Fugro Consult GmbH Ermittlung von Potenzialflächen für
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Fugro Consult GmbH Ermittlung von Potenzialflächen für
Fugro Consult GmbH Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 12681 Berlin Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Fachgutachten zum räumlichen und sachlichen Teil-Flächennutzungsplan “Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP Schipkau 1-2013) Geschäftsführer: Dr. Uta Alisch (Vorsitz) Dr. Rolf Balthes Dr. Dirk Brinschwitz Wolfgang Weinhold Tel.: 030 93651-0 Fax: 030 93651-250 [email protected] www.fugro.de AG Berlin-Charlottenburg HRB 134082 B Ust.-IdNr.: DE 150 375 679 Deutsche Bank AG Konto-Nr. 960 300 2 BLZ 100 700 00 IBAN: DE83 1007 0000 0960 3002 00 SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX Auftraggeber: Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Am Nesseufer 40 26789 Leer Auftragnehmer: Fugro Consult GmbH Abteilung Mining/Infrastruktur Wolfener Straße 36, Aufgang U 12681 Berlin Bearbeiter: Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer, Landschaftsarchitekt Dalila-Elvira Scholtissek, B.Sc. Dipl.-Geografin Sandra Zukunft KT-Nr.: 340-13-042 Bestätigt: Rüdiger Schäfer Projektleiter Abt. Mining/Infrastruktur Datum: Berlin, 10.03.2015 Fugro Consult GmbH, a member of the Fugro group of companies with offices throughout the world. Zertifiziert nach ISO 9001:2008 12 100 8243 TMS und BS OHSAS 18001:2007 12 116 8243 TM Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Inhaltsverzeichnis 1 2 Planungsanlass, Planverfahren und Planungsziel ...........................................................3 Methodik vor dem Hintergrund der Rechtsprechung .......................................................4 3 Verhältnis zu anderen Planverfahren ..............................................................................5 3.1 3.2 3.3 Regionalplan ........................................................................................................... 5 Bebauungspläne ..................................................................................................... 5 Anträge nach BImSchG ........................................................................................... 6 4 Potenzielle Wirkungen der Windenergienutzung auf die Umwelt .....................................6 5 Durchgeführte Untersuchungen zur Umwelt ....................................................................8 6 Vorgehensweise, Durchführung der Flächenfindung .......................................................9 6.1 Ausschlussanalyse .................................................................................................. 9 6.1.1 Ausschluss von Flächen mit „harten“ Tabukriterien .......................................... 9 6.1.2 Erarbeitung und Anwendung „weicher“ Ausschlusskriterien ............................12 6.2 Potenzialflächen für die Einzelfallbetrachtung ........................................................19 6.2.1 Berücksichtigung der Regionalplanung ...........................................................20 6.2.2 Windhöffigkeit im Bereich der Potenzialflächen ...............................................20 6.2.3 Geräuschkontingentierung ..............................................................................21 7 Ergebnis der Ermittlung von Konzentrationsflächen ......................................................21 8 Quellennachweis ...........................................................................................................22 8.1 Gesetzliche Grundlagen .........................................................................................22 8.2 Literaturverzeichnis ................................................................................................23 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Geltungsbereich Teil-FNP ................................................................................. 4 Abbildung 2: Windhöffigkeit im Bereich des Geltungsbereiches des Teil-FNP ......................20 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren der Windenergienutzung ................................................ 6 Tabelle 2: Flächenausschluss durch Tabukriterien ................................................................ 9 Tabelle 3: Anwendung gewichtiger Restriktionen nach Einzelfallbetrachtung .......................12 Tabelle 4: Anwendung sogenannter „weicher“ Restriktionskriterien ......................................14 Anlagen - Blatt Nr. 1: Tabuflächen - Blatt Nr. 2: „weiche“ Ausschlusskriterien - Blatt Nr. 3: Potenzialflächen Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 2 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 1 Planungsanlass, Planverfahren und Planungsziel In der Gemeindevertretersitzung am 24.01.2013 in Klettwitz wurde die Aufstellung eines räumlichen und sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ (Teil-FNP Schipkau 1 - 2013, Beschluss-Nr. 01/13) beschlossen. Zur Finanzierung des Bauleitplanverfahrens wird gemäß § 8 bzw. 10 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Schipkau und der Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG aus D26789 Leer abgeschlossen. Die Klettwitz Green Energy beabsichtigt, nach Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen, das Repowering und die Erweiterung des Windparks Klettwitz umzusetzen. Die Fugro Consult GmbH wurde von der Klettwitz Green Energy GmbH & Co KG mit der Erstellung von umweltfachlichen Planungen und Umweltgutachten zum Windpark Klettwitz beauftragt. Die vorliegende Unterlage dient als Fachgutachten zur Vorbereitung der Aufstellung des TeilFNPs. Gegenstand dieses Fachgutachtens ist die Ermittlung potenzieller Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen. In der nachfolgenden Übersichtskarte ist der Geltungsbereich des räumlichen und sachlichen Teil-FNP „Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ dargestellt. Die Kartengrundlage zeigt noch die Windenergieanlagen, welche um das Jahr 2000 errichtet wurden. Diese sind inzwischen im Rahmen des Repowerings abgebaut und durch neue WEA ersetzt worden. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 3 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Abbildung 1: Geltungsbereich Teil-FNP 2 Methodik vor dem Hintergrund der Rechtsprechung Das methodische Vorgehen für die Ermittlung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in einer Gemeinde ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.09.2009 (4 BN 25.09). Demnach ist die Entscheidung über die Flächen für Windenergienutzung wie folgt nachvollziehbar darzulegen: 1. (harte) Tabu- bzw. Ausschlusskriterien: Flächen, auf denen tatsächlich oder rechtlich eine Windenergienutzung ausgeschlossen ist, werden im ersten Schritt ausgeschieden und nicht weiter auf ihre Eignung untersucht. 2. (weiche) Ausschluss- bzw. Restriktionskriterien: Im zweiten Schritt kann die Gemeinde eigene Ausschluss-Kriterien entwickeln. Dafür ist eine nähere Eignungsuntersuchung erforderlich. Auch eine Kumulation von Restriktionsgründen kann den Ausschluss von Flächen rechtfertigen. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 4 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 3. Konzentrationsflächen festlegen: Nach Durchführung der Schritte 1 und 2 verbleiben Potenzialflächen für die Nutzung von Windenergie. Innerhalb dieser Flächenkulisse legt die Gemeinde unter Abwägung öffentlicher und privater Belange die Konzentrationsflächen für Windenergie fest. Im Ergebnis muss der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft werden. Für die Methodik sind weitere Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 – 4 CN 2/11; Urt. v. 31.01.2013 – 4 CN 1/12) wichtig, in dem Anforderungen an Teilflächennutzungspläne für Windenergienutzung beschrieben werden. Das gesamte Abschichtungs- und Auswahlverfahren muss nachvollziehbar dokumentiert werden. 3 Verhältnis zu anderen Planverfahren Parallel zur Ausarbeitung dieses Fachgutachtens und zur Aufstellung des Teil-FNP laufen diverse Planaufstellungs- und Genehmigungsverfahren. 3.1 Regionalplan Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald liegt derzeit in der durch die Regionalversammlung einstimmig bestätigten zweiten Entwurfsfassung vom 24. April 2014 vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde daraufhin beschlossen und umgesetzt. Aufgrund des Zeitablaufs ist damit zu rechnen, dass der Teil-FNP „Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ zeitlich vor dem sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ in Kraft treten kann. Um eine spätere Anpassungspflicht (§ 1 Abs. 4 BauGB) des Teil-FNP entbehrlich zu machen, kann die Gemeinde im Vorgriff auf den Teilregionalplan dessen Kriterienkatalog übernehmen. Die „weichen Kriterien“ werden deshalb mit den Kriterien des in Aufstellung befindlichen Regionalplans abgeglichen. Darüber hinaus kann die Gemeinde im Sinne einer bauleitplanerischen Feinsteuerung eine Ausdifferenzierung und Konkretisierung vornehmen. 3.2 Bebauungspläne • Bebauungsplan Nr. 2-2012 - "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Der Satzungsbeschluss wurde am 24. Januar 2013 gefasst. • Bebauungsplan Nr. 3-2012 - "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Die Satzung wurde noch nicht beschlossen. Der Offenlegungsbeschluss wurde am 5. Februar 2015 gefasst. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 5 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 3.3 4 Anträge nach BImSchG • BImSchG-Verfahren „Repowering Windpark Klettwitz I - 19 WEA, Typ Vestas V112 3,3 MW“. Genehmigt am 21. März 2014 (Genehmigungsbescheid Nr. 40.004.00/13/1.6.2V/RS). • BImSchG-Verfahren „Repowering Windpark Klettwitz II - 8 WEA, Typ Vestas V112 3,3 MW“. Genehmigt am 3. Juni 2014 (Genehmigungsbescheid Nr. 40.008.00/13/1.6.2V/RS). • BImSchG-Verfahren „Windpark Klettwitz Erweiterung Südbereich I - 5 WEA, Typ Vestas V112 - 3.3 MW“. Antrag gestellt im Januar 2015. • BImSchG-Verfahren „Windpark Klettwitz Erweiterung Südbereich II - 12 WEA, Typ Vestas V117 - 3.3 MW“. In Bearbeitung. Potenzielle Wirkungen der Windenergienutzung auf die Umwelt Die allgemeinen Auswirkungen der Windenergienutzung ergeben sich aus dem Baubetrieb, der Anlage von Erschließungswegen und den WEA selbst sowie dem Betrieb der Anlagen. Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren der Windenergienutzung Wirkfaktor Baubedingte Wirkungen Vorübergehende Flächeninanspruchnahme für Baustelleneinrichtungen (z.B. Baustraßen, Lagerplätze, Baunebenflächen) für Bauarbeiten an den WEA und zum Netzanschluss Schadstoffemissionen, Lärm, Erschütterungen, Lichtreize und Beunruhigungen durch Baubetrieb und Transportvorgänge für Verkehrsflächen, Fundamente, WEA und Netzanschluss Anlagebedingte Wirkungen Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Fundamente und Verkehrsflächen sowie betriebsbedingte Freihaltung von Wegen von Aufwuchs Versiegelung und Teilversiegelung Inanspruchnahme von Lebensräumen vorrangig betroffene Schutzgüter Wirkzone / Wirkungsintensität Flora/Fauna, Boden, (Grundwasser, Klima, Landschaft, Kulturgüter sonstige Sachgüter) Standorte der WEA und Flächen zum Netzanschluss, Zufahrtswege, Bauflächen und das nähere Umfeld. Fauna, (Mensch, Erholung, Landschaft) Standorte der WEA und Flächen zum Netzanschluss, Zufahrtswege, Bauflächen und das nähere Umfeld Flora/Fauna, Boden, (Grundwasser, Klima, Landschaft) Aufstellflächen, Wege und Fundamente sowie das nähere Umfeld. Funktionsverlust der vorrangig betroffenen Schutzgüter auf den beanspruchten Flächen. Störreize sind relevant für die Fauna. Funktionsverlust der vorrangig betroffenen Schutzgüter. Im Falle der teilversiegelnden Bauweise bleibt die Versickerungsfähigkeit des Bodens erhalten. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 6 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Wirkfaktor Baukörper Visuelle Veränderung der Landschaft vorrangig betroffene Schutzgüter Landschaft, Kulturgüter, sonstige Sachgüter, (Fauna) Wirkzone / Wirkungsintensität Wirkzone bis zu 10.000 m in Abhängigkeit von der Einsehbarkeit der Landschaft. Die Funktionsverminderung für das Landschaftsbild hängt von der Einsehbarkeit der Landschaft und der Empfindlichkeit der Landschaftsräume ab. (Die Veränderung der Landschaftskulisse kann bei einzelnen Arten zur Meidung des Gebietes führen. Es können Bruthabitate oder Zugbahnen von Brut-, Zug- und Rastvögeln betroffen sein. Falls keine Gewöhnung eintritt, führt eine dauerhafte Meidung des Gebietes zu Lebensraumverlusten.) Betriebsbedingte Wirkungen Hindernisbeleuchtung und Schattenwurf durch drehenden Rotor Fauna Mensch, Landschaft Die Hindernisbefeuerung ist über viele Kilometer deutlich sichtbar und hängt von den wetterbedingten Sichtverhältnissen ab. Der Schattenwurf wirkt bis zu 1.000m. Nächtliche Hindernisbeleuchtung hat eine Anziehungskraft auf nachtaktive Vögel und wirkt sich deshalb negativ auf den Vogelzug aus. Das Kollisionsrisiko steigt in Abhängigkeit von Zugbahnen und Empfindlichkeiten der Arten. Für einige Brutvogel- und Säugerarten kann der Schattenwurf auf den Boden eine Scheuchwirkung haben. Die Beleuchtung kann auch von Menschen als störend empfunden werden. (Schattengutachten) Schallemission durch Windgeräusch der Rotorblätter Wartungsverkehr Mensch, Fauna, Erholung Die WEA erzeugen im Betrieb Geräusche mechanischer Herkunft (Getriebe, Generator) und aerodynamischer Herkunft (Vorbeistreichen des Windes am Generator) die bis zu 1.000m weit wirken. Wartungsverkehr auf Zufahrtswegen. Mögliche Beeinträchtigungen der Wohn- und Erholungsnutzung. (Schallgutachten) Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft, da Geräusche eine physische Erscheinungsform der Landschaft sind. Lärm ist somit eine Beeinträchtigung der wahrnehmbaren Landschaft. Die Wirkungen können je nach Empfindlichkeit störend für vorkommende Tierarten sein, falls keine Gewöhnung eintritt. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 7 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Wirkfaktor Rotorbewegungen Kollision, Störung vorrangig betroffene Schutzgüter Fauna (Vögel und Fledermäuse) Wirkzone / Wirkungsintensität Die Rotoren drehen sich in Höhen zwischen ca. 80 m und ca. 200 m über dem Boden. Tierökologische Abstandskriterien. 1. Kollisionswirkung Wenn Tiere auf Rotorhöhe den Windpark durchfliegen, kann es zur Kollision mit den WEA kommen, was zu tödlichen Verletzungen führt. 2. Meidungswirkung / Lebensraumverlust Die Bewegung der Rotoren kann bei einzelnen Arten zur Meidung des Gebietes führen. Es können Bruthabitate oder Zugbahnen von Brut-, Zug- und Rastvögeln betroffen sein. Falls keine Gewöhnung eintritt, führt eine dauerhafte Meidung des Gebietes zu Lebensraumverlusten. 5 Durchgeführte Untersuchungen zur Umwelt Die folgenden Untersuchungen zur Umwelt sind für vorweg oder parallel laufende Bauleitplan- oder Genehmigungsverfahren durchgeführt worden: 1. BIOM (2012): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der Brutvögel 2012. Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde. 2. BIOM (2013): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der Zug- und Rastvögel 2012/2013. Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde. 3. BIOM (2014): Repowering und Erweiterung Windpark Klettwitz/Kostebrau. Bestandserfassung der Fledermäuse in Bodennähe. Endbericht vom 26.03.2014. Jänschwalde. 4. Fugro Consult GmbH (2013a): WEA und Zug-/Rastvögel in der Bergbaufolgelandschaft Lauchhammer I- Historie und Prognose. Ein Fachgutachten zum räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP Schipkau 1-2013). Berlin. 5. Fugro Consult GmbH (2013b): Bebauungsplan Nr. 2-2012. "Sondergebiet – Repowering Windpark Klettwitz". Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Ermittlung der Wirkungen von Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld. Berlin. 6. GICON GmbH (2015a): Landschaftsbildsimulation für die Erweiterung des Windparks Klettwitz / Kostebrau. Süderweiterung II. Dresden. 7. GICON GmbH (2015b): Geräuschkontingentierung – Schalltechnische Gutachten. Dresden. 8. GICON GmbH (2015c): Landschaftsbildsimulation für den Windpark Kostebrau. Dresden. 9. Schmal & Ratzbor (2013): Naturschutzfachliches Gutachten zur Empfindlichkeit rastender Kraniche und nordischer Gänse gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen der Potentialfläche Klettwitz, Gemeinde Schipkau OT Klettwitz, Brandenburg. Lehrte. Auch wenn der Geltungsbereich des Teil-FNP im Osten weiter gefasst ist als die Untersuchungsgebiete der vorstehenden Untersuchungen, so können trotzdem viele Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 8 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Erkenntnisse übernommen werden. Die sehr aufwendigen Untersuchungen gehen weit über den Detaillierungsgrad hinaus, der für die Aufstellung eines Teil-FNP erforderlich ist. 6 Vorgehensweise, Durchführung der Flächenfindung 6.1 Ausschlussanalyse Die Ermittlung der für Windenergienutzung geeigneten Flächen erfolgt auf Grundlage einer Ausschlussanalyse. Ziel ist es, Flächen zu ermitteln, die ein geringes oder kein Konfliktpotenzial für die Windenergienutzung mit sich bringen und daher grundsätzlich für eine solche Nutzung geeignet sind. Es wird in folgenden Schritten vorgegangen: 1. Ausschluss von Flächen mit „harten“ Tabukriterien, auf denen die Errichtung von Windkraftanlagen faktisch nicht möglich ist. 2. Hinzuziehung von weiteren, über den gesetzlichen Schutzanspruch hinausgehenden „weichen Tabukriterien“ in die Planung. Hierbei handelt es sich um Gründe, die abgewogen werden können, wie etwa die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder einzelner Tierarten. 3. Im Ergebnis verbleiben Flächen, die weder den harten noch den weichen Tabuzonen zuzurechnen sind. Diese eignen sich für den Betrieb von Windkraftanlagen und werden als Potenzialflächen ausgewiesen. 4. Die Gemeinde kann innerhalb der Potenzialflächen Konzentrationszonen bilden. Dabei muss dargelegt werden, ob der Windenergie unter den gegeben Rahmenbedingungen ausreichend Raum gegeben wird. Eine reine „Verhinderungsplanung“ darf keinesfalls erfolgen. 6.1.1 Ausschluss von Flächen mit „harten“ Tabukriterien „Harte“ Tabu- bzw. Ausschlusskriterien sind Faktoren, die die Errichtung von Windenergieanlagen schlechthin ausschließen. Dies können rechtliche Gründe sein, wie zum Beispiel die Unzulässigkeit in einem Naturschutzgebiet oder auch tatsächliche Gründe wie zum Beispiel die Nichteignung des Baugrundes. Die folgende Tabelle zeigt, welche Tabukriterien geprüft worden sind. In Spalte 2 der Tabelle wird gekennzeichnet, ob entsprechende Flächen vorliegen. Die Tabubereiche werden in Blatt Nr 1 lagemäßig dargestellt. Tabelle 2: Flächenausschluss durch Tabukriterien Tabukriterium Behandlung im Teil-FNP Naturschutzbelange: Nationalparke (§24 BNatSchG) nicht vorhanden Nationale Naturmonumente (§24 Abs. 4 BNatSchG) nicht vorhanden Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG) nicht vorhanden Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 9 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Tabukriterium Behandlung im Teil-FNP Kernzonen von Biosphärengebieten (§25 BNatSchG) nicht vorhanden Gebiete, die einstweilig sichergestellt sind (§22 Abs. 3 BNatSchG) nicht vorhanden Gebiete, deren Unterschutzstellung förmlich eingeleitet wurde Bisher nicht bekannt. Abfrage der TÖB erfolgt durch die frühzeitige Beteiligung. Belange des Wohnens Gebäude mit Wohn-, Naherholungs-, Kurund Kliniknutzung sowie entsprechende überbaubare Grundstücksflächen in Kraft getretener Bebauungspläne • Rechtliche und tatsächliche Ausschlusskriterien bezüglich des Abstandes von WEA zu Wohnbebauung sind Schallimmissionen, Schattenwurf, Erschütterungen sowie die visuelle Beeinträchtigung insbesondere durch optische Bedrängung dar. • Abstandskriterien bezüglich Schallemissionen, Schattenwurf und Erschütterungen sind zuverlässig nur bei Kenntnis des Anlagentypes und der örtlichen Gegebenheiten möglich • Einen guten Anhaltswert für den minimalen Siedlungsabstand bietet die optische Bedrängung, da hierzu bereits überzeugende Rechtsprechung vorhanden ist. Demnach tritt eine optische Bedrängung ein, wenn der Abstand zwischen Wohnhaus und Windkraftanlage die 2- bis 3-fache Anlagenhöhe unterschreitet. Geht man von aktuellen Anlagenhöhen zwischen 160 und 200 m aus endet die optische Bedrängung bei 3-facher Anlagenhöhe in einem Abstand von 480 – 600 m. • Der Mindestabstand bezüglich der optischen Bedrängung dürfte pauschalisierend herabgesetzt auf einen Abstand von 500m auch dem absolut minimalem Abstand bezüglich der zulässigen Grenzwerte der Schallimmission, Schattenwurf und Erschütterungen entsprechen. =>Abstand 500 m Abstände aus Gründen des Immissionsschutzes Immissionsrichtwerte der TA Lärm Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen • Vorsorgeabstand von 1000 m zu Gebäuden mit Wohn-, Seite 10 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Tabukriterium Behandlung im Teil-FNP • • Gebäude mit gewerblicher Nutzung sowie entsprechende überbaubare Grundstücksflächen in Kraft getretener Bebauungspläne. Naherholungs-, Kur- und Kliniknutzung sowie entsprechende überbaubare Grundstücksflächen in Kraft getretener Bebauungspläne. Die Gemeinde orientiert sich bei der Festlegung der Schutzzone am gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung und des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.06.2009, in dem ein Abstand von 1000 m zu vorhandenen und geplanten, gemäß §§ 3 bis 7 BauNVO sowie § 10 Abs. 3 und 4 BauNVO dem Wohnen dienenden Gebieten empfohlen wird, sowie am Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes Windenergienutzung vom 19.06.2013. Der Abstand gilt für jegliche Bebauung der oben genannten Nutzungsart, auch im Außenbereich. auch hier gilt der Schutz vor optischer Bedrängung (s.o.) =>Abstand 500 m Sonstige Kriterien Photovoltaik Freiflächenanlagen Flächen, die bereits der Nutzung von Sonnenenergie dienen, stehen der Windenergienutzung aus tatsächlichen Gründen nicht zur Verfügung. stehende Gewässer Oberflächengewässer werden als grundsätzlich nicht mit der Windenergienutzung vereinbar angesehen. Überschwemmungsgebiete nicht vorhanden militärische Schutzbereiche nicht vorhanden zivile Flugplätze und Einrichtungen Auf den Kernflächen der Flughäfen, Verkehrs-und Sonderlandeplätzen (Startund Landeflächen, Sicherheitsflächen) ist zur Wahrung der Belange der Luftfahrt die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 11 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Die Tabubereiche werden in Blatt Nr 1 lagemäßig dargestellt. Maßstabsbedingt werden kleinere Flächen (z.B. Einzelbebauung) oder lineare Strukturen (z.B. Verkehrswege) zeichnerisch nicht hervorgehoben. 6.1.2 Erarbeitung und Anwendung „weicher“ Ausschlusskriterien 6.1.2.1 Gewichtige Restriktionen in Einzelfallbetrachtung Die verbleibenden Bereiche werden nun zunächst bezüglich sehr gewichtiger Restriktionen / Kriterien untersucht, die sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben. Es handelt sich im Grunde auch um Tabuflächen. Allerdings müssen diese erst im Einzelfall betrachtet werden. Restriktionsbereiche sind bei Nachweis der Unschädlichkeit der WEA überwindbar. Tabelle 3: Anwendung gewichtiger Restriktionen nach Einzelfallbetrachtung gewichtige Restriktionen Behandlung im Teil-FNP Naturschutzbelange: Europäische Vogelschutzgebiete mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten. nicht vorhanden (innerhalb des Geltungsbereichs) Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln mit internationaler und nationaler Bedeutung Im Geltungsbereich nicht vorhanden. Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG, §18 BbgNatSchAG) Die entsprechenden Flächen werden in Karte 2 dargestellt. Große Flächen sind als Tabukriterium zu betrachten. Kleine oder langgestreckte schmale Flächen stehen jedoch einer Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergienutzung nicht entgegen, weil bei der Standortfindung für die einzelne Anlage dem Biotop ausgewichen werden kann. Dazu ist später im Genehmigungsverfahren der Nachweis zu führen. Landschaftsschutzgebiete (§26 BNatSchG) nicht vorhanden Pflegezonen von Biosphärengebieten (§25 BNatSchG) nicht vorhanden Bodenschutzwälder (§ 12 Abs. 4 LWaldG) Im Untersuchungsgebiet befinden sich Bodenschutzwälder. Diese wurden im Hinblick auf Erosionsschutz und Haldenstabilität festgelegt. Die Stabilität der Halden und des Baugrundes ist Gegenstand umfangreicher Untersuchungen und fließt an anderer Stelle in die Abwägung ein. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 12 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" gewichtige Restriktionen Behandlung im Teil-FNP Der Bodenschutzwald für sich ist deshalb in diesem Fall kein Tabukriterium für die Ausweisung der WindenergieKonzentrationszone. Erholungswald (§ 12 Abs. 5 LWaldG) Erholungswald wird als gewichtige Restriktion in die Abwägung eingestellt. Die Flächen sind in Karte 2 dargestellt. Wasserschutzgebiete Schutzbedürftig sind: • • Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten schutzbedürftige Bereiche für den Grundwasserschutz in Regionalplänen, soweit sie potenzielle Zonen II umgrenzen Schutzzonen I und II sind im Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplanes nicht vorhanden. Nur in Einzelfällen kann unter bestimmten ortsspezifischen Voraussetzungen eine Befreiung von den Verboten der jeweiligen Schutzgebietsverordnung möglich sein. Rohstoffsicherung Vorrang und Vorhaltegebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe gemäß sachlichem Teilregionalplan II „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe Vorrang und Vorhaltegebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe gemäß sachlichem Teilregionalplan II „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“ sind im Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplanes nicht vorhanden. Sonstige Kriterien • • Bahnstrecken Bundesautobahnen, Bundes-, Landesund Kreisstraßen einschließlich der Bauverbotszonen Maßstabsbedingt nicht dargestellt. Ein kleinräumiges Ausweichen innerhalb eines Konzentrationsgebietes ist möglich. Deshalb spricht das Kriterium nicht von vornherein gegen die Ausweisung als Potenzialfläche. Die Bereiche mit „weichen“ Ausschlusskriterien werden in Blatt Nr 2 lagemäßig dargestellt. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 13 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 6.1.2.2 Restriktionskriterien aufgrund bedeutsamer Belange Im Rahmen der weiteren Restriktionsanalyse werden die verbleibenden Flächen unter Berücksichtigung weiterer bedeutsamer Belange untersucht. Zur Vermeidung von Konflikten können Schutzabstände zu empfindlichen Nutzungen festlegt werden. Die nachfolgende Tabelle enthält in der linken Spalte einen Katalog möglicher Restriktionen und rechts die Anwendung im vorliegenden Fall. Die Abstände begründen sich auf gängigen Regelungen wie zum Beispiel den TAK (tierökologische Abstandskriterien im Windkrafterlass Brandenburg) oder den Technischen Anweisungen zum Schutz vor Lärm. Tabelle 4: Anwendung sogenannter „weicher“ Restriktionskriterien mögliche Restriktionen, Schutzabstände Anwendung im Teil-FNP Naturschutzbelange: Vorsorgeabstand zum SPA Vogelschutzgebiet Lausitzer Bergbaufolgelandschaft Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes 2-2012 „Repowering Windpark Klettwitz“ ist eine SPA-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Sie belegt, dass keine Beeinträchtigungen des SPA bzw. seiner maßgeblichen Erhaltungsziele zu erwarten sind. Deshalb ist der Abstand zum Geltungsbereich des Teil-FNP ausreichend. Es ist kein zusätzlicher Schutzabstand erforderlich. Vorsorgeabstand zum Kranichrastplatz, lt. TAK im Windkrafterlass Brandenburg: 2.000 m Die Einzelfallprüfung anhand mehrerer Gutachten (BIOM 2013, FUGRO 2013, SCMAL&RATZBOR 2013) hat ergeben, dass trotz Unterschreitung der TAK gem. Windkrafterlass erhebliche negative Wirkungen durch die WEA ausgeschlossen werden können. Es werden daher keine Schutzabstände angewandt. Vorsorgeabstand zum Rastplatz nordischer Gänse, lt. TAK im Windkrafterlass Brandenburg: 5.000 m Die Einzelfallprüfung anhand mehrerer Gutachten (BIOM 2013, FUGRO 2013, SCMAL&RATZBOR 2013) hat ergeben, dass trotz Unterschreitung der TAK gem. Windkrafterlass erhebliche negative Wirkungen durch die WEA ausgeschlossen werden können. Es werden daher keine Schutzabstände angewandt. Zugkonzentrationskorridore von Vögeln und Fledermäusen, bei denen WEA zu einer „signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos“ oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können. Im Rahmen der faunistischen Erfassungen konnte derzeit kein Zugkonzentrationskorridor innerhalb des Geltungsbereichs festgestellt werden. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 14 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" mögliche Restriktionen, Schutzabstände Anwendung im Teil-FNP Bergbaufolgelandschaft und ihrer zu erwartenden, steigenden Bedeutung als Vogelrastplatz wurde trotzdem von den Naturschutzbehörden (oNB sowie uNB LK OSL) die Offenhaltung eines Zugkonzentrationskorridors zwischen dem Nord- und Südteil des Windparks gefordert. Dieses entspricht auch der aktuellen Darstellung im Teilregionalplan Wind. Dieser offenzuhaltende Zugkonzentrationskorridor wird als Restriktionskriterium berücksichtigt. Belange des Landschaftsbildes = Vielfalt, Schönheit, Eigenart Die Bergbaufolgelandschaft im Westen des Geltungsbereiches ist derzeit ohne hohe Qualitäten für das Landschaftbild. Die Konzentration von neuen WEA ist hier sinnvoll, da bereits WEA vorhanden sind. Die alte Kulturlandschaft im Osten des Geltungsbereiches ist dagegen höherwertiger. Trotzdem erreicht sie auch hier keine Qualität, welche Restriktionen rechtfertigen würde. Eine Kartendarstellung erfolgt zu diesem Kriterium nicht. Vorranggebiete für Natur und Landschaft gemäß Regionalplan Nicht vorhanden. Freiflächenverbundsystem / regionale Grünzüge gemäß Regionalplan Ungeachtet einer derzeitigen rechtlichen Unsicherheit über dieses Kriterium, wird das Freiflächenverbundsystem als Restriktion angewandt (siehe Karte 2). Biotopverbund Brandenburg Aus Gründen des Maßstabs, der Planungsrelevanz und der Lesbarkeit der Karten werden nicht alle Ergebnisse der Auswertung in den Karten dargestellt. Biotopverbundflächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen ökologischen Wechselbeziehungen. Bei der Standortwahl für WEA können Biotopverbundflächen relevant sein. Das Land Brandenburg verfügt über ein Konzept zur Entwicklung des Biotopverbundes. Daraus ist der „Teil Wildkorridore“ (MLUV 2010) für den Teil-FNP relevant und wird ausgewertet. Dargestellt werden: • Großsäugerkorridor im südlichen Gemeindegebiet. Als Restriktionskriterium relevant. • Querungshilfe über A13 südlich Schipkau vorgesehen. Bedeutsam im Zusammenhang mit Großsäugerkorridor. Nicht dargestellt werden: • A13 als Barriere für Großsäuger • Einige Kleinmoore und moorreiche Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 15 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" mögliche Restriktionen, Schutzabstände Anwendung im Teil-FNP Wälder in der Altlandschaft vorhanden. Aufgrund Kleinteiligkeit kein Hindernis für Ausweisung von Konzentrationszonen. Die Flächen könnten im Zulassungsverfahren gemieden werden. • Barrieren bezüglich NATURA 2000 nicht vorhanden. • Urstromtäler nicht vorhanden. • Stillgewässerverbund, mehrere Kleingewässer vorhanden. Nicht relevant für Windenergienutzung. • Trockenverbund; Flächen und Entwicklungsachsen vorhanden. Nicht relevant für Windenergienutzung, weil die Anlagenstandorte einem Trockenverbund nicht im Wege stehen. Bodenschutz Belange des Bodenschutzes im Sinne der §§ 1 und 2 BBodSchG sind zu berücksichtigen. Es sollte ein sparsamer, schonender und haushälterischer Umgang mit Boden erfolgen und geprüft werden, ob jeweils eine Inanspruchnahme weniger wertvoller Böden möglich ist. Die Überprüfung zeigt, dass in der Bergbaufolgelandschaft anthropogen stark gestörte und somit weniger wertvolle Böden vorkommen. Dagegen ist die Altlandschaft weiter östlich durch ein Mosaik unterschiedlich wertvoller Böden gekennzeichnet. Aus Gründen des Maßstabs, der Planungsrelevanz und der Lesbarkeit der Karten wird auf eine Darstellung wertvoller Böden in den Karten verzichtet. Abschlussbetriebsplan Lauchhammer I unter Bergaufsicht stehende Flächen Der Geltungsbereich des Teil-FNP befindet sich zum Teil innerhalb der Fläche des zugelassenen Abschlussbetriebsplans Lauchhammer I, für die noch Bergaufsicht besteht. Bis zum Abschluss der Sanierung ist davon auszugehen, dass die Gefahren aus früheren bergbaulichen Arbeiten noch nicht beseitigt wurden bzw. WindenergieVorhaben die ggf. noch durchzuführenden Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 16 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" mögliche Restriktionen, Schutzabstände Anwendung im Teil-FNP Wiedernutzbarmachungsarbeiten negativ beeinflussen werden. Grundsätzlich und mittel- bis langfristig ist die Nutzung der Flächen für Windenergie jedoch möglich. Im Sanierungsplan ist für die unter Bergaufsicht stehenden Flächen überwiegend forstwirtschaftliche Nachnutzung vorgesehen. Diese Nachnutzung steht der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie nicht entgegen. Aus diesen Gründen werden unter Bergaufsicht stehende Flächen nicht als Restriktionskriterium bei der Suche nach Windeignungsflächen eingestuft. geotechnische Sperrbereiche Geotechnische Sperrbereiche stellen derzeit noch harte Tabukriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen dar. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten sind hier aber WEA denkbar. Aus diesem Grund werden Sperrbereiche nicht als Restriktionskriterium bei der Suche nach Windeignungsflächen eingestuft. Landwirtschaft Der öffentliche Belang Landwirtschaft kann durch Planungen von WEA tangiert werden. WEA können auch innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen stehen. Relevante Wirkungen durch die Ausweisung von Konzentrationsflächen sind im Untersuchungsgebiet nicht erkennbar. Der Verlust von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche beschränkt sich auf den Bereich des Fundamentes der WEA sowie die Zuwegung. Wasserschutzgebiete Über die Kriterien in „Tabelle 3: Anwendung gewichtiger Restriktionen nach Einzelfallbetrachtung“ hinaus sind schutzbedürftig: • • • Gewässerrandstreifen, 10 m als Normalfall, in Ausnahmen darüber hinaus Schutzzone III von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten Gebiete außerhalb dieser Schutzzonen sollten Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Großflächige Gewässerrandstreifen kommen nicht vor. Innerhalb einer Konzentrationsfläche für WEA ist immer kleinräumig das Abrücken der einzelnen WEA von einem Gewässer möglich. Dieses muss im Zulassungsverfahren geklärt werden. Für die Flächenfindung ist das Restriktionskriterium „Gewässerrandstreifen“ wegen Kleinteiligkeit nicht geeignet. Seite 17 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" mögliche Restriktionen, Schutzabstände in der Abwägung gegenüber anderen Standorten vorgezogen werden. Anwendung im Teil-FNP • Schutzzone III nicht vorhanden Denkmalschutz Denkmale § 2 Abs. 1 BbgDSchG und die Umgebung von Denkmalen (§9 Abs. 1, Nr. 4) Bodendenkmale können vorkommen, sind jedoch im westlichen Geltungsbereich des T-FNP (Bergbaufolgelandschaft) nicht zu erwarten. Bauliche Kulturdenkmäler befinden sich in den Ortslagen Annahütte, Klettwitz, Kostebrau und Schipkau. Es handelt sich um Wohngebäude und Kirchen. Die auszuweisenden Konzentrationsflächen für Windenergie werden aufgrund anderer Kriterien ohnehin einen großen Abstand zu diesen Kulturdenkmälern einhalten müssen. Eine vertiefende Untersuchung zum Denkmalschutz ist daher auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erforderlich. Näheres kann bei Erfordernis in nachfolgenden Verfahren behandelt werden. Wetterradar Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdienstes im Umkreisradius von 15 km beachten. Die nächstgelegenen Wetterradarstationen befinden sich bei Berlin und Dresden. Einschränkungsbereiche im Umkreis von 15 km um diese Stationen sind im Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplanes nicht vorhanden. Schutzabstände Schutzabstand zu Tiefflugstrecken der Bundeswehr Schutzabstände zu Tiefflugstrecken der Bundeswehr sind im Geltungsbereich des Teil-FNPes nicht vorhanden. Bauschutzbereich des Sonderlageplatzes Schwarzheide • Für den Sonderlandeplatz Schwarzheide ergeben sich entsprechend der gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtbetrieb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vom 02.05.2013 (NFL I 92/13) für die Windkraftnutzung relevante Baubeschränkungen. • Im Bereich der Platzrunde inklusive dessen Mindestabstandsbereiche Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 18 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" mögliche Restriktionen, Schutzabstände Richtfunktrassen Freileitungen (Hoch- und Höchstspannungstrassen) 6.2 Anwendung im Teil-FNP sowie im Bereich der Hindernisbegrenzungsfläche ist die Errichtung von Bauwerken, welche nach den örtlichen Verhältnissen die sichere Durchführung des Flugbetriebs gefährden können, nicht zulässig. Die Prüfung diesbezüglich erfolgt durch die Deutsche Flugsicherung. • Da im Bereich um die Landebahn bis zu einem Abstand von 2000m entsprechend der o.g. Richtlinie Gebäude ab einer Höhe von 45 m als relevante Hindernisse betrachtet werden, ist ein negatives Ergebnis im Rahmen der Prüfung des Einzelfalles durch die DFS sehr wahrscheinlich. Aus diesem Grund wird dieser Bereich von der Gemeinde als Tabukriterium eingestuft. • Der sich hieran anschließende obere Übergangsbereich der Hindernisbegrenzungsfläche erlaubt mit zunehmendem Abstand vom Flugplatz höhere bauliche Anlagen. Ein negatives Ergebnis im Rahmen der Prüfung des Einzelfalles durch die DFS ist in diesem Bereich geringer. Aus diesem Grund wird hier seitens der Gemeinde eine Zulässigkeit von WEA gesehen. Mit Einschränkungen (Höhenbeschränkungen) im Genehmigungsverfahren ist jedoch zu rechnen. Für Richtfunktrassen soll ein Korridor von ca.100 m freigehalten werden. Damit ergibt sich bei einem Rotorradius von bis zu 60 m ein Schutzabstand von 50m+60m = 110 m Der Abstand zu Freileitungen der Hoch und Höchstspannungseben soll von der Rotorspitze bis zur Freileitungstrasse dem 1-fachen Rotordurchmesser entsprechen. Damit ergibt sich bei einem Rotorradius von bis zu 60 m ein Schutzabstand von 60m+120m = 180 m. Potenzialflächen für die Einzelfallbetrachtung Die nach Anwendung der Tabu- und Restriktionskriterien verbleibenden Flächen weisen ein Grundpotenzial für die Windenergienutzung auf. Sie werden nun noch unter weiteren Gesichtspunkten (hier: Regionalplanung, Windhöffigkeit, Geräuschkontigentierung) einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 19 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 6.2.1 Berücksichtigung der Regionalplanung Die Ermittlung von Potenzialflächen führt zu einem ähnlichen Ergebnis wie der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ (siehe Blatt Nr. 3). Der Gemeinde wird empfohlen kleinere Abweichungen (im Westen der südlichen Fläche) zu ignorieren und die Abgrenzung entsprechend den Windeignungsgebieten der Regionalplanung vorzunehmen. 6.2.2 Windhöffigkeit im Bereich der Potenzialflächen Abbildung 2: Windhöffigkeit im Bereich des Geltungsbereiches des Teil-FNP Im Bereich der, in der oben stehenden Abbildung rot dargestellten, Potenzialflächen für Windenergie betragen die Windhöffigkeiten in einer Höhe von 100 m über Grund im Jahresmittel 5,2 bis 5,9 m/s und liegen damit oberhalb des wirtschaftlichen Grenzwertes von 5,0 m/s. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist in wirtschaftlicher Hinsicht im kompletten Bereich der ermittelten Potenzialflächen möglich. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 20 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 6.2.3 Geräuschkontingentierung Im Rahmen der Bauleitplanung für den „Bebauungsplan Nr. 3-2012 - Erweiterung Windpark Klettwitz“ ist eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden. Dabei wurden für das Plangebiet Emissionskontingente LEK und Zusatzkontingente LEK,ZUS nach dem Verfahren der DIN 45691 ermittelt. Vorbelastungen durch bestehende Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie den vorhandenen „Bebauungsplan Nr. 2-2012 - Repowering Windpark Klettwitz“ wurden berücksichtigt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 3-2012 die Festsetzung der Geräuschkontingente LEK,Tag 62 dB(A) und LEK,Nacht 47 dB(A) erforderlich ist. Die Erfahrung der Projektentwickler zeigt, dass unter Einhaltung dieser Vorgaben die Errichtung und der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen möglich sind. Damit ist festzustellen, dass auch im Hinblick auf Emissionskontingente die Entwicklung von Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialflächen möglich ist. 7 Ergebnis der Ermittlung von Konzentrationsflächen Auf Grundlage der vorgenannten Kriterien, dem daraus resultierenden Ausschluss ungeeigneter Flächen und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Regionalplanung sowie der Windhöffigkeit verbleiben 680 ha, die als Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in Frage kommen. Das sind ca. 19 % des 3.500 ha großen Geltungsbereichs bzw. ca. 10% des gesamten Gemeindegebietes von 6.880 ha (Gemeinde Schipkau 2015). Die ermittelten Flächen bestehen aus zwei Teilgebieten im Westen der Gemeinde Schipkau. Sie erlauben eine Konzentration der Windenergienutzung auf zusammenhängende Gebiete. Legt man die bereits genehmigten und in Aufstellung befindlichen BImSchG-Anträge zugrunde, so lassen sich auf diesen beiden Flächen ca. 44 WEA der modernen 3,3 MWKlasse unterbringen. Es ist festzustellen, dass damit im Gemeindegebiet Schipkau für die Windenergie substanziell Raum geschaffen werden kann. Die Abgrenzung der Flächen entspricht dem derzeitigen Stand der Eignungsflächen im Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“. Es wird empfohlen, die beiden ermittelten Teilflächen als Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung in den Teilflächennutzungsplan zu übernehmen. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 21 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 8 Quellennachweis 8.1 Gesetzliche Grundlagen BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. BauNVo Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke. Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist BbgNatSchAG Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13 [Nr. 03, ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]) BbgDSchG Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz vom 24. Mai 2004. BBodSchG Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist. B-Plan Bebauungsplan Nr. 2-2012 - "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" - Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Der Satzungsbeschluss wurde am 24. Januar 2013 gefasst. Bebauungsplan Nr. 3-2012 - "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" Gemeinde Schipkau OT Klettwitz. Der Offenlegungsbeschluss wurde am 5. Februar 2015 gefasst. BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG). Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. BVerwG Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. 4 BN 25.09. Hessischer VGH - 25.03.2009 - AZ: VGH 3 C 594/08.N. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. 4 BN 2.12. OVG BerlinBrandenburg - 18.10.2011 - AZ: OVG 2 A 2.11. Flugsicherheit Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtbetrieb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vom 02.05.2013 (NFL I 92/13). Deutsche Flugsicherung. LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg vom 20. April 2004, zuletzt geändert am 27. Mai 2009. TA-Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm). Vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). T-RP Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald bestätigt durch die 41. Regionalversammlung Lausitzspreewald am 19.06.2012 (BeschlussNr. 41/163/12) in Verbindung mit der Bestätigung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (Beschluss-Nr. 41/164/12). Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 22 von 23 Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Windkrafterlass Ausschließlich Nr. 4.5. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlass des MUNR). Vom 24.Mai 1996. Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 01. Januar 2011. 8.2 Literaturverzeichnis BIOM (2013a): Erfassung der Zug- und Rastvögel Klettwitz/Kostebrau. Schlussbericht. Jänschwalde, 20.05.2013. 2012/2013 im Windpark Fugro Consult GmbH (2013): WEA und Zug-/Rastvögel in der Bergbaufolgelandschaft Lauchhammer I - Historie und Prognose. Berlin, 06.11.2013. Gemeinde Schipkau (Zugriff 2015): Gemeinde Schipkau. Im http://www.gemeinde-schipkau.de/verzeichnis/objekt.php?mandat=43436. 10.03.2015. Internet unter: Letzter Zugriff: LMBV (1994): Abschlussbetriebsplan Lauchhammer Teil I, LMBV mbH, (Zulassung 28.07.1995; Gz: k46-1.4-2-5), Senftenberg, den 01.07.1994. MLUV (2010): Biotopverbund Brandenburg. Schmal & Ratzbor (2013): Naturschutzfachliches Gutachten zur Empfindlichkeit rastender Kraniche und nordischer Gänse gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen der Potentialfläche Klettwitz, Gemeinde Schipkau OT Klettwitz, Brandenburg. Lehrte, 01.07.2013. Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen Seite 23 von 23