Märkte AutomatenMarkt

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Märkte AutomatenMarkt
Märkte
AutomatenMarkt
Vor zwei Jahren kamen erste Neugeräte auf den Markt!
Geräteprüfung – jetzt wird es ernst
Ab diesem Monat müssen sich die ersten Geldspielgeräte einer sogenannten Konformitätsüberprüfung
nach Paragraf 7 der neuen Spielverordnung unterziehen lassen. Die Automatenunternehmer tauchen
ein in eine neue Erfahrungswelt.
Die neue Spielverordnung schreibt
verbindlich vor: Spätestens (!) alle
24 Monate sind die Geldspielgeräte
22 vereidigte Sachverständige und
der TÜV Rheinland stehen bereit
für die erste Welle an Geräten.
zu überprüfen. Nach bestandenem
Check wird die Aufstelldauer um
weitere 24 Monate verlängert. Die
Überprüfung wird durch öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige und zugelassene Stellen
durchgeführt (siehe unsere ServiceInfos auf Seite 23).
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten,
die Berechtigung zur Durchführung
von Inspektionen zu erlangen: eine
Zulassung als Inspektionsstelle durch
die PTB (bisher nur TÜV Rheinland)
oder die Bestellung/Vereidigung als
Sachverständiger für das Sachgebiet
Geldspielgeräte durch eine IHK.
Sind die vereidigten Prüfer und Inspektionsstellen für eine bestimmte
22
Region zuständig? Nein. Jeder Prüfer kann frei überall in der Bundesrepublik tätig werden. Die Kosten
werden individuell vereinbart.
Prüfungen dauern im
Durchschnitt je nach Gerätetyp zwischen 25 und
45 Minuten, so die ersten
Erfahrungswerte der Sachverständigen.
Empfohlen wird, die Geräte an einer Sammelstelle
prüfen zu lassen – das
spart Zeit und Kosten.
Und man muss nicht seine
sensiblen Spielgäste am
Point of Sale „belästigen“.
Eine häufige Frage: Wird eine verbleibende Restlaufzeit angerechnet,
wenn ein Gerät Wochen oder Monate vor Ablauf von 24 Monaten
überprüft wird? Leider nein, am Tag
der erfolgreichen Überprüfung beginnt automatisch wieder das Zeitkontinuum von 24 Monaten.
Aufgabe der Geräteüberprüfungen
ist es, im Kern die Konformität eines
Gerätes mit dessen zugelassener
Bauart zu überprüfen. Auf gut
Deutsch: An den Geräten sollen
Veränderungen und Manipulationen unterbunden werden.
Zum Feststellen der Übereinstimmung von Gerät und Baumuster
werden die Hard- und Softwarekomponenten des Gerätes mit den
veröffentlichten Angaben zur Bauartzulassung verglichen. Auch sind
AutomatenMarkt Mai 2008
beispielsweise Bedienvorrichtungen
und Anzeigen am Gerät durch
Sicht- und Funktionskontrollen zu
überprüfen.
Bestehen gravierende Mängel, dann
bleibt das Gerät ohne Prüfplakette,
und der Unternehmer erhält keine
Prüfbescheinigung.
Der Prüfer kann in diesem Fall Auflagen zur Beseitigung von Mängeln
erteilen und durch erneute Inspektion überprüfen, ob diese Auflagen
erfüllt worden sind. Nicht anders,
als man es vom Auto-TÜV kennt.
Wichtig: Wird das Geldspielgerät
ohne gültige Zulassung betrieben,
ist dies mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße
in Höhe von bis zu 2 500 Euro geahndet werden kann.
Ordnungsamt sanktioniert
Bei hartnäckigen, wiederholten Verstößen liegt der Tatbestand illegalen
Glücksspiels vor. Dann droht der
Entzug der Aufstellerlaubnis aufgrund fehlender Zuverlässigkeit.
In diesem Zusammenhang taucht
die Frage auf: Informiert der Prüfer
möglicherweise andere Behörden
bei einem negativen Ergebnis?
Klare Antwort: Nein. Der Prüfer hat
weder eine Informationspflicht
noch ein Informationsrecht gegenüber behördlichen Stellen. Es gehört nicht zu den Aufgaben und
Kompetenzen eines Prüfers, Geldspielgeräte stillzulegen. Dies wäre
Aufgabe des Ordnungsamtes.
Weitere Details und Hintergrundinfos sind auf der Internetseite der
PTB unter www.ptb.de/spielgeraete
zu finden.
Spiegel der Branche
Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Überprüfung von Geldspielgeräten
IHK Augsburg
Thomas Noone,
Wertingen-Hirschbach
Telefon (0 82 72) 9 93 29 32
[email protected]
www.experts-it.de
IHK Berlin
Stephan Bauriedel, Berlin
Telefon (0 30) 33 77 24 26
[email protected]
www.spielautomaten-pruefung.de
Oguz Daloglu, Berlin
Telefon (01 76) 24 43 85 17
[email protected]
www.sachverstaendigergeldspielgeraete.de
Norbert Rexin, Berlin
Telefon (01 76) 51 44 76 10
[email protected]
IHK Dresden
Manuela Eilzer, Bischofswerda
Telefon (01 78) 8 90 05 05
[email protected]
www.sv-ggsg.de
André Thorn, Neustadt
Telefon 0 17 29 33 62 08
[email protected]
IHK Düsseldorf
Klaus Hansemann, Mettmann
Telefon (01 60) 8 43 78 71
[email protected]
www.spielgeraetepruefer.de
IHK Erfurt
Waldemar Lothar Döhler, Erfurt
Telefon (01 72) 8 49 01 35
[email protected]
auf einen Blick, geordnet alphabetisch nach Industrie- und Handelskammern – Stand 25. April 2008:
HK Hamburg
Gerd Haberkorn, Hamburg
und Seevetal (Zweigstelle)
Telefon (0 40) 32 89 50 00
[email protected]
www.gsgsv.de
Ulrich Obermöller, Hamburg
Telefon (0 40) 31 70 26 75
[email protected]
IHK Hannover
Andreas Wahner, Wunstorf
Telefon (0 50 33) 3 90 01 80
[email protected]
IHK Koblenz
Horst Ditthardt, Bad Marienberg
Telefon (0 26 61) 9 57 80
[email protected]
Stefan Theo Krück, Koblenz
Telefon (01 79) 6 44 37 26
[email protected]
www.automatencenter.com
IHK München
Thomas Andrich, Starnberg
Telefon (0 81 51) 2 68 58 61
[email protected]
www.sv-andrich.de
Michael Benzinger,
Steinebach/Wörthsee
Telefon (01 70) 2 03 61 45
[email protected]
www.MichaelBenzinger.de
Peter Schweiger, Wolfratshausen
Telefon (0 81 71) 41 07 65
[email protected]
www.daten-systeme-schweiger.de
IHK Nordschwarzwald
Roland Britsch, Birkenfeld
Telefon (01 76) 68 06 18 28
[email protected]
IHK Rheinhessen
Horst-Joachim Müller, Bingen
Telefon (01 76) 14 50 16 20
[email protected]
www.jm-telemarketing.de
IHK Rostock
Karsten Proksch, Schmedshagen
Telefon (01 71) 7 72 57 03
[email protected]
IHK Suhl
Dietrich Schild, Ilmenau
Telefon (01 71)7 72 88 65
[email protected]
www.gs-schild.de
IHK Trier
Erik Matthias Schiffer, Wiesbaum
Telefon (01 77) 6 46 51 65
[email protected]
www.gsg.schiffertec.de
IHK Würzburg-Schweinfurt
Markus Deringer,
Maroldsweisach
Telefon (0 95 32) 92 31-0
[email protected]
www.netzwerk-sachverstaendige.de
Die bisher einzige zugelassene
Stelle zur Überprüfung:
TÜV Rheinland Industrie
Service GmbH
Inspektionsstelle Spielgeräte
Telefon (0 18 03) 25 25 35 13 00
[email protected]
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