Yukon und Alaska 2011
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Yukon und Alaska 2011
Yukon und Alaska 2011 Wer 1896 dem Ruf des Goldes zum Klondike folgte, musste sich hernach per pedes mit Schlitten im Schlepp über den berühmt-berüchtigten Chilkoot-Pass quälen. Auch dieser Tage sind Touren im Yukon und Alaska noch mit allerlei Strapazen verbunden, sind doch etliche der landschaftlich reizvollen Highways bis heute nicht asphaltiert. Was erfreulicherweise zur Folge hat, dass kaum jemand unterwegs ist und man die grandiose Landschaft und üppige Flora sowie wilde Fauna quasi für sich alleine hat. Da füttern Bärenmuttis ihre Jungen mit frisch gefangenem Lachs am Straßenrand, und Mama Elch mit Nachwuchs steht mitten auf der Piste. Menschen stören hier nicht. Kein Wunder, denn es gibt ja kaum welche. Yukon, immerhin ein Drittel größer als Deutschland, hat gerade mal 33000 Einwohner. Dafür gibt es die größte Grizzlybären-Population der Welt, weil hier ab dem Spätsommer Millionen von Lachsen die Flüsse hinauf ziehen, um zu laichen. Willkommene Abwechslung des Speiseplans auch für die 4000 Weißkopfseeadler am Chilkat River. Programm - das Wichtigste in Kürze: 1. Tag: (Di) Flug von Deutschland (vormittags) nach Anchorage; Transfer nach Palmer, Übernahme der Motorräder und Einführungs-Tour entlang des kurven- und aussichtsreichen Glenn Highways nach Lake Louise. Schon auf diesem kurzen Stück bekommt man einen ersten Vorgeschmack auf die mächtigen Gletscher Alaskas. Im Süden, also rechts des Highways, glänzen sie in ihrer ganzen Pracht schon aus der Ferne und reichen doch fast bis an die Straße heran. Der kleine Lake Louise ist Rückzugs-Gebiet und Refugium zum Angeln und Jagen für „gestresste“ Alaskaner... (zirka 200 km) 2. Tag: (Mi) Weiter entlang des Glenn Highways mit Blick auf Gletscher und 4000er. Später erreichen wir den legendären Richardson Highway (welcher Highway ist hier eigentlich nicht legendär?), auf dem das erste Auto in Alaska fuhr. Der Fahrer hieß, na? – Richardson. Diese Trasse, die unmittelbar entlang der Gletscherfelder der Wrangell Mountain Range führt, ist teilweise so eng wie manche Alpenstraße. Für Alaskanische Verhältnisse ist allein das schon erwähnens- und erfahrenswert. Valdez schließlich ist eine kleine Fischerstadt direkt an der Cugach Range gelegen mit gerade mal 5000 Einwohnern. Von hier aus starten die Exkursionen in den Prince William Sound zu den ins Meer kalbenden Gletschern. (zirka 260 km) 3. Tag: (Do) Bootstour in den Prince William Sound Um fantastische schwimmende Eisberge herum ganz nah heran an die Zungen der ins Meer kalbenden Gletscher. Insgesamt eine tolle Erfahrung. 4. Tag: (Fr) Von Valdez nach Tok (zirka 410 km) Mit einem kürzeren oder längeren Abstecher auf dem Edgorton Highway bzw. auf der McCarthy Road mitten hinein in die Gletscherwelt der Wrangell Mountains. Danach über den Richardson Highway und den Tok Cut off nach Tok. Tok ist, wie es klingt, eine Kreuzung von zwei Straßen und auch für Alaskanische Verhältnisse relativ unbedeutend, würde hier nicht der Alaska Highway direkt durchführen. 5. Tag: (Sa) Von Tok nach Haines Junction (zirka 450 km) Ein zugegeben eher unspektakulärer Abschnitt auf dem Alaska Highway, der im zweiten Weltkrieg mal eben innerhalb von weniger als einem Jahr von der kanadischen und der amerikanischen Armee auf 2237 Kilometer Länge in die Tundra gelegt wurde. Dieser legendäre Highway bringt einem jedoch auf eindrucksvolle Weise die Weite dieser unendlichen Landschaft näher. Der Grenzübergang von den USA nach Kanada ist weniger, sagen wir, bemerkenswert als der in die andere Richtung. Diese Strecke ist zwar asphaltiert, allerdings gilt, dass man hier höllisch auf Schlaglöcher gefasst sein muss, die einem nicht nur das fahrerische Konzept sondern auch die Felgen nachhaltig verhunzen können... 6. Tag: (So) Von Haines Junction nach Skagway. (zirka 250 km) Da der vorherige Tag dann doch ein bisschen länger war, ergab sich da kaum die Gelegenheit zu Rundflügen. Daher soll heute, wenn möglich, früh morgens abgehoben werden zum grandiosen Flug über eines der größten Eisfelder unserer Erde. Dieser Flug ist nicht im Reisepreis enthalten und kostet für eine Stunde etwa 160 CAD (plus Mwst.) pro Person, ab zwei Personen wird gestartet. Danach geht es auf dem Statehighway Nr. 7 entlang des sich in seinem weiten Kiesbett stark verzweigenden Chilkat River, der zur bestimmten Jahreszeit wegen der wandernden Lachse eine große Anziehungskraft ausübt auf über 4000 Weißkopfseeadler. Aber auch außerhalb dieser wenigen Wochen leben hier über 200 schlaue Adlerpärchen, die nicht eigens für die Lachs-Sonderangebotswochen anreisen müssen. Vielleicht ist es auch für die aus Norden anreisenden Seeadler bequemer, wenn sie nicht jedes Jahr die lästigen Grenzformalitäten für die Einreise in die USA über sicher ergehen lassen müssen. Wir müssen diese leider wieder erdulden. Vom Chilkat River geht es einmal um die Haines Peninsula herum zum Chilkoot River und Lake. Hier treiben sich die Lachse das ganze Jahr über herum, und werden von den Rangern von Hand gezählt. Die Grizzlys wissen natürlich auch von der nie versiegenden Nahrungsquelle und tummeln sich hier zwecks schneller und unkomplizierter Versorung das ganze Jahr lang. Ab und zu wird der Verkehr angehalten, wenn eine Mutter ihre Jungen mitten auf der Straße mit frischem Lachs versorgt. Weil hier die Bären Vorfahrt haben. Gegen Abend (meist um 20.30 Uhr) nehmen wir die Fähre von Haines nach Skagway, wo wir übernachten werden. Da wir in Kanada die Uhren um eine Stunde vorstellen müssen, wird es zu spät, noch zu Abend zu essen. Deshalb essen wir eine Kleinigkeit an Bord. Vielleicht tun es ja für heute Abend auch ein paar Sandwiches auf die Hand, da wir sonst die schöne Bootsfahrt durch die alaskischen Fjorde verpassen würden. In Skagway haben wir dann spät abends noch die Gelegenheit auf ein frisch gebrautes Bier im zünftigen Saloon. 7. Tag: (Mo) Von Skagway nach Whitehorse (zirka 160 km) Der legendäre White Pass war die alternative zum Chilkoot Trail, den viele in Richtung Yukon und weiter zum Klondike nahmen. Morgens in Skagway bleibt uns nach einem gemütlichen Frühstück noch Zeit, das sehr aufschlussreiche kleine Museum zum Goldrausch zu besuchen. Hier werden einem die Strapazen der Goldsucher eindrücklich vor Augen geführt. Gut, dass wir motorisiert über den White Pass fahren. Doch vorher statten wir noch kurz der White Pass Railway Company einen Besuch ab, wo auch immer noch die alten Lokomotiven zu bestaunen sind. Zurück nach Kanada geht es schneller, als in die USA. Weniger Formalitäten machen die Einreise dann doch recht zügig. Hinter dem alpin anmutenden White Pass wartet der kleine Ort Carcross (eine Abkürzung für Cariboo Crossing) auf Entdeckung. Wenn hier die White Pass Eisenbahn einläuft, wird man geradezu zurück versetzt in die Zeiten des späten Goldrauschs. Whitehorse selbst ist ein eher zurückhaltendes Städtchen, direkt am Yukon River gelegen. Sehenswert sind die Schlucht des Flusses und der WasserFlughafen unweit der Stadt. 8. Tag: (Di) Von Whitehorse nach Dawson (zirka 540 km) Von der Hauptstadt in die wirkliche Hauptstadt. Die des Goldrauschs nämlich. Die Strecke klingt wirklich nach „Ironbutting“, so sagen die Amerikaner, wenn man so lange fährt, bis einem der Allerwerteste weh tut. Wäre der aus Eisen, sprich Iron, würde man da nichts mehr merken. Es ist aber eine relativ leicht zu fahrende Etappe, denn erstens ist alles hervorragend asphaltiert, und das ist ja auch nicht immer so (siehe Tag 4). Eines der Highlights dieser Tagestour sind die Monster Cinammon Rolls in der Braeburn Lodge nach zirka 90 Kilometer. Also besser beim Frühstück nicht so reinhauen... Das kleine Städtchen Carmacks nimmt man beim Cruisen kaum wahr. Die Moose Creek Lodge, nach insgesamt 380 km ab Whitehorse, ist allerdings auf jeden Fall einen Stopp wert, und wenn es nur für ein Foto ist. Immerhin leben hier ein Mann, eine Frau und zwei freundliche Hunde, wie das eigens aufgestellte Ortsschild informiert... In Dawson bleiben wir für drei Nächte. 9. Tag: (Mi) In Dawson Heute mal weitestgehend ohne Motorrad, versuchen wir uns am Goldwaschen. Was man findet, darf man behalten. Aber Achtung! Schon so mancher hat sein Rückfahrt-Ticket gegen eine Goldwäscher-Ausrüstung eingetauscht und ist vor Ort geblieben... Am Nachmittag steht eine Bootsfahrt auf dem Yukon-River auf dem Programm und am Abend zeigen uns adrette Damen im Saloon ihre Strapse – beim Cancan-Tanz auf der Bühne. 10. Tag: (Do) Von Dawson nach Dawson - Tour über den spektakulären Dempster-Highway (zirka 390 km, davon 310 km Schotter) Heute kommt wieder das Motorrad zum Zuge. Und zwar mal so richtig. Einen je nach Laune langen oder kurzen Abstecher hinein in den DempsterHighway, der wortwörtlich bis ans Ende der Welt führt – zumindest im Sommer. Denn erst im Winter geht es ab Inuvik weiter über die mittlerweile weltberühmte Iceroad, die über einen zugefrorenen Fluss führt. Klar, dass das nur im Winter geht. Aber auch wenn man nur etwa 150 km hineinfährt in den Dempster, hat man schon den Eindruck eines grandiosen Abenteuers. Und erfährt ganz nebenbei, wie es ist, wenn da nichts ist. Der nächste Flecken, an dem ein Haus zu finden ist, das gleichzeitig Hotel und Tankstelle ist, ist das 380 Kilometer entfernt gelegene Eagle Plains. Vorher kommt nichts, aber auch gar nichts – außer endloser Natur. Auch schön! Und wirklich erlebenswert!! In Dawson machen wir dann danach bestimmt einen ganz ruhigen Abend! (Auf der Rückfahrt gegen Abend sollte man unbedingt darauf achten, dass man nicht allzu nahe Bekanntschaft mit einer Elchkuh macht, die stehen nämlich nicht nur am Straßenrand...) 11. Tag: (Fr) Von Dawson nach Tok (zirka 300 km, davon 170 km Schotter) Der Top-of-the-World Highway führt als Höhenstraße zurück nach Alaska. Unterwegs überquert man den Yukon-River per Fähre, kommt an Alaskas ältestem Roadhouse vorbei, und irgendwann nach Chicken! Spektakulärer kann ein solches Kaff (mit gerade mal 17 ständigen Bewohnern) nicht von sich reden machen. Allein die Homepage ist eine virtuelle Reise wert. Da wird zum Beispiel davon gesprochen, dass der Taylor Highway eine Schotterstrecke ist, und das Asphaltieren der Strecke nicht stattfinden wird, bevor Schweine das Fliegen lernen... Man darf also gespannt sein, wie die Oberfläche dieser Straße beschaffen sein wird, wenn wir erst mal da sind. (Als Vorbereitung für einen Trip in das ländliche Alaska außerhalb von Fairbanks und Anchorage könnten die NSFAQ, die nicht so oft gefragten Fragen, auf der ChickenHomepage gute Dienste leisten www.chickenalaska.com. Diese Art von Humor ist weit verbreitet kurz unterhalb des Polarkreises! Hängt wohl mit den langen Wintern zusammen...) Die letzten 20 Kilometer auf dem Alaska Highway sind dann wieder schön asphaltiert - bis Tok. Das kennen wir ja schon. Vielleicht mögen wir es ja sogar? 12. Tag: (Sa) Von Tok zum Denali Highway (zirka 330 km) Entlang des schon auf anderem Abschnitt bekannten Alaska-Highway fahren wir zunächst bis nach Delta-Junction. Das ist schon wieder so eine Siedlung, die sogar so heißt wie die Kreuzung, die sie ist. Und sie markiert das Ende des Alaska Highways. Doch hier bleiben wir dieses Mal nicht, Gottseidank. Weiter gen Süden geht es auf dem Richardson Highway in Richtung Paxson – und genau auf die Alaska Range mit dem dominanten Mount Hayes zu, der mit insgesamt 4216 Meter Höhe immerhin zirka 2440 Meter aus der Hochebene ragt. Ein wahrhaft majestätischer Anblick. Ein kurzes Stück Schotter auf dem Denali-Highway muss noch zurück gelegt werden, bis die Hüttenanlage für die Nacht erreicht ist. 13. Tag: (So) Auf dem Denali Highway in Richtung Mount McKinley (zirka 300 km) Denali ist Eingeborenen-Sprache und heißt so viel wie „der Höchste“. Und das ist der Mount McKinley ohne Frage, sogar der höchste Berg ganz Nordamerikas. Ob das die Eingeborenen bereits wussten, als sie ihren Berg so nannten? Die Ausblicke sind grandios, die ganze Trasse ebenfalls, wenn auch nur aus verdichtetem Schotter. Man wird die Ruhe dieser abgelegenen Straßen noch vermissen. Spätestens, wenn man bei Cantwell auf den viel befahrenen Parkshighway, der Fairbanks und Anchorage verbindet, trifft. Einmal flüchten wir noch, schlagen uns nach rechts in die Büsche, um dem Denali die Ehre zu erweisen und in einer Lodge mit unverbautem Blick auf eben ihn zu übernachten. Hoffen wir, dass es klappt! 14. Tag: (Mo) Tour bis Palmer (zirka 130 km) Die letzten Kilometer auf dem Parkshighway sind dann am nächsten Morgen schnell geschafft. Es erfolgt die Rückgabe der Motorräder und dann der Transfer nach Anchorage in unser Stadthotel. Wir wollen ja auch noch mal das nächtliche Stadtleben testen, bevor wir Alaska den Rücken kehren... 15. Tag: (Di) Rückflug nach Deutschland gegen Mittag, Ankunft am Folgetag frühmorgens. (Änderungen vorbehalten) Gesamtstrecke: Zirka 4.100 km Tagesetappen: Zwischen 130 und 580 km Gruppengröße: Maximal 10 Fahrer; ein MOTORRAD action team - Reiseleiter auf dem Motorrad und ein Begleitfahrzeug für die Mitnahme von Begleitpersonen und für den Gepäcktransport. Straßenzustand: Überwiegend hervorragender, aber auch aufgerissener Asphalt, zum Teil mit tiefen Schlaglöchern gespickt. Die Schotterstrecken sind gut gepflegt und werden jedes Jahr überarbeitet. Auch für ungeübte dürfte es nicht schwierig sein, sich mit den gut darauf eingerichteten Motorrädern darauf zurechtzufinden. Motorräder: Unser Motorrad für die Reise ist die Kawasaki KLR 650. Eine tolle Allround-Enduro im Stile der Transalp von Honda, allerdings befeuert vom bewährten flüssigkeitsgekühlten 650 ccm Einzylinder von Kawasaki. Ein Prachtstück von Motor, in einem Fahrwerk, welches auch Grobes locker wegsteckt. Alle Motorräder sind Vollkasko- und Haftpflichtversichert. Bei Unfällen, Umfallern, Steinschlag und Motorschaden (beispielsweise durch falsche Betankung) wird die Selbstbeteiligung von maximal 2.500 US-$ fällig. Steinschlag fällt nicht unter Verschleiß. Die Kaution in Höhe von 2.500 US-$ kann beim Vermieter per Kreditkarte hinterlegt werden. Für Schäden an Dritten kommt die Haftpflichtversicherung komplett auf, hier wird keine Selbstbeteiligung fällig. Zusätzlich sind die folgenden Motorräder gegen Aufpreis im Angebot (auf Anfrage und vorbehaltlich Verfügbarkeit): Modell BMW G 650 GS BMW F 650 GS BMW F 800 GS BMW R 1150 R BMW R 1200 GS BMW R 1200 GS Adventure Motor Einzylinder Zweizylinder Zweizylinder Zweizylinder Zweizylinder Zweizylinder Hubraum 650 ccm 800 ccm 800 ccm 1130 ccm 1170 ccm 1170 ccm Aufpreis 290,- Euro 515,- Euro 630,- Euro kein Aufpreis 915,- Euro 970,- Euro Einige Begleitpersonen können auch im Begleitfahrzeug mitfahren. Gepäck: Das Gepäck wird im Begleitfahrzeug mitgeführt. Da sich Reisetaschen besser verstauen lassen, bitten wir Sie, möglichst nicht mit Hartschalenkoffern anzureisen. Die Gepäckkapazität des Begleitfahrzeugs hat leider Grenzen. Bei zu vielen Koffern muss ein Teil für den Zeitraum der Tour auf eigenes Risiko in der Mietstation gelassen werden. Wir bitten daher alle Mitfahrer, mit nur einem Gepäckstück für das Begleitfahrzeug zu reisen. Bekleidung: Motorradbekleidung einschließlich Helm bringen Sie bitte mit. Führerschein: Die Teilnahme an der Tour setzt eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A und ein Mindestalter von 21 Jahren voraus. Der nationale Führerschein ist zwingend erforderlich. Wir empfehlen auf jeden Fall auch den internationalen Führerschein, auch wenn er nicht in allen Bundesstaaten gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte lassen Sie sich diesen von Ihrer zuständigen Behörde ausstellen. Führerschein Klasse A1 reicht nicht aus. Fahrkönnen: Ein Motorrad sollte sicher beherrscht werden und das Fahren auf Schotter grundsätzlich kein Problem darstellen. Anfängliche Unsicherheiten verlieren sich, wenn man sich erst einmal an den losen Untergrund gewöhnt hat. Tagesablauf: Normalerweise beginnt ein Reisetag beim action team um 8 Uhr morgens mit dem Frühstück. Um zirka 9 Uhr, nach einem kurzen Briefing durch den Reiseleiter, geht es dann auf die Tagesetappen. Aufgrund der enormen Entfernungen werden aber im Einzelfall auch schon mal über 500 Kilometer pro Tag zurückgelegt, was aber nach mehr klingt, als es dann in Anbetracht der guten Straßen ist. Mittags- und Kaffeepausen werden selbstverständlich nicht fehlen. Zwischen 17 und 18.30 Uhr erreichen wir in der Regel das nächste Hotel. Abendessen wird gegen 19.30 Uhr serviert. Hotels: Die Hotels, in denen wir übernachten, sind meist landestypisch und haben überwiegend gehobenen Standard. Das eine hat vielleicht einen besonderen Komfort oder eine schöne Lage, das andere besticht mit guter Küche oder außergewöhnlicher Atmosphäre. Und immer sind Motorradfahrer auf das herzlichste willkommen. Küche: Diese folgt in allen Belangen dem amerikanischen Vorbild. Aber auch dort gibt es ja nicht nur Burger, auch wenn in erster Linie Fleisch die Speisekarte dominiert, so findet sich doch auch der eine oder andere Fisch auf ihr wieder. Einreise: Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum. Reisepass nicht vergessen. Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte selbst bei ihrer oder der Botschaft der USA nach speziell geltenden Einreisebedingungen oder rufen uns einfach an. Bitte beachten: Zur Einreise in die USA ist ein maschinenlesbarer Reisepass zwingend vorgeschrieben, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. (Die bordeauxfarbenen deutschen Pässe sind maschinenlesbar, mit den alten grünen Reisepässen ist eine Einreise nicht mehr möglich). Für neu ausgestellte Pässe sind biometrische Daten erforderlich. Seit 2009 muss zur Einreise vorab im Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov ein Formular für eine Travel Authorization ausgefüllt werden. Dies kostet 14 US-$, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte. Eine einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. In der Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden und Sie müssen sich zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den USGrenzbeamten vorbehalten bleibt. Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formulars: Einzelne Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird. Klima: Größtenteils nordisches Kontinentalklima mit überraschend warmen, trockenen, oft wochenlang sonnigen Sommern und bitterkalten Wintern. In Fairbanks kann es im Juli über 30 ° C heiß sein. In Südalaska und im Panhandle mildert die Nähe zum Meer das Klima, die Pazifikwolken sorgen für reichlich Regen. Beste Reisezeit ist von Mitte Juni bis Ende August, die durchschnittlichen Tagestemperaturen liegen dann in Anchorage bei ca. 19 °C, die Nachttemperaturen bei ca. 9°C und die Sonne scheint ca. 8 Stunden pro Tag. Zeit: Anchorage läuft unserer Zeit 10 Stunden hinterher, im kanadischen Yukon Territory sind es 9 Stunden. Vom 2. Sonntag im März bis zum 1. Sonntag im November gilt wie in Europa die Sommerzeit. Flug: Der Flug ist im Reisepreis enthalten. Sie fliegen mit Condor ab Frankfurt direkt nach Anchorage und zurück. Zubringerflüge ab anderen deutschen Flughäfen nach Frankfurt sind in diesem Preis nicht enthalten. Diese können wir auf Wunsch aber gerne für Sie anfragen. Wenn Sie mit dem Zug zum Flughafen fahren möchten, besteht die Möglichkeit, ein Rail&Fly-Ticket über uns zu buchen. Dieses Ticket kostet pro Strecke und Person einen Aufpreis von 29 Euro in der 2. Klasse. Reisetermin: 19.07. – 02.08.2011 Leistungen: - Nicht eingeschlossen: Reisepreise: - Flug mit Condor von Frankfurt nach Anchorage und zurück in der Economy Class Halbpension (Frühstück und Abendessen) Übernachtung im Doppelzimmer deutsche Reiseleitung Mietmotorrad Kawasaki KLR 650 Begleitfahrzeug Mechaniker-Service Besichtigungen und Eintrittsgelder Transfers Straßengebühren Reisesicherungsschein - ESTA-Gebühren Mittagessen, Getränke, Kaffeepausen Benzin Reiserücktrittskosten-Versicherung Persönliche Ausgaben Fahrer: 6.980 Euro Beifahrer: 3.390 Euro EZ-Zuschlag: 1.100 Euro Bitte bedenken Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Um Enttäuschungen zu vermeiden, weil die Tour evtl. bei Buchung bereits ausgebucht ist, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für kurze Zeit einen Platz. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: Tel. 0711-182 19 77 / Fax: 0711-182 20 17 / [email protected] Ihr MOTORRAD action team in Stuttgart REISEANMELDUNG Yukon und Alaska-Reise: Nr. 11001 19.07. – 02.08.2011 Fahrer (in) Name: Vorname: Straße/ Haus-Nr.: PLZ/ Ort: Telefon tagsüber: Telefon abends: Telefax: E-Mail: Geburtsdatum: Nationalität: Führerscheinklasse: Beruf: A A1 T-Shirt Größe: S M L XL XXL XXXL Beifahrer (in) Name: Vorname: Straße/ Haus-Nr.: PLZ/ Ort: Geburtsdatum: T-Shirt Größe: Nationalität: S M L XL Beruf: XXL XXXL EZ (soweit möglich) DZ mit Ich buche die Übernachtung im ½ DZ Als Mietmotorrad wünsche ich: Kawasaki KLR 650 (ohne Aufpreis) Ich wünsche zu dem unter Motorrädern genannten Aufpreis das folgende Modell: _________________________________________________________________________ Ich benötige ein Rail&Fly-Ticket (Aufpreis 29 Euro pro Strecke) ja nein Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 10% des Teilnahmepreises (maximal 250,- Euro pro Person) leiste ich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Überweisung auf das Konto 787 151 2122; BLZ 600 501 01 bei der Baden-Württembergischen Bank (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei) per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich) Bank__________________________________________ Konto-Nr.__________________________ BLZ__________________________________________ per Kreditkarte Visa Mastercard gültig bis:______________ Kreditkarten-Nr.: __________________________________________________ Karteninhaber: Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des action team und der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht. Ich versichere mit meiner Unterschrift, die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere deren Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf Risiken. ____________________________ Ort, Datum _______________________________________ Unterschrift Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und Endurotouren 1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen und Enduroreisen (Trainings, Endurolehrgänge und -wochenenden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses Katalogs beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor Presse Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor Presse Stuttgart die Annahme erklärt. 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch Euro 250,- pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 26 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von der Anzahlung von 10 % bzw. Euro 250,-, vor Reiseantritt verlangen, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Reisebeschreibung. 3. MINDESTTEILNEHMERZAHL Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten. 4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für die Motor Presse Stuttgart und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Motor Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Motor Presse Stuttgart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Im Interesse des Reiseteilnehmers wird aus Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen. 5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt Seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der Motor Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei der Motor Presse Stuttgart. In jedem Falle werden bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens Euro 25,- pro Person berechnet. Im Übrigen stehen der Motor Presse Stuttgart im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu: Bei den Reisen „Ladakh Overland“ und „Ladakh Drei Seen“: bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises, ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. Bei allen anderen Reisen: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises, mindestens jedoch Euro 25,- Bearbeitungsgebühr bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises, ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungsanspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. 7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor Presse Stuttgart bedingt sind. 8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVERLANGEN Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung 5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. (§ 651e BGB) ist der Motor Presse Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die Ansprüche schriftlich zurückweist. Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern die Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle geltenden Bestimmungen. 9. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad (ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Empfehlungen und Mindestanforderungen für die Schutzbekleidung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder können angefordert werden. 13. HAFTUNGSVERZICHT Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muss bei allen Trainings sowie bei Reisen mit Mietfahrzeugen vor Veranstaltungsbeginn ein zusätzlicher Haftungsverzicht unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen. 15. SONSTIGES Gerichtsstand der Klagen gegen die Motor Presse Stuttgart ist Stuttgart. 8. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei Rennstreckentrainings (PS-Racecamps), Enduro-Wochenenden sowie bei Supermoto-Lehrgängen auf privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung). 10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter der Motor Presse Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Perfektionstrainings, Trainings, Enduro-Lehrgänge und -Wochenenden 9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie Reisebedingungen unter 10. 1. PHILOSOPHIE Die MOTORRAD-Fahrtrainings dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gilt die StVO und die StVZO. Die Enduro-Wochenenden dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungsschutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen. 1. INSTRUKTOREN Wie Reisebedingungen unter 11. 2. HAFTUNG Wie Reisebedingungen unter 12. 3. HAFTUNGSVERZICHT Wie Reisebedingungen unter 13. 11. REISELEITER (INSTRUKTOREN) Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor Presse Stuttgart gehören oder anvertraut sind. 12. HAFTUNG Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den Verhältnissen der Fahrstrecke eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten die alleinige Verantwortung trägt und hierdurch verursachte Unfälle und/oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die Haftung für vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch die Motor Presse Stuttgart und ihre Mitarbeiter bleibt davon unberührt. Soweit die Motor Presse Stuttgart die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht die Motor Presse Stuttgart lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Motor Presse Stuttgart sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen 14. REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG, MOTORRAD-SCHUTZBRIEF Wir empfehlen den Abschluss einer ReiserücktrittskostenVersicherung sowie eines Schutzbriefs. 2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen: Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Termine von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird der Anmeldende zusammen mit der Termininformation hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung verbindlich. 3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche Teilnahmepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular auf Seite 104 und tragen Sie ein, für welche Veranstaltung Sie sich mit Ihrer Unterschrift rechtsverbindlich anmelden. 4. MINDESTTEILNEHMERZAHL Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Trainingsausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in diesem Fall gegebenenfalls zurück. 6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5. gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen. 7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVERLANGEN Wie Reisebedingungen unter 8. 13. VERSICHERUNGEN Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer abgeschlossen hat. 14. SONSTIGES Wie Reisebedingungen unter 15. Für Rennstreckentrainings (PS-Racecamps) gelten die „Veranstaltungsbedingungen für Perfektionstrainings, Trainings, EnduroLehrgänge und –Wochenenden“ entsprechend mit folgenden Abweichungen: 1.PHILOSOPHIE Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für Fahrertrainings gilt: Das PS-Racecamp ist für alle sportlichen Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße, sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppeneinteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung. 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Abweichend von Ziff. 3 der Veranstaltungsbedingungen für Fahrtrainings ist der gesamte Teilnahmepreis bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. 3. MINDESTTEILNEHMERZAHL Abweichend von Ziff. 4 der Veranstaltungsbedingungen für Fahrertrainings gilt: Die Mindestteilnehmerzahl ist 40. Die Motor Presse Stuttgart behält sich vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per Mail abzusagen, falls die Mindestteilnehmerzahl bis dahin nicht erreicht ist. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in diesem Fall gegebenenfalls zurück. 4. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN Ergänzend zu Ziff. 6 der Veranstaltungsbedingungen für Fahrertrainings bzw. zu Ziff. 5 der Reisebedingungen kann die Motor Presse Stuttgart der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den Trainingsanforderungen nicht genügt. 5.TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN: Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung – Helm (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen. Haftungsverzicht Nachfolgender Haftungsverzicht gilt für alle Trainings. Der Haftungsverzicht ist von jedem Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zu unterzeichnen. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er bei der Veranstaltung auf eigenes Risiko fährt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm während der Fahrt verursachten Schäden (Personen,Sach- und Folgeschäden). Er verzichtet gegenüber dem (den) Veranstalter(n) und seinen beauftragten Instruktoren und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche in Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrt. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten nicht, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des (der) Veranstalter(s) oder seiner Erfüllungsgehilfen für das schädigende Ereignis ursächlich war sowie bei Körperschäden, die eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des (der) Veranstalter(s) zurückzuführen sind. Der Haftungsverzicht gilt ferner nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktor auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass 1. er auf eigenes Risiko fährt; 2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat; 3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution voraussetzt; 4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt; 5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren muss. Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem Instruktor eine andere Strecke fahren. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, 1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein; 2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben; 3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig gelesen zu haben. Zusätzliche Haftungsbedingungen bei Fahrertrainings: StVO und StVZO sind insbesondere beim Fahren auf nicht öffentlichen Straßen nicht ausschließlich verbindlich. Die Teilnehmer sind aufgerufen, verantwortungsbewusst zu fahren. Es wurde keine Versicherung durch den Veranstalter abgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gefertigt werden, auf der (den) Internet-Seiten, in Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen des (der) Veranstalter(s) veröffentlicht werden. Eine Sicherheitsüberprüfung am Motorrad vor der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Haftungsverzichts. Für die Benutzung von Mietmotorrädern bei Fahrertrainings oder Reisen gilt für die Haftung für die Motorräder folgendes: Der Teilnehmer haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme) in vollem Umfang. Für Rennstreckentrainings gilt zusätzlich folgendes: Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung – Integralhelm (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen. Der Veranstalter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem Training entstehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer seiner Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt dieser Haftungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Betriebsangehörigen verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen nach vorstehender Maßgabe frei. VERANSTALTER: MOTORRAD action team Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Geschäftsführer: Dr. Friedrich Wehrle Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registernummer: HRA 9302 Telefon: +49 (711) 182-1977 e-mail: [email protected] Stand: 05.Juli 2011