Abmahnwahn - Loggi
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Abmahnwahn - Loggi
-= Abmahnwahn =Kanzlei Waldorf-Frommer "Musikanwälte" und der "Sog der Rezession" 02.11.2010, lawblog.de: “EU-Recht, Sie verstehen”, Autor: RA Udo Vetter "Heute hatte ich mal wieder einen Abmahnanwalt am Telefon. [...] Er war nur beauftragt, telefonisch nachzuhaken, ob wir nicht doch ein paar Euro zahlen wollen. Man könne sich ja verständigen. Irgendwo. Irgendwie. Irgendwann." internet-law.de: "Filesharing: Rüstet Waldorf auf?", 02.11.2010, Autor: RA Thomas Stadler "Die Kanzlei Waldorf Frommer, einer der deutschen Big Player im Massengeschäft der Filesharing-Abmahnungen, [...] Haben die Kollegen Waldorf etwa personell aufgerüstet?" 02.11.2010, palawa.de: "Konjunkturmotor Filesharing-Abmahnung?",Autor: RA A. Schultz "Wer ein wenig den “Filesharing-Acker” bestellt, der wird wissen, dass die “Waldorfs” zu den wenigen Kanzleien aus der Riege der Filesharing-AbmahnKanzleien gehören, die auch mal von sich aus zum Telefonhörer greifen, um weitere Details zum Sachverhalt in Erfahrung zu bringen. [...] Wer in die “Details” schaut, der wird im Weiteren bemerken, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Zulassungen in den Jahren 2008 bis 2010 erfolgte. Kurzum: Die Kanzlei hat – aus welchen Gründen nun auch immer – über die Jahre mächtig zugelegt. [...] Da soll mal einer sagen, dass es auf dem anwaltlichen Arbeitsmarkt keine Jobs mehr gibt!" Und diesen Punkt hat scheinbar besonders die Kanzlei Waldorf-Frommer frühzeitig verstanden. So verfasste im Februar 2005 (veröffentlicht am 11.02.2005) die Münchener Anwältin Rain Ama Walton für die Musikwoche („Das Fachmagazin für die Musikbranche“) ein Dossier mit dem Titel: „Musikanwälte“ "Wie sich Fachjuristen in der Krise über Wasser halten Bald herrschen wieder überall Recht und Ordnung München - Früher machten sie Künstler reich und ärgerten Plattenfirmen. Doch längst sind auch die Rechtsanwälte in der Musikbranche in den Sog der Rezession geraten. Wie sehen die Herausforderungen und Risiken des Berufs in Zeiten digitaler Umwälzungen aus?" "Eine Sonderrolle unter den Musikrechtskanzleien mit einem völlig eigenständigen Geschäftsbereich besetzt die Kanzlei Waldorf & Partner: Johannes Waldorf, Gründer und Namensgeber der Kanzlei, sieht sich selbst als Piratenjäger der Musikindustrie." Quelle(n): • • http://www.mediabiz.de/mediathek/archiv/seite-80?m=2&y=2005 http://www.mediabiz.de/musik/news/musikwoche-dossier-musikanwaelte/172453 „ Musikwoche-Dossier: Musikanwälte Wie sich Fachjuristen in der Krise über Wasser halten Bald herrschen wieder überall Recht und Ordnung München - Früher machten sie Künstler reich und ärgerten Plattenfirmen. Doch längst sind auch die Rechtsanwälte in der Musikbranche in den Sog der Rezession geraten. Wie sehen die Herausforderungen und Risiken des Berufs in Zeiten digitaler Umwälzungen aus? "Wenn ich einem jungen Anwalt, der sich im Musikrecht spezialisieren möchte, einen Rat geben kann, dann den, dass er sich etwas anderes suchen soll." Walter Lichte, seit nahezu 30 Jahren als Musikrechtsanwalt tätig und eine anerkannte Koryphäe im Urheberrecht, bringt die Situation der Juristerei in der Musikbranche auf den Punkt. In den Neunzigern reichte der Einfluss der Branchenanwälte noch sehr weit, doch mittlerweile stellen die Umwälzungen in der Industrie auch ihre Rolle in Frage. Helge Sasse, Gründer und Namensgeber der Kanzlei Sasse & Partner, der seit 1992 als Rechtsberater von Medienunternehmen eine wichtige Rolle spielt, bewertet die Lage ähnlich wie Lichte: "Der klassische Musikrechtsanwalt, der die Interessen von Künstlern, Produzenten und Autoren bei der Verhandlung von Bandübernahme- und Verlagsverträgen vertritt, ist am Ende. Vielleicht kann er noch als Einzelkämpfer überleben, aber eine Kanzlei mit mehreren Anwälten kann man mit diesem Geschäftsmodell nicht mehr aufbauen." Seit es 1999 zum ersten deutlichen Absatzrückgang in der Musikindustrie in Deutschland kam, setzt sich der Abwärtstrend fort. Auf den CD-Boom der 80er- und 90erJahre, bei dem sich die Verkäufe schließlich auf hohem Niveau einpendelten, und auf die eine gewisse Zeit anhaltende Aufbruchstimmung durch Internetboom und MP3 folgte eine Katerstimmung, die noch immer nicht überwunden ist. Massenhaftes Musikkopieren und Internetpiraterie ließen die CD-Verkäufe schrumpfen; durch die Gratiskultur im Internet konnte dort kein neues Geschäftsmodell überleben. Es gibt keinen Winkel in der Musikindustrie, der von den Auswirkungen verschont geblieben ist. Selbstverständlich auch nicht der Bereich der Rechtsberatung. Boutiquen, Einzelkämpfer, Dickschiffe Doch wie sieht dieser Markt in Deutschland eigentlich aus? Es gibt drei Kanzleitypen: • • • so genannte Medienboutiquen, Ein- oder Zweimann-Kanzleien und die Medienabteilungen der Großkanzleien. Bei der ersten Kategorie, den Medienboutiquen, handelt es sich um ungefähr 50 Kanzleien, die im Bereich TV, Film und Entertainment auf hohem Niveau arbeiten. Führende Namen im Musikrecht sind in dieser Kategorie die Kanzleien Sasse und Partner, Zimmermann & Decker, Kornmeier Kollegen, Lichte Rechtsanwälte, Scheuermann Strittmatter & Westerhoff, Schulz Meltendorf Mergener & Partner sowie Poll & Ventroni. Die Anwälte dieser Kanzleien haben hervorragende Kontakte zu den wichtigen Entscheidungsträgern in der Musikindustrie und können aufgrund des guten Netzwerks ihren Mandanten mehr als die rechtliche Beratung bieten, ihnen zum Beispiel als Newcomer eventuell auch ein Entrée verschaffen. Doch die Beratung im Musikrecht spielt bei diesen Kanzleien mittlerweile eine untergeordnete Rolle, denn beraten werden alle Unternehmen und Kreative aus dem Medienbereich. Im Zentrum steht die Vertragsgestaltung zwischen Künstlern, Produktionsfirmen, Sendern, Tonträgerherstellern und Vermarktungsgesellschaften. Die Betreuung der Mandanten erfolgt über die verschiedenen Branchen der Medien hinweg. Man kann also eine Vernetzung der Mandanten aus Film, Fernsehen und Musik fördern und Anregungen zur Kooperation geben. Daneben gibt es einige Ein- oder Zweipersonen- Kanzleien, die aufgrund der persönlichen Beziehungen zu Künstlern, zu einem Independent-Musiklabel oder -Verlag deren rechtliche Betreuung übernehmen. Auch in diesen Kanzleien bestimmt die musikrechtliche Beratung nicht den Hauptgeschäftsbereich, sondern stellt lediglich einen Teil der Aktivitäten dar. Jutta Stegemann zum Beispiel hat lange Jahre bei BMG Music als BusinessAffairs-Managerin gearbeitet, bevor sie sich als Einzelanwältin selbstständig machte. Sie betreut zwar auch Künstler und Autoren, hat aber ihren Mandantenstamm um kleine Unternehmen aus der Werbe-, Merchandisingund Veranstaltungsbranche erweitert. Die Anwältin stellt fest: "Meine Künstler oder Manager machen ihre Bandübernahmeverträge zum Teil selbst und bitten mich nur, noch mal drüber zu gucken, ob das so in Ordnung ist. Das ist kein funktionierendes Geschäftsmodell. Ich musste mir also neue Felder suchen." Bleiben noch drittens die Urheberrechts-beziehungsweise Medienabteilungen der Großkanzleien, die von Künstlern oder kleineren Medienunternehmen indes kaum konsultiert werden. Diese Abteilungen verfügen im Musikrecht zwar über theoretische Expertise, aber in der Regel kaum über intensive Kontakte. Auch wegen der hohen Stundensätze, die mit 250 Euro aufwärts zu Buche schlagen, meiden Klienten aus der Musikbranche die Großkanzleien. Stellenabbau wegen Zentralisierung Denn die Devise heißt sparen. Musik wird zwar geliebt und viel gehört, aber wenn möglich nicht bezahlt. So sieht sich die Musikindustrie in Deutschland seit dem Jahr 1999 mit einem ständigen Absatzrückgang konfrontiert. Und als die damals noch fünf großen Musikunternehmen erkannten, dass es sich dabei nicht um ein kurzzeitiges Phänomen handelte, reagierten sie unter anderem mit der Beendigung vieler bestehender Verträge. Musikrechtsanwälte sahen sich zunehmend mit der Aufgabe betraut, nicht mehr über neue langfristige Verträge zu verhandeln, die wiederum Betreuungsbedarf nach sich zogen, sondern über Aufhebungsverträge, bei denen Nachfolgemandate entfielen. Darin erkennt Christian Pleister, Rechtsanwalt der Sozietät Nörr, Stiefenhofer und Lutz in Berlin und spezialisiert auf die Betreuung von Medienunternehmen, die größte Auswirkung auf die Anwälte: "Die Zeit der großen Verträge in der Musikbranche ist vorbei. Der Kostendruck der MajorLabels steigt. Es gibt kaum noch A&R-Investment und daher nur noch wenige Mandate in diesem Bereich. Durch den Absatzrückgang bröckeln die Honorare, wenn es überhaupt noch große Mandate in diesem Bereich gibt. Der letzte große Labelvertrag ist Jahre her." Hinzu kommt, dass die sinkenden Verkaufszahlen von Tonträgern in Deutschland und die Zentralisierungstendenzen der großen vier Musikunternehmen dazu führen, dass man von den deutschen Niederlassungen stärkere Fokussierung auf Schwerpunkte erwartet. Man investiert vorwiegend in Künstler, die bereits weltweit erfolgreich sind oder aber das Potenzial haben, weltweit erfolgreich zu werden. Und dabei handelt es sich in der Regel nicht um deutsche Produktionen. Diese Tendenz bestand schon früher, jedoch wurde sie noch nie so rückhaltlos durchgesetzt wie in den letzten Jahren. Im Rahmen der Umstrukturierungen, die jeder Major durchführte, manche sogar mehrmals, entließ man genauso radikal Personal wie Künstler. Für deutsche externe Musikrechtsanwälte hat diese Zentralisierung zur Folge, dass weniger Mandate im Inland entstehen. Dassellbe gilt für den in Deutschland angestellten Anwalt eines Majors. Und immer häufiger führen die Juristen in den Konzernzentralen im Ausland Verhandlungen mit deutschen Vertragspartnern. So schloss Oliver Schwenzer, Leiter der Rechtsabteilung von Arvato Mobile, den Vertrag über die Nutzung von Ringback-Tunes mit dem Juristen der Konzernzentrale von EMI Music in London. Wege aus der Depression Immer mehr Aufgaben der regionalen Niederlassung verlagern sich ins Headquarter. Nach Einschätzung von Oliver Schwenzer führen die Entlassungen der letzten Jahre bei Universal, Sony BMG, EMI und Warner auch zu einer größeren Konkurrenz unter den externen Musikrechtsanwälten. In einst großen Rechtsabteilungen wie zum Beispiel derjenigen bei Warner Music, die früher mit fünf Anwälten besetzt war, arbeitet heute nur noch ein Jurist. Seine entlassenen Kollegen sind selbstredend auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Auswertung von Musik spezialisiert und kennen zumindest in dem Unternehmen, für das sie gearbeitet haben, manche Entscheidungsträger gut. Diese hoch spezialisierten Anwälte machen sich in der Regel selbstständig und treten damit in eine Konkurrenz zu den alteingesessenen Musikrechtsboutiquen. Helge Sasse hat diese Situation genutzt und zwei ehemalige Chefjustiziare im Jahr 2002 zu Partnern seiner Kanzlei gemacht: • • den früheren Justiziar von Sony Music, Eberhard Kromer, und Hans-Martin Gutsch, der vorher bei edel music arbeitete. Von edel stieß zudem Gute Beziehungen im Netzwerk (v.l.n.r.): Walter Lichte mit Sabine Anger von T-Mobile und Peter Maffays Manager Dieter Viering, Anwalt Thomas Schlegel zu Sasse und Partnern. Spezialisten: o o Udo Kornmeier vertritt 3p, Rüdiger Plegge arbeitet für Westernhagen Grundsätzlich gilt natürlich, trotz Branchenkrise: Anwälte werden auch weiterhin gebraucht. Sie müssen nur wissen, wo man sie braucht. Walter Lichte sieht die Mobilfunkfirmen als Entertainment- Unternehmen der Zukunft. Denn die Mobilfunker werten Musik mittlerweile erfolgreich über verschiedene Wege aus. Monophone oder polyphone Klingeltöne waren da nur der Anfang. Letzten Sommer startete die deutsche Niederlassung von Vodafone das Angebot "Vodafone Music Downloads." Und nachdem Apple und Motorola gemeinsam ein Handy entwickelt haben, das eine mobile Variante der AppleSoftware iTunes enthält, ist auch ein Boom bei den Downloads auf das Mobiltelefon zu erwarten. Von ihm werden neben den Musikverlagen auch die Musiklabels profitieren. "Die Gratiskultur bei digitalen Inhalten, die im Internet viele Geschäftsmodelle zerstört hat, wird im Handy-Markt nicht Einzug halten", bekräftigt Lichte. Er selbst hat sich große Expertise im neuen Geschäftsbereich erarbeitet und betreut den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkomm). Musik vom Markenartikler Das Urheberrecht und die angrenzenden Rechtsbereiche unterliegen seit Jahren einer dynamischen Entwicklung; der Bedarf nach neuen rechtlichen Standardlösungen ist also vorhanden. Dabei ist die Kenntnis der zugrunde liegenden Vertragslage zwischen Produzenten, Interpreten und Verwertern ebenso wie die Kenntnis der Rechtslage sowie der Befindlichkeiten der Beteiligten eine wichtige Voraussetzung dafür, um die bisherigen Geschäftsmodelle und Vertragskonstruktionen neu definieren zu können. Langfristig sind die Aussichten, dass ein stabiler mobiler Musikmarkt entsteht, hervorragend. 350 Mio. europäische Handybesitzer haben sich im Jahr 2004 rund 150 Mio. Klingeltöne heruntergeladen. Für den Musikrechtsanwalt eröffnet sich dadurch langfristig nicht nur ein weiteres Beratungsfeld, sondern darüber hinaus wird wieder mehr Geld mit der Auswertung von Musik verdient und damit wiederum die Möglichkeit geschaffen, mehr Geld in neue Künstler zu investieren. Der Kreis schließt sich dann, wenn diese Künstler oder Unternehmen verstärkt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Helge Sasse sieht ein weiteres neues Beratungsfeld für Musikanwälte auch im gesteigerten Interesse der Markenunternehmen an Musik und im Rollenwandel, den die Musikunternehmen durchleben. "Die Musikfirma wird zum Anbieter von Inhalten und trifft bei einem Markenunternehmen wie zum Beispiel DaimlerChrysler auf einen Verwerter von Inhalten, der nicht aus dem Entertainment- Bereich stammt, aber Musik zu Zwecken des Marken-Brandings nutzen möchte. Das Musiklabel ist also nicht mehr der letztendliche Verwerter der Musik", - so beschreibt Sasse die neue Rollenverteilung. Die Marke kauft die Musik im Paket, zu einem bestimmten Preis, mit einer bestimmten Auswahl aus dem Katalog eines Labels, inklusive aller Rechte zum Vertrieb auf CD, über mobile Kanäle oder das Internet. Die Musikauswahl kann ihren Weg zum Kunden damit - neben den bekannten Vertriebswegen - auch über die Kanäle des Markenartiklers finden. Dieses Modell existiert zwar seit Jahren, wurde jedoch von den Musikunternehmen nicht gefördert, da die interne Rechteklärung für solche Projekte sehr aufwändig ist. Denn der leichte Zugriff auf die riesigen Kataloge der Plattenfirmen besteht nur in der Theorie; bekanntermaßen versperren Zustimmungsvorbehalte und Auswertungsbeschränkungen den Weg. Eines der ersten Projekte auf diesem Gebiet war die McDonalds-Compilation 1993: Die Restaurants des Fast-Food-Filialisten verkauften eine von Virgin Music zusammengestellte CD. "Das Interesse der Markenartikler an solchen Cooperationen ist groß, und dieser Wettbewerb wird die großen Musikfirmen zum Umdenken zwingen sowie den Servicegedanken fördern", meint Helge Sasse, der den McDonalds-Deal einfädelte. Übrigens kann sich auch die Verwertungskontrolle zum neuen Betätigungsfeld für Musikrechtsanwälte entwickeln - also Buchprüfungen in Form der Überprüfung von Lizenzabrechnungen. Denn die Verwertungskontrolle gewinnt immer größere Relevanz, weil Musik durch die neuen Möglichkeiten der Auswertung auf immer vielfältigeren Wegen genutzt wird. Verträge zwischen Verwertern und Künstlern, die zumeist aus einer Zeit stammen, in der neue Nutzungsarten zwar schon bekannt, aber wirtschaftlich noch nicht nachhaltig etabliert waren, enthalten oft nur unzureichende Vergütungsregeln. So kann es geschehen, dass diese unzureichenden Vergütungsregeln von den Abrechnungsabteilungen der großen Musikkonzerne falsch umgesetzt werden. Solche Fehler führen dann bei erfolgreichen Auswertungen zu hohen Forderungen. Schließlich gibt es für Juristen noch den Weg der klaren Spezialisierung: So fallen die Medienkanzlei Lausen und die PiraterieverfolgungsKanzlei Waldorf & Partner durch Zusatzleistungen wie auch durch ihre Positionierung besonders auf. Die Kanzlei Lausen, deren Gründer und Namensgeber Matthias Lausen auch Geschäftsführer des Instituts für Medienund Urheberrecht in München ist, bietet in Kooperation mit der Akademie des deutschen Buchhandels Praxis-Seminare zum Thema Musikrecht an. Ertragreiche Nischen für Anwälte "Die Vertragsgestaltung in der Musikindustrie" oder "Music on Demand" sind Themen der Seminare, die Dr. Kerstin Bäcker, Musikrechtsanwältin der Kanzlei Lausen, gemeinsam mit Branchenexperten wie Anke Fleischer von OD2 oder Alexander Wolf von der GEMA abhält. Fragen zu den Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL oder zum Thema "Audiofiles in Multimediaprodukten" werden ebenso mit großer Expertise behandelt. Eine Sonderrolle unter den Musikrechtskanzleien mit einem völlig eigenständigen Geschäftsbereich besetzt die Kanzlei Waldorf & Partner: Johannes Waldorf, Gründer und Namensgeber der Kanzlei, sieht sich selbst als Piratenjäger der Musikindustrie. Die Kanzlei ist seit zehn Jahren ausschließlich auf Pirateriebekämpfung mit Schwerpunkt OnlinePiraterie spezialisiert. Selbstverständlich ist jeder Anwalt, jede Kanzlei, die im Musikrecht tätig ist, in der Lage, Piraterie mit rechtlichen Mitteln zu bekämpfen - jedoch hat noch niemand zuvor so professionell und umfassend sowie mit einem dermaßen hohen Automatisierungsgrad den Kampf gegen Massenpiraterie aufgenommen. In Kooperation und Koordination mit dem Verband der Tonträgerunternehmen IFPI wurde zum Beispiel bundesweit die gewerbliche illegale CD-Vermietung unterbunden: An einem einzigen Tag leitete Waldorf 2500 Unterlassungsverfahren ein, die er in sechs Monaten erfolgreich abschloss. Im Auftrag der vier großen Musikunternehmen bekämpft er die verschiedenen Formen der Piraterie: von Ebay-Piraterie und Domaingrabbing bis hin zur Verbreitung von Software zum Knacken von Kopierschutz und der Piraterie im Zusammenhang mit monophonen und polyphonen Klingeltönen. Ebenso bereitet er komplexe Musterverfahren im Pirateriebereich vor und führt sie durch. Wie auch immer: Lichtes Rat, sich besser nach einem anderen Beruf umzuschauen, dürfte nur bedingt Wirkung zeigen. Denn noch immer zieht es junge Aspiranten auch heutzutage als Anwalt in die Musikwelt. Ihr Weg ins Musikrecht ist vorgegeben, aber flexibel. Er führt über das Studium der Rechtswissenschaften, das Basis sämtlicher Spezialisierung sein sollte. Wie aber sieht eine typische Ausbildung für einen Anwalt in der Medien- und Musikbranche überhaupt aus? Oliver Schwenzer zum Beispiel hat sie absolviert. Er baute sich bereits im Jurastudium, mit Wahlstationen bei MTV London und BMG, ein Netzwerk auf und sammelte praktische Erfahrungen. Dann folgte eine Promotion über das Thema "Die Rechte des Musikproduzenten". Praktika bei einem Musikverlag, einem Musiklabel, bei der GEMA oder einer der Musikrechts- beziehungsweise Medienboutiquen sind allemal sehr hilfreich, um einen Einblick in die verschiedenen Zweige des Arbeitsgebietes zu erhalten. Helge Sasse findet es zudem wichtig, dass ein Rechtsanwalt Praxiserfahrung im Medienbereich hat: "Ich erwarte bei einem jungen Anwalt, der in unserem Team arbeiten möchte, Praktika oder Berufserfahrung in einem Medienunternehmen. Die juristische Ausbildung ist sowieso die Basis." Sasse selbst war vor seiner Juristenkarriere als Radiomoderator bei Bayern 3 sowie als Autor und Produzent für die ARD, für Tele5 und Sat1 tätig. Eine solche mediale Berufserfahrung schaffe Kontakte und biete damit eine hervorragende Voraussetzung zur Akquise von Mandanten. "Was allerdings einen Musikrechtsanwalt wirklich gut macht, ist das Verständnis für den kreativen Menschen und dessen Arbeitsprozesse und Sichtweisen", sagt Walter Lichte. Die Zusammenarbeit mit den Mandanten gehe oft weit über das Rechtliche hinaus. "Wenn mir heute ein Musikproduzent Musik und einen neuen Künstler vorstellt, übernehmen wir nicht nur die Vertragsverhandlung, sondern wir überlegen gemeinsam, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, um eine Veröffentlichung zu ermöglichen, wie zum Beispiel Sponsoren oder Musikfonds, und bei welchem Label wir den Künstler und die Musik unterbringen können." Begeisterung für Musik und Interesse für die technologischen Entwicklungen sind ebenso unerlässlich wie das Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Rahmenbedingungen des Entertainment-Geschäfts. "Einen Vertrag zu schreiben oder zu verhandeln, ohne seine finanzielle Struktur zu verstehen, also ohne errechnen zu können, was in Euro und Cent pro verkaufter CD oder verkauftem Download beim Mandanten hängen bleibt, bringt diesem herzlich wenig", sagt auch Jutta Stegemann. Daher sei die Kenntnis des operativen Geschäfts das A und O für jeden Rechtsanwalt in der Musikbranche. "Eine Nachwuchsband freut sich zwar, kann aber mit einem Vertrag ohne Veröffentlichungsverpflichtung für die CD nicht viel anfangen", bekräftigt Anwältin Stegemann. Oliver Schwenzer ergänzt: "60 Prozent der Tätigkeiten sind auch bei einem Unternehmensjuristen unjuristisch." Kampf um die Verteilung geht weiter Und Kerstin Bäcker meint: "Das wirtschaftliche und psychologische Mitdenken bei den Verhandlungen ist gefordert; man ist stärker eingebunden in die nichtjuristischen Bereiche des Geschäftes eines Mandanten." Die Veränderungen des Musikmarktes und deren Auswirkung auf Musikanwälte sind unumstritten. Doch haben jene Rechtsanwälte noch immer sehr gute Aussichten, die sich auf urhebe- rund leistungsschutzrechtliche Fragestellungen und auf Vertragsrecht spezialisiert haben, die sich mit den neuen technologischen Auswertungsmöglichkeiten auskennen und die innerhalb der Medien branchenübergreifend beraten sowie über ein gutes Netzwerk verfügen. Verhandlungsgeschick und Kenntnis der Bedürfnisse der Verwerter auf der einen sowie derjenigen der Künstler auf der anderen Seite werden immer gebraucht. Und mit der Erholung des Musikmarktes zeichnet sich auch wieder ein steigender Bedarf an Juristen ab. Denn sicher ist: Ob per CD, übers Handy oder per Download - solange Menschen Musik kaufen, wird es einen Kampf um die Verteilung der Vergütung geben. Und damit auch Anwälte, die Interessen der einen oder der anderen Seite vertreten. die autorin Ama Walton ist seit 2003 Vice President Business & Legal Affairs EMI Music Germany und momentan in Elternzeit. Nach ihrem Diplomabschluss am Londoner Kings College und ihrem zweiten juristischen Staatsexamen begann sie ihre berufliche Laufbahn in der Rechtsabteilung der ProSieben Media AG. Ab 1998 leitete sie die Abteilung Business Affairs bei der Virgin Schallplatten GmbH in München.“ Lobby-Veranstaltung /Kaffeekränzchen vom 14.09.2007, boersenblatt.net: "Raubzug ohne Strafe?" „Raubzug ohne Strafe?“ Auszugsweise sei im Folgenden aus dem Bericht der Veranstaltung zitiert (d.h. der Teil, indem die Kanzlei Waldorf-Frommer in Erscheinung tritt) „16.05 Uh Rechtsanwalt Björn Frommer von der Kanzlei Waldorf in München beschließt den Tag mit einem Vortrag über die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in der Verlagsbranche. Herr Frommer zeigt mit einem kleinen Film, wie einfach man bei Rapidshare ein Hörbuch "klauen" kann. Erschreckend .... Fallbeispiele: ebay: Kunde verkauft Original Hörbuch mit einer ZusatzCD auf der das Hörbuch als mp3-File drauf ist. Soweit so gut. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass der Käufer die mp3 CD behält und das Original-Hörbuch weiterverkauft. Damit gehen Kunden verloren. ebay: Kunde verkauft Original Folge einer Hörspielserie mit dem Zusatz, dass es weiter 60 Folgen als mp3 gibt. Portale: Tierportal übernimmt ganze Teile/Bücher über Hunde, um ihr Portal aufzuwerten. Kommt oft bei Portalseiten mit Lexikon vor. Sind Raubkopierer Verbrecher? Wer sind Raubkopierer? Abbild der Gesellschaft: Famielienväter, Beamte, Kinder, Ehefrauen ... Ottonormalverbraucher. Wie geht man mit diesen Menschen um? ignorieren ... aufklären ... angreifen 90% des nächtlichen Internetverkehrs ist auf Tauschbörsentraffic zurückzuführen. (50-70% tagsüber) Wie geht die Gesellschaft gewöhnlich mit massenhaften Rechtsverletzungen um? - Abschreckung der Gesamtheit durch Vorgehen gegen Einzelne - Mund zu Mund Propaganda. - moderate Strafen Massenhafte Verstöße erfordern erfahrene Ermittlungskompetenz. Ermittlung von Tauschbörsennutzer: - Tauschbörsen Nutzer treten völlig anonym auf - Provider ordnet jedem Kunden bei jeder Interneteinwahl eine neue dynamische IP Adresse zu - Die IP Adresse ist im Internet offen sichtbar, aber kein Telefonbuch - Provider kann den Kunden nachträglich ermitteln - Im Strafverfahren wird Auskunft vom Provider verlangt. Kosten um an eine IP zu kommen: ca 300 Euro Massenhafte Verstöße erfordern einheitliche juristische Abwehrmaßnahmen. 16.30 Uhr Sehr interessante Diskussion zu Gesetzeslücken, Lobbyarbeit, Rechtsverletzungen ... Bitte: Keine Strafverfolgung potenzieller Kunden. Besser: außergerichtliches zivilrechtliches Vorgehen durch Abmahnung. Hintergrund der Abmahnung: Vorgeschriebener Rechtsbehelf um teure Gerichtskosten zu vermeiden. Umfang: Schutz: Unterlassungserklärung Kompensation: Schadensersatz Kosten: Erstattung durch Verletzer Vorteil: - schnell und unbürokratisch - Versuch der gütlichen Einigung - Außergerichtliche Einigungsquoten von weit über 90% - nahezu keine Wiederholungstäter (unter 1%) Abschreckungseffekt funktioniert nur, wenn Sanktionen durchgesetzt werden. So etwas spricht sich schnell in Foren rum und führt zu einem Negativ-Effekt. Was sollte einem bei der gesamten Auseinandersetzung unbedingt bewusst sein? Gegner respektieren und ernst nehmen: Raubkopierer sind alte und neue Kunden! In der Regel ist ein kostenneutrales Vorgehen möglich. Kosten der Ermittlung und der außergerichtlichen Rechtsverfolgung (Abmahnung) muss der Verantwortliche erstatten. P2P-Studie zum Thema Anteil der Tauschbörsennutzung an der kompletten Internetnutzung in Deutschland: 2006: Tag: 30% / Nacht: 70% 2007: Tag: 50% / Nacht: 90% 17.25 Uhr Applaus für Herrn Frommer, der sehr anschaulich und mit viel Fachwissen die Problematik der Piraterieverfolgung den Verlagsvertretern klar gemacht hat. 17.30 Uhr Cornelia Waldenmaier und Anne-Katrin Petsch bedanken sich bei den Referenten für die tollen Vorträge. Alle Vorträge werden nächste Woche auf www.original-legal.de zur Verfügung stehen. 17.35 Uhr Gemütlicher Abschluss und Diskussion von offenen Fragen bei Prosecco und Gebäck.“ 12.09.2008 Björn Frommer im buchreport-Interview Quelle: buchreport.de: "Appelle sind wirkungslos" „Am Montag trifft sich in Frankfurt die Arbeitsgemeinschaft Piraterie zu einer Update-Veranstaltung (Wie der Börsenverein mitteilt, sind bei der Veranstaltung noch Plätze frei). Einer der Referenten ist der Münchner Rechtsanwalt Björn Frommer. buchreport sprach mit ihm über die Probleme im Kampf gegen illegale Downloads. Wie groß ist der Schaden für Buch- und Hörbuchverlage durch illegale Downloads? Wir müssen davon ausgehen, dass er immens ist. Bei einzelnen Werken stellen wir fest, dass die Verbreitung auf illegalem Wege annähernd deckungsgleich ist mit der legalen Verbreitung. Bei manchen Hörbüchern ist die Zahl illegaler Downloads sogar deutlich höher als die regulärer Verkäufe. Zeigen die öffentlichen Kampagnen gegen Internetpiraterie keine Wirkung? Leider ändern die meisten Nutzer ihr Verhalten erst, wenn sie Post vom Anwalt bekommen. Die Ergebnisse einer GfK-Studie bestätigen, dass auch die meisten User selbst moralische Appelle für wirkungslos halten. Wird die Anweisung einiger Generalstaatsanwaltschaften, illegale Downloads nur noch ab einer bestimmten Größenordnung zu verfolgen, das Problem verschärfen? Wir kämpfen gegen diese beispiellose Verweigerungshaltung der Strafjustiz an allen Fronten. Die Anweisung, dass nur noch Nutzer verfolgt werden sollen, die mindestens 3000 Dateien zum Download anbieten, ist absurd. Auf den populären Tauschbörsen ist der Dateiumschlag mittlerweile so schnell, dass niemand mehr eine derart große Zahl von Dateien pro User ermitteln kann. Die Strafverfolger argumentieren, dass sie mit der Verfolgung überlastet sind ... Das trifft für die Staatsanwaltschaften an großen Medienstandorten sicher auch zu. Aber der Grund für die Misere ist eine Anweisung der Generalstaatsanwaltschaften selbst, dass Strafanzeigen gegen Urheberrechtsverstöße nur am Sitz des Rechteinhabers verfolgt werden. Wenn die Strafverfolgungsbehörden sich mit den Vertretern der Rechteinhaber an einen Tisch setzen würden, könnte man eine Lösung für dieses Problem finden. Seit 1. September dürfen doch auch Zivilrichter von Providern Auskunft über Verbindungsdaten verlangen ... Es ist äußerst zweifelhaft, ob diese Regelung zukunftstauglich ist. Völlig unklar ist etwa, welche Kosten auf die Verlage zukommen, die diesen neuen Verfahrensweg beschreiten. Außerdem soll am 1. Januar 2009 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten, das nicht vorsieht, dass die Rechteinhaber auf die Vorratsdaten zugreifen dürfen. Bedeutet das nicht, dass der Auskunftsanspruch der Zivilrichter faktisch wieder abgeschafft wird? Dazu könnte das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich führen. Das ist natürlich absurd. Aber es zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass der Gesetzgeber das Ausmaß und die Komplexität des Problems noch überhaupt nicht begriffen hat. “ Die Fragen stellte David Wengenroth Björn Frommer verfolgt als Rechtsanwalt der Münchner Kanzlei Waldorf im Auftrag von Buch- und Hörbuchverlagen Urheberrechtsverstöße. Auf der Tagung der AG Internetpiraterie wird er über aktuelle Entwicklungen zur Rechteverfolgung im Netz referieren. Zusätzliche Infos / links: 1. Gutachten des Fraunhofer Instituts zum Thema "Bagatellklausel", 11-Aug-2006 „Zwar ist es hier mit geringem Aufwand möglich zu protokollieren, dass ein bestimmter Tauschbörsenteilnehmer eine bestimmte urheberrechtlich geschützte Datei anbietet. Aber ein Nachweis der Menge und Art aller angebotenen Titel dieses Teilnehmers wird bei heute üblichen Einstellungen der eDonkey-Clientsoftware verhindert und kann nur indirekt, stichprobenartig und mit hohem technischem Suchaufwand oder mit juristisch fragwürdigen Methoden nachvollzogen werden. Ebenso schwierig ist es möglich, einen vollständigen Einblick zu erhalten, an wie viele Teilnehmer eine Datei hochgeladen wird. Dies wäre nur durch eine umfassende Telekommunikationsüberwachung bei den Internet Service Providern möglich und technisch sehr aufwändig.“ Damit ist die Bestimmung des „gewerblichen Ausmaßes“ nach Anzahl hinfällig! 2. Landgericht Köln, 109-1/08, Beschluss vom 25.08.2008 Beweiskraft IP-Adresse, Zuverlässigkeit der Datenerhebung. 3. A) Ipoque: Fakten zur Abmahnung Antichrist/Baumgarten an Ipoque B) LG Berlin: 16 O 55/11