Regeln fuer physische Auktionen
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Regeln fuer physische Auktionen
Teilnahmeregeln für die Auktionen von BCA Italia 1. An den national organisierten Auktionen können nur die Unternehmen und Ihre Repräsentanten (oder delegierte Personen mit Vollmacht) teilnehmen, die bei BCA Italia registriert sind. 2. Im Moment des Schlagens des Hammers wird ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossen und BCA ist berechtigt zu Vertriebsprovisionen. 3. Jedes Angebot, das während der Auktion vorgenommen wurde, ist für den Käufer verbindlich, auch im Fall dass der Reserve-Preis (Mindestpreis gefragt vom Verkäufer) nicht erreicht wurde, und gilt als vorläufiger Verkauf. 4. Der vorläufige Verkauf gibt dem Höchstbieter das Recht auf eine spätere Kaufverhandlung nach der Auktion. Auch wenn der Reserve-Preis nicht erreicht wurde, gilt das Höchstgebot als verbindlich wenn ihn der Verkäufer akzeptiert. 5. Jede Vergabe beinhaltet Zahlung des Fahrzeugpreises, der Kommission an BCA Italia durch den Käufer und die Änderung des Eigentumsverhältnisses. 6. Die Vergabe verpflichtet den Käufer zum Zahlen der Kaution laut Ex-Artikel 1385 des Bürgerlichen Rechtes (gleich dem Wert von Einkaufsprovisionen für BCA und den Kosten der Änderung des Eigentumsverhältnisses). 7. Die Käufer von den verkauften Fahrzeugen werden von BCA in Rechnung gestellt. 8. Die Bezahlung der in der Auktion gekauften Fahrzeuge muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Kauf erfolgen - per Scheck oder Banküberweisung. 9. Im Falle dass der Käufer seine Zahlungspflicht im wesentlichen Punkt, 2 Tage nach dem Kauf nicht erfüllt, laut Ex-Artikel 1457 des Bürgerlichen Rechtes, kann BCA den Vertrag kündigen und die Kaution für größere Schaden beibehalten. Im Falle der Pflichterfüllung durch den Käufer, wird die Summe für die Kosten der Provision und des Eigentumsübergangs verrechnet. 10. Erfolgt die Zahlung an BCA nicht innerhalb von 48 Stunden, ist BCA berechtigt, die zuvor gezahlte Anzahlung zu behalten (laut Ex-Artikel 1457 des Bürgerlichen Rechtes). 11. Die Abholung des Autos muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Legitimationsdokumentes zur Abholung erfolgen; die Rechnung für die verkauften Fahrzeuge wird von BCA dem Käufer gestellt. 12. Alle Routinen in Bezug auf Eigentums-Transfer werden von der von BCA berechtigten Agentur verwaltet (Safo Dynamic S.r.l. - Tel: +39 06 97990170 – Fax: +39 06 97990153). 13. Alle Fahrzeuge, Zubehör und andere Produkte, online von BCA angeboten, werden durch die letztgenannte (im Sinne vom Artikel 1731 des Bürgerlichen Rechtes) im Auftrag vom Verkäufer verkauft. BCA ist ermächtigt, den Kaufpreis zusätzlich Gebühr (Auktionsprovision) im eigenen Namen einzunehmen, dafür eine Quittung und Rechnung zu stellen und falls notwendig, der Frage nach der Bezahlung durch rechtliche Verfolgung nachzugehen und / oder den Kaufvertrag stornieren. Kein Fahrzeug wird ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers angeboten. 14. Die Garantie für den Verkauf wird ausschließlich vom Verkäufer zur Verfügung gestellt und wird auch nur mit ihm geregelt. Es besteht kein Anspruch gegen BCA Italia bezüglich der Eviktion (Durchsetzung eines Herausgabe- oder Abtretungsanspruchs), Vertreibung durch Dritte und die Freiheit von Defekten. Die Fahrzeuge werden ”verkauft wie gesehen und gefallen,” und ohne Gewährleistung für einwandfreien Betrieb. Dies bedeutet, dass sobald der Verkauf abgeschlossen ist, ist der Kauf endgültig und unwiderruflich und kann nicht vom Käufer wegen Nichteinhaltung abgesagt werden, es sei denn der Käufer kann eine Täuschung über die folgenden wesentlichen Elemente des Fahrzeugs nachweisen: • mangelnde Eigentumsrechte des Verkäufers für den Verkauf • Eintragungen oder Anmeldungen zugunsten Dritten im öffentlichen Kfz-Register • Aktueller Kilometerstand abweichend von dem, der von BCA angezeigt wurde oder Verfälschung der Ergebnisse des Kilometerzählers durch Verkäufer • gravierende Mängel und Defekte, von denen BCA nicht berichtet hat Die Fahrzeug-Spezifikationen, Zubehör und andere von BCA angeboten Produkte beruhen auf Angaben des Verkäufers, die als richtungsweisend anzusehen sind, so dass Abweichungen bis zu einem Zehntel des Wertes als akzeptabel und maßgebend für den Käufer gelten sollen. BCA übernimmt keine Garantie für die Angaben des Verkäufers, der alleine für die Qualität des zur Verfügung gestelltes Objektes verantwortlich ist. Die angebotenen Fahrzeuge und andere Gegenstände werden im Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Verkaufs befindet haben. Die gebrauchten Fahrzeuge sowie Zubehör und sonstige gebrauchte Gegenstände werden von BCA ohne mechanische Garantie angeboten und ohne Ersatz für verborgene Mängel. Die Parteien vereinbaren, dass die äußerlich sichtbaren Gebrauchsspuren akzeptabel sind, zum Beispiel, fehlende oder defekte Radkappen, kleine Risse in den Fenstern, Scheinwerfern oder im Glas, Kratzspuren, Kratzer von Kollisionen mit kleinen Steinen, und Dellen verursacht durch unvorsichtiges Öffnen von Türen. Das gleiche gilt für die kleinen Kratzer, die in die Metallschichte eindringen. Der Käufer kann nicht von BCA und/oder vom Verkäufer die Entschädigung sämtlicher Reparaturkosten dieser Gegenstände verlangen. Etwaige Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind nur gegen den Verkäufern durchsetzbar, aber alle bestehenden Garantien von Produzenten gelten und sollten nicht beeinträchtigend ausgelegt werden. Sie unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen des Herstellers.