Qualitätssicherung und Personalausstattung in der Hauswirtschaft
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Qualitätssicherung und Personalausstattung in der Hauswirtschaft
Qualitätssicherung und Personalausstattung in der Hauswirtschaft und im Schnittstellenbereich Hauswirtschaft/Pflege von stationären Altenhilfeeinrichtungen EINE EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen Verband der Bayerischen Bezirke Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen Verband der Bayerischen Bezirke Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste; LG Bayern Qualitätssicherung und Personalausstattung in der Hauswirtschaft und im Schnittstellenbereich Hauswirtschaft/Pflege von stationären Altenhilfeeinrichtungen Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, dem Verband der Bayerischen Bezirke und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Landesgruppe Bayern. Erarbeitet von der aku-Unternehmensberatung, Bad Dürrheim: Annerose Knäpple (Projektleitung), Marianne Thummert und Manuela Meier. Vorwort Die Diskussion der personellen Ausstattung stationärer Altenhilfeeinrichtungen in Bayern war in den letzten Jahren weitgehend von der Forderung nach einer Verbesserung des Pflegepersonalschlüssels geprägt. Die Leistungsanforderungen im Bereich der Hauswirtschaft wurden dagegen zu wenig beachtet. Indes sind die Anforderungen im hauswirtschaftlichen Bereich deutlich angestiegen, und zwar durch die verbesserte Wohnsituation, durch die höhere Pflegebedürftigkeit der BewohnerInnen, aufgrund der höheren Erwartungshaltung und der veränderten Bedürfnisse der BewohnerInnen, aufgrund eines veränderten Pflege- und Betreuungsverständnisses, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. SGB XI). Daraus wurden keine ausreichenden Konsequenzen für die Personalbemessung im Hauswirtschaftsbereich gezogen. Der Arbeitsmehraufwand wurde – ohne hinreichende konzeptionelle Fundierung von Schnittstellenentscheidungen – nicht zuletzt auch von den Pflegekräften aufgefangen. Dies hat Auswirkungen auf die Pflegezeit und die Qualität der Pflegeleistungen. Der bayerische Landespflegeausschuss hat sich mehrfach mit dem Thema "Personalbemessung" beschäftigt und zur ausgewogenen fachlichen Erörterung eine Unterarbeitsgruppe eingesetzt. Als ein Ergebnis wurde die Untersuchung der Schnittstelle Hauswirtschaft/Pflege angeregt. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, die bayerischen Bezirke, die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern sowie die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern (als Auftraggeber) haben sich erstmals auf eine breit angelegte, wissenschaftliche Untersuchung dieser Schnittstelle verständigt und sich bereit erklärt, die anfallenden Kosten zu gleichen Teilen zu übernehmen. Nun liegt der Abschlussbericht zur "Qualitätssicherung und Personalausstattung in der Hauswirtschaft von stationären Pflegeeinrichtungen" vor. Er soll Grundlage für die weiteren Beratungen sein und letztlich der Vorbereitung einer Beschlussempfehlung für den Landespflegeausschuss dienen. München, im April 2002 Inhalt I. Konzeption und Ablauf des Modellvorhabens ............................................................................ 9 1. Ausgangssituation ....................................................................................................................... 9 2. Ziel und Aufgabenstellung ....................................................................................................... 11 3. Methodik ..................................................................................................................................... 11 II. Struktur- und Leistungsmerkmale der beteiligten Pflegeeinrichtungen.................................. 14 1. Zugehörigkeit zu Trägern/Spitzenverbänden und Bezirken ............................................... 14 2. Platzzahlen und Leistungspalette........................................................................................... 14 3. Bewohnerstruktur ...................................................................................................................... 16 4. Leistungsangebote im Bereich Wohnen............................................................................... 17 5. Pflegesysteme ........................................................................................................................... 18 6. Organisation der hauswirtschaftlichen Leistungsbereiche ................................................ 19 III. Qualitätsstandards und Personalausstattung in den hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen ....................................................................................................................... 21 1. Speisenversorgung ................................................................................................................... 21 1.1. 1.2. Standards ......................................................................................................................... 21 1.1.1. Essensorte ............................................................................................................ 21 1.1.2. Essenszeiten, Zwischenmahlzeiten und Getränkeversorgung .................... 22 1.1.3. Kostformen und Angebotsvielfalt.................................................................... 26 1.1.4. Kontrolle des Nährstoff- und Energiegehalts ................................................. 30 1.1.5. Gestaltung von Festen, Kiosk und Cafeteria ................................................. 31 Quantitative Personalausstattung................................................................................ 32 1.2.1. Küchen mit zentraler Versorgungsstruktur...................................................... 34 1.2.2. Küchen mit dezentraler Versorgungsstruktur ................................................. 35 1.2.3. Küchen mit einer Mischung aus zentraler und dezentraler Versorgungsstruktur............................................................................................ 37 1.3. 2. Personalqualifikationen.................................................................................................. 39 Wäscheversorgung .................................................................................................................. 41 2.1. Standards ......................................................................................................................... 41 2.2. Quantitative Personalausstattung................................................................................ 42 2.3. 2.2.1. Einrichtungen mit eigener Wäscherei............................................................. 43 2.2.2. Einrichtungen mit eigener Wäscherei und Vergabe der Flachwäsche ... 44 2.2.3. Einrichtungen mit Vergabe .............................................................................. 45 Personalqualifikationen.................................................................................................. 47 3. 4. Reinigungsbereich.................................................................................................................... 48 3.1. Standards ......................................................................................................................... 48 3.2. Quantitative Personalausstattung................................................................................ 50 3.3. Personalqualifikationen.................................................................................................. 53 Zusammenfassung.................................................................................................................... 54 IV. Konzeptionen, Aufgabenverteilung Hauswirtschaft und Pflege, Zeitaufwand im Schnittstellenbereich..................................................................................................................... 56 1. Einführung .................................................................................................................................. 56 2. Methodik .................................................................................................................................... 57 3. Erhobene Zeiten im Schnittstellenbereich ............................................................................ 59 4. 5. 6. 3.1. Speisenversorgung ......................................................................................................... 63 3.2. Wäscheversorgung......................................................................................................... 72 3.3. Reinigungsbereich .......................................................................................................... 74 Verteilung der erhobenen Zeiten auf die Bereiche Pflege und Hauswirtschaft............. 75 4.1. Speisenversorgung ......................................................................................................... 76 4.2. Wäscheversorgung......................................................................................................... 77 4.3. Reinigungsbereich .......................................................................................................... 78 Beteiligung der Pflegefachkräfte an den Schnittstellentätigkeiten ................................. 79 5.1. Speisenversorgung ......................................................................................................... 79 5.2. Wäscheversorgung......................................................................................................... 80 5.3. Reinigungsbereich .......................................................................................................... 80 5.4. Fachkräfteanteil und Pflegesystem ............................................................................. 81 Zusammenfassung.................................................................................................................... 83 V. Empfehlungen zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Hauswirtschaft und im Schnittstellenbereich..................................................................................................................... 84 1. Einführung .................................................................................................................................. 84 2. Leitziele und Grundsätze zur Personalbedarfsermittlung.................................................... 84 3. Personalbedarfsermittlung für die Hauswirtschaft ............................................................... 85 3.1. 3.2. Hauswirtschaftsgrundwert - Abteilungsleitung ........................................................... 86 3.1.1. Aufgaben und quantitativer Personalbedarf ............................................... 86 3.1.2. Qualifikation der Abteilungsleitung................................................................. 87 Küche................................................................................................................................ 88 3.2.1. Differenzierung der Küchen nach Aufgabenumfang ................................. 88 3.2.2. Verpflegungsstandards..................................................................................... 89 3.2.3. Personalkennzahlen .......................................................................................... 91 3.2.4. Personalqualifikationen..................................................................................... 95 3.3. 3.4. 4. 5. Wäscheversorgung......................................................................................................... 96 3.3.1. Organisationsform und Aufgabenbereiche.................................................. 96 3.3.2. Standards ............................................................................................................ 98 3.3.3. Personalkennzahlen .......................................................................................... 99 3.3.4. Personalqualifikationen................................................................................... 101 Reinigungsdienst .......................................................................................................... 101 3.4.1. Organisationsform und Aufgabenstellung .................................................. 101 3.4.2. Standards .......................................................................................................... 103 3.4.3. Personalkennzahl ............................................................................................. 104 3.4.4. Personalqualifikationen................................................................................... 106 Personalbedarfsermittlung im Schnittstellenbereich ......................................................... 106 4.1. Umfang der Schnittstellentätigkeiten ........................................................................ 106 4.2. Schnittstellenumfang im Bereich der Speisenversorgung ...................................... 108 4.3. Schnittstellenumfang im Bereich der Wäscheversorgung ..................................... 110 4.4. Schnittstellenumfang im Reinigungsbereich ............................................................ 110 4.5. Schnittstellenumfang insgesamt................................................................................. 111 4.6. Personalqualifikationen im Schnittstellenbereich .................................................... 111 Zusammenfassung .................................................................................................................. 112 VI. Empfehlungen zur Umsetzung in Bayern .................................................................................. 114 1. Ausgangslage ......................................................................................................................... 114 2. Vorschlag von aku zur Umsetzung der Untersuchungsergebnisse in Bayern................ 115 2.1. Personalbemessung in der Hauswirtschaft ............................................................... 116 2.2. Flexibilisierung der Personalausstattung Hauswirtschaft und Pflege im Schnittstellenbereich .................................................................................................... 119 VII. Ausblick........................................................................................................................................ 123 Anhang............................................................................................................................................... 127 Anhang 1: Zusammensetzung des Projektbeirats..................................................................... 127 Anhang 2: Am Expertengespräch beteiligte Personen und Institutionen ........................... 128 Anhang 3: Zeitwerte für die Kennzahlen Küche mit zentralem Speisenverteilsystem ........ 129 Anhang 4: Zeitwerte für die Kennzahlen Küche mit dezentralem Speisenverteilsystem.... 130 Anhang 5: Modellrechnung Reinigung...................................................................................... 131 Anhang 6: Modellrechnung für die Schnittstellentätigkeiten im Reinigungsbereich ......... 133 Anhang 7: Leistungszahlen für die Kalkulation der bewohnerbezogenen Kennzahlen .... 135 Anhang 8: Den Personalkennzahlen Hauswirtschaft zugrundeliegende organisatorische Rahmenbedingungen .............................................................................................. 136 Anhang 9: Anwendung der vorgeschlagenen Personalkennzahlen Hauswirtschaft auf die acht untersuchten Einrichtungen............................................................................ 137 Literaturverzeichnis .............................................................................................................................. 138 I. Konzeption und Ablauf des Modellvorhabens 1. Ausgangssituation Die Themen Qualität und Personalausstattung in der Hauswirtschaft spielen bei der aktuellen Diskussion über Qualitätssicherung und Personalbedarfsbemessung in der stationären Pflege bislang eine eher untergeordnete Rolle. Dabei verdeutlichen aktuelle Untersuchungen zur Zufriedenheit von HeimbewohnerInnen in stationären Pflegeeinrichtungen1, dass die Gesamtzufriedenheit mit den Leistungen einer Pflegeeinrichtung auch maßgebend von der Qualität der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen im Heim beeinflusst wird. Wesentlich ist darüber hinaus, dass über die Personalbemessung im Hauswirtschaftsbereich und die Gestaltung der Schnittstellen Hauswirtschaft/Pflege auch der Arbeitsaufwand in der Pflege mitbestimmt wird. Dies zeigt die nachfolgende Abbildung auf2. Abb. 1 Personalbedarf Hauswirtschaft/Pflege Tätigkeiten im Schnittstellenbereich Hauswirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. Pflegerische Tätigkeiten i. e. S. Knäpple, A.: Modellprojekt der Ersatzkassen. Verbesserung der Qualität in der Pflege. In: Die Ersatzkasse, 3/2000, S. 102 – 104. 2 Die Abbildung spiegelt keine quantitative Verteilung auf die drei Bereiche wider. 1 9 Einige typische Tätigkeiten im Schnittstellenbereich Hauswirtschaft/Pflege sind nachfolgend genannt: Speisenversorgung − Essen portionieren − Brote mundgerecht zubereiten (entrinden, schmieren, belegen, zerkleinern) − Tee und Kaffee kochen − Speisen und Getränke verteilen − Geschirr spülen Wäscheversorgung − Schmutzwäsche einsammeln − Sortieren der sauberen Wäsche − Verteilen der Privatwäsche der BewohnerInnen − Einordnen der Privatwäsche in Bewohnerschränke Reinigungsbereich − Nachtschränkchen und Betten reinigen − Betten frisch beziehen − Blumenpflege Die Schnittstellenkonzeption Hauswirtschaft/Pflege wird maßgeblich von der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung und der Zielgruppe der Einrichtung beeinflusst. Grundsätzlich sind als Varianten für die Schnittstellenkonzeption das Versorgungskonzept mit einer starken Zentralisierung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder das Konzept der Wohngruppen mit einer eher dezentralen Organisationsstruktur in der Hauswirtschaft denkbar3. Die Schnittstellenkonzeption ist ein wichtiger Parameter für die Qualität der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die quantitative und qualitative Personalausstattung der Einrichtung in Hauswirtschaft und Pflege. Für die hauswirtschaftliche Leistungserbringung in den Wohnbereichen sind bislang keine inhaltlichen Qualitätsanforderungen definiert. Die Konsequenzen der Qualitätsanforderungen für die hauswirtschaftlichen Leistungsbereiche sind ebenso wie der Einfluss der Schnittstellenkonzeption auf die quantitative und qualitative Personalausstattung (Fach- und Sozialkompetenz) in Hauswirtschaft und Pflege bislang noch nicht untersucht. 3 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern e. V. (Hrsg.): Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Ein Leitfaden zur Schnittstellengestaltung. 10 2. Ziel und Aufgabenstellung Im Rahmen eines Modellprojekts sollte das Thema Qualitätssicherung und Personalausstattung im Bereich der Hauswirtschaft von stationären Pflegeeinrichtungen aufgegriffen werden. Im Einzelnen sollten folgende Ziele erreicht werden: Sicherstellung der Qualität in der hauswirtschaftlichen Versorgung von stationären Pflegeeinrichtungen Optimierung der Organisation von stationären Pflegeeinrichtungen insbesondere im Bereich der Schnittstellen Hauswirtschaft/Pflege Ableitung von Aussagen zur qualitativen und quantitativen Personalausstattung in der Hauswirtschaft von stationären Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Schnittstellenkonzeption Hauswirtschaft/Pflege Darstellung der Auswirkungen der Schnittstellenkonzeption Hauswirtschaft/Pflege auf die quantitative und qualitative Personalausstattung in der Pflege. Im Ergebnis sollten Qualitätsmaßstäbe für die hauswirtschaftliche Versorgung in den Wohnbereichen sowie ein Instrumentarium zur Personalbedarfsermittlung in der Hauswirtschaft von stationären Pflegeeinrichtungen vorliegen. 3. Methodik Das Projekt wurde über die gesamte Laufzeit durch einen Projektbeirat begleitet, in dem das Bayerische Sozialministerium, die Berufsverbände, die Bayerischen Bezirke, die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände sowie die Verbände der Einrichtungsträger vertreten waren. Die Zusammensetzung des Projektbeirats ist im Einzelnen in Anhang 1 dargestellt. Für die Teilnahme an diesem Projekt bewarben sich 24 Einrichtungen. Aus den 24 Bewerbungen sollten acht Einrichtungen ausgewählt werden. Die Auswahl dieser Einrichtungen erfolgte nach bestimmten Kriterien. Die Einrichtungen sollten sich in erster Linie hinsichtlich der Schnittstellengestaltung Hauswirtschaft/Pflege konzeptionell unterscheiden. Ein entscheidendes Kriterium war hierbei das Speisenverteilsystem, da es mitunter ausschlaggebend für die Schnittstellengestaltung Hauswirtschaft/Pflege ist. Weitere Kriterien waren die Zugehörigkeit zu Bezirken, die Verbandszugehörigkeit und die Betriebsgröße. 11 Im Einzelnen sollte die Gruppe der acht ausgewählten Einrichtungen folgende Merkmale aufweisen: 1. Speisenverteilsystem vier Einrichtungen mit dezentraler Speisenverteilung in den Wohnbereichen (Wärmewagensystem beim Mittagessen) vier Einrichtungen mit zentraler Speisenverteilung (Tablettsystem) 2. Organisation des Reinigungsdiensts mindestens drei Einrichtungen, die den Reinigungsdienst in Eigenregie führen mindestens drei Einrichtungen, die den Reinigungsdienst zumindest teilweise vergeben haben 3. Organisation der Wäscheversorgung mindestens eine Einrichtung mit eigener Wäscherei, welche die im Haus anfallende Wäsche komplett bearbeitet mindestens eine Einrichtung mit kompletter Vergabe der Wäsche mindestens eine Einrichtung mit einer teilweisen Vergabe der Wäsche 4. 5. Betriebsgröße vier Einrichtungen unter 100 Plätzen vier Einrichtungen mit 100 Plätzen und mehr Regierungsbezirk 6. Verbandszugehörigkeit In den pro Regierungsbezirk eine Einrichtung acht pro Verband eine Einrichtung ausgewählten Pflegeeinrichtungen wurde eine Ist-Analyse zur Schnittstellengestaltung, zu den Standards in den hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen sowie zur Arbeitsorganisation und Personalausstattung in Hauswirtschaft und Pflege durchgeführt. 12 Die Ist-Analyse wurde in folgenden Schritten durchgeführt: 1. Grobanalyse Mittels einer schriftlichen Befragung wurden wesentliche Einflussfaktoren zur Schnittstellengestaltung und zur Personalausstattung Hauswirtschaft/Pflege (u. a. Betriebsgröße, Bewohnerstruktur, Leistungsangebote, Gliederung der Einrichtung in Wohngruppen und Betreuungskonzeption, Leistungsstandards und Leistungszahlen in den hauswirtschaftlichen Hauswirtschaft und Leistungsbereichen, Personalzahlen und -qualifikation in Pflege) erfasst. Des Weiteren wurde die bestehende Aufgabenverteilung zwischen Hauswirtschaft und Pflege auf der Grundlage des im Rahmen der Pilotstudie Schnittstellenkatalogs4 erhoben. zur Die Schnittstellengestaltung schriftliche Erhebung entwickelten wurde durch ein persönliches Gespräch mit den Leitungskräften ergänzt. 2. Zeiterhebung im Schnittstellenbereich In jeder Einrichtung wurde in einem ausgesuchten Wohnbereich eine Zeiterhebung im Schnittstellenbereich durchgeführt. Die MitarbeiterInnen erfassten hierbei die für Schnittstellentätigkeiten benötigten Zeiten durch Selbstaufschreiben. 3. Vertiefende Analyse Zur Verifizierung der erhobenen Zeiten im Schnittstellenbereich und zur Erfassung wesentlicher Einflüsse wurde ein Tag lang eine teilnehmende Beobachtung im jeweiligen Wohnbereich durchgeführt. Weiterhin wurden in mehreren Einrichtungen Beobachtungen in der Küche und/oder in der Wäscherei über einen ganzen Tag durchgeführt. Die Ergebnisse der Ist-Analyse wurden zunächst für jede Einrichtung aufbereitet und den Leitungskräften präsentiert. Zudem wurden den beteiligten Einrichtungen Handlungsvorschläge zur hauswirtschaftlichen Versorgung benannt. Darüber hinaus wurden Qualitätsmaßstäbe und Anhaltswerte zur qualitativen und quantitativen Personalausstattung in der Hauswirtschaft von Pflegeeinrichtungen erarbeitet und der Zusammenhang zur Personalausstattung in der Pflege dargestellt. Grundlage bildeten dabei Anhaltswerte aus der Literatur, die in den beteiligten Pflegeeinrichtungen erhobenen Daten sowie Gespräche mit Experten5. 4 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern e. V. (Hrsg.): Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Ein Leitfaden zur Schnittstellengestaltung. S. 73 – 83. 5 Vgl. Anhang 2. 13 II. Struktur- und Leistungsmerkmale der beteiligten Pflegeeinrichtungen 1. Zugehörigkeit zu Trägern/Spitzenverbänden und Bezirken Zwei Kriterien bei der Auswahl der acht Einrichtungen waren zum einen die Zugehörigkeit zu jeweils unterschiedlichen Trägern/Spitzenverbänden und zum anderen die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Bayerischen Bezirken. Die Zielvorgabe für die Träger bzw. Spitzenverbände wurde erfüllt. In der Auswahl vertreten sind Einrichtungen aller freigemeinnützigen Spitzenverbände sowie kommunaler und privater Träger. Auch die Bayerischen Bezirke sind in einem ausgewogenen Maße vertreten, mit Ausnahme des Bezirks Oberpfalz. Hier war keine Einrichtung unter den Bewerbern, die den übrigen Auswahlkriterien entsprach. 2. Platzzahlen und Leistungspalette Wie bereits dargestellt war die Betriebsgröße ein Auswahlkriterium für die Einrichtungen. Vier der ausgewählten Einrichtungen haben eine Platzzahl unter 100 Plätzen, die anderen vier Einrichtungen 100 Plätze und mehr. Auch diese Zielvorgabe wurde somit erfüllt. 14 Abb. 2 Platzzahlen und Leistungspalette der Einrichtungen EinGesamtrichtung platzzahl davon stationäre Plätze Plätze im SGB XIBereich Gesamt davon Gerontopsych.7 Plätze im Rüstigenbereich Kurzzeitpflegeplätze davon Plätze Tagespflege davon Plätze Nachtpflege davon Zahl der BW6 1 204 53 — — eingestreut — — 151 2 153 136 25 17 — — — — 3 100 100 50 — 1–2 — — — 4 81 81 23 — 5 — — — 5 47 47 — — — — — — 6 103 85 — 14 3 1 — — 7 77 71 — 6 bei Bedarf — — — 8 70 65 — 5 1 — — — Hinsichtlich der Leistungspalette unterscheiden sich die Einrichtungen z. T. erheblich: Kurzzeitpflege bieten mit Ausnahme der Einrichtungen 2 und 5 alle an. Tagespflege wird lediglich von einer Einrichtung angeboten, allerdings in sehr beschränktem Umfang (1 Platz). Nachtpflege bietet keine der beteiligten Einrichtungen an. Die Einrichtung 1 bietet als einzige Einrichtung Betreute Wohnungen an. Auffallend ist hierbei die große Zahl der Betreuten Wohnungen im Vergleich zu den stationären Plätzen innerhalb dieser Einrichtung. In drei Einrichtungen gibt es einen gesonderten Versorgungsvertrag für gerontopsychiatrische Plätze. Bei Einrichtung 3 sind sogar 50 % der Gesamtplatzzahl als gerontopsychiatrische Plätze anerkannt. Die Einrichtungen 1, 5 und 6 gaben zudem an, dass sie ein spezielles gerontopsychiatrisches Betreuungsangebot hätten. 6 7 BW = Betreute Wohnungen Anzahl der gerontopsychiatrischen Plätze für die ein gesonderter Versorgungsvertrag besteht. 15 Die Einrichtung 1 verfügt zudem als einzige Einrichtung über einen angegliederten Ambulanten Pflegedienst, was im Hinblick auf die hohe Zahl an Betreuten Wohnungen nicht verwundert. 3. Bewohnerstruktur Die Bewohnerstruktur lässt Rückschlüsse auf den Hilfebedarf der BewohnerInnen im Schnittstellenbereich zu, v. a. im Bereich der Speisenversorgung. Die nachfolgende Abbildung zeigt die durchschnittliche Bewohnerstruktur in den beteiligten Pflegeeinrichtungen im Vergleich zu der durchschnittlichen Einstufung des MDK in 65 untersuchten Einrichtungen8. Abb. 3 Durchschnittliche Bewohnerstruktur 50 44,4 43,2 40 31,5 28,1 30 22,4 19,0 20 10 Prozent 5,0 3,5 2,8 0,0 0 keine Einstufung Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 acht untersuchte Einrichtungen durchschnittliche Einstufung des MDK in 65 untersuchten Einrichtungen Die Bewohnerstruktur der acht untersuchten Einrichtungen entspricht im Wesentlichen der durchschnittlichen Einstufung des MDK in 65 untersuchten Einrichtungen. 8 Vgl. Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Nachtwache" des Landespflegeausschusses, 28.09.99. 16 Abb. 4 zeigt auf, wie sich die Bewohnerstruktur in den einzelnen Pflegeeinrichtungen darstellt. Einrichtung 4 weist im Vergleich zum Durchschnitt einen relativ hohen Anteil an BewohnerInnen in den Pflegestufen 0 und 1 auf. Einrichtung 5 liegt in der Pflegestufe 2 mit 61,7 % der BewohnerInnen deutlich über dem Durchschnittswert. Einrichtung 6 hat im Vergleich zum Durchschnitt einen relativ geringen Anteil an BewohnerInnen in der Pflegestufe 2 (26,3 %) und einen relativ hohen Anteil an BewohnerInnen in der Pflegestufe 3 (34,3 %). Die Verteilung der Pflegestufen in den restlichen 5 Einrichtungen entspricht im Wesentlichen eher dem Durchschnitt. Abb. 4 Bewohnerstruktur der Einrichtungen Einrichtung keine Einstufung Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 1 — 3,8 26,9 50,0 19,2 2 11,1 — 24,8 49,0 15,0 3 — 2,0 25,0 52,0 21,0 4 — 14,3 44,2 33,8 7,8 5 — 2,1 17,0 61,7 19,1 6 14,1 — 25,3 26,3 34,3 7 10,4 3,9 26,0 37,7 22,1 8 4,5 1,5 35,8 44,8 13,4 Durchschnitt 5,0 3,5 28,1 44,4 19,0 4. Leistungsangebote im Bereich Wohnen Der Anteil an Einzelzimmern im stationären Bereich unterscheidet sich von Einrichtung zu Einrichtung erheblich. In der nachfolgenden Übersicht sind die prozentualen Anteile der Einzelzimmer an der Gesamtplatzzahl dargestellt. 17 Abb. 5 Einzelzimmeranteil Einzelzimmeranteil (in %) im stationären Bereich Einrichtung davon im SGB XIBereich davon im Rüstigenbereich insgesamt 1 10,7 — 10,7 2 73,3 100,0 75,4 3 55,1 — 55,1 4 31,1 — 31,1 5 23,1 — 23,1 6 k. A. k. A. 66,79 7 81,7 0,0 77,8 8 k. A. k. A. 74,59 Die Einrichtungen 2, 7 und 8 haben einen sehr hohen Anteil an Einzelzimmern, während die Einrichtungen 1, 4 und 5 überwiegend Doppelzimmer vorhalten. In allen Einrichtungen ist das Mitbringen von eigenen Möbeln grundsätzlich möglich. Alle Einrichtungen haben, zumindest für zwei Bewohnerzimmer gemeinsam, separate Nasszellen mit Dusche/Badewanne und WC. Die Einrichtungen 6 und 7 haben vereinzelt Zimmer, die lediglich über ein eigenes Waschbecken und WC verfügen. 5. Pflegesysteme Es kann grundsätzlich zwischen dem System der Bereichspflege und dem System der Funktionspflege unterschieden werden. Das System der Bereichspflege wird in vielen Einrichtungen angewandt. Hier werden BewohnerInnen in Gruppen eingeteilt, denen wiederum PflegemitarbeiterInnen zugeteilt werden. Die Gruppengröße ist abhängig von dem Pflegebedarf der BewohnerInnen und von 9 Diese Einrichtung konnte keine Unterscheidung zwischen dem SGB XI-Bereich und dem Rüstigenbereich vornehmen. 18 der Anzahl der MitarbeiterInnen. In der Regel wird die gesamte direkte und indirekte Pflege von der jeweiligen MitarbeiterIn übernommen. Bei dem System der Funktionspflege wird die Pflege nach verschiedenen Funktionen organisiert. So ist z. B. eine Pflegekraft für die Medikamentengabe an alle BewohnerInnen zuständig, eine andere Pflegekraft teilt allen BewohnerInnen das Essen aus. In der Praxis kommen die beiden Systeme in Reinkultur eher selten vor. Oftmals ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen auch Mischsysteme. Wird z. B. nicht jede Gruppe von einer Fachkraft versorgt, so müssen Tätigkeiten, die nur von einer Fachkraft ausgeübt werden dürfen, funktional ausgeübt werden. Die Organisation innerhalb der Pflege kann Einfluss auf die Schnittstellenkonzeption haben. Vier der acht Einrichtungen (1, 2, 3 und 8) gaben an, Bereichspflege zu praktizieren. Die übrigen vier Einrichtungen (4, 5, 6 und 7) praktizieren keine reine Bereichspflege. Statt dessen gäbe es ein Mischsystem aus Bereichs- und Funktionspflege. 6. Organisation der hauswirtschaftlichen Leistungsbereiche Die Organisation der hauswirtschaftlichen Leistungsbereiche hat zum einen Auswirkungen auf die in der Einrichtung verbleibenden Tätigkeiten und somit auf die Personalausstattung in der Hauswirtschaft. Zum anderen beeinflusst sie den Umfang der im Wohnbereich verbleibenden Tätigkeiten. Im Wesentlichen kann die Organisation der hauswirtschaftlichen Leistungsbereiche nach dem Grad der Zentralisierung unterschieden werden, d. h. die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten können eher bewohnernah (dezentral) oder eher bewohnerfern (zentral) ausgeübt werden. Im Bereich der Speisenversorgung Produktionsküche. (Tablettsystem) Dabei und (Wärmewagensystem) kann arbeiten grundsätzlich dezentraler unterschieden alle Einrichtungen zwischen Speisenverteilung werden. Der mit zentraler in Umfang den der einer eigenen Speisenverteilung Wohnbereichen im Wohnbereich verbleibenden Tätigkeiten wird durch diese Speisenverteilsysteme bestimmt. Da der Bereich der Speisenversorgung den größten Anteil innerhalb der Hauswirtschaft hat, war das Speisenverteilsystem bei der Auswahl der acht untersuchten Einrichtungen ein ausschlaggebendes Kriterium. Die Zielvorgabe, dass die Hälfte der Einrichtungen mit 19 Tablettsystem und die andere Hälfte mit Wärmewagensystem arbeiten sollte, konnte v. a. bezogen auf das Mittagessen erreicht werden. Bei näherer Untersuchung der Einrichtungen wurde jedoch festgestellt, dass viele Einrichtungen auch Mischsysteme haben, d. h. dass sich die Organisation des Mittagessens von der Organisation des Frühstücks bzw. Abendessens unterscheiden kann. Die Organisation des Reinigungsdiensts und der Wäscherei waren ebenfalls Kriterien zur Auswahl der Einrichtungen. Es wurde hierbei nach dem Umfang der ausgelagerten Tätigkeiten differenziert. Dieser hat Auswirkungen auf die in der Einrichtung verbleibenden Tätigkeiten und somit auf die Personalausstattung in der Hauswirtschaft. Die Vorgaben zur Auswahl der Einrichtungen konnten im Bereich der Wäsche erfüllt werden. Im Bereich des Reinigungsdiensts konnte das vorgegebene Auswahlkriterium nicht in vollem Umfang erreicht werden. Es ist lediglich eine Einrichtung mit (fast) vollständiger Vergabe des Reinigungsdiensts vertreten. 10 Abb. 6 Organisation der Hauswirtschaft Einrichtung Speisenverteilsystem beim Mittagessen Tablettsystem Organisation des Reinigungsdiensts Eigenregie 1 2 X X 3 5 6 7 X Wärmewagensystem X 4 X X X X X X X 8 X X X Vergabe X X teilweise Vergabe Organisation der Wäscheversorgung Eigenregie Vergabe X X X X eigene Wäscherei mit Vergabe der Flachwäsche 10 X Vgl. Kapitel I, Abschnitt 3 "Methodik". 20 X X X III. Qualitätsstandards und Personalausstattung in den hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen 1. Speisenversorgung 1.1. Standards Mit Hilfe der schriftlichen Befragung wurden die Verpflegungsstandards in den untersuchten Einrichtungen ermittelt und durch die Beobachtungen in den ausgesuchten Wohnbereichen genauer hinterfragt. Erhoben wurden: − die Essensorte, − die Essenzeiten, − die Zwischenmahlzeiten, − das Getränkeangebot außerhalb der regulären Mahlzeiten, − das Kostformangebot, − die Angebotsvielfalt bei den Mahlzeiten, − die Kontrolle des Nährstoff- und Energiegehalts, − sonstige Angebote wie Feste, Kiosk und Cafeteria. 1.1.1. Essensorte Abb. 7 zeigt auf, wo die BewohnerInnen der untersuchten Einrichtungen ihr Essen einnehmen. Abb. 7 Essensort Essensorte Zahl der Einrichtungen zentraler Speisesaal 6 Speisesaal bzw. Essplätze im Wohnbereich 8 Die Einrichtungen, die sowohl den zentralen als auch den dezentralen Speisesaal anbieten, trennen die BewohnerInnen durchgängig nach Mobilität und Grad der Selbständigkeit bei der Nahrungsaufnahme. 21 Zwei Einrichtungen halten ausschließlich einen dezentralen Speisesaal vor. Zwei weitere Einrichtungen haben aufgrund der baulichen Bedingungen nicht die Möglichkeit auf jedem ihrer Wohnbereiche diese Gemeinschaftsräume vorzuhalten. In diesen Fällen wechselt ein Teil der BewohnerInnen zu den Mahlzeiten auf andere Wohnbereiche, um das Essen in Gemeinschaft einnehmen zu können. Den Wunsch der BewohnerIn, unabhängig von krankheitsbedingten Notwendigkeiten im Zimmer zu essen, respektieren alle acht Einrichtungen. Sowohl diese quantitativen Werte als auch die Beobachtungen zeigen, dass den Verantwortlichen in den Einrichtungen die Gemeinschaft der BewohnerInnen beim Essen sehr wichtig ist. Sie begründen dies sowohl konzeptionell (Kommunikation) als auch organisatorisch (rationelle Ausführung der Tätigkeiten). 1.1.2. Essenszeiten, Zwischenmahlzeiten und Getränkeversorgung Die in Alteneinrichtungen praktizierten Essenszeiten sind seit Jahren ein Dauerthema und entsprachen in der Vergangenheit häufig nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ernährungswissenschaftler fordern fünf bis sechs kleine Mahlzeiten gleichmäßig über den Tag verteilt11. Der Zeitraum zwischen der letzten Mahlzeit am Abend und der ersten am Morgen soll so gestaltet sein, dass es zu keiner gesundheitlichen Gefährdung der BewohnerIn kommt. Die Essenszeiten sowie der Standard bei den Zwischenmahlzeiten geben Auskunft über die gegenwärtige Praxis in den Einrichtungen. Die folgende Abbildung zeigt die für die Wohnbereiche offiziell angegebenen Zeiten: Vgl. DGE-Schriftenreihe: Speiseplangestaltung und Organisation in der Gemeinschaftsverpflegung für ältere Menschen. 1992. 11 22 Abb. 8 Essenszeiten im Wohnbereich Essenszeiten in den Wohnbereichen (Uhrzeit) Einrichtung Frühstück Mittagessen Nachmittagskaffee Abendessen 1 07.15 11.15 14.00 17.00 2 08.00 11.30 14.15 17.15 3 08.00 – 09.00 11.30 15.00 17.30 412 07.30 – 10.00 12.00 – 13.00 14.00 – 15.00 17.00 – 18.00 513 08.00 – 09.00 11.30 – 12.30 14.00 – 15.00 17.00 – 18.00 6 08.00 11.30 13.30 17.00 7 08.00 11.45 14.30 16.30 8 08.00 – 09.30 11.30 – 13.00 13.30 – 15.00 17.30 – 19.00 Drei von acht Einrichtungen gaben flexible Essenszeiten für alle Mahlzeiten an. Eine Einrichtung nannte einen Zeitraum ("von – bis") für das Frühstück. Flexible Essenszeiten werden insbesondere von BewohnerInnen, welche die Mahlzeiten im zentralen Speisesaal einnehmen, in Anspruch genommen. Die BewohnerInnen, die ihre Mahlzeiten in den Wohnbereichen einnehmen, sind dagegen i. d. R. hilfebedürftiger. Ihr Hilfebedarf verlangt bei der Mahlzeiteneinnahme aus organisatorischen Gründen eine weitgehende Fixierung der Zeiten. Eine Ausnahme bildet dabei das Frühstück: Eine Zeitspanne erscheint hier angebracht, damit individuelle Gewohnheiten und Wünsche der BewohnerInnen beim Wecken/Aufstehen, bei der Morgentoilette und beim anschließenden Frühstück als verbundene Pflegeleistungen umsetzbar sind. In den Einrichtungen mit flexiblen Essenszeiten ist der Beginn des angegebenen Essenszeitraums als offizieller Start für die Ausgabe zu sehen, so dass im Folgenden die Anfangszeiten als Vergleichsgröße herangezogen werden. 12 13 Der Frühstücksbeginn liegt zwischen 07.15 Uhr und 08.00 Uhr. Im zentralen Speisesaal liegen die Essenszeiten i. d. R. ca. 0,5 Stunden früher. Mittlerweile wurden die Essenszeiten beim Mittagessen auf 12.00 Uhr und beim Abendessen auf 17.30 Uhr gelegt. 23 Die Mittagessenszeiten bewegen sich zwischen 11.15 Uhr (Einrichtung 1) und 12.00 Uhr (Einrichtung 4). Innerhalb dieser dreiviertel Stunde beginnen wiederum sechs Einrichtungen um 11.30 Uhr mit dem Austeilen. Die Zeiten beim Nachmittagskaffee schwanken gegenüber allen anderen Essenszeiten am stärksten: Sie liegen zwischen 13.30 Uhr und 15.00 Uhr. In den meisten Einrichtungen (fünf Einrichtungen) wird der Kaffee in den Wohnbereichen zwischen 14.00 und 14.30 Uhr ausgeteilt. Der Beginn des Abendessens bewegt sich in einer Zeitspanne von einer Stunde in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr. Sieben Einrichtungen starten nicht vor 17.00 Uhr. Davon setzen drei Heime den späten Termin um 17.30 Uhr um. Gemessen an haushaltsüblichen Zeiten sind diese praktizierten Essenzeiten mit wenigen Ausnahmen recht ungewöhnlich. Orientiert am Alltag außerhalb der Einrichtung wären folgende Zeiten wünschenswert: − Frühstück 07.30 – 09.00 Uhr − Mittagessen 12.00 Uhr − Nachmittagskaffee 15.00 Uhr − Abendessen 18.00 Uhr Der Zeitraum zwischen Abendessen und Frühstück liegt in allen untersuchten Einrichtungen zwischen 14,25 Stunden und 15,5 Stunden. Diese Zeitspanne ist zu lang, wenn die BewohnerInnen in dieser Zeit ohne Nahrungsaufnahme bleiben. Das möglicherweise auftretende Hungergefühl am späten Abend oder am frühen Morgen und die Gefahr der Unterzuckerung lassen diese Situation als gefährlich und defizitär erscheinen. Eine abschließende Bewertung dieser Situation kann allerdings erst nach Einbezug der Zwischenmahlzeiten erfolgen. Auf die Frage, welche Mahlzeiten die BewohnerInnen mit Normalkost erhalten, gab es folgende Antworten: Fünf Einrichtungen servieren sechs Mahlzeiten pro Tag (= Frühstück, Mittagsessen, Abendessen, Nachmittagskaffee und zwei Zwischenmahlzeiten). Zwei Einrichtungen servieren fünf Mahlzeiten pro Tag (= Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Nachmittagskaffee sowie entweder ein Getränk vor dem Frühstück oder eine Spätmahlzeit). 24 Eine Einrichtung serviert vier bis fünf Mahlzeiten pro Tag (= Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Zwischenmahlzeit am Vormittag, einmal pro Woche ein Nachmittagskaffee). Durch Beobachtungen und Rückfragen in den Einrichtungen zum Umgang mit den Zwischenmahlzeiten konnten die Aussagen weiter präzisiert werden. Sie beziehen sich dabei weiterhin ausschließlich auf die Verpflegung der BewohnerInnen mit Normalkost, da in allen acht Einrichtungen die Verpflegung bei Diabetes sechs Mahlzeiten pro Tag beinhaltet. Den BewohnerInnen mit Normalkost wird − in einer Einrichtung ein Getränk vor dem Frühstück, − in fünf Einrichtungen ein Getränk, Obst und/oder Joghurt am Vormittag, − in sechs Einrichtungen eine Spätmahlzeit gereicht. Diese Spätmahlzeit ist nur in einer Einrichtung seit Sommer dieses Jahres ein Regelangebot. D. h., den BewohnerInnen wird täglich ein Spätimbiss offeriert, den sie ablehnen oder annehmen können. In den anderen fünf Einrichtungen müssen sie selbst aktiv werden und ihren Wunsch nach einem zusätzlichen Essensangebot äußern. In Anbetracht der frühen Abendessenszeiten in den untersuchten Einrichtungen und der damit verbundenen langen Nahrungskarenz zwischen Abendessen und Frühstück, ist entweder eine Spätmahlzeit, etwa um 21.00 Uhr, oder für Frühaufsteher ein entsprechendes Angebot am frühen Morgen aus medizinischer Sicht notwendig und sollte für jede Einrichtung verpflichtend sein. Grundsätzlich sollte eine Nahrungskarenz über 12 Stunden hinaus vermieden werden14. Ein weiterer wichtiger Punkt für eine ausgewogene Ernährung ist eine quantitativ ausreichende tägliche Flüssigkeitszufuhr. Deshalb sollten stationäre Pflegeeinrichtungen auch außerhalb der Mahlzeitenversorgung Getränke bereitstellen15. Dieses Getränkeangebot ist in allen untersuchten Einrichtungen vorhanden. Zum Teil stehen Mehrportionsbehälter zur Selbstbedienung im Wohnbereich bereit. Darüber hinaus bieten alle Einrichtungen ihren BewohnerInnen die Möglichkeit, Getränke ihrer Wahl auf den Wohnbereichen direkt zu kaufen. Vgl.: Rupp-Kesseler, Beate: Konzeptionswandel in Alteneinrichtungen. In: Kuratorium Deutsche Altershilfe, Schriftenreihe "Vorgestellt", Nr. 56, Köln, 1991 und Rupp-Kesseler, Beate: Konzeptionswandel in Alteneinrichtungen - Beiträge der Hauswirtschaft zu einem bewohnerorientierten Wohn- und Betreuungskonzept in stationären Alteneinrichtungen. In: Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln, 1991. MDS e. V. (Hrsg.): MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI in der stationären Pflege, Kapitel VIII, Abschnitt 3, S. 82 f. 15 Vgl. Rahmenvertrag für den Bereich vollstationäre Pflege gemäß § 75 Abs. 2 SGB XI. 14 25 Abb. 9 zeigt das Getränkeangebot der Einrichtungen auf: Abb. 9 Getränkeangebot Art des Getränks Zahl der Einrichtungen Tee 8 Wasser 7 Saft 6 Milch, Kakao, Kaffee 4 Limonade 2 Bier, Wein 1 Tee ist demnach das am häufigsten angebotene Getränk, gefolgt von Wasser und Saft. Alkoholische Getränke sind eher selten, ebenso wie Limonade. Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind Tee (mit Ausnahme von schwarzem Tee) und Wasser als flüssigkeitsspendende Getränke einem süßen oder alkoholischen Getränk vorzuziehen. Da jedoch bei vielen alten Menschen das Durstempfinden gestört und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr erschwert ist, ist eine breitere Angebotspalette in diesem Bereich zu begrüßen. Insbesondere ein Saftangebot mit Vitaminzusätzen kann wertvolle Unterstützung im Rahmen einer vollwertigen Ernährung bieten. Eine Einrichtung beschränkt sich weitgehend auf Tee und bietet hin und wieder zusätzlich Limonade, Bier und/oder Wein an. Sechs angebotene Getränkearten in einer Einrichtung sind quantitativer Spitzenreiter gefolgt von fünf Angeboten. 1.1.3. Kostformen und Angebotsvielfalt Ein wichtiges Ziel im Rahmen einer altersgerechten Kost in stationären Pflegeeinrichtungen ist ein an den gesundheitlichen und individuellen Bedürfnissen der BewohnerInnen ausgerichtetes Speisenangebot, das über die Kostformen und über die Breite des Mahlzeitenangebots definiert wird. In den untersuchten Einrichtungen werden angeboten: 26 Abb. 10 Kostformen Kostformen Zahl der Einrichtungen Vollkost 8 leichte Vollkost 8 vegetarisches Gericht 6 Diabetes-Diät 8 Sonderkostformen 5 Neben der Vollkost zählt für alle acht Einrichtungen die "leichte Vollkost" zum Standardangebot. Alle acht Einrichtungen würden bei Bedarf täglich ein vegetarisches Gericht anbieten. Für sechs Küchen gehört dies bereits zum Regelangebot, entweder als eine Variante der Vollkost oder als eigenständiges Wahlangebot. Zwei Einrichtungen haben diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt keine Nachfrage, würden entsprechende Wünsche aber umsetzen. Eine auf DiabetespatientInnen ausgerichtete Speisenzubereitung wird in allen acht Einrichtungen praktiziert. Eine Zubereitung sonstiger Sonderkostformen für BewohnerInnen mit medizinisch individuell begründeten Speisenanforderungen erfolgt derzeit in fünf Einrichtungen. In den anderen drei Küchen ist momentan kein Bedarf. Auch sie würden diesen Anforderungen nachkommen, wobei eine Küche die entsprechenden Speisen aufgrund fehlender Fachlichkeit nach eigenen Angaben von externen Anbietern beziehen müsste. Von entscheidender Bedeutung für die Angebotsvielfalt beim Mittagessen ist die Anzahl der Wahlalternativen. Abb. 11 zeigt auf, welche Angebote den BewohnerInnen zur Verfügung stehen. 27 Abb. 11 Angebotsvielfalt beim Mittagessen Einrichtungen Wahlstandards 1 2 3 4 5 6 7 8 216 3 1 1 117 2–3 1 3 Wahl von Komponenten möglich X – – X – X X X Ausweichmöglichkeiten bei bestimmten Gerichten vorhanden X – X X X X X – am Tisch – – – – – – – – ... Tag(e) vorher – – – – 1-2 1 – 1 ... Woche(n) vorher 2 1 – – – – – – Anzahl der Menüs Wahltermin: Die untersuchten Einrichtungen zeigen zwei Standardalternativen auf: − zwei bis drei Wahlmöglichkeiten beim Mittagessen (vier Einrichtungen) − keine Auswahl beim Mittagessen bzw. nur einmal pro Woche ein alternatives Hauptgericht (vier Einrichtungen). Zu den Einrichtungen mit zwei bzw. drei Angeboten zählen in jedem Fall die drei großen Einrichtungen mit über 100 Plätzen. Die vierte Einrichtung ist in der Kategorie kleine bis mittlere Größenordnung (70 Plätze) einzustufen. Allen diesen vier Einrichtungen ist gemeinsam, dass sie eine vergleichsweise hohe Zahl an Rüstigenplätzen bzw. an Plätzen für Betreutes Wohnen aufweisen, so dass aus Sicht dieser Kundengruppe ein hoher Standard bei der Essensauswahl als notwenig angesehen werden muss. Bei fehlendem Wahlmenü wird eine Ausweichmöglichkeit bei bestimmten Gerichten als unabdingbar angesehen. In den vier untersuchten Einrichtungen, in denen den BewohnerInnen laut Speiseplan ein Menü geboten wird, wird diese Mindestanforderung erfüllt. Bei individuellen Abneigungen gegen bestimmte Gerichte kann ein alternatives Angebot in Anspruch genommen werden. Gibt es ein Wahlessen, so ist es wünschenswert, dass die BewohnerInnen möglichst kurzfristig ihre Wahl für eine bestimmte Mahlzeit treffen 16 17 Mittlerweile werden drei Auswahlessen angeboten. An bestimmten Tagen werden zwei Auswahlessen angeboten. 28 können. Hier ist die Wahlentscheidung am Vortag noch zumutbar (zwei Einrichtungen), während eine Essensauswahl eine Woche im Voraus (eine Einrichtung) oder zwei Wochen im Voraus (eine Einrichtung) nicht sinnvoll ist, da Essensentscheidungen stark von der Tagesform, vom Wetter oder von sonstigen zufälligen Gegebenheiten abhängig sind. Je länger der Zeitabstand zum ursprünglichen Wahltermin, desto seltener können sich die BewohnerInnen an ihre einmal getroffene Entscheidung erinnern. In einer Einrichtung mit wöchentlichem Wahltermin benötigt nicht die Küche sondern die Pflege diesen Zeitraum. Sie fragt die Wahlentscheidung einmal wöchentlich bei den BewohnerInnen ab, und gibt sie täglich an die Küche weiter. Am Tisch den Essenswunsch zu melden, vergleichbar der Situation in einem Restaurant, ist in keiner Einrichtung möglich. In den untersuchten Einrichtungen stellt sich das Angebot beim Abendessen wie folgt dar: Brot, Butter und Belag, ergänzt durch Suppe, Brei und/oder Pudding zählen in sieben der acht Einrichtungen zum Regelfall. Zusätzliche kalte oder warme Extras bringen Abwechslung in den abendlichen Speiseplan. Abb. 12 zeigt dies für die einzelnen Einrichtungen auf. Abb. 12 Angebote beim Abendessen Einrichtungen Standards 1 2 3 4 5 6 7 8 kalte Beilagen (Zahl/Woche) 7 4 3 2 3–4 7 7 7 warme Beilagen (Zahl/Woche) 2 2 2 3 1 2–3 1–2 2 Eine warme Komponente beim Abendessen ist ein- bis dreimal pro Woche anzutreffen. 75 % der Einrichtungen bieten warme Extras mindestens zweimal pro Woche an. Kalte Extras, wie Salate, Fisch u. ä., schwanken zwischen maximal sieben Angeboten pro Woche (vier Einrichtungen) und zwei Angeboten pro Woche (eine Einrichtung). Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass am Wochenende die Küchen immer sehr knapp besetzt sind, ist im Hinblick auf eine abwechslungsreiche Abendmahlzeit ein Mindeststandard von fünf Extras pro Woche (zweimal warm und dreimal kalt) sinnvoll und umsetzbar. Eine Einrichtung unterscheidet sich im Standard für das Abendessen stark von den anderen: Sie stellt keine Auswahlmöglichkeit am Abend zur Verfügung. Dort essen die BewohnerInnen entweder Suppe oder Salat mit Butterbroten oder warmes Essen oder geschmierte Brote mit 29 Belag. Es fehlen Wahlmöglichkeiten, so dass im Vergleich zu den anderen Einrichtungen ein sehr einfacher Standard vorliegt. Abb. 13 Kuchen- und/oder Gebäckangebote am Nachmittag Häufigkeit der Kuchenoder Gebäckangebote pro Woche Zahl der Einrichtungen 7 5 318 1 2 1 1 1 Die Häufigkeit der süßen Angebote ist im Rahmen einer nährstoffreichen Ernährung nicht als optimal einzustufen. Doch die Vorlieben älterer, pflegebedürftiger Menschen widersprechen diesen gesunden Forderungen, so dass die Küchen im Rahmen einer ausgewogenen Tageskost nach Ausgleich suchen und Kompromisse schließen müssen. 1.1.4. Kontrolle des Nährstoff- und Energiegehalts Gesicherte Informationen zur Höhe des Nährstoff- und Energiegehalts der im Haus produzierten Mahlzeiten erhält eine Einrichtung durch entsprechende Überwachung und Auswertung der Speisepläne. Die untersuchten Einrichtungen handhaben diese Kontrolle folgendermaßen: Abb. 14 Häufigkeit der Überwachung des Nährstoff- und Energiegehalts Häufigkeit der Überwachung Zahl der Einrichtungen regelmäßig 1 ab und zu 4 bisher nicht 3 18 An den anderen Tagen werden Marmeladenbrote angeboten. 30 Erfreulicherweise überprüfen fünf Einrichtungen die Speisenqualität im Hinblick auf Nährstoffund Energiegehalt. Hierbei werden entweder spezielle EDV-Programme (zwei Einrichtungen) oder externe Ernährungsberatung genutzt. Diese sehr allgemeine Überwachung kann jedoch keine individuelle Ernährungsberatung und -planung in bestimmten Problemsituationen ersetzen. 1.1.5. Gestaltung von Festen, Kiosk und Cafeteria Die Gestaltung von Festen eines Hauses, das Vorhandensein eines Kiosks oder einer Cafeteria ist meist für die Hauswirtschaft mit nach Art und Umfang unterschiedlichen Leistungsanforderungen verbunden. Aus diesem Grund wurden die Einrichtungen nach der Häufigkeit der Feste, dem Vorhandensein eines Kiosks und einer Cafeteria gefragt. Abb. 15 Jährliche Festgestaltung Zahl der jährlichen Feste Zahl der Einrichtungen 7 3 8 2 9 1 6 1 15 1 Abb. 16 Monatliche Festgestaltung Zahl der monatlichen Feste Zahl der Einrichtungen 1 3 2 2 4 1 k. A. 2 Leitet man aus diesen Angaben einen quantitativen Standard ab, so sind sieben bis acht Feste pro Jahr und ein bis zwei Aktivitäten pro Monat am häufigsten anzutreffen (62,5 %). 31 In zwei Einrichtungen können die BewohnerInnen in einem Kiosk einkaufen. Dabei ist ein Kiosk verpachtet, der andere wird in Eigenregie betrieben. Beide Einrichtungen zählen zu den größeren Einrichtungen mit über 100 Plätzen sowie einem relativ hohen Anteil an Rüstigenplätzen und an Plätzen für Betreutes Wohnen, so dass die zum Einkaufen benötigte Selbständigkeit bei den BewohnerInnen noch vorhanden ist. Die Möglichkeit zu einem Cafeteriabesuch haben die BewohnerInnen in vier Einrichtungen. Die Öffnungshäufigkeiten und –zeiten schwanken stark: − siebenmal pro Woche, nachmittags − sechsmal pro Woche, vormittags und nachmittags − zweimal pro Woche, nachmittags − einmal pro Woche, nachmittags. Ein Träger führt Kiosk und Cafeteria in Kombination und kann dieses Angebot vormittags und nachmittags bieten, da Betreutes Wohnen der Einrichtung angeschlossen ist. Die BewohnerInnen des Betreuten Wohnens sind i. d. R. eher rüstig und selbständig und nehmen das Angebot eines Kiosks bzw. einer Cafeteria stärker in Anspruch als PflegeheimbewohnerInnen. 1.2. Quantitative Personalausstattung Bei der Erhebung der Grunddaten nannten die Einrichtungen ihre Essensteilnehmerzahlen (Jahr 2000) differenziert nach Mahlzeiten und nach der Art ihrer Essensgäste sowie die Ist-Personalstellen (durchschnittliche Ist-Werte 2000) getrennt nach Zahl und Qualifikationen der MitarbeiterInnen und den sich dahinter verbergenden Ist-Stellen, dargestellt als Vollzeitkräfte. Um Aussagen zu der quantitativen Ist-Besetzung ableiten zu können, müssen beide Zahlen in Verbindung gesetzt und die Kennzahl "Vollverpflegung pro Vollzeitkraft" (= Vvpfl./VK) gebildet werden. Dazu werden vorab die zum Teil sehr unterschiedlichen Essensteilnehmerzahlen zu den einzelnen Mahlzeiten in Vollverpflegungen umgewandelt19. Für eine Vollzeitkraft werden die in Bayern üblichen 1.570 Jahresarbeitsstunden unterstellt. Parallel dazu wird die Zahl der BewohnerInnen (Plätze) auf die verfügbaren Vollzeitstellen bezogen (= Bew./VK). Diese Größe kann mit der für Bayern offiziellen Kennzahl (eine 19 20 % für das Frühstück, 50 % für das Mittagessen, 5 % für den Nachmittagskaffee, 25 % für das Abendessen. 32 Vollzeitkraft für 18 BewohnerInnen) verglichen werden, und es kann aufgezeigt werden, inwieweit sie in der Praxis als Orientierungsrahmen dient. Den Praxiswerten werden zusätzlich Vorgabewerte aus der Literatur20 gegenübergestellt. Die Zahlen des KDA stammen aus den Jahren 1979/1980. Seit dieser Zeit haben sich Küchentechnik, Lebensmittelangebot und Aufgabenstellung weiterentwickelt. Andererseits sind die Anforderungen an die Verpflegung seitens der Kunden gestiegen. Ihre Übertragbarkeit auf die heutige Zeit muss daher kritisch betrachtet werden. Aktuell sind dagegen die Vorgaben aus dem Krankenhausbereich. Bei ihnen stellt sich die Frage, inwieweit die unterstellten Standards, Küchentechnik und Küchenorganisation in Krankenhäusern mit denen in Altenpflegeeinrichtungen identisch sind. Bei den Beobachtungen in den Einrichtungen wurde festgestellt, dass nicht immer die offiziell angegebene Zahl an MitarbeiterInnen für das definierte Aufgabenpaket tatsächlich zuständig war. So waren teilweise an den Schnittstellen zur Küche auch andere MitarbeiterInnen beteiligt bzw. nahmen die MitarbeiterInnen der Küche über das dargestellte Aufgabenspektrum hinaus Aufgaben wahr. Um eine weitgehende Vergleichbarkeit der Küchen zu erhalten, wurden die offiziellen Ist-Arbeitskapazitäten in der Küche um diese hineinoder herausfließenden Arbeitstunden bereinigt (= korrigierte Werte). Da die Küchen in den Einrichtungen unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen, werden sie anhand ihres Aufgabenspektrums nach Typen zusammengefasst. Dabei sind folgende drei Aufgaben für ihre Zuordnung ausschlaggebend: − Service im zentralen Speisesaal des Hauses − Spülen des Geschirrs − Einzelportionierung der Mahlzeiten. Drei Typen kristallisieren sich heraus: Typ 1: Küchen mit zentraler Versorgungsstruktur (= großes Aufgabengebiet) Typ 2: Küchen mit dezentraler Versorgungsstruktur ( = kleines Aufgabengebiet) Typ 3: Küchen mit einer Mischung aus zentraler und dezentraler Versorgungsstruktur (= mittleres Aufgabengebiet). Vgl.: Rupp-Kesseler, Beate; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Forum 1: Hauswirtschaft in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. 2. Auflage – Köln, 1995, S. 45 ff und Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband: Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus. München, 1998, S. 143 ff. 20 33 1.2.1. Küchen mit zentraler Versorgungsstruktur Die MitarbeiterInnen der Küchen des Typs 1 übernehmen − die Vor- und Zubereitung aller Mahlzeiten, − den Service im zentralen Speisesaal des Hauses, − das Spülen des Geschirrs, − die Einzelportionierung der Mahlzeiten, − Frühstück und Abendessen bis zur mundgerechten Zubereitung (mit Ausnahme von Einrichtung 8). Für die Küchen mit diesem Aufgabenspektrum ergeben sich folgende Werte: Abb. 17 Kennzahlen und Standards – Küche Typ 1 Einrichtungen Kennzahlen Standards 4 6 8 Vvpfl./VK 14,00 18,84 14,73 Bew./VK 14,00 21,55 16,99 korrigierte Werte Vvpfl./VK 14,00 13,65 11,58 Vergleichswerte Literatur21 KDA (Vvpfl./VK) 15,00 14,70 14,40 KH-Werte (Vvpfl./VK) 12,50 12,50 12,50 Wahlessen (Zahl/Tag) 1 2–3 3 warmes Abendessen (Zahl/Woche) 3 2–3 2 Conveniencegrad – mittel/niedrig X X X – – schwierig offizielle Werte Baulichkeit/Ausstattung In den korrigierten Werten sind die quantitativen Ist-Besetzungen enthalten, mit denen die Küchen tatsächlich arbeiten. Sie zeigen eine vergleichbare Effektivität für die Einrichtungen 4 und 6 auf. In Einrichtung 8 werden durch eine KüchenmitarbeiterIn im Durchschnitt täglich Vgl.: Rupp-Kesseler, Beate; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Forum 1: Hauswirtschaft in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. 2. Auflage – Köln, 1995, S. 45 ff und Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband: Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus. München, 1998, S. 143 ff. 21 34 weniger Essensgäste verpflegt. Dies begründet sich durch die schwierigen baulichen Bedingungen. Vergleicht man die korrigierten Werte mit Kennzahlen aus der Literatur, so liegen die ermittelten Praxiswerte leicht unterhalb der KDA-Werte. Das erklärt sich daraus, dass das mundgerechte Zubereiten eine Aufgabenstellung in den beiden untersuchten Küchen (Einrichtung 4 und 6) ist, in den KDA-Werten dagegen fehlt. Die Krankenhauswerte werden von den Einrichtungen trotz Speisesaalservice und mundgerechter Zubereitung (Einrichtungen 4 und 6) nicht erreicht, was darauf hindeutet, dass die Literaturwerte aus dem Krankenhausbereich nur mit Einschränkungen auf Alteneinrichtungen übertragbar sind. Stellt man den Verpflegungsstandards in den Küchen gegenüber, so ermittelten weisen die Leistungskennziffern Einrichtungen kaum relevante gravierende Unterschiede auf. Einrichtung 4 stellt hier eine Ausnahme dar, da den BewohnerInnen kein Wahlessen geboten wird. Das Extrem zu den Küchen mit zentraler Versorgungsstruktur bilden die Küchen mit kleinem Aufgabengebiet. 1.2.2. Küchen mit dezentraler Versorgungsstruktur Die Aufgabenstellung für die MitarbeiterInnen dieser Küchen beschränkt sich auf − die Vor- und Zubereitung der Mittagsmahlzeit mit Bereitstellung in Mehrportionsbehältern und − die Bereitstellung von Lebensmitteln für Frühstück und Abendessen und die Zubereitung einzelner warmer/kalter Bestandteile für diese beiden Mahlzeiten. Folgende Kennzahlen sind bei diesem Küchentyp relevant: 35 Abb. 18 Kennzahlen und Standards – Küche Typ 2 Einrichtungen 7 3 5 Vvpfl./VK 15,27 34,68 14,80 Bew./VK 17,11 30,03 14,24 korrigierte Werte Vvpfl./VK 16,10 28,80 16,85 Vergleichswerte Literatur22 KDA (Vvpfl./VK) 21,16 22,14 21,16 KH-Werte (Vvpfl./VK) 22,75 22,75 22,75 1 1 123 warmes Abendessen (Zahl/Woche) 1–2 4 1–2 Conveniencegrad – mittel/niedrig X X X Betriebsgröße kleine Verpflegungsteilnehmerzahl – – X Kennzahlen Standards offizielle Werte Wahlessen (Zahl/Tag) Die tatsächlichen Arbeitstunden, die in den drei vergleichbaren Küchen erbracht werden, liegen für zwei Einrichtungen (Einrichtung 5 und 7) relativ nah beieinander. Sie ergeben den Mittelwert von 16,5 Vvpfl./VK. Damit weichen sie stark von den Vergleichswerten aus der Literatur ab und weisen Kennziffern aus, die sich in ihrer Höhe denen der Küchen mit großem Aufgabengebiet annähern. Diese Abweichung ist dabei für Einrichtung 5 verständlich. Sie zählt zur Kategorie kleiner Einrichtungen (weniger als 70 Plätze). Einrichtungen dieser Größe müssen mit einer Mindestbesetzung arbeiten, um eine Besetzung über die Woche und über das Jahr garantieren zu können. Die Einrichtung 7 dagegen hat personelle Ressourcen und setzt einen sehr niedrigen Conveniencegrad um. Dies bedeutet, dass die MitarbeiterInnen nur sehr wenige vorbereitete Lebensmittel einsetzen. Das belegen Gespräche und Beobachtungen vor Ort. Vgl.: Rupp-Kesseler, Beate; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Forum 1: Hauswirtschaft in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. 2. Auflage – Köln, 1995, S. 45 ff und Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband: Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus, München, 1998, S. 143 ff. 23 Einmal pro Woche wird ein Wahlessen angeboten. 22 36 Ganz anders als in diesen beiden Einrichtungen stellt sich die Situation in Einrichtung 3 dar. Die Küchenwerte weichen im Vergleich zu den Vorgabewerten nach oben ab. Vor-OrtErhebungen zeigten, dass die MitarbeiterInnen regelmäßig Überstunden leisten, die nicht dokumentiert sind, so dass der Wert nicht aussagefähig ist. Gleichzeitig muss der qualitative Standard beim Abendessen (fehlende Wahlmöglichkeiten) als vergleichsweise niedrig eingestuft werden. Die Standards bei diesem Küchentyp sind weitgehend gleich. Im Vergleich zu den Standards der Küchen mit großem Aufgabengebiet fehlt in den Küchen dieses Aufgabentyps das zweite Wahlessen. 1.2.3. Küchen mit einer Mischung aus zentraler und dezentraler Versorgungsstruktur Das Aufgabenpaket der MitarbeiterInnen der Küchen des Typs 3 (Küchen mit mittlerem Aufgabengebiet) schwankt innerhalb der zuvor dargestellten Extreme. Es lässt sich nicht katalogisieren, da die Zuordnung zu diesem Mischtyp Abweichungen von den beiden bisherigen Aufgabenblöcken beinhaltet. So tendiert die Küche der Einrichtung 2 zum Typ 1 (Küche mit großem Aufgabengebiet). Es fehlt aber der Service im Speisesaal und das Spülen des Nachmittagskaffees. Die Küche in Einrichtung 1 weist eine weit stärkere Mischung an Aufgaben auf, ohne eine Tendenz zu einer der beiden Extreme. Abb. 19 stellt die Untersuchungsergebnisse für Küchen dieses Typs dar. 37 Abb. 19 Kennzahlen und Standards – Küche Typ 3 Einrichtungen Kennzahlen Standards 1 2 Vvpfl./VK 17,65 21,01 Bew./VK k. A. 20,35 korrigierte Werte Vvpfl./VK 17,65 21,01 Vergleichswerte Literatur24 KDA (Vvpfl./VK) – – KH-Werte (Vvpfl./VK) – – Wahlessen (Zahl/Tag) 2 3 warmes Abendessen (Zahl/Woche) 2 2 Conveniencegrad – hoch X X schwierig – offizielle Werte Baulichkeit/Ausstattung Erwartbar ist, dass die Leistungskennziffern zwischen denen für Typ 1 und Typ 2 liegen. Dies trifft für die MitarbeiterInnen der Küche in Einrichtung 1 zu. In dieser Küche bestehen erschwerte bauliche Bedingungen, welche den Personalbedarf negativ beeinflussen. Für die KüchenmitarbeiterInnen in Einrichtung 2 gilt von der Tendenz her die umfassende Aufgabenstellung. Es werden jedoch mehr Vollverpflegungen von einer Vollzeitkraft produziert als bei vergleichbaren Küchen des Typ 1. Allerdings reduziert die Küche ihren Arbeitsaufwand, indem sie für zwei der drei angebotenen Wahlessen extern bezogene Fertigmenüs/Fertigkomponenten einsetzt. Weitere Aussagen zu treffen oder Konsequenzen aus diesen vorliegenden Informationen zu ziehen wäre reine Spekulation, da zwar die Arbeitsbereiche, nicht aber ihr genauer Umfang bekannt sind. Vgl.: Rupp-Kesseler, Beate; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Forum 1: Hauswirtschaft in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. 2. Auflage – Köln, 1995, S. 45 ff und Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband: Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus. München, 1998, S. 143 ff. 24 38 Nicht selten resultieren derartige gemischte Aufgabenkonstellationen in Küchen aus gewachsenen Strukturen in den Einrichtungen und sollten konzeptionell und organisatorisch hinterfragt werden. Können keine logischen Begründungen für die Mischstrukturen gefunden werden, so sollten die Aufgaben im Bereich der Speisenversorgung zwischen Küche und dezentralen Bereichen im Hinblick auf Konzeption und Organisation eindeutig verteilt werden. 1.3. Personalqualifikationen Ausreichend qualifizierte Leitungskräfte und zusätzliche hauswirtschaftliche Fachkräfte sind für Großküchen aufgrund der hohen qualitativen Anforderungen an den Bereich der Mahlzeitenversorgung, der umfangreichen, gültigen Hygieneregeln, des hohen Hygienerisikos in diesem Bereich und aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Teilbereichs unbestritten. So auch in den untersuchten Einrichtungen: In jeder der acht Küchen arbeiten mindestens 1,8 Vollzeitkräfte mit einer Fachqualifikation. Dieser Wert deckt die Anwesenheit einer Fachkraft zu den Produktionszeiten über ein volles Jahr ab, wenn Fachkräfte in Teilzeit arbeiten. Werden ausschließlich Vollzeitkräfte eingesetzt, so sind zwei Vollzeitkräfte für die Mindestbesetzung notwendig. Abb. 20 zeigt die Anzahl der Fachkräfte in den untersuchten Einrichtungen auf. Abb. 20 Fachkräfte Zahl der Fachkräfte Zahl der Einrichtungen 1,8 – 2 Vollzeitkräfte 4 bis zu 3 Vollzeitkräfte 4 50 % der untersuchten Einrichtungen arbeiten nach dieser qualitativen Mindestbesetzung. Es handelt sich hierbei um die Einrichtungen mit unter 100 Plätzen. Die größeren Einrichtungen (100 Plätze und mehr; 50 % der untersuchten Einrichtungen) haben eine dritte Fachkraft angestellt. Wie unter Punkt 1.1.3. dargestellt, bieten sie zwei bis drei Wahlmenüs an, so dass in der Produktion und Überwachung ein höherer Einsatz von Fachkräften sinnvoll ist. Die Zahl der Fachkräfte sollte so bemessen sein, dass Hilfstätigkeiten wie Spülen, Reinigen, Vorbereiten nur in begründeten Fällen (z. B. Wochenende) von den teuren Kräfte durchgeführt werden müssen. 39 Abb. 21 stellt die Qualifikationen der Küchenleitungen dar. Abb. 21 Qualifikation der Küchenleitungen Qualifikationen Zahl der Einrichtungen KüchenmeisterIn 4 KöchIn 3 Eine Einrichtung benennt nicht eindeutig eine Person als Küchenleitung, sondern ein Team an MitarbeiterInnen. Diese Einrichtung ist in der Abbildung nicht erfasst. Die Ausbildung zur KüchenmeisterIn befähigt zur Leitung der Küche und vermittelt gegenüber der Ausbildung zur KöchIn die Eignung zur AusbilderIn sowie betriebswirtschaftliches und organisatorisches Grundlagenwissen. Zwei Einrichtungen haben zusätzlich zur Küchenleitung eine hauswirtschaftliche Betriebsleitung eingestellt, die für die gesamte Hauswirtschaft zuständig ist und somit auch der Küche in konzeptionellen, organisatorischen und personellen Fragen vorsteht. Die Ausbildung zur hauswirtschaftlichen Betriebsleitung vermittelt das notwendige Fachwissen für die Funktion der Abteilungsleitung. Dies qualifiziert in Verbindung mit Berufserfahrung und entsprechenden persönlichen Fähigkeiten für diese Aufgabe. Für die weiteren in den Küchen anwesenden Fachkräfte werden folgende Qualifikationen benannt: Abb. 22 Personalqualifikationen im Bereich Küche Qualifikationen Zahl der Einrichtungen KöchIn 5 HauswirtschaftsmeisterIn 1 HauswirtschafterIn 2 All diese Qualifikationen erfüllen die fachlichen Anforderungen an die Stellenbesetzung. Ein sensibler Bereich in den Großküchen ist der Diätbereich. In stationären Altenpflegeeinrichtungen ist häufig ein Großteil der BewohnerInnen an Altersdiabetes 40 erkrankt. Zwar sind die Ernährungsregeln für diese Gruppe mittlerweile gemildert und die Ernährung kann in Abänderung der Normalkost bzw. der leichten Vollkost vorgenommen werden, doch sollten MitarbeiterInnen mit entsprechenden diätetischen Fachkenntnissen in den Küchen arbeiten, um auch für diese Personengruppe eine ausreichende Speisenqualität zu garantieren. Natriumarme Diät, spezielle Kost bei Allergien o. ä. zählen in Einzelfällen zu den Sonderkostformen, die abgerufen werden können. Zwei Einrichtungen haben Fachkräfte mit diätetischen Zusatzqualifikationen. Für die anderen Küchen wird keine Fachkraft mit entsprechender Zusatzqualifikation benannt. Vereinzelt wurde in Gesprächen auf Berufserfahrung der Küchenleitung in der Diätküche eines Krankenhauses verwiesen. Für Einrichtungen mit Fachkräften ohne qualifizierte diätetische Grundkenntnisse erscheint eine professionelle Schulung im Hinblick auf eine ausreichende Qualität der Speisen angemessen. 2. Wäscheversorgung 2.1. Standards Um den Standard beim Wäschewechsel näher quantifizieren zu können, wird auf Basis des jährlichen Wäscheanfalls und der Zahl der verfügbaren Plätze der durchschnittliche Wäscheanfall pro BewohnerIn und Tag gebildet. Bei einem durchschnittlichen Wäscheanfall von 1,45 kg/BewohnerIn über alle Einrichtungen verteilen sich die Einzelwerte folgendermaßen: Abb. 23 Durchschnittlicher Wäscheanfall pro Tag und BewohnerIn Durchschnittlicher Wäscheanfall pro Tag und BewohnerIn Zahl der Einrichtungen bis 1,0 kg 2 über 1,0 kg – 1,5 kg 1 über 1,5 kg 4 Den niedrigsten Wäscheanfall weisen zwei Einrichtungen mit kompletter Wäschevergabe an eine gewerbliche Großwäscherei auf. Mit unter 1,5 kg pro Tag ebenfalls vergleichsweise niedrig liegt eine Einrichtung, die einen hohen Anteil an Plätzen für rüstige BewohnerInnen 41 vorhält. Der Maximalwert ist mit 2,07 kg/BewohnerIn und Tag in der Einrichtung anzutreffen, die zu 50 % gerontopsychiatrische Plätze ausweist. Da der Wäscheanfall durch die Häufigkeit des Wäschewechsels bestimmt wird, wurde in den Einrichtungen nach dem zugrundeliegenden Standard gefragt. Die Einrichtungen verwiesen z. T. auf bewohnerindividuelle Gewohnheiten und Bedarfe in diesem Bereich, welche die Festlegung auf einen offiziellen Standard unmöglich machen. In einem Teil der Einrichtungen war dieses Thema bisher noch nicht diskutiert worden. Die MitarbeiterInnen gaben hier unterschiedliche Standards an. 2.2. Quantitative Personalausstattung Um die Ist-Personalstellen aussagekräftig darstellen zu können, gaben die untersuchten Einrichtungen die Zahl und Qualifikation ihrer MitarbeiterInnen sowie den jährlichen Wäscheanfall (in kg) an. Letzteres lag meist nicht abrufbereit vor, so dass die jährliche Wäschemenge durch Wiegen oder anhand der Maschinenfüllungen erst ermittelt werden musste. Die vorliegenden Werte sind somit Annäherungswerte. Eine differenzierte Aufteilung des Wäscheanfalles nach Wäschearten konnten die Einrichtungen nicht benennen. Eine Einrichtung steckte vor und während der Erhebungen in einer organisatorischen Umstrukturierung und konnte deshalb keine genauen Daten angeben. Hier wird aus qualitativen Gründen (Reduzierung der Wäscheumlaufzeiten, Verbesserung der Bearbeitungsstandards) beabsichtigt, die komplette Wäsche aus der Vergabe sukzessive wieder ins Haus zu holen. Folgende Leistungskennziffern werden gebildet: Wäscheanfall pro Ist-Arbeitsstunde (kg/Std.) Rechnung: Wäscheanfall pro Jahr / (Stellenbudget in Vollzeitstellen x 1.570 Jahresarbeitsstunden) Minuten pro BewohnerIn und Woche (Min/Bew. und Woche) Rechnung: Stellenbudget in Vollzeitstellen x 1.570 Jahresarbeitsstunden x 60 Minuten / (52,14 Wochen pro Jahr x Zahl der BewohnerInnen) 42 Wie schon im Küchenbereich werden zur Beurteilung der Werte Vergleichszahlen aus der Literatur25 herangezogen. Der KDA-Wert in Höhe von 10,8 kg/Std. ist ein Extremwert aus der damaligen Untersuchung. Da sich in den letzten 20 Jahren sowohl die Technik als auch die Anforderungen an Bearbeitungsstandards weiterentwickelt haben, wird dieser Wert als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Ein zweiter Wert in Höhe von 30 kg/Ist-Arbeitsstunde stammt aus dem Krankenhausbereich und bezieht sich somit weitgehend auf die Bearbeitung von Flachwäsche (ohne Näherei). Das Waschen und Bearbeiten von Oberbekleidung oder sonstiger Privatwäsche ist dagegen für Wäschereien arbeitsaufwendiger, so dass dieser Wert ausschließlich eine grobe Orientierung bieten kann. Angaben zum quantitativen Zeitaufwand, der bei Vergabe der kompletten Wäsche für Aufgaben wie das Sortieren der sauberen Wäsche, für interne Transporte und/oder für das Verteilen und Einsortieren der Wäsche anfällt, sind bisher nicht veröffentlicht worden. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Einrichtungen nach Art und Umfang der im Haus durchzuführenden Aufgaben unterschieden: Einrichtungen mit eigener Wäscherei: Der komplette Wäscheanfall mit Ausnahme der Wäsche für die Chemischreinigung wird in Eigenregie von der Einrichtung gewaschen und bearbeitet. Einrichtungen mit eigener Wäscherei und Vergabe: Die Bewohnerwäsche und Trockenwäsche wird in der eigenen Wäscherei gewaschen und bearbeitet, die Flachwäsche wird vergeben. Einrichtungen mit Vergabe: Die komplette Wäsche wird an eine externe Wäscherei vergeben. 2.2.1. Einrichtungen mit eigener Wäscherei In diesen Wäschereien bearbeiten die MitarbeiterInnen alle Wäschearten (Flachwäsche, Trockenwäsche, Oberbekleidung, Gardinen, Dienstkleidung etc.). Dabei sind folgende Leistungskennziffern anzutreffen: Vgl.: Rupp-Kesseler, Beate; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Forum 1: Hauswirtschaft in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. 2. Auflage – Köln, 1995, S. 104 ff und Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband: Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus, München, 1998, S. 151 ff. 25 43 Abb. 24 Leistungskennziffern in eigenen Wäschereien Kennzahlen Einrichtungen 2 3 kg/Ist-Arbeitsstunde 13,13 18,88 kg/Ist-Arbeitsstunde (korrigierter Wert) 16,75 In der Einrichtung 2 arbeiten zwei Behinderte. Würden sie durch eine Normalarbeitskraft ersetzt, so ergibt sich der korrigierte Wert. Die Kennzahlen aus beiden Einrichtungen weisen Abweichungen auf, die durch ein unterschiedliches Aufgabenpaket zu begründen sind. Gemeinsam sind die MitarbeiterInnen dieser beiden Wäschereien zuständig für: − Näharbeiten − das Kennzeichen (allerdings nach unterschiedlichem Verfahren) − das Sortieren der Wäsche nach Bereichen und BewohnerInnen − den Transport der Schmutzwäsche. Darüber hinaus übernehmen die MitarbeiterInnen in Einrichtung 2: − den Transport der sauberen Wäsche − das Verteilen und Einsortieren in Schränke − die Reinigung der Kirche. Aus den Kennzahlen der beiden Einrichtungen errechnet sich ein Durchschnittswert von 17,8 kg/Ist-Arbeitsstunde. 2.2.2. Einrichtungen mit eigener Wäscherei und Vergabe der Flachwäsche Im Unterschied zur zuvor beschriebenen Organisationsform ist in diesem Fall die Flachwäsche aus der Bearbeitung Aufgabengebiet der ausgegliedert. Alle anderen Wäschearten WäschereimitarbeiterInnen. Folgende anzutreffen: 44 verbleiben im Leistungskennziffern waren Abb. 25 Leistungskennziffern in Wäschereien mit teilweiser Vergabe Einrichtungen Kennzahl kg/Ist-Arbeitsstunde 5 6 22,09 12,90 Die Unterschiede in den Leistungskennziffern zwischen beiden Einrichtungen sind gravierend. Erwartungsgemäß müssten diese Arbeitsbereiche unter den Leistungskennziffern der Wäschereien des zuvor beschriebenen Typs liegen, da die einfache und schnell zu bearbeitende Flachwäsche entfällt. Aus diesem Grund werden die Werte der Einrichtung 6 als plausibel eingestuft. Hinter diesem Wert verbirgt sich eine Wäscherei mit zeitgemäßer und professioneller Hilfs- und Betriebsmittelausstattung, in der die MitarbeiterInnen folgende Aufgaben ausführen: − Näharbeiten (Ausbessern, Umändern und Neuanfertigen von Wäscheteilen) in ungewöhnlich hohem Umfang − Rücktransport der sauberen Wäsche bis in die Wohnbereiche − Kennzeichnung der Wäsche (Patchen). Obwohl die MitarbeiterInnen der Wäscherei von Einrichtung 5 ein kleineres Aufgabenpaket abdecken – neben dem Waschen und Bearbeiten bessern sie aus, kennzeichnen in geringem Umfang Wäscheteile und sortieren die Wäsche nach Namen und Bereichen – muss die ermittelte Kennzahl mit einem Fragezeichen versehen werden. Hinzu kommt die sehr einfache technische Ausstattung in diesem Arbeitsbereich und die Tatsache, dass der jährliche Wäscheanfall auf einem Punktwert basiert. 2.2.3. Einrichtungen mit Vergabe Einrichtungen mit dieser Organisationsform benötigen, auch wenn das Waschen und Bearbeiten ausgelagert ist, MitarbeiterInnen, welche die mit der Wäsche in Zusammenhang stehenden verbleibenden Aufgaben abdecken. Der Auftrag für derartige StelleninhaberInnen ist in der Praxis immer sehr unterschiedlich strukturiert, was auch die großen Schwankungen beim Personalaufwand in den untersuchten Einrichtungen begründet. 45 Zusätzlich zur bekannten Kennzahl (kg/Ist-Arbeitsstunde) wird der Wert "Minuten pro BewohnerIn und Woche" eingeführt, um damit die Handhabbarkeit dieser errechneten Zahlen zu erhöhen. Abb. 26 stellt den Zeitaufwand für die bei Vergabe der Wäsche im Haus verbleibenden Aufgaben dar: Abb. 26 Zeitaufwand für im Haus verbleibende Aufgaben Kennzahlen Einrichtungen 1 7 8 Leistungskennziffer (kg/Ist-Arbeitsstunde) 57,66 23,78 497,37 Zeitaufwand (Min/Bew. u. Woche) 6,79 15,25 1,36 Die MitarbeiterInnen aus Einrichtung 8 haben das kleinste Aufgabengebiet. Da die Wäsche sortiert und ausgebessert angeliefert wird, verbleibt für sie nur das Verteilen der Wäsche im Wohnbereich (bei einem Turnus von einmal pro Woche und BewohnerIn). In Einrichtung 1 wird die Wäsche zusätzlich nach Bereichen und Namen sortiert (zweimal pro Woche und BewohnerIn), was den Zeitaufwand verständlicherweise sehr viel höher ausfallen lässt. Das vergleichsweise größte Aufgabengebiet decken die MitarbeiterInnen in Einrichtung 7 ab. Zusätzlich zum Sortieren und Verteilen der Wäsche − waschen und bearbeiten sie noch einen kleinen Teil Wäsche im Haus, − transportieren täglich die Schmutzwäsche aus den Wohnbereichen und − bessern Wäsche aus. Trotz dieses breiten Arbeitsspektrums wird der Wert für diese Einrichtung kritisch beurteilt, denn der Leistungsgrad liegt niedriger als der Vorgabewert für Krankenhauswäschereien (30 kg/IstArbeitsstunde)26. Da die StelleninhaberInnen neben den Wäscheaufgaben noch Aufgaben in anderen Teilbereichen ausführen, kann dieses Zeitbudget in dieser Einrichtung nicht exakt abgegrenzt werden. 26 Vgl. Kapitel III, Abschnitt 2.2. "Quantitative Personalausstattung". 46 2.3. Personalqualifikationen Wie schon unter Punkt 1.3. erwähnt, gibt es in zwei Einrichtungen jeweils eine Hauswirtschaftliche Betriebsleitung, die neben der Gesamtleitung Hauswirtschaft auch die Bereichsleitung Wäsche abdeckt. Ihre Fachkompetenz ist in diesem Teilbereich über die Ausbildung gegeben. Vier Einrichtungen benennen eine Vorgesetztenstelle bzw. eine AnsprechpartnerIn für die Bereiche Reinigung und Wäsche. Diese Stellen sind vom Kompetenz- und Aufgabenumfang her unterschiedlich strukturiert. Die StelleninhaberIn übernimmt folgende Aufgaben: − ausschließlich Leitungsaufgaben (es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle in einer großen Einrichtung mit über 150 Plätzen) − Abstimmung der Dienstpläne in zeitlich sehr begrenztem Umfang und die wichtigsten Koordinierungsaufgaben (eine Einrichtung) − Aufgaben einer VorarbeiterIn, d. h. dienstplanmäßige Abstimmung und Kontrolle der Bereiche sowie gleichzeitig in hohem Maße aktive Mitarbeit (zwei Einrichtungen). Diese vier StelleninhaberInnen haben alle keine hauswirtschaftliche Ausbildung. In den zwei verbleibenden Einrichtungen Heimleitung/Geschäftsleitung muss demnach unterstellt sein. der Bereich Neben den Wäscheversorgung zwei der hauswirtschaftlichen Betriebsleitungen mit Fachausbildung weist eine Einrichtung eine weitere MitarbeiterIn der Wäscherei als Fachkraft (Textil-Reinigungsfachkraft) aus. Der Bereich Wäscheversorgung weist zwar im Vergleich zur Reinigung oder gar zur Küche den geringsten Leitungsbedarf auf. Doch BewohnerInnen ist eine hohe Qualität in diesem Bereich ein zentrales Anliegen, so dass eine verantwortliche, ausreichend qualifizierte MitarbeiterIn in diesem Teilbereich dem Haus von Nutzen sein wird. Einrichtungen, die eine Wäscherei betreiben, müssen neben den organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten ausreichende Fachlichkeit umsetzen, so dass in diesen Fällen eine auf diese Erfordernisse abgestimmte Qualifikation einer leitenden MitarbeiterIn unabdingbar erscheint. 47 3. Reinigungsbereich 3.1. Standards Schon in der Qualitätsvereinbarung zu § 80 des Pflegeversicherungsgesetzes27 ist eine Eigenmöblierung des Zimmers durch die BewohnerInnen vorgesehen. Dieser Standard ist in allen untersuchten Einrichtungen anzutreffen. Für den Reinigungsdienst bedeutet das, dass er sich auf unterschiedliche Ausstattungsmaterialien in den Zimmern einstellen muss und nicht selten durch eine hohe Überstellungsfläche in diesen Zimmern auf beengte Arbeitsverhältnisse trifft. Die Häufigkeit der durchgeführten Reinigungsarbeiten bestimmt den Sauberkeits- und Hygienestandard einer Einrichtung. Um ihn zu erfassen, wurden die Einrichtungen schriftlich nach ihren offiziellen Reinigungshäufigkeiten für den Bewohnerbereich gefragt. Um den Standard differenzierter angeben zu können, wird zusätzlich die Kennzahl "durchschnittliche Reinigungshäufigkeit pro Woche" gebildet. Da in Einrichtungen sehr unterschiedliche Raumarten – wie Verkehrswege, Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume, Sanitärbereiche – anzutreffen sind, die nach einem differenzierten Turnus gereinigt werden, stellt die oben genannte Zahl einen Mittelwert aus allen Reinigungshäufigkeiten eines Gebäudes dar. Hierzu listeten die Häuser ihre Raumarten mit den entsprechenden m²-Aufmaßen auf und benannten gleichzeitig die zugehörigen Reinigungshäufigkeiten. Die mit der Multiplikation aus Bodenfläche und wöchentlicher Reinigungshäufigkeit gebildete wöchentliche Reinigungsfläche wird für das komplette Gebäude aufsummiert und zur gesamten Bodenfläche eines Hauses in Beziehung gesetzt28. Eine Einrichtung konnte diese Grunddaten nicht liefern. Vgl. Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (Hrsg.): Recht für Pflegeeinrichtungen. Stuttgart, 1999, Abschnitt 3.1.4. Räumliche Voraussetzungen, S. 277. 28 Formel: Reinigungsfläche (m²/Woche) = Bodenfläche (m²) x Reinigungshäufigkeit pro Woche Durchschnittliche Reinigungshäufigkeit = Summe aller Reinigungsflächen (m²/Woche) / Bodenfläche (m²) 27 48 Abb. 27 Reinigungshäufigkeiten Kennzahl Einrichtungen Reinigungshäufigkeiten im Bewohnerbereich nach Pflegestufen 1 2 3 4 5 6 7 8 keine Einstufung — 1 — — — 1 3 7 Pflegestufe 0 6 — 6 7 — — 3 – 529 7 Pflegestufe 1–3 6 1–7 6 7 6 2–7 3 – 523 7 5,70 4,96 4,04 5,12 4,57 3,68 3,6923 — Durchschnittliche Reinigungshäufigkeit pro Woche Bei den Reinigungshäufigkeiten sind keine Unterschiede zwischen BewohnerInnen mit Pflegestufe 0 und BewohnerInnen mit höherer Pflegestufe zu verzeichnen. Damit bestätigt sich in der Praxis, dass nicht die formale Einstufung in eine Pflegestufe, sondern der individuelle Hilfebedarf und individuelle Einflussfaktoren den Schmutzanfall und die erforderlichen Reinigungsarbeiten bestimmen. In drei Einrichtungen wird die Reinigungshäufigkeit in Abhängigkeit von der individuellen Situation der BewohnerIn festgelegt. Sie wird deshalb mit einer Spannbreite angegeben. Dienstplanmäßig schwierig zu gestalten und durch Zuschläge verteuert, ist die Arbeit am Sonntag. Deshalb stellt sich die Frage, wie diese Situation in der Praxis geregelt wird und ob aus Bewohnersicht die Reinigung am Sonntag für notwendig angesehen wird. Die Mehrheit der untersuchten Einrichtungen (62,5 %) bejaht diese Frage. Sie halten eine Anwesenheit des Reinigungsdiensts von Montag bis Sonntag für erforderlich. Die drei anderen Einrichtungen reinigen an den Werktagen (Montag bis Samstag). Die Kennzahl "durchschnittliche Reinigungshäufigkeit pro Woche" beschreibt den Standard der gesamten Einrichtung und lässt erkennen, inwieweit durch gezielte Planung seitens der Verantwortlichen der Reinigungsaufwand auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Um ihren Aussagewert zu einrichtungsspezifischen erhöhen, werden Kennzahlen die nochmals bereits in in Abb. 27 Abhängigkeit dargestellten von diesen Die offiziellen Angaben beziehen sich auf die Reinigung durch eine Fremdfirma. Durch die Anwesenheit von Stationshilfen sind Notreinigungsarbeiten am Wochenende abgedeckt. 29 49 Wochenendregelungen dargestellt. Einrichtung 7 weist eine Reinigungshäufigkeit von Montag bis Freitag auf und bleibt somit in folgender Abbildung unberücksichtigt. Abb. 28 Durchschnittliche Reinigungshäufigkeit nach Wochenendregelung Wochenendregelung Durchschnittliche Reinigungshäufigkeit Montag bis Sonntag 4,96 5,12 3,68 Montag bis Samstag 5,70 4,04 4,57 Den Spitzenwert bezogen auf die Gesamteinrichtung hat Einrichtung 1 mit einer wöchentlichen Reinigungsfrequenz von 5,70 bezogen auf sechs Arbeitstage pro Woche. Die Standards dieser Einrichtung sind durch die Verantwortlichen zu überprüfen. Das Extrem ist Einrichtung 6 mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Reinigungshäufigkeit von 3,68 bezogen auf sieben Reinigungstage. Optisch ist diese Einrichtung keinesfalls verwahrlost oder schmutzig. Der günstige Wert wird durch eine individuell auf die Bewohnerbedürfnisse abgestimmte Arbeitsplanung erzielt. 3.2. Quantitative Personalausstattung Aussagen zur Personalausstattung im Reinigungsdienst sind über die Kennzahl "durchschnittliche Stundenleistung einer Vollzeitkraft" zu gewinnen. Dazu werden die unter Punkt 3.1. dargestellten Grunddaten der Einrichtungen weiter aufbereitet und die jährliche Gesamtreinigungsfläche der Einrichtung mit den jährlichen Arbeitsstunden der MitarbeiterInnen, die Reinigungsarbeiten durchführen, in Beziehung gesetzt. Wiederum werden für Bayern die üblichen 1.570 Jahresarbeitstunden unterstellt. Als weitere Kennzahlen werden die "gereinigte Bodenfläche pro BewohnerIn" und "jährliche Reinigungsfläche pro BewohnerIn" ausgewiesen. Beide Zahlen sind dann von Bedeutung, wenn Kennzahlen zur Personalausstattung die Bezugsgröße BewohnerInnen ausweisen. Die "gereinigte Bodenfläche pro BewohnerIn" darf nicht verwechselt werden mit Flächenwerten zur Planung von Einrichtungen, da im ersteren Wert die Flächen der Küche, Wäscherei, Hausmeisterei nicht enthalten sind. Sie zählen selten zum Arbeitsbereich des Reinigungsdiensts. Meist sind die MitarbeiterInnen dieser Teilbereiche selbst für die Reinigung zuständig. 50 Eine Einrichtung hat die Reinigungsarbeiten einer Fremdfirma übertragen, daher wird sie in den Abbildungen gesondert ausgewiesen. Die übrigen sieben Einrichtungen führen den Reinigungsdienst in Eigenregie. Allerdings konnte eine Einrichtung (Einrichtung 8) die notwendigen umfangreichen Grunddaten nicht bereitstellen, so dass die folgenden Ergebnisse sich auf sechs Einrichtungen mit Eigenregie und auf eine Einrichtung mit Vergabe beziehen. Abb. 29 Kennzahlen und Einflussfaktoren Eigenregie Einrichtungen Kennzahlen Einflussfaktor Vergabe 1 2 3 4 5 6 7 ger. Bodenfläche (m2/Bew.) 25,7 52,0 44,6 31,7 39,7 46,7 39,5 Reinigungsfläche (m2/Bew.) 7.602 13.437 9.390 8.458 9.456 8.954 7.183 Leistung pro Ist-Arbeitsstunde 124 120 151 124 127 151 — sonstige Aufgaben Fa N/Sp/ Fa N/Fa F — Fa — Fa = Fensterreinigung mit Ausnahme der schwer zugänglichen Fenster F = komplette Festerreinigung Sp = Service im Speisesaal N = Zimmerreinigung bei Neubelegung Die Kennzahlen "gereinigte Bodenfläche" und "jährliche Reinigungsfläche" bilden die äußerst unterschiedlichen baulichen Bedingungen der Einrichtungen ab: Gegenüber Einrichtung 1, ein älteres sehr enges Gebäude, muss in Einrichtung 2, welches äußerst großzügig mit langen und breiten Verkehrswegen gebaut ist, ein Mehr von 100 % Bodenfläche pro BewohnerIn gereinigt werden. Durch die unterschiedlichen Reinigungshäufigkeiten reduziert sich der Aufwand auf ein Mehr von 77 % bei der jährlichen Reinigungsfläche. Im Durchschnitt über die sieben Einrichtungen ermittelt, ergeben sich pro BewohnerIn 40 m² zu reinigende Bodenfläche und 9.211 m² jährliche Reinigungsfläche. Die Leistungskennziffern weisen zwei Bandbreiten aus: Es finden sich zwei Einrichtungen mit über 150 m² pro Stunde und vier Einrichtungen mit 120 – 127 m². Für die Einrichtung 2 liegt der Wert in der Realität höher, da in den angegebenen Arbeitsstunden der Service im Speisesaal als Sonderaufgabe enthalten ist. 51 In den Zahlen der Einrichtungen sind enthalten: − alle Reinigungsarbeiten einschließlich der Grundreinigung − die komplette Fensterreinigung mit Ausnahme der Fenster, die besonderer Sicherheitsmaßnahmen bedürfen und daher an eine Firma vergeben werden (Ausnahme Einrichtung 5). Abb. 30 Organisation der Fensterreinigung Organisation der Fensterreinigung Anzahl der Einrichtungen Fensterreinigung komplett in Eigenregie 2 Vergabe der Reinigung von schwer zugänglichen Fenstern 4 Vergabe aller Fensterreinigungsarbeiten 1 Vergleichswerte stammen wiederum aus dem Krankenhausbereich30 und geben Mindestwerte von 130 – 140 m² an. Sie beinhalten allerdings eine jährliche Ist-Arbeitszeit von 1.550 Arbeitsstunden sowie die Leitungsfunktionen. Patientenzimmer in Krankenhäusern sind allerdings standardisiert eingerichtet, während in Alteneinrichtungen eine individuelle Möblierung z. T. mit losem Teppich, eigenen Möbeln, hoher Überstellungsfläche und mobilen aber hilfebedürftigen BewohnerInnen anzutreffen ist. Aus diesem Grund muss der Vorgabewert für Alteneinrichtungen niedriger als für Krankenhäuser ausfallen. Die Frage, ob die in der Untersuchung ausgewiesenen hohen Leistungsgrade der Einrichtungen 3 und 6 als realistisch anzusehen sind, ist zumindest für eine der beiden Einrichtungen zu bejahen. Dies begründet sich folgendermaßen: Ein modernes, zeitgemäßes Reinigungsverfahren (Wannensystem) ist im Einsatz, das eine hohe Flächenleistung ermöglicht31. Die Betriebsmittelausstattung ist professionell, so dass Technik hier auch manuelle Arbeit ersetzen kann. Vgl. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband: Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus, München, 1998, S. 162 ff. 31 Vgl. Richtlinien über die Gebäudereinigung im Universitätskrankenhaus Eppendorf, Febr. 1990, S. 14 f. 30 52 3.3. Personalqualifikationen Die Ausstattung mit Fachkräften für Leitungs- und Ausführungsaufgaben in den Bereichen Reinigung und Wäsche wird in Abb. 31 getrennt nach Einrichtungen dargestellt. Die angegebene Wochenarbeitszeit wird durch die Kennzahl "BewohnerIn pro Vollzeitkraft" aufgezeigt. Der Strich bei vier Einrichtungen bedeutet, dass in unterschiedlichem Umfang Leitungskompetenzen auf MitarbeiterInnen übertragen sind, diese aber keine hauswirtschaftliche Ausbildung vorweisen. Abb. 31 Ausstattung mit Fachkräften für Leitungs- und Führungsaufgaben in den Bereichen Reinigung und Wäscherei (BewohnerIn pro Vollzeitkraft) Arbeitsbereiche Einrichtungen 1 2 3 4 5 Leitung: Gesamthauswirtschaft Leitung für Reinigung und Wäsche Fachkräfte für 6 7 8 132 — — — 194 — Reinigung 66 Wäscherei 70 200 Danach sind für den Teilbereich Reinigung zwei Hauswirtschaftliche Betriebsleitungen zuständig. Durch ihre Ausbildung sind sie auf diesen Arbeitsbereich fachlich vorbereitet. In den anderen sechs Einrichtungen werden hier fachfremde MitarbeiterInnen eingesetzt. Diese führen organisatorische, personelle und fachliche Leitungsaufgaben aus. Stärker noch als für den Wäschebereich sind für diesen Arbeitsbereich im Rahmen der organisatorischen, personellen Planungs- und Kontrollarbeiten fachliche Standards zu setzen. Dies sollte durch MitarbeiterInnen mit entsprechender Fachkompetenz geschehen. In zwei Einrichtungen arbeiten MitarbeiterInnen des Reinigungsdiensts, die keine Leitungsfunktionen ausüben, aber eine Fachausbildung haben. In beiden Fällen handelt es sich um die Ausbildung der HauswirtschafterIn und sie sind in den beiden Einrichtungen anzutreffen, die eine Hauswirtschaftliche Betriebsleitung vorhalten. 53 4. Zusammenfassung Die an dem Projekt beteiligten Einrichtungen wurden hinsichtlich ihrer Organisationsform, den erbrachten Qualitätsstandards, der quantitativen und qualitativen Personalausstattung in den hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen Speisenversorgung, Wäscheversorgung und Reinigung untersucht. Die Analysen führen zu folgenden Ergebnissen: Qualitätsstandards Im Bereich der Speisenversorgung sind die angetroffenen Essenszeiten und die Zahl der täglichen Mahlzeiten ernährungsphysiologischer für die Sicht als BewohnerInnen problematisch mit Normalkost einzustufen. Die aus frühen Abendessenszeiten ohne zusätzliche Zwischenmahlzeit am späten Abend oder frühen Morgen für die BewohnerInnen führen zu einer überlangen Karenz zwischen dem letzten und dem ersten täglichen Nahrungsangebot. Das Getränkeangebot ist als zufriedenstellend zu bewerten. Der Großteil der Einrichtungen bietet Tee, Wasser und/oder Saft an. Das Kostformangebot ist ebenfalls zufriedenstellend. Alle acht Einrichtungen bieten neben der Vollkost auch leichte Vollkost und Diabetes-Diät an. Erfreulich ist, dass ein vegetarisches Angebot in allen Einrichtungen möglich ist. Mindestens zwei Wahlangebote beim Mittagessen sind als Standard in der Hälfte der Einrichtungen umgesetzt. Abwechslung beim Abendessen durch mindestens zwei warme Angebote pro Woche bieten 75 % der Heime an. Der Gesundheitswert des Speisenangebots durch eine Überwachung des Energie- und Nähstoffgehalts rückt erst langsam ins Blickfeld der Einrichtungen. Im Bereich der Wäscheversorgung konnten von den beteiligten Einrichtungen keine eindeutig definierten Standards zum Qualitätsmerkmal Wäschewechsel genannt werden. Deshalb wurde als Richtgröße der Wäscheanfall pro BewohnerIn und Tag ermittelt. Er schwankt zwischen 0,9 und 2,07 kg pro BewohnerIn und Tag. Im Bereich der Reinigung sind die Standards dargestellt durch die Reinigungshäufigkeiten für die Bewohnerbereiche (Zimmer und Sanitärbereich) und durch die Kennzahl "durchschnittliche Reinigungshäufigkeit pro Woche", die sich auf die gesamte Einrichtung bezieht. Die Reinigungshäufigkeiten für die Bewohnerbereiche liegen bei pflegebedürftigen BewohnerInnen zwischen sechs- und siebenmal pro Woche. Hierbei wird nicht differenziert zwischen Pflegestufe 0 und höheren Pflegestufen. Damit wird deutlich, dass in den beteiligten Einrichtungen nicht die formale Einstufung in eine 54 Pflegestufe, sondern der individuelle Hilfebedarf und individuelle Einflussfaktoren die Reinigungshäufigkeit bestimmen. Quantitative Personalausstattung Die im Bereich Speisenversorgung angetroffene Personalausstattung, dargestellt in der Kennzahl "Vollverpflegungen pro Vollzeitkraft", schwankt in den Produktionsküchen der untersuchten Einrichtungen erheblich. Die Küchen unterscheiden sich im Aufgabenumfang zwischen Küchen mit großem und mit kleinem Aufgabengebiet. Eine eindeutige Ausrichtung der Personalausstattung am Aufgabenumfang ist dabei nicht festzustellen. Im Bereich der Wäscheversorgung steht die quantitative Personalausstattung mit dem Umfang der im Haus verbleibenden Tätigkeiten und der Arbeitsorganisation in Zusammenhang. Im Bereich der Reinigung wird der quantitative Personalbedarf bezogen auf die Reinigungsfläche durch die Kennzahl "durchschnittliche Reinigungsleistung pro IstArbeitsstunde" dargestellt. Die durchschnittliche Reinigungsleistung pro Ist-Arbeitsstunde schwankt in den untersuchten Einrichtungen zwischen 120 und 151 m2. Qualitative Personalausstattung Bei der qualitativen Personalausstattung fällt auf, dass es eine Hauswirtschaftsleitung mit Zuständigkeit für den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich und entsprechender Fachqualifikation nur in zwei Einrichtungen gibt. Im Küchenbereich wird die Funktion der Bereichsleitung von MitarbeiterInnen mit einer hauswirtschaftlichen Ausbildung wahrgenommen. Darüber hinaus sind qualifizierte MitarbeiterInnen in der Küche anzutreffen. In den anderen beiden hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen stellt eine qualifizierte MitarbeiterIn auf der Leitungs- und Ausführungsebene die Ausnahme dar. 55 IV. Konzeptionen, Aufgabenverteilung Hauswirtschaft und Pflege, Zeitaufwand im Schnittstellenbereich 1. Einführung Einführend soll der Frage nachgegangen werden, was unter dem Begriff "Schnittstellen" zu verstehen ist. In der Broschüre "Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe"32 werden Schnittstellen folgendermaßen beschrieben: Schnittstellentätigkeiten sind Tätigkeiten, die der Verbindung der Bereiche Hauswirtschaft und Pflege dienen, wie z. B. der Transport von Speisen von der Küche in die Wohnbereiche. Auch Tätigkeiten, die keinem der beiden Bereiche eindeutig zuzuordnen sind, fallen in den Schnittstellenbereich, wie z. B. das Einsammeln der Speisentabletts, das sowohl eine pflegerische als auch hauswirtschaftliche Relevanz besitzt. Die Konzeption von Schnittstellen sollte immer in Verbindung zur Einrichtungskonzeption gesehen werden. Bei der Schnittstellenkonzeption kann zwischen drei Grundkonzeptionen unterschieden werden: dem Versorgungskonzept, dem Wohngruppenkonzept und dem Hausgemeinschaftskonzept. Sie weisen einen unterschiedlichen Grad der Zentralisierung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und somit der bewohnerfernen bzw. bewohnernahen Durchführung dieser Tätigkeiten auf32. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde das Hausgemeinschaftskonzept nicht näher betrachtet, da dieses Konzept noch sehr "jung" ist. Einzelne Träger sammeln derzeit erste Erfahrungen. Das Versorgungskonzept weist einen starken Grad der Zentralisierung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten auf. Die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden hier eher bewohnerfern durchgeführt. Oftmals wird mit dem Tablettsystem gearbeitet. Beim Wohngruppenkonzept sind die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten hingegen stärker dezentralisiert und werden eher bewohnernah durchgeführt. Insbesondere eine dezentrale Speisenportionierung und Getränkezubereitung in den Wohnbereichen bzw. das Wärmewagensystem sind kennzeichnend für dieses Konzept. Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern e. V. (Hrsg.): Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Ein Leitfaden zur Schnittstellengestaltung. 32 56 Die für das Versorgungskonzept und das Wohngruppenkonzept typischen Speisenverteilsysteme waren entscheidende Kriterien bei der Auswahl der an der Untersuchung beteiligten Einrichtungen33. Die Broschüre "Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe" beschäftigt sich mit dem Thema, nach welchen Gesichtspunkten Schnittstellen konzeptionell gestaltet werden können. Welchen Umfang diese Schnittstellentätigkeiten innerhalb der Arbeit der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Kräfte einnehmen, wurde bislang jedoch noch nicht untersucht. Im Rahmen dieser Studie wurden erstmals Zeiten im Schnittstellenbereich erhoben. 2. Methodik In Abstimmung mit den acht Einrichtungen wurde jeweils ein Wohnbereich ausgewählt, in dem eine Zeiterhebung im Schnittstellenbereich stattfinden sollte. Der Umfang der Zeiten wird von einer Vielzahl äußerer Umstände beeinflusst. Solche Einflussfaktoren sind z. B.: − im Wohnbereich verbleibende Schnittstellentätigkeiten − Anzahl der anwesenden BewohnerInnen − Hilfebedarf der BewohnerInnen − Baulichkeit − Arbeitsorganisation − Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der MitarbeiterInnen − Standards. Diese Faktoren variieren von Wohnbereich zu Wohnbereich und können sich unterschiedlich stark auf die Zeiten auswirken. Um die erhobenen Zeiten erklären und miteinander vergleichen zu können, ist es deshalb wichtig, auch diese Einflussfaktoren zu erfassen. Daher wurden neben der eigentlichen Zeiterfassung auch die wichtigsten Einflussfaktoren schriftlich erhoben (Größe des Wohnbereichs, Anzahl der anwesenden BewohnerInnen, Hilfebedarf der BewohnerInnen, Speisenverteilsystem, Aufgabenpakete des Wohnbereichs). Sowohl die Pflegekräfte als auch die hauswirtschaftlichen MitarbeiterInnen des ausgewählten Wohnbereichs erfassten über einen Zeitraum von drei Wochen die benötigten Zeiten für 33 Vgl. Kapitel I, Abschnitt 3 "Methodik". 57 Schnittstellentätigkeiten in den Bereichen Speisenversorgung, Wäscheversorgung und Reinigung selbst schriftlich anhand von Zeiterhebungsbögen. Diese Methode wurde aufgrund der Vielzahl der Tätigkeiten, der unterschiedlichen Konzeptionen und Organisationen im Schnittstellenbereich sowie der Zahl der MitarbeiterInnen, die Schnittstellentätigkeiten durchführen, gewählt. Grundlage für die Erhebung bildeten im Wesentlichen die Schnittstellentätigkeiten, die im Schnittstellenkatalog des Leitfadens "Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe"34 enthalten sind. Bei der Entwicklung der Zeiterhebungsbögen wurde auf eine einfache Handhabung für die MitarbeiterInnen geachtet. Die detaillierten Schnittstellentätigkeiten wurden aus diesem Grund im Hinblick auf Arbeitsabläufe zu Tätigkeitskategorien zusammengefasst. Im Bereich der Speisenversorgung sind dies, bezogen auf die einzelnen Mahlzeiten, folgende Tätigkeitskategorien: − Transportieren − Eindecken − Vorbereiten/Zubereiten der Mahlzeiten − Portionieren/Ausgeben/Service − Nachbereitung − Spülen − Vor- und Zubereitung/Austeilen der Zwischenmahlzeiten/Getränke − Essenswünsche abfragen. Im Bereich der Wäscheversorgung wurden folgende Tätigkeitskategorien gebildet: − Transport (saubere Wäsche, Schmutzwäsche) − Verteilen der sauberen Wäsche (Wohnbereichswäsche, Bewohnerwäsche) − Einordnen in Schränke (Wohnbereichswäsche, Bewohnerwäsche). Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern e. V. (Hrsg.): Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Ein Leitfaden zur Schnittstellengestaltung. 34 58 Der Reinigungsbereich umfasst folgende Schnittstellentätigkeiten: − turnusmäßiges Reinigen der Betten (Bettwäsche abziehen, Bett frisch beziehen, Bettgestell abwaschen) sowie Nachtkästchen gründlich außen und innen reinigen − Hilfsmittel der BewohnerInnen reinigen (z. B. Rollstühle) − Innenreinigung im Speiseraum und in der Küche im Wohnbereich − Funktionsräume aufräumen (inkl. Schränke innen reinigen, Regale reinigen) − Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit Neubelegungen. Den Wohnbereichen wurde zudem die Möglichkeit gegeben, weitere Schnittstellentätigkeiten zu definieren. Diese wurden unter der Kategorie "Sonstiges" erfasst und beinhalten im Wesentlichen die Tätigkeiten "Abfallentsorgung" und "Blumenpflege". Eine Erläuterung der Zeiterhebung wurde den Einrichtungen sowohl in einem Gespräch mit den Leitungskräften (Heimleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung und z. T. Stationsleitung) als auch auf schriftlichem Wege übermittelt. Die Leitungskräfte der Einrichtungen hatten dann die Aufgabe, die MitarbeiterInnen des Wohnbereichs einzuweisen und anzuleiten. Die erhobenen Daten wurden von aku in mehreren Schritten im Hinblick auf die Plausibilität überprüft: Die Einrichtungen schickten nach dem ersten Tag der Zeiterhebung die Zeiterhebungsbögen an aku. aku überprüfte die ausgefüllten Bögen und gab den Einrichtungen eine Rückmeldung. So sollte eine fehlerhafte Erhebung über drei Wochen hinweg verhindert werden. Nach Abschluss der dreiwöchigen Zeiterhebung wurden diverse Plausibilitätskontrollen durchgeführt: a) Vergleich der ausgefüllten Zeiterhebungsbögen mit den Dienstplänen b) Teilnehmende Beobachtung im Wohnbereich c) Vergleich des beobachteten Tagesablaufs mit Stichproben der Zeiterhebungsbögen. 3. Erhobene Zeiten im Schnittstellenbereich Insgesamt wurden von allen acht Einrichtungen 1.018 Zeiterhebungsbögen ausgefüllt. Die Datenbasis der Auswertung ist hierbei eine Gesamtmenge von erhobenen 130.226 Minuten (= 2.170 Stunden) im Schnittstellenbereich. 59 In einem ersten Schritt wurden die erhobenen Minutenwerte auf Tage und BewohnerInnen umgelegt. Hierbei wurde von den durchschnittlich anwesenden BewohnerInnen im Zeitraum der Zeiterhebung ausgegangen. Abwesenheitszeiten von BewohnerInnen (z. B. durch Krankenhausaufenthalte) wurden somit berücksichtigt. Abb. 32 Größe der Wohnbereiche Einrichtung Anzahl der vorhandenen Plätze im Wohnbereich Belegung der Plätze zum Zeitpunkt der Zeiterhebung Anzahl der durchschnittlich anwesenden BewohnerInnen 1 29 100 % 28 2 39 97,4 % 37 3 28 100 % 26 4 31 83,9 % 26 5 23 100 % 23 6 23 100 % 22 7 32 96,9 % 28 8 31 96,8 % 30 Für die einzelnen Wohnbereiche ergaben sich insgesamt über sämtliche Schnittstellenbereiche hinweg folgende Minuten pro Tag und durchschnittlich anwesender BewohnerIn: 60 Abb. 33 Minuten pro Tag und durchschnittlich anwesender BewohnerIn insgesamt 40 36,4 36,3 33,7 28,3 30 27,4 25,3 22,3 18,6 18,1 20 10 Minuten 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Durchschnitt Einrichtungen Zu berücksichtigen ist, dass bei diesen Werten keine Zeiten für Kommunikation zwischen den Berufsgruppen Pflege und Hauswirtschaft (z. B. Dienstbesprechungen) enthalten sind. Es handelt sich um Minuten, die sich ausschließlich auf die konkreten Tätigkeiten beziehen. Die Minutenwerte bewegen sich zwischen 18,1 und 36,4 Minuten. Das entspricht einer Differenz von 18,3 Minuten. Der durchschnittliche Zeitwert pro Tag und BewohnerIn liegt bei 27,4 Minuten. In einem weiteren Schritt wurden die Minuten in den Bereichen Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen, Wäscheversorgung, Reinigungsbereich und Sonstige Tätigkeiten ermittelt. Erfasste Tätigkeiten, die nicht eindeutig einer der genannten Kategorien zuzuordnen waren, wurden separat erfasst. Sind solche nicht zuzuordnenden Zeiten vorhanden, ist davon auszugehen, dass die Zeitwerte in den übrigen Bereichen tatsächlich höher wären. Je geringer dagegen der Anteil der nicht zuzuordnenden Tätigkeiten ist, desto genauer ist der Zeitwert in den anderen Kategorien. 61 Abb. 34 Minuten pro Tag und durchschnittlich anwesender BewohnerIn Minuten pro Tag und durchschnittlich anwesender BewohnerIn Reinigung Sonstige Tätigkeiten Nicht zuordenbare Tätigkeiten Gesamt 1,1 1,4 0,1 0,2 25,3 6,0 0,8 4,7 — 0,7 28,3 5,7 5,3 2,5 3,5 0,2 1,3 36,3 6,4 4,8 4,6 4,8 5,1 — — 33,7 4,6 3,9 3,3 3,9 1,5 1,0 — — 18,1 6 8,3 5,4 5,9 6,2 0,9 8,1 — 1,7 36,4 7 7,4 4,3 2,2 4,5 1,3 1,6 0,6 0,4 22,3 8 4,9 3,1 2,5 3,2 2,3 2,1 0,4 0,1 18,6 Durchschnitt 7,6 4,8 3,7 5,2 1,9 3,4 0,2 0,6 27,4 Einrichtung Frühstück Mittagessen Nachmittagskaffee Abendessen Wäscheversorgung 1 10,4 2,1 2,0 8,0 2 6,7 5,9 3,4 3 10,4 7,3 4 7,9 5 Die Minutenwerte differieren zwischen den Einrichtungen z. T. erheblich. Die Untersuchung ergab, dass der Grund hierfür in einrichtungsspezifischen Rahmenbedingungen lag. 62 Abb. 35 Determinanten des Zeitumfangs im Schnittstellenbereich im Wohnbereich verbleibende Tätigkeiten Anzahl der BewohnerInnen Hilfebedarf der BewohnerInnen Essensteilnehmerzahl Anteil des Zimmerservices Zeitumfang im Schnittstellenbereich Qualitätsstandards Effizienz in der Arbeitsorganisation Leistungsfähigkeit und –bereitschaft der MitarbeiterInnen Bauliche Rahmenbedingungen Das Schaubild verdeutlicht, dass die Zeiten im Schnittstellenbereich von einer Vielzahl von Faktoren erheblich beeinflusst werden. 3.1. Speisenversorgung Wie die erhobenen Zeiten belegen (vgl. Abb. 34), kommt dem Bereich der Speisenversorgung aufgrund des Zeitumfangs die größte Bedeutung im Schnittstellenbereich zu. Der Bereich der Speisenversorgung ist auch sehr komplex, da hier eine Vielzahl von Einflussfaktoren ausschlaggebend für den Umfang der Zeiten ist: − Hilfebedarf der BewohnerInnen − im Wohnbereich verbleibende Tätigkeiten − Essensteilnehmerzahl − Anteil des Zimmerservices − Qualitätsstandards (Art, Umfang und Anzahl der Zwischenmahlzeiten, Servicequalität). Neben diesen Einflussfaktoren, die sich speziell auf den Bereich der Speisenversorgung beziehen, gibt es noch weitere Faktoren, die hier eine Rolle spielen: − Bauliche Rahmenbedingungen − Effizienz in der Arbeitsorganisation − Leistungsfähigkeit und –bereitschaft der MitarbeiterInnen 63 Der Hilfebedarf der BewohnerInnen bei der Vor- und Nachbereitung des Essens (z. B. klein schneiden, schmieren von Broten) wurde bei der Berechnung der Zeitwerte pro Tag und BewohnerIn bislang noch nicht berücksichtigt. Der Hilfebedarf spiegelt sich in der Einstufung der BewohnerInnen wider, da der Hilfebedarf bei der Ernährung ein einstufungsrelevantes Merkmal darstellt35. Daher kann man folgenden Zusammenhang vermuten: Je höher die Pflegestufe, desto höher ist der Hilfebedarf beim Essen. Die durchschnittliche Bewohnerstruktur in den acht Wohnbereichen stellt sich im Vergleich zu der durchschnittlichen Einstufung des MDK in 65 untersuchten Einrichtungen36 wie folgt dar: Abb. 36 Durchschnittliche Bewohnerstruktur in den Wohnbereichen 50 43,9 43,2 40 29,8 31,5 30 22,4 20 13,1 10 Prozent 8,1 5,1 2,8 0,0 0 keine Einstufung Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 acht untersuchte Wohnbereiche durchschnittliche Einstufung des MDK in 65 untersuchten Einrichtungen 35 36 Vgl. Sozialgesetzbuch XI, § 14, Abs. 4, Ziff. 2. Vgl. Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Nachtwache" des Landespflegeausschusses, 28.09.99. 64 In den einzelnen Wohnbereichen verteilen sich die Pflegestufen folgendermaßen: Abb. 37 Bewohnerstruktur in den Wohnbereichen (Angaben in %) Einrichtungen Keine Einstufung Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 1 — 3,4 31,0 41,4 24,1 2 36,8 — 31,6 31,6 — 3 — — 39,3 42,9 17,9 4 — 30,8 38,5 26,9 3,8 5 — — 21,7 65,2 13,0 6 8,7 — 30,4 34,8 26,1 7 16,1 6,5 22,6 38,7 16,1 8 3,3 — 23,3 70,0 3,3 Durchschnitt 8,1 5,1 29,8 43,9 13,1 Die Einrichtung 4 hat einen sehr hohen Anteil an BewohnerInnen in den Pflegestufen 0 und 1. Es handelt sich bei diesen BewohnerInnen um gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen. Die Beobachtungen von aku ergaben, dass der Großteil der BewohnerInnen des Wohnbereichs sehr mobil ist und auch zu einem großen Teil selbständig die Mahlzeiten einnehmen kann. Die Einrichtung 2 hat einen sehr hohen Anteil an BewohnerInnen im Rüstigenbereich. Daraus kann man schließen, dass der Hilfebedarf dieser BewohnerInnen geringer ist, auch im Schnittstellenbereich. Im Wohnbereich der Einrichtung 8 ist ein Großteil der BewohnerInnen in der Pflegestufe 2. Der Hilfebedarf wird in diesem Wohnbereich gegenüber den zuvor genannten vermutlich höher sein. In den ausgesuchten Wohnbereichen der Einrichtungen 3 und 5 leben nur BewohnerInnen, die über eine Pflegestufe (1 – 3) verfügen. Um diesem unterschiedlichen Hilfebedarf Rechnung zu tragen, wurden die BewohnerInnen entsprechend ihrer Einstufung mittels Äquivalenzziffern gewichtet. Die Grundlage für die 65 Berechnung der Gewichtungsfaktoren bildeten die zum Zeitpunkt der Untersuchung gültigen bayerischen Personalschlüssel. Abb. 38 Bayerische Personalschlüssel (Stand: 2000) Pflegestufen Personalschlüssel Keine Einstufung 1 : 14,4 Pflegestufe 0 1: 6,7 Pflegestufe 1 1 : 3,2 Pflegestufe 2 1 : 2,4 Pflegestufe 3 1 : 2,0 Demzufolge ergeben sich folgende gewichtete Bewohnerzahlen: Abb. 39 Anzahl BewohnerInnen Einrichtung Anzahl der durchschnittlich anwesenden BewohnerInnen (nach Köpfen) Anzahl der BewohnerInnen nach gewichteten Pflegestufen 1 28 36,68 2 37 31,10 3 26 35,00 4 26 24,75 5 23 29,80 6 22 27,71 7 28 33,06 8 30 36,82 Wenn die Anzahl der nach Pflegestufen gewichteten BewohnerInnen größer ist als die Anzahl der Köpfe, so bedeutet dies, dass ein Großteil der BewohnerInnen in die Pflegestufen 2 und 3 eingestuft ist (Einrichtungen 1, 3, 5, 6, 7 und 8). Ist jedoch die Anzahl der nach Pflegestufen gewichteten BewohnerInnen geringer als die Anzahl der Köpfe, so ist die überwiegende Zahl der BewohnerInnen nicht bzw. niedrig eingestuft (Einrichtungen 2 und 4). 66 Wertet man die erhobenen Zeiten nach Tagen und gewichteten BewohnerInnen aus, so ergibt sich folgendes Bild: Abb. 40 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn37 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn Einrichtungen Frühstück Mittagessen Nachmittagskaffee Abendessen 1 7,9 1,6 1,5 6,1 2 8,0 7,0 4,1 7,2 3 7,7 5,4 4,3 4,0 4 8,3 6,8 5,0 4,8 5 3,6 3,0 2,5 3,0 6 6,6 4,3 4,6 4,9 7 6,3 3,6 1,9 3,8 8 4,0 2,5 2,1 2,6 Durchschnitt 6,5 4,3 3,2 4,6 Die Zeiten in den einzelnen Bereichen weisen z. T. enorme Bandbreiten auf: Frühstück 3,6 – 8,3 Minuten Mittagessen 1,6 – 7,0 Minuten Nachmittagskaffee 1,5 – 5,0 Minuten Abendessen 2,6 – 7,2 Minuten. Die Zeiten bestätigen die Annahme, dass neben dem Hilfebedarf der BewohnerInnen weitere Einflussfaktoren hierbei eine Rolle spielen. Die jeweilige Konzeption der Einrichtungen im Bereich der Hauswirtschaft (v. a. im Bereich der Speisenversorgung) und das dadurch im Wohnbereich verbleibende Aufgabenpaket hat ebenfalls großen Einfluss auf die Zeiten im Schnittstellenbereich. Die sonstigen und nicht zuordenbaren Tätigkeiten werden in den folgenden Abbildungen nicht mehr aufgeführt, da sie für die weiteren Untersuchungen nicht relevant sind. 37 67 Im Bereich der Speisenversorgung kann grundsätzlich zwischen zwei Systemen unterschieden werden: der zentralen Speisenverteilung (Tablettsystem) und der dezentralen Speisenverteilung im Wohnbereich (Wärmewagensystem). Diese Systeme wirken sich maßgeblich auf das im Wohnbereich verbleibende Aufgabenpaket aus. Beim Tablettsystem werden die Mahlzeiten von der zentralen Küche portioniert und auf Tabletts bereitgestellt. Dem Wohnbereich können dann als Tätigkeiten lediglich der Transport, das Verteilen/Einsammeln der Tabletts und evtl. noch das mundgerechte Zubereiten (z. B. klein schneiden) zugeordnet sein. Das Spülen des Geschirrs wird i. d. R. zentral durchgeführt. Unter Umständen fällt ein Teil der Spülarbeiten im Wohnbereich an (z. B. Spülen der Gläser). Beim Wärmewagensystem wird das Mittagsessen in Mehrportionsbehältern von der Küche bereitgestellt. Im Wohnbereich können somit der Transport, das Portionieren, das Verteilen/Einsammeln der Mahlzeiten, das mundgerechte Zubereiten und das Spülen als Tätigkeiten anfallen. Beim Frühstück und beim Abendessen werden ebenfalls nur die Essenskomponenten von der Küche bereitgestellt. Die restlichen Aufgaben sind i. d. R. dem Wohnbereich zugeordnet. Beim Wärmewagensystem verbleiben somit mehr Aufgaben im Wohnbereich als beim Tablettsystem. Folglich müssten die Zeiten im Schnittstellenbereich des Wohnbereichs beim Wärmewagensystem höher sein. Aus diesem Grund wurden die Einrichtungen zu den einzelnen Mahlzeiten nach diesen beiden Systemen unterschieden. Die Einrichtungen setzen bei den einzelnen Mahlzeiten folgende Systeme in den Wohnbereichen um: Abb. 41 Systeme der Speisenverteilung zentrale Speisenverteilung (Tablettsystem) dezentrale Speisenverteilung im Wohnbereich (Wärmewagensystem) Frühstück Einrichtungen 2, 4, 6, 8 Einrichtungen 1, 3, 5, 7 Mittagessen Einrichtungen 1, 2, 6, 8 Einrichtungen 3, 4, 5, 7 Abendessen Einrichtungen 2, 4, 6, 8 Einrichtungen 1, 3, 5, 7 68 Abb. 41 zeigt auf, dass innerhalb einer Einrichtung zu den unterschiedlichen Mahlzeiten auch unterschiedliche Systeme angewandt werden. In den untersuchten Einrichtungen war die gewählte Organisation der Schnittstellen oftmals nicht konzeptionell begründet und zielgerichtet. Sie ergab sich z. T. vielmehr aufgrund gewachsener Strukturen oder Budgetverteilungen. Beim Frühstück können bezüglich des Speisenverteilsystems die Einrichtungen 2, 4, 6 und 8 miteinander verglichen werden, alle vier sind nach dem Tablettsystem organisiert. In den Einrichtungen 1, 3, 5 und 7 wird das Frühstück hingegen auf dem Wohnbereich portioniert und vorbereitet. Abb. 42 Frühstück zentrale Speisenverteilung (Tablettsystem) System dezentrale Speisenverteilung im Wohnbereich Einrichtung 2 4 6 8 1 3 5 7 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn 8,0 8,3 6,6 4,0 7,9 7,7 3,6 6,3 Das Mittagessen wird in den Einrichtungen 1, 2, 6 und 8 auf Tabletts in den Wohnbereich geliefert, wohingegen die Einrichtungen 3, 4, 5 und 7 mit dem Wärmewagensystem arbeiten. Abb. 43 Mittagessen zentrale Speisenverteilung (Tablettsystem) System dezentrale Speisenverteilung im Wohnbereich (Wärmewagensystem) Einrichtung 1 2 6 8 3 4 5 7 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn 1,6 7,0 4,3 2,5 5,4 6,8 3,0 3,6 im Wohnbereich Die beim Nachmittagskaffee verbleibenden Aufgabenpakete unterscheiden sich in den acht Einrichtungen nur geringfügig. In allen Einrichtungen verbleiben schwerpunktmäßig der Transport, das Portionieren, das mundgerechte Zubereiten und das Verteilen/Einsammeln im Wohnbereich. 69 Abb. 44 Nachmittagskaffee System dezentrale Speisenverteilung im Wohnbereich Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn 1,5 4,1 4,3 5,0 2,5 4,6 1,9 2,1 Die Einrichtungen 2, 4, 6 und 8 wenden beim Abendessen das Tablettsystem an. Das Portionieren des Abendessens findet in den Einrichtungen 1, 3, 5 und 7 im Wohnbereich statt. Abb. 45 Abendessen zentrale Speisenverteilung (Tablettsystem) System dezentrale Speisenverteilung im Wohnbereich Einrichtung 2 4 6 8 1 3 5 7 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn 7,2 4,8 4,9 2,6 6,1 4,0 3,0 3,8 Auch innerhalb der beiden Organisationsformen ist über alle Mahlzeiten hinweg keine Tendenz in den Minutenwerten erkennbar. Dies ist auf weitere Einflussfaktoren zurückzuführen, die einen größeren Einfluss auf die Zeiten haben, als die Organisation im Speisenversorgungsbereich. Ein weiterer Faktor, der sich auf den Umfang der Zeiten im Schnittstellenbereich auswirken kann, ist die Zahl der EssensteilnehmerInnen im Wohnbereich. Um diesen Faktor näher zu untersuchen, wurde die durchschnittliche Zahl der EssensteilnehmerInnen pro Mahlzeit erhoben und die Minuten pro Tag und EssensteilnehmerIn ermittelt. Hierbei wurden keine großen Unterschiede zu den Zeitwerten pro Tag und durchschnittlich anwesenden BewohnerInnen festgestellt. In zwei Einrichtungen gab es keinen zentralen Speisesaal, so dass zu jeder Mahlzeit alle BewohnerInnen ihr Essen im Wohnbereich einnahmen. Beim Frühstück, Nachmittagskaffee und Abendessen war der Anteil an BewohnerInnen, die außerhalb des Wohnbereichs aßen, 70 insgesamt sehr gering. Lediglich beim Mittagessen war der Anteil der BewohnerInnen, die nicht im Wohnbereich aßen, bei einzelnen Einrichtungen etwas höher. Bei der Mehrzahl der Einrichtungen unterschieden sich die Zeitwerte pro EssensteilnehmerIn jedoch insgesamt nur gering von den Zeitwerten pro durchschnittlich anwesender BewohnerIn. Die Untersuchung ergab weiterhin, dass sich der Anteil der BewohnerInnen, die ihre Mahlzeiten in den Zimmern einnehmen, ebenfalls auf den Zeitumfang der Schnittstellentätigkeiten im Speisenversorgungsbereich auswirkt. Diese Anteile unterschieden sich zum einen von Einrichtung zu Einrichtung und zum anderen auch von Mahlzeit zu Mahlzeit. Abb. 46 Anteil des Zimmerservices (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Frühstück 86,2 35,9 28,6 0,0 13,0 39,1 62,5 56,7 Mittagessen 65,5 23,1 21,4 0,0 13,0 30,4 31,3 36,7 Nachmittagskaffee 65,5 56,4 25,0 0,0 13,0 43,5 k. A.38 36,7 Abendessen 65,5 46,2 25,0 0,0 13,0 43,5 59,4 40,0 Je mehr BewohnerInnen ihre Mahlzeiten in den Zimmern einnehmen, desto größer ist der Aufwand im Schnittstellenbereich. V. a. der Zeitaufwand für das Austeilen und Einsammeln erhöht sich. Der Anteil des Zimmerservices dient somit zur Interpretation der vorliegenden Zeitwerte. Einrichtung 1 hat einen hohen Anteil an BewohnerInnen, die im Zimmer essen. Dies könnte einen höheren Zeitwert, z. B. im Vergleich zu Einrichtung 4, erklären. Betrachtet man jedoch die Minutenwerte beider Einrichtungen z. B. beim Frühstück (Einrichtung 1 = 7,9 Minuten, Einrichtung 4 = 8,3 Minuten) so wird deutlich, dass die Zeitwerte nicht allein durch diesen Einflussfaktor erklärbar sind. Weitere Faktoren, die sich auf den Zeitumfang im Schnittstellenbereich auswirken können, sind die Qualitätsstandards im Bereich der Speisenversorgung und hierbei insbesondere Art, Umfang und Anzahl der Zwischenmahlzeiten39 sowie die Servicequalität. Wird als Zwischenmahlzeit frisches Obst serviert, so beinhaltet dies einen höheren Aufwand (schälen, klein schneiden) als das Servieren von Joghurt. Bekommen die BewohnerInnen In dieser Einrichtung wird nur einmal pro Woche Nachmittagskaffee von der Einrichtung angeboten. Aus diesem Grund konnten auch keine genauen Angaben zum Zimmerservice gemacht werden. 39 Vgl. Kapitel III, Abschnitt 1.1. "Standards". 38 71 täglich einen Nachmittagskaffee angeboten, so erhöht dies ebenfalls den Zeitaufwand im Vergleich zu einem wöchentlichen Angebot. Können die BewohnerInnen bei den Mahlzeiten einen Tag im Voraus wählen, so müssen ihre Essenswünsche öfters erfragt werden als bei BewohnerInnen, die sich für eine ganze Woche im Voraus entscheiden müssen. Auch Unterschiede in der Servicequalität bedingen unterschiedliche Zeitwerte. Ob die Tabletts im "Laufschritt" verteilt werden, oder ob sich beim Verteilen der Tabletts Zeit genommen wird, um etwa mit der BewohnerIn zu sprechen, hat ebenfalls Einfluss. Neben den genannten Faktoren, die sich insbesondere auf den Bereich Speisenversorgung beziehen, gibt es weitere einrichtungsspezifische Faktoren, wie die Baulichkeit, die Effizienz in der Arbeitsorganisation sowie die Leistungsfähigkeit und –bereitschaft der MitarbeiterInnen. Diese wirken sich ebenfalls stark auf den Zeitumfang im Schnittstellenbereich aus. Bei der vertiefenden Analyse in den acht Einrichtungen wurde deutlich, dass diese einrichtungsspezifischen Rahmenbedingungen insgesamt einen erheblichen Einfluss auf den Zeitumfang im Schnittstellenbereich haben. 3.2. Wäscheversorgung Im Bereich der Wäscheversorgung spielen einige der schon genannten Einflussfaktoren ebenfalls eine Rolle. Bei der Ermittlung der Zeitwerte im Bereich der Wäscheversorgung wurde der unterschiedliche Hilfebedarf der BewohnerInnen, der sich in den Pflegestufen widerspiegelt, nicht berücksichtigt. Der Grund dafür war, dass die Schnittstellentätigkeiten im Bereich der Wäscheversorgung (Transport, Verteilen, Einordnen) nicht unmittelbar mit dem Hilfebedarf der BewohnerInnen zusammenhängen. Der Turnus, in dem die Wäsche verteilt wird (z. B. zweimal wöchentlich), bleibt unabhängig vom Hilfebedarf der BewohnerInnen gleich. Ändern kann sich hingegen die jeweilige Wäschemenge, die pro BewohnerIn zu verteilen ist. Aber auch beim Verteilen und Einordnen ist der Aufwand nur bedingt abhängig vom Hilfebedarf der BewohnerInnen. So unterscheidet sich z. B. der Aufwand beim Einordnen von zwei Unterhosen nicht wesentlich vom Aufwand beim Einordnen von fünf Unterhosen. Aus diesem Grund wurden die Zeitwerte im Bereich der Wäscheversorgung auf die Anzahl der durchschnittlich anwesenden BewohnerInnen umgelegt. 72 Abb. 47 Minuten pro Tag und durchschnittlich anwesender BewohnerIn Einrichtung Minuten pro Tag und durchschn. anwesender BewohnerIn 1 2 3 4 5 6 7 8 1,1 0,8 2,5 4,8 1,5 0,9 1,3 2,3 Die Zeitwerte schwanken zwischen 0,8 und 4,8 Minuten pro Tag und durchschnittlich anwesender BewohnerIn. Das entspricht einer Differenz von 4 Minuten. Demnach müssen hier – wie auch im Bereich der Speisenversorgung – einrichtungsspezifische Einflüsse auf die Zeitwerte einwirken. Der hauptsächliche Einflussfaktor in diesem Bereich sind die im Wohnbereich verbleibenden Tätigkeiten. Im Hinblick darauf kann nach Wohnbereichen mit großem Aufgabenpaket und Wohnbereichen mit kleinem Aufgabenpaket unterschieden werden. Die Wohnbereiche der Einrichtungen 3, 4 und 5 haben einen großen Aufgabenumfang. Die MitarbeiterInnen des Wohnbereichs übernehmen den Transport, das Verteilen wie auch das Einsortieren der Wäsche. In den Wohnbereichen der Einrichtungen 1, 2, 6, 7 und 8 verbleibt nur ein kleiner Teil dieses Aufgabenpakets, da hier zentrale hauswirtschaftliche Kräfte zumindest den Transport und das Verteilen übernehmen. Wird nach dem dargestellten Aufgabenpaket unterschieden, so ergibt sich folgendes Bild: Abb. 48 Wäscheversorgung Wohnbereiche mit großem Aufgabenpaket Einrichtung Minuten pro Tag und durchschn. anwesender BewohnerIn Wohnbereiche mit kleinem Aufgabenpaket 3 4 5 1 2 6 7 8 2,5 4,8 1,5 1,1 0,8 0,9 1,3 2,3 73 Die Unterscheidung nach Aufgabenumfang zeigt auf, dass auch in diesem Bereich weitere Faktoren Einfluss auf die Zeitwerte haben. Die Qualitätsstandards im Bereich der Wäscheversorgung sind ein Faktor. Dazu zählt z. B. auch der Rücklaufturnus für saubere Wäsche. Je öfters pro Woche saubere Wäsche geliefert wird, desto öfters muss sie verteilt werden. Des Weiteren spielen hier, wie auch im Bereich der Speisenversorgung, die Baulichkeit, die Effizienz in der Arbeitsorganisation und die Leistungsfähigkeit und –bereitschaft der MitarbeiterInnen eine erhebliche Rolle bezüglich des Zeitumfangs im Schnittstellenbereich. 3.3. Reinigungsbereich Die Zeitwerte im Bereich der Reinigung wurden ebenfalls nicht auf nach ihrem Hilfebedarf gewichtete BewohnerInnen, sondern auf die durchschnittlich anwesenden BewohnerInnen bezogen, da es sich bei den Schnittstellentätigkeiten im Reinigungsbereich40 um Tätigkeiten handelt, die nicht unmittelbar mit dem Hilfebedarf der BewohnerInnen zusammenhängen. Im Hinblick auf das im Wohnbereich verbleibende Aufgabenpaket können im Bereich der Reinigung alle acht Einrichtungen miteinander verglichen werden. Allerdings sind in den Zeitwerten der Einrichtungen 2 und 8 die Zeiten für das turnusmäßige Abwaschen der Betten nicht enthalten, da diese Tätigkeit von zentralen Reinigungskräften ausgeführt werden, die diese nicht getrennt von den originären Reinigungsarbeiten erfasst haben. Abb. 49 Minuten pro Tag und durchschnittlich anwesender BewohnerIn Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten pro Tag und durchschn. anwesender BewohnerIn 1,4 4,7 3,5 5,1 1,0 8,1 1,6 2,1 Die Zeiten im Bereich der Reinigung differieren besonders stark (zwischen 1,0 und 8,1 Minuten). 40 Vgl. Kapitel IV, Abschnitt 2 "Methodik". 74 Innerhalb der Schnittstellentätigkeiten im Reinigungsbereich entfielen auf das turnusmäßige Reinigen der Betten und das gründliche Reinigen der Nachtkästchen von außen und innen die meisten Minuten. Ein weiterer Einflussfaktor, der sich auf den Zeitumfang der Schnittstellentätigkeiten im Reinigungsbereich auswirkt, ist somit der Turnus der Betten- und Nachtkästchenreinigung. In beinahe allen Einrichtungen wurden diese Tätigkeiten in Verbindung mit dem Baden der BewohnerIn durchgeführt. Daher kann auch hier keine eindeutige Erklärung für die großen Differenzen der Zeitwerte gefunden werden. Auch im Reinigungsbereich spielen somit die Faktoren Baulichkeit, Effizienz in der Arbeitsorganisation und Leistungsfähigkeit und –bereitschaft eine bedeutende Rolle. 4. Verteilung der erhobenen Zeiten auf die Bereiche Pflege und Hauswirtschaft Alle MitarbeiterInnen, die direkt dem Wohnbereich zugeordnet sind, waren an der Zeiterhebung beteiligt. Hierbei handelte es sich um Pflegekräfte sowie um Hauswirtschaftskräfte. Die Einrichtungen 1, 2, 4, 7 und 8 verfügen über hauswirtschaftliche MitarbeiterInnen, die Schnittstellentätigkeiten im Wohnbereich ausführen. In den Einrichtungen 3, 5 und 6 sind keine hauswirtschaftlichen Kräfte im Wohnbereich mit Schnittstellentätigkeiten betraut. Abb. 50 zeigt auf, wie sich die erhobenen Zeiten in den acht Wohnbereichen auf die Bereiche Pflege und Hauswirtschaft verteilen: 75 Abb. 50 Verteilung Pflege – Hauswirtschaft insgesamt 100,0 100,0 100,0 100 89,6 90 80 77,5 75,1 73,7 68,9 70 60 50,649,4 50 40 31,1 26,3 30 24,9 22,5 20 10,4 10 Prozent 0,0 0,0 0,0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Durchschnitt Einrichtung Pflege Hauswirtschaft Der überwiegende Teil der Schnittstellentätigkeiten wird demnach von der Pflege durchgeführt. Die Anteile der Pflege und der Hauswirtschaft an dem Zeitumfang der Schnittstellentätigkeiten variieren von Bereich zu Bereich. Im Folgenden sind die prozentualen Anteile je Bereich aufgeführt. 4.1. Speisenversorgung Abb. 51 Frühstück (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pflege 15,9 64,1 100,0 64,8 100,0 100,0 33,5 72,3 Hauswirtschaft 84,1 35,9 — 35,2 — — 66,5 27,7 76 Abb. 52 Mittagessen (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pflege 91,1 93,7 100,0 71,3 100,0 100,0 41,9 69,3 Hauswirtschaft 8,9 6,3 — 28,7 — — 58,1 30,7 Abb. 53 Nachmittagskaffee (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pflege 74,3 99,8 100,0 76,5 100,0 100,0 100,0 53,5 Hauswirtschaft 25,7 0,2 — 23,5 — — — 46,5 Abb. 54 Abendessen (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pflege 12,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 23,8 63,8 Hauswirtschaft 88,0 — — — — — 76,2 36,2 Bei den Einrichtungen, wo hauswirtschaftliche MitarbeiterInnen in den Wohnbereichen mitarbeiten (1, 2, 4, 7 und 8), sind diese beim Frühstück und beim Mittagessen immer beteiligt, während beim Nachmittagskaffee der Tätigkeitsschwerpunkt bei den Pflegekräften liegt. Am Abendessen sind nur in drei Einrichtungen (1, 7 und 8) hauswirtschaftliche Kräfte beteiligt, obwohl auch zwei weitere Einrichtungen (2 und 4) über solche verfügen. Der Grund für die Nichtbeteiligung in diesen beiden Einrichtungen liegt in den Dienstzeiten der hauswirtschaftlichen MitarbeiterInnen. 4.2. Wäscheversorgung Abb. 55 Wäscheversorgung (Angaben in Prozent) Einrichtung Pflege Hauswirtschaft 1 2 3 4 5 6 7 8 100,0 100,0 100,0 68,5 100,0 100,0 100,0 100,0 — — — 31,5 — — — — 77 Im Bereich der Wäscheversorgung entfallen in sieben von acht Einrichtungen 100 % der erhobenen Zeiten auf die Pflegekräfte des Wohnbereichs. Dies hängt mit den im Wohnbereich verbleibenden Tätigkeiten zusammen. Die Einrichtungen 1, 2, 6, 7 und 8 verfügen über zentrale hauswirtschaftliche Kräfte, die den Transport und z. T. das Verteilen der Wäsche in die Zimmer übernehmen. Das auf dem Wohnbereich verbleibende Aufgabenpaket ist in diesen Einrichtungen geringer. In den Einrichtungen 3 und 5 sind lediglich Pflegekräfte für den Transport, das Verteilen und das Einsortieren der Wäsche zuständig. Die Tätigkeiten, die im Wohnbereich verbleiben werden in sieben Einrichtungen komplett von den PflegemitarbeiterInnen übernommen, unabhängig vom Umfang der Tätigkeiten. Lediglich Einrichtung 4 weist eine geringe Beteiligung der hauswirtschaftlichen MitarbeiterIn des Wohnbereichs auf. 4.3. Reinigungsbereich Abb. 56 Reinigung (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pflege 54,7 96,7 100,0 68,7 100,0 100,0 100,0 100,0 Hauswirtschaft 45,3 3,3 — 31,3 — — — — Wie schon erwähnt bestand die Schwierigkeit bei der Erfassung der Zeiten darin, dass die Schnittstellentätigkeiten im Bereich der Reinigung nicht immer eindeutig von originären Reinigungsarbeiten zu trennen waren. Daher sind bei den Einrichtungen 2 und 8 die Zeiten für das Abwaschen der Bettgestelle nicht enthalten. In beiden Einrichtungen wird diese Tätigkeit von hauswirtschaftlichen MitarbeiterInnen durchgeführt weshalb der prozentuale Anteil der Hauswirtschaft hier höher liegen müsste. Grundsätzlich lässt sich im Reinigungsbereich bei der Verteilung von Aufgaben im Schnittstellenbereich auf Pflege und Hauswirtschaft erkennen, dass die Pflege diese Aufgaben tendenziell stärker wahrnimmt. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Hauptanteil der Minuten im Reinigungsbereich auf die Schnittstellentätigkeiten "Betten frisch beziehen" und "Bettgestelle und Nachtkästchen abwaschen" entfällt. Diese Aufgaben wurden in fast allen Einrichtungen an das Baden der BewohnerInnen gekoppelt. Dies wiederum erklärt, warum die Pflegekräfte gerade bei diesen Tätigkeiten so stark eingebunden sind. 78 5. Beteiligung der Pflegefachkräfte an den Schnittstellentätigkeiten Die Verteilung der insgesamt erhobenen Zeiten auf Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte stellt sich folgendermaßen dar: Abb. 57 Anteile der Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte insgesamt 100 90 85,8 85,4 82,9 80 70 66,4 63,9 58,6 60 54,0 50 50,8 46,0 54,0 49,2 46,0 41,4 40 36,1 33,6 30 20 17,1 14,2 14,6 10 Prozent 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Durchschnitt Einrichtung Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Der Anteil der Fachkräfte ist in den Einrichtungen 1, 3 und 5 am geringsten, während in den Einrichtungen 2, 4 und 6 mehr Fachkräfte als Hilfskräfte im Bereich der Schnittstellen beschäftigt sind. 5.1. Speisenversorgung Die Verteilung der Schnittstellenzeiten auf Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte weist zu den einzelnen Mahlzeiten keine gravierenden Unterschiede auf. Aus diesem Grund werden hier lediglich die Anteile der Fachkräfte und Hilfskräfte an der Speisenversorgung insgesamt dargestellt. 79 Abb. 58 Speisenversorgung (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pflegefachkräfte 16,9 56,5 16,0 60,8 16,1 50,2 38,7 42,0 Pflegehilfskräfte 83,1 43,5 84,0 39,2 83,9 49,8 61,3 58,0 Der Anteil der Pflegefachkräfte an Schnittstellentätigkeiten ist in den Einrichtungen 1, 3 und 5 am geringsten, während in den Einrichtungen 2, 4 und 6 mehr Fachkräfte als Hilfskräfte beteiligt sind. 5.2. Wäscheversorgung Die Anteile der Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte an den Tätigkeiten im Bereich der Wäscheversorgung stellen sich wie folgt dar: Abb. 59 Wäscheversorgung (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pflegefachkräfte 4,7 47,2 30,7 51,6 6,8 38,8 71,2 7,7 Pflegehilfskräfte 95,3 52,8 69,3 48,4 93,2 61,2 28,8 92,3 Die Einrichtungen 4 und 7 haben wiederum eine sehr hohe Beteiligung von Pflegefachkräften an diesen Tätigkeiten (über 50 %). 5.3. Reinigungsbereich Die Schnittstellentätigkeiten im Reinigungsbereich wurden in den Einrichtungen in sehr unterschiedlichem Maße von Pflegefachkräften übernommen. Abb. 60 Reinigung (Angaben in Prozent) Einrichtung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pflegefachkräfte 6,8 44,6 11,7 53,8 — 48,7 53,5 27,1 Pflegehilfskräfte 93,2 55,4 88,3 46,2 100,0 51,3 46,5 72,9 80 Auffällig ist, dass in den Einrichtungen 2, 4, 6 und 7 sogar im Reinigungsbereich eine sehr hohe Beteiligung der Pflegefachkräfte vorliegt. 5.4. Fachkräfteanteil und Pflegesystem Eine Ursache für die unterschiedliche Beteiligung von Pflegefachkräften an den Schnittstellentätigkeiten kann in unterschiedlich hohen Fachkräfteanteilen liegen. In nachfolgender Tabelle sind die Fachkräfteanteile des Wohnbereichs den prozentualen Anteilen der Fachkräfte an den erhobenen Zeiten gegenübergestellt. Abb. 61 Anteil Pflegefachkräfte an Schnittstellentätigkeiten und Fachkräfteanteil Einrichtung Fachkräfteanteil im WOB41 Anteil der Pflegefachkräfte an Schnittstellentätigkeiten (in Prozent) (in Prozent) Insgesamt Speisenversorgung Wäscheversorgung Reinigung 1 42 14,2 16,9 4,7 6,8 2 58 54,0 56,5 47,2 44,6 3 28 17,1 16,0 30,7 11,7 4 57 58,6 60,8 51,6 53,8 5 51 14,6 16,1 6,8 0,0 6 58 50,8 50,2 38,8 48,7 7 55 46,0 38,7 71,2 53,5 8 58 33,6 42,0 7,7 27,1 Die Einrichtungen 2, 4 und 6 haben einen Fachkräfteanteil von über 50 % und zugleich eine insgesamt höhere Beteiligung der Fachkräfte an Schnittstellentätigkeiten. Dies erscheint plausibel, da ein hoher Fachkräfteanteil im Normalfall bedeutet, dass mehrere Fachkräfte pro Schicht anwesend sind. Einrichtung 5 hingegen zeigt auf, dass ein hoher Fachkräfteanteil nicht unbedingt zu einer höheren Beteiligung von Fachkräften an Schnittstellentätigkeiten führen muss. 41 Der Fachkräfteanteil bezieht sich nur auf den Bereich Pflege. Er beinhaltet keine Anteile für PDL und Nachtwache. 81 Insgesamt ist kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Fachkräfteanteil und der Beteiligung von Fachkräften an Schnittstellentätigkeiten nachzuweisen. Eine hohe Beteiligung von Fachkräften an den Schnittstellentätigkeiten könnte auch durch die unterschiedlichen Pflegesysteme begründet sein. Das System der Bereichspflege beinhaltet, dass eine PflegemitarbeiterIn für eine Gruppe von BewohnerInnen in allen Bereichen (Pflege, Essen, etc.) vorrangig zuständig ist. Dabei spielt die Qualifikation der MitarbeiterIn eine untergeordnete Rolle. Bei diesem System wäre zu vermuten, dass der Anteil der Fachkräfte an den Schnittstellentätigkeiten höher sein müsste als bei dem System der Funktionspflege, bei dem die MitarbeiterInnen für bestimmte Tätigkeiten zuständig sind. Abb. 62 Pflegesystem – Anteil der Fachkräfte an Schnittstellentätigkeiten Einrichtung Pflegesystem Prozentualer Anteil der Pflegefachkräfte an Schnittstellentätigkeiten 1 Bereichspflege 14,2 2 Bereichspflege 54,0 3 Bereichspflege 17,1 4 Mischsystem aus Bereichs- und Funktionspflege 58,6 5 Mischsystem aus Bereichs- und Funktionspflege 14,6 6 Mischsystem aus Bereichs- und Funktionspflege 50,8 7 Mischsystem aus Bereichs- und Funktionspflege 46,0 8 Bereichspflege 33,6 Abb. 62 zeigt auf, dass ein Zusammenhang zwischen dem Pflegesystem und der Beteiligung von Fachkräften an Schnittstellentätigkeiten nicht erkennbar ist. Demzufolge muss der unterschiedlich hohe Fachkräfteanteil im Bereich der Schnittstellentätigkeiten auch in der Arbeitsorganisation innerhalb der Pflege begründet sein. 82 6. Zusammenfassung Die Zeiterhebung in den acht untersuchten Einrichtungen ergab, dass für die Schnittstellentätigkeiten im Durchschnitt 27,4 Minuten pro Tag und durchschnittlich anwesender BewohnerIn aufgewendet werden. Zwischen den Einrichtungen gibt es z. T. erhebliche Unterschiede. Diese Unterschiede sind nicht eindeutig auf bestimmte Faktoren zurückzuführen, wie z. B. das Speisenverteilsystem. Vielmehr spielt eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Die Untersuchung zeigt ferner auf, dass der Großteil der erhobenen Zeiten im Schnittstellenbereich auf die Pflege entfällt (durchschnittlich 77,5 %). Der Anteil der Pflege am Zeitumfang der Schnittstellentätigkeiten schwankt allerdings zwischen 31,1 % und 100,0 %. Die unterschiedliche Verteilung der erhobenen Zeiten auf die Bereiche Pflege und Hauswirtschaft in den beteiligten Einrichtungen ist v. a. auf Unterschiede in der Arbeitsorganisation zurückzuführen. Die Entscheidung, ob die Hauswirtschaft oder die Pflege bestimmte Schnittstellentätigkeiten ausführt, ist meist nicht konzeptionell begründet. Betrachtet man den Anteil der Pflegefachkräfte an den erhobenen Zeiten im Schnittstellenbereich, so zeigen sich auch hier zwischen den Einrichtungen beträchtliche Unterschiede. Ein Zusammenhang mit dem absoluten Fachkräfteanteil im Wohnbereich und mit dem Pflegesystem kann jedoch nicht festgestellt werden. 83 V. Empfehlungen zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Hauswirtschaft und im Schnittstellenbereich 1. Einführung Bei der Entwicklung von Personalkennzahlen für die Hauswirtschaft müssen immer auch die Wechselwirkungen zum Bereich Pflege berücksichtigt werden. Übernimmt die Hauswirtschaft den Großteil der Schnittstellentätigkeiten, so benötigt sie entsprechend mehr Personal. Dies gilt ebenso für den Bereich der Pflege. Die Zuordnung von Tätigkeiten im Schnittstellenbereich sollte zielorientiert und konzeptionell begründet erfolgen. Die Konzeption der Schnittstellen Hauswirtschaft/Pflege sollte sich wie auch die Einrichtungskonzeption maßgeblich an den Bedarfen, Interessen und Erwartungen der Pflegebedürftigen orientieren. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass es den BewohnerInnen nicht nur auf die Qualität der Pflege ankommt, sondern auch auf die Wohnqualität, die Qualität der sozialen Betreuung und der hauswirtschaftlichen Leistungen. Die entscheidende Frage bei der Schnittstellengestaltung ist daher: Mit welcher Schnittstellenkonzeption kann die Zufriedenheit der BewohnerInnen optimiert werden? Bei der Zuordnung von Tätigkeiten im Schnittstellenbereich ist es wichtig, die gemeinsame Verantwortlichkeit und die gemeinsamen Ziele der MitarbeiterInnen beider Bereiche – Pflege und Hauswirtschaft – zu betonen, denn nur ein solches Verständnis gewährleistet die reibungslose Erledigung auch situativer Aufgaben. 2. Leitziele und Grundsätze zur Personalbedarfsermittlung Den Vorschlägen zur Personalbedarfsermittlung liegen folgende Leitziele und Grundsätze zugrunde: Die Konzeption und Organisation der Einrichtung wie auch die Quantität und Qualität der Leistungen sind wesentliche Einflussfaktoren des Personalbedarfs. Diese Aspekte sind daher bei der Personalbedarfsermittlung zu berücksichtigen. Die Personalbedarfsermittlung sollte den Einrichtungsträgern in Abhängigkeit von der gewählten Konzeption Handlungsspielräume bieten. So ist z. B. beim Versorgungskonzept die Küche stärker beansprucht als beim Wohngruppenkonzept, wohingegen die Wohnbereiche in diesem Fall durch die 84 stärkere Zentralisierung ein kleineres Aufgabenpaket haben. Um diese unterschiedlichen Konzeptionen sinnvoll umsetzen zu können, benötigen die Einrichtungsträger ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Personalbedarfsermittlung. Die Personalbemessungskonzepte in der Hauswirtschaft und in der Pflege sollten kompatibel sein. Die Praktikabilität und Handhabbarkeit des Personalbemessungsverfahrens sollte gegeben sein. Die dargelegten Leitziele und Grundsätze stehen teilweise in Divergenz bzw. Konkurrenz zueinander. Eine Personalbedarfsermittlung, die alle Einflussfaktoren berücksichtigt (Konzeption, Organisation, Leistungsumfang in qualitativer und quantitativer Hinsicht) zieht die Konsequenz nach sich, dass der Personalbedarf einrichtungsindividuell ermittelt werden muss. Dies führt jedoch zu einem hohen Aufwand und schränkt die Praktikabilität und Handhabbarkeit sowohl für die Einrichtungs- als auch für die Kostenträger ein. Die nachfolgenden Vorschläge von aku stellen insofern eine Kompromisslinie zwischen den einzelnen Leitzielen und Grundsätzen dar. Die Personalkennzahlen stehen im Verhältnis zu bestimmten Einflussfaktoren, die dargestellt sind. Bei Abweichungen von diesen Rahmenbedingungen sind unterschiedliche Personalkennzahlen möglich, die in die Qualitäts- und Leistungsvereinbarung aufgenommen werden können. 3. Personalbedarfsermittlung für die Hauswirtschaft Die Arbeitsgruppe "Nachtwache" des Landespflegeausschusses erarbeitete 1999 Vorschläge zur Neustrukturierung der Pflegeschlüssel in stationären Einrichtungen der Altenhilfe42, die vom Landespflegeausschuss einstimmig beschlossen wurden. Die Neustrukturierung der Pflegeschlüssel soll stufenweise umgesetzt werden. Die Neustrukturierung der Pflegeschlüssel sieht eine Differenzierung in pflegestufenunabhängige und pflegestufen-abhängige Werte vor. Die pflegestufen-unabhängigen Werte werden als Pflegegrundwert definiert. Dieser Pflegegrundwert umfasst v. a. die Bereiche Pflegeorganisation, Koordination, Leitung und Nachtdienst. Der Pflegegrundwert für den Nachtdienst soll aufgrund organisatorischer und rechtlicher Besonderheiten hierbei nochmals gesondert ausgewiesen werden, sodass im Endeffekt zwei pflegestufen-unabhängige 42 Vgl. Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Nachtwache" des Landespflegeausschusses, 28.09.1999. 85 Kennzahlen entstehen: für die Pflegedienstleitung und für den Nachtdienst. Für den Tagdienst sollen pflegestufen-abhängige Personalkennzahlen gebildet werden. Abb. 63 Differenzierung nach Pflegegrundwerten und pflegestufen-abhängigen Zeiten Bezeichnung Pflegegrundwert Pflegedienstleitung Nachtdienst pflegestufen-abhängige Zeiten Allgemeiner Pflegedienst (Tagdienst) Analog zu dieser Systematik sollen auch im Bereich der Hauswirtschaft Personalkennzahlen gebildet werden: ein Hauswirtschaftsgrundwert, der die Hauswirtschaftsorganisation und -koordination beinhaltet sowie vom Aufgabenumfang abhängige Personalkennzahlen für die Bereiche Küche, Wäsche und Reinigung. 3.1. Hauswirtschaftsgrundwert - Abteilungsleitung 3.1.1. Aufgaben und quantitativer Personalbedarf Hauswirtschaft und Pflege bestimmen beide maßgeblich die Zufriedenheit der BewohnerInnen in stationären Pflegeeinrichtungen. Aus diesem Grund ist analog der Funktionskraft „Pflegedienstleitung“ eine Abteilungsleitung für die hauswirtschaftlichen Teilbereiche Küche, Reinigung und Wäsche notwendig. Mit dieser Funktion soll eine professionelle und qualitätsvolle Leistungserbringung sichergestellt werden und die Hauswirtschaft als gleichberechtigter Partner zur Pflege in der Organisationsstruktur verankert werden. Im einzelnen soll die Abteilungsleitung für folgende Aufgaben zuständig und verantwortlich sein: − die Koordination der hauswirtschaftlichen Bereiche im Gesamtgefüge des Hauses − die konzeptionellen Aufgaben − Personalentwicklung, Planung und Mitarbeiterführung − die betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und fachlichen Anforderungen − die Leistungsqualität − das optische Ambiente des Hauses. 86 Der quantitative Personalbedarf für diese Abteilungsleitung liegt nach Auffassung von aku bei einer Vollzeitkraft auf 200 BewohnerInnen. Der Wert wird in Anlehnung an den pflegestufen-unabhängigen Pflegegrundwert für eine Pflegedienstleitung von einer Vollzeitkraft auf 80 BewohnerInnen43 ermittelt. Unterstellt wird, dass das Aufgabenpaket beider Leitungskräfte weitestgehend abhängig ist von der Zahl der unterstellten MitarbeiterInnen, so dass sich bei diesen Kennzahlen die Personalstellen für Hauswirtschaft und Pflege stark annähern44. Ein weiteres Absenken der hauswirtschaftlichen Kennzahl wird nicht empfohlen, da die Hauswirtschaft im Gegensatz zur Pflege drei Fachbereiche abdecken muss. Für diese Leitungsfunktion wird keine Verrechnung der Personalkosten bei Vergabe einzelner bzw. aller hauswirtschaftlichen Leistungsbereiche empfohlen, denn die skizzierten Aufgaben der Abteilungsleitung fallen weitgehend auch bei Vergabe der hauswirtschaftlichen Leistungen an und die Aufgaben im Personalbereich werden durch eine notwendige Koordination und Kontrolle der von extern erbrachten Leistungen ersetzt. Bei der Beurteilung der Höhe dieses hauswirtschaftlichen Grundwerts muss bedacht werden, dass davon ausgegangen wird, dass neben der Abteilungsleitung für die Hauswirtschaft Bereichsleitungen der drei hauswirtschaftlichen Leistungsbereiche Leitungsfunktionen abdecken. 3.1.2. Qualifikation der Abteilungsleitung Für das Stellenprofil der Abteilungsleitung Hauswirtschaft sind im Interesse einer hohen Fachund Führungskompetenz folgende fachliche Anforderungen maßgebend: Eine einschlägige hauswirtschaftliche Berufsausbildung (z. B. hauswirtschaftliche Betriebsleitung oder vergleichbare Ausbildung, ÖkotrophologIn FH), in der − fachliche Kenntnisse und entsprechende Fertigkeiten für die drei hauswirtschaftlichen Teilbereiche, − organisatorische, betriebswirtschaftliche Grundlagen sowie − Führungswissen vermittelt wurden. 43 44 Nachweis über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren. Vgl. Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Nachtwache" des Landespflegeausschusses, 28.09.1999. Rechnung: Pflege: bei 1 VK : 14,28 Bew. f. Nachtdienst und 1 VK : 2,99 Bew. für Tagdienst, bezogen auf 80 Bew. = 32,4 VK in der Pflege (bei Gesamtpersonalschlüssel Pflege von 1 : 2,4) Hauswirtschaft: bei 1 VK auf 7 Bew., bezogen auf 200 Bew. = 28,6 VK in der Hauswirtschaft 87 Nachweis einer Weiterbildungsmaßnahme zur Abteilungsleitung (Inhalt und Umfang orientieren sich dabei an der Qualifizierung zur PDL). Als persönliche Voraussetzungen sind besonders hervorzuheben: − Teamfähigkeit − Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Kompetenz − Verständnisvoller Umgang mit älteren Menschen. Die geforderte Zusatzqualifikation soll die Leitungskompetenz der Abteilungsleitung Hauswirtschaft die der PDL gleichsetzen und sie damit zu einem gleichwertigen Partner machen. Damit auch Einrichtungen mit kleiner bis mittlerer Platzzahl die Funktion der Abteilungsleitung umsetzen können, werden folgende Stellenmodelle vorgeschlagen: 1. Die Funktion der Abteilungsleitung und die der Bereichsleitung können in Personalunion wahrgenommen werden. Beispiel: Eine praktikable Besetzung für eine Einrichtung mit 100 Plätzen kann eine Vollzeitstelle für eine Hauswirtschaftliche Betriebsleitung darstellen, welche die Abteilungsleitung (= 0,5 VK) und die Funktion der Bereichsleitung für die Wäsche und die Reinigung (= 0,5 VK) übernimmt. Die Bereichsleitung Küche wird einer anderen Stelle übertragen. 2. Die Funktion der Abteilungsleitung kann in Personalunion für mehrere kleine Einrichtungen eines Trägers wahrgenommen werden. 3. Kleine Einrichtungen können einen Großteil der Aufgaben der Abteilungsleitung bei einem externen Anbieter einkaufen. 3.2. Küche 3.2.1. Differenzierung der Küchen nach Aufgabenumfang Die Ergebnisse aus den untersuchten Einrichtungen zur Personalausstattung in den Küchen zeigen, dass die Personalausstattung in Abhängigkeit von den Aufgaben schwankt. Aus diesem Grund werden Küchen nach Typen unterschieden: Küchen in Einrichtungen mit zentralem Speisenverteilsystem: Diese Küchen haben ein großes Aufgabenpaket und die Verteilung der Mahlzeiten erfolgt über das Tablettsystem. Folgende Aufgaben werden bei diesem Typ von den Küchen wahrgenommen: 88 − Vor- und Zubereitung aller Mahlzeiten − Einzelportionierung der Mahlzeiten − zentrale Spüldienste − bei Bedarf den Service im nahegelegen Speisesaal, z. B. das Eindecken, Abdecken der Tische und Servieren der Speisen. Eine Betreuung der BewohnerInnen während der Mahlzeiten ist nicht impliziert, so dass die Werte keine Anwesenheitszeiten der MitarbeiterInnen während der Mahlzeiten berücksichtigen. Diese Aufgabenstellung beinhaltet eine Mindestbesetzung der Küche an allen Wochentagen, von morgens bis mittags und am Abend. Küchen in Einrichtungen mit dezentralem Speisenverteilsystem: Typische Merkmale dieses Küchentyps sind der Wärmewagen für die Verteilung der Mahlzeiten, evtl. Erhitzen warmer Bestandteile (z. B. Brei, Suppe) für das Abendessen in den Wohnbereichen, die Bereitstellung und Verteilung von Lebensmitteln seitens der Küche und das weitere Vorbereiten der Mahlzeiten im Wohnbereich. Das Geschirr wird ebenfalls dezentral gespült. Die MitarbeiterInnen in Küchen dieses Typs sind mit folgenden Aufgaben beauftragt: − Vor- und Zubereitung der kompletten Mittagsmahlzeit − Bereitstellen der Mittagsmahlzeiten weitgehend in Mehrportionsbehältern − Bereitstellen der Lebensmittel für das Frühstück und das Abendessen − Vor- und Zubereiten einzelner kalter/warmer Speisenkomponenten für das Abendessen oder Frühstück. Eine Besetzung der Küche am Abend ist nur an den Tagen mit einem warmen Abendessensangebot erforderlich. Küchen in Einrichtungen mit einer gemischten Struktur: Einrichtungen mit diesem Küchentyp weisen eine Mischung aus zentralen und dezentralen Strukturen auf. Die Küchen haben in der Praxis kein einheitliches Aufgabenprofil und sie sind bei der Personalbedarfsermittlung immer als Einzelfälle unter Berücksichtigung der Art und Quantität der Aufgaben zu betrachten. 3.2.2. Verpflegungsstandards Neben dem Aufgabenumfang spielt zur Bewertung der Personalausstattung meist auch der Standard, der von den Küchen im Bereich der Mahlzeitenversorgung umgesetzt wird, eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund liegen den ermittelten Richtwerten folgende Standards zugrunde: 89 Mittagsmenüs werden überwiegend komplett zubereitet (Suppe, Hauptgericht, Dessert) mit Ausnahme z. B. eines Eintopftags ohne Suppe. Als Kostformen werden angeboten: Vollkost, leichte Vollkost, vegetarisches Gericht, Diabetesdiät, Wunschkost bei Schwerstpflegedürftigkeit. Bei der Diabetesdiät wird eine Abänderung der Normalkost und somit eine vereinfachte Zubereitung unterstellt. Eine individuelle Zubereitung der Mahlzeiten muss als Sonderkostform gewertet werden und die Verpflegungsteilnehmerzahlen erfahren dabei eine Gewichtung von 1,3 gegenüber der Normalkost. Zwei Wahlessen werden angeboten: In der Regel sollten die BewohnerInnen bei der Mittagsmahlzeit zwischen zwei Alternativen beim Hauptgericht wählen können. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass sich die zwei Alternativen hinsichtlich der Essenskomponenten bzw. der Art der Zubereitung unterscheiden. Dabei kann eine Küche durchaus eine bestimmte Kostform zur Alternative ausbauen. Die Wahlmöglichkeit besteht dann z. B. zwischen der Vollkost und der leichten Vollkost oder der Vollkost und dem vegetarischen Angebot. Fünf Mahlzeiten pro Tag werden angeboten: Neben Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen sollte eine weitere Zwischenmahlzeit angeboten werden. Wann diese Zwischenmahlzeit angeboten wird, ist abhängig von den Essenszeiten einer Einrichtung. Die Nahrungskarenz der BewohnerIn sollte zwischen der letzten Mahlzeit am Abend und der ersten am Morgen 12 Stunden nicht überschreiten. Wird die heute übliche Praxis der Essenszeiten beibehalten (Frühstück ca. 8.00 Uhr und Abendessen ca. 17.00 Uhr/17.30 Uhr), dann muss der BewohnerIn abends frühestens um 20.00 Uhr bzw. am frühen Morgen ein Essensangebot gemacht werden. Für BewohnerInnen mit hoher Appetitlosigkeit oder mit Demenz wird dieser Mindeststandard nicht ausreichen. Für sie muss ein jederzeit abrufbereites Angebot verfügbar sein. BewohnerInnen, die noch sehr selbständig sind, kann das Zwischenmahlzeitenangebot zur freien Verfügung gestellt werden. Zwei warme Abendessen pro Woche: Zusätzlich zum täglichen Angebot von Brei und Suppe ist es im Interesse eines abwechslungsreichen Speiseplans sinnvoll, zweimal die Woche ein warmes Extra zum Abendessen anzubieten. Mittlerer Convenience-Grad: Der den Richtwerten unterstellte mittlere Convenience-Grad der eingesetzten Lebensmittel kann nicht genau quantifiziert werden. Ausgeschlossen werden sollen die beiden Extreme totale Eigenversorgung (z. B. Backen aller Kuchen, Einsatz von ungeputzten frischen Salaten und Gemüsesorten, Eigenproduktion von Suppen und Soßen) sowie hoher Einsatz von garfertigen und verzehrfertigen Essenskomponenten. Küchen mit ausreichender Speisenqualität in Verbindung mit angemessenen Budgets 90 arbeiten mit einer gesunden Mischung aus küchenfertigen Lebensmitteln und selbst vorund zubereiteten Speisen. Ziel muss es sein, den Vorbereitungsaufwand zu reduzieren und im Bereich der Produktion dort Zeit zu investieren, wo die Ergebnisqualität dies rechtfertigt. Diese Standards sind als "Mindeststandards" zu sehen, die mit der Personalausstattung, die sich über die noch darzustellenden Kennzahlen ermitteln lässt, umsetzbar sind. Ferner sind sie auch aus qualitativen Überlegungen als Orientierungsrahmen zu sehen. Abweichungen von diesen Standards können in begründeten Fällen durchaus sinnvoll sein. Beispiel: Als Mindeststandard werden beim Mittagessen zwei Wahlessen gefordert. Eine Einrichtung, die sehr viel Wert auf Tischgemeinschaften bei den Mahlzeiten legt, und daher aus konzeptionellen Überlegungen das Schüsselsystem vorhält, wird aufgrund dieser Zielsetzung vom vorgegebenen Standard abweichen und ein Essen anbieten. Beispiel: Die BewohnerInnen einer Einrichtung äußern sich teilweise kritisch zum warmen Abendessen, so dass statt dessen kalte Komponenten die erforderliche Abwechslung beim Abendessen bringen sollen. 3.2.3. Personalkennzahlen Basis der zukünftigen Personalbedarfsberechnungen ist die Platzzahl der Einrichtung. Eine BewohnerIn wird dabei als eine komplette Vollverpflegung gerechnet. Zusätzliche Personalessen in den Einrichtungen werden über die Unterstellung einer 100-%igen Auslastung bei den Bewohnerzahlen berücksichtigt. Küchen, die weitere Essen an Externe (z. B. Essen auf Rädern, Kindergärten) ausgeben, bzw. intern noch Essensgäste verpflegen (z. B. Tagespflege, Mittagessen für BewohnerInnen im Betreuten Wohnen), haben einen zusätzlichen Personalbedarf. Seine Finanzierung erfolgt über die eingenommenen Erlöse für diese Essen und ist nicht in den nachfolgenden Werten enthalten. Differenziert werden die nachfolgenden Richtwerte nach Heimgröße, da mit zunehmender Verpflegungszahl die Küchentechnik effektiver eingesetzt werden kann, Dienstplanung und Einsatzplanung insgesamt einfacher handhabbar sind und der Zeitbedarf für bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. Vorbereitungsarbeiten, Reinigungsarbeiten oder Spülarbeiten bezogen auf die einzelne BewohnerIn abnimmt. Da der Personalbedarf für Küchen ferner vom Küchensystem Organisationsstrukturen abhängig ist, wird im Folgenden unterstellt: 91 und von den Die Richtwerte beziehen sich auf das "Cook and Serve"-System, d. h. das Essen wird in den Küchen vor- und zubereitet und im Anschluss an die Produktion heiß verteilt. Dieses Küchensystem impliziert ebenfalls, dass an sieben Tagen pro Woche d. h. an 365 Tagen pro Jahr, produziert wird und die Küche besetzt sein muss. Produktionsküchen und Aufbereitungsküchen, die mit dem "Cook and Chill"-System arbeiten, oder Verteilerküchen, die von extern Essen beziehen, sind gesondert zu betrachten. Eine günstige Personalausstattung im Küchenbereich setzt eine moderne, zeitgemäße Küchentechnik voraus, die nach Art, Kapazität und Funktion auf das Speisenangebot und auf die Anzahl der VerpflegungsteilnehmerInnen ausgerichtet ist. Die baulichen Bedingungen müssen fachlichen Anforderungen genügen und sinnvolle rationelle Arbeitsabläufe zulassen. Für die Richtwerte gilt, dass keine gravierenden Mängel vorliegen dürfen. Als Dienstplangrundform wird die 5-Tage-Woche unterstellt, da sie bei MitarbeiterInnen die größere Zustimmung findet und damit auch in Zeiten knapper Personalkapazitäten am Arbeitsmarkt mit anderen Wirtschaftsbereichen konkurrenzfähig ist. Dienstplan- grundformen der 5,5- oder 6-Tage-Woche vereinfachen in der Regel die Einsatzplanung und erleichtern die Umsetzung der Personalkennzahlen. Im Bereich der Stellenbesetzung wird von einer Mischung aus Voll- und Teilzeitkräften ausgegangen. Dadurch ist es möglich, den Einsatz der MitarbeiterInnen gezielt auf den flexiblen Arbeitsbedarf in einer "Cook and Serve"-Küche auszurichten. Die Personalkennzahlen basieren auf Zeitwerten für Küchentätigkeiten, die aus dem Krankenhausbereich stammen45. Die Situation in Krankenhäusern ist im Vergleich zu stationären Alteneinrichtungen gekennzeichnet durch: − einen höheren Verpflegungsstandard − größere Verpflegungseinheiten − eine breitere Angebotspalette − eine geringere Ausrichtung auf individuelle Wünsche. Die daraus resultierenden Einflüsse auf den Personalbedarf können nicht genau quantifiziert werden, so dass weitere Literaturwerte46, Erfahrungswerte und letztlich die Ist-Personalbesetzung, mit der die untersuchten Einrichtungen arbeiten, herangezogen werden und die Höhe der nachfolgenden Kennzahlen bestimmen. Die Werte enthalten die Vgl. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (Hrsg.): Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus. 1998, S. 142 ff. 46 Vgl. Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten e.V. (AID) (Hrsg.): Gemeinschaftsverpflegung, Heft: Speisenverteilung. 1993, S. 14 f. und Rupp-Kesseler, Beate; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Forum 1: Hauswirtschaft in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. 2. Auflage – Köln, 1995, S. 45 ff. 45 92 der Küche zuordenbaren Leitungsfunktionen wie z. B. Dienst- und Einsatzplanung, Speisenplanung und Einkauf. Küchen in Einrichtungen mit zentralem Speisenverteilsystem und großem Aufgabengebiet: Abb. 63 Personalkennzahlen für Küchen mit zentralem Speisenverteilsystem und großem Aufgabengebiet Anzahl der Heimplätze Personalkennzahl 40 – 54 3,75 VK (Mindestbesetzung) 55 – 100 1 : 14 VK/Bew. 101 – 150 1 : 15 VK/Bew. 151 – 220 1 : 17 VK/Bew. über 220 1 : 19 VK/Bew. Küchen mit kleiner Verpflegungsteilnehmerzahl (40 – 55 Vollverpflegte) benötigen im Hinblick auf eine Besetzung auch zum Abendessen durchschnittlich ca. 1,5 VK vormittags und 0,5 VK am Abend, so dass die sich daraus ermittelte Mindestbesetzung vorgehalten werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass maximal eine Vollzeitkraft eingesetzt wird. Die Kennzahlen für die anderen Größenkategorien basieren auf den in Anhang 3 dargestellten Zeitwerten. Küchen in Einrichtungen mit dezentralem Speisenverteilsystem und kleinem Aufgabengebiet: Abb. 64 Personalkennzahlen für Küchen mit dezentralem Speisenverteilsystem und kleinem Aufgabengebiet Anzahl der Heimplätze Personalkennzahl 40 – 69 3,00 VK (Mindestbesetzung) 70 – 100 1 : 23 VK/Bew. 101 – 150 1 : 24 VK/Bew. 151 – 220 1 : 28 VK/Bew. Die Mindestbesetzung für die kleine Küchengröße errechnet sich wiederum aus einer durchschnittlichen täglichen Anwesenheitszeit von 1,5 VK und zusätzlich 0,5 VK an zwei Tagen 93 pro Woche. Die genaue Darstellung der Zeitwerte für die anderen Kategorien findet sich in Anhang 4. Küchen in Einrichtungen mit einer gemischten Struktur: Für diese gemischten Aufgabenstrukturen lassen sich keine pauschalen Werte angeben, da sie keine einheitlichen Aufgabenprofile aufweisen. Aus diesem Grund ist eine heimspezifische Personalbedarfsermittlung durchzuführen. Im Folgenden wird anhand von drei Beispielen die Vorgehensweise aufgezeigt: Beispiel 1: Eine Küche mit 70 zu versorgenden HeimbewohnerInnen arbeitet nach dem dezentralen Speisenverteilsystem. Allerdings wird das Geschirr für alle Mahlzeiten komplett in der Küche gespült. Folgende Personalbedarfsermittlung schließt sich an: Aufgrund des mit der dezentralen Versorgungsstruktur einhergehenden Aufgabenpakets ermittelt sich ein Bedarf von 3,04 VK47. Zusätzlich werden für das Spülen vier Minuten pro Tag und BewohnerIn angesetzt48. Dies entspricht einem Personalbedarf von 1,08 VK49. Insgesamt ergibt sich ein Personalbedarf von 4,12 VK50. Beispiel 2: Eine Einrichtung mit 120 Plätzen versorgt die BewohnerInnen über das Tablettsystem (= zentrale Speisenverteilung). Zwei gerontopsychiatrische Abteilungen mit jeweils 20 Plätzen sind über die Küche dezentral organisiert. Der Personalbedarf bemisst sich folgendermaßen: Aufgrund des mit der zentralen Versorgungsstruktur einhergehenden Aufgabenpakets ermittelt sich ein Personalbedarf von 8,00 VK51. Da 40 der 120 Plätze dezentral versorgt werden, muss der Stellenanteil der Küche um die Tätigkeiten, die dezentral ausgeführt werden, reduziert werden. Der Personalaufwand für diese Tätigkeiten beträgt 0,93 VK und berechnet sich aus 3,5 Minuten pro Tag und BewohnerIn für das Spülen und 2,5 Minuten pro Tag und BewohnerIn für die Einzelportionierung52. Für die Küche verbleibt ein Personalbedarf von 7,07 VK53. Beispiel 3: Eine große Einrichtung mit 180 Plätzen hat noch 30 Plätze mit rüstigen und sehr selbständig lebenden BewohnerInnen belegt. Sie erhalten morgens und abends ihre Mahlzeiten mit Rechnung: 70 Bew. / 23 Bew. pro VK = 3,04 VK Vgl. Anhang 3 und 4. 49 Rechnung: 70 Bew. * 4 Min./Tag und Bew. * 365 Tage pro Jahr / 60 Min. / 1.570 Jahresarbeitsstunden = 1,08 VK. 50 Rechnung: 3,04 VK + 1,08 VK = 4,12 VK. 51 Rechnung: 120 Bew. / 15 Bew. pro VK = 8,00 VK. 52 Vgl. Anhang 3; Rechnung: 40 Bew. + 6 Min./Tag und Bew. + 365 Tage pro Jahr / 60 Min. / 1.570 Jahresarbeitsstunden = 0,93 VK. 53 Rechnung: 8,00 VK – 0,93 VK = 7,07 VK. 47 48 94 Tablettsystem und besuchen mittags den Speisesaal. Die Küche ist für die Versorgung dieser BewohnerInnen zuständig. Der andere Teil der BewohnerInnen wird dezentral auf den Wohnbereichen versorgt, mit einer Ausnahme: Das Spülen des kompletten Geschirrs erfolgt in der Küche. Der Personalbedarf errechnet sich wie folgt: Für die 180 BewohnerInnen wird eine Komplettversorgung unterstellt. Daraus ergibt sich ein Personalbedarf von 10,59 VK54. Für 150 BewohnerInnen wird nicht einzeln portioniert, so dass diese Tätigkeit nicht berücksichtigt wird. Der Aufwand für die Einzelportionierung wird mit 2,5 Minuten pro Tag und BewohnerIn angesetzt55, daraus ergibt sich ein Personalbedarf für 150 BewohnerInnen von 1,45 VK56. Die Personalstellen der Küche werden um die 1,45 VK reduziert, so dass sich insgesamt ein Personalbedarf von 9,14 VK57 ergibt. Es wird abschließend nochmals darauf hingewiesen, dass die dargelegten Personalkennzahlen unter den zu Beginn dieses Kapitels dargestellten Voraussetzungen Gültigkeit haben. Heimspezifische Besonderheiten erfordern zusätzliche Personalkapazitäten. Hierzu gehören z. B. : − geringe Teilzeitquote bzw. fehlende Teilzeitkräfte − bauliche Defizite oder Mängel in der Ausstattung − höhere Verpflegungsteilnehmerzahlen, als mit der Platzzahl erfasst werden − die Zubereitung medizinisch notweniger Sonderkostformen − zusätzliche Aufgabenstellungen (z. B. Transport, Betreuung der BewohnerInnen im Speisesaal, Führen einer Cafeteria) − höhere Standards. 3.2.4. Personalqualifikationen Jede Küche benötigt die Funktion der Bereichsleitung, die den Einkauf, die Dienst- und Urlaubsplanung, den Speiseplan und in Koordination mit der Abteilungsleitung Aufgaben im Bereich des Personalwesens Budgetüberwachung sowie wahrnimmt. im Diese Rahmen der Bereichsleitung Qualitätssicherung sollte aufgrund und der der hohen qualitativen und hygienischen Anforderungen vor Ort anwesend sein und muss in der Regel auch mitarbeiten. Eine Ausnahme stellen diesbezüglich große Einrichtungen dar. Rechnung: 180 Bew. / 17 Bew. pro VK = 10,59 VK. Vgl. Anhang 3. 56 Rechnung: 150 Bew. * 2,5 Min./Tag und Bew. * 365 Tage pro Jahr / 60 Min. / 1.570 Jahresarbeitsstunden = 1,45 VK. 57 Rechnung: 10,59 VK – 1,45 VK = 9,14 VK. 54 55 95 Die fachlichen Anforderungen an diese Bereichleitung sind: − einschlägige Fachkenntnisse und Fertigkeiten für den Küchenbetrieb − organisatorisches und betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen − Grundlagenwissen bezüglich der Mitarbeiterführung. Die Ausbildungen zur KüchenmeisterIn sowie zur hauswirtschaftlichen BetriebsleiterIn vermitteln diese Grundvoraussetzungen. Einschlägige Berufserfahrung und entsprechende Zusatzqualifikationen sind bei den Ausbildungsgängen KöchIn, WirtschafterIn und HauswirtschaftsmeisterIn als zusätzliche Merkmale für den Nachweis der notwendigen Qualifikation aufzunehmen. Als persönliche Qualifikationen sind Führungskompetenz und Teamfähigkeit besonders hervorzuheben. Weitere Fachqualifikationen sind aufgrund der hohen qualitativen Anforderungen sowie des immer existenten und hohen Hygienerisikos im Küchenbereich sinnvoll. Als Mindestbesetzung sind 1,8 VK bzw. bei Vollzeitbeschäftigten 2,0 VK notwendig, um eine Besetzung mit Fachkräften zu den Hauptarbeitszeiten an allen Tagen im Jahr ermöglichen zu können. In Küchen mit hohen Verpflegungsteilnehmerzahlen wird dieser Mindestbedarf durch heimspezifische Einflussfaktoren (höhere Standards, zunehmende Leitungssaufgaben) steigen. Als Fachqualifikationen sind die schon oben genannten Ausbildungen sowie die der HauswirtschafterIn geeignet. Innerhalb dieser Fachqualifikationen ist der Bereich der Diäten zu betrachten. Ein fachlich qualifiziertes Angebot ist auch in diesem Teilbereich der Speisenversorgung seitens der Einrichtungen zu gewährleisten, so dass entsprechende Fachkompetenz in den Küchen vorhanden sein muss. Die Zusatzqualifikation zur diätetisch geschulten Fachkraft vermittelt die entsprechenden Kenntnisse und befähigt die MitarbeiterInnen diesen Teilbereich mit hoher Kompetenz auszufüllen. Berufserfahrung der verantwortlichen MitarbeiterInnen oder die interne Schulung und regelmäßige Kontrolle der KüchenmitarbeiterInnen durch eine externe Person mit der nachweislichen Fachkompetenz im Ernährungsbereich (z. B. ErnährungsberaterIn) ist ebenfalls empfehlenswert. 3.3. Wäscheversorgung 3.3.1. Organisationsform und Aufgabenbereiche Der Bereich der Wäscheversorgung ist in stationären Alteneinrichtungen unterschiedlich organisiert und erfordert auf die jeweilige Organisationsform und auf den Aufgabenumfang abgestimmte Personalbudgets. Bezüglich der Organisationsform lassen sich unterscheiden: 96 Einrichtungen, welche die gesamte im Haus anfallende Wäsche in Eigenregie bearbeiten und damit eine eigene Wäscherei vorhalten. Sie waschen sowohl die Flach- und Frotteewäsche, als auch die vom Personalaufwand her aufwendige Bewohnerwäsche (Oberbekleidung, Nacht-, Unterwäsche). Die Wäsche für die chemische Reinigung wird in der Regel an externe Anbieter abgegeben. Einrichtungen, die einen Teil der Wäsche (Flachwäsche und u. U. Trockenwäsche) vergeben und die Bewohnerwäsche im Haus waschen und bearbeiten. Auch diese Einrichtungen haben eine eigene Wäscherei. Einrichtungen, welche die komplette Wäsche (Flach- und Bewohnerwäsche) von einer Großwäscherei waschen und bearbeiten lassen. Zusätzlich fallen Aufgaben an, wie z. B. − die Kennzeichnung der Wäsche − das Ausbessern der Wäsche − das Sortieren der angelieferten sauberen Wäsche nach Bereichen und BewohnerInnen − das Verteilen und Einsortieren der Wäsche in Schränke. Das Leistungsangebot der externen Wäschereien ist breit angelegt, so dass diese Aufgaben auch eingekauft werden können und sie damit für das Haus entfallen. Andernfalls verbleiben sie in der Einrichtung, und es müssen dann entsprechende Personalkapazitäten bereitgestellt werden. In Verbindung mit der Organisationsform bestimmt die genaue Aufgabenstellung für die WäschereimitarbeiterInnen den personellen Zeitbedarf. Für die nachfolgenden Kennzahlen wurden die Tätigkeiten im Bereich der Wäschereien in zwei Aufgabengebiete eingeteilt: Wäschereien mit kleinem Aufgabengebiet Die MitarbeiterInnen sind zuständig für: − das Waschen der anfallenden Wäscheteile − das Bearbeiten (Trocknen, Bügeln, Mangeln, Zusammenlegen) der Wäsche − das Sortieren der sauberen Wäsche nach Bereichen und BewohnerInnen − das Kennzeichnen der Wäsche − das Ausbessern der Wäsche in geringem Umfang z. B. Knöpfe annähen, Nähte ausbessern (Aufwendige Ausbesserungsarbeiten wie z. B. Reißverschluss erneuern, Umänderungen oder Neuanfertigungen sind nicht berücksichtigt.) − das Wahrnehmen von Leitungsaufgaben − die Reinigung der Betriebsräume der Wäscherei. 97 Wäschereien mit großem Aufgabengebiet Die MitarbeiterInnen sind zusätzlich zu den zuvor beschriebenen Aufgaben zuständig für das Verteilen und Einsortieren der sauberen Wäsche in Schränke. 3.3.2. Standards Die Qualität im Bereich der Wäscheversorgung ist aus Kundensicht ein zentraler Bereich und die Anforderungen sind zum Teil für Einrichtungen genauso wichtig wie Sauberkeit, Hygiene und gepflegte Optik oder der kundenorientierte Umgang mit Reklamationen. Einzelne Standards nehmen Einfluss auf die Höhe des Personalbedarfs und werden deshalb im Folgenden dargestellt: Der im Leistungsentgelt für Unterkunft und Verpflegung enthaltene Leistungsumfang: Mit der zuvor beschriebenen Aufgabenstellung wird der personelle Aufwand für die Kennzeichnung und für geringfügige Ausbesserungstätigkeiten von bewohnereigenen Wäscheteilen in den Personalbudgets berücksichtigt. Der Wäscheanfall pro BewohnerIn und Tag: Für Art und Menge des durchschnittlichen täglichen Wäscheanfalls einer BewohnerIn sind ihre individuellen Gewohnheiten und Wünsche sowie ihr spezifischer Hilfebedarf maßgebend. Diese Individualität beim Wäschewechsel ist wünschenswert und soll keinesfalls durch Standardvorgaben eingeschränkt werden. Deshalb ist der im Zusammenhang mit den Kennzahlen unterstellte durchschnittliche tägliche Wäscheanfall pro BewohnerIn als Orientierungsgröße zu sehen, der durchaus einrichtungsspezifische Abweichungen erfahren kann. Die Bearbeitungsverfahren für die Wäsche: Die Wäsche wird in Wäschereien, je nach Art und Qualität der Wäscheteile, entsprechenden Wasch- und Bearbeitungsverfahren unterzogen, die einen unterschiedlichen Zeitaufwand verlangen. Die nachfolgenden Kennzahlen gehen von angemessenen und derzeit in stationären Alteneinrichtungen üblichen Vorgehensweisen aus. Sie unterstellen, dass − die eigene Wäsche der BewohnerIn komplett gewaschen wird. Das umfasst auf Wunsch auch die von ihr gestellte Bett- und Frotteewäsche. − nur maschinenwaschbare Oberbekleidung gewaschen wird. Handwäsche zählt nicht zum Standardleistungskatalog für die festgelegten Kennzahlen. − Flachwäsche gemangelt wird. − Frottee- und Unterwäsche zusammengelegt werden. − Nachtwäsche teils zusammengelegt, teils gemangelt oder in Ausnahmefällen auch gebügelt wird. 98 − Oberbekleidung teils zusammengelegt, teils gebügelt oder gefinisht wird. Der Turnus für die Rücklieferung der sauberen Wäsche: Gemessen an haushaltsüblichen Gepflogenheiten wird eine Rücklieferung der sauberen Wäsche einmal pro Woche als angemessen angesehen. Das bedeutet, dass die BewohnerIn über maximal zwei Wochen Wäsche vorhalten muss. 3.3.3. Personalkennzahlen Die nachfolgenden Kennzahlen beziehen sich auf die Personalausstattung für Wäschereien, die den kompletten Wäscheanfall einer stationären Alteneinrichtung bearbeiten und das zuvor beschriebene kleine Aufgabengebiet abdecken. Die Werte variieren nach Betriebsgröße, da mit zunehmendem Wäscheanfall leistungsfähigere Technik sinnvoll und wirtschaftlich ist und die Einsatz- und Dienstplanung bei zunehmender Mitarbeiterzahl einfacher wird. Vergleichswerte aus der Literatur58, Erfahrungswerte sowie die Ist-Stellen der untersuchten Einrichtungen belegen diese Werte. Folgende Leistungskennziffern erscheinen sinnvoll: − 15 kg / Ist-Arbeitsstunde bis 100 Plätze − 17 kg / Ist-Arbeitsstunde ab 101 Plätze − 20 kg / Ist-Arbeitsstunde ab 200 Plätze. Die in diesen Werten enthaltene Arbeitseffektivität ist unter folgenden Bedingungen umsetzbar: Die Betriebs- und Hilfsmittelausstattung entspricht fachlichen und zeitgemäßen Erfordernissen. Neben ausreichenden Kapazitäten im Wasch- und Trocknerbereich ist abgestimmt auf die weiteren erforderlichen Bearbeitungsverfahren (Bügeln, Mangeln, Finishen, Pressen), eine effektive und professionelle Ausstattung vorzuhalten. Die bauliche Seite darf keinen gravierenden negativen Einfluss auf die Arbeitsabläufe haben. Im Hinblick auf den Wäscheanfall und die anstehenden Bearbeitungsverfahren wird die 5-Tage-Woche und die Möglichkeit einer optimalen Besetzung unterstellt. 58 In Anlehnung an: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (Hrsg.): Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus. 1998, S. 151 ff. Krankenhauswäsche setzt sich überwiegend aus Flachwäsche zusammen und ist daher in der Bearbeitung weniger aufwendig als die Wäsche aus Alteneinrichtungen, so dass eine Relation von Krankenhauswäsche und Altenheimwäsche von maximal 1 : 2 unterstellt wird. 99 Übernehmen die MitarbeiterInnen zusätzlich das Verteilen und Einsortieren der sauberen Wäsche in Schränke so sind weitere Kapazitäten erforderlich. Für diese Tätigkeit wird ein Zuschlag von einer Minute pro BewohnerIn und Tag für erforderlich gehalten. Dieser Wert ist anhand von Erfahrungswerten modellhaft berechnet worden. Unterstellt wird bei diesem Wert ein wöchentlicher Rücklieferturnus für die Bewohnerwäsche. Bei vorliegendem Wäscheanfall in der Einrichtung kann auf Basis dieser Kennzahlen der heimspezifische Personalbedarf ermittelt werden. Allerdings liegen Werte zum Wäscheanfall selten vor und sind darüber hinaus schwer zu kontrollieren, so dass auf Durchschnittswerte zurückgegriffen werden muss. Zu diesem Zweck wird ein durchschnittlicher Wäscheanfall in Höhe von 1,5 kg pro BewohnerIn und Tag angenommen. Er leitet sich aus dem ermittelten durchschnittlichen Wäscheanfall der untersuchten Einrichtungen59 und aus Erfahrungswerten ab. Parallel dazu wurde dieser Wert modellhaft überprüft. Einrichtungen mit − einer hohen Zahl von dementen HeimbewohnerInnen sowie − BewohnerInnen mit hoher Pflegebedürftigkeit und gleichzeitig hohem Standard beim Wäschewechsel werden vermutlich über diesem Durchschnittswert liegen. Definierter Wäscheanfall und Leistungskennziffern führen zu folgenden Kennzahlen: Abb. 65 Personalkennzahlen im Bereich der Wäscheversorgung BewohnerIn pro Vollzeitkraft Größe der Einrichtungen Wäscherei mit kleinem Aufgabengebiet Wäscherei mit großem Aufgabengebiet bis 100 Plätze 43 37 bis 200 Plätze 48 41 über 200 Plätze 57 46 Bei Einrichtungen, welche die Wäsche vergeben bzw. teilweise vergeben reduziert sich für die im Haus verbleibenden Aufgaben der Personalbedarf. Um ihn berechnen zu können, sollten 59 Vgl. Kapitel III, Abschnitt 2.1"Standards". 100 60 % der anfallenden Gesamtkosten60 für die extern abgerufenen Leistungen als Personalkosten eingestuft werden. Abschließend wird nochmals betont, dass diese pauschalierten Werte die dargestellten Rahmenbedingungen beinhalten. Falls diese nicht zutreffen, kann sich ein höherer oder auch niedrigerer Personalbedarf ergeben. Zuschläge sind gerechtfertigt bei − einem höheren Wäscheanfall pro BewohnerIn und Tag − baulichen Mängeln, die negativen Einfluss auf die Arbeitsorganisation haben − fehlender professioneller Geräteausstattung − zusätzlichen Aufgaben der MitarbeiterInnen (z. B. Schmutzwäschetransporte, zeitaufwendige Näh- und Ausbesserungsarbeiten) − höheren Standards, wie aufwendige Bearbeitungsverfahren, aufwendig zu bearbeitende Wäschequalität. 3.3.4. Personalqualifikationen Mit einer eigenen Wäscherei im Haus fallen Leitungsaufgaben an, die größtenteils die Einsatzund Arbeitsplanung, den Einkauf und das Reklamationswesen betreffen. Die Arbeitsorganisation kann standardisiert werden, so dass die Bereichsleitung nicht vor Ort mitarbeiten muss. Dies macht es möglich, Leitungsaufgaben der Abteilungsleitung zuzuordnen und so auf eine zusätzliche Bereichsleitung sowie auf eine Fachkraft im Bereich der Wäsche zu verzichten. Im Interesse einer qualitätsvollen Leistungserbringung darf die Einweisung und Fortbildung dieser MitarbeiterInnen nicht vernachlässigt werden. Die Mitverantwortlichkeit der MitarbeiterInnen sollte durch eine fundierte fachliche Qualifizierung gefördert werden. 3.4. Reinigungsdienst 3.4.1. Organisationsform und Aufgabenstellung Reinigungsarbeiten umfassen in stationären Alteneinrichtungen sowohl die bewohnernahen als auch die zentralen Bereiche wie Verwaltung, Gemeinschaftsbereiche, Verkehrsflächen sowie öffentlich zugängliche Sanitärräume. Im Aufgabenpaket des Reinigungsdiensts ist in der Regel die Reinigung der Betriebs- und Lagerräume der Wäscherei, der Küche, der 60 Bei einer Vollkostenrechnung für eine Wäscherei liegen die Personalkosten erfahrungsgemäß zwischen 60 und 70 % der Gesamtkosten. 101 Haustechnik und der Hausmeisterei nicht enthalten. Die dort arbeitenden MitarbeiterInnen sind hierfür verantwortlich. Die Reinigungsarbeiten in den Räumen beinhalten folgende Tätigkeiten: Die Reinigung vom Boden bis zur Decke: Hierzu gehören die Abfallentsorgung, die Außenreinigung und Pflege der Einrichtung und Ausstattung, die Fleckenentfernung auf textilen Möbelstücken sowie die Reinigung und Pflege des Fußbodenbelags. Nicht enthalten sind die turnusmäßige Innenreinigung von Schränken und Nachtkästchen, das Abwischen und Beziehen der Betten sowie Aufräumarbeiten. Dies sind typische Schnittstellentätigkeiten, die über die Zeitvorgaben im Schnittstellenbereich abgedeckt werden. Sinnvollerweise sollten die Reinigungsarbeiten in einem Leistungsverzeichnis definiert und mit Hilfe unterschiedlicher Reinigungsintensitäten auf die Woche, den Monat und das Jahr verteilt werden. die Fensterreinigung die zum Teil zeitaufwendigen Reinigungsarbeiten bei der Neubelegung von Zimmern bzw. nach durchgeführten Renovierungsarbeiten ggf. eine Grundreinigung (= Neubeschichtung) des Fußbodens. Die Reinigungsarbeiten können in unterschiedlicher Weise organisiert werden: Die Reinigungsarbeiten werden komplett in Eigenregie durchgeführt. Die Reinigungsarbeiten werden komplett an eine Dienstleistungsfirma übertragen. Ein Teil der Reinigungsarbeiten wird in Eigenregie durchgeführt während der andere Teil an eine Dienstleistungsfirma übertragen wird. In der Praxis ist die dritte Variante in vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten anzutreffen. Im Folgenden werden Kennzahlen für die Personalbedarfsermittlung bei kompletter Eigenreinigung entwickelt. In der Praxis werden nicht immer alle der oben beschriebenen Reinigungsarbeiten von MitarbeiterInnen des Reinigungsdiensts ausgeführt. Oftmals greifen andere Berufgruppen unterstützend ein. Die Reinigung der Zimmer bei Neubelegungen wird z. B. oftmals von PflegemitarbeiterInnen übernommen. Die Neubeschichtung des Fußbodens wird häufig von der Hausmeisterei übernommen. Im Hinblick auf eine professionelle und eindeutige Aufgabenverteilung ist es sinnvoll, das den Kennzahlen zugrunde liegende Aufgabenpaket umfassend anzulegen. 102 Zusätzlich sind im Aufgabenpaket des Reinigungsdiensts die Leitungsaufgaben für den Bereich der Reinigung enthalten. 3.4.2. Standards Die Reinigungshäufigkeiten, die einrichtungsspezifisch pro Raumart bzw. pro Raum festgelegt werden, haben großen Einfluss auf die Personalausstattung des Reinigungsdiensts. Sie orientieren sich an objektiven Notwendigkeiten wie dem Schmutzanfall, der Raumfrequentierung, den Materialien und dem Anspruchsniveau der BewohnerInnen sowie der Verantwortlichen in den Einrichtungen. Die Reinigungshäufigkeiten beziehen sich auf die Woche, den Monat und das Jahr. Innerhalb der Woche erfolgt eine weitere Differenzierung nach Reinigungsintensitäten. So kann eine Reinigungshäufigkeit von sechsmal pro Woche im Bewohnerbereich beispielsweise bedeuten: einmal pro Woche Unterhaltsreinigung, dazu zählen: − Abfallentleerung − Feuchtreinigung der Einrichtung und Ausstattung bis zu einer Höhe von 1,60 m − Nasswischen des Fußbodens. fünfmal pro Woche Sichtreinigung, dazu zählen: − Abfallentleerung − Entfernen von optischen Verschmutzungen auf Boden und Einrichtung bei Bedarf. Für die zukünftige Personalbemessung im Reinigungsbereich wird ein Pauschalwert "durchschnittliche Reinigungshäufigkeit bezogen auf eine Gesamteinrichtung" definiert. Dieser Wert wurde auf der Grundlage einer Modellrechnung61 ermittelt und beläuft sich auf 4,9 mal pro Woche. Er bewegt sich zwischen dem Literaturwert aus dem Krankenhausbereich62 und dem Durchschnittswert aus den untersuchten Einrichtungen63. Mit dieser Zahl wird ein relativ grober Mindeststandard vorgegeben, der den Einrichtungen einen ausreichenden Spielraum gewährleistet, um auf heimspezifische Besonderheiten einzugehen. Er ermöglicht ihnen, wie die Modellrechnung in Anhang 5 zeigt, auch einen Einsatz des Reinigungsdiensts an Sonntagen. Eine weitere Voraussetzung für die Definition einer Kennzahl zur Ermittlung des Personalbedarfs im Reinigungsdienst ist die Ermittlung eines Durchschnittswerts für die zu reinigende Vgl. Anhang 5. Vgl. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (Hrsg.): Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhausbereich. 1998, S. 162 ff. 63 Durchschnittliche Reinigungshäufigkeit pro Woche für die untersuchten Einrichtungen = 4,7. 61 62 103 Bodenfläche pro BewohnerIn. Sie wird beziffert auf 42 m². Diese Zahl orientiert sich an dem Durchschnittswert aus den untersuchten Einrichtungen64 und den Empfehlungen des KDA zu Flächenanforderungen und Raumprogramm für zeitgemäße Pflegeeinrichtungen65. Stationäre Einrichtungen bieten den BewohnerInnen in der Regel die Möglichkeit, eigene Möbelstücke mitzubringen und den Wohnbereich nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Je rüstiger die BewohnerInnen sind, desto mehr wird dieses Angebot wahrgenommen. Für die MitarbeiterInnen im Reinigungsdienst sind durch die damit häufig verbundene hohe Überstellung in den Zimmern sowie durch die unterschiedlichen Materialien erschwerte Arbeitsbedingungen verbunden. Für die Kennzahlen wird eine eingeschränkte individuelle Möblierung unterstellt. Dies bedeutet, dass das Bett und der Kleiderschrank vom Haus gestellt werden. Dies soll kein vorgegebener Mindeststandard sein. Er entspricht aber in vielen Einrichtungen aufgrund der hohen Pflegebedürftigkeit der BewohnerInnen der Realität. BewohnerInnen mit kompletter Eigenmöblierung ihres Wohnraums erhalten in der Regel eine geringere wöchentliche Reinigungshäufigkeit. Bezieht man den Zeitaufwand für die Reinigung des Zimmers auf eine Woche, so lassen sich nur geringe Abweichungen zu Zimmern mit hoher Reinigungshäufigkeit und Einschränkungen bei der individuellen Möblierung aufzeigen. 3.4.3. Personalkennzahl Eine auf den Einzelfall bezogene Personalbedarfsermittlung für den Reinigungsdienst basiert auf den Grunddaten Bodenfläche, Reinigungshäufigkeit und Leistungskennziffer. Alle Daten beziehen sich dabei auf eine Raumart bzw. auf einen Raum. Für eine pauschalierte Personalbedarfsermittlung muss deshalb noch ein Wert für die durchschnittliche Leistung einer ReinigungsmitarbeiterIn (= durchschnittliche Leistungskennziffer m²/h) festgelegt werden. Sie umfasst einen durchschnittlichen Leistungsgrad über alle MitarbeiterInnen sowie über alle Raumarten und unterstellt das zuvor beschriebene Aufgabenpaket. Auf der Grundlage einer Modellrechnung wird sie beziffert auf 116m²/Ist-Arbeitsstunde66. Die in der Modellrechnung eingesetzten Einzelwerte für die Leistungskennziffern und Zuschläge basieren auf Literaturwerten67, Erfahrungswerten und zum Teil kalkulatorischen Kontrollrechnungen. Die mit dieser durchschnittlichen Leistungskennziffer zum Ausdruck Vgl. Kapitel III, Abschnitt 3.2. (durchschnittlich zu reinigenden Bodenfläche = 40 m²/Bew.). Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe: Architektur und Gerontologie 1. Planung humaner Pflegeheime – Erfahrungen und Empfehlungen. 1997. Ausgehend von 50 m² pro BewohnerIn werden für die Bereiche Küche, Wäscherei, Hausmeisterei etc. 5m² pro BewohnerIn in Abzug gebracht, so dass für die Reinigung eine zu reinigende Bodenfläche von 45 m² pro BewohnerIn verbleibt. 66 Vgl. Anhang 5. 67 Lutz, W.: Stellenschlüssel für Reinigungspersonal. In: Rationelle Hauswirtschaft, Heft 4, 2001, S. 4. 64 65 104 gebrachte Arbeitsproduktivität geht von folgenden arbeitsorganisatorischen Voraussetzungen aus: − Einsatz eines zeitgemäßen Reinigungsverfahrens − effektive und ausreichende Hilfs- und Betriebsmittelausstattung − Planung und Umsetzung notwendiger und so weit möglich einheitlicher Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsintensitäten − ausschließlicher Einsatz von Teilzeitkräften − bauliche Rahmenbedingungen, die einen rationellen Arbeitsablauf ermöglichen. Die Kennzahl für den Reinigungsdienst berechnet sich aus den bisher definierten Durchschnittswerten der Bodenfläche pro BewohnerIn, der Reinigungshäufigkeit für eine komplette Einrichtung sowie der Leistungskennziffer (m²/Ist-Arbeitsstunde) und beträgt 1 : 17 VK pro BewohnerIn. Für die Ermittlung des Personalbedarfs in Einrichtungen, die ihre Reinigungsarbeiten komplett oder teilweise an eine Fremdfirma vergeben haben, sollten 90 % der anfallenden jährlichen Gesamtkosten68 als Personalkosten angerechnet werden. Die darin enthaltenen Stellenanteile werden dann von dem Personalbedarf abgezogen, welcher mit Hilfe der zuvor genannten Kennzahl ermittelt wurde. In gerontopsychiatrischen Abteilungen ist die rationelle Planung der Arbeitsorganisation nicht möglich, da Störungen durch die BewohnerInnen aufgrund der dort anzutreffenden speziellen Krankheitsbilder zum Alltag gehören. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für diese Wohnbereiche von den Vorgabewerten abzuweichen und stattdessen für die Personalbedarfsermittlung eine einrichtungsspezifische Besetzungszeit zu unterstellen. Abschließend werden die Einflussfaktoren, die den Personalbedarf bestimmen, zusammenfassend aufgelistet. Zuschläge sind in folgenden Fällen gerechtfertigt: − bei großzügig (= großflächig) gebauten Einrichtungen, in denen die zu reinigende Bodenfläche pro BewohnerIn nachweislich den zuvor dargestellten Vorgabewert übersteigt − in Wohnbereichen mit einer hohen Zahl an dementen BewohnerInnen bzw. auf gerontopsychiatrischen Wohnbereichen − bei baulichen Mängeln, die negativen Einfluss auf die Arbeitsorganisation haben − bei Aufgabenstellungen für die MitarbeiterInnen, die mehr als das beschriebene Aufgabenpaket beinhalten, z. B. Tätigkeiten im Schnittstellenbereich wie Betten machen, Betten abwischen oder Transportarbeiten 68 Eine Vollkostenrechnung für den Reinigungsdienst weist erfahrungsgemäß mindestens 90 % Personalkosten aus. 105 − beim Einsatz von VollzeitmitarbeiterInnen, die ausschließlich für Reinigungstätigkeiten zuständig sind − bei höheren Standards z. B. in der Ausstattung oder der Reinigungshäufigkeit. 3.4.4. Personalqualifikationen Bei den Leitungsaufgaben im Reinigungsdienst handelt es sich schwerpunktmäßig um die mittel- und kurzfristige Arbeits- und Einsatzplanung und die Kontrolle der Reinigungsarbeiten. Als fachliche Anforderungen für das Wahrnehmen dieser Leitungsaufgaben sind neben einschlägigen Fachkenntnissen im Reinigungsbereich, Grundlagenwissen im Bereich der Mitarbeiterführung und der Betriebswirtschaft hervorzuheben. Die Aufgaben der Bereichsleitung können in Personalunion durch die Abteilungsleitung wahrgenommen werden. Damit ist sichergestellt, dass die erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind. Eine weitere Fachkraft für den Reinigungsdienst kann bei größeren Einrichtungen, bei Gruppenleitungen im Reinigungsbereich durchaus sinnvoll sein. Ebenso wie im Bereich der Wäscherei ist eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung der ReinigungsmitarbeiterInnen über eine gut geplante und kontrollierte Einweisung und über darauf aufbauende regelmäßige Schulungen erforderlich. 4. Personalbedarfsermittlung im Schnittstellenbereich 4.1. Umfang der Schnittstellentätigkeiten Die im vorangegangenen Abschnitt dargelegten Personalkennzahlen für die Leistungsbereiche Hausreinigung, Wäsche sowie Küche mit kleinem Aufgabengebiet umfassen Tätigkeiten, die nicht im Schnittstellenkatalog69 enthalten sind. Sie sind somit als Personalbedarfswerte für hauswirtschaftliche Leistungen im engeren Sinne zu werten. Hauswirtschaftskräfte sind jedoch in stationären Pflegeeinrichtungen in Abhängigkeit von der Konzeption und Organisation der Einrichtung insgesamt sowie der Hauswirtschaft für weitere Aufgaben zuständig und erbringen in mehr oder weniger großem Umfang Leistungen im Schnittstellenbereich. 69 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern e. V. (Hrsg.): Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Leitfaden zur Schnittstellengestaltung. 106 Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten zentral oder dezentral organisiert sind. Eine zentrale Zuordnung und Organisation der Schnittstellentätigkeiten bedeutet, dass die Leistungen zentral durch auf diese Aufgaben spezialisierte MitarbeiterInnen durchgeführt werden und nicht den MitarbeiterInnen der Wohnbereiche zugeordnet sind. In der Regel werden dann insbesondere in der Speisenversorgung die Leistungen eher bewohnerfern erbracht. Zum Beispiel: − Portionieren der Speisen in der Zentralküche − Spülen des Geschirrs in der Zentralküche. Die Schnittstellentätigkeiten sind hingegen dezentral organisiert, wenn die Tätigkeiten den MitarbeiterInnen in den Wohnbereichen zugeordnet sind. Im Wohnbereich können sie dann entweder durch MitarbeiterInnen der Hauswirtschaft oder der Pflege wahrgenommen werden. Im Bereich der Schnittstellen sind somit unterschiedliche Regelungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Konzeption und Gesamtorganisation möglich. Abb. 66 Organisationsebenen und Aufgabenträger im Schnittstellenbereich Organisationsebene Aufgabenträger zentral dezentral Hauswirtschaft Pflege Hauswirtschaft Im Rahmen des Projekts wurden bei den Zeiterhebungen im Schnittstellenbereich die Zeiten erfasst, die dezentral und somit von den MitarbeiterInnen der Hauswirtschaft oder der Pflege erbracht wurden. Zu berücksichtigen ist, dass der Aufgabenumfang in Abhängigkeit von der Konzeption und Organisation der wahrzunehmenden Tätigkeiten (zentral/dezentral) unterschiedlich sein kann. Nachfolgend werden, ausgehend von den Untersuchungsergebnissen und unter Berücksichtigung wesentlicher Einflussfaktoren, Zuschläge zur Personalbedarfsermittlung für Schnittstellentätigkeiten in den Leistungsbereichen Verpflegung, Wäsche und Hausreinigung ausgewiesen. 107 In der Praxis der untersuchten Pflegeeinrichtungen werden die gesamten Schnittstellentätigkeiten in unterschiedlichem Umfang von Pflege und Hauswirtschaft wahrgenommen. Diesem Aspekt wird bislang bei der Personalausstattung der beiden Bereiche nicht Rechnung getragen. Um den konzeptionellen und organisatorischen Unterschieden gerecht zu werden, erscheint es sinnvoll, die Personalausstattung zwischen Pflege und Hauswirtschaft im Rahmen der Schnittstellentätigkeiten zu flexibilisieren. 4.2. Schnittstellenumfang im Bereich der Speisenversorgung Der Schnittstellenbereich umfasst im Bereich der Verpflegung grundsätzlich folgende Tätigkeiten: − Transportieren − Eindecken − Vorbereiten/Zubereiten der Mahlzeiten − Portionieren/Ausgeben/Service − Nachbereiten − Spülen − Vor- und Zubereitung/Austeilen der Zwischenmahlzeiten/Getränke − Essenswünsche abfragen. Im Rahmen der Untersuchung wurde deutlich, dass in den Wohnbereichen der beteiligten acht Einrichtungen für den Speisenversorgungsbereich insgesamt wie auch für die einzelnen Mahlzeiten unterschiedliche Organisationsformen und Standards bestehen. Der Schnittstellenumfang im Verpflegungsbereich und die ermittelten Zeitwerte sind daher in Abhängigkeit von folgenden Faktoren zu sehen: − Verpflegungssystem und somit zwischen der Zentralküche und dem Wohnbereich definierte Schnittstellen (zentral/dezentral wahrzunehmende Aufgaben) − das im Wohnbereich darüber hinaus angesiedelte Aufgabenpaket (Art und Umfang der Transportarbeiten, Abfragen von Essenswünschen) − Leistungsumfang (tatsächliche Zahl der EssensteilnehmerInnen im Wohnbereich sowie Anteil des Zimmerservices) − Hilfebedarf der BewohnerInnen − Qualitätsstandards (insbesondere Art, Umfang und Anzahl der Zwischenmahlzeiten, sowie Servicequalität) − Effizienz in der Arbeitsorganisation 108 − Leistungsfähigkeit und -bereitschaft des Personals. Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren wurden folgende Zeitwerte für den Schnittstellenumfang ermittelt: zentral/dezentraler Schnittstellenbereich Der Schnittstellenumfang ergibt sich aus dem von der Küche wahrzunehmenden Aufgabenumfang und entspricht der Differenz von Personalkennzahlen einer Küche mit großem Aufgabengebiet (Versorgungskonzept) und einer Küche mit kleinem Aufgabengebiet (Wohngruppenkonzept). In Abhängigkeit der Einrichtungsgröße ergeben sich folgende Minutenwerte: 4,4 – 7,2 Minuten pro Tag und BewohnerIn. dezentraler Schnittstellenbereich Hauswirtschaft/Pflege Der Schnittstellenkatalog umfasst darüber hinaus weitere Tätigkeiten, wie z. B. die Speisenverteilung und das Abräumen des Geschirrs, die im Alltag aller Pflegeeinrichtungen wie auch der acht untersuchten Einrichtungen in unterschiedlichem Umfang durch Hauswirtschaftskräfte und durch Pflegekräfte wahrgenommen und auch über die jeweiligen Bereiche finanziert werden. Der Zeitumfang dieser Tätigkeiten beträgt in Abhängigkeit von Zwischenmahlzeiten, den Qualitätsstandards Auswahlmöglichkeiten, und Anteil dem Leistungsumfang Zimmerservice) wie (z. auch B. den baulichen Gegebenheiten: Frühstück 4 – 7 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn Mittagessen 3 – 5 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn Nachmittagskaffee Abendessen 2 – 4,5 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn 3 – 5 Minuten pro Tag und gewichteter BewohnerIn. Die dargelegten Zeitwerte gehen von einer effizienten Arbeitsorganisation aus. Dem Hilfebedarf der BewohnerInnen, der sich insbesondere beim mundgerechten Zubereiten der Mahlzeiten im Wohnbereich auswirkt, wird durch die an die Pflegebedürftigkeit gekoppelte Gewichtung der zu versorgenden BewohnerInnen Rechnung getragen70. Bei den Qualitätsstandards wurde von fünf Mahlzeiten (inkl. Zwischenmahlzeiten) und einer angemessenen Servicequalität (z. B. Kommunikation, Freundlichkeit) ausgegangen. Die Gewichtung der BewohnerInnen erfolgt mittels Äquivalenzziffern. Hierbei können die den Pflegeschlüsseln zugrunde gelegten Äquivalenzziffern (Pflegestufe 0 = 0,5, Pflegestufe 1 = 1, Pflegestufe 2 = 1,25 und Pflegestufe 3 = 1,4) herangezogen werden. Vgl. hierzu Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Nachtwache" des Landespflegeausschusses, 28.09.1999. 70 109 Die ausgewiesenen Zeitwerte stellen Orientierungswerte für die betriebsinterne Personalbemessung zwischen den zentralen und dezentralen Leistungsbereichen sowie zwischen den Bereichen Hauswirtschaft und Pflege dar. Es wird empfohlen, auf der Grundlage der Orientierungswerte den Zeitumfang unter Berücksichtigung der Konzeption, dem vorliegenden Verpflegungssystem, der Organisation und der baulichen Gegebenheiten einrichtungsspezifisch zu konkretisieren. 4.3. Schnittstellenumfang im Bereich der Wäscheversorgung Schnittstellentätigkeiten im Wäschebereich sind: − Transport (saubere Wäsche, Schmutzwäsche) − Verteilen der sauberen Wäsche (Wohnbereichswäsche, Bewohnerwäsche) − Einordnen in Schränke (Wohnbereichswäsche, Bewohnerwäsche). Die im Rahmen der Untersuchung ermittelten Zeitwerte sind in Abhängigkeit von folgenden Faktoren zu sehen: − verbleibende Aufgaben im Wohnbereich bei der Wäscheverteilung − Effizienz in der Arbeitsorganisation − Leistungsfähigkeit und -bereitschaft des Personals. Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren wurde für den zentral/dezentralen Schnittstellenbereich ein Zeitwert von einer Minute pro Tag und BewohnerIn ermittelt. Der Schnittstellenumfang entspricht der Differenz der Personalkennzahlen des Wäschebereichs mit großem Aufgaben- und kleinem Aufgabengebiet. 4.4. Schnittstellenumfang im Reinigungsbereich Der Schnittstellenbereich in der Reinigung umfasst folgende Tätigkeiten: − turnusmäßiges Reinigen der Betten (Bettwäsche abziehen, Betten frisch beziehen, Bettgestell abwaschen) sowie Nachtkästchen gründlich von außen und innen reinigen − Hilfsmittel der BewohnerInnen reinigen (Gehwägen, Rollstühle) − Innenreinigung im Speiseraum und in der Küche im Wohnbereich − Funktionsräume aufräumen (inkl. Schränke innen reinigen, Regale reinigen). Diese Tätigkeiten sind in der Personalbemessung Hauswirtschaft nicht enthalten. 110 Im Hinblick auf die starken Abweichungen zwischen den Einrichtungen bezüglich der Minutenwerte, die bei der teilnehmenden Beobachtung nur bedingt evaluiert werden konnten, hat aku ergänzend für die Ermittlung des Zeitzuschlags im Schnittstellenbereich Reinigung eine Modellrechnung für die Schnittstellentätigkeiten durchgeführt71. Aufgrund dieser Modellrechnung ergibt sich ein Zeitzuschlag von 2 – 2,5 Minuten pro Tag und BewohnerIn. 4.5. Schnittstellenumfang insgesamt Zusammenfassend dargestellt ergeben sich für die einzelnen Bereiche folgende Zeitzuschläge: Abb. 67 Schnittstellenumfang insgesamt Schnittstellenbereich innerhalb des Wohnbereiches zentral/dezentraler Schnittstellenbereich Speisenversorgung Frühstück 4 – 7 Min/Tag u. gew. Bew. Mittagessen 4,4 – 7,2 Min/Tag u. Bew. Kaffee 3 – 5 Min/Tag u. gew. Bew. 2 – 4,5 Min/Tag u. gew. Bew. Abendessen 3 – 5 Min/Tag u. gew. Bew. Wäscheversorgung 1 Min/Tag u. Bew. Reinigung 4.6. 2 – 2,5 Min/Tag u. Bew. Personalqualifikationen im Schnittstellenbereich Die Tätigkeiten im Schnittstellenbereich können sowohl von Hauswirtschaftskräften als auch von Pflegekräften durchgeführt werden. Aus welchem Bereich hier MitarbeiterInnen eingesetzt werden, ist abhängig von der Konzeption der Einrichtung. Eine Idealbesetzung hauswirtschaftliche, in diesem pflegerische als Bereich auch wäre eine betreuerische Qualifikation, Aspekte die beinhaltet. sowohl Diese Anforderungen an die Qualifikation erfüllen Geprüfte FachhauswirtschafterInnen (bzw. 71 Vgl. Anhang 6. 111 FachhauswirtschafterInnen für ältere Menschen). MitarbeiterInnen, die keine Ausbildung zur FachhauswirtschafterIn absolviert haben, sollten für die Ausübung von Schnittstellentätigkeiten über ein gewisses Grundwissen in der Hauswirtschaft (z. B. Hygieneregeln, Grundwissen Arbeitsabläufe, im Bereich Arbeitsverfahren, Pflege (z. B. Hausdekoration) Diabetes-Diät, Umgang sowie mit über ein bestimmten Bewohnergruppen) verfügen. Diese Qualifikationen sollten durch arbeitsplatzbezogene Einweisungen und darauf aufbauende interne oder externe Fortbildungen vermittelt werden. Neben den beschriebenen Fachkenntnissen wird eine hohe persönliche Qualifikation als notwendig erachtet (z. B. Freundlichkeit, Spaß am Umgang mit alten Menschen, Spaß an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten). 5. Zusammenfassung Im vorstehenden Kapitel werden zunächst Empfehlungen zur zukünftigen quantitativen und qualitativen Personalausstattung in der Hauswirtschaft von stationären Pflegeeinrichtungen gegeben. Sie beinhalten differenzierte Kennzahlen und beschreibende Aussagen − für die Abteilungsleitung Hauswirtschaft, − für den Küchenbereich getrennt nach großem und kleinem Aufgabenumfang, − für die Wäscherei, ebenfalls getrennt nach großem und kleinem Aufgabengebiet und − für die Reinigung. Die den Personalkennzahlen zugrundeliegenden Qualitätsstandards, die Leistungsmengen und die organisatorischen Rahmenbedingungen werden jeweils beschrieben72. Die Personalkennzahlen variieren im Bereich der Wäsche und der Küche nach Einrichtungsgröße. Bezugsgröße der Anhaltszahlen ist schließlich die Basisgröße "BewohnerIn". Das schrittweise Entwickeln der Anhaltszahlen und die detaillierte Darstellung ihrer Ausgangsdaten machen sie nachvollziehbar und mit heimindividuellen Gegebenheiten vergleichbar und korrigierbar. Die Personalkennzahlen gehen davon aus, dass die Hauswirtschaft in Eigenregie geführt wird. Für den Schnittstellenbereich wurden auf der Grundlage der im Rahmen der Studie durchgeführten Zeiterhebung Zeitwerte ermittelt. Die Zeitwerte sind differenziert nach den Bereichen Speisenversorgung, Wäscheversorgung und Reinigung. Weiter wird unterschieden zwischen Zeitwerten für den zentral/dezentralen Schnittstellenbereich und Zeitwerten für den Schnittstellenbereich Hauswirtschaft/Pflege im Wohnbereich. Zeitwerte im zentral/dezentralen Schnittstellenbereich werden für die Bereiche Speisenversorgung und Wäscheversorgung 72 Vgl. Anhang 7 und 8. 112 definiert. Sie ergeben sich aus der Differenz der Personalkennzahlen für Küchen/Wäschereien mit großem Aufgabenumfang zu Küchen/Wäschereien mit kleinem Aufgabenumfang. Zeitwerte im dezentralen Schnittstellenbereich werden für die Bereiche Speisenversorgung und Reinigung definiert. Sie beziehen sich auf die im Wohnbereich anfallenden Tätigkeiten unabhängig vom Aufgabenumfang in den zentralen Leistungsbereichen der Hauswirtschaft Küche/Wäscherei. Die Zeitwerte im Schnittstellenbereich stellen Orientierungswerte für die betriebsinterne Personalbemessung zwischen den zentralen und dezentralen Leistungsbereichen sowie zwischen Hauswirtschaft und Pflege dar. Eine einrichtungsspezifische Ermittlung der Zeitwerte auf der Grundlage der Konzeption, dem Verpflegungssystem, der Organisation und der baulichen Gegebenheiten ist erforderlich. MitarbeiterInnen, die im Schnittstellenbereich tätig sind sollten auf jeden Fall über hauswirtschaftliche und pflegerische Grundkenntnisse sowie über eine hohe persönliche Qualifikation verfügen. 113 VI. Empfehlungen zur Umsetzung in Bayern Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollten Personalkennzahlen für die Hauswirtschaft erarbeitet werden. Ein weiteres Ziel war, die im Rahmen der Untersuchung ermittelten Personalkennzahlen für Schnittstellenbereich in die Hauswirtschaft Beziehung zu dem und für die den ermittelten Pflegebereich Zeitwerte im beschlossenen Personalschlüssel in Bayern zu bringen und damit einen Vorschlag zur Umsetzung der Untersuchungsergebnisse in Bayern zu erarbeiten. Einführend werden deshalb die beschlossenen und derzeit gültigen Personalschlüssel in den Bereichen Pflege und Hauswirtschaft sowie die Ist-Situation im Schnittstellenbereich zum Zeitpunkt der Untersuchung aufgezeigt. Daran anschließend wird der Vorschlag von aku zur Umsetzung der Ergebnisse in Bayern dargestellt. 1. Ausgangslage Die folgende Abbildung zeigt die zum Zeitpunkt der Untersuchung (2001) gültigen Personalschlüssel in den Bereichen Pflege und Hauswirtschaft für Pflegeeinrichtungen in Bayern auf. Abb. 68 Personalschlüssel Bayern Personalschlüssel Pflege (Durchschnitt) 1 : 2,56 Hauswirtschaft73 1 : 7,0 Der ermittelte Zeitumfang der Schnittstellentätigkeiten insgesamt beträgt in den acht untersuchten Einrichtungen im Durchschnitt 27,4 Minuten pro Tag und BewohnerIn74. Hierbei ist anzumerken, dass dieser Minutenwert die Schnittstellentätigkeiten enthält, die dezentral in den Wohnbereichen durchgeführt werden. 73 74 inklusive Küche, ohne Haustechnik Vgl. Kapitel IV, Abschnitt 3 "Erhobene Zeiten im Schnittstellenbereich". 114 Die von aku durchgeführte Zeiterhebung ergab, dass 77,5 % der angefallenen Zeiten im Schnittstellenbereich von MitarbeiterInnen der Pflege und 22,5 % von MitarbeiterInnen der Hauswirtschaft erbracht wurden75. Für das Jahr 2002 hat die bayerische Landespflegesatzkommission eine Erhöhung des durchschnittlichen Pflegepersonalschlüssels von 1 : 2,56 auf 1 : 2,4 beschlossen. Seit 01.01.2002 gelten somit für die verschiedenen Pflegestufen folgende Personalschlüssel in Bayern: Pflegestufe 0 1 : 6,70 Pflegestufe 1 1 : 3,00 Pflegestufe 2 1 : 2,25 Pflegestufe 3 1 : 1,90. Darüber hinaus liegt ein Beschluss des Landespflegeausschusses vor, in dem eine Verbesserung des durchschnittlichen Pflegepersonalschlüssels auf 1 : 2,2 mittel- bis langfristig angestrebt wird. Bei der Festlegung der Pflegepersonalschlüssel für das Jahr 2002 wurden keine Aussagen zum darin berücksichtigten Schnittstellenumfang gemacht. 2. Vorschlag von aku zur Umsetzung der Untersuchungsergebnisse in Bayern Die Ausführungen von Untersuchungsergebnisse aku im zur Personalbemessung Schnittstellenbereich zeigen Hauswirtschaft auf, dass sowie der die bisherige Personalschlüssel in der Hauswirtschaft und die bislang unabhängig voneinander definierten Personalschlüssel Hauswirtschaft und Aufgabenumfang der Leistungsbereiche einzelnen berücksichtigen. Auch den Hauswirtschaft (zentral/dezentral) Pflege unterschiedlichen sowie den in tatsächlich den zu erbringenden Einrichtungen Organisationsformen konzeptionellen im zu wenig Bereich der Weiterentwicklungen (bewohnernahe Versorgung) können die bisherigen Regelungen nicht gerecht werden. Um die Personalbemessung stärker leistungsorientiert zu gestalten und konzeptionell auszurichten schlägt aku, ausgehend von dem von der Landespflegesatzkommission beschlossenen durchschnittlichen Personalschlüssel Pflege ab 01.01.2002 von 1 : 2,4, folgendes Verfahren zur Umsetzung in Bayern vor: 75 Vgl. Kapitel IV, Abschnitt 4 "Verteilung der erhobenen Zeiten auf die Bereiche Pflege und Hauswirtschaft". 115 2.1. Personalbemessung in der Hauswirtschaft Für die hauswirtschaftlichen Leistungsbereiche Küche, Wäsche und Reinigung werden, ausgehend von einem großen Aufgabengebiet76, für die einzelnen Leistungsbereiche folgende Personalkennzahlen vorgeschlagen: Hauswirtschaftsgrundwert 1 : 200 Hausreinigung 1 : 17 Wäsche mit großem Aufgabengebiet 1 : 37 bis 1 : 46 in Abhängigkeit von der Heimgröße Küche mit großem Aufgabengebiet 1 : 14 bis 1 : 19 in Abhängigkeit von der Heimgröße (entspricht Wäsche mit kleinem Aufgabengebiet zuzüglich zentral/dezentraler Schnittstellenbereich) (entspricht Küche mit kleinem Aufgabengebiet zuzüglich zentral/dezentraler Schnittstellebereich) Diese Personalkennzahlen sind in den Bereichen Küche und Wäsche abhängig von der Betriebsgröße und führen zu einem Gesamtpersonalschlüssel Hauswirtschaft von 1 : 5,4 bis zu 1 : 6,9. Abb. 69 Personalschlüssel Hauswirtschaft bei unterschiedlichen Betriebsgrößen Heimgröße Personalschlüssel Hauswirtschaft 40 – 52 1 : 5,4 bis 1 : 6,1 53 – 100 1 : 6,2 101 – 150 1 : 6,5 151 – 200 1 : 6,8 201 – 220 1 : 6,9 Die vorgeschlagenen Personalkennzahlen Hauswirtschaft führen bei den acht untersuchten Einrichtungen zu einer höheren Personalausstattung im Bereich der Hauswirtschaft, vorausgesetzt sie erfüllen die nachfolgend genannten Anforderungskriterien77. 76 77 Vgl. Kapitel V, Abschnitt 3.2.3. "Personalkennzahlen". Vgl. Anhang 9. 116 Die Umsetzung der vorgeschlagenen Personalkennzahlen ist an folgende Anforderungskriterien gebunden: Die Gesamtleitung Hauswirtschaft verfügt über eine einschlägige hauswirtschaftliche Berufsausbildung bzw. zusätzliche Weiterqualifizierungen, so dass die erforderlichen fachlichen Kenntnisse für die drei hauswirtschaftlichen Teilbereiche sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Grundlagen und Führungswissen vorhanden sind78. Über die fachliche Qualifikation der Gesamtleitung Hauswirtschaft liegt ein Nachweis vor. Zudem ist das Aufgabengebiet klar definiert. Die der Personalbemessung zugrunde liegenden Qualitätsstandards sind erfüllt. Die Qualitätsstandards sind nachfolgend in den Abb. 70, 71 und 72 zusammenfassend dargestellt79. Abb. 70 Den Personalkennzahlen im Bereich Speisenversorgung zugrundeliegende Qualitätsstandards Qualitätsmerkmale Qualitätsstandards Bemerkungen Zahl der Mahlzeiten für BewohnerInnen mit Normalkost fünf Mahlzeiten pro Tag: für BewohnerInnen mit Diabetes sechs Mahlzeiten pro Tag Kostformen Vollkost, leichte Vollkost - Frühstück - Mittagessen - Abendessen - Nachmittagskaffee - Zwischenmahlzeit (Spät- bzw. Frühmahlzeit) vegetarische (fleischlose) Kost bei entsprechender Nachfrage Diabetes-Diät, sonstige Sonderkostformen Diabetes-Diät in Abänderung der Normalkost Wunschkost bei Schwerstpflegebedürftigen Zahl der Wahlmöglichkeiten zwei Wahlalternativen beim Mittagessen Reduzierung in begründeten Fällen Angebotsumfang Mittagessen Suppe, Hauptgericht, Nachspeise Abweichungen in begründeten Fällen (z. B. "Eintopftag") Angebotsumfang Abendessen Brot, Butter, Belag, Brei, Suppe 78 79 zweimal pro Woche warmes Angebot Reduzierung in begründeten Fällen Vgl. Kapitel V, Abschnitt 3.1.2. "Qualifikation der Abteilungsleitung". Vgl. Kapitel V, Abschnitt 3 "Personalbedarfsermittlung für die Hauswirtschaft". 117 Abb. 71 Den Personalkennzahlen im Bereich Wäscheversorgung zugrundeliegende Qualitätsstandards Qualitätsmerkmale Qualitätsstandards Bemerkungen Leistungsumfang Waschen und Bearbeiten der heimeigenen sowie der bewohnereigenen Wäsche Bewohnerwäsche impliziert sowohl Oberbekleidung und sonstige Privatwäsche als auch bewohnereigene Bett-, Frottee- oder Tischwäsche, Ausnahme: nicht maschinenwaschbare Wäscheteile Ausbesserungsarbeiten in kleinem Umfang Extravergütung bei aufwendigen Ausbesserungs- und Umänderungsarbeiten oder bei Neuanfertigung Wäschekennzeichnung bei Bedarf Rücklieferungsturnus für die Bewohnerwäsche einmal wöchentlich Abb. 72 Den Personalkennzahlen im Bereich Reinigung zugrundeliegende Qualitätsstandards Qualitätsmerkmale Qualitätsstandards Bemerkungen Reinigungshäufigkeit fünf- bis siebenmal pro Woche in den Bewohnerbereichen für BewohnerInnen mit Pflegestufe 1 – 3 je nach heimspezifischen Gegebenheiten und bewohnerindividuellem Bedarf durchschnittliche 4,9 mal pro Woche Reinigungshäufigkeit für eine Gesamteinrichtung Die dargestellten Personalkennzahlen wurden auf der Grundlage eines bestimmten Leistungsumfangs sowie bestimmter organisatorischer Rahmenbedingungen kalkuliert80. Beispielsweise liegt den Personalkennzahlen im Bereich der Wäscheversorgung ein durchschnittlicher Wäscheanfall von 1,5 kg pro BewohnerIn und Tag zugrunde. Bei dementen BewohnerInnen kann der tägliche Wäscheanfall pro BewohnerIn nach oben abweichen. Weicht eine Einrichtung maßgeblich von den beschriebenen Qualitätsstandards, von dem in den Personalkennzahlen zugrundegelegten Leistungsumfang oder von den organisatorischen 80 Vgl. Anhang 7 und 8. 118 Rahmenbedingungen ab, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in begründeten Fällen in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung eine einrichtungsindividuelle Sonderregelung zu vereinbaren. 2.2. Flexibilisierung der Personalausstattung Hauswirtschaft und Pflege im Schnittstellenbereich Den Personalkennzahlen Hauswirtschaft wie auch dem Personalschlüssel Pflege sind jeweils Schnittstellentätigkeiten zugeordnet. Wie bereits dargestellt umfassen die Schnittstellentätigkeiten folgende Tätigkeiten81: Abb. 73 Schnittstellentätigkeiten Schnittstellentätigkeiten Speisenversorgung Transportieren Eindecken Vorbereiten/Zubereiten der Mahlzeiten Portionieren/Ausgeben/Service Nachbereiten Spülen Vor- und Zubereitung/Austeilen der Zwischenmahlzeiten/ Getränke - Essenswünsche abfragen Wäscheversorgung - Transport (saubere Wäsche, Schmutzwäsche) - Verteilen der sauberen Wäsche (Wohnbereichs-, Bewohnerwäsche) - Einordnen in Schränke (Wohnbereichs-, Bewohnerwäsche) Reinigungsbereich - turnusmäßiges Reinigen der Betten sowie Nachtkästchen gründlich von außen und innen reinigen - Hilfsmittel der BewohnerInnen reinigen (Gehwägen, Rollstühle) - Innenreinigung im Speiseraum und in der Küche im Wohnbereich - Funktionsräume aufräumen - Die vorliegende Untersuchung ergab, dass diese Schnittstellentätigkeiten bislang von den Bereichen Pflege und Hauswirtschaft in unterschiedlichem Maße erbracht werden82. Den von aku vorgeschlagenen neuen Personalkennzahlen Hauswirtschaft und dem Personalschlüssel 81 82 Vgl. Kapitel V, Abschnitt 4 "Personalbedarfsermittlung im Schnittstellenbereich". Vgl. Kapitel IV, Abschnitt 4 "Verteilung der erhobenen Zeiten auf die Bereiche Pflege und Hauswirtschaft". 119 Pflege werden diese Schnittstellentätigkeiten ebenfalls in unterschiedlichem Umfang zugeordnet. Die Personalkennzahlen Hauswirtschaft umfassen den Schnittstellenbereich, der abhängig ist von der Organisation der Hauswirtschaft. Der Umfang dieses Schnittstellenbereichs beträgt in Abhängigkeit von der Betriebsgröße 4,4 bis 7,2 Minuten im Bereich Verpflegung und 1 Minute im Bereich der Wäscheversorgung und ergibt sich aus der Differenz der Personalkennzahlen Hauswirtschaft für ein großes Aufgabengebiet und den Personalkennzahlen Hauswirtschaft für ein kleines Aufgabengebiet83. Der Personalschlüssel Pflege umfasst die Schnittstellentätigkeiten im Wohnbereich in den Bereichen Speisenversorgung und Reinigung. Der Umfang dieses Schnittstellenbereichs hängt von den im Wohnbereich anfallenden Schnittstellentätigkeiten und bei der Speisenversorgung vom Hilfebedarf der BewohnerInnen (ausgedrückt in Pflegestufen) ab. Es werden hier Spannbreiten angegeben, da der genaue Wert einrichtungsspezifisch ermittelt werden muss. Insgesamt stellt sich der Schnittstellenbereich wie folgt dar: Abb. 74 Schnittstellenumfang insgesamt zentral/dezentraler Schnittstellenbereich (im Personalschlüssel Hauswirtschaft enthalten) Speisenversorgung Frühstück Mittagessen 4 – 7 Min/Tag u. gew. Bew. 4,4 – 7,2 Min/Tag u. Bew. Kaffee 3 – 5 Min/Tag u. gew. Bew. 2 – 4,5 Min/Tag u. gew. Bew. Abendessen Wäscheversorgung Schnittstellenbereich innerhalb des Wohnbereiches (im Personalschlüssel Pflege enthalten) 3 – 5 Min/Tag u. gew. Bew. 1 Min/Tag u. Bew. Reinigungsbereich 2 – 2,5 Min/Tag u. Bew. Die folgende Abb. zeigt die Grundstruktur der empfohlenen Personalbemessung grafisch auf. 83 Vgl. Kapitel V, Abschnitt 3 "Personalbedarfsermittlung für die Hauswirtschaft". 120 Abb. 75 Vorschlag zur Personalbemessung Hauswirtschaft mit kleinem Aufgabengebiet Pflege ohne Schnittstellentätigkeiten Schnittstellenbereich zentral/ dezentral Schnittstellenbereich im Wohnbereich Personalschlüssel Hauswirtschaft Personalsch lüssel (großes Hauswirtschaft Aufgabengebiet) Personalschlüssel Personalschlüsse l Pflege Pflege Schnittstellentätigkeiten erfordern nicht zwingend eine bestimmte Ausbildung, sondern vielmehr Grundkenntnisse aus den Bereichen Hauswirtschaft und Pflege84. Aus diesem Grund schlägt aku vor, die Personalausstattung Hauswirtschaft/Pflege innerhalb des dargestellten Schnittstellenbereichs zu flexibilisieren. Dies bedeutet, dass grundsätzlich eine Verschiebung von Stellenanteilen innerhalb des Schnittstellenbereichs von der Pflege in die Hauswirtschaft bzw. von der Hauswirtschaft in die Pflege vorgenommen werden kann. Die Fachkraftquote ist weiterhin auf der Grundlage des in Bayern vereinbarten Pflegeschlüssels zu ermitteln und bezieht somit den Schnittstellenbereich im Wohnbereich mit ein. Unabhängig davon sollte das Thema Fachkraftquote aufgegriffen werden85. Voraussetzung für die Verschiebung von Stellenanteilen innerhalb des dargestellten Zeitkorridors von der Pflege in die Hauswirtschaft bzw. von der Hauswirtschaft in die Pflege ist, dass ein entsprechendes Konzept von der Einrichtung ausgearbeitet wurde und vorliegt. Dies 84 85 Vgl. Kapitel V, Abschnitt 4.6. "Personalqualifikationen im Schnittstellenbereich". Vgl. Kapitel VII. 121 bedeutet, dass eine Einrichtung über eine Einrichtungskonzeption und daraus abgeleitete Schnittstellenkonzeptionen in den Wohnbereichen verfügen muss, um die vorgeschlagene Flexibilisierung nutzen zu können. Die Vorgehensweise zur Erarbeitung einer Schnittstellenkonzeption ist im Leitfaden "Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe"86 detailliert beschrieben. Mit der vorgeschlagenen Flexibilisierung der Personalausstattung wird folgenden Aspekten Rechnung getragen: Die Einrichtungsträger erhalten den erforderlichen Handlungsspielraum zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Einrichtungen. Das Wohngruppenkonzept sowie das Hausgemeinschaftskonzept gewinnen zunehmend an Bedeutung. Bei beiden Konzepten spielen Alltagsorientierung und damit auch hauswirtschaftliche Leistungen eine große Rolle. Die vorgeschlagene Flexibilisierung der Personalausstattung Hauswirtschaft/Pflege ermöglicht es, bei entsprechender Konzeption verstärkt Hauswirtschaftskräfte in den Wohnbereichen einzusetzen. Pflegefachkräfte können von Schnittstellentätigkeiten entlastet werden und sich auf die Aufgaben konzentrieren, für die eine pflegerische Qualifikation im Interesse der BewohnerIn unabdingbar ist (z. B. Steuerung des Pflegeprozesses, prophylaktische Tätigkeiten, gezielte Aktivierung und Förderung von einzelnen BewohnerInnen im Rahmen der Grundpflege). Im Hinblick auf die schwierige Personalgewinnung von Pflegefachkräften kommt diesem Aspekt wachsende Bedeutung zu. Der verstärkte Einsatz von Hauswirtschaftskräften im Schnittstellenbereich ist auch unter Kostengesichtspunkten interessant. Die durchschnittlichen Personalkosten von Hauswirtschaftskräften liegen um ca. 10.000 € unter denen von Pflegekräften. Dieser Aspekt sollte jedoch nicht zum Motor für entsprechende Organisationsveränderungen werden. Die Bedarfe der Pflegebedürftigen und das daraus abgeleitete Konzept sollten Richtschnur für die Personalausstattung im Wohnbereich sein und in begründeten Fällen (z. B. Versorgung somatisch schwerstpflegebedürftiger BewohnerInnen) auch eine Verschiebung von Stellenanteilen der Hauswirtschaft zur Pflege ermöglichen. Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern e. V. (Hrsg.): Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Ein Leitfaden zur Schnittstellengestaltung. 86 122 VII. Ausblick Mit der vorliegenden Personalausstattung im Untersuchung Bereich wurde Hauswirtschaft das Thema von "Qualitätssicherung stationären und Pflegeeinrichtungen" aufgegriffen. Ausgehend von einer Organisationsuntersuchung in acht Pflegeeinrichtungen wurden unter Einbezug der zum Thema vorliegenden Literatur und des Expertenwissens Aussagen zu folgenden Themen erarbeitet: Quantitativer und qualitativer Personalbedarf in den drei hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen Speisenversorgung, Wäscheversorgung und Reinigungsdienst sowie in der Leitung der Hauswirtschaft: Beim quantitativen Personalbedarf werden die jeweils zugrundeliegenden Parameter, Qualitätsstandards, quantitativer Leistungsumfang und bauliche und organisatorische Rahmenbedingungen benannt. Quantitativer und qualitativer Personalbedarf im Schnittstellenbereich: Schnittstellentätigkeiten können in Abhängigkeit von der jeweiligen Konzeption und Organisation in den Pflegeeinrichtungen in unterschiedlichem Umfang von Pflegekräften und Hauswirtschaftskräften erbracht werden. In der Studie werden Zeitkorridore genannt, die eine einrichtungsspezifische Ermittlung des Personalbedarfs ermöglichen. Qualitätskriterien/-merkmale und Qualitätsstandards in den hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen und im Schnittstellenbereich: Die Qualitätskriterien/-merkmale wurden primär aus der Perspektive der BewohnerInnen entwickelt. Neben der einschlägigen Fachliteratur wurden Ergebnisse aus Bewohnerbefragungen87 berücksichtigt. Schließlich wird eine konkrete Empfehlung zur Umsetzung der Ergebnisse in Bayern gegeben. Durch folgende Aspekte kann die vorliegende Untersuchung auch über Bayern hinaus Bedeutung gewinnen: Vgl. Knäpple, Annerose; Faigle, Birgit: Qualität aus Sicht der Pflegebedürftigen. In: Altenheim, Zeitschrift für das Altenhilfe-Management, 5/1998, S. 8 – 12. und Knäpple, Annerose: Modellprojekt der Ersatzkassen. Verbesserung der Qualität in der Pflege. In: Die Ersatzkasse, 3/2000, S. 102 – 104. 87 123 1. Der qualitative und quantitative Personalbedarf in der Hauswirtschaft von stationären Pflegeeinrichtungen wird definiert. Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung zur Personalbemessung in der Hauswirtschaft sind aus zwei Gründen relevant: Seit 1984 liegt wieder eine Untersuchung zum Thema Personalausstattung in der Hauswirtschaft in stationären Pflegeeinrichtungen vor88. In der vorliegenden Untersuchung werden darüber hinaus erstmalig auch Aussagen zur qualitativen Personalausstattung getroffen. Zum 01.01.2002 ist das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) in Kraft getreten. Gemäß § 75 Abs. 3 PQsG sind die Vertragspartner der Rahmenverträge verpflichtet, für den Bereich der teil- und vollstationären Pflege landesweite Personalbedarfsermittlungsverfahren oder Richtwerte zur Personalausstattung zu vereinbaren. Den gesetzlichen Anforderungen wird mit der vorliegenden Untersuchung für den Bereich Hauswirtschaft Rechnung getragen. Hinzu kommt, dass die Ergebnisse der Zeitanalyse im Schnittstellenbereich auch die Personalbemessung im Bereich der Pflege tangieren. 2. Die Qualität der hauswirtschaftlichen Leistungen und ihr Beitrag zur Heimqualität rücken ins Blickfeld. In der bisherigen Qualitätsdiskussion wie auch in der Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI89 liegt der Fokus stark auf den pflegerischen Leistungen. Bewohnerbefragungen haben jedoch gezeigt, dass Heimqualität nicht mit Pflegequalität gleichzusetzen ist. Die Heimqualität umfasst alle Leistungsbereiche einer Einrichtung, u. a. auch die Qualität der hauswirtschaftlichen Leistungen90. In der vorliegenden Untersuchung wurden für die Hauswirtschaft erstmals Qualitätsmaßstäbe definiert. Hierbei wurde insbesondere die Perspektive der BewohnerInnen berücksichtigt. 3. Mit der Flexibilisierung der Personalausstattung Hauswirtschaft/Pflege im Schnittstellenbereich wird der konzeptionellen Weiterentwicklung in der stationären Pflege Rechnung getragen. In der Studie wird vorgeschlagen, in konzeptionell begründeten Fällen eine Flexibilisierung der Personalausstattung Hauswirtschaft/Pflege zuzulassen. Die Flexibilisierung ist im Hinblick auf bestehende Probleme bei der Personalgewinnung von Pflegekräften wie auch unter Vgl. Rupp, Beate; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Forum 1: Hauswirtschaft in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Köln, 1984. 89 Vgl. Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (Hrsg.): Recht für Pflegeeinrichtungen. Stuttgart, 1999, S. 269 - 284. 90 Vgl. Knäpple, Annerose; Faigle, Birgit: Qualität aus Sicht der Pflegebedürftigen. In: Altenheim, Zeitschrift für das Altenhilfe-Management, 5/1998, S. 8 – 12. und Knäpple, Annerose: Modellprojekt der Ersatzkassen. Verbesserung der Qualität in der Pflege. In: Die Ersatzkasse, 3/2000, S. 102 – 104. 88 124 Kostengesichtspunkten relevant. Entscheidend ist jedoch, dass sie den Einrichtungsträgern in einem ersten Schritt Handlungsspielraum für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Pflegeeinrichtung gibt. Das Wohngruppenkonzept sowie das Hausgemeinschaftkonzept gewinnen zunehmend hauswirtschaftlichen an Bedeutung. Leistungen Bei beiden bewohnernah Konzepten erbracht. werden die Alltagsorientierung und Normalität spielen eine große Rolle. Damit gewinnt auch die Hauswirtschaft an Bedeutung. Vor dem Hintergrund dieser konzeptionellen Weiterentwicklungen müssen die bisherigen Arbeitsstrukturen in den Wohnbereichen und die Aufgabenverteilung zwischen den Berufsgruppen neu überdacht werden. Das bisherige Berufsgruppenkonzept wird in der derzeit stattfindenden Fachdiskussion zu den künftigen Heimkonzepten kritisch hinterfragt91. Hierzu ein Zitat aus "Pflege & Wohnen": "Die Einführung des Berufsgruppenkonzepts verhindert eine bedarfsbezogene flexible Personalmischung, und eine starre Fixierung Abweichmöglichkeiten auf eine Fachkraftquote nivelliert Prozesse ohne einer Nutzung der Konzeptentwicklung, gegebenen die sich leistungsdifferenziert spezifizieren (z. B. Normalisierungsprinzip in der Dementenbetreuung). Insbesondere der faktische Ausschluss von Fachkräften der Hauswirtschaft und Sozialen Arbeit stößt auf Bedenken."91 Das Land Bayern hat auf diese Problematik bereits mit einer vorsichtigen Öffnung beim Vollzug des Heimgesetzes reagiert. Die Geprüfte FachhauswirtschafterIn (bzw. FachhauswirtschafterIn für ältere Menschen) sowie die FamilienpflegerIn und DorfhelferIn können bei Konzepten, die hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagsbetreuung älterer Menschen verbinden (z. B. Hausgemeinschaftskonzept, Wohngruppenkonzept), einzelfallbezogen als Fachkraft für soziale Betreuung anerkannt werden92. Der Geprüften FachhauswirtschafterIn kommt hierbei ein besonderer Stellenwert zu, da sie über die Schnittstellentätigkeiten hinaus im Bereich Pflege eingesetzt werden kann. Die Ausbildungsinhalte umfasst neben hauswirtschaftlichen Leistungen u. a. auch die Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen (z. B. Körperpflege)93. Die vorstehenden Ausführungen zur Fachkraftquote verdeutlichen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen im Wohnbereich, ausgehend vom Konzept, von den zugrundeliegenden Aufgabenstellungen und ihren Anforderungen sowie den Vgl. Deutsches Zentrum für Altersfragen; Schmidt, Roland (Hrsg.): Pflege & Wohnen. Strategien zur Neuausrichtung. Hannover, 2000. S. 96 – 97. 92 Vgl. Vetter, Angela: Hausgemeinschaften – Ein Beispiel für die Neubewertung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen in der Altenpflege. In: Hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Standortbestimmung – Innovationen – Perspektiven. Dokumentation der Fachtagung 21. – 23.11.2002. Hrsg.: Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes – Freiburg 2002. 93 Vgl. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter vom 09. Dezember 1996. In: Bundesgesetzblatt, Jhrg. 1996, Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 1996. 91 125 Berufsbildern und vorhandenen Qualifikationen der Hauswirtschaft, der Pflege und der Sozialen Arbeit, über den Schnittstellenbereich hinaus neu zu definieren, zu klären und weiterzuentwickeln ist. 126 Anhang 1 Zusammensetzung des Projektbeirats Frau Vetter, Bayerisches Sozialministerium Frau Graber, Bayerisches Sozialministerium Herr Schindele, Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern Frau Backhaus, Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern Herr Korb, Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände Herr Dr. Gerber, Medizinischer Dienst der Krankenkassen Herr Hechler, Bezirk Mittelfranken Herr Filesch, Bezirk Oberbayern Frau Bauernfeind für die Verbände der Pflegeberufe Frau Wörlein für die Hauswirtschaftlichen Berufsverbände Frau Knäpple, aku-Unternehmensberatung Frau Thummert, aku-Unternehmensberatung Frau Meier, aku-Unternehmensberatung 127 Anhang 2 Am Expertengespräch beteiligte Personen und Institutionen Martina Feulner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft hauswirtschaftlicher Verbände und Organisationen (BAG-HW) Heide Pruß, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Landesverband Bayern e. V., stv. Geschäftsführerin Prof. Dr. Wilfried Schlüter, Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen e. V. (DVLAB), Bundesvorsitzender Rolf Gennrich, Kuratorium Deutsche Altershilfe 128 Anhang 3 Zeitwerte für die Kennzahlen Küche mit zentralem Speisenverteilsystem 55 – 100 Plätze: 1 : 14 Vor- und Zubereitung 10,0 Min. Topfspüle 0,8 Min. Reinigung 0,9 Min. Spülen 4,0 Min. Einzelportionierung 3,0 Min. 18,7 Min. 101 – 150 Plätze: 1 : 15 Vor- und Zubereitung 9,5 Min. Topfspüle 0,8 Min. Reinigung 0,9 Min. Spülen 3,5 Min. Einzelportionierung 2,5 Min. 17,2 Min. 151 – 220 Plätze: 1 : 17 Vor- und Zubereitung 8,0 Min. Topfspüle 0,5 Min. Reinigung 0,8 Min. Spülen 3,5 Min. Einzelportionierung 2,5 Min. 15,3 Min. über 220 Plätze: 1 : 19 Vor- und Zubereitung 7,0 Min. Topfspüle 0,5 Min. Reinigung 0,6 Min. Spülen 3,5 Min. Einzelportionierung 2,3 Min. 13,9 Min. 129 Anhang 4 Zeitwerte für die Kennzahlen Küche mit dezentralem Speisenverteilsystem 70 – 100 Plätze: 1 : 23 Vor- und Zubereitung 9,0 Min. Topfspüle 1,2 Min. Reinigung 0,9 Min. 11,1 Min. 101 – 150 Plätze: 1 : 24 Vor- und Zubereitung 8,5 Min. Topfspüle 1,0 Min. Reinigung 0,9 Min. 10,4 Min. 151 – 220 Plätze: 1 : 28 Vor- und Zubereitung 7,5 Min. Topfspüle 0,8 Min. Reinigung 0,8 Min. 9,1 Min. 130 Anhang 5 Modellrechnung Reinigung Altenpflegeheim mit 60 BewohnerInnen aufgeteilt in 2 Wohnbereiche mit je 30 Betten: vier Gruppen á 15 BewohnerInnen, 100 % Einzelzimmer, Zimmer mit eigenem Bad und Vorraum Wohnbereiche Zahl Raumart Boden- Häufigkeit Reinigungs- Richt- Personal- fläche der fläche wert bedarf Reinigung m² ...x/Woche m²/W. m²/Jahr m²/h h/Jahr 30 Einzelzimmer 480 6,0 2.880,00 150.163,20 140 1.072,59 30 Bäder 120 6,0 720,00 37.540,80 70 536,30 30 Vorraum 120 6,0 720,00 37.540,80 400 93,85 2 Gruppenräume 32 3,0 96,00 5.005,44 120 41,71 1 Wohn-Essraum 40 6,0 240,00 12.513,60 120 104,28 1 WOB-Küche 14 6,0 84,00 4.379,76 90 48,66 1 WOB-Bad 18 2,5 45,00 2.346,30 90 26,07 1 Pflegearb.-Raum 12 2,0 24,00 1.251,36 120 10,43 1 Dienstraum 14 2,0 28,00 1.459,92 180 8,11 2 Ausgussraum 8 6,0 48,00 2.502,72 90 27,81 1 Putzraum 4 1,0 4,00 208,56 100 2,09 1 Abstellraum 10 1,0 10,00 521,40 200 2,61 1 Wäscher. Rein 4 1,0 4,00 208,56 200 1,04 1 Wäscher. Unrein 4 5,0 20,00 1.042,80 100 10,43 2 Personal WC 6 5,0 30,00 1.564,20 70 22,35 1 Beh. WC 4 6,0 24,00 1.251,36 80 15,64 Summe Wohnbereich 1 Wohnbereich 2 2023,97 890 4.977,00 131 259.500,78 2023,97 Zentrale Bereiche Zahl Raumart Boden- Häufigkeit der fläche Reinigung m² 1 ...x / Woche Reinigungsfläche m²/W. m²/Jahr Richt- Personal- wert bedarf m²/h h/Jahr Eingang 30 6,0 180,00 9.385,20 400 23,46 Mehrzweckraum 46 1,0 46,00 2.398,44 220 10,90 Cafeteria 50 2,5 125,00 6.517,50 120 54,31 Beh. WC 4 6,0 24,00 1.251,36 80 15,64 12 0,5 6,00 312,84 200 1,56 8 6,0 48,00 2.502,72 70 35,75 Rollstuhl Wechselst. 2 Besucher WC 3 Verwaltungsräume 48 2,0 96,00 5.005,44 160 31,28 2 Personalumkleide 32 2,0 64,00 3.336,96 180 18,54 2 Waschraum 10 3,0 30,00 1.564,20 90 17,38 2 WC 8 3,0 24,00 1.251,36 70 17,88 22 1,0 22,00 1.147,08 140 8,19 Aufenthalt Summe: zentrale Bereiche 2.050 228,65 Sonntagsdienst Verkehrsflächen Summe 588 3,0 2.638 480,00 25027,20 1.762,50 91.896,75 12.861,50 670598,61 Durchschnittl. Reinigungshäufigkeit 208,56 300 306,32 4.791,47 4,9 Zuschlag für gründliche Reinigungsarbeiten 8,5 % einschl. Neubelegungen 407,8 Zuschlag für Fensterreinigung 5 % 239,9 Summe Reinigungsbedarf 5.450,3 Zuschlag Leitungsaufgaben 6 % 5.777,3 Stellenbedarf 3,7 Durchschnittliche Reinigungsleistung pro Stunde 132 116,1 Anhang 6 Modellrechnung für die Schnittstellentätigkeiten im Reinigungsbereich 1. turnusmäßiges Betten reinigen (Bettwäsche abziehen, Betten frisch beziehen Bettgestell, abwaschen) sowie Nachtkästchen außen und innen gründlich reinigen Standard: 1 x pro Monat gründliches Reinigen des Bettes, Nachtkästchen innen und außen 3 x pro Monat gründliches Reinigen des Bettes ohne Innenreinigung Nachtkästchen 4 x Bettwäsche wechseln Zeitbedarf: 1 x/ Monat 3 x/Monat 2. 20 Min./Bew. à 10 Min. 30 Min./Bew. Summe in 4 Wochen 50 Min./Bew. Summe pro Tag 1,8 Min./Bew. Hilfsmittel der BewohnerInnen reinigen (Gehwägen, Rollstühle) Standard: 3. 20 Min. 1 x pro Monat gründlich reinigen 10 Min./Bew. 3 x pro Monat reinigen à 2 Min. 6 Min./Bew. Summe in pro Monat und BewohnerIn 16 Min./Bew. Summe pro Tag und BewohnerIn 0,6 Min./Bew. Summe pro Tag und BewohnerIn (50%) 0,3 Min./Bew. Speiseraum und Küche im Wohnbereich, Schränke innen aufräumen und reinigen Standard: 4 x pro Monat Küche reinigen gründlich 24 x pro Jahr Kühlschrank Zeitbedarf: 4 x pro Jahr gründliche Reinigung 4 Std./Jahr 24 x pro Jahr kleine Reinigung à 15 Min. 6 Std./Jahr Summe pro Jahr 10 Std./Jahr Summe pro Tag und BewohnerIn 0,11 Min. 133 Standard: 4 x pro Jahr Speiseraum Zeitbedarf: 1 x Reinigung 0,5 Std. 4. Summe pro Jahr 2 Std./Jahr Summe pro Tag und BewohnerIn 0,02 Min. Funktionsräume aufräumen, Schränke innen/Regale reinigen Standard: 6 x pro Jahr aufräumen, Schränke innen, Regale reinigen Zeitbedarf: 1 x 30 Min. Summe pro Jahr und für zwei Räume 6 Std./Jahr Summe pro Tag und BewohnerIn 0,07 Min Summe der Schnittstellentätigkeiten im Reinigungsbereich 2,28 Min/Bew. (Ohne Neubelegung) (unterstellt nach KDA: 1 Küche, 1 Speiseraum 2 Funktionsräume für 15 BewohnerInnen) Zeitzuschlag im Schnittstellenbereich Reinigung bei großem 2,3 Minuten pro BewohnerIn und Aufgabengebiet (ohne Neubelegung) Tag 134 Anhang 7 Leistungszahlen für die Kalkulation der bewohnerbezogenen Kennzahlen Leistungsmerkmale Quantität Bemerkungen Speisenversorgung Vollverpflegungen Platzzahl der Einrichtung impliziert die Bewohner- und Personalverpflegung Wäscheversorgung durchschnittlicher 1,5 kg pro täglicher Wäscheanfall BewohnerIn pro BewohnerIn und Tag Durchschnittswert, der sowohl nach unten bei BewohnerInnen, die sehr selbständig den Wäschewechsel bestimmen, und nach oben bei mobilen aber hilfebedürftigen oder bei dementen BewohnerInnen, variieren kann Reinigungsbereich gereinigte Bodenfläche pro BewohnerIn Bauweise und Raumstruktur der Einrichtung bedingen Schwankungen nach oben oder unten 42 m2 135 Anhang 8 Den Personalkennzahlen Hauswirtschaft zugrundeliegende organisatorische Rahmenbedingungen Kriterien Ausgangsbedingungen Dienstplangrundform 5-Tage-Woche Wochenarbeitszeit Mischung aus Voll- und Teilzeitkräften; im Reinigungsbereich ausschließlich Teilzeitkräfte Bau, Technik und Ausstattung bauliche Bedingungen ermöglichen rationelle Arbeitsabläufe; Technik, Hilfs- und Betriebsmittelausstattung ist modern und leistungsstark, abgestimmt auf die Belange und Größe der Einrichtung Arbeitsumfang Die Durchführungsaufgaben sind nach Bereichen und Organisationsstruktur differenziert aufgelistet. Bereichsleitungsaufgaben 136 Anhang 9 Anwendung der vorgeschlagenen Personalkennzahlen Hauswirtschaft auf die acht untersuchten Einrichtungen Vollzeitkräfte aufgrund der vorgeschlagenen Personalanhaltszahlen Hauswirtschaft (großer Aufgabenumfang) Differenz in Vollzeitkräfte Einrichtung Heimgröße Vollzeitkräfte aufgrund der derzeit gültigen Personalanhaltszahlen Hauswirtschaft 1 53 7,55 8,57 + 1,01 2 153 21,80 22,50 + 0,69 3 100 14,25 16,23 + 1,98 4 81 11,54 13,14 + 1,60 5 47 6,70 8,02 + 1,32 6 103 14,68 15,95 + 1,27 7 77 10,97 12,50 + 1,52 8 70 9,98 11,36 + 1,38 137 Literaturverzeichnis ARENS-AZEVEDO, Ulrike; HÜRTH, Elke; LICHTENBERG, Wolfhart: Hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Pflegeeinrichtungen. Qualitätsmanagement – Schnittstellenproblematik. Hannover, 2001. AUSWERTUNGS- UND INFORMATIONSDIENST FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN E. V. (AID) (Hrsg.): Gemeinschaftsverpflegung. Heft Speisenverteilung, 1993, S. 14 f. BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT e. V. 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