pricelist 2014
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€ PRICELIST 2014 PRICELIST 2014 - FACADE CLAY TILE TONALITY® Valid from 01.04.2014 EBM EXPORT european building materials TABLE OF CONTENTS FACADE CLAY TILE TONALITY ® TONALITY® Classic Natur 4 TONALITY® Classic Natur, finished surface 4 ® TONALITY Classic Special Series 4 TONALITY® Sun- and Sight Protection 5 TONALITY® Color 5 Treatment of TONALITY ® 5 SUBCONSTRUCTION BAS Base clinch rail system 6 BAS FLEX Holder 6 ADS Adaptive system 7 Non system related articles 8 General Delivery and Payment Conditions 9 Colours 11 All facade clay tiles are produced by CREATON AG, Germany EBM Export GmbH 2 TONALITY® Export Pricelist 2014 EBM Export Customer service Stephen Noll Irina Fischer Telephone: +49 (0) 30 34 85 202 Fax: +49 (0) 30 34 85 292 E-Mail: [email protected] Telephone: +49 (0) 30 34 85 295 Fax: +49 (0) 30 34 85 292 E-Mail: [email protected] EBM Export Administration: EBM Export GmbH Im Breitspiel 20 69126 Heidelberg Germany EBM Export Back Office: EBM Export GmbH Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Germany Manufacturing Plant: CREATON AG Industriegebiet In der Mark 100 56414 Weroth Germany www.creaton.de www.ebm-export.de EBM Export GmbH 3 TONALITY® Export Pricelist 2014 Facade Clay Tile TONALITY ® made by CREATON TONALITY® Classic Natur and TONALITY® Classic Natur, finished surface Name Tile thickness (mm) Weight per m² (kg) 26 35 Tile height (Module height): 150 and 175 mm Tile length (Module length): from 300 up to 900 mm Tile height (Module height): 200, 225, 250, 300 and 400 mm Tile length (Module length): from 300 up to 1600 mm Delivery Time (ex works) Price €/m² (ex works) Facade Clay Tile TONALITY® Classic brick red (natur) brick red through coloured, not glazed, type smooth 46,70 42,75 F 50,10 46,35 F 52,75 48,35 F 54,55 50,10 F Colour: brick red Facade Clay Tile TONALITY® Classic natur and finished surface(*) / Colour Group 1 Surface matt glazed or finished surface, type smooth 26 35 Colours: beige, white matt*, dark red*, cream light, eggshell*, cream finished surface*, sand* Facade Clay Tile TONALITY® Classic natur and finished surface(*) / Colour Group 2 Surface matt glazed or finished surface, type smooth 26 35 Colours: copper red*, light red*, toscana Facade Clay Tile TONALITY® Classic natur and finished surface(*) / Colour Group 3 Surface matt glazed or finished surface, type smooth 26 35 Colours: bright grey*, white glossy*, flint grey*, black matt*, pearl grey, light grey*, umbra grey, dark grey*, black glossy*, anthracite*, mid grey*, brick red* TONALITY® Color Facade Clay Tile TONALITY® Color coloured glazed, type smooth 26 35 58,15 53,70 Tile height (Module height): 175 mm Tile height (Module height): 200 mm Tile length (Module length): 400 and 450 mm Tile length (Module length): 400 and 450 mm F ® Colours: all colours of the TONALITY Color series (see colour chart) TONALITY® Special Series Name Tile thickness (mm) Weight per m² (kg) 22 35 Delivery Time (ex works) Price €/m² Facade Clay Tile TONALITY® Special Series through coloured, surface mottled, type smooth 68,80 59,40 F Colours: bright-red, streaked and bright-blue, streaked Other heights (up to 600 mm), length (up to 2,000 mm) and thicknesses (e.g. 22 mm) on request. EBM Export GmbH 4 TONALITY® Export Pricelist 2014 Facade Clay Tile TONALITY ® made by CREATON TONALITY® Sun- and Sight Protection Model Height Length Thickness Surface kg/m Price €/m² (ex works) Delivery Time (ex works) Square 40 mm 300 up to 1.200 mm 40 mm smooth 2.0 on request F Square 50 mm 300 up to 1.200 mm 50 mm smooth 3.4 on request F Square 70 mm 300 up to 1.200 mm 70 mm smooth 6.6 on request F Baguette 150 mm 300 up to 1.200 mm 65 mm smooth 9.2 on request F Lamella 150 mm 300 up to 1.200 mm 50 mm smooth 9.0 on request F Lamella 260 mm 300 up to 1.200 mm 60 mm smooth 16.0 on request F Available colours for Lamella, Baguette and Square: all colours from the series TONALITY® Classic natur, TONALITY® Classic finished surface, brick red and TONALITY® Color. Treatment of TONALITY® Product Mitre cut 45° other angles all lengths and heights €/piece all lengths and heights €/piece 4,65 on request All Series Special advice for clay tile TONALITY® The production of the different charges can lead to slightly colour differences. For best quantity it is absolutely necessary to place an order with the total building volume. Please consider the waste of material, breakage and a reserve. For orders with less than 250 pieces per tile length and colour we calculate additional costs of 4,00 €/ piece. All prices ex works Weroth, Germany. The mentioned m² prices on page 4 are quoted for one tile colour and the same tile height, including one cutting size. In case of several cutting sizes per tile height and colour 191 € per additional cutting size will be added to the gross-price of all tiles with the same height. PLEASE NOTE that the MINIMUM ORDER QUANTITY is 100 m². EBM Export GmbH 5 TONALITY® Export Pricelist 2014 Subconstruction - BAS (Base Clinch Rail System) and BAS FLEX BAS Base clinch rail system, for tile thickness 26 mm Tile Height and Profile Length Product Image Material Dimension 200 mm 250 mm 300 mm 400 mm 2,794 mm 2,744 mm 2,694 mm 2,794 mm mm €/piece €/piece €/piece €/piece Delivery Time (Ex Works) BAS Base clinch rail system for system depth of 31 mm, closed joint 8 mm, Surface: coated RAL 7021 Aluminium 20 x 60 x 20 20,70 Art.-No: 4028228 20,70 Art.-No: 4028230 21,80 Art.-No: 4028231 20,70 Art.-No: 4028232 F BAS Base clinch rail system for system depth of 31 mm, closed joint 8 mm, flush with tile surface, Surface: coated RAL 7021 Aluminium 20 x 60 x 20 23,10 Art.-No: 4028237 23,00 Art.-No: 4028239 22,35 Art.-No: 4028240 23,10 Art.-No: 4028241 F BAS Base clinch rail system for system depth of 31 mm, closed joint 2 mm, Surface: coated RAL 7021 Aluminium 20 x 60 x 20 22,35 Art.-No: 4028246 21,90 Art.-No: 4028248 22,35 Art.-No: 4028249 22,35 Art.-No: 4028250 F BAS Base clinch rail system for system depth of 31 mm, closed joint 2 mm, flush with tile surface, Surface: coated RAL 7021 Aluminium 20 x 60 x 20 24,45 Art.-No: 4028255 23,45 Art.-No: 4028257 22,85 Art.-No: 4028258 24,45 Art.-No: 4028259 F BAS End Profile for system depth of 31 mm, without joint Surface: black Aluminium 20 x 40 x 20 13,70 Art.-No: 4028292 13,70 Art.-No: 4028294 13,70 Art.-No: 4028295 13,70 Art.-No: 4028296 F BAS External corner Profile 90° for system depth of 31 mm, Surface: black Aluminium 20 x 40 x 40 x 20 18,05 Art.-No: 4028282 18,95 Art.-No: 4028284 18,65 Art.-No: 4028285 18,05 Art.-No: 4028286 F BAS FLEX Holder, for tile thickness 26 mm, useable for all tile heights Packaging €/package Delivery Time (Ex Works) 20 x 60 x 20 22 pieces 7,30 Art.-No: 4031459 F Flex centre joint profile standard, closed joint (8mm), system depth 31 mm 2,794 1 piece 6,30 Art.-No: 4031460 F Flex centre joint profile standard, closed joint (8mm), flush with surface, system depth 31 mm 2,794 1 piece 7,85 Art.-No: 4031461 F Flex end strip 2,794 1 piece 3,10 Art.-No: 4031462 F 1,385 1 piece 324,45 Art.-No: 4031463 F Product Image Length mm Sting with flex holders system depth 31 mm Flex drilling jig EBM Export GmbH 6 TONALITY® Export Pricelist 2014 Subconstruction ADS (Adaptive System) ADS Adaptive System, for tile thickness 26 mm Tile Height and Profile Length Product Image Material Dimension 200 mm 250 mm 300 mm 400 mm 2,794 mm 2,744 mm 2,694 mm 2,794 mm mm €/piece €/piece €/piece €/piece Delivery Time (Ex Works) ADS vertical profile 56 mid rail profile, for system depth of 56 mm Aluminium 45 x 60 x 45 20,20 Art.-No: 4027911 21,65 Art.-No: 4027913 20,25 Art.-No: 4027914 20,20 Art.-No: 4027915 F ADS joint profile closed closed joint with 8 mm Surface: coated RAL 7021 Aluminium 56 x 23 x 8 10,70 Art.-No: 4027929 10,45 Art.-No: 4027931 10,20 Art.-No: 4027932 10,70 Art.-No: 4027933 F ADS joint profile closed closed joint with 8 mm, flush with tile surface Surface: coated RAL 7021 Aluminium 56 x 32 x 8 12,25 Art.-No: 4027938 12,60 Art.-No: 4027940 12,30 Art.-No: 4027941 12,25 Art.-No: 4027942 F ADS joint profile closed closed joint with 2 mm Surface: coated RAL 7021 Aluminium 56 x 23 x 2 14,35 Art.-No: 4027947 12,60 Art.-No: 4027949 10,90 Art.-No: 4027950 14,35 Art.-No: 4027951 F ADS joint profile closed closed joint with 2 mm, flush with notches Surface: coated RAL 7021 Aluminium 56 x 32 x 2 12,70 Art.-No: 4027956 12,60 Art.-No: 4027958 12,25 Art.-No: 4027959 12,70 Art.-No: 4027960 F ADS joint profile open open joint with 8 mm, Surface: coated RAL 7021 Aluminium 56 x 32 x 8 14,40 Art.-No: 4027965 14,10 Art.-No: 4027967 14,35 Art.-No: 4027968 14,40 Art.-No: 4027969 F ADS profile external corner 56 for system depth of 56 mm, LEFT Aluminium 74 x 45 20,85 Art.-No: 4027992 19,30 Art.-No: 4027994 20,25 Art.-No: 4027995 20,85 Art.-No: 4027996 F ADS profile external corner 56 for system depth of 56 mm, RIGHT Aluminium 20,85 Art.-No: 4028001 19,30 Art.-No: 4028003 20,25 Art.-No: 4028004 20,85 Art.-No: 4028005 F ADS closing off profile 56 for system depth of 56 mm LEFT ADS closing off profile 56 for system depth of 56 mm RIGHT ADS end lug without joint ADS supporting profile packing unit: 100 pieces price per unit EBM Export GmbH 45 x 74 Aluminium 47 x 30 x 45 24,15 Art.-No: 4028046 23,90 Art.-No: 4028048 23,25 Art.-No: 4028049 24,15 Art.-No: 4028050 F Aluminium 45 x 30 x 47 24,15 Art.-No: 4028055 23,90 Art.-No: 4028057 23,25 Art.-No: 4028058 24,15 Art.-No: 4028059 F Aluminium 56 x 5 6,20 Art.-No: 4028320 6,15 Art.-No: 4028319 6,05 Art.-No: 4028318 6,20 Art.-No: 4028320 F CR Neoprene, black 60 x 4 6,95 Art.-No: 4013461 6,95 Art.-No: 4013461 6,95 Art.-No: 4013461 6,95 Art.-No: 4013461 F 7 TONALITY® Export Pricelist 2014 Subconstruction - ADS (Adaptive System) Non system related articles for BAS and ADS subconstruction Product Image Material Dimension Packaging mm piece External corner profile 90° Length: 3,000 mm Surface: aluminium mill finish Aluminium 32 x 32 1 Soffit-/Lintel-/Endprofile, small Length: 2,694, 2,744 and 2,794 mm For all system depth Aluminium 20 x 40 1 Soffit-/Lintel-/Endprofile, wide Length: 2,694, 2,744 and 2,794 mm For all system depth Aluminium 20 x 100 1 Distance piece for horizontal joint Aluminium - 10 Joint Profile (Wind break) CR Neopren - 1 roll (50 m) Sealing gasket (for wind break) Length: 2,694, 2,744 and 2,794 mm Aluminium 27 x 64 1 €/package 13,65 13,70 20,25 4,75 27,95 15,90 Delivery Time (Ex Works) F F F F F F Subconstruction for adaptive system T-LINE and SIDING are on request T-LINE EBM Export GmbH SIDING 8 TONALITY® Export Pricelist 2014 GENERAL DELIVERY AND PAYMENT CONDITIONS Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der EBM Export GmbH, Leimen gel, Stückzahlabweichungen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, im kaufmännischen Verkehr spätestens binnen fünf Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, sind Rechte aufgrund von Sachmängel ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben. 3. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Diese Beschreibungen der Warenbeschaffenheit oder sonstige Erklärungen zur Ware sind nicht als Garantie zu verstehen. Auf eine Garantie kann sich der Käufer nur berufen, wenn sie schriftlich und ausdrücklich als Garantie erklärt wird. 4. Geringfügige Farbton- und sonstige Oberflächenveränderungen (insbes. Ausblühungen, Mikrorisse) an der Ware sowie andersartige Abweichungen in deren Erscheinungsbild (geringfügige Unregelmäßigkeiten, Verformungen), welche die Brauchbarkeit der Ware nicht negativ beeinflussen, sind nicht als vertragswidrige Leistung anzusehen. Entsprechendes gilt für den handelsüblichen Bruch. Alters- oder witterungsbedingter Verschleiß ist kein Sachmangel. 5. Handelsübliche Toleranzen bzgl. Maß, Gewicht etc. führen nicht zu einem Mangel. 6. Voraussetzung für das geltend machen von Ansprüche aufgrund von Mängel ist, dass der Käufer die gekaufte Ware ordnungsgemäß behandelt und gelagert und den bauseitigen Einbau, die Verlegung, Montage oder sonstige Weiterverarbeitung entsprechend den geltenden Fachregeln, Richtlinien, Normen, den Auflagen der Zulassungen und unseren Werksvorschriften durchgeführt hat. 7. Bei berechtigter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge des Käufers sind wir nach unserer Wahl zu Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung ist die Verkäuferin verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Im Falle der Nacherfüllung trägt die Verkäuferin die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. 8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. 9. Mängelansprüche gegen die Verkäuferin stehen nur unmittelbar dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. 10. Unsere Beratung erfolgt unverbindlich, die Haftung hierfür ist - soweit gesetzlich möglich – dem Grunde oder der Höhe nach ausgeschlossen. 11. Soweit wir uns zu Bauleistungen verpflichtet haben, gelten für die Gewährleistung die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung. I. Allgemeines, Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegen über Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. 2. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der EBM Export GmbH. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. 3. Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen sind, auch soweit sie bereits mündlich getroffen sind, schriftlich niederzulegen. Nachvertragliche Vereinbarungen können wirksam nur von unserem bevollmächtigten Vertreter geschlossen werden. 4. Personenbezogene Daten unserer Kunden werden unter den Voraussetzungen der §§ 4, 28 BDSG, also insbesondere nur bei Vorliegen einer Einwilligung und nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, von uns gespeichert und verarbeitet. Der Widerruf der erteilten Einwilligung an die EBM Export GmbH ist jederzeit möglich. II. Angebote, Preise, Muster 1. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 3. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über den Preis getroffen worden ist, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Listenpreis. Abweichend vom Vorstehenden gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. dem der Selbstabholung gültige Listenpreis, sofern in der Zeit zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung bzw. Selbstabholung Kostensteigerungen, insbesondere für Energie, Personal und Abgaben, eingetreten sind, die in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und die ein Festhalten am vereinbarten Preis als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Kostensteigerungen werden wir dem Käufer auf dessen Verlangen jeweils nachweisen. 4. Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager zuzüglich Transportkosten, Umsatzsteuer, Zoll und andere Kosten, die zwischen Vertragsabschluss und vertragsgemäßer Übergabe der Waren anfallen. 5. Muster und Proben gelten, eine anderweitige Vereinbarung ausgenommen, als unverbindliche Anschauungsstücke. Geringfügige Abweichungen von unserem Angebot oder Muster in Bezug auf Größe, Güte, Gewicht und Farbe bleiben vorbehalten. V. Erweiterte Haftung des Herstellers EBM Export GmbH (ausschließlich anwendbar für Exporte aus Deutschland) 1. Tondachziegel, Dachplatten, Wellplatten, Betondachsteine Im Fall, dass EBM Export GmbH verlängerte Sachmängelansprüche für die vertriebenen Produkte (Tondachziegel, Dachplatten, Wellplatten, Betondachsteine) über 5 Jahre hinaus gewährt, gelten ausschließlich folgende Bestimmungen: Die beschränkte Haftung umfasst ausschließlich Frostschäden oder Beeinträchtigungen der Wasserdichte, die nachweisbar durch Produktionsfehler und / oder Materialfehler verursacht worden sind und welche die Regendichte des Daches beeinträchtigen. Nicht eingeschlossen sind Aufhellungen (Verblassungen), verursacht durch Sonnenlicht oder als Resultat von chemischen oder anderen aggressiven Expositionen. Ausblühungen werden nicht als Fehler oder Defekt bei Produkten auf Ton- oder Zementbasis angesehen. Die Haftung des Herstellers erstreckt sich nicht auf Accessoires und / oder Befestigungsmaterial. 2. Fassadenmaterial Im Fall, dass EBM Export GmbH verlängerte Sachmängelansprüche für die vertriebenen Faserzementprodukte (Fassadenmaterial) über 5 Jahre hinaus gewährt, gelten ausschließlich folgende Bestimmungen: Die beschränkte Haftung soll Frostschäden oder Beeinträchtigungen der Wasserdichte einschließen, die durch Produktionsfehler und / oder Materialdefekt verursacht, die Qualität der Regendichte der Fassade beeinträchtigen. 3. Die Oberfläche und / oder die Beschichtung der Fassade bzw. der Dacheindeckung wird dem Wetter ausgesetzt, welches nach Standort, Wetterseite, Neigung des Daches und Dauer der Einwirkung variiert. Die Haftungsfähigkeit der Beschichtung / Engobe an dem Faserzement- oder Tonziegelprodukt bleibt dadurch im Allgemeinen erhalten. Dieses umfasst auch natürliches durch Wetter verursachtes Altern des Basismaterials und der Beschichtung. Verunreinigungen z.B. Abläufer von Fenstersimsen, ungewöhnliche Chemikalien, biologische oder mechanische Schäden (z.B. von Rost, Staub, Farbverunreinigungen, mechanische Handlungen, zugefügte Schäden durch Dritte oder Schäden, die sich aus höherer Gewalt ergeben) sind keine Materialfehler. Aufhellungen (Verblassungen) hervorgerufen durch Sonnenlicht oder als Folge chemischer oder anderer aggressiven Belastungen sind keine Materialfehler, Ausblühungen werden nicht als Fehler oder Schäden von Produkten auf Zement- oder Tonbasis angesehen. 4. Schadensersatzansprüche unter der Ziffer V. sind EBM Export GmbH ohne Verzögerung mitzuteilen, beinhaltend den Ort, die Art und das Ausmaß der Schäden. Bilder vom Schaden sollen beigefügt werden. Uns ist die Möglichkeit zu geben, den Ort zu besuchen und das Dach / die Fassade / den Ausbaubereich und das Befestigungsmaterial anzusehen. 5. Berechtigte Schadensersatzansprüche werden nach Vorlage der Quittung oder der Rechnung und Angabe der Produktionsnummer des Produktes reguliert. Schadensersatzansprüche basierend auf der Haftung des Herstellers können nicht bestätigt werden, bevor sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 6. Im Falle von Produktionsfehlern oder Materialdefekt in der oben genannten Zeit kann EBM Export GmbH wählen, die fehlerhaften Teile zu reparieren oder neue Teile oder ähnliche Teile von neuerer Modelle / Produktion zu liefern. Alternativ kann EBM Export GmbH den Wert der fehlerhaften Teile maximal bis zum in Rechnung gestellten Betrag ersetzen. III. (Teil-)Lieferung, Gefahrenübergang, Annahme- und Schuldnerverzug 1. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, welche durch einen unserer Mitarbeiter zu unterzeichnen ist. 2. Wir sind zu Teillieferungen innerhalb der angegebenen Lieferfrist berechtigt. 3. Höhere Gewalt und andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, zu denen u.a. Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Transportraummangel, Produktionsstörungen, Arbeitskampf, Lieferfristüberschreitungen unserer Vorlieferanten, Verkehrstörungen und Verfügungen gehören, die uns außerstande setzen, unsere Lieferverpflichtungen zu erfüllen, verlängern die Lieferzeit entsprechend und befreien uns für die Dauer der Auswirkungen bzw. im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung vollständig von unserer Leistungspflicht. Wir werden den Käufer über den Eintritt eines derartigen Falles unverzüglich unterrichten. Die Verkäuferin ist berechtigt eine angemessene neue Lieferfrist zu bestimmen. 4. Wird die Ware dem Käufer auf dessen Wunsch geliefert - auch frei Baustelle oder frei Lager -, so geht mit der Auslieferung an den Frachtführer/Spediteur die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über; dies gilt auch im Falle von Teillieferungen oder bei Selbstabholung. Die vereinbarte Anlieferung setzt die Erreichbarkeit der Entladestelle mit LKW bis zu 40t sowie eine geeignete ebenerdige Entlademöglichkeit voraus. Bei Lieferungen innerhalb von 24 Stunden (Expresslieferung) oder der nachträglichen Änderung von Lieferaufträgen durch den Käufer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des ursprünglichen Liefertermins (Änderung des Lieferungsortes oder des Lieferzeitpunktes) trägt der Käufer die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten. 4a. Selbstabholungen sind spätestens 48 h vor dem geplanten Abholungstermin anzukündigen. Sollte ein Ursprungszeugnis benötigt werden, ist eine Information nicht unter 5 Werktagen notwendig. 5. Der für den Käufer entgegennehmende Unterzeichner des Lieferscheins gilt als zur Entgegennahme der Ware bevollmächtigt. 6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Wird gemäß § 281 BGB Schadensersatz statt Leistung gefordert, so sind wir berechtigt, unabhängig von der Möglichkeit einen höheren Schaden zu fordern, 20 % des Verkaufspreises als Entschädigung zu fordern. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die gesamte Pauschale ist. 7. Können wir unsere Verpflichtung zur Lieferung bzw. bei Selbstabholung der Ware zur Übergabe nicht rechtzeitig erfüllen, so haften wir für den dem Käufer aus dem Verzug entstehenden Schaden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. VI. Abs. 1. 8. Soweit die Geltung von Incoterms-Klauseln vereinbart ist, sind die Incoterms-Klauseln in der aktuellen, von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Fassung maßgeblich. IV. Sachmängel 1. Für Mängelansprüche gelten, soweit nicht im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas Abweichendes geregelt ist, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Dem Käufer obliegt es, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Män- EBM Export GmbH VI. Schadensersatz 1. Ansprüche auf Schadensersatz, sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend 9 TONALITY® Export Pricelist 2014 GENERAL DELIVERY AND PAYMENT CONDITIONS gemachten Anspruches –soweit gesetzlich möglich- ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung der EBM Export GmbH steht die ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Hat die EBM Export GmbH eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel der Kaufsache geht. 2. Das Vorstehende gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht oder sonstiger gesetzlicher Ansprüche. 3. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben davon unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist. so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns das anteilige Miteigentum überträgt. Entsprechendes gilt für den Fall der Verbindung. 7. Der Käufer ist berechtigt und ermächtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiter verkauft worden ist. Der Käufer tritt uns im selben Umfang auch die Forderungen (einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek) ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen. Ist der Käufer selbst Eigentümer des Grundstücks, so erfasst die Vorausabtretung in gleichem Umfang die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten resultierenden Forderungen. 8. Der Käufer bleibt berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers jedoch berechtigt, die ihm eingeräumte Einziehungsberechtigung im Hinblick auf die uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen. Der Käufer hat uns in diesem Fall die erforderlichen Informationen zu geben, die wir zur Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen benötigen. Die Abtretung der aus dem Verkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an Dritte ist dem Käufer nur gestattet, soweit sie zum Zwecke der Forderungseinziehung (Factoring) erfolgt. 9. Übersteigt der realisierbare Wert der uns vom Käufer eingeräumten realisierbaren Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen zur Freigabe der Sicherheiten in entsprechendem Umfang verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. VII. Verpackung 1. Erfolgt auf Wunsch des Käufers eine vom Standard abweichende Verpackung, insbesondere im Falle des Exports, wird diese gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart. 2. Die Standardverpackung unserer Faserzement-Produkte erfolgt auf Euro-Paletten oder VdFz-Branchenpaletten (VdFz: Verband der Faserzement-Industrie e.V.). VdFz-Branchenpaletten werden dem Käufer bei Lieferung berechnet, bei Rückgabe in unbeschädigtem Zustand an unsere Lieferstelle erfolgt eine Erstattung in voller Höhe. Käufer von auf EURO Paletten verpackten, Tondachziegeln oder Betondachdachsteinen wird die Stückdifferenz zwischen Lieferpaletten und unbeschädigten Rückgabepaletten belastet bzw. erstattet. VIII. Zahlungen, Zurückbehaltungsrechte 1. Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto auf das gelieferte Material, sonst 30 Tage netto, zahlbar. Bei Zahlungen per SEPA-Basislastschriftverfahren gewähren wir 3% Skonto. Der Skontobetrag ist vom jeweiligen Rechnungsendbetrag (abzüglich der Kosten für Paletten) zu ermitteln. Vorauskasse kann vereinbart werden. Zahlungen sind ausschließlich an die aus der Rechnung ersichtlichen Zahlstellen zu leisten. Andere Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Voraussetzung für die Gewährung von Skonto ist, dass sämtliche Rechnungen aus früheren Lieferungen bezahlt sind. 2. Die Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber. Diskont, Spesen und Kosten trägt der Käufer. 3. Für die Anrechnung von Zahlungen auf Zinsen und Kosten gilt § 367 BGB, insoweit scheidet der Abzug von Skonto auf die neue Schuld des Käufers aus. 4. Bonus-, Rabatt- oder sonstige Leistungsvereinbarungen zugunsten des Käufers oder Dritter sind auflösend bedingt für den Fall nicht oder nicht vollständiger Zahlung unserer Forderungen, gleich auf welchem Grund die Nichtzahlung des Käufers beruht. Für den Fall von Zahlungsrückständen jeglicher Art wird bereits jetzt die Aufrechnung von Forderungen der EBM Export GmbH mit Forderungen des Käufers aus Bonus-, Rabatt- oder sonstigen Leistungsvereinbarungen bestimmt. 5. Liegt der allgemeine Gerichtsstand des Käufers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Zahlung durch Vorauskasse oder unwiderrufliches Akkreditiv (sofern nicht anders vereinbart), bestätigt durch eine deutsche Großbank oder ein deutsches öffentliches Kreditinstitut, zu leisten. 6. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Im kaufmännischen Verkehr kann der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7. Wir sind im Falle der durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufer, auch wenn diese bereits bei dem Vertragsabschluß bestand, berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, soweit nicht der Käufer Zug um Zug leistet oder uns Sicherheit in Höhe unserer vertraglichen Forderung leistet. Ist der Käufer dazu trotz Aufforderung nicht bereit, sind wir - unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8. Der Käufer kommt mit der Erfüllung einer fälligen Geldforderung durch den Zugang der Mahnung, der Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheides in Verzug. Er gerät ebenfalls in Verzug, wenn für die Erfüllung Zeit nach dem Kalender bestimmt worden ist und er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Unbeschadet des Vorstehenden kommt der Käufer dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Der Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns, unbeschadet der sonstigen uns zustehenden Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Falls ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann, vermögen wir diesen Schaden geltend zu machen; der Käufer ist seinerseits berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. X. Urheber- und Markenrechte, Technische Angaben 1. An den von uns bereitgestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche vor. Der Vertrieb unserer Erzeugnisse ist nur unter den dafür bestehenden, geschützten Marken (u.a.: ETERNIT, CREATON, WANIT FULGURIT, TONALITY, EQUITONE) zulässig. 2. Technische Auskünfte und Ausführungsvorschläge erteilen wir im Rahmen unseres Kundendienstes unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften für das Bauwesen und der Regeln der Baukunst nach bestem Wissen. Der Käufer hat die Eignung der bestellten Ware und vorgeschlagene Ausführung für die beabsichtigte Verwendung selbst zu prüfen. Wir sind zur Änderung der technischen Daten des bestellten Liefergegenstandes berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Haftung hierfür ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. XI. Lieferantenregress Rückgriffsansprüche des Käufers gegen die Verkäuferin gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat. XII. Verjährung 1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechts-mängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. 3. Für Bauwerke und neu hergestellte Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 438 Abs.1 Nr. 2 BGB). 4. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. XIII. Erfüllungsort Erfüllungsort für Lieferungen und bei Selbstabholung ist, soweit nicht ein anderes vereinbart ist - der Ort der Lieferstelle (Werk oder Vertriebslager), für Zahlungen die in der Rechnung bezeichneten Zahlstellen. XIV. Übertragungen von Rechten und Pflichten, 1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. 2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Es gilt vielmehr vereinbart, was wirksam – dem wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommend - vereinbart werden kann. IX. Eigentumsvorbehalt, Forderungssicherung 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Kaufvertrag unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). 2. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bestehenden Forderungen einschließlich der Nebenforderungen. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt. 4. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere hat er sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 5. Die Be- oder Verarbeitung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns übernommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (FakturaEndbetrag, einschl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. 6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, EBM Export GmbH XV. Vertragssprache, Gerichtstand, Anwendbares Recht 1. Vereinbarte Vertragssprache ist die deutsche Sprache. 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO vorliegen, Heidelberg. Wir haben ferner das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. 3. Auf alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. 10 TONALITY® Export Pricelist 2014 COLOURS Light-grey Bright-grey Middle-grey Dark-grey Black matt TONALITY® Classic Siena - Prices on request EBM Export GmbH 11 TONALITY® Export Pricelist 2014 COLOURS EBM Export GmbH 12 TONALITY® Export Pricelist 2014 Corrugated Sheets Concrete Tiles Soffits Facade Panels Facade Clay Tile Weatherboarding Balcony Panels EBME EX 5050 - PDF - 03.2014 - EBME RMP Building Boards Subject to technical changes. We accept no liability for printing errors and colour irregularities resulting from the printing process. ROOF FACADE Roof and Facade Slates Sales Organisation: EBM EXPORT european building materials EBM Export GmbH · Im Breitspiel 20 · D-69126 Heidelberg · www.ebm-export.de