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ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Gesundheitsgefahren durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV vom 6. März 2007 Umsetzung der EU-Vibrations-Richtline 2002/44/EG & der EU-Lärm-Richtlinie 2003/10/EG Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 1 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Inhalt Was ist an Arbeitsplätzen mit Lärm- & Vibrationseinwirkungen zu beachten? Welche gesundheitlichen Folgen können mit Lärm- & Vibrationseinwirkungen haben? Welche gesetzlichen Mindestvorgaben hat der Gesetzgeber zur Vermeidung von Erkrankungen der Hörorgane oder vibrationsbedingten Erkrankungen des Skelett- , Muskelsystems erlassen? Wie wird die Lärmbelastungen im Arbeitsbereich ermittelt (praktische Beispiele) Ermittlung der von Vibrationsbelastung (praktische Beispiele) Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 2 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Wirkung des Lärms Organismus reagiert auf äußere Reize. Lärm und Vibrationen lösen Stress aus. Lärm führt z. B. zur: • Pupillenerweiterung • Ausschüttung „Stresshormone“ • Bereitstellung Energiereserven • Intensivierung der Herz-Kreislauf-Funktion • Verminderung der Verdauungsfunktion Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 3 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Folgen der Lärmeinwirkung • Lärmschwerhörigkeit (chronische Wirkung - hohe Pegel & lange Einwirkung) • Knalltrauma (akut - donnernde, kurze Geräusche - Lmax > 135 dB(C) ) • psychosoziale Reaktionen beim Menschen z. B.: beeinträchtigt Leistungsfähigkeit, Konzentrationsstörungen ab 45 dB(A), körperliche Leistungsfähigkeit ab 70 dB(A) Kommunikationsstörungen - Störpegel weniger als 10 dB(A) unter Sprachpegel Schlafstörungen - ab ca. 30 dB(A) Konzentrationsprobleme - häufige Ursache von Unfällen – mehr Ruhe! Ob Geräusche einen Belästigung darstellen oder nicht, hängt vom subjektiven Empfinden ab. • vegetative Reaktionen z. B.: Bluthochdruck chronische Herzerkrankung Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 4 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Zweck der LärmVibrationsArbSchV Schutz der Beschäftigten vor möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit & Sicherheit durch Lärm & Vibrationen bei der Arbeit. • persönliche Nachteile (Lärmschwerhörigkeit führt zum Verlust von Lebensqualität, Leistungsfähigkeit) abzuwenden (Hörbeispiel „Gehörschädigung“) • Kosten für diese Berufskrankheit zu vermeiden Geltungsbereich – für alle Beschäftigungsverhältnisse, in Betrieben, soweit diese nicht dem Bundesberggesetz unterliegen. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 5 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Was ist neu beim Lärmschutz? • Absenkung der Auslösewerte um 5 dB(A) Verschärfung – 5 dB(A) weiter runter zu kommen, ist schwierig. obere Auslösewert : Spitzenschalldruckpegel: (Nr. 3.7 Anhang zu § 3 ArbStättV) Lex,8h = 85 dB(A) statt bisher 90 dB(A) bzw. LpC,peak = 137 dB(C) (nicht nur andauernde, auch kurze knallende Geräusche sind schädigend untere Auslösewert: Spitzenschalldruckpegel: Lex,8h = 80 dB(A) statt bisher 85 dB(A) LpC,peak =135 dB(C) (unbewertet) • Einführung eines Expositionspegels von 85 dB(A) (drückt Geräuschwirkung auf das menschliche Ohr aus, unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes & Tragekorrekturfaktors) • Gefährdungsbeurteilung, ob Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind (sein können) & deren Dokumentation bereits ab einem AN, Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 6 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Was bedeuten die niedrigeren Auslöse- bzw. Lärmgrenzwerte für die betriebliche Praxis? Wird der untere Auslösewert von 80 dB(A) überschritten, so ist: • Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, (§ 8 (1) • Unterweisen über Lärmrisiken ggf. auch arbeitsmed. Beratung, (§ 11 (1 & 2) • Angebot von Vorsorgeuntersuchungen (§ 14 (3) Wird der obere Auslösewert 85 dB(A) überschritten, so muss: • Kennzeichnung, falls möglich Abgrenzung & Zugangsbeschränkung (§ 7 (4) • Gehörschutztragepflicht § 8 (3), • Lärmminderungsprogramm aufstellen & durchführen (§ 7(5) • verpflichtende arbeitsmedizinische Gehöruntersuchungen G20 Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV (§ 14 (1) 7 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Werden trotz Lärmminderungsmaßnahmen in Arbeitsbereichen, die oberen Auslösewerte überschritten, ist Gehörschutz zu tragen und die Eignung nachzuweisen (§ 8 Abs. 1 & 3). Bedeutung des Expositionsgrenzwertes dient der Auswahl von geeigneten Gehörschutz Der wirksame Pegel am Ohr darf unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes 85 dB(A) bzw. bei Einzelschallereignissen 137 dB(C) nicht überschreiten! vorsätzliche Zuwiderhandlung = Straftat § 16 Abs. 2 LärmVibrationsArbSchV i.V. § 26 ArbSchG ) Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 8 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Überprüfung des Lärmexpositionspegels Aus den im Arbeitsbereich gemessenen Schalldruckpegeln ist unter Berücksichtigung der Einwirkdauer der Beurteilungspegel (LAeq) zu berechnen. Davon ist der Schalldämmwert des Gehörschutzes & ein Korrekturwert abzuziehen. LEX,8h = LAeq - (H/M/L-Wert - Ks) Korrekturwerte für Gehörschutzarten nach BGR 194: • Stöpsel Ks = 9 dB • Kapsel Ks = 5 dB • Otoplastik Ks = 3 dB berücksichtigen, dass die im Labor ermittelten Schalldämmangaben im allgemeinen durch Fehler beim Tragen nicht erreicht werden. LEX,8h - am Ohr wirksamer Expositionspegel LAeq - Lärmexpositionspegel über 8h im Arbeitsbereich H/M/L - Dämmwertangabe des Herstellers Ks - Korrekturwert je Gehörschutzart Der Gehörschutz ist dann zulässig, wenn die Exposition < 85 dB(A) ist. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 9 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beispiel für die Auswahl des Gehörschutzes Beispiel: In einem Arbeitsraum wird ein Beurteilungspegel von 100 dB(A) über 8h ermittelt. Die zu benutzenden Kapselgehörschützer haben eine Dämmwirkung von 20 dB. Welcher Expositionspegel ergibt sich bei einem Korrekturfaktor von 5 dB? LEX,8h = 100 dB(A) - (20 dB - 5 dB) LEX,8h = 85 dB(A) Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 10 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Auswahl von Gehörschutz (BGR 194) ermittelte Expositionswert (dBA) Bewertung der dämpfenden Wirkung > 85 Nicht zulässig > 80 Nicht empfehlenswert 65 bis 79 gut < 65 Zu hoch (Überprotektion) Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 11 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beispiel für die „richtige“ Auswahl von Gehörschutz Ein Schmiedehammer mit einem Spitzenschalldruckpegel von 148 dB(C) bewirkt einen Dauerschallpegel über 8 h von 100dB(A). Die SiFa wählt zusammen mit den Beschäftigten einen angenehm zu tragenden Kapselgehörschützer der Geräuschklasse HM (hoch- & mittelfrequent) aus, mit einem Schalldämmwert HM von 19 dB. Sind die Kapselgehörschützer für diese impulshaltigen Geräusche geeignet? L‘pC,peak = LpC,peak - (M- Ks) L‘Ex,8h = LAeq - (M- Ks) = 148 dB(C) – (19dB – 5 dB) L‘pC,peak = 134 dB(C) = 100 dB(A) – (19dB – 5 dB) L‘Ex,8h = 86 dB(A) L‘pC,peak < GW = 137 dB(C) Die unter dem Gehörschutz wirksame Impulsspitzen des unbewerteten Schalldrucks, sind kleiner dem Grenzwert für den Spitzenschalldruckpegel. Nicht geeignet! Schalldämmwert muss > 20 dB(A) sein. Ist für die Auswahl des richtigen Gehörschutzes in diesem Fall der Spitzenpegel oder der (energieäquivalente) Dauerschallpegel ausschlaggebend? Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 12 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Hilfe zur Ermittlung des Schalldämmwertes – BGR 194 Für einzelne Pegelbereiche sind erforderliche Schalldämmwerte für die Geräuschdämmklasse „HM“ im Abschnitt 4.3 vorgegeben. Da etwa 85 % aller Geräusche am Arbeitsplatz mittel- bis hochfrequent sind, sind häufig Gehörschützer mit dem M-Wert bzw. HM-Wert auszuwählen. Einteilung von Gehörschutz in Geräuschdämmklassen Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das menschliche Ohr Töne mit gleichem Schalldruck in unterschiedlichen Tonhöhen unterschiedlich laut empfindet, wird der Gehörschutz in frequenzabhängige Geräuschklassen eingeteilt: „H“ - hochfrequent: LC – LA < 0 dB „M“ - mittelfrequent: LC – LA > 0 dB bis 10 dB „T“ - tieffrequent: LC – LA > 10 dB Stand: 09/2009 hochfreq. Schall kann leichter gedämpft werden! Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 13 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Unterschied zwischen A- und C- bewerteten Messpegeln liefert Informationen über die spektralen Eigenschaften des gemessenen Schalls. LC – LA LC – LA < 0 dB Kennlinien bei 40 phon Schall wird das durch hohes Frequenzspektrum Bestimmt. Je negativer das Ergebnis, desto C-Bewertung 10 hochfrequenter ist das Geräusch. 0 -10 LC – LA = 0 liegt der dominante Frequenzbereich des Geräuschs um 1 kHZ. LC – LA > 0 bis + 10 dB wird das Geräusch durch ein nieder- bis mittelfrequenten Spektrum dominiert. Bis +10 dB überwiegen die mittleren Frequenzen, weil die C- Bewertung im Bereich unter 1 kHz nicht so stark abschwächt, wie die A-Bewertung. LC – LA > 10 dB wird das Geräusch durch tiefes Frequenzspektrum bestimmt. Stand: 09/2009 -20 -30 -40 -50 tief mittel hochfrequent A-Bewertung 20Hz 1kHz 20kHz Wieso ist das von Bedeutung? Wirksamen Schutz vor hoch- oder tieffrequenter Lärmquellen zu erreichen! Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 14 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Hilfe zur Auswahl von wirksamen Gehörschutz Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 15 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Was ist im Unternehmen zu beachten? 1. erweiterten Lärmbereiche ermitteln (Lärmkarten ausweisen) 2. Festlegung von Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen, in denen der Auslösewert > 80 dB(A) ist. a) > 80 dB(A) Geräuschpegel < 85 dB(A) – Unterweisung, Bereitstellung Gehörschutz, Angebot Vorsorgeuntersuchung G20, b) > 85 db(A) – Kennzeichnung Lärmbereiche, Lärmminderungsprogramm, Gehörschutztragepflicht Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend c) > 85 db(A) – zusätzlich zu b) ist die Eignung des Gehörschutzes nachzuweisen! (unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes & Tragekorrekturwert muss der Expositionswert LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak = 137 dB (C) eingehalten sein.) 3. Bestehende Pflicht zur Dokumentation der Ermittlung von Lärmbelastungen, Festlegung von Schutzmaßnahmen 4. durch Vorbildwirkung die Tragebereitschaft von Gehörschutz erhöht Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 16 Zusammenfassung der Anforderungen 85 dB(A) dürfen unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes nicht überschritten werden! Obere Auslöswerte LEX,8h=85db(A) LpC,peak=137 dB(C) Ohne Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes Untere Auslöswerte LEX,8h=80dB(A) LpC,peak= 135 dB(C) Tragepflicht von Gehörschutz Kennzeichnung der Lärm-AP Arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen G20 Programm technischer/organisatorischer Maßnahmen Schmiedehämmer Turbinenprüfstände Betonsteinfertigung Aufbruchhammer Richtarbeiten Metallschleifer Gussputzen Schlagbohren Bolzenschussgeräte Kreissägen Musik-/Unterhaltungssektor Bereitstellung v. Gehörschutz Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Allg. arbeitsmed. Beratung Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Gefährdungsbeurteilung Minimierungsangebot nach ArbSchG Büroarbeitplätze Personenkraftfahrzeuge Gesundheitswesen Gastgewerbe Einzelhandel Frisörhandwerk Zahnarztpraxen Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 17 Eher ungefährlich Expositionszeit berücksichtigen! Eher gefährlich ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Ermittlung der Lärmbelastung Lärm-Physik Was ist Lärm? ist unerwünschter und gesundheitsschädlicher Schall. • Schall sind mechanische Schwingungen eines gasförmigen, flüssigen oder festen Mediums, über das Energie in Form von Wellen von einer Schallquelle abgestrahlt wird. „Musik wird oft nicht schön gefunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden“ Wilhelm Busch Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 18 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Was sind hörbare Geräusche? • wahrnehmbar vom Ohr sind nur die Änderungen des Schalldrucks oberhalb 20 µPa mit einer Frequenz von 20 Hz – 20 kHz. (< 20 Hz Infraschall; > 20 kHz – Ultraschall) • Um den Schall in der Luft so zu beschreiben, wie ihn das Ohr empfindet, werden Geräusche als frequenz abhängiger Druck in dB und nicht als Druck in µPa gemessen. • Die A- Bewertung durch entsprechende Terzbandfilter spiegelt die bevorzugte Wahrnehmung von Frequenzen im Bereich von 1- 4 kHz) wieder. • Die Gehörschwelle von 20 µPa ist 109 mal kleiner als der Luftdruck. Wechseldruck bei der Ausbreitung von Schallwellen überlagert den Luftdruck. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 19 Physikalische Grundlagen des Schalls ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Was ist ein „dezi Bel“? dezi Bel = Maßeinheit, um die hörbare Schalldruckänderung zu beschreiben (Unterscheidung Schalldruck vom „mech. Druck“) Geräuschpegeländerung = log. Verhältnis vom momentanen Schalldruck & dem Schalldruck der Gehörschwelle (Referenzdruck = 20µPa). Geräusch Stille Druck p 20 µPa Referenzdruck Schalldruckpegel Lp 0 dB Gehörschwelle Flüstern 2 mPa 40 dB Normales Sprechen 0,02 Pa 60 dB Kreissäge 2 Pa 100 dB Bleche hämmern 20 Pa 120 dB Schmerzgrenze P2 Druck Lp = 10 log 2 p Referenzdruck Lp = 10 log Stand: 09/2009 Lp = 10 log (0,00002 Pa)2 = 0 dB (dezi Bel) (0,00002 Pa)2 (20 Pa)2 (0,00002 = 120 dB Pa)2 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 20 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Ermittlung der Lärmbelastung im Arbeitsbereich Personen- oder arbeitsplatzbezogene Messungen des Schalldruckpegels LpAeq Schall stellt eine Form von Energie dar, deren gehörschädigende Wirkung vom Schalldruckpegel & von der Einwirkdauer abhängt. Als Maß für das Gesundheitsrisiko wird der energieäquivalente Dauerschallpegel „LEx,8h“ (Beurteilungspegel) berechnet. Die Energie des Schalls ist proportional der Einwirkdauer und des Schalldrucks. Berechnung des Beurteilungspegels LEX,8h (energiebezogene Pegel aus allen Einzelquellen in Bezug auf 8h erfolgt nach DIN 45645-2; (DIN EN ISO 9612) LEx,8h = 10 log ΣT * (10 0,1 * LpAeq ) m To Tm – Dauer der Einwirkung To – Bezugsdauer = 480 min/d Dosis = Zeit * Energie Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 21 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beispiel zur Berechnung des Beurteilungspegel Bsp.: Ein Schlosser arbeitet 8 Stunden in einer Werkstatt bei 75 dB(A). LEX,8h = 10 log 480 min 480 min * (10 0,1 * 75 ) 10 x 7,5 log 10 LEx,8h = 75 dB(A) Der Schalldruckpegeln entspricht nur dann dem Beurteilungspegel wenn: • die Einwirkzeit gleich der Tagesbezugsdauer ist • die Geräuscheinwirkungen nicht wechseln. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 22 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beispiel zur Berechnung des Tagesexpositionspegels Der Schlosser betritt innerhalb der Arbeitszeit zusätzlich noch für 12 min eine große Maschinenraum in der ein Pegel von 115 dB(A) auftritt. Welcher Exposition ist der Beschäftigte ausgesetzt? LpAeq,8h = 10 log 1 * (10 480 min 0,1 * 75 * 468min + 10 0,1 * 115 * 12 min) LpAeq,8h = 98,99 dB(A) Wie hoch ist die Dosis, wenn der Schlosser nur für 12 min einem Pegel von 115 dB(A) ausgesetzt ist? 1 LpAeq,8h = 10 log 480 min * (12 min * 10 0,1 * 115) LpAeq,8h = 98,98 dB(A) Bei Pegelunterschieden zweier Quellen von > 10 dB hat der kleinere Pegel auf den Gesamtpegel kaum eine Auswirkung. 1 Minute bei 112 dB(A) bedeuten eine L Ex,8h > 85 dB(A) Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 23 Lärm-Punktetabelle ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Hilfe zur Feststellung der Lärmbelastung (unterschiedlichen Quellen & Wirkzeiten) http://bb.osha.de/docs/Laerm_Tafel_dt.pdf Lineares Punktebewertungssystem 100 Punkte < 80dB(A) < 316 Punkte < 85 dB(A) > 316 Punkte > 85 dB(A) Beispiel: LAeq,1 = 85 dB(A) über 4h LAeq,2 = 88 dB(A) über 3 h Expositionspegel eingehalten? 85 dB 4h Punkte: 158 88 dB 3h Punkte: 237 Σ 395 > 316 (o.A.) Lärmschutz erforderlich! Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 24 Fazit ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen 5 dB(A) weiter runter zu kommen ist schwierig… …trotzdem besteht immer die Chance, Verbesserungen zu erreichen. • Situation vor Ort, Ursachenanalyse Überlegungen, welche vorhandenen Lärmminderungsmöglichkeiten geeignet sind • Schallausbreitungswege feststellen und Lärmschutzmaßnahmen treffen (Lärmschutztunnel, -blenden, -kapselungen; Reflexionsschallminderungen durch schallisolierende Baumaterialien) • Planung: Anordnung der Maschinen mit einem größtmöglichen Abstand zueinander und möglichst 3 m zur Wand Wenn alle Möglichkeiten des Lärmschutzes ausgeschöpft sind, hilft nur noch das ständige Tragen des Gehörschutzes. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 25 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Mit einer konsequenten Umsetzung der Vorgaben können Sie einen aktiven Beitrag zur Einhaltung der Lärmschutzziele leisten, um so : ¾ die Hörorgane der Beschäftigten gesund zu erhalten, ¾ lärm- und stressbedingter Unfälle vorzubeugen, denn nur so kann der enorme volkswirtschaftliche Schaden von 162 Mio.€/a für die Entschädigung berufsbedingter Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) gesenkt werden. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 26 Teil 2 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Schutz der Beschäftigten vor Vibrationen … die durch handgeführte Maschinen oder Fahrzeuge wie Bau-, Land-, Forstmaschinen auf den Menschen übertragen werden. Medizinische Untersuchungen belegen, dass die durch Schwingungen übertragenen Kräfte unterschiedlichste Erkrankungen hervorrufen können. Diese reichen vom • Unwohlsein, Verspannungen • Durchblutungsstörungen, neurologische Störungen bis zu • Gelenkschäden, Wirbelsäulenleiden. Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 27 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Was ist neu ? • erstmalig sind physikalische Einwirkungen durch Vibrationen beim AN-Schutz zu berücksichtigen • Pflicht der AG, Gefährdungen durch Vibrationen zu erkennen, zu beurteilen & zu dokumentieren (ab einem Beschäftigten) • Vibrationen sind Schwingungen, die von Maschinen/ Fahrzeugen über den Sitz, Füße oder Hände übertragen werden • Schwingungen können akute und chronische Erkrankungen verursachen: - z. B. an Handgelenken, Ellenbogen, - Rücken- und Schulterbeschwerden, - Durchblutungsstörungen • Unterscheidung von 2 Arten von Schwingungen je nach Übertragung Hand-Arm-Vibration (HAV) & Stand: 09/2009 Ganzkörpervibration (GKV) Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 28 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Wer oder welche Branchen sind betroffen? Exponierte Berufe: Maschinenführer (Bauwirtschaft) Land- und Forstwirtschaft Handwerker (Umgang mit elektr. oder motorbetriebenen handgeführten Geräten) Aus der europäischen Studie „European Survey on Working Conditions 2000“ geht hervor: ¾ ca. 24 % der Beschäftigten sind in mehr als ¼ der Arbeitszeit gegenüber Vibrationen exponiert ¾ ca. 10 % der Beschäftigten sind während der gesamten Arbeitszeit gegenüber Vibrationen exponiert ¾ ca. 33 % der gegenüber Vibrationen exponierten AN klagen über Rückenschmerzen Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 29 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Was sind Vibrationen? Vibrationen entstehen, wenn Körper aufgrund von äußeren Kräften hin & her bewegt werden. Die Heftigkeit und die Frequenz sind ein Maß für die Schwingung. Kenngröße für die Vibrationen: Schwingbeschleunigung a in m/s² Gesundheitliche Schädigungen sind vom Aufnahmeweg & von der Frequenz abhängig. Hand-Arm-Vibrationen (HAV) Gesundheitliche Risiko ist abhängig von den: GanzkörperVibrationen (GKV) HAV EINWIRKRICHTUNGEN horizontal - x,y vertikal - z Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 30 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beurteilung von Schwingungen Das Risiko einer Schädigung durch Vibration ist nicht bei allen Frequenzen gleich. HAV- Frequenzen im Bereich von 8 Hz bis 1000 Hz gefährlich. GKV- Frequenzen im Bereich von 0,5 bis 80 Hz GKV HAV ahw = a²hwx + a²hwy + a²hwz Schwingintensität ergibt sich aus der Σ der Schwingbeschleunigungen in die Einwirkrichtungen x, y, z (Bildung des Maximalwertes) Stand: 09/2009 aw = { 1,4 awx; 1,4 awy; awz } Schwingintensität ergibt sich aus der Schwingbeschleunigung je Einwirkrichtung. Schwingintensität in die horizontalen Richtungen sind mit Faktor 1,4 zu multiplizieren. Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 31 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Wer misst die Schwingungsemissionen? HERSTELLER …sind durch Maschinenrichtlinie 98/37/EG, national durch GPSG & 9. GPSV verpflichtet, Angaben über Gefährdungen von Schwingungen in den Begleitunterlagen zu machen und die Schwingungsemissionen zu messen. Fahrzeuge – Angabe der Schwingungswerte am Sitz x-Achse : awx = …m/s² y-Achse: awy = …m/s² z-Achse: awz = …m/s² Maschinen/ Geräten – Angabe des Schwingungsgesamtwertes ahw = … m/s² MESSWERTE zu Schwingungsemissionen http://www.las-bb.de/karla/index_.htm Beispiel zur Suche nach Emissionswerten Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 32 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Gesundheitliche Schäden durch Vibrationen bzw. Schwingungen • Durchblutungsstörungen durch HAV • neurologische Störungen • Gelenkschmerzen bis hin zu entzündlichen Erkrankungen des Schulter- oder Handgelenks, Ellenbogen • Rückenschmerzen • chronische Magenbeschwerden • Wirbelsäulenerkrankung wie - Hexenschuss - Ischias - Bandscheibenvorfall bis zu chronischen Erkrankungen Stand: 09/2009 Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 33 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen (§ 9) 1. Für Hand-Arm-Vibrationen beträgt • der Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s² und • der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s² Die Exposition der Beschäftigten A (8) = ahw * (ahw - Vibrationsgesamtwert/ -intensität) Texp T0 2. Für Ganzkörpervibration beträgt • der Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s² in x- und y- und A(8) = 0,80 m/s² in z-Richtung • der Auslösewert A(8) = 0,5 m/s² Die Exposition der Beschäftigten für GKV nach Anh. 2 Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 34 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Ermittlung der Tagesexposition für GKV (Nr. 2 im Anhang) Die Tagesexposition berechnet sich bei GKV aus dem größten Wert der Schwingbeschleunigung in vertikaler oder horizontaler Richtung. horizontal: Ax,y (8) = 1,4 * awx,y * Texp T0 Vertikal: Az (8) = awz * Texp T0 Die ermittelte Tagesexposition ist mit dem Expositionsgrenzwert in x/y- oder in z-Richtung zu vergleichen. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 35 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Vorgehen zur Ermittlung der Tagesexposition bei GKV 1. Schritt: Schwingungswerte feststellen (Herstellerangaben z. B. für Sitz) 2. Schritt: Berechnung der Tagesexposition 3. Schritt: Der höchste Wert Ax(8), Ay(8) oder Az(8) ist die Tagesexposition Beispiel zur Ermittlung der Tagesexposition Der Fahrer eines Baumerntemaschine fährt 6 Stunden pro Tag. Der Hersteller gibt entsprechend der Forderung der Maschinen-Rl folgende Schwingungswerte am Sitz an: • x-Achse: 0,2 m/s² • Y-Achse: 0,4 m/s² • z-Achse: 0,25 m/s² Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 36 Tagesexposition für eine Tätigkeit ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen 1. Schritt: 2. Schritt: Ermitteln der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung awx; awy, awz aus den Herstellerangaben Berechnen der Tagesexposition in den drei Richtungen x,y,z; 6 Ax(8) = 1,4 * 0,2 * 3. Schritt: = 0,25 m/s² 8 6 Ay(8) = 1,4 * 0,4 * Az(8) = 0,25 * x-Achse: 0,2 m/s² Y-Achse: 0,4 m/s² z-Achse: 0,25 m/s² = 0,48 m/s² 8 6 = 0,22 m/s² 8 Die tägliche Vibrationsexposition Ay(8) ist die höchste Tagesexposition. In diesem Fall entspricht die Tagesexposition bei dieser Tätigkeit dem Auslösewert. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 37 Tagesexposition GKV für 2 Tätigkeiten ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beispiel 2: Ein Auslieferungsfahrer verbringt täglich eine Stunde damit, seine Lieferwagen mit Hilfe eines kleinen Gabelstaplers zu beladen. Danach sitzt er 6 Stunden lang am Steuer seines Lieferwagens. 1. Schritt: Schwingwerte aus den Herstellerangaben ermitteln: Gabelstapler Lieferwagen x-Achse: 0,5 m/s² y-Achse: 0,3 m/s² z-Achse: 0,9 m/s² x-Achse: 0,2 m/s² y-Achse: 0,3 m/s² z-Achse: 0,3 m/s² Herstellerangaben zu Baufahrzeugen können z. B. aus der Internetdatenbank des Landes Brandenburg abgerufen werden: http://www.las-bb.de/karla/ Dann Praktische Lösungen, Gefährdungskategorien Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 38 Tagesexposition für zwei Tätigkeiten ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen 2. Schritt: Berechnen der tägliche Exposition an der x-; y- und z- Achse: Gabelstapler (1h Einwirkdauer) Lieferwagen (6 h Einwirkdauer) Ax,1(8) = 1,4 *0,5 * (1 / 8)0,5 = 0,25 m/s² Ax,2(8) = 1,4 *0,2 * (6 / 8)0,5 = 0,24 m/s² Ay,1(8) = 1,4 *0,3 * (1 / 8)0,5 = 0,15 m/s² Ay,2(8) = 1,4 *0,3 * (6 / 8)0,5 = 0,36 m/s² Az,1(8) = 0,9 * (1 / 8)0,5 = 0,32 m/s² Az,2(8) = 0,3 * (6 / 8)0,5 = 0,26 m/s² 3. Schritt: Ermitteln der täglichen Exposition für jede Achse Ax(8) = (0,25 2 + 0,24 2) 0,5 = 0,35 m/s² Die tägliche Schwingexposition beträgt: Ay(8) = (0,15 2 + 0,36 2) 0,5 = 0,39 m/s² Az(8) = (0,32 2 + 0,26 2) 0,5 = 0,41 m/s² Stand: 09/2009 0,41 m/s² Auslösewert ?: Unterschritten! Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 39 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Maßnahmen zur Verringerung der Vibrationsbelastung bei Überschreitung des Auslösewertes GKV (§ 10) • Alternative Arbeitsverfahren möglich, • Auswahl besser geeigneter AM z. B. Schwingsitz, • richtige Einstellung des Schwingsitzes nach dem Gewicht, • Fahrten auf unebenen Fahrbahnen reduzieren, • Fahrbahnen ertüchtigen, • Geschwindigkeit auf unebenen Fahrbahnen reduzieren • richtiger Luftdruck der Reifen • Kabinenfederung warten und pflegen •angemessenen Information und Schulung der AN über Gesundheitsgefahren • Beschränkung der täglichen AZ bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 40 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Arbeitshilfe zur Feststellung der Vibrationsbelastung bei GKV http://bb.osha.de/docs/gkv_Tafel_dt.pdf Ziel: Schnelle und einfache Überprüfung des Expositionsgrenzwertes 0,5/1h 0,5 * 1,4= 0,70 entspricht 25 Punkte 0,3/1h 0,3 * 1,4= 0,42 entspricht 8 Punkte 0,9/1h entspricht 41 Punkte 0,2/6h 0,2 * 1,4= 0,28 entspricht 27 Punkte 0,3/6h 0,3 * 1,4= 0,42 entspricht 40 Punkte 0,3/6h entspricht 27 Punkte horizontal: Σx = 52 < 100 Σy = 48 < 100 Auslösewert eingehalten! vertikal: Σz = 68 < 100 Auslösewert eingehalten! Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 41 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Arbeitshilfe zur Feststellung der Vibrationsbelastung Expositions-Rechner für GKV http://bb.osha.de/docs/gkv_calculator.xls Expositions-Rechner für HAV http://bb.osha.de/docs/hav_calculator.xls Punktetabelle für GKV http://bb.osha.de/docs/gkv_Tafel_dt.pdf Punktetabelle für HAV http://bb.osha.de/docs/hav_Tafel_dt.pdf Expositionsrechner und Punktetabellen können gespeichert werden! Interessante Artikel, Arbeitshilfen, Text der Verordnung, Herstellerangaben finden Sie auch unter: http://bb.osha.de/de/gfx/good_practice/gefaehrdungskategorien.php Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 42 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Hand-Arm-Vibration • Betroffen Berufsgruppen sind Steinmetze, Gussputzer, Schlosser • Folgeschäden sind Durchblutungsstörungen, Gelenkerkrankungen, -entzündungen, • schlagende Geräte verursachen Gelenkschäden (Schlagschrauber) BK 2103 • hochfrequente Geräte verursachen Durchblutungsstörungen (Schleifgeräte) BK 2104 Auslösewert: A(8) = 2,5 m/s² Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam …ist bei schlagenden Geräten nach 1/2h & rotierenden Geräten nach 2 h Einwirkung erreicht. Expositionsgrenzwert: A(8) = 5 m/s² Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 43 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch HAV Eher gefährlich sind: Aufbruchhämmer, Steinbohrer, Stampfer, Schlagschrauber, Nagler, Winkelschleifer, Niethammer Expositionsgrenzwert wird überschritten: • Beschäftigungsverbote beachten, • Sofortmaßnahmen bei Feststellung (z. B. Verringerung der Einsatzdauer) • arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung G 46 Expositionsgrenzwert: A(8) = ahv,8h = 5,0 m/s² Auslösewert wird überschritten: • verständliche Unterrichtung & Unterweisung der Beschäftigten vor Tätigkeitsaufnahme & dann regelmäßig • allgemeine arbeitsmedizinische Beratung • Anbieten arbeitsmediz. Vorsorgeuntersuchungen • Programm technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Stand der Technik festlegen / durchführen • Vibrationsgefährdungen fachkundig ermitteln/ beurteilen Auslösewert wird nicht überschritten: • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren, • Minimierungsgebot gem. ArbSchG weiterhin beachten Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Auslösewert: A(8) = ahv,8h = 2,5 m/s² Eher ungefährlich sind: Akkuschrauber, Poliermaschinen, elektr. Messer, Betonflaschenrüttler, Bohrmaschinen Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 44 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Berechnung Tagesexposition HAV A (8) = ahv * Vibrationsintensität: Texp ahv = T0 a²hvx + a²hvy + a²hvz Herstellerangabe – Messwerte zu Vibrat. http://www.las-bb.de/karla/index_htm Beispiel für den Einsatz eines Gerätes: Ein Forstarbeiter arbeitet insgesamt 4 Stunden/Tag mit einem Freischneider. Die Vibrationen am Freischneider im Betrieb liegen bei 4 m/s2. Welche Tagesexposition A(8) liegt vor? A (8) = 4 m/s² * 4 = 2,83 m/s² 8 Die Tages-Vibrationsexposition von 2,8 m/s² liegt oberhalb des Auslösewertes und unterhalb des Expositionsgrenzwertes. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 45 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beispiel für den Einsatz von mehreren Maschinen Ein Putzschleifer arbeitet an einem Arbeitstag mit: • einem Winkelschleifer: 4 m/s² während 2½ Stunden • einem Winkelfräse: 3 m/s² während 1 Stunde • einem Meißelhammer: 20 m/s² während 15 Minuten 1. Ermittlung der Teil-Vibrationsexposition für die 3 Tätigkeiten A (8) = 4 m/s² * 2,5 = 2,2 m/s² 8 A (8) = 3 m/s² * 1 = 1,1 m/s² 8 A (8) = 20 m/s² * 0,25 = 3,5 m/s² 8 Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 46 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beispiel für den Einsatz von mehreren Maschinen 2. Ermittlung der Gesamtbelastung für die 3 Tätigkeiten Die Tagesvibration berechnet sich beim Einsatz mehrerer Maschinen aus der Summe der einzelnen Teil-Vibrationen einzelnen A(8) = ASchl (8)2 + AFräse (8)2 + A Ham (8)2 A(8) = (2,2 m/s²)2 A(8) = 4,3 m/s² + (1,1 m/s²)2 + ( 3,5 m/s²)2 Die Tages-Vibrationsexposition liegt über dem Auslösewert aber unter den Expositionsgrenzwert. Muss man denn immer erst rechnen oder gibt es auch einen einfacheren Weg Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 47 Arbeitshilfe zur Feststellung derZUSVibrationsbelastung beiGöttingen HAV im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Ziel: Schnelle und einfache Überprüfung des Expositionsgrenzwertes = 96 Punkte Bsp.: Winkelschleifer, 4m/s², 3h Einsatz: Winkelfräse , 3 m/s², 1h Einsatz: = 18 Punkte Meißelhammer 20 m/s², 15 min Einsatz: = 200 Punkte http://bb.osha.de/docs/hav_Tafel_dt.pdf 314 Punkte 100 Punkte < 314 < 400 Punkte Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 48 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition durch Vibrationen bei HAV (§ 10) • Anwendung alternativer Arbeitsverfahren • Auswahl moderner schwingungsarmer AM - schwingungsgedämmte Griffe, entkoppelte Griffe, Massenausgleichssysteme bei Stichsägen) - vibrationsarme Schneidwerkzeuge • angemessene Wartung und Pflege • Angemessene Information und Schulung • Bereitstellung wärmender Arbeitskleidung • Anti-Vibrationshandschuhe AVS • Beschränkung der Expositionszeit Fazit: Es gibt keinen Grund für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte. Sowohl aus technischer als auch organisatorischer Sicht ist die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte machbar. Man kann mit modernen Bohrhämmern bis zu 8h arbeiten, ohne den Expositionswert zu überschreiten Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 49 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Beurteilung der Vibrationsgefahr Wie geht man i. S. von § 3 vor? 1. Welche betrieblichen Tätigkeiten sind mit Vibrationen verbunden ? (elektr. & motorbetriebene Handmaschinen, Kfz in Bau-, Forst- & Landwirtschaft) 2. Exposition für GKV bzw. HAV für jeden Betroffenen bewerten! (Liegen Herstellerangaben zur Vibrationsbelastungen vor? Einwirkdauer ermitteln) 3. Vibrationsbelastung < Auslösewert = keine Maßnahmen erforderlich, Ergebnis dokumentieren 4. Auslösewert überschritten – Maßnahmen zur Vermeidung/ Verringerung der Vibrationsbelastung durchführen! arbeitsmedizinische Beratung, Vorsorgeuntersuchung anbieten, Dokumentation 5. Expositionsgrenzwert überschritten – Beschäftigungsverbote beachten, Sofortmaßnahmen (z. B. Verringerung der Einsatzdauer) arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung G 46, Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 50 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Schutz besonderer Personengruppen vor erheblicher Vibrationsbelastung § 3 Abs.2 Nr.f Unternehmer hat den Schutz bestimmter Personengruppen bei Vibrationseinwirkungen durch Regelungen in der Gefährdungsbeurteilung sicherstellen! Jugendliche, Schwangere & Personen mit krankheitsbedingter Vorbelastung (Einnahme v. Medikamenten) Beispiele für Regelungen in Gefährdungsbeurteilungen für einige gefährliche Arbeiten: 1. § 4 (1) MuSchG - Schutz Schwangerer • sollen Regelungen festgelegt werden, die eine Beschäftigung z. B. auf Beförderungsmitteln wie Busse, Baufahrzeuge (oder ggf. auch PKW im Außendienst?) nicht vorsehen; oder • sollten Regelungen geschaffen werden, die eine Beschäftigung von vibrierender Tätigkeiten mit einer Belastung oberhalb des Auslösewertes zum Schutz der Schwangeren verbieten. 2. § 22 JugendArbSchG - Schutz Jugendlicher vor gefährlichen Arbeiten Es sollen Regelungen festgelegt werden, die vibrierende Tätigkeiten im erheblichem Maße verbieten z. B. Kettensägearbeiten, Stemmarbeiten wenn Belastung oberhalb des Auslösewertes. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 51 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 13) 1. Erstuntersuchung vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit, 2. Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen während dieser Tätigkeit, 3. Nachuntersuchung bei Beendigung dieser Tätigkeit, 4. Untersuchungen aus besonderen Anlass (§ 14 (4) umfasst: • die Begehung und Kenntnis des Arbeitsplatzes durch den Arzt, • arbeitsmedizinische Befragung und Untersuchung des Beschäftigten, • Beurteilung des Gesundheitszustandes unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzverhältnisse, • individuelle Beratung und Dokumentation der Untersuchungsergebnisse Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 52 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Fazit Mit einer sorgsamen Umsetzung der Vorschriften können Sie einen großen Beitrag zur Gesunderhaltung der Beschäftigten leisten! Denn aufgrund des demographischen Wandels werden die Betriebe in Zukunft länger auf die Arbeitskraft ihrer Beschäftigten angewiesen sein. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 53 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Bei weiteren Informationen erreichen Sie mich unter: Tel.: 0551/5070-146 Fax.: 0551/5070-250 E-Mail: [email protected] Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Dipl.-Ing. Michael Kaufhold Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Alva-Myrdal-Weg 1 37085 Göttingen Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 54 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Schallausbreitungswege Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Schall sollte an seiner Quelle abgebaut oder zumindest reduziert werden und die Schallübertragung durch Kapselung, Abdeckung oder Abtrennung unterbrochen werden. Zusätzlich ist die Montage der Maschine auf vibrationsabsorbierenden Isolatoren sinnvoll. Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 55 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Wirksamkeit von Schallschutzmaßnahmen Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 56 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen bisherige Rechtsgrundlage § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Anhang zu Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 3.7 Lärm In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 85 dB (A) betragen; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarer weise nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB (A) überschritten werden. (gilt ausnahmsweise für Musikbereich noch bis spätestens 15.02.2008 – Übergangsfrist) Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 57 ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Emissionsdaten für HAV verschiedener Maschinen & Geräte Stand: 09/2009 Michael Kaufhold LärmVibrationsArbSchV 58