PM Friseurauszubildende bekommen mehr Geld_11072013

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PM Friseurauszubildende bekommen mehr Geld_11072013
Pressemitteilung
LANDESINNUNGSVERBAND
Friseurauszubildende in Hessen bekommen mehr
Geld – Vergütung steigt ab August in drei Schritten
ver.di Hessen und der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen haben sich
auf einen neuen Ausbildungstarifvertrag geeinigt. Demnach steigen ab August 2013
die Ausbildungsvergütungen im 1.Lehrjahr von 365 auf 410 Euro, im 2.Lehrjahr von
440 auf 500 und im dritten Lehrjahr von 520 auf 600 Euro. In einem zweiten und
dritten Schritt werden die Vergütungen dann jeweils im August 2015 und 2016 weiter erhöht (siehe Tabelle).
Ab dem 01.08.2013 erhalten alle Friseurauszubildenden folgende Vergütung:
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
ab 01.08.2013
410,-- €
500,-- €
600,-- €
2014
-------
ab 01.08.2015
430,-- €
525,-- €
630,-- €
ab 01.08.2016
450,-- €
550,-- €
660,-- €
Landesinnungsmeister Rolph Limbacher: „Insgesamt setzt die Anhebung der Ausbildungsvergütung neue Anreize, den Beruf zu ergreifen. Die drei Schritte und die
lange Laufzeit haben wir verhandelt, weil wir die finanziellen Steigerungen auch für
die Betriebe strukturschwachen Gegenden moderat gestalten wollten. Außerdem
wollten wir berücksichtigen, dass viele Friseurbetriebe sich jetzt zudem auf den
Bundesmindestentgelt-Tarifvertrag einstellen müssen, der von der Bundesebene
her kommt.“ Ver.di-Fachbereichsleiterin Beatrix Müller: „Wir hätten uns gewünscht,
dass ein Auszubildender in Hessen schon ab diesem August im dritten Ausbildungsjahr 680 Euro verdient. Andererseits sind die Ausbildungsvergütungen in
Hessen die höchsten in der gesamten Bundesrepublik. Das ist auch mit diesem 15.
Ausbildungstarifvertrag so geblieben.“
Erstmals wurde das Weihnachtsgeld aus dem Tarifvertrag gestrichen. Es soll nur
noch als Empfehlung existieren. Landesinnungsmeister Rolph Limbacher: „ Dies ist
ein Kompromiss, ohne den der Tarifabschluss nicht hätte erreicht werden können.
Denn die neuen Ausbildungsvergütungen wurden in einigen hessischen Regionen
aus betriebswirtschaftlichen Gründen durchaus kritisch angesehen. Deshalb ist das
INFO Service
FRISEURHANDWERK HESSEN
Weihnachtsgeld jetzt keine allgemeinverbindliche Leistung mehr, sondern freiwillig.
HESSEN 63450 Hanau / Main • Nürnberger Straße • 19 Telefon: (06181) 9 23 06 -0 • Telefax: (06181) 9 23 06 –30
Internet: http://www.friseurverband.de • e-mail: [email protected]
-2Wir empfehlen unseren Innungsmitgliedern aber sehr, den Auszubildenden auch
weiterhin eine kleine Anerkennung zum Jahresende zukommen zu lassen.“
Ver.di Hessen und der Landesinnungsverband haben darüber hinaus beschlossen,
dass sie für die neuen Tarifentgelte wieder eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung,
01.08.2013 eingereicht. Die Sozialpartner sind sehr zuversichtlich, diese auch zu
erhalten.
Für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) sind gemäß Tarifvertragsgesetz
zwei Voraussetzungen notwendig. Zum einen müssen über 50 Prozent der hessischen Friseurauszubildenden in Innungsbetrieben beschäftigt sein. Zum anderen
muss die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Löhne im öffentlichen Interesse
geboten sein.
Eine AVE beseitigt Unzulänglichkeiten, die sich aus der mangelnden Tarifgebundenheit der Ausbilder im Friseurhandwerk ergeben. Sie setzt beispielsweise gleichwertige, dauerhafte und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen in ihrem Ausbildungsverhältnis.
Im Friseurhandwerk findet auch ein rigider Preiskampf und ruinöser Wettbewerb
statt. Es ist besonders arbeitsintensiv, so dass dieser Preiskampf im erheblichen
Umfang auf Kosten der Mitarbeiter und auch Auszubildenden ausgetragen würde.
Durch die Festlegung der Ausbildungsvergütung möchten die Tarifpartner diesem
entgegensteuern.
Aufgrund der Struktur im Friseurgewerbe mit seinen vielen Einzelbetrieben ist es
wichtig, allgemeingültige Bedingungen festzulegen. Beispielsweise findet bei der
Eintragung in die Handwerksrolle eine Prüfung der Ausbildungsvergütung statt. Die
Erfahrung, so Geschäftsführerin Sarah Heeder-Himmelreich zeige, dass neugegründete Klein- und Kleinstbetriebe die Tarifnormen nur dann anwenden, wenn diese allgemeinverbindlich sind.
Beide Parteien gehen davon aus, dass die Prüfung im hessischen Sozialministerium wohlwollend und positiv für die Friseurauszubildenden verläuft. Dies vorausgesetzt wird die AVE wahrscheinlich im Oktober/November genehmigt sein und ab
dem 01.08.2013 rückwirkend gelten.
Hanau, 20. Juni 2013
Ansprechpartner: Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen,
Sarah Heeder-Himmelreich, Tel. 06181-92 30 60, [email protected]
Pressemitteilung Friseurauszubildende bekommen mehr Geld_11072013.doc
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Internet: http://www.friseurverband.de • e-mail: [email protected]
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AVE, abgeben. Eine entsprechende Anschlusserklärung wird rückwirkend zum