Behörden und unterstützende Einrichtungen

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Behörden und unterstützende Einrichtungen
© Elternkreis Down‐Syndrom Mainz e.V. Diesen und weitere Texte können Sie sich bis auf Weiteres unter www.down‐syndrom‐mainz.de kostenfrei herunterladen.
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Behörden und unterstützende Einrichtungen
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
Dies sind ambulante interdisziplinäre Einrichtungen. Sie bieten ergänzend zu den Praxen
niedergelassener Ärzte und Therapeuten und den Frühförderstellen interdisziplinär Hilfe
und Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen bzw. von
Behinderung bedrohten Kindern an. Sie stehen fachlich und medizinisch unter ständiger
ärztlicher Aufsicht. In sozialpädiatrischen Zentren werden anders als in Frühförderstellen
Kinder und Jugendliche jeden Alters behandelt. Solche finden Sie in Ihrer Nähe, wie z.B.:
‐
Kinderneurologisches Zentrum Mainz (KinZ)
• www.rheinhessen‐fachklinik‐mainz.de
‐
SPZ Bad Kreuznach, Wiesbaden, Frankfurt Höchst, Offenbach, Darmstadt,
Kaiserslautern, Westpfalz, Heidelberg usw.
Frühförderstellen
Praxis für Entwicklungspädagogik – PEp (Mainz)
Im Mittelpunkt der pädagogischen Begleitung steht die individuelle Entwicklung des Menschen,
mit dem Ziel der Erlangung und des Erhalts größtmöglicher Alltagskompetenz und Selbststän‐
digkeit. Bereits ab ca. dem ersten Lebensjahr unterstützen gezielt strukturierte und pädagogisch
sinnvoll umgesetzte Lernangebote Kinder in ihrer eigenaktiven Entwicklung und verbessern Lern‐
voraussetzungen.
• www.pep‐mainz.de
Lebenshilfe (in Städten & Landkreisen)
Wir sind tätig in den Bereichen Frühförderung, Frühberatung und Heilpädagogische Fachbera‐
tung. Das Angebot der Frühförder‐ und Frühberatungsstelle richtet sich an Familien mit behin‐
derten, entwicklungsauffälligen oder entwicklungsverzögerten Kindern vom Säuglings‐ bis zum
Schulalter. Die Heilpädagogische Fachberatung begleitet pädagogisches Fachpersonal im Um‐
gang mit Kindern, die im Gruppenalltag der Kindertagesstätte auffallen oder bei Fragen von Ent‐
wicklungsauffälligkeiten einzelner Kinder aus der Kindertagesstätte.
• www.lebenshilfe.de
IFB – Inklusion durch Förderung und Betreuung e.V. – Känguru (Wiesbaden)
Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern vom Säuglingsalter bis zur Einschulung. In der
vertrauten Umgebung, und jenseits von Eile und Druck, widmen wir uns mit Ihnen der Förderung
Ihres Kindes. Sie als Mütter und Väter dürfen bei unseren Besuchen alle Fragen stellen, die Ihre
Kinder betreffen ‐ jede Woche aufs Neue. Die Freude am gemeinsamen Spiel können Sie und Ihr
Kind mit uns (wieder) entdecken.
• www.ifbev.de
Elternkreis Down‐Syndrom Mainz e.V. Gemeinnütziger Verein ‐ Web: www.down‐syndrom‐mainz.de, E‐mail: kontakt@down‐syndrom‐mainz.de
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Das Deutsche Down‐Syndrom InfoCenter
Dieser Verein ist seit 1988 maßgeblich an der Aufklärungs‐ und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
Down‐Syndrom in Deutschland beteiligt. Ziel der Arbeit im InfoCenter ist, mehr Lebensqualität
für Menschen mit Down‐Syndrom zu erreichen. Dafür sind wir in verschiedenen Bereichen aktiv.
‐ Beratung
‐ Information
‐ Publikationen
‐ Öffentlichkeitsarbeit
‐ Zusammenarbeit mit der Wissenschaft
‐ Internationale Zusammenarbeit
• www.ds‐infocenter.de
Die DS‐Ambulanz in Velbert und Nürnberg
Die Angebotspalette reicht von der Untersuchung von Säuglingen bis zur Beratung, Untersuchung
und Behandlung von teilw. jungen Erwachsenen. Ermöglicht wird die Sprechstunde durch ein
Netzwerk aktiver Eltern, den Kinderärzten am Klinikum Niederberg, einer Kieferorthopädin,
Sprach‐, Physio‐ und Ergotherapeuten, einer Heilpädagogin sowie aktiven Eltern in der Eltern‐
beratung. Nur ein Termin pro Jahr, begrenzte Kapazitäten, die Vorlaufzeit kann entsprechend
sehr lang sein!
• http://www.klinikum‐niederberg.de/down‐syndrom.html
• https://www.ds‐infocenter.de/html/dssprechstunde.html
Therapiezentrum Iven in Baiersbronn
Das Therapiezentrum fördert Kinder mit Down‐Syndrom und anderen Beeinträchtigungen
ganzheitlich. Es wird die Sensomotorik und die motorische Entwicklung gefördert, es erfolgt
eine Sprachanbahnung im frühesten Alter durch Aktivierung der Mundmuskulatur. Weiterhin
hilft das Zentrum bei Ess‐, Schluck‐ und Kaustörungen. Es begleitet die Sondenentwöhnung.
• www.gabriele‐iven.de
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Finanzamt
Lohnsteuer, Behindertenfreibetrag sofort nach der Geburt eintragen lassen.
Sozialamt
Bezahlung der Frühförderstellen über Eingliederungshilfe beim Sozialamt beantragen ‐ das
geht durchaus auch im ersten Lebensjahr.
Versorgungsamt
Schwerbehindertenausweis ebenfalls unmittelbar nach der Geburt beantragen. Hierzu reicht ein
formloses Schreiben aus. Es empfiehlt sich dem Schreiben eine ärztliche Bescheinigung über die
Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung des Ausweises zu be‐
sprechen. Nach einigen Wochen erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid über die Ein‐
stufung der Behinderung sowie den Schwerbehindertenausweis zugesandt (z.B. 100%, BGH)
B : Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
G : Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
H : Hilflos im Sinne des Einkommenssteuergesetzes
Pflegeversicherung
Pflegestufe / Pflegegeld beantragen. Hierfür hat Ihre Krankenkasse ein Antragsformular, das
Ihnen auf Anfrage zugeschickt wird. Dieser Pflegeantrag enthält Fragen zur Person, sowie Fra‐
gen nach dem Hilfebedarf.
Stichwort: „Pflegegeldfibel“, zu finden im Internet, mit vielen nützlichen Tipps & Tricks zum
Thema.
Es ist durchaus normal, dass das Pflegegeld nicht immer bei Säuglingen bewilligt wird, sondern
es im Alter von einem Jahr und älter (erneut) beantragt werden sollte.
Krankenkasse
Anmelden bei der Krankenkasse ‐ besonders wichtig bei privat Versicherten, da nach wenigen
Wochen die Frist "Aufnahme ohne Untersuchung" abläuft!
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