Verkehrszeichen
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Verkehrszeichen
PER I TURISTI STRANIERI: GUIDARE IN ITALIA Verkehrszeichen Es müssen alle Verkehrszeichen und Anweisungen der Verkehrspolizisten befolgt werden, im Besonderen was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betrifft. Geldstrafe bei Nichteinhaltung (Artikel 146, Paragraph 2, Italienische Straßenverkehrsordnung) : 41 bis 168 €. Strafpunkte auf den Führerschein:-2 eines ursprünglichen Kontingents von 20 Punkten mit Ausnahme von Verstoß gegen das Halteverbot vorliegt (Parkverbot und Halteverbot). Im Einzelnen können die Wegweiser durch ihre Hintergrundfarbe gedeutet werden: Grün: Wegweiser, der auf eine Autobahn hinweist Blau: Wegweiser, der Bundesstraße hinweist Weiss: Gelb: Braun: Schwarz: Orange: auf eine Wegweiser, der auf eine bestimmte lokale Destination hinweist, zum Beispiel Flughäfen oder Hotels in Stadtzentren Vorübergehender Wegweiser, der auf momentane Bauarbeiten hinweist und Umleitungen und alternative Wege aufzeigt Wegweiser, der auf historische, künstlerische, kulturelle und touristische Destinationen hinweist; auch verwendet um Naturschutzgebiete, Campingplätze und Erholungsgebiete auszuweisen Wegweiser, der auf Fabriken, Industriegebiete, Handwerksbetriebe und Einkaufszentren im Außenbezirk einer Stadt oder eines Dorfes hinweist Zeichen, das Taxiund Schulbushaltestellen kennzeichnet PER I TURISTI STRANIERI: GUIDARE IN ITALIA Geschwindigkeitsbegrenzungen Kraftfahrzeuge Maximal erlaubte Geschwindigkeit, wenn nicht anders ausgeschildert: • 130 km/h auf Autobahnen; auf manchen Autobahnen kann auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 150 km/h gelten, wenn die entsprechende Geschwindigkeitsanzeige anwesend ist, vorausgesetzt sie hat 3 Spuren und jeweils eine Notfallspur pro Richtung und ist mit einer Durchschnitttempokontrolle ausgestattet. • 110 km/h auf Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften • 90 km/h auf Nebenstraßen und Ortsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften • 50 km/h in geschlossenen Ortschaften; auf einigen Hauptstraßen kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h gelten, wenn die entsprechende Geschwindigkeitsanzeige anwesend ist. Bedenken Sie: Bei schlechtem Wetter ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen 110 km/h und auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h. Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Artikel 142, Paragraph 7-11, Italienische Straßenverkehrsordnung) : 41 bis 3,287€. Strafpunkte auf den Führerschein: -3 bis –10 eines ursprünglichen Kontingents von 20 Punkten Wohnmobil Maximal erlaubte Geschwindigkeit: • 50km/h in geschlossenen Ortschaften; 80km/h außerhalb geschlossener Ortschaften; 100 km/h auf Autobahnen (über 3.5t u. bis 12t Gesamtgewicht); • 50km/h in geschlossenen Ortschaften; 70km/h außerhalb geschlossener Ortschaften; 80 km/h auf Autobahnen (über 12t Gesamtgewicht). PER I TURISTI STRANIERI: GUIDARE IN ITALIA Mofas und Mikro Autos Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Mofas und Mikro Autos bis 50cc beträgt 45 km/h, es sei denn eine niedrigere Begrenzung ist angegeben. Leichtkraftfahrzeuge (Mikro-Autos) sind sehr klein und haben einen sehr kleinen Innenraum. Der Fahrer kann minderjährig sein, vorausgesetzt er/sie verfügt über eine geeignete Fahrerlaubnis für Mofas, Führerschein AM für europäische Staatsangehörige oder geeignete Fahrerlaubnis für nicht EU-Bürger. Es wird nur ein Passagier erlaubt und nur unter den Voraussetzungen, dass es in der Zulassungsbescheinigung vorgesehen ist und dass der Fahrer ein Erwachsener ist und eine geeignete Fahrerlaubnis besitzt. Sicherheitsgurte sind zwingend für Fahrer und Mitfahrer vorgeschrieben. Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Anschnallpflicht mit einem Sicherheitsgurte (Artikel 172, Paragraph 10, Italienische Straßenverkehrsordnung) : 80 bis 323€. Strafpunkte auf den Führerschein: -5. Es ist verboten mit Mofas und Mikro-Autos auf Autobahnen, Bundesstraßen und auf allen Nebenstraßen mit entsprechende Anzeige zu fahren. Geldstrafe bei Nichteinhaltung (Artikel 175, Paragraph 16, Italienische Straßenverkehrsordnung): 41 bis 168€. Lichter Die Nutzung von Park- und Abblendlichtern ist außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben – Tag und Nacht. Scheinwerfer dürfen bei schlechter Sicht benützt werden, vorausgesetzt das stört nicht entgegenkommenden oder vorausfahrenden Fahrer oder wenn die Gefahr besteht andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. In geschlossenen Ortschaften ist die Nutzung von Park- und Abblendlichtern ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang oder auch bei schlechter Sicht (z.B. bei Regen, Nebel, Schnee) zwingend vorgeschrieben. Moped- und Motorräder müssen ihre Park- und Abblendlichter auch in geschlossenen Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit angeschalten haben. Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Benutzung von Lichter (Artikel 152, Paragraph 2, Italienische Straßenverkehrsordnung) : 41 bis 168 €. Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Benutzung von Lichter (Artikel 153, Paragraph 11, Italienische Straßenverkehrsordnung : 41 bis 168€. Strafpunkte auf den Führerschein:-1 eines ursprünglichen Kontingents von 20 Punkten