Landschaftsschutzgebiet Drömling
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Landschaftsschutzgebiet Drömling
Flyer-Ausweisungsverfahren 02.03.15 14:03 Seite 1 Unterschutzstellungsverfahren Ablauf des Unterschutzstellungsverfahrens Auf der nebenstehenden Seite ist das Ablaufschema des Verfahrens dargestellt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung in den Gemeinden hat jedermann Gelegen heit, Bedenken und Anregungen zu der beabsichtigen Unterschutzstellung vorzubringen. Diese werden zu sammen mit den behördlichen Stellungnahmen in die Überprüfung von Text und Karte der Verordnung ein fließen. Erarbeitung eines Verordnungsvorentwurfs durch das Referat Naturschutz und Landschaftspflege LVwA ▼ Hausbeteiligung im LVwA zum Verordnungsvorentwurf ▼ Prüfung der eingegangenen Hinweise und Überarbeitung des Verordnungsvorentwurfs ▼ ▶ Ergebnis: Verordnungsentwurf ▶ ▼ Eröffnung des Unterschutzstellungsverfahrens ▼ ▼ Beteiligung der Gemeinden, öffentliche Auslegung der Träger öffentlicher in den betroffenen Belange TÖB und der Kommunen Naturschutzverbände ▼ ▼ Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf ▼ Auswertung der Stellungnahmen durch die Naturschutzbehörde LVwA ▼ Überarbeitung des Verordnungsentwurfes ▼ Vorlage des Verordnungsentwurfes beim Präsidenten des LVwA zur Unterzeichnung ▼ InKraftTreten durch Verkündung im Amtsblatt des LVwA Im Anschluss an das LSGVerfahren soll ab Mitte 2015 ein Änderungsverfahren zur bestehenden NSG Verordnung „OhreDrömling“ durchgeführt werden. Hier ist vorgesehen, jeweils einige wenige Punkte an inzwischen geänderte tatsächliche Verhältnisse an zupassen sowie verfahrensrechtliche Vereinfachungen vorzunehmen. Eine flächenhafte Erweiterung ist nicht vorgesehen. Für das 2. Halbjahr 2015 sind außerdem die Abstimmungen mit den Kommunen zur Abgrenzung des Biosphärenreservats Drömling geplant, um das Verordnungsverfahren nach Landesrecht möglichst Ende 2015 zu beginnen. Zielstellung ist hier ein länder übergreifendes Biosphärenreservat mit Niedersachsen, für das dann eine UNESCOAnerkennung beantragt werden soll. Ansprechpartner Impressum Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Naturschutz, Landschaftspflege Dessauer Straße 70 / 06118 Halle (Saale) Torsten Pietsch Tel. (0345) 514 2143 Jens Stolle Tel. (0345) 514 2313 E-Mail: [email protected] [email protected] Herausgeber: Naturparkverwaltung Drömling Bearbeiter: LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH Stand: November 2014 E-Mail: [email protected] Internet: www.naturpark-droemling.de Naturparkverwaltung Drömling Bahnhofstraße 32 / 39646 Oebisfelde-Weferlingen Fred Braumann Tel. (039002) 850 10 E-Mail: fred.braumann@ naturpark-droemling.mlu.sachsen-anhalt.de Naturpark Drömling Der Naturpark Drömling gehört zu den „Nationalen Naturlandschaften“, der Dachmarke der deutschen Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks getragen von EUROPARC Deutschland e.V.: www.europarc-deutschland.de Landschaftsschutzgebiet Drömling Ausweisungsverfahren der Natura 2000Gebiete und Schutzgebietsentwicklung im Drömling Naturpark Drömling Flyer-Ausweisungsverfahren 02.03.15 14:03 Seite 2 Schutzgebietsentwicklung im sachsenanhaltischen Drömling Ausweisungsverfahren der Natura 2000Gebiete Neufassung der Landschafts schutzgebietsVerordnung von 1990 Bereits 1967 wurde das erste Landschaftsschutzgebiet LSG „Südlicher Drömling“ ausgewiesen. 1979 folgten ein Fischotterschongebiet und 1981/83 zwei Wiesenvogel Schongebiete. Die Schutzzwecke waren vor allem auf die Erhaltung von Großem Brachvogel und Uferschnepfe aus gerichtet. Zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union EU verpflichtet, das Schutzgebietssystem Natura 2000 aufzubauen. Ziel dieses zusammenhängenden euro päischen Netzes von besonderen Schutzgebieten ist es, gute Erhaltungszustände von Lebensraumtypen und Tier und Pflanzenarten zu erhalten und wieder herzustellen und die Vernetzung der Gebiete zu sichern. Die seit 1990 gültige LSGVO soll sowohl hinsichtlich der Aufnahme der Natura 2000Zielstellungen, als auch einer Reihe anderer seither neuer Gesetze an das aktuelle Recht angepasst werden. Aufgrund des Umfanges der Änderungen, aber auch zur Konkretisierung und Verein fachung des Verwaltungshandelns, soll eine komplette Neufassung der LSGVO erfolgen. Die ersten Naturschutzgebiete NSG waren das „Jeg gauer Moor“ 1978 zur Sicherung atlantisch verbreiteter Pflanzenarten und der „BreitenroderOebisfelder Drömling“ 1989 als naturnahes Bruch und Feuchtwaldgebiet. Mit dem Nationalparkprogramm der DDR im Jahre 1990 entstand das Großschutzgebiet Drömling, flächen und namensgleich als Naturpark und Landschaftsschutzgebiet auf 27.820 ha, darin enthalten sieben NSG auf 4.510 ha Fläche. 2005 wurden die 7 NSG zusammengefasst und als neues NSG „OhreDrömling“ auf 10.340 ha erweitert. Damit wurden die Verpflichtungen des Landes SachsenAnhalt und des Zweckverbandes Naturschutzprojekt „Drömling/ SachsenAnhalt“ aus dem vom Bund geförderten Natur schutzgroßprojekt und aus dem WeißstorchSchutzprojekt der Stiftung „The Stork Foundation Störche für unsere Kinder“ erfüllt. Durch das Land SachsenAnhalt und die Bundesrepublik Deutschland wurden die Natura 2000Gebiete der EU gemeldet. Im Drömling betrifft dies 2 Vogelschutzgebiete und 6 FFHGebiete. Sie enthalten Lebensräume wie Moorwälder, ErlenEschenWälder, magere Flachland Mähwiesen sowie artenreiche Gewässer. Tierarten mit besonderem europäischen Schutzstatus sind u.a. Fischotter und Elbebiber, Weißstorch, Wiesenweihe, Rotmilan, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Kammmolch, Schlammpeitzger und Große Moosjungfer. Aus den europäischen Natura 2000Richtlinien ergibt sich die Verpflichtung, die gemeldeten Natura 2000Gebiete nationalrechtlich zu sichern. Dies erfolgt im Drömling in den durchzuführenden Ausweisungsverfahren als Landschafts schutzgebiet Neufassung der bestehenden LSGVerord nung und als Naturschutzgebiet Änderung. Wichtigste Änderungen gegenüber dem LSG von 1990 sind die Herauslösung der Ortslagen aus dem LSG auf der einen und die Hinzuziehung von einigen für den Vogelschutz wichtigen Flächen auf der anderen Seite. Die Herauslösung der Ortslagen wurde mit den beteiligten Kommunen Stadt Klötze, Hansestadt Gardelegen, Flecken Calvörde und Stadt OebisfeldeWeferlingen abgestimmt. Sie soll in einem zweistufigen Prozess erfolgen, da die derzeit noch im Vogelschutzgebiet befindlichen Orte erst nach Zu stimmung durch die EU aus dem LSG gelöscht werden können. Das neue LSG Drömling weist eine Fläche von rund 19.240 ha auf. Aus dem LSG von 1990 wurden 395 ha Ortsbereiche herausgelöst, aus dem LSG 2015 sollen nach EUZustimmung weitere 185 ha herausgelöst werden. Die Erweiterungsflächen umfassen 2.350 ha.