Abmeldung - IKK classic
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Abmeldung - IKK classic
Meldungen zur Sozialversicherung Inhalt Allgemeines zum Meldeverfahren SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht An- und Abmeldung Unterbrechung der Beschäftigung Jahresmeldung Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Meldung von Sonderzahlungen Gesonderte Meldung bei Antrag auf Altersrente Stornierung von Meldungen Qualifizierter Meldedialog Seite 2 Allgemeines zum Meldeverfahren Allgemeines zum Meldeverfahren Zweck der Meldungen – KV/PV: Für Leistungsansprüche und Versand elektr. Gesundheitskarte – RV: Für Vergabe/Ausstellung Versicherungsnummer/SV-Ausweis und Führung Rentenkonto – ALV: Für Statistik über Beschäftigung/Bewegungen am Arbeitsmarkt Verfahren – Nach DEÜV (Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung) – Ausschließlich elektronische Übermittlung per gesicherter und verschlüsselter Datenfernübertragung – Ausnahme: Geringfügige im Privathaushalt (manuelles Haushaltsscheckverfahren) Seite 4 Annahmestelle – Versicherungspflichtige Krankenkasse; von dort Weiterleitung an die übrigen SV-Träger – Geringfügig Beschäftigte Minijob-Zentrale Allgemeines zum Meldeverfahren Verpflichtend maschinell – Melde- und Beitragsnachweisdatensätze Vorteil: Entbürokratisierung und Kosteneinsparung Maschinelle Datenerzeugung/ -übermittlung Zugelassene Software – Ordnungsgemäße Entgeltabrechnung – „GKV-Zertifikat“ von der ITSG – Datensatz „DSKO“ Seite 5 Zertifizierung/Registrierung – Zweck: Datenschutz – Antrag beim TrustCenter der ITSG Maschinelle Ausfüllhilfe als Alternative, z. B. Sozialversicherung im Internet: – sv.net/classic: Softwareinstallation erforderlich – sv.net/online: Internet-Anwendung ohne Datenbank – Weitere Infos: www.svnet.info Allgemeines zum Meldeverfahren Arbeitgeber Daten der Beschäftigten Systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm Maschinelle Ausfüllhilfe (z. B. sv.net) Krankenkasse (Prüfung, Überwachung, Speicherung, Weiterleitung) Datenstelle der Rentenversicherung (nur Sofortmeldungen) Minijob-Zentrale (geringfügige Beschäftigungen) Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur Seite 6 Allgemeines zum Meldeverfahren Verpflichtend maschinell ________________________________________________________________ Beispiel Schmiedemeister Heinz Erle steht kurz vor dem Ruhestand. Er beschäftigt nur noch einen geringfügig entlohnten Arbeitnehmer. Die Entgeltabrechnung macht er seit jeher selbst und zwar manuell. Über einen PC verfügt er nicht. Da Heinz Erle die Meldungen an die Minijob-Zentrale maschinell erstatten muss, gibt er die erforderlichen Daten an seinen Enkelsohn, der sie von seinem PC aus übermittelt. Seite 7 Allgemeines zum Meldeverfahren Allgemeine Ausfüllhinweise – Namensangaben aus amtlichen Unterlagen entnehmen (wie z. B. Personalausweis) – Sozialversicherungsnummer aus SV-Ausweis; sofern noch nicht vergeben, Angaben unter: „Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann“ (nur bei Anmeldungen zulässig) – Personalnummer als freiwillige Angabe, um Rückfragen zu erleichtern Seite 8 – Betriebsnummer (8 Stellen) von der Bundesagentur für Arbeit; Neuvergabe u. a. bei Existenzgründung: www.arbeitsagentur.de (Unternehmen/Sozialversicherung/ Betriebsnummern-Service) – Änderung in den Betriebsdaten: Übermittlung mit Datensatz Betriebsdaten (DSBD) an Bundesagentur für Arbeit (leitet an andere SV-Träger weiter) – Schlüsselzahlen: Beitragsgruppe, Grund der Abgabe, Personengruppe, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Tätigkeit Allgemeines zum Meldeverfahren Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung (1. Stelle) Arbeitslosenversicherung (3. Stelle) 0 = Kein Beitrag 0 = Kein Beitrag 1 = Allgemeiner Beitrag 1 = Voller Beitrag 3 = Ermäßigter Beitrag 2 = Halber Beitrag 6 = Pauschalbeiträge (Minijobs) 9 = Freiwillige Krankenversicherung (Firmenzahler) Rentenversicherung (2. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 3 = Halber Beitrag 6 = Pauschalbeiträge (Minijobs) Seite 9 Pflegeversicherung (4. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 2 = Halber Beitrag Beitragsgruppe eines versicherungspflichtig Beschäftigten (ohne Besonderheiten): 1111 Allgemeines zum Meldeverfahren Verschiedene Arten von Meldungen Sofortmeldung Sofortmeldung Anmeldung Anmeldung Abmeldung Abmeldung Gesonderte Gesonderte Meldung Meldung (Antrag (Antrag auf auf Altersrente) Altersrente) Meldearten Meldearten UnterbrechungsUnterbrechungsmeldung meldung Meldung Meldung von von Sonderzahlungen Sonderzahlungen Änderungen Änderungen im im Beschäftigungsverhältnis Beschäftigungsverhältnis Jahresmeldung Jahresmeldung Seite 10 SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht Sozialversicherungsausweis – Jeder Beschäftigte erhält einen SV-Ausweis, auch geringfügige – Bei Beschäftigungsbeginn Vorlage beim Arbeitgeber, aber keine Mitführungspflicht mehr (stattdessen: Ausweispapiere) Wichtig: Verlust und Wiederauffinden eines SV-Ausweises sind der Krankenkasse unverzüglich zu melden. Da jeder Arbeitnehmer nur einen SV-Ausweis besitzen darf, müssen hinfällig bzw. unbrauchbar gewordene Ausweise zurückgegeben werden. Seite 12 SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht Sofortmeldung – Tag des Beginns ist in betroffenen Branchen bis spätestens Beschäftigungsaufnahme zu melden – Direkt an die Datenstelle der DRV – Datensatz wird vorgehalten, bis „ordentliche“ Anmeldung eingeht – Grund der Abgabe: „20“ – Inhalt: Familien- und Vornamen des Beschäftigten, Versicherungsnummer, Betriebsnummer des Arbeitgebers, Tag der Beschäftigungsaufnahme – Fehlende Sofortmeldung gilt als Indiz für Schwarzarbeit – Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen empfindliche Bußgelder Seite 13 Betroffene Branchen − − − − − − − − − Baugewerbe Gaststätten-/Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen beteiligen Fleischwirtschaft SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht Sofortmeldung _______________________________________________________________ Beispiel Anke Zimmermann nimmt am 1.11.2015 (Sonntag) eine Beschäftigung als Restaurantfachfrau in einer Hotelgaststätte auf (Schichtbeginn: 10.00 Uhr). Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe besteht Sofortmeldepflicht. Der Hotelbetreiber hat spätestens bis 1.11.2015 um 10.00 Uhr für Anke Zimmermann die Sofortmeldung zu übermitteln (Abgabegrund „20“). Seite 14 An- und Abmeldung An- und Abmeldung Anmeldung Abgabegrund Schlüsselzahl 10 Beginn einer Beschäftigung 11 Krankenkassenwechsel 12 Beitragsgruppenwechsel 13 Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, z. B. −nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als 1 Monat −wegen Rechtskreis- ohne Krankenkassenwechsel −wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) −wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel Meldefrist: Anmeldungen sind mit der ersten auf den Beginn der Beschäftigung folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übermitteln, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen Seite 16 An- und Abmeldung Anmeldung _______________________________________________________________________________ Beispiel Jens Müller beginnt am 1.8.2015 eine Ausbildung zum Werkzeugmacher. Anmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Seite 17 10 von 01082015 102 1111 An- und Abmeldung Abmeldung Abgabegrund Schlüsselzahl 30 Ende einer Beschäftigung 31 Krankenkassenwechsel 32 Beitragsgruppenwechsel 33 Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis 34 Ende des Fortbestehens einer SV-pflichtigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV 35 Arbeitskampf von länger als einem Monat 36 Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) 40 Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Beschäftigungsende 49 Tod Meldefrist: Abmeldungen sind mit der ersten auf das Ende der Beschäftigung folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übermitteln, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen Seite 18 An- und Abmeldung Abmeldung _______________________________________________________________________________ Beispiel Heike Duhm kündigt ihr seit Jahren bestehendes Beschäftigungsverhältnis zum 30.11.2015. Das Bruttoarbeitsentgelt vom 1.1. bis 30.11.2015 beträgt 26.738,45 EUR. Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt Seite 19 30 von 01012015 bis 30112015 101 1111 026738 An- und Abmeldung Ab- und Wiederanmeldung – Wenn das Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung für mehr als einen Monat unterbrochen ist _______________________________________________________________________________ Beispiel Ina Denz nimmt vom 6.7.2015 bis zum 12.8.2015 unbezahlten Urlaub. Am 13.8.2015 nimmt sie die Arbeit wieder auf. Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 34 von 01012015 bis 05082015 Anmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Seite 20 13 von 13082015 An- und Abmeldung Datenbaustein Unfallversicherung – Status quo: Abmeldungen und alle anderen Entgeltmeldungen müssen DBUV enthalten – Ausblick: ab 2016 angepasster DBUV nur noch einmal jährlich bis zum 16. Februar des Folgejahres mit neuer UV-Jahresmeldung zusätzlich zum bestehenden Meldeverfahren (Daten für Betriebsprüfung durch die DRV) Außerdem: manuelle Lohnnachweise zur Umlageberechnung werden perspektivisch durch elektronische ersetzt, erstmals zu übermitteln für 2016 bis zum 16.2.2017 Seite 21 Datenfelder im DBUV − Mitgliedsnummer des Unternehmens beim Unfallversicherungsträger − Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers − Gefahrtarifstelle, welcher der Mitarbeiter zuzuordnen ist − Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle − Geleistete Arbeitsstunden − UV-Entgelt (= zur Unfallversicherung beitragspflichtiges Entgelt) − UV-Grund (Grundstellung/Leerzeichen = ohne Besonderheiten) An- und Abmeldung Personengruppe „190“ – Gilt für ausschließlich in der Unfallversicherung versicherte Beschäftigte (BGR = 0000) zum Zwecke der Betriebsprüfung: Bestimmte beurlaubte Beamte, die SV-frei sind (z. B. beurlaubter verbeamteter Lehrer, der an einer Privatschule tätig ist) Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum Privat Krankenversicherte in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, in der auf die RV-Freiheit verzichtet wurde und zu der eine Befreiung von der RV-Pflicht zugunsten einer berufsständischen Versorgung besteht Werkstudenten in einer Beschäftigung zu der eine Befreiung von der RV-Pflicht zugunsten einer berufsständischen Versorgung besteht Beschäftigte, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen nur in der Unfallversicherung versicherungspflichtig sind Seite 22 Unterbrechung der Beschäftigung Unterbrechung der Beschäftigung Unterbrechungsmeldung – Erforderlich für Zwecke der Rentenversicherung, Kalendermonate ohne Beitragszahlung müssen „herausgenommen“ werden – Daher: Meldepflicht immer nur dann, wenn die Beschäftigung einen vollen Kalendermonat ohne Entgeltzahlung unterbrochen ist und folgende Tatbestände vorliegen: Schlüsselzahl Abgabegrund 51 Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (u. a. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld) 52 Elternzeit (i. d. R. nur bei Vätern, Mütter bereits mit „51“ aufgrund Bezug von Mutterschaftsgeld) 53 Gesetzliche Dienstpflicht oder freiwilliger Wehrdienst Meldefrist: Unterbrechungsmeldungen sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung zu übermitteln Seite 24 Unterbrechung der Beschäftigung Unterbrechungsmeldung ______________________________________________________________________________ Beispiel Cora Hoppe, als Bauzeichnerin seit Jahren im selben Betrieb beschäftigt, ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig. Bis zum 14.8.2015 erhält sie Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld von der IKK classic bis zum 20.11.2015. Ihr Gesamtentgelt vom 1.1. bis 14.8.2015 beträgt 15.728 EUR. Unterbrechungsmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt 51 von 01012015 bis 14082015 101 1111 015728 Keine Anmeldung, wenn die Beschäftigung nach der Unterbrechung wieder aufgenommen wird – Entgelt wird mit nächster Meldung (z. B. Jahresmeldung) übermittelt Seite 25 Unterbrechung der Beschäftigung Beschäftigungsende im Monat nach Unterbrechungsmeldung ______________________________________________________________________________ Beispiel Joachim Hase ist seit 13.7.2015 arbeitsunfähig. Das Arbeitsentgelt wird bis zum 23.8.2015 fortgezahlt. Vom 24.8.2015 an erhält er Krankengeld. Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.9.2015 aufgelöst. Unterbrechungsmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 51 von 01012015 bis 23082015 Abmeldung (Entgelt „000000“): Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 30 von 24082015 bis 30092015 Hinweis: Unterbrechungsmeldung in diesen Fällen immer auch dann, wenn weniger als ein voller Kalendermonat nicht mit Entgelt belegt ist. Seite 26 Unterbrechung der Beschäftigung Erreichen Höchstbezugsdauer Krankengeld (sog. Aussteuerung) – Arbeitsverhältnis ist noch nicht beendet, SV-Beschäftigungsverhältnis endet mit Ablauf eines Monats nach Ende Krankengeldbezug Krankengeldbezug: vom 12.04. bis 08.06.2015 Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund 51 01012015 – 11042015 Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlung: vom 09.06. bis 25.08.2015 Abmeldung mit Abgabegrund 34 09062015 – 08072015 (für Monatsfrist sind SV-Tage anzusetzen) – SV-Beschäftigungsverhältnis ist durch Bezug von Arbeitslosengeld beendet Krankengeldbezug: vom 12.04.2014 Unterbrechungsmeldung bis 01.09.2015 mit Abgabegrund 51 01012014 – 11042014 Arbeitslosengeldbezug: vom 02.09. bis 31.12.2015 01012015 – 01092015 Seite 27 Abmeldung mit Abgabegrund 30 Unterbrechung der Beschäftigung Beschäftigungen während der Elternzeit – Zulässige Teilzeitbeschäftigung (max. 30 Wochenstunden) beim bisherigen Arbeitgeber, bei Versicherungspflicht keine Wiederanmeldung erforderlich _______________________________________________________________________________ Beispiel Julia Wille bezieht vom 25.4. bis 1.8.2015 Mutterschaftsgeld, im Anschluss nimmt sie Elterngeld/-zeit in Anspruch. Ab 1.10.2015 arbeitet sie wieder bei ihrem Arbeitgeber für 25 Wochenstunden. Unterbrechungsmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 51 von 01012015 bis 24042015 Jahresmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 50 von 01102015 bis 31122015 – Aber: Abmeldung bei Krankenkasse und Anmeldung bei Minijob-Zentrale im Falle einer geringfügig entlohnten Beschäftigung während der Elternzeit Seite 28 Jahresmeldung Jahresmeldung Beschäftigung über den Jahreswechsel – Jahresmeldung für alle am 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer – Ausnahmen: Jahreswechsel fällt in gemeldeten Unterbrechungszeitraum oder Abmeldung zum 31. Dezember (z. B. Krankenkassenwechsel) – Wichtig: Beschäftigungszeiten und Entgelte, die bereits im Jahresverlauf gemeldet wurden, sind nicht noch einmal zu bescheinigen Abgabegrund Schlüsselzahl 50 Jahresmeldung Meldefrist: Jahresmeldungen sind mit der ersten auf den 31. Dezember eines Jahres folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übermitteln, spätestens jedoch bis zum 15. Februar des folgenden Jahres Praxis-Tipp: Weisen Sie Mitarbeiter bzw. Kollegen darauf hin, dass die Jahresmeldungen u. a. wichtig für die spätere Rentenberechnung sind und daher sorgfältig aufbewahrt werden müssen. Seite 30 Jahresmeldung Beschäftigung über den Jahreswechsel _______________________________________________________________________________ Beispiel Otto Melcher ist seit 10.3.2015 bei der BIO-Bau GmbH als Polier beschäftigt und hat im Jahr 2015 ein Bruttoarbeitsentgelt von 23.600 EUR erhalten. Jahresmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt Seite 31 50 von 10032015 bis 31122015 101 1111 023600 Jahresmeldung Beschäftigung über den Jahreswechsel _______________________________________________________________________________ Beispiel Katrin Gabeler ist seit dem 1.2.2015 beschäftigt. Wegen längerer Krankheit hat sie nach Ablauf der Entgeltfortzahlung am 14.8.2015 von der IKK classic bis zum 16.10.2015 Krankengeld bezogen. Am 19.10.2015 nimmt sie die Beschäftigung wieder auf (Entgelt bis 31.12.2015 = 4.000 EUR). Jahresmeldung (bis spätestens 15.2.2016): Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt 50 von 19102015 bis 31122015 101 1111 004000 n Wichtig: Die Beschäftigungszeit vom 1.2. bis 14.8.2015 ist bereits mit einer Unterbrechungsmeldung gemeldet worden und darf daher nicht noch einmal gemeldet werden. Bei Arbeitsunfähigkeit über den Jahreswechsel hinaus müsste die Jahresmeldung entfallen. Seite 32 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungsmeldung … … in in der der Zuordnung Zuordnung zum zum Rechtskreis Rechtskreis … … in in der der KrankenKrankenkassenzuständigkeit kassenzuständigkeit … … beim beim BeitragsBeitragsgruppenschlüssel gruppenschlüssel … … beim beim PersonenPersonengruppenschlüssel gruppenschlüssel Seite 34 Eine Eine AbAb- und und Wiederanmeldung Wiederanmeldung ist ist u. u. a. a. erforderlich, erforderlich, sofern sofern sich sich eine eine Änderung Änderung ergibt ergibt ... ... … … aufgrund aufgrund Beginn Beginn bzw. bzw. Ende Ende einer einer Ausbildung Ausbildung beim beim selben selben Arbeitgeber Arbeitgeber … … wegen wegen Beginn Beginn bzw. bzw. Ende Ende von von AltersAltersteilzeitarbeit teilzeitarbeit Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungsmeldung ____________________________________________________________________________ Beispiel Mark Klein ist Lohnbuchhalter und seit Jahren Mitglied einer AOK. Er möchte gern zur IKK classic wechseln und kündigt daher seine bisherige Mitgliedschaft fristgerecht zum 31.3.2015. Am 13.3.2015 legt er im Betrieb die IKK-Mitgliedsbescheinigung vor. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Abmeldung (AOK): Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 31 von 01012015 bis 31032015 Anmeldung (IKK classic): Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Seite 35 11 von 01042015 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungsmeldung ____________________________________________________________________________ Beispiel Ulrich Wind vollendet am 16.7.2015 sein 65. Lebensjahr, möchte seine Beschäftigung aber noch bis zum Jahresende fortsetzen. Somit ist er vom 1.12.2015 an (65 Jahre + 4 Monate) arbeitslosenversicherungsfrei. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Beitragsgruppenschlüssel 32 von 01012015 bis 30112015 1111 Anmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Beitragsgruppenschlüssel Seite 36 12 von 01122015 1121 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungsmeldung ____________________________________________________________________________ Beispiel Abiturient Christian Buchholz beendet am 31.3.2015 seine Ausbildung und wird ab 1.4.2015 als Bankkaufmann unbefristet in Vollzeit übernommen. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppe Tätigkeitsschlüssel 33 von 01012015 bis 31032015 102 721124111 Anmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppe Tätigkeitsschlüssel Seite 37 13 von 01042015 101 721124211 Meldung von Sonderzahlungen Meldung von Sonderzahlungen Aufnahme in die nächstfolgende Meldung – Wann immer möglich, sind Einmalzahlungen bei der nächstfolgenden Meldung für dasselbe Kalenderjahr mit anzugeben ____________________________________________________________________________ Beispiel Tim Volkers bezieht vom 16.5. bis 17.7.2015 Krankengeld. Er erhält Urlaubsgeld im April und Weihnachtsgeld im Dezember. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Unterbrechungsmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 51 von 01012015 bis 15052015 Das Urlaubsgeld ist mit der Unterbrechungsmeldung zu melden. Jahresmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 50 von 18072015 bis 31122015 Das Weihnachtsgeld ist mit der Jahresmeldung zu melden. Seite 39 Meldung von Sonderzahlungen Sondermeldung mit Abgabegrund „54“ – Es folgt keine Entgeltmeldung für das Kalenderjahr der Zahlung/Zuordnung mehr – Die folgende Entgeltmeldung enthält kein beitragspflichtiges laufendes Arbeitsentgelt ______________________________________________________________________________ Beispiel Karl-Heinz Weber bezieht Krankengeld vom 20.5.2015 an. Das Beschäftigungsverhältnis endet am 30.9.2015. Er erhält im Dezember eine Tantieme. Sondermeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 54 von 01092015 bis 30092015 – Für das laufende und einmalige Arbeitsentgelt gelten unterschiedliche Beitragsgruppen – Neu ab 2016: Generell bei beitragspflichtigen Sonderzahlungen im Rahmen der Märzklausel Seite 40 Meldung von Sonderzahlungen Korrektur der letzten Meldung – Anstelle einer Sondermeldung mit „54“ – Stornierung der zuletzt erstatteten Entgeltmeldung und Neumeldung unter Einbeziehung der beitragspflichtigen Sonderzahlung – Zu stornierende Meldung muss laufendes Arbeitsentgelt enthalten sowie denselben Beitragsgruppenschlüssel Hinweis: Die sog. UV-Sondermeldung mit Abgabegrund „91“ – zur Übermittlung von einmalig gezahltem, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt – entfällt ab 2016 vor dem Hintergrund der Einführung der neuen UV-Jahresmeldung. Seite 41 Gesonderte Meldung bei Antrag auf Altersrente Gesonderte Meldung Gesonderte Meldung „57“ – Bei Antrag auf Altersrente oder bei Scheidung zur Berechnung des Versorgungsausgleichs (anstatt früherer Vorausbescheinigung) – Beitragspflichtige Einnahmen ausschließlich für abgelaufene Zeiträume – Sobald nur noch 3 Monate bis zum Rentenbeginn – Hochrechnung nimmt DRV selbst vor – Anstoß gibt der Vordruck „R 250“ – Mit „57“ gemeldete Zeiträume später nicht erneut melden! – „57“ ist nachrangig gegenüber anderen Meldungen (z. B. Änderungsmeldung) – Besonderheit: Jahresmeldung Seite 43 Gesonderte Meldung Meldeverfahren _______________________________________________________________________________ Beispiel Am 14.4.2015 verlangt Kurt Berger die Abgabe einer gesonderten Meldung. Die Rente beginnt am 1.9.2015. Das Arbeitsverhältnis endet am 31.8.2015. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt immer am 8. des laufenden Monats für den Vormonat. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Seite 44 Gesonderte Meldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Abgabe der Meldung 57 von 01012015 bis 31052015 am 8.6.2015 Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Abgabe der Meldung 30 von 01062015 bis 31082015 bis 12.10.2015 Stornierung von Meldungen Die wichtigsten Meldearten Stornierungsmeldung … … falscher falscher Beitragsgruppe Beitragsgruppe … … unzutreffender unzutreffender Zeit Zeit der der Beschäftigung Beschäftigung … … falscher falscher Höhe Höhe des des beitragspflichtigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts Arbeitsentgelts … … unzutreffendem unzutreffendem Abgabegrund Abgabegrund Seite 46 Stornierungen Stornierungen (und (und anschließende anschließende Neumeldungen) Neumeldungen) sind sind u. u. a. a. erforderlich erforderlich bei bei ... ... … … unzutreffendem unzutreffendem Personengruppen-/ Personengruppen-/ Tätigkeitsschlüssel Tätigkeitsschlüssel … … Abgabe Abgabe an an die die falsche falsche Einzugsstelle Einzugsstelle Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog GKV-Monatsmeldung – Weiternutzung technische Strukturen des zum 31.12.2014 abgeschafften Sozialausgleichs für Mehrfachbeschäftigte mit Entgelten oberhalb BBG – Von 2015 an nur noch im Rahmen einer Rückschau – Tipp: Vorabermittlung ist bei Kenntnis der übrigen Entgelte nach wie vor zulässig Mehrfachbeschäftigung oberhalb BBG – Summe der Arbeitsentgelte übersteigt BBG – Beurteilung durch IKK/Krankenkasse anhand Entgeltmeldungen – daher erst nach deren Eingang möglich Seite 48 Ablauf des Meldedialogs – IKK/Krankenkasse fordert Arbeitgeber zur Übermittlung der Entgelte für betreffenden Zeitraum auf (Krankenkassenmeldung – DSKK) – Arbeitgeber übermitteln GKVMonatsmeldungen („58“) mit der ersten folgenden Lohn-/Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Aufforderung – IKK/Krankenkasse stellt innerhalb max. 2 Monaten fest, ob und inwieweit die BBG überschritten ist und teilt Prüfergebnis per DSKK mit – Arbeitgeber nehmen die erforderliche Verhältnisberechnung und ggf. Korrektur der bisherigen Beitragsabrechnung vor