Incoterms
Transcrição
Incoterms
Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung Incoterms Inhalt Durch die Nutzung von Incoterms im Handel können Unsicherheiten, Missverständnisse und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Da sie jedoch keine Gesetze sind, müssen sie explizit zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Eine solche eindeutige Festlegung der Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer können viel Ärger und Zeit sparen. Es ist jedoch nicht immer einfach, den passenden Incoterm auszuwählen. Direkt und indirekt Betroffene • Empfänger • Versender • Dienstleister, der den Transport übernimmt 1 Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung Beschreibung Incoterms sind eindeutige Regelungen, die Lieferbedingungen für Käufer und Verkäufer im Handel festlegen. Um zu gelten, müssen sie explizit zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden und immer aus dem dreistelligen Code und einem benannten Ort bestehen (z.B. FOB Hamburg, nur FOB wäre nicht ausreichend). Zudem muss immer ein eindeutiger Bezug durch eine Ergänzung hergestellt werden, da auch ältere Incoterms zu Grunde gelegt werden können (zum Beispiel Incoterms®2010). Die Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) sind international anerkannt und werden von der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) unterstützt. Incoterms regeln Zeit und Ort: des Risikoübergangs (Risiko des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport) des Kostenübergangs (Übergang der Kostenlast vom Verkäufer zum Käufer) der Sorgfaltspflicht (Export- und Importfreimachung der Sendung, Abschluss des Transportvertrages, Andienungs-/Mitteilungspflicht und Verpackungspflicht des Verkäufers) Incoterms regeln nicht: Eigentumsübergang Mängel und Leistungsstörung Zahlungsmodalitäten Gerichtsstand und anwendbares Recht Fragen des Vertragsabschlusses, der Willensmängel und Liefermöglichkeiten Übersicht der Incoterm-Klauseln (Incoterms®2010) a) Multimodal anwendbare Klauseln • • • • • • • EXW (ex work – ab Werk) FCA (free carrier – frei frachtführer) CPT (carriage paid to – frachtfrei) CIP (carriage and insurance paid to – frachtfrei versichert) DAP (delivered at place – geliefert benannter Ort) DAT (delivered at terminal – geliefert terminal) DDP (delivered duty paid – geliefert verzollt) b) Klauseln für den Transport mit See- oder Binnenschiff • • • • FAS (free alongside ship – frei längstseite Schiff) FOB (free on board – frei an Bord) CFR (cost and freight – Kosten und Fracht) CIF (cost, insurance and freight – Kosten, Versicherung und Fracht) 2 Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung Anwendung der Incoterm-Klauseln Die gewählte Klausel sollte passend für die Ware, das Beförderungsmittel und vor allem für die von den Parteien gewünschte Pflichtenverteilung sein. Incoterms werden nur gültig, wenn Sie explizit im Kaufvertrag vereinbart werden. Im Kaufvertrag sollte auch aufgeführt werden, welche Incoterms-Version maßgeblich sein soll, z.B. EXW Oberkochen Incoterms® 2010 oder FOB Hamburg Incoterms ® latest edition. Stattdessen kann auch ein Textbaustein im Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung „Die vereinbarten Lieferbedingungen unterliegen den Incoterms ® 2010“ aufgenommen werden. Die Incoterms-Klauseln regeln lediglich einige der Primärpflichten des Kaufvertrages. Damit ergänzen und modifizieren sie das an sich maßgebliche Kaufrecht, können es jedoch keinesfalls ersetzen. Regelungsbereiche, die von den Incoterms nicht umfasst sind (z.B. der Eigentumsübergang oder die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches) werden durch ausdrückliche Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das diesem Vertrag zugrunde liegende Recht bestimmt. Die Klauseln legen verbindliche Pflichten lediglich im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer fest, begründen jedoch keine Pflichten oder Rechte gegenüber anderen Parteien. Zur Umsetzung der kaufvertraglich übernommenen Verpflichtungen sind die erforderlichen weiteren Verträge durch Verkäufer und Käufer mit Dritten gesondert einzugehen. Die im Anhang dargestellten Übersichten können helfen, die passende Incoterm-Klausel auszuwählen. Weitere Informationen: • • http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/in dex.html http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/policy_issues /customs_security/aeo_guidelines2012_de.pdf 3 Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung Anhang: 4 Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung Neue Klauseln DAP und DAT: • • • • Bei den Incoterms® 2010 wurde die Zahl der Klauseln von 13 auf 11 reduziert. Zwei Klauseln wurden dabei neu geschaffen (DAP - delivered at place, DAT - delivered at terminal), die multimodal anwendbar sind. Vier - nach Einschätzung der ICC - wenig praxisrelevante Regeln wurden herausgenommen (DAF, DES, DEQ und DDU). Die Klausel DAT (delivered at terminal) kann gegebenenfalls die bekannte DEQ (delivered ex quay) ablösen, wobei DAT im Gegensatz zu DEQ multimodal anwendbar ist. Die Anlieferung an ein Terminal entspricht dabei nach Einschätzung von Logistikrecht.info am ehesten der Praxis in der (Hafen-)Logistik. Die neue Klausel DAP (delivered at place) ist eine eher allgemeine Klausel, bei der es darauf ankommt, den Bestimmungsort so genau wie möglich festzulegen. Somit können sicher in vielen Fällen die alten Klauseln DAF (delivered at frontier), DES (delivered ex ship) und DDU (delivered duty unpaid) leicht durch die neue DAP ersetzt werden. Wesentlicher Unterschied zwischen DAP und DAT: Bei DAP muss die Ware „entladebereit“ zur Verfügung gestellt werden, bei DAT hingegen muss die Ware „entladen“ und dem Käufer am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt werden. Neuer Kosten- und Gefahrenübergang bei FOB, CFR und CIF: • Auch bei den bisher bestehenden Klauseln FOB (free on board), CFR (cost and freight) und CIF (cost, insurance and freight) wird der Kosten- und Gefahrenübergang neu geregelt. So war etwa bei diesen drei Klauseln bisher der Gefahrenübergang an der Schiffsreeling - bei den Incoterms® 2010 ist der Gefahrenübergang nun nach Verladen des Transportgutes an Bord des Schiffs. 5