ANTENNE MV PREISLISTE 2015
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ANTENNE MV PREISLISTE 2015
015 2 E T IS L IS E R P V M E ZIELGRUPPE ANTENN EISST DIE RICHTIGE HIER B Kommen Sie mit uns auf Kundenfang Preise und Leistungsdaten NICHT IM IE S N E H C IS F V M E MIT ANTENN TRÜBEN ANTENNE MV BIETET IHNEN: • Herzblut. Heimat. Hits. • DEN Erlebnissender für die ganze Familie • DEN besten Musik-Mix – auch per Smartphone-App Timo und das Morgenteam Der älteste Privatradiosender in Mecklenburg-Vorpommern präsentiert sich authentisch, heimatverbunden, manchmal frech und immer wieder neu. 107.000 Hörer1 wissen es schon lange: Antenne MV ist der einzig wahre Sender für das Land an der Ostseeküste. Jeden Morgen wecken Timo und das Morgenteam gut gelaunt ihre Hörer und welche Brise heute im Norden weht, verrät der kultige Wetter 1 ma 14/II, p-Werte ( Mo-Fr), Grundgesamtheit „Deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahren“ 1 Werner. Als Medienpartner des F.C. Hansa Rostock schreibt der Sender Sport ganz groß, informiert stets über die neuesten Ergebnisse und Hintergründe. Beliebte Moderatoren aus MV für MV, der beste Mix, Servicethemen und Informationen aus der Region sowie legendäre Comedy machen Antenne MV zum idealen Tagesbegleiter von der Elbe bis zur Ostsee. EGEBIET Kap Arkona Ostsee 105,1 MHz Sassnitz Neukloster Rehna 101,3 MHz Wismar Schönberg Gadebusch Bützow Warin Crivitz Neustadt-Glewe Usedom Anklam Malchin Plau am See Stavenhagen Altentreptow REGION OST Waren/Müritz Röbel Ludwigslust Niedersachsen Demmin Goldberg Parchim Wolgast Teterow Krakow am See REGION WEST Greifswald Gnoien Güstrow Sternberg Schwerin Hagenow Laage Brüel Zarrentin Wittenburg Boizenburg REGION NORD 98,3 MHz Grevesmühlen Grimmen Sanitz 93,8 MHz Insel Poel Rostock 105,4 MHz 88,7 MHz 105,8 MHz Bad Doberan Stralsund Ribnitz-Damgarten 107,7 MHz 100,8 MHz Barth Schleswig-Holstein Seebad Binz Bergen Stettiner Haff Ueckermünde Neubrandenburg Burg Stargard Neustrelitz 103,8 MHz ANTENNE MV SEND Woldegk Torgelow Pasewalk Polen Feldberb Grabow Dömitz Brandenburg 2 ERPROFIL ANTENNE MV – HÖR REICHWEITE IM TAGESVERLAUF Hörer in Tsd. 158 160 140 133 129 126 118 120 99 100 107 105 90 81 80 71 80 81 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 60 40 20 0 06:00 – 07:00 07:00 – 08:00 08:00 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 Basis: ma 14/II, p-Werte (Mo-Fr), Grundgesamtheit „Deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahren“ 3 06:00 – 18:00 ANTENNE MV IM ÜBERBLICK: ANTENNE MV HÖRER SIND: • Hörer in der Durchschnittstunde: 107.000 • Weitester Hörerkreis: 1.046.000 • heimatliebend • Hörer pro Tag: 569.000 • Technische Reichweite: 2.138.000 • freizeitorientiert ANTEIL MÄNNER/FRAUEN ALTERSSTRUKTUR • einkommensstark MONATLICHES HAUSHALTSNETTOEINKOMMEN € 1.500 – € 1.500 19,6% Männer 49,5% Frauen 50,5% 50+ Jahre 49,5% 10-49 Jahre 50,5% 15,9% bis € 1.500 AFFINITÄTEN 1 64,5% > € 1.500 BERUFSTÄTIGKEIT in Prozent mehrere Kurzreisen in den letzten 12 Monaten 185 Ausgehen (Disco-Clubs), mehrmals in der Woche 185 Wohnen im eigenen Haus 40 132 Sport treiben, mehrmals im Monat 118 Interesse an Möbeln / Wohnungseinrichtung 118 67,3 % 70 60 50 137 2 PKWs im Haushalt 80 30 23,4 % 20 10 5,6 % 3,7 % 0 0 1 Index von 100 = „Durchschnittliche Affinität“ 50 100 150 200 Lehrling, Schüler, Student berufstätig Rentner, Pensionär nicht berufstätig, keine Angabe 4 MERN GESAMT M O P R O -V G R U B N E L PREISE MECK MONTAG – FREITAG SAMSTAG SONNTAG / FEIERTAG Uhrzeit Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 00.00 - 05.00 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 05.00 - 06.00 5,50 5,30 5,00 4,75 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 06.00 - 07.00 15,00 14,46 13,64 12,96 3,00 2,89 2,73 2,59 3,00 2,89 2,73 2,59 07.00 - 08.00 18,50 17,83 16,82 15,98 10,00 9,64 9,09 8,64 4,50 4,34 4,09 3,89 08.00 - 09.00 14,50 13,97 13,18 12,52 9,00 8,67 8,18 7,77 7,00 6,74 6,36 6,04 09.00 - 10.00 12,00 11,56 10,91 10,63 14,50 13,97 13,18 12,52 11,00 10,60 10,00 9,50 10.00 - 11.00 8,00 7,71 7,27 6,91 13,50 13,01 12,27 11,66 11,00 10,60 10,00 9,50 11.00 - 12.00 6,50 6,26 5,91 5,61 7,00 6,74 6,36 6,04 11,00 10,60 10,00 9,50 12.00 - 13.00 9,00 8,67 8,18 7,77 7,00 6,74 6,36 6,04 8,00 7,71 7,27 6,91 13.00 - 14.00 6,50 6,26 5,91 5,61 3,00 2,89 2,73 2,59 4,50 4,34 4,09 3,89 14.00 - 15.00 6,50 6,26 5,91 5,61 3,00 2,89 2,73 2,59 4,50 4,34 4,09 3,89 15.00 - 16.00 9,00 8,67 8,18 7,77 3,00 2,89 2,73 2,59 3,00 2,89 2,73 2,59 16.00 - 17.00 8,50 8,19 7,73 7,34 3,00 2,89 2,73 2,59 3,00 2,89 2,73 2,59 17.00 - 18.00 8,50 8,19 7,73 7,34 3,00 2,89 2,73 2,59 2,00 1,93 1,82 1,73 18.00 - 19.00 5,50 5,30 5,00 4,75 3,00 2,89 2,73 2,59 2,00 1,93 1,82 1,73 19.00 - 20.00 3,00 2,89 2,73 2,59 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 20.00 - 21.00 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 21.00 - 22.00 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 22.00 - 23.00 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 23.00 - 24.00 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 Ø 06.00 - 18.00 10,21 9,84 9,28 8,82 6,58 6,04 Spotlängenbonus (gerundet) 3,6% 9,1% 13,6% 6,34 5,99 5,69 3,6% 9,1% 13,6% 5,82 5,49 5,22 3,6% 9,1% 13,6% KONDITIONEN Die Buchung von Single-Spots ist gegen einen Aufschlag von 50 % möglich. Eckplatzierungen können mit einem Aufschlag von 30 % gebucht werden. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Spotlänge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert. Die Rabattierungen beziehen sich nur auf die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden. RABATTSTAFFEL 2,5% 5,0% 7,5% 10,0% 12,5% 15,0% Preis in €/Sek. Die Durchschnittspreise und Spotlängenboni dienen zur Orientierung und stellen keinen offiziellen Teil der Preisliste dar. Alle Preise zzgl. MwSt.. 5 ab ab ab ab ab ab 1.000 Sekunden 2.500 Sekunden 5.000 Sekunden 7.500 Sekunden 10.000 Sekunden 15.000 Sekunden N NORD MERN REGIO M O P R O -V G R U B N E PREISE MECKL MONTAG – FREITAG SAMSTAG SONNTAG / FEIERTAG Uhrzeit Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 00.00 - 05.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 05.00 - 06.00 2,00 1,93 1,82 1,73 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 06.00 - 07.00 8,00 7,71 7,27 6,91 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 07.00 - 08.00 8,50 8,19 7,73 7,34 3,50 3,37 3,18 3,02 1,50 1,44 1,36 1,29 08.00 - 09.00 8,00 7,71 7,27 6,91 4,50 4,34 4,09 3,89 3,50 3,37 3,18 3,02 09.00 - 10.00 5,50 5,30 5,00 4,75 5,50 5,30 5,00 4,75 4,50 4,34 4,09 3,89 10.00 - 11.00 3,00 2,89 2,73 2,59 5,50 5,30 5,00 4,75 4,50 4,34 4,09 3,89 11.00 - 12.00 3,00 2,89 2,73 2,59 3,50 3,37 3,18 3,02 4,50 4,34 4,09 3,89 12.00 - 13.00 3,50 3,37 3,18 3,02 3,50 3,37 3,18 3,02 4,00 3,86 3,64 3,46 13.00 - 14.00 2,50 2,41 2,27 2,16 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 14.00 - 15.00 2,50 2,41 2,27 2,16 2,00 1,93 1,82 1,73 2,00 1,93 1,82 1,73 15.00 - 16.00 4,50 4,34 4,09 3,89 1,00 0,96 0,91 0,86 2,00 1,93 1,82 1,73 16.00 - 17.00 3,00 2,89 2,73 2,59 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 17.00 - 18.00 3,00 2,89 2,73 2,59 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 18.00 - 19.00 2,50 2,41 2,27 2,16 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 19.00 - 20.00 2,00 1,93 1,82 1,73 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 20.00 - 21.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 21.00 - 22.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 22.00 - 23.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 23.00 - 24.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 Ø 06.00 - 18.00 4,58 4,42 4,17 3,96 2,83 2,63 Spotlängenbonus (gerundet) 3,6% 9,1% 13,6% 2,73 2,58 2,45 3,6% 9,1% 13,6% 2,53 2,39 2,27 3,6% 9,1% 13,6% KONDITIONEN Die Buchung von Single-Spots ist gegen einen Aufschlag von 50 % möglich. Eckplatzierungen können mit einem Aufschlag von 30 % gebucht werden. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Spotlänge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert. Bei gleichzeitiger Belegung von zwei Senderegionen gewähren wir einen Kombinationsrabatt von 10%. Die Rabattierungen beziehen sich nur auf die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden. RABATTSTAFFEL 2,5% 5,0% 7,5% 10,0% 12,5% 15,0% ab ab ab ab ab ab 1.000 Sekunden 2.500 Sekunden 5.000 Sekunden 7.500 Sekunden 10.000 Sekunden 15.000 Sekunden Preis in €/Sek. Die Durchschnittspreise und Spotlängenboni dienen zur Orientierung und stellen keinen offiziellen Teil der Preisliste dar. Alle Preise zzgl. MwSt.. 6 ST EGION WE R N R E M M O P R O -V G R PREISE MECKLENBU MONTAG – FREITAG SAMSTAG SONNTAG / FEIERTAG Uhrzeit Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 00.00 - 05.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 05.00 - 06.00 2,50 2,41 2,27 2,16 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 06.00 - 07.00 8,50 8,19 7,73 7,34 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 07.00 - 08.00 8,50 8,19 7,73 7,34 3,50 3,37 3,18 3,02 2,00 1,93 1,82 1,73 08.00 - 09.00 6,50 6,26 5,91 5,61 4,50 4,34 4,09 3,89 3,00 2,89 2,73 2,59 09.00 - 10.00 3,50 3,37 3,18 3,02 5,50 5,30 5,00 4,75 4,50 4,34 4,09 3,89 10.00 - 11.00 3,00 2,89 2,73 2,59 5,50 5,30 5,00 4,75 4,50 4,34 4,09 3,89 11.00 - 12.00 3,50 3,37 3,18 3,02 4,00 3,86 3,64 3,46 4,50 4,34 4,09 3,89 12.00 - 13.00 2,50 2,41 2,27 2,16 3,50 3,37 3,18 3,02 2,00 1,93 1,82 1,73 13.00 - 14.00 2,50 2,41 2,27 2,16 1,00 0,96 0,91 0,86 2,00 1,93 1,82 1,73 14.00 - 15.00 2,50 2,41 2,27 2,16 1,00 0,96 0,91 0,86 2,00 1,93 1,82 1,73 15.00 - 16.00 3,50 3,37 3,18 3,02 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 16.00 - 17.00 3,00 2,89 2,73 2,59 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 17.00 - 18.00 3,00 2,89 2,73 2,59 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 18.00 - 19.00 2,50 2,41 2,27 2,16 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 19.00 - 20.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 20.00 - 21.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 21.00 - 22.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 22.00 - 23.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 23.00 - 24.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 Ø 06.00 - 18.00 4,21 4,06 3,83 3,63 2,71 2,38 Spotlängenbonus (gerundet) 3,6% 9,1% 13,6% 2,61 2,46 2,34 3,6% 9,1% 13,6% 2,29 2,16 2,05 3,6% 9,1% 13,6% KONDITIONEN Die Buchung von Single-Spots ist gegen einen Aufschlag von 50 % möglich. Eckplatzierungen können mit einem Aufschlag von 30 % gebucht werden. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Spotlänge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert. Bei gleichzeitiger Belegung von zwei Senderegionen gewähren wir einen Kombinationsrabatt von 10%. Die Rabattierungen beziehen sich nur auf die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden. RABATTSTAFFEL 2,5% 5,0% 7,5% 10,0% 12,5% 15,0% Preis in €/Sek. Die Durchschnittspreise und Spotlängenboni dienen zur Orientierung und stellen keinen offiziellen Teil der Preisliste dar. Alle Preise zzgl. MwSt.. 7 ab ab ab ab ab ab 1.000 Sekunden 2.500 Sekunden 5.000 Sekunden 7.500 Sekunden 10.000 Sekunden 15.000 Sekunden EGION OST R N R E M M O P R O -V G R PREISE MECKLENBU MONTAG – FREITAG SAMSTAG SONNTAG / FEIERTAG Uhrzeit Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 Sek. 0 - 15 Sek. 16 - 24 Sek. 25 - 34 Sek. ab 35 00.00 - 05.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 05.00 - 06.00 3,00 2,89 2,73 2,59 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 06.00 - 07.00 6,50 6,26 5,91 5,61 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 07.00 - 08.00 7,50 7,23 6,82 6,48 3,50 3,37 3,18 3,02 1,00 0,96 0,91 0,86 08.00 - 09.00 6,50 6,26 5,91 5,61 4,50 4,34 4,09 3,89 2,50 2,41 2,27 2,16 09.00 - 10.00 4,50 4,34 4,09 3,89 5,50 5,30 5,00 4,75 4,50 4,34 4,09 3,89 10.00 - 11.00 3,50 3,37 3,18 3,02 5,50 5,30 5,00 4,75 4,50 4,34 4,09 3,89 11.00 - 12.00 3,00 2,89 2,73 2,59 3,50 3,37 3,18 3,02 4,50 4,34 4,09 3,89 12.00 - 13.00 3,00 2,89 2,73 2,59 3,50 3,37 3,18 3,02 2,00 1,93 1,82 1,73 13.00 - 14.00 2,50 2,41 2,27 2,16 1,50 1,44 1,36 1,29 2,00 1,93 1,82 1,73 14.00 - 15.00 2,00 1,93 1,82 1,73 1,00 0,96 0,91 0,86 2,00 1,93 1,82 1,73 15.00 - 16.00 3,00 2,89 2,73 2,59 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 16.00 - 17.00 3,00 2,89 2,73 2,59 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 17.00 - 18.00 3,00 2,89 2,73 2,59 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 18.00 - 19.00 1,50 1,44 1,36 1,29 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 19.00 - 20.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 20.00 - 21.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 21.00 - 22.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 22.00 - 23.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 23.00 - 24.00 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 1,00 0,96 0,91 0,86 Ø 06.00 - 18.00 4,00 3,86 3,64 3,46 2,71 2,25 Spotlängenbonus (gerundet) 3,6% 9,1% 13,6% 2,61 2,46 2,34 3,6% 9,1% 13,6% 2,17 2,05 1,94 3,6% 9,1% 13,6% KONDITIONEN Die Buchung von Single-Spots ist gegen einen Aufschlag von 50 % möglich. Eckplatzierungen können mit einem Aufschlag von 30 % gebucht werden. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Spotlänge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert. Bei gleichzeitiger Belegung von zwei Senderegionen gewähren wir einen Kombinationsrabatt von 10%. Die Rabattierungen beziehen sich nur auf die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden. RABATTSTAFFEL 2,5% 5,0% 7,5% 10,0% 12,5% 15,0% ab ab ab ab ab ab 1.000 Sekunden 2.500 Sekunden 5.000 Sekunden 7.500 Sekunden 10.000 Sekunden 15.000 Sekunden Preis in €/Sek. Die Durchschnittspreise und Spotlängenboni dienen zur Orientierung und stellen keinen offiziellen Teil der Preisliste dar. Alle Preise zzgl. MwSt.. 8 ÜNSCHE W E R E D N O S E B R Ü F VOLLES NETZ UNSERE CROSSMEDIALEN TOOLS FÜR IHREN ERFOLG: • Präsenz im Programmumfeld von Antenne MV • Event- und Konzertpräsentationen • Generierung von Marken- und Produkterlebnissen auf www.antennemv.de • Gewinnspielpromotions on Air und online • Sponsoring von Rubriken, Benchmarks oder Service-Elementen • Presenterships von einzelnen Sendungen 9 • Kampagnen mit viralen Effekten • mobile off Air-Tools: Antenne MV-Showtruck und Party-Pick up Lila Bäcker Verkehrgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Volksbanken Raiffeisenbanken Antenne MV suchte mit dem Lila Bäcker „Unsere Helden 2014“. Die Hörer entschieden per Online-Voting auf der Lila Bäcker-Homepage, welcher Verein ihr Held war. Was war das Beste und Schönste an der Schulzeit? Die lustigsten Geschichten der Hörer belohnte die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mit einem SchülerFerienTicket für die Kids. Thema der Woche: Privatkredit. Im Rahmen einer Antenne MV-Themenwoche positionierten sich die Volksbanken Raiffeisenbanken als kompetenter Partner. Campus Open Air Wismar Echter Nordhäuser Lübzer Pils Antenne MV lud on Air die Hörer zur Party ein. Alle wichtigen Infos zu Location, Anreise und Künstlern fanden die Partybegeisterten auf antennemv.de. Durch Sponsoring des Antenne MV-Party-Mix sicherte sich Echter Nordhäuser die Aufmerksamkeit der Nachtschwärmer. Außerdem wartete auf die Gewinner des Online-Memory-Games ein leckeres Produktpaket. Beim großen Antenne MV-Angrillen ging’s unterhaltsam um die Wurst. Moderatoren tauschten mit Hörern die besten Grillrezepte aus. Als ideales Getränk zum Angrillen wurde Lübzer Grapefruit vorgestellt. SO KÖDERN SIE IHRE KUNDEN ÜBERALL: Mit den cleveren Kombinationen von Antenne MV kann MecklenburgVorpommern Ihre Werbebotschaft nicht nur hören, sondern auch sehen, fühlen und erleben. Holen Sie Ihre Zielgruppe einfach dort ab, wo sie sich aufhält: vor dem Radio, im Internet, in sozialen Netzwerken oder direkt am Meer. Die Experten von Antenne MV bieten Ihnen vielfältige Wege zur Kommunikation: auf Sie zugeschnitten, einzigartig und einfach brillant. Setzen Sie auf intelligente, integrierte und moderne Marketingkommunikation – das sind die strahlenden Leuchttürme für Ihre Werbebotschaft. 10 RENE E GBSEEITNEEANRTEIE T K A T N O K EMV.D E NN H IC L Z T ZUSÄ AUF UNSERER WE VON ON AIR ZU ONLINE: Ein Mix aus Radio- und Internetwerbung gibt Ihrer Kampagne mit einem Klick den besonderen Kick. Mit unseren Online Klassikern Wallpaper, Skyscraper und Co. erhöhen Sie Ihre Kontaktfrequenz und gewinnen so an Reichweite. Die Online-Experten von Antenne MV beraten Sie gern. Rectangle (300 x 250px) Startseite: € 30,00 | Rotation: € 20,00 Layer Ad (400 x 400px) Startseite: € 60,00 | Rotation: € 40,00 Expandable Ad (240 x 600px) Startseite: € 55,00 | Rotation: € 35,00 Banderole Ad (770 x 250px) Startseite: € 55,00 | Rotation: € 35,00 Super Banner (728 x 90px) Startseite: € 30,00 | Rotation: € 20,00 Skyscraper (160 x 600px) Startseite: € 30,00 | Rotation: € 20,00 Wallpaper (728 x 90px | 160 x 600px) Startseite: € 55,00 | Rotation: € 35,00 Pre-Roll Startseite: Preis auf Anfrage 11 AUFTRAGSABWICKLUNG - SO FUNKTIONIERT‘S: Die Auftragsabwicklung erfolgt über Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG (nachstehend „Antenne MV“ genannt). Aufträge und Sendeunterlagen müssen mindestens eine Woche vor dem Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Kurzfristige Buchungen sind bei Sonderwerbeformen und nach Vereinbarung möglich. Aufträge werden grundsätzlich erst mit Erteilung der schriftlichen oder per E-Mail erstellten Auftragsbestätigung durch Antenne MV bzw. RMS verbindlich. Bei Aufträgen, die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht mehr schriftlich bestätigt werden können, kann die Bestätigung auch erst nach der Ausstrahlung erfolgen. Zum Zweck der Auftragsabwicklung gibt Antenne MV bzw. RMS die Daten des Auftraggebers an Dritte weiter. SENDEUNTERLAGEN Eine Audio-Datei, jeweils mit folgenden Angaben (E-Mail: [email protected]): • Länge des Spots in Sekunden • Name des Kunden • Produkt • Bei Verwendung von Musik: GEMA-Angaben wie Titel, Komponist, Produzent und Musikdauer in Sekunden (für die Folgen fehlender, falscher oder unvollständiger GEMA-Angaben haftet der Auftraggeber) • Textmanuskript (sofern nicht vorher eingesandt). Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Audiomaterials und obiger Angaben verantwortlich. ZAHLUNGSWEISE Der Anspruch auf die Vergütung für die Sendung der Werbespots entsteht mit deren Ausstrahlung und ist 16 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug fällig. In Einzelfällen jedoch behält sich Antenne MV bzw. RMS Vorkasse vor. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung werden 2 Prozent Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug ist Antenne MV bzw. RMS berechtigt, die Durchführung des laufenden Auftrages zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Antenne MV bzw. RMS behält sich vor, den dadurch entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. BANKVERBINDUNG REGIONAL: Hypovereinsbank Schwerin BIC: HYVEDEMM300 IBAN: DE80 2003 0000 0638 0059 00 BANKVERBINDUNG NATIONAL: RADIO MARKETING SERVICE GmbH & Co. KG UniCredit Bank AG BIC: HYVEDEMM300 IBAN: 5320 0300 0000 0435 4080 AGENTURPROVISION Von Antenne MV bzw. RMS anerkannte Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und Antenne MV bzw. RMS eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 Prozent auf die Nettoauftragssumme (exkl. MwSt.) des Auftraggebers. RÜCKTRITT In einzelnen Fällen kann der Auftraggeber mit Zustimmung von Antenne MV bzw. RMS vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an Antenne MV bzw. RMS gerichtet werden und 4 Wochen vor der vorgesehenen Ausstrahlung bei Antenne MV bzw. RMS eingehen. Auch bei Einhaltung dieser Frist besteht auf die Zustimmung von Antenne MV bzw. RMS kein Anspruch. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Für alle Aufträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Antenne MV bzw. RMS. 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen 3. Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 3.1 Die Rechnungssumme ist zur Zahlung an Antenne MV fällig 16 Tage nach Rechnungsdatum und Ausstrahlung der Werbefunksendung bzw. Platzierung des Werbemittels. Bei Platzierung von Werbemitteln ist Antenne MV auch berechtigt, Sammelrechnungen zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen. Antenne MV gewährt dem Auftraggeber 2% Skonto, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von Antenne MV eingeht. Antenne MV ist ferner berechtigt, im Einzelfall mit dem Auftraggeber Zahlung per Vorkasse gesondert zu vereinbaren. 1. Vertragsgegenstand 1.1 Die Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG (nachstehend „Antenne MV“ genannt) vermarktet Werbefunksendungen (z.B. im klassischen Werbeblock, als Sonderplatzierung, als Patronat) und Online-Werbeflächen (z. B. Bilder, Grafiken, Tonfolgen, Bewegtbilder in unterschiedlichen Formaten). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Antenne MV und ihren Auftraggebern für sämtliche, auch künftige Werbefunkaufträge (dazu unten II.) und Onlinewerbeaufträge (dazu unten III.). 1.2 Werbefunkaufträge sind Verträge über die Ausstrahlung akustischer Werbung im Hörfunk über alle möglichen Verbreitungswege durch Antenne MV. Antenne MV darf Aufträge nationaler Kunden, die an Antenne MV herangetragen werden, auch an die Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS) weiterleiten. 3.2 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Antenne MV ist verpflichtet, den Auftraggeber hierauf spätestens bei Rechnungsstellung besonders hinzuweisen. 1.3 Onlinewerbeaufträge sind Verträge über die Einbindung von unterschiedlichen Werbemitteln auf Webseiten von Antenne MV. 3.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber nicht zu. 2. Abweichende oder ergänzende Regelungen 4. Haftung 2.1 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Antenne MV schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls Antenne MV den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. 4.1 Antenne MV haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach jedoch beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden sind schriftlich niederzulegen. 13 4.2 Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. Platzierung des Werbemittels, bei unterbliebener Ausstrahlung bzw. Platzierung des Werbemittels ab vereinbartem Werbebeginn. Dies gilt auch für konkurrierende deckungsgleiche Ansprüche aus außervertraglicher Haftung. 4.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. 5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, im Falle eines Vertragsschlusses mit der Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG Schwerin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 5.2 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 5.3 Sind oder werden einzelne der in diesem Dokument niedergelegten Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. II. Regelungen für Werbefunkaufträge 1. Werbefunkauftrag 1.1 Werbefunkaufträge werden als Festaufträge angenommen und erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch Antenne MV verbindlich. Die Bestätigung hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach Auftragseingang, zu erfolgen und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden, Buchungsvolumen, Spotlängen und Werbeblock zu enthalten. Aufträge, die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht mehr bestätigt werden können, werden durch Ausstrahlung angenommen; ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach der Ausstrahlung. Antenne MV alle erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich oder in Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Prüf- und Anzeigepflicht nicht nach, kann er Rechte wegen dieser Mängel gegen Antenne MV nicht mehr geltend machen. 1.2 Antenne MV behält sich vor, die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Motivpläne, Tonträger) wegen ihrer Herkunft oder ihres Inhalts oder wegen technisch unzureichender Qualität zurückzuweisen und die Ausstrahlung einer Werbefunksendung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen berechtigte Interessen von Antenne MV verstößt oder wenn die Sendeunterlagen technisch unzureichend sind. Die Gründe der Ablehnung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Ist die abgelehnte Werbesendung bereits bezahlt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Antenne MV bereits entstandene Produktionskosten sind vom Auftraggeber zu erstatten und sofort zur Zahlung fällig, gleich ob die Werbefunksendung zur Ausstrahlung kommt oder nicht. 2.4 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte der Werbefunksendung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt Antenne MV insoweit von sämtlichen auf einem Verschulden des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Antenne MV geltend machen. 2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung 2.1 Der Auftraggeber hat die Sendeunterlagen bis spätestens eine Woche vor Ausstrahlung der Werbefunksendung in technisch und rechtlich einwandfreier Form bei Antenne MV abzuliefern. Antenne MV prüft die Sendeunterlagen auf ihre Verwendbarkeit. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenverantwortlichen umfänglichen Prüfung der Sendeunterlagen gemäß Ziff. 2.3. 2.2. Der Auftraggeber darf die Sendeunterlagen nach Ablieferung nur in Abstimmung mit Antenne MV abändern, es sei denn, die Änderung ist ausschließlich zur Anpassung an technische Sendenormen erforderlich. 2.3 Der Auftraggeber hat die Werbesendung vor der ersten Ausstrahlung auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und 2.5 Weist Antenne MV die Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat – insbesondere wegen technischer oder rechtlicher Mängel – zurück, hat der Auftraggeber das Recht, die beanstandeten Sendeunterlagen unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann Antenne MV den freigewordenen Sendeplatz anderweitig vergeben. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung ist dasjenige anzurechnen, was Antenne MV durch die anderweitige Belegung des freigewordenen Sendeplatzes erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Sendeunterlagen, weil die Ausstrahlung berechtigten Interessen von Antenne MV widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ist insoweit ausgeschlossen. 3. Preise 3.1 Werbefunkaufträge werden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste von Antenne MV zur Zeit des Vertragsschlusses über die Ausstrahlung der Sendung abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots beträgt die Mindestberechnungslänge für den Gesamtspot 20 Sekunden. 3.2 Antenne MV gewährt, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen Nachlass auf die jeweils gültigen Preise nur nach Maßgabe der Rabattstaffel laut der bei Abrechnung geltenden Preisliste. Soweit Rabatte auf Basis eines angenommenen Jahresvolumens der Werbung gewährt werden, erfolgt ggf. am Kalenderjahresende eine dem tatsächlichen Volumen entsprechende Rückvergütung oder Nachberechnung. Konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG werden Konzernrabatte gewährt, sofern der Konzernstatus vom Auftraggeber nachgewiesen und von Antenne MV schriftlich anerkannt ist. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit Antenne MV durchgeführt. 3.3 Von Antenne MV anerkannte Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten, sofern sie den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Werbefunkauftrag werblich beraten haben und sie dies nachweisen, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der Nettoauftragssumme. Die Agenturprovision entsteht nicht, wenn Werbeagenturen oder Werbevermittler mit dem werbungtreibenden Auftraggeber identisch sind. 4. Leistung, Mängelgewährleistung 4.1 Antenne MV strahlt die Werbefunksendung nach Maßgabe der Beauftragung aus. Soweit der Werbefunkauftrag nur für bestimmte UKW-Frequenzen (Belegungsarten) von Antenne MV erteilt wurde, erfolgt die Ausstrahlung nur in den gebuchten Belegungsarten. Antenne MV steht es frei, die Werbefunksendung auch im Simulcast-Stream von Antenne MV im Internet auszustrahlen. Mangels gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung hierüber besteht eine entsprechende Verpflichtung jedoch nicht. 4.2 Vereinbarte Sendezeiten werden unter nachfolgenden Einschränkungen eingehalten: Eine Gewähr für die Aus- 14 strahlung der Werbefunksendung in bestimmten Werbeblöcken oder in einer bestimmten Sendestunde oder in einer bestimmten Reihenfolge wird nicht gegeben. Besondere Ausstrahlungsmodalitäten, etwa Konkurrenzausschluss, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 4.3 Unerheblich sind Minderleistungen bei verminderter technischer Reichweite der Ausstrahlung von weniger als 10% und eine Verschiebung der Sendezeit von bis zu zwei Stunden. Hieraus können Rechte nicht hergeleitet werden. 4.4 Bei einer nicht unerheblichen Minderleistung von Antenne MV kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Ersatzausstrahlung an einem vergleichbaren Sendeplatz oder Minderung des Sendepreises entsprechend dem Umfang der Minderleistung verlangen. Bei teilweisem Sendeausfall erfolgt die Ersatzausstrahlung nur für die ausgefallenen Belegungsarten. Fällt bei landesweiten Werbefunkaufträgen nicht mehr als eine Belegungsart aus, gilt die Leistung noch als vertragsgemäß. Schlägt die Ersatzausstrahlung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert Antenne MV sie ernsthaft und endgültig, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. 4.5 Die Haftung von Antenne MV ist ausgeschlossen, soweit die Gründe für eine mangelhafte Ausstrahlung oder eine eingeschränkte Reichweite der Ausstrahlung der Werbefunksendung auf Gründe zurückzuführen sind, die Antenne MV nicht zu vertreten hat, wie z. B. Störungen aus dem Bereich des Netzbetreibers. 4.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. bei unterbliebener Ausstrahlung ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum. Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Garantie. 5. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Aufbewahrung von Unterlagen 15 5.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Verwertung der Sendeunterlagen in Rundfunk oder Internet bei der Abwicklung des Werbefunkauftrages erforderlich sind. Er stellt Antenne MV von allen von ihm zu vertretenden Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei. Dies umfasst auch die Kosten erforderlicher Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Antenne MV die für die Abrechnung mit der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben (z. B. über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik) unaufgefordert mit Auftragserteilung mitzuteilen. 5.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet für Antenne MV mit der Umspielung. Tonträger werden nach der Umspielung nur dann an den Auftraggeber zurückgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 6. Nutzungsrechte Der Auftraggeber räumt mit Übergabe der Sendeunterlagen Antenne MV das Senderecht und das Hörfunknutzungsrecht an den Werbefunksendungen ein, und zwar örtlich unbegrenzt sowie zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen Umfang. Hierzu gehört auch das Recht, das Hörfunknutzungsrecht an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere analog, digital, terrestrisch, kabelgebunden, per Satellit und per Internetradio sowie on-demand und near-demand. III. Regelungen für Onlinewerbeaufträge 1. Onlinewerbeauftrag Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch Antenne MV verbindlich. Die Bestätigung kann bei Kombinationsaufträgen für Werbefunksendungen und Onlinewerbung auch in einem gemeinsamen Bestätigungsschreiben erfolgen. Sie hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach Auftragseingang, zu erfolgen und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden und Buchungsvolumen zu enthalten. Onlinewerbeaufträge, die aus zeitlichen Gründen vor Beginn einer Online - Werbekampagne nicht mehr bestätigt werden können, werden durch Umsetzung im Sinne der ersten Einbindung der Werbekampagne auf der gebuchten Webseite angenommen; ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach Beginn der jeweiligen Werbekampagne. 2. Werbemittel Online - Werbemittel (nachfolgend „Werbemittel“) im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen: Bilder, Bewegtbilder, Texte, Tonfolgen, jeweils einschließlich ggf. Verlinkungen auf dritte Webseiten. 3. Leistung, Mängelgewährleistung 3.1 Antenne MV kann Aufträge zur Schaltung von Werbemitteln als Fest- oder Abrufauftrag vereinbaren. Bei Festaufträgen bucht Antenne MV nach Eingang eines jeden Auftrags feste Zeiträume für die Platzierung der Werbemittel. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber - soweit nicht abweichend vereinbart - verpflichtet, die gebuchten Platzierungen so rechtzeitig abzurufen, dass sie bis zum Ende des Kalenderjahres der Buchung abgewickelt werden können. 3.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung über Zeit, Art und Umfang der Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, platziert Antenne MV die Werbemittel im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Ist ein Einvernehmen nicht herstellbar, entscheidet Antenne MV nach billigem Er- messen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Die Platzierung von Werbemitteln erfolgt ausschließlich in Formaten, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind, sofern nicht abweichend vereinbart. befunkaufträgen beauftragt, wirken sich etwaige Mängel bei Durchführung des Auftrags in einem Medium - sofern nicht abweichend vereinbart oder für den Auftraggeber unzumutbar - nicht auf den Auftrag für das jeweilige andere Medium aus. 3.3 Antenne MV ist berechtigt, einzelne Werbemittel auch bei bestätigten Aufträgen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Platzierung für Antenne MV unzumutbar ist, z. B. wegen mangelhafter technischer Qualität. Antenne MV teilt dem Auftraggeber die Gründe für die Ablehnung der Platzierung eines Werbemittels unverzüglich mit. Weist Antenne MV Werbemittel aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat - insbesondere wegen technischer oder rechtlicher Mängel - zurück, hat der Auftraggeber das Recht, die beanstandeten Werbemittel unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann Antenne MV die freigewordene Platzierung anderweitig vergeben. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung ist dasjenige anzurechnen, was Antenne MV durch die anderweitige Belegung der freigewordenen Werbekapazitäten erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Platzierung, weil die Platzierung berechtigten Interessen von Antenne MV widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung. Der Auftraggeber kann aus einer berechtigten Zurückweisung eines Werbemittels gegenüber Antenne MV keine Schadenersatzansprüche geltend machen. 3.6 Ein Mangel in der Darstellung bzw. Platzierung des Werbemittels liegt insbesondere nicht vor bei nicht von Antenne MV zu vertretenden Störungen der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall bei Internet-Providern oder nicht Antenne MV zuzurechnenden Online-Diensten, bei unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von Antenne MV liegen sowie bei Darstellungsfehlern, die aufgrund von Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- oder Hardware des Users erzeugt werden. Der vorübergehende Ausfall eines Ad-Servers stellt keinen Mangel dar, soweit die Ausfallzeit im Verhältnis zur vereinbarten Platzierungszeit des Werbemittels für den Auftraggeber noch zumutbar ist. 3.4 Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Platzierung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Antenne MV alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Platzierung des Werbemittels als genehmigt. 4.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier Werbemittel verantwortlich, die den nachfolgenden und ggf. zusätzlich vereinbarten Vorgaben entsprechen. Die Werbemittel sind - ggf. unter Nennung etwaiger LinkZiele - spätestens sieben Werktage vor Beginn der Platzierung zu übermitteln. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Übermittlung ist Antenne MV berechtigt, die Platzierung des Werbemittels zu verweigern. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet, 3.5 Werden Werbemittel neben oder gemeinsam mit Wer- 3.7 Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von Antenne MV nicht zu vertretenden Umständen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt platziert werden, so ist Antenne MV berechtigt, die Platzierung des Werbemittels nachzuholen, soweit dies nicht für den Auftraggeber unzumutbar ist. Antenne MV setzt den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis. 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung Antenne MV muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die für die jeweils gebuchten Werbemittel geltenden technischen Spezifikationen legen die Vertragspartner im Rahmen der Auftragserteilung verbindlich fest. 4.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte des Werbemittels nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt Antenne MV insoweit von sämtlichen auf einem Verschulden des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Antenne MV geltend machen. 5. Preise Onlinewerbeaufträge werden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste von Antenne MV zur Zeit des Vertragsschlusses über die Platzierung der Werbemittel abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der in der jeweiligen Beauftragung vereinbarten Abrechnungsmodalitäten. 6. Nutzungsrechte Der Auftraggeber räumt mit Übergabe des Werbemittels Antenne MV alle für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung sowie erforderliche Markennutzungsrechte soweit diese jeweils räumlich, inhaltlich und zeitlich für die Durchführung des Onlinewerbeauftrags erforderlich sind, ein. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle insoweit einzuräumenden Rechte verfügt und stellt Antenne MV von ihm zu vertretende Ansprüche Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei. 16 GEGIRONNAL! WIR BERATVEERMNARSKTIE UNG RE ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN GMBH & CO. KG Funkhaus Plate • Am Bahnhof 4 • 19086 Plate Büro Rostock • Rosa-Luxemburg-Straße 25/26 • 18055 Rostock AntenneMV.de • [email protected] • Tel.: 0381.2033-112 • Fax: 0381.86510-888 Leiterin Vertrieb Stefanie Obernberger Telefon: 0381.2033-322 Funk: 0172.3959577 E-Mail: [email protected] Mediaberater Region Nord Norbert Hellmann Telefon: 0381.2033-156 Funk: 0172.3170460 E-Mail: [email protected] Mediaberater Region West Torsten Hennig Telefon: 0381.2033-112 Funk: 0172.5227825 E-Mail: [email protected] Vertriebsassistentin Konstanze Selbert Telefon: 0381.2033-112 E-Mail: [email protected] Leiterin Management Media Specials & Services Astrid Hußke Telefon: 0381.2033-130 E-Mail: [email protected] Mediaberater Region Ost Thomas Hein Telefon: 0381.2033-132 Funk: 0170.9409416 E-Mail: [email protected]