15:00 Uhr - bei der ITK
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15:00 Uhr - bei der ITK
Niederschrift über die 15. Sitzung des Planungs- und Bauausschusses der Stadt Mönchengladbach am 26.09.2006 Beginn: 15:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr Anwesende: Vorsitzender Ralph Baus Mitglieder Bülent Bagir Robert Baues Reiner Brandts Thomas Fegers Hans-Henning Haupts Elke Hermanns Michael Hildemann Hermann-Josef Krichel-Mäurer Dieter Nemitz Wolfgang Oertel Heinz Penkert Bernd Püllen Joachim Roeske Erwin Rüttgers Karl-Heinz Schiffer Michael Schroeren Friedhelm Stevens Horst - Peter Vennen Georg Weber Martin Wierz Axel Zimmermann bis 16:00 Uhr, TOP 4 tlw. abwesend Herbert Hölters Godwin Sellack Stellvertreter Erik Becker Stellvertreterin Anne Blaese Monika Halverscheid ab 16:00 Uhr, TOP 4 tlw. 2 Verwaltung StD Bernd Kuckels StVR Monika Narres StVR Siegfried Acker StA Patricia Beckers StA Robert Gorzolka StOI Helmut Bayer Techn. Beig. Helmut Hormes StORR Kay-Uwe Rhein LStBD Jürgen Beckmann Dipl. Ing. Max Rohwer Dipl. Ing. Torsten Stamm Dipl. Ing. Martin Scheel Dipl. Ing. Joachim Helms LStBD Hans-Günter Petry Dipl. Ing. Peter van der Weyden StOVR Udo Neuß TA Paul Brickwedde Dipl. Ing. Ralf Krücken StVermD Jörn Schlein LStBD Peter Krämer LStBD Annette Kerkes-Grade StVR Wolfgang Loosen Gäste Herr Dr. Volquardsen - ECE Herr Schehl - ECE Frau Wachs - GMA Herr Dr. Holl - GMA – Herr Vieten - IGS Herr Dohmen - IGS Herr Belke - NVV AG Herr Marx - NVV AG Schriftführer StA Dieter Jacken Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil: 1. Niederschrift über die 12. Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 21.03.2006 -öffentlicher Teil- 2. Niederschrift über die 13. Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 16.05.2006 -öffentlicher Teil- 3. Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 21.06.2006 4. Machbarkeit und Realisierung eines Handels- und Dienstleistungszentrums (ECE) in Mönchengladbach-Stadtmitte 3 5. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch für ein Handels- und Dienstleistungszentrum im Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet im Bereich des ehem. Stadttheaters und des Baublocks Steinmetzstraße, Kleiststraße, Yorckstraße und Croonsallee 6. Erschließung BP 602/III, Gebiet östlich der Eickener Straße 7. Etatentwurf 2006/2007 - Planungs- und Bauausschuss hier: Beratung der sachbezogenen Haushaltsansätze 8. Abwasserbeseitigungskonzept 2007 (Fortschreibung 2001) 9. BP 672/III - Stadtbezirk Stadtmitte, zwischen Rheydter Straße und Ohlerkirchweg, nördlich der Brunnenstraße - Vorstellung des Vorentwurfes - 10. 171. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße und Limitenstraße, südlich der Moses-Stern-Straße - Änderungs- und Auslegungsbeschluss - 11. Bebauungsplan Nr. 661/VII - Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet südlich der MosesStern-Straße, zwischen dem Busbahnhof und der Limitenstraße - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - 12. 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M Nr. 300 - in Textform im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB - Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiet zwischen Gingterkamp, Wilmskamp und Am Finkenschlag - Auslegungsbeschluss - 13. 154. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk Stadtmitte, Bereich östlich der Viersener Straße und südlich der Stadtgrenze - Änderungs- und Auslegungsbeschluss - 14. 1. Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 304/VII - Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße, Mülgaustraße, Steinsstraße und Gotzweg - Satzungsbeschluss - 15. Bebauungsplan Nr. 656/III - Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet westlich der Vitusstraße und nördlich der Hügelstraße - Satzungsbeschluss - 16. Ausleitung des Bebauungsplanes Nr. 46/III - Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Viersener Straße, Bettrather Straße und Hermann-Piecq-Anlage - Satzungsbeschluss - 17. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Mönchengladbach 18. Neubau im Zuge der Umgestaltung der Gemeinschaftshauptschule Dohler Straße in eine neue, erweiterte Ganztagsschule 4 19. Errichtung eines Neubaus zur Umgestaltung der Gemeinschaftsgrundschule Windberg in eine "Offene Ganztagsschule" 20. Errichtung eines Pavillonersatzbaus einschließlich der Räumlichkeiten zur Umgestaltung der Gemeinschaftsgrundschule Regentenstraße in eine "Offene Ganztagsschule" 21. Umbau und Erweiterungsgebäude für die Einrichtung einer "Ganztagsschule" an der Gemeinschaftshauptschule Dohr, Altenbroicher Str. 50-52 22. Baugenehmigung: von Freitag bis Freitag hier: Antrag der CDU- / FDP - Ratsfraktionen vom 24.08.2006 23. Berichte über die Durchführung von Beschlüssen 24. Anfragen und Mitteilungen B. Nichtöffentlicher Teil: 25. Niederschrift über die 12. Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 21.03.2006 -nichtöffentlicher Teil- 26. Niederschrift über die 13. Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 16.05.2006 -nichtöffentlicher Teil- 27. Zwischenbericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Gebäudereinigung der Stadt Mönchengladbach - GSM" für das 1. Halbjahr 2006 28. Unterhaltsreinigung in versch. städt. Gebäuden - Los 40 29. Anfragen und Mitteilungen Protokollierung A. Öffentlicher Teil Der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses, RH Baus, sowie der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks Stadtmitte, RH Pauls, eröffnen die gemeinsame Sitzung des Planungs- und Bauausschusses sowie der Bezirksvertretung Stadtmitte und begrüßen die Anwesenden. RH Baus stellt fest, dass die Einladungen allen Mitgliedern form- und fristgerecht zugegangen sind. RH Penkert äußert hierzu, dass er die Unterlagen zur heutigen Sitzung nicht auf dem Post- bzw. Zustellungswege erhalten hat. Er hat sich diese Unterlagen über die Fraktionsgeschäftsstelle besorgt. Er bittet die Verwaltung einmal zu klären, wie dies geschehen könne. Ansonsten wird gegen die form- und fristgerechte Zustellung der Einladung kein Widerspruch erhoben. 5 --RH Vennen bittet zum Tagesordnungspunkt 4 auch das Thema Rheydter Innenstadt mit zu behandeln. Hierzu legt er eine Tischvorlage der SPD-Fraktion vor. RH Brandts möchte zunächst einmal die Tischvorlage sehen, damit darüber gesprochen werden kann, wie dieses Thema behandelt wird. Da es sich hierbei um ein Thema handelt, was den Haushalt betrifft, könne dieser Punkt auch ohne Bedenken zu Tagesordnungspunkt 7 – Etatentwurf 2006/2007 – behandelt werden. RH Vennen erklärt sich hiermit einverstanden. Ansonsten ergeben sich keine Einwendungen gegen die Tagesordnung. Der Vorsitzende, RH Baus, stellt fest, dass zum Tagesordnungspunkt 4 sowie 8 folgende Anwesende vortragen sollen: Herr Dr. Volquardsen, ECE Frau Wachs – GMA Herr Vieten – IGS Herr Belke – NVV AG. Er bittet den Ausschuss dieser Vorgehensweise zuzustimmen. Der Planungs- und Bauausschuss stimmt dieser Vorgehensweise einhellig zu. Zu Punkt 1. Niederschrift über die 12. Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 21.03.2006 -öffentlicher Teil- Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Sie gilt somit als festgestellt. Zu Punkt 2. Niederschrift über die 13. Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 16.05.2006 -öffentlicher Teil- Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Sie gilt somit als festgestellt. Zu Punkt 3. Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 21.06.2006 Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Sie gilt somit als festgestellt. Zu Punkt 4. TB Hormes Machbarkeit und Realisierung eines Handels- und Dienstleistungszentrums (ECE) in Mönchengladbach-Stadtmitte führt in die Thematik ein und weist darauf hin, dass die Verwaltung nach nunmehr ½ Jahr eine sehr umfangreiche Beratungsvorlage erstellt hat. Diese soll dazu führen, dass in den folgenden zwei Jahren Klarheit darüber gefunden wird, wie das Konzept der ECE in das Stadtgefüge 6 integriert werden kann. Notwendig wird diese Vorlage durch die Entscheidung des Rates vom 1.2.2006, die zwei bekannten Standorte qualifiziert begutachten zu lassen. Dies ist erforderlich, um eine Entscheidung vorbereiten zu können. Die beiden Standorte wurden seit der Entscheidung des Rates in mehreren Workshops untersucht. Wie der Beratungsvorlage zu entnehmen ist, sind verschiedene Beschlüsse zu fassen, damit der favorisierte Standort weiter bearbeitet werden kann. Zum weiteren Fortgang der heutigen Beratung führt er aus, dass zunächst der Vertreter von ECE – Herr Dr. Volquardsen – vortragen soll, wie ECE an diesem Standort arbeiten will. In einem weiteren Vortrag wird die Zentrenverträglichkeit durch die Vertreterin des Gutachterbüros GMA - Frau Wachs - vorgetragen. Anschließend wird vom Büro IGS die Verkehrsentwicklung an den beiden möglichen Standorten dargelegt. Auftragsgemäß spielt bei der Entscheidung, an welchem Standort das Handels- und Dienstleistungszentrum weiter qualifiziert werden soll, eine Rolle, wie sich die Grundstückssituation mittlerweile darstellt. Hierzu wird Herr Dr. Volquardsen ergänzend vortragen. Die Facetten, die sich mit dem Thema Städtebau und Architektur beschäftigen, wird die Verwaltung vortragen. Insbesondere wird in diesen Vorträgen nochmals verdeutlicht, dass es heute nicht um die abschließende städtebauliche und architektonische Qualifizierung geht, sondern dass diese Aussagen, die auch gutachterlich gemacht werden, sich ausschließlich mit der Standortfrage auseinandersetzen. Abschließend wird dann eine Bilanzierung dieser beiden Standorte vorgetragen, wie unter Kostengesichtspunkten die Standorte bewertet werden. Herr Dr. Volquardsen stellt als Vertreter von ECE die wesentlichen Motivationen zur Investition in Mönchengladbach und auch die wesentlichen Ergebnisse in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung anhand einer Präsentation dar. Als erstes ist festzuhalten, dass das Center zwischenzeitlich einen Namen erhalten hat. Es wird zukünftig als „Forum Mönchengladbach“ geführt und vermarktet. Da sich auch mit der Verwaltung zwischenzeitlich auf einen Standort, nämlich den des ehemaligen Schauspielhauses, verständigt wurde, beschränkt er seine Ausführungen auf diesen Standort. Im Laufe seines Vortrages geht er auch auf die gezeigte äußere Gestaltung des Forums Mönchengladbach ein und macht deutlich, dass dies keine endgültige Fassadengestaltung darstellt. Es wurde sich mit der Verwaltung darauf verständigt, ein sogenanntes Gutachterverfahren unter Beteiligung von Büros aus der Region durchzuführen, um hier zu Ideen und Lösungen für die Architektur zu kommen. Frau Wachs vom Gutachterbüro GMA stellt anhand einer Präsentation die wesentlichen Ergebnisse der Auswirkungsanalyse vor. Aufgabe war es, das ECE-Center hinsichtlich der städtebaulichen Wirkungen und zwar der Wirkungen auf den Einzelhandel in Mönchengladbach und im Umland zu begutachten. Herr Vieten vom Büro IGS stellt anhand einer Präsentation die verkehrlichen Auswirkungen eines „Forum Mönchengladbach“ vor und zeigt die konsequent folgenden Maßnahmen, die damit im Straßenraum verbunden sind auf. Als Fazit ist festzuhalten, dass aus verkehrlicher Sicht beide Standorte machbar sind, sofern einige bauliche Veränderungen in Angriff genommen werden. Abschließend zeigt er anhand von Verkehrssimulationen die Verkehrsabläufe. 7 Dipl. Ing. Scheel geht ergänzend zum Vortrag von Herrn Vieten auf die Tunnellösung an der Steinmetzstraße ein und erläutert die Topographie dieses Bereiches sowie den Schnitt und die Verkehrsführung im Bereich des Tunnels anhand von Plänen. Abschließend stellt er anhand eines Planes die mögliche Ausdehnung des Platzes vor dem „Forum Mönchengladbach“ und dem Sonnenhaus dar. Hintergrund dieser Darstellung ist, dass derzeit die Hindenburgstraße im Bereich zwischen Stepgesstraße und Bismarckstraße erneuert wird. Es war ursprünglich vorgesehen, diesen Ausbau bis in Höhe des Knickes an der Hindenburgstraße vorzunehmen. In Anbetracht dessen, dass diese Platzgestaltung, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Haltestellensituation in diesem Bereich, noch eingehend diskutiert werden muss, schlägt die Verwaltung vor, den Ausbau der Hindenburgstraße entgegen der ursprünglichen Festlegung bereits kurz hinter der Friedrichstraße, in Höhe der noch herzustellenden 4 Baumscheiben, enden zu lassen. Für die zur Zeit auf der Hindenburgstraße tätige Baufirma bedeutet dies natürlich, dass dieser Teil weniger gebaut werden kann. Es konnte aber bereits aus der Presse entnommen werden, dass die Stadt eventuell Fördermittel für die Friedrichstraße erhalten soll. Es wäre daher denkbar, dass das bisher beauftragte Bauvolumen auf die Friedrichstraße übertragen werden könnte. Hinweis der Verwaltung: Die Präsentationen zu den Vorträgen stehen im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser Sitzung zur Einsichtnahme bereit. TB Hormes geht neben der Überprüfung der Zentrenverträglichkeit und der Verkehrsanbindung auf weitere Punkte ein. Für ihn war nicht so sehr die entscheidende Frage, ob das Zentrum am Berggarten oder am Stadttheater verkehrstechnisch erschlossen werden kann, sondern vielmehr, ob die Integration eines 30.000 m² Objektes in dieser Stadt überhaupt möglich ist. Ein solches Volumen muss mit aller Vorsicht und aller Sorgfalt städtebaulich diskutiert werden. Bereits sehr früh hat er deutlich gemacht, dass er sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner Erfahrung nicht vorstellen kann, dass ein solches Objekt überhaupt im Bereich Berggarten platziert werden kann. Dem Ratsentscheid aus dem Frühjahr folgend hat er trotz seiner persönlichen Meinung beide Standorte untersuchen lassen. Es wurde sehr strittig über die Frage der Möglichkeit des Standortes Berggarten diskutiert. Heute ist festzustellen, dass nach aller Meinung verantwortlich der Standort Stadttheater weiter diskutiert werden sollte. Heute geht es nicht darum festzustellen, dass dieser Standort in allen Facetten machbar ist, auch nicht darum, dass diese Baumasse im Gründerzeitviertel verträglich ist. All dies und auch noch weitere Fragen müssen in den nächsten zwei Jahren mit dem Partner ECE weiter qualifiziert werden. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in vielen Bereichen Deutschlands geglückt ist, solche Objekte zu integrieren. Versprechen kann er, dass alle Beteiligten mit der Intensität und Freude weiter an diesem Projekt arbeiten werden, wie es bereits im ersten halben Jahr geschehen ist. Darüber hinaus werden alle beteiligten Gremien über jeden Schritt der weiteren Arbeit rechtzeitig unterrichtet. Für heute aber wirbt er darum, sich im Rahmen der Diskussion auf Fragen des Standortes zu beschränken. Detailfragen zur Architektur, zu Eingangssituationen, zur Tunnellösung usw. können heute noch nicht beantwortet werden. LStBD Beckmann trägt die städtebauliche Abwägung vor und erläutert die städtebauliche Standortuntersuchung und –bewertung von Prof. Humpert, Freiburg, die 8 wörtlich der Beratungsvorlage beigefügt ist. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Standort Berggarten aus Sicht von Prof. Humpert nicht geeignet ist, die 30.000 m² Einzelhandelsfläche verträglich aufzunehmen. Er weist zwar bezüglich des Standortes Stadttheater auf einige Probleme hin, sieht aber große Chancen, im Sinne einer Stadtreparatur, dort eine städtebauliche Situation zu schaffen, die der gesamten Hindenburgstraße, insbesondere der Fußgängerzone, ein besonderes Gewicht verschafft. Gleichzeitig merkt er aber auch an, dass ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrsinfrastruktur gelegt werden muss. Hierbei handelt es sich um eine sehr schwierige Aufgabe. Derzeit sucht die Verwaltung nach vergleichbaren Fälle und auch nach modellhaften Lösungen. Trotz dieser angesprochenen Probleme kommt Herr Prof. Humpert zu der Aussage, dass sich ein Einkaufszentrum am Standort Stadttheater in das Stadtgefüge integrieren könne. Des Weiteren merkt Herr Beckmann an, dass sich die Stadt auch über die Frage des ÖPNV auf der Hindenburgstraße Gedanken machen muss. Dort fahren heute rd. 1.000 Busse. Da diese Strecke als ÖPNVStrecke gefördert wurde, muss diese auch so bleiben. Es stellt sich aber dennoch die Frage, ob es denn 1.000 Busse sein müssen. Diese Aufgabenstellung wurde von der Verwaltung bearbeitet, so dass sich jetzt mit dem Träger des ÖPNV darüber Gedanken gemacht werden muss, wie diese Probleme bewältigt werden können. Eine Lösung dieses Problems hält er als unabdingbare Voraussetzung dafür, wenn man über eine Platzqualität in diesem Bereich nachdenken möchte. Anschließend stellt er die denkmalschutzrechtlichen Aspekte zum Standort Berggarten des Landeskonservators Prof. Dr. Mainzer, der sich in keiner Weise vorstellen kann, dass ein Denkmal zugunsten dieser Problematik aufgegeben wird, vor. Diese Entscheidung würde auch im Rahmen eines denkmalrechtlichen Verfahrens aufrecht erhalten. Als Fazit ist festzuhalten, dass nach den geschilderten Begutachtungen lediglich der Standort Stadttheater zum Tragen kommen kann. Abschließend geht er auf die Kostenbilanz ein, die ausführlich in der Beratungsvorlage dargestellt wurde. Herr Dr. Volquardsen geht auf die Verfügbarkeit der Grundstücke ein und erläutert, dass zur Realisierung des vorgestellten Projektes neben den städtischen Grundstücken noch die Fläche des Finanzamtes sowie 6 weitere private Flächen erforderlich sind. Die Firma ECE hat bereits die Fläche des Finanzamtes beurkunden können sowie im weiteren Verlauf eine private Grundstücksfläche. Mit einem weiteren privaten Grundstückseigentümer wurde bereits ein Beurkundungstermin vereinbart. Mithin verbleiben noch vier Grundstücke privater Eigentümer, mit denen bereits seit mehreren Wochen verhandelt wird. Alle Privateigentümer sind grundsätzlich bereit, ihre Grundstücke zu veräußern. In Verhandlungen muss nunmehr geklärt werden, ob man über verschiedene Eckpunkte Einigkeit erzielen kann. Was aber einige Eigentümer noch abwarten möchten, ist die Entscheidung des Rates nach dem endgültigen Standort des Einkaufszentrums. Insofern bittet er die Politik eine Entscheidung zugunsten des Standortes Stadttheater zu treffen. Das sei die beste Garantie hinsichtlich der Grundstücksverhandlungen wieder ein Stück weiter zukommen. StD Kuckels geht auf die Finanzwirksamkeit aus der Beratungsvorlage ein und macht deutlich, dass der Stadt durch die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur auch Kosten entstehen. In der Beratungsvorlage wurde 9 dies ausführlich dargestellt, wobei sich gemäß des Vorschlags der Verwaltung und ECE auf den Standort Stadttheater beschränkt wurde. Dennoch besteht eine vergleichende Betrachtung auch zum Standort Berggarten, die allerdings die Bilanz darstellt und nicht die haushaltswirksamen Zahlen. Haushaltswirksam löst die erforderliche Infrastruktur städtische Investitionen in Höhe von 14,5 Mio € aus. Gemäß dem Angebot von ECE werden Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 3,85 Mio € erzielt. Vorausgesetzt, dass diese auf die Ausgaben angerechnet und verrechnet werden können, bleibt ein Kreditbedarf von 10,65 Mio €. Die Verwaltung hat sich hierzu im Vorfeld Gedanken gemacht, wie dieser Bedarf finanziert werden kann. Hierzu stellt er die Rahmenbedingungen der haushaltswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Situation der Stadt Mönchengladbach dar. Seit dem Doppelhaushalt 2001/2002 befindet sich die Stadt in einer vorläufigen Haushaltsführung, also im sogenannten Nothaushaltsrecht. Zur Aufnahme von Investitionskrediten bedarf die Stadt einer Kreditgenehmigung der Bezirksregierung. Des Weiteren unterliegt die Stadt sehr weitgehenden Restriktionen der einschlägigen Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung. Gemäß des Erlasses des Innenministers ist die Stadt verpflichtet ihre Hebesätze mindestens auf den Durchschnittssatz der Städte der Einwohnerklasse der Stadt Mönchengladbach anzuheben. Bisher wurde diese Forderung noch nicht realisiert. In der Haushaltsverfügung 2005 hat der Regierungspräsident deshalb das veranschlagte Kreditvolumen der Stadt in der Kreditgenehmigung um 2,8 Mio € gekürzt, weil die Grundsteuer nicht um dieses Aufkommensvolumen angehoben wurde. In der Haushaltsverfügung wurde angekündigt, dies jährlich zu wiederholen, bis die Erhöhung der Grundsteuer vorgenommen wurde. Die Verwaltung hat dem Rat bei der Einbringung des Haushaltes 2006/2007 die entsprechende Anhebung der Grundsteuer für das Jahr 2007 vorgeschlagen. In der genannten Haushaltsverfügung 2005 heißt es darüber hinaus auch, dass zum einen die Verwendung von Vermögenserlösen mit der Bezirksregierung abzustimmen ist. Darüber hinaus heißt es, dass die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung strikt einzuhalten sind. Diesen beiden Bedingungen und auch den anderen aus der Haushaltsverfügung ist der Rat mit Beschluss des Jahres 2005 beigetreten und hat diese damit ausdrücklich als für sich verbindlich anerkannt. Aus diesen Bedingungen ergeben sich zwei denkbare Szenarien diese Infrastrukturmaßnahme zu finanzieren. Die eine ist die Finanzierung im normalen Kreditdeckel ohne eine Erhöhung der Grundsteuer. Dann muss davon ausgegangen werden, dass das für die Jahre 2007 bis 2009 veranschlagte Kreditvolumen von 50,9 Mio € vom Regierungspräsidenten Jahr für Jahr um 2,8 Mio € gekürzt wird, so dass für diese drei Jahre noch ein Kreditvolumen von 42,5 Mio € verbleibt. Innerhalb dieses Kreditvolumens muss dann der Kreditbedarf von mindestens 10,6 Mio € zu Lasten anderer bisher im Haushaltsentwurf und der Finanzplanung veranschlagten Maßnahmen dargestellt werden. Da es für diesen Fall keine Zusage des Regierungspräsidenten gibt, dass die Verkaufserlöse für die Maßnahme angerechnet und verwandt werden können, kann es auch sein, dass die kompletten Kosten für die Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 14,5 Mio €, innerhalb dieses Kreditrahmens von 42,5 Mio € finanziert werden muss. Die Verwaltung hält dieses Vorgehen nicht für haushaltsverträglich, weil der gedeckelte Vermögenshaushalt ohnehin schon nur dringend notwendige Maßnahmen enthält. Daher wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung eine Projektfinanzierung entwickelt, bei der es von der Bezirksregierung zugestan- 10 den wird, dass 3,85 Mio € Grundstückserlöse unmittelbar für die Maßnahme verwendet werden können, so dass der Kreditbedarf für die Maßnahme sich tatsächlich auf die 10,6 Mio € reduziert. Der Regierungspräsident stimmt zu, dass dieser Kreditbedarf in den Jahren 2007 bis 2009 zusätzlich zur bisher veranschlagten Kreditgenehmigung aufgenommen werden darf. Es konnte von der Verwaltung dargestellt werden, dass auch mit diesem zusätzlichen Kreditvolumen die absolute Grenze, nämlich die Grenze zur Nettoneuverschuldung, nach wie vor unterschritten wird und nach dieser Projektfinanzierung dann ab dem Jahre 2010 auch wieder erhebliche Endschuldungsraten im Vermögenshaushalt erreicht werden. Diese Erhöhung des Kreditvolumens ist aber nur erreichbar, wenn tatsächlich die Grundsteuer erhöht wird. Ansonsten bleibt der Regierungspräsident dabei, dass im Gegenteil die Kreditgenehmigung um 2,8 Mio € per anno gekürzt wird. Wie in der Vorlage bereits ausgeführt, sind andere derzeit geplante außerordentliche Erlöse aus Vermögensveräußerungen hingegen zur Defizitminderung im Verwaltungshaushalt einzusetzen. Des Weiteren ist es selbstverständlich, dass die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung strikt zu beachten sind. Bezirksvorsteher Pauls bedankt sich für die Bezirksvertretung Stadtmitte für die umfangreichen Ausführungen zur Beratungsvorlage und gibt nunmehr den Bezirksvertretern der Bezirksvertretung Stadtmitte Gelegenheit sich zu dem Projekt zu äußern. BV Dohmen (BV Stadtmitte) beginnt seine Ausführungen mit einer bildlichen Beschreibung aus leider vergangenen Tagen: "Zu Zeiten, als ich noch zur Schule ging – das ist sicherlich noch nicht ganz so lange her, wie bei vielen anderen hier, aber es gab damals noch Unterricht am Samstag – da waren am Samstagmittag zu Schulschluss die Straßenzüge von Geroplatz über Lüpertzender Straße und Berliner Platz und weiter rund um die Innenstadt voller PKW aus dem Umland. Aus den Bergen – also Heinsberg, Wassenberg und Wegberg – genauso wie aus dem Kreis Viersen und auch aus dem benachbarten Ausland." Ein Punkt, dem wohl keiner widersprechen kann, ist aber, dass es auch damals schon Rheydt gab, eine Rheydter Innenstadt und eine dort befindliche Fußgängerzone mit zahlreichen Einzelhändlern. Damit ausdrücken will er folgendes: Die Innenstadt von Mönchengladbach benötigt dringendst wieder einen Magneten, einen Anziehungspunkt, der die Menschen wieder in diese Stadt zieht, auch zum Einkaufen und die Innenstadt von Rheydt hat ihre Existenzberechtigung, sie soll und muß sie weiter behalten! Er geht danach näher auf den Magneten ein und stellt klar, dass so ein Einkaufszentrum eine ganze Reihe Eckwerte benötigt, die letztendlich dafür sorgen, dass es Spaß macht dort einkaufen zu gehen, nicht nur einmal, weil es etwas Neues ist, sondern häufiger, ja sogar immer. Da kann jeder mal kurz über die eigenen Einkaufsgewohnheiten nachdenken. Zwei Punkte will er dabei herausgreifen: In der derzeitigen äußerst mobilen Welt setzt man sich meist zur Anreise ins Auto, 11 bei der Vorüberlegung zur Zielauswahl steht nicht zuletzt auch die Angebotsvielfalt als Kriterium ganz weit oben. Was das Einkaufszentrum braucht, ist also eine verkehrsgünstige Erschließung – wer steht schon gerne im Verkehrschaos – und ein Warenangebot, welches Kunden anlockt, die derzeit eben genau an Mönchengladbach vorbei fahren auf dem Weg nach Düsseldorf oder Roermond, und letztlich das Warenangebot ergänzt, was man derzeit schon auf der Hindenburgstraße vorfindet. Ein Pfund, mit welchem die Stadt aber ohne Zurückhaltung wuchern kann, ist die Umgebung, in die dieses Zentrum platziert werden kann: Eine Einkaufsstraße am Berg ist sicherlich ein Alleinstellungsmerkmal, die grüne Oase des Berggartens vis-a-vis gegenüber ein weiterer Punkt, den man anderswo lange suchen kann, diese beiden Eigenheiten zukünftig verbunden durch einen großzügigen, auch mal zum Verweilen einladenden Platz ohne störenden PKW-Verkehr. Heute soll also der Grundstein gelegt werden, um diese Idee, diese Skizzen Wirklichkeit werden zu lassen. Ein Einkaufszentrum mit bis zu 30.000 m² neuer Einzelhandelsfläche. Ein Magnet, der die Autos wieder von den Autobahnen um Mönchengladbach herum in die Innenstadt zieht, der auch die gesamte Innenstadt in Mönchengladbach mit neuem Leben füllt. Auch wenn gerade bildlich von einem Grundstein gesprochen wurde, bis zur Baustelle ist noch ein ziemlicher Weg, den die CDU-Fraktion in der BV Stadtmitte sicherlich kritisch – was bspw. die Einbettung und Einbindung des westlichen Gründerzeitviertels angeht – aber gerne mit gehen wird. Immer im Dialog mit den Bürgern, mit der Verwaltung und erst recht mit den Vertretern von ECE und immer mit dem Ziel vor Augen, etwas in der Innenstadt von Alt-Mönchengladbach zu verbessern, was letztlich der Gesamtstadt als Oberzentrum zu Gute kommt und diese Stellung unterstreicht. - BV Kroll (BV Stadtmitte) richtet seinen Dank an die Verwaltung, hier insbesondere an Herrn Hormes und Herrn Beckmann für die geleistete Arbeit. Diesen Dank verbindet er mit der Hoffnung, dass nun endlich – nach zahlreichen Anläufen – dieses Projekt nach sorgfältiger Planung auch in die Realisierungsphase übergeht. Die BV-Fraktion begrüßt die klare Entscheidung nahezu aller Beteiligten für den Standort Stadttheater. Wie bekannt hat sich die SPD schon frühzeitig für diesen Standort ausgesprochen. Die nun folgende Planungsphase, wird der Bezirk begleiten. Auf zahlreiche Fragestellungen ist nun gemeinsam mit der Bevölkerung, der Verwaltung, Planern und Architekten einzugehen und nach Lösungen zu suchen. Hier stellt sich zunächst die Frage: Wie viel zusätzliche m² Verkaufsfläche sind innenstadtverträglich und gesamtstädtisch verantwortbar? Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, mit 20.000 m² zusätzlicher innenstadtrelevanter Verkaufsfläche den unterschiedlichen Interessen gerecht werden zu können. Unverzichtbar ist dabei die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Es wird eine Herausforderung für Planer und Architekten sein, die Tunnellösung so zu gestalten, dass die Bewohner des Gründerzeitviertels nicht von der Hindenburgstrasse abgekoppelt werden. 12 Im verkehrlichen Bereich ist zu fragen, ob der Durchgangsverkehr früher - beispielsweise an der Krefelder Strasse - abgefangen werden kann. Alle wissen, dass die Bibliothek aus allen Nähten platzt. Könnte es eine Lösung sein, hier eine über den Adenauerplatz erreichbare Dependance einzuplanen? Seine Fraktion sieht den Weggang des Finanzamtes MG-Mitte nicht als das Ende urbaner Entwicklung in der City an. Gleichwohl hält sie es für geboten, ein Serviceangebot als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Vielleicht gibt es da ja im neuen Haus Westland noch ein paar m². Erfreut zeigt er sich auch über die Möglichkeit, einen neuen großen Platz inmitten der Stadt zu gestalten. Dieser Platz muss Qualität haben. Dieser Platz muss Raum sein, für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Hier kann ein identitätsstiftender Raum entstehen für Kunst, kulturelle und bürgerschaftliche Aktivitäten. Für die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung heißt es: Chancen ergreifen, Risiken minimieren. RH Dr. JansenWinkeln (BV Stadtmitte) fasst zusammen, dass rd. vor einem Jahr mit der Diskussion um ECE begonnen wurde. Diese Diskussion mündete in den Ratsbeschluss vom 01.02.2006, bei dem sich die FDP- und CDU-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag nicht der Vorlage der Verwaltung angeschlossen hat. Durch diesen Antrag wurden andere Akzente hereingebracht. Wie sich nunmehr herausstellt, wurden seinerzeit die richtigen Gewichte gesetzt. In einer Klärungsphase wurde in Rekordzeit ermittelt, hierfür dankt er besonders der Verwaltung, welcher der beiden Standorte für diese Stadt der Richtige ist. Dies wurde in dem Beschluss vom Februar 2006 mit einer Reihe von Anreizen versehen, nämlich, sofern man sich für den Standort Stadttheater entscheidet, tritt automatisch eine 24 monatige Planungsvereinbarung in Kraft. Vor dieser Entscheidung wurden einige Bedingungen gesetzt, die zu erfüllen sind. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist, wie den Darstellungen der Verwaltung zu entnehmen ist, in allen Punkten entsprochen worden. Man kann sehen, dass zum einen das Projekt finanzierbar und zum anderen auch technisch und verkehrlich realisierbar ist. Die Erfüllung dieser Bedingungen liefern nunmehr die Basis für den Standort Stadttheater. Die FDP-Fraktion ist gerne bereit, den Beschlussentwurf der Verwaltung mitzutragen. Er betont aber, dass seine Fraktion während der Planungsphase zwei Aspekte im Auge behalten werde. Zum einen wird dies sein, dass die Verkaufsflächen des Zentrums nicht geschmälert werden und es damit die überregionale Ausstrahlungskraft, die dringend erforderlich ist, verliert. Zum anderen ist es wichtig, dass die Integration dieses Zentrums in die Stadt eine gute sein wird. Integration bedeutet nicht, die Kunden parken auf dem Dach und werden nicht mehr herausgelassen. Sondern vielmehr müssen die Menschen von der Fußgängerzone hereinkommen können und müssen aus dem Zentrum auch wieder herauskommen können, um die Stadt insgesamt zu beleben. Dies heißt auch, dass die verkehrlichen Aspekte weiter optimiert werden müssen. Die Grundlagen wurden zwar heute vorgestellt, es sind aber noch nicht alle denkbaren Lösungen bekannt. Dies muss gerade in der Planungsphase diskutiert werden. Unter diesen Aspekten freut er sich auf die Diskussion in den nächsten 24 Monaten. BV Rink (BV Stadtmitte) weist darauf hin, dass es zu diesem Thema eine große Vielfalt von Meinungen und Prognosen gibt. Ausdruck dafür war die gestrige Podi- 13 umsdiskussion in der Erholung. Bündnis 90/Die Grünen stellt sich hier nicht an die Seite der breiten Mehrheiten, sondern nimmt die Sorgen und Bedenken der Menschen der Stadt als gesamtes auf. Die meisten treibt die Frage um: Ist ECE gut oder schlecht für Mönchengladbach? Wenn man das Projekt in gute und schlechte Schwerpunkte aufteilt, fällt ihm als wichtigstes gutes Argument ein, dass die unseelige Kreuzung Hindenburgstraße/Stepgesstraße entfällt. Der entstehende Platz ist wohl das beste, was der Fußgängerzone passieren wird. Andere Stimmen sagen jedoch voraus, man könne, wenn man das neue Kaufhaus verläßt, zu beiden Seiten noch etwa 100 – 150 m weit gehen – vielleicht auch 200 m – und alles was dann noch kommt, fällt mangels Nachfrage stark ab. So wird dann die mittlere Hindenburgstraße zur unteren, die untere Hindenburgstraße zur ganz unteren, nur die ganz untere bleibt, was sie ist. Hier kann man die Schilder bekommen, auf denen steht „Ladenlokal zu verkaufen“. So etwas kann man nicht bejubeln, das wäre eindeutig schlecht. Er habe gestern einmal versucht, ein Bild für das zu entwerfen, was hier empfohlen werden soll. Was ihm ganz gut gefällt ist die Vorstellung einer mittelalterlichen Burg oder auch Schloß. Es gibt hier ein Stadttor mit riesigem Platz davor. Unterirdische Zu- und Ausgänge sorgen für den krisenfesten Handel. Ansonsten lebt man hier auf der Burg reichlich abgeschottet. Aber man findt hier alles was man will – geschützt und beschützt – auch bei Regen – in angenehmer Atmosphäre – ohne lange zu suchen. Wer würde das nicht gut finden? Aber. Was braucht man dann noch den Rest? Das Umland ist nur noch geeignet das Leben auf dem Schloß zu tragen oder versucht das zu bieten, was es hier nicht gibt. Die Nachbarburg Karstadt in Rheydt gibt auf – dessen Herren ziehen sich zurück. Er habe mit diesem Bild natürlich Unrecht, weil der Verlust des Umlandes nur 9 – 11 % betragen soll. Aber wer garantiert das, vielleicht werde es ja auch 15 %. Dann werden alle ab 2010 immer wieder zusammensitzen müssen, um die Folgen der jetzigen Entscheidung abzumildern. Im Anschluss an diese Erörterungen lässt der Bezirksvorsteher Pauls über die Beratungsvorlage abstimmen. Die Bezirksvertretung Stadtmitte spricht mit 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung dem Rat die Empfehlung gemäß der Beratungsvorlage aus. Nach der Abstimmung durch die Bezirksvertretung Stadtmitte eröffnet der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses, RH Baus, die Diskussion für den Planungs- und Bauausschuss. RH Vennen dankt allen an der Planung Beteiligten, die den Ausschüssen zugearbeitet haben und diese in die Lage versetzen, eine objektive Entscheidung treffen zu können. Als vor 1 ½ Jahren bekannt wurde, dass ein großes Projekt in den Berggarten bis zum Gelände des ehemaligen Schwimmbades hinein 14 gesetzt werden sollte, war die SPD-Fraktion sehr erschrocken. Nichts desto trotz hat sich seine Fraktion schnell an dieser Sache beteiligt, weil sie geglaubt hat, dass Mönchengladbach-Mitte es nicht verdient hat, weiterhin eine Baulücke und einen Theaterrest im Innenkern zu haben, der nach wie vor nicht nach vorne gebracht werden konnte. Daher war das Angebot von ECE eine große Chance. Der SPDFraktion war aber schon früh klar, dass aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen der Anbindung an die Hindenburgstraße der Stadttheater-Standort der Idealste ist. Es war daher ein großer Erfolg, dass beide Standorte untersucht werden sollten. Die Freude war dann groß, als sich heraus kristallisierte, dass der Standort Berggarten keine Rolle mehr spielte. Bei aller Freude sollte aber nicht vergessen werden, dass dort zusätzliche Verkaufsflächen entstehen, nach ersten Modellen etwa 18.000 bis 20.000 m², die sich auf die Gesamtstadt auswirken. Seine Fraktion hat hierzu immer zu den Einzelhändlern dieser Stadt gestanden und will den gesamtstädtischen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Daher besteht der Wunsch der SPD-Fraktion, eine NettoVerkaufsfläche um die 20.000 m² mit zu diskutieren. Wünschenswert wäre auch die benachbarten Verkaufsflächen, wie C + A und Theatergalerie, mit einzubinden. Die möglichen neuen Fahrbeziehungen, die durch dieses Projekt entstehen würden, wurden in der Fraktion als positiv angesehen, insbesondere dass dort eine großzügige Platzsituation entstehen könnte und die Hindenburgstraße nicht mehr durchschnitten wird. Er wirbt aber auch ein, dass das Einzelhandelskonzept, welches in vielen Facetten mehr als überholt ist, alsbald fortgeschrieben wird. Dies sei äußerst wichtig für die neu entflammenden Diskussionen zur Ausdehnung der City-Ost. Wichtig in der gesamten Diskussion ist aber auch die Politik und die Einzelhändler aus Rheydt einzubinden, da dieser Bereich nicht vergessen werden darf. Hierzu wird zur späteren Etatberatung noch einiges zu sagen sein. Abschließend stellt er heraus, dass die SPD-Fraktion empfiehlt, den Bereich ehemaliges Stadttheater als zukünftigen ECE-Standort zu verwenden. RF Blaese führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Ansicht ist, dass das zukünftige ECE-Center von der Verkaufsfläche her zu groß sei. Zeitgleich mit ECE habe sich ein anderer Investor für diesen Standort interessiert, der dort eine kleinere Variante umsetzen wollte. Dies wäre nach ihrer Ansicht die bessere Lösung gewesen, auch hinsichtlich der Haushaltslage der Stadt. Sie weist darauf hin, dass der Tunnel große Kosten verursacht und fragt, ob es möglich sei, das Basement kleiner zu bauen, um den Tunnel zu vermeiden. Des Weiteren möchte sie wissen, wie bei einer Tunnellösung die Fußgänger und Radfahrer geführt werden sollen. TB Hormes weist darauf hin, dass technisch vieles möglich sei. Es bestand aber für die Verwaltung ein klarer Auftrag, nämlich die Vorstellungen von ECE für beide Standorte unter der Prämisse einer vergleichbaren Flächendisposition (annähernd 30.000 m² Verkaufsfläche) sowie durchgehender Etagen, ohne Unterbrechung von Straßen oder Tunnel, zu untersuchen. Dies sei erreicht worden. Heute gehe es darum, den Standort zu beschließen und der Verlängerung der Entwicklungsvereinbarung mit ECE um 24 Monate zuzustim- 15 men. Welche Planung nach 24 Monaten hier vorliegen wird, wird innerhalb dieser Zeit zu erarbeiten sein. Er bittet daher um Verständnis dafür, dass zur Zeit noch keine Detailfragen beantwortet werden können. sB Becker empfindet es als wichtig, dass heute das Projekt und die hierzu erstellten Gutachten nochmals in dieser Kompaktheit vorgestellt wurden. Dies sei sehr wichtig gewesen, um den Überblick zu bekommen, welche wichtigen Fragen hier noch im Detail geklärt werden müssen. Aus diesem Grunde bedankt er sich ausdrücklich im Namen der FDP-Fraktion bei den Vortragenden. Seine Fraktion begrüßt die Grundsatzentscheidung zum Standort Stadttheater und wird diese mittragen. Wenn auch eben die Frage nach der Größe des Centers aufgeworfen wurde, so meint er, dass dort eine Grundsatzentscheidung, hier eine Lösung zu finden, die eine Signalwirkung auf die Umgebung hat, im Grunde bereits gefallen ist. Es müsste eigentlich jedem klar sein, dass es die Stadt mit einem weiteren Einkaufszentrum ähnlich der Größe des Vituscenters nicht weiterbringt. Letztlich müsse man zu dieser Entscheidung stehen und die sich daraus ergebenen Probleme und Konsequenzen angehen. Auch wenn Fragen zur Zeit noch nicht detailliert beantwortet werden können, so sei es dennoch gestattet, einige Punkte anzusprechen, die sich die FPD-Fraktion für die Zukunft wünscht. Die Frage des Verkehrs bedarf mit Sicherheit einer wesentlich ausführlicheren und überdachten Planung. Wenn man die Zahlen aus den Gutachten betrachtet (an manchen Stellen bis zu 5.400 Fahrzeuge mehr) und bedenkt, dass dort ein Bauvorhaben in dieser Größe in einem Bestand implementiert wird, wird deutlich, dass die Frage des Verkehrs eine ganz zentrale Rolle für den Erfolg dieses Projektes einnimmt. Ein weiterer Punkt ist die Anbindung an die vorhandene Fußgängerzone, auch in Bezug auf die vorhandene Ladenstruktur. Die FDP wünscht sich daher eine offene Architektur und eine städtebauliche Lösung, die das auch aufnimmt. Natürlich müsse eine Umsetzung auch in den vertraglichen Klauseln aufgenommen werden, damit diese Ziele auch erreicht werden können. Es bringe nichts, ein isoliertes Center zu bauen, unter dem der Rest der Innenstadt leiden müsste. Zum Gründerzeitviertel führt er aus, dass dieses nicht durch das ECECenter abgeschottet werden darf. Auch hier ist ihm eine offene Architektur wichtig. Zu unterschätzen sind auch nicht die Belastungen für das Gründerzeitviertel durch zusätzlichen fließenden und ruhenden Verkehr. Hier müssen entsprechende Schutzmaßnahmen für dieses Gebiet bedacht werden. Abschließend betont er, dass es sich hier um ein Projekt von gesamtstädtischer Bedeutung handelt und daher auch eine gesamtstädtische Entscheidung getroffen werden sollte. Wenn sich die Stadt hier nicht richtig entscheidet, kann es durchaus passieren, dass sich hierüber am Ende Dritte freuen werden. RH Püllen bedankt sich ebenfalls bei den Planenden und den Erarbeitern der Beratungsvorlage. Aus Sicht der FWG-Fraktion sind vor Eintritt in die zweijährige Planungsphase aber noch mehrere Fragen zu beantworten, die es ermöglichen sollen, die Entscheidung über den Standort zu treffen. Insofern wird sich die FWG-Fraktion erst nach Beantwortung dieser Fragen endgültig äußern können. Er bittet daher die folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu beantworten. Die 16 FWG-Fraktion wird sich dann im nächsten Hauptausschuss oder spätestens im Rat entscheiden. Warum soll der Rat die vorliegenden Ergebnisse „zustimmend“ zur Kenntnis nehmen? 2. Warum soll der Rat die Verlängerung gem. Ziff.1.3 der Entwicklungsvereinbarung beschließen, obwohl doch die Verlängerung Vertragsbestandteil ist? 3. Warum sollen Beschlüsse, die nicht aufgehoben sind und deshalb ihrer Natur nach noch dauerhaft gültig bleiben, für obsolet erklärt werden? 4. Welche planerischen Vorstellungen liegen dem Teil C, Ziff. 1 – 4 des Beschlußentwurfes zu Grunde und warum werden diese Vorstellungen nicht im Beschlußentwurf beschrieben? 5. Welche Vorstellungen zur Verlegung der Abteistraße bestehen und welche Auswirkungen haben diese auf den Jonaspark? 6. Warum soll der Rat das „zwingende“ Erfordernis für in Teil D Ziff. 6 – 8 des Beschlußentwurfes genannten Maßnahmen feststellen, obwohl in der Beratungsvorlage an anderer Stelle erklärt wird, die beschriebenen Maßnahmen seien im Hinblick auf das ECE-Projekt nicht erforderlich? 7. Wer hat die Preisfestlegung und auf welcher Basis für die an ECE zu veräußernden Grundstücke am Standort Stadttheater (einschließlich Straßengelände) vorgenommen? 8. Warum wird die Machbarkeitsstellungnahme von ECE von August 2006 nicht vollständig zitiert? 9. Hat ECE abgelehnt, die grob skizzierten Vorstellungen zur Gestaltung eines Bauwerkes am Standort „Berggarten“ zu modifizieren oder ist darüber nie verhandelt worden? 10. Gelten die Aussagen im Gutachten von Humpert zur Bebauung des Geländes zwischen Fliethstr. und Lüpertzender Str. nur für das ECE-Projekt oder haben sie allgemein Gültigkeit? 11. Warum ist die Aufgabenstellung für das Verkehrsgutachten so beschrieben worden, als könne der Standort „Berggarten“ nur über Fliethstr./Lüpertzender Str. angefahren werden? 1. Des Weiteren fragt er, ob in dem Gutachten vom Büro GMA nur für den Standort Stadttheater von einer Verkaufsfläche von rd. 30.000 m² ausgegangen wurde oder auch für den Standort Berggarten. TB Hormes antwortet, dass für beide Standorte von einer maximalen Verkaufsfläche von 30.000 m² ausgegangen wurde. RH Brandts begrüßt seitens der CDU-Fraktion, dass ECE nach Mönchengladbach gekommen ist. Sicherlich habe man mit verfolgen können, welche Gespräche hier abgelaufen sind und welche Arbeit bisher hier hineingesteckt wurde. Hierfür dankt er allen Beteiligten, die erreicht haben, dass ECE in Mönchengladbach geblieben ist. Anschließend zeigt er die positive Entwicklung von Mönchengladbach in den letzten 30 Jahren nach der kommunalen Neugliederung auf. Heute könne mit ECE ein weiterer Meilenstein hinzugefügt werden, der die oberzentrale Bedeutung von Mönchengladbach weiter unterstreichen würde. Bereits frühzeitig habe die CDU-Fraktion den Blick von ECE auf andere Bereiche, wie die Gebiete Friedrichstraße bis zur Post, Haus Westland oder Stadttheater / Finanzamt, gelenkt, um dort ggf. Stadtreparatur be- 17 treiben zu können. Es war von Anfang an klar, dass der Bereich Berggarten nur dann zum Tragen komme, wenn andere Standorte nicht funktionieren würden. Alle diese Standorte wurden von ECE untersucht. Nunmehr kann festgestellt werden, dass dieses Konzept anscheinend aufgegangen ist. Der Bereich Stadttheater / Finanzamt wird nun favorisiert. Er begrüßt dies im Namen der CDU-Fraktion und kündigt an, dass seine Fraktion diesem Standort zustimmen wird. Dennoch möchte er einige Dinge mit auf den Weg geben. Hier spricht er insbesondere die sich in den letzten Jahren entwickelten hohen Mieten auf der Hindenburgstraße an, die sich hoffentlich durch ECE wieder auf ein normales Maß zurückbilden. Dies sei wichtig, damit auch der kleine Facheinzelhandel, der durch diese hohen Mieten verdrängt worden ist, wieder eine Chance in den nächsten Jahren bekommt. Er dankt aber auch Herrn Beckmann, der als erster darauf hingewiesen hat, dass auf der Hindenburgstraße rd. 1.000 Busse fahren, von denen anscheinend 500 über den neuen großen beruhigten Platz fahren. Er dämpft auch die Euphorie bezüglich dieses Platzes und sieht es ggf. als richtiger an, sich den bestehenden Plätzen zu widmen. Erste Wege sind ja schon für den Alten Markt und Kapuzinerplatz beschritten worden. Hierbei darf aber auch nicht der Rheydter Marktplatz außer Acht bleiben, der sich sehr gut dafür eignet, der Platz für Rheydt zu werden. Hierfür sollte auch alles Mögliche getan werden. Zusammenfassend führt er aus, dass er dankbar ist, dass sich die FDPFraktion entgegen ursprünglich anderer Meinung nun zu der Verkaufsfläche bis zu 30.000 m² bekennt. Daher sollte nunmehr die Chance, die ECE dieser Stadt bietet, ergriffen werden. Die CDU-Fraktion wird dies jedenfalls heute tun. RH Vennen kann die Darstellung von RH Brandts zur Mietenentwicklung auf der Hindenburgstraße nur unterstützen. Auch er hofft auf eine Rückentwicklung der jetzt doch teilweise hohen Mieten, damit dort wieder eine vernünftige Einzelhandelsentwicklung stattfinden könne. Abschließend möchte er noch deutlich machen, dass seine Äußerungen zu Rheydt nicht so verstanden werden sollte, dass ein Gegensatz zwischen Rheydt und Mönchengladbach hergestellt werden sollte. Vielmehr das Gegenteil sei der Fall. Es muss allen das Gefühl vermittelt werden, dass etwas gemeinsam betrachtet wird. RH Püllen stellt im Nachgang zu seinem Fragenkatalog dar, dass zur dritten Frage erläutert werden soll, warum hier der Rat nur feststellt und nicht beschließt. Im Anschluss an diese Erörterungen lässt der Vorsitzende, RH Baus, über die Beratungsvorlage abstimmen. Die Bezirksvertretung Stadtmitte, der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat: "A. Der Rat der Stadt nimmt die vorliegenden Ergebnisse der ersten Stufe des Prüfverfahrens zur Machbarkeit und Realisierung eines Handels- und Dienstleistungszentrums gemäß der vom Rat am 1.02.2006 beschlossenen Entwicklungsvereinbarung (EV) mit der Standortwahl "Stadttheater" zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt die Verlängerung der Dauer der Entwicklungsvereinbarung gem. § 1.3 um 24 Monate. 18 B. Der Rat stellt fest, dass mit dem Ratsbeschluss zur Entwicklungsvereinbarung vom 1. Februar 2006 alle vorhergehenden Beschlüsse zum Stadttheater obsolet sind. C, Der Rat beschließt als planerische Bestandteile der weiteren Qualifizierung 1. die Tieferlegung der Viersener Straße / Steinmetzstraße zwischen Marienhof und Kleiststraße (Tunnellösung), 2. die bauliche Einbeziehung des Bereiches zwischen ehemaligem Schauspielhaus und C & A und somit die Aufhebung dieses Teilstückes der Viersener Straße zwischen Hindenburgstraße und Steinmetzstraße als Straßenverkehrsfläche, 3. die Platzgestaltung der Flächen vor dem neuen Handels- und Dienstleistungszentrum einschließlich des Sonnenhausplatzes und der Flächen der Stepgesstraße bis Abteistraße / Lambertsstraße sowie die damit verbundenen Umbaumaßnahmen der Stepgesstraße einschließlich Verlegung der Abteistraße, 4. die erforderlichen Ausbau- und Umbaumaßnahmen der umliegenden Hauptverkehrsstraßen und Kreuzungen (Bismarckstraße, Hohenzollernstraße, Sternstraße, Waldnieler Straße, Hittastraße, Speicker Straße Fliethstraße und Rathenaustraße), 5. die Durchführung eines Gutachterverfahrens durch ECE für die Architektur und die städtebauliche Einbindung des Handels- und Dienstleistungszentrums als Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes. D. Der Rat stellt fest, dass die im Haushalt dargestellten Maßnahmen 6. Tieferlegung der Breitenbachstraße im Bereich der Eisenbahnunterführung, 7. Umbau des "Eickener Kreisels" unter Fortfall des Kreisverkehrs, 8. 4-streifiger Ausbau der Ost-West-Straße (Steinmetzstraße) zwischen Bismarckstraße und Breitenbachstraße für die Durchführung des Projektes zwingend erforderlich sind. E. Der Rat beschließt, gem. § 2. 3 EV 1. der ECE bzw. einer noch zu gründenden Grundstückgesellschaft den Verkauf der Grundstücke bzw. Grundstücksteile für die Realisierung des Projektes am Standort "Stadttheater", soweit sie erforderlich sind, wie 1. - ehem. Stadttheater mit Vorflächen, 2. - Parkplatz an der Steinmetzstraße, 3. - Parkplatz an der Yorckstraße und 4. - ein Teilstück aus der Viersener Straße zwischen Hindenburgstraße und Steinmetzstraße, vorbehaltlich des Inkrafttretens eines noch aufzustellenden Bebauungsplanes und der Übernahme der Bauverpflichtung, anzubieten und 2. die Einräumung von Überbaurechten für die Steinmetzstraße zwischen ehem. Stadttheater und dem Baublock Croonsallee, Yorckstraße, Kleiststraße und Steinmetzstraße, soweit sie für das Projekt erforderlich sind." Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 19 Zu Punkt 5. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch für ein Handels- und Dienstleistungszentrum im Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet im Bereich des ehem. Stadttheaters und des Baublocks Steinmetzstraße, Kleiststraße, Yorckstraße und Croonsallee LStB Beckmann erläutert, dass die Entwicklungsvereinbarung, welche am 01.02.2006 durch den Rat beschlossen worden ist, unter § 2 Abs. 4 die Formulierung enthält, dass die Stadt nach Einvernehmen über den zukünftigen Projektstandort auf der Grundlage von der ECE zu entwickelnden und von der Stadt abzustimmenden Vorentwurfsplanung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse noch einzuholender Gutachten erwägt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Forderung der Entwicklungsvereinbarung kommt die Verwaltung insofern nach, als dass ein Aufstellungsbeschluss vorgelegt wird, der allerdings keine inhaltlichen, konkretisierenden Festlegungen trifft. Die Stadt ist aufgrund des Aufstellungsbeschlusses in der Lage, etwaige Baugesuche zurückzustellen und wenn dann erforderlich auch Veränderungssperren auszusprechen. Bei dem heutigen Beschluss handelt es sich um einen vorsorglichen Beschluss, der dokumentieren soll, dass die Stadt dort tätig werden soll. Auf dieser Basis, insbesondere auf der Basis der am 26.10.2006 zu treffenden Beschlüsse, wird die Verwaltung in die weitere Planung gehen und entsprechende Qualifizierungen dieses Aufstellungsbeschlusses vornehmen. Dies kann ggf. dann dazu führen, dass die Plangebietsgrenzen größer oder kleiner werden. BV Rink (BV Stadtmitte) geht im Zusammenhang mit den dargestellten Grenzen auf das Kulturangebot in diesem Gebiet ein und möchte wissen, wie dies sich zukünftig darstellt. In manchen Grenzen sei das sogenannte Raucherbein mit enthalten und in manchen anderen nicht. LStBD Beckmann weist darauf hin, dass diese Frage zwei Komponenten enthält. Zum einen geht es um die Blackbox und zum anderen um das Raucherbein. Bezüglich des Erhaltes der Blackbox sei er bereits gefragt worden, ob dies möglich sei. Hierzu könne klar festgestellt werden, dass die Blackbox nicht erhalten werden kann. Wie dann mit Ausläufern des Raucherbeines umgegangen wird, wird in der konkreten Projektplanung zu überlegen sein. In diesem Zusammenhang weist er nochmals darauf hin, dass es heute ausschließlich um die Beantwortung der Standortfrage geht. Zu einer konkreten Projektplanung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Im Anschluss an diese Erörterung stellt der Bezirksvorsteher Pauls fest, dass hierdurch die Bezirksvertretung ordnungsgemäß angehört wurde. Nach Abschluss der Erörterung in der Bezirksvertretung fragt der Vorsitzende des Planungsund Bauausschusses, RH Baus, ob seitens des Ausschusses weiterer Beratungsbedarf besteht. Da dies verneint wird, lässt er über den Beschlussentwurf abstimmen. Nach Anhörung der Bezirksvertretung Stadtmitte empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: 20 „Der Rat beschließt gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818): 1. Die Aufhebung des Beschlusses des Planungs- und Bauausschusses vom 06.07.2004 betreffend Bebauungsplan Nr. 592/III - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss. 2. Einen Bebauungsplan mit Festsetzungen im Sinne des § 30 BauGB für das nachstehend umgrenzte Gebiet aufzustellen: Stadtbezirk Stadtmitte, zwischen Yorckstraße und Lambertsstraße, beiderseits der Viersener Straße / Stepgesstraße. Die genaue Abgrenzung ist der beigefügten Planunterlage im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen. Planungsziele: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Ansiedlung eines Handels- und Dienstleistungszentrums durch Festsetzung u.a. von Kerngebiet / Sondergebiet und Straßenverkehrsfläche sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung - Fußgängerzone -. 3. Die Durchführungspläne Nr. 53 und Nr. 73 sowie die Bebauungspläne 42/III, 119/III, 197/III und 301/III aufzuheben, soweit diese betroffen sind. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 Zu Punkt 6. LStBD Petry Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 Erschließung BP 602/III, Gebiet östlich der Eickener Straße erläutert anhand von Plänen die Maßnahme. Da keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen, lassen der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses, RH Baus, sowie der Bezirksvorsteher, H. Pauls, über die Beratungsvorlage abstimmen. Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Stadtmitte, den Ausbau der Erschließungsstraßen des Wohngebietes östlich der Eickener Straße im Bebauungsplan 602/III nach den vorliegenden Ausbauplänen vorbehaltlich des Abschlusses eines Erschließungsvertrages mit dem privaten Investor zu beschließen. Die Bezirksvertretung Stadtmitte beschließt den Ausbau der Erschließungsstraßen des Wohngebietes östlich der Eickener Straße im Bebauungsplan 602/III nach den vorliegenden Ausbauplänen vorbehaltlich des Abschlusses eines Erschließungsvertrages mit dem privaten Investor und vorbehaltlich der Empfehlung des Bauausschusses. Abstimmungsergebnisse: Planungs- und Bauausschuss: BV Stadtmitte: Einstimmiger Beschluss Einstimmiger Beschluss mit 2 Enthaltungen 21 Nach Abschluss der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 unterbricht der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses, RH Baus, um 17.55 Uhr die Sitzung, damit die Bezirksvertretung ihre restlichen Tagesordnungspunkte abwickeln kann. Um 18.10 Uhr wird die Sitzung des Planungs- und Bauausschusses fortgeführt. Der Vorsitzende, RH Baus, ruft den Tagesordnungspunkt 7 auf. Zu Punkt 7. Etatentwurf 2006/2007 - Planungs- und Bauausschuss hier: Beratung der sachbezogenen Haushaltsansätze Der Vorsitzende, RH Baus, weist darauf hin, dass die Verwaltung darauf aufmerksam macht, dass auch der Haushaltsunterabschnitt 614 - Umlegung von Grundstücken - im Verwaltungsund Vermögenshaushalt beraten werden muss. Dieser Unterabschnitt wurde in der Beratungsvorlage nicht aufgeführt. Des Weiteren liegt ein Antrag der SPD-Fraktion zur Machbarkeit und Realisierung eines Handels- und Dienstleistungszentrums (ECE) in Mönchengladbach-Stadtmitte; hier: Stadtentwicklungsschwerpunkt Rheydt-Zentrum vor. Dieser Antrag wird im Zuge der Haushaltsberatungen mitbehandelt. StD Kuckels berichtet, dass die Verwaltung den Etatentwurf im April d. J. mit einer ersten Änderungsliste, die Bestandteil des Haushaltsentwurfes war, eingebracht hat. Die Etatberatungen wurden dann aus den bekannten Gründen auf den Herbst vertagt. Zwischenzeitlich wurde selbstverständlich eine Aktualisierung des Haushaltsentwurfes vorgenommen. Dem Ausschuss liegt deshalb dazu die zweite Änderungsliste der Verwaltung vor. Diese ist ebenfalls Grundlage der Fachausschuss- und Ratsberatung. Zum Vermögenshaushalt hat er vorhin im Zusammenhang mit ECE – Infrastruktur schon einiges berichtet. Zum Verwaltungshaushalt führt er aus, dass dieser im April mit der ersten Änderungsliste mit einem originären Defizit, auf dieses Jahr bezogen, von rd. 80,7 Mio € vorgelegt wurde. Mit den vorgenommenen Aktualisierungen steigt dieses originäre Defizit auf knapp 91 Mio €. Dieses setzt sich auch für die Folgejahre ab 2007 so fort. Auch dort bestehen gegenüber der ersten Änderungsliste mit der zweiten Änderungsliste steigende Defizitzahlen. Die Stadt wird somit auf absehbare Zeit in der vorläufigen Haushaltsführung, sprich im Nothaushaltsrecht, verbleiben. Die Haushaltssituation wird sich somit aktuell noch einmal weiter dramatisch verschlechtern. Für die Beratungen in den Ausschüssen muss daher deutlich festgestellt werden, dass es aus Sicht der Verwaltung überhaupt keine Spielräume mehr gibt. Er kann daher nur bitten, die Haushaltsberatungen sehr sachlich und diszipliniert zu führen. RH Vennen merkt grundsätzlich an, dass er sich heute nur zu den Unterabschnitten, für die der Planungs- und Bauausschuss zuständig ist, äußern möchte. Auf die grundsätzliche fiskalische Situation wird in der Sitzung des Hauptausschusses näher eingegangen werden. RH Püllen weist darauf hin, dass die FWG-Fraktion im Rat den vorgestellten Haushaltsentwurf ablehnen wird. In den Ausschüssen wird aber darauf hingewiesen, dass daher natürlich nicht in einzelnen Positionen zugestimmt werden kann, obwohl im Einzelfall es sicherlich sinnvoll sei die einzelne Maßnahme zu unterstützen. Er bittet daher um Verständnis dafür, dass seine Fraktion mit Ablehnung abstimmen wird. 22 RH Brandts betont für die CDU-Fraktion, dass diese dem Haushaltsentwurf einschließlich der Änderungsliste mit Ausnahme einiger kleiner Änderungen zustimmen kann. Aus Vereinfachungsgründen schlägt er daher vor, die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche pauschal vorzutragen. Die Verwaltung könne dann die entsprechenden Anträge in die richtige Reihenfolge bringen. RH Vennen hält diese Vorgehensweise für sinnvoll und kann dem nur zustimmen. RH Brandts stellt anschließend die Änderungswünsche der CDU-Fraktion für den Vermögenshaushalt dar. Abschließend stellt er fest, dass unter Beachtung der neu bereit zu stellenden Mittel und der vorgesehenen Einsparungen bzw. Haushaltsverbesserungen noch ein Defizit von 100.000,00 € besteht. Dies wird aber bis zur Sitzung des Hauptausschusses noch ausgeglichen. sB Becker führt aus, dass die FDP-Fraktion sich dem Antrag der CDU-Fraktion anschließt und weist insbesondere im Hinblick auf die Tischvorlage der SPD-Fraktion darauf hin, dass der Antrag der CDU-/FDP-Fraktionen eine Konzeption für die Innenstadt Rheydt bereits enthält. RH Brandts geht zunächst davon aus, dass Mittel zur Umlegung von Grundstücken hier nicht behandelt wird. Wenn doch, bittet er zum Umlegungsgebiet Höhenstraße einmal die Situation darzustellen. TB Hormes weist darauf hin, dass über das Thema Höhenstraße bereits diskutiert wurde. Er und auch der Kämmerer sind sich darüber im Klaren, dass im nächsten Jahr die Bodenordnung so abgewickelt wird, wie dies bereits einmal angedeutet wurde. In der Bezirksvertretungssitzung im Herbst d.J. werden die Planwerke Höhenstraße vorgestellt. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die erneute Bodenordnung der Höhenstraße zu beschließen. Ab Januar 2007 wird dann die Höhenstraße über den HUA 614 im Haushalt abgewickelt. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist vom Kämmerer zugesichert worden. RH Vennen trägt die Anträge der SPD-Fraktion im Einzelnen vor, die im Detail zu den einzelnen Haushaltsunterabschnitten des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes aufgeführt sind. Heute werden noch keine Deckungsvorschläge gemacht, dies wird in der Sitzung des Hauptausschusses nachgeholt. Hinweis des Schriftführers: Die Anträge der Fraktionen sind im Einzelnen in der nachfolgenden Aufstellung dargestellt. RF Blaese führt aus, dass Bündnis 90 / Die Grünen die Vorschläge von RH Brandts und RH Vennen ablehnen werden. Nach den gehörten Aussagen wundert es sie nicht, dass die Stadt finanziell so schlecht da steht. Die Wichtigkeit dieses Themas steht in keinem Verhältnis zu den lapidaren Aussagen wie man denn das Geld zusammen bekommt. StD Kuckels weist zu den UA 1-Vorhaben aus dem Antrag der SPD-Fraktion darauf hin, dass die Stadt beginnend mit dem letzten Haushalt hier einen besonderen Schwerpunkt gesetzt hat. Die Ansätze wurden verdoppelt und verdreifacht. Hierdurch ist seines Erachtens bereits eine Schwerpunktsetzung deutlich gemacht worden. Des Weiteren spricht er zwei Vorhaben aus dem Antrag der SPD-Fraktion an und kann dem Ausschuss nur 23 empfehlen, diese nicht anzunehmen. Das eine ist die Radstation am Hauptbahnhof Mönchengladbach. Hier kann er durchaus verstehen, dass man einen Erinnerungsposten vorgesehen haben möchte. In der Konzeption handelt es sich aber um eine Zuschussmaßnahme, bei der die Stadt derzeit keine Erwartung hat, dass dort in nächster Zeit mit einem solchen Zuschuss zu rechnen wäre. Wenn dies aber mit dem Eigenanteil im Haushalt eingesetzt wird, blockiert dies andere Maßnahmen, die man stattdessen einsetzen und realisieren könnte. Er erinnert daran, dass der Vermögenshaushalt gedeckelt ist. Das Gleiche gilt für die Zuschussmaßnahme Nordring. Er versteht das Ärgernis in der Bezirksvertretung, dass diese Maßnahme seitens des Landes ständig verschoben wird. Er kann auch verstehen, dass die Bezirksvertretung dort ein Signal setzen möchte. Hier muss aber klar gesagt werden, dass realistischer Weise nicht mit einer Förderung gerechnet werden kann. Dieses wurde ausdrücklich mit dem Land im letzten Einplanungsgespräch nochmals geklärt. Insofern würden bei einer entsprechenden Veranschlagung die Haushaltsmittel gebunden werden, statt sie für Maßnahmen einzusetzen, die realisierbar sind. RH Hildeman erwidert, dass nach Aussagen im Verkehrsausschuss des Landes die Mittel für die Radstation da wären, wenn die Bahn hier nicht blockieren würde. Hier muss deutlich gesagt werden, dass durch diese Blockade der Bahn die Planung nicht voran geht. Beim Nordring liegt die Situation etwas anders. Auf seine Nachfrage bei der Bezirksregierung, warum denn die Maßnahme wieder nach hinten verschoben wird, wurde ihm mitgeteilt, dies sei Wunsch der Stadtverwaltung Mönchengladbach gewesen. StD Kuckels erwidert, dass er zur Radstation nur gesagt hat, dass in diesen Haushaltsjahren nicht mit Fördermitteln gerechnet werden kann. Zur Ursache habe er keine Aussage getroffen. Tatsache ist, dass kein bewilligungsreifer Antrag vorliegt. Im Ergebnis bleibt es aber dabei, dass es aus seiner Sicht keinen Sinn macht Mittel für Jahre zu veranschlagen, in denen mit dem Zuschuss nicht gerechnet werden kann. Was den Nordring anbelangt war es natürlich keineswegs Wunsch der Stadt diesen nach hinten zu schieben. Einplanungsgespräche finden bei der Bezirksregierung unter Beteiligung des Ministeriums so statt, dass hierin versucht wird, die eine oder andere Maßnajhme noch zu retten. Hier werden von der Bezirksregierung und dem Ministerium Größenordnungen von Beträgen genannt, die dann mit den Maßnahmen der Stadt abgeglichen werden müssen. In diesen Einplanungsgesprächen bekommt die Stadt auch ggf. Fingerzeige, welche Maßnahmen man sich vorstellen könnte, die gefördert werden, insbesondere unter Berücksichtigung des Fördergrundes. Bezüglich des Nordringes sei kein Zeichen gegeben worden, dass dieser zur Zeit gefördert werden könnte. RH Brandts geht auf die Aussagen von RF Blaese ein und verwahrt sich gegen den Vorwurf eines unverantwortlichen Umganges mit öffentlichen Mitteln. Er betont, dass in den Wahlbezirken viele Wünsche der Bürger an die CDU-Vertreter herangetragen werden. Diese Liste, welche wesentlich mehr Maßnahmen als die heute vorgetragenen enthält, wurde verantwortungsbewusst seitens der CDU-Fraktion bearbeitet und gleichzeitig versucht entsprechende Deckungsvorschläge zu unterbreiten. Insofern, könne hier nicht von verantwortungslosem Handeln die Rede sein. 24 sB Krichel-Mäurer fragt die Verwaltung, inwiefern sich für den Planungs- und Bauausschuss eine Zuständigkeit für Angelegenheiten der Stadtbibliothek ergibt. Falls sich eine Zuständigkeit nicht ergibt bittet er den Ausschussvorsitzenden dafür Sorge zu tragen, dass sich dieser Ausschuss bei der Diskussion über die Haushaltsberatungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten bewegt. StD Kuckels erwidert, dass die Verwaltung natürlich keine Zuständigkeit des Ausschusses für Angelegenheiten der Stadtbibliothek erkennt. Für das RFID-System ist der Kulturausschuss zuständig. Im Kulturausschuss haben die CDU-/FDP-Fraktionen zu diesem Punkt einen Vorbehalt zu den Etatberatungen eingebracht, so dass zu diesem Punkt noch Beratungsbedarf besteht. Er hat daher den Antrag von CDU-/FDP-Fraktion so verstanden, dass hier nur über das abgestimmt werden soll wofür der Planungs- und Bauausschuss auch tatsächlich zuständig ist. Die angeführten Deckungsvorschläge zum RFID-System seien hier lediglich angekündigt worden und müssen im Hauptausschuss behandelt werden. TB Hormes weist ergänzend darauf hin, dass es sich bezüglich des neuen Ansatzes zum Schulzentrum Neuwerk um Einrichtungskosten für die Fachbereiche Naturwissenschaften handelt und dort die Zuständigkeit des Schul- und Bildungsausschusses vorliegt. 1. Verwaltungshaushalt Einzelplan 1 HUA 112 Straßenverkehrswesen Einzelplan 3 HUA 365 Denkmalschutz- und -pflege Einzelplan 5 HUA 580 Parkanlagen und öffentliche Grünflächen Antrag SPD: Einstellung von Personal-Sachkosten für Pflegeaufwand Bökelberg HUA 581 Öffentliche Waldanlagen HUA 590 Sonstige Erholungseinrichtungen Einzelplan 6 HUA 600 Allgemeine Bauverwaltung HUA 601 Hochbauverwaltung HUA 602 Tiefbauverwaltung HUA 605 Gebäudemanagement Antrag SPD: Die Ansatzerhöhung aus den Bezirken sind zu berücksichtigen 25 Antrag SPD: Die Haushaltsansätze für die Toilettenanlagen an Schulen sollen um 400.000 € jährlich erhöht werden : Bezeichnung Toilettenanlagen an Schulen HH-Ansätze 2006 2007 + 400.000 € + 400.000 € Finanzplanung 2009 2010 - 2008 - 2011 - Antrag SPD: Erneuerung von Fenster am Gymn. Geroweiher Maßnahmengebundene Aufstockung der Bauunterhaltungsmittel in vier Jahren von jeweils 500.000 € : Bezeichnung Erneuerung von Fenster am Gymn. Geroweiher HH-Ansätze 2006 2007 + 500.000 € + 500.000 € 2008 + 500.000 € Finanzplanung 2009 2010 + 500.000 € - 2011 - Antrag SPD: Erneuerung von Fenster am Gymn. Gartenstraße Maßnahmengebundene Aufstockung der Bauunterhaltungsmittel in drei Jahren von jeweils 300.000 € : Bezeichnung Erneuerung von Fenster am Gymn. Gartenstr. HH-Ansätze 2006 2007 + 300.000 € + 300.000 € 2008 + 300.000 € Finanzplanung 2009 2010 - 2011 - HUA 610 Stadtplanung HUA 611 Vermessungs- und Katasterverwaltung HUA 613 Bauordnung HUA 614 Umlegung von Grundstücken HUA 615 Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen HUA 616 Regional- und Stadtentwicklungsplanung HUA 630 Gemeindestraßen Antrag SPD: Zur Unterhaltung von Radwegen soll eine Ansatzerhöhung erfolgen : Bezeichnung Unterhaltung von Radwegen HH-Ansätze 2006 2007 + 150.000 € + 150.000 € 2008 - HUA 650 Kreisstraßen HUA 660 Bundes- und Landesstraßen HUA 670 Straßenbeleuchtung HUA 680 Parkeinrichtungen Finanzplanung 2009 2010 - 2011 - 26 Einzelplan 7 HUA 700 Kanalisation - Gebührenhaushalt HUA 701 Kanalisation - Sonstiges HUA 704 Bedürfnisanstalten HUA 750 Bestattungswesen Antrag SPD: Die Ansatzerhöhung von je 400.000 € für die Unterhaltung der Friedhöfe wird beantragt : Bezeichnung Unterhaltung Friedhöfe HH-Ansätze 2006 2007 + 400.000 € + 400.000 € 2008 - Finanzplanung 2009 2010 - 2011 - HUA 751 Bestattungswesen - Sonstiges HUA 771 Bauhöfe HUA 780 Förderung der Land- und Forstwirtschaft Hst. 1.780.5100 - Unterhaltung von Wirtschaftswegen Hst. 1.780.5480 - Kostenanteil Wasserläufe Haushaltsstellen zur Kenntnis des Ausschusses: Einzelplan 4 HUA 460 Einrichtungen der Jugendarbeit Hst. 1.460.5130 - Instandhaltung der Kinder- und Jugendspielplätze Hst. 1.460.5220 - Unterhaltungsinventar Spielplätze Hst. 1.460.5230 - Sonstige Instandhaltung und Ersatz von Inventar Hst. 1.460.5500 - Betrieb und Unterhaltung Kfz. Die Anträge der SPD - Fraktion werden mit 7 Ja - und 14 Nein - Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt. Beschluss zum Verwaltungshaushalt - Einzelpläne 1, 3, 5, 6 und 7 - einschließlich HSK: 13 Ja- Stimmen, 8 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen Einzelplan 4 wird zur Kenntnis genommen 27 2. Vermögenshaushalt Antrag CDU/FDP: Für folgende Maßnahmen sollen Mittel bereitgestellt werden. Bezeichnung Umbau "Dreieck" Hohenzollernstraße Ausbau An der Lohmühle Ausbau Schulstraße Ausbau Rad-/Fußweg Rennbahnweg Ausbau Engelsmühlenweg Konzeption Innenstadt Rheydt Schulzentrum Neuwerk / Einrichtung FB Naturw. Umbau Konstantinplatz Gesamt: 2007 + 150.000 € + 50.000 € + 150.000 € + 35.000 € + 50.000 € + 150.000 € + 200.000 € + 785.000 € 2008 + 50.000 € + 375.000 € + 425.000 € 2009 + 375.000 € + 375.000 € Dem sollen Einsparungen/Haushaltsverbesserungen zu folgenden Maßnahmen gegenüberstehen: Bezeichnung Umbau Konstantinplatz - Fördermittel RFID-System Stadtbibliothek Ausbau Fitnessbereich Vitusbad Gesamt: 2007 - 74.000 € - 710.000 € - 784.000 € 2008 - 404.000 € - 404.000 € 2009 + 277.500 € - Einzelplan 5 HUA 580 Parkanlagen und öffentliche Grünflächen HUA 581 Öffentliche Waldanlagen HUA 582 Parkanlagen und öffentliche Grünflächen Antrag SPD: Einstellung von Personal-Sachkosten für Pflegeaufwand Bökelberg HUA 590 Sonstige Erholungseinrichtungen Einzelplan 6 HUA 601 Hochbauverwaltung HUA 611 Vermessungs- und Katasterverwaltung HUA 613 Bauordnung HUA 614 Umlegung von Grundstücken HUA 615 Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen HUA 616 - 618 Regional- und Stadtentwicklungsplanung 28 Antrag SPD: Einrichtung einer Haushaltsstelle für Entwicklungsprojekt - Rheydt-Zentrum Hst. neu Bezeichnung Entwicklungsprojekt Rheydt-Zentrum 2006 + 50.000 € 2007 + 150.000 € HUA 630 - 649 Gemeindestraßen Antrag SPD: Zu HUA 634 soll die Maßnahme Nordring von 2010/2011 auf 2007/2008 vorgezogen werden: Bezeichnung Nordring 2006 - 2007 +3.000.000 € Antrag SPD: Zu HUA 635 soll die Maßnahme Verbindungsweg Mülforter Straße in 2007 ausgeführt werden: Bezeichnung Verbindungsweg Mülforter Straße 2006 - 2007 + 76.000 € Antrag SPD: Im HUA 637 soll für den Ausbau Radweg Max-Reger-Straße ein Betrag von 100.000 € eingestellt werden: neu Bezeichnung Ausbau Radweg Max-Reger-Straße 2006 - 2007 + 100.000 € Antrag SPD: Zu HUA 638 neuer Ansatz für UA I - Vorhaben jährlich 1,2 Mio. € Bezeichnung UA I - Vorhaben 2006 +1.200.000 € 2007 +1.200.000 € Antrag SPD: Zu HUA 644 soll der Ausbau der Römerkuppe auf 2007 vorgezogen werden: Bezeichnung Ausbau der Römerkuppe 2006 - 2007 + 248.000 € Antrag SPD: Zu HUA 646 soll die Maßnahme Waldhausener Straße/Roermonder Straße auf 2007 vorgezogen werden: Bezeichnung Waldhausener Straße / Roermonder Straße 2006 - 2007 + 136.000 € Antrag SPD: Zu HUA 647 soll die Maßnahme auf 2007 vorgezogen und der Ansatz reduziert werden : Bezeichnung Fahrradstation Hbf MG 2006 - 2007 + 110.000 € Antrag SPD: Zu HUA 648 soll die Maßnahme Schulwegsicherung, VII. BA. auf 2007 verschoben werden, da in 2006 nur der VI. BA. abgearbeitet werden kann: Bezeichnung Schulwegsicherung, VII. BA. 2006 - 222.000 € 2007 + 222.000 € 29 HUA 650, 651 Kreisstraßen Antrag SPD: Zu HUA 650 Ansatzerhöhung für UA I - Vorhaben in 2006 und 2007, einschl. Finanzplan: Bezeichnung UA I - Vorhaben 2006 + 300.000 € 2007 + 500.000 € HUA 660 - 662 Bundes- und Landesstraßen Antrag SPD: Zu HUA 661 Ansatzerhöhung für UA I - Vorhaben in 2006 und 2007, einschl. Finanzplan: Bezeichnung UA I - Vorhaben 2006 + 500.000 € 2007 +1.000.000 € Antrag SPD: Zu HUA 661 soll die Maßnahme Umbau der B 57 Gladbacher Straße auf 2007 geschoben werden: Bezeichnung Umbau der B 57 Gladbacher Straße 2006 - 510.000 € 2007 + 510.000 € HUA 670 Straßenbeleuchtung HUA 680, 681 Parkeinrichtungen Einzelplan 7 HUA 704 Bedürfnisanstalten HUA 709 Kanalisation – Gebührenhaushalt HUA 750 Bestattungswesen HUA 780 Förderung der Land- und Forstwirtschaft Wirtschaftsplan der GSM (Anlage 14) Haushaltsstellen zur Kenntnis des Ausschusses: Einzelplan 4 HUA 460 Einrichtungen der Jugendarbeit Hst. 46000500 Neu-, Um- und Ausbau von Kinder- und Jugendspielplätzen RH Fegers bittet in Anbetracht des SPD-Antrages zum Stadtentwicklungsschwerpunkt Rheydt-Zentrum und des CDU-Antrages zur Konzeption Innenstadt Rheydt diese von den grundsätzlichen Haushaltsanträgen abzukoppeln und hierüber getrennt abzustimmen. RH Brandts betont, dass bezüglich des Haushaltsjahres 2007 Einklang besteht zwischen den Anträgen der SPD und der CDU. Der SPD-Antrag geht dann aber für die Folgejahre schon in die Umsetzung der Maßnahme. Diesem könnte die CDU-Fraktion derzeit nicht zustimmen. TB Hormes weist darauf hin, dass der Antrag der SPD-Fraktion eine völlig andere Inten- 30 sion hat als der Antrag der CDU-Fraktion. Während der CDU-Antrag für die Jahre 2007 und 2008 von Planungskosten in Höhe von insgesamt 200.000,00 € ausgeht, geht der SPD-Antrag nur von Planungskosten in Höhe von 50.000,00 € aus. Ab dem Jahre 2007 soll für die Umsetzung erster Maßnahmen ein Betrag in Höhe von 150.000,00 € eingesetzt werden. In den Folgejahren bis 2011 jeweils ein Betrag von 100.000,00 € für die Fortsetzung der Maßnahmen. Da derzeit überhaupt noch keine Maßnahmen bekannt sind stellt sich die Frage, wie man jetzt weiter damit umgeht. Als Planungsdezernent könne er festhalten, dass tatsächlich Planungskosten in Höhe von 200.000,00 € benötigt werden, aus denen sich dann entsprechende Maßnahmen entwickeln werden. Diese Maßnahmen sind dann neu zu beraten und zu entscheiden. Seines Erachtens wäre es nunmehr der Sache dienlicher, dass heute ein gemeinsamer Beschluss zu Gunsten der Rheydter Innenstadt gefasst wird, der Planungskosten in Höhe von 150.000,00 € für 2007 und 50.000,00 € für 2008 festsetzen. Mit dieser Vorgehensweise könnte die große Mehrheit für die Innenstadt Rheydt erzielt werden. RH Vennen erklärt für die SPD-Fraktion, dass er dem Vorschlag von TB Hormes zustimmen wird. Der SPD ist es wichtig, dass die Sache nach vorne gebracht wird. Gemeinsamer Antrag CDU/FDP/SPD: Einrichtung einer Haushaltsstelle für Konzeption Innenstadt Rheydt (Planungskosten) Hst. neu Bezeichnung Konzeption Innenstadt Rheydt (Planungskosten) 2007 + 150.000 € 2008 + 50.000 € Abstimmung zu den Anträgen der Fraktionen: Dem gemeinsamen Antrag der CDU -/FDP - und SPD - Fraktionen zur Konzeption Innenstadt Rheydt wird einstimmig zugestimmt. Die Anträge der SPD - Fraktion werden mit Ausnahme des Antrages zum Entwicklungsprojekt Rheydt-Zentrum mit 7 Ja - und 14 Nein - Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt. Den Anträgen der CDU -/FDP - Fraktionen wird mit Ausnahme des Antrages zur Konzeption Innenstadt Rheydt und vorbehaltlich der Zuständigkeit dieses Ausschusses mit 13 Ja und 9 Nein - Stimmen sowie einer Enthaltung zugestimmt. Beschluss zum Vermögenshaushalt – Einzelpläne 5, 6 und 7 sowie Wirtschaftsplan der GSM - einschließlich HSK und Investitionsprogramm: 13 Ja- und 8 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen Einzelplan 4 wird zur Kenntnis genommen 31 Zu Punkt 8. Abwasserbeseitigungskonzept 2007 (Fortschreibung 2001) Dipl.-Ing. Belke erläutert das Abwasserbeseitigungskonzept 2007 anhand einer Präsentation. Hinweis der Verwaltung: Die Präsentation steht im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzung zur Einsichtnahme bereit. RH Vennen bemängelt, dass anscheinend nicht alle Mitglieder dieses Ausschusses die hervorragenden Unterlagen über das Abwasserbeseitigungskonzept 2007 erhalten haben. Es scheint so, dass nur diejenige diese Unterlagen erhalten haben, die auch Mitglied einer Bezirksvertretung sind. Er stellt fest, dass einem Fachausschuss solche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. StVR Loosen ist verwundert darüber, dass anscheinend einige Mitglieder diese Unterlagen nicht bekommen haben. Er wird die Angelegenheit prüfen. RH Püllen bestätigt, dass die sachkundigen Bürger im Umweltausschuss und im Planungs- und Bauausschuss diese Unterlagen nicht erhalten haben. RH Vennen geht davon aus, dass alle Fragen aus den Bezirksvertretungen ausreichend beantwortet wurden. Er betont, dass aufgrund der hervorragenden Arbeit zum Abwasserbeseitigungskonzept in den nächsten Jahren gut weiter gearbeitet werden kann. Abschließend weist er darauf hin, dass es gerade für diesen Ausschuss wichtig ist, dass das Regenrückhaltebecken Geneicken – Bonnenbroich nicht aus den Augen verloren wird. Dies ist ein ganz entscheidender Punkt für die Gesamtbetrachtung der Anlagen. Er kann die Verwaltung nur ermutigen, der Politik entsprechende Argumente an die Hand zu geben, um diese in den zuständigen Gremien zu vertreten. StD Kuckels erwidert, dass diese Anregung, wie sie ja auch bereits in der Bezirksvertretung diskutiert wurde, von der Verwaltung aufgenommen wird. Hierbei handelt es sich zwar um ein Thema des Niersverbandes, welches aber aktiv von der Verwaltung begleitet wird. Des Weiteren möchte er auf eine Pressemitteilung vom heutigen Tage eingehen, die die Aussagen der Verwaltung nicht korrekt wiedergibt. Es wurde seitens der Verwaltung nicht geschrieben, dass die Abwassergebühr im nächsten und den folgenden Jahren um jeweils 2 Cent steigen wird. Richtig muss es heißen, dass die Verwaltung dargestellt hat, dass sich alleine aus dem genannten Investitionsvolumen, ohne Berücksichtigung sonstiger Faktoren, voraussichtlich eine Erhöhung der Abwassergebühr um 2 Cent pro Jahr ergibt. Sonstige Steigerungsfaktoren sind in diesen 2 Cent nicht enthalten. Beispielhaft führt er die Erhöhung der Mehrwertsteuer im nächsten Jahr an. Da Herr Belke heute zum letzten Male in diesem Ausschuss vorträgt - er begibt sich in Kürze in den wohlverdienten Ruhestand - danken ihm alle Fraktionssprecher sowie der Vorsitzende des Ausschusses, RH Baus, für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren und wünschen ihm viel Erfolg in seinem neuen Lebensabschnitt und insbesondere Gesundheit. 32 Der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat, das Abwasserbeseitigungskonzept 2007 zu beschließen. Der Rat beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept 2007 und beauftragt die Verwaltung, dieses Konzept der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung anzuzeigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 9. BP 672/III - Stadtbezirk Stadtmitte, zwischen Rheydter Straße und Ohlerkirchweg, nördlich der Brunnenstraße - Vorstellung des Vorentwurfes - Dipl.-Ing. Rohwer erläutert die Zielsetzung der Planung anhand des Vorentwurfes. RH Brandts bittet die Verwaltung für dieses Verfahren hinsichtlich der öffentlichen Grün- sowie Verkehrsflächen einmal zu prüfen, was privat und was öffentlich sein muss. Dies betrifft im Übrigen auch die Entsorgungsleitungen. Wenn ein solches Gebiet umgewandelt und kommerzialisiert wird, dann müssen auch die Kosten und Folgekosten mitgetragen werden. Hier können nicht sämtliche Kosten bei der Stadt, also der Öffentlichkeit, verbleiben. RH Vennen betont eingangs, dass er die Initiative von einer Öffnung dieser Einrichtung begrüßt. Den Ausführungen seines Vorredners kann er uneingeschränkt zustimmen. Es muss tatsächlich zukünftig mehr geprüft werden, welche Flächen der öffentlichen Hand zu übertragen sind. Diese Vorgehensweise kann er nur unterstützen. LStBD Beckmann führt aus, dass die Bezirksvertretung Stadtmitte diese Vorlage einstimmig zugestimmt hat. „Der Planungs- und Bauausschuss nimmt von dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 672/III Kenntnis.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 10. 171. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße und Limitenstraße, südlich der Moses-Stern-Straße - Änderungs- und Auslegungsbeschluss - Bürgermeister Schroeren nimmt zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt unter Hinweis auf § 31 GO an Beratung und Beschlussfassung nicht teil, da er in diesem Gebiet vermittelnd tätig war. RH Brandts spricht die Ziffer 8.3.2 der Begründung zur 171. Änderung des FNP an. Bei der Bilanzierung sei ein Defizit von 5.500 Punkten entstanden, welches in Form eines Ersatzgeldes ausgeglichen werden soll. Nach Aussage des Bezirkes solle hier aber kein Ersatzgeld erhoben werden, sondern dieses Defizit in Flächen ausgeglichen werden. 33 LStBD Beckmann antwortet, dass die Verwaltung sicherlich diesen Wunsch prüfen könne, es mache aber bei kleineren Maßnahmen oftmals keinen Sinn diese Ausgleichsflächen punktuell festzulegen. Dies würde dann zu einer isolierten Maßnahme führen, die ggf. nicht in einem Ausgleichzusammenhang steht. Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung gesetzeskonform darauf verständigt, dass kleinere Maßnahmen abgelöst und gesammelt werden, um sie dann an anderer Stelle zu größeren sinnvolleren und ökologischen Maßnahmen zusammen zu führen. Die Anregung aus dem Bezirk wird die Verwaltung aber mitnehmen. TB Hormes ergänzt, dass diese Anregung nicht für das Planverfahren von Bedeutung ist. Die Verwaltung wird dem Vorhabenträger aufgeben zu prüfen, ob er Flächen für diesen Ausgleich bereitstellen kann. Für die Beurteilung in der Bauleitplanung ist die Frage von Bedeutung, welche Punktzahl erreicht ist und was auszugleichen ist. Die Anregung aus dem Bezirk wird der Umweltverwaltung vermittelt, damit sie entsprechend mit dem Vorhabenträger verhandeln kann. RH Vennen kann diese Diskussion nicht verstehen, da hier in diesem Bereich keine hochqualifizierte Grünfläche vorliegt. Er kann nur davor warnen, diese kleinteiligen stadtbezirksbezogenen Diskussionen zu führen. LStBD Beckmann merkt an, dass es sich hierbei um die Flächennutzungsplanänderung handelt, die mit 2 Enthaltungen von der Bezirksvertretung so beschlossen wurde. Im Zusammenhang mit dem nächsten Tagesordnungspunkt wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, Ämterbeteiligung und Behördenbeteiligung durchgeführt. In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind zwei Anregungen eingegangen, die im Wege der Offenlage noch abzuarbeiten sind. Ansonsten aber sei dieses Verfahren, hier bezieht er sich ausdrücklich auch auf den folgenden Tagesordnungspunkt, weitestgehend konfliktfrei gelaufen. Dies ist in Anbetracht des besonderen Projektes umso mehr anzumerken. Hierbei handelt es sich immerhin um die Beseitigung einer Brache, um Stadtreparatur sowie um einen nicht einfachen Bereich zur Thematik Einzelhandel, der ja ansonsten immer sehr komplex abzuhandeln ist. Weitere Wortmeldungen: RH Hildemann, LStBD Beckmann Nach Anhörung der Bezirksvertretung Rheydt-Mitte fasst der Planungs- und Bauausschuss folgenden Beschluss: „Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818): 1. den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach für den im vorliegenden Entwurf bezeichneten Planbereich im Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße und Limitenstraße, südlich der Moses-Stern-Straße, zu ändern (171. Änderung). Planungsziele: Umwidmung von Kerngebiet, Wohnbauflächen und Grünflächen in - Einkaufszentrum - und von Wohnbauflächen und Grünflächen in Mischgebiet. Sondergebiet 34 2. den vorliegenden Entwurf der 171. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss mit 2 Enthaltungen Zu Punkt 11. Bebauungsplan Nr. 661/VII - Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet südlich der Moses-Stern-Straße, zwischen dem Busbahnhof und der Limitenstraße - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Rheydt-Mitte fasst der Planungs- und Bauausschuss folgenden Beschluss: „Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818): 1. einen Bebauungsplan mit Festsetzungen im Sinne des § 30 BauGB für den im vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 661/VII bezeichneten Planbereich im Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet südlich der Moses-Stern-Straße, zwischen dem Busbahnhof und der Limitenstraße, aufzustellen. Planungsziele: Schaffung rechtsverbindlicher Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung des Gebietes entsprechend den heutigen Erfordernissen, u.a. durch Festsetzung von Sondergebiet (SO) für ein SB-Warenhaus, Fläche für Mischgebiet (MI), öffentlichen Straßenverkehrsflächen und öffentlicher Grünfläche (Parkanlage). 2. die Bebauungspläne Nr. 132/VII, 133/VII und 446/VII aufzuheben, soweit diese durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 661/VII betroffen werden; 3. den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 661/VII (Deckblatt zu BP Nr.132/VII, BP Nr. 133/VII und BP Nr. 446/VII) mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss mit 2 Enthaltungen Zu Punkt 12. 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M Nr. 300 - in Textform - im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB - Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiet zwischen Gingterkamp, Wilmskamp und Am Finkenschlag - Auslegungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Rheindahlen fasst der Planungs- und Bauausschuss folgenden Beschluss: „Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß § 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818): 35 1. Einen Teilbereich des seit dem 30.04.1971 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes M Nr. 300 im Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiet zwischen Gingterkamp, Wilmskamp und Am Finkenschlag im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB - in Textform - zu ändern ( 1. Änderung). Planungsziele: Ergänzende Festsetzungen zur Gebäudehöhe. Mit dieser Änderung soll die Eindeutigkeit der mit dem Bebauungsplan M Nr. 300 beabsichtigten Höhenentwicklung dauerhaft gesichert werden. 2. Den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M Nr. 300 - in Textform - mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss mit 2 Enthaltungen Zu Punkt 13. 154. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk Stadtmitte, Bereich östlich der Viersener Straße und südlich der Stadtgrenze - Änderungs- und Auslegungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Stadtmitte fasst der Planungs- und Bauausschuss folgenden Beschluss: „Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818): 1. den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach für den im vorliegenden Entwurf bezeichneten Planbereich im Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet östlich der Viersener Straße und südlich der Stadtgrenze, zu ändern ( 154. Änderung). Planungsziele: - Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf - Krankenhaus - sowie Flächen für Wald und Flächen für die Landwirtschaft in Sondergebiet - Klinik -. Erweiterung der Flächen für das Krankenhaus „St. Franziskushaus“ zum Ausbau und zur Erweiterung aktueller und langfristiger Einrichtungen im medizinischen Bereich entsprechend der Zielplanung der „Kliniken Maria - Hilf GmbH“; - Umwidmung einer angrenzenden Fläche für die Landwirtschaft in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als (Teil-) Kompensationsfläche für den baulichen Eingriff. 2. den vorliegenden Entwurf der 154. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 36 Zu Punkt 14. 1. Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 304/VII Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße, Mülgaustraße, Steinsstraße und Gotzweg - Satzungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Rheydt-Mitte empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: „Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), und der §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818): 1. die vorliegende 1. Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 304/VII (Deckblatt zum BP 304/VII) gemäß § 10 BauGB als Satzung; 2. die vorliegende Begründung vom 22.03.2006, die der 1. Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 304/VII gemäß § 9 Abs. 8 beigefügt wird; 3. die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 304/VII, soweit er durch das Gebiet der 1. Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 304/VII betroffen wird.“ Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0 Zu Punkt 15. Bebauungsplan Nr. 656/III - Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet westlich der Vitusstraße und nördlich der Hügelstraße - Satzungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Stadtmitte empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: „Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), und der §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818): 1. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 656/III gemäß § 10 BauGB als Satzung; 2. die Übernahme der vorliegenden Begründung, die gemäß § 9 Absatz 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 656/III beigefügt wird.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 37 Zu Punkt 16. Ausleitung des Bebauungsplanes Nr. 46/III - Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Viersener Straße, Bettrather Straße und Hermann-PiecqAnlage - Satzungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Stadtmitte empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: „Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), und der §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818): 1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 46/III ; 2. die Übernahme der vorliegenden Begründung, die gemäß § 9 Absatz 8 BauGB der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 46/III beigefügt wird.“ Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 Zu Punkt 17. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Mönchengladbach Der Umweltausschuss, der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Mönchengladbach“ in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0 Zu Punkt 18. Neubau im Zuge der Umgestaltung der Gemeinschaftshauptschule Dohler Straße in eine neue, erweiterte Ganztagsschule Der Planungs- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und der zuwendungsrechtlichen Bedingungen, die Errichtung eines Neubaus im Zuge der Umgestaltung der Gemeinschaftshauptschule Dohler Straße in eine neue, erweiterte Ganztagsschule nach den Plänen des Fachbereichs Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau, zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 38 Zu Punkt 19. Errichtung eines Neubaus zur Umgestaltung der Gemeinschaftsgrundschule Windberg in eine "Offene Ganztagsschule" Der Planungs- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und zuwendungsrechtlichen Bedingungen, die Errichtung eines Neubaus zur Umgestaltung der Gemeinschaftsgrundschule Windberg in eine "Offene Ganztagsschule" nach den Plänen des Fachbereichs Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau, zu realisieren Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 20. Errichtung eines Pavillonersatzbaus einschließlich der Räumlichkeiten zur Umgestaltung der Gemeinschaftsgrundschule Regentenstraße in eine "Offene Ganztagsschule" Der Planungs- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und der zuwendungsrechtlichen Bedingungen, die Errichtung eines Pavillonersatzbaus einschließlich der Räumlichkeiten zur Umgestaltung der Gemeinschaftsgrundschule Regentenstraße in eine „Offene Ganztagsschule“ nach den Plänen des Fachbereichs Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau, zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 21. Umbau und Erweiterungsgebäude für die Einrichtung einer "Ganztagsschule" an der Gemeinschaftshauptschule Dohr, Altenbroicher Str. 5052 Der Planungs- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und zuwendungsrechtlichen Bedingungen, den Neubau und Umbau im Zuge der Umgestaltung der Gemeinschaftshauptschule Dohr in eine neue, erweiterte Ganztagsschule nach den Plänen des Fachbereichs Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau, zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 22. Baugenehmigung: von Freitag bis Freitag hier: Antrag der CDU- / FDP - Ratsfraktionen vom 24.08.2006 sB Becker erläutert den Fraktionsantrag und stellt insbesondere darauf ab, dass es sich hierbei um einen Anreiz handeln soll vollständige Unterlagen einzureichen. Das Angebot sei für Bürger wie auch für die Mitarbeiter der Verwaltung eine Entlastung, da jetzt viele kleine und zeitaufwendige Verfahren unbürokratisch und schnell zu erledigen sind. RH Püllen fragt, ob die Verwaltung diesen Antrag für zulässig hält. 39 TB Hormes erwidert, dass es den Ratsfraktionen freisteht entsprechende Anträge einzureichen. Er kann zur Zeit keine Unzulässigkeit des Antrages erkennen. RH Püllen weist darauf hin, dass mit diesem Antrag in die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters eingegriffen wird, da hier Verwaltungsabläufe seitens zweier Fraktionen vorgegeben werden sollen. RH Vennen denkt, dass RH Püllen formal recht hat mit seinen Feststellungen. Er ist aber sehr überrascht darüber, dass ein solcher Antrag überhaupt erforderlich ist. Seines Erachtens ist die Verwaltung bereits jetzt schon so schnell. Wenn der Antrag einmal genauer gelesen wird, mangelt es eben an der Vorlage vollständiger Unterlagen. Genau dies ist nach seinem Kenntnisstand die Hauptursache, warum Bauanträge nur zögerlich bearbeitet werden können. Er fragt, ob der Fachverwaltung Erkenntnisse darüber vorliegen, um welchen Umfang es sich hierbei handelt. LStBD Krämer möchte diesen Antrag nicht überschätzen, da bereits heute Bauanträge, die mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden, in kürzester Zeit genehmigt werden. Im zweiten Quartal d. J. wurden insgesamt 33 vollständig eingereichte Bauanträge innerhalb einer Woche genehmigt. Das Problem liegt tatsächlich nicht bei den Bearbeitungsansprüchen, sondern bei den nicht vollständigen Unterlagen. Des Weiteren stellt er fest, dass solche Bauanträge natürlich auch erst einmal genehmigungsfähig sein müssen. Hier wird sicherlich nicht erwartet, über Spielhallen oder Wettbüros innerhalb einer Woche zu entscheiden. Es kann hier selbstverständlich nur um kleinere Maßnahmen gehen, die nicht in den Ämterumlauf gebracht werden müssen und wofür auch keine weiteren Erlaubnisse erteilt werden müssen. Er nennt beispielhaft wasserrechtliche oder denkmalrechtliche Erlaubnisse. Hier kann es tatsächlich nur um Kleinstanträge gehen, die dem Gesetz entsprechen, die einem Bebauungsplan entsprechen oder in einem 34erBereich zulässig sind. Nutzungsänderungen bis 100 m² können durchaus auch problematisch sein, sobald immissionsrechtliche Probleme damit verbunden sind. Um aber genau die gewünschten kleinen Baugenehmigungen schnellstmöglich erteilen zu können, wird versucht dieses Verfahren zu formalisieren und auch dem Bürger ein entsprechendes Merkblatt an die Hand zu geben. sB Krichel-Mäurer führt aus, dass aus den Ausführungen von LStBD Krämer herauszuhören ist, dass bereits heute Baugenehmigungen innerhalb einer kurzen Zeit erteilt werden können, wenn vollständige Unterlagen eingereicht werden. Insofern fragt er, was sich denn ändert, wenn heute diesem Antrag entsprochen wird. LStBD Krämer erwidert, dass sich lediglich die bisherige Vorgehensweise dahingehend verändert, dass versucht wird diese Vorgänge noch mehr zu formalisieren und das Angebot öffentlich zu machen. Hiervon erwartet sein Fachbereich, dass zukünftig noch mehr Bauanträge vollständig eingereicht werden und letztendlich die Einreicher dadurch belohnt werden, dass kurzfristig eine Baugenehmigung zu bestimmten kleineren Bauvorhaben erteilt werden kann. 40 Nach intensiver Diskussion über die Frage der Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Antrages, an der sich RH Penkert, LStBD Krämer, sB Becker, RH Vennen, RH Baus, RH Hildemann, sB Krichel-Mäurer und TB Hormes beteiligen, wird in Abstimmung mit den Antragstellern der Antrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung umformuliert. Im Anschluss an diese Diskussion lässt der Vorsitzende, RH Baus, über den geänderten Antrag abstimmen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein 1-wöchiges Baugenehmigungsverfahren entwickelt und konkret umgesetzt werden kann. Dabei wird den Bürgern das Angebot gemacht, einen bis einschl. freitags eingereichten Bauantrag innerhalb einer Woche, nämlich exakt bis zum nächsten Freitag der darauf folgenden Woche zu erteilen. Dieses kurzfristige Genehmigungsverfahren gilt im besonderen für die nachstehenden Baugesuche: - Nutzungsänderungen bis 110m² ( keine Gaststätten ) - Wohnraumerweiterungen / Dachgeschossausbauten - Wintergärten und Vordächer - Anbau von Balkonen und Terrassen - Errichtung einer Garage oder Carportes - Werbeanlagen - Gartenhäuser - Sonstige Anträge geringeren Umfanges Voraussetzung dafür ist das Einreichen vollständiger Unterlagen. Inhalt und Umfang des einzureichenden Bauantrages kann mit der Bauberatung im Vorfeld abgeklärt werden. Liegen alle Unterlagen vollständig am Tag der Eingabe bis 10:00 Uhr morgens vor, wird der Bauantrag bis zum nächsten Freitag der kommenden Woche erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 10 Zu Punkt 23. Berichte über die Durchführung von Beschlüssen Keine. Zu Punkt 24. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Kreisverkehr an der Straße Hosterweg RH Baus weist darauf hin, dass zur Entlastung der Straße Hosterweg ursprünglich einmal ein Kreisverkehr geplant war. Hierzu möchte er wissen, wie weit die Planung vorangeschritten ist und wann mit einer Realisierung gerechnet werden kann. 41 Mitteilungen Radstation am Hauptbahnhof Rheydt LStBD Petry berichtet, dass zwischenzeitlich die Radstation am Hauptbahnhof Rheydt fertig gestellt wurde und in Kürze eröffnet wird. Überprüfung von Dachkonstruktionen LStBD Petry berichtet, dass das Programm zur Überprüfung von Dachkonstruktionen zwischenzeitlich angelaufen ist. Insgesamt müssen 18 Objekte überprüft werden. An einem Objekt wurden Risse an Dachträgern festgestellt, die aber zu keiner Zeit zu einer Gefährdung der Hallenbenutzer geführt haben. Bis Mitte Oktober sollten diese Schäden beseitigt werden. Die Sanierung kann eine Woche früher abgeschlossen werden, so dass dann die Halle auch wieder benutzbar ist. Nächste Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 07.11.2006 RH Baus weist darauf hin, dass die nächste Sitzung des Planungs- und Bauausschusses nicht wie in der ursprünglichen Jahresplanung vorgesehen am 24.10.2006 stattfindet, sondern erst am 07.11.2006. Diese Verschiebung wurde aufgrund von Terminänderungen bei einigen Bezirksvertretungen erforderlich. Ende des öffentlichen Teiles: 19.50 Uhr