Stadt Oer Erkenschwick
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Stadt Oer Erkenschwick
1 Jugendförderplan für Oer-Erkenschwick 1. Vorbemerkung 2. Der Auftrag 3. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit 3.1. Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 3.2. Der Wirksamkeitsdialog 3.3. Die inhaltliche Ausrichtung 3.4. Partizipation 3.5. Interkulturelle Bildung 3.6. Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit 3.7. Ferienspiele 3.8. Stadtranderholung 3.9. Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit 4. Förderung der Jugendverbandsarbeit 5. Zusammenarbeit mit Schulen 6. Jugendsozialarbeit 6.1. Schulsozialarbeit 7. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 7.1. Jugendschutzkontrollen 8. Die jährliche finanzielle Ausgestaltung der Jugendförderung bis 2014 2 Zu 1. Vorbemerkung: Bürgernähe und Partizipation durch konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips werden in Oer-Erkenschwick groß geschrieben und finden ihren Niederschlag in einer unter diesen Prämissen geschaffenen Infrastruktur in der Jugendhilfe. Es werden vornehmlich Freie Träger verantwortlich in die Jugendhilfe eingebunden. Z.B. wird im Bereich der Tagesstätten ganz auf Einrichtungen in städtischer Trägerschaft verzichtet und ausschließlich auf die Freien Träger gesetzt. So gibt es 13 Tageseinrichtungen in der Trägerschaft von 4 Trägern, die auch teilweise ihre eigene Fachberatung vorhalten. Sehr ausgeprägt ist der Ansatz, Vielfalt durch Subsidiarität, auch im Bereich der offenen Kinderund Jugendarbeit. In Oer-Erkenschwick sind es fünf Freie Träger, die mit ehrenamtlichen Kräften inhaltlich die Offene Jugendarbeit gestalten. Ausgebildete pädagogische Fachkräfte mit festen Anstellungsverträgen finden sich in diesen Enirichtungen nicht. Auf diese Weise wurde in diesem Bereich darauf verzichtet eine eigene pädagogisch differenzierte Angebotsinfrastruktur aufzubauen. Im Vergleich dazu aus den Empfehlungen des LJA zur Umsetzung des 3. AG-KJHG NRW für die Kommunen: "Die ausreichende Ausstattung mit pädagogisch qualifiziertem hauptberuflichem Personal ist ein grundlegendes Qualitätsmerkmal offener Jugendarbeit in NRW. Die Ausgestaltung eines qualitativ hochwertigen und ausdifferenzierten Angebotes, aber auch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht machen es erforderlich, dass Einrichtungen (oder Angebote) der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ausreichend personell besetzt sind. Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen unterstützen die hauptberuflichen Fachkräfte, sie stellen jedoch keinen Ersatz dar." Als pädagogisch fachlicher Ansprechpartner und Koordinator in vielen organisatorischen Angelegenheiten steht den Trägern eine sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung. Durch diese so aufgestellte Infrastruktur ist eine an pädagogisch fachlichen Zielen ausgerichtete pädagogische Arbeit nur sehr begrenzt möglich. Meist sind es die spezifischen Fähigkeiten von ehrenamtlichen Kräften in den Jugendtreffs, die die Gelegenheit bieten, spezifische Schwerpunkte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu setzen. Eine Infrastruktur, die nach festgestellten Erfordernissen ihre Ziele ausrichten kann, existiert in der Breite dieser Offenen Kinder- und Jugendarbeit nur sehr eingeschränkt. Vielmehr sind es eben die Fähigkeiten Einzelner, die die Inhalte weitestgehend bestimmen. So sind die Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aus der Sicht des Kinder- und Jugendschutzes meist dem primärpräventiven Bereich zuzuordnen. Die Professionalisierung, die die Kinder- und Jugendförderung im Allgemeinen erfahren hat, stößt bei einer so angelegten Infrastruktur in ihrer Umsetzung deutlich an ihre Grenzen. Arbeitsgremien und Tätigkeiten, die sich mit Overheadaufgaben beschäftigen, können nur sehr geringen Raum einnehmen. Versammlungen und Arbeitskreise stehen immer unter dem Erfordernis der Pragmatik und weniger dem Anliegen der Dokumentation, Analyse oder Evaluation als Arbeitsprinzip. Im Vergleich dazu aus den Empfehlungen des LJA zur Umsetzung des 3. AG-KJHG NRW für die Kommunen: "Die fachliche Basis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit besteht nicht in einem besonderen methodischen Ansatz, sondern in der Analyse der Lebenssituation der jungen Menschen." 3 Weiter werden u .a. Vereinbarungen zur laufenden Qualitätssicherung und Evaluation empfohlen. Zu 2. Der Auftrag Am 06.10.2010 hat der Jugendhilfe- und Sozialausschuss auf der Grundlage des Kinder- und Jugendfördergesetzes (3. AG KJHG) der Verwaltung den Auftrag erteilt den bisher gültigen Kinder- und Jugendförderplan für Oer-Erkenschwick zu überarbeiten und zu aktualisieren. Dieser Förderplan soll u. a. dazu dienen die Offene Kinder- und Jugendarbeit finanziell und inhaltlich bis zum 31.12.2014 abzusichern. Ein inhaltlicher Schwerpunkt sollte die Erfassung und Ausgestaltung der Schulsozialarbeit sein. Bis zur Verabschiedung gilt der bisherige Kinder- und Jugendförderplan für Oer-Erkenschwick. Zu 3. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick Wie bereits in der Vorbemerkung angesprochen, wird die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick in erster Linie von ehrenamtlichen Kräften in Trägerschaft von Vereinen umgesetzt, die als Träger der Freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG anerkannt sind. Unter dem Konzept einer dezentralen Offenen Kinder- und Jugendarbeit entwickelten sich kontinuierlich unterschiedliche Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an folgenden Standorten. Zu 3.1. Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Jugendtreff des FC 26 Erkenschwick e.V. im Vereinsheim auf der Sportanlage am Steinrapener Weg. Der Jugendtreff des SV Neptun Erkenschwick e.V. im Vereinsheim Am Maritimo. Der IGBCE-Jugendtreff am Ziegeleitor 5 in Trägerschaft der Fejo Bochum - Freizeitheim- und Jugenderholungs GmbH. Das Jugendcafe´ der Sportjugend des Stadtsportverbandes Oer-Erkenschwick e.V. in der Stimberghalle, Stimbergstraße 198a. Der Jugendtreff des Vereins JOE e.V. -Jugend in Oer-Erkenschwick zunächst in der Marktstraße 32, der aktuell im ersten Halbjahr 2011 in neu hergerichtete Räume an der Lindenstraße umziehen wird. Zu 3.2. Der Wirksamkeitsdialog Die in Oer-Erkenschwick geförderten Träger der Offenen Jugendarbeit sind zusammengeschlossen in einem Arbeitsgremium, das sich Wirksamkeitsdialog nennt und sich der Reflexion und Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet sieht. So werden u.a. Strategien erörtert, wie eine Vernetzung mit der offenen Ganztagsgrundschule oder anderen Akteuren sinnvoll stattfinden kann, die die Lebenswirklichkeit von Kindern- und Jugendlichen heute mit beeinflussen. 4 Getagt wird mindestens ein- bis zweimal im Jahr, auch öfter je nach Erfordernis. Die Moderation und Geschäftsführung liegt bei einer Fachkraft des Jugendamtes (Jugendpfleger). Die Ergebnisse der Beratungen zum Wirksamkeitsdialog, verknüpft mit der Antragslage der Träger der Offenen Jugendarbeit, werden dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss jeweils am Anfang des Haushaltsjahres zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt. Im Wirksamkeitsdialog wurden auch die Rahmenkonzeptionen entwickelt, die gleichzeitig als Zielvereinbarung dienen. Ein entsprechender Abgleich zur Zielvereinbarung in der Art eines Controllings kann mit einem Dokumentationsverfahren (Veranstaltungserfassungsbögen) erfolgen, welches sich noch in der Erprobung befindet und den praktischen Anforderungen noch weiter angepasst werden muss. Mit Hilfe dieses Instrumentariums sollen erforderliche Veränderungen in den oben angesprochenen inhaltlichen Grenzen abgeleitet werden. Zu 3.3. Die inhaltliche Ausrichtung Die inhaltliche Ausrichtung entnehmen Sie bitte den Anlagen 1 - 5. (Rahmenkonzeptionen der Träger der Offenen Jugendarbeit) Zu 3.4. Partizipation: Durch die schon beschriebene Ausrichtung der Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick, die sich vornehmlich auf Freie Träger und deren ehrenamtliche Kräfte stützt, ist Partizipation in diesem Bereich ein durchgängiges Prinzip der Arbeit. So wird die inhaltliche Arbeit meist durch Jugendliche selbst bestimmt und inhaltlich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet, die meist auch organisatorisch selbst eingebunden werden. Der SV "Neptun" Erkenschwick e.V., der Stadtsportverband Oer-Erkenschwick e.V. und die IGBCE haben gewählte Gremien, in denen Jugendliche selber die inhaltliche Ausgestaltung festlegen und auch die Umsetzung des Angebotes meist selbst bewerkstelligen. Der Träger JOE e.V. versteht sich als Vertretungsorganisation von Jugendlichen in OerErkenschwick. Der Vereinszweck ist der Partizipation von Jugendlichen in Oer-Erkenschwick verpflichtet und realisiert von daher vornehmlich Angebote, die Jugendliche sich selbst wünschen. Regelmäßige Versammlungen und ein sehr durchlässiges Vorschlagswesen für eigene Angebote realisieren ein höchst mögliches Partizipationsniveau. Der FC 26 plant und gestaltet seine Arbeit meist mit älteren ehrenamtlichen Kräften und einem Team von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus den Vereinsstrukturen gewonnen werden. Aber auch hier ist ein durchlässiges Vorschlagswesen Garant für praktizierte Partizipation. So ist die Angebotsstruktur in großen Teilen sehr offen und setzt auch auf die spontanen Interessen der jungen Besucher. Darüber hinaus unterhält Oer-Erkenschwick ein demokratisch gewähltes Kinder- und Jugendparlament. Ihm gehören 21 Kinder und Jugendliche an, die auf drei Jahre gewählt sind 5 und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Oer-Erkenschwick vertreten. Das Kinderund Jugendparlament verfügt über einen eigenen Etat in Höhe von 3.000,- € und eine beratende Stimme im Jugendhilfe- und Sozialausschuss. Siehe Anlagen 6 und 7 Wahlordnung und Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes. Zu 3.5. Interkulturelle Bildung Aspekte und speziell ausgerichtete Veranstaltungen zur interkulturellen Bildung finden sich in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in vielfältiger Ausprägung. In der Besucherschaft des FC 26 findet sich ein großer Anteil an Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund. So wird jedes Angebot des Veranstalters immer auch ein Angebot der Begegnung unterschiedlicher Kulturen. Darüber hinaus initiiert der Verein auch immer wieder Gesprächsrunden, die sich mit den Problemen beschäftigen, die sich aus der Vielfalt der unterschiedlichen kulturellen Prägungen der Besucher ergeben. Aber auch für die anderen Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist interkulturelle Bildung immer wieder Inhalt der pädagogischen Arbeit. So greift eine Kindertheaterveranstaltungsreihe des SV “Neptun“, die in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Volksbank Oer-Erkenschwick durchgeführt wird, immer wieder auch inhaltliche Aspekte von Toleranz und das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen auf. Darüber hinaus initiiert JOE e.V. ganz unterschiedliche Veranstaltungen zu dieser Thematik. Von Themenabenden bis speziellen Vortragsabenden, die auch teilweise in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der VHS in Kooperation durchgeführt werden. Der IGBCE-Jugendtreff engagiert sich ebenfalls in der Thematik interkulturellen Zusammenlebens, in dem dort oft verbandseigene Kampagnen auch vor Ort im eigenen Jugendtreff umgesetzt werden. Darüber hinaus engagieren sich einige freie Träger und die Jugendförderung in einigen Arbeitsgruppen der in 2010 gegründeten Oer-Erkenschwicker Integrationskonferenz, in der ein Integrationskonzept für Oer-Erkenschwick erarbeitet wird. Siehe Anlage Integrationskonzept Oer-Erkenschwick Zu 3.6. Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit Förderung der Mädchen durchgängiges Anliegen in der Offen Jugendarbeit der Freien Träger. Der FC 26 betreibt eine eigene Mädchengruppe, die sich regelmäßig trifft und eigene Räumlichkeit in Form eines dafür hergerichteten Bauwagens erhalten hat. Thematisch richtet sich das Angebot an den Interessen der Mädchen aus. Eine spezielle Honorarkraft begleitet die Gruppe. Regelmäßig beteiligen sich ganz unterschiedliche Träger der Jugendarbeit, auch solche, die sonst keinen eigenen offenen Jugendtreff unterhalten, an den vom Jugendamt initiierten Mädchenaktionstagen. Hier werden unterschiedliche Angebote zusammengefasst, die ausschließlich für Mädchen vorgehalten werden. Die Palette reicht von Aktionen im künstlerisch 6 kreativen Bereich, über Ausflüge und sportliche Aktivitäten, bis hin zu Veranstaltungen, die auf den Bereich Übergang von der Schule in den Beruf abzielen. Allen Veranstaltungen ist gemein das Erfahrungsfeld der jungen Frauen zu erweitern, sie in Ihrem Selbstwertempfinden zu unterstützen und Gesichtspunkte der individuellen Weiterentwicklung aufzuzeigen. Defizitär ist der Bereich Jungenarbeit in der Offenen Jugendarbeit. Eine analog ausgerichtete Arbeit, die sich auf Jungen bezieht, gibt es in Oer-Erkenschwick zurzeit in der Offenen Jugendarbeit nicht. Dies liegt weniger daran, dass diese Arbeit nicht als pädagogisch wichtig angesehen wird. Es ist unbestritten, dass gerade männliche Jugendliche oft eine Hilfestellung benötigen, ihre Rolle als Mann in einer sich ständig verändernden Gesellschaft zu finden. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass im Laufe ihrer bisherigen Erziehung vorwiegend Frauen die Rolle einer Bezugs- und Vorbildfunktion bei ihnen inne hatten. Eine Identitätssuche erfolgt so oft in der negativen Abgrenzung zum weiblichen Geschlecht und nicht positiv durch teilweise Identifikation mit einer männlichen Bezugsperson. Jungenarbeit benötigt in erster Linie das Engagement von Männern, die in dieser Richtung ein Bewusstsein zur geschilderten Problematik aufgebaut haben und bereit sind sich in diesem Feld zu betätigen. Wie in der Vorbemerkung eingangs angesprochen, kann dieser Bereich momentan durch die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht abgedeckt werden. Im Bemühen auch diesen Bereich der Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick zu entwickeln wird der Versuch durch das Jugendamt unternommen werden, über den Ansatz Kampfesspiele® von Josef Riederle des Bildungsinstitutes für Jungen und Männer Kraftprotz® Interesse unter den Anbietern von Jugendarbeit zu wecken. So könnten ehrenamtliche Mitarbeiter an Schnupperund Kennenlerntagen teilnehmen und diesen Ansatz dort kennenlernen und sich ggf. über einen entsprechenden Kurs ausbilden lassen. Zu 3.7. Ferienspiele Die Bereitstellung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche während der Schulferien gehört seit langem zum festen Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick. Realisiert werden diese Angebote meist durch Freie Träger der Jugendarbeit, andere Vereine und gelegentlich auch Kirchengemeinden. Die Maßnahmen werden aus einer hierfür vorgesehenen Position im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt gefördert. Damit eine Vielfalt unterschiedlicher Angebote vorgehalten werden kann, lädt das Jugendamt in jedem Jahr alle ihm bekannten, geeigneten Träger ein, sich an der Ausrichtung der Ferienspiele zu beteiligen. Auf diese Weise können meist vier bis sechs Träger gefunden werden, die sich mit ihren ehrenamtlichen Kräften als Veranstalter der Ferienspiele engagieren. Angestrebt wird, und in der Regel ist es auch so möglich, die gesamten Oster-, Sommer- und Herbstferien mit entsprechenden vielfältigen Angeboten abzudecken. Als Kommunikationsplattform zur Abstimmung des Programms und Absprache organisatorischer Belange dient ein Arbeitskreis, zu dem das Jugendamt alle Veranstalter der Ferienspiele einlädt. 7 Aus Gründen der Personalknappheit, Effizienz und Sparsamkeit wurde auf Drucklegung eines eigenen Programmheftchens verzichtet. Das Programm wird seither auf einer speziellen Webseite der Stadt zusammengefasst, die auch eine platzsparende Druckfunktion enthält. Zusätzlich bewerben die Veranstalter in gesonderten Formen die Veranstaltungen. In den letzten Jahren ist ein stetiger Zuwachs an teilnehmenden Kindern zu verzeichnen, bei denen die Ferienspiele hier teilweise die Funktion einer Vollversorgung inklusive Mahlzeiten übernehmen. Das Jugendamt ist bemüht solcherlei Maßnahmen in angemessener Priorität gegenüber dem Gesamtangebot zu fördern. Insgesamt werden im Schnitt der letzten Jahre ca. 175 Ferienspielveranstaltungen pro Jahr angeboten, die ca. 4850 Besuche verzeichnen. Auch in Zukunft sollen während der Oster-, Sommer- und Herbstferien den daheimgebliebenen Kindern in Oer-Erkenschwick Alternativen zur Freizeitgestaltung in Form von Ferienspielen angeboten werden. Zu 3.8. Stadtranderholung Unter dem Motto „Ferien vor der Haustür“ bietet das Jugendamt während der Sommerferien eine Stadtranderholung in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendcamp und dem SalvadorAllende-Haus am Haardgrenzweg an. Das Angebot richtet sich an Kinder von Eltern, die während der großen Ferien ein verlässliches, ganztägiges Betreuungsangebot mit Frühstück und Mittagessen für ihre Kinder suchen. Dieses Angebot dient auch den Eltern, deren Kinder den Kindergarten wegen der anstehenden Einschulung bereits Ende Juli verlassen müssen, aber durch einen späten Sommerferientermin bis zur Einschulung eine unbetreute Wartezeit überbrücken wollen. Jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr werden 30 Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren naturnahe Erlebnis- und Abenteuerspiele am Rande der Haard geboten. In den letzten Jahren reichte das Platzangebot immer aus, so dass keine Kinder aus Platzmangel abgewiesen werden mussten. Das Programm besteht an 2 x 5 Tagen aus Ausflügen in die nähere Umgebung, Großgruppenspiele, Kreativ- und Bastelangebote. Die Teilnehmergebühr für die zweiwöchige Aktion betrug in den letzten zwei Jahren jeweils 111,- Euro pro Kind. In Härtefällen wurde eine Ermäßigung gewährt. Die Maßnahme soll generell in Art und Umfang in den nächsten Jahren beibehalten werden. Ggf. muss diese Maßnahme aber unter dem Aspekt Inklusion noch modifiziert und an die künftigen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien angepasst werden. Bisher war dies kein virulentes Problem. Damit die Strukturen der Maßnahme rechtzeitig angemessen verändert werden können, pflegt das Jugendamt u.a. zu diesem Thema einen intensiven Austausch mit anderen Kommunen aus dem Kreis Recklinghausen und Umgebung. Zu 3.9.Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit Das Jugendamt bietet jedes Jahr vor den Sommerferien eine Fortbildung für die ehrenamtlichen Kräfte in der Jugendarbeit an. Diese Fortbildung wird meist vor die Sommerferien terminiert, um 8 auch Anregungen für die ehrenamtlichen Kräfte zu bieten, die Freizeitfahrten während der Sommerferien durchführen. Inhaltlich geht es sowohl um konkrete Spielvorschläge als auch um praktische Tipps aus dem pädagogischen Bereich, die die Durchführung solcher Freizeitveranstaltungen erleichtern sollen. Außerdem ist die Aufsichtspflicht ein immer wieder behandeltes Thema. Außerdem gibt es eine regelmäßige kleine Spielemesse mit Workshop, um ehrenamtliche Helfer auf den neuesten Stand hinsichtlich aktueller Brett- und Gesellschaftsspiele zu bringen. Diese beiden Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren inhaltlich weiter den Anforderungen der Nutzer angepasst und weitergeführt werden. In unregelmäßigen Abständen bietet das Jugendamt in Kooperation mit verschiedenen Partnern Workshops und Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen aktuellen oder allgemeinen pädagogischen Themen an. Daneben steht eine Fachkraft des Jugendamtes bei Beratungs- und Vermittlungsbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Ferner informiert das Jugendamt alle ihm bekannten Anbieter von Kinder- und Jugendarbeit über besonders empfehlenswerte Fortbildungen, die von anderen Trägern überregional angeboten werden. Eine besondere Problematik besteht bei den Fortbildungsvoraussetzungen zur Erlangung einer Jugendleitercard. Für die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA sind folgende Prämissen leitend: Die JULEICA dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, sind bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards eingeführt und aktuell gesteigert worden. Die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten). Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnis in Erster Hilfe im Umfang des „Erste-HilfeLehrgangs“ (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) zu erbringen. Diese Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JULEICA ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen. Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens die folgenden Inhalte: 1. Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen, 2. Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, 3. Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit, 4. psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, 9 5. Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes. 6. Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen. Da in Oer-Erkenschwick auch die offene Kinder- und Jugendarbeit komplett auf ehrenamtlichen Schultern ruht, macht es Sinn, eine angemessene Infrastruktur für derartige Fortbildungen vorzuhalten. Bisher werden solche sehr umfangreichen und aufwendigen Fortbildungen durch unterschiedliche überregionale Träger vorgehalten. Entsprechende Informationen dazu werden vom Jugendamt an die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben, wo immer das Jugendamt Kenntnis davon erlagt. In eigener Regie derartig umfangreiche Fortbildungen als Stadt allein vorzuhalten, ist vom derzeitigen Personalstand her kaum realisierbar. Auch ist es fraglich, ob eine eigene Fortbildung in einem angemessenen Intervall tatsächlich auch auf eine entsprechende Nachfrage treffen würde, die den Aufwand rechtfertigt, weil der hohe Zeit- und Kostenaufwand abschreckend auf die potentiellen Teilnehmer wirkt. Diese Erfahrung lässt sich aus anderen, kleineren und weniger aufwendigen Maßnahmen ableiten. Das Jugendamt ist daher bemüht, eine interkommunale Zusammenarbeit und Vernetzung, wie sie in anderen Bereichen der Jugendpflege schon besteht (Drogenprävention, erzieherischer Jugendschutz und Kinder- und Jugendparlament) zu initiieren. So wäre eine gemeinsam angebotene Fortbildungsreihe mit anderen Städten und ggf. freien Trägern von den Ressourcen eher realisierbar. Die Idee wurde bereits im Arbeitskreis der Jugendpfleger vorgetragen. Genauere Beratungen zu Möglichkeiten der Realisierung müssen noch erfolgen. Zu 4. Förderung der Jugendverbandsarbeit 9 Jugendverbände und Vereine mit eigener Jugendarbeit erhalten jährlich zusätzlich eine Pauschalförderung für Jugendarbeit mit einer Gesamtsumme von 6.860,- €. Im Einzelnen sind dies der BDKJ, die Evangelische Gemeindejugend, die Sportjugend im Stadtsportverband, die FEJO für den IGBCE-Jugendtreff, der SV "Neptun" Erkenschwick e.V., der FC 26 Erkenschwick e.V., die Jugendfeuerwehr Oer-Erkenschwick, JOE Jugend in Oer-Erkenschwick e.V. und der Ortsverband Haard der SJD - Die Falken. Außerdem erfolgt eine Förderung bestimmter Maßnahmen für alle Anbieter von Jugendarbeit durch entsprechende Förderrichtlinien (siehe Anlage 8) Zu 5. Zusammenarbeit mit Schulen Die Zusammenarbeit von Jugendförderung und Schule vollzieht sich in unterschiedlichen Zusammenhängen und Ausprägungen, die teils historisch gewachsen sind. So bietet sich eine Zusammenarbeit im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes an, wenn es darum geht jugendschützerische Inhalte an Schüler, Eltern ggf. auch Lehrer zu vermitteln. So wurden in der Vergangenheit Projekte, Workshops, Vorträge und Theaterstücke mit entsprechenden Inhalten mit den Schulen vereinbart und sehr effizient umgesetzt. 10 So wurde z.B. den weiterführenden Schulen in Oer-Erkenschwick in den letzten Jahren durchgängig für die Klassen 7-8 unter dem Titel "Natürlich bin ich stark" ein primärpräventives Projekt auf theaterpädagogischer Basis angeboten. Von der Zielsetzung her geht es in diesem Projekt um die Stärkung des Selbstbewusstseins der Schüler, damit u. a. Negativgefühle und Gruppendruck besser ausgehalten werden. Es geht um einen kritischen Umgang mit sich selbst und ein selbst bestimmtes Leben, in dem Unsicherheiten eingestanden werden können und Abhängigkeiten erkannt werden. Diese Art der fördernden Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Für solcherlei Zwecke sieht der Kinder- und Jugendförderplan eine eigene Position "Zusammenarbeit Jugendhilfe Schule" mit 6.000,- € im Haushaltsansatz 06.03.02.543100 vor. Die Einrichtung dieser Position hat sich bewährt. Sie macht diese Zusammenarbeit planbarer und transparenter. Zur praktischen Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendförderung kommt es auch im Zusammenhang mit der Wahl und der Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes. So realisieren die weiterführenden Schulen die Kandidatenaufstellung, den Wahlkampf und den Wahlgang zur Aufstellung des Kinder- und Jugendparlamentes in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Aber auch in der praktischen Projektarbeit des Kinder- und Jugendparlamentes, die sich in Arbeitsgruppen vollzieht, kommt es immer wieder zu einer Kooperation mit den Schulen. Eine weitere Zusammenarbeit mit den Schulen vollzieht sich in der Co-Finanzierung des Projektes der Paul-Gerhardt-Schule und der Stimbergschule zur Bekämpfung des Schulfernbleibens HHst. 06.03.02.531400 (BUS-Projekt), (Anlage 9). Das Projekt Betrieb und Schule "BUS" an der Paul-Gerhardt-Schule hat sich in den letzten Jahren bewährt. Die Förderung des Projektes soll in gleicher Höhe weitergeführt werden. Zu 6. Jugendsozialarbeit Im Rahmen einer Umstrukturierung des Jugendamtes wurde der jugendamtseigene Spezialdienst Sozialpädagogische Erziehungshilfe (SPEH) zu Gunsten einer Personalaufstockung in der Kinder- Jugend- und Familienhilfe ( ehemals ASD), in der Jugendgerichtshilfe, dem Pflegkinderdienst und der Tagespflege abgeschafft. Die originären Aufgaben der SPEH werden seither zum Großteil fremd vergeben. Angebote sozialer Gruppenarbeit, Mädchenarbeit und eine Jungengruppe existieren daher zur Zeit in dieser Form nicht mehr. Zu 6.1. Schulsozialarbeit Fachkräfte für Schulsozialarbeit arbeiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Lehrkräften der Schule insbesondere an der sozialen und kulturellen Integration sowie an der individuellen 11 Förderung der Schülerinnen und Schüler und tragen so zu einem umfassenden Bildungs- und Erziehungsangebot bei, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Schule, der Kinder bzw. Jugendlichen und der Eltern orientiert. Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Schulsozialarbeit in Oer-Erkenschwick basiert auf den positiven Erfahrungen, die im Jahre 2004 mit der Einrichtung der ersten Schulsozialarbeiterstelle an der Friedrich-Fröbel-Förderschule gemacht wurden. Seit der Einrichtung dieser Stelle wurde der Bedarf an anderen weiterführenden Schulen von Politik und Verwaltung gleichermaßen gesehen. In den Jahren 2008 und 2009 konnten die benötigten Mittel für weitere Stellen zur Versorgung der anderen Schulen bereitgestellt werden. In Oer-Erkenschwick wird Schulsozialarbeit in folgendem Umfang vorgehalten: Paul-Gerhardt-Schule: Willy-Brandt-Gymnasium: Christoph-Stöver-Realschule: Friedrich-Fröbel-Schule: 39,0 Std. 18,5 Std. (AWO Trägerschaft mit Kommunaler Finanzierung) 18,5 Std. (AWO Trägerschaft mit Kommunaler Finanzierung) 18,5 Std. Ein entsprechendes Konzept zur Schulsozialarbeit befindet sich zur Zeit in Bearbeitung. Zu 7. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz liegt im Aufgabenfeld des Jugendpflegers. In Vernetzung mit verschiedenen Trägern, teilweise auch in Vernetzung mit anderen Städten, werden ganz unterschiedliche Angebote für verschiedene Zielgruppen durchgeführt; im Einzelnen für Jugendliche, für junge Erwachsene, für unterschiedliche Multiplikatoren und für Eltern. Wie eingangs in der Vorbemerkung schon angesprochen, sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit oft auch verquickt mit Anliegen und Zielen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Dies gilt im besonderen Maße für den primärpräventiven Bereich. So ist ein Kindertheaterstück, das sich mit Vorurteilen und Toleranz beschäftigt, oder ein erlebnispädagogisches Angebot in einer Einrichtung oder das Selbstbehauptungstraining für Mädchen während einer Mädchenaktionswoche immer auch Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im primärpräventiven Bereich. Darüber hinaus werden aber auch verschiedene Informationsveranstaltungen oder Workshops angeboten. Die Themen sind sehr unterschiedlich und breit gefächert. Sie betreffen z.B. den Bereich Fremdenangst, Intoleranz und Rechtsradikalismus, gewalttätiges Verhalten, sexueller Missbrauch, Konsum legaler und illegaler Drogen bis hin zum zeitgemäßen Umgang mit ITMedien. Die angebotenen Themen ergeben sich meist aus einer aktuell zu erkennenden Gefährdungslage oder nachgefragten Inhalten. Die Gestaltung des inhaltlichen Angebots ergibt sich aus der Zielgruppe und ggf. auch durch die Möglichkeiten der eingebundenen Kooperationspartner. Für den Bereich illegaler Drogen im primären, sekundären und tertiären Präventionsbereich besteht eine besondere Kooperation mit der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V., die auch mit einer finanziellen Förderung, gekoppelt an die Einwohnerzahl, verbunden ist. Zurzeit beträgt diese finanzielle Förderung nach Einwohnerwert 2.998,80 Euro pro Jahr. Auf dieser Grundlage ist eine spezielle Prophylaxefachkraft der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V. u.a. auch in Oer-Erkenschwick damit beauftragt Informationsveranstaltungen und Workshops für Kinder- und Jugendliche, Eltern, Lehrer und andere Multiplikatoren zur 12 Thematik "Gebrauch von legalen und illegalen Drogen" durchzuführen. Diese Veranstaltungen sind meist mit Schule, dem Jugendamt oder Jugendarbeit leistenden Vereinen und Verbänden vernetzt. Sie begleitet auch einen regelmäßigen Lehrerarbeitskreis zu dieser Thematik, der auch den Lehrkräften an Oer-Erkenschwicker Schulen offen steht. Im sekundärpräventiven Bereich (für gefährdete Jugendliche) werden hier auch spezielle Maßnahmen angeboten, die auch Oer-Erkenschwicker Jugendlichen offen stehen z.B. Cannabiskonsumenten. Darüber hinaus partizipiert Oer-Erkenschwick an der aufsuchenden tertiären Präventionsarbeit der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V. für Konsumenten harter Drogen. Es handelt sich hier um das DROB-Mobil, einen umgebauten Sprinterbus, der zweimal in der Woche die Treffpunkte der entsprechenden Szene anfährt und Beratung und pragmatische Hilfe (z.B. Spritzentausch und Hilfe bei Behördengängen) anbietet. Am Standort Kaiserwall 34 in der Innenstadt von Recklinghausen steht den Drogenkonsumenten und Angehörigen das städteübergreifende Beratungsangebot mit der Perspektive von Entgiftungs- und Therapieplatzvermittlung zur Verfügung. Durch eine Vereinbarung des Jugendamtes mit der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V. wird von dieser auch ein Spritzenautomat gestellt, bestückt und gewartet. Der Automat dient der Gesundheitsvorsorge im tertiären Präventionsbereich. Hier können Heroinkonsumenten anonym ihre gebrauchten Spritzen entsorgen und für 0,50 Euro gegen zwei neue Spritzen tauschen. Die Kosten hiefür belaufen sich für das Jugendamt auf 552,00 Euro pro Jahr. Über einen Sitz im erweiterten Vorstand der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V., der ca. viermal im Jahr zusammentritt, verfügt die Stadt Oer-Erkenschwick über Möglichkeiten der inhaltlichen Einflussnahme auf die Angebote und Aufstellung der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V. . Zu 7.1. Jugendschutzkontrollen Die Zuständigkeit für Jugendschutzkontrollen wurde mit der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Jugendwohlfahrt nach dem Jugendschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe - und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (Jugendwohlfahrtszuständigkeitsverordnung - ZuVO JuWo) vom 10. November 2009 neu geregelt. Darin heißt es: Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz §1 Zuständige Behörden im Sinne der §§ 7(Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe) und 8 (Jugendgefährdende Orte) des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGB1.1 S. 2730) in der jeweils geltenden Fassung sind die örtlichen Ordnungsbehörden und die Kreispolizeibehörden. Über Ausnahmen nach § 4 Absatz 4 und § 5 Absatz 3 JuSchG entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde. Jugendschutzkontrollen werden in der Regel in Zusammenarbeit von Ordnungsamt, Polizei und Jugendamt durchgeführt. Jugendschutzkontrollen haben das ordnungsbehördliche Ziel, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen und Kinder und Jugendliche von sie 13 gefährdenden Orten und Veranstaltungen fern zu halten. Im Wesentlichen sind dies folgende Bestimmungen: JuSchG § 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. JuSchG § 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. JuSchG § 6 Spielhallen, Glücksspiele (1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht. JuSchG § 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. JuSchG § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Die Kontrollen werden in unregelmäßigen Abständen, je nach Erfordernis durchgeführt. Bei der oben erwähnten gebündelten Zusammenarbeit erfolgt die Rollenaufeilung wie folgt: Die Polizei gewährleistet die störungsfreie Durchführung der Kontrollen. Das Ordnungsamt überprüft die ordnungsrechtlichen Bestimmungen auf Einhaltung. Ein Mitarbeiter des Allgemeinen-Sozialen-Dienstes (ASD) begleitet ggf. Kinder- oder Jugendliche nach Hause und kontaktiert die Eltern. 14 Zu 8. Die jährliche finanzielle Ausgestaltung der Jugendförderung bis 2014 Die hier unter 3.1. genannten Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erhalten eine Grundförderung vom 3.067,- Euro pro Jahr. Der JHS hatte in den letzten Jahren diese jährliche Zuwendung, die in früheren Jahren ausschließlich durch Landesmittel geleistet wurde, nach Kürzung von Landeszuweisungen beibehalten, in dem er wegfallende Landesmittel durch kommunale kompensierte. Dadurch wurden die Träger in die Lage versetzt, weiterhin verlässlich planbar Offene Kinder- und Jugendarbeit anbieten zu können. Darüber hinaus konnten die Träger Zuschüsse für weiterführende Projekte beantragen, die, soweit Mittel vorhanden waren, auch mit weiteren Zuschüssen aus unterschiedlichen Positionen erteilt wurden z.B. Ferienspiele, Mädchenarbeit, Konzertreihen etc. Diese Praxis hat sich bewährt und sollte auch beibehalten werden. Die Jugendtreffs des FC 26 Erkenschwick e.V., der IGBCE, des SV "Neptun" Erkenschwick e.V., des Stadtsportverbandes Oer-Erkenschwick e.V. bekamen in früheren Zeiten noch einen gesonderten Zuschuss für Energiekosten. Dieser wurde für die Jugendheime, die in städtischen Häusern untergebracht sind (FC 26 Erkenschwick e.V., SV "Neptun" Erkenschwick e.V., Stadtsportverbandes Oer-Erkenschwick e.V.), eingespart und werden seither in der Haushaltsposition 06.03.02.448100 in der Höhe von insgesamt 6.136,- € wieder vereinnahmt. Folgende Haushaltspositionen mit ihren hier genannten jährlichen Ansätzen sollen die o.g. Arbeit absichern. Außerdem sollte die vom Jugendhilfeausschuss geregelte gegenseitige Deckungsfähigkeit der Ansätze erhalten bleiben, um ggf. flexibel auf sich wandelnde Bedarfe reagieren zu können. Maßnahmen des Jugendschutzes 3.678,00 Zuschüsse für Jugendfreizeiten und Erholung (Richtlinien) 12.750,00 Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen (Richtlinien) 300,00 Zuschüsse an Jugendorganisationen für Beschäftigungsmaterial (Richtlinien) 4.000,00 Förderung der Jugendvereine und Jugendverbände 6.860,00 jugendkulturelle Veranstaltungen 4.023,00 Ferienspiele 19.500,00 Zuschüsse für ToT-Heime 25.874,00 Zuschuss offene Jugendkulturarbeit 4.600,00 sonstige Leistungen der Jugendpflege 4.416,00 Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule 6.000,00 Stadtranderholung 7.250,00 Zuschuss zum Projekt zur Bekämpfung des Schulfernbleibens (BUS) 2.300,00 Ausgaben Kinder- und Jugendparlament 3.000,00 Zuschüsse für Fortbildungsmaßnahmen pädagogischer Kräfte 1.000,00 15 Mieteinnahmen JOE e.V. -Jugend in Oer-Erkenschwick e.V. 4.800,00 Einnahme Zuschüsse aus Jugendförderplan des Landes Pos II 1 10.014,00 Einnahmen aus Teilnehmergebühren für Stadtranderholung 2.377,00 Die Mittel sind im derzeitigen Haushaltsplan der Stadt Oer-Erkenschwick unter folgenden Positionen eingeplant: HH-Position 06.03.02.535400 06.03.02.535300 06.03.02.543100 06.03.02.531400 06.03.02.541110 06.03.02.441100 06.03.02.448100 06.03.02.432600 Titel Zuweisungen / Zuschüsse an soziale Einrichtungen Zuweisungen/Zuschüsse an Vereine und Verbände sonstige Leistungen der Jugendpflege Zuwendungen/Zuschüsse für KiJUPA und sonst. Projekte Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung Mieteinnahmen Joe e.V. Zuweisung vom Land für offene Kinderund Jugendarbeit Teilnehmergebühren Summe € 52.678,77.907,17.666,5.300,1.000,4.800,10.014,2.377,-