Angst vor Mitbestimmung - ver.di – Bezirk Südhessen
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Angst vor Mitbestimmung - ver.di – Bezirk Südhessen
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezirk Südhessen Fachbereich Handel Rheinstraße 50 64283 Darmstadt 06151 / 39 08 39 Mitteilung an die Medien Eigenständige Betriebsratswahl bei Toom/Rewe-Center Darmstadt? Angst vor Mitbestimmung Rewe gliedert Markt aus und schürt Angst in der Belegschaft Darmstadt, 3. Februar 2014 – Auf der heutigen Belegschaftsversammlung und durch ein Rundschreiben der Rewe Markt GmbH Region Mitte erfuhren die Beschäftigten der ehemaligen Toom-Filiale, jetzt Rewe-Center, in der Leydhecker Straße 16 in Darmstadt wirklich Neues: Dieser Markt soll „voraussichtlich zum 31. März 2014 aus der Rewe Markt GmbH ausgegliedert“ und „nach den gesetzlichen Regelungen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB“ auf eine „noch nicht näher bestimmte Gesellschaft überführt werden“. Das hieße, in diesem Markt könnte ein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden. Hierzu hatte der bisherige Betriebsrat im Januar selbständig die Wahl eingeleitet, aber noch in der vergangenen Woche eine klare Absage der Geschäftsleitung erhalten. Denn bei der Rewe Markt GmbH Mitte wurde für etwa 550 kleinere Rewe- und PennyFilialen in der Vergangenheit ein so genannter Regionsbetriebsrat auf der Basis eines Tarifvertrages mit ver.di gewählt, der mehr als 12.000 Beschäftigte vertritt. Mit der Übernahme von Toom durch Rewe im Mai 2013 klagten mehrere Betriebsräte der wesentlich größeren Toom-Märkte für ihren Fortbestand und gegen eine automatische Geltung des Tarifvertrages mit ver.di. Insofern ist die heutige Information der Rewe-Geschäftsleitung an die Belegschaft des Rewe-Centers Darmstadt ein Schritt in die richtige Richtung, der zeigt, dass Rewe den Konflikt um die allgemeine Geltung des Tarifvertrages zur Bildung von Regionsbetriebsräten im gesamten Unternehmen nicht weiter zuspitzen will. Demgegenüber bleibt unverständlich, weshalb namhafte Manager nach der Belegschaftsversammlung in Darmstadt gezielt Angst und Panik unter den Beschäftigten verbreiteten, mit dem Betriebsübergang würden die Tarifverträge des Einzelhandels nicht mehr gelten, würden Urlaubs- und Weihnachtsgeld also nicht mehr gezahlt. Der Betriebsübergang nach § 613a BGB sichert den Beschäftigten ausdrücklich die Fortgeltung der Tarifverträge zu. Hinter dem Manöver der Verantwortlichen von Rewe steckt also nichts weiter als ein Versuch, die Beschäftigten einzuschüchtern und die Belegschaft gegen eine eigenständige Betriebsratswahl aufzubringen. Dahinter steckt die bei Rewe weithin bekannte und übliche Angst vor demokratischer Mitbestimmung und konsequenter Interessenvertretung in den Filialen. Nähere Informationen: Horst Gobrecht, 0160 / 901 606 36