Erste Group CMS Nachrangfloater 2016
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Erste Group CMS Nachrangfloater 2016
24h Service 05 0100 - 20333 www.sparkasse-ried.at Veranlagen Interessant verzinst: Erste Group CMS Nachrangfloater 2016-2026 Sie vertrauen auf die Finanzstärke der Erste Group Bank AG und möchten mit einer nachrangigen Erste Group Anleihe von interessanten Zinszahlungen profitieren? Mit dem Erste Group CMS Nachrangfloater 2016-2026 können Sie sich diese Chance sichern. Bitte beachten Sie das Bonitätsrisiko der Erste Group Bank AG. Der Erste Group CMS Nachrangfloater 2016-2026 auf einen Blick: Die Anleihe hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Verzinsung wird jährlich ausbezahlt, erstmals am 27.01.2017. Die Verzinsung beträgt im 1. Jahr fix 5,00 % p.a. und ist anschließend variabel verzinst. Die variable Verzinsung entspricht dem 1,5-fachen 10-Jahres-EUR-CMS Satz, mindestens 2,50 % p. a. bzw. maximal 10,00 % p.a. Der 10-Jahres-EUR-CMS Satz steht für den EUR 10-Jahres Constant-Maturity-Swap (CMS) Zinssatz. Dieser Zinssatz 1 wird vorwiegend für langfristige, auf Euro lautende Finanzierungen am Kapitalmarkt mit einer Laufzeit von 10 Jahren verwendet. Der Zinssatz wird börsentäglich von der Intercontinental Exchange (ICE) festgelegt und es werden die historischen Zinssätze auf https:/www.theice.com/marketdata/reports/180 veröffentlicht. Die Rückzahlung erfolgt am 27.01.2026 zu 100 % des Nennbetrags, wenn keine außerordentliche vorzeitige Rückzahlung aufgrund rechtlicher bzw. steuerlicher Änderungen oder keine gesetzliche Verlustbeteiligungspflicht zuvor stattfindet. Bei einer außerordentlichen vorzeitigen Rückzahlung aufgrund rechtlicher bzw. steuerlicher Änderungen beträgt der Rückzahlungsbetrag ebenfalls 100 % des Nennbetrags. Ihre Vorteile: – Verzinsung von 5,00 % p. a. für das 1. Jahr – Zinszahlungen in Höhe des 1,5-fachen 10-Jahres-EUR-CMS Satz mit einer Mindestverzinsung von 2,50 % p. a. und einer Maximalverzinsung von 10,00 % p.a. – jährliche Zinszahlungen – Kapitalrückzahlung zu 100 % des Nennbetrags am Laufzeitende durch die Erste Group Bank AG – Kapitalrückzahlung zu 100 % des Nennbetrags auch bei außerordentlicher vorzeitiger Rückzahlung durch die Erste Group Bank AG aufgrund rechtlicher bzw. steuerlicher Änderungen Zu beachtende Risiken: – Die variable Verzinsung ab dem 2.Jahr ist mit 10,00 % p.a. begrenzt, auch wenn der 10-Jahres-EUR-CMS Satz höher als 6,67 % (multipliziert mit 1,5 entspricht dies der Maximalverzinsung von 10,00 %) liegt. – Im Insolvenzfall der Erste Group werden Ihre Ansprüche als Anleger dieser nachrangigen Anleihe erst nach Bedienung aller nicht-nachrangigen Schuldtitel berücksichtigt. – 100 % Kapitalrückzahlung gilt nur, sofern keine Insolvenz der Erste Group Bank AG oder Gläubigerbeteiligung im Sinne des BaSAG erfolgt. In diesen Fällen entfällt jede weitere Zinszahlung und die Kapitalrückzahlung kann eingeschränkt sein oder komplett entfallen .Totalverlust ist möglich. – Sie tragen das Bonitätsrisiko der Erste Group Bank AG hinsichtlich der Rückzahlung des Nennbetrags. Das Bonitätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen kann. – Rückzahlung zu 100 % des Nennbetrags gilt nur am Laufzeitende oder bei außerordentlicher vorzeitiger Rückzahlung durch die Erste Group Bank AG aufgrund steuerlicher oder gesetzlicher Änderungen. Ein vorzeitiger Verkauf durch Sie kann zu Kapitalverlusten führen. 1 so genannte Swap-Transaktionen Seite 1 von 4 Historische Entwicklung (5 Jahre) des 10-Jahres-EUR-CMS Satz (in Prozent) 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Finanzinstruments zu. Quelle: Erste Group Bank AG Bei derzeitigem 10-Jahres-EUR-CMS Satz (0,958 % per 04.01.2016) käme ab Beginn der variablen Verzinsung im 2. Jahr die Mindestverzinsung von 2,50 % p.a. zur Anwendung. Szenarien positiv: Der 10-Jahres-EUR-CMS Satz wird ab dem 2. Jahr immer bei 7,00 % fixiert, daher gelangt die Auszahlung in Höhe der Maximalverzinsung von 10,00 % p. a.. Die Rückzahlung zu 100 % erfolgt am Laufzeitende. neutral: Der 10-Jahres-EUR-CMS Satz wird während der Laufzeit immer unter 1,66 % fixiert. Die Auszahlung der Verzinsung erfolgt in Höhe der Mindestverzinsung. negativ: Die Aufsichtsbehörde zwingt die Erste Group Bank AG während einer Krisensituation, zur Erfüllung regulatorischer Erfordernisse, eine Reduzierung des Nennbetrags bei dieser nachrangigen Anleihe vorzunehmen. Sowohl der Rückzahlungsbetrag als auch die Basis zur Zinsberechnung werden drastisch gesenkt, maximal in Höhe des gesamten veranlagten Volumens. Totalverlust ist möglich. In der Beispielrechnung und den Szenarien wurden keine Spesen bzw. Steuern berücksichtigt. Die Bruttoperformance (vor Spesen und Steuern) dieser Anleihe wird um maximal 1,00 % Ausgabeaufschlag einmalig reduziert. Seite 2 von 4 Was bedeutet nachrangig? Nachrangigkeit bedeutet, dass Sie als Anleger in einer nachrangigen Anleihe erst nach Bedienung aller nichtnachrangigen Schuldtiteln (z. B. Pfandbriefe, nicht nachrangige Anleihen) bedient werden. Würde es also zur Liquidation der Emittentin kommen, würden zuerst alle nicht-nachrangigen Schuldtitel vollkommen ausbezahlt. Erst danach wird festgestellt ob und in welchem Ausmaß Sie als Anleger dieser nachrangigen Anleihe Geld erhalten. Aufgrund dieses Verlustrisikos ist die Verzinsung von nachrangigen Anleihen von vornherein höher als bei nicht-nachrangigen Anleihen. Wann kann es zu einer außerordentlichen vorzeitigen Rückzahlung kommen? Die Erste Group hat während der Laufzeit das Recht, diese Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen, wenn diese Anleihe aus regulatorischen Gründen (z. B. gesetzlicher Änderungen) nicht mehr den Eigenmitteln anrechenbar wäre oder aus steuerlichen Gründen (z.B. Änderungen der Steuer- oder Abgabengesetze bzw. Änderung in der Auslegung gesetzlicher Grundlagen). Bei der außerordentlichen vorzeitigen Rückzahlung beträgt der Rückzahlungsbetrag für Sie 100 % des Nennbetrags und es müssen Ihnen alle bis dahin angefallenen Zinsen bezahlt werden. Was ist unter Instrument der Gläubigerbeteiligung gemäß dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken ("BaSAG") zu verstehen? Die Instrumente der Gläubigerbeteiligung gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken ("BaSAG") umfasst Maßnahmen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht zur Stabilisierung von Banken in einer Krisensituation. Folgende mögliche Maßnahmen sind möglich: - Reduzierung des Nennbetrags von (nachrangigen) Anleihen - Umwandlung von (nachrangigen) Anleihen in Eigenkapital (z B. Aktien) - Übertragung von Werten in andere Gesellschaften Mögliche Interessenskonflikte Die Erste Group Bank AG hat ein Interesse, eigene Finanzinstrumente zu emittieren. Dieses Interesse besteht insbesondere bei der Emission von Nachranganleihen, die aufgrund einer möglichen Verlustbeteiligungspflicht des Nachranganleihen-Investors zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote der Erste Group Bank AG führen kann. Eckdaten Emittent: Erste Group Bank AG Rang: nachrangig öffentliches Angebot in: Österreich, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik Beginn Zeichnung: 11.01.2016 Begebungstag: 27.01.2016 Laufzeit: 10 Jahre Verzinsung: im 1. Jahr fix 5,00 % p.a. und anschließend dem 1,5-fachen 10-Jahres-EURCMS Satz, mindestens 2,50 % p. a. bzw. maximal 10,00 % p.a Der 10-Jahres-EUR-CMS Satz steht für den EUR 10-Jahres ConstantMaturity-Swap (CMS) Zinssatz. Dieser Zinssatz wird vorwiegend für 2 langfristige, auf Euro lautende Finanzierungen am Kapitalmarkt mit einer Laufzeit von 10 Jahren verwendet. Der Zinssatz wird börsentäglich von der Intercontinental Exchange (ICE) festgelegt und es werden die historischen Zinssätze auf https:/www.theice.com/marketdata/reports/180 veröffentlicht. Zahlungstage: 2 jährlich, jeweils am 27.01, erstmals am 27.01.2017 so genannte Swap-Transaktionen Seite 3 von 4 Rückzahlung: erfolgt am 27.01.2026 zu 100 % des Nennbetrags (siehe Möglichkeit einer außerordentlichen vorzeitigen Rückzahlung bzw. gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht) Ausgabepreis: 100 % + 1 % Ausgabeaufschlag. Anpassung an den Markt Die Vertriebspartnerin erhält für die Vermittlung der Wertpapiere eine einmalige Vertriebsvergütung in Höhe von maximal 4,00 % des Kaufpreises. ISIN: AT0000A1HUU9 Nennbetrag: 1.000 Euro (Mindestorder 3.000 Euro) Börsennotierung: Geregelter Freiverkehr Börse Wien Sekundärmarkt: Während der Laufzeit ist an den Börsen, an denen das Produkt gelistet ist, ein Verkauf zu den jeweiligen Handelszeiten möglich. Steuerliche Behandlung: Die Erträge dieser Anleihe unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,50 % der ausgeschütteten Verzinsung. Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichtigen Personen die Einkommensteuer abgegolten. Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Anlegers ab und bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeitpunkt des Emissionsbeginns. Wichtige rechtliche Hinweise: Dieses Finanzprodukt wird in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich angeboten. Ausschließliche Rechtsgrundlage für dieses Finanzprodukt sind die bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hinterlegten Endgültigen Bedingungen sowie der Basisprospekt (nebst allfälliger Nachträge), die auch auf der Website der Erste Group Bank AG abrufbar sind. Ein Basisprospekt gemäß den Bestimmungen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2003/71/EG, der Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 und § 7 Abs. 4 des Kapitalmarktgesetzes wurde erstellt und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt. Die vollständige Information (Basisprospekt, Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge, WAG 2007 Kundeninformation) zu dem Finanzprodukt liegt am Sitz der Emittentin, Am Belvedere 1, 1100 Wien während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos auf. Eine elektronische Fassung des Basisprospekts ist ferner auf der Website der Erste Group Bank AG www.erstegroup.com abrufbar. Im Zusammenhang mit dem Angebot von Wertpapieren der Emittentin sind lediglich die Angaben im Basisprospekt (zusammen mit den Endgültigen Bedingungen sowie allfälligen Nachträgen) verbindlich. Beachten Sie auch die WAG 2007 Kundeninformation Ihres Bankinstituts. Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Die Angaben in diesen Informationsblättern sind unverbindlich. Druckfehler vorbehalten. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Sie stellen keine Anlageempfehlung dar. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröffentlicht werden, die ihren Wohnsitz/Sitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Dies gilt insbesondere für folgende Länder: Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, und die USA (einschließlich "US-Person" wie in der Regulation S unter dem Securities Act 1933 idjgF definiert). Stand: 11.02.2016 Seite 4 von 4