Remlinger Mitteilungsblatt
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Remlinger Mitteilungsblatt
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Freitag, 3. Juni 2016 Nummer 06 Der evangelische Kindergarten St. Andreas lädt herzlich ein zum Sommerfest am 19. Juni, um 14:00 Uhr beginnen wir mit einem Gottesdienst in der evangelischen Kirche Kirche. l Anschließend findet ein buntes Treiben am Schafhof statt, mit Spielstraße und leckerem Essen für Groß und Klein. Wir freuen uns über alle Gäste. Die Kinder, Team und Elternbeirat des Kindergartens Remlingen FFotos:Michael Fot Fo oto tos: tos: s:Mi Mich chae hae aell Roth-Seeliger Roth Ro h-S -See See eellilige lige gerr Verschiedenes Wir gratulieren − unsere Jubilare Rufen Sie den Bürgerbus 10. Juni: Gerda Wehr, Hans-Gebhardt-Str. 6, 75 Jahre 11. Juni: Philipp Schnepper, Hintere Gasse 25, 77 Jahre 14. Juni: Elfriede Schwab, Würzburger Str. 10, 86 Jahre Rufbus 22. Juni: Dr. Gerhard Kneitz, Hans-Gebhardt-Str. 40, 82 Jahre Mittwochs in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr 23. Juni: Elisabeth Cocora, Alte Würzburger Str. 10, 79 Jahre 24. Juni: Kurt Schumacher, Am Karussell 24, 77 Jahre 26. Juni: Mathias Kopp, Am Gänsberg 1, 86 Jahre 27. Juni: Dr. Günter Hellwig, Zehntbergweg 21, 82 Jahre Burckie Zorn, Untere Gasse 17, 80 Jahre 28. Juni: Mustafa Kurtamet, Lehmgrubenweg 4, 92 Jahre Harry Hänsel, Am Karussell 2, 89 Jahre 29. Juni: Anna Maria Müller, Hans-Gebhardt-Str. 11, 88 Jahre Hinweis: Der Markt Remlingen gratuliert allen Einwohnern ab dem 75. Geburtstag. Zum 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag jährlich, gratuliert der Bürgermeister persönlich. Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, 09369 9079-13, mit. Diese Meldung gilt dann auch für die folgenden Jahre. Liebe Seniorinnen und Senioren, ich möchte Sie bitten, sofern Sie an Ihrem Ehrentag nicht Zuhause anwesend sind, mir eine Information zukommen zu lassen, damit die Gratulation ggfs. auf einen anderen Tag verschoben werden kann. Abfallentsorgung Restmüll: 2., 16. und 30. Juni Bioabfall: 9. und 23. Juni Leichtverpackungen (LVP, Gelber Sack): 6. und 20. Juni Blaue Papiertonne: 20. Juni Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich. Bitte vergessen Sie nicht: Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden Haltepunkt an unter Telefon-Nummer (09369) 90 79 47 Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt wie bisher 0,50 €. Impressum Das Mitteilungsblatt des Marktes Remlingen erscheint monatlich jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg im Auftrag des Marktes Remlingen Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister Redaktion: Maria Geyer (v.i.S.d.P.), Tel. 0931 78421-89 , Mittl. Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg, Anzeigenannahme: Gewerbliche Anzeigen: MaGeTA-Verlag, Tel. 0931 78421-89, Fax 0931/78421-88, E-Mail: [email protected] Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, In der Au Öffnungszeiten: Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr Elektroschrott: Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen: VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: [email protected] Zu veröffentlichende Artikel schicken Sie bitte per Post (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: [email protected]. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt. Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter www.mageta-verlag.de Das nächste Gemeindeblatt erscheint am 1. Juli 2016. Redaktionsschluss: 15. Juni 2016 2 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Informationen des Marktes Remlingen Gemeindliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten des Rathauses Tel. 2315, Fax 2515 Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8:30 bis 11:00 Uhr Bürgermeister-Sprechstunden: Montag von Samstag von 19:00 bis 20:00 Uhr 10:00 bis 11:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt weitergeleitet. Besuchen Sie uns auch unter: www.remlingen.de Aus dem Fundamt Es wurden 2 Schlüsselbunde gefunden. Abzuholen im Rathaus. Öffnungszeiten der VGem Helmstadt (Kernzeit) 09369 9079-0 (Vermittlung) Montag – Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr Montag – Mittwoch: 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr Die Verwaltungsgemeinschaft ist am Dienstag, 14. Juni vormittags wegen einer Schulungsveranstaltung geschlossen. Parteiverkehr ist nur nachmittags möglich. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vgem-helmstadt.de. Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 3 Informationen des Marktes Remlingen Sitzung vom 11. Mai 2016 Im Hinblick auf die zusätzlichen Stellplätze ist eine entsprechende Stellplatzablöse-Vereinbarung abzuschließen. Im letzten diesbezüglichen Vergleichsfall des Marktes Remlingen wurde im Jahre 2008 ein Ablösebetrag von 800,00 € pro Stellplatz festgelegt. Wie dies im nun vorliegenden Fall für die hier notwendige Ablösung von zwei Stellplätzen zu regeln ist, obliegt der Entscheidung des Marktgemeinderats. Bauantrag (Genehmigungsfreistellung): Neubau Einfamilienhaus mit zwei Stellplätzen auf Fl.Nr. 1281/1, Am Spielberg 4, Remlingen Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Für die erforderliche Stellplatzablöse-Vereinbarung für zwei Stellplätze wird ein Betrag von 800,00 € pro Stellplatz festgelegt. Aus dem Gemeinderat Mit Antragsunterlagen vom 22.04.2016, eingegangen am 25.04.2016, wurde das o.g. Vorhaben im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO eingereicht. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hasenknückel“ von Remlingen. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Am Spielberg 4 (Fl.Nr. 1281/1) von Remlingen. In der vorliegenden Planung sind (wie vom Antragsteller durch die Wahl des Verfahrensweges der Genehmigungsfreistellung zum Ausdruck gebracht) keine Abweichungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans ersichtlich (die Dachform „Walmdach“ entspricht der zwischenzeitlich rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplans), sodass das Vorhaben wie beantragt im Rahmen der Genehmigungsfreistellung behandelt werden kann. Der Marktgemeinderat beschließt, den Bauantrag im Rahmen des § 58 BauGB (Genehmigungsfreistellungsverfahren) zu behandeln. Bauantrag: Errichtung einer Fluchttreppe sowie eines Senkrechtplattformlifts an der Pfarrscheune auf Fl.Nr. 20 und 21, Am Alten Keller 7, Remlingen Mit Antragsunterlagen vom 28.04.2016, eingegangen am 04.05.2016, wird die baurechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben beantragt. Geplant ist im Einzelnen, an der östlichen Gebäudeseite der bestehenden Pfarrscheune einen Anbau zu errichten, der eine Fluchttreppe und einen Senkrechtplattformlift beinhaltet sowie den Brandschutz insgesamt zu ertüchtigen, um eine Erhöhung der Besucherzahl in der Pfarrscheune zu ermöglichen und diesbezüglich die Voraussetzungen im Sinne der Versammlungsstättenverordnung zu schaffen. Weiter sind für die Erhöhung der Besucherzahl auch zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich, die am auf dem Baugrundstück selbst aus Platzgründen nicht geschaffen werden können und deshalb abzulösen sind. Das Vorhaben befindet sich im Altort von Remlingen und ist gem. § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen, wonach Vorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies ist im vorliegenden Fall grundsätzlich gegeben, die Antragsunterlagen einschließlich der Nachbarunterschriften sind vollständig, die Überprüfung der fachspezifischen Aspekte des Vorhabens, insbesondere in Bezug auf die Versammlungsstättenverordnung und auf den damit verbundenen Brandschutz obliegt den Fachbehörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. 4 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 Jedem Mitglied des Marktgemeinderates wurde rechtzeitig vor dem Sitzungstermin ein Entwurf des Haushalts 2016 elektronisch zugestellt. Herr Ralf Büttner erläutert schwerpunktmäßig die wichtigsten Punkte des Verwaltungshaushalts. Die Ansätze des Vermögenshaushalts wurden einzeln angesprochen und soweit erforderlich begründet. Auftretende Fragen zu einzelnen Ansätzen wurden vom Vorsitzenden und Herrn Büttner beantwortet. Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm 2015 – 2019 Der Entwurf des Finanzplans und des Investitionsprogramms wurde durch Herrn Büttner erläutert. Der Finanzplan ist im Finanzplanungszeitraum 2015 – 2019 ausgeglichen. Kreditaufnahmen sind im Finanzplanungsjahr 2017 eingeplant. Der Marktgemeinderat beschließt den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm 2015 – 2019. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2016 Die Änderungen im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 wurden angesprochen und entsprechend eingearbeitet. Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2016 in der vorgelegten Fassung. Stromlieferungsvertrag; Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Jahre 2018 – 2020 Der Stromlieferungsvertrag für die gemeindlichen Verbrauchsstellen mit der Firma E.ON Bayern endet am 31.12.2017. Der Bayerische Gemeindetag bietet in Kooperation mit der Firma KUBUS (Kommunalberatung und Service) GmbH (Tochterunternehmen des Bayerischen Gemeindetags) für die bayerischen Gemeinden an, an einer gemeinsamen Bündelausschreibung für den Zeitraum 2018 - 2020 teilzunehmen. Ziel der Bündelausschreibung ist es, günstige Strompreise für die Gemeinden zu erzielen. Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Informationen des Marktes Remlingen Vorgehensweise: 1. Der 1. Bürgermeister muss beauftragt werden, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. 2. Der Markt Remlingen muss die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle übertragen. 3. Es muss entschieden werden, ob im Rahmen der Bündelausschreibung 2018 bis 2020 • „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) alternativ: • „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ Zu 2. Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/ Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/ die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Kommune/der Zweckverband wird über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen. Zu 3. Die Teilnehmer der Ausschreibung haben die Wahlmöglichkeit, sich entweder für „Normalstrom“ oder 100 % Ökostrom ohne und mit Neuanlagenquote zu entscheiden. alternativ: • „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ beschafft werden soll. 4. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. Begründung Zu 1. Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen mit elektronischer Auktion. Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk. Der Dienstleistungspreis setzt sich wie folgt zusammen: -Grundpreis: 500,00 € -zzgl. 10,00 € je Abnahmestellen (ca. 35) -zzgl. 165,00 € leistungsgemessene Abnahmestellen (ca. 1). Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Normalstrom: Beim Normalstrom handelt es sich im Fachjargon um „Graustrom“. Zwar fließt in diese Angebote der Strom aus EEG-geförderten Anlagen ein (laut Ausweis für die Kunden im Bundesschnitt für das Jahr 2015 37,7%), im rechtlichen Sinne darf der EEG-geförderte Strom aber nur ohne dessen konkrete „grüne“ Eigenschaft an der Strombörse vermarktet werden. Vermarktbarer Ökostrom wird deshalb derzeit im Wesentlichen durch im Ausland stehende erneuerbare Energien-Anlagen geliefert. Voraussetzungen der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote: Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien 1. Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Strom aus erneuerbaren Energien ist a) Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom, b) der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, c) der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. 5 Informationen des Marktes Remlingen 2. Neuanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die 2. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind ausschließlich Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß § 2 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) vom 21. Juni 2001 in ihrer durch Verordnung vom 1. Januar 2012 geänderten Fassung. Der aus Biomasse erzeugte Strom gilt als Strom aus erneuerbaren Energien, wenn er in einem Verfahren erzeugt wird, dass den Anforderungen des § 4 BiomasseV gerecht wird. 3. Die Herkunft des gelieferten Stroms muss auf eindeutig identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückführbar sein. 4. Der Auftragnehmer garantiert eine zeitlich bilanzierte Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien, d.h. die Energiebilanz von erzeugtem und geliefertem Strom muss innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen sein. Hinweis zu (3) und (4): Die Vermarktung von Ökostrom muss damit umgehen, dass die Herkunft und Qualität von Strom nicht eindeutig definierbar ist: Elektronen können keine Eigenschaften transportieren. Fließen erneuerbarer und konventioneller Strom zusammen, lässt sich die Ökostromeigenschaft nicht mehr zuordnen, der Letztverbraucher bezieht physikalisch sowieso einen Mischstrom. Um den Strom in der Vermarktung differenzieren zu können, werden den Erzeugungsanlagen deshalb bilanziell die Strommengen zugeordnet, die aus dieser Anlage über einen bestimmten Zeitraum erzeugt worden sind. ohne Neuanlagenquote Diese Variante der Ökostromausschreibung hat die KUBUS GmbH auch bei der letzten Strombündelausschreibung angeboten. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei dieser Variante der Ökostromausschreibung in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe von 0,0 bis 0,3 Cent pro KWh zu rechnen. mit Neuanlagenquote Zusätzliche Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien 1. Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Sie muss mindestens zu 50 % in Neuanlagen und kann bis zu 50 % in Altanlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. 6 • bis zu vier Jahre vor dem 1. Januar 2018 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. • bis zu sechs Jahre vor dem 1. Januar 2018 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie in Betrieb genommen werden bzw. wurden. Als Strom aus einer Neuanlage gilt auch die Ökostrommenge, die einer nach den genannten Zeitpunkten erstmalig in Betrieb genommenen Erhöhung des elektrischen Arbeitsvermögens einer ansonsten älteren Stromerzeugungsanlage zuzurechnen ist. Eine Ökostrommenge aus der Mitverbrennung von Biomasse in einem mehr als 4 Jahre vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommenen thermischen Kraftwerk gilt als Strom aus einer Neuanlage, wenn die öffentlich-rechtliche Änderungsgenehmigung zur Umstellung auf die Mitverbrennung von Biomasse maximal 4 Jahre vor dem 1. Januar 2018 bestandskräftig geworden ist. 3. Altanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, deren Inbetriebnahmezeitpunkt • 4 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2018 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. • 6 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2018 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie lag. 4. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlage angebunden ist, und dem Netz an der Entnahmestelle des Auftraggebers muss eine netztechnische Verbindung bestehen. 5. Der Auftraggeber erwirbt mit dem Strom auch den bei der Erzeugung erzielten Umweltnutzen. Eine anderweitige Verwertung oder Übertragung des Umweltnutzens dieser Strommenge durch den Auftragnehmer oder seine Vorlieferanten oder eine Trennung des Umweltnutzens von der Stromlieferung sind unzulässig. Dies gilt auch für Herkunftsnachweise oder handelbare Zertifikate (z. B. RECS-Zertifikate) für Strom aus erneuerbaren Energien. Ebenfalls unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms über Ökostromgütesiegel und/oder -zertifikate. Die an den Auftraggeber gelieferte Ökostrommenge und deren Umweltnutzen darf nicht als Teilmenge durch Ökostromgütesiegel und/oder -zertifikate zertifiziert werden, die der Bieter oder Dritte zum Nachweis einer Ökostromlieferung gegenüber anderen Auftraggebern/Kunden verwenden. Diese Variante der Ökostromausschreibung - jedoch noch ohne Abs. (4) und (5) - hat die KUBUS GmbH in der Praxis bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Deren Vorteil: Sie reizt über die Neuanlagenquote ggf. stärker den Bau weiterer erneuerbarer Energien-Anlagen an. Erfahrungen der KUBUS GmbH: In der Praxis lag – möglicherweise aufgrund der bisher geringen Strommenge in den Losen Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Informationen des Marktes Remlingen – nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Nach bisherigen Erfahrungen ist bei dieser Variante im Vergleich zur Ökostromausschreibung ohne Neuanlagenquote mit weiteren Mehrkosten zu rechnen. Diese können sich zwischen 0,5 und 1 Cent pro kWh bewegen. Zu 4. Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft. Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten). Hinweis: Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten sind nicht möglich. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Der Markt Remlingen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2018 bis 2020 beschafft werden. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Bereich des Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrechts; Beschlussfassung über weitere Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge Die Beschlussvorlage mit den Gesetzentwürfen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Bereich des Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrechts wurden dem Markt Remlingen von der VGem seit dem 22.10.2015 zur Kenntnisnahme im Marktgemeinderat bereitgestellt. Nachdem die geplante Änderung des KAG u.a. auch nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Arbeits-ablauforganisation der VGem haben könnte, hat sich die Gemeinschaftsversammlung der VGem Helmstadt bereits in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.12.2015 mit dem Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Gesetzentwurf der stärksten Landtagsfraktion auseinandergesetzt, die Vor- und Nachteile der beiden dann ggf. alternativ möglichen Beitragssysteme abgewogen und beschlossen den Mitgliedsgemeinden der VGem zu empfehlen, die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeitrag in der derzeitigen Form beizubehalten. Die wesentlichen Inhalte der geplanten Gesetzesänderungen und die Stellungnahme der VGem können dem Beschlussbuchauszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung (TOP 5 öT), welcher den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungseinladung elektronisch übermittelt wurde, entnommen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger steht die komplette Niederschrift über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung bereits seit dem 18.12.2015 im Bürgerinformationssystem der VGem Helmstadt im Internet unter http://buergerinfo.vg-helmstadt.de zur Verfügung. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang insbesondere noch einmal, dass der Innenausschussvorsitzende der CSUFraktion, Herr Dr. Florian Herrmann, bei einer am 25.09.2015 in Veitshöchheim zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ stattgefundenen Diskussionsveranstaltung deutlich darauf hingewiesen hat, dass die Einführung von sog. „Wiederkehrenden Beiträgen“ nur für die Gemeinden eine Alternative darstellen solle, welche bisher noch keine gültigen Beitragssatzungen erlassen haben (s. hierzu auch Pressemitteilung 11/2015 des Bay. Gemeindetages vom 15.07.2015). Diese Aussage und die Gesetzentwürfe unterstreichen letztlich auch, dass an einer generellen Änderung der Finanzierungsform („Beitrag des Bürgers zum Ausbau der Straßen“) von Seiten der Staatsregierung nichts geändert werden wird. Die Grundstückeigentümer werden also weiterhin, egal in welchem System, zur Zahlung von einmaligen oder wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden. In Bayern hatten zum Stand 01.03.2015 1.492 von 2.056 Gemeinden (= 72,6 %) eine Straßenausbaubeitragssatzung. In Unterfranken liegt der Prozentsatz der Gemeinden, die eine Ausbaubeitragssatzung erlassen haben, sogar über 90 %; dies lässt u.a. auch Rückschlüsse auf die grundsätzlich schlechtere finanzielle Leistungsfähigkeit der unterfränkischen Städte und Gemeinden zu. Lediglich in Oberbayern und Niederbayern ist der Prozentsatz der Gemeinden, die über keine Beitragssatzungen verfügen, noch sehr hoch. Ergänzend darf in diesem Zusammenhang dem Marktgemeinderat das Schreiben des Marktes Helmstadt vom 30.09.2015, welches gleichlautend an Herrn Ministerpräsident Seehofer, Herrn Staatsminister Herrmann, Herrn Staatsminister Söder, Herrn Landtagsabgeordneten Ländner, Herrn Staatssekretär Eck und Herrn Landrat Nuß zur Kenntnis gegeben werden. Der Markt Helmstadt hat die Adressaten gebeten, die Stimmung in der Bevölkerung aufzunehmen und nach zeitgemäßen sowie bürgerverträglichen Lösungen für die Finanzierung des in den nächsten Jahren landesweit anstehenden Sanierungs- und Erneuerungsbedarfes bei den Wasserversorgungs-, Abwasserbeseitigungsanlagen und den Gemeindestraßen zu suchen. Der Markt Helmstadt bat um die Schaffung eines einheitlichen Systems, das mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand in jeder bayerischen Gemeinde angewendet werden kann, welches die Funktionsfähigkeit der gemeindlichen Anlagen dauerhaft sicher stellt und vor allen Dingen aus Gründen der Gleichbehandlung und der Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger auch verbindlich von allen bayerischen Städten und Gemeinden angewandt wird. 7 Informationen des Marktes Remlingen Mit Schreiben vom 23.10.2015 teilte Herr Staatsminister Herrmann hierzu mit, dass neben dem bisherigen („Einmaliger Straßenausbaubeitrag“) noch ein weiteres Finanzierungssystem („Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag“) eingeführt werden soll, welches von den Städten und Gemeinden zur Finanzierung der Sanierungslasten ggf. genutzt könne. Er verwies insbesondere auf das Recht der Gemeinden ihre Angelegenheiten im Rahmen des Rechts selbst regeln und darüber hinaus ihren Finanzbedarf durch Erhebung von öffentlichen Abgaben decken zu können bzw. über haushaltsrechtliche Vorgaben zu müssen (s. Art. 62 Gemeindeordnung). Auf den Wunsch des Marktes Helmstadt zeitgemäße und bürgerverträgliche Lösungen durch eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Systeme zu entwickeln, wurde nur ausweichend durch Benennung von Problemstellungen und Schwierigkeiten geantwortet. Es bleibt zu befürchten, dass die Einführung eines optional möglichen Finanzierungssystems auf Grund der generellen Komplexität des Beitragsrechts und vieler noch ungeklärter Rechtsfragen wieder einmal zu viel Unzufriedenheit und Unverständnis bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern führen wird Erfahrungsgemäß bedingt in der Folge eine Vielzahl von Widersprüchen und Verwaltungsgerichtsprozessen und damit zu einer langen Phase der Schaffung von Rechtssicherheit. Der Marktgemeinderat beschließt, die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in der derzeitigen Form beizubehalten. KAG-Änderung zum 01.04.2016; Gedanken des Bay. Gemeindetages zur Neuregelung der Straßenausbaubeiträge In der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetages, Ausgabe April 2016, wurde der Artikel „Hektik ist der falsche Weg – Einige Gedanken zur Neuregelung der Straßenausbaubeiträge“ von Herrn Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bay. Gemeindetages veröffentlicht. Dieser Artikel wurde dem Marktgemeinderat zur vollinhaltlichen Kenntnisnahme mit der Sitzungseinladung übermittelt. Ablesung der Wasserzähler Die Jahresablesung der Wasserzähler steht kurz bevor. Die Ablesekarten werden Ihnen in Kürze zugestellt. Sie können die Zählerstände auch über das Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt übermitteln: www.vgem-helmstadt.de Übermittlungszeiten: 21.06.2016 bis 04.07.2016 Vielen Dank für Ihre Mithilfe So können Sie den Zählerstand ablesen Ihre VGem Helmstadt Änderung bei der kostenfreien Ausgabe von Wertmarken für die Sommerferien Der VVM hat sein Fahrkartenangebot für die Sommerferien geändert. Ab diesem Jahr gibt es nur noch die Sommerferienkarte (gültig in den Sommerferien) in zwei verschiedenen Ausführungen: Großwabe und Gesamtnetzgebiet. Die Sommerferienkarte ist nur noch über die Verkaufsstellen des VVM, Fahrkartenautomaten und Busfahrer käuflich erhältlich – NICHT mehr über die Gemeindeverwaltungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder und Jugendliche auch in diesem Jahr die Fahrkarte kostenfrei über die Gemeinden erhalten. Berechtigt sind: - dritte und weitere Kinder einer Familie (nicht Gastkinder) - Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern (SGB II) und von Sozialhilfeempfängern - arbeitslose Jugendliche (nicht aber Schulabgänger des abgelaufenen Schuljahres) - behinderte Kinder und Jugendliche - Kinder von Asylbewerbern Bekanntgaben Es wird über die folgenden Projekte, Ergebnisses und Verfahren informiert: - Eingang Zuwendungsauftrag Kapelle Auftakt - Brunnenstände Stand 05.05.2016 - Sachstand Spielplatz Mühlbergring - Verkehrsführung für Fußgänger Weberlein (Kreisstraße/Alte Würzburger Straße) - Kinder bei Pflegefamilien Bei Abholung der Sommerferienkarte ist zwingend vorzulegen: - Der Nachweis über die Berechtigung (z.B. ALG II-Bescheid, Sozialhilfebescheid, Behindertenausweis, Asylbescheinigung, etc.) UND - eine Stammkarte des VVM (Falls das Kind noch keine Stammkarte hat, bitte unbedingt vorher beim VVM beantragen; bereits vorhandene Schülerstammkarten können verwendet werden. Die Anträge sind online unter: www. vvm-info.de erhältlich) Die Fahrkarten für Berechtigte und der Ferienpass sind ab ca. Mitte Juli in den Rathäusern abholbar. Bitte die örtlichen Ausgabetermine beachten! Landratsamt WürzburgKommunale Jugendarbeit Frau Kuhn / Frau Handke Tel. 0931/8003-297 /-379 [email protected] 8 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Verschiedenes Freiwillige Feuerwehr Remlingen Mittelschule Waldbüttelbrunn Liebe Eltern! Übungstermine Jugendfeuerwehr Das Team der Offenen Ganztagesbetreuung der Mittelschule Waldbüttelbrunn nimmt Ihre Anmeldung ab jetzt für das Schuljahr 2016/17 entgegen. Do 02. Juni 18:00 Uhr Die OGB ist ein freiwilliges, kostenfreies Betreuungsangebot für Kinder der 5. bis einschließlich 7. Klasse nach dem Unterricht. Wir essen gemeinsam, erledigen die Hausaufgaben und haben jede Menge Zeit für Spiel und Sport. Informieren Sie sich auf der Homepage der Schule oder direkt bei uns. Sichern Sie Ihren Platz für das kommende Schuljahr schon jetzt, denn wir planen bereits. Elternbriefe und Anmeldebögen liegen den Klassenleitungen vor. Außerdem erhalten sie das Formular im Sekretariat und vom Team der OGB in der Mittelschule Waldbüttelbrunn, Schulstr. 16. Do 16. Juni 18:00 Uhr Do 30. Juni 18:00 Uhr Übungstermine: Do 23. Juni 19:00 Uhr Übung f. Leistungsprüfung Weitere Termine zum Vormerken: So 11.09. Tag der offenen Tür Sa 24.09. Leistungsprüfung Lösch Fr. 04.11. Wissenstest der Jugendfeuerwehr Krabbelgruppe Holzkirchen / Wüstenzell V. Maltry. Dipl. Sozialpädagogin (FH) Mittelschule Waldbüttelbrunn Für alle Kinder von 0-3 Jahren mit ihren Mamas oder Papas. Dienstags von 10:00 – 11:30 Uhr Anzeige in Wüstenzell Bergstraße, im alten Rathaus Bayer. Rotes Kreuz Nächster Blutspendetermin: Uettingen: Mittwoch, 22. Juni von 18.00 bis 20.30 Uhr in der alten Schule, Würzburger Str. 1 Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!! Der Blutspendedienst weist darauf hin: Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 9 10 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Veranstaltungen Tag der offenen Gartentür 2016 Der „Tag der offenen Gartentür 2016“ in Unterfranken findet am Sonntag, 26. Juni 2016 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Kontakt: Bezirksverband für Gartenbau & Landespflege e.V. Tel. 09321/3009-189 www.bv-gartenbauvereine-ufr.de Anzeigen Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 11 Aus Vereinen und Verbänden Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e.V. Musikkapelle Auftakt Das Jugendwerk der AWO, der eigenständige Kinder- und Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken e.V., veranstaltet dieses Jahr die Umweltfreizeit in Schonungen, bei der den Kindern spielerisch der respektvolle Umgang mit der Umwelt vermittelt wird. Es sind noch einige Plätze frei. Die Musikkapelle „Auftakt“, Remlingen e. V. lädt die Bevölkerung zu ihrem +++ACHTUNG+++Super-Juni-Special!+++ACHTUNG!+++ Jahreskonzert Der Natur auf der Spur Noch freie Plätze bei unserer Umweltfreizeit in Schonungen am Samstag, 04.06.2016 um 19:00 Uhr Schatzsuche, Natur erforschen, alles ein bisschen genauer unter die Lupe nehmen – daran hast du Spaß? recht herzlich in die TSV-Turnhalle ein. Dann bist du auf dieser Freizeit genau richtig und kommst voll auf deine Kosten! Untergebracht sind wir im KjG-Haus in Schonungen und von dort aus werden wir unsere Umgebung per Fahrrad erkunden . Freuen Sie sich auf „An der schönen blauen Donau“, „Unter Donner und Blitz“, „Romeo und Julia“, „Folk Song Suite“ und „Star Wars“ sowie weitere schöne Stücke. Alter: Karten sind im Vorverkauf bei der Bäckerei Kachel und beim Getränkevertrieb Schwab zum Preis von 7,00 EUR (Erwachsene) bzw. 3,50 EUR (Kinder bis 12 Jahre) sowie an der Abendkasse erhältlich. 8-12 Jahre Termin: 15.08.-21.08.2016 Kosten: 174,00 € RABATT! ab sofort bis 30.06.16 zum Preis von nur 124,00 € Weitere Informationen und Anmeldung unter: Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e.V. Kantstr. 42a - 97074 Würzburg Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Die Musikkapelle „Auftakt“ Tel. 0931/299 38 264 http://www.awo-jw.de – [email protected] TSV Remlingen 12 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Kirchliche Nachrichten Das Dufay Ensemble aus Nürnberg Kirchliche Nachrichten zu Gast in Remlingen Pachtverträge der Pfründestiftung Die evang.-luth. Kirchengemeinde informiert, dass die auslaufenden Pachtverträge der Pfründestiftung durch den Pfründestiftungsverband rechtzeitig gekündigt wurden, deren Neuverpachtung steht nun an. Selbstverständlich können die jetzigen Pächter ihre jetzigen Flächen wieder erhalten (Grundsatz der Pächtertreue). Die Verpachtung dieser Flächen findet am Dienstag, 28.06.2016, um 8.30 Uhr in der Pfarrscheune statt. Reformationsjubiläum 2017 Zur Vorbereitung vom Reformationsjubiläum 2017: „Festival der alten Musik, der mittelalterlichen Künste rund um Martin Luther, Johann Eberlin von Günzburg und St. Andreas, Remlingen“. Geplant ist ein Instrumentalkonzert auf alten Instrumenten (aus Elsbeerenholz…), ein Vokalensemble mit alter Musik, ein MA-Fest rund um die Kirche, Gaukler, ev. Ablassprediger usw. Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen; sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern Juni 2016 Kapelle Auftakt: Jahreskonzert in der Turnhalle Sa. und So. 11. u. 12. Juni TSV: Sport und Unterhaltung auf dem Sportgelände Kastanienallee So. 19. Juni Kindergarten: Sommerfest Kath. Kirche: Johannisfeuer So. 26. Juni Kath. Kirche: Pfarrfest Chor- und Musikfreunde dürfen gespannt sein, denn das Nürnberger Dufay Ensemble – benannt nach dem niederländischen Komponisten Guillaume Dufay (1400 – 1474) – bringt Werke zu Gehör, die in ihrer Kombination zunächst sehr ungewöhnlich erscheinen. Motetten von Heinrich Schütz und Jan Pieterszoon Sweelinck stammen aus der Zeit der Reformation. Ihnen gegenüber gestellt werden Werke des fränkischen Komponisten Werner Heider (*1930), der Texte des barocken Dichters Andreas Gryphius in moderne, zeitgenössische Klänge verwandelt. Inspiriert von den Werken des Frühbarocks sowie von den modernen Tonmalereien Werner Heiders, wird Tilo Heider, professioneller Schlagzeuger aus Nürnberg, mit ungewöhnlichem Schlagwerk aller Art improvisieren. Fr. bis So. Evang. Kirche: 17. bis 19. Juni Beiträge zur Vorbereitung vom Reformationsjubiläum 2017 Sa. 25. Juni findet in der Remlinger St. Andreas Kirche um 19.00 Uhr ein ganz besonderes Konzert statt. TERMINE IN KÜRZE So. 4. Juni Am Samstag, den 18. Juni Anzeige Das Dufay Ensemble Nürnberg, das sich nun seit 20 Jahren vorwiegend in Nürnberg und Umgebung der Musik des 14. bis 16. Jahrhunderts sowie neuer Musik moderner Komponisten widmet, tritt erstmals in Unterfranken auf. Zustande gekommen ist der Kontakt durch den Chorleiter des MGV Remlingen Uwe Ungerer, der dem Dufay Ensemble nun schon genau so lange angehört, wie er den Männerchor Remlingen dirigiert, nämlich 20 Jahre. Von Beginn an bis heute arbeiten unter der Leitung von Wolfgang Fulda bei 3 bis 4 Produktionen pro Jahr Sänger, Instrumentalisten und Komponisten überregional zusammen. Zahlreiche Konzerte, Performances und Rundfunkaufnahmen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. 2014 erhielt das Dufay Ensemble Nürnberg den Kulturförderpreis „Nürnberg Stipendium“, gefördert wird das Ensemble außerdem durch die Stadt Nürnberg und den Bezirk Mittelfranken. Das Publikum darf sich auf ein Konzert abseits abgetretener Pfade und des Mainstream freuen! Die Kirchengemeinde Remlingen lädt zu diesem Konzert auf Spendenbasis ein, als Einstimmung auf das Reformationsjahr 2017, um die besondere Bedeutung von Remlingen in der evangelischen Geschichte würdig zu feiern. Dankbare Spenden aber sehr willkommen!!! Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 13 Arzt & Apotheke Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst Seit Februar 2010 gilt die dreistellige NOTRUF-NR. 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Notruf-Nr. 112 hat folgende Vorteile: gebührenfrei wählbar auch mit Handys ohne Guthaben und vorwahlfrei sowohl im Festnetz wie auch in den Mobilfunknetzen. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Notfallpraxis Würzburg, Domerschulstr. 1, Tel. 0931 322833 Öffnungszeiten: Mittwoch: 14-21 Uhr, Freitag: 18-21 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-21 Uhr Vermittlungs- und Beratungszentrale des KVB Tel. 0180 5191212 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer: 116 117 Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 0700 35070035 Notdienst der Apotheken Notdienst jeweils von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages Tel. 0800 00 22 833 Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern; es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen. Mi. 01.06. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 Do. 02.06. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Fr. 03.06. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Sa. 04.06. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 So. 05.06. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Mo. 06.06. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Di. 07.06. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Mi. 08.06. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Deutschherrn-Apotheke, Neubrunn, Hauptstr. 7, 09307/290 Do. 09.06. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Fr. 10.06. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Sa. 11.06. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9, 09342/7745 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 So. 12.06. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Mo. 13.06. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 14 Di. 14.06. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Mi. 15.06. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Do. 16.06. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Fr. 17.06. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Sa. 18.06. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Deutschherrn-Apotheke, Neubrunn, Hauptstr. 7, 09307/290 So. 19.06. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Mo. 20.06. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Di. 21.06. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 Mi. 22.06. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Do. 23.06. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9, 09342/7745 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Fr. 24.06. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Sa. 25.06. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 So. 26.06. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Mo. 27.06. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Di. 28.06. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Deutschherrn-Apotheke, Neubrunn, Hauptstr. 7, 09307/290 Mi. 29.06. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Do. 30.06. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Anzeigen Dr. Jochen Schmelz Holzkirchhausenerstr. 47, Helmstadt Wir machen Urlaub vom 30.05.16 - 10.06.16 Vertretung übernimmt Praxis Dr. Hay Tel. 09307-1661 -lichen Dank für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meiner Konfirmation, auch im Namen meiner Eltern. Remlingen, März 2016 Raphaela Heid Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016 Anzeigen männlich, alleinstehend, 28 Jahre sucht zum 1.07.16 oder später, eine kleine 1-2 Zimmer-Wohnung in Uettingen. bitte unter folgenden TELEFONNUMMERN anrufen Tel. Nr.: 09371 / 406174 oder Mobil : 0151 / 46614944 Wochenendgrundstück in Uettingen (0,1372 Ha) mit Haus 50 m2 zu verkaufen Wasser, Gas und Solar vorhanden Tel. 0931-41 55 76 Putzhilfe zuverlässig, freundlich und tierlieb für ca. 4 Stunden wöchentlich nach Uettingen gesucht. 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