: 31.12.2001 __________________________________________________________________________ - 68 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 4.2 Gegenwärtige und künftige Kooperationsstrukturen Ein erfolgreiches Wirken auf dem Gebiet des ÖPNV setzt die enge und kooperative Zusammenarbeit der Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen auf Straße und Schiene voraus. Dies betrifft sowohl das koordinierte und abgestimmte Verkehrsangebot als auch die Formen der tariflichen Zusammenarbeit. Aufgrund der Vertaktung des Fahrplanangebotes im Schienenpersonenverkehr muss das Busangebot im Zu- und Abbringerverkehr hierauf ausgerichtet werden. Das Land befürwortet nachdrücklich verbesserte und insgesamt flächendeckende Kooperationen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern. Nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrskooperationen im ÖPNV fördert es neben anteiligen Ausgleichszahlungen für Durchtarifierungsverluste auch verbundbedingte Aufwendungen sowie Investitionen. Vorhandene verkehrliche und tarifliche Kooperationen Die Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV können Verkehrsgesellschaften mit der Planung, Organisation und Finanzierung ihres ÖPNV beauftragen, was in Einzelfällen geschieht. Der größte Teil dieser Aufgabenträger lässt den konzessionierten ÖPNV von Verkehrsunternehmen betreiben, die im Eigentum des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sind. Diese öffentlichen Unternehmen übernehmen Tätigkeiten wie z.B. Verkehrsplanung und Mitwirkung an kommunalen Aufgaben, die sich nicht nur auf die Durchführung des ÖPNV beziehen und wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes die Eigenwirtschaftlichkeit mindern. Nach § 5 ÖPNVG M-V können auf der Basis von Festlegungen über Nahverkehrsräume, die das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Aufgabenträgern trifft, kreisübergreifend Zweckverbände gebildet werden. Zu solchen kommunalen Zusammenschlüssen ist es bisher nicht gekommen. Allerdings haben sich im Land großräumige unternehmensbezogene Zusammenschlüsse über die Landkreisgrenzen hinaus gebildet, an denen die Aufgabenträger mitwirken: - Verkehrsverbund Warnow (VVW) als Zusammenschluss von Regionalbus, Stadtbus, Straßenbahn, Fährlinien, S-Bahn Rostock und weiterem SPNV mit einem Verbundtarif sowie koordiniertem Verkehrsangebot; - Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg (VWM) als Kooperation von Regionalbusunternehmen, NVS und MEBA mit abgestimmten Tarifen sowie Verkehrsangeboten in der Region und in der Landeshauptstadt Schwerin; - Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff (VMO) als Zusammenarbeit der Regionalbusunternehmen in fünf Landkreisen Südmecklenburgs und Vorpommerns. Die Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) besteht aus den Verkehrsunternehmen des sonstigen ÖPNV in diesem Landkreis und dem Privatunternehmen Möller aus Stralsund. Der Ludwigsluster Tarifverbund (LTV) umfasst dagegen eine Kooperation Bahn/Bus im Einzugsgebiet von Eisenbahnstrecken innerhalb des Landkreises, das mehrfach der aktuellen Entwicklung angepasst wurde. Ab Dezember 2002 werden die dann von der Ostdeutsche Eisenbahn GmbH übernommenen SPNV-Leistungen in diesem Gebiet (siehe Punkt 2.9) in den LTV integriert. Die vorhandenen o.a. Kooperationsgebiete sind in Abbildung 4-3 dargestellt. Die Anlage 16 enthält zusätzliche Informationen zu den Kooperationspartnern, zur jeweiligen Rechtsform und zur tariflichen Kooperation. - 69 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 Abb. 4-3: Gebiete der Verkehrs- und Tarifkooperationen, Stand: 31.12.2001 __________________________________________________________________________ - 70 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Einen Sonderfall bildet das „Müritz-Nationalpark-Ticket“. Hierbei handelt es sich um eine aus touristischen Gründen gebildete tarifliche Kooperation verschiedener Busverkehre, der DB Regio und von Schifffahrtslinien. Weiterentwicklung bestehender und künftige Kooperationen In drei Fällen bestehen Absichten bzw. Planungen zur Veränderungen bestehender bzw. zur Schaffung neuer Kooperationsstrukturen: • In Westmecklenburg haben die Aufgabenträger des ÖPNV grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, die VWM zu einem Verkehrsverbund Westmecklenburg weiter zu entwickeln. Konkrete Umsetzungsschritte sind allerdings noch nicht erfolgt. Vorrangig ist zunächst eine Einbeziehung des Verkehrsunternehmens der Hansestadt Wismar und der DB Regio in die VWM. • Bei der VMO fehlt noch das Zusammenwirken mit der DB Regio und der OME. Eine frühere Beteiligung der Neubrandenburger Verkehrsbetriebe als Unternehmen der Stadt Neubrandenburg an der VMO soll wieder aktiviert werden. Auf Grundlage vorliegender gutachterlicher Untersuchungen ist kurzfristig die Umsetzung einer Pilotlösung geplant, deren Ergebnisse auf den künftigen Kooperationsraum übertragen werden sollen. Wichtiges Entscheidungskriterium für die Abgrenzung des künftigen Kooperationsraumes müssen die verkehrlichen Verflechtungen sein. Ziel ist die Schaffung einer Kooperationslösung für dieses Gebiet. • In der Region Vorpommern wird die Errichtung einer Verkehrskooperation bei den Aufgabenträgern diskutiert. Hier muss nach der im Jahr 2000 erfolgten Auflösung der Verkehrsgemeinschaft Rügenverkehr eine großräumige Lösung gefunden werden. Diese sollte mindestens die Landkreise Nordvorpommern und Rügen sowie die Hansestadt Stralsund umfassen und auch die verkehrlichen Verflechtungen in das Teiloberzentrum Greifswald sowie den Landkreis Ostvorpommern sowie ggf. weitere Gebiete berücksichtigen. Die in dieser Region tätigen Verkehrsunternehmen beabsichtigen, die Formen eines Zusammenwirkens auszubauen. Der Regionale Planungsverband Vorpommern bereitet derzeit eine Machbarkeitsuntersuchung für einen ÖPNV-Verbund in Vorpommern vor. Ziel aller Verkehrskooperationen muss ein abgestimmter, verkehrsmittelübergreifender und angebotsorientierter ÖPNV sein, der ein für alle Verkehrsunternehmen gültigen preisgünstiges Tarifangebot aufweist und sehr kundenorientiert arbeitet. Hier sind insbesondere die Aufgabenträger des ÖPNV gefordert, vorhandene Kooperationen stärker als bisher zu unterstützen sowie sich für die Schaffung zukunftsgerichteter Kooperationsstrukturen einzusetzen. Sofern in einem Verkehrsgebiet weitere Unternehmen Leistungen des SPNV oder des straßengebundenen ÖPNV übernehmen bzw. neu erbringen, sind sie unmittelbar in bestehende Kooperationen einzubinden. Übergreifende Lösungen müssen dort gefunden werden, wo stärkere verkehrliche Verflechtungen - überwiegend im Berufsverkehr - zu benachbarten Zielen außerhalb des eigenen Kooperationsraumes bestehen. Dies betrifft den künftig bis an die Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommerns erweiterten Hamburger Verkehrsverbund, den künftigen Verkehrsverbund Lübeck und innerhalb des Landes insbesondere den Raum Ribnitz-Damgarten mit seinen Verkehrsbeziehungen in das VVW-Gebiet nach Rostock. Beim Landkreis UeckerRandow besteht Entscheidungsbedarf hinsichtlich seiner Zuordnung zum Raum Neubrandenburg oder zu einer Kooperation innerhalb Vorpommerns. Bei allen an der Landesgrenze zu Brandenburg gelegenen Landkreisen sind Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg notwendig. - 71 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Unternehmensverbünde koordinieren die Verbundunternehmen. Sie können das umsetzen, was alle beteiligten Unternehmen wollen und können. Ein Unternehmensverbund kann aber z.B. keine Leistungen bestellen, es sei denn bei Unterauftragnehmern. Bei allen künftigen Lösungen müssen daher künftig - wie bereits bundesweit - neben den Unternehmensverbünden Aufgabenträgerverbünde geschaffen werden. In Aufgabenträgerverbünden ist die Verantwortung einschließlich der sich aus den NVP ergebenden Vergabe- und Gestaltungsrechte, die Bereitstellung der Leistung durch die Unternehmen sowie die Leistungs- und Qualitätskontrolle vereint. Auf der politischen Ebene werden darüber hinaus auch die Eigentümer von Verkehrsunternehmen koordiniert. Im Zusammenhang mit der Bildung von Aufgabenträgerverbünden befürwortet die Landesregierung die Schaffung von Nahverkehrsräumen in verkehrlichen Verflechtungsgebieten, die Gebiete mehrerer Aufgabenträger umfassen. Hier können die Verkehrsangebote im ÖPNV einheitlich geplant und koordiniert werden. Zusätzliche Kooperationen der Unternehmen auf der nachgeordneten Erstellerebene sind nicht ausgeschlossen. Eine klare Trennung zwischen der Bestellfunktion des Aufgabenträgers und der Leistungserbringung durch die Verkehrsunternehmen ist dabei notwendig, damit die unternehmerische Kreativität, die auf die Erhöhung des Kundennutzens und damit die Erzielung höherer Erträge gerichtet sein soll, weiterhin genutzt wird. - 72 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ 5. Ausblick Die Fortschreibung des ÖPNV-Landesplanes bildet den Handlungsrahmen für das Land als verantwortlichem Aufgabenträger für den SPNV bis 2007. Ferner wird dadurch der Rahmen für die investive Förderung des SPNV und des sonstigen ÖPNV festgelegt. Die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen gemäß § 7 Abs. 1 ÖPNVG M-V den ÖPNV-Landesplan bei der Erstellung ihrer NVP berücksichtigen. Für deren anstehende Fortschreibung liegt damit eine wesentliche Grundlage vor. Nach der Änderung des RegG im Sommer 2002 erhält Mecklenburg-Vorpommern danach 2002 insgesamt etwa 224 Mio. €. Unter Hinzurechnung der weiteren Finanzierungsquellen stehen 2002 damit insgesamt 267 Mio. € für den gesamten ÖPNV zur Verfügung. Entsprechend der Mittelverfügbarkeit strebt die Landesregierung eine schrittweise Realisierung der vorliegenden Planungen an. Die demografische und raumstrukturelle Entwicklung des Landes sowie die Fertigstellung vor allem der Autobahn A 20 im Jahr 2005 werden sich auf die Fahrgastzahlen im Schienenpersonenverkehr auswirken, die dadurch nach den Ergebnissen der Nachfrageprognose im Zeitraum 2000-2007 landesweit um etwa 9 % sinken. Dieser Entwicklung muss - auch bei begrenzten finanziellen Spielräumen des Landes - durch angebotsverbessernde Maßnahmen begegnet werden. Aufgrund der Finanzierungszusagen des Bundes zum Ausbau der Schieneninfrastruktur werden in den kommenden Jahren deutliche Verkürzungen der Reisezeiten im Schienenpersonenverkehr erfolgen. Diese müssen mit verbesserten Angeboten im Zusammenhang mit der Optimierung des ITF einhergehen. Hierdurch ist gemäß Prognose eine Nachfragesteigerung von ca. 13 % im Zeitraum 2000-2007 auch unter Berücksichtigung der o.a. Entwicklungen erreichbar. Bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2002 sind erste wichtige Umsetzungsschritte des SPNV-Konzeptes geplant. Mit der Linie Hamburg – Schwerin – Rostock wird der größte Teil der bis Stralsund geplanten Verbindung eingerichtet und damit im Zusammenwirken mit dem künftigen IC ein 1-stündliches Angebot zwischen den beiden größten Städten des Landes und Hamburg geschaffen. Bereits im September 2002 erfolgt die Umsetzung der ersten Stufe der Vorpommernbahn mit einer 2-stündlichen Durchbindung von Usedom über Züssow hinaus bis nach Stralsund. Beim sonstigen ÖPNV werden bis 2004/2005 mit der Straßenbahnnetzerweiterung in Rostock und den Straßenbahn-Neubeschaffungen in Schwerin wichtige Vorhaben abgeschlossen. Nachdem die betriebliche Infrastruktur bereits insgesamt einen modernen Stand aufweist, besitzt künftig der Bau von ZOB und Umsteigeanlagen Priorität. Die Fahrzeugneubeschaffung für den Buslinienverkehr bleibt eine stetige Aufgabe. Verkehrlich ist im ländlichen Raum die Sicherung des ÖPNV-Angebotes bei deutlich zurückgehenden Schülerzahlen vorrangiges Ziel. Alternativen Bedienungsformen muss vor allem in diesen Gebieten eine deutlich größere Bedeutung als bisher zukommen. Bei der Gestaltung sämtlicher Verkehrsangebote sind die künftigen Veränderungen der Rechtsgrundlage zu berücksichtigen. Das Land wird den kommunalen Aufgabenträgern im Rahmen seiner Möglichkeiten fachliche Unterstützung gewähren. Die Qualitätssicherung des ÖPNV bei gleichzeitiger Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen ist hier die zentrale Aufgabe. - 73 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ - 74 - ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANHANG VERZEICHNIS DER ANLAGEN Anlage 1: Qualitätsmerkmale der SPNV-Produkte gemäß Angebotskonzept 2007 Anlage 2: Erläuterungen zum Angebotskonzept SPNV 2007 Anlage 3: Nachfrageveränderungen beim gesamten Schienenpersonenverkehr pro mittlerem Werktag 1995-2000 Anlage 4: Nachfrageunterschiede beim SPNV an einem mittleren Verkehrstag Wochenende/Werktag im Jahr 2000 Anlage 5: Saisonale Nachfrageunterschiede Sommer/Winter beim SPNV im Jahr 2000 Anlage 6: Nachfrageveränderungen beim gesamten Schienenpersonenverkehr an einem mittleren Werktag 2000-2007 mit dem Fahrplanangebot 2000/2001 Anlage 7: Gesamtnachfrage im Schienenpersonenverkehr mit neuem Angebotskonzept an einem mittleren Werktag im Jahr 2007 Anlage 8: Klassifizierungen und angestrebte Ausstattungsstandards der Personenbahnhöfe Anlage 9: Kenndaten der Personenbahnhöfe, Stand 31.03.2002 Anlage 10: Fahrzeugbestand im SPNV, Stand 31.12.2001 Anlage 11: Bedeutung der Qualität des SPNV und Kundenzufriedenheitsgrad in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2001 Anlage 12: Kriterienkatalog zur künftigen Bewertung der Qualität des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 13: Nahverkehrsunternehmen mit Einsatz im Linienverkehr, Stand 31.03.2002 Anlage 14: Derzeitige Förderprojekte alternativer Bedienungsformen, Stand 31.03.2002 Anlage 15: Bahnparalleler Buslinienverkehr, Stand 31.12.2001 Anlage 16: Verkehrs- und Tarifkooperationen, Stand 31.03.2002 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 1: Qualitätsmerkmale der SPNV-Produkte gemäß Angebotskonzept 2007 Das Landeskonzept stellt ab auf ein für alle Kunden ganzheitliches und transparentes Angebot. Dies ist mit den bisherigen Produktnamen der DB Regio AG nicht möglich, zumal andere SPNV-Unternehmen diese nicht verwenden dürfen. Daher werden die Linien aller Eisenbahnverkehrsunternehmen neu nach drei Kategorien unterteilt, wobei lediglich die S-Bahn Rostock ihre bisherige Benennung behält. Merkmale des Produktes „Schneller Regionalverkehr“ (R): Ö Einsatz auf Hauptstrecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 120 km/h im Netzzustand 2007 (Ausnahme: kürzere Linienendäste); Ö Anbindung an Oberzentren, die zum Teil auch außerhalb von M-V liegen; Ö Linienlängen deutlich über 120 km; Ö Bewirtschaftung der Züge (Automaten oder Personal); Ö 1. Wagenklasse; Ö Raucherabteile. Merkmale des Produktes „Lokaler Nahverkehr“ (N): Ö Einsatz auf Neben- und zum Teil auch auf Hauptstrecken; Ö Bedienung sämtlicher Zwischenhalte zu allen Verkehrszeiten; Ö Triebzüge, bei höherer Nachfrage in Mehrfachtraktion (Ausnahmen: Doppelstock-Wendezüge in Relation Wismar – Schwerin – Boizenburg/Büchen und Schmalspurbahnen); Ö Durchschnittliche Reiseweite der Fahrgäste unter 50 km oder mittlere Fahrzeit weniger als 30 Minuten. Merkmale des Produktes „S-Bahn Rostock“ (S): Ö Bedienung ausschließlich elektrifizierter Strecken; Ö Durchbindung aller Umlandlinien bis nach Warnemünde; Ö Bedienung sämtlicher Zwischenhalte auch im Umland; Ö Einheitliches Fahrzeugmaterial durch Züge mit E-Antrieb (Ausnahme: S 4 wegen spezifischer Anforderungen); Ö Verstärkte Überwachung der Züge im Stadtgebiet Rostock durch Sicherheitspersonal. ANLAGE 1 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 2: Erläuterungen zum Angebotskonzept SPNV 2007 Die Linienverläufe des SPNV-Angebotes im Zielhorizont 2007 sind nachfolgend produktbezogen mit ihren Veränderungen gegenüber dem Fahrplanangebot 2001/2002 aufgeführt. Die zeitliche Umsetzung erfolgt schrittweise in Abhängigkeit der notwendigen Voraussetzungen wie Infrastrukturausbau, Fahrzeugneubeschaffung etc. sowie nach Maßgabe des Haushaltes. Schneller Regionalverkehr (R) • Linie R 1 Hamburg – Schwerin – Rostock – Stralsund: Die neue Linie bedient durchgehend die Gesamtrelation Hamburg – Stralsund zu der Stunde, in der der künftige InterCity nicht fährt. Schwerin, Rostock und Stralsund erhalten damit neu ein 1-stündliches Direktangebot im SPFV/SPNV. Durch die Reduzierung der Zughalte zwischen Büchen und Schwerin Hbf auf Boizenburg, Hagenow Land, Schwerin Mitte sowie werktags zur HVZ Schwerin Süd entfallen sechs Regelhalte. Hierdurch werden die Züge beschleunigt. Dies ist zur Reisezeitverkürzung unumgänglich, um in Hamburg zumindest teilweise Anschlüsse an die ICE/IC-Verkehre in Richtung Bremen/Ruhrgebiet und Hannover/Frankfurt (Main) zu erreichen. Die Bedienung der kleineren Bahnhöfe zwischen Schwerin Hbf und Büchen ist durch eine lokale SPNV-Linie (siehe N 2) sicherzustellen. Zwischen Schwerin und Rostock wird Lübstorf mit dieser Linie nicht bedient. Die Möglichkeit einer Weiterbedienung von Ventschow ist bei der Detailplanung zu prüfen. Die Linie bedient zwischen Rövershagen und Velgast alle Zwischenhalte, ansonsten außer Rövershagen und Velgast nur Martensdorf und Stralsund-Grünhufe. Sie ersetzt in der Relation Rostock – Stralsund die Regionalbahn Rostock – Stralsund – Greifswald (siehe auch N 16). Bei Buchenhorst besteht Prüfungsbedarf, ob dieser Zwischenhalt trotz der Notwendigkeit der Sicherstellung eines stabilen Fahrplans bestehen bleiben kann. • Linie R 2 (Lübeck –) Herrnburg – Bad Kleinen – Schwerin Hbf – Ludwigslust: Die neue Linie verbindet Lübeck mit Schwerin und Ludwigslust. Dort besteht Übergang zum IC nach und von Berlin. In Bad Kleinen werden Anschlüsse nach und von Wismar bzw. Rostock geschaffen. Für das östliche Umland des Oberzentrums Lübeck bis nach Schönberg ergibt sich in Verbindung mit der N 1 für die Zwischenhalte neu ein 1-Stunden-Takt. Im Stadtgebiet Lübeck wird ebenso wie bei der N 1 zusätzlich der neue Haltepunkt Lübeck - St. Jürgen bedient, der zum 15.12.2002 in Betrieb genommen werden soll. Zwischen Schönberg und Schwerin Hbf werden nur Grevesmühlen und Bad Kleinen bedient. In Schwerin wird ein kurzer Übergang zur R 3 in/aus Richtung Berlin geschaffen. Zum Einsatz kommen lokbespannte Wendezüge, die je nach Nachfrage verlängert oder verkürzt werden können. • Linie R 3 Wismar – Schwerin – Ludwigslust (– Berlin): Die Linie verlängert die 2001 eingeführte Linie Bad Kleinen – Schwerin – Berlin bis nach Wismar. Diese Maßnahme wurde im April 2002 bereits umgesetzt. Die Verlängerung ersetzt seitdem die 2-stündliche RE-Linie Wismar – Schwerin Hbf. ANLAGE 2 (Blatt 1) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Zwischen Wismar und Schwerin Hbf werden mit der R 3 alle Bahnhöfe bedient. Zwischen Schwerin Hbf und Ludwigslust kommen Sülstorf, Rastow und Lüblow als zusätzliche Halte gegenüber dem bisherigen Angebot hinzu. In dieser Relation kann dadurch eine Zugleistung gegenüber dem Status quo eingespart werden. • Linien R 5 Bützow – Neubrandenburg – Pasewalk (– Stettin) und R 6 Bützow – Neubrandenburg – Pasewalk – Ueckermünde: Beide Linien enden in Bützow, wo kurze Übergänge in/aus Schwerin zum SPFV bzw. der R 1 bestehen. Hierdurch wird trotz Wegfall der bisherigen 2-stündlichen SPNV-Durchbindung nach Schwerin und Ludwigslust weiterhin ein 1-stündliches Fahrplanangebot in die Landeshauptstadt vorgehalten. Eine Beibehaltung der bisherigen Durchbindung bis nach Schwerin durch die R 6 ist noch in Prüfung. Beide Linien verkehren zwischen Bützow und Neubrandenburg im 1-Stunden-Takt. Die aus Gründen der Fahrplanstabilität kritische Beibehaltung der Zugangsstellen Kleeth und Mölln westlich von Neubrandenburg ist zu prüfen. Die Linie R 5 wird im durchgehenden 2-Stunden-Takt bis nach Stettin durchgebunden. Die Zahl der angebotenen Fahrten erhöht sich dadurch um zwei bis drei Fahrtenpaare täglich. Bei der Linie R 6 werden alle Züge über Pasewalk hinaus neu bis nach Ueckermünde durchgebunden. In Neubrandenburg ergeben sich gegenüber der R 5 längere Standzeiten, damit die Fahrzeit auf der Relation Ueckermünde – Neubrandenburg möglichst kurz ist. Um dies zu erreichen, wird der unmittelbare 1-Stunden-Takt zwischen Neubrandenburg und Pasewalk alternierend mit der R 5 aufgegeben. In Pasewalk bleiben die Anschlüsse an den Fernverkehr nach und von Berlin sichergestellt. • Linie R 7 (Berlin –) Pasewalk – Greifswald – Stralsund: Die bereits vorhandene Linie bedient durchgehend die Gesamtrelation Berlin – Stralsund zu der Stunde, zu der der InterRegio nicht fährt. Die Ober- und Mittelzentren entlang der Strecke sowie der Verknüpfungsbahnhof Züssow werden damit wie bisher durch ein etwa 1-stündliches Direktangebot im SPFV/SPNV bedient. Die künftige R 7 hält neu auch an allen Zugangsstellen zwischen Stralsund und Greifswald. Dies ist zur Schaffung einer - in Verbindung mit der Vorpommernbahn N 15 - 1-stündlichen Bedienung der kleineren Halte zwischen beiden Teilen des gemeinsamen Oberzentrums Stralsund/Greifswald erforderlich. Die Linie R 4 Stralsund – Neubrandenburg – Neustrelitz (– Berlin) entspricht dem Fahrplanangebot 2001/2002. In der zweiten Stunde wird die bisherige Direktverbindung Stralsund – Neubrandenburg – Neustrelitz durch zwei N-Linien ersetzt (vgl. N 11 und N 12). Lokaler Nahverkehr (N) • Linie N 2 Wismar – Bad Kleinen – Schwerin – Hagenow Land – Boizenburg (– Büchen): Die neue Linie ist zwischen Schwerin und Boizenburg erforderlich, um die notwendige Beschleunigung der R 1 sicherzustellen, die zum Erreichen der ICE/IC-Anschlüsse in Hamburg künftig erforderlich wird (siehe auch Erläuterung zu R 1). Eine Durchbindung der Linie über Boizenburg hinaus bis nach Büchen erfolgt zu den Zeitlagen, in denen ein Übergang zu den Zügen nach und von Hamburg besteht. Fahrgäste aus Schwanheide werden zu den Zeiten, an denen der Zug in Boizenburg endet, über Ersatzverkehre Schwanheide – Boizenburg auf der Straße bedient. ANLAGE 2 (Blatt 2) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Zu prüfen ist in Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein eine Verknüpfung der N 2 mit der SPNV-Linie Büchen – Aumühle zumindest zu den Zeiten, zu denen in Büchen keine Umsteigemöglichkeit zum SPFV besteht. Hierdurch könnte für Hagenow und für Boizenburg ein regelmäßiges 1-stündliches Angebot nach Hamburg geschaffen werden. • Linie N 3 Wismar – Schwerin Hbf – Schwerin Mitte: Die Linie schafft zusammen mit der R 2 und der N 2 neu ein etwa 30-minütiges SPNVAngebot zwischen Wismar und Schwerin Hbf. Die Zugwende erfolgt auf dem nördlich des Haltepunktes Schwerin-Görries liegenden Betriebsbahnhof Görries Nord. Die Linie verkehrt durchgehend ausschließlich an Werktagen montags bis freitags. Am Wochenende wird die Linie auf die Strecke Wismar – Bad Kleinen eingekürzt, wo sie Anschlüsse an den SPFV/SPNV erreicht. • Linie N 4 Rehna – Gadebusch – Schwerin – Parchim: Aufgrund des hohen Einpendleranteils nach Schwerin besitzt die fahrplanmäßige Durchbindung mit kurzen Haltezeiten am Hauptbahnhof Vorrang vor der Verknüpfung mit dem Fernverkehr. Zur Sicherstellung dieser Durchbindung sind ergänzende Infrastrukturmaßnahmen beim vorgesehenen Umbau des Hauptbahnhofs erforderlich. In Abhängigkeit von der Nachfrageentwicklung ist für den 10 km langen Abschnitt Rehna – Gadebusch eine Beibehaltung des derzeitigen Angebotes oder eine Umstellung auf Busbedienung zu prüfen. Alternativ dazu besteht weiterer Prüfungsbedarf bezüglich eines aus der Region geforderten Lückenschlusses zwischen Rehna und Schönberg zur Schaffung einer Direktverbindung Lübeck – Schwerin. • Linie N 5 Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Waren – Neustrelitz: Die Zugwendezeit in Hagenow Land von 35 Minuten ermöglicht zusätzlich die Anbindung des etwa 3,5 km entfernten Bahnhofs Hagenow Stadt, der derzeit nicht mehr im SPNV bedient wird. Eine weitere Verlängerung um knapp 1,5 km bis zum Stadtteil Hagenow Kietz mit dortigem neuem Endhaltepunkt wäre ebenfalls möglich. Die Realisierung derartiger Lösungen würde die Direktverbindung von Hagenow und Ludwigslust verbessern und zusätzlich Hagenow einen Anschluss in Ludwigslust an den InterCity nach und von Berlin ermöglichen. Die Sinnhaftigkeit eines Endhaltepunktes Hagenow Kietz kann erst nach Ermittlung des Nachfragepotenzials bzw. nach Auswertung eines zeitlich begrenzten Probebetriebes abschließend beurteilt werden. Die Umsetzung einer Linienverlängerung über den Bahnhof Hagenow Land hinaus ist abhängig von der Attraktivität eines entsprechenden Angebotes der ODEG als künftigem Betreiber der Linie N 5 sowie vom Trassenpreis. • Linie N 6 Mirow – Neustrelitz: Die bestehende Linie endet im Bahnhof Neustrelitz, sobald dort die betriebstechnischen Voraussetzungen geschaffen sind (voraussichtlich 2003/2004). Für umsteigende Fahrgäste ergeben sich dadurch verkürzte Übergangszeiten zu den R-Linien. Der bisherige Bahnhof Neustrelitz Süd wird geschlossen. Eine Verlängerung von Mirow bis nach Rechlin im vorhandenen Fahrzeugumlauf ist betriebstechnisch möglich. Eine Realisierbarkeit ist abhängig von der erreichbaren Nachfrage und der Höhe des zusätzlichen Zuschussbedarfs für das Land. ANLAGE 2 (Blatt 3) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ • Linie N 7 Wismar – Bad Doberan – Rostock Hbf – Sanitz – Tessin: Die bestehende Linie wird montags bis freitags - außer zu den Tagesrandzeiten - zwischen Bad Doberan und Rostock Hbf aufgrund der Nachfrage auf einen durchgehenden 30-Minuten-Takt verdichtet. Das Verkehrsangebot auf dem Abschnitt Rostock Hbf – Sanitz wird zu den HVZ morgens und nachmittags ebenfalls auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. • Linie N 9 Graal-Müritz – Rostock Hbf: Das Angebot auf der vorhandenen Linie wird zu einem 1-Stunden-Takt verdichtet. Dieses Angebot wird zur Tourismussaison durchgehend auch am Wochenende gefahren, ansonsten ab Samstag Nachmittag auf einen 2-Stunden-Takt reduziert. • Linie N 10 Grimmen – Stralsund: Die neue Linie entsteht aus der bisherigen RE-Linie Stralsund – Neustrelitz. Sie dient der Erschließung des Umlandes von Stralsund bei gleichzeitiger Einbindung in den Taktknoten Stralsund mit Gewährleistung der Anschlüsse (u.a. nach Berlin). Dies wäre bei einer Beibehaltung der bisherigen Linie ohne die Aufgabe von Zwischenhalten nicht möglich gewesen. Die Zugleistungen können ohne Fahrzeugmehrbedarf durch Züge der Linien R 1 (während der Standzeit in Stralsund) oder N 15 (mit Zugteilung in Stralsund vor Bedienung der Relation nach Barth) erbracht werden. • Linie N 11 Demmin – Neubrandenburg – Neustrelitz: Ebenso wie die N 10 entsteht diese Linie aus der Teilung der heutigen RE-Linie Stralsund – Neustrelitz. Aufgrund der Linienteilung kann sich die Fahrplangestaltung an kurzen Übergängen in Neustrelitz an den Verkehr in Richtung Berlin orientieren. • Linie N 14 Lauterbach Mole – Putbus – Göhren: Eine Taktverdichtung zwischen Binz und Göhren während der touristischen Sommersaison (ca. 100 Verkehrstage mit zusammen +18.000 Zug-km pro Jahr) ist in Abhängigkeit von der zusätzlich zu erwartenden Nachfrage zu prüfen. • Linie N 15 Barth – Stralsund – Wolgast – Ahlbeck Grenze (– Swinemünde): Durch diese Direktverbindung wird die Vorpommernbahn realisiert. Die Linie verbindet zwei der wichtigsten Tourismusgebiete von M-V. In Stralsund ist sie mit der N 12 verknüpft, die die Insel Rügen erschließt. Auf Usedom wird sie ebenso wie die N 16 bis in die polnische Stadt Swinemünde verlängert (voraussichtlich 2003). Da die Grenzkontrollen beider Linien im künftigen Endbahnhof Swinemünde stattfinden werden, ergeben sich keine Fahrzeitverlängerungen der Züge. • Linie N 16 Züssow – Wolgast – Zinnowitz – Ahlbeck Grenze (– Swinemünde): Die Linie verkehrt gegenwärtig in der Sommersaison (119 Verkehrstage in 2001) zwischen Wolgast und Ahlbeck Grenze im 30-Minuten-Takt. Da in Züssow mit den Linien N 15 und N 16 nur die Züge von und nach Berlin erreicht werden, erfolgt in den Zeitlagen der zusätzlichen Züge vormittags und nachmittags an allen Verkehrstagen die Durchbindung von mindestens je einem Zugpaar über Wolgast hinaus bis nach Stralsund. Bei der Festlegung der Zeitlagen ist darauf zu achten, dass keine Konkurrenz zu den SPFV-Produkten UrlaubsExpress und Wochenend-IC Hamburg – Seebad Heringsdorf entsteht. Bei den zusätzlichen Zügen der UBB wird während der Sommersaison die sonst betrieblich unumgängliche Umsteigezeit in Stralsund für Fahrgäste aus und in Relation Rostock / ANLAGE 2 (Blatt 4) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Hamburg auf etwa 20 Minuten verkürzt. Bei den Zusatzzügen kann auf die Bedienung der kleineren Bahnhöfe zwischen Wolgast und Stralsund verzichtet werden, da sie vorrangig der touristischen Anbindung Usedoms dienen. Bei folgenden N-Linien entspricht das Fahrplanangebot dem Fahrplan 2001/2002: -N 1 -N 8 - N 12 - N 14 - N 17 (Lübeck –) Herrnburg – Grevesmühlen – Bad Kleinen, Ostseebad Kühlungsborn West – Bad Doberan, Stralsund – Bergen auf Rügen – Sassnitz, Bergen auf Rügen – Putbus – Lauterbach Mole, Peenemünde – Zinnowitz. S-Bahn Rostock (S) • Linie S 1 Rostock Hbf – Warnemünde: Die bestehende Linie fährt während der HVZ künftig im 10-Minuten-Takt. Das übrige Angebot bleibt unverändert. Alle Züge der Linien S 2 und S 3 werden fahrplanmäßig in das Angebot integriert. Die bisherige S-Bahn-Bedienung des Seehafens Nord wird von der S 4 übernommen. • Linie S 3 Güstrow – Laage – Rostock Hbf – Warnemünde: Die bisherige Regionalbahn Rostock Hbf – Laage – Güstrow wird neu zur S 3 mit Durchbindung bis nach Warnemünde. Das Verkehrsangebot wird montags bis freitags auf einen 1-Stunden-Takt verdichtet. Perspektivisch erhält Güstrow dadurch über alternierende Fahrrouten an diesen Verkehrstagen ein S-Bahn-Angebot im 30-Minuten-Takt. Als erster Umsetzungsschritt der neuen S-Bahn-Linie könnte die Taktverdichtung Laage – Rostock Hbf mit Durchbindung bis nach Warnemünde erfolgen. Die fahrplanmäßige Verknüpfung mit kurzen Übergängen wird in Rostock Hbf gewährleistet. Dabei hat diese Linie Vorrang gegenüber der S 2, da Güstrow (über Bützow) und Schwaan zu den betreffenden Zeiten Anschlussverkehre haben. • Linie S 4 Rostock Seehafen Nord – Rostock Hbf: Die Linie ist derzeit noch Bestandteil der durchgehenden S-Bahn-Linie Warnemünde – Rostock Seehafen Nord. Sie wird künftig mit einem Dieseltriebzug, dessen Kapazität von etwa 120-130 Sitzplätzen für die künftigen Nachfragepotenziale im Vor-Ort-Verkehr wie auch im erwarteten Fährlinienverkehr ausreichend ist, kostengünstiger als durch die bisherigen lokbespannten S-Bahn-Züge im Shuttlebetrieb bis zum Hauptbahnhof gefahren. Das neue Konzept ermöglicht eine flexiblere Fahrplangestaltung in Abhängigkeit des Fährlinienverkehrs sowie bei entsprechendem Bedarf eine Streckenverlängerung an den Anleger der Personenfähren. In diesem Fall ist zusätzlich eine Verlegung des gegenwärtigen Endbahnhofs Seehafen Nord erforderlich. Das Verkehrsangebot der Linie S 2 Güstrow – Rostock Hbf – Warnemünde bleibt unverändert. ANLAGE 2 (Blatt 5) ANLAGE 3 5 10 15 km Boizenburg WISMAR Grabow Ludwigslust Crivitz Warnemünde T Rövershagen RibnitzDamgarten Graal-Müritz Teterow Malchow Laage Tessin Sanitz ROSTOCK Meyenburg Güstrow Putlitz Schönberg Berlin / Magdeburg Parchim Lübz Bützow Schwaan Bad Doberan Neubukow Kröpelin Blankenberg NeustadtGlewe Lübstorf B Heiligendamm ER H UC Rostock Mirow Rheinsberg Waren Stavenhagen Malchin Grimmen Velgast Berlin Göhren Sellin Templin Burg Stargard Berlin Prenzlau Strasburg NEUBRANDENBURG Anklam Züssow Wolgast GREIFSWALD Kartengrundlage © S. Oberländer, München Stettin Grambow Greiffenberg SCHWEDT Pasewalk Torgelow Eggesin Ueckermünde Swinemünde Koserow Ückeritz Bansin Heringsdorf Ahlbeck Zinnowitz BUCHT POMMERSCHE Peenemünde Karlshagen Binz Sassnitz Putbus Lauterbach Altentreptow Samtens Neustrelitz Demmin STRALSUND Barth Bergen Sagard Intraplan Consult GmbH 2002 Kreisgrenze Autobahn, Stand Oktober 2000 Landesgrenze Bundessgrenze zzgl. Durchgangsverkehr Hamburg-Berlin kein Personenverkehr mehr als 2.000 1.500 - 2.000 1.000 - 1.500 750 - 1.000 500 - 750 250 - 500 weniger als 100 100 - 250 Veränderung der Nachfrage in Personenfahrten am Werktag (Montag - Freitag) Nachfragerückgang Nachfragezuwachs Verkehrsnachfrage 1995-2000 Nachfrageunterschiede Nachfrageveränderungen beim beim SPNV gesamten an einem Schienenpersonenverkehr mittleren Verkehrstag Wochenende/Werktag pro mittlerem Werktag im Jahr 1995-2000 2000 Hagenow Holthusen SCHWERIN Gadebusch RG Kühlungsborn NBU Bad Kleinen LE MECK Grevesmühlen Rehna Schönberg Anlage Anlage 4:3: 0 Hamburg Mölln Ratzeburg LÜBECK Neustadt Oldenburg Heiligenhafen Burg Warnemünde ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 4 0 5 Hamburg 10 15 km Boizenburg Mölln Ratzeburg LÜBECK WISMAR MEC Grevesmühlen Hagenow Holthusen SCHWERIN Gadebusch Rehna Schönberg Neustadt Oldenburg Heiligenhafen Burg RG Crivitz Grabow Ludwigslust NeustadtGlewe Lübstorf Schönberg Berlin / Magdeburg Rövershagen RibnitzDamgarten Graal-Müritz Teterow Malchow Laage Tessin Sanitz ROSTOCK Meyenburg Güstrow Putlitz Parchim Lübz Bützow Schwaan Bad Doberan Neubukow Blankenberg Bad Kleinen Warnemünde HT Heiligendamm ER Kröpelin Kühlungsborn BU KLEN C BU Rostock Warnemünde Mirow Rheinsberg Waren Stavenhagen Malchin Grimmen Velgast Berlin Templin Burg Stargard Berlin Kartengrundlage © S. Oberländer, München Stettin Grambow Greiffenberg SCHWEDT Pasewalk Torgelow Eggesin Ueckermünde Swinemünde Koserow Ückeritz Bansin Heringsdorf Ahlbeck Zinnowitz BUCHT POMMERSCHE Prenzlau Strasburg NEUBRANDENBURG Anklam Züssow Wolgast GREIFSWALD Altentreptow Göhren Sellin Peenemünde Karlshagen Binz Sassnitz Putbus Lauterbach Samtens Neustrelitz Demmin STRALSUND Barth Bergen Sagard Intraplan Consult GmbH 2002 Kreisgrenze Autobahn, Stand Oktober 2000 Landesgrenze Bundessgrenze kein Personenverkehr > 200 % 150 % - 200 % 120 % - 150 % 100 % - 120 % 80 % - 100 % 50 % - 80 % < 50 % Vergleich der Personenfahrten Wochenende / Werktag 2000 Verkehrsnachfrage SPNV Wöchentliche Schwankungen ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 5 5 10 15 km Boizenburg WISMAR MEC Grevesmühlen RG Crivitz Grabow Ludwigslust NeustadtGlewe Lübstorf Warnemünde Schönberg Berlin / Magdeburg Rövershagen RibnitzDamgarten Graal-Müritz Teterow Malchow Laage Tessin Sanitz ROSTOCK Meyenburg Güstrow Putlitz Parchim Lübz Bützow Schwaan Bad Doberan Neubukow Blankenberg Bad Kleinen HT Heiligendamm ER Kröpelin Kühlungsborn BU KLEN C BU Rostock Mirow Rheinsberg Waren Stavenhagen Malchin Grimmen Velgast Berlin Templin Burg Stargard Berlin Kartengrundlage © S. Oberländer, München Stettin Grambow Greiffenberg SCHWEDT Pasewalk Torgelow Eggesin Ueckermünde Swinemünde Koserow Ückeritz Bansin Heringsdorf Ahlbeck Zinnowitz BUCHT POMMERSCHE Prenzlau Strasburg NEUBRANDENBURG Anklam Züssow Wolgast GREIFSWALD Altentreptow Göhren Sellin Peenemünde Karlshagen Binz Sassnitz Putbus Lauterbach Samtens Neustrelitz Demmin STRALSUND Barth Bergen Sagard Saisonale Nachfrageunterschiede Sommer/Winter beim SPNV im Jahr 2000 Hagenow Holthusen SCHWERIN Gadebusch Rehna Schönberg Anlage 5: 0 Hamburg Mölln Ratzeburg LÜBECK Neustadt Oldenburg Heiligenhafen Burg Warnemünde Intraplan Consult GmbH 2002 Kreisgrenze Autobahn, Stand Oktober 2000 Landesgrenze Bundessgrenze kein Personenverkehr > 200 % 150 % - 200 % 120 % - 150 % 100 % - 120 % 80 % - 100 % 50 % - 80 % < 50 % Vergleich der Personenfahrten Sommer / Winter 2000 Verkehrsnachfrage SPNV Saisonale Schwankungen ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 6 5 10 15 km Boizenburg Anlage 6: 0 Hamburg Mölln Ratzeburg LÜBECK WISMAR Crivitz Grabow Ludwigslust NeustadtGlewe Lübstorf Schönberg Berlin / Magdeburg Rövershagen RibnitzDamgarten Graal-Müritz Teterow Malchow Laage Tessin Sanitz ROSTOCK Meyenburg Güstrow Putlitz Parchim Lübz Bützow Schwaan Bad Doberan Neubukow Kröpelin Blankenberg Bad Kleinen Warnemünde Heiligendamm B T Mirow Rheinsberg Waren Stavenhagen Malchin Grimmen Velgast Berlin Göhren Sellin Templin Burg Stargard Berlin Prenzlau Strasburg NEUBRANDENBURG Anklam Züssow Wolgast GREIFSWALD Kartengrundlage © S. Oberländer, München Stettin Grambow Greiffenberg SCHWEDT Pasewalk Torgelow Eggesin Ueckermünde Swinemünde Koserow Ückeritz Bansin Heringsdorf Ahlbeck Zinnowitz BUCHT POMMERSCHE Peenemünde Karlshagen Binz Sassnitz Putbus Lauterbach Altentreptow Samtens Neustrelitz Demmin STRALSUND Barth Bergen Sagard Intraplan Consult GmbH 2002 Kreisgrenze Autobahn, Stand 2007 Landesgrenze Bundessgrenze zzgl. Durchgangsverkehr Hamburg-Berlin kein Personenverkehr mehr als 2.000 1.500 - 2.000 1.000 - 1.500 750 - 1.000 500 - 750 250 - 500 weniger als 100 100 - 250 Veränderung der Nachfrage in Personenfahrten am Werktag (Montag - Freitag) Nachfragerückgang Nachfragezuwachs Nachfrageveränderungen beim gesamten Schienenpersonenverkehr an einem mittleren Werktag 2000-2007 mit dem Fahrplanangebot 2000/2001 Hagenow Holthusen SCHWERIN Gadebusch BUR R GE H UC Rostock Kühlungsborn LEN MECK Grevesmühlen Rehna Schönberg Neustadt Oldenburg Heiligenhafen Burg Warnemünde Verkehrsnachfrage 2000-2007 ohne neues Angebotskonzept ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 7 5 10 15 km Boizenburg WISMAR MECK Grevesmühlen BU Crivitz Grabow Ludwigslust NeustadtGlewe Plate Schönberg Putlitz Parchim Lübz Rövershagen RibnitzDamgarten Graal-Müritz Teterow Malchow Laage Tessin Sanitz ROSTOCK Meyenburg Güstrow Schwaan Bützow Berlin / Magdeburg T Warnemünde Bad Doberan Neubukow Blankenberg Bad Kleinen Lübstorf B Heiligendamm R Kröpelin Kühlungsborn LEN E RG H UC Mirow Rheinsberg Waren Stavenhagen Malchin Grimmen Velgast Berlin Templin Burg Stargard Berlin Prenzlau Strasburg NEUBRANDENBURG Anklam Züssow Wolgast Kartengrundlage © S. Oberländer, München Stettin Grambow Greiffenberg SCHWEDT Pasewalk Torgelow Eggesin Ueckermünde Swinemünde Koserow Ückeritz Bansin Heringsdorf Ahlbeck Zinnowitz BUCHT POMMERSCHE Peenemünde Karlshagen Göhren Sellin GREIFSWALD Altentreptow Neustrelitz Demmin STRALSUND Barth Binz Putbus Lauterbach Samtens Bergen Sassnitz Intraplan Consult GmbH 2002 Kreisgrenze Autobahn, Stand Oktober 2000 Landesgrenze Bundessgrenze Haltepunkte mit weniger als 200 Einund Aussteiger und weitere Haltestellen der S-Bahn Rostock sind nicht dargestellt. mehr als 10.000 5.000 - 10.000 2.000 - 5.000 1.000 - 2.000 500 - 1.000 200 - 500 Ein- und Aussteiger (ohne Umsteiger) Strecken mit sehr starker saisonaler Schwankung kein Personenverkehr zzgl. Durchgangsverkehr Hamburg-Berlin mehr als 10.000 5.000 - 10.000 2.000 - 5.000 1.000 - 2.000 750 - 1.000 weniger als 500 500 - 750 Gesamtnachfrage im Schienenpersonenverkehr mit neuem Angebotskonzept an einem mittleren Werktag im Jahr 2007 Hagenow Holthusen SCHWERIN Gadebusch Rehna Schönberg Anlage 7: 0 Hamburg Mölln Ratzeburg LÜBECK Neustadt Oldenburg Heiligenhafen Burg Sagard Anzahl Personenfahrten am Werktag (Montag - Freitag) Verkehrsnachfrage 2007 Zielkonzept ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 8: Klassifizierungen und angestrebte Ausstattungsstandards der Personenbahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern Das im ÖPNV-Landesplan 1997-2002 enthaltene Konzept für die Personenbahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern gilt mit geringen Änderungen weiterhin. Diese speziell für Mecklenburg-Vorpommern gültige und nachfolgend erläuterte Klassifizierung weicht teilweise von der sonst bei der DB Station&Service AG üblichen Kategorisierung und auch von den Stationspreiskategorien ab. Für die Stationen an der S-Bahn-Stammstrecke Rostock Hbf – Warnemünde, an denen aufgrund der Nutzungsintensität eigene spezifische Anforderungen bestehen, wurde neu eine eigene ergänzende Einstufung vorgenommen. - Einstufung der Personenbahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern nach Klassen entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung Klasse 1 2 3 4 5 S Kennzeichen Hauptbahnhöfe in den Oberzentren Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund Mittelzentren und wichtige Verknüpfungsbahnhöfe (z.B. Güstrow, Bad Kleinen, Neustrelitz, Wismar) Sonstige wichtige Umsteigeknoten Bahn/Bahn sowie Bahn/Bus und Mittelzentren mit Teilfunktion (z.B. Blankenberg, Velgast, Grimmen) Unterzentren (z.B. Reuterstadt Stavenhagen, Torgelow, Lübz) Übrige Bahnhöfe (ohne S-Bahn auf Teilstrecke Rostock Hbf – Warnemünde) S-Bahnhöfe im Stadtgebiet Rostock (nur Teilstrecke Rostock Hbf – Warnemünde) Die Ausstattung jedes Bahnhofs setzt sich nach der Konzeption aus folgenden Komponenten zusammen: • Grundausstattung, • Zusatzausstattung entsprechend der festgelegten Bahnhofsklasse, • Zusatzausstattung je nach örtlichen Besonderheiten (z.B. in Tourismusgebieten). Für alle Personenbahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern ist folgende Grundausstattung notwendig: - Bahnhofs-Namensschild, - Beleuchtung, - Witterungsschutz (je nach Bahnhofsklasse unterschiedlich) mit Sitzplätzen und Abfallbehältern, - Uhr, - Lautsprecher, - Aushangfahrplan (je nach Bahnhofsklasse unterschiedlich), - ÖPNV-Übersichtsplan, - Umgebungsplan (Stadtplan), - Fahrradständer (teilweise wettergeschützt), - Pkw-Haltemöglichkeit (zum Ein- und Aussteigen), - Wegeleitsystem, - Hinweisschilder im Ort zum Bahnhof. ANLAGE 8 (Blatt 1) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Zusätzlich zur Grundausstattung ist je nach Bahnhofsklasse die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Ausstattung anzustreben. Die Eintragung „opt.“ (= optional) bedeutet dabei, dass je nach örtlichen und technischen Gegebenheiten die genannte Zusatzausstattung erfolgen sollte. Die Angaben zu den S-Bahn-Stationen in der Tabelle beziehen sich ausschließlich auf den Streckenabschnitt Rostock Hbf – Warnemünde (s.o.). - Angestrebte Zusatzausstattung der Personenbahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung Bahnhofsklasse Ausstattungsmerkmal Streckenfahrplan mit Hervorhebung des Bahnhofs Abfahrtstafel des sonstigen ÖPNV im Zugangsbereich Abfahrts-Gleisanzeiger im Empfangsgebäude Zugzielanzeiger auf dem Bahnsteig (variable Anzeige) Richtungsschilder auf dem Bahnsteig Bahnsteigabschnittsmarkierungen, Wagenstandsanzeiger Lautsprecher Videoüberwachung der Bahnsteige und der Zugangsbereiche Bahnsteigüberdachungen Wartehäuschen Empfangsgebäude oder beheizte Wartehäuschen Fahrausweisautomaten Fahrausweisverkauf über Agentur Reisezentrum oder Fahrkartenausgabe Toiletten Fahrtreppen und/oder Aufzüge Handgepäckförderbänder an Bahnsteigzugängen des Fernverkehrs Kofferkulis Schließfächer Briefkasten Öffentlicher Fernsprecher (mit Notrufeinrichtung) Taxiplatz Kurzzeitparkplätze (bis 30 Minuten) P+R-Parkplätze (für Pendler, bis 1 Tag), Minimum 5 Stellplätze Langzeitparkplätze (für Fernreisende, für mehrere Tage) Kiosk / Imbiss Restaurant, Einzelhandel Automatiktüren Baby-Wickelplatz Erläuterung: = Bei mehreren Bahnsteigkanten erforderlich ANLAGE 8 (Blatt 2) 1 – 2 – 3 – X X X X X X X opt. opt. opt. opt. X X X opt. X X opt. X opt. X X – – X X X X X opt. – X X X X X X X X X X X X X opt. X opt. X X X X X opt. opt. opt. opt. – – opt. opt. 4 5 S X opt. X X X – – – – – – opt. X – – – – opt. opt. opt. opt. opt. opt. opt. opt. opt. opt. opt. opt. – – X opt. opt. opt. X – – – – – X opt. – opt. – – – – – – – – – opt. opt. X opt. X opt. X opt. X – – – – – – – X opt. opt. – – opt. opt. opt. – – – – – – – – – – X – – – – – – X – – – opt. opt. opt. X opt. – opt. – – – ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 9: Kenndaten der Personenbahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern Stand: 31.03.2002 Nr. Zugangsstelle 01 Ahlbeck Grenze Lk / Stadt OVP KBS EVU Kat. 193 UBB 5 Bevölk. Zentr. 31.12.00 02 Ahlbeck Ostseetherme 03 Alt Schwerin OVP 193 UBB 5 MÜR 172 DB 5 558 04 05 06 07 08 RÜG DEM NVP DBR OVP 195 205 165 158 203 DB DB DB DB DB 5 4 5 5 2 1.367 6.828 UZ 15.826 MZ 09 Baabe 10 Bad Doberan RÜG DBR 199 158 5 3 892 11.515 11 Bad Doberan Goethestraße 12 Bad DoberanStadtmitte 13 Bad Kleinen DBR 157 RüKB DB MBB MBB 5 11.515 DBR 157 MBB 5 11.515 DB OME UBB 2 3.896 LZO MZ m.T. MZ m.T. MZ m.T. LZO UBB DB DB DB RüKB RüKB DB OME DB 4 4 5 2 5 5 3 2.366 9.965 2.077 15.616 5 1.408 5 429 5 4 5 5 5 1.384 10.654 877 2.866 Altefähr Altentreptow Altenwillershagen Althof Anklam 14 BanneminMölschow 15 Bansin Seebad 16 Barth 17 Bentwisch 18 Bergen auf Rügen 19 Beuchow 20 Binz LB 21 Blankenberg (Meckl) 22 Blankensee (Meckl) 23 Blumenhagen NWM 100,150, 170 OVP 193 5 193 167 165 195,197 199 199 100 MST 205 UER 175 NWM LWL LWL DBR NVP 150 100 100 158 165 DB OME DB DB DB DB DB 29 Buddenhagen OVP 193 UBB 5 429 30 Burg Stargard (Meckl) MST 205 DB 4 4.607 Bobitz Boizenburg (Elbe) Brahlstorf Broderstorf Buchenhorst ANLAGE 9 (Blatt 1) 732 2.410 260 608 3.224 auch SPFV 66 OVP NVP DBR RÜG RÜG RÜG PCH 24 25 26 27 28 Ein-/ BemerAusst. kungen 2.081 neu seit 1997 58 neu seit 1998 34 ODEG ab Dez. ´02 17 441 27 98 619 5.552 487 UZ UZ MZ LZO 565 109 288 1.569 22 2.068 156 74 einige Fahrten OME 34 UZ UZ 17 314 128 148 9 Schließung bei Umsetzung ITF zu prüfen 41 Zählung noch DB 207 einige Fahrten OME ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Nr. Zugangsstelle 31 Bützow Lk / KBS Stadt GÜ 100,175 32 Cammin (Meckl) MST 205 DB 5 355 33 Crivitz PCH 152 MEBA 4 34 35 36 37 38 OVP DEM PCH OVP PCH 193 205 152 203 172 UBB DB MEBA DB DB 5 2 5 5 5 39 Eggesin 40 Elmenhorst 41 Evershagen UER NVP HRO 192 205 181 OME DB DB 4 5 S 6.658 804 UZ 42 Ferdinandshof 43 Friedrichsruhe (Meckl) UER PCH 203 152 DB MEBA 5 5 3.408 758 LZO 44 Gadebusch 45 Gallin NWM PCH 152 172 MEBA DB 4 5 6.168 656 UZ 46 47 48 49 50 51 52 53 54 RÜG 199 DBR 165 DEM 185 RÜG 199 LWL 170 UER 175 HGW 165,203 HGW 165,203 NWM 150 RüKB DB DB RüKB DB DB DB DB DB 5 5 5 5 4 5 1 5 2 Damerow Strand Demmin Domsühl Ducherow Dütschow Garftitz Gelbensande Gnevkow Göhren (Rügen) Grabow Grambow Greifswald Greifswald Süd Grevesmühlen EVU Kat. DB OME 2 Bevölk. 31.12.00 8.772 UZ Ein-/ BemerAusst. kungen 1.747 auch SPFV 4.681 UZ 28 einige Fahrten OME 255 13.529 1.228 2.394 MZ 1.298 6.812 1.090 54.236 11.080 NWM NVP 150 205 DB DB 5 3 166 12.015 57 Groß Brütz 58 Groß Kiesow 59 Groß Laasch NWM OVP LWL 152 203 172 MEBA DB DB 5 5 5 1.567 1.110 60 Groß Lüsewitz 61 Groß Quassow DBR MST 158 186 DB DB 5 5 62 Groß Schwaß 63 Güstrow DBR GÜ 158 DB DB OME 5 2 ANLAGE 9 (Blatt 2) LZO 2.023 55 Grieben (Meckl) 56 Grimmen 163,175, 180,181 Zentr. 32.323 UZ OZ (T.) MZ m.T. MZ m.T. MZ in Planung 416 60 80 25 ODEG ab Dez. ´02 209 44 2.926 S-Bahn 116 23 Schließung nach Strekkenausbau 109 8 ODEG ab Dez. ´02 207 528 47 2.294 107 102 Grenzbf. 1.907 auch SPFV 391 776 6 423 35 68 5 ODEG ab Dez. ´02 203 3 ODEG ab Dez. ´02 50 3.196 auch SPFV, Zählg. inkl. KBS 174 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ EVU Kat. 64 Hagebök 65 Hagenow Land Lk / KBS Stadt NWM 158 LWL 100,172 DB DB 5 3 Bevölk. 31.12.00 571 12.389 66 Heiligendamm 67 Herrnburg 68 Hohendorf DBR NWM OVP MBB DB UBB 5 5 5 945 69 Holdorf (Meckl) 70 Holthusen 5 5 407 849 71 Hoppenwalde 72 Hornstorf 73 Huckstorf NWM 152 MEBA LWL 100,170 DB OME UER 192 OME NWM 158 DB DBR 181 DB 5 5 S 1.136 74 Jabel (Meckl) MÜR 172 DB 5 543 75 Jagdschloß 76 Jasnitz RÜG LWL 199 172 RüKB DB 5 5 77 Jatznick UER 192,203 5 78 Jeeser OVP 165,203 DB OME DB 79 Kargow MÜR 172,180 DB 5 759 80 Karlsburg (b Greifswald) 81 Karlshagen 82 Karlshagen Süd 83 Kalsow OVP 193 UBB 5 1.572 OVP OVP NWM 194 194 158 UBB UBB DB 5 5 5 3.016 3.016 (ca. 200) 84 Karow (Meckl) PCH 172 DB 5 1.184 85 86 87 88 DBR NVP LWL DEM 163 167 100 175 OME DB DB DB OME 5 5 5 5 1.175 316 676 89 Klein Bünzow 90 Klockow (b Waren/M.) 91 Kölpinsee 92 Koserow 93 Kratzeburg OVP MÜR 203 172,180 DB DB 5 5 916 OVP OVP MÜR 193 193 172,180 UBB UBB DB 5 5 5 94 Kronskamp 95 Kröpelin GÜ DBR 163 158 OME DB 5 4 Nr. Zugangsstelle Kavelstorf Kenz Kirch-Jesar Kleeth 157 150 193 Zentr. MZ m.T. Ein-/ BemerAusst. kungen 18 1.101 auch ODEG ab Dez. ´02 724 25 32 Zählung noch DB 13 52 9 19 61 S-Bahn 8 ODEG ab Dez. ´02 760 7 ODEG ab Dez. ´02 82 1.668 5 29 ANLAGE 9 (Blatt 3) LZO 1.658 LZO 4.211 UZ 3 ODEG ab Dez. ´02 7 Zählung noch DB 594 in Planung 7 Umbenennung, früher Kartlow 248 ODEG ab Dez. ´02, Zählg. inkl. KBS 174 286 8 50 10 Schließung bei Optimierung ITF zu prüfen 49 5 ODEG ab Dez. ´02 347 644 25 ODEG ab Dez. ´02 141 299 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Nr. Zugangsstelle EVU Kat. DB 5 Bevölk. 31.12.00 383 OME DB OME DB DB RüKB 4 5 5.223 1.575 S 5 4 5 307 3.195 755 UZ 5 1.576 LZO 4 5 2 6.786 4.533 12.703 UZ 109 Lüssow (Meckl) 110 Lütten Klein 111 Lützow DB DB DB DB OME NWM DB 100,150, OME 170 PCH 172 MEBA NWM 150 DB LWL DB 104,170, OME 172 GÜ 181 DB HRO 181 DB NWM 152 MEBA S S 5 1.104 112 Malchin DEM 175 3 8.878 113 Malchow (Meckl) MÜR 172 DB OME DB 4 7.492 114 115 116 117 118 NVP NWM GÜ OVP MST 165 170 163 203 186 DB DB OME DB DB 5 5 5 5 4 119 Mistorf 120 Moidentin 121 Mölln GÜ NWM DEM 181 170 175 DB DB DB OME S 5 5 122 Mönchhagen DBR 165 DB 5 123 Neetzka MST 175 5 124 Neu Wokern GÜ 175 125 Neubrandenburg NB 175,205 DBR 158 DB OME DB OME DB OME DB 96 Kummerow (Stralsund) 97 Laage (Meckl) 98 Lalendorf Lk / KBS Stadt NVP 165,167 GÜ GÜ 163 175,180 99 Lancken 100 Lauterbach (Mole) RÜG RÜG 195 198 101 102 103 104 HRO RÜG UER LWL 181 195,197 175 170 Lichtenhagen Lietzow (Rügen) Löcknitz Lüblow (Meckl) 105 Lübstorf 106 Lübz 107 Lüdersdorf 108 Ludwigslust Martensdorf Mecklenburg Dorf Mierendorf Miltzow Mirow 126 Neubukow Zentr. UZ LZO 5 5 MZ m.T. 1.668 MZ m.T. UZ 3.006 3.887 LZO UZ max. 30 735 308 Ein-/ Ausst. 11 126 134 161 671 neu seit 1998 als Ersatz von Lauterbach 6.254 S-Bahn 64 104 98 121 144 27 1.426 auch SPFV, auch ODEG ab Dez. ´02 84 S-Bahn 9.052 S-Bahn 18 356 101 ODEG ab Dez. ´02 55 220 5 71 91 ODEG ab Dez. ´02 46 S-Bahn 34 17 Schließung bei Optimierung ITF zu prüfen 165 60 5 44 1 73.318 OZ 2.616 4 4.386 UZ 754 ANLAGE 9 (Blatt 4) Bemerkungen ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Nr. Zugangsstelle 127 Neustadt-Glewe Lk / Stadt LWL KBS EVU Kat. Zentr. 4 Bevölk. 31.12.00 7.261 172 DB 128 Neustrelitz Hbf MST 129 Neustrelitz Süd 175,180, 205 MST 186 DB OME DB 2 23.333 MZ 2 23.333 MZ 130 Nossentin MÜR 172 DB 5 131 Oertzenhof MST 175 5 132 Ostseebad Binz 133 Ostseeheilbad Graal-Müritz RÜG DBR 197 166 DB OME DB DB 134 Ostseeheilbad Graal-MüritzSchwanenberg 135 Ostseebad Kühlungsborn Mitte 136 Ostseebad Kühlungsborn Ost 137 Ostseebad Kühlungsborn West HRO 166 DB 5 DBR 157 MBB DBR 157 DBR 138 Papendorf 139 Parchim UZ Ein-/ BemerAusst. kungen 97 ODEG ab Dez. ´02 1.197 157 ODEG ab Dez. ´02 15 ODEG ab Dez. ´02 69 5.552 3.901 LZO LZO 5 7.388 UZ 300 auch SPFV 235 derzeit Schienenersatzverkehr 27 derzeit Schienenersatzverkehr 158 MBB 4 7.388 UZ 875 157 MBB 4 7.388 UZ 1.232 DBR PCH 181 152,172 DB DB MEBA S 2 2.208 20.048 MZ 140 Parkentin 141 Pasewalk DBR UER 158 5 2 1.059 12.873 MZ 142 Pasewalk Ost 143 Passow (Meckl) 175,192, 203 UER 175 PCH 172 DB DB, OME DB DB 5 5 841 144 Peenemünde 145 Petersdorf (Meckl) OVP NWM UBB DB 5 5 146 147 148 149 150 151 152 Philippshagen Plaaz Plate Plüschow Pölchow Posewald Priemerburg 153 154 155 156 Pritzier Prora Prora Ost Putbus RÜG 199 RüKB GÜ 163 OME PCH 152 MEBA NWM 150 DB DBR 181 DB RÜG 199 RüKB GÜ 163,175 DB OME LWL 100 DB RÜG 197 DB RÜG 197 DB RÜG 198,199 DB RüKB NVP 205 DB RÜG 195 DB 157 Rakow 158 Rambin (Rügen) 194 170 3 5 51 24 ODEG ab Dez. ´02 531 14 441 (unter 100) 5 5 5 5 S 5 5 3.788 576 5 5 5 3 4.949 5 5 1.112 ANLAGE 9 (Blatt 5) 173 S-Bahn 885 auch ODEG an Stelle DB ab Dez. ´02 133 1.902 499 LZO 63 55 287 12 44 S-Bahn 29 198 Zählg. inkl. KBS 174 83 20 38 1.791 79 107 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Nr. Zugangsstelle Lk / Stadt LWL KBS EVU Kat. 170 5 160 Reddelich DBR 161 Rehna NWM 162 Reuterstadt DEM Stavenhagen 163 Ribnitz-Damgarten NVP Ost 164 Ribnitz-Damgarten NVP West 165 Roggentin DBR 166 Rostock-Bramow HRO 167 Rostock-Dierkow HRO 168 Rostock Hbf HRO 158 152 175 5 5 4 821 2.794 7.439 165 DB OME DB MEBA DB OME DB Bevölk. 31.12.00 1.672 165 DB 2 17.200 162 181 181 DB DB DB DB OME 5 S S 1 2.067 DB S 203 S-Bahn DB S 4.735 S-Bahn HRO DB 5 165,166, 181 HRO DB S 196 auch S-Bahn 2.596 S-Bahn HRO 181 DB S 4.313 S-Bahn HRO 181 DB S 446 S-Bahn HRO 158 DB 5 HRO 181 DB S 159 Rastow 169 Rostock-Hinrichsdorfer Straße 170 Rostock Holbeinplatz 171 Rostock Kassebohm 172 RostockMarienehe 173 Rostock Parkstraße 174 Rostock Seehafen Nord 175 Rostock Thierfelder Str. 176 Rostock Toitenwinkel 177 Rövershagen 178 Ruthenbeck 100,158, 163,165, 166,180, HRO 181,205 181 HRO 181 Zentr. LZO Ein-/ Ausst. 196 LZO UZ 32 91 160 5 94 200.506 MZ OZ 5 5 2.375 303 LZO NVP RÜG RÜG UER 167 195 195 192,203 5 5 5 5 3.341 2.291 LZO DBR 158 DB DB DB DB OME DB DBR RÜG RÜG 158 195 195 DB DB DB 5 4 5 5.878 11.637 0 LZO UZ 187 Scharstorf DBR 188 Schmollensee OVP 189 Schönberg (Meckl) NWM 163 193 150 OME UBB DB 5 5 4 4.462 UZ 183 Sandhagen (b Bad Doberan) 184 Sanitz (b Rostock) 185 Sassnitz 186 Sassnitz Fährhafen 5 ANLAGE 9 (Blatt 6) 220 1.774 S-Bahn 236 S-Bahn 21.334 auch SPFV, auch S-Bahn 224 S-Bahn 165,166 DB 152 MEBA Saatel Sagard Samtens Sandförde 1.008 auch SPFV 85 DBR PCH 179 180 181 182 Bemerkungen 852 8 Schließung nach Strekkenausbau 7 172 323 13 36 740 512 46 ab 2001 nur noch SPFV (Nachtzüge) 49 96 292 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Nr. Zugangsstelle 190 Schwaan Lk / KBS Stadt DBR 100,181 EVU Kat. DB 4 191 Schwanheide 192 Schwenzin LWL MÜR 100 172 DB DB 5 5 DB MEBA DB MEBA OME MEBA MEBA 5 100,152, 170 100,150, 152,170 152 152 4 199 Schwerin-Warnitz 200 Seebad Ahlbeck 201 Seebad Heringsdorf 202 Seebad Heringsdorf Neuhof 203 Seelvitz 204 Sellin Ost DB 100,152, MEBA 170 OME SN DB 100,152, MEBA 170 OME SN 152 MEBA OVP 193 UBB OVP 193 DB UBB OVP 193 UBB RÜG RÜG 199 199 RüKB RüKB 205 Sellin West RÜG 199 206 Serams 207 Sponholz RÜG MST 199 175 208 Spornitz PCH 209 Steilküste/ Wittenbeck 210 SteinhausenNeuburg 211 Sternfeld 212 Stralsund 193 Schwerin-Görries SN 194 Schwerin Hbf SN 195 Schwerin-Lankow 196 SchwerinMargaretenhof 197 Schwerin Mitte SN SN 198 Schwerin Süd 213 StralsundGrünhufe 214 Stralsund Rügendamm 215 Strasburg (Uckerm) 216 Strohkirchen SN 1 Bevölk. 31.12.00 5.527 Zentr. 101.267 OZ UZ 5 5 Ein-/ BemerAusst. kungen 714 auch S-Bahn 33 4 ODEG ab Dez. ´02 146 6.236 auch SPFV 25 38 neu seit 2001 5 464 5 4 4 3.464 3.647 UZ UZ 5 5 2.551 LZO RüKB 5 2.551 LZO 5 5 488 172 RüKB DB OME DB 5 1.578 DBR 157 MBB 5 NWM 158 DB 5 1.739 DEM HST 185 DB DB 5 1 60.663 HST 165,167, 195,203, 205 165,167 DB 5 HST 195 DB 5 UER 175 4 6.771 LWL 172 DB OME DB 5 345 5 LZO 13 1.259 1.017 auch SPFV im Sommer 149 neu seit 1998 20 1.390 Umbenennung 2002, früher Sellin Neu seit 2002 (Reaktivierung) 10 13 47 ODEG ab Dez. ´02 126 110 OZ m.T. 40 5.274 auch SPFV (ca. 8.000) ANLAGE 9 (Blatt 7) neu seit 2001 143 UZ 328 18 ODEG ab Dez. ´02 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Nr. Zugangsstelle Lk / Stadt OVP KBS EVU Kat. 193 UBB 5 218 Subzin-Liessow 219 Sukow (bei Schwerin) 220 Sülstorf GÜ PCH 163 152 OME MEBA 5 5 1.574 LWL 170 DB OME 5 1.015 151 221 222 223 224 225 RÜG DBR DBR DBR GÜ 195 158 158 158 175 5 5 4 5 3 4.320 UZ 9.997 UER OVP OVP 192 193 194 4 5 5 11.449 890 MZ m.T. UZ 125 10 523 102 479 226 Torgelow 227 Trassenheide 228 Trassenmoor DB DB DB DB DB, OME OME UBB UBB 229 Ückeritz 230 Ueckermünde OVP UER 193 192 UBB OME 5 3 1.003 11.526 231 Utzedel DEM 205 DB 5 443 232 Velgast 233 Ventschow NVP 165,167 NWM 100 DB OME 3 5 2.172 870 234 Waren (Müritz) MÜR 172,180 DB 2 22.044 MZ 235 Warenshof MÜR 172 DB 5 236 Warnemünde HRO 181 DB 3 237 Warnemünde Werft 238 Wesenberg HRO 181 DB S 521 auch ODEG ab Dez.´02 50 ODEG ab Dez. ´02 4.781 überwiegd. S-Bahn 1.371 S-Bahn MST 186 DB 5 3.378 LZO 239 Wismar 240 Wittenhagen 241 Wolgast HWI NVP OVP 158,170 205 193 DB DB DB, UBB 2 5 2 47.031 1.498 13.747 MZ LZO MZ 242 Wolgast Hafen OVP 193 UBB 2 13.747 MZ 243 Wolgaster Fähre 244 Wüstenfelde 245 Wüstmark OVP NVP SN 193 167 152 UBB DB MEBA 5 5 5 86 ODEG ab Dez. ´02 2.087 41 171 auch SPFV im Sommer, Zählung noch DB 574 Zählung noch DB 1.355 16 784 Verlegung 2001 217 Stubbenfelde Teschenhagen Teschow Tessin Tessin West Teterow Bevölk. 31.12.00 ANLAGE 9 (Blatt 8) Zentr. MZ m.T. Ein-/ BemerAusst. kungen 23 neu seit 1998 37 110 131 258 164 473 158 39 265 auch SPFV 33 Schließung bei Optimierung ITF zu prüfen ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Nr. Lk / Stadt LWL NVP OVP UER OVP KBS EVU Kat. 100 205 193 175 194 5 5 5 5 3 251 Zirtow MST 186 DB DB UBB DB DB UBB DB 252 Züssow OVP 165,193, 203 DB UBB 2 246 247 248 249 250 Zugangsstelle Zachun Zarrendorf Zempin Zerrenthin Zinnowitz Bevölk. 31.12.00 Zentr. 823 3.752 LZO 1.415 LZO 5 Ein-/ BemerAusst. kungen 20 58 361 15 2.349 auch SPFV im Sommer 7 ODEG ab Dez. ´02 798 auch SPFV Summe M-V inklusive Planungen: 252 Zugangsstellen (Zst.), 250 Zst. in Betrieb am 31.03.2002 - davon neu in Betrieb 8 Zst. (1 x DB, 1 x DB/MEBA, 1 x DB/RüKB, 1 x RüKB, 4 x UBB) 2 Zst. (beide UBB) 2 Zst. (beide MEBA) - davon in Planung - davon Schließung nach 2001 Erläuterungen zu den Tabellenspalten: Zugangsstelle: Aufgeführt sind sämtliche in Betrieb oder Bau befindlichen bzw. geplanten Personenbahnhöfe in M-V, bezogen auf alle Eisenbahnverkehrsunternehmen. KBS: EVU: Kursbuchstrecke gemäß Jahresfahrplan 2001/2002 Eisenbahnverkehrsunternehmen mit derzeitigem oder geplantem SPNV-Angebot in M-V DB MBB MEBA ODEG OME RüKB UBB = = = = = = = Kat.: Bahnhofskategorie mit insgesamt 5 Abstufungen gemäß Tabelle 2-7 und Anlage 8 des ÖPNV-Landesplanes 2002-2007 Hauptbahnhöfe in den Oberzentren Mittelzentren und Verknüpfungsbahnhöfe zum vertakteten Fernverkehr Sonstige Knoten und Mittelzentren mit Teilfunktion Unterzentren Übrige Bahnhöfe S-Bahn Rostock 1 2 3 4 5 S = = = = = = DB Regio AG und DB Reise&Touristik AG Mecklenburgische Bäderbahn MOLLI GmbH & Co MecklenburgBahn GmbH Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ab Dezember 2002) Ostmecklenburgische Eisenbahn GmbH Rügensche Kleinbahn GmbH Usedomer Bäderbahn GmbH Bevölk.: Wohnbevölkerung gemäß aktuellstem Statistischen Bericht des Statistischen Landesamtes M-V. Angegeben ist jeweils die Einwohnerzahl der gesamten Gemeinde, sofern nicht anders vermerkt. Bei fehlenden Angaben handelt es sich um Bahnhöfe in Stadtteilen oder Ortsteilen von Gemeinden, bei denen keine Einwohnerzuordnung möglich ist. Zentr.: Zentralität gemäß Landesraumordnungsprogramm OZ = Oberzentrum MZ = Mittelzentrum MZ m.T = Mittelzentrum mit Teilfunktion UZ = Unterzentrum LZO = Ländlicher Zentralort Ein-/Ausst.: Summe Ein- und Aussteiger pro mittlerem Werktag Mo bis Do (inkl. Fernverkehr) Angaben DB Regio, OME: Angaben MBB, RüKB, UBB: Verkehrserhebung Büro Vössing im Herbst 1999 Verkehrserhebung Büro Vössing im Sommer 1999 (wegen deutlich höherem Sommeraufkommen aufgrund Tourismus und z.T. erhöhtem Fahrtenangebot) ANLAGE 9 (Blatt 9) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Angaben Bahnhöfe Bad Doberan, Putbus und Lauterbach Mole (je 2 Unternehmen): Verkehrserhebung Büro Vössing im Sommer 1999 (wegen deutlich höherem Sommeraufkommen aufgrund Tourismus und erhöhtem Fahrtenangebot) Bemerkungen: SPFV = Schienenpersonenfernverkehr Umsetzung ITF: Realisierung der im Gutachten zur Optimierung des ITF M-V enthaltenen Vorschläge ANLAGE 9 (Blatt 10) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 10: Fahrzeugbestand im SPNV, Stand 31.12.2001 Betreiber DB Regio DB Regio DB Regio DB Regio DB Regio DB Regio DB Regio UBB UBB Gesamtbestand DB Regio AG 2 MEBA OME MBB MOLLI RüKB Fahrzeugtyp Dieseltriebzug BR 642 Dieseltriebzug BR 628.4 Dieseltriebwagen BR 772/972 Einstöckiger Wagen Einstöckiger Steuerwagen Doppelstockwagen DoppelstockSteuerwagen Dieseltriebzug BR 646.1 Dieseltriebwagen BR 771/971 Dieseltriebzug LINT 41 Dieseltriebzug Talent Nahverkehrswagen Nahverkehrswagen Gesamtbestand Schmalspurbahnen 2 Gesamtbestand aller Eisenbahnverkehrsunternehmen in M-V, absolut und relativ neu Fahrzeugzustand 1 moalt, alt, n. dern mod. mod. Zahl Anteil 3 7 --- --- --- 7 2,6 % --- 14 --- --- 14 5,2 % --- --- 4 --- 4 1,5 % --- --- 39 --- 39 14,6 % --- --- 2 --- 2 0,7 % 8 --- 56 --- 64 23,7 % 4 28 11 --- 43 15,9 % 14 --- --- --- 14 5,2 % --- --- 2 --- 2 0,7 % 33 42 114 --- 189 70,1 % 6 --- --- --- 6 2,2 % 10 --- --- --- 10 3,7 % --- --- 22 14 36 13,3 % --- --- 14 15 29 10,7 % --- --- 36 29 65 24,0 % 49 18,1 % 42 15,6 % 150 55,6 % 29 10,7 % 270 100,0 % Erläuterungen: 1: Der Fahrzeugzustand wird wie folgt abgegrenzt: neu = Fahrzeugalter unter 5 Jahre; modern = Fahrzeugalter 5 bis 10 Jahre; alt, modernisiert = Fahrzeugalter über 10 Jahre, Modernisierung inkl. Umbau bzw. Aufarbeitung; alt, nicht modernisiert = Fahrzeugalter über 10 Jahre, ausschließlich Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. 2: Nicht enthalten sind die insgesamt 59 Lokomotiven der Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio, MBB MOLLI und RüKB. 3: Sämtliche Zahlenangaben beruhen auf einer Umfrage bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Länderübergreifend eingesetzte Fahrzeuge (nur DB Regio) sind nach ihrem überwiegenden Einsatzland zugerechnet. ANLAGE 10 ANLAGE 11 (Blatt 1) Sauberkeit Fahrzeuge außen Komfort / Ausstattung Einstiegsbahnhof 1 sehr wichtig wichtig 2 1,91 1,86 Komfort / Ausstattung Fahrzeuge 1,73 Häufigkeit der Zugfahrten pro Tag 1,85 1,70 Sauberkeit Einstiegsbahnhof Anschlusssicherung 1,70 Einsatz von Zugbegleitern / Kundenbetreuern 1,52 1,43 Klarheit der Preisinformation Verständliche Fahrgastinformation im Zug 1,41 Unkomplizierter Fahrscheinerwerb 1,51 1,39 Sicherheitsempfinden am Einstiegsbahnhof Sauberkeit Fahrzeuge innen 1,38 1,26 Sicherheitsempfinden im Zug Pünktlichkeit 2,21 mittel 3 nicht wichtig 4 5 überhaupt nicht wichtig Beurteilung der Bedeutung von Qualitätskriterien beim SPNV in Mecklenburg-Vorpommern ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 ANLAGE 11: Bedeutung der Qualität des SPNV und Kundenzufriedenheitsgrad in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2001 Quelle: 1 2,00 2,02 Klarheit der Preisinformation Sauberkeit Fahrzeuge außen Deutsche Eisenbahn-Consulting GmbH, Technische Innovation/Consulting Kundenzufriedenheitsanalyse im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern 2001 Frankfurt am Main, Februar 2002 ANLAGE 11 (Blatt 2) zufrieden 2,25 Sicherheitsempfinden am Einstiegsbahnhof sehr zufrieden 2,25 Sauberkeit Einstiegsbahnhof Komfort / Ausstattung Einstiegssbahnhof 2,22 Häufigkeit der Zugfahrten pro Tag 2 1,98 Anschlusssicherung 1,92 1,84 Verständliche Fahrgastinformation im Zug Sauberkeit Fahrzeuge innen 1,83 Einsatz von Zugbegleitern / Kundenbetreuern 1,90 1,81 Unkomplizierter Fahrscheinerwerb Komfort / Ausstattung Fahrzeuge 1,81 1,76 Pünktlichkeit Sicherheitsempfinden im Zug 2,48 mittel 3 nicht zufrieden 4 Ermittelte Kundenzufriedenheit mit dem gesamten SPNV in Mecklenburg-Vorpommern 5 überhaupt nicht zufrieden ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 12: Kriterienkatalog zur künftigen Bewertung der Qualität des SPNV in Mecklenburg-Vorpommern Qualitätskriterium Pünktlichkeit Sicherung der Anschlusszüge im SPNV bei Verspätungen Komfort und Ausstattung der Fahrzeuge Sauberkeit der Fahrzeuge von außen Sauberkeit der Fahrzeuge von innen Sauberkeit des Einstiegsbahnhofs Sicherheitsempfinden im Zug Sicherheitsempfinden am Einstiegsbahnhof Komfort und Ausstattung des Einstiegsbahnhofs Arbeit des Zugbegleitpersonals Verständliche Fahrgastinformation in diesem Zug Klarheit der Preisinformation Unkomplizierter Fahrscheinerwerb Subjektive Bewertung Objektive Bewertung --X X X X --X ----X X X X X --X X X --X ----X X ----- Erläuterung: Die bahnhofsbezogenen Qualitätskriterien sind für die Fahrgäste zwar relevant. Sie können für die Bewertung der Qualität eines Eisenbahnverkehrsunternehmens im Regelfall jedoch nicht herangezogen werden, da die Qualitätssicherung Angelegenheit des Infrastruktureigentümers ist, an den Stationspreise zu entrichten sind. In den Fällen, wo der Leistungserbringer zugleich Infrastrukturbetreiber mit einem Gesamtzuschuss für Infrastruktur und Betrieb ist (derzeit UBB und Schmalspurbahnen), müssen diese Kriterien mit einbezogen werden. __________________________________________________________________________ ANLAGE 12 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 13: Nahverkehrsunternehmen mit Einsatz im Linienverkehr, Stand 31.03.2002 Unternehmen Betriebssitz Rechtsform Konz. UA 1 2 3 Betriebssitz in der Region Westmecklenburg BusBetriebe Wismar GmbH (BBW) Kritzow privat Busunternehmen und Reisebüro M. Maaß Plau-Quetzin privat GbR Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hanse- Wismar kommunal stadt Wismar (EVB), Bereich Stadtverkehr Grevesmühlener Busbetriebe GmbH (GBB) Grevesmühlen kommunal Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH Hagenow kommunal (LVG) Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) Schwerin kommunal Verkehrs-Service GmbH (Tochtergesellschaft Schwerin kommunal des NVS) Omnibusbetrieb & Reisebüro Kröger GmbH Neustadt-Glewe privat P. Schmidt & Co. PersonenbeförderungsDorf Mecklenburg privat GmbH Reisedienst Parchim GmbH (RDP) Parchim kommunal SGS Bus&Reisen GmbH Schwerin Gadebusch kommunal Busunternehmen Peter Bathke Wendisch-Waren privat Georg Augustat Transport-Gesellschaft mbH Hagenow privat Lewitz Reisen GmbH Goldenstädt privat Oppermann-Transport GmbH Klütz privat Taxi- und Omnibusbetrieb Gadebusch privat Transportgesellschaft mbH Lewitz Göhren privat Wilfried Meier Omnibusbetrieb Karft privat Betriebssitz in der Region Mittleres Mecklenburg/Rostock Güstrow Club-Reisen Güstrow privat Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbH Güstrow kommunal (OVG) Regionalverkehr Küste GmbH (RvK), Manage- Bad Doberan kommunal / mentgesellschaft mit 5 Gesellschaftern privat Hameister GbR Personenverkehr (GesellBad Doberan privat schafter RvK) Joost´s Linienverkehre GmbH Rethwisch privat (Gesellschafter RvK) Küstenbus GmbH (Gesellschafter RvK) Bad Doberan kommunal Omnibusbetrieb Schröder GmbH (GesellStäbelow privat schafter RvK) Omnibusbetrieb Manfred Schubert Tessin privat (Gesellschafter RvK) Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) Rostock kommunal Matthias Rafalzik Dickhof privat Sell-Tours Bützow privat Erläuterungen: 1: Unterscheidung nach den Kategorien kommunal und privat 2: Konzessionsinhaber = Inhaber einer oder mehrerer Liniengenehmigungen nach § 42 bzw. § 43 PBefG 3: Unterauftragnehmer, Fahrten im Auftrag von Konzessionsinhabern ANLAGE 13 (Blatt 1) X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Unternehmen Betriebssitz Rechtsform Konz. UA 1 2 3 Betriebssitz in der Region Mecklenburgische Seenplatte Demminer Verkehrsgesellschaft mbH (DVG) Demmin kommunal Neubrandenburger Verkehrsbetriebe GmbH Neubrandenburg kommunal (NVB) Omnibusreisen Dankert Rechlin privat Personenverkehr GmbH Müritz (PVM) Waren (Müritz) kommunal Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Strelitz Neustrelitz kommunal mbH (VMS) B. B. Reisen GmbH Neustrelitz privat Becker-Strelitz Reisen GmbH Neustrelitz privat Braasch-Reisen Neustrelitz privat Bus- und Taxiunternehmen Götz-Reisen Woldegk privat Müritz Reisen Gotthun privat Omnibusreisen Dankert Rechlin privat Schumachers Reisedienst Neubrandenburg privat Taxibetrieb Wörpel Jarmen privat Taxiunternehmen Bernd Rohloff Dewitz privat Tonne Omnibusverkehr Triepkendorf privat Verkehrsunternehmen Unger Mirow privat Viellster Verkehrsbetrieb Viellst privat Betriebssitz in der Region Vorpommern Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) Anklam privat Boddensegler Linienbus- und Reiseverkehr Marlow privat Carl H. Wolters Ostseebus GmbH Barth privat Heike Bös Schülerbeförderung und AusflugsGustow privat verkehr Kraftverkehrsgesellschaft mbH RibnitzRibnitzkommunal Damgarten Damgarten (KVG) Nahverkehr Stralsund (NV Str.) Stralsund kommunal Omnibusunternehmen E. U. Pasternak Lassan privat Omnibusunternehmen Otto Möller & Co. Stralsund privat Rügener Personennahverkehrs GmbH (RPNV) Bergen auf Rügen kommunal Rugia-Reisen Bergen auf Rügen privat Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH Greifswald kommunal Verkehrsbetrieb Greifswald-Land GmbH Helmshagen privat (VBGL) Verkehrsbetriebe GmbH Grimmen Grimmen kommunal - Stralsund Verkehrsgesellschaft Uecker-Randow mbH Pasewalk kommunal (VGU) Wolters Bustouristik GmbH Seebad Ahlbeck privat Blohm-Reisen Wusterhausen privat Busreiseunternehmen Ulrich Wrase Kemnitz privat Eckhardt Gürgens Reiseunternehmen / BuSeebad Bansin privat stouristik Fa. Heitmann Linienverkehrsgesellschaft Wolgast privat Erläuterungen: 1: Unterscheidung nach den Kategorien kommunal und privat 2: Konzessionsinhaber = Inhaber einer oder mehrerer Liniengenehmigungen 3: Unterauftragnehmer, Fahrten im Auftrag von Konzessionsinhabern ANLAGE 13 (Blatt 2) X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Unternehmen Betriebssitz Rechtsform Konz. UA 1 2 3 weiter Betriebssitz in der Region Vorpommern Fa. Riechert URB Uecker-Randow Bus GmbH Ueckermünde privat Mietwagenbetrieb Claus Kuniß Greifswald privat Omnibusbetrieb Dieter Orwat Löcknitz privat Oppermann-Transporte Wiek / Rügen privat Taxi-Unternehmen Weigel Lühmannsdorf privat Transport Sofort Bernd Woigk Prützmannshagen privat Erläuterungen: 1: Unterscheidung nach den Kategorien gemischtwirtschaftlich, kommunal und privat 2: Konzessionsinhaber = Inhaber einer oder mehrerer Liniengenehmigungen 3: Unterauftragnehmer, Fahrten im Auftrag von Konzessionsinhabern Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V ANLAGE 13 (Blatt 3) X X X X X X ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 14: Derzeitige Förderprojekte alternativer Bedienungsformen, Stand 31.03.2002 Landkreis Vorhaben Förder- Beschreibung zeitraum Mecklenburg-Strelitz Anruf-Sammeltaxi Feldberg 2000-2003 Das Anruf-Sammeltaxi erfüllt von Feldberg aus eine Zu- und Abbringerfunktion zu den Bussen des Ersatzverkehrs in die umliegenden Ortschaften. Müritz Anruf-Sammeltaxi Waren (Müritz) 2000-2003 In verkehrsschwachen Zeiten ersetzt das Anruf-Sammeltaxi den Linienbus. Außerdem werden zu den Einsatzzeiten auch Stadtgebiete ohne bisheriges Linienverkehrsangebot bedient. Nordvorpommern Anruf-Sammeltaxi Stralsund – Parow 2001-2004 Mit dem Anruf-Sammeltaxi soll vor allem in den Abendstunden nach Einstellung des Buslinienverkehrs eine bessere Anbindung der Marinetechnikschule und des Ortes Parow an Stralsund erreicht werden. Nordwestmecklenburg Anruf-Bus Dassow – Travemünde / Priwall 2002-2005 Der Anruf-Bus bedient bei Bedarf die Linie Dassow – Pötenitz – Priwall 1-stündlich zwischen 06:00 und 18:00 Uhr. Er ergänzt zwischen Dassow und Pötenitz das bestehende Angebot der Linie 372 und stellt die Verbindung Pötenitz – Priwall erstmalig auch werktags her. In Dassow und in Travemünde können Linien des weiterführenden ÖPNV erreicht werden. ANLAGE 14 ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 15: Bahnparalleler Buslinienverkehr, Stand 31.12.2001 Kursbuchstrecke Bahnparallel bediente Relation 150 Herrnburg – Lüdersdorf – Schönberg 152 Rehna – Holdorf – Gadebusch – Lützow – Schwerin 152 Parchim – Domsühl – Friedrichsruhe – Ruthenbeck – Crivitz – Schwerin 158 Neubukow – Sandhagen – Kröpelin – Reddelich – Bad Doberan 158 Rostock – Roggentin – Broderstorf – Groß Lüsewitz – Sanitz – Tessin West – Tessin 163 Güstrow – Plaaz 165 Rostock – Bentwisch – Möchhagen – Rövershagen Kummerow – Martensdorf – Stralsund 165, 167 170 172 Schwerin – Lübstorf – Bad Kleinen – Dorf Mecklenburg – Wismar Dütschow – Spornitz – Parchim – Lübz 172 Ludwigslust – Neustadt-Glewe 175 Neubrandenburg – Sponholz 175 Neubrandenburg – Kleeth – Stavenhagen – Malchin – Teterow 175 Grambow – Löcknitz – Zerrenthin – Pasewalk – Blumenhagen – Strasburg 181 Güstrow – Lüssow Bemerkungen > 10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte > 10 Fahrten / Werktag bis Gadebusch (Linie 35), einzelne Zwischenhalte 8–10 Fahrten pro Werktag, zusätzliche Halte, Flächenbedienung > 10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte, eine Buslinie mit einzelnen Zwischenhalten, zwei Buslinien mit Flächenbedienung > 10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte, Flächenbedienung zwischen Sanitz und Tessin > 10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte > 10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte < 8 Fahrten pro Werktag, zusätzliche Zwischenhalte > 10 Fahrten pro Werktag, teilweise zeitgleich Flächenbedienung bis Parchim < 8 Fahrten pro Werktag, Abschnitt Parchim – Lübz >10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte > 10 Fahrten pro Werktag, zusätzliche Zwischenhalte, Flächenbedienung > 10 Fahrten pro Werktag bis Stavenhagen > 10 Fahrten pro Werktag, Stavenhagen – Teterow < 8 Fahrten pro Werktag, zusätzliche Zwischenhalte, Flächenbedienung Strasburg – Blumenhagen 8-10 Fahrten pro Werktag, Blumenhagen – Löcknitz > 10 Fahrten pro Werktag, Löcknitz – Grambow > 10 Fahrten pro Werktag, zusätzliche Zwischenhalte, Flächenbedienung > 10 Fahrten pro Werktag, zusätzliche Zwischenhalte ANLAGE 15 (Blatt 1) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ Kursbuchstrecke 192 193 193 193, 194 203 204 205 Bahnparallel bediente Relation Ueckermünde – Hoppenwalde – Eggesin – Torgelow – Jatznick – Sandförde – Pasewalk Bansin – Heringsdorf – Ahlbeck Bemerkungen > 10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte > 10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte Wolgast – Zinnowitz – Zempin 8-10 Fahrten pro Werktag, – Koserow einzelne Zwischenhalte Karlshagen – Trassenheide > 10 Fahrten pro Werktag, – Bannemin-Mölschow – Wolgast Fähre zusätzliche Zwischenhalte, – Wolgast SPNV: Umsteigen in Zinnowitz Ducherow – Anklam – Klein Bünzow > 10 Fahrten pro Werktag, – Karlsburg zusätzliche Zwischenhalte, Flächenbedienung Ludwigslust – Grabow > 10 Fahrten pro Werktag, einzelne Zwischenhalte Neubrandenburg – Burg Stargard < 8 Fahrten pro Werktag, zusätzliche Zwischenhalte Erläuterungen: Angegeben ist die Zahl der Busfahrten als Summe beider Richtungen. Maßgebend sind die Schultage. Zwischenhalte können auch Haltestellen zur Erschließung von Stadtteilen und größeren Dorfgemeinden sein. Quelle: PTV AG, Auswertung der Nahverkehrspläne der Landkreise und kreisfreien Städte in M-V (Sonderauswertung zum aktuellen Fahrplan), erstellt im Auftrag der VMV - Verkehrsgesellschaft M-V GmbH, Berlin 2001 ANLAGE 15 (Blatt 2) ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007 __________________________________________________________________________ ANLAGE 16: Verkehrs- und Tarifkooperationen, Stand 31.03.2002 Name Beteiligte Institutionen, Organisationen und Verkehrsunternehmen Gründungsjahr, Rechtsform, Kooperationsgrundlage Räumliche Ausdehnung Form der Tarifkooperation Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg (VWM) BusBetriebe Wismar GmbH, Busunternehmen Peter Bathke, Busunternehmen und Reisebüro M. Maaß GbR, Grevesmühlener Busbetriebe GmbH, Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH, MecklenburgBahn GmbH, Nahverkehr Schwerin GmbH, Omnibus & Reisebüro Kröger GmbH, OVG Omnibus GmbH Güstrow, P. Schmidt & Co. BeförderungsGmbH, Reisedienst Parchim GmbH, SGS Bus&Reisen GmbH 1993, GbR, Gesellschaftsvertrag Region Westmecklenburg, Einzugsgebiete der beteiligten Verkehrsunternehmen teilweise Gemeinschaftstarif als Streckentarif Ludwigsluster Tarifverbund (LTV) Lk Ludwigslust, DB Regio AG, Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH, Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ab 15.12.2002) 1996, Tarifverbundvertrag Eisenbahnstrecke Boizenburg – Hagenow Land – Ludwigslust inkl. Stadtbusverkehre in Hagenow und in Ludwigslust Hansestadt Rostock, Lk Bad Doberan, Lk Güstrow Streckenbezogener Verbundtarif Bus und Bahn 1996, Gemeinschaftsvertrag der Partnerunter-nehmen sowie Rahmenvertrag mit dem Lk Nord-vorpommern Lk Nordvorpommern, Hansestadt Stralsund Gemeinschaftstarif der Partnerunternehmen 1992, GmbH, Gesellschaftsvertrag Lk Demmin, Lk MecklenburgStrelitz, Lk Müritz, Lk Ostvorpommern, Lk UeckerRandow Gemeinschaftstarif als Streckentarif im regionalen Buslinienverkehr Verkehrsver- antaris Seetouristik und Wassersport bund Warnow GmbH (Fähren), (VVW) GmbH DB Regio AG, Mecklenburgische Bäderbahn MOLLI, OVG Omnibus GmbH Güstrow, Regionalverkehr Küste GmbH, Rostocker Straßenbahn AG, Weiße Flotte GmbH (Fähren) VerkehrsBoddensegler Linienbus- und Reisegemeinschaft verkehr, Nordvorpom- Kraftverkehrsgesellschaft Ribnitzmern (VGN) Damgarten mbH, Omnibusunternehmen Otto Möller, Verkehrsbetriebe GmbH Grimmen - Stralsund, Wolters Ostseebus GmbH VerkehrsAnklamer Verkehrsgesellschaft mbH, gemeinschaft Demminer Verkehrsgesellschaft mbH, Müritz-OderOmnibusuntern. E. U. Pasternak, haff (VMO) Personenverkehr GmbH Müritz, GmbH Verkehrsbetrieb Greifswald-Land GmbH, Verkehrsgesellschaft MecklenburgStrelitz mbH, Verkehrsgesellschaft Uecker-Randow mbH, Wolters Bustouristik GmbH 1997, GmbH, Gesellschaftsvertrag ANLAGE 16 Gemeinschaftstarif als Zonentarif