Familienwegweiser

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Familienwegweiser
Familienwegweiser
der familienfreundlichen
Stadt Sundern (Sauerland)
Impressum: Stadt Sundern, Der Bürgermeister,
Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Tel.: 02933/81-0
Fax: 02933/81-111
E-Mail: [email protected]
Stand: Februar 2015
Weitere Informationen unter www.sundern.de
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Vorwort
1
2. Wirtschaftliche Hilfen
Schwangerschaft und Geburt — Mutterschaftsgeld
Elternzeit - Elterngeld — Elterngeld plus
Kindergeld und Kindergeldzuschlag
Das Betreuungsgeld
Wohngeld
Unterhaltsvorschuss
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Familienkarte
Rabatte beim Kauf von Bauland
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3. Beratung und Hilfen für Eltern
Fachbereich Jugend und Familie
Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
Frühe Förderung von Kindern
Erziehungsberatungsstellen
Das Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern
Familien– und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern
Frauenberatungsstellen
Lokales Bündnis für Familie
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4. Betreuungsangebote für Kinder
Betreuung in der Kindertagespflege
Familienzentren
Kindertagesstätten in Sundern
Offene Kinderbetreuung „Die Röhrpiraten“
Ehrenamtliches Betreuungsangebot „Die Schaukel Sundern“
Familienpflege
Pflegekinderdienst
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5. Bildungssystem
Schulsystem NRW
Schulen in Sundern
Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder/Ferienbetreuung
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6. Angebote für Kinder und Jugendliche
Freizeit
Kinder-Telefon
Musikschule des Hochsauerlandkreises
Stadtbibliothek Sundern
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9. Beratungsdienste in und um Sundern
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10. Adressenliste – Hilfe und Gesprächsangebote
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„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern, Großeltern und Kinder,
Familien sind ein kostbares Gut in unserer Zeit und die Keimzellen unserer Gesellschaft und die Stadt Sundern hat
es sich zu einer wichtigen Aufgabe gemacht, etwas für Familien zu tun. Unsere Maxime lauten:
Familien sind wichtige Leistungsträger, indem sie zur Bildung, zum Erhalt und zur Pflege des Humanvermögens
beitragen. Familien bilden soziale Netzwerke.
Familie ist da, wo mehrere Generationen zusammen leben. Junge Frauen und Männer brauchen eine Umgebung,
die ihnen die Entscheidung für Kinder erleichtert.
Erziehung, Bildung und Ausbildung in allen Lebensabschnitten ist fundamentale Voraussetzung für ein erfolgreiches Familien– und Berufsleben. Bedarfsgerechte Freizeitangebote in Kultur, Hobby und Sport sind wichtige Faktoren für Familien, sich in Sundern wohl zu fühlen. Familie und Beruf müssen durch entsprechende Arbeitsangebote
und bedarfsgerechte Betreuungsangebote vereinbar sein.
Sundern versteht sich als familien- und kinderfreundliche Stadt,
ist Partner bei dem bundesweiten Netzwerk Lokales Bündnis für
Familien und wurde im März 2013 als Familiengerechte Kommune zertifiziert. Die Stadt Sundern möchte Ihnen mit dieser Broschüre einen kleinen Wegweiser über diverse Angebote für Familien an die Hand geben.
Detlef Lins
Bürgermeister
1
Schwangerschaft und Geburt:
Für berufstätige werdende Mütter gelten nach Bekanntwerden der Schwangerschaft besondere Arbeitsschutzvorschriften, wie z. B. ein Kündigungsschutz. Nach dem Mutterschutzgesetz
besteht außerdem ein Beschäftigungsverbot von 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten Frauen, die freiwillig oder gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind
und in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach
dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten
drei vollständig abgerechneten Kalendermonate und ist auf höchstens 13,00 € kalendertäglich
begrenzt. Bei höherem Nettolohn kommt ein Zuschuss des Arbeitgebers hinzu.
Nähere Auskünfte, z.B. auch bei Mehrlingsgeburten oder gekündigtem Arbeitsverhältnis, erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.
Bild: cornelia Memicellie/pixelio. de
Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes
erhalten Frauen, die privat krankenversichert oder familienversichert (z.B. über Ehemann) und zu Beginn der Mutterschutzfrist erwerbstätig sind. Zu der Erwerbstätigkeit zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis (Minijob)!
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich auch hier nach dem Einkommen und ist auf insgesamt 210,00 € für den
gesamten Zeitraum begrenzt.
Auskünfte und Anträge gibt es beim Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle -,
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn.
Bei Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit (SGB II/SGB XII)
Schwangere, die hilfsbedürftig sind, erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf von 17 % des jeweiligen Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche. Außerdem können zusätzliche Leistungen für die notwendigen Erstausstattungen an Bekleidung und Wohnung sowie Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden. Diese einmaligen Leistungen erhalten auch Bedürftige, die sonst
keinen Anspruch auf das ALG II haben. Auskunft und Beratung: s. Adressen Seite 13.
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Die Bundesstiftung „Mutter und Kind—Schutz des ungeborenen Lebens“
hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Finanzielle Hilfen werden für Aufwendungen geleistet, die während der Schwangerschaft bzw. vor der Geburt entstehen. Auch Hilfen für
die Erstausstattung des Babys, zur Weiterführung des Haushaltes oder die Betreuung
des Säuglings sind möglich. Die Bundesstiftung möchte Frauen durch die Unterstützung
ermutigen und ermöglichen, die Schwangerschaft fortzusetzen.
Schnelle und unbürokratische Hilfe mit Beratung zur Antragstellung durch die verschiedenen Sozialverbände und Schwangerschaftsberatungsstellen. Höhe und Dauer der
Leistungen richten sich nach der individuellen Situation der Mutter.
Die Leistungen werden nicht auf Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen angerechnet. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Leistungen.
Anschriften und Kontaktdaten im Anhang ab Seite 50
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
©Alexandra H./pixelio.de
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Die Elternzeit
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung
dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber
dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt
aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz
bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist. Hier die wichtigsten Regelungen:
Gemeinsame Elternzeit
Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
Flexible zwölf Monate
Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem dritten und
achten Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des ersten Schuljahres, möglich.
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Anmeldefristen
Arbeitnehmer/innen müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten, insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen. Um die
Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre ab Beginn
der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder
unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so braucht
sie sich nur bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festzulegen.
Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei
gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig
sein. Damit besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu
unterbrechen, und können die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen. Dies entspricht den Wünschen
vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben entgegen. Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte
zu verzichten.
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Der Anspruch gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht nicht, wenn dringende betriebliche
Gründe dem entgegenstehen. Es besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der
Elternzeit.
5
Kündigungsschutz in der Elternzeit
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten
Stelle.
Das Elterngeld
Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67 % des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause
bleibt, für max. 14 Monate.
Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240 € erhalten 65% ihres letzten Nettoverdienstes.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 €/Monat, maximal 1.800 €/Monat.
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II sowie bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet. Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 € (Ehepaare 500.000 €) wird
das Elterngeld gestrichen.
Während der Elterngeldzeit ist Teilzeitbeschäftigung unter 30 Stunden wöchentlich möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie aus der Infobroschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie unter www.elterngeld.nrw.de.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an den Fachdienst Finanzielle Familienförderung - Elterngeld beim Hochsauerlandkreis, Steinstr. 27, 59872 Meschede. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkasse
beraten Sie gerne.
Sprechzeiten in Meschede (Kreishaus, Steinstr. 27), Tel.: 0291 / 94-2587
Dienstags und Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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Neue Regelungen für ab 01. Juli 2015 zu Elternzeit, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
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Bei der Elternzeit können nun 24 Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag
des Kindes eingesetzt werden. Sie kann in drei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden.
Die Anmeldung muss beim Arbeitgeber bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben Wochen vor Antritt erfolgen, sonst beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen.
Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen wie das bestehende Elterngeld auch.
Eltern können Elterngeld und Teilzeitarbeit kombinieren. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
Es wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: Ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate und somit über
den 14. Lebensmonat hinaus.
Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen und mind. 4 Monate parallel zw. 25 und 30 Stunden arbeiten, erhalten
jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Service Telefon: 030-20179130 oder www.elterngeld.de
©Rainer Sturm/pixelio.de
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Das Kindergeld
Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Geld gibt es für alle
Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung oder im Bundesfreiwilligendienst oder anderen geregelten
Freiwilligendiensten bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten beiden Kinder monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190,00 € und
für jedes weitere Kind monatlich 215,00 Euro.
Zu beantragen ist das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit im Arbeitsamt, von der es auch ausgezahlt wird. Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner Personalstelle.
Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Der Kinderzuschlag
Eltern, die den Lebensunterhalt durch das Einkommen sicherstellen können, aber trotzdem nicht genug Geld zur Verfügung haben, um auch den Lebensunterhalt der Kinder zu bestreiten, können einen Anspruch auf Kinderzuschlag
haben. Das monatliche Mindesteinkommen sollte für Paare 900,00 € und für Alleinerziehende 600,00 € erreichen,
aber eine individuell ermittelte Höchstgrenze nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Einkommensgrenze wird der
Kinderzuschlag anteilig gekürzt. Mit Kinderzuschlag und Wohngeld kann u.U. ein Arbeitslosengeld II-Bezug vermieden
werden.
Hinweis: Der Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ermöglicht es, Leistungen zur Bildung und Teilhabe (s. ab Seite 14) für die Kinder in Anspruch zu nehmen.
Zuständige Stelle für die Stadt Sundern:
Familienkasse Meschede
Brückenstraße 10
59872 Meschede
Tel. 0800/4 5555 30 (Kindergeld/Kinderzuschlag)
Tel. 0800/4 5555 33 (Zahlungstermine)
© kurt F. Domnik / pixelio.de
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Betreuungsgeld
Seit dem 01.08.2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn Sie für Ihr ab dem 01.08.2012 geborenes Kind
keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Es kommt nicht darauf an, ob
und in welchem Umfang die Eltern während des Bezugs von Betreuungsgeld erwerbstätig sind.
Ein zeitlich paralleler Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld ist ausgeschlossen. Daher kann das Betreuungsgeld
grundsätzlich vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes für längstens 22 Lebensmonate bezogen werden.
Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt 150,-- Euro monatlich.
Betreuungsgeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag angerechnet.
Zuständig für die Zahlung ist der Hochsauerlandkreis, Kreishaus Meschede, Steinstr. 27,
59872 Meschede.
Tel.: 0291-94-2587
Sprechzeiten: Donnerstags im Kreishaus Meschede von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr
Nähere Auskünfte und Anträge auf Betreuungsgeld erhalten Sie dort und im Internet unter
www.hochsauerlandkreis.de
© S. Hofschlaeger/pixelio.de
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Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse als
„Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims
oder einer Eigentumswohnung gewährt. Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, sowie Schüler und Studenten, denen Bafög dem Grunde nach zusteht. Empfänger von Transferleistungen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu gehören Menschen,
die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Jedes Kind erhöht die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und damit das Wohngeld. Kindergeld und
Kinderzuschlag bleiben bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung in voller Höhe, Elterngeld grundsätzlich
bis zu einer Höhe von 300 Euro bzw. bei doppelter Bezugsdauer des Elterngeldes, von 150 Euro unberücksichtigt.
Für Kinder zwischen 16 und 24 mit eigenem Einkommen gibt es einen Freibetrag in Höhe des Einkommens, höchstens jedoch von 600 Euro im Jahr.
Hinweis: Der Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ermöglicht es,
Leistungen zur Bildung und Teilhabe (s. ab Seite 14) für die Kinder in Anspruch zu nehmen.
Hinweis für Alleinerziehende:
Alleinerziehende erhalten für jedes Kind
unter zwölf Jahren einen Freibetrag.
Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sundern sind:
Renate Merten, Tel. 02933/81-137, Zimmer Nr. 211
Simone Blume, Tel. 02933/81-139, Zimmer Nr. 212
Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung
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Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Wenn Sie als Alleinerziehende/r für Ihr Kind keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Ein Kind hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn es:
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der
ledig, verwitwet, geschieden, von seinen Eltern dauernd getrennt lebt,
bzw. dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist,
nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder, wenn dieser Elternteil verstorben ist, Waisenbezüge erhält.
Ein ausländisches oder staatenloses Kind hat einen Anspruch nur, wenn es selbst oder sein betreuender Elternteil im
Besitz eines bestimmten Aufenthaltstitels ist (§ 1 Absatz 2 a UVG). Dieses zusätzliche Erfordernis gilt grundsätzlich
nicht für Angehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz.
Beratung und Antragstellung: Stadt Sundern, Fachbereich Bildung, Jugend und Familie, Rathaus, Rathausplatz 1,
59846 Sundern
Ansprechpartnerinnen: Elisabeth Kremer, Tel.: 02933/81-262, Zimmer Nr. 126
Katja Bartel,
Tel.: 02933/81-280, Zimmer Nr. 126
Steuerfreibetrag für Alleinerziehende:
Alleinerziehende Väter und Mütter können einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich
erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das der oder dem Alleinerziehenden Kindergeld beziehungsweise ein Freibetrag für Kinder zusteht. Außerdem müssen die Alleinerziehenden auch
alleinstehend sein. Der Entlastungsbetrag wird bei der Lohnsteuer in der Steuerklasse II berücksichtigt.
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Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Sofern Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht u. U. Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II. Die Leistung setzt voraus, dass
Arbeitsfähigkeit besteht. Dabei ist unerheblich, dass eine Erwerbstätigkeit z. B. wegen der Betreuung und
Erziehung von Kindern zurzeit nicht möglich ist. Mehrbedarfe gibt es u.a. für Schwangere, erwerbsfähige
Behinderte, außerdem Einmalleistungen z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
Erstausstattung der ersten Wohnung oder Umzugs – und Renovierungskosten.
Auch finanzielle Unterstützung bei der Stellensuche: Kosten für Bewerbungsunterlagen, Fahrtkosten zu
Vorstellungsgesprächen und anderes.
Die Leistungen nach dem SGB II sind Einkommens- und Vermögensabhängig.
Zuständig für Beratung und Antragstellung:
Hinweis für Alleinerziehende:
Stadt Sundern, Jobcenter, Rathausplatz 1
Sie erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf zu
59846 Sundern
den Leistungen nach dem SGB II und SGB
Tel.: 02933/81-0
XII, abhängig von Alter und Anzahl der Kinder.
Ansprechpartner: die Zuständigkeit der einzelnen
Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem
Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Sofern Sie erwerbsunfähig sind und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Außerdem sieht
das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z. B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor. Sozialhilfeleistungen sind Einkommens- und Vermögensabhängig.
Zuständig für Beratung und Antragstellung:
Stadt Sundern, Abt. Soziale Leistungen und Beratungen, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Tel.: 02933-81-0
Ansprechpartner: die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben
des Nachnamens.
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Allgemeine Information
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen
für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Anspruch nehmen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Kinder und Jugendliche, die folgende Leistungen erhalten:
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld n.d. SGB II
Sozialhilfe n.d. SGB XII
Kinderzuschlag n.d. Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Wohngeld n.d. Wohngeldgesetz (WoGG)
Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zu den Leistungen sogenannte Bedarfe für Bildung
und Teilhabe:

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,

Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,

Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,

Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,

Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres.
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

noch keine 25 Jahre alt sind,

eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und

keine Ausbildungsvergütung erhalten.
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1. Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
2. Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro.
Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
3. Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad
erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer
Seite übernommen werden.
4. Lernförderung
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
5. Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für
Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei
Freizeiten mitmachen zu können.
.
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Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistungen werden Ihnen vom Jobcenter zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet
Antragstellung
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter
Antrag erforderlich.
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.
Nähere Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei der Stadt Sundern, Abt. Soziale Leistungen und Beratungen oder auf
der Internetseite www.sundern.de.
Ansprechpartnerin: Doris Weber, Tel.: 02933/81-304, Zimmer-Nr.: 209a
©Stephanie Hofschläger/pixelio.de
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Familienkarte der Stadt Sundern
Die Familienkarte Sundern ist ein Zeichen familienorientierter Politik. Durch Kooperation mit den teilnehmenden Partnern aus Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben erhalten Sunderner
Familien ansprechende Vergünstigungen und exklusive Angebote unterschiedlicher Art, die das Familienbudget schonen und Lust auf Familienaktivitäten machen.
Die Leistungen der familienfreundlichen Partner sind in einem Angebotsprospekt zusammengestellt,
der bei Ausgabe der Familienkarte ausgehändigt wird.
Wer bekommt die Familienkarte ?
Die Familienkarte erhalten alle Familien/Erziehungsberechtigten in deren Haushalt mindestens ein Kind
unter 18 Jahren lebt und deren Hauptwohnsitz Sundern (59846) ist.
Welche Daten enthält die Familienkarte?
Auf der Rückseite der Familienkarte befinden sich neben dem Familiennamen, die Vornamen sowie die
Geburtsdaten der Kinder noch eine lfd. Nr. und ein Ablaufdatum.
Wo bekommt man die Familienkarte ?
Anträge gibt es im Rathaus sowie im Büro des Stadtmarketing Sundern. Mitzubringen ist der Ausweis
und der Nachweis über die Anzahl der Kinder und deren Alter. Pro Familie wird eine Karte ausgestellt.
Was kostet die Familienkarte ?
Durch die Unterstützung der Stadtmarketing Sundern e.G. ist die Familienkarte kostenlos erhältlich.
Wie lange ist die Familienkarte gültig ?
Die Familienkarte erscheint nach Antragstellung und ist jeweils ein Jahr gültig.
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Wie ist die Familienkarte einzusetzen ?
Die Familienkarte ist für die gesamte Familie und wird beim Bezahlen oder beim Einlösen des eingeräumten Vorteils beim beteiligten Partner vorgezeigt werden muss.
Woran erkennt man die Partner der Familienkarte ?
Die Partner der Familienkarte sind durch den Familienpartner-Aufkleber erkennbar.
Wo muss man sich bei Verlust der Familienkarte melden ?
Bei Verlust sollte das Rathaus oder das Büro des Stadtmarketing informiert werden, damit eine Ersatzkarte ausgestellt werden kann.
Ansprechpartnerin
Barbara Emde Telefon 0 29 33/ 81-255
Zimmer-Nr.: 101
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sundern.de
>Familien– und Karte
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Rabatte beim Kauf von Bauland an Familien mit Kindern
Beim Kauf von Bauland können Familien mit Kindern einen Rabatt von 3% je Kind unter 18 Jahren erhalten. Dieser Rabatt kann auch für Kinder gewährt werden, die innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss
des Kaufvertrages geboren werden.
Diese Rabatte können nur eingeräumt werden für Bauland, das Eigentum der Stadt Sundern ist.
Es gelten die Einkommensgrenzen im öffentlichen Wohnungsbau.
Beratung und Antragstellung:
Stadt Sundern, Abt. Grundstücksmanagement,
Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Wolfgang Teipel, Tel.: 02933-81-145
Zimmer Nr.: 313
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Beratung und Hilfen für Eltern
Fachbereich Bildung, Jugend und Familie bei der Stadt Sundern
In allen Fragen der Erziehung, Versorgung und Betreuung bietet der Fachbereich Bildung, Jugend und
Familie Hilfe und Beratung an. Aufgabe ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, Eltern in
ihrem Recht auf Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, zum Schutz der Kinder und Jugendlichen tätig
zu werden, sowie Auskunft und Beratung in sozialen Angelegenheiten zu geben.
Wichtige Leistungen für Familien sind:
Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;
intensive ambulante sozialpädagogische Familienhilfe;
Mitwirkung im Gerichtsverfahren bei Trennung und Scheidung;
Mitwirkung im Gerichtsverfahren als Jugendgerichtshilfe;
vorläufige Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahme und Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen
Vermittlung von Kindern und Jugendlichen z. B. in Heimeinrichtungen, Pflegefamilien und Wohngruppen.
Weitere Angebote
Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung;
Tagespflege;
Betreuungsmaßnahmen in Tagesgruppen, schulischen Nachmittagsgruppen und sonstigen Nachmittagsangeboten;
Beratung und Information für Alleinerziehende;
Unterstützung bei der Vermittlung in Kindertagesstätten;
Stadtteilarbeit und Zusammenarbeit mit Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten, Polizei etc.
Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die sozialpädagogischen
Fachkräfte. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet.
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Wer kann sich an die Abteilung „Jugend und Familie“ wenden?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre werden beraten, wenn ...
sie Rat und Unterstützung brauchen;
sie zu Hause oder dort, wo sie leben, Probleme haben;
sie Schwierigkeiten in der Schule haben;
sie an ihrer momentanen Lebenssituation etwas verändern möchten und dabei Hilfe benötigen;
sie körperlicher, psychischer, sexueller oder einer anderen Form von Gewalt ausgesetzt sind;
sie bedroht werden und Schutz benötigen;
sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Mütter und Väter erhalten Beratung, wenn
Probleme bei der Erziehung auftreten;
sie sich mit ihrer Situation überfordert fühlen;
sie Fragen bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben;
die Kinder in Notsituationen unversorgt sind;
es Probleme in der Schule gibt;
sie Rat und Unterstützung in Partnerschaftsfragen benötigen;
sie sich in Trennungs- oder Scheidungssituationen befinden;
sie Fragen zu Sorgerechts- und Umgangsregelungen haben;
ihre Kinder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind;
Unterhaltsangelegenheiten zu regeln sind.
Ansprechpartner/innen:
Brigitte Scheffer, Tel.: 02933/81-268,
Sarah Schäffer,
Tel.: 02933/81-233,
Elisabeth Willeke, Tel.: 02933/81-270,
Mirjam Schindler, Tel.: 02933/81-143,
Peter Engels,
Tel.: 02933/81-266,
Hermann Timpe,
Tel.: 02933/81-183,
Zimmer
Zimmer
Zimmer
Zimmer
Zimmer
Zimmer
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
129
028a
128
028a
128
036
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Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, besteht die Vaterschaft rechtlich erst, wenn sie durch Urkunde
anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Väter können ihre Vaterschaft bereits vor Geburt des
Kindes anerkennen. Diese Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Dies ist der Stadt Sundern
in der Abteilung Jugend– und Familienberatung unentgeltlich möglich.
Manchmal ist die Feststellung der Vaterschaft problematischer, z. B. wenn die Mutter bei Geburt des Kindes noch mit einem anderem Mann verheiratet ist. Auch dann kann das Jugendamt umfassende Beratung und Hilfe anbieten. Dies gilt ebenso bei Fragen des Kindesunterhalts – einschließlich der Berechnung, wie hoch die Unterhaltsverpflichtung ist. Im Rahmen einer Beistandschaft kann die Abt. Jugend–
und Familienberatung die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend machen.
Wenn keine Einigung über die Höhe des Unterhaltes erzielt werden kann, wird dies in einem gerichtlichen
Unterhaltsverfahren geklärt. Der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt, ist damit von der oftmals
belastenden Unterhaltsklage entbunden.
Bei gegenseitigem Einvernehmen kann die Unterhaltsverpflichtung ebenfalls hier kostenfrei beurkundet
werden.
Ansprechpartnerinnen der Abt. Jugend– und Familienberatung (Beurkundungen):
Sandra Lürbke, Tel.: 02933/81-267, Zimmer Nr. 130
Katja Bartel,
Tel.: 02933/81-280, Zimmer Nr. 126
22
Frühe Förderung von Kindern
Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes von besonderer Bedeutung. Grundlegende,
körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten entwickeln sich in dieser Zeit.
Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises – Kinderfrühförderung – steht in allen Fragen, die
die Entwicklung und Erziehung des Kindes betreffen, den Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern, die z. B.
zu früh geboren oder durch andere Risikofaktoren bedroht sind,
sich langsamer oder anders entwickeln,
verzögert oder auffällig sprechen,
sich unsicher bewegen oder häufig hinfallen,
unkonzentriert und ablenkbar wirken,
bewegungsunruhig sind,
wenig Interesse an der Umwelt zeigen,
im sozialen Kontakt Auffälligkeiten zeigen,
eine Behinderung haben.
Die Kinderfrühförderung des Hochsauerlandkreises verfügt über
ein fachlich qualifiziertes Team aus Kinderärzten, sozialmedizinischen Assistentinnen, Arzthelferinnen, Heilpädagoginnen, Dipl.-Sonderpädagoginnen, Motopädinnen und
Psychologen. Alle Mitarbeiterinnen der Kinderfrühförderung unterliegen der Schweigepflicht.
Informationen auch unter www.hochsauerlandkreis.de
>Gesundheitsamt >Kinderfrühförderung
Ansprechperson:
Hochsauerlandkreis, Kreishaus Arnsberg, Eichholzstr. 11, 59821 Arnsberg
Frau Dr. Binhold, Tel. 02933/94-4293, Fax: 02931/94-4283,
E-Mail: [email protected]
23
Erziehungsberatungsstellen
Familienberatungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SkF)
Allgemeines
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist eine Einrichtung der freien Jugendhilfe
und keiner Behörde zugeordnet. Das Team der Beratungsstelle besteht aus diplomierten
Fachkräften mit psychologischer, pädagogischer und therapeutischer Ausbildung, die sich durch
regelmäßige Fortbildungen auf die aktuellen Fragen und Probleme im Erziehungs-, Schul- und
Familienalltag einstellen.
Die Zielgruppen sind:
 Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte wie Stiefeltern, Großeltern etc.
 Kinder und Jugendliche
 Junge Erwachsene (bis 25 Jahre)
Pädagogische Fachkräfte (Lehrer/innen, Erzieher/innen)
Jeder wird beraten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Konfession, Beruf, sozialem
Status, Alter und Herkunft.
Aufgaben
Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird nach Ursachen für die bestehenden Probleme gesucht,
versucht Zusammenhänge zu erkennen und Lösungsansätze zu finden.
Hilfen werden angeboten durch:
 Beratung der Eltern, der Familie, der Kinder oder der Jugendlichen
 Diagnostik (Anamnesegespräch, Verhaltensbeobachtung, Testuntersuchung)
 Therapie für Kinder und Jugendliche einzeln oder in Kleingruppen
 Familientherapie
 Prävention (Beratung vor schwierigen Situationen, Elternabende, Informationsgespräche)
 Kooperation mit anderen Einrichtungen (nur mit Zustimmung der Ratsuchenden)
Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen ist freiwillig und für den Ratsuchenden kostenfrei.
Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
24
Anmeldegründe
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung, wenn Fragen, Probleme oder Konflikte im Leben mit
Kindern und Jugendlichen auftreten, wie zum Beispiel bei:
 Entwicklungsauffälligkeiten
 Erziehungsfragen
 Leistungsproblemen in der Schule
 Beziehungs- und Belastungsprobleme in der Familie
 Problemen bei Trennung und Scheidung
 Problemen durch Krankheiten
 Psychosomatischen Beschwerden
 Ängsten
 aktuellen Krisensituationen
Öffnungszeiten bzw. Sprechzeiten
Beratungen finden in der Regel montags bis freitags von 8.30
Uhr bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung statt. Melden Sie
sich am besten telefonisch an. Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag, Donnerstag und Freitag von 13.00 bis 17.00 Uhr, sowie Mittwoch von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Es finden auch in den Familienzentren und in allen Schulen
der Stadt monatlich offene Sprechstundenstatt. Die Termine
erfahren Sie in den jeweiligen Einrichtungen.
Kontakt:
Erziehungs– und Schulberatung Sundern, Rotbuschweg 3
Tel.: 02933/3360
FAX: 02933/9099741
E-Mail: [email protected]
25
Hinweis für Alleinerziehende:
Zusätzlich zu den genannten Leistungen findet
einmal im Vierteljahr ein Alleinerziehenden-Café
im Familienzentrum Kunterbunt in Hachen statt. Es
bietet die Gelegenheit zum Austausch während die
Kinder betreut werden.
Zudem wird regelmäßig in Kooperation mit den
Familienzentren ein präventives Elterntraining für
Alleinerziehende mit Informationen, Gesprächen u.
praktischen Übungen angeboten. Es ist für Mütter
oder Väter von Kindern im Alter von 4 bis 10 Jahren konzipiert.
Auskunft und Anmeldung über die Beratungsstelle.
Katholische Bildungsstätte Arnsberg
Elternbildung in der Katholischen Bildungsstätte (KBS) für Erwachsenen- und Familienbildung Arnsberg
Diese kirchliche Einrichtung bietet interessante und hilfreiche Vorträge und Kurse zu den Themen:
Ehe, Familie und Erziehung, Eltern-Kind-Gruppen, Mensch in Kirche und Gesellschaft, kreatives Gestalten, textiles Gestalte, Hauswirtschaft, Gesundheit, Entspannung und Bewegung sowie Treffpunkte für
Selbsthilfegruppen.
Veranstaltungsorte sind: Arnsberg, Neheim und Sundern
Auskunft und Anmeldung:
Katholische Bildungsstätte
Hellefelder Straße 15
59821 Arnsberg
Telefon
02931/2 20 31
02932/2 20 31
Telefax: 02931/1 47 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kbs-arnsberg.de
26
Das Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern
Die Einrichtung „Wendepunkt Suchthilfe Stadt Arnsberg“ ist auch für den Bereich der Stadt Sundern zuständig. Die Beratung ist kostenlos und anonym.
Ansprechpartner im Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern:
Wendepunkt Suchthilfe Stadt Arnsberg
Lange Wege 16a, 59755 Arnsberg
St. Johannes Hospital Neheim
Abt. Geriatrie – Abt. Psychiatrie
Springufer 7, 59755 Arnsberg, Tel. 02932/980-0
Westfälische Klinik Warstein
Abt. Sucht-Medizin, Abt. Sucht-Rehabilitation
Tel. 02902/82-1
Im Wendepunkt:
Lange Wende 16a, 59755 Arnsberg, Tel. 02932/891165
Sozialpsychiatrischer Dienst
Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg, Tel. 02931/944217
Diakonie HSK-Soest e. V.
Betreutes Wohnen für Suchtkranke
Ruhrstr. 74b, 59821 Arnsberg, Tel. 02931/9639593
27
Familien- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern informiert, berät und unterstützt Frauen und Männer.
Sie wirkt an allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Sundern mit, die die Belange von Frauen und
Familien berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben.
An die Gleichstellungsbeauftragte kann sich gewandt werden z.B. bei:
Beschwerden über Diskriminierung, Benachteiligung, Gewaltanwendung, zur Durchsetzung von Fraueninteressen
Als Familienbeauftragte der Stadt Sundern koordiniert sie Maßnahmen, Projekte und Angebote für
Familien.
Hier liegt u.a. auch die Koordination des Lokalen Bündnisses für Familie.
Sie können sich an dieser Stelle über alle Angebote der Stadt Sundern für Familien informieren und
werden bei Bedarf beraten bzw. an die kompetenten Stellen verwiesen.
Sollten Sie Anregungen/Ideen/Vorschläge in diesen Aufgabenbereichen haben, sind Sie jederzeit herzlich
aufgefordert sich zu melden.
Ansprechpartnerin
Barbara Emde, Tel. 02933/81-255, Zimmer–Nr. 101
28
Frauenberatungsstellen
Die Angebote der Frauenberatungsstellen richten sich an Frauen, unabhängig von Alter, Kultur Schichtund Religionszugehörigkeit. Frauen, die sich in Krisensituationen (z.B. durch Trennung/Scheidung, Konflikte mit Angehörigen, psychischen Problemen) befinden, können sich an eine Frauenberatungsstelle
wenden. Es finden offene Beratungsstunden sowie Gesprächsreihen und diverse Veranstaltungen zur Unterstützung statt. Einzelgespräche sowie telefonische Beratung wird ebenfalls angeboten.
Frauenberatungsstelle (Frauen helfen Frauen e.V.), Brückenplatz 4, 59821 Arnsberg
Ansprechpartnerinnen:
Ursula Hoffmann
Uschi Plenge
Tel.: 02931/2038 und 2037
Frauenberatungsstelle Meschede, Kolpingstr. 18, 59872 Meschede
Ansprechpartnerinnen:
Gabriele Kersting
Barbara Hönsch
Eva Kästle
Tel.: 0291/52 171
/81-255, Zimmer–Nr. 101
29
Lokales Bündnis für Familie
Arbeitsweise
Es wurde eine Lenkungsgruppe zur Steuerung,
Koordination und Gewährleistung von Nachhaltigkeit gegründet. Zu der Lenkungsgruppe gehören:
Das Lokale Bündnis für Familie mit Hauptstellen
in Bonn und Berlin ist ein bundesweites Netzwerk,
das Kommunen und Kreise bei dem Thema
Familie zusammenführt und unterstützt. Informationen sind über


www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de
abrufbar.





Lokales Bündnis für Familie in Sundern
Die Stadt Sundern ist Partner bei dem bundesweiten Netzwerk Lokales Bündnis für Familien und hat
auf lokaler Ebene ein eigenes Netzwerk gebildet,
Das Bündnis will dazu beitragen, dass im lokalen
und regionalen Umfeld bessere Lebens- und
Arbeitsbedingungen für Familien geschaffen werden, auch oder vor allem unter Berücksichtigung
des demografischen Wandels.
Es werden verschiedene Projekte und Aktionen in den verschiedenen Handlungsfeldern
geplant und umgesetzt.
Ohne die Mithilfe der Bürger ist aber das
Lokale Bündnis für Familie in Sundern nicht
funktionsfähig.
Handlungsfelder






Vertreter des Seniorenbeirates und des
Jugendparlamentes Sundern
Vertreter der Handwerkskammer,
Industrie- und Handelskammer und
des Unternehmerverbandes,
Vertreter der Kirchengemeinden
Vertreter von Schulen und Kindergärten
Vertreter von Bildungseinrichtungen
Vertreter des Elternnetzwerkes Sundern
Vertreter der Stadtverwaltung Sundern
Familie und Erziehung
Familie und Unternehmen
Familie und Bildung
Familie und Freizeit
Familie und Gesundheit
Familie und Lebensraum
Möchten Sie beim Lokalen Bündnis Sundern
mitwirken?
Ihre Ideen, Ihr Knowhow und Ihre Zeit
einsetzen und aktiv das Leben in Sundern mit
gestalten?
30
Dann wenden Sie sich bitte an:
Stadt Sundern
Barbara Emde
Rathausplatz 1
59846 Sundern
Tel.: 02933-81-255
Mail: [email protected]
Wir freuen uns über Ihr Interesse!!!
31
Betreuungsangebote für Kinder
Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind prägend für seine gesamte spätere Entwicklung. Neben der
Erziehung in der Familie spielt der Besuch einer Kindertagesstätte oder gegebenenfalls die Betreuung
durch eine Kindertagespflegeperson dabei eine wichtige Rolle. Auch dort wird Ihr Kind wesentlich gefördert – ebenso wie in der Offenen Ganztagsschule. Im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
baut die Stadt Sundern auf ein qualifiziertes und bedarfsgerechtes Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot für die Kinder. Die Tageseinrichtungen für Kinder haben als familienergänzende Einrichtungen die Aufgabe, die Gesamtentwicklung Ihres Kindes durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen
und Bildungsangebote zu fördern und zu stärken. Grundvoraussetzung für eine gute Förderung Ihres
Kindes ist die Zusammenarbeit aller an der Erziehung Beteiligten.
In Bezug auf die qualifizierten Angebote und Betreuungsmöglichkeiten der Einrichtungen im Bereich der
Stadt Sundern wird auf die Informationen der einzelnen Träger verwiesen.
Wenn sie Fragen zur Betreuung Ihres Kindes haben oder aber auch zur Berechnung des Elternbeitrages,
können Sie sich an die Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Jugend und Familie wenden.
Betreuung in der Kindertagespflege
Im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden flexible Betreuungsangebote für Kinder
– auch schon im Alter von unter drei Jahren – immer wichtiger. Die Kindertagespflege ist seit vielen Jahren eine anerkannte und bewährte Betreuungsform. Sie findet in einer familienähnlichen Situation statt
und kann individuell auf den Bedarf der Eltern und des Kindes abgestimmt werden.
Im Einzelnen wird verwiesen auf die Informationsbroschüre des Fachbereiches Bildung, Jugend und
Familie der Stadt Sundern.
Ansprechpartnerin:
Lydia Diederich, Tel. 02933/81-307, Zimmer-Nr.: 030
32
Familienzentren
In den Kindergarten geht fast jedes Kind. In Zukunft werden dort auch die Eltern zunehmend Unterstützung erfahren. Das ist die Idee der neuen Familienzentren in NRW.
Wichtige Elemente sind dabei unter anderem:
Erziehung und Betreuung von Kindern schon im Alter von unter drei Jahren;
vorschulische Sprachförderung;
Erziehungsberatung und Bildungsangebote für Eltern;
umfassende Begleitung von Familien;
im Bedarfsfall auch Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern.
In den Familienzentren verbinden sich Erziehung, Bildung und Betreuung. Sie verbessern die frühkindliche Förderung (z. B. im wichtigen Bereich der Sprache), stärken Elternkompetenz und schaffen familienfreundliche Rahmenbedingungen, indem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird. Die Familienzentren sind Knotenpunkte in einem neu entstehenden Netzwerk, das Familien umfassend berät
und unterstützt.
In Sundern gibt es fünf zertifizierte Familienzentren:
Lukas Familienzentrum (evangelisch), Eichendorffstraße 73, 59846 Sundern, Tel.: 02933-5076
St. Johannes Familienzentrum (katholisch), Dr.-Kleinsorge-Platz 1, 59846 Sundern, Tel.: 02933-3168
Christkönig Familienzentrum (katholisch), Silmecke 11, 59846 Sundern, Tel.: 02933-3380
Kunterbunt Familienzentrum Hachen (städt.), Schulstr. 16, 59846 Sunden, Tel.: 02935-4067
Verbund Familienzentrum Stockum/Allendorf, Im Wienig 7, 59846 Sundern, Tel.: 02933-4337
33
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Sundern
Städtische Kindertageseinrichtungen
Leiterinnen
Telefon
e-Mail
Amecke
Seestr. 6, 59846 Sundern
Frau Stöwer
02393/574
[email protected]
Brandhagen
Frau Aufderbeck
02933/2722
[email protected]
Hachen
Michaelstr. 6, 59846 Sundern
Familienzentrum "Kunterbunt", Schulstr. 16,
59846 Sundern
Frau Buzilowski
02935/4067
[email protected]
Hagen
Brückenplatz 5, 59846 Sundern
Frau Kaschka
02393/1434
[email protected]
Hövel
Kreisstr. 6, 59846 Sundern
Frau Scheffer
02935/79383 [email protected]
Linnepe
Vor der Egge 15, 59846 Sundern
Frau Lübke
02934/268
Stemel
Altenberg 5, 59846 Sundern
Frau Röttger
02933/78349 [email protected]
Westenfeld
In der Weist 25, 59846 Sundern
Frau Schültke
02933/4422
[email protected]
Leiterinnen
Telefon
e-Mail
Kirchliche Kindertageseinrichtungen
[email protected]
St. Antonius
Am Halmer 11, 59846 Sundern-Allendorf
Frau Held
02393/870
[email protected]
St. Sebastian
Sebastianstr. 16a, 59846 Sundern-Endorf
Frau Mertens
02933/3507
[email protected]
St. Marien
Brechtingstr. 11a, 59846 Sundern-Hachen
Frau Sieland
02935/1698
[email protected]
St. Antonius
Am Kurplatz 23, 59846 Sundern-Langscheid
Frau Hermes
02935/1084
[email protected]
Im Wienig 7, 59846 Sundern-Stockum
St. Josef
Christkönig FamiSilmecke 11, 59846 Sundern
lienzentrum
Frau Lübke-Peters 02933/4337
[email protected]
Frau Zysno
02933/3380
[email protected]
Familienzentrum
Dr.-Josef-Kleinsorge-Platz 1, 59846 Sundern
St. Johannes
Frau Ovelgönne
02933/3168
[email protected]
LukasFamilienzentrum Eichendorffstr. 73, 59846 Sundern (ev.)
Frau NeuhausSchäfer
02933/5076
[email protected]
34
Eine offene Kinderbetreuung
Levi-Klein-Platz 7 — direkt neben der Fußgängerzone
Bei den Röhrpiraten werden Ihre Kinder betreut:
 Ohne Voranmeldung
 Geringer Kostenbeitrag — 2 € je Kind pro Stunde
 Kinder von 1 Jahr bis 9 Jahre
 Bis zu 10 Kinder gleichzeitig
 Je Tag bis zu 2 Stunden
Öffnungszeiten:
Montag:
Dienstag:
Donnerstag:
Freitag:
Auch während der Ferien!
14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
15:30 Uhr bis 18.30 Uhr
14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Telefon: 0176/19338110
35
Ehrenamtliche Unterstützung
für Familien und Alleinerziehende
Ein gemeinsames Projekt der Stadt Sundern, dem ZONTA-Club Arnsberg und der VHS Arnsberg-Sundern
Eltern (Familien und Alleinerziehende) durch ehrenamtliche Hilfe in
den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens zu unterstützen
und zu entlasten, ist die Idee des Projektes „Die Schaukel“.





Praktische Hilfe bei der Säuglings– und Kinderpflege
Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Organisation
Unterstützung bei Antragstellung, Arzt– und Behördengängen
Betreuungsleistung zur Wahrnehmung von Terminen
Betreuungsleistung zur persönlichen Entlastung
Es ist eine einfache und kostenlose Hilfe, die möglichst unbürokratisch
geleistet werden soll.
Dieses Angebot ist nicht mit der sozialpädagogischen Familienhilfe durch das Jugendamt zu verwechseln
(siehe unter „Familienhilfe“).
Das Familienbüro Sundern koordiniert die Arbeit vor Ort. Es ist Anlaufstelle für Anfragen von Familien und Kooperationspartnern und gleichzeitig Unterstützer der engagierten, ehrenamtlich Tätigen.
Ansprechpartner/in:
Barbara Emde, Tel. 02933/81-255, Zimmer 101
Klaus Büenfeld, Tel. 02933/81-269, Zimmer 028
36
Familienpflege
Familienpflege ist ein unterstützendes Angebot für Familien in Krankheits- oder besonderen Belastungssituationen. Es hilft ihnen bei der Versorgung der Kinder und der Weiterführung des Haushalts. Den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend wird eine Familienpflegerin als entlastende Kraft eingesetzt. Sie übernimmt die Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum selbstständig oder in Kooperation mit der haushaltsführenden Person.
Gründe für den Einsatz einer Familienpflegerin können sein,
wenn der erziehende Elternteil aufgrund einer Erkrankung vorübergehend ausfällt;
wenn die Mutter aufgrund einer Risikoschwangerschaft oder nach der Geburt vorübergehend Unterstützung benötigt;
wenn aufgrund einer Notsituation das Wohl des Kindes bzw. der Kinder gefährdet ist;
wenn Familien sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und die Bedingungen für das gesunde
Aufwachsen des Kindes bzw. der Kinder nicht gegeben sind.
Familienpflege wird in Sundern vom Caritasverband Arnsberg-Sundern e. V. angeboten.
Ansprechpartnerin beim Caritasverband ist
Andrea Schaafstall, Tel. 02931/806608, E-Mail: [email protected]
Pflegekinderdienst
Die Abt. Jugend– und Familienberatung ist ständig auf der Suche nach Familien, Paaren oder auch Alleinerziehenden, die bereit sind, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Die Arbeit des Pflegekinderdienstes
setzt bei problembelasteten Familien ein, die dem Kind aus verschiedenen Gründen keine zuverlässige
Erziehung und Versorgung sowie ein geborgenes Zuhause bieten können. Ursachen hierfür können z. B.
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Suchtproblematik oder Trennungsschwierigkeiten sein.
37
Ist eine Familie in eine solche Notlage geraten, ist es Aufgabe der Abt. Jugend- und Familienberatung,
zu helfen. Eine mögliche Hilfe kann die Unterbringung des Kindes bzw. der Kinder in einer Pflegefamilie
sein. Diese Hilfeform kann zeitlich befristet, vorübergehend, aber auch langfristig und auf Dauer angelegt
sein.
Voraussetzungen für Pflegeeltern:
Sie brauchen viel Verständnis und Einfühlungsvermögen für die besonderen Bedürfnisse des Kindes und
die Situation der Herkunftsfamilie.
Sie akzeptieren, dass das Kind seine leiblichen Eltern lieb behält und den Kontakt zu ihnen braucht.
Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum, gesicherte finanzielle Verhältnisse und sind bereit zur Kooperation mit dem Jugendamt.
Eine Altersgrenze ist für die Pflegeeltern nicht festgelegt. Angestrebt wird jedoch ein natürliches Verhältnis zwischen dem Alter des Kindes und dem der Pflegeeltern, wobei es bewusste Ausnahmen gibt.
Auf dieser Basis werden mit den Bewerbern Gespräche geführt. Die besonderen Anforderungen, die sich
mit der Aufnahme eines Pflegekindes stellen, werden gemeinsam erarbeitet. Dabei bietet der Pflegekinderdienst Beratung für die Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder in allen Fragen, die das Pflegeverhältnis
betreffen. Die Kontakte zwischen Pflegefamilie, Kind und Herkunftsfamilie werden auf Wunsch unterstützt. Für Pflegeeltern werden themenbezogene Fortbildungen sowie spezielle Hilfen je nach Einzelfall
und Bedarf angeboten.
Ansprechpartner:
Peter Engels, Tel. 02933/81-266, Zimmer Nr. 128
38
Schulsystem NRW / Schulen in Sundern und mögliche Abschlüsse
Berufsbildende Schulen in Arnsberg, Meschede
Berufliche Abschlüsse /
Allgemeine Hochschulreife
Sekundarabschluss I /
Fachoberschule
Hauptschulabschluss
nach Klasse 9
Gemeinschafts
Hauptschule
Sundern
Realschule
Sundern
39
Primarstufe
7 Grundschulen
(6 Kath. Bekenntnisschulen,
1 Gemeinschaftsgrundschule)
Gymnasium
Sundern
Sekundarstufe I
FS - SP
Sprache,
emotionale
und soziale
Entwicklung
u. a.
in Arnsberg
Gymnasiale
Oberstufe
Gymnasium
Sundern
Sekundarstufe II
Fachoberschulreife
Zwei Jahre vor der Schule
Was sollte Ihr Kind können und wie kann es im Kindergarten und von Ihnen als Eltern unterstützt werden? Was ist mit
dem „Delphin“-Spiel“ gemeint? Wo finden Sprachförderungen vor der Schulzeit statt?
Das Schulgesetz NRW sieht schon sehr früh Infoveranstaltungen für Sie als Eltern von künftigen Schulkindern vor, in
denen Sie von den KiTas und den Grundschulen Tipps und wichtige Hinweise zu frühzeitiger Unterstützung und Förderung Ihrer Kinder erhalten.
In Sundern werden Sie zu den jeweiligen Infoabenden mit Ihrer KITa und der Grundschule 2 Jahre vor der Einschulung
Ihres Kindes persönlich schriftlich eingeladen.
Für Ihren allerersten Blick in Richtung Schule
Infos für die Zeit vor der Schule
Mit der Aufnahme in die Grundschule erschließt sich für Ihr Kind eine neue Welt und das tägliche Leben wird sich –auch
in der Familie- verändern.
Wann beginnt die Schulpflicht ?
Stichtag für das Einschulungsalter (Vollendung des 6. Lebensjahres) war bisher der 30.06. Nach dem Schulgesetz wurde der Stichtag für die Einschulung vom 30. Juni schrittweise auf den 30.September vorverlegt: "Die Schulpflicht beginnt
für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben." Nachstehend sind die genauen Termine aufgelistet:
40
Schuljahr
Stichtag
Geburtszeitraum
2014 / 2015
30. September
01.10.2007 – 30.09.2008
2015 / 2016
30. September
01.10.2008 – 30.09.2009
2016 / 2017
30. September
01.10.2009 – 30.09.2010
Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag möglich; über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach eingehender Beratung mit den Eltern und ggf. mit Hilfe eines schulärztlichen oder schulpsychologischen Gutachtens.
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist nur noch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr möglich. Die Entscheidung
trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Welche Grundschule?
Seit 2008 sind die bisherigen Grundschulbezirke aufgehoben. Sie können bei der Anmeldung wählen, an welcher Grundschule Sie
Ihr Kind anmelden wollen. Jedes Kind hat Anspruch darauf, die wohnortnächste Grundschule im Rahmen freier Kapazitäten zu besuchen. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt. Die Stadt Sundern hat neben der (Gemeinschafts-)-grundschule Altes Testament sechs katholische Bekenntnisgrundschulen.
Die Schulanmeldungen laufen bis zum 15.11. des Jahres vor der Einschulung. Sie erhalten automatisch eine persönliche Einladung
zur Anmeldung von der ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Grundschule.
41
Bildungsdokumentation
Mit Ihrem Einverständnis, wird die Entwicklung Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung schriftlich festgehalten und zu einer Bildungsdokumentation zusammengestellt.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie diese Bildungsdokumentation der Grundschule zur Verfügung stellen oder nicht. Wenn Sie
sich dazu entschließen, schaffen Sie eine wichtige Voraussetzung für eine kontinuierliche Förderung Ihres Kindes.
Die Grundschule wird die Dokumentation des Schulfähigkeitsprofils fortführen.
Was sollte Ihr Kind können, wenn es in die Schule kommt ?
Hier sollen in Stichpunkten einige Anforderungen aufgelistet werden; bei Fragen sollten Sie immer das Gespräch mit den Fachkräften
der Kindertageseinrichtung oder der Schule suchen:
Geistige Anforderungen
Logisches Denken,
Konzentration und Merkfähigkeit
Sehen, beobachten, erkennen
und verarbeiten
Sprechen und Sprache
zeitliche Orientierung und Umgang mit Zeit
Soziale Anforderungen
Orientierung (in der Gruppe)
Selbstbewusstsein
Kontaktfähigkeit
Gemeinschaftsgefühl
motiviert sein
Gruppenregeln einhalten
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Körperliche Anforderungen
Still sitzen können
Gehen, Laufen, Springen
Fingerfertigkeit
Vorschulische Sprachförderung
Ein besonderer Schwerpunkt in der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist die Sprachförderung. Damit alle Kinder optimale Bildungschancen haben, sollen sie bereits im Kindergarten sprachlich gefördert werden. Seit 2007 werden alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung daraufhin untersucht, ob ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob sie die deutsche
Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und werden die Kinder nicht in einer Kindertagesstätte sprachlich gefördert,
sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder an einem vorschulischen Sprachkurs teilnehmen zu lassen.
Zum Sprachstandsfeststellungsverfahren soll nachstehend der Ablauf kurz dargestellt werden:
> März: Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten
Alle Eltern, deren Kinder in 2 Jahren schulpflichtig werden, erhalten automatisch eine Einladung zu dem Veranstaltungstermin an der ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Schule.
> Frühjahr (zwei Jahre vor der Einschulung)
1. Stufe: Sprachstandsfeststellung – Screening
In einer Spielsituation wird Ihr Kind innerhalb einer Gruppe in der Kindertageseinrichtung beobachtet und Feststellungen zur
Sprachentwicklung getroffen
> bis Mai: 2. Stufe:
Weiteres Beobachtungsverfahren für die Kinder, bei denen in der 1. Stufe ein nicht eindeutiges Ergebnis entstand, oder an
Stufe 1 nicht teilnehmen konnten, oder die noch keine Kindertageseinrichtung besuchen
> ab August
Sprachförderkurse für die ermittelten Kinder in kleinen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen
> bei der Schulanmeldung (Okt. – Nov. vor dem Einschulungsjahr)
Erneute Sprachstandsfeststellung und bei Bedarf weitere Förderung in einer Fördergruppe.
Die Fachkräfte der Kindertageseinrichtung werden Sie rechtzeitig über den Beginn des Verfahrens informieren. Verstehen Sie das
Verfahren nicht als erste Prüfung für Ihr Kind, sondern als Hilfestellung, um möglichst frühzeitig Bedarfe zu erkennen und Fördermöglichkeiten greifen zu lassen.
weitere Infos finden Sie im Internet unter: www.schulministerium.nrw.de
Ansprechpartnerin bei der Stadt Sundern, Abt. Bildung und Betreuung:
Sigrid Pisano, Tel.: 02933/81-238
Zimmer-Nr.: 130
43
Im Stadtbezirk Sundern gibt es
7 Grundschulen:
 Grundschule Allendorf, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr
 Sebastianschule Stockum, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der Betreuung bis 16.00 Uhr
 Grundschule Altes Testament, Gemeinschaftsgrundschule mit dem Angebot der Betreuung bis 16.00 Uhr
 Grundschule Hachen, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr
 Johannesschule Sundern, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr
 Marienschule Sundern, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr
 Freie Schule am See, Gemeinschaftsgrundschule als Ersatzschule—Träger Sozialwerk Sauerland—ab 01.08.2015 in
Langscheid mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule




Weiterführende Schulen
1 Hauptschule, Gemeinschaftshauptschule Sundern
mit Angeboten zur Übermittagsbetreuung
1 Realschule, Städtische Realschule Sundern
mit Angeboten zur Übermittagsbetreuung
1 Gymnasium, Städtisches Gymnasium Sundern
mit Angeboten zur Übermittagsbetreuung
Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder
Die „Offene Ganztagsschule“ für Grundschulkinder
 ist ein offenes Angebot, das bei Anmeldung an der Schule verbindlich für ein Schuljahr gilt,
 wird von 8.00 – 16.00 Uhr an Schultagen sowie in den Schulferien (ausgenommen 3 Wochen in den Sommerferien und 2
Wochen Weihnachtsferien) gewährleistet und
 umfasst neben der Hausaufgabenbetreuung Spiel-, Sport- und kreative Aktivitäten.
Für die Betreuung wird ein einkommensabhängiger Elternbeitrag berechnet.
Ein warmes Mittagessen wird an allen offenen Ganztagsschulen angeboten und separat berechnet.
44
In den „kleinen“ Betreuungen werden die Kinder bei den Hausaufgaben und Spiel- oder kreativen Aktivitäten verlässlich betreut.
Diese Betreuungen sind nur während der Schulzeiten möglich.
Für alle Grundschulkinder, die nicht in einer offenen Ganztagsschule angemeldet sind, für Vorschulkinder und auch für Grundschulkinder, die anschließend eine weiterführende Schule besuchen, wird eine zentrale Ferienbetreuung in Sundern angeboten. Ort und Zeit erfahren Sie aus der örtlichen Presse.
Hier werden die Kinder in der Zeit von jeweils 8.00 – 16.00 Uhr betreut. Die Betreuung kann wochenweise gebucht werden. Beitrag:
50 € je Woche (zuzüglich Mittagsessen/Getränke und evtl. Kosten für besondere Unternehmungen, Fahrten oder Aktionen)
Infos und Anmeldungen:
sozialwerk sauerland GmbH
Tel.: 02962 / 983 271
Fax: 02962 / 983 275
E-Mail: [email protected]
Schulbücher / Lehr- und Lernmittel
Lernmittel sind Schulbücher und sonstige dem gleichen Zwecke dienende Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt
sind und für die das Land NRW je nach Schulform einen Durchschnittsbetrag festgelegt hat, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung, der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen und genehmigten Lernmittel entspricht.
Das Lernmittelfreiheitsgesetz regelt, dass zwei Dritteln des festgelegten Durchschnittsbetrages der Schulträger -also die Stadt Sundern- übernimmt und ein Drittel die Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten zu tragen haben (Eigenanteil). Über die jeweils zutreffende Höhe des Eigenanteils werden die Eltern von den Schulen informiert. Die Schulen teilen den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
Schulbescheinigungsuntersuchungen
Das Gesundheitsamt des HSK lädt eigenständig alle schulpflichtig werdenden Kinder mit ihren Eltern zu einer Schuluntersuchung ein,
nach der eine Empfehlung über die Einschulung des Kindes ausgesprochen wird.
Ansprechpartner/in:
Sigrid Pisano: Tel. 02933 / 81- 238
Berthold Assheuer : Tel. 02933 / 81 -210
45
Freizeit
Ungefähr ein Fünftel der Sunderner Bevölkerung sind Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Für sie
gibt es in über 60 Gruppen und Vereinen im Bereich der Stadt Sundern Angebote zur Gestaltung der
Freizeit.
Auch das Jugendbüro der Stadt Sundern steht als Ansprechpartner zur Verfügung und informiert über die
zahlreichen Angebote insbesondere für Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Ansprechpartner
Jugendbüro: Anna Baumeister, Rathausplatz 1, Sundern, Tel. 81-112,
Aktuelle Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche finden Sie im X-tra-Heft des Jugendbüros und
der VHS bzw. auf der Homepage des Jugendbüros.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre steht das GAMMON (Kleinbahnstr. 6) als Treffpunkt zur
Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag von 16.00—19.00 Uhr.
Ferienaktionen findet ihr/finden Sie auf der Homepage oder als Sonderflyer.
Das Jugendbüro Sundern hat eine eigene Homepage:
www.jugendbuero-sundern.de
46
Kinderstadtplan
Für die Stadt Sundern gibt es einen Kinderstadtplan, der im Jugendbüro ausliegt oder
auch auf der Homepage einsehbar ist.
Kinder-Telefon
81-250
Unter der Nummer
hat die Stadtverwaltung Sundern ein Kindertelefon eingerichtet.
Hier können sich Kinder direkt mit Fragen und Problemen an die Verwaltung wenden.
Es steht ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sich dann umgehend darum kümmert, dass die
über das Kindertelefon mitgeteilten Sorgen und Nöte behoben werden.

47
Musikschule des Hochsauerlandkreises
Die Musikschule Hochsauerlandkreis ist offen für alle. Angehörige aller Nationen, Generationen und sozialer Gruppen finden in der Musikschule attraktive Bildungs- und Betätigungsmöglichkeiten rings um die
Musik.
In Sundern wird schwerpunktmäßig Instrumentalunterricht und elementare Musikerziehung für Kinder im
Alter von 4 – 7 Jahren angeboten.
Ansprechpartner
Musikschule des Hochsauerlandkreises, Kreishaus Meschede, Tel. 0291/940
Stadtbibliothek Sundern
Öffentliche Bibliotheken vermitteln Wissen und Bildung, Angebote für Freizeit und Unterhaltung und helfen bei der Orientierung im Alltag. Sie stehen allen Menschen offen, unabhängig von deren Alter oder Bildungsstand. Ein Schwerpunkt der Stadtbibliothek Sundern ist es, gezielt das Lesen von Kindern zu fördern. Welche Bedeutung der Lesekompetenz in der Wissens- und Informationsgesellschaft zukommt, hat
die PISA-Studie eindrucksvoll bewiesen.
Neben der Lesekompetenz fördert die Stadtbibliothek Sundern auch die Medienkompetenz sowie den
adäquaten Umgang mit elektronischen Informationsquellen.
In der Stadtbibliothek Sundern stehen ausgebildete, qualifizierte, kreative und motivierte Mitarbeiterinnen zur Verfügung.
Ansprechpartnerin
Frau Thea Schroiff, Leiterin, Settmeckestr. 3, Sundern, Tel. 02933/922462, Fax: 922461
48
Beratungsdienste in und um Sundern
Beschwerdetelefon der Stadt Sundern
02933/81222
Telefon-Seelsorge
Telefon-Nr. 0 800 111 0 111
AA Gruppe Sundern
59846 Sundern, Hauptstraße 155 a
Ev. Gemeindehaus, Do. 19.30 Uhr
Erwin: 02933/5576
Franz-Josef: 02933/5137
Hilfe von Angehörigen von
Alkoholikern
AL-Anon Familiengruppe Müschede
Martin-Luther-Kirche
Treffen: dienstags 19.30 Uhr
Kontaktpersonen:
Gerda, Telefon: 02933/5576
Silvia, Telefon: 02933/77781
Aids-Beratung
des Hochsauerlandkreises
HIV-Test (Aids) kostenlos und anonym
vertraulich.
Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg 2,
Tel. 02931/944285
montags von 09.00 - 11.30 Uhr, Zimmer 3
Gesundheitsamt Meschede, 59872 Meschede,
Zimmer 220, dienstags 09.00 - 11.30 Uhr
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Hochsauerland
Mobiler sozialer Hilfsdienst
Mobiler Sozialer Hilfsdienst für alte und behinderte Menschen in verschiedenen Lebensbereichen.
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00
Uhr und freitags vormittags.
59846 Sundern, Thomas-Becket-Weg 5,
Telefon: 02933/5181
Altentagesstätte:
geöffnet montags und donnerstags
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
50
Beratungsstelle
Beratungsstelle
für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V.,
Schützenstr. 10, 59872 Meschede,
Telefon: 0291/290050 und
Clemens-August-Straße 10, 59821 Arnsberg,
Telefon: 0291/290050
Beratungsstelle
für schwangere Frauen
Frau Gräbe, Telefon: 02932/82414
jeden 1. Montag im Monat
Sprechstunden in der Beratungsstelle
Rotbuschweg 3
Telefon: 02933/3360
Beratungsstelle
für Schwangerschaftskonflikte und
Familienplanung
des sozial-psychiatrischen Dienstes des Hochsauerlandkreises für seelische Konflikte,
psychische Erkrankungen und Suchtfragen:
Dr. Joachim Scholz
der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V.,
Clemens-August-Straße 10, 59821 Arnsberg,
Telefon: 02931/22088 und 0291/290050
Frau Ossenbrink, Tel.: 02931/94-4237
donum vitae
Rathausplatz 1
59846 Sundern
im Integrations- u. Förderzentrum
jeden 3. Freitag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.
02932/896941
Kreishaus Arnsberg, Eichholzstr. 9
(Tel.: 02931/94-4297
Hilfen für Geistig-, Körper- und
Mehrfachbehinderte; Rehabilitation:
Herr Humpert, Tel.: 02931/94-4000
Sprechstunde nach Vereinbarung
Schwangerschaftskonflikte; Hilfen für
Schwangere:
Sprechstunde:
Di. und Do. 09.00-11.00 Uhr
Di. 14.00-15.00 Uhr
in Arnsberg, Eichholzstraße 9, Zimmer 002
und nach Vereinbarung.
51
Frauen helfen Frauen e.V.
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew
(BVMB)
Gymnastik jeden Freitag in der Sporthalle in
Oeventrop um 19.00 Uhr.
Wassergymnastik jeden Mittwoch im Haus des
Gastes Langscheid, 20.00 - 21.00 Uhr.
Kontaktadresse: Horst Eggenstein,
Tel.-Nr.: 02937/6945
Erziehungs- und Schulberatung
Beratungsstelle bei sexuellem Missbrauch
59821 Arnsberg 2, Telefon: 02931/2038
Notruf Frauenhaus
Telefon: 02931/ 6791 oder 6783
Kath. Beratungsstelle
für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Meschede, Stiftsplatz 9
des Sozialdienstes kath. Frauen e.V.
Arnsberg, Ringlebstraße 10
Anmeldung: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr,
Tel. 0291/7818
Kreuzbund-Selbsthilfegruppe
Martina Regniet, Ulrike Rebig, Michael Berens,
Rotbuschweg 3, Tel.: 02933/3360
für Suchtkranke und Angehörige
Rotbuschweg 3
Gruppenstunde
1. und 3. Dienstag, 19.30 Uhr
2. und 4. Donnerstag, 19.30 Uhr
Kontaktpersonen sind unter den
Telefon-Nummern:
* 02933-2828
* 0172/2374636
immer zu erreichen.
52
Selbsthilfegruppe für Ess-Störungen
(Anorexie, Bulimie, Adipositas)
Schuldnerberatung
der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V.,
Hauptstraße 40, 59755 Arnsberg,
Telefon: 02932/83955
Flüchtlingsberatung
Treffen: montags 20.00 Uhr in Arnsberg
Kontaktpersonen: Beate, Tel. 02935/1890,
Martina 02932/39646
Parkinson Selbsthilfegruppe
der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V.,
Hauptstr. 110, 59846 Sundern,
Tel. 02933/7122
Stationäre Hospiz des Caritas-Verbandes
Arnsberg-Sundern
Arnsberg-Sundern
Regelmäßige Vorträge mit Erfahrungsaustausch sowie jede Woche Gruppengymnastik
Auskunft: Vors. W. Lahme, Tel.:
02932/54260.
Hellefelder Str. 27, 59821 Arnsberg
Die Diabetes-Selbsthilfegruppe Sundern
Hospiz Raphael
im Deutschen Diabetiker Bund
Landesverband NRW e.V.
Ambulantes Hospiz
trifft sich an jedem 2. Freitag im Monat in der
Hausbetreuungsdienst des Caritas-Verbandes Volkshochschule Sundern
Arnsberg-Sundern
(Franz-Josef-Tigges-Platz) um 19.00 Uhr.
Begleitung und Betreuung Schwerkranker und
Kontaktperson:
Sterbender und ihrer Angehörigen
Elsbeth Wulf, Tel.: 02933/7561
Hellefelder Str. 27, 59821 Arnsberg
Liane Schulte, Tel.: 0170/3897500
Tel.: 02931/806-614
Der Kreis pflegender Angehöriger
Ansprechpartner: Ursula Witteler
...trifft sich jeden 1. Mittwoch im Monat um
16.00 Uhr im Johanneshaus.
Tel.: 02931/806650
53
Seniorenbeirat Stadt Sundern
Sprechstunden jeweils am 2. und 4. Freitag eines
Monats von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr im Förder– und
Beratungszentrum (Rathausinnenhof) Sundern,
Selbsthilfegruppe
Telefon: 02933 / 7 90 11
Der Vorstand
Sozialverband VdK - OV Hachen
für Hachen, Stemel, Enkhausen, Hövel
Ansprechpartner:
Heinz Dieter Mohr, Tel.: 02935/2642
Bärbel Blöink-Schlotmann, Tel.: 02935/968158
Kreisverband Hochsauerland, Meschede,
Tel.: 0291/4432
Sprechstunden im Rathaus, Sundern, jeden
1. Dienstag im Monat von 10.30 - 12.00 Uhr.
für Virushepatitiden der Hepatitis Hilfe NRW e.V.
Beratung - Aufklärung - Hilfe
Ansprechpartnerin ist Marina Weigelt,
Tel.: 02933/1239
Senioren Internet Cafè (Rathausinnenhof/Förder- und
VdK-Ortsverband Sundern
Beratungszentrum)
Ansprechpartner:
Dietmar Schröter
Dieser Workshop bietet kostenlose Hilfe bei Arbeiten
Tel.: 02933/1000, Handy: 0172/2345394
an PC & Laptop an.
Helmut Gilbert, Tel. 02933/2828
Jeden 1. Dienstag im Monat
Öffnungszeiten außerhalb der Ferien:
von 10.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 15 – 17 Uhr und Donnerstag 09 – 11 Uhr
Sprechstunde im Rathaus durch den VdKKreisverband Meschede. Aktuelle Mitteilungen sind
aus der Informations-Tafel neben der
Sozialstation Sundern
Post zu entnehmen.
Rotbuschweg 3, 59846 Sundern
Ambulante Alten-, Kranken- und Familienpflege
Caritas / Diakonie
Telefax: 02933/79012
Tabuthema: Darmkrankheiten
Neue Selbsthilfegruppe Crohn/Colitis
Kontaktpersonen sind unter der Telefonnummer
02933/6600 und 02931/6894 zu erreichen und stehen für Informationen zur Verfügung.
54
Sozialverband Deutschland
ehem. Reichsbund Ortsverband Sundern
Ansprechpartner für alle Stadtteile Sundern
Heinz Böhmer, Tel. 02933/79298
Sprechstunden im Stadtkrug Sundern, jeden
Mittwoch im Monat von 13.00 - 14.00 Uhr durch
den Bezirksgeschäftsführer
Herrn Manfred Zirngiebel.
Stillgruppe der La Leche Liga e.V.
Austausch und Informationen rund ums Stillen.
Wir treffen uns jeden 3. Mittwoch im Monat von
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in Sundern/Allendorf
Hedwig Willeke-Bremer (LLL-Stillberaterin)
Telefon: 02393/220161
Diakonie Hochsauerland-Soest e.V.
Betreutes Wohnen der Diakonie HochsauerlandSoest für chronisch mehrfach geschädigte
Suchtkranke
Ruhrstraße 74b, 59821 Arnsberg,
Tel.: 02931/9639593, Fax: 02931/21319
Ansprechpartner: Frau Marie Luise Scheffer,
Tel.: 0160/90750822
Frau Beate Wolf, Tel.: 0160/90936177
Sprechstunde: Mi. + Do. von 09.00-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Beratungsstelle für Menschen in
besonderen sozialen Schwierigkeiten
Ruhrstraße 74b, 59821 Arnsberg,
Tel.: 02931/1861 o. 1862
Sprechstunde: Mo.-Fr. von 08.30-12.00 Uhr
und nachmittags nach Vereinbarung
Minijob-Center der Diakonie Ruhr-Hellweg
Vermittlung haushaltsnaher und pflegeergänzender Dienstleistungen
Clemens-August-Str. 10 59821 Arnsberg
Tel.: 02931/9638002
Fax: 02931/938580
Ansprechpartnerin: Sylvia Mersmann
Sprechstunde: Di. und Do. 08.30 - 11.30 Uhr
Bürgerbus Sundern e.V.
Kunden-Center, Settmeckestr. 65
Telefon 02933/921890
Telefax 02933/921891
E-Mail [email protected]
Öffnungszeiten:
Montags und samstags von 09.00 Uhr bis 13.00
Uhr.
55
Wendepunkt Suchthilfe
Beratung und Unterstützung für Betroffene
(auch Therapie), Angehörige, Eltern, Lehrer,
Arbeitgeber etc.
umgehend in der Hauptstelle in Nieheim
Alkohol und Medikamente
Frau Schlinkmann-Kaiser
Herr Olschewsky
Tel.: 02932/83157
Illegale Drogen
Herr Wendel
Tel.: 02932/83050
Nach Vereinbarung auch Beratungsangebot
(schnellstmöglich) in Sundern im Rathaus
Herr Hillenkamp
Tel.: 02932/9319901
Auch unsere Verwaltung hilft gerne weiter
(bis 12.00 Uhr)
Frau Polomski
Tel.: 02932/9319903
Deutsche Rheuma-Liga
Nordrhein-Westfalen e.V.
Arbeitsgemeinschaft Arnsberg/Sundern,
Blumenstraße 10, 59755 Arnsberg-Neheim,
Tel. 02932/639944
Sprechzeit: 2. Dienstag im Monat
17.00 bis 19.00 Uhr (auch für Nichtmitglieder)
Die Selbsthilfegruppe
für Menschen mit psychischen
Beeinträchtigungen
trifft sich jeden Dienstag von 17.30 Uhr -19.30
Uhr in den Räumen der AWO hinter dem
Rathaus in Sundern.
Ansprechpartner:
Sigmund Schummann
Tel. 02933/79810
Beate Albaum, Tel. 02933/4790
Verwaiste Eltern Sundern
Die Selbsthilfegruppe wird geleitet von
Anne Gallus. Der "offene" Gruppenabend ist
jeden 3. Montag im Monat um 20.00 Uhr.
DRK-Heim Sundern,
Rathausplatz 5, 59846 Sundern
In der Ferienzeit, und wenn der 3. Montag im
Monat auf einen Feiertag fällt, informieren Sie
sich bitte telefonisch über den nächsten Termin:
Unser Beratungsbüro:
Verwaiste Eltern Sundern
Anne Gallus, Röhrenspring 28
59846 Sundern, Tel.: 02724/288380
56
Caritas-Sprechstunde
Selbsthilfegruppe Eltern diabetischer
Kinder
Die Selbsthilfegruppe "Eltern diabetischer Kinder" veranstaltet regelmäßig Treffen für die
Eltern betroffener Kinder. Auch für die Kinder
werden regelmäßig interessante Aktionen angeboten.
Für eventuelle Rückfragen zur Selbsthilfegruppe oder zu anstehenden Veranstaltungen stehen nachfolgende Ansprechpartner gerne zur
Verfügung:
für die Region Arnsberg: Martina Hilgenhaus,
Tel.: 02931/14388
für die Region Sundern: Meschede, Balve und
Menden: Astrid und Otto Japes,
Tel.: 02933/79400
Diagnose Krebs
Migrationsdienst für Ausländer
Die Sprechstunden finden jeden Dienstag von
9.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr in
Sundern statt („in petto“, Hauptstr. 111,
59846 Sundern).
Wie gehe ich damit um?
Wir treffen uns jeden 1. Dienstag im Monat im
Gemeindehaus Christ-König-Gemeinde in
Sundern, um 19.00 Uhr.
Kontakt:
Tel.: 02933/6507 und
Tel.: 02393/1335 (ab 19.00 Uhr)
57
Adressenliste – Hilfe und Gesprächsangebote
Thema
Erzieherische
Hilfen
Beratungsangebote
Psychiatrie Kinder
Psychiatrie Kinder
Psychiatrie Kinder
Psychiatrie Erwachsene
Name der Institution
Stadt Sundern
Abt. Jugend und
Familie
SKF Schul-und
Erziehungsberatungsstelle
Tagesklinik und
Ambulanz Meschede
LWL Klinik Marsberg
Westfälisches
Institut Hamm
Westfälische Klinik
für Psychiatrie
Frühförderung
Kinderfrühförderung im HSK
Frühe Hilfen/
Kinder- und JuSchutzschild –
gendärztlicher
Vermeidung Kin- Dienst
deswohlgefährdung
Ansprechpartner
Adresse
Frau Scheffer
Rathausplatz 1,
59846 Sundern
Telefonnummer
02933/81268
e-Mail
[email protected]
Frau Regniet
Rotbuschweg 3,
59846 Sundern
02933/3360
Frau Pöstgens
Feldstr. 1,
59872 Meschede
0291/902230
Zentrale
Zentrale
02992/6014000
Zentrale
Heithofer Allee 64,
5901 Hamm
Franz-Hegemann-Straße
23,
59581 Warstein
Frau Dr. Binhold
Kreishaus, 59821 Arnsberg 02931/944427
Frau Dr. Behringer/
Frau Dr. Schindler
Kreishaus Arnsberg
Eichholzstr. 9
59821 Arnsberg
02931/944261
Stolte Ley 5,
59759 Arnsberg
02932/9521081
Krankenhaus
Karolinen-Hospital Dr. Rey
Hüsten
Sozialpädiatrie
Zentrum Königsborn
Dr. Karin Hameister Zimmerplatz 1,
59425 Unna
58
02381/8930
02902/820
02303/9670-0
9670 - 261
[email protected]
Frauenberatung Frauenberatungsstelle
Frau Plenge
Frau Hoffmann
Brückenplatz 4,
59821 Arnsberg
Frauenhaus
02931/2038
oder 2037
02931/6791
Förderschule für Fröbelschule
sozial und emotional gestörte
Kinder
oder 6783
Frauenhaus-arnsberg
@t-online. de
[email protected]
Herr Bong
Neuer Schulweg 11,
59821 Arnsberg
02931/5297780
Förderschule für Ruth-Cohnsozial emotional Schule
gestörte Kinder
ab 5. Klasse
Frau Brozio
Apothekerstr. 150,
59755 Arnsberg-Neheim
02932/8991170
Förderschule für Franz-JosefSprachbehinder- Koch-Schule
te
Frau Ernst
Mariannhiller Weg 4,
59821 Arnsberg
02931/52976817 [email protected]
Förderschule
geistige Behinderung
Herr Wendt
Mariannhiller Weg 2,
59821 Arnsberg
02931/960010
Herr Kolar
Gustav-Reinhard-Str. 1;
58675 Hemer
02372/90630
1. bis 4. Klasse
Caritas-Schule
Mariannhill
Förderschule
FelsenmeerKörperliche/
Schule
soziale und
emotionale Entwicklung
59
[email protected]
Beratung für
Lebensfragen
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Frau Beel
Familien- und Lebensfragen
Friedensstr.1,
59872 Meschede
0291/7818
Beratung für
Behinderte
Gesundheitsamt HSK
Herr Humpert
Eichholzstr. 9,
59821 Arnsberg
02931/944000
SozialpsychiaGesundheits-amt HSK
trischer Dienst/
Suchthilfe
Frau Rienhoff
Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg
02931/944426
Dienstags in Sundern im Rathaus Zimmer 132
02933/81132
Beratung für
Lebensfragen
Diakonie Hochsauerlandkreis
Frau Blanke
Beratung für
Schwangere
Sozialdienst katholischer Frauen
Frau Gräbe
Mutter-KindGruppe
Sozialdienst katholischer Frauen
Beratung für
Schwangere
Diakonie Hochsauerlandkreis
Frau von Bottlenberg
Beratung für
Schwangere
Beratung für
Schwangere
Hebammenpraxis MAMA
MIA
Hochsauerlandkreis
Frau Ossenbrink
Donum Vitae
Frau Ewers
Frau Oenings
Gunhild Schmidt,
Bianca Lange
60
Clemens-August-Str. 10, 59821 02931/3939
Arnsberg
Terminvereinbarung
0291/290050
Apothekerstr. 12,
02932/6398813
59755 Arnsberg
Einmal monatlich in
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
59846 Sundern
Clemens-August-Str.10,
59821 Arnsberg
02932/894960-0
Eichholzstr. 9,
59821 Arnsberg
Drostenfeld 5
59759 Arnsberg
Hachenerstr. 94,
59846 Sundern
02931/941209
02931/7863376
02932/89 69 41
0171-3864823
0160-96207628
Tagesmüttervermittlung
Stadt Sundern
Abt. Jugend– und Familienberatung
Elternnetzwerk
Stadt Sundern
Fachbereich Bildung, Jugend und
Familie
Sucht-Hilfe
Wendepunkt
Herr Hillenkamp Lange Wende 16a,
59755 Arnsberg
02932/2012209
Selbsthilfegruppe
Arnsberger Kontakt- und Informationsstelle—AKIS -
Frau Brasch
02931/9638105
Familienbildung/ ElternKind-Gruppen
Katholische Bildungsstätte für Erwachsenen und Familienbildung
Frau Kraas
Schuldnerberatung
Diakonie Hochsauerland-Soest
Frau Mettbach
Hauptstr. 40,
59755 Arnsberg
02932/83955
Kinderpsychiatrie
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Dr. Droemann
Westenhellweg 70,
59494 Soest
02921/343810
Bettina Reuther
Heinrich-Lübke-Str. 27,
59759 Arnsberg
02932/36610
Thomas Greune
Alte Kirchstr. 78, Wickede
02377/912005
Kinder- Psycho- Praxis für Kinder- und Jugendlichen
therapie
Psychotherapie
Trauergruppe für Sommerland Diakonie
Kinder
Frau Diederich
Frau SchnockStörmer
61
Rathausplatz 1,
59846 Sundern
02933-81307
Rathausplatz 1,
59846 Sundern
02933-81304
Zu den Werkstätten 1,
59821 Arnsberg
02931/22031
02921/3620140
Sexueller Missbrauch
Ärztliche Kinderschutzambulanz
Münster DRK
Melcherstr. 55,
48149 Münster
0251/418540
Kindergarten für Heilpädagogischer Kindergarten des
Heilpädagogik
Caritas-Verbandes
Frau PetersSchmidt
Altes Feld 32,
59821 Arnsberg
02931/14276
Integrationsfragen
Integrationsbeauftragte/r der Stadt
Sundern
N.N.
Rathausplatz 1,
59846 Sundern
02933/81304
Erwachsenenbetreuung
Betreuungsbüro des SKF
Herr Neuhäuser
Herr Andree
Hauptstr. 111 (inpetto)
59846 Sundern
02933/909325
Do, 14 bis 16 Uhr
Psychiatrische
Tagesklinik für Psychiatrie
Klinik für Erwachsene
Betreutes Woh- Diakonie HSK
nen für Erwachsene
Förderkreis Psychische Gesundheit
Sozialwerk St. Georg
Treffpunkt La
Vie Sundern
Dr. Hummel
Springufer 7,
59755 Arnsberg
02931/9800
Herr Schröter
Pulverturmstr.5,
59872 Meschede
0291/56692
Frau Zimmer
Hauptstr. 44a,
59755 Arnsberg
02932/9311813
Frau Schmieding Burgstr. 1,
59755 Arnsberg;
Auch Sprechzeiten in Sundern
Diakonie
Förderkreis
Psychische
Gesundheit
Hauptstr.110,
59846 Sundern
62
02932/893006
02933/9093161
0157/71684496
0151/28416106
Therapeuten für Dipl.- Psychologin
Erwachsene
Frau BernardKlosterstr. 4,
Neuroth
59821 Arnsberg
Frau Bierbaum
Dipl.- Psychologin
Frau Brockmeyer Melsterstr. 4,
59457 Werl
Facharzt für Psychiatrie und Psycho- Dr. Dietrich
Burgstr. 25,
therapie
59755 Arnsberg
02931/22392
Dipl- Psycholginnen
Frau Flötotto und Fresekenweg 17,
Frau Schlomberg 59755 Arnsberg
02932/701271
Dipl.- Psychologin
Frau Dr. Glier
Josef-Schulte-Str. 7,
59846 Sundern
02933/9099152
Dipl. - Psychologe
Herr Wacker
Gutenbergplatz 34,
59821 Arnsberg
02931/14015
Dipl.- Psychologen
Frau Pickel und
Herr Pickel
Grafenstr. 29,
59821 Arnsberg
02931/14473
63
02922/861258
02932/9022666
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