Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution
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Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution
H 53602 konkret Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen Heft 5 · September / Oktober · 2006 AKTUELL Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution PHARMAZIE Arzneimittelwechselwirkungen RECHT – INFORMATIV Das Mutterschutzgesetz INTERN 75. Zentrale Fortbildung: Erkrankungen der Haut Inhalt | LAK-Notizen ✓ AKTUELL Delegiertenversammlung – Politik beherrschte Diskussionen 4 Resolution der LAK Hessen 5 Organspende – Hessens Apotheker sind dabei 6 Umgang mit Kunden – Substitutionspatienten 8 ✓ PHARMAZIE Arzneimittelwechselwirkungen – Interaktion Statin – Ciclosporin 9 Schlaganfall – jeder Dritte kennt keinen Risikofaktor 10 AMK – Arzneimittelrisiken sofort melden 11 Arzneimittelberatung – Embryotoxzentrum berät Apotheker 12 Seite 6 ✓ RECHT Recht – aktuell 13 Recht – informativ 14 ✓ INTERN Meldungen 16 Botanische Exkursion – Waalwege im Vinschgau 17 Weiterbildung – Homöopathie und Naturheilkunde 19 75. Zentrale Fortbildung (Ankündigung) 20 Zertifizierte Fortbildung – Klinische Pharmazie 21 ABDA – „Reformcenter 2006“ 21 FH Fulda – Doktorandenstelle 21 Pflanzenschutzgesetz – Anzeigepflicht 21 Seite 17 ✓ RUBRIKEN „gelesen“ 22 Impressum 22 Seite 14 TITELBILD: Draxler LAK-Notizen Delegiertenversammlungen 2006 Die nächste Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am 15. November 2006 statt. Die Versammlung beginnt um 10 Uhr. Veranstaltungsort ist das Hotel „Golden Tulip“, Kaiserleistraße 45, 63067 Offenbach. Stellenmarkt der LAK Hessen Stellenangebote und -gesuche finden Sie im Onlinestellenmarkt der LAK Hessen unter www.apothekerkammer.de. Über die Rubrik „Stellenmarkt“ können Anzeigen (ohne Passwort) eingesehen und kostenfrei aufgegeben werden. Ansprechpartnerin: Paula Alves Mateus, Tel.: 0 69 / 97 95 09 - 45, Fax: 0 69 / 97 95 09 - 22, E-Mail: [email protected] 2 LAK KONKRET 5 / 06 Editorial Wir „Unreformierbaren“ D ie politische und öffentliche Debatte um die Struktur unseres Apothekenwesens hat in letzter Zeit eine nie dagewesene Intensität erreicht. Da ist einmal das Thema „Billigmedizin“ und zum anderen das Thema „Fremdbesitz“; beide werden uns hartnäckig verfolgen. Die Politik versteht gerade noch, dass ein kranker Mensch sein Arzneimittel schnell und sicher braucht. Kosten darf es aber nichts. Nicht, weil es das Geld nicht wert wäre, sondern weil das Geld leider anderweitig ausgegeben werden muss. Das müssen die Kranken und die Heilberufler doch einsehen! Da kann schon mal ein Minister deutsches Recht brechen und einer Aktiengesellschaft eine Betriebserlaubnis erteilen, schließlich wird dann alles billiger. Allein diese Vermutung rechtfertigt im Gesundheitsmarkt ALLES. Die Verbraucherschützer und einsichtige Politiker(innen) haben die Gefahr bereits erkannt, die den Verbrauchern (Wählern) droht, wenn der Apothekenmarkt von Großkonzernen organisiert wird. Ich hoffe, dass sie bei den Entscheidungsträgern Gehör finden. Wir haben die Patienten weitgehend auf unserer Seite. Ich erlebe sogar, dass mir beim Lebensmitteleinkauf auf die Schulter geklopft wird, mit den Worten: Kopf hoch, wir halten zu euch! Das tut gut. Aber wie werden die Patienten sich verhalten, wenn sie von der Krankenkasse darauf hingewiesen werden, dass sie um die Zuzahlung mit uns verhandeln sollen, wir dürften sie nämlich jetzt erlassen? Und wie werden wir uns verhalten? Wir verzichten auf die Zuzahlung, dafür bekommen die Patienten das Mittel erst in drei Tagen, wie beim Versandhandel? Das erspart uns die Lagerhaltung. Oder wir nehmen von chronisch Kranken keine Zuzahlung, von akut Kranken jedoch schon, die brauchen ihr Medikament schließlich schnell. Oder wir verzichten beim Ferrarifahrer auf die Zuzahlung, der wird sonst aggressiv. Von einem armen alten Mütterlein nehmen wir sie aber, das kann sich nicht wehren. Oder wir verzichten nicht auf die Zuzahlung, haben dann natürlich weniger Kunden. Die bedienen wir allein, das frei werdende Personal könnte dann vielleicht bei der Krankenkasse arbeiten, in einer Kontrollfunktion, dafür ist ja Geld da. Verzeihen Sie, aber ich werde zum Zyniker, wenn ich von den Plänen höre, die in den verschiedenen Schubladen liegen und nach und nach zum Vorschein kommen. Sie werden zum Teil auch wieder verschwinden, doch erfahrungsgemäß bleibt immer etwas zurück und macht im schlimmsten Fall aus einem gerade noch funktionierenden System einen Trümmerhaufen. Viele unserer gewählten Volksvertreter zeigen uns, was sie von uns halten, nämlich nichts. Allein sind wir nicht schlagkräftig, aber zusammen mit den Patienten schon. Und jetzt habe ich auch die Lösung: Wir geben eine Partei vor, die die Patienten bei der nächsten Wahl wählen sollen. Wenn sie gewinnt, erlassen wir ein Jahr lang die Zuzahlung. Wenn es dann mit den Apotheken aufwärtsgeht, noch länger. Dieser Vorschlag ist nicht unsinniger als das, was unsere Politiker gerade produzieren. Weitere Vorschläge nehme ich gern an. Aber es gibt noch etwas, das mich sehr nachdenklich macht. Ein kluger Kollege hat mich im Gespräch darauf hingewiesen. Im Bundestag – in unserer Volksvertretung – sitzen sehr viele Politiker, die unsere Form der Existenz gar nicht nachempfinden können. Selbständig handeln, das finanzielle Risiko tragen, Arbeitsplätze schaffen, Mensch sein im Umgang mit den Patienten, die eigenen Arbeitsstunden nicht zählen, denn der Laden muss laufen, das stößt auf tiefes Unverständnis. Wir sind „unreformierbar“, denn reformieren bedeutet offensichtlich vereinheitlichen, jeden und alles. Ihre Foto: Draxler Erika Fink, Präsidentin der LAK Hessen 5 / 06 LAK KONKRET 3 Aktuell Delegiertenversammlung Politik beherrschte Diskussionen Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen stand am 9. August ganz im Zeichen der anstehenden Gesundheitsreform. Darüber hinaus erhitzte die Eröffnung der „DocMorris“-Filiale im Saarland die Gemüter. Wurde seitens der Landesregierung doch offensichtlich gegen das geltende deutsche Recht verstoßen. Eine Resolution, adressiert an die Bundesregierung, soll den Missstand nochmals mit klaren Worten verdeutlichen. Eindringlich fordern die Delegierten darin auch, dass Reformmaßnahmen nicht zu Lasten einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Arzneimittelversorgung geschehen. Auf das schärfste verurteilten die Delegierten die Erteilung einer deutschen Apothekenbetriebserlaubnis für „Doc Morris“ in der Rechtsform einer niederländischen Aktiengesellschaft. Die Erlaubnis war durch den Saarländischen Justiz(!)- und Gesundheitsminister Josef Hecken Ende Juni erteilt worden. Auf den Tag der Delegiertenversammlung fiel auch die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die „DocMorris“-Apotheke. Kammergeschäftsführer und Rechtsanwalt Ulrich Laut konnte somit das Urteil, welches im Eilverfahren den Antrag einer Saarbrücker Apothekerin auf sofortige Schließung der Filiale abwies, aktuell erläutern. Lex Hecken? Das Landgericht Saarbrücken habe in dem Fall nur in Bezug auf das Wettbewerbsrecht entschieden, erklärte Laut. Für die Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen sei das Verwal4 LAK KONKRET 5 / 06 tungsgericht des Saarlandes in Saarlouis zuständig. Die dort anhängige Klage sei von der Apothekerkammer des Saarlandes, drei Apothekenleitern sowie dem Deutschen Apothekerverband bereits Ende Juli eingereicht worden. Deren Klagebegehren gegen das Saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales sowie gegen das Bundesland Saarland ziele jetzt darauf, die Nichtigkeit der Betriebserlaubnis wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit festzustellen. Gespräch im Hessischen Sozialministerium. Kammerpräsidentin Erika Fink informierte die Delegierten über die aktuellen politischen Entwicklungen. Auf Landesebene habe sie zusammen mit dem Vorsitzenden des Hessischen Apothekerverbands, Dr. Peter Homann, ein Gespräch mit Staatssekretär Gerd Krämer im Hessischen Sozialministerium geführt. Dabei habe man die im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Änderungen im Apothekenbereich diskutiert. Beide hätten darauf verwiesen, dass ein abermaliger monetärer Aderlass – dem Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform zufolge sollen es 500 Millionen Euro werden – für die Apotheker nicht hinnehmbar sei, zumal diese bereits seit längerem – jüngst erst durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) – zu Einsparungen beitrügen. Über die Gesprächsergebnisse zeigte sich Fink zufrieden. Die Apothekerschaft werde auf Unterstützung durch Ministerin Silke Lautenschläger, die in Berlin der 16-köpfigen Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform angehört, zählen. Krämer habe es darüber hinaus positiv zur Kenntnis genommen, dass die Apotheker in Hessen neue Arbeitsplätze geschaffen hätten. Zusammen mit Homann habe sie aufgezeigt, dass mehr Budgetverantwortung für die Apotheker zu deutlichen Einsparungen führen könne. Problematisch sei jedoch das bestehende Rabattverbot des AVWG, wenn nun von den Apothekern verstärkt wirtschaftliches Handeln in Form von Rabattverhandlungen mit den Pharmaherstellern gefordert würde. Fink betonte im weiteren Verlauf der Sitzung, dass nicht nur die politischmediale Diskussion um das Fremd- und Mehrbesitzverbot, sondern auch eine mögliche Freigabe der OTC-Arzneimittel aus der Apothekenpflicht eine BedroFoto: LAK Hessen Aktuell hung für den Berufsstand darstelle. Zahlreiche Marktpartner witterten dabei schon die Gelegenheit, in das Geschäft einzusteigen. „Wenn der Arzt zum Händler wird“ – dieses Szenario wäre dann auch eine mögliche Realität. Fink informierte die Delegierten, dass sie über eine Presseinformation mit gleichlautender Überschrift von einer aktuellen Bürgerumfrage der Verbraucherzentrale Hessen erfahren habe. Darin untersuchten die Verbraucherschützer den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und Diätprodukten in Arztpraxen. Aufgrund der aktuellen politischen Lage verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Resolution zur anstehenden Gesundheitsreform (siehe Kasten unten). Zukunft der Apotheke. Im weiteren Verlauf der Sitzung gab es breiten Raum für Diskussionen um die Zukunft der Apotheke. Diese hat nach Ansicht der Delegierten zwar den deutlichen Mehrwert in Form ihrer Sozialfunktion, jedoch interessiere der die Politik und auch die Krankenkassen wenig. Hinzu komme, dass Aspekte von Betreuung und Zuwendung der Politik Resolution der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen fordert den Bundesgesetzgeber auf, bei den anstehenden Änderungen im Gesundheitswesen die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen nicht nur im Hinblick auf die Kosten des Gesundheitswesens, sondern auch im Hinblick auf die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Unstrittig kann im Gesundheitswesen gespart werden, dies darf jedoch nicht zu Lasten einer qualitativ hoch stehenden, flächendeckenden Arzneimittelversorgung geschehen. Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung durch die Alterspyramide, die medizinische Weiterentwicklung und innovative Arzneimittel führen zu erheblichen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem. Eine Strukturreform muss daher an unterschiedlichen Stellen ansetzen, statt sehenden Auges das bestens funktionierende System der Arzneimittelversorgung zu zerstören. Es sei daran erinnert, dass die deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Konsens mit der Bundesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen ein neues Preisbildungssystem eingeführt haben und seit Jahren zu Kosten dämpfenden Maßnahmen beitragen. Für die Steigerungen sind andere verantwortlich, nicht die Apotheker. In diesem Zusammenhang regt die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen an, das Gesundheitswesen von dem riesigen und Kosten treibenden Verwaltungsaufwand zu entschlacken. Auch fordert die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen die Bundesregierung auf, Sorge dafür zu tragen, dass der Vollzug der Bundesgesetze durch die Länder in rechtmäßigem Rahmen stattfindet. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Apotheke in der Rechtsform einer niederländischen Aktiengesellschaft durch die Landesregierung des Saarlandes stellt einen eklatanten Rechtsbruch dar. Unser Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn der Staat für die Einhaltung von Recht und Ordnung sorgt. Dies kann er jedoch nur dann fordern und durchsetzen, wenn er selbst sich zuvorderst hieran hält. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes unter dem Argument der Schaffung einiger Arbeitsplätze zur Disposition eines Landesministers zu stellen, erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat. Es ist daher Aufgabe der Bundesregierung klarzustellen, dass diese Betriebserlaubnis den bundesrechtlichen Vorschriften des Apothekengesetzes widerspricht, und zu fordern, dass die Betriebserlaubnis zurückgenommen wird. Frankfurt am Main, den 09. August 2006 schwer vermittelt werden könnten. Was zähle, sei das medizinisch Notwendige. Die Lebensqualität des Patienten rücke in den Hintergrund, was die aktuelle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erstattung von Insulinanaloga gezeigt habe. Der Berufsstand müsse seine guten Konzepte ausbauen, wie zum Beispiel den Apotheker als Lotsen im Gesundheitssystem. Weil die aktuelle Diskussion jedoch hauptsächlich unter dem Aspekt der Kosteneinsparung geführt werde, stelle ein wichtiges Angebot der Apothekerschaft zurzeit dar, Budgetverantwortung zu übernehmen. Die Delegierten führten Beispiele aus anderen Ländern an, die zeigen: Ketten verteuern die Arzneimittel auf Dauer, wenn sich wenige Big Player den Apothekenmarkt aufteilen. Nicht mehr der Apotheker als Heilberuf, sondern das Kaufmännische und die Gewinnmaximierung von Großkonzernen stünden dann im Vordergrund. Kleine Apotheken und Apotheken auf dem Land würden dem System zum Opfer fallen. Politiker sollten daher in der Frage der Ausgestaltung des Apothekensystems nicht zu kurz denken, weil es sich später böse räche. Deutscher Apothekertag. Beim Deutschen Apothekertag wird die LAK Hessen einen Antrag auf Erweiterung der ABDA-Datenbank einbringen, den die Delegierten zum Schluss der Sitzung beschlossen. Hintergrund: Wegen der Auswirkung der genetisch determinierten Enzymausstattung und -aktivität auf die Arzneimittelwirksamkeit und -verträglichkeit müsse der Apotheker, bei bekannter abweichender Metabolisierungsaktivität des Patienten, dem Arzt Handlungsoptionen anbieten können. Bei dieser Option könne es sich entweder um das Herausfinden des geeigneten alternativen Wirkstoffes oder um eine Dosisanpassung handeln. Dem Antrag zufolge wird die Erweiterung eines der Aut-idem-Suche vergleichbaren Tools in der ABDADatenbank gefordert, mit dem sich diese Dienstleistung umsetzen lässt. 5 / 06 LAK KONKRET 5 Aktuell Initiative „Organspende“ Hessens Apotheker sind dabei! Mit einer Kampagne unter dem Motto „Ich bin dabei!“ will die Hessische Landesregierung in den kommenden Monaten das Thema „Organspende“ in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken. Ziel der Aktion ist es, die Organspende zum Gesprächsthema zu machen und die Zahl der ausgefüllten Organspendeausweise zu erhöhen. Apothekerinnen und Apotheker werden gebeten, die Kampagne durch Auslage von Organspendeausweisen zu unterstützen (siehe auch Heft 4, Juli / August 2006 dieser Zeitschrift). Diese können kostenlos samt Aufsteller, Broschüren und Poster beim Infotelefon „Organspende“ der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter der gebührenfreien Rufnummer 08 00 / 90 40 40 0 bestellt werden. Hessen rangiert in puncto Organspende – vergleicht man die Spendebereitschaft seiner Einwohner mit der in anderen Bundesländern – im unteren Drittel. Auf eine Million Einwohner kamen im Jahr 2005 genau 11,7 Organspenden. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 14,8. Einige Bundesländer erzielen Werte mit mehr als 20 Organen je eine Million Einwohner. Dabei ist es nicht so, dass den Bürgern die Problematik nicht bewusst wäre: Gut 80 Prozent aller Bundesbürger wären grundsätzlich damit einverstanden, dass man ihnen nach ihrem Tod Organe entnimmt. Allerdings besitzen nur 12 Prozent auch einen Spenderausweis. Erklärt werden kann diese Diskrepanz mit tief sitzenden Ängsten vieler Menschen. So befürchten beispielsweise zwei Drittel 6 LAK KONKRET 5 / 06 Auch Hessens Apothekerschaft steht voll hinter dem Anliegen der Landesregierung, die Organspendebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen aller Bundesbürger, dass mit ihren Organen Handel getrieben wird. Ein weiteres Drittel ist der Meinung, dass man als Patient im Zweifel nicht mehr richtig behandelt wird, wenn ein Organspendeausweis in den Unterlagen gefunden wird (Quelle: Institut für Demoskopie in Allensbach). Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Weil die Menschen mit ihren Angehörigen und Freunden nicht über dieses wichtige Thema reden, wissen Familienmitglieder im Zweifel auch nicht, wie sich ein Angehöriger entschieden hätte – und lehnen eine Organentnahme deshalb auf Nachfrage der Ärzte in gut 50 Prozent der Fälle ab. Folge: Die Entscheidung gegen eine Entnahme wird dann in 70 Prozent der Fälle mit dem vermuteten Willen begründet. Nur in jedem vierten Fall können sich die Hinterbliebenen auf einen schriftlich oder mündlich geäußerten Willen berufen. Im Rahmen der Organspendekampagne lädt die Hessische Sozialministerin, Silke Lautenschläger, gemeinsam mit den hessischen Transplantationszentren zu einem Symposium zum Thema „Organspende und Organtransplantation: Gemeinschaftsaufgabe eines modernen Gesundheitssystems“ ein. Dieses findet am 12. Oktober im Fortbildungszentrum der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim statt (in der Zeit von 10 bis 17.30 Uhr) statt. Das Symposium beleuchtet dabei zum einen, wo es innerhalb des Organspendeprozesses weiteren Handlungsbedarf gibt, wie die Anzahl der Organe, die transplantiert werden könnten, erhöht und wie die Organspende in den KliniFoto: LAK Hessen Aktuell ken gefördert werden kann. Zum anderen sollen die Fortschritte in der Organtransplantationsmedizin dargestellt werden. Erwartet werden der Präsident von „Eurotransplant“ aus Leiden (NL), Professor Dr. Bruno Meiser sowie Professor Dr. Hans Sollinger von der University of Wisconsin . Ergänzt wird das medizinische Programm um juristische Aspekte der derzeit gültigen Rechtslage in Bezug auf die erweiterte Zustimmungslösung. Der Hessische Ministerpräsident, Roland Koch, wird die Veranstaltung eröffnen. Apothekerinnen und Apotheker sind herzlich eingeladen, an dem Symposium teilzunehmen. Telefonische Anmeldung: Patrick Engelke, Tel.: 06 11/8 17 24 97 Oft gestellte Fragen zur Organspende ??? Wer kann Organspender sein? Eine feste Altersgrenze für Organspender gibt es nicht. Ein 80-Jähriger kann ebenso als Organspender in Frage kommen wie ein 16-Jähriger. Auf eine Organentnahme verzichtet wird immer dann, wenn Tumorerkrankungen oder Infektionen beim Organspender vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten. ??? Warum sollte ich einen Organspendeausweis ausfüllen? Weil Sie damit eine Entscheidung treffen, die Leben rettet. In Deutschland warten derzeit rund 12 000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben drei von ihnen, weil zu wenige Organe gespendet werden. ??? Sollte ich meine Entscheidung mit meinen Familienangehörigen besprechen? Es ist unbedingt ratsam, mit Familienangehörigen über das Thema „Organspende“ zu sprechen. Denn wenn ein Mensch als möglicher OrganspenFoto: ABDA der in Frage kommt, aber kein Ausweis bei ihm gefunden wird, fragen die Ärzte die Familienangehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Ein Gespräch mit den Verwandten zu Lebzeiten stellt sicher, dass diese im Falle des Todes die Entscheidung des Verstorbenen definitiv kennen. ??? Kann ich meine Entscheidung ändern? Ja, Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Vernichten Sie einfach den alten Ausweis und füllen Sie einen neuen aus. Von Ihrer geänderten Entscheidung sollten Sie auf jeden Fall Ihre Angehörigen unterrichten. ??? Wenn ich lebensbedrohlich erkrankt bin, wird dann trotz Organspendeausweis alles Mögliche für mich getan? Selbstverständlich ist es das Ziel ärztlichen Handelns, das Leben des Patienten zu retten. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner werden immer alles tun, um Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren. Die Frage nach der Organspende stellt sich erst im Zusammenhang mit dem Hirntod des Patienten. ??? Muss ich befürchten, dass Organe nach der Entnahme verkauft werden oder gegen den ausdrücklichen Willen entnommen werden? Ein Verkauf von Organen ist strengstens verboten. Auch eine Entnahme gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten oder dessen Angehörigen ist nicht erlaubt. ??? Wer entscheidet, welcher Patient ein gespendetes Organ erhält? Die zur Spende freigegebenen Organe werden nach der Entnahme umgehend über die Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ im niederländischen Leiden entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer an Patienten auf der Warteliste vermittelt. Mit Beratung weniger Messfehler Mehr als jeder vierte Deutsche mit Diabetes mellitus misst seinen Blutzucker selbst. Doch nach der Einweisung durch den Arzt können sich mit der Zeit Fehler einschleichen. Wie eine aktuelle Untersuchung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zeigt, hilft eine Beratung in der Apotheke, die Fehlerquote deutlich zu reduzieren. Bereits ein Beratungsgespräch in der Apotheke verbessert die selbständige Blutzuckerkontrolle von Diabetikern deutlich. Beteiligt waren 462 Patienten aus 32 deutschen Apotheken. Wie die Studie nachwies, machten anfangs 83 Prozent der Teilnehmer Fehler bei der Messung. Einige Wochen nach der Beratung in der Apotheke lag die Fehlerquote mit 41 Prozent nur noch halb so hoch. Die Studie zeigte, dass Beratungen zur Durchführung von Blutzuckerselbstkontrollen in Apotheken notwendig und effektiv sind. Bedienungs- und geräteunabhängige Fehler hielten sich die Waage. Bei fast jedem zweiten Gerät stimmten Datum- oder Uhrzeiteinstellung nicht. Jeder fünfte Patient wechselte die Lanzette nicht korrekt, bei jedem siebten war die Stechtiefe falsch eingestellt und oft blieben die Vorratsgefäße der Teststreifen offen. Häufigster Fehler war das Herauspressen des Bluttropfens. Dadurch wird das Blut durch Gewebsflüssigkeit verdünnt und für die Messung ungeeignet. 5 / 06 LAK KONKRET 7 Aktuell Umgang mit Kunden Substitutionspatienten – immer wieder mal kniffelige Situationen Seit mehreren Jahren nimmt Apotheker Dr. Ulrich Roesrath, Rosen-Apotheke, Bad Karlshafen, mit seiner Apotheke am Substitutionsprogramm teil. In dieser Zeit gab es immer wieder kniffelige Situationen zu lösen, die zwar rechtlich eindeutig geregelt sind, sich der Kenntnis der Betroffenen aber weitestgehend entziehen. In Teil III unserer Serie gibt der Pharmazeut Einblicke in seinen Beratungsalltag: auf die Einlösung des Rezeptes verzichten sollte, da spätestens beim nächsten routinemäßigen Drogenscreening die Substanz auf jeden Fall entdeckt werden würde und er somit seinen Verbleib im Methadonprogramm gefährde. Gegebenenfalls setzen wir uns mit dem verschreibenden Arzt in Verbindung, um diesen Fall für die Zukunft auszuschließen. Grundsätzlich beraten wir die Methadonpatienten über die Grundlagen der Substitutionstherapie, die rechtlichen Hintergründe der „TakeHome“-Verordnung und die Möglichkeit der Ausstellung eines Urlaubsrezeptes, da für diese Thematik in der Arztpraxis häufig zu wenig Zeit bleibt. In der Anfangsphase wurde öfter versucht, ein Rezept über Flunitrazepam 1mg einzulösen, das nicht der „substitutionsberechtigte“ Arzt ausgestellt hatte. Während wir das Rezept entgegennehmen, wird uns vom Patienten schon gleich berichtet, dass die Tabletten dringend benötigt werden. Es sei ein familiärer Notfall eingetreten, man sei ganz aufgeregt. Unsere Nachfrage, ob der Patient dem verschreibenden Arzt von seiner Einnahme von Substitutionsmitteln berichtet habe, wird verneint. Wir klären den Patienten auf, dass wir das Rezept nicht einlösen dürfen, da das Medikament nicht auf einem BtM-Rezept verordnet ist. Zudem liefe es der Substitutionsvereinbarung zuwider. Obwohl der Patient ärgerlich wird, wird ihm der Sachverhalt noch einmal in Ruhe verdeutlicht. Des Weiteren wird er darauf hingewiesen, dass er schon im eigenen Interesse 8 LAK KONKRET 5 / 06 Abgesehen von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften, die eine Veränderung der Dosierung und/oder Menge nicht zulassen, empfiehlt sich in dieser Situation eine sofortige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt – durchaus in Beisein des Patienten, um die enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker darzustellen. In der Regel wurde keine Änderung zwischen Arzt und Patient vereinbart. Dies wird dann dem Patienten in aller Deutlichkeit gesagt. Nach unserer Erfahrung unterbleiben solche Ansinnen dann auch meist. Bei uns hat sich folgende Regelung bewährt: Wir haben feste Abgabezeiten, sowohl beim Arzt als auch in der Apotheke. Wir scheuen uns auch nicht, die Patienten auf ein angemessenes Verhalten hinzuweisen. Eine Szene, die immer wieder vorkommt, ist auch die folgende: Ein Methadonpatient kommt mit seinem BtMRezept in die Apotheke und behauptet, dass der Arzt die Tagesdosierung erhöhen beziehungsweise ein Urlaubsrezept ausstellen wollte. Fazit: Klare Verhaltens- und „Spiel“-Regeln von Anfang an stellen keine Diskriminierung der Betroffenen dar, sondern erleichtern den Umgang aller Beteiligten miteinander. Der Erfolg gibt einem recht, wenn es eine Reihe der Patienten auf diese Weise schafft, mit niedrigster Methadongabe in ein geregeltes Arbeitsleben zurückzukehren. Foto: Roesrath Pharmazie Arzneimittelwechselwirkungen Interaktion Statin – Ciclosporin Das Erfassen von Interaktionen und ein plausibles Lösungsangebot zur Therapieauswahl für den verschreibenden Arzt gehören zu den Hauptaufgaben des Apothekers im Rahmen seiner Verpflichtung als Heilberufler. Um aus im Prinzip vermeidbaren, aber dennoch immer wieder vorkommenden nicht kompatiblen Verschreibungen zu lernen, möchte die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen ihre Mitglieder in regelmäßigen Abständen über solche Fälle informieren. Interaktion Statin – Ciclosporin. Das erste Beispiel betrifft eine Patientin, bei der sich unter der gleichzeitigen Einnahme des Immunsuppressivums Ciclosporin und eines Statins (HMGCoA-Reduktasehemmer), dessen Dosierung nicht wie notwendig reduziert wurde, eine muskuläre Schädigung bis hin zu einer Rhabdomyolyse, das heißt einer Zerstörung der quergestreiften Muskelzellen, entwickelte. Es handelte sich um eine 64-jährige Patientin, die nach einer Nierentransplantation unter anderem mit Ciclosporin behandelt worden war. Ein halbes Jahr nach der Transplantation war ihr wegen einer Hyperlipidämie Simvastatin 80 mg/Tag (die höchste zugelassene Dosis) verordnet worden. 18 Tage später wurde sie wegen einer Rhabdomyolyse (CKWert bis 116 000 U/l) stationär aufgenommen. Trotz intensivmedizinischer Therapie und Dialyse konnte der Gesundheitszustand der Patientin nicht stabilisiert werden, sie verstarb an einem akuten globalen Herzversagen bei Rhabdomyolyse. Welche Mechanismen liegen der Interaktion zugrunde? Statine werden von den meisten Patienten gut vertragen. Zu den unerwünschten Arzneimittelwirkungen gehören jedoch häufig muskuläre Beschwerden bis hin zu den sehr selten auftretenden Rhabdomyolysen. Das Risiko für das Auftreten von Myopathien und Rhabdomyolyse während einer Statintherapie wird durch verschiedene Begleitmedikationen erhöht, wahrscheinlich indem der Statinspiegel ansteigt. Insbesondere die gleichzeitige Einnahme von CYP3A4-Inhibitoren, zu denen neben Ciclosporin auch Makrolidantibiotika (zum Beispiel Erythromycin), Azolantimykotika (zum Beispiel Fluconazol) und Proteaseinhibitoren (zum Beispiel Saquinavir), aber auch Grapefruitsaft gehören, erhöht die Gefährdung. Das Risiko für Myopathien scheint auch mit der Lipophilie des Statins zu steigen. Die im Handel befindlichen Statine werden mit Ausnahme von Pravastatin durch das Monooxygenasesystem der Leber verstoffwechselt. Während Fluvastatin durch das Isoenzym CYP2C9 verstoffwechselt wird, dominiert bei der Elimination von Atorvastatin, Lovastatin beziehungsweise Simvastatin weit überwiegend CYP3A4. Demgegenüber wird Pravastatin durch unspezifische Hydrolasen und nicht durch Enzyme der Cytochrom-P450-Familie metabolisiert. Die aus Pravastatin gebildeten Metabolite sind pharmakologisch inaktiv. Atorvastatin, Lovastatin beziehungsweise Simvastatin unterliegen einem hohen First-Pass-Metabolismus. Aufgrund ihrer moderaten Affinität zum CYP3A4 kommt es bei der Kombination dieser Statine mit anderen Arzneimitteln, die ebenfalls über dieses Isoenzym verstoffwechselt werden (zum Beispiel Ciclosporin, Azolantimykotika, Erythromycin, Clarithromycin und Azithromycin), zu einer Inhibition des FirstPass-Effektes des Statins in der Darmwand beziehungsweise in der Leber, was insbesondere im Falle von Lovastatin und Simvastatin zu einem teilweise deutlichen Anstieg der Bioverfügbarkeit des Statins mit erhöhter Gefahr von muskelschädigenden Nebenwirkungen führen kann. Die Interaktionen von Atorvastatin mit Inhibitoren von CYP3A4 sind qualitativ vergleichbar, aufgrund der primär höheren Bioverfügbarkeit von Atorvastatin quantitativ jedoch schwächer ausgeprägt. Neben den metabolisierenden Enzymen des Cytochrom-P450-Systems sind vor allen Dingen Transportproteine, die Arzneistoffe unter Energieverbrauch aus der Zelle aktiv heraustransportieren, eine Quelle potentieller Interaktionen. Das bedeutendste Transportprotein ist P-Glykoprotein, das vor allem im Darm, aber auch in der Blut-Hirn-Schranke, in der Niere, im Herzen und in weiteren Organsystemen exprimiert wird. Lovastatin und Simvastatin binden in vitro mit hoher Affinität an diesen Transporter und hemmen dessen Funktion. Auch Atorvastatin zeigt einen signifikanten inhibitorischen Effekt auf P-Glykoprotein, während Pravastatin die Aktivität des Transportproteins nicht beeinflusst. Zusätzlich liegen Hinweise vor, dass die genannten Statine P-Glykoprotein nicht nur hemmen, sondern selbst Substrate für den Transporter darstellen. So kommt es bei der kombinierten Behandlung mit Ciclosporin und Simvastatin zu einem eklatanten Anstieg der Plasmaspiegel von Simvastatin, weil zusätzlich 5 / 06 LAK KONKRET 9 Pharmazie zur Hemmung von CYP3A4 durch Ciclosporin zum Ausmaß der Interaktion auch die Hemmung der Aktivität von P-Glykoprotein durch das Immunsuppressivum beiträgt. Bei der Kombination von Ciclosporin mit Pravastatin steigt die Plasmakonzentration von Pravastatin um den Faktor 5. Ursächlich hierfür scheint nicht die Hemmung von CYP3A4 durch Ciclosporin zu sein, weil Pravastatin kein Substrat für dieses Isoenzym ist. Die beobachtete Interaktion kann vielmehr durch die Inhibition des Transportproteins P-Glykoprotein durch Ciclosporin, wodurch der Auswärtstransport von Pravastatin – zum Beispiel aus den Zellen der Darmschleimhaut zurück in das Darmlumen – gehemmt wird, erklärt werden. Wenn eine Kombinationstherapie von einem HMG-CoA-Reduktasehemmer und Ciclosporin nicht umgangen werden kann, müssen die HMG-CoA-Reduktasehemmer in niedriger Dosierung gegeben werden. Es sollte das hydrophile Pravastatin ausgewählt werden (5 bis höchstens 20 mg/Tag, bei nierentransplantierten Patienten höchstens 10 mg/ Tag), das nicht wesentlich über CYP3A4 metabolisiert wird. Bitte teilen Sie der Arzneimittelkommission (AMK) stets alle beobachteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen mit, auch und gerade wenn diese im Prinzip vermeidbar gewesen wären. Literatur: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 103; Heft 15, 14. April 2006 Fachinformation „Sandimmun“ Fachinformation „Simvastatin Heumann“ Keogh A, Macdonald P, Kaan A, Aboyoun C, Spratt P, Mundy J: Efficacy and safety of pravastatin vs simvastatin after cardiac transplantation, J Heart Lung Transplant 2000, 19: 529–37 Fachinformation „Pravastatinratiopharm® 10/20/40 mg Tabletten 10 LAK KONKRET 5 / 06 Schlaganfall Jeder Dritte kennt keinen einzigen Risikofaktor U m das Wissen der Bevölkerung über die Risikofaktoren des Schlaganfalls steht es schlecht. Die größte deutsche Studie zu diesem Thema wurde jüngst vom Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie an der Charité in Berlin durchgeführt. Ergebnis: 32 Prozent der rund 28 000 befragten Bürger im Alter über 50 Jahre konnten keinen einzigen Risikofaktor für den Schlaganfall benennen. Der Deutschen Stiftung SchlaganfallHilfe zufolge ist auch das Wissen um die Symptome des Schlaganfalls – plötzliches Lähmungs- und/ oder Taubheitsgefühl an einer Körperseite, Sehstörungen oder Sprach- und/oder Sprachverständigungsstörungen – in der Bevölkerung noch zu wenig verbreitet. So könnten jährlich etwa 40 000 Menschenleben gerettet werden, würden die Bürger Warnsignale und Risikofaktoren ernst nehmen und sofort geeignete Therapiemaßnahmen eingeleitet werden. Rund 200 000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Schlaganfall. Jeder Fünfte stirbt in den ersten vier Wochen danach an den Folgen. Viele Betroffene bleiben arbeitsunfähig oder schwerbehindert. Damit stellt der Schlaganfall die häufigste Ursache für Behinderungen in Deutschland dar. Apotheke und Prävention. Die Apotheke als Ort der Prävention kann beim Thema „Schlaganfall“ wertvolle Aufklärungsarbeit leisten. Die Deutsche SchlaganfallHilfe stellt dazu einen kompakten Info-Flyer zur Abgabe an Kunden zur Ve r f ü g u n g , der über die Entstehung, Risikofaktoren und die Symptome des Schlaganfalls sowie das Verhalten im Notfall informiert. Weil beim Schlaganfall jede Minute zählt, wurde darüber hinaus eine Notrufnummernkarte im Scheckkartenformat für Reisende entwickelt. Neben einer Auflistung der Notrufnummern wichtiger europäischer Urlaubsländer erinnert die Karte an die drei wichtigsten Schlaganfallsymptome. Apotheken können Info-Flyer sowie ein Paket mit 100 Notrufnummernkarten kostenfrei bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, unter der Telefonnummer 0 18 05 / 093 093 bestellen. Pharmazie Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker Arzneimittelrisiken sofort melden anstandeter Inhalatoren aus Apotheken weist die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker auf folgende wichtige Punkte hin: Meldungen über Risiken durch mangelhafte Qualität von Arzneimitteln sind eine Kernaufgabe des Apothekerstandes – nachzulesen in der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO §21 Ziffer 3). Demzufolge ist bei berechtigter Annahme eines herstellerbedingten Qualitätsmangels unverzüglich die zuständige Behörde zu benachrichtigen. In Hessen ist dies das Regierungspräsidium Darmstadt. Fast alle Berufsordnungen, so auch jene der Landesapothekerkammer Hessen, schreiben aus gutem Grund aber die gleichzeitige Benachrichtigung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vor. Bei Medizinprodukten ist die AMK ohnehin die in der Medizinprodukte-SicherheitsplanVerordnung für Apotheker vorgeschriebene Meldestelle. Warum existiert diese Vorschrift in den Berufsordnungen? Ohne Meldungen, weniger Sicherheit. Schließlich kann keine Überwachungsbehörde – auch nicht die AMK – einem Qualitätsmangel nachgehen, wenn sie davon nicht erfährt. Vor Gründung der AMK im Jahre 1975 wurden im ganzen damaligen Bundesgebiet nach verlässlichen Angaben weniger als zwanzig Meldungen aus Apotheken jährlich an Überwachungsbehörden abgegeben. Im Jahr nach der Gründung der AMK waren es immerhin schon 354 Meldungen und seit zehn Jahren liegen die jährlichen Meldungen bei ungefähr 5 000 bis 7 000 an der Zahl. Hiervon betreffen unverändert etwa 80 Prozent pharmazeutische Qualitätsmängel, zirka 20 Prozent beziehen sich auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Foto: ABDA Inhalatoren sind trotz detaillierter Gebrauchsinformationen bei der Abgabe erklärungsbedürftige Fertigarzneimittel. Oftmals sind lediglich die Ventilstifte und Bohrungen der Mundstücke bei den eingesandten Inhalatoren durch verklebte Pulverrückstände verstopft. Nach Entfernung der Rückstände funktionieren viele Inhalatoren wieder einwandfrei. Die Patienten sind darauf hinzuweisen, dass sie nicht in das Gerät ausatmen, da die feuchte Atemluft zu einem Verkleben des pulverförmigen Trägers führt. Erfreulicherweise sind ungefähr 18 Prozent der Meldungen nur Einzelfälle. In zirka 20 Prozent der gemeldeten Qualitätsmängel veranlasst die AMK eine rasche Untersuchung durch das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, um einen anfänglichen Verdacht zu verifizieren. Ein Eingreifen der Behörden beziehungsweise amtliche Kenntnisnahme war in ungefähr elf Prozent der Fälle notwendig. Durch das hohe Meldeaufkommen sichern die Apotheken ganz wesentlich die Arzneimittelsicherheit. Dank des Engagements der Apotheken verfügt die AMK mittlerweile über eine zentrale Datenbank mit rund 125 000 Berichten, die eine rasche Bewertung einer neuen Einzelmeldung ermöglicht. Die AMK ist erreichbar unter www.abda-amk.de, EMail: [email protected] oder über die Homepage der „Pharmazeutischen Zeitung“ unter www.pharmazeutischezeitung.de. Hinweise zu Inhalatoren. Aufgrund der hohen Zahl von Einsendungen be- Inhalatoren lösen in Abhängigkeit vom Atemzugvolumen aus. Daher müssen die Lippen das Mundstück fest umschließen. Häufig wird moniert, der Patient habe die Inhalation des Pulvers durch Schmecken oder Riechen gar nicht feststellen können. Hier ist der Patient über die geringen inhalierten Mengen im Bereich weniger Mikrogramm aufzuklären, die organoleptisch nicht wahrgenommen werden können. Aufgrund dieser geringen Wirkstoffund Trägermengen kann auch der Füllungsgrad eines Inhalators nicht durch Differenzwägung in der Apotheke ermittelt werden. Viele Zählwerke funktionieren in Zehnerschritten. Daher bedeutet ein momentan sich nicht bewegendes Zählwerk nicht unbedingt den Funktionsverlust des Gerätes. Auch wenn das Zählwerk einen leeren Inhalator anzeigt, können Schüttelgeräusche weiterhin einen Füllungsgrad vortäuschen. Diese Schüttelgeräusche sind für eine Aussage über den Füllungsgrad mit Wirkstoff belanglos. Sie stammen vom Trocknungsmittel. Die AMK empfiehlt daher, Patienten bei der Abgabe von Inhalatoren unbedingt über deren produktspezifische Eigenschaften, Handhabung und Reinigung zu informieren. 5 / 06 LAK KONKRET 11 Pharmazie Symposium zu Diabetologie Vom 2. bis 4. November findet im Berliner Congress Center die diesjährige Herbsttagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) gemeinsam mit dem Symposium für praktische Diabetologie der Arbeitsgemeinschaft niedergelassener diabetologisch tätiger Ärzte (AND) statt. Apotheker sind im Diabetesnetzwerk ein wichtiger Partner. Dies spiegelt sich auch in ihrer inhaltlichen Beteiligung an diesem Kongress wider. Ein Workshop mit dem Titel „Pharmazeutische Betreuung im Diabetesnetzwerk“ mit den Schwerpunkten Früherkennung, Arzneimittelsicherheit und Anleitung zum Selbstmanagement wird als interdisziplinäres Angebot von der ABDA durchgeführt. In einem weiteren Workshop werden mehrere Kasuistiken durch verschiedene Leistungsbringer vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Neben einem Apotheker werden ein Hausarzt, ein Diabetologe, eine Diabetesberaterin, ein Psychologe, ein Theologe und ein Patientenvertreter teilnehmen. Außerdem ist die Beteiligung eines politischen Vertreters der Apotheker an einer Podiumsdiskussion vorgesehen. Auch die Kongressangebote der anderen Berufsgruppen sind aufgrund ihrer Praxisnähe als Fortbildungsveranstaltungen – besonders für diabeteszertifizierte Apotheker – empfehlenswert. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt im Hauptprogramm bei „Diabetes und Herz“ sowie bei allen Facetten der Makroangiopathie, der diabetischen Neuropathie und dem diabetischen Fußsyndrom. Im Rahmen des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammern wird die Veranstaltung mit 23 Punkten in der Kategorie 2 „Kongress“ anerkannt. Weitere Informationen unter www.and-ddg.de 12 LAK KONKRET 5 / 06 Arzneimittelberatung Embryotoxzentrum berät Apotheker und Ärzte I nformationen in Packungsbeilagen, Firmenmitteilungen und in der Roten Liste zum Arzneimittelgebrauch in der Schwangerschaft sind meist zu allgemein und manchmal irreführend. So kann der Hinweis „in der Schwangerschaft kontraindiziert“ in einem Fall eine ernstzunehmende Warnung darstellen und in einem anderen Fall nur bedeuten, dass keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen. Im Zweifelsfall sollten Apotheker einschlägige Literatur oder ein embryonaltoxikologisches Zentrum zu Rate ziehen. Das Berliner Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für wird von Ärzten verschiedener Fachrichtungen und Apothekern in Anspruch genommen, die vor Ort Schwangere beraten. Auch kommunale, Länder- und Bundesbehörden aus dem Gesundheits- und Umweltbereich können das Angebot nutzen. Das Beratungstelefon ist unter der Rufnummer: 0 30/30 30 8 - 111 von Montag bis Freitag von 9 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr (außer an Feiertagen) erreichbar. Weitere Informationen im Internet: www.embryotox.de Die Experten beantworten Fragen wie zum Beispiel: Muss eine Schädigung des Feten durch eine (während der Schwangerschaft) erfolgte Arzneimittelgabe befürchtet werden? Ist eine beabsichtigte Medikation akzeptabel oder sollte auf ein in der Schwangerschaft besser verträgliches Mittel umgestellt werden? Spricht eine medikamentöse Langzeitbehandlung gegen die Planung einer Schwangerschaft? Bedeutet die (suizidale) Überdosierung eines Medikamentes ein spezifisches entwicklungstoxisches Risiko? Ist die bei einem Kind diagnostizierte Fehlbildung oder funktionelle Entwicklungsstörung im Zusammenhang mit einer während der Schwangerschaft erfolgten Medikation zu sehen? Wie hoch ist das entwicklungstoxische Risiko von chemischen Substanzen im Haushalt, am Arbeitsplatz oder in der Umwelt? Können eine bestimmte Impfung oder Infektionskrankheit, radiologische Untersuchungen oder andere physikalische Einwirkungen die vorgeburtliche Entwicklung schädigen? Können Medikamenteneinnahmen des Vaters oder Kontakt zu bestimmten chemischen Substanzen (am Arbeitsplatz) teratogen wirken (paternale Teratologie)? Verträgt sich eine Medikamenteneinnahme mit dem Stillen des Säuglings? Etwa 70 Prozent der Anfragen betreffen die Einnahme von Arzneimitteln durch die Mutter und andere für die vorgeburtliche Entwicklung potentiell riskante mütterliche Faktoren. Der Rest entfällt auf die Stillzeit oder betrifft das Risiko einer väterlichen Exposition für die embryonale Entwicklung. Etwa 87 Prozent der dokumentierten Expositionen betreffen Arzneimittel. Der Rest verteilt sich auf diagnostische Maßnahmen (Röntgen), Drogen und Genussmittel, Umwelt- und akzidentielle Expositionen sowie Infektionserkrankungen, Chemikalien am Arbeitsplatz und Suizidversuche, überwiegend mit Arzneimitteln. Recht | aktuell Novelle der Apothekenbetriebsordnung Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich einen Entwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung vorgelegt. Der Verordnungsentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass die Dokumentationspflichten für Apotheken bezüglich Tierarzneimitteln denen für tierärztliche Hausapotheken weitgehend angeglichen werden. Dadurch sollen die Arzneimittelsicherheit und der Schutz der öffentlichen Gesundheit erhöht werden, da künftig auch die von Apotheken abgegebenen Tierarzneimittel rückverfolgbar sind. Im Einzelnen beabsichtigt der Verordnungsgeber, eine Verpflichtung zur Dokumentation der Chargenbezeichnung auf dem Original einer Verschreibung bei der Abgabe von Tierarzneimitteln durch Apotheken in die Apothekenbetriebsordnung aufzunehmen. Gleichzeitig soll die für Apotheken bereits bestehende Dokumentationspflicht bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln zur Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, auch auf die Abgabe für nicht lebensmittelliefernde Tiere erweitert werden. Weiterhin soll die Dauer der Aufbewahrungspflicht der zu dokumentierenden Unterlagen von derzeit drei auf fünf Jahre verlängert werden. Im Zuge der Angleichung an andere Rechtsvorschriften wird diese Frist auch für andere aufzubewahrende Unterlagen (Aufzeichnungen über die Herstellung, Prüfung oder Einfuhr) vorgeschrieben werden. Dadurch sollen die Aufbewahrungsvorschriften für Apotheken denen der Großhandelsbetriebe sowie der Pharmabetriebe angeglichen werden. Gutscheinwerbung Jede Gutscheinwerbung einer Apotheke soll den eindeutigen Hinweis enthalten, dass dieser Gutschein nicht beim Kauf rezeptpflichtiger, preisgebundener Arzneimittel eingelöst werden kann. Die Gründe dafür liefert der folgende Fall: Ein Apotheker hatte in einem Krankenhaus auf Zuckertütchen gedruckte Gutscheine verteilt. Diese hatten einen Wert von 0,50 Euro und konnten in seiner Apotheke ab einem Kauf von 10 Euro eingelöst werden. Ein Hinweis, dass der Gutschein nicht beim Kauf verschreibungspflichtiger, preisgebundener Arzneimittel eingelöst werden kann, fehlte jedoch. Der daraufhin beklagte Apotheker behauptete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, er habe die Gutscheine nicht beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten eingelöst. Trotzdem wurde ihm untersagt, weiterhin mit diesen Zuckertütchen für seine Apotheke zu werben. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Transparenzgebot als erwiesen an. Danach handelt unlauter, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt. Der Einwand des Beklagten, man habe sich in der Apotheke hinsichtlich der weiteren Bedingungen erkundigen können, überzeugte das Gericht nicht. Denn sobald ein Kunde die Apothekenbetriebsräume aufsuchen müsse, sei er dort schon dem Warenangebot ausgesetzt. Der Wettbewerbsverstoß sei auch geeignet, den Wettbewerb unter den Apotheken vor Ort zu beeinträchtigen. Denn die Kunden würden gerade die Apotheke des Beklagten aufsuchen, um die mittels Zuckertütchen suggerierten Preisvorteile in Anspruch zu nehmen. „DocMorris“ – Klage vor Saarlouiser Verwaltungsgericht Die Apothekerschaft unternimmt weitere Schritte gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis für die „DocMorris“ AG in Saarbrücken. Am 31. Juli wurde beim Verwaltungsgericht Saarlouis Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke für die „DocMorris“ AG gegen das Saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales sowie gegen das Bundesland Saarland eingelegt. Kläger und Antragsteller sind die Apothekerkammer des Saarlandes, drei Apothekenleiter aus dem Saarland und der Deutsche Apothekerverband. Die Klage richtet sich in erster Linie darauf, die Nichtigkeit der Betriebserlaubnis wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit festzustellen. Grund: Die Vorschriften des Apothekengesetzes untersagen grundsätzlich die Erteilung einer Betriebserlaubnis an eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts. Weiterhin ist es nach dem Apothekengesetz nicht möglich, der „DocMorris“ AG eine Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke zu erteilen. Das Apothekengesetz sieht entweder die Möglichkeit vor, eine Apotheke als Einzelunternehmen zu führen, oder als Filialverbund. Bei der „DocMorris“ AG handelt es sich jedoch nicht um einen Filialverbund im Sinne des Apothekengesetzes, da Haupt- und Filialapotheke nicht im gleichen Landkreis oder in jeweils benachbarten Landkreisen liegen. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz soll den Vollzug der Betriebserlaubnis bis zur Entscheidung über die Hauptsache unterbinden. Die Dauer beider Verfahren ist derzeit noch nicht absehbar. 5 / 06 LAK KONKRET 13 Recht | informativ Das Mutterschutzgesetz Sinn und Zweck des Mutterschutzrechtes ist die Gewährung eines besonderen arbeitsrechtlichen Schutzes für erwerbstätige Frauen in der Zeit vor und nach der Entbindung. Diesen Schutz ermöglichen insbesondere gesetzliche Regelungen, die der Gesundheit von Mutter und Kind dienen und die der Mutter den Arbeitsplatz nach der Geburt ihres Kindes erhalten. Die Vorschriften über die Elternzeit regelt das Bundeserziehungsgeldgesetz, über das in der nächsten Ausgabe dieser Zeitschrift berichtet werden wird. Tritt eine Schwangerschaft ein, so sollen werdende Mütter nach dem Mutterschutzgesetz ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Eine einklagbare Verpflichtung der Arbeitnehmerin liegt jedoch nicht vor, die Information des Arbeitgebers ist aber im Interesse der Mitarbeiterin und ihres Kindes. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Zeugnis oder ein Zeugnis einer Hebamme verlangen. Die Kosten für ein solches Attest gehen zu seinen Lasten. Der Arbeitgeber darf die Schwangerschaft Dritten gegenüber (zum Beispiel Arbeitskollegen, Angehörigen der werdenden Mutter oder der Krankenkasse) nicht bekannt geben. Er hat jedoch das örtlich zuständige Gewebeaufsichts- 14 LAK KONKRET 5 / 06 amt von der Mitteilung der Schwangerschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und bei der Durchführung der Arbeit sowie beim Arbeitsablauf die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Mutter und Kind zu treffen. Muss die Schwangere bei ihrer Arbeit ständig stehen oder gehen, so ist für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen. Muss die Schwangere bei ihrer Arbeit ständig sitzen, so ist ihr Gelegenheit zu einer kurzen Unterbrechung ihrer Arbeit zu geben. Apothekenbetrieb. Werdende und stillende Mütter dürfen mit bestimmten Tätigkeiten nicht beschäftigt werden. Für den Apothekenbetrieb spielen vor allem folgende Verbote eine Rolle: Werdende Mütter dürfen keine Mehrarbeit (Überstunden) leisten. Mehrarbeit liegt immer dann vor, wenn erwachsene Frauen mehr als achteinhalb Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in zwei Wochen arbeiten. Bei jugendlichen Frauen liegt die Mehrarbeit bei mehr als acht Stunden täglich beziehungsweise 80 Stunden in zwei Wochen. Werdende Mütter dürfen nicht nachts zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden. Damit ist die Notdienstbereitschaft für schwangere Mitarbeiterinnen in Apotheken verboten. Werdende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilo oder gelegentlich Lasten von mehr als Recht | informativ 10 Kilo heben müssen. Diese Vorschrift betrifft überwiegend die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen Angestellten. Nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats darf eine Schwangere mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen muss, nur während vier Stunden täglich beschäftigt werden. In der restlichen Arbeitszeit muss die Arbeitnehmerin dann andere Aufgabe erfüllen können. Werdende Mütter dürfen nicht mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen und in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, zum Beispiel Vitamin-A-Säure, Vitamin-A-Ester, umgehen. Ebenso dürfen sie nicht mit Stoffen umgehen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können. Werdende und stillende Mütter dürfen daher kein Blut, beispielsweise für Blutzuckermessungen abnehmen. Sie dürfen auch keinen Kontakt mit krebserregenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Stoffen haben, wie zum Beispiel Zytostatika oder Virustatika. Im Labor dürfen sie keinen direkten Kontakt haben mit potentiell infektiösen Körper-flüssigkeiten, Geweben oder Ausscheidungen und Lebendimpfstoffen. Sie dürfen auch keinen Umgang mit stechenden, schneidenden oder bohrenden Instrumenten haben. Darüber hinaus dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind. Vom Arzt untersagte Tätigkeiten dürfen nicht, auch nicht mit Zustimmung der Arbeitnehmerin, ausgeführt werden. Muss die werdende Mutter wegen der obengenannten Beschäftigungsverbote teilweise oder vollständig mit der Arbeit aussetzen, hat der Arbeitgeber trotzdem den bisherigen Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des ersten Schwangerschaftsmonat weiter zu zahlen. Damit sollen schwangere Frauen keine finanziellen Nachteile aufgrund vorgeschriebener Beschäftigungsverbote erleiden. In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen nach der Entbindung darf die Arbeitnehmerin nicht beschäftigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitnehmerin ausdrücklich arbeiten möchte. Nur im Falle des Todes ihres Kindes darf die Arbeitnehmerin früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ansonsten besteht ein gesetzliches Verbot der Beschäftigung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen. Die Schutzfrist beginnt mit dem letzten Wochentag, der mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin liegt, und endet acht beziehungsweise zwölf Wochen nach dem Tag der Entbindung. Auf die Dauer der Schwangerschaft kommt es bei der Berechnung der Schutzfrist nicht an. Während der gesetzlichen Schutzfristen sowie für den Entbindungstag erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen statt des Arbeitsentgeltes von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das Arbeitsentgelt 13 Euro, so erhält die Arbeitnehmerin den Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschutzgeld von maximal 13 Euro pro Tag und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber. Die Schutzfristen beeinträchtigen für die Arbeitnehmerin weder den Anspruch auf Urlaub noch den Anspruch auf die Sonderzahlung nach dem Bundesrahmentarifvertrag. Während der Schutzfristen, und im Falle der Elternzeit auch darüber hinaus, besteht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Dieses erstreckt sich auf jede Art der Kündigung – ordentlich, außerordentlich oder auf Änderungskündigung. Auch während der Probezeit darf nicht gekündigt werden. Die Mitarbeiterin selbst kann jedoch jederzeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Apotheker genießen großes Vertrauen Eine repräsentative Umfrage der GfK Marktforschung belegt: Ärzte und Apotheker gelten bei den Deutschen nach wie vor als die vertrauenswürdigsten Informationspartner, wenn es um Fragen zu Krankheit und Gesundheit geht. Den absoluten Spitzenwert von 96 Prozent erreichen die Mediziner, dicht gefolgt von den Apothekern mit 84 Prozent. Dagegen nimmt nach der Studie „Health Care Monitoring 2006“ des Kölner Marktforschungsinstituts Psychonomics AG das Vertrauen der Bundesbürger in die Gesundheitspolitik weiter ab. Sie erhält im Vergleich zu allen anderen Beteiligten im Gesundheitswesen in puncto „Sympathie“, „Vertrauenswürdigkeit“, „Verlässlichkeit“, „Kompetenz“ und „Patientenorientierung“ mit Abstand die schlechtesten Noten. Nicht einmal mehr jeder Dritte (29 Prozent) traut der Politik noch zu, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung langfristig sicherstellen zu können. Im vergangenen Jahr waren dies dagegen noch 37 Prozent. Ganz vorn in der Gunst der Bürger liegen auch bei dieser Studie Hausärzte und Apotheker. Gleichzeitig ist dieser Untersuchung zufolge der Stellenwert von Apothekenbesuchen als „kleiner Arztbesuch zwischendurch“ weiter gestiegen: 64 Prozent lassen sich bei leichteren Erkrankungen von Apothekern beraten und verzichten stattdessen auf Arztbesuche (2003 waren es 56 Prozent). Auch zusätzliche Apothekenangebote wie Informationsveranstaltungen zu Gesundheitsthemen, regelmäßige Gesundheitsnewsletter oder konkrete Beratungsleistungen wie Ernährungsberatung stoßen bei den Bürgern auf hohes Interesse. 5 / 06 LAK KONKRET 15 Intern Pollenflug-Newsletter des Deutschen Wetterdienstes Mit einem kostenlosen E-Mail-Abonnement können rund zwölf Millionen Pollenallergiker in Deutschland bequem Pollenflugvorhersagen abonnieren. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet den Newsletterservice auf seiner Internetseite www.dwd.de/pollenflug an. Nach der Anmeldung erhalten interessierte Bürger täglich eine detaillierte Pollenflugvorhersage. Der als E-Mail bis jeweils 11.45 Uhr versandte Bericht gliedert Deutschland in 27 Regionen. In der Pollenflugvorhersage des nationalen Wetterdienstes wird für jede dieser Regionen beschrieben, wie stark die Belastung durch die sechs allergologisch wichtigsten Blütenpollen von Hasel, Erle, Birke, Süßgräsern, Roggen und Beifuß bis zum Abend des kommenden Tages sein wird. Die Stärke der Belastung für Allergiker stellt der DWD in fünf Stufen dar. Das beginnt bei „keine Flugsaison“ und reicht bis zur Kennzeichnung „starke allergene Belastung“. Der Deutsche Wetterdienst bietet diesen Service in Kooperation mit der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) an. Erinnerung: Impftermine von Kindern Kinder sollten einer Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zufolge gegen mindestens zehn Erkrankungen immunisiert sein. Dabei können Eltern schnell den Überblick verlieren und zum Beispiel eine Auffrischung vergessen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte bietet auf seiner Homepage einen kostenfreien Service für Eltern an. Dieser informiert automatisch per EMail, wenn eine Impfung für das Kind bevorsteht. Um den Service zu nutzen, müssen Eltern auf der Internetseite www.kinderaer zteimnetz.de (Rubrik: impfen schützt / Terminerinnerung) nur ihre E-Mail16 LAK KONKRET 5 / 06 Adresse, die Namen sowie die Geburtsdaten der Kinder eingeben. Neben den Impfterminen weist das System die Eltern auch auf alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für die Kleinen hin und bietet Informationen rund um die kindliche Entwicklung. Die STIKO hat übrigens ihre Impfempfehlungen erweitert. Die wichtigsten Änderungen betreffen Impfungen gegen Pneumokokken und Meningokokken, die nun als Standardimpfung für alle Säuglinge (Pneumokokken) beziehungsweise Kleinkinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr (Meningokokken) empfohlen werden. Zur Erinnerung: Diese Erreger sind die zwei häufigsten Ursachen für schwer verlaufende (invasive) bakterielle Erkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern. Newsletter des Deutschen Grünen Kreuzes Anmeldung für eine Beratungsaktion verpasst? Das muss nicht mehr sein. Damit Apotheker rechtzeitig über die Angebote des Deutschen Grünen Kreuzes (DGK) informiert sind, bietet der Verein exklusiv für medizinische Fachkreise einen kostenfreien elektronischen Newsletter an: Dieser informiert unter anderem über: Apothekenaktionen und Kampagnen des DGK sowie die Möglichkeit, daran teilzunehmen Hotlines für Laien und medizinische Fachleute neue Produkte und Aufklärungsmedien neue wissenschaftliche medizinische Inhalte, wirtschaftliche Aspekte und vieles mehr. Apotheker, die den Servicenewsletter beziehen möchten, senden ihre Anmeldung mit Angabe von Firma (Apothekenname), Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Anschrift an newsletter@ kilian.de. Verwendung von Triclosan sprunghaft gestiegen Triclosan ist ein biozider Wirkstoff und Bestandteil von Desinfektionsmitteln, die in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Krankenhäusern eingesetzt werden. Sorgen bereitet Hygienikern jedoch der zunehmend breite Einsatz des Biozids in verbrauchernahen Produkten wie Waschund Reinigungsmitteln oder als biozide Ausrüstung von Kleidung und Kunststoffen. Die Zahl der Produkte, die das Biozid Triclosan enthalten, hat sich in den letzten Jahren sprunghaft erhöht. Anders als in Desinfektionsmitteln für den ärztlichen Bereich ist Triclosan in verbrauchernahen Produkten niedrig dosiert. Diese niedrigen Konzentrationen reichen häufig nicht aus, um bakterielle Krankheitserreger abzutöten. Im Fall von Triclosan bewirkt eine sich ausbildende Resistenz der bakteriellen Erreger, dass diese auch gegen andere antimikrobielle Substanzen und Antibiotika wie Chinolone und Tetrazykline, die in der Therapie beim Menschen eingesetzt werden, unempfindlich werden. Der Resistenzmechanismus beruht auf sogenannten „Effluxpumpen“. Dabei handelt es sich um zelluläre Strukturen, die giftige Stoffe aktiv über die Membran aus dem Inneren der Zelle nach außen transportieren und so deren Überleben gewährleisten. Somit könnte der mannigfaltige Einsatz von Triclosan im Alltag dazu beitragen, dass sich vermehrt Kreuzresistenzen ausbilden. Noch ist nicht eindeutig geklärt, ob das vermehrte Auftreten von Kreuzresistenzen gegen therapeutisch angewandte Antibiotika mit dem zunehmenden Einsatz von Triclosan zusammenhängt. Ein solcher Zusammenhang ist jedoch wahrscheinlich und anzunehmen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät deshalb, im häuslichen Bereich auf biozidhaltige Reinigungsmittel und Produkte zu verzichten. Intern Botanische Exkursion Entdeckungen entlang der Waalwege im Vinschgau Der Vinschgau, mit nur 550 Millimeter Jahresniederschlag das trockenste Tal der Ostalpen, war Ziel der diesjährigen botanischen Exkursion der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen, die vom 9. bis 15. Juli stattfand und an der 15 Pharmazeuten teilnahmen. Ausgehend von der Ortschaft Mals mit herrlichem Blick auf die Ortlergruppe erFoto: Beck kundete eine gutgelaunte und wissbegierige Gruppe von Apothekerinnen und Apothekern die spezifische Flora der Gegend, insbesondere der Waalwege und der trockenen Hänge des Sonnenberges. Am ersten Tag führte die unter der Leitung von Dr. Karl Heinrich Horz stehende Exkursion von Müstair den Mitterwaal entlang nach Glurns. Am nächsten Tag ging es von Taufers auf dem Eselsweg durch uralte Lärchenwälder und letzte Reste der ursprünglichen Flaumeichenvegetation nach Schleis. Große Bestände der Jupiterlichtnelke erfreuten das Auge. Berberitzen-Sommerwurz, Igelsame, Dillenius´ Ehrenpreis, Schwarzes Bilsenkraut und viele verschiedene Disteln (Carlina-, Cirsium-, und Carduusarten) lernten die Teilnehmer auf dieser Wanderung kennen. Der Sonnenberg wurde oberhalb von Eyrs und Spondinig, bei Tanas und zwischen Schlanders und Vetzan erkundet. Die dort ausgebildete Steppen- 5 / 06 LAK KONKRET 17 Intern vegetation bot eine enorme Blütenpracht und man konnte an verschiedenen Beispielen lernen, durch welche Mechanismen Pflanzen es schaffen, sich an Standorten extremer Trockenheit und Sonneneinstrahlung zu behaupten. Begeisternd waren viele seltene Fabaceen (Gelbe Hauhechel, Zottiger Spitzkiel, Esparsetten-Tragant, Stengelloser Tragant sowie der endemische Vinschgauer Blasen-Tragant), Hauswurzen, mehrere Laucharten, fünf verschiedene Königskerzen und Raritäten wie Meerträubel, Trentiner Lotwurz und Bunter Bergfenchel (Seseli pallasii). Eine Wan18 LAK KONKRET 5 / 06 derung entlang des Latschanderwaales führte dann weit in den Mittelvinschgau hinein und gab Gelegenheit zur Beschäftigung mit wärmeliebenden Sträuchern und Bäumen wie Zürgelbaum, Mannaesche, Eschenahorn, Götterbaum, Sanddorn, Felsenbirne, Felsenkirsche und Traubenkirsche. Ein Ausflug ins Münstertal mit einem schönen Standort der Feuerlilie und einer Hochgebirgswanderung vom Ofenpass aus rundete die Exkursion ab und bot eine reichhaltige Bergflora mit vielen Orchideen und zwei besonderen Pippauarten: Crepis kerneri und Crepis bocconei. Vor oder nach den Tagestouren blieb jeweils ein wenig Zeit für Kunst und Kultur. So wurden die bedeutenden romanischen Kirchen und Klöster St. Johann in Müstair, St. Johann in Taufers, St. Prokulus in Naturns, das Kloster Marienberg in Burgeis sowie die mittelalterliche Churburg in Schluderns besichtigt. Mit vielen Eindrücken kehrten die Teilnehmer von einer botanisch, landschaftlich und kulturell einmaligen Gegend zurück – mit einer Pflanzenliste, die deutlich mehr als 500 Arten umfasst, welche im Verlauf der Exkursion gefunden, bestimmt und besprochen wurden. KARL HEINRICH HORZ Fotos: Beck Intern „Homöopathie und Naturheilkunde“ ie LAK Hessen bietet eine Weiterbildung in „Homöopathie und Naturheilkunde“ nach dem Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) in Kooperation mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) an: D Seminar 1 „Phythotherapie“ (Teil I III), 40 Std. Seminar 2 „Homöopathie“, 36 Std. Seminar 3 „Besondere Therapierichtungen“ (Teil I - III), 24 Std. Die Teilnahme am Seminar 2 „Homöopathie“ ist zugleich Voraussetzung für die Teilnahme am Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen den BKKen und verschiedenen weiteren Krankenkassen, dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem DZVhÄ („Homöopathie-Vertrag“). Interessenten für dieses Seminar melden sich bitte telefonisch bei Dr. Harald Nicklas, Schriftführer des DZVhÄ (Tel.: 0 64 00/60 87) an. Selbstverständlich nimmt auch die Landesapothekerkammer Anmeldungen entgegen und leitet diese an den DZVhÄ weiter. Die Seminare 1 und 3 werden von der LAK Hessen veranstaltet. Alle Seminare werden neben der Weiterbildung auch als einzeln buchbare Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Kurzbeschreibungen der Seminare „Phytotherapie“ (Seminar 1, Teile I bis III) und „Naturheilverfahren – besondere Therapierichtungen“ (Seminar 3, Teile I bis III) sind im aktuellen Fortbildungsheft sowie auf der Kammerhomepage www.apothe kerkammer.de (Rubrik: Kammer intern/ Pharmazie/Fortbildung/allg. Fortbildungsveranstaltungen) zu finden. Die Anmeldung erfolgt online oder per Fax mit dem auf der Rückseite des Fortbildungsheftes befindlichen Anmeldeformular. Die Weiterbildung muss nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Für das Absolvieren der Seminare 1 bis 3 ist darüber hinaus keine bestimmte Reihenfolge vorgeschrieben, so dass ein Einstieg jederzeit möglich ist. In der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift informierte die LAK Hessen darüber, dass sie ihren Mitgliedern im Rahmen der Qualitätsoffensive eine kostenfreie Teilnahme am ZL-Ringversuch Rezeptur ermöglicht. Anmeldeschluss für den kommenden Ringversuch, bei dem eine „Cremezubereitung mit Clotrimazol“ geprüft wird, ist der 27. Oktober – unter www.zentrallabor.com. Die Prüfung erfolgt in Bezug auf Gehalt, mikrobiologische Qualität, Beschaffenheit sowie die Kennzeichnung der Rezeptur. Die Kosten werden aus dem Kammerhaushalt getragen. Ansprechpartner beim ZL: Holger Latsch, Leitung QMS /Apothekenpraxis, Tel.: 0 61 96 /9 37 - 8 53 NEWSLETTER Politik Pharmazie Recht Für Auskünfte steht in der LAK-Geschäftsstelle Dr. Hildegard Mauthner, Tel.: 0 69/97 95 09 -14, zur Verfügung. Stefanie Bachouchi (li., Apotheke im Hessencenter, Frankfurt), Franziska Bergner (Zeil-Apotheke, Frankfurt) und Andrea Raabe (Schumann-Apotheke, Frankfurt) bestanden an der JuliusLeber-Schule, Frankfurt/Main, als Beste ihres Ausbildungsjahrgangs die Abschlussprüfung für pharmazeutischkaufmännische Angestellte (PKAs). Im Rahmen einer feierlichen Verabschiedung erhielt jede ein Buchpräsent. Für die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen gratulierte Dr. Hildegard Mauthner zu dieser Leistung. Foto: LAK Hessen ZL-Ringversuch – schon angemeldet? www.apothekerkammer.de/newsletter.php Weiterbildung Ein Service Ihrer LAK Hessen – damit auch Sie mitreden können. Ihr kostenfreies Abo unter: www.apothekerkammer.de/ newsletter.php 5 / 06 LAK KONKRET 19 75. Zentrale Fortbildung Programm der 75. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen am 18./19. November 2006 in Gießen Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen Thema: „Erkrankungen der Haut“ Samstag, 18. November 2006 15.00 - 15.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung Erika Fink Präsidentin der LAK Hessen Prof. Dr. Dieter Steinhilber Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen 15.15 - 16.20 Uhr Psoriasis Prof. Dr. Roland Kaufmann Zentrum der Dermatologie und Venerologie, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt/Main 16.40 - 17.45 Uhr Juckreiz PD Dr. Sonja Ständer Abteilung Klinische Neurodermatologie, Klinik und Poliklinik für Hautkrankheiten Universitätsklinikum Münster 18.05 - 19.10 Uhr Die Haut als Spiegel innerer Erkrankungen Prof. Dr. Michael Hertl Klinik für Dermatologie und Allergologie, Universitätsklinikum Gießen-Marburg GmbH Sonntag, 19. November 2006 9.15 - 10.20 Uhr Pilzerkrankungen Prof. Dr. Peter Mayser Zentrum für Dermatologie und Andrologie, Universitätsklinikum Gießen-Marburg GmbH 10.40 - 11.45 Uhr Diagnostik und Therapie maligner Hauterkrankungen (inkl. Präkanzerosen) Prof. Dr. Dirk Schadendorf Klinische Kooperationseinheit Dermato-Onkologie des DKFZ an der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Universitätsklinikum Mannheim im Anschluss: Dermatologische Rezepturen – Qualität verbessern, Chancen wahrnehmen Rosemarie Eifler-Bollen Neues Rezeptur-Formularium, Pharmazeutisches Laboratorium, Eschborn Moderation: Prof. Dr. Dieter Steinhilber Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen Programmänderungen vorbehalten Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der ersten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. Kinderbetreuung: telefonische Anmeldung unter 0 69 / 97 95 09 - 12 erbeten 20 LAK KONKRET 5 / 06 Intern Zertifizierte Fortbildung Klinische Pharmazie Bereits zum dritten Mal bietet das Bonner Kolleg für Klinische Pharmazie einen strukturierten Zertifikatskurs an, in dem interessierten Apothekern Kenntnisse in Klinischer Pharmazie und in der Praxis der Pharmazeutischen Betreuung vermittelt werden. Zwischen Februar und Oktober 2007 finden an jeweils zweieinhalb Tagen vier thematisch in sich geschlossene Theoriemodule statt. Die Schwerpunkte sind Grundlagen der Klinischen Pharmazie, Therapiemonitoring, Therapiebewertung und die Pharmazeutische Betreuung. Alle Inhalte werden praxisbezogen vorgestellt und, so oft es geht, durch konkrete Fallbeispiele mit Leben gefüllt. In der Zeit zwischen den Theoriemodulen haben die Teilnehmer Gelegenheit, die praktische Umsetzung von Betreuungskonzepten in ihrem eigenen Arbeitsumfeld zu erproben. Ziel des Kurses ist die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Patientenbetreuung. Dabei werden den Teilnehmern in der Betreuung erfahrene Kollegen zur Seite gestellt, die für Rückfragen und Tipps jederzeit zur Verfügung stehen. Durch ein Internetforum ist eine einfache Kommunikation zwischen Teilnehmern, Referenten, Tutoren und den Organisatoren möglich. Auch ehemalige Teilnehmer stehen hier im Austausch mit allen Beteiligten. Da die Teilnehmerzahl für den Zertifikatskurs beschränkt ist, um ein effektives Lernumfeld für die Arbeiten in Kleingruppen zu schaffen, ist bei Interesse eine baldige Anmeldung zu empfehlen. Für all diejenigen Kollegen, die tiefere Einblicke in bestimmte Gebiete der Klinischen Pharmazie erhalten wollen, bietet sich auch die Teilnahme an einzelnen Theoriemodulen an. Der Zertifikatskurs wurde von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung akkreditiert. Für die Module wurden 19-21 Fortbildungspunkte und für den praktischen Teil inklusive Klausur 23 Punkte (insgesamt 103 Punkte) vergeben. Weitere Informationen: Meike Eckhardt, Pharm. D., Pharmazeutisches Institut der Universität Bonn, An der Immenburg 4, 53121 Bonn, Tel.: 02 28/ 73 52 29, E-Mail: [email protected] oder unter www.klinischepharmazie.info (Rubrik „Bonner Kolleg“) ABDA-„Reformcenter 2006“ Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bündelt auf ihrer Homepage Informationen für Apotheker zu aktuellen politischen Entwicklungen. Unter www.abda.de finden Apotheker im geschlossenen Bereich (Log-in für Apotheker) in der Rubrik „Themen“ ein neueingerichtetes „Reformcenter 2006“. Inhalt: ein überregio- naler Pressespiegel mit ausgewählten Artikeln und Internetlinks zur aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion in Bezug auf die Apotheken. Enthalten sind auch Hintergrundinformationen und beispielsweise Briefe, die von der ABDA anlässlich der Eröffnung der „DocMorris“-Filiale in Saarbrücken an die Politik gesandt wurden. Promotion in Fulda Die (Fach-) Hochschule Fulda hat die Stelle eines Doktoranden im Fachgebiet Pharmazeutische Technologie des Fachbereichs Lebensmitteltechnologie ausgeschrieben. Die industrienahe Promotionsarbeit wird sich voraussichtlich mit der Entwicklung zukunftsweisender Darreichungsformen beschäftigen – wobei die Promotion in Kooperation mit einer Universität mit Promotionsrecht erfolgt. Voraussetzungen für eine Bewerbung: Zweite Pharmazeutische Staatsprüfung mit gutem Ergebnis, Approbation zum Apotheker (beziehungsweise in Kürze angestrebt), gute Englischkenntnisse und anderes mehr. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 30. September 2006 an den Präsidenten der (Fach-) Hochschule Fulda, Marquardstr. 35, 36039 Fulda, erbeten. Für eventuelle Rückfragen steht Professor Dr. Felix Ecker, Telefon: 06 61/96 40 - 5 17, zur Verfügung. Pflanzenschutzgesetz Die Landesapothekerkammer Hessen bittet um die Beachtung der Anzeigepflichten nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflschG), da einige Aufsichtsbehörden gegenwärtig verstärkt auf die Einhaltung dieser – bußgeldbewehrten – Pflicht achten. Für Apotheken relevant ist die Anzeigepflicht gemäß § 21a PflschG. Darin heißt es: „Wer Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder zu gewerblichen Zwecken einführen will, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit, im Falle der Einfuhr der für den Betriebssitz oder die Niederlassung zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.“ Die dafür zuständige Behörde in Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt. 5 / 06 LAK KONKRET 21 gelesen Geschäftspost fehlerfrei Duden - Die deutsche Rechtschreibung: Das umfassende Standardwerk auf der Grundlage der neuen amtlichen Regeln / Hrsg. Dudenredaktion. 24., vollst. neu bearb. u. erw. Aufl.. Mannheim: Bibliographisches Institut, 2006. - 1 216 S.: ca. 130 000 Stichw., über 500 000 Beispiele (Der Duden in 12 Bänden); ISBN 3-411-04014-9. Preis: 20,- € Duden, Korrektor PLUS [Elektronische Ressource]: die Rechtschreibprüfung für Microsoft Office und Works; Kommasetzung, Getrenntund Zusammenschreibung, Silbentrennung, Stilprüfung; nachschlagen in 3 Dudentiteln. - Version 3.51. - Mannheim: Bibliogr. Inst. und Brockhaus, 2006. - 1 CDROM. Systemvoraussetzungen: PC mit Prozessor der PentiumIII- oder Athlon-Klasse; mindestens 320 MB freier Festplattenspeicher; Windows 2000 ab SP2, XP oder Windows Server 2003, Microsoft konkret Office 2000, XP oder 2003 oder Microsoft Works 2000, 6.0, 7.0 oder 8.0. Inhaltstext Titel auf dem Behältnis; ISBN 978-3-411-06558-5. Preis: 49,95 €, ISBN 3-411-06558-3. Preis: 49,95 € Seit dem 1. August gilt die Reform der Rechtschreibreform. Wer sich am neuen Duden orientiert oder seinen PC mit dem Rechtschreib- und Grammatikprüfprogramm „Korrektor Plus“ ausstattet, erspart sich Tippfehler und andere Ärgernisse – wie Wortdoppelungen, falsche Abkürzungen, Interpunktionsfehler, fehlerhafte Groß- und Kleinschreibung, falsche Getrennt- und Zusammenschreibung oder anderes mehr. Fehler, die man oft erst entdeckt, wenn man den ausgedruckten Brief unterschrieben oder am PC den „Senden“Button gedrückt hat. Analytik bei Arzneimitteln Arzneibuchanalytik: Grundlagen für Studium und Praxis; mit 6 Tabellen / Peter Imming. Mit einem Geleitw. von Peter-Josef Schorn. - Stuttgart: Wiss. Verl.-Ges., 2006. - XVI, 222 S.: Ill., graph. Darst.; ISBN 3-80472245-8. Preis: 19,80 € Ohne Analytik geht bei Arzneimitteln nichts und im Pharmaziestudium schon dreimal nichts. Ob quali- Redaktionsbeirat: Erika Fink (Vors.), Dr. D. Steinbach, Dr. M. Schmall, R. Beck, Dr. W. Russow, H.-D. Helfer, Dr. C. Menkens Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen - 7. Jahrgang Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R. Chefredakteur: Jürgen R. Draxler Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Dr. Hildegard Mauthner, Andrea Mühlbacher, Birgit Wolfraum Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser 22 LAK KONKRET 5 / 06 Redaktion: Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Tel.: 0 51 45 / 98 70 - 0 Fax: 0 51 45 / 98 70 - 70 ISDN-DFü: 0 51 45 / 9 32 00 E-Mail: [email protected] Herausgeber: LAK Hessen Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt/M. Tel.: 0 69/97 95 09 - 0 Fax: 0 69/97 95 09 - 22 E-Mail: [email protected] Konzept, Layout, Satz & Grafik: @ktuell Redaktionsbüro Draxler Im Lohe 13, 29331 Lachendorf quanti-anorganisch, instrumentell oder schließlich arzneimittelbezogen, wie man den Überblick behalten und Zusammenhänge erkennen kann, zeigt der Autor, ein erfahrener Universitätslehrer, in diesem Buch auf fast schon unterhaltsame Weise. Patientenratgeber Blutwerte verstehen: Was das Blut über die Gesundheit verrät, welche Werte normal sind, was die Abkürzungen bedeuten, welche Untersuchungen sinnvoll sind: von Cholesterin bis Tumormarker / Vera Zylka-Menhorn. [4., überarb. Aufl.]. - Eschborn: Govi, 2006. - 94 S.: Ill. (Gesundheit mit der Apotheke); ISBN 3-7741-1044-1. Preis: 9,- € Alles im grünen Bereich? Eine Blutuntersuchung gibt Aufschluss darüber, was im Körper gerade los ist. Dieser Patientenratgeber bietet ausführliche Antworten auf wichtige Fragen. Wie hoch darf das Cholesterin sein? Wie hoch die Harnsäure? Funktioniert die Schilddrüse normal? Was ist ein PSA-Wert? Die Autorin, Fachärztin und erfahrene Medizinjournalistin, klärt über diese und viele andere Fragen in leichtverständlicher Art auf. Druck und Vertrieb: Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH Kurhessenstr. 4 - 6 64546 Mörfelden-Walldorf Amtliches Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Jürgen R. Draxler Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Erscheinungsweise: zweimonatlich. Einzelheft 5,50 E, zzgl. Versandkosten. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei. Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Chefredaktion. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor. Veranstaltungskalender Marburg 19.30 - 21.00 Uhr PTA-Fortbildung: „Rheumatischer Formenkreis“ (siehe S. 14 des FB-Heftes) 26. September 2006 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Biozentrum Niederursel Gebäude N 100, Hörsaal B1 Max-von-Laue-Str. 9 60438 Frankfurt/M. 20.00 Uhr c. t. DPhG, Landesgruppe Hessen, u. Region Frankfurt/M.: „Neue Arzneistoffe“ (siehe S. 3/4 des FB-Heftes) 28. September 2006 Anmeldung erforderlich Tel.: 05 61/9 41 39 53 Kassel 19.30 - 21.00 Uhr PTA-Fortbildung: „Neue Arzneistoffe“ (siehe S. 15 des FB-Heftes) 30. September 2006 keine Anmeldung erforderlich Marburg Philipps-Universität Marburg Großer Hörsaal Marbacher Weg 6 35037 Marburg 15.00 - 19.00 Uhr „Gefahrstoffverordnung" (siehe S. 19 des FB-Heftes) 4. Oktober 2006 keine Anmeldung erforderlich Darmstadt Merck KGaA Lkw-Tor an der Virchowstraße 64293 Darmstadt 20.00 Uhr s. t. Region Darmstadt: „Neue Arzneistoffe“ (siehe S. 1/2 des FB-Heftes) 9. Oktober 2006 Anmeldung erforderlich Tel.: 0 69/97 95 09 - 15 Frankfurt/Main 19.30 Uhr Pharmazeutischer Arbeitszirkel – eigenverantwortliche selbstorganisierte Fortbildung 11. Oktober 2006 Anmeldung erforderlich Tel.: 0 69/97 95 09 - 15 Darmstadt 19.30 Uhr Pharmazeutischer Arbeitszirkel – eigenverantwortliche selbstorganisierte Fortbildung 12. Oktober 2006 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 - 22 Marburg 19.30 - 21.00 Uhr PTA-Fortbildung: „Neue Arzneistoffe“ (siehe S. 15 des FB-Heftes) 25. Oktober 2006 keine Anmeldung erforderlich Wiesbaden „Dorint Sofitel Pallas“ Auguste-Viktoria-Str. 15 65185 Wiesbaden 20.00 Uhr c. t. Region Wiesbaden: „Neue Arzneistoffe“ (siehe S. 11/12 des FB-Heftes) 31. Oktober 2006 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 - 22 Hanau 19.30 - 21.00 Uhr PTA-Fortbildung: „Arzneimittel in der Schwangerschaft“ (siehe S. 17 des FB-Heftes) 31. Oktober 2006 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Biozentrum Niederursel Gebäude N 100, Hörsaal B 1 Max-von-Laue-Str. 9 60438 Frankfurt/M. 20.00 Uhr c. t. DPhG, Landesgruppe Hessen, u. Region Frankfurt/M.: „Pharmakotherapie im Alter“ (siehe S. 3/4 des FB-Heftes) 1. November 2006 keine Anmeldung erforderlich Fulda Hotel-Rest. „Bachmühle“ Künzeller Str. 133 36043 Fulda 20.00 Uhr c. t. Region Fulda: „Beratung bei Erkältungskrankheiten“ (siehe S. 5/6 des FB-Heftes) 20. September 2006 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 - 22 www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm 5 / 06 LAK KONKRET weitere Termine siehe Rückseite 23 Landesapothekerkammer Versorgungswerk Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt / Main Telefon 0 69 97 95 09 - 0 Fax 0 69 97 95 09 - 22 (Kammer) Fax 0 69 979509 - 44 /-66 (Versorgungswerk) E-Mail [email protected] [email protected] Ansprechpartner in der LAK Präsidentin: Erika Fink Telefon 0 69 97 95 09 - 10 Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16 Sekretariat: Maria Hellmeister Telefon 0 69 97 95 09 - 23 Justitiarin: Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer Telefon 0 69 97 95 09 - 18 Rzpt.-Sammelst./Tarif: Birgit Bauer Telefon 0 69 97 95 09 - 38 Stellenmarkt: Paula Alves Mateus Telefon 0 69 97 95 09 - 45 Veranstaltungskalender 2. November 2006 keine Anmeldung erforderlich Gießen Kongresshalle – Kleiner Saal – Berliner Platz 2 35390 Gießen 20.00 Uhr c. t. Region Gießen: „Die neuen Arzneistoffe 2006“ siehe S. 7/8 des FBHeftes) 2. November 2006 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 - 22 Frankfurt/Main 8.45 - 19.30 Uhr „Herz-Kreislauf“, Teil 1, Fortbildungsseminar „Arterielle Gefäßerkrankungen, inklusive Schlaganfall“ siehe S. 26 des FBHeftes) Frankfurt/Main 9.00 - 12.15 Uhr „Herz-Kreislauf“, Teil 2, „Therapiebegleitung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der pharmazeutischen Praxis“ siehe S. 27 des FBHeftes) 8. November 2006 keine Anmeldung erforderlich Darmstadt Merck KGaA Lkw-Tor an der Virchowstraße 64293 Darmstadt 20.00 Uhr s. t. Region Darmstadt: „Hypercholesterinämie, Hypertonie und Rauchen – die tödliche Trias des Herzinfarkts“ (siehe S. 1/2 des FBHeftes) 14. November 2006 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Biozentrum Niederursel Gebäude N 100, Hörsaal B1 Max-von-Laue-Straße 9 60438 Frankfurt/M. 20.00 Uhr c. t. DPhG, Landesgruppe Hessen, u. Region Frankfurt/M.: „Optimierte Arzneiformen zur Verbesserung der Pharmakotherapie beim alten Menschen“ (siehe S. 3/4 des FBHeftes) 15. November 2006 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 - 22 Darmstadt 20.00 - 22.30 Uhr „Interaktionen“ (siehe S. 23 des FBHeftes) Darmstadt jeweils 9.00 - 18.00 Uhr „Intensivpharmakologie für Apotheker“, Teil 2 (siehe S. 24 des FBHeftes) 18./19. November 2006 keine Anmeldung erforderlich Gießen Kongresshalle – Kleiner Saal – Berliner Platz 2 35390 Gießen 75. Zentrale Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen: Erkrankungen der Haut 18./19. November 2006 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 - 22 Darmstadt jeweils 9.00 - 18.00 Uhr „Intensivpharmakologie für Apotheker“, Teil 3 (siehe S. 25 des FBHeftes) www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm 3. November 2006 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 - 22 www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm ÖA/Presse: Andrea Mühlbacher Telefon 0 69 97 95 09 - 13 Buchhaltung: Helga Potz Telefon 0 69 97 95 09 - 19 Mitgliederverwaltung: Birgit Wolfraum Telefon 0 69 97 95 09 - 17 Adelheid Babutzka Telefon 0 69 97 95 09 - 40 Druck/Post: Andrej Ulrich Telefon 0 69 97 95 09 - 20 Pharmazie: Dr. Hildegard Mauthner Telefon 0 69 97 95 09 - 14 Sekretariat: Marlene Rohrbach Telefon 0 69 97 95 09 - 12 Fortbildung: Claudia Prinz-Wietschorke Telefon 0 69 97 95 09 - 15 Weiterbildung: Frank Börner Telefon 0 69 97 95 09 - 24 PKA-Ausbildung: Ingrid Rhein Telefon 0 69 97 95 09 - 41 Ansprechpartner im Versorgungswerk Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16 stv. Geschäftsführer: Michael Aland Telefon 0 69 97 95 09 - 25 Sekretariat: Paula Alves Mateus Telefon 0 69 97 95 09 - 45 Renten/Reha: Rosemarie Schäfer Telefon 0 69 97 95 09 - 39 Mitgliederverw. A - K: Andrea Bär-Sadowski Telefon 0 69 97 95 09 - 37 Mitgliederverw. L - Z: Marion Stengel Telefon 0 69 97 95 09 - 28 Beitragsrabrechnung: Sabine Coutú Telefon 0 69 97 95 09 - 27 Buchh. (Ltg.): Ludmila Krasowitzki Telefon 0 69 97 95 09 - 35 Buchh.: Gabriela Schlagintweit Telefon 0 69 97 95 09 - 30 Buchh.: Martina Allmannsdörfer Telefon 0 69 97 95 09 - 36 Lastschriften: Silke Glaue Telefon 0 69 97 95 09 - 46 Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vornamens, dem Familiennamen und daran anschließend @apothekerkammer.de (Beispiel: u.laut@apo thekerkammer.de) oder @apothekerversorgungs werk.de (Beispiel: m.aland@apothekerversorgungs werk.de) zusammen. 24 LAK KONKRET 5 / 06 Internet www.apothekerkammer.de www.apothekerversorgungswerk.de www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm 16./17. November 2006 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 - 22 www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm