TV-V Seminar Angebot - Ver- und Entsorgung
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TV-V Seminar Angebot - Ver- und Entsorgung
TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 FREISTELLUNG Praxis des Eingruppierungsrechts gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar u.a. üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TV-V korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. KOSTENERSTATTUNG Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des TV-V-Seminars ´Eingruppierungsrecht 1´ auf. Die Seminargebühr beträgt für alle TV-V-Seminare 760,00 € (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit) Zu diesen Kosten kommen die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in Mosbach: 285,00 € (inkl. MwSt.) Die Seminarinhalte in Stichworten: ANMELDUNG Vertiefung: Aufbau der Entgeltordnung und der juristischen Auslegung der Tätigkeitsmerkmale Zusammenhang zwischen Tätigkeitsmerkmalen und Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibung Grundlage der Stellenbeschreibung für den Eingruppierungsvorgang Aktuelle Fälle und Übungen zur Eingruppierung Vertiefung der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Umgruppierung Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung für eine tarifkonforme Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeit einer tarifkonformen Eingruppierung für die einzelnen Beschäftigten Teilnahmevoraussetzung: Besuch des Seminars ´Eingruppierungsrecht 1´ nach TV-V 28.09. - 30.09.2016 Sem.-Nr. 1500-1609281 www.verdi-bub.de Mosbach ver.di Bildungszentrum An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen), Übernachtungsund Verpflegungskosten, Fahrtgeld. Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme regelt § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 8 SGB IX. SEMINARKOSTEN Bitte an ver.di Bildung und Beratung gGmbH, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz senden oder an Fax-Nr. 06131 9726 182 faxen. TV-V Tarifvertrag Versorgungsbetriebe Seminarangebote für die gesetzlichen Interessenvertretungen 2016: TV-V Grundlagen Einführung und Überblick IHRE ANSPRECHPARTNERIN ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Rheinland-Pfalz-Saarland Münsterplatz 2-6 55116 Mainz Helga Meinhardt Fon 06131 9726-167 Fax 06131 9726-182 E-Mail [email protected] Internet verdi-bub.de oder rlp.verdi-bub.de Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210; FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512 Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf IBAN DE90300501101005915754, BIC DUSSDEDDXXX TV-V Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung TV-V Eingruppierungsrecht 1 TV-V Eingruppierungsrecht 2 TV-V-Grundlagen: Einführung und Überblick Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) ist eine wesentliche Rechtsquelle für Betriebs- und Personalräte. Hieraus entstehen eine Reihe von Überwachungs- und Gestaltungsaufgaben für gesetzliche Interessenvertretungen. Daher ist es notwendig, Inhalte und Vereinbarungen des TV-V zu kennen, um die Inte ressen der Beschäftigten angemessen vertreten zu können. Das Seminar bietet einen guten Überblick über alle Bestandteile des Tarifvertrags und schlägt eine Brücke zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Eingruppierungsregelungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundsätze des TV-V und Geltungsbereich Überblick über die Regelungsinhalte Überblick über Eingruppierungsregelungen Aktuelle Rechtsprechung Spezielle Regelungen der Bundesländer Weiterentwicklung des TV-V TV-V spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in der Energiewirtschaft Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG Der TV-V enthält ein Reihe von Regelungen zur Arbeitszeit als Grundlage für die betriebliche Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung und für die Sonderformen der Arbeit (wie z.B. Rufbereitschaft). Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TV-V getroffenen Vereinbarungen und deren Voraussetzungen für eine tarifkonforme Umsetzung. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen sowie die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TV-V. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessen-vertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/Betriebsvereinbarung. Darüber hinaus werden im Seminar die Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung im Überblick dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf möglichen arbeitzeitrechtlichen Verstößen und den Folgen für die Beschäftigten im Rahmen möglicher Schäden und Haftungsfälle. TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach § 5 TV-V Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar ´Eingruppierungsrecht´ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags, insbesondere der Anlage 1, sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen um, Begriffe sowie Definitionen zum Eingruppierungsrecht werden vorgestellt und erläutert. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, Ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus erfolgt ein Überblick über Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-V. Weitere Inhalte des Seminars sind die Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Umgruppierung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Seminarinhalte in Stichworten: 02.03. - 04.03.2016 Sem.-Nr. 1500-1603021 Mosbach ver.di Bildungszentrum Einführung in die gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Regelungsbedarf und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers und Einfluss auf Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit und Auswirkungen auf die ´allgemeine´ Arbeitszeitgestaltung Überblick: Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Umfang der Schadenersatzpflicht, z.B. bei Schäden gegenüber Dritten Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten vor Schadens- und Haftungsfälle 02.05. - 04.05.2016 Sem.-Nr. 1500-1605022 Mosbach ver.di Bildungszentrum Rechtsgrundlagen für eine gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-V Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: § 5 TV-V Anlage 1 Darstellung: Akteure der Eingruppierung Aufbau und Struktur der Anlage 1 „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“ Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung Beteiligungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung 29.06. - 01.07.2016 Sem.-Nr. 1500-1606291 Mosbach ver.di Bildungszentrum